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Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 2447/2022 vom 25.08.2022

Stand: Am 29.09.2022 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 Massenstudie Gegenüberstellung

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    E R W E I T E R U N G D E R D E V K Z E N T R A L E I N K Ö L N M A S S E N S T U D I E G E G E N Ü B E R S T E L L U N G 0 3 . 0 8 . 2 0 2 2 1 ANLAGE 3 Übersicht Flurstücke ohne Neuplanung 240.2 Umbau & Erweiterung DEVK Zentrale Köln Lengfeld & Wilisch Architekten PartG mbB Havelstraße 16 64295 Darmstadt TEL 06151 8144-0 www.lengfeld-wilisch.com ARCHITEKT DEVK Versicherungen Riehler Straße 190 50735 Köln Umbau & Erweiterung DEVK Zentrale Köln Riehler Straße 190 50735 Köln AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN 1:666,67 13.09.2021 Riehler Straße B51 Niederländer Ufer Tiergartenstraße B51 U U P P190 1364 3083 55 250 2263 55 285 1787 (15 .406m² ) 1356 (853 m²) 1365 1093 1359 (43m²) 1311 (1. 069 m²) 1354 (503 m²) 1358 (18m²) 1309 (458 m²) 1357 (4.003 m² ) 1362 (1m²) 1310 (4.772m² ) 1355 (190 m²) 1360 VIII IV II V VII VIII VIII VII VIII VI 1365 1787 (15.406 m²) VI VI V V V V V VIII VIII VIII VIII VI V V V V V VII VII 1786 1785 (4.734 m²) 1312 (848m²) 1313 (826 m²) Erweiterungsfläche (EW ) C (161 ,22 m ²) EW B(6,54 m ²) EW A(9 ,89 m ²) Abbruch Bestandgebäude Erweiterungsfläche Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln Grundstück + Flurstücke Flurstücke 1309 1310 1311 1312 1313 1354 1355 1356 1357 1358 1359 1762 1785 EW A EW B EW C Gesamt Grundstück 458,00 m² 4.772,00 m² 1.069,00 m² 848,00 m² 826,00 m² 503,00 m² 190,00 m² 853,00 m² 4.003,00 m² 18,00 m² 43,00 m² 1,00 m² 4.734,00 m² 9,89 m² 6,54 m² 161,22 m² 18.495,65 m² 2 Höhe Geschosse 148 m 38 Gesamt Geschosse *UXQGÀ lFKH Grundstück GRZ GFZ 180.020,00 m² 11.200,00 m² 18.495,65 m² 0,61 9,73 BGF Unterirdisch BGF Turm BGF Sockel BGF Bestand BGF Oberirdisch BGF Gesamt BGF nach Erweiterung 56.400,00 m² 48.100,00 m² 39.120,00 m² 36.400,00 m² 123.620,00 m² 180.020,00 m² BGF Unterirdisch DEVK Zentrale Technik BGF Oberirdisch BGF Gesamt BGF vor Erweiterung 17.700,00 m² 44.500,00 m² 1.800,00 m² 45.300,00 m² 63.000,00 m² 3 Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln Variante 1 - 148 m Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m! NIEDERLÄNDER UFERRIEHLER STRAßE BESTAND VI VIII VIII VIII VIII XXV VI 60 m38 m Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln Variante 2 - 100 m Höhe Geschosse 100 m 25 Gesamt Geschosse *UXQGÀ lFKH Grundstück GRZ GFZ 157.098,00 m² 11.200,00 m² 18.495,65 m² 0,61 8,49 BGF Unterirdisch BGF Turm BGF Sockel BGF Bestand BGF Oberirdisch BGF Gesamt BGF nach Erweiterung 52.298,00 m² 30.300,00 m² 38.100,00 m² 36.400,00 m² 104.800,00 m² 157.098,00 m² BGF Unterirdisch DEVK Zentrale Technik BGF Oberirdisch BGF Gesamt BGF vor Erweiterung 17.700,00 m² 44.500,00 m² 1.800,00 m² 45.300,00 m² 63.000,00 m² 4 GF/GFZ GR/GRZ Geschosse Höhe 180.020,00 m² / 9,73 11.200,00 m² / 0,61 38 148 m 157.098,00 m² / 8,49 1 1.200,00 m² / 0,61 25 100 m GF/GFZ GR/GRZ Geschosse Höhe Variante 1 - 148 m Elypsendurchmesser 60 m x 38 m Variante 2 - 100 m Elypsendurchmesser 60 m x 38 m 5 Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln Gegenüberstellung der Varianten Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    ANLAGE 0 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK - Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss Vorlage 2447 / 2022 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2022 Das bereits medienwirksame Projekt der Erweiterung der DEVK-Zentrale als Hochhaus soll noch in dieser Sitzung des Stadtentwi cklungsausschusses beraten werden. Insbesondere sollen die Leitlinien für die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens – welches noch in diese m Jahr begonnen werden soll – festgelegt werden. Eine spätere Beratung würde zu Verzögerungen im Zeitplan führen, die aufgrund der Kopplung des Projekts mit dem dringend sanierungsbedürftigen Bestandsobjekt schwerwiegende baulich-funktionale Nutzungseinschränkungen der Betriebsabläufe des Versicherungsunternehmens zur Folge hätte. Dies gilt es im Interesse des Vorhabenträgers DEVK zu vermeiden. Daher ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.
  • Anlage 2 Vorhabendarstellung DEVK

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    1 ANLAGE 2Vorhabendarstellung DEVK Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m! 2 Vorhabendarstellung DEVK Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m! 3 Vorhabendarstellung DEVK Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m! 4 Vorhabendarstellung DEVK Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m! 5 Vorhabendarstellung DEVK Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!
  • Anlage 4 Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan

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    Plangrundlage_Zoo Mittelpunkt: 357650, 5647178 1:5000Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1 Plangrundlage_Zoo Mittelpunkt: 357650, 5647178 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1 Plangrundlage_Zoo Mittelpunkt: 357650, 5647178 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1 Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan ANLAGE 4
  • Anlage 9 Auszug BP 10.1 SoSi SteA 29.09.2022

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    Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 04.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.09.2022 öffentlich Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Fraktion VOLT betreffend " TOP 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Be- schluss" AN/1722/2022 Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsver- fahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo- parkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1). Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 1. Qualifizierungsverfahren:  Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, […]  Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung mit einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbin- dung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur Erschließungs- und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Er- gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erarbeitet werden.  Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufü- gen. […] 2. Planungsraum […]  Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 4. Hochpunkt […]  Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsver- fahrens. Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen. Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufge- fordert, zwei (Höhen-) Varianten unter Berücksichtigung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend eines möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen. Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der SPD-Fraktion, bei keiner Enthal- tung mehrheitlich zugestimmt. II Abstimmungsergebnis zur so geänderten Beschlussvorlage (fett): Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungs- verfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeiti- gen Zooparkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterla- gen (siehe Anlage 1); Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 1. Qualifizierungsverfahren:  Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, […]  Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung mit einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbin- dung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur Erschließungs- und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Er- gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erarbeitet werden.  Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufü- gen. […] 2. Planungsraum: […]  Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 4. Hochpunkt […]  Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsver- fahrens. Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen. Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen-) Varianten unter Berücksichtigung einerseits des Schüsselkon- zepts, sowie andererseits entsprechend eines möglichen Alleinstel- lungsmerkmals darzustellen. 2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der Verteilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fort- setzung des Planungsprozesses zur Kenntnis; 3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendi- gen Bruttogeschossfläche der DEVK entschieden wird; 4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo- Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung beinhaltet; 5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Ent- wicklung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zoo- parkhauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich zu begleiten; 6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhal- tung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans In- nenstadt (siehe Anlage 6); 7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbe- werbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qualifizierungsverfahren durchzuführen; 8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOM- OS zur Zulässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; 9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfah- rens zur Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durchführung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausfüh- rungsplanung – zu beauftragen sind; 10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu beauftragen; 11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie- rungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Auf- stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; 12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung der SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.
  • Anlage 8 Auszug NS BV 5_ 02.09.2022_2447_2022

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    x Die Oberbürgermeisterin $ Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Kax (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2022 Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022 öffentlich 9.2.6 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Er- weiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo- Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl — verfahrens- leitender Beschluss j 24471/2022 Frau Dr. Siebert kritisiert, dass die Vorlage sehr kurzfristig vorgelegt ist und teilt mit, - dass der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage im Rahmen einer Sondersitzung am 29.09.2022 behandeln werde. Insofern sei sichergestellt, dass er Kenntnis von Anregungen der Bezirksvertretung erhält. Auch Beckhaus bemängelt die kurzfristige Vorlage. Die Grünen wünschten sich, dass das fragliche Grundstück, nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben werde. Für Herrn Frank ist die kurzfristige Vorlage eine Ungeheuerlichkeit. Er präferiere eine Lösung, die die Stadtgesellschaft einschließe und werde der Vorlage daher nicht zu- stimmen. Herr Spieß schließt sich der Kritik an und bittet, dass das in Zukunft nicht mehr vor- kommt. In der Beschlussvorlage würden wichtige Punkte einer modernen Umweltpo- litik nicht berücksichtigt sein. In dem als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der Grünen seien diese enthalten. Herr Müller hält das Verfahren für suboptimal. Eine Vergabe in Erbpacht hält er für richtig. Ferner geht er davon aus, dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in allen Stadien des Verfahrens berücksichtigt wird. Herr Schmitz führt aus, dass die Punkte des Änderungsantrags der geltenden Sach- und Rechtslage entsprechen. Von daher habe er kein Problem, diesem zuzustim- men. Der Antrag auf Einzelabstimmung von Herrn Leitterstorf wird als unzulässig zurück- gewiesen, weil dafür ein Fraktionsstatus notwendig sei. Zunächst wird über den Änderungsantrag der Grünen abgestimmt und es ergeht fol- gender Beschluss: Zu den bisherigen 'Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale ...' werden hinzugenommen (z.B. in die Anlage 1) 1. Der Bau und der spätere Betrieb sind verpflichtend nach höchsten ökologischen und klimaschonenden Standards durchzuführen. 2. Bei der Anbindung ist einer erhöhten Belastung des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im Berufsverkehr, mit Verbesserungen im ÖPNV entgegen zu wir- ken. Dabei muss - in Nord/Süd-Richtung - auch das erhöhte Fahrgastaufkommen für die Verkehrsknotenpunkte in der Innenstadt (Ebertplatz, Hauptbahnhof, Neu- markt) sowie Mülheim berücksichtigt werden. Auch die Ost/West-Achse (z.B. Zoobrücke) muss beim ÖPNV-Konzept berück- sichtigt werden. ö 3. Für die Anbindung des Gebäudes ist auch eine explizite Anbindung über Radwe- ge vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der FDP mehrheitlich gegen die Stimmen von Linken und AfD be- schlossen. Sodann wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt und die Bezirks- vertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss Meer 1. beschließt die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhau- ses" als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1); 2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der Ver- teilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung des Planungsprozesses zur Kenntnis; 3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rah- men des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendigen Brut- togeschossfläche der DEVK entschieden wird; 4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo- Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung beinhaltet; 5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwick- lung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich zu begleiten; 6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des In- neren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6); 7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbs- verfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qualifizierungsverfahren durchzuführen; 8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOMOS zur Zulässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich- inhaltlich zu berücksichtigen; 9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durch- führung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI — Ausführungspla- nung — zu beauftragen sind; 10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der architektonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu beauftragen; .beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie- rungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes — nach Eingang eines entsprechenden Antrags der DEVK - die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstel- lung eines vorhabenbezogenen Bebauungeplans vorzubereiten und zur Be- schlussfassung vorzulegen; 12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt. 1 _ Zu den bisherigen 'Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale ...' werden hinzugenommen (z.B. in die Anlage 1) 1. Der Bau und der spätere Betrieb sind verpflichtend nach höchsten ökologischen und klimaschonenden Standards durchzuführen. 2. Bei der Anbindung ist einer erhöhten Belastung des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere im Berufsverkehr, mit Verbesserungen im ÖPNV entgegen zu wir- ken. Dabei muss - in Nord/Süd-Richtung — auch das erhöhte Fahrgastaufkommen für die Verkehrsknotenpunkte in der Innenstadt (Ebertplatz, Hauptbahnhof, Neu- markt) sowie Mülheim berücksichtigt werden. Auch die Ost/West-Achse (z.B. Zoobrücke) muss beim ÖPNV-Konzept berück- sichtigt werden. 3. Für die Anbindung des Gebäudes ist auch eine explizite Anbindung über Radwe- ge vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von Linken und AfD beschlossen.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Kött Az Vorlagen-Nummer 2447/2022 Freigabedatum 25.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1); 2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der Verteilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung des Planungsprozesses zur Kenntnis; 3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Quali- fizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendigen Bruttogeschossfläche der DEVK entschieden wird; 4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo-Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung beinhal- tet; 5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwicklung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich zu begleiten; 6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung der "Spielre- geln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6); 7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qualifizierungsver- fahren durchzuführen; 8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOMOS zur Zulässig- keit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; 9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zur Realisie- rung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durchführung der Planungsleis- tungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen sind; 10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der architektonisch- gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu beauftragen; 11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 2 zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; 12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Umsetzung des zur Realisierung des Projektes im Weiteren aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat nachteilige Auswirkungen auf den Klimaschutz hinsichtlich der negativen Ener- giebilanz bei der Errichtung des Gebäudes sowie der Unterhaltung während des Betriebs. Bereits im Qualifizierungsverfahren soll daher die Entwicklung eines Energiekonzeptes Bestandteil der Planungsaufgabe sein. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen in die- sem Verfahren zum Tragen. Das geplante Projekt trägt positiv zur Vermeidung von sog. „Flächenfraß“ durch die innerstädtische Nachverdichtung bei. Begründung: Bestandssituation Das zu beplanende Gebiet (s. Anlage 5) befindet sich im Stadtteil Köln-Riehl an der Riehler Straße 180/190 im Stadtbezirk Nippes. Dort befinden sich aktuell das 2-geschossige Parkhaus des Kölner Zoos und die 5-geschossige Konzernzentrale (zuzüglich Staffelgeschoss) der DEVK-Versicherung. Beide Gebäude sind stark sanierungsbedürftig. Das Vorhaben liegt an stadtbildprägender Stelle am Auftakt des Inneren Grüngürtels am Rhein, in direkter räumlicher Nähe zum Zoo und der Flora. Infra- strukturell sind die Zoobrücke, die B55a und die Rhein-Seilbahn gebietsprägend. Anlass und Ziel Die DEVK hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Überlegungen angestellt, ihre Hauptverwal- tung an der Riehler Straße 190 in Köln-Riehl zu erweitern. Nötig ist dies durch das stetige Wachstum an Mitarbeitenden. Das dort bestehende Verwaltungsgebäude ist zurzeit stark überbelegt und Abtei- lungen mussten auf weitere Standorte innerhalb der Stadt Köln ausgelagert werden. Aufgrund von internen Betriebsabläufen ist dies nicht mehr gewünscht. Daher ist auch eine Bündelung der auf das Stadtgebiet verteilten Büroflächen in einem zentralen Gebäudekomplex untersucht worden. Ange- dacht ist seitens der DEVK, eine Erweiterung des Bestandsgebäudes auf dem Gelände des derzeiti- gen Zooparkhauses mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt zu verknüpfen. Der Hochpunkt soll neben den notwendigen Büroflächen für die DEVK auch ein für die Öffentlichkeit zugängliches Angebot aus Kindertagesstätte, Einzelhandel, Gastronomie, Aussichtsplattform mit Skybar und öffent- lich zugänglichen Dachpark ausgestattet werden. Dazu soll das Bestandsgebäude saniert und an den Neubau angegliedert werden. Ziel der Überlegung ist es zudem, die Eingangssituation nach Köln ent- lang der B55a von der Zoobrücke kommend durch einen städtebaulichen Hochpunkt zu markieren, welcher sich zugleich in die Hochhausabfolge entlang der linksrheinischen Uferpromenade einfügt. Weiterhin soll der Gebäudekomplex sowohl im Erdgeschoss als auch auf den Dachflächen und im obersten Geschoss des angedachten Turmes öffentlich zugänglich gemacht und in ein Wegekonzept von der Flora bis zum Rhein eingebunden werden. Aufgrund der stark touristisch geprägten Umge- bung ist hier ein besonderes Augenmerk auf die qualitätsvolle Entwicklung des Standortes und die freiräumliche Verbindung ins Umfeld zu legen. Bisheriges Verfahren und weiteres Vorgehen Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- plans notwendig, da das bestehende Planungsrecht der Entwicklung eines Hochpunktes entgegen- steht. Ein Aufstellungsbeschluss liegt für das Vorhaben bislang nicht vor. Hierzu soll mit dem vorlie- 4 genden verfahrensleitenden Beschluss zunächst die grundsätzliche Zustimmung seitens der zustän- digen politischen Gremien zu einer Hochhausentwicklung auf dem Gelände des derzeitigen Zoo- Parkhauses eingeholt werden. Im Anschluss an den verfahrensleitenden Beschluss soll noch in die- sem Jahr ein Qualifizierungsverfahren vorbereitet – und wenn zeitlich darstellbar – durchgeführt wer- den. Hierzu sollen die maßgeblichen Bedingungen und Vorgaben für das weitere Vorgehen mit den nachstehenden Leitlinien als Grundlage für das Qualifizierungsverfahren beschlossen werden. Ange- dacht ist ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens fünf interdisziplinären Planungsteams. Unabhängig vom noch ausstehenden Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan wurde zur Vorabgewinnung relevanter fachlicher Erkenntnisse über das Projekt die frühzei- tige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bereits vom 23.11.2021 bis zum 14.01.2022 durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht geäußert worden. Aufgrund des Weltkulturerbestatus der Hohen Domkirche zu Köln nebst Domumgebung ist im Vorfeld die Zulässigkeit eines Hochhausprojektes an dieser Stelle zu prüfen. Dazu ist über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) das International Council On Monuments And Sites (ICOMOS) kontaktiert worden, die die Interessen der UNESCO vertreten. Ein Abstimmungstermin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Obwohl eine offizielle Stellungnahme von ICOMOS zum Vorhaben gegenwärtig noch aussteht, ist dem Vorhaben der vorgenannten Abstimmung zufolge an diesem Standort keine grundsätzliche Unzulässigkeit attes- tiert worden. Der mit dieser Beschlussvorlage vorgelegte verfahrensleitende Beschluss unterliegt daher dem Vor- behalt, dass dem Projekt seitens ICOMOS im Weiteren eine Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbe- status bescheinigt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde der DEVK auf dem vorgenannten Termin durch das MHKBG empfohlen, eine sogenannte UNESCO Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung (KVP) durch ein mit entsprechender Expertise versehenes Fachplanungsbüro zu beauftragen. Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses in Form eines Bürohochhauses Sichtachsenbezüge, Höhenentwicklung und Maß der baulichen Nutzung: Bedeutsame Sichtachsenbezüge auf das Vorhaben der DEVK bestehen von der Hohenzollernbrücke, der Zoo-Brücke (Deutzer Seite) und der Mülheimer Brücke. Diese wurden auf Grundlage eines ersten Entwurfs der DEVK in Anlage 2 dargestellt. Aus Verwaltungssicht ist die grundsätzliche Lage des Hochhauses nachvollziehbar hergeleitet. Die Verortung im Stadtraum stärkt den Zugangsbereich nach Nippes und die Innenstadt über die Zoobrücke und fügt sich in die derzeitige Hochhauskulisse entlang des Rheinufers ein. Die maßgebendere Sichtachse ist jedoch die auf den Kölner Dom, da hier bezüglich des Weltkul- turerbestatus besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der in Anlage 7 beigefügte Plan mit Blickbeziehungen auf den Kölner Dom (Sternenplan) mit den Sektoren von „Tabuzonen“ lässt erkennen, dass das Vorhaben nicht in einer Tabuzone liegt. Dennoch ist eine Untersuchung notwendig, die sensibel bewertet, welchen Einfluss ein höheres Gebäude auf den Kölner Dom hat bzw. wie nahe ein höheres Gebäude an eine Tabuzone heranrücken darf. Kleinräumig betrachtet liegt das Vorhaben am Auftakt zur Bebauung entlang der Rotterdamer Straße. Die hier entstandenen Gebäude sind zwischen vier und zwölf Geschosse hoch und dienen haupt- sächlich der Unterbringung von Wohnen. Ein kleinerer, untergeordneter Bereich dient der Unterbrin- gung von Handel und Dienstleistungen. Durch die Vorhabenträgerin DEVK wird eine maximale Bauhöhe von 145 m gewünscht. Das Grund- stück liegt außerhalb des Ringstraßenkonzeptes, sodass hier keine verbindlichen Regelungen bezüg- lich der Höhe – neben der maximalen Höhe von 150 m für alle Gebäude – bestehen. Ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für die Gesamtstadt Köln ist derzeit verwaltungsintern in Bear- beitung und soll mit einem Prozessentwurf der Politik noch in diesem Jahr vorgestellt werden. Da bereits absehbar ist, dass das Vorhaben in den „Regelungsbereich“ des Höhenentwicklungskonzep- tes fallen wird, ist das weitere Verfahren zum Neubau einer DEVK-Zentrale an den Inhalten des HEK zu orientieren, soweit diese vorliegen. 5 Für das Maß der baulichen Nutzung lässt sich das Vorhaben optisch in zwei Bereiche unterteilen. Der Bereich der „alten“ DEVK-Zentrale liegt entlang der Tiergartenstraße und weist 6 Vollgeschosse mit Technikaufbau auf. Im westlichen Bereich der alten Zentrale sollen Teile des Gebäudes abgebrochen werden, um eine Verbindung zwischen Alt- und Neubau zu ermöglichen. Der westliche Teil des Plan- gebiets, der Standort des Zoo-Parkhauses entlang der Abfahrt der B55a, weist im Bestand 2 Ge- schosse auf. Das Zoo-Parkhaus soll vollständig abgebrochen werden und an seiner Stelle der Sockel des Hochhauses mit zwischen 4 und 7 Geschossen entstehen. Das Hochhaus selber befindet sich „zwischen“ dem Standort des Zoo-Parkhauses und der alten DEVK-Zentrale. Hierfür sind derzeit ma- ximal 145 m mit 38 oberirdischen Geschossen geplant. Entsprechend dieser Ausnutzung ist für das gesamte Plangebiet eine GRZ von 0,61 und eine GFZ von 9,76 (s. Anlage 2, Seite 5) für das gesamte Plangebiet berechnet. Entsprechend der Vorstellung der DEVK über die Höhenentwicklung des Vor- habens ist abhängig, ob die angegebenen Kennzahlen tragfähig sind oder aufgrund der Reduzierung der Höhe die Kennzahlen angepasst werden müssen. Eine Übersicht der städtebaulichen Kennzah- len sowie einen Lageplan des DEVK-Entwurfs können der Anlage 2 entnommen werden. Grünraumbezüge: Das Vorhaben befindet sich in Randlage zum Inneren Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet) und zu einer zur Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandenen Grünanlage. Für das Plangebiet selber ist die Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Kli- mas vorgesehen. Daran schließt sich für den Vorhabenbereich laut Landschaftsplan eine grünräum- lich geprägte Verbindung zum Rhein an. Auch der Flächennutzungsplan stellt kleinere Teile der Flä- che des bisherigen Zoo-Parkhauses als Grünfläche mit teilweiser landschaftlicher Nutzung dar. Aller- dings ist die Fläche derzeit durch das Zooparkhaus und nicht mit einer grünräumlichen Nutzung be- legt. Das Vorhaben der DEVK soll mit einem großzügigen, öffentlichen Durchgang zum Rhein verse- hen werden, der diese Verbindung erstmalig schafft. Diese fußläufige Verbindung ist für eine attrakti- ve Freiraumverbindung zwischen Zoo und Rheinufer wichtig und soll im Qualifizierungsverfahren be- rücksichtigt werden. In dem Konzept der DEVK soll eine öffentlich zugängliche Grünfläche auf dem Dach des Sockels angeordnet werden. Für das angrenzende Gebiet des Zoos liegt ein neu überarbeiteter Masterplan vor. Dieser sieht dem- gegenüber eine vollständige Schließung des Durchgangs von der Haltestelle Zoo bis zur Flora vor, da der Zoo aktuell beabsichtigt, sich mittelfristig in Richtung Innere Kanalstraße zu erweitern (s. Anlage 4). Durch die oben genannte Verbindungsoption des Bauvorhabens wird es möglich, die Achse zwischen Flora und Rhein zu stärken. Deshalb sollte im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens als Ideenteil ein Freiraumkonzept entwickelt werden, welches die unterschiedlichen Qualitäten dieses Landschafts- raums nach Möglichkeit berücksichtigt und das Neubauvorhaben noch besser in sein Umfeld inte- griert (s. Anlage 5). Nutzungen: Neben der hauptsächlichen Büronutzung wird seitens der DEVK ein Mix aus Gastronomie/ Kantine, Kindertagesstätte, Aussichtsplattform mit Skybar, Einzelhandel und ggf. Zusatznutzungen angestrebt. Diese Nutzungen sollen für die Öffentlichkeit zugänglich sein und sich überwiegend im Sockelbau des Hochhauses befinden. Dieser soll einen großzügigen öffentlichen Durchgang zum Rhein erhalten. Der angedachte großflächige Einzelhandel wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Das Vorhaben befindet sich nicht in einer Versorgungslücke; eine Konkurrenzlage außerhalb eines Zentralen Ver- sorgungsbereiches sollte vermieden werden. Die Neuausweisung bzw. Planung eines neuen Zentra- len Versorgungsbereiches kann nur mit dem Ziel der Verbesserung der Nahversorgung im direkten, fußläufigen Einzugsbereich angestrebt werden. Da die Wohnfunktion im näheren Umfeld des Plange- bietes jedoch deutlich untergeordnet ist und städtebauliche Barrieren zu übrigen Wohngebieten be- stehen, kann dieses Ziel hier nicht erreicht werden. Eine zuvor innerhalb des Projektes angedachte ergänzende Wohnnutzung wurde zwischenzeitlich verworfen, lediglich Übernachtungsmöglichkeiten für Mitarbeitende der DEVK sollen vorgesehen wer- den. Weitere Nutzungen für die DEVK sind ein Schulungszentrum für die Weiterbildung der Mitarbei- tenden, eine DEVK Agentur und ein Betriebssportbereich. Dabei ist die Anbindung an die Funktionen 6 im Bestandsgebäude sicherzustellen. Die mögliche Ausnutzung für diese Zusatzfunktionen richtet sich maßgeblich nach der im Qualifizierungsverfahren ermittelten tragfähigsten städte- und hochbau- lichen Gesamtlösung. Hierbei ist der DEVK vor allem die Umsetzung der Kindertagesstätte ein wich- tiges Anliegen, diese gilt neben den notwendigen Büroflächen als gesetzt. Die Büroflächen sollen so dimensioniert werden, dass ein zukunftsfähiges Wachstum der Zahl der Mitarbeitenden gewährleistet werden kann. Hierzu soll zunächst ein Teil der Flächen fremdvermietet werden, bis die Flächen durch die DEVK selbst benötigt werden. Alle anderen zusätzlichen Nutzungen können in ihrer Größenord- nung entsprechend dem Ergebnis aus dem Qualifizierungsverfahren angepasst werden. Verkehr: Zur Entwicklung des Vorhabens ist der Abriss des bisherigen Zoo-Parkhauses geplant. Ein Ersatz dieser Stellplätze ist eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Vorhabens. Zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs plant die Vorhabenträgerin daher eine Tiefgarage mit mehre- ren Ebenen, die an die bestehende Tiefgarage des Bestandsgebäudes anknüpft und über die Einfahrt in der Tiergartenstraße erfolgen soll. Diese bietet Platz für die Kfz- und Radstellplätze und auch die Stellplätze für den Zoo sollen darin integriert werden. Auf diese Weise können Synergien genutzt werden, um ohne weitere Flächenversiegelung für beide Zwecke eine ausreichende Anzahl an Stell- plätzen zur Verfügung stellen zu können, da die volle Auslastung der Stellplätze des Zoos zu anderen Zeiten erfolgt als die der Büronutzung. Die zusätzlichen Verkehrsströme zur und von der DEVK- Zentrale werden über ein Verkehrsgutachten analysiert und für die konkrete Durchführung des Quali- fizierungsverfahrens als Grundlage dienen. Dies soll zum einen die Verträglichkeit der erhöhten Ver- kehrsmassen im Vorfeld abprüfen. Sollte sich Handlungsbedarf durch ein erhöhtes Verkehrsaufkom- men ergeben, kann dieser dann zum anderen im Qualifizierungsverfahren durch die einzelnen Teams kreativ gelöst werden. Somit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens verkehrlich tragfähig und realisierbar sind. Nachhaltigkeit und Energie: Hochhäuser in Köln sollen aus Sicht der Verwaltung zukünftig nur dann befürwortet werden, wenn durch sie ein Mehrwert für die Öffentlichkeit zu erwarten ist. Dies ist mit diesem Projekt gegeben, da es mit der öffentlich zugänglichen und begrünten Dachfläche als Referenz an die hochwertigen Grün- räume von Rhein, Flora und Zoo anknüpft. Aus diesem Grund sollte das Hochhaus auch aus Energie- und Nachhaltigkeitssicht ein Leuchtturmprojekt werden, welches sowohl das Thema der Begrünung als auch die eines innovativen Energiekonzeptes verkörpert. Diese Themen sollen im Qualifizierungs- verfahren weiter vertieft werden, um ein ganzheitliches, nachhaltiges Gesamtkonzept sicherzustellen. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen im Qualifizierungsverfahren und im anschließenden Bebauungsplanverfahren ebenfalls zum Tragen. Zudem strebt die DEVK eine DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) „Platin Zertifizierung“ für die Sanierung und den Neubau an. Qualifizierungsverfahren: Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Auftakt des linkrheinischen Inneren Grüngürtels am Rhein sowie in direkter räumlicher Nähe zum Kölner Zoo und zur Flora ist ein besonderes Au- genmerk auf die qualitätsvolle Entwicklung hinsichtlich städtebaulicher, architektonisch- gestalterischer sowie freiraumplanerischer Aspekte des Standortes zu legen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, sich an den Spielregeln zum „Inneren Grüngürtel“ (Masterplan Innenstadt, Zwischen- stand 01/2022, s. Anlage 6) zu orientieren, da das Plangebiet am nördlichen Abschluss des Inneren Grüngürtels liegt. Die Spielregeln sollen als Qualitätskriterien in das Qualifizierungsverfahren einflie- ßen, um sowohl für den Stadtraum, das Klima und die Vernetzung eine Weiterentwicklung des Stan- dortes als auch des Inneren Grüngürtel sicher zu stellen. Es sind mindestens fünf teilnehmende Planungsteams vorgesehen. Inhaltlich wird neben dem Hoch- hausentwurf selbst der Sockelbereich des zu planenden Gebäudes Aufgabe des Qualifizierungsver- fahrens werden, insbesondere unter dem Aspekt der Durchlässigkeit und der Freiraumorientierung. Im Qualifizierungsverfahren soll die städtebauliche Figur des Hochhauses sowie die ideale Höhen- entwicklung ermittelt werden. Die Nutzfläche der DEVK bzw. die Bruttogeschossfläche sind entspre- 7 chend so zu kalkulieren, dass diese Vorgaben auch in einem Hochhaus von 100 m Höhe realisiert werden können. Es soll den Teilnehmenden im Qualifizierungsverfahren überlassen werden, die aus ihrer Sicht städtebaulich-architektonisch, gestalterisch sowie räumlich-funktional überzeugendste Hö- he des Gebäudes vorzuschlagen. Weitere Nutzungen neben der betriebsnotwendigen Erweiterung der DEVK können additiv in die Entwurfsplanung integriert werden. Um diese Flexibilisierung der Entwurfsaufgabe sicher zu stellen, kann die Höhe von 100 m bis zu einer Höhe von 145 m variiert werden. Die maximale BGF wird abschließend in der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen geklärt. Sofern die Verwaltung gemäß der vorne aufgeführten Beschlusspunkte mit der Fortführung der Pla- nung beauftragt wird, werden die weiteren fachlich-inhaltlichen Modalitäten des Qualifizierungsverfah- rens in Zusammenarbeit mit einem verfahrensbetreuenden Büro und der DEVK erarbeitet und der Politik mit den Auslobungsunterlagen separat zum Beschluss vorgelegt. Hierbei sollen die mit der Anlage 1 beigefügten „Leitlinien“ als Grundlage dienen. Zeitschiene: Die DEVK beabsichtigt, im Nachgang zur Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses über den vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss ein das Qualifizierungsverfahren betreuendes Fachpla- nungsbüro zu beauftragen. Gleiches gilt für die Erstellung der notwendigen Fachgutachten. Die Vor- lage der Auslobungsunterlagen kann daher erst in einer der folgenden Sitzungen des Stadtentwick- lungsausschusserfolgen. Abhängig vom Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird die DEVK darüber entscheiden, ob das Hochhausprojekt umgesetzt oder ob sich auf die Sanierung des Bestandes beschränkt wird. Ein Bau- antrag für die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie ist in Vorbereitung und soll voraussichtlich noch im Jahr 2022 eingereicht werden. Im Falle der Entscheidung zur Umsetzung des Hochhausprojekts sollen über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) sowie der gegebenenfalls noch notwendigen Anpassung des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau des Projektes ge- schaffen werden. Sofern das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens bis Ende des 1. Quartals 2023 vorliegt, kann dann auf dieser Grundlage ein Einleitungsbeschluss für den VEP gefasst und mit einer Verfahrensdauer von ca. 2,5 Jahren gerechnet werden. Als Abschluss der Baumaßnahmen ist sei- tens der DEVK aktuell das Jahr 2028 avisiert. Anlagen Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses Anlage 2 Vorhabendarstellung DEVK Anlage 3 Massenstudie Gegenüberstellung Anlage 4 Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan Anlage 5 Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung Anlage 6 "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Vorhaben im Bereich Innerer Grüngürtel - Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Anlage 7 „Sternenplan“
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Kött Az Vorlagen-Nummer 2447/2022 Stand: 22.09.2025 Sachstandsbericht Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: 29.09.2022, Sondersitzung Stadtentwicklungsausschuss: 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweite- rung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo -Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln -Riehl – verfahrensleitender Beschluss 2447/2022 2 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU -Fraktion und der Fraktion VOLT betreffend " TOP 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifi- zierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des der- zeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln -Riehl – verfah- rensleitender Beschluss" AN/1722/2022 Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag (fett) abstimmen. I Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1). Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 1. Qualifizierungsverfahren: Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, […] Das Qualifizierungsverfahren wird in F orm einer Mehrfachbeauftragung mit einem zwei- stufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die städte- bauliche und funktionale Einbindung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur Er -schließungs- und Nutzungsverteil ung zu klären. Auf diesem Er- gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erarbei- tet werden. Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufügen. […] 2. Planungsraum […] Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträum- liche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 4. Hochpunkt […] Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens. 3 Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeu- gendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen . Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen -) Varianten unter Berück- sichtigung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend ei- nes möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen. Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der SPD -Fraktion, bei keiner Enthaltung mehrheitlich zugestimmt. II Abstimmungsergebnis zur so geänderten Be schlussvorlage (fett): Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfah- rens zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhau- ses“ als Grundlage f ür die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzule- genden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1); Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 1. Qualifizierungsverfahren: 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, […] mit einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbindung , Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur Erschließungs - und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Ergebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erar- beitet werden. Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufügen. […] 2. Planungsraum: […] Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträum- liche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den 4 Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 4. Hochpunkt […] Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeu- gendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen . Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen -) Varianten unter Berück- sichtigung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend ei- nes möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen. 2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK -Zentrale in Abhängigkeit der Verteilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung des Planungspro- zesses zur Kenntnis; 3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens u nter Berücksichtigung der notwendigen Bruttogeschossflä- che der DEVK entschieden wird; 4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo -Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung beinhaltet; 5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwicklung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zoopark -hauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK -Zentrale, fachlich zu begleiten; 6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grün- gürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6); 7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfah- ren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qua- lifizierungsverfahren durchzuführen; 8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOMOS zur Zu- lässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbe- status der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich -inhaltlich zu berücksichti- gen; 9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qua lifizierungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durchführung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen sind; 10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*inn en zur Sicherstellung der architek- tonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu be- auftragen; 11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie -rungs- verfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezo- genen Bebauungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; 12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Be zirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung der SPD -Fraktion mehrheit- lich zugestimmt. 5 Nächste Schritte: Die Leitlinien sind in den Auslobungstext eingeflossen. Das Qualifizierungsverfahren wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Weltkulturerbeverträglichkeit wird zurzeit gutachterlich bewertet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.
  • Anlage 5 Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung

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    Wettbewerbsbereich Vorschlag Ideenbereich Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung DEVK Zoo- Parkhaus ANLAGE 5
  • Anlage 6 Masterplan Spielregeln Innerer Grüngürtel

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    Dezernat VI - Stadtplanungsamt 1 Weiterentwicklung Interventionsraum Innerer Grüngürtel Spielregeln Stand 01/2022 ZWISCHENERGEBNIS Städtebaulicher Masterplan Innenstadt ANLAGE 6 Dezernat VI - Stadtplanungsamt 2 Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt definiert den Inneren Grüngürtel als einer der drei be- deutendsten Stadträume Kölns, neben dem Rhein und den Köl- ner Ringstraßen. Als Interven- tionsraum werden im Rahmen vertiefender Untersuchungen Defizite, aber auch Potentia- le, herausgearbeitet, welche in Summe den Bedarf einer Weiterentwicklung des gesam- ten Raums verdeutlichen. Vor diesem Hintergrund formuliert der Masterplan eine Maßnahme zur Erstellung eines Konzepts „Innerer Grüngürtel Raumse- quenzen“, um die jeweiligen Handlungsbedarfe einerseits zu konkretisieren und andererseits den einzelnen Projekten den notwendigen stadträumlichen Rahmen zu geben. Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Weiterentwicklung Innerer Grüngürtel Dezernat VI - Stadtplanungsamt 3 Parkstadt Süd Historisches Archiv Masterplan Universität Bereich Colonius Justizzentrum Sportpark Süd Deutzer Hafen Mülheimer Süden Westlich Zülpicher Wall Franz-Geuer-Str Weinsbergstr. Freiraumplanung Eifelwall Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel Vor dem Hintergrund der Viel- zahl an unterschiedlichen, aktu- ellen Projekten im Bereich des Inneren Grüngürtels wird nun- mehr der Bedarf für die Abstim- mung einer einheitlichen Heran- gehensweise deutlich. Durch das Einfügen der einzelnen Projekte in den Gesamtkon- text soll der Innere Grüngürtel nicht nur in seine vorhandenen Strukturen geschützt werden, sondern durch eine sinnvolle Weiterentwicklung gestärkt werden. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 4 Maxime In einem ersten Schritt galt es, sich innerhalb der Stadtver- waltung auf eine gemeinsame Zielrichtung für die Weiterent- wicklung des Inneren Grün- gürtels zu verständigen. Unter Beratung der externen Fach- experten der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt haben sich das Stadplanungsamt, das Amt für Straßen und Verkehrsentwick- lung sowie das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen auf eine Maxime verständigt, welche die Stärkung des Frei- raums als Ziel der Weiterent- wicklung formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen, ist einerseits eine integrative Betrachtung der zentralen The- men „Stadtraum“, „Vernetzung“ und „Klima“ und andererseits ein angemessenes Qualifizie- rungsverfahren zur Qualitätssi- cherung notwendig. Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln. „ “ QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN VERNETZUNG KLIMA + STADTRAUM Dezernat VI - Stadtplanungsamt 5 VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. STADTRAUM Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. KLIMA Spielregeln Für die vier Themenschwer- punkte „Stadtraum“, „Ver- netzung“, „Klima“und „Quali- fizierungsverfahren“ wurden in einem nächsten Schritt so genannte Spielregeln ent- wickelt, welche künftig für die Qualifizierung der jeweiligen Projekte verbindlich zugrunde gelegt werden sollen. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 6 Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen gestärkt werden. Die Eingangssituation in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt -> IG oder Äußere Bezirke -> IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle (Innenstadt/IG oder Äußere Bezirke/IG) es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformungen möglich. Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Spielregeln STADTRAUM Dezernat VI - Stadtplanungsamt 7 VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten ÖPNV ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für Fußgänger und RadfahrerInnen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Das ÖPNV-Netz wird ausgebaut (Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Breich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. Spielregeln VERNETZUNG Dezernat VI - Stadtplanungsamt 8 Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen in Form von Ausgleichflächen im Inneren Grüngürtel KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleichflächen schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.Spielregeln KLIMA Dezernat VI - Stadtplanungsamt 9 Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN Bei der Qualifizierung konkreter Hochbauprojekte ist grundsätz- lich ein zweistufiges Verfah- ren vorzusehen. In der ersten Stufe gilt es, die städtebauliche Einbindung des Vorhabens zu erarbeiten. Für die Analyse und die Herangehensweise ist daher der Gesamtraum Innerer Grüngürtel zu berücksichtigen, um für den besonderen Projekt- Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene ANALYSE STÄDTEBAULICHES KONZEPT ARCHITEKTONISCHER ENTWURF STUFE 1 STUFE 2 standort zu sensibilisieren. Der Betrachtungsraum für das städ- tebauliche Konzept im nächsten Schritt ist so zu wählen, dass der Innere Grüngürtel in seiner gesamten Tiefe sowie die an- grenzenden Bereiche einbezo- gen wird. So wird eine plausible Einbindung in die Umgebung nachgewiesen und das Projekt Teil des Gesamtraums. Die Stufe 2 dient der Erarbei- tung eines architektonischen Entwurfs. Der auf der so ge- nannten Projektebene definierte Umgriff entspricht daher dem Projektgrundstück. Darüber hinaus ist im gesamten Verfahren sicherzustellen, dass Politik und Stadtgesellschaft in sinnvollen Abständen beteiligt werden. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 10 Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN Dezernat VI - Stadtplanungsamt 11 „Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.“ MAXIME Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. Programm und Nutzungsmischung der Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben die Identität der angrenzenden Quartiere fort. Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie dessen Architektur korrespondieren mit den angrenzenden Freiräumen. STADTRAUM I REGELN Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels gestärkt werden. Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle es sich handelt, sind unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG) Rücksicht nehmen Kontur ausbilden Eingänge stärken Gestaltungsqualität definieren Quartiersidentität fortschreiben Nutzungen verzahnen Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition. Die Hochbauprojekte fügen sich in die Höhenentwicklung Innere Stadt ein und formulieren eine angemessene Antwort in Bezug auf Schutzbereiche. Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sichergestellt wird. STADTRAUM VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende. Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus bedarf es im Sinne des guten Miteinanders einer räumlich-funktionalen Differenzierung zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut. Der Umweltverbund wird ausgebaut (u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs ausgebildet. Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt (z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler Bestandteil erstellt. VERNETZUNG Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. Sicherung des Grünbestands und Minderung der Eingriffe Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen, z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc. Standards für eine gute Ökobilanzierung der Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.) Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert für den Inneren Grüngürtel umsetzen. KLIMA Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen Klimastandards definieren Ausgleich schaffen Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung. KLIMA SPIELREGLEN Verbindlichkeit schaffen Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene Analyse Rückkopplung Rückkopplung Rückkopplung 1. Stufe 2. Stufe Architektonischer EntwurfÖB ÖB Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Städtebauliches Konzept Gesamtebene Kontextebene Projektebene ANALYSE STÄDTEBAULICHES KONZEPT ARCHITEKTONISCHER ENTWURF STUFE 1 STUFE 2 Qualifizierungsverfahren POLITIK und VERWALTUNG EXTERNE + Dezernat VI - Stadtplanungsamt 12 Prozess und Ausblick Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Innerer Grüngürtel - Weiterentwicklung Verfahrenskonzeption 19.11.2021 61/0 L. Tenbücken STRATEGIE PROJEKTE Rückkopplung aktuelle Projekte Rückkopplung aktuelle Projekte Info- veranstaltung 30.06.2021 Beratung Lenkungsgruppe Masterplan 26.11.21 Beschluss Spielregeln II/ 2022 STRATEGIE NEUAUSRICHTUNG Masterplan Innerer Grüngürtel Maxime + Flächen + Regeln Maxime + Flächen + Regeln VERBINDLICHKEIT und QUALITÄT Beratung Experten Mit dem Ziel, einerseits die lau- fenden Projekte voranzubringen und andererseits den Gesamt- raum im Sinne der Maxime weiterzuentwickeln, fließt der jeweils aktuelle Arbeitsstand der Spielregeln bereits jetzt in die aktuellen Projekte ein. Die Beratung durch die Fachexper- ten der Lenkungsgruppe Mas- terplan sowie die Rückkopplung mit Politik und Öffentlichkeit im Rahmen der Informationsver- anstaltung bilden hierfür eine wichtige Grundlage. Parallel hierzu wird an der Gesamtstra- tegie für den Inneren Grüngür- tel gearbeitet, welche abschlie- ßend politisch beschlossen und somit verbindliche Anwendung in den Projekten finden wird. Dezernat VI - Stadtplanungsamt 13
  • Anlage 1 Leitlinien

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    ANLAGE 1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens als Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses 1. Qualifizierungsverfahren  Es werden mindestens 5 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, drei der Planungsteams werden durch die Stadt Köln gesetzt.  Die Preisträger*in wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit der Umsetzung der in Beschlusspunkt 9 dieses verfahrensleitenden Beschlusses benannten Planungsleistungen beauftragt.  Das Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt.  Es wird empfohlen. die Preisträger*in mit der Umsetzung des Projektes bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen. Die Übertragung der künstlerischen Oberleitung an die Preisträger*in wird empfohlen.  Die Bildung des Preisgerichtes richtet sich nach dem „Kölner Modell für Wettbewerbsverfahren“. 2. Planungsraum  Der Planungsraum des Qualifizierungsverfahrens umfasst die Anbindung des Bestandsgebäudes der DEVK-Zentrale Riehler Straße 190 und das Gelände des Zoo-Parkhauses Riehler Straße 180 unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes für den Bestandsbau.  Der Sockelbereich des geplanten Hochhauses wird in die Planungsaufgabe des Qualifizierungsverfahrens einbezogen. Der Entwurf der Fassade des Bestandsgebäudes wird als Grundlage für die teilnehmenden Planungsbüros zur Verfügung gestellt.  Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). 3. Projektkennzahlen  Die DEVK plant derzeit Nutzflächen von 84.240 m² als Mindest- und 96.000 m² als Maximalmaß ohne Stellplatz-, Technik- und Verkehrsflächen.  Die Bruttogeschossflächen belaufen sich von 136.400 m² als Mindest- und 156.000 m² als Maximalmaß, ohne Stellplätze.  Die maximale BGF wird abschließend in der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen geklärt. 4. Hochpunkt  Die Höhe des Neubaus wird anhand der Verteilung der Baumasse(n) im Qualifizierungsverfahren ermittelt. Sämtliche Höhenvorgaben stehen unter dem Vorbehalt der Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem Welterbe Kölner Dom.  Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens. Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen.  Die essentiellen Sichtachsen entlang des Rheins, der Zoo-Brücke und der Flora sind perspektivisch darzustellen und Bestandteil der städtebaulichen Entwurfsbewertung. 5. Anbindung  Eine öffentliche fußläufige Verbindung über das Vorhabengrundstück ist sicher zu stellen.  Eine weiträumige fußläufige Verbindung zwischen Zoo/Flora und dem Rhein als attraktive Freiraumverbindung ist räumlich und funktional im Ideenteil darzustellen.  Der Masterplan Zoo ist hierbei beizuziehen.  Die Integration der gegenwärtigen Anzahl an Stellplätzen des Zoo-Parkhauses ist zu gewährleisten. 6. Freiraumplanung  Der freiraumplanerische Ideenteil kann gegebenenfalls auch unabhängig vom Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens bewertet werden, da der Ideenteil als Impuls für eine Umsetzung durch die Stadt Köln oder den Kölner Zoo gilt.  Der Masterplan Zoo soll im freiraumplanerischen Ideenteil des Qualifizierungsverfahrens beigezogen werden. 7. Umsetzungsqualität  Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll Berücksichtigung im Qualifizierungsverfahren finden (zeitnahe Vorstellung der Planungsvarianten im Gestaltungsbeirat zur Verzahnung mit dem Inhalt der Auslobung).  Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Auftakt des linksrheinischen Inneren Grüngürtels am Rhein sowie in direkter räumlicher Nähe zum Kölner Zoo und zur Flora ist ein besonderes Augenmerk auf eine qualitätsvolle Entwicklung des Standortes hinsichtlich städtebaulich-architektonischer, freiraumplanerischer sowie Nachhaltigkeits-Aspekten zu legen.  Um dies sicherzustellen, orientiert sich das Vorhaben an den „Spielregeln“ Innerer Grüngürtel (Masterplan Innenstadt, Zwischenstand 01/2022,) sowie des in Vorbereitung befindlichen Höhenentwicklungskonzepts.
  • Anlage 7 Sternenplan

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    „{3 BLICKBEZIEHUNGEN AUF DEN DOM UND DIE ROMANISCHEN KIRCHEN � 15 [!] 26 9 ... 20 9eschossjg4 rworh. Hochhäuser 8 •••••••••• wichtige Blickbeuehuns, auf den Dom � ......................... .. ® Ma!stlb 1 IODOO wk:htrge Blick.bezieht.Ing au! dla n:,man.t(.ird'lon foto Nc. E1 30 t " 18Der "Sternenplan" mit der Lage des Projektstandortes außerhalb wichtiger Blickbeziehungen auf den Dom und die romanischen Kirchen.

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.6, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  2. 29.09.2022 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 10.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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