V/0381/2018
Verzicht auf die Straßenbenennung Monastirplatz an der Loerstraße
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Anregung-2018-00044
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Anregung Nr. 2018-00044 Freundeskreis Münster - Monastir 48143 Münster,den 5.%.L2o18 Stadt Münster Bezirksverwaltung Mitte Herrn Bezirksbürgermeister erg Peter Fischer -Baumeister une BD m Stadthaus 1 ‚ Klemensstrasse 10 09, April 2018 48143 Münster Yhus T | nachrichtlich Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe Stadthaus 1 Anregung gemäß $ 24 Gemeindeordnung NRW Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Mit der am 7.12.2017 beschlossenen Satzung wurde der „ Freundeskreis Münster- Monastir e.V. „ gegründet. Das Verfahren zur Eintragung in das Vereinsregister wurde eingeleitet. Der Freundeskreis hat sich zur Aufgabe gemacht , die Beziehungen zu Münsters Partnerstadt in Tunesien zu vertiefen. Als vierte Partnerstadt Münsters ( nach York, Orl&ans und Kristiansand ) ist in den bald 50 Jahren der Partnerschaftsbeziehungen bislang noch keine Straße nach Monastir benannt. Wir regen hiermit an, einen ganz bestimmten Platz im Bereich der Stubengassenbebauung als „, Monastir-Platz „ zu benennen. Aus dem beiliegenden Blatt können Sie die Begründung für diese Anregung entnehmen. Selbstverständlich stehen wir für Rückfragen oder eine Erläuterung in der Bezirksvertretung gerne zur Verfügung. Vorsitzender stellvertretender Vorsitzender Freundeskreis Münster — Monastir Februar 2018 Städtepartnerschaft Münster — Monastir hier : Benennung einer Strasse Monastir — Platz (place Monastir ) Obwohl die am 11.3.1969 geschlossene Partnerschaft bald 50 Jahre besteht, gibt es im Gegensatz zu fast allen Partnerstädten im Ausland in Münster bislang noch keine nach Monastir benannte Strasse. Der am 7.12.2017 gegründete Freundeskreis regt an, einen kleinen, durch die Art der Bebauung entstandenen Platz im nordöstlichen Bereich der Stubengasse als „, Monastir- Platz „, zu benennen. Der abgeschlossene Platz liegt an der Loerstrasse gegenüber der Klosterkirche mit dem Euthymia-Zentrum und der barocken Clemenskirche. Begründung Die Lage und Größe erscheint aus folgenden Gründen besonders eignet: - zentrale Lage Nähe zum Rathaus und zur Stadtverwaltung sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Buslinien 2,4,10,11,12,22 sowie N 80 an der Raphaelsklinik Parkmöglichheiten für PkW im Parkhaus Stubengasse und bei Karstadt keine Adressänderungen erforderlich zum Platz hin gibt es keine Hauseingänge mit eigener Postadresse derzeit befinden sich keine Straßenschilder an dem Platz DieBebauung inder Nachbarschaft sowie die der Stubengasse selbst sieht ansprechend aus und erscheint für Veranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaft gut geeignet. Monastir in der nordafrikanischen Maghreb-Region ist zudem die einzige Partnerstadt Münsters aufdemafrikanischen Kontinent. Da die Bundesrepublik und die Europäische Union sich verstärkt der Zusammenarbeit mit Staaten in Afrika zuwenden, ergänzt eine Vertiefung der Beziehungen zu Monastir diese Bestrebungen. Stadt Münster Katasteramt Albersloher Weg 33 48155 Münster Flurstück: 531 u.a. Flur: 12 Gemarkung: Münster Stubengasse 11 u.a., Münster me E —.lemensstraße 32405800 Maßstab 1: 1000 Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 1000 Erstellt: 03.04.2018 © Stadt Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0381/2018 Kurzüberblick Nach Münsters Partnerstadt in Tunesien soll eine Straße benannt werden. Allerdings hat die Be- zirksvertretung Münster–Mitte entschieden, dass Verkehrsflächen, denen keine Adressen zuge- ordnet werden, grundsätzlich nicht mit Straßennamen benannt werden. Die vorgeschlagene Frei- fläche ist deshalb ungeeignet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Benennung einer Straße nach der tunesischen Partnerstadt Monastir dient dem Ziel, »Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterzuentwickeln«. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 09 02 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Finanzierung Produktgruppe: Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe der Straßenbenennung beruht rechtlich auf dem § 4 Straßen und Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine.
Beschlussvorlage
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V/0381/2018 V/0381/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verzicht auf die Straßenbenennung Monastirplatz an der Loerstraße Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nr. 2018 -00044 mit dem Vorschlag, den Platz an der Loerstraße als Monastir plat z zu benennen, wird nicht gefolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen, weil an dieser Stelle kein Straßenname für die Bestimmung von Adressen benötigt wird, also der Name Monastirplatz an dieser Stelle ohne Funktion wäre. Die Verwaltung sucht schon seit längerer Zeit na ch einer Straße oder einem Platz für die Par t- nerstadt Monastir. Die Suche konzentriert sich dabei - vornehmlich auf den Stadtbezirk Münster -Mitte. Die anderen Bezirksvertretungen suchen e r- fahrungsgemäß Straßennamen mit Bezug zu den jeweiligen Ortsteilen. - auf eine bedeutende Straße, die nördlich oder westlich der Altstadt liegt. Die Namen mehrerer anderer Partnerstädte wurden auf dem Ring realisiert. - auf eine "neue" Straße. Es soll keine vorhandene Straße umbenannt werden, weil sich die be- troffenen Anlieger mit ihrem Straßennamen identifizieren und mit einer Adressänderung in der Regel nicht einverstanden sind. - auf eine Straße, der auch Adressen zugeordnet werden, so dass der Straßenname wirklich benutzt wird. Vermessungs- und Katasteramt 29.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zimmermann Telefon: 492 62 42 ZimmermannBernhard@stadt- muenster.de - 2 - V/0381/2018 Sobald nach Ansicht der Ver waltung eine Straße für die Benennung nach Monastir geeignet ist, wird den zuständigen politischen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anregung24GO Nr. 2018-00044
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (4)
- Loerstraße
- Klemensstraße 10
- Stubengasse 11u
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0381/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37