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2447/2022

Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 25.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 9.2.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 6 Masterplan Spielregeln Innerer Grüngürtel

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Anlage 5 Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung

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Anlage 1 Leitlinien

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Anlage 7 Sternenplan

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Anlage 4 Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan

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Anlage 2 Vorhabendarstellung DEVK

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Anlage 3 Massenstudie Gegenüberstellung

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Anlage 8 Auszug NS BV 5_ 02.09.2022_2447_2022

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 9 Auszug BP 10.1 SoSi SteA 29.09.2022

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Beschlussvorlage Ausschuss

23790 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Kött Az 
Vorlagen-Nummer 
 2447/2022 
Freigabedatum 25.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- 
Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in 
Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung 
der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses“ als Grundlage für die 
dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden 
Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1); 
2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der Verteilung der 
Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung des Planungsprozesses 
zur Kenntnis; 
3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen des Quali-
fizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendigen Bruttogeschossfläche der DEVK 
entschieden wird; 
4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo-Parkhauses durch 
die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung beinhal-
tet; 
5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwicklung einer 
Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses, Riehler Straße 180, 
zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich zu begleiten; 
6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung der "Spielre-
geln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grüngürtels auf 
Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6); 
7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfahren“ (vgl. 
AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qualifizierungsver-
fahren durchzuführen; 
8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOMOS zur Zulässig-
keit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbestatus der 
Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; 
9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens zur Realisie-
rung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durchführung der Planungsleis-
tungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen sind; 
10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der architektonisch-
gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu beauftragen; 
11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022

2 
zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines entsprechenden Antrags der 
DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; 
12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Einschränkung 
zustimmt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Umsetzung des zur Realisierung des Projektes im Weiteren aufzustellenden vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans hat nachteilige Auswirkungen auf den Klimaschutz hinsichtlich der negativen Ener-
giebilanz bei der Errichtung des Gebäudes sowie der Unterhaltung während des Betriebs. 
Bereits im Qualifizierungsverfahren soll daher die Entwicklung eines Energiekonzeptes Bestandteil 
der Planungsaufgabe sein. Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen in die-
sem Verfahren zum Tragen. 
Das geplante Projekt trägt positiv zur Vermeidung von sog. „Flächenfraß“ durch die innerstädtische 
Nachverdichtung bei.  
 
Begründung: 
Bestandssituation 
Das zu beplanende Gebiet (s. Anlage 5) befindet sich im Stadtteil Köln-Riehl an der Riehler Straße 
180/190 im Stadtbezirk Nippes. Dort befinden sich aktuell das 2-geschossige Parkhaus des Kölner 
Zoos und die 5-geschossige Konzernzentrale (zuzüglich Staffelgeschoss) der DEVK-Versicherung. 
Beide Gebäude sind stark sanierungsbedürftig. Das Vorhaben liegt an stadtbildprägender Stelle am 
Auftakt des Inneren Grüngürtels am Rhein, in direkter räumlicher Nähe zum Zoo und der Flora. Infra-
strukturell sind die Zoobrücke, die B55a und die Rhein-Seilbahn gebietsprägend.  
 
Anlass und Ziel 
Die DEVK hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Überlegungen angestellt, ihre Hauptverwal-
tung an der Riehler Straße 190 in Köln-Riehl zu erweitern. Nötig ist dies durch das stetige Wachstum 
an Mitarbeitenden. Das dort bestehende Verwaltungsgebäude ist zurzeit stark überbelegt und Abtei-
lungen mussten auf weitere Standorte innerhalb der Stadt Köln ausgelagert werden. Aufgrund von 
internen Betriebsabläufen ist dies nicht mehr gewünscht. Daher ist auch eine Bündelung der auf das 
Stadtgebiet verteilten Büroflächen in einem zentralen Gebäudekomplex untersucht worden. Ange-
dacht ist seitens der DEVK, eine Erweiterung des Bestandsgebäudes auf dem Gelände des derzeiti-
gen Zooparkhauses mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt zu verknüpfen. Der Hochpunkt 
soll neben den notwendigen Büroflächen für die DEVK auch ein für die Öffentlichkeit zugängliches 
Angebot aus Kindertagesstätte, Einzelhandel, Gastronomie, Aussichtsplattform mit Skybar und öffent-
lich zugänglichen Dachpark ausgestattet werden. Dazu soll das Bestandsgebäude saniert und an den 
Neubau angegliedert werden. Ziel der Überlegung ist es zudem, die Eingangssituation nach Köln ent-
lang der B55a von der Zoobrücke kommend durch einen städtebaulichen Hochpunkt zu markieren, 
welcher sich zugleich in die Hochhausabfolge entlang der linksrheinischen Uferpromenade einfügt. 
Weiterhin soll der Gebäudekomplex sowohl im Erdgeschoss als auch auf den Dachflächen und im 
obersten Geschoss des angedachten Turmes öffentlich zugänglich gemacht und in ein Wegekonzept 
von der Flora bis zum Rhein eingebunden werden. Aufgrund der stark touristisch geprägten Umge-
bung ist hier ein besonderes Augenmerk auf die qualitätsvolle Entwicklung des Standortes und die 
freiräumliche Verbindung ins Umfeld zu legen. 
 
Bisheriges Verfahren und weiteres Vorgehen 
Um das Vorhaben realisieren zu können, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans notwendig, da das bestehende Planungsrecht der Entwicklung eines Hochpunktes entgegen-
steht. Ein Aufstellungsbeschluss liegt für das Vorhaben bislang nicht vor. Hierzu soll mit dem vorlie-

4 
genden verfahrensleitenden Beschluss zunächst die grundsätzliche Zustimmung seitens der zustän-
digen politischen Gremien zu einer Hochhausentwicklung auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-
Parkhauses eingeholt werden. Im Anschluss an den verfahrensleitenden Beschluss soll noch in die-
sem Jahr ein Qualifizierungsverfahren vorbereitet – und wenn zeitlich darstellbar – durchgeführt wer-
den. Hierzu sollen die maßgeblichen Bedingungen und Vorgaben für das weitere Vorgehen mit den 
nachstehenden Leitlinien als Grundlage für das Qualifizierungsverfahren beschlossen werden. Ange-
dacht ist ein Qualifizierungsverfahren mit mindestens fünf interdisziplinären Planungsteams. 
Unabhängig vom noch ausstehenden Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan wurde zur Vorabgewinnung relevanter fachlicher Erkenntnisse über das Projekt die frühzei-
tige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bereits vom 
23.11.2021 bis zum 14.01.2022 durchgeführt. Grundsätzliche Bedenken, die gegen das Vorhaben 
sprechen, sind nicht geäußert worden. 
Aufgrund des Weltkulturerbestatus der Hohen Domkirche zu Köln nebst Domumgebung ist im Vorfeld 
die Zulässigkeit eines Hochhausprojektes an dieser Stelle zu prüfen. Dazu ist über das Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) 
das International Council On Monuments And Sites (ICOMOS) kontaktiert worden, die die Interessen 
der UNESCO vertreten. Ein Abstimmungstermin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Obwohl eine 
offizielle Stellungnahme von ICOMOS zum Vorhaben gegenwärtig noch aussteht, ist dem Vorhaben 
der vorgenannten Abstimmung zufolge an diesem Standort keine grundsätzliche Unzulässigkeit attes-
tiert worden.  
Der mit dieser Beschlussvorlage vorgelegte verfahrensleitende Beschluss unterliegt daher dem Vor-
behalt, dass dem Projekt seitens ICOMOS im Weiteren eine Verträglichkeit mit dem Weltkulturerbe-
status bescheinigt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurde der DEVK auf dem vorgenannten 
Termin durch das MHKBG empfohlen, eine sogenannte UNESCO Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfung 
(KVP) durch ein mit entsprechender Expertise versehenes Fachplanungsbüro zu beauftragen. 
 
Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK- 
Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses in Form eines Bürohochhauses  
 
Sichtachsenbezüge, Höhenentwicklung und Maß der baulichen Nutzung: 
 
Bedeutsame Sichtachsenbezüge auf das Vorhaben der DEVK bestehen von der Hohenzollernbrücke, 
der Zoo-Brücke (Deutzer Seite) und der Mülheimer Brücke. Diese wurden auf Grundlage eines ersten 
Entwurfs der DEVK in Anlage 2 dargestellt. Aus Verwaltungssicht ist die grundsätzliche Lage des 
Hochhauses nachvollziehbar hergeleitet. Die Verortung im Stadtraum stärkt den Zugangsbereich 
nach Nippes und die Innenstadt über die Zoobrücke und fügt sich in die derzeitige Hochhauskulisse 
entlang des Rheinufers ein. 
Die maßgebendere Sichtachse ist jedoch die auf den Kölner Dom, da hier bezüglich des Weltkul-
turerbestatus besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der in Anlage 7 beigefügte 
Plan mit Blickbeziehungen auf den Kölner Dom (Sternenplan) mit den Sektoren von „Tabuzonen“ 
lässt erkennen, dass das Vorhaben nicht in einer Tabuzone liegt. Dennoch ist eine Untersuchung 
notwendig, die sensibel bewertet, welchen Einfluss ein höheres Gebäude auf den Kölner Dom 
hat bzw. wie nahe ein höheres Gebäude an eine Tabuzone heranrücken darf. 
Kleinräumig betrachtet liegt das Vorhaben am Auftakt zur Bebauung entlang der Rotterdamer Straße. 
Die hier entstandenen Gebäude sind zwischen vier und zwölf Geschosse hoch und dienen haupt-
sächlich der Unterbringung von Wohnen. Ein kleinerer, untergeordneter Bereich dient der Unterbrin-
gung von Handel und Dienstleistungen.  
Durch die Vorhabenträgerin DEVK wird eine maximale Bauhöhe von 145 m gewünscht. Das Grund-
stück liegt außerhalb des Ringstraßenkonzeptes, sodass hier keine verbindlichen Regelungen bezüg-
lich der Höhe – neben der maximalen Höhe von 150 m für alle Gebäude – bestehen. 
Ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für die Gesamtstadt Köln ist derzeit verwaltungsintern in Bear-
beitung und soll mit einem Prozessentwurf der Politik noch in diesem Jahr vorgestellt werden. Da 
bereits absehbar ist, dass das Vorhaben in den „Regelungsbereich“ des Höhenentwicklungskonzep-
tes fallen wird, ist das weitere Verfahren zum Neubau einer DEVK-Zentrale an den Inhalten des HEK 
zu orientieren, soweit diese vorliegen.

5 
Für das Maß der baulichen Nutzung lässt sich das Vorhaben optisch in zwei Bereiche unterteilen. Der 
Bereich der „alten“ DEVK-Zentrale liegt entlang der Tiergartenstraße und weist 6 Vollgeschosse mit 
Technikaufbau auf. Im westlichen Bereich der alten Zentrale sollen Teile des Gebäudes abgebrochen 
werden, um eine Verbindung zwischen Alt- und Neubau zu ermöglichen. Der westliche Teil des Plan-
gebiets, der Standort des Zoo-Parkhauses entlang der Abfahrt der B55a, weist im Bestand 2 Ge-
schosse auf. Das Zoo-Parkhaus soll vollständig abgebrochen werden und an seiner Stelle der Sockel 
des Hochhauses mit zwischen 4 und 7 Geschossen entstehen. Das Hochhaus selber befindet sich 
„zwischen“ dem Standort des Zoo-Parkhauses und der alten DEVK-Zentrale. Hierfür sind derzeit ma-
ximal 145 m mit 38 oberirdischen Geschossen geplant. Entsprechend dieser Ausnutzung ist für das 
gesamte Plangebiet eine GRZ von 0,61 und eine GFZ von 9,76 (s. Anlage 2, Seite 5) für das gesamte 
Plangebiet berechnet. Entsprechend der Vorstellung der DEVK über die Höhenentwicklung des Vor-
habens ist abhängig, ob die angegebenen Kennzahlen tragfähig sind oder aufgrund der Reduzierung 
der Höhe die Kennzahlen angepasst werden müssen. Eine Übersicht der städtebaulichen Kennzah-
len sowie einen Lageplan des DEVK-Entwurfs können der Anlage 2 entnommen werden. 
 
Grünraumbezüge: 
 
Das Vorhaben befindet sich in Randlage zum Inneren Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet) und zu 
einer zur Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandenen Grünanlage. Für das Plangebiet selber ist 
die Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Kli-
mas vorgesehen. Daran schließt sich für den Vorhabenbereich laut Landschaftsplan eine grünräum-
lich geprägte Verbindung zum Rhein an. Auch der Flächennutzungsplan stellt kleinere Teile der Flä-
che des bisherigen Zoo-Parkhauses als Grünfläche mit teilweiser landschaftlicher Nutzung dar. Aller-
dings ist die Fläche derzeit durch das Zooparkhaus und nicht mit einer grünräumlichen Nutzung be-
legt. Das Vorhaben der DEVK soll mit einem großzügigen, öffentlichen Durchgang zum Rhein verse-
hen werden, der diese Verbindung erstmalig schafft. Diese fußläufige Verbindung ist für eine attrakti-
ve Freiraumverbindung zwischen Zoo und Rheinufer wichtig und soll im Qualifizierungsverfahren be-
rücksichtigt werden. In dem Konzept der DEVK soll eine öffentlich zugängliche Grünfläche auf dem 
Dach des Sockels angeordnet werden. 
Für das angrenzende Gebiet des Zoos liegt ein neu überarbeiteter Masterplan vor. Dieser sieht dem-
gegenüber eine vollständige Schließung des Durchgangs von der Haltestelle Zoo bis zur Flora vor, da 
der Zoo aktuell beabsichtigt, sich mittelfristig in Richtung Innere Kanalstraße zu erweitern (s. Anlage 
4).  
Durch die oben genannte Verbindungsoption des Bauvorhabens wird es möglich, die Achse zwischen 
Flora und Rhein zu stärken. Deshalb sollte im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens als Ideenteil ein 
Freiraumkonzept entwickelt werden, welches die unterschiedlichen Qualitäten dieses Landschafts-
raums nach Möglichkeit berücksichtigt und das Neubauvorhaben noch besser in sein Umfeld inte-
griert (s. Anlage 5). 
 
Nutzungen: 
 
Neben der hauptsächlichen Büronutzung wird seitens der DEVK ein Mix aus Gastronomie/ Kantine, 
Kindertagesstätte, Aussichtsplattform mit Skybar, Einzelhandel und ggf. Zusatznutzungen angestrebt. 
Diese Nutzungen sollen für die Öffentlichkeit zugänglich sein und sich überwiegend im Sockelbau des 
Hochhauses befinden. Dieser soll einen großzügigen öffentlichen Durchgang zum Rhein erhalten. 
Der angedachte großflächige Einzelhandel wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Das Vorhaben 
befindet sich nicht in einer Versorgungslücke; eine Konkurrenzlage außerhalb eines Zentralen Ver-
sorgungsbereiches sollte vermieden werden. Die Neuausweisung bzw. Planung eines neuen Zentra-
len Versorgungsbereiches kann nur mit dem Ziel der Verbesserung der Nahversorgung im direkten, 
fußläufigen Einzugsbereich angestrebt werden. Da die Wohnfunktion im näheren Umfeld des Plange-
bietes jedoch deutlich untergeordnet ist und städtebauliche Barrieren zu übrigen Wohngebieten be-
stehen, kann dieses Ziel hier nicht erreicht werden. 
Eine zuvor innerhalb des Projektes angedachte ergänzende Wohnnutzung wurde zwischenzeitlich 
verworfen, lediglich Übernachtungsmöglichkeiten für Mitarbeitende der DEVK sollen vorgesehen wer-
den. Weitere Nutzungen für die DEVK sind ein Schulungszentrum für die Weiterbildung der Mitarbei-
tenden, eine DEVK Agentur und ein Betriebssportbereich. Dabei ist die Anbindung an die Funktionen

6 
im Bestandsgebäude sicherzustellen. Die mögliche Ausnutzung für diese Zusatzfunktionen richtet 
sich maßgeblich nach der im Qualifizierungsverfahren ermittelten tragfähigsten städte- und hochbau-
lichen Gesamtlösung. Hierbei ist der DEVK vor allem die Umsetzung der Kindertagesstätte ein wich-
tiges Anliegen, diese gilt neben den notwendigen Büroflächen als gesetzt. Die Büroflächen sollen so 
dimensioniert werden, dass ein zukunftsfähiges Wachstum der Zahl der Mitarbeitenden gewährleistet 
werden kann. Hierzu soll zunächst ein Teil der Flächen fremdvermietet werden, bis die Flächen durch 
die DEVK selbst benötigt werden. Alle anderen zusätzlichen Nutzungen können in ihrer Größenord-
nung entsprechend dem Ergebnis aus dem Qualifizierungsverfahren angepasst werden. 
 
Verkehr: 
 
Zur Entwicklung des Vorhabens ist der Abriss des bisherigen Zoo-Parkhauses geplant. Ein Ersatz 
dieser Stellplätze ist eine notwendige Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Vorhabens. 
Zur Abwicklung des ruhenden Verkehrs plant die Vorhabenträgerin daher eine Tiefgarage mit mehre-
ren Ebenen, die an die bestehende Tiefgarage des Bestandsgebäudes anknüpft und über die Einfahrt 
in der Tiergartenstraße erfolgen soll. Diese bietet Platz für die Kfz- und Radstellplätze und auch die 
Stellplätze für den Zoo sollen darin integriert werden. Auf diese Weise können Synergien genutzt 
werden, um ohne weitere Flächenversiegelung für beide Zwecke eine ausreichende Anzahl an Stell-
plätzen zur Verfügung stellen zu können, da die volle Auslastung der Stellplätze des Zoos zu anderen 
Zeiten erfolgt als die der Büronutzung. Die zusätzlichen Verkehrsströme zur und von der DEVK-
Zentrale werden über ein Verkehrsgutachten analysiert und für die konkrete Durchführung des Quali-
fizierungsverfahrens als Grundlage dienen. Dies soll zum einen die Verträglichkeit der erhöhten Ver-
kehrsmassen im Vorfeld abprüfen. Sollte sich Handlungsbedarf durch ein erhöhtes Verkehrsaufkom-
men ergeben, kann dieser dann zum anderen im Qualifizierungsverfahren durch die einzelnen Teams 
kreativ gelöst werden. Somit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens 
verkehrlich tragfähig und realisierbar sind. 
 
Nachhaltigkeit und Energie: 
 
Hochhäuser in Köln sollen aus Sicht der Verwaltung zukünftig nur dann befürwortet werden, wenn 
durch sie ein Mehrwert für die Öffentlichkeit zu erwarten ist. Dies ist mit diesem Projekt gegeben, da 
es mit der öffentlich zugänglichen und begrünten Dachfläche als Referenz an die hochwertigen Grün-
räume von Rhein, Flora und Zoo anknüpft. Aus diesem Grund sollte das Hochhaus auch aus Energie- 
und Nachhaltigkeitssicht ein Leuchtturmprojekt werden, welches sowohl das Thema der Begrünung 
als auch die eines innovativen Energiekonzeptes verkörpert. Diese Themen sollen im Qualifizierungs-
verfahren weiter vertieft werden, um ein ganzheitliches, nachhaltiges Gesamtkonzept sicherzustellen. 
Die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen im Qualifizierungsverfahren und 
im anschließenden Bebauungsplanverfahren ebenfalls zum Tragen. Zudem strebt die DEVK eine 
DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) „Platin Zertifizierung“ für die Sanierung und 
den Neubau an. 
 
Qualifizierungsverfahren: 
 
Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Auftakt des linkrheinischen Inneren Grüngürtels 
am Rhein sowie in direkter räumlicher Nähe zum Kölner Zoo und zur Flora ist ein besonderes Au-
genmerk auf die qualitätsvolle Entwicklung hinsichtlich städtebaulicher, architektonisch-
gestalterischer sowie freiraumplanerischer Aspekte des Standortes zu legen. Aus diesem Grund ist 
es erforderlich, sich an den Spielregeln zum „Inneren Grüngürtel“ (Masterplan Innenstadt, Zwischen-
stand 01/2022, s. Anlage 6) zu orientieren, da das Plangebiet am nördlichen Abschluss des Inneren 
Grüngürtels liegt. Die Spielregeln sollen als Qualitätskriterien in das Qualifizierungsverfahren einflie-
ßen, um sowohl für den Stadtraum, das Klima und die Vernetzung eine Weiterentwicklung des Stan-
dortes als auch des Inneren Grüngürtel sicher zu stellen. 
Es sind mindestens fünf teilnehmende Planungsteams vorgesehen. Inhaltlich wird neben dem Hoch-
hausentwurf selbst der Sockelbereich des zu planenden Gebäudes Aufgabe des Qualifizierungsver-
fahrens werden, insbesondere unter dem Aspekt der Durchlässigkeit und der Freiraumorientierung. 
Im Qualifizierungsverfahren soll die städtebauliche Figur des Hochhauses sowie die ideale Höhen-
entwicklung ermittelt werden. Die Nutzfläche der DEVK bzw. die Bruttogeschossfläche sind entspre-

7 
chend so zu kalkulieren, dass diese Vorgaben auch in einem Hochhaus von 100 m Höhe realisiert 
werden können. Es soll den Teilnehmenden im Qualifizierungsverfahren überlassen werden, die aus 
ihrer Sicht städtebaulich-architektonisch, gestalterisch sowie räumlich-funktional überzeugendste Hö-
he des Gebäudes vorzuschlagen. Weitere Nutzungen neben der betriebsnotwendigen Erweiterung 
der DEVK können additiv in die Entwurfsplanung integriert werden. Um diese Flexibilisierung der 
Entwurfsaufgabe sicher zu stellen, kann die Höhe von 100 m bis zu einer Höhe von 145 m variiert 
werden. Die maximale BGF wird abschließend in der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen geklärt. 
Sofern die Verwaltung gemäß der vorne aufgeführten Beschlusspunkte mit der Fortführung der Pla-
nung beauftragt wird, werden die weiteren fachlich-inhaltlichen Modalitäten des Qualifizierungsverfah-
rens in Zusammenarbeit mit einem verfahrensbetreuenden Büro und der DEVK erarbeitet und der 
Politik mit den Auslobungsunterlagen separat zum Beschluss vorgelegt. Hierbei sollen die mit der 
Anlage 1 beigefügten „Leitlinien“ als Grundlage dienen. 
 
Zeitschiene: 
Die DEVK beabsichtigt, im Nachgang zur Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses über den 
vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss ein das Qualifizierungsverfahren betreuendes Fachpla-
nungsbüro zu beauftragen. Gleiches gilt für die Erstellung der notwendigen Fachgutachten. Die Vor-
lage der Auslobungsunterlagen kann daher erst in einer der folgenden Sitzungen des Stadtentwick-
lungsausschusserfolgen.  
Abhängig vom Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird die DEVK darüber entscheiden, ob das 
Hochhausprojekt umgesetzt oder ob sich auf die Sanierung des Bestandes beschränkt wird. Ein Bau-
antrag für die sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie ist in Vorbereitung und soll voraussichtlich 
noch im Jahr 2022 eingereicht werden.  
Im Falle der Entscheidung zur Umsetzung des Hochhausprojekts  sollen über die Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) sowie der gegebenenfalls noch notwendigen Anpassung 
des Flächennutzungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau des Projektes ge-
schaffen werden. Sofern das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens bis Ende des 1. Quartals 2023 
vorliegt, kann dann auf dieser Grundlage ein Einleitungsbeschluss für den VEP gefasst und mit einer 
Verfahrensdauer von ca. 2,5 Jahren gerechnet werden. Als Abschluss der Baumaßnahmen ist sei-
tens der DEVK aktuell das Jahr 2028 avisiert. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1  Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der 
DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses 
Anlage 2  Vorhabendarstellung DEVK 
Anlage 3  Massenstudie Gegenüberstellung 
Anlage 4  Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan 
Anlage 5  Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung 
Anlage 6  "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Vorhaben im Bereich Innerer Grüngürtel - 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  
Anlage 7  „Sternenplan“

Anlage 6 Masterplan Spielregeln Innerer Grüngürtel

51621 Zeichen

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
1
Weiterentwicklung 
Interventionsraum
Innerer Grüngürtel
Spielregeln 
Stand 01/2022 
ZWISCHENERGEBNIS
Städtebaulicher 
Masterplan 
Innenstadt
ANLAGE 6

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
2
Der Städtebauliche Masterplan 
Innenstadt definiert den Inneren 
Grüngürtel als einer der drei be-
deutendsten Stadträume Kölns, 
neben dem Rhein und den Köl-
ner Ringstraßen. Als Interven-
tionsraum werden im Rahmen 
vertiefender Untersuchungen 
Defizite, aber auch Potentia-
le, herausgearbeitet, welche 
in Summe den Bedarf einer 
Weiterentwicklung des gesam-
ten Raums verdeutlichen. Vor 
diesem Hintergrund formuliert 
der Masterplan eine Maßnahme 
zur Erstellung eines Konzepts 
„Innerer Grüngürtel Raumse-
quenzen“, um die jeweiligen 
Handlungsbedarfe einerseits zu 
konkretisieren und andererseits 
den einzelnen Projekten den 
notwendigen stadträumlichen 
Rahmen zu geben.
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt  Weiterentwicklung Innerer Grüngürtel

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
3
Parkstadt Süd
Historisches Archiv
Masterplan Universität
Bereich Colonius
Justizzentrum
Sportpark Süd
Deutzer Hafen
Mülheimer Süden
Westlich Zülpicher Wall
Franz-Geuer-Str
Weinsbergstr.
Freiraumplanung Eifelwall
Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel
Vor dem Hintergrund der Viel-
zahl an unterschiedlichen, aktu-
ellen Projekten im Bereich des 
Inneren Grüngürtels wird nun-
mehr der Bedarf für die Abstim-
mung einer einheitlichen Heran-
gehensweise deutlich. Durch 
das Einfügen der einzelnen 
Projekte in den Gesamtkon-
text soll der Innere Grüngürtel 
nicht nur in seine vorhandenen 
Strukturen geschützt werden, 
sondern durch eine sinnvolle 
Weiterentwicklung gestärkt 
werden.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
4
Maxime
In einem ersten Schritt galt es, 
sich innerhalb der Stadtver-
waltung auf eine gemeinsame  
Zielrichtung für die Weiterent-
wicklung des Inneren Grün-
gürtels zu verständigen. Unter 
Beratung der externen Fach-
experten der Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher Masterplan 
Innenstadt haben sich das 
Stadplanungsamt, das Amt für 
Straßen und Verkehrsentwick-
lung sowie das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen 
auf eine Maxime verständigt, 
welche die Stärkung des Frei-
raums als Ziel der Weiterent-
wicklung formuliert. 
Um dieses Ziel zu erreichen, 
ist einerseits eine integrative 
Betrachtung der zentralen The-
men „Stadtraum“, „Vernetzung“ 
und „Klima“ und andererseits 
ein angemessenes Qualifizie-
rungsverfahren zur Qualitätssi-
cherung notwendig.  
Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz  
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.
„
“
QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
VERNETZUNG KLIMA
+
STADTRAUM

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
5
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
STADTRAUM
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
Spielregeln
Für die vier Themenschwer-
punkte „Stadtraum“, „Ver-
netzung“, „Klima“und „Quali-
fizierungsverfahren“ wurden 
in einem nächsten Schritt so 
genannte Spielregeln ent-
wickelt, welche künftig für die 
Qualifizierung der jeweiligen 
Projekte verbindlich zugrunde 
gelegt werden sollen.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
6
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie 
dessen Architektur korrespondieren mit den 
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen 
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituation in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt -> IG oder Äußere Bezirke -> IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse sowie 
dessen Architektur korrespondieren mit den 
angrenzenden Freiräumen.
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass die jeweiligen Gebäudeadressen 
sowie die Adresse „Innerer Grüngürtel“ gleichermaßen 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel werden 
durch eine ausgewogene Komposition von Bebauung 
und Grün lesbar. Je nachdem um welche Schnittstelle 
(Innenstadt/IG oder Äußere Bezirke/IG) es sich handelt, 
sind unterschiedliche Ausformungen möglich.
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Spielregeln STADTRAUM

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
7
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
ÖPNV ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für Fußgänger und RadfahrerInnen 
werden mit einem hohen Gestaltungsanspruch realisiert.
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Das ÖPNV-Netz wird ausgebaut
(Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Breich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
Spielregeln VERNETZUNG

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
8
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen in Form 
von Ausgleichflächen im Inneren Grüngürtel 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleichflächen schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.Spielregeln KLIMA

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
9
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN
Bei der Qualifizierung konkreter 
Hochbauprojekte ist grundsätz-
lich ein zweistufiges Verfah-
ren vorzusehen. In der ersten 
Stufe gilt es, die städtebauliche 
Einbindung des Vorhabens 
zu erarbeiten. Für die Analyse 
und die Herangehensweise ist 
daher der Gesamtraum Innerer 
Grüngürtel zu berücksichtigen, 
um für den besonderen Projekt-
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER 
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
standort zu sensibilisieren. Der 
Betrachtungsraum für das städ-
tebauliche Konzept im nächsten 
Schritt ist so zu wählen, dass 
der Innere Grüngürtel in seiner 
gesamten Tiefe sowie die an-
grenzenden Bereiche einbezo-
gen wird. So wird eine plausible 
Einbindung in die Umgebung 
nachgewiesen und das Projekt 
Teil des Gesamtraums.
Die Stufe 2 dient der Erarbei-
tung eines architektonischen 
Entwurfs. Der auf der so ge-
nannten Projektebene definierte 
Umgriff entspricht daher dem 
Projektgrundstück. 
Darüber hinaus ist im gesamten 
Verfahren sicherzustellen, dass 
Politik und Stadtgesellschaft in 
sinnvollen Abständen beteiligt 
werden.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
10
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene Kontextebene Projektebene
Spielregeln QUALIFIZIERUNGSVERFAHREN

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
11
„Den Inneren Grüngürtel mit einer positiven Bilanz  
für den Freiraum städtebaulich weiterentwickeln.“
MAXIME
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
Programm und Nutzungsmischung der 
Hochbau- und Freiraumprojekte schreiben
die Identität der angrenzenden Quartiere fort.
Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse 
sowie dessen Architektur korrespondieren
mit den angrenzenden Freiräumen. 
STADTRAUM
I REGELN
Die Kontur gestaltet sich als klar lesbares 
Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante 
und Grün, so dass gleichermaßen die Adressen 
der Gebäude sowie des Inneren Grüngürtels 
gestärkt werden. 
Die Eingangssituationen in den Inneren Grüngürtel 
werden durch eine ausgewogene Komposition 
von Bebauung und Grün lesbar. Je nachdem um 
welche Schnittstelle es sich handelt, sind 
unterschiedliche Ausformulierungen/Gewichtungen 
möglich (Innenstadt - IG oder Äußere Bezirke - IG)
Rücksicht nehmen Kontur ausbilden
Eingänge stärken
Gestaltungsqualität definieren 
Quartiersidentität fortschreiben 
Nutzungen verzahnen 
Der Innere Grüngürtel ist ein räumlich-ordnendes Element mit Bedeutung für die Gesamtstadt. 
Seine Weiterentwicklung fördert eine klar lesbare Struktur und Komposition.
Die Hochbauprojekte fügen sich in 
die Höhenentwicklung Innere Stadt ein 
und formulieren eine angemessene 
Antwort in Bezug auf Schutzbereiche.
Hochbau- wie Freiraumprojekte erfüllen einen 
besonders hohen Gestaltungsstandard, welcher 
durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren 
sichergestellt wird.
STADTRAUM
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Barrieren rückbauen Verbindungen gestalten
Umweltverbund ausbauen Mobilitätskonzept entwickeln
Der Innere Grüngürtel ist ein hoch frequentierter Freiraum mit vernetzender Funktion 
und verkörpert in seiner Weiterentwicklung die Mobilitätswende.
Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende und 
Radfahrer*innen werden mit einem hohen 
Gestaltungsanspruch realisiert. Darüber hinaus 
bedarf es im Sinne des guten Miteinanders 
einer räumlich-funktionalen Differenzierung 
zwischen Radschnellweg und Freizeitweg. 
Vorhandene Barrieren im Zusammenhang mit 
Verkehrstrassen oder privater Nutzung werden 
geprüft und nach Möglichkeit sukzessive zurückgebaut.
Der Umweltverbund wird ausgebaut
(u.a. Gleiserweiterung DB) und relevante 
Knotenpunkte werden als Mobilitätshubs 
ausgebildet.
Im Bereich Innerer Grüngürtel wird das städtische  
Mobilitätskonzept kontinuierlich umgesetzt 
(z.B. Fahrradstraßen im Bereich der Wälle, 
Sperrung Zülpicherstr.) Im Rahmen von hochbaulichen 
Entwicklungen wird ein Mobilitätskonzept als integraler 
Bestandteil erstellt.
VERNETZUNG
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
Sicherung des Grünbestands 
und Minderung der Eingriffe 
Erhalt und Schaffung von klimawirksamen Freiflächen,
z.B. Frischluftschneisen, Retention, Verschattung etc.
Standards für eine gute Ökobilanzierung der
Hochbauprojekte mit positivem Beitrag für das 
Stadtklima definieren(Stichwort Life Cycle, DGNB etc.)
Kompensationsmaßnahmen mit Mehrwert 
für den Inneren Grüngürtel umsetzen. 
KLIMA
Grünbestand sichern Klimawirksame Flächen schaffen
Klimastandards definieren Ausgleich schaffen 
Der Innere Grüngürtel ist ein Freiraum mit besonders hoher Relevanz für das Stadtklima. 
Seine Weiterentwicklung leistet eine wichtigen Beitrag zu dessen Verbesserung.
KLIMA
SPIELREGLEN
Verbindlichkeit schaffen
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
Analyse
Rückkopplung
Rückkopplung
Rückkopplung
1. Stufe 2. Stufe
Architektonischer EntwurfÖB
ÖB
Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan 
Städtebauliches Konzept
Gesamtebene 
 
Kontextebene Projektebene
ANALYSE STÄDTEBAULICHES
KONZEPT
ARCHITEKTONISCHER 
ENTWURF
STUFE 1 STUFE 2
Qualifizierungsverfahren
POLITIK  und VERWALTUNG 
EXTERNE
+

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
12
Prozess und Ausblick
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Innerer Grüngürtel - Weiterentwicklung 
Verfahrenskonzeption
19.11.2021
61/0
L. Tenbücken
   STRATEGIE  
PROJEKTE 
Rückkopplung 
aktuelle 
Projekte
Rückkopplung 
aktuelle 
Projekte
Info- 
veranstaltung
30.06.2021
Beratung
Lenkungsgruppe
Masterplan 
26.11.21
Beschluss  Spielregeln
   II/ 2022
STRATEGIE 
NEUAUSRICHTUNG
      Masterplan
Innerer  
Grüngürtel
Maxime 
+ 
Flächen
+ 
Regeln
Maxime 
+ 
Flächen
+ 
Regeln
VERBINDLICHKEIT und QUALITÄT
Beratung 
Experten 
Mit dem Ziel, einerseits die lau-
fenden Projekte voranzubringen 
und andererseits den Gesamt-
raum im Sinne der Maxime 
weiterzuentwickeln, fließt der 
jeweils aktuelle Arbeitsstand 
der Spielregeln bereits jetzt in 
die aktuellen Projekte ein. Die 
Beratung durch die Fachexper-
ten der Lenkungsgruppe Mas-
terplan sowie die Rückkopplung 
mit Politik und Öffentlichkeit im 
Rahmen der Informationsver-
anstaltung bilden hierfür eine 
wichtige Grundlage. Parallel 
hierzu wird an der Gesamtstra-
tegie für den Inneren Grüngür-
tel gearbeitet, welche abschlie-
ßend politisch beschlossen und 
somit verbindliche Anwendung 
in den Projekten finden wird.

Dezernat VI - Stadtplanungsamt
13

Anlage 5 Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung

124 Zeichen

Wettbewerbsbereich
Vorschlag Ideenbereich
Lage des Projekts im Stadtraum mit Bereichsabgrenzung 
DEVK
Zoo-
Parkhaus
ANLAGE 5

Anlage 1 Leitlinien

4356 Zeichen

ANLAGE 1 
Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens als  
Mehrfachbeauftragung zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des 
derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses 
1. Qualifizierungsverfahren 
 Es werden mindestens 5 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren beteiligt, 
drei der Planungsteams werden durch die Stadt Köln gesetzt. 
 Die Preisträger*in wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts 
mit der Umsetzung der in Beschlusspunkt 9 dieses verfahrensleitenden 
Beschlusses benannten Planungsleistungen beauftragt. 
 Das Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt. 
 Es wird empfohlen. die Preisträger*in mit der Umsetzung des Projektes bis 
mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen. Die 
Übertragung der künstlerischen Oberleitung an die Preisträger*in wird empfohlen. 
 Die Bildung des Preisgerichtes richtet sich nach dem „Kölner Modell für 
Wettbewerbsverfahren“. 
 
2. Planungsraum 
 Der Planungsraum des Qualifizierungsverfahrens umfasst die Anbindung des 
Bestandsgebäudes der DEVK-Zentrale Riehler Straße 190 und das Gelände des 
Zoo-Parkhauses Riehler Straße 180 unter Berücksichtigung des aktuellen 
Planungsstandes für den Bestandsbau. 
 Der Sockelbereich des geplanten Hochhauses wird in die Planungsaufgabe des 
Qualifizierungsverfahrens einbezogen. Der Entwurf der Fassade des 
Bestandsgebäudes wird als Grundlage für die teilnehmenden Planungsbüros zur 
Verfügung gestellt. 
 Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das 
stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den 
Rhein und die B55a (s. Anlage 5).  
 
3. Projektkennzahlen 
 Die DEVK plant derzeit Nutzflächen von 84.240 m² als Mindest- und 96.000 m² 
als Maximalmaß ohne Stellplatz-, Technik- und Verkehrsflächen. 
 Die Bruttogeschossflächen belaufen sich von 136.400 m² als Mindest- und 
156.000 m² als Maximalmaß, ohne Stellplätze.  
 Die maximale BGF wird abschließend in der Erarbeitung der 
Auslobungsunterlagen geklärt.   
 
4. Hochpunkt 
 Die Höhe des Neubaus wird anhand der Verteilung der Baumasse(n) im 
Qualifizierungsverfahren ermittelt. Sämtliche Höhenvorgaben stehen unter dem 
Vorbehalt der Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem Welterbe Kölner Dom. 
 Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens. 
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die 
überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und 
vorzuschlagen.  
 Die essentiellen Sichtachsen entlang des Rheins, der Zoo-Brücke und der Flora 
sind perspektivisch darzustellen und Bestandteil der städtebaulichen 
Entwurfsbewertung. 
 
5. Anbindung 
 Eine öffentliche fußläufige Verbindung über das Vorhabengrundstück ist sicher zu

stellen. 
 Eine weiträumige fußläufige Verbindung zwischen Zoo/Flora und dem Rhein als 
attraktive Freiraumverbindung ist räumlich und funktional im Ideenteil 
darzustellen. 
 Der Masterplan Zoo ist hierbei beizuziehen. 
 Die Integration der gegenwärtigen Anzahl an Stellplätzen des Zoo-Parkhauses ist 
zu gewährleisten. 
 
6. Freiraumplanung 
 Der freiraumplanerische Ideenteil kann gegebenenfalls auch unabhängig vom 
Siegerentwurf des Qualifizierungsverfahrens bewertet werden, da der Ideenteil als 
Impuls für eine Umsetzung durch die Stadt Köln oder den Kölner Zoo gilt.  
 Der Masterplan Zoo soll im freiraumplanerischen Ideenteil des 
Qualifizierungsverfahrens beigezogen werden. 
 
7. Umsetzungsqualität 
 Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll Berücksichtigung im 
Qualifizierungsverfahren finden (zeitnahe Vorstellung der Planungsvarianten im 
Gestaltungsbeirat zur Verzahnung mit dem Inhalt der Auslobung). 
 Aufgrund der prominenten Lage des Vorhabens am Auftakt des linksrheinischen 
Inneren Grüngürtels am Rhein sowie in direkter räumlicher Nähe zum Kölner Zoo 
und zur Flora ist ein besonderes Augenmerk auf eine qualitätsvolle Entwicklung 
des Standortes hinsichtlich städtebaulich-architektonischer, freiraumplanerischer 
sowie Nachhaltigkeits-Aspekten zu legen. 
 Um dies sicherzustellen, orientiert sich das Vorhaben an den „Spielregeln“ Innerer 
Grüngürtel (Masterplan Innenstadt, Zwischenstand 01/2022,) sowie des in 
Vorbereitung befindlichen Höhenentwicklungskonzepts.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

1154 Zeichen

ANLAGE 0 
Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK -
Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in 
Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss 
Vorlage 2447 / 2022 
hier: Begründung der Dringlichkeit 
für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
am 01.09.2022 
 
Das bereits medienwirksame Projekt der Erweiterung der DEVK-Zentrale als Hochhaus soll 
noch in dieser Sitzung des Stadtentwi cklungsausschusses beraten werden. Insbesondere 
sollen die Leitlinien für die Durchführung eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens – 
welches noch in diese m Jahr begonnen werden soll – festgelegt werden. Eine spätere 
Beratung würde zu Verzögerungen im Zeitplan führen, die aufgrund der Kopplung des Projekts 
mit dem dringend sanierungsbedürftigen Bestandsobjekt schwerwiegende baulich-funktionale 
Nutzungseinschränkungen der Betriebsabläufe des Versicherungsunternehmens zur Folge 
hätte. Dies gilt es im Interesse des Vorhabenträgers DEVK zu vermeiden. 
 
Daher ist diese Vorlage bitte mit Dringlichkeit zu behandeln.

Anlage 7 Sternenplan

429 Zeichen

„{3 
BLICKBEZIEHUNGEN AUF DEN DOM 
UND DIE ROMANISCHEN KIRCHEN 
� 15 
[!] 26 
9 ... 20 9eschossjg4 rworh. Hochhäuser 
8 •••••••••• wichtige Blickbeuehuns, auf den Dom 
� ......................... .. 
® 
Ma!stlb 1 IODOO 
wk:htrge Blick.bezieht.Ing au! dla n:,man.t(.ird'lon 
foto Nc. 
E1
30 
t " 
18Der "Sternenplan" mit der Lage des Projektstandortes außerhalb wichtiger Blickbeziehungen auf 
den Dom und die romanischen Kirchen.

Anlage 4 Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan

460 Zeichen

Plangrundlage_Zoo
Mittelpunkt: 357650, 5647178
1:5000Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1
Plangrundlage_Zoo
Mittelpunkt: 357650, 5647178
1:5000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1
Plangrundlage_Zoo
Mittelpunkt: 357650, 5647178
1:5000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.08.2022Seite 1 / 1
Masterplan Zoo, Ausschnitt Lageplan ANLAGE 4

Anlage 2 Vorhabendarstellung DEVK

496 Zeichen

1
ANLAGE 2Vorhabendarstellung DEVK
Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

2
Vorhabendarstellung DEVK
Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

3
Vorhabendarstellung DEVK
Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

4
Vorhabendarstellung DEVK
Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

5
Vorhabendarstellung DEVK
Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

Anlage 3 Massenstudie Gegenüberstellung

3155 Zeichen

E R W E I T E R U N G  D E R  D E V K  Z E N T R A L E  I N  K Ö L N
M A S S E N S T U D I E 
G E G E N Ü B E R S T E L L U N G
0 3 . 0 8 . 2 0 2 2
1
ANLAGE 3

Übersicht Flurstücke ohne Neuplanung 
240.2
Umbau & Erweiterung DEVK Zentrale Köln 
Lengfeld & Wilisch Architekten PartG mbB 
Havelstraße 16 
64295 Darmstadt 
TEL 06151 8144-0
www.lengfeld-wilisch.com 
ARCHITEKT 
DEVK Versicherungen 
Riehler Straße 190 
50735 Köln 
Umbau & Erweiterung DEVK Zentrale Köln 
Riehler Straße 190 
50735 Köln 
AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN 
1:666,67 13.09.2021 
Riehler 
Straße 
B51 
Niederländer 
Ufer 
Tiergartenstraße 
B51 
U U
P
P190 
1364 
3083 55 
250 
2263 55 
285 
1787 
(15 
.406m²
)
1356 
(853 
m²)
1365 
1093 
1359 
(43m²)
1311 
(1.
069 
m²)
1354 
(503 
m²)
1358 
(18m²)
1309 
(458 
m²)
1357 
(4.003 
m²
)
1362 
(1m²)
1310 
(4.772m²
)
1355 
(190 
m²) 1360 
VIII 
IV 
II 
V
VII 
VIII 
VIII 
VII 
VIII 
VI 
1365 
1787 
(15.406 
m²)
VI
VI
V
V
V
V
V
VIII 
VIII 
VIII 
VIII 
VI 
V
V
V
V
V
VII 
VII 
1786 
1785 
(4.734 
m²)
1312 
(848m²)
1313 
(826 
m²)
Erweiterungsfläche 
(EW 
) C
(161 
,22 
m
²)
EW B(6,54 
m
²) EW A(9
,89 
m
²)
Abbruch Bestandgebäude Erweiterungsfläche 
Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln 
Grundstück + Flurstücke 
Flurstücke 
1309 
1310 
1311 
1312 
1313 
1354 
1355 
1356 
1357 
1358 
1359 
1762 
1785 
EW A 
EW B 
EW C 
Gesamt 
Grundstück 
458,00 m² 
4.772,00 m² 
1.069,00 m² 
848,00 m² 
826,00 m² 
503,00 m² 
190,00 m² 
853,00 m² 
4.003,00 m² 
18,00 m² 
43,00 m² 
1,00 m² 
4.734,00 m² 
9,89 m² 
6,54 m² 
161,22 m² 
18.495,65 m² 
2

Höhe
Geschosse
148 m
38
Gesamt Geschosse
*UXQGÀ lFKH
Grundstück
GRZ
GFZ
180.020,00 m²
11.200,00 m²
18.495,65 m²
 0,61
 9,73
BGF Unterirdisch
BGF Turm
BGF Sockel
BGF Bestand
BGF Oberirdisch
BGF Gesamt
BGF nach Erweiterung
56.400,00 m²
 48.100,00 m²
39.120,00 m²
36.400,00 m²
123.620,00 m²
180.020,00 m²
BGF Unterirdisch
DEVK Zentrale
Technik
BGF Oberirdisch
BGF Gesamt
BGF vor Erweiterung
17.700,00 m²
44.500,00 m²
1.800,00 m²
45.300,00 m²
63.000,00 m²
3
Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln
Variante 1 - 148 m Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

NIEDERLÄNDER UFERRIEHLER STRAßE
BESTAND
VI 
VIII
VIII
VIII
VIII
XXV
VI 
60 m38 m
Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln
Variante 2 - 100 m
Höhe
Geschosse
100 m
25
Gesamt Geschosse
*UXQGÀ lFKH
Grundstück
GRZ
GFZ
157.098,00 m²
11.200,00 m²
18.495,65 m²
 0,61
 8,49
BGF Unterirdisch
BGF Turm
BGF Sockel
BGF Bestand
BGF Oberirdisch
BGF Gesamt
BGF nach Erweiterung
52.298,00 m²
30.300,00 m²
38.100,00 m²
36.400,00 m²
104.800,00 m²
157.098,00 m²
BGF Unterirdisch
DEVK Zentrale
Technik
BGF Oberirdisch
BGF Gesamt
BGF vor Erweiterung
17.700,00 m²
44.500,00 m²
1.800,00 m²
45.300,00 m²
63.000,00 m²
4

GF/GFZ
GR/GRZ
Geschosse
Höhe
180.020,00 m² / 9,73
11.200,00 m² / 0,61
38
148 m  
157.098,00 m² / 8,49
1
1.200,00 m² / 0,61
25
100 m
GF/GFZ
GR/GRZ
Geschosse
Höhe
Variante 1 - 148 m
Elypsendurchmesser 60 m x 38 m
Variante 2  - 100 m
Elypsendurchmesser 60 m x 38 m
5
Erweiterung des Hauptsitzes der DEVK in Köln
Gegenüberstellung der Varianten Hinweis: Trotz abweichender Darstellung gilt als maximale Höhe 145 m!

Anlage 8 Auszug NS BV 5_ 02.09.2022_2447_2022

6903 Zeichen

x

Die Oberbürgermeisterin $
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

Herr Rupsch
Telefon: (0221) 221-95313
Kax (0221) 221-95447

E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de

Datum: 02.09.2022

Auszug

aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes
vom 01.09.2022

öffentlich

9.2.6 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Er-
weiterung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-
Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl — verfahrens-
leitender Beschluss j
24471/2022

Frau Dr. Siebert kritisiert, dass die Vorlage sehr kurzfristig vorgelegt ist und teilt mit, -
dass der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage im Rahmen einer Sondersitzung
am 29.09.2022 behandeln werde. Insofern sei sichergestellt, dass er Kenntnis von
Anregungen der Bezirksvertretung erhält.

Auch Beckhaus bemängelt die kurzfristige Vorlage. Die Grünen wünschten sich,
dass das fragliche Grundstück, nicht verkauft, sondern in Erbpacht vergeben werde.

Für Herrn Frank ist die kurzfristige Vorlage eine Ungeheuerlichkeit. Er präferiere eine
Lösung, die die Stadtgesellschaft einschließe und werde der Vorlage daher nicht zu-
stimmen.

Herr Spieß schließt sich der Kritik an und bittet, dass das in Zukunft nicht mehr vor-
kommt. In der Beschlussvorlage würden wichtige Punkte einer modernen Umweltpo-
litik nicht berücksichtigt sein. In dem als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag
der Grünen seien diese enthalten.

Herr Müller hält das Verfahren für suboptimal. Eine Vergabe in Erbpacht hält er für
richtig. Ferner geht er davon aus, dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in
allen Stadien des Verfahrens berücksichtigt wird.

Herr Schmitz führt aus, dass die Punkte des Änderungsantrags der geltenden Sach-
und Rechtslage entsprechen. Von daher habe er kein Problem, diesem zuzustim-
men.

Der Antrag auf Einzelabstimmung von Herrn Leitterstorf wird als unzulässig zurück-
gewiesen, weil dafür ein Fraktionsstatus notwendig sei.

Zunächst wird über den Änderungsantrag der Grünen abgestimmt und es ergeht fol-
gender

Beschluss:

Zu den bisherigen 'Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur
Erweiterung der DEVK-Zentrale ...' werden hinzugenommen (z.B. in die Anlage 1)

1. Der Bau und der spätere Betrieb sind verpflichtend nach höchsten ökologischen
und klimaschonenden Standards durchzuführen.

2. Bei der Anbindung ist einer erhöhten Belastung des öffentlichen Nahverkehrs,
insbesondere im Berufsverkehr, mit Verbesserungen im ÖPNV entgegen zu wir-
ken.

Dabei muss - in Nord/Süd-Richtung - auch das erhöhte Fahrgastaufkommen für
die Verkehrsknotenpunkte in der Innenstadt (Ebertplatz, Hauptbahnhof, Neu-
markt) sowie Mülheim berücksichtigt werden.

Auch die Ost/West-Achse (z.B. Zoobrücke) muss beim ÖPNV-Konzept berück-
sichtigt werden. ö

3. Für die Anbindung des Gebäudes ist auch eine explizite Anbindung über Radwe-
ge vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der FDP mehrheitlich gegen die Stimmen von Linken und AfD be-
schlossen.

Sodann wird über die so geänderte Beschlussvorlage abgestimmt und die Bezirks-
vertretung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss Meer
1. beschließt die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur
Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhau-
ses" als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch

vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1);

2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der Ver-
teilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung
des Planungsprozesses zur Kenntnis;

3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rah-
men des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendigen Brut-
togeschossfläche der DEVK entschieden wird;

4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo-
Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in
die Gesamtentwicklung beinhaltet;

5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwick-
lung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses,
Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich zu begleiten;

6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung
der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des In-
neren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt
(siehe Anlage 6);

7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbs-
verfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am
07.04.2022) das Qualifizierungsverfahren durchzuführen;

8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOMOS
zur Zulässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den
Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich-
inhaltlich zu berücksichtigen;

9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens
zur Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durch-
führung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI — Ausführungspla-
nung — zu beauftragen sind;

10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der

architektonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des

Projektes zu beauftragen;

.beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie-
rungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes — nach Eingang eines
entsprechenden Antrags der DEVK - die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstel-
lung eines vorhabenbezogenen Bebauungeplans vorzubereiten und zur Be-
schlussfassung vorzulegen;

12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne

Einschränkung zustimmt.

1

_

Zu den bisherigen 'Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur
Erweiterung der DEVK-Zentrale ...' werden hinzugenommen (z.B. in die Anlage 1)

1. Der Bau und der spätere Betrieb sind verpflichtend nach höchsten ökologischen
und klimaschonenden Standards durchzuführen.

2. Bei der Anbindung ist einer erhöhten Belastung des öffentlichen Nahverkehrs,
insbesondere im Berufsverkehr, mit Verbesserungen im ÖPNV entgegen zu wir-
ken.

Dabei muss - in Nord/Süd-Richtung — auch das erhöhte Fahrgastaufkommen für
die Verkehrsknotenpunkte in der Innenstadt (Ebertplatz, Hauptbahnhof, Neu-
markt) sowie Mülheim berücksichtigt werden.

Auch die Ost/West-Achse (z.B. Zoobrücke) muss beim ÖPNV-Konzept berück-
sichtigt werden.

3. Für die Anbindung des Gebäudes ist auch eine explizite Anbindung über Radwe-
ge vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen von Linken und AfD beschlossen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

8177 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Kött Az 
 
Vorlagen-Nummer 
2447/2022
Stand: 22.09.2025 
Sachstandsbericht  
Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der 
DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines 
Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Beschluss 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 29.09.2022, Sondersitzung Stadtentwicklungsausschuss: 
10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweite-
rung der DEVK- Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo -Parkhauses in Form 
eines Bürohochhauses in Köln -Riehl – verfahrensleitender Beschluss  
2447/2022

2 
 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU -Fraktion und der 
Fraktion VOLT betreffend " TOP 10.1 Leitlinien für die Durchführung eines Qualifi-
zierungsverfahrens zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des der-
zeitigen Zoo-Parkhauses in Form eines Bürohochhauses in Köln -Riehl – verfah-
rensleitender Beschluss"  
AN/1722/2022  
 
Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag (fett) abstimmen.  
I  
Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens 
zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhauses“ als 
Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzulegenden und 
zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1).  
Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen:  
1. Qualifizierungsverfahren:  
Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren  
 
beteiligt,  
[…]  
Das Qualifizierungsverfahren wird in F orm einer Mehrfachbeauftragung mit einem zwei-
stufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die städte-
bauliche und funktionale Einbindung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie 
Eckpunkte zur Er -schließungs- und Nutzungsverteil ung zu klären. Auf diesem Er-
gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erarbei-
tet werden.  
Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte Flächenbedarf 
der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufügen.  
 
[…]  
2. Planungsraum  
[…]  
Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträum-
liche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den Anschluss an den Rhein und die 
B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und 
im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert.  
 
4. Hochpunkt  
[…]  
Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens.

3 
 
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeu-
gendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen . Dafür 
ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen -) Varianten unter Berück-
sichtigung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend  ei-
nes möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen.  
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag:  
Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der SPD -Fraktion, bei keiner Enthaltung 
mehrheitlich zugestimmt.  
 
II  
Abstimmungsergebnis zur so geänderten Be schlussvorlage (fett):  
 
Beschluss  
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsverfah-
rens zur Erweiterung der DEVK -Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zooparkhau-
ses“ als Grundlage f ür die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren noch vorzule-
genden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1);  
 
Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen:  
1. Qualifizierungsverfahren:  
8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren  
 
beteiligt,  
[…]  
mit einem 
zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei sind in der ersten Stufe die 
städtebauliche und funktionale Einbindung , Höhenentwicklung, Massenverteilung, 
sowie Eckpunkte zur Erschließungs - und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem 
Ergebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische Gestaltung erar-
beitet werden.  
Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022  sowie der ermittelte Flächenbedarf der 
DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufügen.  
 
[…]  
2. Planungsraum:  
[…]  
Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung in das stadträum-
liche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den

4 
 
 
Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird am Rheinufer im 
Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur Verlängerung der Tiergartenstraße 
erweitert.  
 
4. Hochpunkt  
[…]  
Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsverfahrens.  
 
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, die überzeu-
gendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden und vorzuschlagen . Dafür 
ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei (Höhen -) Varianten unter Berück-
sichtigung einerseits des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend ei-
nes möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen.  
 
2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK -Zentrale in Abhängigkeit der Verteilung 
der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fortsetzung des Planungspro-
zesses zur Kenntnis;  
3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im Rahmen 
des Qualifizierungsverfahrens u nter Berücksichtigung der notwendigen Bruttogeschossflä-
che der DEVK entschieden wird;  
4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo -Parkhauses 
durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in die Gesamtentwicklung 
beinhaltet;  
5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Entwicklung 
einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zoopark -hauses, Riehler 
Straße 180, zur Erweiterung der DEVK -Zentrale, fachlich zu begleiten;  
6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhaltung der 
"Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich des Inneren Grün-
gürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans Innenstadt (siehe Anlage 6);  
7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbewerbsverfah-
ren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA am 07.04.2022) das Qua-
lifizierungsverfahren durchzuführen;  
8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme  von ICOMOS zur Zu-
lässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug auf den Weltkulturerbe-
status der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren fachlich -inhaltlich zu berücksichti-
gen;  
9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qua lifizierungsverfahrens zur 
Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der Durchführung der 
Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausführungsplanung – zu beauftragen 
sind;  
10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*inn en zur Sicherstellung der architek-
tonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung des Projektes zu be-
auftragen;  
11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie -rungs-
verfahrens zur Realisierung bestimmten  Projektes – nach Eingang eines entsprechenden 
Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen;  
12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Be zirksvertretung 5 (Nippes) ohne  
Einschränkung zustimmt.  
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung der SPD -Fraktion mehrheit-
lich zugestimmt.

5 
 
Nächste Schritte: 
Die Leitlinien sind in den Auslobungstext eingeflossen. Das Qualifizierungsverfahren wurde 
zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Weltkulturerbeverträglichkeit wird zurzeit gutachterlich 
bewertet. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.

Anlage 9 Auszug BP 10.1 SoSi SteA 29.09.2022

7486 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 04.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 2. Sondersitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 29.09.2022 
öffentlich 
 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Fraktion VOLT betreffend " TOP 10.1 Leitlinien für die 
Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens zur Erweiterung der 
DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-Parkhauses in 
Form eines Bürohochhauses in Köln-Riehl – verfahrensleitender Be-
schluss" 
AN/1722/2022 
 
 
Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. 
 
I Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungsver-
fahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-
parkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss im Weiteren 
noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterlagen (siehe Anlage 1).  
 
Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 
 
1. Qualifizierungsverfahren: 
 
 Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren 
beteiligt, 
  […] 
 Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung 
mit einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei

sind in der ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbin-
dung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur 
Erschließungs- und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Er-
gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische 
Gestaltung erarbeitet werden.  
 
 Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte 
Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufü-
gen. 
[…] 
 
2. Planungsraum 
[…] 
 Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung 
in das stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den 
Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird 
am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur 
Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 
  
4. Hochpunkt 
  […] 
 Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsver-
fahrens.  
 
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m 
frei, die überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu 
finden und vorzuschlagen. Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufge-
fordert, zwei (Höhen-) Varianten unter Berücksichtigung einerseits 
des Schüsselkonzepts, sowie andererseits entsprechend eines 
möglichen Alleinstellungsmerkmals darzustellen. 
 
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: 
 
Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. und der SPD-Fraktion, bei keiner Enthal-
tung mehrheitlich zugestimmt.  
 
 
II Abstimmungsergebnis zur so geänderten Beschlussvorlage (fett):  
 
Beschluss  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt geändert die „Leitlinien für die Durchführung eines Qualifizierungs-
verfahrens zur Erweiterung der DEVK-Zentrale auf dem Gelände des derzeiti-
gen Zooparkhauses“ als Grundlage für die dem Stadtentwicklungsausschuss 
im Weiteren noch vorzulegenden und zu beschließenden Auslobungsunterla-
gen (siehe Anlage 1); 
 
Es sind folgende Änderungen in Anlage 1 zu berücksichtigen: 
 
1. Qualifizierungsverfahren:

 Es werden mindestens 8 Planungsteams am Qualifizierungsverfahren 
beteiligt, 
  […] 
 
 Das Qualifizierungsverfahren wird in Form einer Mehrfachbeauftragung 
mit einem zweistufigen Werkstattverfahren durchgeführt. Dabei 
sind in der ersten Stufe die städtebauliche und funktionale Einbin-
dung, Höhenentwicklung, Massenverteilung, sowie Eckpunkte zur 
Erschließungs- und Nutzungsverteilung zu klären. Auf diesem Er-
gebnis aufbauend soll in der zweiten Stufe die architektonische 
Gestaltung erarbeitet werden.  
 
 Die Beantwortung der Verwaltung 3044/2022 sowie der ermittelte 
Flächenbedarf der DEVK ist den Auslobungsunterlagen beizufü-
gen. 
[…] 
 
2. Planungsraum: 
[…] 
 Des Weiteren umfasst ein freiraumplanerischer Ideenteil die Einbettung 
in das stadträumliche Umfeld mit Kölner Zoo und der Flora sowie den 
Anschluss an den Rhein und die B55a (s. Anlage 5). Der Ideenteil wird 
am Rheinufer im Süden bis zur Zoobrücke und im Norden bis zur 
Verlängerung der Tiergartenstraße erweitert. 
  
4. Hochpunkt 
  […] 
 Die Ermittlung der Höhe ist ein zentraler Aspekt des Qualifizierungsver-
fahrens.  
 
Die Teilnehmer*innen sind im Rahmen der maximalen Höhe von 145 m frei, 
die überzeugendste architektonische und städtebauliche Lösung zu finden 
und vorzuschlagen. Dafür ist jedes teilnehmende Büro aufgefordert, zwei 
(Höhen-) Varianten unter Berücksichtigung einerseits des Schüsselkon-
zepts, sowie andererseits entsprechend eines möglichen Alleinstel-
lungsmerkmals darzustellen. 
 
2. nimmt die beabsichtigte Erweiterung der DEVK-Zentrale in Abhängigkeit der 
Verteilung der Baumasse(n) mit einer maximalen Höhe von 145 m zur Fort-
setzung des Planungsprozesses zur Kenntnis; 
3. beschließt, dass die finale städtebaulich verträgliche Höhenentwicklung im 
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendi-
gen Bruttogeschossfläche der DEVK entschieden wird; 
4. nimmt zur Kenntnis, dass das Vorhaben den Ankauf des städtischen Zoo-
Parkhauses durch die Vorhabenträgerin und die Einbeziehung der Fläche in 
die Gesamtentwicklung beinhaltet; 
5. beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Auslobungsunterlagen die Ent-
wicklung einer Hochhausbebauung auf dem Gelände des derzeitigen Zoo-
parkhauses, Riehler Straße 180, zur Erweiterung der DEVK-Zentrale, fachlich 
zu begleiten; 
6. verweist im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsverfahren auf die Einhal-

tung der "Spielregeln" zur Qualitätssicherung von Projektvorhaben im Bereich 
des Inneren Grüngürtels auf Grundlage des Städtebaulichen Masterplans In-
nenstadt (siehe Anlage 6); 
7. beauftragt die Verwaltung, entsprechend zum „Kölner Modell der Wettbe-
werbsverfahren“ (vgl. AN/0251/2022, geändert beschlossen durch den StEA 
am 07.04.2022) das Qualifizierungsverfahren durchzuführen; 
8. beauftragt die Verwaltung, die aus der erwarteten Stellungnahme von ICOM-
OS zur Zulässigkeit des Vorhabens resultierenden Anforderungen in Bezug 
auf den Weltkulturerbestatus der Domumgebung im Qualifizierungsverfahren 
fachlich-inhaltlich zu berücksichtigen; 
9. empfiehlt, dass die Preisträger*in des im Ergebnis des Qualifizierungsverfah-
rens zur Realisierung bestimmten Projektes durch den Vorhabenträger mit der 
Durchführung der Planungsleistungen bis mindestens LPH 5 HOAI – Ausfüh-
rungsplanung – zu beauftragen sind; 
10. empfiehlt darüber hinaus, die Entwurfsverfasser*innen zur Sicherstellung der 
architektonisch-gestalterischen Qualität mit der künstlerischen Oberleitung 
des Projektes zu beauftragen; 
11. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des im Ergebnis des Qualifizie-
rungsverfahrens zur Realisierung bestimmten Projektes – nach Eingang eines 
entsprechenden Antrags der DEVK – die Einleitung eines Verfahrens zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorzubereiten und zur 
Beschlussfassung vorzulegen; 
12. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. und bei Enthaltung der SPD-Fraktion 
mehrheitlich zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2447/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.08.2022
Erstellt
04.08.2022 12:12