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BKA 0858

Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 13.06.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 13.06.2025, TOP 4.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 4_Kapitel 7_Verkehr)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 4_Niederschrift AK GWII 27.05.2025)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 4_Masterplan Seeentwicklung Garzweiler)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 4_Kapitel 8_Grundzüge Oberflächengestaltung Wiedernutzbarmachung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 4_Kapitel 7_Verkehr)

18068 Zeichen

Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Hinweise zur Lesbarkeit: 
Neu eingefügte erforderliche Änderungen sind im Textverlauf blau abgedruckt. Grüne 
Textpassagen verweisen auf andere Kapitel und Abgleiche. Die übrigen Textpassagen 
beziehen sich auf den am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplan Garzweiler II.

7      Verkehr 
 
1 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
7 Verkehr 
 
Durch die Verkleinerung des Tagebauvorhabens Garzweiler II von ursprünglich ca. 
4.800 ha auf ca. 2.420 ha reduzieren sich für die Zukunft auch die Eingriffe  in das 
vorhandene Straßennetz, dennoch sind die gewachsenen Verkehrsbeziehungen zwi-
schen den Anrainerkommunen durch den Tagebaubetrieb unterbrochen. 
 
Bei der Entscheidung über Verkehrswegeplanungen stehen in der Regel mehrere 
Ziele untereinander in Konflikt. Ausgewogene Lösungen erfordern eine Interessenab-
wägung, in die alle berührten Belange einzubeziehen sind. 
 
Die Prüfung erfolgt stufenweise mit jeweils höherem Konkretisierungsgrad mit den 
nachfolgenden fachrechtlichen Planungsstufen 
- Linienbestimmungsverfahren und 
- Planfeststellung. 
Darin sind die gesetzlichen Vorschriften nach Bundes- und Landesrecht und die darin 
festgelegten Zuständigkeiten anzuwenden bzw. zu beachten. Die endgültige Beurtei-
lung der Umweltaspekte ist erst bei weiterer Verfolgung des Pl anungsziels auf den 
nachgeordneten Ebenen der Linienbestimmung und der Planfeststellung möglich. 
 
Entsprechend der UVP -Pflicht für Bundesfernstraßen (siehe Ziffer 14 der Anlage 1  
UVP-Gesetz i.V.m. § 17 Abs. 1 FStrG) wird auch für Planfeststellungsverfahren  nach 
dem Straßen- und Wegegesetz NW (§ 38 Abs. 1 StrWG) eine UVP durchgeführt. Be-
troffen sind hiervon Landes- und Kreisstraßen und der Bau und die Änderung von Ge-
meindestraßen im Außenbereich dann, wenn dafür ein Planfeststellungsverfahren 
durchgeführt wird. 
 
Entsprechend der Regelung des UVPG (§ 15) führt dies nicht nur zu UVP-Vorschriften 
für das Planfeststellungsverfahren selbst, sondern zu UVP -Vorschriften auch für das 
vorgelagerte Linienbestimmungsverfahren (§ 16 Abs. 2 FStrG, § 37 Abs. 2 StrWG). 
 
Es findet daher bei Straßenbauvorhaben im Regelfall eine zweistufige UVP statt - erste 
Stufe Linienbestimmungsverfahren, zweite Stufe Planfeststellungsverfahren.

7      Verkehr 
 
2 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Bauarbeiten zur Wiederinbetriebnahme einer Straße, die anlässlich des Tagebaues 
unterbrochen wurden, stellen weder einen Neubau noch eine wesentliche Änderung 
im Sinne des straßenrechtlichen Planfeststellungsrechts und des Immissionsschutzes 
dar (OVG Berlin, B.v. 08.02.1991 - DöV 1991, S. 700). 
 
Gemäß § 26 Abs. 2 LPlG müssen in der zeichnerischen Darstellung des Braunkohlen-
planes u. a. Räume, in denen Verkehrswege, Bahnen aller Art, Energie- und Wasser-
leitungen angelegt oder verlegt werden können, festgelegt werden. 
 
Darüber hinaus sind gem. § 30 Abs. 1 der LPlG DVO die durch die Braunkohlengewin-
nung v erursachten raumbedeutsamen Veränderungen und Ersatzplanungen darzu-
stellen. Die textlichen Darstellungen müssen nach § 30 Abs. 3 der LPlG DVO  auch 
Angaben über die sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten enthalten. 
 
Grundsätzlich müssen die zeichnerischen Darstellungen des Braunkohlenplanes dem 
der LPlG DVO beigefügten Planzeichenverzeichnis entsprechen. Nach Anlage 2 der 
LPlG DVO sind u. a. Ersatztrassen für Straßen zeichnerisch darzustellen. 
 
Nachfolgend werden nur Ziele für geplante Ersatzstraßen dargestellt, die im Sinne ei-
ner landesplanerischen Vorsorge von mindestens regionalem Belang sind. Die Dar-
stellung der Ersatzplanung besagt, dass dieser Straßenzug Vorrang vor anderen kon-
kurrierenden regionalplanerischen Nutzungen hat und dass durch den tagebaubeding-
ten Wegfall ein unabweisbarer Bedarf vorliegt. Die dargestellten Räume für Ersatzstra-
ßen werden - soweit noch nicht erfolgt - mit den Maßnahmen der Bundes - und Lan-
desbedarfspläne abgestimmt. 
 
Um Räume festlegen zu können, in denen Ersatzstraßen angelegt werden sollen, ist 
es erforderlich, zumindest in groben Zügen die straßenrelevanten Bewertungskriterien 
(z. B. wirtschaftlicher, ökologischer, städtebaulicher, immissionsschutztechnischer Art) 
zu berücksichtigen. Diese grobe Linienführung (Funktionsangabe) greift in keiner 
Weise den nachfolgenden Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren vor. 
 
Für die im Braunkohlenplan dargestellten Räume für Ersatzstraßen etc. wird durch die

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3 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
vorausgehende Berücksichtigung ökologischer und sonstiger umweltrelevanter Be-
lange im gebotenen und nach dem Planungsstand möglichen Umfang festgestellt, 
dass den erforderlichen Ersatzstraßen Umweltgesichtspunkte grundsätzlich nicht ent-
gegenstehen, ohne nachfolgende UVP nach dem FStrG oder dem StrWG zu ersetzen. 
Durch die zumindest in groben Zügen zu erfolgende Erfassung der umweltrelevanten 
Auswirkungen der notwendigen Folgemaßnahmen - wie z. B. der Ersatzstraßen - wird 
deren Einbeziehung in die erforderliche umfassende Beschreibung und Bewertung der 
Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens ermöglicht.

7      Verkehr 
7.1   Ersatzstraßen 
4 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
7.1 Ersatzstraßen 
 
Ziel: Nach erfolgter Rekultivierung (ca. 2035) und sobald die Kippensetzungen 
dies erlauben ist die L 19n zwischen Hochneukirch und Jackerath östlich 
des zukünftigen Seeufers und westlich der A 44n wiederherzustellen.  
Auf der östlichen Seite des Tagebausees ist nach erfolgter Rekultivie-
rung (ca. 2035) und sobald die Kippensetzungen dies erlauben de r ent-
stehende Raum für eine Nachnutzung durch Herstellung einer leistungs-
fähigen Ost-West-Achse (L 31n) zu erschließen. Diese soll im Westen an 
die L 19n und im Osten an die B 59n (ehem. A 540) angebunden werden. 
Eine Anbindung von Jüchen -Süd an die L 31n soll ebenso erfolgen.  
Darüber hinaus soll von der L 31n ein Autobahnanschluss an die A 44n 
realisiert werden. 
Die L 354n zwischen der Autobahnanschlussstelle an der A 61 (südöst-
lich Wanlo) und der zukünftigen L19n südlich von Hochneukirch  ist ca. 
2035 wiederherzustellen.  
Zur Wiederherstellung der Nord -Süd-Verbindung auf der westlichen 
Seite der Tagebauseemulde außerhalb des verkleinerten Abbaufeldes 
zwischen Holzweiler und Wanlo ist bis 2035 der Anschluss der L 354 bei 
Kaulhausen Venrath an die L 19 zwischen Holzweiler und Kückhoven als 
L 277n zu realisieren. 
Die Autobahnkreuze/ -dreiecke Wanlo, Holz und Jackerath sind auch mit 
Blick auf die allgemeine Verkehrszunahme und unter der Beachtung des 
Hauptverkehrsflusses bedarfsgerecht und unter Verbesserung des Im-
missionsschutzes auszubauen.  
 
Erläuterung: 
Von den im Braunkohlenplan Garzweiler 1995 vorgegebenen Ersatz -Verkehrsverbin-
dungen sind die meisten bereits realisiert worden, bzw. sind aufgrund der erheblichen 
Verkleinerung des Abbaufeldes nicht mehr erforderlich, da die vorhandenen Straßen

7      Verkehr 
7.1   Ersatzstraßen 
5 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
nicht mehr bergbaul ich in Anspruch genommen werden. Zur Einordnung der vorste-
henden Zielvorgaben in das Verkehrsgesamtkonzept rund um den Tagebau Garzwei-
ler II erfolgt unter Einbeziehung der schon erfolgten Maßnahmen in nachstehender 
Erläuterung: 
 
- A 61/A 61n: Ab dem Jahr 2018 wurde die Autobahn A 61 plangemäß vom fort-
schreitendem Tagebau zwischen den Anschlussstellen (AS) Wanlo und Jackerath 
bergbaulich in Anspruch genommen und unterbrochen. Der Umleitungsverkehr der 
A 61 verläuft gebündelt mit dem Verkehr der A 44 über die planmäßig sechsspurig 
wiederhergestellte A 44n zwischen dem neu gebauten Autobahndreieck (AD) Ja-
ckerath und dem Autobahnkreuz (AK) Holz und von da weiter auf der sechsspurig 
ausgebauten Strecke der A 46 bis zum AK Wanlo. Diese Autobahnkreuze/-drei-
ecke (Wanlo, Holz, Jackerath) sind an die neuen Gegebenheiten und Anforderun-
gen anzupassen, indem sie bedarfsgerecht optimiert werden, so dass eine leis-
tungsfähige Erschließung des Raums sichergestellt wird. Dabei ist auch der Schutz 
der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm sicherzustellen. 
Aufgrund der infolge des vorzeitigen Kohleausstiegs festgelegten Nicht -Inan-
spruchnahme der Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnitts (gemäß Leitentschei-
dung 2023) verschiebt sich zwangsläufig die L age und Form des Tagebausees 
Richtung Osten so sehr, dass die Autobahn 61 zwischen der Anschlussstelle (AS) 
Wanlo und dem Autobahndreieck (AD) Jackerath nach erfolgter Wiedernutzbarma-
chung aus Platzgründen als A 61n nicht wiedererrichtet werden kann. Die Verkehre 
werden von der sechsspurigen A 44 n und der nachfolgend beschriebenen L 19n 
übernommen.  
- L 19/L 19n: Die im Jahr 2007 bergbaulich in Anspruch genommene L 19 (alt) zwi-
schen Hochneukirch und der L 277 (alt) westlich der ehemaligen Ortschaft Immer-
ath nahm den örtlichen und regionalen Nord-Süd Verkehr auf. Nach ihrer bergbau-
lichen Inanspruchnahme übernahm diese Funktion die L 277 (alt) zwischen Wanlo 
und Immerath. Auch diese Straße wurde mittlerweile durch den Tagebau in An-
spruch genommen (2020). Seitde m nimmt die im Jahr 2017 errichtete L 19n zu-
sammen mit der L 19 (alt), die von Jackerath über Holzweiler nach Kückhoven und 
weiter nach Erkelenz führt, zusammen mit der L354 (alt) zwischen Erkelenz und 
Keyenberg den Nord -Süd Verkehr auf. Auch für die Ost -West Verkehre dient die

7      Verkehr 
7.1   Ersatzstraßen 
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
vorgenannte in 2017 errichtete L 19n zusammen mit der L 19 (alt) von Jackerath 
nach Kückhoven. Diese L 19 n soll nach erfolgter Rekultivierung von Jackerath in 
Richtung Norden geführt werden und südlich von Hochneukirch an die zukünf tige 
L 354n angebunden werden. Eine Realisierung ist ab ca. 2035 möglich bzw. sobald 
die Kippensetzungen dies erlauben. 
- L 31/L 31n: Die Verbindung nimmt in Wiederholung des Ziels 5.2, 2. Absatz des 
Braunkohlenplanes Frimmersdorf die west-östliche Erschließung der rekultivierten 
Fläche im Osten des Tagebausees auf, welche vorbergbaulich durch die ehem. 
Bundesstraße B 1 wahrgenommen wurde. Sie ermöglicht zudem, die Strukturent-
wicklungsflächen der heutigen Tagesanlagen über eine Erschließungsstraße an-
zubinden. Die bauliche Realisierung ist ab 2035 möglich bzw. sobald die Kippen-
setzungen dies erlauben. Ein frühzeitiger Bau von Abschnitten in Bereichen, in de-
nen die Rekultivierung abgeschlossen ist und Kippensetzungen dies erlauben, ist 
dabei ebenso möglich und soll bei der Planung berücksichtigt werden. 
- L 354/L 354n: Aufgrund der Nichtinanspruchnahme der Ortschaften des 3. Umsied-
lungsabschnitts wird die L 354 von Keyenberg bis nach Kaulhausen nicht bergbau-
lich in Anspruch genommen. Die dafür vorgesehene Ersatzver bindung (L 354 n) 
wurde jedoch bereits vor dieser Entscheidung zwischen Venrath und der An-
schlussstelle an der A 61 (süd -östlich von Wanlo) hergestellt. Für einen Lücken-
schluss ist die Weiterführung der L 354n in östliche Richtung bis zum Anschluss-
punkt der geplanten L 19n im Bereich Hochneukirch östlich des späteren Seeufers 
geplant. Die bauliche Realisierung ist ab ca. 2035 möglich, da eine Trasse auch 
Bereiche der Sicherheitszone berühren wird. 
- L 277n: Zur Wiederherstellung der Nord-Süd-Verbindung auf der westlichen Seite 
der Tagebauseemulde zwischen Holzweiler und Wanlo ist der Anschluss der L 354 
bei Venrath an die L 19 zwischen Holzweiler und Kückhoven als L 277n außerhalb 
des verkleinerten Abbaufeldes zu realisieren. Für die Entlastung der Ortslage Er-
kelenz-Kaulhausen ist die Möglichkeit zu prüfen, die K 30 entsprechend nach Sü-
den mit Anschluss an die L 277n zu verlängern. 
 
Die Straßen erhalten einen straßenbegleitenden Radweg und sind landschaftlich ein-
zubinden. Die landschaftliche Einbindung der Ersa tzstraßen soll im Zuge der folgen-
den Planverfahren näher geklärt werden.

7      Verkehr 
7.1   Ersatzstraßen 
7 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Die Planfeststellungsverfahren für die Ersatzstraßen sind rechtzeitig einzuleiten. 
Eine gegenüberstellende Betrachtung des ehemaligen Verkehrsnetzes vor Inan-
spruchnahme des Bereichs  durch den Braunkohlentagebau im Vergleich zum Ver-
kehrsnetz mit den bereits umgesetzten und den noch zu realisierenden Ersatzstraßen 
ist der Erläuterungskarte XX zu entnehmen.  
 
Bei der Realisierung  
- der L 19n östlich des Tagebausees zwischen Hochneukirch und Jackerath, 
- der L 354n zwischen der Autobahnanschlussstelle der A 61 (südöstlich Wanlo) 
und dem Anschluss an die geplante L 19n, 
- der L 277n zwischen der L 354 bei Kaulhausen und der L 19 zwischen Holzwei-
ler und Kückhoven, 
- der L 31n zwischen L 19n und B 59 (ehem. A 540) 
können folgende Auswirkungen/Nutzungskonflikte auftreten: 
 
a) Natur- und Landschaftsschutz 
Gemäß den Regionalplan-Darstellungen sind diesbezügliche Nutzungskonflikte 
nicht zu erwarten. Dennoch auftretende Nutzungskonflikte sind in fachplaneri-
schen Verfahren auszugleichen. 
Für den Bereich der L 19n östlich des Tagebausees wird deren Lage bei der 
Wiedernutzbarmachung und Ansiedlung von Artenschutz - und Grünmaßnah-
men frühzeitig berücksichtigt, so dass erhebliche Nutzungskonflikte vermieden 
werden können. 
Die neue Straßenführung der L 31n liegt überwiegend in ackerbaulich intensiv 
genutzten Bereichen, auftretende Nutzungskonflikte sind in fachplanerischen 
Verfahren auszugleichen. 
 
b) Wasserwirtschaft 
Im Bereich der neu zu erstellenden L 19n  und L 31n östlich der Tagebau-
seemulde und der L  277n westlich der Tagebauseemulde sind keine Wasser-
schutzgebiete ausgewiesen und somit auch keine diesbezüglichen Konflikte zu 
erwarten. Soweit die bestehenden Straßen Ersatzfunktionen wahrnehmen, sind 
keine wesentlichen Konflikte zu erwarten.

7      Verkehr 
7.1   Ersatzstraßen 
8 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
c) Immissionen 
Die Trassen der neu zu erstellenden L 19n, L 31n und L 277n werden in der 
Regel ortsfern geführt und verlaufen nicht durch bestehende Ortschaften, so 
dass es zu keinen Problemen mit Lärmemissionen kommen so llte. Sollte es 
wider Erwarten doch erforderlich sein, werden geeignete Maßnahmen zur Mini-
mierung der Lärmimmissionen durchgeführt. Lärmimmissionen durch die  
L 354n können durch geeignete und sich bewährte Maßnahmen auf das zuläs-
sige Maß reduziert werden.  
 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: 
 
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren.

7      Verkehr 
7.2   Das übrige Straßen- und Wegenetz 
9 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
7.2 Das übrige Straßen- und Wegenetz 
 
Ziel: Das verbleibende Straßen- und Wegenetz um das Abbaufeld Garzweiler 
II ist bei Bedarf so zu ergänzen, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten 
bleibt und seine Konzeption in Verbindung mit den Ersatzstraßen eine 
sinnvolle Funktion ergibt. 
Im Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist mit dem Ziel zu prüfen, ob 
die zwischen Holzweiler und Keyenberg westlich des Tagebausees ver-
laufende/geplante Betriebsstraße erhaltenswert ist und in den Zuständig-
keitsbereich eines geeigneten Straßenbaulastträgers übergehen kann. 
Aufgrund geänderter Verkehrsbeziehungen im Raum zwischen Bedburg, 
Grevenbroich und dem Tagebausee ist die Wiederherstellung der L 48 in 
Form einer Umgehung der Ortslage Bedburg-Kirchherten vorzusehen. 
 
Erläuterung: 
Für den Wegfall der Straßen innerhalb der Abbauflächen sind die dargestellten Ersatz-
verbindungen maßgebend. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die Ersatzverbin-
dungen und durch die Umsiedlung mehrerer Orte können auf den verbleibenden Stra-
ßen außerhalb des Tagebaubereiches neue oder anders gelagerte Verkehrsbeziehun-
gen entstehen, die u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder 
Straßenkreuzungen erforderlich machen. Bei notwendigen Neuplanungen sind grund-
sätzlich der Verkehrsbedarf, die örtliche Versorgung u nd die "Einheit des gesamten 
Straßennetzes" zu berücksichtigen. 
Bei erforderlichen Ergänzungen, sowie Um - und Ausbau des übrigen Straßennetzes 
sind die Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes zu beachten. 
 
Die derzeit geplante Betriebsstraße zwi schen Holzweiler und Keyenberg entlang der 
Sicherheitslinie westlich des Tagebausees bietet sich für die spätere gemeindliche Er-
schließung und die Erschließung des Tagebausees für den Verkehr an. Spätestens im 
Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist zu prüfen, ob sie zu diesem Zwecke erhalten 
und in eine geeignete Trägerschaft überführt werden kann.

7      Verkehr 
7.2   Das übrige Straßen- und Wegenetz 
10 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Eine Wiederherstellung der L 48 zwischen Bedburg-Kirchherten und Grevenbroich ent-
spricht nicht mehr den veränderten Verkehrsbeziehungen. Vielmehr soll in Anpassung 
des Ziels im Braunkohlenplan Frimmersdorf Kapitel 5.2, 4. Absatz, die überörtliche 
Zugänglichkeit zum Tagebausee von Süden her durch den Bau einer Umgehungs-
straße der L 277 um Bedburg-Kirchherten erleichtert werden. 
 
In der Tagebaufolgelandschaft soll ein zusammenhängendes Radwegenetz aus stra-
ßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen entstehen. Dies ist im Rahmen des 
Flurbereinigungsverfahren zu berücksichtigen. 
 
Das betroffene Wege- und Wirtschaftswegenetz wird nach der Rekultivierung i. d. R. 
durch ein Flurbereinigungsverfahren neu geordnet. Dabei ist die Flurbereinigungsbe-
hörde verpflichtet, im Benehmen mit den landwirtschaftlichen Stellen sowie den betei-
ligten Behörden und Organisationen die allgemeinen Grundsätze für die Neugestal-
tung des Flurbe reinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) aufzustellen. Hierzu gehört insbe-
sondere das Wege- und Gewässernetz. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
 
- im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, 
- im Bauleitplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 4_Niederschrift AK GWII 27.05.2025)

2353 Zeichen

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II 
am 27.05.2025 AK ÄBGII 023 1 
 
 
Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des 
Braunkohlenausschusses - 
32/64.1-3.9 (23)              Köln, 27.05.2025 
 
 
 
 
 
 
 
N i e d e r s c h r i f t 
 
über die in der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 27.05.2025  
gefassten Beschlüsse 
 
 
Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr 
Ende der Sitzung:  12:00 Uhr 
Vorsitz:    Herr Harald Zillikens 
 
 
 
TOP 1:  Feststellung der Tagesordnung 
 
Der Vorsitzende Herr Ha rald Zillikens  eröffnet die Sitzung des Arbeitskreises  
Garzweiler II und begrüßt die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten der  
Bezirksregierung Köln. 
 
Er weist darauf hin, dass die Sitzungen der Arbeitskreise unter Ausschluss der  
Öffentlichkeit stattfinden und vertraulich zu behandeln sind. 
 
Weiter stellt er die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfähigkeit 
des Arbeitskreises fest.

Sachgebiet Drucksache Seite 
Niederschrift der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II 
am 27.05.2025 AK ÄBGII 023 2 
 
TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die in der 8. Sitzung des  
Arbeitskreises Änderung des B raunkohlenplans Garzweiler II am 25. 
Februar 2025 gefassten Beschlüsse 
Drucksache Nr. AK ÄBGII 021 
 
Der Arbeitskreis Garzweiler II genehmigt einstimmig die Niederschrift. 
 
TOP 3: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzwei-
ler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte  
Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich  
Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Planentwurf einzelner  
Kapitel 7 und 8 
Drucksache Nr. AK ÄBGII 022 
 
Der Arbeitskreis Garzweiler II fasst einstimmig folgenden Beschluss: 
 
Der Arbeitskreis nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflächengestal-
tung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ zur Kenntnis und empfiehlt dem 
Braunkohlenausschuss, diese, vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, für die  
Aufnahme in den Braunkohlenplanvorentwurf ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.  
 
Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungsbehörde  
angezeigt und erneut zum Beschluss vorgelegt. 
 
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:00 Uhr. 
 
Der Vorsitzende 
gez. Zillikens 
 
 
Bezirksregierung Köln 
Im Auftrag 
gez. Wigger

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 4_Masterplan Seeentwicklung Garzweiler)

346744 Zeichen

MASTER
PLAN 
SEE
ENTWICKLUNG
 
GARZWEILER

2
 
IN KOOPERATION MIT

3
 
MASTER
PLAN 
SEE
ENTWICKLUNG
 
GARZWEILER

4

5
VORWORT
Neue Lebensräume schaffen: Unter diesem Motto steht die Arbeit 
des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler. Bei allen Projekten 
des Verbandes geht es um die Schnittstellen entstehender Land-
schaften nach dem Tagebau zu uns Menschen. Nirgendwo wird dies 
auf so großer Fläche offensichtlich, wie bei der Entstehung des künf-
tigen Sees nach dem Tagebau Garzweiler. Seit dem ersten „Dreh -
buch Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ in 2016, der Gründung 
des Zweckverbands 2017 und den darauffolgenden Werkstätten 
und Planungen ist der See das wichtigste Element des neu entste -
henden Raums.
Wie sollen dieser See – einer der größten in ganz Deutschland – und 
die Ufer von den Menschen der Region genutzt werden können? 
Wie kann er den Lebens- und Wirtschaftsraum noch attraktiver ma -
chen und zu Wertschöpfung beitragen? Wie kann er als vollkommen 
neues ökologisches Element wirken? Der vorliegende Masterplan 
gibt auf solche Fragen – aufbauend auf den verbindlichen Rahmen 
der Leitentscheidung des Landes NRW zum Kohleausstieg aus dem 
Jahr 2023 – Antworten. Er schafft als informelles, interkommunal ab -
gestimmtes Planungskonzept eine strukturierte Handlungsgrund -
lage für die nächsten Jahre und ist eine Orientierungshilfe bei der 
Entwicklung einer nachhaltigen Zukunft. 
Der jetzt vorliegende Masterplan ist in einem intensiven Dialog zwi-
schen den beauftragten Planungsbüros, den Gremien des Zweck -
verbands und einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, ein -
schließlich der breiten Bevölkerung, über die Grenzen von Städten, 
Gemeinden und Kreisen hinweg erarbeitet worden. Allen Beteiligten 
gebührt für ihre Beteiligung und ihr Engagement Dank.
Harald Zillikens
Verbandsvorsteher
Volker Mielchen
Geschäftsführer

6
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT 5
Inhaltsverzeichnis 6
1. ANLASS UND HINTERGRUND  9
1.1 Ausgangslage 10
1.2. Ziele des Masterplan s  12
1.3. Aufbau des Masterp lans  15
2. GRUNDSÄTZE DER SEENENTWICKLUNG  17
3. DER SEE IN REGIONALER PERSPEKTIVE: RAHMENPLANUNG  19
3.1 Zeitschichten der Rahmenplanung  22
3.2 Entwicklungsziele 26
4. MASTERPLAN VISION 2070  43
4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur  46
4.2 Landschaftssphären 50
4.3 Wegeführung rund um den See  52
4.4 Verkehrserschließung 53
4.5 Erneuerbare Energie n  56
4.6 Freizeit / Naherholu ng und Tourismus  57
5. ZEITSCHICHTEN DER MASTERPLANUNG  63
5.1 Nutzung ab 2025/20 26  63
5.2 Entwicklung bis 203 0  66
5.3 Zwischennutzung bi s 2038  69
5.4 Zwischennutzung ab  2046  73
6. LUPENRÄUME 79
6.1 Eventstandort Hoch neukirch  80
6.2 Strandlandschaft Ba ndtrasse  88
6.3 Marina Jackerath  96
6.4 Strandbereich Jackerath  104
6.5 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler  112
6.6 Seedorf Keyenberg  120
6.7 Freizeit- und Tourism uszentrum Wanlo  128

7
7. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: LEITPROJEKTE  137
7.1 „Schaustelle“ Garzw eiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses  138
7.2 Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg  140
7.3 Landseitige Standor terschließung  142
7.4 Wasserseitige Erschl ießung  144
7.5 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln  146
7.6 Dorfrevitalisierung 150
7.7 Internationale Garte nausstellung (IGA) 2037  152
7.8 Landschaftsgestaltu ng und Biodiversität  156
7.9 Inszenierung von Industriekultur  158
7.10 Zwischennutzung 160
7.11 Planungsrecht und F lächensicherung  162
8. FAZIT 165
9. ANHANG 167
9.1 Making Of: Beteiligu ng und Prozess  167
9.2 Handlungsprogramm 172
Abbildungsverzeichnis 178
Tabellenverzeichnis 180
Impressum 181

ANLASS 
UND 
HINTERGRUND
1

9
 
1
1. ANLASS UND HINTERGRUND
Schon vor der Verbandsgründung des Zweckver -
bands LANDFOLGE Garzweiler im Jahr 2017 arbei -
teten die Gründungsmitglieder - die Stadt Mön -
chengladbach, die Stadt Erkelenz, die Stadt Jüchen 
und die Landgemeinde Titz - in einem informellen 
Planungsverband eng zusammen. Auf Basis dieses 
Planungsverbands und auf Grundlage des gemein -
samen Drehbuchs für die Tagebaufolgelandschaft 
wurde 2017 der interkommunale Zweckverband 
gegründet. Zum 1. Januar 2023 wurde die Stadt 
Grevenbroich aufgenommen und ab 2025 soll auch 
die Stadt Bedburg Mitglied des Zweckverbandes 
werden. Mit seinen dann sechs Verbandskommu -
nen und in Kooperation mit den beratenden Mit -
gliedern, RWE und Region Köln/Bonn e.V., sowie 
weiteren Partnern arbeitet der Zweckverband aktiv 
am Strukturwandel in der Region und bringt viel -
fältige Projekte auf den Weg.
Der vom Bund beschlossene vorgezogene Koh-
leausstieg stellt die Kohlereviere vor große wirt -
schaftliche Herausforderungen. Daher wurde mit 
einer gesetzlichen Grundlage und einem regiona -
len Wirtschafts- und Strukturprogramm auch für 
das Rheinische Revier eine umfassende proaktive 
Strukturwandelförderung aufgelegt. Koordiniert 
von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier wur -
den thematische Konzepte erarbeitet und zahlrei -
che Förderprojekte unterstützt. Der Entwicklungs -
raum für den Tagebau Garzweiler ist damit nicht 
losgelöst, sondern im engen Zusammenhang mit 
dieser Entwicklung zu betrachten.
Der mit der Leitentscheidung der Landesregierung 
NRW in 2023 beschlossene vorzeitige Ausstieg aus 
der Braunkohleförderung bedeutet für den Tage -
bau Garzweiler eine sowohl zeitliche als auch räum-
liche Anpassung der Rekultivierung und Planungen 
der Folgenutzungen. Schon lange ist klar, dass 
die Nachnutzung des Tagebaurestlochs als See 
ein Symbol für eine Region wird, die sich als Frei-
zeit-, Lebens- und Wirtschaftsraum neu erfindet. 
Durch den Vorzug des geplanten Ausstiegs aus der 
Braunkohleförderung besteht nun Planungssicher -
heit im Hinblick auf die entscheidenden Zeitpunkte 
für die Seeentwicklung:  
 » 2030 bzw. 2033 im Fall einer Reserve endet die 
Braunkohleförderung, 
 » 2035 sind die Böschungen und Bermen herge -
stellt,
 » 2036 beginnt die Befüllung des Sees, 
 » 2041 ist die halbe Füllhöhe des Sees erreicht; 
es werden erstmals wasserseitige Nutzungen 
möglich sein und 
 » 2066 ist der finale Wasserspiegel erreicht. 
Der vorgezogene Kohleausstieg verändert aber 
auch die Lage und die Ausmaße des Sees gegen -
über früheren Annahmen maßgeblich. Dement -
sprechend sind neben neuen Mobilitäts-, Freizeit-, 
Grün- und Siedlungsstrukturen auch die bestehen -
den Siedlungsstrukturen im Bereich der im ehe-
maligen Abbaufeld liegenden Erkelenzer Dörfer zu 
qualifizieren und in den Masterplan Seeentwick -
lung Garzweiler einzubinden.
Der vorliegende Masterplan Seeentwicklung Garz -
weiler wurde, vor dem Hintergrund dieser verän -
derten Rahmenbedingungen, als Rahmenkonzept 
für die zukünftigen Projekte und Maßnahmen, 
rund um die Entwicklung des Tagebausees und des 
Strukturwandels, erstellt. Um auf die tiefgreifenden 
räumlichen Veränderungen in den kommenden 
Jahrzehnten reagieren zu können, bedarf es einer 
strategischen Planung für die Zukunft. Es handelt 
sich um ein dynamisches und informelles Plan -
werk, das einen sehr langen Planungshorizont von 
kurzfristigen Interventionen bis hin zu langfristigen 
Veränderungen zur geplanten Seefertigstellung bis 
zum Jahr 2070 abbildet. Mit dem geplanten Aus -
stieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2030 bzw. 
2033 muss schon jetzt ein Fahrplan erstellt werden, 
um bis zum Ende des Kohleabbaus, bzw. bis zum 
Start der Seebefüllung im Jahr 2036, die notwen -
digen Vorbereitungen zu treffen, um die Interna -
tionale Gartenausstellung (IGA) Garzweiler 2037 als 
wichtigen Impuls für die Seeentwicklung zu nutzen, 
um Zwischennutzungen des Tagebaus und des 
entstehenden Sees vorzubereiten und um frühzei-
tig die Weichen für die Schaffung einer tragfähigen 
und attraktiven Seelandschaft zu stellen.

10
Anlass und Hintergrund
1.1 Ausgangslage
In den vergangenen Jahren wurden in verschiede -
nen Formaten bereits eine Reihe von Konzepten 
und vielfältige Projekte für die Tagebaufolgeland
-
schaft Garzweiler erarbeitet. Diese bilden eine so
 
-
lide Grund- und damit Ausgangslage für die vor
-
liegende Masterplanung. Die erste Fortschreibung 
des Drehbuchs LANDFOLGE Garzweiler bietet dazu 
einen ausführlichen Überblick über die wesent
-
lichen Schritte. Die Konzepte wurden gemeinsam 
mit den Mitgliedskommunen und anderen Part
-
ner*innen erarbeitet. Grundsätzlich fließen dabei 
kommunale Planungen ein und werden in einen 
größeren Zusammenhang gebracht. Im Folgenden 
werden die zentralen Meilensteine zusammenge
 
-
fasst:
Werkstattwoche 2016
Den Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Vi
-
sion für die Tagebaufolgelandschaft Garzweiler 
nach der Braunkohle bildete die Werkstattwoche 
2016. Damals noch vor dem Hintergrund eines 
geplanten Kohleausstiegs 2045 oder frühestens 
2038 wurde das Konzept der „Drei Landschaften“ 
entwickelt. Mit der 
Reallaborlandschaft
 westlich 
von Grevenbroich sollte ein Experimentierraum für 
Gewerbe, Erneuerbare Energien und Landschafts
-
projekte im Zusammenspiel mit der Landwirtschaft 
entstehen. Das 
 
Innovation Valley Garzweile
r zwi
 
-
schen Jüchen und Jackerath sollte als innovativer 
Demonstrationsraum für die Zukunft von Wohnen 
und Arbeiten in einer multifunktionalen, produkti
-
ven Landschaft profiliert werden. Der 
Garzweiler 
See
 
 zwischen Wanlo, Kückhoven und Holzweiler 
sollte als imagebildendes Element primär eine tou
 
-
ristische Funktion erfüllen. Verbindendes Element 
der drei Landschaften war das sogenannte Blau-
Grüne-Band Garzweiler (ehem. Grünes Band). Die 
Konzeption war Gegenstand der ersten Fassung 
des Drehbuchs und für die Institutionalisierung der 
interkommunalen Zusammenarbeit rund um den 
Tagebau Garzweiler.
Werkstattwoche 2020 und Strukturkonzept
In einer zweiten Werkstattwoche 2020 mit drei 
internationalen Planungsteams wurden die Ziel
-
setzungen für die Tagebaufolgelandschaften an 
veränderte Rahmenbedingungen angepasst und 
weiter geschärft. Im Endergebnis lag, unter Feder
-
führung des Büros Tovatt Architects & Planners, 
ein Strukturkonzept vor, das die räumliche Vision 
in drei Zeitschichten konkretisiert und neue grüne 
und verkehrliche Verbindungen sowie Siedlungs
 
-
entwicklungen inkl. der Einbindung des Kraftwerks 
Frimmersdorf und der Erft bis zum Zeithorizont 
2075 darstellt. Das Strukturkonzept bildete den 
Rahmen für Teilprojekte, die parallel vorangetrie
-
ben wurden und Grundlage für die vorliegende 
Masterplanung sind: Das 
Blau-Grüne Band Garz
-
weiler
, der 
 
Innovationspark Erneuerbare Ener
-
gien Jüchen
 
, ein 
Grobkonzept für Straßen und 
Radwegeverbindungen
, das Projekt 
Aktions
-
netzwerk Zukunftsdörfer
 oder das 
Dokumenta
-
tionszentrum Tagebau Garzweiler
 in Holzweiler. 
IBTA Rheinisches Revier
Das Landeskabinett hat Ende Juni 2025 beschlos
 
-
sen, die Internationale Bau- und Technologieaus
-
stellung (IBTA) in den Jahren 2025 bis 2035 im 
Rheinischen Revier durchzuführen. Ziel ist es, den 
Strukturwandel im Rheinischen Revier in ein inter
 
-
nationales Schaufenster zu stellen, um die Region 
zur Marke als klimaneutrale und nachhaltige In
-
dustrieregion zu entwickeln. Im Kontext der See
-
entwicklung können so beispielhafte Projekte des 
Struktur- und Energiewandels entwickelt werden.
Abb. 1. KOST / Tanja Wehr aus dem Drehbuch zur 
Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
Abb. 2. CITYFÖRSTER - Werkstattwoche zur 
Leitbildentwicklung „Innovation Valley“, 2020

11
Ausgangslage
  
Leitentscheidung 2023
Mit der Leitentscheidung 2023 wurde der auf das 
Jahr 2030/2033 vorgezogene Ausstieg aus der 
Braunkohleverstromung durch das Land Nord
-
rhein-Westfalen in landesplanerische Vorgaben 
für den Tagebau Garzweiler übersetzt. Für die Ent
-
wicklung der Tagebaufolgelandschaft Garzweiler 
bedeutet die Leitentscheidung eine grundsätzliche 
Veränderung der Rahmenbedingungen. Der zu
-
künftige Tagebaurestsee wird deutlich weiter öst
-
lich als ursprünglich geplant liegen und die Erke
-
lenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und 
Oberwestrich sowie Berverath können, anders als 
zuvor geplant, erhalten werden. Die Leitentschei
-
dung macht eine Anpassung der Konzeptionen für 
die Themen Siedlungsentwicklung, Freiraumstruk
 
-
turen, Gewerbe und Verkehr erforderlich und war 
damit ein zentraler Ausgangspunkt zur Erarbeitung 
der vorliegenden Masterplanung. Trotzdem bleibt 
der grundsätzliche Ansatz des Strukturkonzeptes 
mit der zeitlich gestaffelten Entwicklung von außen 
nach innen sowie von Ost nach West und einer Ent
 
-
wicklung städtebaulicher Potenziale aus vorab ge
-
stärkten Ortslagen oder Konversionsflächen, einge
-
bunden in eine grüne Infrastruktur bestehen.
Internationale Gartenausstellung 2037
Mit der Ausrichtung der Internationalen Garten
-
ausstellung (IGA) Garzweiler 2037 möchte sich der 
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit seinen 
Verbandskommunen als international sichtbares 
Beispiel für die Entwicklung neuer Landschaften 
im Strukturwandel mit neuen Formen der Land
-
schaftsgestaltung, des Wohnens, der Nahrungs
-
mittelproduktion oder des Umgangs mit Wasser in 
einer anthropogen geformten Landschaft präsen
-
tieren. Die IGA ermöglicht nicht nur überregiona
-
le Sichtbarkeit der Region, sondern wirkt als Ka
 
-
talysator, indem sie die Projekte bündelt und die 
Kräfte auf ein zeitliches Ziel konzentriert. Durch ein 
dezentrales Ausstellungskonzept profitieren nicht 
nur die Hauptstandorte südöstlich von Wanlo, süd
-
lich von Hochneukirch und Jüchen Süd, sondern 
auch die weiteren Standorte östlich von Holzwei
-
ler, nördlich von Jackerath, auf der Bandtrasse und 
am ehemaligen Kraftwerk Frimmersdorf. Über die 
IGA können somit wichtige Infrastrukturen entwi
-
ckelt und als Startrampe für die Entwicklung rund 
um den See genutzt werden. Seit Ende 2024 liegt 
der Zuschlag zur Ausrichtung der IGA 2037 vor, 
 sodass die Weichen gestellt sind und der Weg zur 
Präsentation einer innovativen und sich verändern
-
den Landschaft gegangen werden kann. Dazu ist in 
weiteren Schritten die mit der Machbarkeitsstudie 
vorliegende Konzeption weiterzuentwickeln und zu 
konkretisieren (vgl. Leitprojekt Internationale Gar
-
tenausstellung (IGA) 2037). Das Konzept aus der 
IGA-Machbarkeitsstudie ist in die Masterplanung 
1:1 eingeflossen. Mit der zeitlichen Darstellung des 
Jahres 2038 werden die durch die IGA geschaffene 
Infrastruktur und Angebote an den Standorten dar
-
gestellt.
Abb. 3. CITYFÖRSTER aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)
landschaft Garzweiler

12
Anlass und Hintergrund
Funktion: Gerüst für die langfristige 
Entwicklung des Sees
Der vorliegende Masterplan kann nicht den An -
spruch haben, alle Fragen der Seeentwicklung für 
die nächsten 45 Jahre zu beantworten. Ziel ist es 
aber, ein stabiles Gerüst als Orientierungsrahmen 
und Handlungsleitfaden zu erhalten, das aufzeigt, 
welche Zielsetzungen verfolgt werden sollen, wel -
che Funktionen und Nutzungen wo zu entwickeln 
sein werden und welche nächsten Schritte zu gehen 
sind. Dementsprechend fungiert der Masterplan 
als für die nächsten Jahre verbindlicher Wegweiser, 
der danach wieder aktualisiert werden muss. Bei 
besonderen Änderungen von Rahmenbedingun -
gen muss er flexibel reagieren.
 
Die Maßstäblichkeit der Aussagen im Masterplan 
sowie der teils enorme zeitliche Vorlauf erfordert 
auf den vorliegenden Ergebnissen aufbauende 
Projekte, die diesem Wegweiser folgen. Das Hand -
lungsprogramm (vgl. Kapitel 7) zeigt die Vielzahl 
von Projekten auf, die erforderlich sind, um die 
Vision des Masterplans in den nächsten 45 Jahren 
in die Umsetzung zu bringen. Das Handlungspro-
gramm umfasst Projekte, die sich mit der inhalt -
lichen Weiterentwicklung von Konzepten befassen, 
die den Gesamtraum des Sees betreffen. Darüber 
hinaus umfasst es konkrete teilräumliche Projekte, 
die es auf Grundlage des Masterplans zu erarbeiten 
gilt, etwa durch städtebauliche oder hochbauliche 
Entwürfe. Vorhandene oder bereits angelaufene 
Projekte werden dabei eingebunden und ergänzt.
Anlass: Weichenstellungen für die 
Braunkohlenplanung
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima-
schutz und Energie des Landes Nordrhein-West -
falen (MWIKE) hat sich im Oktober 2022 mit dem 
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
(BMWK) und der RWE auf Eckpunkte für das Vor -
ziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 
verständigt. Die Leitentscheidung des Landes NRW 
2023 hat Auswirkungen auf die Braunkohlenpläne 
und die darauf aufbauenden Betriebspläne im Be -
reich des Tagebaus Garzweiler. Das Änderungsver -
fahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II hat 
begonnen. Ein weiterer Braunkohlenplan für den 
Seeablauf ist geplant. 
Die in diesen Plänen festgelegte Rekultivierung 
bildet die räumliche Grundlage für darauf aufbau -
enden Planungen für bauliche und landschafliche 
Entwicklungen. Neben den Kommunen ist auch 
der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler als Ver -
treter der vom Braunkohletagebau betroffenen 
Kommunen dabei als Träger öffentlicher Belange 
bevollmächtigt, auf Grundlage des Masterplans 
Seeentwicklung Garzweiler eine Stellungnahme ab -
zugeben. Die Zielsetzung ist, die wesentlichen As -
pekte der informellen Masterplanung des Zweck -
verbandes in die Landes- und Regionalplanung und 
damit in den Braunkohlenplan einzubringen. Der 
Masterplan ist damit das entscheidende Planungs -
instrument, in dem wichtige Grundsatzentschei -
dungen getroffen werden, die sich unmittelbar auf 
die formale Planung auswirken, wie beispielsweise 
die Verortung von Hafenbecken oder Stränden am 
zukünftigen See oder die Verortung von Zugängen 
in den Tagebau während der Befüllung. Ziel ist es, 
möglichst viele Synergien zwischen der Rekultivie-
rung und der Entwicklungsplanung der Kommunen 
zu erreichen.
1.2. Ziele des Masterplans

13
Ziele des Masterplans
Hinweise für die Landes-, Regional- und Bauleit-
planung
Ein weiteres Ergebnis des Masterplans sind räum -
liche Setzungen, wo in Zukunft welche Nutzungen 
verortet sein sollen und wo etwa städtebauliche 
Entwicklungen vorgesehen sind. Diese Ziele wer-
den in die Regionalplanung eingebracht und sol -
len auch als Grundlage für die kommunale Bauleit -
planung dienen. Auch dies ist entscheidend, denn 
Voraussetzung für die kommunale Planung von 
einzelnen Entwicklungsflächen ist eine regional -
planerische Zulässigkeit. Der Planungsraum des 
Masterplans liegt innerhalb der Geltungsbereiche 
der Regionalpläne Düsseldorf (Gebiete der Städte 
Mönchengladbach, Jüchen und Grevenbroich) und 
Köln (Gebiete der Städte Erkelenz und Bedburg 
sowie der Landgemeinde Titz). Zurzeit stellen die 
Regionalpläne noch nicht in allen Bereichen die 
auf der Braunkohlenplanung aufbauende Zielpla -
nung dar. Im bereits rekultivierten östlichen Be -
reich des Tagebaus bestehen erste Festsetzungen, 
die jedoch an die neuen Bedingungen angepasst 
werden müssen. Der Regionalplan Köln wird zur -
zeit neu aufgestellt und stellt das ehemalige Tage -
bauvorfeld bereits mit den üblichen Planzeichen 
dar, den eigentlichen Tagebau jedoch als „weiße 
Fläche“. Der Masterplan dient dem Zweckverband 
und seinen Kommunen als verbindlich abgestimm -
te Grundlage für Stellungnahmen in den verschie -
denen Planverfahren.
Aufbauend auf die Vorgaben der Regionalplanung 
üben die Mitgliedskommunen in den kommenden 
Jahren ihre Planungshoheit im Bereich der vorbe -
reitenden aus und entscheiden über den konkreten 
Zeitpunkt und Inhalt der verbindlichen Bauleitpla -
nung.

14
Anlass und Hintergrund
Ökologie
Klima- und Naturschutz
 durch 
eine ressourcen- und klimascho
-
nende Seeentwicklung und durch 
die Schaffung zusammenhän
 
-
gender Vorrangräume für Na
-
tur unter Berücksichtigung des 
30x30-Ziels der EU
Wertschöpfung 
Inwertsetzung des Sees
 
 durch 
dessen wasser- und landseitige 
Erschließung für die Schaffung 
und Ansiedlung öffentlicher und 
privatwirtschaftlicher Freizeit- 
und Tourismusangebote am und 
auf dem See  
 Soziales
Eine See für alle
 
 unter Wahrung 
der öffentlichen Zugänglichkeit, 
soziale und gesellschaftliche Teil
-
habe und von Gestaltungsmög
-
lichkeiten zukünftiger Generatio
-
nen
Abb. 4. Zielsetzung ist eine Balance der Dimensionen Wertschöpfung, Ökologie und Soziales
Aufgabe und Zielsetzung: Eine ausbalancierte, 
gemeinsame und nachhaltige Seeentwicklung 
gestalten
Ein viele Kommunalgrenzen überschreitendes Ge
 
-
nerationenprojekt wie die Planung und Entwick
-
lung des Tagebausees Garzweiler erfordert das 
Vermitteln unterschiedlicher und sich teilweise 
gegenseitig widersprechender fachlicher und poli
-
tischer Interessen. Der Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler versteht es als seine Aufgabe, zwischen 
diesen Interessen zu vermitteln, die Ansprüche an 
die Seeentwicklung aufzunehmen und in eine aus
-
balancierte Planung zu überführen. 
 
Wesentlich dabei ist der interkommunale Cha
-
rakter der Masterplanung. Bei der Verortung von 
Funktionen wurde vorrangig auf die räumliche Eig
-
 nung und nicht auf die kommunale Zugehörigkeit 
von Potenzialflächen Wert gelegt. Zielsetzung ist, 
dass es ein 
gemeinsamer See
 
 der Zweckverbands
-
kommunen und der hier lebenden Menschen wird 
und auch bei der Entwicklung des Masterplans das 
„Wir“ über kommunalen Interessen liegt.
 
Um globalen Trends und Herausforderungen wie 
dem demografischen Wandel, finanzieller Unsi
-
cherheit, der Biodiversitätskrise oder dem Klima
-
wandel zu begegnen, wird der Anspruch formuliert, 
die Masterplanung, basierend auf den Grundsätzen 
der Nachhaltigkeit zu gestalten. Auch hier geht es 
darum, die unterschiedlichen Seiten des Nachhal
-
tigkeitsdreiecks mit Inhalt zu füllen und in Balance 
zu bringen:

15
Aufbau des Masterplans
Abb. 5. Aufbau des Masterplans
1.3. Aufbau des Masterplans
Im vorliegenden Masterplan Seeentwicklung Garz -
weiler werden die wesentlichen programmatischen 
und räumlichen Zielsetzungen für die Planung und 
Entwicklung des Tagebausees zusammengefasst. 
Dabei wird „vom Großen ins Kleine“ und in mehre
-
ren zeitlichen Etappen gedacht. Nach einleitenden 
und übergeordneten Grundsätzen der Seeentwick
-
lung (Kapitel 2) wird der zukünftige See in 
Stufe I
, 
der Rahmenplanung, in seinem regionalen Kontext 
abgebildet (Kapitel 3). Auf dieser Ebene wird dar
-
gestellt, wie die übergeordneten räumlichen und 
infrastrukturellen Verknüpfungen in vier Zeitschrit
-
ten entwickelt werden. Dazu werden Entwicklungs
-
ziele der Seeentwicklung formuliert und im Maß
-
stab 1:25.000 kartografisch dargestellt, die für das 
weitere Umfeld des Tagebaus gelten.
In 
Stufe II
 
, dem Masterplan See, werden diese im 
Maßstab 1:10.000 für das direkte Umfeld des zu
-
künftigen Sees für das Zieljahr 2070 konkretisiert 
(Kapitel 4). Die kartografische Darstellung wird 
maßstäblich präzisiert und auch die zeitlichen Ab
-
folgen sind in vier Zeitebenen detailliert beschrie
-
ben (Kapitel 5). 
 
Stufe III
 
 enthält eine weitere Konkretisierung des 
Masterplans in Form von Lupenräumen (Kapitel 6). 
Für exemplarische Standorte am zukünftigen Ufer 
werden im Maßstab 1:2.000 atmosphärische und 
räumliche Gestaltungsvorschläge kartografisch in 
jeweils zwei Zeitschritten dargestellt und bildlich 
visualisiert. Die Lupenräume stellen noch keine Ent
-
wurfsplanung dar, sondern dienen der Illustration 
der am See denkbaren Qualitäten und Atmosphäre.
 
Abschließend werden 
Handlungsempfehlungen
 
für die nächsten Jahrzehnte anhand von Leitprojek
-
ten skizziert, die aufzeigen, welche Folgeprojekte 
an die Masterplanung anschließen müssen (Kapitel 
7). Im Anhang findet sich die Dokumentation des 
Erarbeitungsprozesses des Masterplans sowie ein 
umfassendes Handlungsprogramm als Projektliste.
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m

GRUNDSÄTZE 
DER 
SEE- 
ENTWICKLUNG
2

17
Aufbau des Masterplans
2
2. GRUNDSÄTZE DER SEENENTWICKLUNG
Die Entwicklung des Garzweiler Sees ist ein Genera-
tionenprojekt, das ein auf regionaler Ebene abge -
stimmtes und zielgerichtetes Vorgehen erfordert. 
Der Masterplan ist als Fahrplan für die zukünftige 
Planung und Projektentwicklung ein entscheiden -
der Baustein und folgt dabei den nachfolgenden 
übergeordneten Entwicklungsleitlinien:
Einbindung in die regionale 
Entwicklungsstrategie Strukturwandel 
Rheinisches Revier
Der Masterplan fügt sich in die regionalen Strate -
gien zur Gestaltung des Strukturwandels im Rhei-
nischen Revier nach Maßgabe der 12 Raumreali-
täten und die geplanten Internationale Bau- und 
Technologieausstellung (IBTA) ein. Die Planungen 
entstehen im inhaltlichen Austausch mit den Ak -
teur*innen der Region.
Verbindung der Tagebaufolgelandschaft mit der 
Umgebung
Der Tagebau stellte jahrzehntelang einen land -
schaftlichen Einschnitt und eine räumliche Barrie -
re dar. Die Rekultivierung und die Seeentwicklung 
ermöglichen die Schaffung neuer landschaftlicher 
Qualitäten und Lagequalitäten. Die umgebenden 
Siedlungen und Freiräume werden mit dieser neu -
en Landschaft verbunden.
Zeitlich gestaffelte Entwicklung unter 
Berücksichtigung von Seeentwicklung und 
Rekultivierung
Der lange Zeitraum vom Ende der Braunkohleför -
derung 2030/2033, über erste wasserseitige Nut -
zungen ab etwa 2041 bis zur Fertigstellung des 
Sees sowie die parallel erfolgende Rekultivierung 
der Flächen des Tagebaus erfordern eine zeitlich 
gestaffelte Planung, die sowohl die verschiedenen 
Stadien der Seebefüllung als auch die zeitliche Ab-
folge der Rekultivierung inklusive erforderlicher 
Setzungszeiten berücksichtigt.
Vermeidung von Nutzungskonflikten durch 
strategische Planung
Durch eine frühzeitige mit den Anrainerkommunen, 
der RWE sowie den Akteur*innen der Regional -
entwicklung und der Öffentlichkeit abgestimmte 
strategische Planung sollen die Nutzungsstruktur 
in der Tagebaufolgelandschaft frühzeitig in ihren 
Grundzügen abgesteckt und Nutzungskonflikte 
bereits in frühen Planungsstadien identifiziert und 
adressiert werden.
Leitplanken für die Entwicklung frühzeitig 
setzen
Um eine langfristige Flexibilität in der Planung zu 
erhalten, sind rechtzeitig die erforderlichen pla -
nerischen Leitplanken zu definieren und zu set -
zen, beispielsweise durch die Ermöglichung einer 
räumlichen Entwicklung im Kontext der Regional -
planung. Beschlüsse und kommunale Planungen in 
der Umgebung der Tagebaufolgelandschaft sollen 
auch in den folgenden Jahren in Einklang mit dem 
Masterplan gebracht werden.
Ausreichende Flexibilität erhalten
Gleichzeitig gilt es, notwendige Flexibilität insbe -
sondere in den langfristigen Planungsaussagen zu 
erhalten, um Gestaltungsspielraum in den folgen -
den Planungsschritten zu erhalten und auf sich ver -
ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu kön -
nen.
Impulse durch öffentliche Investitionen 
Als interkommunaler Verbund treibt der Zweckver -
band LANDFOLGE Garzweiler die Seeentwicklung 
voran. Die beteiligten Kommunen gestalten die 
Landschaft am See und in den rekultivierten Be -
reichen aktiv mit. Von öffentlichen Investitionen in 
beispielhafte Projekte sollen Entwicklungsimpulse 
ausgehen und private Folgeinvestitionen aktiviert 
werden.
Nutzungsüberlagerung von Flächen
Die Entwicklung von Siedlungs- und Mobilitätsin -
frastrukturen um den See folgt der Maxime einer 
flächensparenden Entwicklung sowie einer Prio -
risierung von Innenentwicklung der bestehenden 
Ortslagen. Dafür wird, wo möglich, eine effiziente 
Mehrfachnutzung der zur Verfügung stehenden 
Flächen angestrebt, um eine klimaschonende Ent-
wicklung als innovativer Demonstrationsraum der 
Zukunft zu erreichen.

DER SEE 
IN 
REGIONALER 
PERSPEKTIVE: 
RAHMEN-
PLANUNG
3

19
Aufbau des Masterplans
3
3. DER SEE IN REGIONALER PERSPEKTIVE: 
RAHMENPLANUNG
Als einer von zukünftig drei Großseen im Rheini-
schen Revier, liegt der zukünftige Garzweiler See 
mitten in einer Region im Strukturwandel. Er liegt 
aber auch in direkter räumlicher Nähe zu unter -
schiedlichen Ballungsräumen. Dementsprechend 
gilt es, die Seeentwicklung in die komplexen vor -
handenen und geplanten räumlichen Strukturen 
einzubetten, um den Tagebau von einem angren -
zende Orte trennenden zu einem verbindenden 
Element zu machen. Der Rahmenplan zeigt den 
zukünftigen See als Bestandteil einer vielfältig ge -
prägten produktiven Landschaft und eines regio -
nalen Netzwerkes aus verkehrlichen Strukturen und 
Freiraumstrukturen. Er stellt ihn im Kontext neuer 
städtebaulicher Entwicklungen und als Orientie -
rungspunkt für die langfristige Siedlungsentwick -
lung der angrenzenden Dörfer dar. Darüber hinaus 
enthält er räumliche Setzungen für zukünftige Frei -
zeitschwerpunkte. Der See erhöht so die Lebens- 
und Freiraumqualität in der Region erheblich. Als 
weicher Standortfaktor könnte er zudem zur Stär -
kung des Standortes hinsichtlich wirtschaftlicher 
Entwicklungen und Wertschöpfungseffekte und 
damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der 
Region beitragen. Im Folgenden wird die Rah -
menplanung in vier zeitlichen Etappen und fünf 
Handlungsfeldern durch die Formulierung von Ent -
wicklungszielen vorgestellt. Vorhandene Struktur -
wandelprojekte im Zweckverbandsgebiet sowie die 
Verkehrsnetze und Grünverbindungen werden mit 
dargestellt. Diese gewährleisten die enge Verbin -
dung der Anrainerkommunen zum zukünftigen See 
und sind auch für touristische Gäste aus der Region 
und darüber hinaus wichtig.
Abb. 6. Tagebau Garzweiler - Blick in die Grube

20
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Abb. 7. Rahmenplan

21
Aufbau des Masterplans

22
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Abb. 8. Rahmenplanung in 2025/2026
3.1 Zeitschichten der Rahmenplanung
Die Entwicklung des Tagebausees erfordert einen 
langfristigen Planungshorizont, für den jedoch 
schon heute die Weichen zu stellen sind. Die Fer
 
-
tigstellung des Sees und damit der zeitliche End
 
-
punkt der Masterplanung für den Tagebausee wird 
für etwa 2066 erwartet. Erste wasserseitige Nutzun
-
gen werden ab etwa 2041 möglich sein. Entspre
-
chend der langen Planungsperspektiven und der 
unterschiedlichen Meilensteine im Strukturwandel 
und der Rekultivierung wird die Rahmenplanung in 
den folgenden vier Zeitschichten dargestellt.
Phase 0: 2025/2026
Den Ausgangspunkt der Planung stellt der heuti
-
ge Zustand dar. Die Braunkohleförderung ist noch 
in Betrieb. Der Tagebau Garzweiler hat seine finale 
Ausdehnung noch nicht erreicht. Die Rekultivierung 
 der landwirtschaftlichen Flächen östlich der A 44n 
schreitet parallel bereits voran. Erneuerbare Ener
-
gien werden verstärkt entlang der A44n entwickelt. 
Erste Biodiversitätsmaßnahmen sind umgesetzt. 
In Anknüpfung an die vorhandenen Freiraum
-
strukturen und Identitätspunkte werden erste Frei
-
raum- und Freizeitstrukturen im Umfeld des Tage
 
-
baus entwickelt. Teile des Radrundwegs bestehen 
bereits. Mit dem Dokumentationszentrum wird in 
Holzweiler ein erster Erlebnisort am Tagebaurand 
geschaffen. Gleichzeitig erfolgen eine behutsame 
Dorfentwicklung der Tagebauranddörfer und ers
-
te Weichenstellungen zum Umgang mit den teils 
bereits umgesiedelten Ortschaften in Erkelenz. Die 
Umsiedlung läuft bis zum 30.06.2026. Viele Struk
-
turwandelprojekte sind planerisch angeschoben. 
Die Entwicklung neuer gewerblicher Standorte ist 
in Vorbereitung.
bitte aufklappen
 RAHMENPLAN
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
22

23
Zeitschichten der Rahmenplanung
Der Tagebau hat seine endgültige räumliche Aus -
dehnung 2030 erreicht. Das Jahr markiert einen 
Wendepunkt in der Geschichte des Rheinischen 
Reviers. Als letzter der drei Großtagebaue wird 
auch in Garzweiler die Braunkohleförderung ein -
gestellt. Eine bis 2033 vorzuhaltende Kohlereserve 
hat keinen Einfluss auf die räumliche Ausdehnung 
des Tagebaus und der Rekultivierungsabläufe. In 
rekultivierten Bereichen und am Tagebau werden 
die Vorbereitungen für die zukünftige Nutzung ge -
troffen. Die Revitalisierung der Tagebauranddörfer 
Phase 1: 2030 
Abb. 9. Rahmenplanung bis 2030
hat begonnen, und wichtige Strukturwandelpro -
jekte wurden bereits umgesetzt. Erneuerbare Ener -
gien leisten in der rekultivierten Landschaft einen 
wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem 
Blau-Grünen-Band Garzweiler wird die Biodiversi -
tät erhöht. Entlang des Rundwegs und des Ener -
giepfads 2.0 bieten die vier nachhaltig geplanten 
Impulsbauwerke erste hochwertige Angebote für 
Naherholung und Tourismus.

24
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Die Vernetzung über Grünstrukturen entwickelt 
sich Schritt für Schritt weiter. Eine behutsame Ent -
wicklung der Dörfer zum See wird vorbereitet. Im-
pulsprojekte wie die Nachnutzung des Kraftwerk -
standortes Frimmersdorf, eine Folgenutzung der 
Bandtrasse oder die Quartiersentwicklung Jüchen 
Süd sind umgesetzt oder angestoßen.
Phase 2: 2038
Abb. 10. Rahmenplanung bis 2038 
Im Jahr 2038 ist die Rekultivierung abgeschlos -
sen. Die Befüllung der Tagebaumulde mit Wasser 
hat begonnen. Der Strukturwandel im Rheinischen 
Revier ist mit erfolgreichen Strukturwandelprojek -
ten und neuen Entwicklungsstandorten vollzogen. 
Neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze sind ent -
standen und das Rheinische Revier hat sich mit 
einem neuen Image und einer neuen landschaft-
lichen Qualität zukunftsfähig ausgerichtet. Durch 
die IGA wurden 2037 die neuen Landschaften und 
innovative Projekte vielen Gästen präsentiert und 
die Standorte rings um den See erschlossen.

25
Zeitschichten der Rahmenplanung
Bis etwa 2066 soll der See befüllt sein. Während 
der Befüllungszeit wurden (temporäre) Nutzungen 
des Tagebaus und des sich entwickelnden Sees 
erprobt. Bis der See seinen Endzustand erreicht 
hat, hat sich die Region als Naturraum entwickelt 
und auch als Freizeitdestination regional etab -
liert. Durch die neue Landschaft haben die Anrai -
nerkommunen weiter an Attraktivität gewonnen. 
Die Menschen haben den See als ein Stück neuer 
Phase 3: Endzustand in den 2060er bis 2070er 
Jahren
Abb. 11. Rahmenplanung bis 2070
Heimat angenommen. Intelligent vernetzte Ver -
kehrs- und Digitalsysteme verbinden die Standorte 
mit den umgebenden Ballungsräumen. Auch neue 
Fachkräfte und Unternehmen nutzen die Stand -
ortpotenziale und tragen zu einem nachhaltigen 
Wachstum bei. Die ehemaligen Tagebauranddörfer 
haben sich positiv zu Seedörfern mit einem guten 
Infrastrukturangebot entwickelt.

26
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
3.2 Entwicklungsziele
3.2.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Das Ende des Braunkohlenbergbaus stellt die Re -
gion vor große soziale, wirtschaftliche und ge -
stalterische Herausforderungen, bietet aber auch 
Chancen für eine nachhaltige und lebenswerte Zu -
kunft. Durch die Formulierung von Entwicklungs -
zielen werden der Rahmen und die Zielsetzungen 
für die Verteilung von Nutzungen und Funktionen 
um den See in den folgenden Stufen definiert. Die 
Seeentwicklung sollte sich an diesen Entwicklungs -
zielen orientieren, um über die Chancen des Struk -
turwandels eine für die hier wohnende und arbei -
tende Bevölkerung sowie für Besuchende positive 
Entwicklung der Region einzuleiten.
Die Tagebauranddörfer erleben 
eine neue Blüte als lebendige und 
nachhaltige Lebens- und Zukunftsorte. 
Durch den Strukturwandel im 
Rheinischen Revier und die Zugkraft der 
Rheinschiene ist langfristig ein Zuzug in 
die Region zu erwarten und damit ein 
andauernder Bedarf für die Schaffung 
von Wohnraum. 
Der Strukturwandel stellt die Region vor große 
strukturelle Herausforderungen. Gleichzeitig be -
steht die Zielsetzung, das gesamte Rheinische Re -
vier als Innovations- und Technologiestandort zu 
positionieren und neue wirtschaftliche Zugkraft zu 
entfachen. Gesamtregional wird dies auch durch 
das Projekt Internationale Bau- und Technologie -
ausstellung (IBTA) vorangetrieben. Aber auch lokal 
um den Tagebau Garzweiler sollen neue innovative 
Technologien und Branchen angesiedelt werden, 
um die regionale Entwicklung anzukurbeln. Die 
Anrainerkommunen des zukünftigen Sees spüren 
gleichzeitig schon heute die Zugkraft der nahen 
Rheinschiene (vgl. Raumstrategie Rheinisches Re-
vier 2038+). Die Lagegunst im Rheinischen Revier 
zeigt sich schon heute darin, dass für das Gebiet 
des Zweckverbandes weiteres Bevölkerungswachs -
tum prognostiziert wird (vgl. ebd.). Mit der Seeent -
In der ersten Phase bis 2030 und darüber hinaus 
liegt der Fokus für die Städte und Gemeinden mit 
Tagebauranddörfern (Erkelenz, Mönchenglad -
wicklung ist zudem die Schaffung neuer Standort -
qualitäten in der historisch von Bergbau, Industrie 
und Landwirtschaft geprägten Region verbunden. 
Aus der Wasserlage kann langfristig eine deutliche 
Attraktivierung des Raums und seiner Anziehungs -
kraft erwartet werden. 
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, 
dass mit dem Strukturwandel und der Seeentwick -
lung auch ein Bedarf für weiteren und attraktiven 
Wohnraum in den Anrainerkommunen einhergeht. 
Dies erfordert nicht nur ein quantitatives, sondern 
auch ein qualitatives Wachstum im Verbandsge -
biet.

27
Entwicklungsziele
bach, Jüchen und Titz) unmittelbar und während 
der Befüllung des Sees auf der Dorfentwicklung 
im Bestand, mit dem Ziel diese zu stärken (Dör -
fer des ehemaligen 3. Umsiedlungsabschnitts) 
und zu attraktivieren. Ebenso wird in den Orten 
Frimmersdorf und Neurath durch den Masterplan 
Kraftwerksdörfer der Stadt Grevenbroich an der 
Stärkung der Ortschaften gearbeitet. Dies umfasst 
die Qualifizierung und Ergänzung des gebauten 
Bestandes im Innenbereich der Dörfer. Dabei gilt 
grundsätzlich das Leitbild Innenentwicklung vor 
Außenentwicklung. In den teils umgesiedelten 
Dörfern gilt es, den Rückzug interessierter frühe-
rer Bewohner*innen zu ermöglichen und die Rah -
menbedingungen für neuen Zuzug zu schaffen. 
Dies wird durch die Förderung von energetischer 
und gestalterischer Sanierung erhaltenswerter Be -
standsgebäude und kann zum Beispiel durch die 
Schaffung von Flächenpotenzialen durch den Ab -
riss nicht erhaltenswerter oder baufälliger Gebäude 
unterstützt werden. So werden sowohl Flächen für 
attraktive öffentliche Räume oder Grünoasen als 
auch Möglichkeiten für neue bauliche Strukturen 
im Innenbereich geschaffen. Auch in den Ortschaf -
Abb. 12. Rahmenplanung im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
ten Holzweiler, Jackerath, Hochneukirch und Wan -
lo werden die Gebäudebestände und öffentlichen 
Räume qualifiziert. Eine Stärkung der Sozialstruktu -
ren und des Vereinslebens sowie die punktuelle Er-
gänzung neuer Nutzungsangebote und im Bereich 
Kultur, Dienstleistung und Nahversorgung tragen 
zu einer weiteren Attraktivierung der ehemaligen 
Tagebauranddörfer bei. 
 
Dennoch gilt es, frühzeitig Flächenreserven für eine 
städtebauliche Entwicklung in Richtung See als 
langfristige Optionen sowohl vorzudenken als auch 
planungsrechtlich im Zuge der Fortschreibung der 
Regionalpläne zu sichern. Dementsprechend ist es 
Aufgabe der Kommunen, gemäß ihrer jeweiligen 
Bedarfe sowie jeweils in Abhängigkeit von vor Ort 
noch vorzunehmenden politischen Beschlüssen, 
langfristig zu planen und die Entwicklungsziele in 
die Regionalpläne, bspw. mit dem Ziel einer Aus -
weisung der Ortsteile als Allgemeine Siedlungsbe-
reiche (ASB), einzubringen.
vgl. Liste S. 20

28
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Im Seeumfeld entwickeln sich die 
bestehenden Ortslagen Wanlo, 
Keyenberg, Holzweiler und Jackerath 
in Richtung See und bieten Raum für 
Leben, Arbeit und Freizeit. 
In einer dritten Phase ab etwa 2038, während der 
See entsteht, gilt es, die Potenziale der gestärkten 
Dörfer Wanlo, Keyenberg, Holzweiler, Hochneu -
kirch und Jackerath zu nutzen und eine behutsame 
Entwicklung von Zugängen zum zukünftigen See 
bedarfsbezogen einzuleiten. Hier werden zukunfts -
weisende, verdichtete und klimaneutrale städte -
bauliche Strukturen entwickelt, die neue Freizeit- 
und Infrastrukturangebote, aber auch attraktiven 
Wohnraum umfassen. In Einklang mit den Flä -
chenbedarfen können erste städtebauliche Struk -
turen in Seenähe, möglichst mit Anschluss an die 
Bestandsdörfer, entwickelt werden. Auch wenn die 
Entscheidung über die flächenhafte Erweiterung 
von Siedlungsflächen erst in 20 Jahren durch die 
zukünftigen Entscheidungsträger*innen getroffen 
wird, gilt es möglichst frühzeitig, die Vorausset -
zung zu schaffen und Flächen zu sichern.
Im Verbandsgebiet werden 
bedarfsgerecht klimaneutrale 
und funktional gemischte 
Siedlungsstrukturen in der 
Tagebaufolgelandschaft entwickelt. 
In einer zweiten Phase ab 2030, unter Berücksichti -
gung der entsprechenden Liegezeiten, können auf 
den rekultivierten Flächen des Tagebau Garzwei -
ler  bauliche Entwicklungen erfolgen, sofern dies 
technisch und genehmigungsrechtlich möglich ist. 
Die Stadt Jüchen wagt den Sprung über die A 46 
und entwickelt ihr Stadtgebiet auf über mehrere 
Jahrzehnte bergbaulich genutzten Flächen im di -
rekten Umfeld südlich des Bahnhofs weiter. Hier 
wird aufgezeigt, wie bezahlbarer Wohnraum, In -
novation und Freiraumqualität an einem sehr gut 
mit dem SPNV erschlossenen Standort zusammen -
gedacht werden. Als einer der Hauptstandorte der 
geplanten Internationalen Gartenausstellung (IGA) 
Garzweiler 2037, könnten erste bauliche Struktu -
ren präsentiert und genutzt werden. Auch beim 
zweiten Hauptstandort Wanlo / Keyenberg könn -
te die IGA zu neuen Entwicklungsimpulsen beitra -
gen. Entstehende Impulsbauten am Tagebaurand 
zeigen die Perspektiven zirkulären Bauens auf und 
positionieren die Region als Exzellenzstandort für 
nachhaltiges Bauen. Gleichzeitig greift die Stadt 
Grevenbroich die Dynamik des entstehenden Inno -
vationsortes am ehemaligen Kraftwerk Frimmers -
dorf, das ebenfalls Standort der IGA 2037 wird, auf 
und plant Arrondierungen im angrenzenden und 
mit dem ÖPNV gut erreichbaren Stadtteil Gustorf.

29
Entwicklungsziele
Neue Arbeitsplätze und 
Wertschöpfungspotenziale 
werden durch die Entwicklung von 
Wirtschaftsflächen und die Ansiedlung 
von Kompetenzen in Zukunftsbranchen 
etabliert. 
Die Rekultivierung der ehemaligen Tagebauflächen 
und die Entwicklung des Sees bieten auch Chancen 
für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region 
und ein Auffangen der durch das Ende des Berg -
baus verloren gegangenen Wertschöpfung und 
Arbeitsplätze. Dabei werden konsequent Zukunfts -
branchen und innovative, technologieorientierte 
Unternehmen angesiedelt. Bestehende gewerbli -
che und industrielle Strukturen werden qualifiziert 
und neue entwickelt. Im neuen, interkommunalen 
Gewerbegebiet der Städte Jüchen und Greven -
broich können im „Industriepark Elsbachtal West“ 
noch in den 2020er Jahren neue Unternehmen 
angesiedelt werden. Im „Industriepark Elsbachtal 
Ost“, der gemeinsam mit Jüchen, Grevenbroich 
und Mönchengladbach entwickelt werden soll, 
entstehen weitere Gewerbeflächenreserven für die 
Region. Eine nachhaltige Energieversorgung wird 
für den „Industriepark Elsbachtal Ost“ angestrebt. 
Währenddessen wird das Gewerbegebiet Erkelenz 
Ost als Renew Industry Ost (RIO) revitalisiert und 
mit CAMPUS Transfer ein Kompetenzzentrum für 
Land- und Ernährungswirtschaft etabliert, das die 
starke landwirtschaftliche Tradition der Region auf -
greift. 
Die Region wandelt sich von einer Kohleregion zu 
einem Digitalstandort: Das Gelände des ehemaligen 
Kraftwerks Frimmersdorf wird unter Nachnutzung 
erhaltenswerter industriearchitektonischer Baustei -
ne zu einem Ort für Kultur und Innovation entwi -
ckelt, der über die Grenzen der Stadt Grevenbroich 
hinaus Anziehungskraft entwickelt. Im Anschluss 
an die Entwicklung des Standorts Frimmersdorf 
könnte langfristig die Option eines beispielhaften 
Innovations- und Technologiestandortes auf der 
Fläche des heutigen Kohlebunkers geprüft werden. 
Als wichtiger Impuls für die wirtschaftliche Ent -
wicklung wirken die geplanten Rechenzentren in 
Garzweiler etabliert sich als vernetzte 
Exzellenzregion für innovatives 
und architektonisch hochwertiges 
Bauen und die Nutzung nachhaltiger 
Materialien. 
Als Modellregion für Kreislaufwirtschaft und die 
Energiewende will sich das gesamte Rheinische 
Revier positionieren. Vor dem Hintergrund des Kli-
mawandels gilt es, diesen Anspruch auch auf das 
Erneuern und Bauen von Siedlungsstrukturen in 
der neuen Seelandschaft zu übertragen. Im Projekt 
„Exzellenzregion Nachhaltiges Bauen“ vernetzen 
sich die Kommunen des Zweckverbands und bauen 
Expertise im Umgang mit nachhaltigen Baumate-
rialien und regenerativer Energieversorgung auf. 
Als sogenannte Impulsbauten sollen beispielhafte 
Gebäude entstehen. Von diesen Projekten sollen 
Impulse für die gesamte Bauwirtschaft in der Re-
gion ausgehen, ressourcenschonend und kreislauf -
gerecht zu bauen. 
Nachverdichtung und Neubau bieten zudem die 
Chance, neue Impulse im Hinblick auf architekto-
nische Qualität zu setzen und im Sinne einer flä-
chensparenden Entwicklung behutsam neue städ -
tebauliche Dichte auch im dörflichen Kontext zu 
erproben. Ein hoher Anspruch an energetische 
Qualität und Baukultur gilt auch für die Qualifizie -
rung der Bestandsstrukturen. Insbesondere in den 
Tagebauranddörfern besteht ein Sanierungsstau 
vieler Gebäude. Eigentümer*innen sollten bei der 
Nutzung entsprechender Förderangebote unter -
stützt werden.
der Region mit dem Standort Bedburg in direkter 
Nähe zum Tagebau. Von diesen geht eine große 
Dynamik an Folgeinvestitionen aus der IT-Branche 
in der Region aus, die durch die Entwicklung eines 
interkommunalen Gewerbecampus im Bereich des 
Autobahnkreuzes Jackerath in bester Seelage als 
städtebaulich hochwertiger Technologiestandort 
aufgegriffen wird.

30
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Abb. 13. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer
See und Tagebaufolgelandschaft sind 
über Grün- und Wegestrukturen mit 
der Umgebung vernetzt. Grünkorridore 
dienen sowohl als Verbindungen 
für den Menschen, als auch für den 
Biotopverbund.
Die bergbauliche Rekultivierung rund um den 
Garzweiler See bietet die Chance, ein zukunfts -
orientiertes regionales Netzwerk zu schaffen. Die -
ses Netzwerk dient als Biotopverbund zwischen 
bestehenden und neuen Naturräumen und Kul -
turlandschaften und stellt gleichzeitig ein neues 
Freiraumnetz zwischen den Ortschaften und dem 
zukünftigen See her. Die bestehenden Ökosyste -
me werden geschützt, Lebensräume von Flora und 
Fauna werden vernetzt und neue Biotop-Entwick -
lungsräume werden im Rahmen der Rekultivierung 
durch RWE und darüber hinaus geschaffen. Die 
Grün- und Wegestrukturen werden harmonisch in 
die landwirtschaftlichen Flächen integriert. 
Die Grundlage für die Grünkorridore bilden vorhan-
dene Wald- und Wiesenflächen, Gewässerstruktu -
ren sowie das Blau-Grüne Band Garzweiler , das 
den neuen See umgibt und die Stadtgebiete von 
Mönchengladbach, Jüchen, Grevenbroich und Bed -
burg anbindet. In den landwirtschaftlich gepräg -
ten Bereichen Richtung Erkelenz existieren bereits 
schmalere Grünstrukturen wie Baumreihen, Feldhe -
cken, Ackersäume und Entwässerungsgräben, die 
in das Verbundsystem integriert und miteinander 
verbunden werden. Bestehende Fließgewässer und 
ihre Auenbereiche wie die Niers oder der Elsbach 
werden als Grünverbindungen in das Netzwerk 
aufgenommen und an das Blau-Grüne Band Garz -
weiler angeschlossen. Die ehemalige Bahntrasse 
zwischen Titz und Jackerath wird mit den gewach -
senen Grünstrukturen in das Netzwerk integriert 
3.2.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer
vgl. Liste S. 20

31
Entwicklungsziele
und verbindet die Ortschaften mit dem See. Der 
zukünftige Kultur- und Innovationsstandort Frim -
mersdorf wird über die geplanten Biotopflächen 
entlang der Bandtrasse an das Blau-Grüne Band 
Garzweiler angeschlossen. 
Die Grünkorridore werden in verschiedenen Di -
mensionen entwickelt und können als Fuß- und 
Radwege mit begleitenden Baumreihen und linea-
ren Säumen oder als breite Grünflächen, Bachauen 
und Waldbereiche differenziert werden.
Die Entwicklung von Siedlungs- und 
touristischen Strukturen erfolgen unter 
Betrachtung naturschutzfachlicher 
Ansprüche.
Die Entwicklungen der Siedlungsbereiche, aber 
auch der touristischen Infrastruktur, fügen sich ver -
träglich in dieses grüne Netzwerk ein und beachten 
die Belange des Naturschutzes. Biotopverbünde, 
Grünraumvernetzungen und naturnahe Gewässer 
werden naturverträglich in die städtebaulichen Pla -
nungen integriert.
Die Tagebaufolgelandschaft wird als 
multifunktionale Landschaft entwickelt. 
Sie umfasst extensiv genutzte Flächen 
und Biotope, wie auch intensiv genutzte 
Flächen für die Freizeitnutzung und 
nachhaltige Bewirtschaftung.
Als zukunftsfähige Region werden an die Landschaft 
rund um den See eine Vielzahl an Nutzungsansprü -
chen gestellt. Folglich wird eine multifunktionale 
Landschaft entwickelt, die vielen unterschiedlichen 
Nutzungsansprüchen gerecht wird und diese mit -
einander kombiniert. Insbesondere innerhalb des 
Blau-Grünen Bandes Garzweiler gibt es ein Wech -
selspiel aus extensiv und intensiv genutzten Berei -
chen. 
Die extensiven Flächen werden vor allem für die 
Entwicklung von Ökosystemen und neuen Bioto -
pen gesichert. Pflanzen und Tiere können sich hier 
ungestört ansiedeln. Der Mensch tritt hier bewusst 
in den Hintergrund und lediglich die sanfte Nut -
zung der Landschaft durch Naturbeobachtungen, 
Spaziergänge oder Fahrradtouren mit kurzem Auf -
enthalt werden in Teilen ermöglicht. 
Im Gegensatz dazu werden die Bereiche, die sich 
an die bestehenden Gemeinden angliedern, für die 
intensive Freizeitnutzung der Menschen zur Ver -
fügung gestellt. Vorwiegend in diesen Bereichen 
entstehen Wasserzugänge und großflächige Frei -
räume, wie bspw. Parkanlagen und Promenaden, 
die als Anziehungspunkte und Erholungsorte für 
die Bevölkerung der Region sowie perspektivisch 
auch Tourist*innen dienen. 
Auch die vornehmlich landwirtschaftlich genutzten 
Bereiche abseits des unmittelbaren Seeufers wer -
den multifunktional nutzbar gemacht. Insbesonde -
re rekultivierte Flächen bieten das Potenzial, eine 
Mehrfachnutzung der Landschaft zu etablieren. Im 
Bereich des rekultivierten Tagebaus Garzweiler I 
entsteht dazu eine beispielhafte Energielandschaft, 
die landwirtschaftliche Produktion mit der Produk -
tion Erneuerbarer Energien verbindet. Die Flächen 
südlich und westlich des Tagebausees stellen da -
gegen die charakteristische Bördelandschaft mit 
gewachsenen Hofstrukturen dar. Hier gilt es, im 
Sinne der Biotopvernetzung und Landschaftspfle -
ge Offenlandökosysteme mit Vertragsnaturschutz 
und Artenschutzprogrammen zu stärken und auf -
bauend auf vorhandenen Strukturen Grünverbin -
dungen zu entwickeln, ohne die landwirtschaftliche 
Produktion zu beeinträchtigen. Die Landwirtschaft 
entwickelt sich bezogen auf die Klimaresilienz und 
Zukunftsfähigkeit weiter.

32
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
In der Gestaltung des Seeufers und 
der Landschaft sind wiederkehrende 
Gestaltungselemente integriert, 
die zu Wiedererkennungswert und 
Identitätsstiftung beitragen.
Einzelne Freiraumelemente werden speziell für die 
Landschaft um den See entwickelt und verortet, um 
als Wiedererkennungsmerkmale für Besucher*in -
nen und als Identitätsgeber für Bewohner*innen 
der Region zu dienen. Diese Elemente werden ei-
gens für den See und seine Umgebung entwickelt 
und wie maßgeschneidert in die neue Landschaft 
eingebunden. Sie helfen im Sinne der gezielten 
Lenkung der Besucher*innen bei der Orientierung 
im Raum und der ablesbaren Individualität in der 
räumlichen Nähe zu den anderen Tagebauseen. 
Das industriekulturelle Erbe ist in der 
Landschaft sichtbar.
Der Großtagebau Garzweiler sowie die anderen 
Abbaugebiete im Rheinischen Revier haben so-
wohl die Landschaft als auch die angrenzenden 
Ortschaften und deren Bewohner*innen nachhaltig 
geprägt. Was nach dem Ende des Tagebaus bleibt, 
sind Orte voller industriekultureller, aber auch so -
ziokultureller Geschichte in der Gesellschaft. Eine 
Aufgabe der Tagebaufolgelandschaft ist es dem -
nach, an die Nutzung des Gebietes als Braunkohle -
tagebau zu erinnern, die Entstehung der kommen -
den Seenlandschaft nachvollziehbar abzubilden 
und gleichzeitig sensibel mit den Betroffenheiten 
der ehemaligen Bewohner*innen und dem Einfluss 
des Tagebaus auf die Gemeinden umzugehen. 
Sinnvolle Nachnutzungen vorhandener Elemente 
und Strukturen fließen, evtl. auch abstrahiert, in die 
Gestaltung ein. Besonders wichtig ist hierbei die 
Nutzbarmachung dieser Elemente als Verbindun -
gen oder für Freizeitaktivitäten. 
Die ehemalige Fördertrasse wird beispielsweise er-
halten und als Teil der Tagebaufolgelandschaft als 
topografisches Element sichtbar und erlebbar ge -
macht. Auch eine kontrastreiche Gestaltung der 
Böschungssysteme mit unterschiedlicher Vegeta -
tion und Nutzung ist in der menschengemachten 
Landschaft ablesbar. Zudem ist eine Integration 
von Tagebau(groß)geräten als technische Elemente 
des Kohleabbaus sinnvoll.
Der See und die verbundenen 
Gewässerstrukturen bieten naturnahe 
Uferzonen als Refugien für Flora und 
Fauna ebenso wie erlebbare Bereiche 
für einen attraktiven Aufenthalt und 
Freizeitgestaltung.
Ebenso wie die umliegenden Grünflächen erhalten 
auch die Uferzonen der bestehenden und zukünf -
tigen Gewässer eine Vielzahl neuer Nutzungen. 
Gewässer jeder Art und Größe ziehen von jeher 
Menschen an und bieten ihnen attraktive Orte 
zur Naherholung. Insbesondere der große See 
wird eine hohe Anziehungskraft für Wassersport -
ler*innen, Anwohner*innen und Tourist*innen der 
Anrainerkommunen erhalten. Um empfindliche 
Uferzonen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere 
zu schützen, ist es von großer Bedeutung, speziell 
ausgewiesene Zugangsbereiche für Erholung und 
Freizeitaktivitäten vorzusehen und die Menschen 
dorthin zu leiten. Dabei wird das Ziel verfolgt, das 
Ufer des Sees, bis auf einige wenige Ausnahmen, 
öffentlich zugänglich zu machen und bauliche Ent -
wicklung zu ermöglichen.

33
Entwicklungsziele
3.2.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 
Eine leistungsfähige Straßenanbindung 
um den See nimmt die regionalen 
Verkehre auf und garantiert 
die Erschließung von See und 
Siedlungsräumen.
Der See ist für die letzte Meile an 
unterschiedlichen Punkten multimodal 
an die wichtigen SPNV- und 
Verkehrsknoten in der Umgebung 
und die Anknüpfungspunkte in der 
Umgebung angeschlossen.
Einhergehend mit der Siedlungsentwicklung und 
der Zielsetzung, das Rheinische Revier als Innova -
tions- und Technologiestandort zu positionieren, 
entstehen auch neue Ansprüche an die Mobilität. 
Dabei gilt es, ausgehend vom bestehenden Ver -
kehrssystem, die bestehenden Orte besser mitein -
ander zu vernetzen und mit den neuen Orten zu 
integrieren. Neue Orte stellen dabei nicht nur Sied -
lungsflächen dar, einhergehend mit den geplanten 
hohen Freiraumqualitäten und touristischen Poten -
zialen ist auch von einer großen überregionalen 
Anziehungskraft auszugehen.
Diese neuen Verkehre gilt es, möglichst effizient 
und umweltverträglich abzuwickeln und den Kfz-
Verkehr auf wenigen, leistungsfähigen Achsen zu 
bündeln. Über die Bundesautobahnen weist der 
Raum bereits eine gute Erschließung für den über -
regionalen motorisierten Verkehr auf. Hier gilt es, 
die bestehenden Autobahnkreuze sowie den Lärm -
schutz zu ertüchtigen. Zur Feinerschließung werden 
diese ergänzt durch Landes- und Kreisstraßen und 
binden so die neuen Orte an das bestehende Ver-
kehrsnetz an. Wesentlicher Baustein sind dabei die 
Landesstraßen, die im Rahmen der Wiederherstel -
lungsverpflichtung von RWE gebaut werden (L 19n, 
L 277n). Durch ein konsequentes Leitsystem wird 
der Verkehr über möglichst verträgliche Achsen zu 
Parkplätzen gelenkt und Durchgangsverkehr in den 
Dörfern weitestgehend vermieden.
Grundvoraussetzung für eine soziale Teilhabe ist 
eine für alle zugängliche Mobilität. Unerlässlich 
dafür ist ein vielseitiges Mobilitätsangebot, das 
die Erreichbarkeit von Siedlungsflächen und Frei -
zeitangeboten mit unterschiedlichen Mobilitäts -
optionen ermöglicht. Eine möglichst umwegarme 
Schienenanbindung bietet Anwohnenden, Besu -
chenden sowie Berufspendelnden eine nachhaltige 
und schnelle Verbindung aus den Ballungsräumen 
zu den Tagebauranddörfern und den neuen Stand -
orten am Seeufer. Bahnhaltepunkte z. B. in Erkelenz 
und Jüchen bieten bereits heute eine gute Anbin -
dung in Richtung Rheinland / Ruhrgebiet sowie 
Aachen und sollen als Umsteigepunkte und Mobil -
stationen für das Erreichen des Sees dienen. Durch 
die Entwicklung des S-Bahn-Netzes im Rheinischen 
Revier (Verbindungen von Köln bis Mönchenglad -
bach und von Düsseldorf bis Aachen) wird die 
Schienenanbindung des Sees weiter verbessert. 
Von den bestehenden Bahnhaltepunkten werden 
zur Überwindung der letzten Meile zum See unter -
schiedliche Mobilitätsformen angeboten. Neben 
einer attraktiven Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 
sorgen leistungsfähige Busverbindungen von den 
Bahnhaltepunkten der Umgebung für eine direkte 
und emissionsarme Seeerschließung und fördern 
so eine umweltfreundliche An- und Abreise. Pers -
pektivisch könnten diese zu Ringbuslinien mit einer 
festen stündlichen Taktung erweitert werden. Zur 
Verknüpfung der vielfältigen Mobilitätsangebote 
entstehen Mobilstationen an den ÖPNV-Ankunfts -
orten, die darüber hinaus beispielsweise Car- und 
Bikesharing-Angebote sowie sichere und über -
dachte Radabstellanlagen bieten. Diese sollen so 
angeordnet werden, dass die Bevölkerung der an -
liegenden Orte hiervon, insbesondere zu spitzen 
Zeiten (Sommer) möglichst unbelastet bleibt, aber 
gleichzeitig profitieren kann.

34
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Abb. 14. Rahmenplanung im Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Der Fuß- und Radverkehr ist 
selbstverständlicher Träger der 
täglichen Nahmobilität und der 
Freizeitmobilität. 
Die Schaffung, neuer Verkehrsinfrastruktur bietet 
die Möglichkeit, die unterschiedlichen Verkehrsträ -
ger von Beginn an mitzudenken und nicht nur den 
MIV (motorisierter Individualverkehr) in den Fokus 
zu stellen. Fuß- und Radverkehr werden bei der 
Neuplanung genauso berücksichtigt und als selbst-
verständlicher Träger der Mobilität angesehen. 
Mit attraktiven Rad- und Fußverkehrsrouten wird 
flächendeckend eine direkte, schnelle und akti -
ve Mobilität sowohl für den Freizeit- als auch für 
den Alltagsverkehr ermöglicht. Über das gesamtre -
gionale Radverkehrskonzept „Rheinisches Radver-
kehrsrevier“ entstehen Radverkehrsachsen, welche 
die umliegenden Kommunen an das Seeumfeld 
anbinden. Ein durchgängiger Rundweg im Blau-
Grünen Band Garzweiler um den See schafft eine 
Verbindung der Siedlungen untereinander und 
verbindet diese auf sogenannten Tagebauwegen.
Fußverkehrsrouten werden in Freiraumverbindun -
gen aus der umgebenden Landschaft zum See 
integriert. Besonders auf naturnahen Wegever -
bindungen, beispielsweise innerhalb des Blau-Grü-
nen Bandes Garzweiler, kann der Mensch auf aus -
gewiesenen Wegen die Landschaft ausschließlich 
zu Fuß oder per Fahrrad genießen. Die ruhige und 
emissionsfreie Mobilität sorgt für eine hohe Auf -
enthaltsqualität und schont die Natur. Punktuelle 
Rastpunkte laden zum Aufenthalt ein und werden 
verbunden mit Informationsangeboten, die Besu -
chenden die sich wandelnde Landschaft näherbrin -
gen. Ergänzt durch ein gutes Buslinienangebot wird 
so eine nachhaltige multimodale Mobilität sowohl 
innerhalb der Region als auch überregional durch 
die Verknüpfung mit der Schienenanbindung at -
traktiv.
vgl. Liste S. 20

35
Entwicklungsziele
Neue Formen der klimaneutralen 
Mobilität werden erprobt und etabliert.
Die Potenziale des räumlichen Wandels bieten die 
Chance, nachhaltige Mobilität von Beginn an mit -
zudenken und in neu entstehende Mobilitätsrou -
tinen einzubinden. Alternativen zum MIV werden 
somit von Beginn an mitgedacht und erprobt bzw. 
angeboten. Verschiedene Ansätze bestehen bei -
spielsweise zur nachhaltigen Mobilität im länd-
lichen Raum. Autonome Shuttleverkehre könnten 
von Umsteigepunkten aus als barrierefreier Klein -
bus eine regelmäßige und verlässliche Möglichkeit 
zur Überwindung der letzten Meile darstellen. Be -
stehende Schienentrassen (z. B. die Werksbahn des 
Kraftwerks Frimmersdorf) könnten beispielsweise 
mit sogenannten Monocabs (selbstfahrende Ein-
schienenbahn) Angebote für die letzte Meile dar -
stellen. Als Attraktion der IGA soll eine Seilbahn in 
den Tagebau zum Ausstellungsstandort führen und 
eine Querung des Tagebaus ermöglichen. Ein Wei -
terbetrieb auch nach der IGA soll geprüft und bei 
entsprechender Machbarkeit ermöglicht werden. 
Gerade vor dem Hintergrund der sehr langfristigen 
Entwicklungsperspektiven sollte ein hoher Innova -
tionsanspruch an die zukünftigen Formen der Mo -
bilität gestellt werden.

36
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Abb. 15. Rahmenplanung im Handlungsfeld Erneuerbare Energien
Die Kommunen im Verbandsgebiet 
etablieren und profilieren sich als 
vernetztes Kompetenzzentrum für die 
Produktion, Speicherung und Nutzung 
erneuerbarer Energien.
Mit dem Ende des Braunkohletagebaus und der 
Kohleverstromung endet für die Region das fossile 
Zeitalter, nicht aber der Status als Energieregion. 
Künftig werden Sonne und Wind erneuerbaren 
Strom auch zur örtlichen Nutzung produzieren. 
In Kooperation mit RWE sind in der Region schon 
zahlreiche Windkraftanlagen und PV-Freiflächen -
anlagen entstanden. Weitere Windkraftanlagen in 
der Bergbaufolgelandschafts werden entstehen 
oder sind bereits projektiert. Mit dem Projekt „In -
novationspark Erneuerbare Energien“ gehen der 
3.2.4 Erneuerbare Energien
Zweckverband und die Stadt Jüchen darüber hin -
aus voran, die rekultivierte Landschaft beispielhaft 
für die Energieproduktion zu nutzen und dabei 
Modellprojekte umzusetzen. Dieser Ausbau der 
Kapazitäten und Kompetenzen in der Erzeugung 
und Verwendung Erneuerbarer Energien erfolgt in 
engem Austausch mit der TH Köln und dem Wup -
pertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Durch 
Projekte wie dieses entwickelt sich die Region von 
einer Montanregion zu einem innovativen Standort 
der Energiewende. Der aktuelle Fokus auf Wind- 
und Solarenergie sollte durch Einbindung weiterer 
Technologien, wie Wasserstoff oder Geothermie, 
und erforderliche Speicherinfrastrukturen ergänzt 
werden.
vgl. Liste S. 20

37
Entwicklungsziele
Als Modellregion werden die neuesten 
Technologien im Umgang mit 
erneuerbaren Energien erprobt und 
nutzbar gemacht. Die Akteur*innen 
sind technologieoffen und nutzen die 
Potenziale zukünftiger technologischer 
Innovationen.
Die Energiewende erfordert nicht nur die Umstel -
lung von fossilem auf erneuerbaren Strom, sondern 
auch die Umstellung auf klimaschonende Antriebs -
formen im Zuge der Energiewende. Mit dem Green 
Energy Hub, dem Autohof der Zukunft, ist im Sü -
den des Tagebaus ein beispielhafter Standort zur 
Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien 
Neue Baugebiete und 
Bestandssiedlungen werden 
klimaneutral geplant, gebaut und 
versorgt.
Auch neue Baugebiete werden nach hohen ener -
getischen Standards entwickelt. Eine Vorreiterrolle 
nimmt dabei das geplante interkommunale Gewer -
be- und Industriegebiet „Industriepark Elsbach -
tal“ ein, in dessen Planung die lokale Produktion 
und Speicherung von grüner Energie und Wärme 
fest integriert wird und damit als Vorreiter für ein 
nachhaltig ausgerichtetes Gewerbe- und Industrie -
gebiet fungiert. Ebenso soll das Wohnquartier, die 
Stadterweiterung Jüchen Süd, unter der Prämisse 
nachhaltiger Energiesysteme geplant werden. Der 
Fokus liegt neben der Erzeugung und Speicherung 
von erneuerbarem Strom im Quartier auf einem 
innovativen Energie- und Wärmekonzept, das bei -
spielsweise auf Basis von Agrothermie entwickelt 
werden kann. Auch bestehende Wohnquartiere 
werden energetisch saniert und im Rahmen kom -
munaler Wärmeplanung wird eine klimafreundli -
che Wärmeversorgung vorangetrieben, auch unter 
Nutzung etwa von Abwärme von Rechenzentren. 
Die Erzeugung von erneuerbaren 
Energien wird als selbstverständlicher 
Bestandteil in die Gestaltung und 
Nutzung der Tagebaufolgelandschaft 
integriert.
Die Rekultivierung der Flächen bietet eine Chan -
ce, eine neue Energielandschaft zu gestalten, in 
der die landwirtschaftliche Produktion zusam -
mengedacht wird mit der Produktion Erneuerba -
rer Energie. Bereits heute sind entlang der A 44n 
die Wind- und (Agri-)Solarenergieanlagen Teil der 
neuen Landschaft. Zukünftig wird dieser Bereich als 
Energielandschaft weiterentwickelt, ausgebaut und 
beispielhaft eine Mehrfachnutzung von Flächen 
zur landwirtschaftlichen Produktion und Energie -
erzeugung mittels Windenergie, Agri-PV und PV 
auf Kranstellflächen demonstrieren. Dies ermög -
licht eine optimale Nutzung des knappen Guts Flä -
che und wirkt vorbildhaft für eine multifunktionale 
Landschaft im Einklang von Landwirtschaft, Ener -
giewirtschaft und Biodiversität. Darüber hinaus sol -
len entlang der sogenannten Solarautobahnen A 
44n und A 46 ansonsten ungenutzte Flächen der 
Böschungen und der Lärm- und Windschutzwände 
für Solarenergieerzeugung genutzt werden.
für die strom- und wasserstoffbasierte Mobilität 
geplant. Insbesondere für den Straßengüterverkehr 
wird hier eine Vorreiterrolle für die Umstellung auf 
klimaneutrale Antriebsformen eingenommen.

38
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
rastruktur und privatwirtschaftlichen Engagements 
entsteht eine attraktive Freizeitinfra- und Ange -
botsstruktur. Die gut 425.000 Einwohner*innen im 
Verbandsgebiet respektive im regionalen Umfeld 
(im Umkreis von 30 Minuten Anfahrtszeit sind es 
rund 2 Mio.) bilden eine sehr gute Nachfrageba -
sis für die Ansiedlung und den Betrieb einer pri -
vatwirtschaftlich tragfähigen Freizeit- und Gastro -
nomielandschaft am See. Der See wird unmittelbar 
den Freizeitwert der Region und damit auch die Le -
bensqualität für die Bevölkerung erhöhen und da -
durch auch zu einem bedeutenden weichen Stand -
ortfaktor im künftigen überregionalen Wettbewerb 
um Fachkräfte und Gewerbeansiedlungen. 
Abb. 16. Übersicht des möglichen Einzugsgebietes  
(Quelle IGA Machbarkeitsstudie / ift GmbH (2024))
Mit der Entstehung des Garzweiler Sees 
entsteht im Verbandsgebiet eine neue, 
hochattraktive (See-)Landschaft mit 
hohem Freizeitwert für Erholung am 
und auf dem Wasser.   
Mit der Entstehung Deutschlands künftig elftgröß -
tem See einher geht ein Wandel von einer Bergbau-
landschaft zu einer attraktiven neuen Erholungs -
landschaft. Gemeinsam mit den beiden anderen 
die Region künftig prägenden Großseen wandelt 
sich das Rheinische Bergbaurevier zu einem Ge-
wässerrevier. Der Garzweiler See könnte sich zu 
dem mit Abstand bedeutendsten Naherholungsziel 
für die Bevölkerung der Städte und Gemeinden im 
regionalen Umfeld, aber auch für den Ballungsraum 
Neuss / Krefeld / Düsseldorf entwickeln. Baden / 
Schwimmen, Wassersport und vielfältige landsei -
tige Aktivitäten werden den See und sein Umfeld 
prägen. Im Zusammenspiel öffentlicher Freizeitinf -
3.2.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus 
Die Seenlandschaft und ihre 
landseitigen Flächenpotenziale sind das 
Hauptkapital der Region im Sinne einer 
nachhaltigen Regionalentwicklung. 
Öffentliche Investitionen in die 
Freizeitinfrastruktur am See sind 
eine nachhaltige Investition in die 
Zukunftsfähigkeit der Region.
Die gezielte Inwertsetzung der Gewässerpotenzia -
le für Freizeit auf dem Wasser und der landseiti -
gen Flächenpotenziale für Erholung und Urlaub 
am Wasser bewirken nicht nur am See touristi -
sche Wertschöpfungseffekte, sondern auch Ent -
wicklungsimpulse für die Ortslagen und für das 
gesamte regionale Umfeld im Hinblick auf private 
Investitionen. Der Tourismus ist in langfristiger Per-
spektive ein bedeutender regionaler Wirtschafts- 
und Imagefaktor für die Region.
Die Entwicklung des Sees bietet die Chance, die Ge-
wässerpotenziale auch touristisch adäquat in Wert 
zu setzen und damit vor Ort zukünftig neue Ein -
kommens- und Beschäftigungseffekte zu erzielen. 
Der Fokus liegt dabei auf der Positionierung als ta -
gestouristisches Ziel mit dem Hauptquellgebiet im 
linksrheinischen Raum. Mit seinen attraktiven und 
in Teilen besonderen Angeboten in Verbindung 
mit der sehr guten Bahnanbindung erschließt der 
See aber auch Tagesbesucherpotenziale im rechts -

39
Entwicklungsziele
Abb. 17. Wechselwirkungen zwischen Naherholung, Tagestourismus und Übernachtungstourismus
Naherholung und Tourismus stehen 
nicht im Widerspruch bzw. Konflikt 
zueinander, sondern ergänzen und 
befruchten sich gegenseitig. Die 
Naherholung bildet den Schwerpunkt 
am See, der Tourismus ist eine darauf 
aufbauende Ergänzung.
Die Naherholung bildet die Grundlage für den 
Aufbau einer Freizeitinfra- und Angebotsstruktur, 
reicht allein aber nicht aus, um diese in einer ho
 
-
hen Qualität zu entwickeln und auch zu erhalten. 
In Ergänzung zur Naherholung ist deshalb ein ge
-
steuerter, natur- und sozialverträglicher Touris
-
mus am See unverzichtbar. Die Umsätze durch 
Tourist*innen führen vor Ort zu privaten Einkom
-
mens- und Beschäftigungseffekten sowie indirekt 
zu kommunalen Steuereinnahmen und leisten da
-
mit einen Beitrag für den Erhalt und den Ausbau 
einer allein durch die Naherholung finanziell kaum 
förderfähigen und damit nicht finanzierbaren In
-
fra- und Angebotsstruktur (weder Investition noch 
Unterhaltung). Von der angestrebten Tourismus
-
entwicklung profitieren damit ganz entscheidend 
auch die Bürger*innen durch eine funktionierende 
Infrastruktur- und Angebotsausstattung, die es in 
diesem Ausbauzustand und in dieser Qualität ohne 
Tourismus nicht geben würde, sowie durch die mit 
dem Tourismus verbundenen Einkommens- und 
Beschäftigungswirkungen. Eine attraktive, für Bür
-
ger*innen und Tourist*innen gleichermaßen nutz
-
bare Freizeit-Infrastruktur ist Anker und Initial für 
ein darauf aufbauendes privatwirtschaftliches En
-
rheinischen Raum / Ruhrgebiet in einem tagestou -
ristisch noch üblichen Radius von bis zu 60 Minu
 
-
ten Anfahrtszeit. Auch wenn am künftigen See die 
Naherholung und der Tagestourismus dominieren 
werden, kann und wird der See durch die punktu
-
elle Ansiedlung einzelner Übernachtungsbetriebe 
am See (Ferienhotels, Camping und Ferienhäuser) 
den Aufbau einer eher kleinteiligen Unterkunfts
-
struktur in den Anrainerdörfern auch im Urlaubs
-
tourismus Marktpotenziale erschließen. Insgesamt 
sind künftig v.a. der Tagestourismus und in ab
-
geschwächter Form der Übernachtungstourismus 
damit ein wichtiger regionaler Wirtschafts- und 
Imagefaktor. Das Verbandsgebiet, bislang weitest
-
gehend ohne touristische Traditionen, wird damit 
künftig einen Wandel zu einer auch touristisch ge
-
prägten Region vollziehen. Im engen Zusammen
-
spiel mit dem Hambacher See und dem Indesee im 
Sinne der Drei-Seen-Landschaft ist der Garzweiler 
See ein zentrales Standbein und Aushängeschild 
für die Destination Rheinisches Revier und deren 
überregionale Marktpositionierung. Während für 
die überregionale Vermarktung der Fokus auf die 
Integration in die entstehende Destination Rheini
-
sches Revier zu legen ist, erfolgt die tagestouris
-
tische Vermarktung auch als eigenständiges Aus
 
-
flugsziel Garzweiler See. 
Übernach-
tungstouris
-
mus
Tagestourismus
Naherholung
Basis / Schwerpunkt
Vernetzte Entwicklung 
und gegenseitige 
 
Befruchtung
Positive Effekte für 
Qualität und Breite von 
Freizeitinfrastruktur 
und Angebotsvielfalt

40
Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung
Die Entwicklung am See erfolgt 
ortsübergreifend abgestimmt, regional 
vernetzt, sozial- und naturverträglich, 
nachfragegerecht und mit hohem 
Anspruch an die Qualität und 
Nachhaltigkeit.  
Maxime an die touristische Inwertsetzung des Sees 
ist eine räumlich und funktional in sich schlüssige 
Entwicklung am See als ein gemeinsamer Erlebnis -
raum. Das bedeutet, einheitliche Qualitätsstandards 
und Gestaltungsmerkmale in der Freizeitinfrastruk-
tur und Außenmöblierung sowie eine überörtlich 
abgestimmte und passend auf die Nutzer*innen -
gruppen zugeschnittene Freizeitinfrastruktur. 
Unter Berücksichtigung der geotechnischen Bedin -
gungen / Böschungseignungen, der Wegeerschlie -
ßungen und naturschutzfachlicher Belange sowie 
der Vermeidung von Konfliktpotenzialen zwischen 
verschiedenen Nutzer*innengruppen wird der See 
wasserseitig für den Wassersport und der Uferbe-
reich für landseitige Freizeitaktivitäten, Gastrono -
mie und Übernachtungsangebote erschlossen. 
Grundlage der Freizeitnutzung ist eine an die Ent -
wicklungsphasen angepasste bedarfsgerecht di -
mensionierte und regelmäßig gepflegte Basis-Frei-
zeitinfra- und Angebotsstruktur (Pflicht). Ziel für die 
touristische Inwertsetzung über das zwingend not -
wendige, aber austauschbare „Pflichtenprogramm“ 
hinaus ist die Schaffung einzelner Freizeitangebote 
mit (über-)regionalem Alleinstellungscharakter, die 
es an den anderen Seen der Region so gar nicht 
oder nicht in dieser Form oder Qualität gibt. Dies 
könnte ein Seewahrzeichen als Identitätsträger des 
Ortes nach innen und außen bedeuten. Grundsätz -
Abb. 18. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus
gagement nicht nur am See, sondern auch in den 
Ortslagen. Eine Konkurrenz zwischen See- und 
Ortslagen ist nicht zu befürchten. Im Gegenteil: 
Naherholung und Tourismus am See werden in die 
Ortslagen ausstrahlen und damit einen Beitrag zu 
deren Revitalisierung bzw. deren Erhalt leisten. 
vgl. Liste S. 20

41
Entwicklungsziele
Angesichts des langfristigen 
Zeithorizonts bis zur vollumfänglichen 
wasser- und landseitigen Nutzbarkeit 
des Sees in den 2070er Jahren erfolgt 
die touristische Inwertsetzung des Sees 
in Abhängigkeit der geotechnischen 
Rahmenbedingungen in mehreren 
Etappen.  
In der Phase bis 2030 werden drei Schlüsselstra -
tegien verfolgt. Der Fokus liegt zunächst auf der 
radtouristischen Inwertsetzung des zukünftigen 
Sees. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der Fertig -
stellung eines hochwertigen Seerundwegs als tou -
ristischen Hauptimpulsgeber und dessen (über-) 
regionale Radwegevernetzung. Der zweite zentrale 
Ansatz ist die Qualifizierung bzw. touristische In-
wertsetzung und Vernetzung vorhandener Attrak -
tionspotenziale / Angebote, allen voran der In -
dustriekultur und dabei im besonderen Maße die 
Realisierung der Nutzungsvorstellungen für das 
Kraftwerk Frimmersdorf. Dritte Schlüsselstrategie 
ist die Bewahrung und Darstellung der bergbauli -
chen Geschichte(n) in den Anrainerorten und die 
Erlebbarmachung des Transformationsprozesses 
am künftigen See mit ständigem Update. Alle drei 
Ansätze sind miteinander zu vernetzen. 
In der Rekultivierungsphase bis 2035 liegt die Ziel -
stellung neben dem Erhalt und ggf. auch der wei -
teren Qualifizierung des bisher Geschaffenen in ge -
zielten rekultivierungstechnischen Maßnahmen zur 
Flächenvorbereitung künftiger dauerhafter Nut -
zungen auf und am Wasser auf Grundlage der im 
Masterplan formulierten Vorstellungen zur Inwert -
setzung der Gewässer- und Uferflächenpotenziale. 
Darüber hinaus liegt der Fokus auf der IGA 2037, 
die für den Garzweiler See touristisch einen erheb-
lichen Schub nach innen (Identitätsbildung und 
Infrastrukturentwicklung) und nach außen (über -
regionaler Bekanntheits- und Imagegewinn, Nach -
frageeffekte) bewirken wird. 
Mit Beginn der Befüllung ab 2036 beginnt die lan-
ge Phase der Zwischennutzungen mit der Schaf -
fung temporärer und dauerhafter Attraktionen. 
In Vorbereitung der künftigen gewässerseitigen 
Nutzungsformen werden die planungsrechtlichen 
Schritte für die Standortentwicklung eingeleitet 
und gewässerseitige Nutzungsbedingungen vorbe -
reitet. In Abstimmung mit den Flutungsfortschrit -
ten entstehen und wachsen schrittweise die was -
sersportlichen Nutzungsoptionen im Einklang mit 
den hierfür vorgesehenen Standortentwicklungen. 
Auf Grundlage des hergestellten Planungsrechts 
für die hierfür notwendigen Infrastrukturen auf und 
am Wasser (Strände, Liegeplätze Sportboote, An -
leger Fahrgastschifffahrt, landseitige Versorgungs -
einrichtungen für Boote und Wassersportler usw.) 
sowie die Ansiedlung touristischer Übernachtungs -
anlagen. In Vorbereitung der entstehenden Nut -
zungsmöglichkeiten werden spezifische Regelun-
gen für die verschiedenen Nutzungsformen unter 
Bergrecht erlassen. Nach Vollendung der Flutung 
und Entlassung des Sees aus dem Bergrecht ist 
der Garzweiler See vollumfänglich als Gewässer für 
Naherholung, Freizeit und Tourismus nutzbar. 
Fazit: Die (touristische) Standortentwicklung kann 
nur im Kontext der angestrebten Gesamtentwick -
lung für den See und das Verbandsgebiet erfolg -
reich sein. Im weiteren Entwicklungsprozess gilt es 
deshalb, zum einen immer das „große Ganze“ im 
Blick zu haben und zum anderen die spezifischen 
Standortpotenziale gezielt und adäquat zu ihren 
Potenzialen zu entwickeln und das unter Berück -
sichtigung kommunaler Ansprüche und Interessen 
der Einwohner*innen für eine öffentliche Nutzung 
im Abgleich mit privatwirtschaftlichen Interessen 
für die Amortisation ihres finanziellen Engage -
ments.
lich gilt für die Errichtung / Ansiedlung touristi -
scher Angebote und Anlagen ein hoher Anspruch 
an technische Innovation insbesondere im Hinblick 
auf die Klimaneutralität und eine außergewöhnli -
che Architektur.

MASTERPLANUNG: 
VISION 2070
4

43
Entwicklungsziele
4
4. MASTERPLAN VISION 2070
Der Masterplan für den See stellt die Zielperspek -
tive 2070 mit einem klaren räumlich-inhaltlichen 
Grundgerüst und Spielräumen zur Ausgestaltung in 
Abhängigkeit zukünftiger Veränderungen der Rah -
menbedingungen und politischer Beschlüsse dar. 
Die voraussichtliche Fertigstellung der Seebefül-
lung 2066 ermöglicht die vollständige wasser- und 
landseitige Nutzung des Sees. Bis 2070 werden sich 
die drei regional ausstrahlenden Freizeitschwer -
punkte mit dem Eventstandort Hochneukirch, dem 
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo und der 
Strandlandschaft Bandtrasse entwickelt haben. Pa -
rallel haben sich die Ortschaften Jackerath, Holz -
weiler und Keyenberg zum See hingewendet und 
ihre räumliche Entwicklung darauf ausgerichtet. So 
entstehen Siedlungen sowie untergeordnete lokale 
Freizeitangebote am neuen See. Die Natur hat sich 
über den Befüllungszeitraum in unterschiedlichen 
Formen entwickeln können und neue Naturräume, 
Verbindungen und Nischen gebildet. Die notwen -
digen infrastrukturellen Voraussetzungen sind ge -
schaffen. Der Garzweiler See als neuer Identifika -
tionspunkt der Region könnte seine Potenziale voll 
ausschöpfen. 
Abb. 19. Neue Anziehungspunkte am See schaffen (Illustration)

44
Masterplan Vision 2070
Abb. 20. Masterplanung Vision 2070
MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER
STUFE II: LEGENDE
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Bestand:  
Siedlungsflächen 
Planung:
Dorf-Innenentwicklung
Bauliche Entwicklung ASB Flächen
ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen)
Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen
Potenzialflächen Schwimmender Architektur
Hafen / Sportboothafen/ Marina
Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur
Freiraum, Landschaft und Gewässer
Bestand:
Landwirtschaftliche Flächen 
Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen,
Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün
Niersablauf
Rekultivierung:
Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
Rekultivierung: Freiraumstrukturen
Seeoberfläche und Seeablauf
Planung:
Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope
Intensiv genutzter Freiraum
Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen
Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete
Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz
Strand
bes
tehender und geplanter Biotopverbund
Blau-Grünes Band Garzweiler
Erneuerbare Energien
Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV
Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft 
(Wind / (Agri-)PV)
Bestehende Windkraftstandorte
Energiepflanzen
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Bestand:
Straßen und Wirtschaftswege
Planung:
Zukünftige Haupterschließung
Tagebau- bzw. Seerundweg
Weitere Radverbindungen
Fußweg (Seepromenade)
Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität)
Parkplatz / Parkhaus
1:10.000
0m 500m 1.000m
Tourismus und Freizeit
Impulsbauten
Dokumentationszentrum
Aussicht
Sport- und Freizeitnutzung
Uferschleifen
Übernachtung
Wohnmobilstellplatz
Camping
Gastronomie
M
Veranstaltungsfläche
Seilbahn
IGA-Park
Radweg Bandtrasse
Seerundweg
Hafen/Anleger
Technischer Hafen
Fahrgastschifffahrt
Baden (Regionaler Strand/Lokaler 
Strand, Badestelle)
P
M
IGA
N

45
Entwicklungsziele

46
Masterplan Vision 2070
 Masterplan Vision 2070
ERGÄNZUNG DER 
SIEDLUNGSSTRUKTUREN IN RICHTUNG 
SEE
Spätestens mit ersten Nutzungsmöglichkeiten des 
Tagebaus und des entstehenden Sees sind jedoch 
neue Rahmenbedingungen zu erwarten, die ein 
Wachstum in Richtung See ermöglichen. Dement
 
-
sprechend werden Potenzialflächen dargestellt, die 
neue Lagen am See erschließen und den See als 
städtebaulichen Bezugspunkt begreifen.
Wanlo
Wanlo wird behutsam in Richtung Süden bis zur L 
354n arrondiert. Der vorhandenen Siedlungsstruk
-
tur folgend werden entlang der Heckstraße bis zum 
Kreisverkehr sowie östlich der Straße Auf dem Stiel 
Potenzialflächen ausgewiesen, die einen Anschluss 
zum IGA-Standort und IGA-Park Wanlo ermögli
-
chen. 
Keyenberg
Nach einer ganz entscheidenden Phase der Stär
-
kung kann sich Keyenberg als Dorf am See etab
-
lieren. Östlich von Keyenberg befindet sich der 
attraktivste Zugang zum zukünftigen See. Hier ist 
der Höhenunterschied zur Wasseroberfläche mit 
etwa 15m im Vergleich zu den anderen Standorten 
viel geringer. Aus diesem Grund und aufgrund der 
guten Lage zum Oberzentrum Mönchengladbach 
und der Verkehrsinfrastruktur werden an diesem 
Standort als Alleinstellungsmerkmale Siedlungs
-
flächenpotenziale direkt am Seeufer entlang einer 
in Buchten gegliederten Ufergestaltung dargestellt. 
Die Umsetzung dieser Buchten ist bei konkretem 
Bedarf der baulichen Entwicklung durch den Bau
-
träger/Vorhabensträger vorzunehmen. Hier kann 
eine prägende bauliche Adresse zum See entwi
-
ckelt werden, die sich mit regelmäßigen öffentli
-
chen Aufenthaltsbereichen und Zugängen zum See 
abwechselt. 
Holzweiler
Holzweiler wird entsprechend der Aussagen des 
Dorfinnenentwicklungskonzept durch einen Frei
-
raumring und daran schließende Siedlungsent
-
wicklungspotenziale ergänzt. Der Schwerpunkt 
4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur 
Mit dem Erreichen des finalen Wasserfüllstands des 
Garzweiler Sees hat sich ein regional bedeutender 
Naherholungs- und Freizeitstandort entwickelt, 
in den sich die Anrainerdörfer Wanlo, Keyenberg, 
Holzweiler, Hochneukirch und Jackerath qualifiziert 
einbinden, indem eine schrittweise und bedarfsge
 
-
rechte Entwicklung zum See befördert wird. Für die 
Ortschaften entwickelt sich Schritt für Schritt eine 
neue Lagegunst und die Chance, dass mit der Er
-
gänzung von Wohnraum auch Angebote der Nah
-
versorgung und Daseinsvorsorge ergänzt werden, 
die von einer entsprechenden Nachfrage vor Ort 
und zukünftigen kommunalen Beschlüssen abhän
-
gig sind.
STABILISIERUNG UND 
INNENENTWICKLUNG
Abgesehen von der besonderen Situation am öst -
lichen Ufer sind vorhandene Siedlungsstrukturen 
Ausgangspunkt für die städtebauliche Entwicklung 
am See. Dementsprechend ist im Sinne des Vor
-
rangs der Innenentwicklung die Sicherung und 
Stärkung der Ortschaften, die jahrelang vom Tage
-
bau betroffen waren, der erste Schritt und Priorität 
der ersten Jahrzehnte der Seeentwicklung (s. Kap. 
5). 
bitte aufklappen
 MASTERPLAN
VISION 2070
46

47
Siedlungs- und Nutzungsstruktur 
der Siedlungsentwicklung liegt dabei nordöstlich 
des Ortes zwischen den beiden Wegeachsen, die 
vom Holzweilermarkt zum See und zu Seezugän -
gen verlaufen: Der Landstraße und der Niederstra -
ße. Ein bedeutsames Merkmal für Holzweiler sind 
schwimmende Architekturen, die sich nördlich des 
Sportboothafens ansiedeln und das allgemeine 
Siedlungsbauland mit Zweitwohn- und Ferienhaus -
angeboten ergänzen. 
Jackerath
Die Ortschaft Jackerath erhält nord-westlich des 
Ortskerns einen Zugang zum See. Entsprechend 
wird eine schrittweise städtebauliche Entwicklung 
zwischen Holzweilerstraße und Kasterstraße / L 
19 hin zum See ermöglicht. Nukleus dafür bildet 
der Impulsbau sowie anschließende zur IGA 2037 
entwickelte Flächen. Bedarfsbezogen können auch 
östlich des Ortes, zwischen Kasterstraße und dem 
ehemaligen Autobahnkreuz Jackerath, Flächen ent -
wickelt werden. Diese stehen im direkten Zusam -
menhang zum Suchraum für ein interkommunales 
Gewerbegebiet und ermöglichen einen Anschluss 
an den Ort sowie die Schaffung von Wohnraum in 
direkter Nähe zu neuen Arbeitsplätzen.
Jackerath
Holzweiler
KeyenbergKuckum
Berverath
Unter- &  
Oberwestrich
Wanlo Hochneukirch
Abb. 21. Innenentwicklung und Stabilisierung von Siedlungsstrukturen: Räumliche Zielsetzungen 
Hochneukirch
Hochneukirch hat durch seine Lage mit einem 
Bahnhof an der zukünftigen S-Bahn Mönchenglad -
bach-Köln und die Nähe zum See weiteres Wachs -
tumspotenzial durch Nachverdichtung und behut -
sames Wachstum an den Rändern. Entscheidend 
ist zukünftig die infrastrukturelle Verbindung zum 
Seeufer,  insbesondere zum Erholungsstandort am 
nördlichen Ostufer entlang der neuen L19n. Bei 
der Verkehrslenkung müssen Durchgangsverkeh -
re möglichst vermieden werden. Ausgehend von 
Mobilstationen an den Bahnhaltepunkten können 
Mobilitätslösungen wie Leihsysteme für Fahrräder 
und E-Scooter sowie Shuttle-Angebote zur bes -
seren Verbindung des Ortes mit dem See beitra -
gen. Diese Maßnahmen würden Hochneukirch in 
die wachsenden Strukturen am See einbinden und 
neue Möglichkeiten für eine zukunftsfähige und 
nachhaltige Entwicklung schaffen, die Besuchende 
und Anwohnende gleichermaßen nutzen können.

48
Masterplan Vision 2070
STÄDTEBAULICHE GRUNDSÄTZE
Eine städtebauliche Entwicklung zum See muss ei -
nen Mittelweg zwischen der historischen Identität 
der bestehenden Orte und eine zukunftsorientier -
ten Weiterentwicklung finden. Gleiches gilt für eine 
Balance zwischen architektonischer Qualität und 
Bezahlbarkeit, kompakten und flächensparenden 
Siedlungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist 
ein hoher Anspruch an die städtebauliche Gestal -
tung zu stellen und eine ausgewogene Mischung 
an Wohn- und Finanzierungsformen zu forcieren. 
Durchgrünte und klimasensibel gestaltete Sied-
lungsräume sowie klimaneutrale und zirkuläre Bau -
weisen müssen den Exzellenzanspruch der Region 
einlösen.
ERMÖGLICHUNG VON FREIZEIT- UND 
TOURISMUSANSIEDLUNGEN
Neben dem neu entstehenden Wohnraum wer -
den dezentrale Übernachtungsangebote inner -
halb der Ortschaften geschaffen. Zudem ergänzen 
neue Freizeitschwerpunkte, die unterschiedliche 
Zielgruppen adressieren, das Angebot rund um 
den See. Diese Flächen sind planerisch, durch ent -
sprechende Flächenausweisungen, Grunderwerb 
und Erschließung zu entwickeln. An den Stränden 
und regionalen Freizeitschwerpunkten, dem Event -
standort Hochneukirch, im Bereich der Strandland -
schaft Bandtrasse und südlich des Siedlungsbe -
reichs im Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo, 
sind es primär Flächen für öffentliche und gewerb -
liche Freizeit- und touristische Nutzungen, die sich 
in Richtung Strand bzw. Marina entwickeln. In ge -
ringerem Umfang werden auch in Holzweiler um 
das Dokumentationszentrum und in Jackerath um 
den Impulsbau Flächen für Freizeit- und touristi -
sche Nutzungen dargestellt. Die Ermöglichung von 
zielgerichteten touristischen Ansiedlungen trägt 
essenziell zu einer gesteigerten Wertschöpfung im 
Strukturwandel rund um den See bei.
Eventstandort
Hochneukirch
Strandlandschaft
BandtrasseFreizeitstandort
Jackerath
Freizeitstandort
Holzweiler
Freizeit- und 
Tourismuszentrum 
Wanlo
Interkommunaler Gewerbecampus 
Jackerath
Abb. 22. Touristische und gewerbliche Ansiedlungen: Räumliche Zielsetzungen

49
Siedlungs- und Nutzungsstruktur 
ANSIEDLUNG VON ARBEITSPLÄTZEN IN 
(INTERKOMMUNALEN) GEWERBLICHEN 
ENTWICKLUNGEN
Die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen und 
Arbeitsplätzen ist ein weiterer wichtiger Baustein 
des Strukturwandels in der Region. Diese sind an 
verkehrlich gut angebundenen und nicht störenden 
Standorten vorgesehen. Am See ist es insbesonde -
re der interkommunale Gewerbecampus in Jacke -
rath, der sich als hochwertiger Arbeitsstandort am 
See profilieren und etablieren soll. Dieser wird der -
zeit koordiniert vom Zweckverband interkommunal 
vorangetrieben. Es soll unter anderem geprüft wer -
den, inwieweit die Dynamik im Rheinischen Revier 
in Folge mehrerer großer Ansiedlungen im IT-Be -
reich direkt am See genutzt werden kann. Lage, 
Größe und Struktur des Standortes sollen weiter 
konkretisiert werden und sind dementsprechend 
im Masterplan als großflächiger Suchraum darge -
stellt. Ein Fokusbereich am Seeufer soll jedoch als 
städtebaulicher Schwerpunkt im Zusammenspiel 
mit dem technischen Hafenstandort Jackerath als 
städtebaulich hochwertiger Campusbereich ent -
wickelt werden und Synergiepotenziale zwischen 
Gewerbe und Hafen im Sinne von maritimen ge-
werblichen Nutzungen, dem möglichen „Autohof 
der Zukunft“, Gastronomie- und Versorgungsange -
boten sowie möglichen Übernachtungsangeboten 
ermöglichen.

50
Masterplan Vision 2070
Die zukünftig an den See angrenzenden Ufer- und 
Böschungsbereiche sollen sich in einer großen 
Vielfalt präsentieren und die große offene Was -
serfläche in ein spannendes, heterogenes Um -
feld einbetten. Durch die Rekultivierung bestehen 
vor allem im Bereich der Böschungen und Ufer -
bereiche Gestaltungsmöglichkeiten im Zuge der 
Rekultivierung und eines darauf aufbauenden 
Landschaftsentwicklungsmanagements, während 
dahinterliegende Flächen als Landwirtschafts- und 
Siedlungsflächen oftmals in Privatbesitz sind oder 
im Zuge der Flurneuordnung in diesen zurückge -
führt werden. Dementsprechend wird ein beson -
derer Wert auf die optimale und zukunftsfähige 
Differenzierung dieser Ufer- und Böschungsflächen 
gelegt. Diese Flächen machen insgesamt etwa 367 
ha aus. Es entstehen unterschiedliche Landschafts -
sphären, die durch den Seerundweg miteinander 
verbunden und erlebbar sind und so das Blau-Grü -
ne Band Garzweiler in der Breite stärker ausbil -
den. Unterschieden wird hierbei zwischen  intensiv 
und extensiv genutzten Freiräumen , die sowohl 
unterschiedliche Erscheinungsbilder, als auch dif -
ferenzierte Nutzungsansprüche und Pflegeintensi -
täten aufweisen. Der lange Weg um den Garzweiler 
4.2 Landschaftssphären
See wird zu einem besonderen Erlebnis mit vielfäl -
tigen Landschafts- und Freiräumen mit verschiede -
nen Ausblicken und Attraktionen.
INTENSIV GENUTZTE FREIRÄUME
Angebunden an die bestehenden Ortschaften 
entstehen intensiv gestaltete, stärker erschlos -
sene Freiräume, die insbesondere durch die Be -
wohner*innen der Anrainerdörfer genutzt werden 
und für die tägliche Naherholung zur Verfügung 
stehen. Die aus den Orten entwickelten intensiv 
genutzten Freiräume  machen ca. 15%  der Ufer- 
und Böschungsbereiche des zukünftigen Sees aus. 
Auf dem Weg zum See werden kleinteilige Nut -
zungsangebote in Form von Sportflächen, Spiel -
plätzen und Aufenthaltsorten angeboten, die mit 
ihren Blickbezügen zum See eine besondere Quali -
tät aufweisen. Die Böschungssysteme werden auf 
die unterschiedlichen Dörfer und ortsspezifischen 
Höhenversprünge zur Wasseroberfläche maßge -
schneidert und reagieren zudem auf die vorhande -
nen und zukünftigen Dorfstrukturen. 
Jackerath
Holzweiler
Keyenberg
Wanlo
Hochneukirch
Abb. 23. Landschaftssphären: Räumliche Zielsetzungen

51
Landschaftssphären
Ergänzend zu den intensiv genutzten Bereichen der 
Anrainerdörfer entstehen zusätzliche intensiv ge -
nutzte Freizeitstandorte am Seeufer, die beson -
ders gut übergeordnet angebunden sind  und 
insbesondere Angebote für die Bewohner*innen 
naheliegender Ortschaften (Wanlo/Mönchenglad -
bach, Hochneukirch, Jüchen, Grevenbroich, Bed -
burg) und Besucher*innen aus den umliegenden 
Metropolen zur Verfügung stellen. Diese umfassen 
ca. 16% der Ufer- und Böschungsbereiche.
EXTENSIV GENUTZTE FREIRÄUME
Extensiv genutzte Freiräume befinden sich zwi -
schen den intensiv genutzten Freiräumen, abgele -
gen von den Ortschaften und Verbindungsachsen 
in die Umgebung. Bereiche, die umgeben von den 
Hauptstandorten Wanlo, Hochneukirch, dem tech -
nischen Hafen und der Bandtrasse liegen, werden 
als extensiv genutzte Bereiche mit natürlicher Suk -
zession entwickelt, in denen sich die Natur frei ent -
falten kann, aber dennoch eine gewisse behutsame 
Nutzung durch den Menschen in Form von Natur-
beobachtung, Wanderungen oder ruhigem Aufent -
halt geduldet wird. Diese Räume machen ca. 18% 
bzw. 67 ha der Ufer- und Böschungsbereiche aus. 
Andere Bereiche werden als Vorranggebiete Na -
tur entwickelt bzw. der natürlichen Sukzession 
überlassen. Diese entsprechen ca. 32%  der Ufer- 
und Böschungsbereiche (was etwa 120 ha ent -
spricht). Hier kann sich die Natur frei entfalten und 
Flora und Fauna können sich entwickeln. Diese Be -
reiche liegen in den Buchten zwischen Keyenberg 
und Holzweiler sowie Holzweiler und Jackerath. 
Darüber hinaus entsteht entlang des langen Ost-
ufers zwischen den Freizeitschwerpunkten Hoch -
neukirch und Bandtrasse ein weitläufiger Raum 
für Vorranggebiete Natur. Durch seine terrassierte 
Gestaltung eignet er sich aber auch für eine land -
wirtschaftliche Rekultivierung. Es besteht die Ziel -
setzung, einen möglichst großen Teil dieser im 
Masterplan als „Potenzialflächen Vorranggebiet 
Naturschutz“ dargestellten Flächen für den Natur -
schutz auszuweisen. Diese als Potenzialflächen dar-
gestellten Bereiche machen etwa 19% oder 70 ha 
der Böschungsfläche aus. Damit sind ca. 50% des 
Seeufers und der Böschung als extensiv dargestellt, 
wobei weitere bis zu 19% ebenso langfristig exten -
siv genutzt werden sollen, um ausreichend Natur -
raum entwickeln zu können.
Die Vorranggebiete breiten sich zusätzlich auf die 
Wasserflächen aus, um einen Austausch zwischen 
den landseitigen und wasserseitigen Biotopen zu 
ermöglichen. Hier ist keine wasserseitige menschli -
che Nutzung vorgesehen und entsprechende Maß -
nahmen sind vorzunehmen. Es sollen im Zuge der 
Rekultivierung etwa Flachwasserzonen und Son -
derbiotope gestaltet werden. Zum Schutz können 
sie beispielsweise mit Hilfe von Floating PV-An -
lagen von Bootsverkehr freigehalten werden, wie 
kartografisch in der Masterplanung dargestellt. In 
der Plandarstellung umfassen diese Bereiche etwa 
20% der erwarteten ca. 22 km
2 großen Seefläche.
SCHWIMMENDE FREIRÄUME
Als besonderes Highlight entstehen auch auf dem 
Wasser Freiräume und Grünstrukturen, die als er -
gänzende Aufenthaltsorte mit dem Boot erreicht 
werden können. Sie bieten sowohl als Blickfang 
vom Ufer aus als auch als schwimmende Freiräume 
eine besondere Qualität. Als besonderes Ausflugs -
ziel oder Ruheinsel können sie Teil des alltäglichen 
Lebens oder touristische Destination sein. Ebenso 
sind Orte für kleine und größere Kulturveranstal -
tungen möglich. Ebenso könnten in den Vorrang-
bereichen der Naturentwicklung in Flachwasser -
bereichen extensive schwimmende Grünstrukturen 
entwickelt werden, die für den Menschen nicht zu -
gänglich sind, sondern für Tiere einen besonders 
geschützten Zufluchtsort bieten. 
Abb. 24. Anteile an Ufer- und Böschungsflächen

52
Masterplan Vision 2070
SEERUNDWEG
Ein vollständig um den See führender Rundweg ist 
das zentrale verbindende Element für die Erholung 
rund um den See und ermöglicht ein Erleben der 
unterschiedlichen Landschaftssphären als zentraler 
Bestandteil des Blau-Grünen Bandes Garzweiler. 
Der abwechslungsreiche und steigungsarme Rund-
weg ist durchgängig dem Fuß- und Radverkehr 
gewidmet und auf einer Gesamtlänge von ca. 23 
km fast durchgängig straßenunabhängig geführt. 
Grundsätzlich hat er mindestens die Dimensio -
nierung einer Radvorrangroute. Dabei besteht die 
grundsätzliche Zielsetzung, den Seerundweg mög -
lichst landschaftsbezogen zu verorten und zu ge -
stalten. Entlang des Ostufers ist die Realisierung 
im Zuge des Baus der L 19n vorgesehen. Hier ist 
mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen, wie 
dieser möglichst seenah und abgekoppelt von der 
Erschließungsstraße verlaufen kann. In belebten 
und frequentierten ortsnahen Bereichen wird der 
Fuß- und Radverkehr getrennt voneinander geführt 
und der Querschnitt weist eine ausreichende Breite 
und qualitativ hochwertige Ausgestaltung auf (vgl. 
Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler mit See -
rundweg).
 
4.3 Wegeführung rund um den See
Der Rundweg verbindet sowohl die Anrainerdörfer 
untereinander als auch die unterschiedlichen Frei -
zeitziele auf direkten und attraktiven Wegen für zu 
Fuß Gehende und Radfahrende. Zusätzlich bietet 
dieser besondere Aussichtspunkte mit Blick auf den 
See. 
UFERSCHLEIFEN
Einzelne Uferschleifen bieten den Bewohner*innen 
der Anrainerdörfer attraktive kürzere Rundwege 
von 3 – 5 km, welche ausschließlich für Fußgän -
ger*innen freigehalten werden und ein zusätzliches 
Erleben der Landschaft ermöglichen. Eine in Keyen -
berg umlaufende, etwa 3 km lange öffentliche Ufer-
schleife ermöglicht es den Dorfbewohner*innen an 
die vorgesehenen Badestellen und Aufenthaltsorte 
am Wasser zu gelangen. Die beiden intensiv ge -
nutzten Standorte in Holzweiler werden durch eine 
durch den Ort, aber auch entlang des Ufers verlau -
fende, etwa 4 km lange Uferschleife verbunden. In 
Jackerath führt die Uferschleife auf ca. 3,5 km durch 
extensive Freiräume zur Marina mit technischer Ha -
feninfrastruktur und Hafenhotel sowie hinauf zur 
Campuspromenade am zukünftigen IT-Campus. In 
der Verlängerung führt die Uferschleife weitere 1,5 
Abb. 25. Seerundweg und Uferschleifen: Räumliche Zielsetzungen
Jackerath
Holzweiler
Keyenberg
Wanlo Hochneukirch

53
Verkehrserschließung
Das Seeumfeld selbst sowie die angrenzenden An-
rainerdörfer sind in herausragender Weise durch 
unterschiedliche Mobilitätsoptionen erreichbar 
und insbesondere auch mit den umgebenden 
Kommunen vernetzt.
RADVERKEHR
Der Seerundweg ist über einzelne Radschnellver -
bindungen, Radvorrangrouten und Freizeitrouten 
in das Gesamtkonzept „Rheinisches Radverkehrs -
revier“ eingebunden und somit für den Radverkehr 
regional optimal erschlossen. Verbindungen in die 
Zweckverbandskommunen bestehen über vorhan -
dene Radwege: Nach Mönchengladbach über den 
Niersradweg, nach Erkelenz über die L 19 und die 
L 354n, nach Titz über die L 241. Auf rekultivierten 
Flächen östlich der A 44n werden Radwegeverbin -
dungen in Richtung Jüchen, Grevenbroich Mitte 
entwickelt. Über die Umnutzung der Bandtrasse 
besteht eine attraktive Radverkehrsachse in Rich-
tung des Südens von Grevenbroich und Bedburg. 
Darüber hinaus gilt es, weitere attraktive Radwe -
geverbindungen zur Erschließung des Sees zu ent -
wickeln, wie eine direkte Verbindung in Richtung 
Odenkirchen oder entlang der Freiraumstruktur 
des ehemaligen Autobahnkreuzes Jackerath in 
Richtung Titz. Durch eine Integration in das Rad -
verkehrsnetz NRW besteht eine einheitliche Be -
schilderung.
4.4 Verkehrserschließung
ÖPNV
Sowohl die Anrainerdörfer selbst als auch die Frei -
zeitziele sind attraktiv mit dem ÖPNV erschlossen. 
Dazu bestehen starke Achsen zu den umliegenden 
Bahnhaltepunkten und Stadtzentren sowie ergän -
zende ÖPNV-Angebote als Verbindung zwischen 
den Dörfern und Zielen. Für eine leistungsfähige 
ÖPNV-Erschließung werden Standorte einzeln be -
dient und dabei die Bahnhaltepunkte in der Um -
gebung als Hauptknoten und Umstieg vom Regio -
nal- auf den Nahverkehr genutzt. Die Buslinien sind 
über die Kreisgrenzen hinweg geführt und werden 
perspektivisch zu zwei Ringbuslinien mit stündli -
cher oder zweistündlicher Taktung um den See er -
weitert. Die Mobilstationen an den Freizeitschwer -
punkten und in den Ortschaften fungieren hier als 
Nebenknoten. Die Integration weiterer Dörfer ist 
zu prüfen. In der weiteren Konkretisierung sind be -
stehende Projekte der Nahverkehrsunternehmen 
zu integrieren.
MIV
Die um den See verlaufenden Autobahnen A 44n 
und A 46 bieten leistungsfähige und schnelle Ach -
sen für den Kfz-Verkehr der Region sowie über die 
Region hinaus. Die Anschlussstelle Mönchenglad -
bach-Wanlo bedient den Norden des Sees um das 
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo, Keyenberg 
und Kuckum und den Eventstandort Hochneukirch, 
während die Anschlussstelle Jackerath den Süden 
des Sees zwischen Holzweiler und der Strandland -
schaft Bandtrasse anbindet. Darüber hinaus be -
steht die Anschlussstelle Jüchen östlich des Sees. 
Entlang der A 44n besteht die Diskussion über eine 
zusätzliche Anschlussstelle zwischen dem Drei -
eck Jackerath und dem Kreuz Holz. Auf Grundlage 
der Vorhaben innerhalb der Masterplanung ist der 
Mehrwert (Fahrtzeitverkürzung für Kfz insbesonde -
re von der A 46 aus Richtung Osten sowie Reduzie -
rung der Abfahrten in Wanlo und Jackerath) einer 
zusätzlichen Abfahrt von der A 44n zum jetzigen 
Zeitpunkt als zu gering einzuschätzen, als dass er 
die negativen Folgen einer solchen rechtfertigen 
würde (Stärkung des Pkw Verkehrs gegenüber an -
deren Mobilitätsformen, erheblicher Flächenver -
brauch, erhöhter Lärmpegel, Kosten). Insofern ist 
hierüber weniger im Bezug auf die Seeentwicklung, 
km entlang der Böschung zur Bandtrasse und ist 
über eine ca. 4 km lange Uferschleife mit dem Ufer 
und dem Freizeitschwerpunkt verbunden. Die Ufer -
schleifen sollen möglichst barrierearm ausgeführt 
sein, was an den Böschungen die Anlage von ent -
sprechenden Rampen entlang der terrassierten Ge -
staltung erfordert. Dementsprechend können die 
tatsächlichen Wegelängen der barrierefreien Wege 
die genannten Distanzen überschreiten.

54
Masterplan Vision 2070
sondern im Hinblick auf Bedarfe aus der gewerb -
lichen Entwicklung der östlich gelegenen Industrie- 
und Gewerbestandort zu befinden.
Ergänzend dazu besteht ein Netz aus bestehenden 
und neuen Landesstraßen, welches um den gesam -
ten See die übergeordnete Erschließung für den 
Kfz-Verkehr sicherstellt. Die örtliche Erschließung 
des Sees erfolgt über einen Ring aus leistungsfä-
higen Landesstraßen, auf dem sämtlicher Verkehr 
gesammelt wird. Entlang des Ostufers entsteht pa -
rallel zur A 44n im Rahmen der Ersatzverpflichtung 
RWEs mit der L 19n eine neu erbaute Erschließungs-
straße, die die Freizeitstandorte am Ostufer mit der 
Region sowie untereinander verbindet. Nach Osten 
führt eine neue Erschließungsstraße in Richtung 
Grevenbroich und bindet den Industriepark Els -
bachtal an. Durch den ebenfalls als Ersatzverpflich -
tung geplanten Lückenschluss der L 277n westlich 
von Holzweiler und Keyenberg können die L 19 und 
die L 354n verbunden werden und es entsteht ein 
Ring aus Erschließungsstraßen um den See, der alle 
Standorte miteinander verbindet. Eine weitere pa -
rallele Nord-Süd-Verbindung näher am westlichen 
Seeufer ist dagegen im Sinne der Vermeidung zu -
sätzlicher Flächenversiegelung sowie aufgrund der 
geringen zu erwartenden Fahrtzeitverkürzung nicht 
vorgesehen. Zentral ist, dass sämtliche Erschlie -
ßungsstraßen am Rande der Ortschaften und Frei -
zeitstandorte verlaufen, um diese von Durchgangs-
verkehren freizuhalten sowie attraktive und ruhige 
Wohn- und Aufenthaltsstandorte zu garantieren 
(vgl. Leitprojekt Landseitige Standorterschließung). 
Die Erschließung der einzelnen Standorte führt 
über direkte Verbindungsstraßen. Der Verkehr wird 
hier frühzeitig auf entsprechenden Parkplätzen ab -
gefangen, die Teil der Mobilstationen sind. 
MOBILSTATIONEN
Als Ankunftsorte an den Ausgangsorten und Zielen 
dienen für die unterschiedlichen Mobilitätsformen 
Mobilstationen. 
Mobilstationen des Alltagsverkehrs
In den Ortskernen der Anrainerdörfer verortet, bie -
ten Mobilstationen des Alltagsverkehrs insbeson-
A44n
L19n
L19
L354n
L277n
A46
A61A44
Erkelenz
Erkelenz
Titz
Grevenbroich Süd
Bedburg
Grevenbroich 
Mitte
Industriepark 
Elsbachtal
Mönchen-gladbach
Oden-kirchen Bf Hochneukirch
Bf Jüchen
Abb. 26. Verkehrserschließung Räumliche Zielsetzungen

55
Verkehrserschließung
Abb. 27. Anreise zu den Mobilstationen / Wege zum See
und Pedelec) und Fahrradreparaturstation. Die Mo -
bilstationen sind bereits von Beginn an vorgesehen 
und entsprechend der Nachfrage flexibel ausbau -
bar und erweiterbar.
Parkplätze sollen in die Mobilstationen integriert 
bzw. direkt an diese angebunden werden, um eine 
optimale Vernetzung der Mobilitätsangebote zu 
gewährleisten. Der Parkplatzbedarf der einzelnen 
Freizeitstandorte ist differenziert zu betrachten. Für 
die Freizeitschwerpunkte mit regionalen Stränden 
(vgl. Kap. 4.6) sind weitaus höhere Zahlen an Be -
suchenden in Spitzenzeiten zu erwarten, wodurch 
hier, je nach Qualität der Anbindung mit dem 
ÖPNV und der Entwicklung des Verkehrsverhaltens 
bis zur Seefertigstellung, aus heutiger Sicht mit 
zwischen 1.000 und 1.800 Parkplätzen gerechnet 
werden muss. Die untergeordneten Freizeitstand -
orte dagegen kommen voraussichtlich mit einem 
Parkplatzbedarf zwischen 250 und 600 aus. Diese 
sind schrittweise bedarfsbezogen zu entwickeln.
dere für die Bewohner*innen Mobilitätsangebote 
der Vernetzung. Grundlegende Ausstattungsmerk -
male sind hier ÖPNV-Haltestellen, sichere Radab-
stellanlagen, Verleihangebote (Fahrrad, Lastenrad, 
E-Scooter, Auto), Paketstation, Sitzmöglichkeiten 
und Witterungsschutz. Mobilstationen mit Fokus 
auf dem Alltagsverkehr befinden sich in den Orts -
kernen von Kuckum, Keyenberg, Wanlo, Hochneu -
kirch, Jackerath und Holzweiler.
Mobilstationen des Freizeitverkehrs
An den Freizeitschwerpunkten in Wanlo, Hochneu -
kirch und Bandtrasse sowie den Standorten Holz -
weiler, Keyenberg und Jackerath bestehen Mobil -
stationen des Freizeitverkehrs. Diese Mobilstationen 
haben eine starke Ausrichtung auf Angebote des 
Freizeitverkehrs. So stellen sie beispielsweise An- 
und Umsteigeorte für den ÖPNV dar, bieten aus -
reichende Parkplatzflächen für die Anreise mit dem 
Auto und dem Fahrrad und stellen Verleihangebo -
te (Fahrrad, Auto, ggf. weitere), Informationen zu 
Angebot und Umgebung und Aufenthaltsmöglich -
keiten stehen zur Verfügung. Ergänzende Merkma -
le sind Schließfächer, gastronomische Angebote, 
öffentliche WC-Einrichtungen, Ladestationen (Pkw

56
Masterplan Vision 2070
Schon während der Zwischennutzung wird der Ta -
gebau bzw. der entstehende See für die Produk -
tion von Solarenergie genutzt (vgl. Kap. 5). Sobald 
der finale Füllstand und eine umfassende Uferlinie 
hergestellt ist, erfolgt die Gewinnung erneuerbarer 
Energien in einer weit ausgebauten Energieland -
schaft östlich des Sees und der schwerpunktmäßige 
Einsatz von Floating-PV auf dem Gewässer selbst. 
Mithilfe von schwimmenden Plattformen können 
Photovoltaik-Anlagen auf die Wasseroberfläche 
gebracht werden, um auch dort Flächen für die 
Energiegewinnung bereitzustehen. Plattformen 
für die Unterbringung von Floating-PV sieht der 
Masterplan beispielsweise am Rande geschützter 
Gewässerbereiche vor, in denen der Naturschutz 
Vorrang hat. Daneben steht die Schutzfunktion be -
stimmter Wasserzonen vor der Funktion der Ge -
wässernutzung. Die Verortung von Floating-PV soll 
diese Bereiche schützen, indem sie als Barriere für 
wasserseitige Nutzungen fungieren, aber gleich -
zeitig ausreichend Abstand zu den Ufern besteht, 
um die natürliche Entwicklung nicht zu beeinträch -
tigen. 
4.5 Erneuerbare Energien 
Die östlich gelegene Energielandschaft ergänzt da-
bei das Angebot der Energieproduktion um weitere 
nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören vor al -
lem Windparks, PV-Anlagen und Formen von Ag -
ri-PV, welche bereits das Landschaftsbild prägen 
und in den kommenden Jahren ausgebaut werden 
sollen. Mit dem Ausbau der Energielandschaft, die 
schrittweise und bedarfsgerecht während der See -
befüllung erfolgte, ist der Garzweiler See insgesamt 
zu einem Ort geworden, an dem vielfältige Energie-
erzeugung durch die Entwicklung von nachhaltigen 
Energiequellen über die letzten Jahrzehnte zum 
Strukturwandel beigetragen und die Tagebaufol -
gelandschaft im Sinne der Energiewende transfor -
miert hat. Wichtiger Bestandteil der Energieland -
schaft ist dabei die Verbindung der verschiedenen 
Energiesektoren – Strom, Wärme, Mobilität und 
Industrie, sodass in einem integrierten System die 
Energienutzungen effizient gesteuert und gestal -
tet werden können und eine Sektorenkopplung 
die Nutzung von erneuerbaren Energien maximiert 
und den CO
2-Ausstoß reduziert.
Jackerath
Holzweiler
Keyenberg
Wanlo Hochneukirch
Abb. 28. Erneuerbare Energien: Räumliche Zielsetzungen

57
Freizeit / Naherholung und Tourismus
PROFIL DES SEES 
Der Garzweiler See ist ein aktiver und sportli -
cher See, ein Paradies für aktive Erholung auf 
und am Wasser (Hauptbesuchsmotiv).
Angesichts der hohen Einwohnerpotenziale und 
sonst im regionalen Umfeld kaum vorhandenen na-
türlichen Gewässerpotenziale wird nachfrageseitig, 
wie bereits im Rahmenplan dargestellt, die Naher-
holung dauerhaft den Schwerpunkt von Freizeit 
und Erholung am See  darstellen. Das große Ein -
wohnerpotenzial im direkten Umfeld des Sees mit 
einer Großstadt Mönchengladbach bildet die Basis 
für den schrittweisen Aufbau einer wirtschaftlich 
tragfähigen und in Teilen auch ganzjährig betriebe-
nen Freizeitinfrastruktur und einem entsprechen -
den Gastronomieangebot. Mit der zunehmenden 
Realisierung der im Masterplan dargestellten Infra-
struktur- und Standortentwicklungen, werden der 
See und sein Umfeld zunehmend auch an touristi-
scher Attraktivität gewinnen. Die wasserseitige Er -
schließung und Teilnutzung ab 2041 wird für den 
Tourismus nach dem überregionalen Bekanntheits- 
und Imagegewinn durch die IGA 2037 einen wei -
teren Entwicklungsschub bewirken, insbesondere 
im Hinblick auf privatwirtschaftliche Investitionen 
in Gastronomie, Unterkünfte und Freizeitangebo -
te. In der Endausbaustufe mit einer vollumfängli -
chen Nutzung aller wasserseitigen Potenziale kann 
und wird der Tourismus eine bedeutende Rolle als 
Wirtschaftsfaktor für den See und das Umfeld ein -
nehmen. Das gilt im Besonderen für den vor allem 
wassersportlich begründeten Tagestourismus, aber 
auch für Urlaub am Wasser. Die Ausgaben der Ta-
gestourist*innen und Urlauber*innen stärken nicht 
nur das touristische Gewerbe, sondern über den 
sogenannten Multiplikatoreneffekt auch andere 
Branchen wie u.a. den Einzelhandel oder das für 
die Betreibung der touristischen Angebotsstruktur 
zwingend erforderliche Handwerk.
4.6 Freizeit / Naherholung und Tourismus
Der Garzweiler See ist ein innovativer See mit 
einer energetisch und architektonisch zu -
kunftsweisenden touristischen Infra- und An -
gebotsstruktur, schwimmender Architektur und 
künstlichen Inseln, die ein den See prägendes 
Alleinstellungsmerkmal (Identitätsmerkmal) 
sind.
Die im Rahmenplan formulierten Ziele und The-
men bilden den Anspruch an die touristische Ent -
wicklung und Profilierung des Sees ab. Das gilt für 
öffentliches und privates Engagement gleicherma -
ßen. Es gilt, die zu entwickelnden Freizeit- und Tou-
rismusflächen am See adäquat zu ihren jeweiligen 
Attraktionspotenzialen in Wert zu setzen. Von An -
fang an muss klar als Prämisse gesetzt sein, dass 
mit der touristischen Infra- und Angebotsstruktur 
in punkto Klimaneutralität, Architektur und techni -
scher Innovation Zeichen gesetzt werden, die auch 
überregional ausstrahlen. Der Garzweiler See soll 
damit nicht nur touristisch punkten, sondern in sei-
ner Gesamtheit zu einem Leuchtturm und zentra -
len Imagefaktor der Region werden. Insbesondere 
die schwimmende Architektur bietet hervorragen -
de Potenziale als Profilierungsthema, gerade auch 
zur Abgrenzung von den beiden Nachbarseen. Im 
Angebotsprofil wird der Wassersport eine heraus -
ragende Rolle einnehmen. Die große Seefläche 
ermöglicht eine große Vielfalt an Wassersportak -
tivitäten, die mit entsprechenden Regelungen zur 
Lenkung der Aktivitäten auf dem Wasser konflikt -
frei funktionieren können. Vor dem Hintergrund 
des hohen Anspruchs an eine klimaneutrale Ent-
wicklung sind Boote mit Verbrennermotoren von 
vornherein auszuschließen und stattdessen auf in -
novative Antriebstechniken zu setzen. Im Zusam-
menspiel mit einer breiten Palette an landseitigen 
Freizeitangeboten wird der See durch einen sport -
lichen Charakter geprägt sein. Das wasser- und 
landseitige Freizeitangebot wird auch der Haupt -
besuchsanlass sein, sowohl für die Naherholung als 
auch den Tourismus. Dafür bietet eine attraktive 
Landschaftsgestaltung mit geschützten Naturräu -
men eine ansprechende Kulisse.

58
Masterplan Vision 2070
Der Garzweiler See ist ein künstlicher, aus 
dem Bergbau entstandener See. Die Bergbau -
geschichte bleibt am See dauerhaft erlebbar 
(Identitätsmerkmal).
Der Bergbau, der zwar mit fortschreitender Sanie -
rung großflächig immer weniger sichtbar sein wird, 
sollte aber als wichtiger Teil der Geschichte des 
Sees auch dauerhaft Bestandteil des touristischen 
Profils des Sees sein (vgl. Leitprojekt Inszenierung 
von Industriekultur). Dazu muss diese Geschichte 
in ihrer ganzen Ambivalenz für die Region auch im 
fertigen Ausbauzustand unbedingt weitererzählt 
werden und dazu punktuell erlebbar bleiben. Im 
Sanierungsprozess ist das Thema Bergbau als Pro -
filthema und auch als Besuchsanlass im Verständnis 
einer sich stetig wandelnden, spannenden „Schau -
stelle“ noch wichtiger (vgl. Leitprojekt „Schaustelle“ 
Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungspro -
zesses). 
ENDAUSBAUZUSTAND AB 2070 
Der See ist wasser- und landseitig infrastrukturell 
und angebotsseitig voll erschlossen und erfreut 
sich großer Beliebtheit bei Anwohner*innen, Tages-
tourist*innen und Urlauber*innen in den Anrainer -
orten und in den Übernachtungsquartieren am See. 
Im Sommerhalbjahr zieht der See aufgrund seiner 
zahlreichen Wassersportmöglichkeiten größere Be -
sucherströme auch von weiter weg an, insbesonde -
re aus dem Düsseldorfer Raum. Aber auch in den 
Wintermonaten ist der Garzweiler See ein attrakti -
ves Ausflugsziel primär für die Anwohner*innen aus 
dem regionalen Umfeld. 
Freizeitschwerpunkte
Als Freizeitschwerpunkte haben sich das Ufer süd -
lich von Wanlo als Freizeit- und Tourismuszentrum 
Wanlo, der Eventstandort Hochneukirch und die 
Strandlandschaft an der Bandtrasse etabliert. Klei -
nere Freizeitstandorte befinden sich an den Ortsla -
gen Holzweiler (um das Dokumentationszentrum) 
und Jackerath (um den Impulsbau), während der 
Standort Keyenberg im Sinne der Naherholung für 
die örtliche Bevölkerung ohne touristische Schwer-
punktsetzung entwickelt wird. Rund um den See 
hat sich in allen Ortslagen und an den touristischen 
Schwerpunkten, den Stränden und Häfen eine gut 
ausgebaute Gastronomielandschaft, in einer at -
traktiven Mischung aus Imbiss-Saisonbetrieben 
und ganzjährig betriebenen Vollrestaurants,  eta -
bliert. Für Urlauber*innen steht eine breite Palette 
an Unterkunftsmöglichkeiten mit unterschiedlicher 
Zielgruppenausrichtung zur Verfügung. In den 
Ortslagen ist ein kleinteilig strukturiertes privates 
Unterkunftsangebot entstanden (Pensionen, Fe -
rienwohnungen, Privatquartiere) und sorgt dort als 
zusätzliche Einnahmequelle für die Bevölkerung für 
Wertschöpfungseffekte. Das vorrangig an den tou -
ristisch frequentierten Standorten am See (Sport -
boothäfen, Strände) entstandene Unterkunftsan -
gebot umfasst Camping, Hotels und Ferienhäuser 
und sorgt durch seine ganzjährige Ausrichtung 
auch außerhalb der Sommerhauptsaison für eine 
touristische Nachfrage. 
Der See bietet darüber hinaus ein attraktives Ver -
anstaltungsangebot an unterschiedlichen Standor -
ten. Für Veranstalter*innen von Großveranstaltun -
gen steht eine große, flexibel für unterschiedliche 
Formate nutzbare Veranstaltungsfläche am Event -
standort Hochneukirch zur Verfügung. 
Der hohe Qualitätsanspruch an die Freizeitinfra -
struktur wird durch eine leistungsfähige Bewirt -
schaftungsstruktur im Zweckverbandsgebiet ein -
gelöst. Der Aufgabenschwerpunkt liegt nicht so 
sehr in den vorherigen Zeitphasen in der Standort- 
und Projektentwicklung, sondern stärker in der Un -
terhaltung und Qualitätssicherung der öffentlichen 
Infrastrukturen. Die genauen Zuständigkeiten sind 
hier zwischen den Handelnden noch abschließend 
zu klären.

59
Freizeit / Naherholung und Tourismus
Regionale und lokale Strände
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Garzweiler 
Sees sind seine Badestrände in der Differenzie -
rung zwischen regionalen Stränden und lokalen 
Stränden. Die größer dimensionierten sogenann -
ten regionalen Strände mit einem quantitativ und 
qualitativ hoch entwickelten Freizeit- und Service -
angebot und mit sehr guter Erreichbarkeit strah -
len weit in die Region aus. Der regionale Strand 
Hochneukirch richtet sich durch den nahen Bahn -
anschluss und die Autobahnanbindung vor allem 
an das Quellgebiet Düsseldorf / Neuss / Mönchen -
gladbach sowie die Bewohner*innen aus dem an-
grenzenden Hochneukirch, Jüchen und Greven -
broich. Der regionale Strand Wanlo richtet sich 
vorrangig an Bewohner*innen Mönchengladbachs 
und Erkelenz und der regionale Strand „Bandtras -
se“ an das südliche Umfeld mit Titz und Bedburg 
sowie Grevenbroich. Die lokalen Strände an den 
Ortslagen Jackerath, Holzweiler und Keyenberg, 
die sich in erster Linie an die Anwohner*innen und 
Urlauber*innen im Umfeld richten, sind kleinteili -
ger strukturiert ohne größeres Freizeitangebot, 
aber trotzdem mit einer an die erwartete geringere 
Gästezahl ausgerichteten gut ausgebauten Versor -
gungsinfrastruktur versehen. Aufgrund der hierfür 
geeigneten Windausrichtung wird ein größerer Be -
reich des Regionalstrandes Hochneukirch speziell 
von Surfsportler*innen genutzt.
Häfen und Anlegeplätze
Aufgrund seiner gewässerseitigen Attraktions -
potenziale haben sich viele Anwohner*innen und 
Bewohner*innen aus der Region ein Sportboot an -
geschafft. Eine konkrete Aussage zu den künftig zu 
erwartenden Bootsbesatz am See ist verständlicher-
weise aufgrund des langfristigen Zeithorizonts und 
vieler Variablen nicht belastbar. Ein Prognosewert 
kann deshalb nur auf Grundlage bekannter Kenn -
ziffern zum Bootsmarkt und davon abgeleiteter 
Annahmen für die Region und den Garzweiler See 
immer nur ein grober Orientierungswert bzw. eine 
Größenordnung darstellen. Im Ergebnis wird  auf 
Grundlage bestehender Studien zum Bootsbesatz 
und unter Berücksichtigung von weiteren Angebo -
ten in der Umgebung (Niederlande und rheinisches 
Revier) mit einem Marktpotenzial von etwa 1.400 
Booten, davon etwas 1.000 Boote mit Wasser -
liegeplatzbedarf gerechnet. Die 1.000 Boote (v.a. 
Segelboote) haben in den drei Sportboothäfen in 
Freizeitstandort 
Jackerath
Freizeitstandort 
Holzweiler
Freizeit- und Tourismuszentrum
Wanlo
Eventstandort 
Hochneukirch
Strandlandschaft 
Bandtrasse
Abb. 29. Freizeitschwerpunkte und Strandstandorte: Räumliche Zielsetzungen

60
Masterplan Vision 2070
Wasserwanderrastplatz
Marina
Jackerath
Sportboothafen
 Holzweiler
Marina Wanlo
Abb. 30. Freizeitschwerpunkte und Hafenstandorte: Räumliche Zielsetzungen
Jackerath, Holzweiler und Wanlo einen Liegeplatz. 
Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten und der 
Zersiedlung von Uferbereichen sind die Bootsbe-
stände ausschließlich auf die Sportboothäfen kon -
zentriert. Private Einzelstege sind nicht zugelassen, 
vorstellbar sind allenfalls kleinere Vereinssteganla -
gen, die in die oder an den Marinas integriert wer -
den sollten. Anlegesituationen für Gastlieger sind 
auf der schwimmenden Insel und in Hochneukirch 
zu errichten. Um Konkurrenzen und Belästigungen 
zu vermeiden, ist die technische Versorgung der 
Boote auf den Marinastandort Jackerath zu kon -
zentrieren (sog. technischen Hafen). Am Hafen und 
in dessen Nähe (maritimes Gewerbegebiet als Be -
standteil des interkommunalen Gewerbegebiets) 
sind alle aus dem Bootsbesatz notwendigen Ge -
werke wie v.a. Werftservice angesiedelt und damit 
eine Rundumversorgung für die Boote gewähr -
leistet. Die beiden Sportboothäfen / Marinas in 
Jackerath und Wanlo bilden aufgrund ihrer guten 
Erreichbarkeit und ihrer windgeschützten Lage die 
maritimen Schwerpunkte für den Bootsbesatz am 
See (vgl. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung), 
während der kleinere Sportboothafen Holzweiler 
als ergänzender Standort fungiert. 
Ein Attraktionsfaktor des Sees ist die Fahrgast -
schifffahrt, die in der Saison (an den Wochenenden 
im Sommerhalbjahr) als Linienverkehr regelmäßig 
zwischen den Anrainerorten unter Einbindung der 
künstlichen Insel und dem touristischen Erlebnis-
bereich Hochneukirch verkehrt und sich durch die 
Mitnahme von Rädern ideal mit dem Radfahren 
kombinieren lässt. 
Schwimmende Architektur und künstliche In -
seln
„Schwimmende Architektur“ hat für den Garzwei -
ler See nicht nur in touristischer Hinsicht, sondern 
auch als das Profilierungs- und Kompetenzthema 
des Sees mit (über-)regionalem Alleinstellungs- 
und Ausstrahlungscharakter, eine zentrale Bedeu -
tung. In Verbindung mit künstlichen Inseln entsteht 
ein prägendes und identitätsstiftendes Merkmal für 
den Garzweiler See, wie es dies so an den anderen 
beiden benachbarten Großseen nicht geben wird. 
Damit erhält der See ein imageprägendes und 
nachfragebewirkendes Identitätsmerkmal nach 
innen und außen. Das Thema sollte gezielt in die 
zukünftigen Planungen mit einfließen. Vor dem 
Hintergrund, dass in dem Feld „schwimmende Ar -
chitektur“ auch angesichts der Klimaproblematik in 
den nächsten Jahrzehnten weitreichende, innovati -
ve Entwicklungen zu erwarten sind, sollte es erklär -
te Zielstellung sein, entsprechende Forschungsex-
pertise am See aufzubauen bzw. hier anzusiedeln.

61
Freizeit / Naherholung und Tourismus
Der interkommunale Gewerbecampus Jackerath 
könnte ein geeigneter Standort hierfür sein.
Ein Projekt mit Schlüsselbedeutung für das The -
ma und den See insgesamt ist die Schaffung einer 
künstlichen (Ausflugs-)Insel im Nordbereich des 
Sees, der aufgrund seiner vergleichsweise geringen 
Wassertiefe und der dortigen Anknüpfungspoten -
ziale mit den IGA-Planungen hierfür besonders ge-
eignet ist. Die Insel ist künftig ein Hauptausflugs-
ziel mit Wahrzeichencharakter für den See und 
Hauptbestandteil bzw. funktionales und räumliches 
Zentrum einer sich daran anschließenden modular 
wachsenden künstlichen Inselwelt, deren genaue 
Struktur, Dimensionierung und Nutzungsperspek -
tive sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher 
festlegen lässt. In langfristiger Perspektive im Kon -
text privater Investition gut vorstellbar ist zudem 
die Errichtung eines dezentralen Netzes (Archipels) 
kleiner künstlicher schwimmender (Landschafts-)
Inseln auch in anderen Seebereichen mit geringe -
ren Wassertiefen unter Beachtung der Belange des 
Bootsverkehrs. Die schwimmenden Inseln können 
als Aufenthaltsorte, Räume für Kunst und Kultur, 
außergewöhnliche Übernachtungsmöglichkeiten 
oder auch als Biotope und Habitate entwickelt wer -
den. Angesichts der langfristigen Perspektive der 
Seefertigstellung sollten die zu erwartenden Ent-
wicklungen / Innovationen für eine schwimmende 
Inselarchitektur und künstliche Inseln frühzeitig 
aufgegriffen werden und der See hierfür auch als 
Reallabor fungieren.
Inszenierung von Industriekultur
Die Bergbaugeschichte ist rund um den See sicht -
bar und erlebbar. Relikte aus dem Bergbau sind 
entlang des gesamten Seerundwegs platziert, allen 
voran mindestens ein (nicht begehbares) Groß -
gerät, das am Eventstandort Hochneukirch einen 
geeigneten Ort findet, weithin sichtbar von den 
Autobahnen (vgl. Leitprojekt Inszenierung von 
Industriekultur). In dem Besucherzentrum (Doku -
mentationszentrum) ist die Entstehungsgeschichte 
des Sees sehr gut dokumentiert und wird dort an -
schaulich vermittelt. Über die Bandtrasse besteht 
eine Wegeverbindung zum umgenutzten Indus -
triedenkmal Kraftwerk Frimmersdorf, wo die Ge -
schichte der Braunkohleverstromung erlebbar ist. 
Abb. 31. Strände sind die wesentlichen regionalen und lokalen Anziehungspunkte am See  
(Illustration)

ZEIT-
SCHICHTEN 
DER MASTERPLANUNG
5

63
Nutzung ab 2025/2026
5
5. ZEITSCHICHTEN DER MASTERPLANUNG
5.1 Nutzung ab 2025/2026
Der See ist in einem langen, mehrere Jahrzehnte 
dauernden Prozess zu entwickeln. Entsprechend 
muss der Masterplan auch die kurz- und mittelfris -
tigen Schritte als entscheidende Schritte bedenken. 
Auch der Beginn der Flutung ist zum Zeitpunkt der 
Erstellung des Masterplans noch ein Jahrzehnt ent -
fernt. Dementsprechend gilt es, die wesentlichen 
Schritte, die zu einer erfolgreichen Seeentwicklung 
führen, vorzubereiten und darzustellen. 
Die Gegenwart und nahe Zukunft stellen den Aus -
gangspunkt der Masterplanung dar. Im Zeitraum 
2025/2026 ist der Tagebaubetrieb noch im Gan -
ge. Mit der nun vorhandenen Planungssicherheit 
können jedoch die Schritte zur erfolgreichen See -
entwicklung und zur Stärkung der vorhandenen 
Strukturen ergriffen werden. Mit dem Dokumenta -
tionszentrum Tagebau Garzweiler und ersten Teil -
bausteinen des Blau-Grünen Bandes Garzweiler 
können schon erste Früchte der planerischen Mühe 
sichtbar gemacht werden.

64
Zeitschichten der Masterplanung
Abb. 32. Masterplanung ab 2025/2026
MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER
STUFE II: LEGENDE
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Bestand:  
Siedlungsflächen 
Planung:
Dorf-Innenentwicklung
Bauliche Entwicklung ASB Flächen
ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen)
Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen
Potenzialflächen Schwimmender Architektur
Hafen / Sportboothafen/ Marina
Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur
Freiraum, Landschaft und Gewässer
Bestand:
Landwirtschaftliche Flächen 
Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen,
Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün
Niersablauf
Rekultivierung:
Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
Rekultivierung: Freiraumstrukturen
Seeoberfläche und Seeablauf
Planung:
Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope
Intensiv genutzter Freiraum
Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen
Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete
Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz
Strand
bes
tehender und geplanter Biotopverbund
Blau-Grünes Band Garzweiler
Erneuerbare Energien
Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV
Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft 
(Wind / (Agri-)PV)
Bestehende Windkraftstandorte
Energiepflanzen
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Bestand:
Straßen und Wirtschaftswege
Planung:
Zukünftige Haupterschließung
Tagebau- bzw. Seerundweg
Weitere Radverbindungen
Fußweg (Seepromenade)
Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität)
Parkplatz / Parkhaus
1:10.000
0m 500m 1.000m
Tourismus und Freizeit
Impulsbauten
Dokumentationszentrum
Aussicht
Sport- und Freizeitnutzung
Uferschleifen
Übernachtung
Wohnmobilstellplatz
Camping
Gastronomie
M
Veranstaltungsfläche
Seilbahn
IGA-Park
Radweg Bandtrasse
Seerundweg
Hafen/Anleger
Technischer Hafen
Fahrgastschifffahrt
Baden (Regionaler Strand/Lokaler 
Strand, Badestelle)
P
M
IGA
N

65
Nutzung ab 2025/2026
5.1.1 Siedlungsentwicklung und 
Wirtschaftsflächen
In den nächsten Jahren stoßen die Anrainerdör -
fer Wanlo, Hochneukirch, Holzweiler, Jackerath, 
Keyenberg, Kuckum, Berverath sowie Unter- und 
Oberwestrich eine Phase der Bestandsentwicklung 
an. Dabei liegt der Fokus maßgeblich darauf, Dorf -
kerne lebenswerter zu gestalten, Bestandsgebäude 
energetisch zu sanieren, um insgesamt Grundlagen 
für ein lebenswertes Dorfinneres zu schaffen. Auf 
diese Weise können, vorbereitend für die folgen -
den Jahrzehnte, bestehende Siedlungsstrukturen 
gestärkt werden, sodass ein späteres Ergänzen 
durch neue städtebauliche Strukturen gelingen 
kann. Die strategische Reaktivierung der Dörfer ist 
dafür essenziell, um einen möglichen Zuzug von 
Menschen in die teilweise leergezogenen Dörfer 
einzuleiten (vgl. Leitprojekt Dorfrevitalisierung). 
Um ein bedarfsgerechtes zukünftiges Ergänzen der 
vorhandenen Siedlungsstrukturen vorzubereiten, 
sind jedoch frühzeitig planungsrechtliche Vorbe -
reitungen zu treffen. Die Schaffung entsprechen -
der Rahmenbedingungen ist essenziell, um zukünf -
tig planerisch auf sich verändernde Entwicklungen 
reagieren zu können.
Ein erster baulicher Impuls im Blau-Grünen Band 
Garzweiler ist das Dokumentationszentrum Tage -
bau Garzweiler. Dieses setzt bereits mit der Fertig -
stellung im Jahr 2026 einen wichtigen und erlebba -
ren Transformationsimpuls in der Region um den 
Tagebau.
5.1.2 Freiraum, Landschaft und 
Gewässer
Die kommenden Jahre stehen im Zeichen der 
schrittweisen Entwicklung des Blau-Grünen Bandes 
Garzweiler und des Schutzes und der Entwicklung 
bestehender Habitate und Grünstrukturen. Insbe -
sondere die gewachsenen Grünstrukturen entlang 
der ehemaligen, von Jackerath nach Süden führen -
den Gleistrasse und der zurückgebauten Autobahn 
in Jackerath gilt es zu erhalten. Biotopentwicklun -
5.1.3 Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur
Analog zur Bestandsentwicklung in den Anrainer -
dörfern sind diese im vollständigen Umfang in das 
Verkehrssystem integriert. Dazu ist laufend an einer 
Stärkung bestehender Buslinien und einer Verbes -
serung der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV für die 
Bewohner*innen zu arbeiten. Im Sinne der Teilhabe 
sind erweiterte Linienverläufe für eine Vernetzung 
der Anrainerdörfer untereinander und regelmäßige 
Verbindungen auch am Wochenende und in den 
Abendstunden bedarfsbezogen zu prüfen.
Eine weitere Verbindung der Anrainerdörfer unter -
einander bietet für den Fuß- und Radverkehr eine 
erste Routenführung eines Rundweges rund um 
den Tagebau. So bestehen überwiegend auf Wirt -
schaftswegen temporäre Abschnitte, die es bereits 
jetzt ermöglichen, den Tagebau vollständig zu um -
runden. Zwischen Keyenberg und Holzweiler ent -
steht, entlang des finalen Routenverlaufs des spä -
teren Seerundweges, eine Betriebsstraße von RWE, 
die während des Tagebaubetriebs für den betrieb -
lichen Verkehr hergestellt wird, aber untergeordnet 
für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden 
soll. Langfristig, wenn sie nach Einstellung des Ta -
gebaubetriebs nicht mehr gebraucht wird, ist sie 
als Teilstück des Seerundwegs allein für den Fuß- 
und Radverkehr gewidmet. Im Osten stehen die 
Flächen der Rekultivierung westlich der A 44n noch 
nicht zur Verfügung. Über eine Alternativroute öst -
lich bzw. südlich der A 44n besteht zwischen Hoch -
neukirch und Jackerath jedoch eine Verbindung, 
die landwirtschaftliche Wege nutzt. 
Im Zuge der Stärkung der Ortschaften werden in 
den Ortskernen der Anrainerdörfer konkrete Stand -
orte für Mobilstationen identifiziert. Hier etablieren 
sich die ersten Mobilstationen zur Vernetzung un -
terschiedlicher Mobilitätsangebote mit dem Fokus 
auf den Alltagsverkehr der Dorfbewohner*innen.
 
gen, die Teil der Rekultivierung durch RWE sind, 
können im Bereich von Garzweiler I bereits entste -
hen.

66
Zeitschichten der Masterplanung
5.1.4 Erneuerbare Energien
Die Energiegewinnung im Umland des Tagebaus ist 
vorrangig geprägt durch die Nutzung von Wind -
kraftanlagen (WKA). Dabei nimmt die Energie -
erzeugung durch Wind eine wichtige Rolle für die 
Energiewende in der gesamten Region ein. Meh -
rere Anlagen sind direkt am nördlichen Rand des 
Tagebaus zwischen Wanlo und Hochneukirch ver -
ortet, während der südliche Teil der A 44n ebenfalls 
von mehreren Windparks umgeben ist. Ausgehend 
vom Autobahndreieck Jackerath, entlang der A 61, 
verläuft der Windpark Kaiskorb in Richtung Bed-
burg. In direktem Umfeld der Bandtrasse befindet 
sich der Windpark Königshovener Höhe, der zu -
sammen mit dem Windpark Jüchen weite Teile des 
östlichen Tagebauumfelds prägt und angrenzende 
Haushalte mit Strom versorgt.
 
Entlang des Abschnitts der A 44n, zwischen dem 
Autobahndreieck Jackerath und der Bandtrasse des 
Tagebaus gelegen, werden bereits auf über 20 ha 
Flächen für die Energiegewinnung durch Photovol -
taik (PV) genutzt und Formen von Agri-PV, auf einer 
Rekultivierungsfläche von rund 7 ha, erprobt. Dabei 
verbindet der Einsatz von Agri-PV die Bereiche der 
nachhaltigen Energieproduktion und der landwirt -
schaftlichen Nutzung, sodass hier insgesamt das 
5.1.5 Freizeit / Naherholung und 
Tourismus
Der Aussichtspunkt Hochneukirch bietet schon 
heute einen Ausblick auf den noch laufenden Ta -
gebau. Das Blau-Grüne Band Garzweiler, mit ersten 
Radwegen, wird Schritt für Schritt weiterentwickelt. 
2026 entsteht mit dem Dokumentationszentrum 
Tagebau Garzweiler ein erster Leuchtturm und wei -
terer Besuchsanlass. Ausgehend vom Dokumen-
tationszentrum werden seit Fertigstellung zudem 
geführte Touren rund um den Tagebau angeboten 
werden, um die sich wandelnde Landschaft zu er -
leben. Dies sind erste Schritte zur Etablierung des 
Tagebauumfeldes als Ausflugsziel und gilt es mit 
umliegenden Angeboten zu vernetzen. Diese um-
fassen beispielsweise erste neue Kulturangebote in 
Keyenberg (vgl. Projekt „Kunst und Kultur am Tage-
baurand“).
2030 stellt einen Wendepunkt für die Region dar. 
Unabhängig davon, ob auf der Grundlage der Revi -
sion in 2026 entschieden wird, die Kohlereserve bis 
2033 in Anspruch zu nehmen, sind die finale Lage 
und Kubatur des Restlochs und zukünftigen Sees 
erreicht. Der Tagebau wird zur Herstellung stand -
sicherer Böschungen und Rekultivierung bis 2035 
weiter geführt. Impulsbauten bereiten die Stand -
ortentwicklungen vor. Sie stehen für diesen regio -
nalen Wandel und machen ihn sichtbar. Gleichzei -
tig wächst das Blau-Grüne Band Garzweiler weiter, 
während im Tagebau nun die Vorbereitungen für 
die Flutung beginnen. 
5.2 Entwicklung bis 2030
Die Erreichbarkeit der aktuellen Aussichtspunkte 
ist sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch 
für den MIV gegeben. Diese neuen Zielorte werden 
über eine neue Beschilderung (insb. MIV und Rad) 
ausgewiesen und dadurch die Verkehre aus den 
Orten herausgehalten. Die neu entstandenen Rad -
wege sind ebenso beschildert und in das regionale 
Radwegenetz integriert.
 
Neuplanungen, wie das Dokumentationszentrum 
Tagebau Garzweiler, sind bei Eröffnung in das 
Verkehrsnetz integriert und sowohl mit dem MIV 
als auch mit dem Umweltverbund (Fuß, Rad und 
ÖPNV) zu erreichen. Parkmöglichkeiten für Kfz und 
Fahrrad werden in der ersten Mobilstation mit Frei -
zeitschwerpunkt in direkter Nähe zum Dokumenta -
tionszentrum und späterer Seenähe entstehen.
Erforschen einer zukunftsweisenden Technologie 
auf eine Energiewende im Rheinischen Revier ab -
zielt.

67
Entwicklung bis 2030
Abb. 33. Masterplanung bis zum Jahr 2030
MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER
STUFE II: LEGENDE
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Bestand:  
Siedlungsflächen 
Planung:
Dorf-Innenentwicklung
Bauliche Entwicklung ASB Flächen
ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen)
Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen
Potenzialflächen Schwimmender Architektur
Hafen / Sportboothafen/ Marina
Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur
Freiraum, Landschaft und Gewässer
Bestand:
Landwirtschaftliche Flächen 
Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen,
Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün
Niersablauf
Rekultivierung:
Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
Rekultivierung: Freiraumstrukturen
Seeoberfläche und Seeablauf
Planung:
Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope
Intensiv genutzter Freiraum
Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen
Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete
Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz
Strand
bes
tehender und geplanter Biotopverbund
Blau-Grünes Band Garzweiler
Erneuerbare Energien
Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV
Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft 
(Wind / (Agri-)PV)
Bestehende Windkraftstandorte
Energiepflanzen
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Bestand:
Straßen und Wirtschaftswege
Planung:
Zukünftige Haupterschließung
Tagebau- bzw. Seerundweg
Weitere Radverbindungen
Fußweg (Seepromenade)
Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität)
Parkplatz / Parkhaus
1:10.000
0m 500m 1.000m
Tourismus und Freizeit
Impulsbauten
Dokumentationszentrum
Aussicht
Sport- und Freizeitnutzung
Uferschleifen
Übernachtung
Wohnmobilstellplatz
Camping
Gastronomie
M
Veranstaltungsfläche
Seilbahn
IGA-Park
Radweg Bandtrasse
Seerundweg
Hafen/Anleger
Technischer Hafen
Fahrgastschifffahrt
Baden (Regionaler Strand/Lokaler 
Strand, Badestelle)
P
M
IGA
N

68
Zeitschichten der Masterplanung
5.2.2 Freiraum, Landschaft und 
Gewässer
5.2.3 Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur
5.2.4 Erneuerbare Energien
Mit dem Erreichen der endgültigen Tagebauform 
ist die Vorbereitung für die Entstehung neuer 
Landschaften getroffen. In den Folgejahren werden 
entsprechend den Zielsetzungen des Abschlussbe -
triebsplans Naturräume entwickelt. Daneben wird 
sich nach Beendigung der bergbaulichen Maßnah -
men die Sukzession Schritt für Schritt entwickeln. 
2030 sind innerhalb des bis dahin noch aktiven Ta -
gebaus jedoch noch keine fortgeschrittenen Grün -
strukturen zu erwarten. Im Zuge der Rekultivierung 
des Tagebaus Garzweiler I entsteht östlich der A 
44n in der landwirtschaftlich geprägten Landschaft 
eine forstliche Rekultivierung und Biotopvernet -
Im Rahmen der Entwicklung des Blau-Grünen Ban -
des Garzweiler entwickelt sich der Rundweg auf 
den bereits zur Verfügung stehenden Wegen wei -
ter. Auch 2030 kann der Seerundweg noch nicht 
in Gänze entlang der zukünftigen Uferkante ver -
laufen. Flächen entlang des Ostufers befinden sich 
noch in der Rekultivierung und Setzzeiten sind zu 
beachten, bevor Infrastrukturen entwickelt werden 
können. 
Ausgehend von dem Weg östlich der A 44n kann 
über die Flächen des Tagebaus Garzweiler I jedoch 
ein direkter Radweg in Richtung Jüchen sowie zum 
Jüchener Bahnhof und nach Grevenbroich entste -
hen. Außerdem besteht eine provisorische Rad -
wegeanbindung in den Grevenbroicher Süden und 
zum Industriedenkmal Kraftwerk Frimmersdorf. 
Diese bietet eine Anbindung an den Regionalver -
kehr in Richtung Mönchengladbach oder Köln. In 
Jackerath und am späteren IGA-Standort Wanlo 
entstehen im Zuge des Baus der Impulsbauten wei -
tere Mobilstationen mit ersten Angeboten für den 
Freizeitverkehr.
zung, die über lineare Grünkorridore und Biotop -
vernetzungen auch an den zukünftigen See ange -
schlossen werden soll.
Im Jahr 2030 bzw. 2033, nachdem die Braunkohle -
förderung eingestellt ist, hat der Tagebau nahezu 
seine finale Form bzw. Ausdehnung erreicht. Die 
Böschungen und Bermen im Tagebau werden bis 
2036 hergestellt. Auf den oberen, nördlichen sowie 
westlichen Bermen des ehemaligen Tagebaus wer -
den zunächst erste Flächen zwischengenutzt, um 
PV-Anlagen aufzustellen. Der Masterplan definiert 
hierzu bestimmte Eignungsflächen. Dabei eignet 
sich die frühe Phase der Nachnutzung des Rest -
5.2.1 Siedlungsentwicklung und 
Wirtschaftsflächen
Neben der andauernden Bestandssicherung, die 
sich auf eine Sanierung und Wiederbelebung an -
hand von vorhandenen Bausubstanzen fokussiert, 
sind in Holzweiler und Jackerath erste bauliche In -
nenentwicklungen angestoßen. Auf den entstande -
nen Siedlungsflächen, die sich nach Art und Maß in 
das bestehende Ortsbild einfügen, kann somit neu -
er Wohnraum entstehen, der insgesamt langfristig 
mit einer Stärkung der Daseinsvorsorge durch (so -
ziale) Infrastrukturen und einer verbesserten Er -
reichbarkeit der Ortschaften durch eine steigende 
Nachfrage einhergeht. Ziel ist es, Innenentwick-
lungspotenziale durch Sanierung, Ersatzneubau 
oder Ergänzungspotenziale zu identifizieren, um 
insgesamt eine behutsame Weiterentwicklung der 
Ortschaften sicherzustellen. Darüber hinaus entste -
hen in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Tage -
baus drei Impulsbauten, wie zum Beispiel der Aus-
sichtsturm Jackerath. Auch in Wanlo und Jüchen 
sind bis 2030 Impulsbauten entstanden, die sich in 
die bestehenden Siedlungsstrukturen einfügen und 
den Strukturwandel in der Region sichtbar machen. 
Das Dokumentationszentrum in Holzweiler stellt 
weiterhin einen Anlaufpunkt am Tagebau dar.

69
Zwischennutzung bis 2038
lochs, um einen wirtschaftlichen sowie technisch 
sinnvollen Betrieb der PV-Anlagen zu gewährleis -
ten.
Zentraler Standort der Energiewende ist das zu -
kunftsweisende Projekt „Innovationspark Erneuer -
bare Energien Jüchen“, welches in den kommenden 
Jahrzehnten auf rekultivierten Flächen der östlich 
liegenden Tagebaulandschaft schrittweise reali -
siert wird. Wichtiger Bestandteil dabei ist die Ent -
wicklung einer Energielandschaft entlang der A 
44n, die insgesamt eine Energieerzeugung durch 
Windkraftanlagen, Agri-PV und PV-Anlagen erzielt. 
Dabei werden die in Teilen schon bestehenden Flä -
chen der Energieerzeugung erweitert, sodass die 
A 44n langfristig in einer Energielandschaft einge -
bettet und die A 44n zu einer Solarautobahn aus -
gebaut wird.
5.2.5 Freizeit / Naherholung und 
Tourismus
Aufgrund der fortlaufenden Bergbautätigkeit sind 
bis 2030 nennenswerte Besuchseffekte nur in Ver -
bindung mit dem Radfahren und der erlebnisorien -
tierten Aufbereitung des Landschaftswandels und 
der Bergbaugeschichte als Schaustelle möglich. 
Eine Seeumrundung über Radwege und landwirt -
schaftliche Wege ist in vollen Umfang hergestellt 
und in das regionale Radwegenetz integriert.
Das in Holzweiler entstandene Dokumentations -
zentrum Tagebau Garzweiler, mit angeschlossenem 
Wohnmobilstellplatz, ist zentraler Anlaufpunkt für 
Besucher*innen und vermittelt eindrucksvoll den 
Wandel vom Tagebau zu einem der größten Seen 
Deutschlands. Als Ankerpunkt regionaler Themen -
routen kann er im Rheinischen Revier positioniert 
werden. Zusätzlich zum Skywalk Jackerath, der in 
Folge des fortschreitenden Tagebaubetriebs nach 
Westen wandert, sind an den Ortslagen Jacke -
rath (Aussichtsturm als Impulsbau) und Holzweiler 
(Ausblick im Umfeld des Dokumentationszentrums) 
neue Aussichtspunkte entstanden. Der Aussichts -
punkt bei Hochneukirch steht darüber hinaus wei -
terhin zur Verfügung. 
Mitte der 2030er Jahre hat die Flutung des Sees 
begonnen. Dementsprechend ist 2038 schon eine 
sichtbare Wasserfläche entstanden, die jedoch 
noch nicht nutzbar ist. Nutzbar sind dagegen die 
Flächen, die im Rahmen der IGA 2037 entwickelt 
wurden und der Bevölkerung nun dauerhaft zur 
Verfügung stehen. Über die IGA konnten wichtige 
Impulse für die Sicherung, Versorgung und Ent -
wicklung von Standorten rund um den See gesetzt 
werden, die sich in den kommenden Jahren Schritt 
für Schritt unter Beteiligung der örtlichen Bevölke -
rung und mit Hilfe von privaten und öffentlichen 
Investitionen zu neuen Lebens- und Freizeiträumen 
am See entwickeln. 
5.3 Zwischennutzung bis 2038

70
Zeitschichten der Masterplanung
Abb. 34. Masterplanung bis zum Jahr 2038
MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER
STUFE II: LEGENDE
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Bestand:  
Siedlungsflächen 
Planung:
Dorf-Innenentwicklung
Bauliche Entwicklung ASB Flächen
ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen)
Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen
Potenzialflächen Schwimmender Architektur
Hafen / Sportboothafen/ Marina
Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur
Freiraum, Landschaft und Gewässer
Bestand:
Landwirtschaftliche Flächen 
Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen,
Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün
Niersablauf
Rekultivierung:
Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
Rekultivierung: Freiraumstrukturen
Seeoberfläche und Seeablauf
Planung:
Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope
Intensiv genutzter Freiraum
Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen
Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete
Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz
Strand
bes
tehender und geplanter Biotopverbund
Blau-Grünes Band Garzweiler
Erneuerbare Energien
Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV
Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft 
(Wind / (Agri-)PV)
Bestehende Windkraftstandorte
Energiepflanzen
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Bestand:
Straßen und Wirtschaftswege
Planung:
Zukünftige Haupterschließung
Tagebau- bzw. Seerundweg
Weitere Radverbindungen
Fußweg (Seepromenade)
Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität)
Parkplatz / Parkhaus
1:10.000
0m 500m 1.000m
Tourismus und Freizeit
Impulsbauten
Dokumentationszentrum
Aussicht
Sport- und Freizeitnutzung
Uferschleifen
Übernachtung
Wohnmobilstellplatz
Camping
Gastronomie
M
Veranstaltungsfläche
Seilbahn
IGA-Park
Radweg Bandtrasse
Seerundweg
Hafen/Anleger
Technischer Hafen
Fahrgastschifffahrt
Baden (Regionaler Strand/Lokaler 
Strand, Badestelle)
P
M
IGA
N

71
Zwischennutzung bis 2038
5.3.1 Siedlungsentwicklung und 
Wirtschaftsflächen
Die IGA Garzweiler 2037 gibt einen wichtigen Ent -
wicklungsimpuls für die Standorterschließung und 
Flächensicherung. Sie macht den Strukturwandel 
und den Wandel der Tagebaulandschaft sichtbar 
und erlebbar. Neben den fokussierten Zukunfts -
themen der Landschaftsgestaltung oder dem 
Arbeiten und Leben in grünen, urbanen Räumen, 
folgen erste Quartiersentwicklungen als Innenent -
wicklung innerhalb der bestehenden Siedlungskör -
per in Holzweiler und Jackerath entsprechend der 
Konzeptionen in den politisch beschlossenen Dorf-
innenentwicklungskonzepten. Dabei komplemen-
tieren neue Quartiersentwicklungen mit weiteren 
Wohnangeboten die bestehenden Dorfstrukturen. 
Ein „Stadt-Teil der Zukunft“ entsteht in Jüchen-Süd, 
südlich angrenzend an die Autobahn A 46 und den 
Bahnhof Jüchen. Die Entwicklung des neuen Stadt-
teils sieht Wohnraum für bis zu 3.000 Menschen 
vor, um dem prognostizierten Bevölkerungswachs-
tum gerecht zu werden. Damit geht die Ansiedlung 
von Arbeitsplätzen in interkommunalen gewerbli -
chen Entwicklungen einher. 
Zwischen dem ehemaligen Autobahnkreuz und 
dem Böschungsbereich des ehemaligen Tagebaus 
entsteht zudem der interkommunale Gewerbecam -
pus Jackerath. Der Standort bietet Chancen für eine 
hohe städtebauliche Qualität im Sinne eines Cam-
pus am zukünftigen See und ist darüber hinaus eng 
mit dem Bereich der späteren Marina verbunden, 
sodass der Standort neben einer möglichen Ent-
wicklung für IT-Branchen langfristig eine schwer -
punktmäßige Ansiedlung von maritimen Gewerbe -
formen vorsieht. Dabei nutzt der Standort nicht nur 
die Nähe zum Wasser, sondern auch die verkehrs -
günstige Lage am Autobahndreieck Jackerath.
5.3.2 Freiraum, Landschaft und 
Gewässer
5.3.3 Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur
Im Rahmen der IGA werden bereits 2037 wichti -
ge Freiräume am zukünftigen See entwickelt. Vor 
allem in Wanlo und Hochneukirch können grund -
legende Strukturen angelegt und anschließend an 
die Öffentlichkeit übergeben werden.
Die Bandtrasse wird zur IGA 2037 unter anderem 
für den Radverkehr (aber auch Fußverkehr) zu ei -
ner attraktiven und grünen Achse und ermöglicht 
eine direkte Verbindung zwischen zukünftigem See 
und Grevenbroich sowie Bedburg. Auch der inter -
kommunale Gewerbecampus in Jackerath profitiert 
von der Umnutzung der Bandtrasse und verfügt 
dadurch über eine herausragende Radverkehrsan -
bindung in Richtung Grevenbroich. Zusätzlich ist 
dieser hierdurch besonders in Richtung Köln, Düs -
seldorf und Aachen von Beginn an mit dem ÖPNV 
erschlossen.
Ausgehend von der Bandtrasse finalisiert ein wei -
terer Abschnitt den Seerundweg entlang des neu -
en interkommunalen Gewerbecampus bis nach 
Jackerath. Ebenso schließt sich der Rundweg am 
Nordufer des Sees zwischen Keyenberg und den 
IGA-Standorten weiter und verläuft nun in unmit -
telbarer Nähe zum See. Die IGA-Standorte sind für 
den Kfz-Verkehr, ausgehend vom Dreieck Mön -
chengladbach-Wanlo, der ehemaligen A 61 sowie 
der L 354n angebunden. Dies ermöglicht eine ver -
trägliche Abwicklung der Besuchs- bzw. Freizeit -
verkehre sowohl im Veranstaltungszeitraum als 
auch zur Nachnutzung der Ausstellungsräume. Zu -
Die intensiv genutzten Freianlagen an den Tage-
bauranddörfern können bereits angelegt werden 
und einen Mehrwert für die Bevölkerung und ihre 
Naherholung bieten. Auch die Uferschleifen, die 
an die zukünftige Uferkante führen, dienen bereits 
als Spazierwege zwischen den Ortschaften und 
dem Tagebaurestloch. Bereiche, die zukünftig als 
Strände entwickelt werden, können beispielweise 
als Wildwiesen eingesät werden, sofern dies arten -
schutzrechtlich keinen Ausgleich auslöst.
Die extensiv genutzten Bereiche werden bereits 
von der menschlichen Nutzung freigehalten und 
können sich frei entfalten. In den Böschungsberei-
chen können Habitate und Biotope entwickelt wer -
den, Tiere und Pflanzen können bereits einziehen 
und die Biotopvernetzung in die Umgebung bilden.

72
Zeitschichten der Masterplanung
5.3.4 Erneuerbare Energien
Im Jahr 2038 läuft bereits die Flutung des Tagebau -
restloches und weitere Zwischennutzungen ergän -
zen die Gestaltung der Böschungen zum späteren 
Tagebausee, die als Blau-Grünes Band Garzweiler 
neue Freiräume schafft. Im Bereich unterhalb dieses 
Bandes werden auf den obersten Bermen weitere 
Eignungsflächen temporär für PV-Anlagen bereit -
gestellt. Die Eignungsflächen werden auf weitest -
gehend flachen Bereichen in ausreichender Höhe 
für einen ökonomisch sinnvollen Betrieb von etwa 
20 Jahren ausgewiesen. Die Anlagen sind dabei so 
installiert, dass ihre Fundamente eine geringe Bo-
denbeeinträchtigung aufweisen, wodurch ein rück -
standsloser Rückbau ermöglicht wird, sobald der 
ansteigende Wasserspiegel die höher gelegenen 
Bermen erreicht. 
Ein weiteres Element der Zwischennutzung ist der 
Anbau von Energiepflanzen in geeigneten Berei -
chen unterhalb der Tagebaukante. Hier werden 
Pflanzen kultiviert, die als Biomasse für die Biogas -
produktion dienen können. Mit der Bereitstellung 
einer entsprechenden Infrastruktur lässt sich die 
Biomasse in Energie umwandeln und zur Versor -
gung der umliegenden Region nutzen, um eine 
weitere nachhaltige Energiequelle bereitzustellen.
5.3.5 Freizeit / Naherholung und 
Tourismus
Die IGA 2037 hat für den Garzweiler See nicht nur 
überregional einen deutlichen Bekanntheitsgewinn, 
sondern auch erhebliche veranstaltungsbezogene 
Besuchereffekte bewirkt sowie die infrastrukturelle 
Flächenerschließung an den IGA-Standorten ent -
scheidend vorangebracht. Das touristische Attrak -
tionspotenzial ist damit im Vergleich zu 2030 auf 
einem deutlich höheren Niveau. Die voll erschlos -
senen IGA-Standorte in Wanlo / Keyenberg und 
Hochneukirch sind durch die dort entstandene In -
fra- und Angebotsstruktur auch nach Beendigung 
der IGA Besuchsziele am See. Die Seilbahn bleibt 
dem See, sofern und so lange betrieblich möglich, 
als touristischer Magnet erhalten. Die IGA-Veran -
staltungsflächen werden zudem weiter kulturell 
und ggf. auch sportlich bespielt. Die IGA-Neben -
standorte Holzweiler und Jackerath entwickeln sich 
als Freizeitstandorte.
Im Zuge der IGA  sind in den Ortslagen im vor-
handenen Gebäudebestand private Unterkunfts -
angebote entstanden (kleinere Hotels, Pensionen, 
Ferienwohnungen). Neue Unterkunftsansiedlungen 
auf vorhandenen Bauflächen sind vorstellbar, so -
fern sich diese harmonisch in die Ortsstruktur ein -
passen. In Wanlo ist im Zuge der IGA ein großer 
Wohnmobilstellplatz entstanden, der auch nach 
der IGA fortbesteht und zu einem Campingplatz 
weiterentwickelt wird. 
Mit den Spazierwegen an den Tagebaukanten an 
den Ortslagen in Jackerath, Holzweiler und Keyen -
berg sowie am IGA-Standort Hochneukirch ist der 
entstehende See in den oberen Böschungsberei -
chen für Besuchende erlebbar geworden. Durch 
die Entwicklung der Bandtrasse ist eine Verbindung 
zum ehemaligen Kraftwerk Frimmersdorf geschaf -
fen, dessen zentraler Kraftwerksbau ein Leuchtturm 
der Transformation geworden ist, wo die Geschich -
te der Braunkohleverstromung erlebbar ist. 
sätzlich zum Seerundweg sowie der Straße bietet 
während der Gartenschau die sogenannte IGA-Seil -
bahn eine ergänzende Verbindung zwischen den 
beiden Hauptstandorten der Gartenausstellung, 
sofern diese privatwirtschaftlich organisierbar und 
technisch möglich ist. Eine Nachnutzung soll unter 
Voraussetzung einer entsprechenden Betreibbar -
keit angestrebt werden.
Am Ostufer / IGA-Standort, in Keyenberg sowie 
an der Bandtrasse dienen Mobilstationen als An -
kunftsorte für alle Verkehrsmittel und ermöglichen 
die Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsoptio -
nen. Dort besteht besonders im Ausstellungszeit -
raum der IGA eine herausragende ÖPNV-Anbin -
dung in Richtung Erkelenz und Jüchen. 
 
Aus den Ortskernen Jackerath und Holzweiler so -
wie an den IGA-Standorten Wanlo / Keyenberg und 
Hochneukirch bestehen für den Fußverkehr Ufer -
schleifen, die es ermöglichen, sich innerhalb der 
Uferzonen zu bewegen, diese zu erleben und noch 
näher an den entstehenden See heranzutreten.

73
Zwischennutzung ab 2046
Abb. 35. Masterplanung bis zum Jahr 2046
5.4 Zwischennutzung ab 2046
MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER
STUFE II: LEGENDE
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Bestand:  
Siedlungsflächen 
Planung:
Dorf-Innenentwicklung
Bauliche Entwicklung ASB Flächen
ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen)
Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen
Potenzialflächen Schwimmender Architektur
Hafen / Sportboothafen/ Marina
Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur
Freiraum, Landschaft und Gewässer
Bestand:
Landwirtschaftliche Flächen 
Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen,
Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün
Niersablauf
Rekultivierung:
Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
Rekultivierung: Freiraumstrukturen
Seeoberfläche und Seeablauf
Planung:
Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope
Intensiv genutzter Freiraum
Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen
Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete
Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz
Strand
bes
tehender und geplanter Biotopverbund
Blau-Grünes Band Garzweiler
Erneuerbare Energien
Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV
Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft 
(Wind / (Agri-)PV)
Bestehende Windkraftstandorte
Energiepflanzen
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Bestand:
Straßen und Wirtschaftswege
Planung:
Zukünftige Haupterschließung
Tagebau- bzw. Seerundweg
Weitere Radverbindungen
Fußweg (Seepromenade)
Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität)
Parkplatz / Parkhaus
1:10.000
0m 500m 1.000m
Tourismus und Freizeit
Impulsbauten
Dokumentationszentrum
Aussicht
Sport- und Freizeitnutzung
Uferschleifen
Übernachtung
Wohnmobilstellplatz
Camping
Gastronomie
M
Veranstaltungsfläche
Seilbahn
IGA-Park
Radweg Bandtrasse
Seerundweg
Hafen/Anleger
Technischer Hafen
Fahrgastschifffahrt
Baden (Regionaler Strand/Lokaler 
Strand, Badestelle)
P
M
IGA
N

74
Zeitschichten der Masterplanung
5.4.1 Siedlungsentwicklung und 
Wirtschaftsflächen
In den letzten Jahrzehnten haben sich innerhalb 
der Anrainerdörfer Wanlo, Keyenberg, Holzweiler 
und Jackerath die Ortschaften von innen heraus 
entwickelt und gefestigt, sodass in den Folgejah -
ren die baulichen Siedlungsentwicklungen sukzes-
sive in Richtung See erfolgen können. Dabei ist der 
entstehende See durch Tagebauzugänge aus den 
Ortschaften heraus bereits vor dem finalen Füll -
stand erlebbar und die angrenzenden Kommunen 
erhalten eine neue Lagegunst, die durch eine Ent -
wicklung neuer Siedlungsbereiche genutzt werden 
kann. Dem zu erwartenden Attraktivitätszuwachs 
kann so flexibel Rechnung getragen werden. So 
können frühzeitig Verbindungen zum entstehen-
den See geschaffen und bedarfsbezogene Sied -
lungsentwicklungen vorbereitet werden. 
Bauliche Siedlungserweiterungen sind hierbei 
durch zukunftsweisende, verdichtete und klima -
neutrale Bauweisen geprägt. Insgesamt steht die 
Voraussetzung eines Anschlusses an die Bestands -
dörfer immer an erster Stelle, um die Gesamtheit 
der städtebaulichen Strukturen ortsgebunden und 
gemeinwohlorientiert auszubauen. 
5.4.2 Freiraum, Landschaft und 
Gewässer
Ergänzend zu den bereits bestehenden Uferschlei -
fen sind Tagebauzugänge ein zentraler Aspekt der 
Zwischennutzung des Tagebaus während der Be -
füllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Ziel -
setzung, dass möglichst aus allen Freizeitschwer -
punkten (Wanlo, Hochneukirch, Bandtrasse) und 
den Ortschaften Jackerath und Hochneukirch ein 
Zugang zum Tagebau in der Zwischennutzung 
entwickelt wird. So kann allen angrenzenden Ort -
schaften und auch in der weiteren Region ein gut 
erreichbarer Tagebauzugang angeboten werden. 
Wegeführungen im Tagebau sind bereits etwa zwei 
bis drei Jahre nach Flutungsbeginn, wasserseitige 
Nutzungen nach heutigem Kenntnisstand etwa ab 
2041 möglich. In der Zwischennutzung des Tage -
baus werden zwei Typen von Tagebauzugängen 
unterschieden:
SEEZUGÄNGE 
Seezugänge meinen Zugänge in den Tagebau, die 
kein Betreten oder Nutzen des Wassers ermögli-
chen. Dazu werden Fußwege in terrassiertem Ver -
lauf in den Böschungen und den Bermen in den 
Tagebau hergestellt, die ein Begehen ermöglichen, 
aber oberhalb des Wasserspiegels enden. Aus Si-
cherheitsgründen muss in jedem Fall die erste 
Berme oberhalb des Wasserspiegels frei bleiben. 
Entsprechend verkürzen sich die Wege mit fort -
schreitender Befüllung. Entlang der Wege sowie 
auf den Bermen sollen temporäre Aufenthaltsbe -
reiche und Aussichtspunkte verortet werden.
WASSERZUGÄNGE 
Wasserzugänge ermöglichen eine Nutzung des 
Wasserkörpers schon während der Befüllung. Da -
bei ist ebenfalls die Berme oberhalb des Wasser-
spiegels freizuhalten, sodass ein Betreten des Was -
sers nur über einen Steg und eine schwimmende 
Plattform erfolgen kann, der diese überbrückt. Die 
schwimmende Plattform steigt mit dem ansteigen-
den Wasserspiegel an und wird an einer Rampe 
mittels einer Schienenkonstruktion befestigt und 
Etwa im Jahr 2041 wird die halbe Füllhöhe des Sees 
erreicht sein. Nach heutigem Wissensstand ist ab 
diesem Zeitpunkt eine wasserseitige Nutzung mög-
lich. Die Zeitschicht betrachtet den Zeitraum zehn 
Jahre nach Beginn der Befüllung. Um den Tagebau 
für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen, wurden 
Zugänge in den Tagebau angelegt, die auf definier-
ten Wegen eine Zwischennutzung und einen Auf -
enthalt im Tagebau erlauben. Ein Wasserzugang 
über eine schwimmende Plattform ermöglicht die 
Nutzung der Wasserfläche. Diese Nutzbarkeit be -
schleunigt den Entwicklungsprozess der Ortsteile 
und Freizeitstandorte um den See und den Wandel 
der früheren Industrielandschaft in eine Freizeit-
landschaft.

75
Zwischennutzung ab 2046
Abb. 36. Anlage von Tagebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung)
Abb. 37. Anlage von Seebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung)

76
Zeitschichten der Masterplanung
5.4.3 Mobilität und 
Verkehrsinfrastruktur
Das Erleben des Sees ist für die Anrainerdörfer 
durch den nun vollständig entwickelten Seerund -
weg und die Uferschleifen gegeben. Zusätzlich ist 
die Wasserkante über Wege zu schwimmenden 
Plattformen zu erreichen. Diese Wasserzugänge 
sind dabei ausschließlich für zu Fuß Gehende mög -
lich. Mit der zunehmenden Attraktivität des entste -
henden Sees nehmen auch die Besuchszahlen aus 
der Region zu. Diese werden mit den unterschied -
lichen Verkehrsmitteln an den inzwischen erwei -
terten Mobilstationen in direkter Nähe zum Ufer 
empfangen. Auch die ÖPNV-Anbindung wird hier 
weiter gestärkt und ermöglicht ein Erlebnis für alle.
Der Rundweg verläuft erstmals vollständig entlang 
der Böschungskante und weist nahezu die finale 
Wegeführung auf. Auch im Osten besteht somit 
eine durchgängige Verbindung für den Fuß- und 
Radverkehr in Ufernähe. Parallel dazu sowie zur 
Autobahn A 44n entsteht nun auch für den Kfz-
Verkehr eine durchgängige Nord-Süd-Verbindung 
zwischen Jackerath und Hochneukirch als Lücken -
schluss der L 19 und der Seeerschließung rund um 
den See. Ziel ist es, den Seerundweg straßenbeglei-
5.4.4 Erneuerbare Energien
Während im Jahr 2041 erste Seezugänge den an -
steigenden Wasserspiegel erlebbar machen, könnte 
auch die Wasseroberfläche zur Energieerzeugung 
genutzt werden. Aufgrund seiner Größe eignet sich 
der Tagebausee besonders für die Nutzung von 
Floating-PV. Auch wenn die Installation insgesamt 
teurer ist als herkömmliche PV-Anlagen, könnten 
zudem durch den Kühlungseffekt des Wassers die 
Leistung der PV-Module verbessert werden und 
eine zusätzliche Beschattung das Wachstum von 
Algen im Gewässer hemmen. Die genauen Eig -
nungsbereiche für Floating-PV sind noch zu kon-
kretisieren und sollen im Einklang mit Flora, Fauna 
und Freizeitnutzungen stehen. 
Schritt für Schritt nach oben gezogen, sodass eine 
dauerhafte Nutzung bis 2070 gewährleistet werden 
kann. Um die Schiene herzustellen, ist eine durch-
gehende Rampe mit einem Gefälle von 1:5 erfor-
derlich. An dieser Rampe entlang führt eine mög -
lichst barrierefrei zu gestaltende Zuwegung für den 
Fußverkehr, die das Wandern zum Wasser ermög -
licht. Parallel ist eine Erschließung erforderlich. Aus 
finanziellen und technischen Gründen wird damit 
gerechnet, dass nur an einzelnen Standorten ein 
Wasserzugang zielführend ist. Die Entscheidungs-
findung ist Teil eines Leitprojektes (vgl. Leitprojekt 
Zwischennutzung). Dabei ist auch einzubeziehen, 
an welchem Ort die Einlassstelle zur Rheinwasser -
leitung in den Tagebau führen wird. Auch dies ist 
zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans noch 
nicht entschieden.
tend, aber möglichst weit entfernt von der Straße 
und nah an der Böschungskante (mit einem ge -
wissen Schutzabstand zum Vorranggebiet Natur -
schutz) verlaufen zu lassen.

77
Zwischennutzung ab 2046
5.4.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus
Durch die Flutungsfortschritte wird der See im 
Landschaftsbild präsenter und durch mehrere We -
geführungen zu temporären Uferpunkten für Be -
suchende erlebbarer. Damit gewinnt der See weiter 
an touristischer Attraktivität. Besucher*innen kön -
nen auf den Tagebauzugängen, die an der Band -
trasse, in Jackerath, in Holzweiler, Wanlo bzw. Key -
enberg sowie Hochneukirch vorgesehen sind, den 
Tagebau wandernd erkunden. Die Zuwegungen 
ermöglichen an den Orten, die für einen Wasser -
zugang und die Schaffung temporärer Anlegesitu -
ationen ausgewählt wurden, erste wassersportliche 
Nutzungen in Form geführter Bootstouren sowie 
das Baden. Aufgrund der hohen Besuchsfrequen -
tierung entsteht, wenn betriebstechnisch möglich, 
entlang der Zuwegungen im Tagebau und zum 
Wasser eine temporäre Imbissversorgung. Neben 
einer Nutzung des Tagebaus in der Zwischennut-
zung für ein Wanderpublikum sowie eine Nutzung 
des Wassers an ausgewählten Standorten sind 
auch weitere Formen der Zwischennutzung, wie 
z.B. das Mountainbiking auf dafür zugewiesenen 
und abgegrenzten Bereichen und unter Beachtung 
der Böschungsstabilität, denkbar. Diese Zwischen -
nutzungen sind heute noch nicht zu verorten und 
erfordern ein entsprechendes Betriebs- und Finan -
zierungskonzept.
Auf dem ehemaligen IGA-Gelände Wanlo beginnt 
die Entwicklung zu einem maritimen Erlebnisbe -
reich. Der zur IGA geschaffene Wohnmobilstellplatz 
wird zu einem Camping- und Ferienpark erweitert. 
Auf dem ehemaligen IGA-Gelände Hochneukirch 
entsteht im Zusammenhang mit dem dortigen Ver -
anstaltungsbereich ein Wohnmobilstellplatz mit 
der Perspektive einer Weiterentwicklung als Camp 
für ein eher jüngeres Surf- und Veranstaltungspu -
blikum. Unabhängig davon, ob mit oder ohne IGA-
Seilbahn, ist die künstliche Insel zudem im Kern 
realisiert, indem die entsprechenden Verankerun -
gen im Boden befestigt wurden. Die  früheren IGA-
Nebenstandorte in Jackerath und Holzweiler sind 
ebenfalls als Impulse der lokalen Freizeitentwick-
lung weiterentwickelt.

LUPENRÄUME
6

79
Zwischennutzung ab 2046
6
6. LUPENRÄUME
Das Planungskonzept wird in sieben Lupenräumen 
beispielhaft vertieft. Die Lupenräume stellen keine 
städtebauliche Entwurfsplanung dar, sondern die -
nen als Schemapläne der Überprüfung und Kon -
kretisierung, der Verortung von Funktionen sowie 
der Visualisierung möglicher baulicher und frei -
räumlicher Gestaltungen an sieben beispielhaften 
Orten und Nutzungsschwerpunkten am zukünfti -
gen See. Sie sollen in der bergbaulichen Betriebs -
planung beachtet werden, um Synergien zwischen 
Rekultivierung und der darauf aufbauenden Folge -
nutzung zu ermöglichen. Die Lupenräume sind in 
zwei Zeitschichten planerisch dargestellt: 2046 - 10 
Jahre nach Beginn der Befüllung und fünf Jahre seit 
erste wasserseitige Nutzungen möglich sind - und 
2070 - vier Jahre nach Erreichen des Zielpegels. Da -
rüber hinaus werden die Darstellungen mit einem 
prinzipienhaften Geländeschnitt konkretisiert und 
mit perspektivischen Darstellungen visualisiert. Die 
Lupenräume decken die Freizeit- und Nutzungs -
schwerpunkte am Garzweiler See ab.
Abb. 38. Verortung der Lupenräume

80
Lupenräume
6.1 Eventstandort Hochneukirch
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Lebendiger Bade-, Wassersport- und Kulturstandort für das 
lokale Umfeld in Hochneukirch, Jüchen und Grevenbroich 
sowie Tagesbesucher*innen aus der näheren und weiteren 
Region mit Fokus auf jüngere Menschen
 » Entwicklung als Surf-Spot am Garzweiler See
 » Standort der IGA 2037 und zentraler Event-Standort für 
Großveranstaltungen am See 
Abb. 39. Visualisierung - Eventstandort Hochneukirch 2070

81
Eventstandort Hochneukirch

82
Lupenräume
Beschreibung:
Der Eventstandort Hochneukirch ist über den öst -
lich angrenzenden, höher liegenden Seerundweg 
sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad erreichbar. 
Die Erschließung für den MIV und ÖPNV erfolgt 
über die parallel verlaufende L 19n. Die Ankom -
menden erreichen zunächst die Seilbahnstation, 
die nach dem Seilbahnbetrieb als Gastronomie 
nachgenutzt wird. Von hier eröffnet sich der Aus -
blick über die große offene Eventfläche Richtung 
See. Ein Tagebaugroßgerät, im Speziellen ein Ab -
setzer, der bereits von der Autobahn aus sichtbar 
ist, könnte hier als Landmarke und Anziehungs -
punkt dienen. Der landseitige Bereich östlich des 
Seerundwegs wird als gekippte und rekultivierte 
Landschaft primär durch landwirtschaftliche Nutz -
flächen und Areale für die Energiegewinnung 
(Energielandschaft) geprägt. In Richtung des Sees 
schließt sich, nördlich und südlich eingebettet zwi -
schen Flächen, die sich als Potenzialräume für ei -
nen Vorrangbereich Naturschutz eignen, die etwa 
7,2 ha große Eventfläche an. Eine Erschließung für 
den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist so -
wohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich 
der Eventfläche möglich. Die Westseite der Fläche 
grenzt an eine durchgehende Promenade mit Blick 
auf den Garzweiler See. Am südlichen Ende dieser 
Promenade befindet sich eine Mobilitätsstation für 
den Freizeitverkehr, die als zentraler Knotenpunkt 
für Freizeit- und Festivalbesucher*innen dient und 
über einen Wohnmobilstellplatz verfügt. Die Mo -
bilstation ermöglicht auch eine gute Anbindung 
zum SPNV am nahegelegenen Schienenhaltepunkt 
Hochneukirch, der mit seiner Nähe zum Standort 
ein Alleinstellungsmerkmal bildet. 
Der Standort verfügt über keine direkte Sied -
lungsanbindung. Zwischen dem Standort und der 
nächsten Siedlung Hochneukirch verläuft die A 46, 
wodurch der Standort besonders lärmunsensibel 
ist und sich wie kein anderer Standort am See für 
größere Veranstaltungen eignet. Schon in der Zwi -
schennutzung entsteht ein funktionierender Stand -
ort mit angemessen dimensionierter Infrastruktur 
(die zur Seefertigstellung ausgebaut werden kann). 
Die Eventfläche selbst ist flexibel gestaltbar und 
kann entsprechend der Anforderungen bedarfs -
bezogen in ihrer Nutzung und Flächenaufteilung 
angepasst bzw. vergrößert und mit mobiler Tech -
nik und fliegenden Bauten ausgestattet werden. 
Am südlichen Rand der Fläche können als Teil der 
Mobilstation Stellplätze für Pkw und Reisebusse 
vergrößert oder verkleinert werden, wobei diese in 
unmittelbarer Nähe zur Eventfläche liegen. In der 
Zwischennutzung ermöglicht ein Tagebauzugang 
das Erleben des Tagebaus mit dem entstehenden 
See.
Im Endzustand führen von der Promenade aus 
Wege zu dem angrenzenden regionalen Strand, 
der durch seine Lage als lebendiger Bade-, Was -
sersport- und Kulturstandort für jüngere Zielgrup -
pen am See, prädestiniert ist. Die exponierte Lage 
mit häufigen Westwinden macht ihn zu dem Surf-
Spot am Garzweiler See. Im nördlichen Bereich des 
Strandes besteht die Möglichkeit, ein Jugendcamp 
mit Surfcamp einzurichten, um die direkte Nähe 
zum Wasser optimal zu nutzen. Unterhalb der 
Mobilitätsstation sind ein Wasserwanderrastplatz 
Der Strandbereich mit Freizeit -
schwerpunkt prägt den Uferab -
schnitt. Zusätzlich gibt es einen 
Wasserwanderrastplatz (keine 
Dauerliegeplätze) sowie eine An -
legestelle für Fahrgastschifffahr -
ten.
REGIONALER 
STRAND
INFRASTRUKTURSCHIENE
Strandinfrastruktur und -service,
Gastronomie
PROMENADE

83
Eventstandort Hochneukirch
sowie ein Anlegepunkt für Fahr -
gastschiffe integriert, wodurch 
ein Umstieg auf den Wasserver
-
kehr ermöglicht wird, ggf. auch 
ein Fährverkehr zur künstlichen 
Inselwelt. Zwischen der Prome
-
nade und der Eventfläche befin
-
det sich eine Vorbehaltsfläche für 
Infrastrukturen, die ergänzende 
Funktionen für Strand- und Festi
-
valnutzungen bieten kann. Diese 
sogenannte „Infrastrukturschie
-
ne“ zeichnet sich durch eine of
-
fene und durchlässige Gestaltung 
aus, die sowohl Sichtbeziehun
 
-
gen als auch Wegführungen von 
der Eventfläche zum Strand bzw. 
See berücksichtigt und bewahrt.
Hier verläuft der Seerundweg 
entlang von landwirtschaftlichen 
Flächen und der Energieland
-
schaft. Raumprägender Punkt ist 
neben dem Tagebaugroßgerät, 
welches als Monument und Festi
 
-
valkulisse dient, die nachgenutz
 
-
te IGA-Seilbahnstation. 
Die Eventfläche ist je nach Ver
-
anstaltung anpassbar in Aufbau 
und Gestaltung. Neuer Identifi
-
kationspunkt für Festivals bietet 
die Nähe zum Strand.
EVENTFLÄCHE SEERUNDWEG L 19n
M
 P
EVENT-
FLÄCHE
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
REGIONALER 
STRAND
INFRASTRUKTUR 
AM STRAND
 
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
WASSERWANDER-
RASTPLATZ
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
SURF-
CAMP
VORRANGGEBIET
NATURSCHUTZ
ERNEUERBARE
ENERGIEN
SEERUNDWEG
1 ha
Steganlage
durchlässig
PV
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 
66
M
 P
WOHNMOBOBIL-
STELLPLATZ
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
PROMENADE
 
Insgesamt ist der Eventstandort Hochneukirch zu einem Ort ge
-
worden, an dem Vergangenheit und Zukunft zusammenkommen 
und sich in die Kulisse einer Event- und Freizeitfläche am Seeufer 
einfügen. Die abgeschiedene Lage am Ostufer trägt dabei we
-
sentlich zur Attraktivität des Standortes für publikumswirksame 
Nutzungen des Standorts bei.
Abb. 40. Prinzipschnitt - Eventstandort Hochneukirch
Abb. 41. Verortung - Eventstandort Hochneukirch
Abb. 42. Eventstandort Hochneukirch im räumlichen Kontext (Luftbild)

84
Lupenräume
ZWISCHENNUTZUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
WOHNMOBOBIL-
STELLPLATZ
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
ENERGIEERZEUGUNG
ENERGIEPFLANZEN
GASTRONOMIE
WOHNMOBILSTELLPLATZ
 AUSSICHTSPUNKT
CAMPING
SEERUNDWEG
NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION
LEGENDE
P
M
SPIELANGEBOTE

85
Eventstandort Hochneukirch
ZWISCHENNUTZUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
WOHNMOBOBIL-
STELLPLATZ
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
Abb. 43. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2046
STRAND
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE VORRANG NATURSCHUTZ
 POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS 
/ INFRASTRUKTUR
SOLARENERGIE
ENERGIEPFLANZEN
PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN 
(REKUL TIVIERUNG)

86
Lupenräume
M
 P
EVENT-
FLÄCHE
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
REGIONALER 
STRAND
INFRASTRUKTUR 
AM STRAND
 
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
WASSERWANDER-
RASTPLATZ
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
SURF-
CAMP
VORRANGGEBIET
NATURSCHUTZ
ERNEUERBARE
ENERGIEN
SEERUNDWEG
1 ha
Steganlage
durchlässig
PV
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 
66
M
 P
WOHNMOBOBIL-
STELLPLATZ
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
PROMENADE
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
REGIONALER STRAND
REGIONALER STRAND
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
HAFEN
ENERGIEERZEUGUNG
BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 80 / 81
GASTRONOMIE
WOHNMOBILSTELLPLATZ
ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE
WASSERWANDERRASTPLATZ
AUSSICHTSPUNKT
WASSERSPORT
CAMPING
NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION
LEGENDE
P
M
STRAND
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
EWEITERUNGSFLÄCHE EVENTS
 POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS 
/ INFRASTRUKTUR
SOLARENERGIE
SEERUNDWEG
PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG)

87
Eventstandort Hochneukirch
M
 P
EVENT-
FLÄCHE
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
REGIONALER 
STRAND
INFRASTRUKTUR 
AM STRAND
 
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
WASSERWANDER-
RASTPLATZ
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
SURF-
CAMP
VORRANGGEBIET
NATURSCHUTZ
ERNEUERBARE
ENERGIEN
SEERUNDWEG
1 ha
Steganlage
durchlässig
PV
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 
66
M
 P
WOHNMOBOBIL-
STELLPLATZ
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
PROMENADE
Abb. 44. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2070
SOLARENERGIE

88
Lupenräume
6.2 Strandlandschaft Bandtrasse
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Entwicklung einer besonderen, aus der Topografie der 
Bandtrasse abgeleiteten Dünenlandschaft
 » Der ruhigere, besonders für Familien attraktive Strand am 
Garzweiler See mit lokaler Bedeutung für Grevenbroich 
und Bedburg sowie regionaler Ausstrahlung 
Abb. 45. Visualisierung - Strandlandschaft Bandtrasse 2070

89
Strandlandschaft Bandtrasse

90
Lupenräume
Beschreibung:
Die Bandtrasse, die in der südöstlichen Bucht des 
Garzweiler Sees auf den See trifft, wird als charakte-
ristisches Element der menschengemachten Land -
schaft in den Mittelpunkt gerückt. Die ursprüng -
liche Linearität der Förderbänder des ehemaligen 
Tagebaus wird aufgegriffen und in eine bedeu -
tende Zuwegung zum See transformiert. Hier fun-
giert die Bandtrasse nun als Radweg, der entweder 
direkt in den Strandbereich führt oder über eine 
Rampe eine Anbindung an den umlaufenden See -
rundweg ermöglicht. Der Seerundweg überwindet 
die Bandtrasse ebenso wie die östlich verlaufende 
A 44n und L 19n mit einem Brückenbauwerk. In der 
Zwischennutzung erfolgt dies zusammen mit der 
als Erschließung des Ostufers fungierenden L 19n. 
Als Vision für einen noch attraktiveren Rundweg ist 
2070 ein Brückenbauwerk als reine Fuß- und Rad -
verkehrsbrücke dargestellt, die einen zusätzlichen 
Aussichtspunkt auf den Standort und den See bie -
tet. Parallel zum Seerundweg verläuft oberhalb 
des Strandes die L 19n als Erschließungsstraße für 
den MIV und ÖPNV, von der eine Schleife zur Er -
schließung des Standortes abzweigt. Entlang dieser 
Erschließungsschleife befindet sich eine Mobilsta-
tion mit Parkplätzen für Fahrräder und Pkw, die als 
zentraler Ankunfts- und Umsteigepunkt dient. Der 
Standort ist mit dem Fahrrad und dem Pkw sehr 
gut an die Region östlich und südöstlich des Sees 
angebunden und bildet damit den Anknüpfungs -
punkt für Menschen aus Grevenbroich und Bed-
burg.
 
Der bogenförmige Strandbereich grenzt im Nor -
den an das naturnah geprägte Ostufer, das ein Vor-
ranggebiet für Naturschutz bildet. Das Ufer wird 
hier nach der Befüllung als Flachwasserzone aus-
gebildet und bietet besondere Habitate für die ent -
stehende Flora und Fauna. Im Gegensatz dazu wird 
der südwestlich angrenzende Uferabschnitt exten -
siv genutzt und ist als naturnaher Freiraum gestal -
tet, der mit einer Uferschleife für zu Fußgehende 
erschlossen ist. Als Verlängerung des Radweges 
entlang der Bandtrasse besteht während der Zwi -
schennutzung ein Tagebauzugang. Der Standort 
bietet durch seine Weitläufigkeit ein breites Spek -
trum an Spiel- und Sportmöglichkeiten, die nach 
der Befüllung durch wassersportliche Aktivitäten 
ergänzt werden und so die Freizeitoptionen für 
alle Altersgruppen erweitern. Die in die Böschung 
integrierte „Infrastrukturschiene“ umfasst wesent -
liche Funktionen der Strandinfrastruktur, darunter 
Servicebereiche und gastronomische Angebote. 
Unter Nutzung der Böschungstopografie könnte 
die Infrastrukturschiene sowohl die unten liegende 
Strandebene versorgen als auch oberhalb Nutzun -
gen direkt an der Erschließung und dem Seerund -
weg bieten.
 
An den Strandbereich schließt sich eine weitläufige 
Dünenlandschaft an, die punktuell durch Baumoa -
sen strukturiert wird. Landeinwärts verdichten sich 
die Strukturen zunehmend, wodurch die Bandtrasse 
als grüner Korridor in Erscheinung tritt. Der Strand 
ist über die Bandtrasse über ein geringes Gefälle 
erreichbar, was ein Alleinstellungsmerkmal am See 
darstellt. Ein besonderes Merkmal des Standortes 
Eine weitläufige Dünenlandschaft mit ru -
higen Erholungsräumen zwischen Baum -
oasen prägt als neue Landschaft das Ge -
sicht des Standortes. Der Strand ist der 
zentrale Anziehungspunkt. Integriert 
werden als Sport- und Spiellandschaft 
unterschiedliche Möglichkeiten der öf -
fentlichen Sport- und Freizeitnutzung.
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
REGIONALER 
STRAND

91
Strandlandschaft Bandtrasse
ist nach der Befüllung die Seebrü-
cke, deren Gestaltung die lineare 
Wegeführung der Bandtrasse 
aufgreift und diese bis auf die 
Wasseroberfläche fortführt. Die 
Seebrücke bietet nicht nur Ein
-
stiegsmöglichkeiten für Schwim
-
mer*innen, sondern dient auch 
als Aussichtspunkt, der Besu
-
chende mit einem umfassenden 
Rundblick über die Wasserober
-
fläche anzieht. Ergänzend kön
-
nen hier weitere (schwimmende) 
Nutzungen integriert werden wie 
beispielsweise Gastronomie oder 
eine Sauna. Entlang der Seebrü
-
cke ließe sich das Einleitbauwerk 
für das Rheinwasser inszenieren, 
Hier bündeln sich Erschließungsfunktionen für 
alle Mobilitätsformen. Ruhender Verkehr wird 
oberhalb des Strandes abgefangen und mit For
-
men der Energieproduktion zusammengeführt. 
Die Mobilstation ermöglicht ein Wechseln auf 
das Fahrrad und schließt am Seerundweg an.
sofern es über die Bandtrasse geführt wird. 
 
Im Bereich unter- und oberhalb des Ufers lässt sich der Land
-
schaftsraum schon während der Zwischennutzung facettenreich 
erleben. Entlang der Bandtrasse verändert sich die Vegetation 
grundlegend, wodurch unterschiedliche Atmosphären und öko
-
logische Nischen entstehen. Die Kombination aus vielfältigen 
Freizeitmöglichkeiten, Rückzugsorten in der Dünenlandschaft 
und ruhigen Liegeflächen macht den Standort zu einem familien
-
freundlichen und attraktiven Ausflugsziel für Jung und Alt.
P
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
WASSERSPORT
BADEN
SCHWIMMSTEG
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
EINLEITBAUWERK?
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
TEMPORÄRE
ERWEITERUNGSFLÄCHE
FÜR 
PKW-PARKPLÄTZE
1,1 ha
REGIONALER
STRAND
M
FLACHWASSERZONEN
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SPORT- UND SPIEL-
LANDSCHAFT
bspw. Beachvolleyball, Soccer-
feld, Skatepark, 
Wasserspielplatz
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
M
6 6
6 8
70
72
74
76
107
102
98
110
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
AUSSICHTS-
PUNKT
SEERUNDWEG
6 6
6 8
74
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE ENERGIEN
PV
AGRI-PV L19n A44nINFRASTRUKTURSCHIENE
Strandinfrastruktur und -service,
Gastronomie
Abb. 46. Prinzipschnitt - Strandlandschaft Bandtrasse
Abb. 47. Verortung - Strandlandschaft Bandtrasse
Abb. 48. Strandlandschaft Bandtrasse im räumlichen Kontext (Luftbild)

92
Lupenräume
P
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
EINLEITBAUWERK?
FLACHWASSERZONEN
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SPORT- UND SPIEL-
LANDSCHAFT
bspw. Beachvolleyball, Soccer-
feld, Skatepark, 
Wasserspielplatz
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
M
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SEERUNDWEG
6 6
6 8
70
72
74
76
107
102
98
110
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
SPORTANGEBOTE
ENERGIEERZEUGUNG
GASTRONOMIE
AUSSICHTSPUNKT
 SPIELANGEBOTE
LEGENDE
P
M
SEERUNDWEG

93
Strandlandschaft Bandtrasse
P
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
EINLEITBAUWERK?
FLACHWASSERZONEN
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SPORT- UND SPIEL-
LANDSCHAFT
bspw. Beachvolleyball, Soccer-
feld, Skatepark, 
Wasserspielplatz
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
M
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SEERUNDWEG
6 6
6 8
70
72
74
76
107
102
98
110
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
Abb. 49. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2046
SOLARENERGIE
STRAND
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN 
(REKUL TIVIERUNG)

94
Lupenräume
P
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
WASSERSPORT
BADEN
SCHWIMMSTEG
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
EINLEITBAUWERK?
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
TEMPORÄRE
ERWEITERUNGSFLÄCHE
FÜR 
PKW-PARKPLÄTZE
1,1 ha
REGIONALER
STRAND
M
FLACHWASSERZONEN
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SPORT- UND SPIEL-
LANDSCHAFT
bspw. Beachvolleyball, Soccer-
feld, Skatepark, 
Wasserspielplatz
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
M
6 6
6 8
70
72
74
76
107
102
98
110
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
AUSSICHTS-
PUNKT
SEERUNDWEG
6 6
6 8
74
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
REGIONALER STRAND
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
SCHWIMMEN
ENERGIEERZEUGUNG
GASTRONOMIE
ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE
AUSSICHTSPUNKT
WASSERSPORT
LEGENDE
P
M
BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 88 / 89
SOLARENERGIE
STRAND
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS 
/ INFRASTRUKTUR
SEERUNDWEG
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG)

95
Strandlandschaft Bandtrasse
P
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
WASSERSPORT
BADEN
SCHWIMMSTEG
DÜNENLANDSCHAFT
MIT BAUMOASEN
EINLEITBAUWERK?
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
TEMPORÄRE
ERWEITERUNGSFLÄCHE
FÜR 
PKW-PARKPLÄTZE
1,1 ha
REGIONALER
STRAND
M
FLACHWASSERZONEN
PKW-PARKPLÄTZE
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
SPORT- UND SPIEL-
LANDSCHAFT
bspw. Beachvolleyball, Soccer-
feld, Skatepark, 
Wasserspielplatz
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
M
6 6
6 8
70
72
74
76
107
102
98
110
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
AUSSICHTS-
PUNKT
SEERUNDWEG
6 6
6 8
74
48m
200m
3
6,5
6,5
36m
48m 120m3 6,5 6,572m
Abb. 50. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2070

96
Lupenräume
6.3 Marina Jackerath
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Entwicklung als Erlebnisbereich Marina und maritimes Ge -
werbe als der technische Hafen für den gesamten Boots-
besatz am See
 » Durch Hafen und Aussichtspunkt oberhalb der Böschung 
seeumfassend ausstrahlender Anziehungspunkt für Hafen -
bummel und für Bootsausleih für Einheimische und Besu -
cher*innen am See
 » Verknüpfung mit dem interkommunalen Gewerbecampus 
Jackerath als urbaner Arbeitsstandort über Wege und Nut -
zungssynergien
Abb. 51. Visualisierung - Blick über den See mit Interkommunalem 
Gewerbecampus und Marina Jackerath 2070

97
Marina Jackerath

98
Lupenräume
Beschreibung:
Östlich von Jackerath befindet sich, eingebettet in 
extensiv genutzte Böschungs- und Uferbereiche, 
der technische Hafen für den Garzweiler See. Die -
ser umfasst in einer wind- und wellengeschützten 
Bucht Stellplätze für etwa 400 Boote und bietet da -
rüber hinaus essenzielle, technische Dienstleistun -
gen, die unverzichtbar für die wasserseitige Nut -
zung des Sees und die Hauptausrichtung der dort 
ansässigen maritimen Gewerbeformen sind. Eine 
angrenzende, von Osten entlang der Böschung 
verlaufende Erschließungsstraße, ermöglicht als 
Abzweig der L 19n die Zufahrt für Pkw und logis -
tische Verkehre zur Hafeninfrastruktur sowie zum 
östlich am Hafenbecken angrenzenden Hafenho -
tel vom nahegelegenen Autobahndreieck Jacke -
rath, das Anschluss in Richtung Köln, Düsseldorf 
und Aachen bietet. Während der motorisierte In -
dividualverkehr (MIV) in unmittelbarer Nähe zum 
Hafenbecken abgewickelt wird, erfolgt die Führung 
des Fuß- und Radverkehrs über den oberhalb der 
Böschung verlaufenden Seerundweg, der sich über 
die Länge der Marina zu einer Campuspromenade 
mit Aufenthaltsmöglichkeiten ausweitet.
In direkter Nachbarschaft zur Marina oberhalb der 
Böschung liegt der interkommunale Gewerbecam -
pus der Stadt Bedburg und der Landgemeinde Titz. 
Eine breitere interkommunale Zusammenarbeit 
ist hier zukünftig ebenfalls möglich. Der Campus 
zeichnet sich durch eine hohe städtebauliche Qua -
lität und einen öffentlichen Charakter aus. Die Ge -
staltung als urbaner Campus, kombiniert mit einer 
belebten Promenade, trägt maßgeblich zur Attrak -
tivität des Standorts und einer abwechslungsrei-
chen Einbettung des Seerundwegs bei. Zwischen 
dem Niveau des Hafenbeckens und der Promenade 
besteht ein Höhenunterschied von etwa 40 Metern. 
Dieser wird durch serpentinenartige, barrierefrei 
anzulegende Fußwege mit regelmäßig angelegten 
Aufenthaltsbereichen und Aussichtspunkten über -
wunden, die eine Verbindung zwischen den beiden 
Ebenen schaffen.
 
Der geschäftige Hafenstand -
ort mit Serviceinfrastruktur für 
die Wassernutzung auf dem See 
bietet maritimes Flair, ein Hafen -
hotel und gastronomische Infra -
struktur. 
CAMPUSPROMENADEMARINA JACKERATH
Technischer Hafen
Ein Serpentinenweg führt durch 
überwiegend naturnah gestaltete 
Böschungsbereiche, mit regel -
mäßigen Aufenthaltsbereichen 
und Ausblicken.

99
Marina Jackerath
Der Hafenbereich sowie der an -
grenzende Gewerbecampus sind 
primär von Arbeitsnutzungen ge
-
prägt, zeichnen sich jedoch glei
-
chermaßen durch ihre Zugäng
-
lichkeit und Aufenthaltsqualität 
aus. Im Hafen herrscht ein ge
-
schäftiges Treiben, das durch die 
dort angesiedelten Gewerbebe
-
triebe sowie Tagesbesucher*in
-
nen entsteht, die gastronomi
-
schen Angebote wahrnehmen 
oder im angrenzenden Hafen
-
hotel übernachten. Im Gegensatz 
dazu weist der Gewerbecampus 
eine höhere bauliche Dichte und 
einen deutlich urbaneren Charak
-
ter auf, wobei Promenaden und 
öffentliche Plätze integraler Be
-
standteil des Konzepts sind.
Der urbane Gewerbestandort mit 
erhöhter baulicher Dichte bietet 
nicht nur Arbeitsplätze, sondern 
zieht, durch eine hohe Aufent
-
haltsqualität im öffentlichen 
Raum und Angeboten für die 
Öffentlichkeit, etwa entlang der 
Campuspromenade, auch Tages
-
besucher*innen an.
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m
GEWERBECAMPUS
Adressbildung Richtung Hafen
Abb. 52. Prinzipschnitt - Marina Jackerath 
Abb. 53. Marina Jackerath - Strandlandschaft 
Bandtrasse
Abb. 54. Marina Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild)

100
Lupenräume
P
ZUKÜNFTIGES 
HAFENBECKEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
106
94
82
70
6,5
10
26m
50m
30m
40m
M
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
LEGENDE
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE GEWERBLICHE ENTWICKLUNG
P
M
SEERUNDWEG
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENTIALFLÄCHE FÜR 
IT-CAMPUS
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
POTENTIALFLÄCHE FÜR 
IT-CAMPUS
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m

101
Marina Jackerath
P
ZUKÜNFTIGES 
HAFENBECKEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
106
94
82
70
6,5
10
26m
50m
30m
40m
M
Abb. 55. Schemaplan - Marina Jackerath 2046

102
Lupenräume
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m
50m 100m 150m 200m
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
LEGENDE
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
P
M
HAFEN
ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT
SEERUNDWEG
POTENZIALFLÄCHE GEWERBLICHE ENTWICKLUNG
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENTIALFLÄCHE FÜR 
IT-CAMPUS
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
POTENTIALFLÄCHE FÜR 
IT-CAMPUS
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m
SPIELANGEBOTE
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS 
/ INFRASTRUKTUR
PKW-PARKPLÄTZE

103
Marina Jackerath
Abb. 56. Schemaplan - Marina Jackerath 2070
MARINA 
JACKERATH
HAFEN-
KRAN
SLIPANLAGE
SLIPANLAGE
HAFENHOTEL
P
P
P
INFRASTRUKTURSCHIENE/ 
TECHNISCHER HAFEN
BIOTOPVERBUND
EHEM. 
AUTOBAHNKREUZ
ERSCHLIESSUNGSSTRASSE
POTENZIALFLÄCHE FÜR GE-
WERBLICHE ENTWICKLUNG
TECHNISCHER 
SERVICE
Funktionen: Hafeninfrastruktur und 
-service, Gastronomie
7,3 ha
ca. 400 Boote
CAMPUSPROMENADE/ 
SEERUNDWEG
Adressbildung Richtung Hafen
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
106
82
M
106
94
70
30m
60m
330m
6,5
10
26m
50m
30m
40m
100m

104
Lupenräume
6.4 Strandbereich Jackerath
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Städtebauliche Verbindung des Ortskerns mit der Böschung 
und dem Seeufer und Ausbildung eines Freizeitstandortes 
um den Impulsbau Jackerath
 » Seenahes Wohnen und ortsnahe ruhige Erholung am See 
mit prioritärer Ausrichtung auf Anwohnende aus Jackerath 
und auf Besucher*innen aus dem lokalen Umfeld sowie 
Übernachtungsgäste mit Unterkunft in Jackerath
Abb. 57. Visualisierung - Strandbereich Jackerath (Zwischennutzung) 2046

105
Strandbereich Jackerath

106
Lupenräume
Beschreibung:
An der südlichen Uferseite des Garzweiler Sees 
liegt die Ortschaft Jackerath, die sich im Laufe der 
vergangenen Jahrzehnte schrittweise in Richtung 
des Sees entwickelt hat. Die neu entstandenen Are -
ale reichen bis an den umlaufenden Seerundweg 
heran und werden durch den Impulsbau Jackerath, 
ein architektonisches Highlight in Form eines Aus -
sichtsturms, gestalterisch akzentuiert. Dieser Im-
pulsbau ist in den von Gehölzen geprägten Uferbe -
reich integriert. Südlich bildet eine zentrale Achse 
eine städtebauliche Verbindung aus der bestehen -
den Ortschaft an den See. Die Achse strukturiert 
die jüngsten Entwicklungsflächen, die sich in einen 
westlich gelegenen Siedlungsbereich sowie östlich 
gelegene Freizeit- und Tourismusnutzungen unter -
teilen. Das Ende der Achse bildet eine Platzfläche, 
die beispielsweise durch Gastronomie bespielt 
werden kann. An diesem Punkt verändert der See -
rundweg seinen Verlauf, wodurch die Platzfläche 
zu einem Dreh- und Rastpunkt für durchreisende 
Radfahrer*innen wird. Ergänzt wird der Seerund -
weg durch eine Mobilstation in direkter Nähe zum 
Impulsbau, die unter anderem mit Stellplätzen für 
Fahrräder, Pkw und Wohnmobile ausgestattet ist. 
Dies ermöglicht Kurzzeit-Camping in Strandnähe 
mit einem Ausblick auf den See.
 
Der Böschungsbereich verzahnt sich in westli-
cher Richtung mit einem Vorranggebiet für Land -
schafts- und Naturschutz, weshalb der Seerundweg 
hier landeinwärts umgeleitet wird, um den Schutz -
bereich zu umgehen. Hier schließt eine Biotopver -
bundachse entlang der ehemaligen Bahntrasse in 
Richtung Titz an. In östlicher Richtung geht die 
Landschaft in extensiv genutzte Böschungsberei -
che über, die den naturnahen Charakter des Ge -
biets unterstreichen.
Unterhalb des Impulsbaus und des Seerundwegs 
erstreckt sich eine steile Böschung, die durch eine 
terrassierte Freiraumgestaltung mit einem barriere -
frei angelegten Weg an den Tagebauzugang und 
nach der Befüllung an den lokalen Strand anbin -
det. Entlang der Wegeführungen sind vereinzelt 
Terrassen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten 
integriert. Nach der Beendigung der Seebefüllung 
können hier kleinteilige Bebauungen, in Form von 
Ferienunterkünften, integriert werden, während 
der Strand ebenfalls eine angemessene Strandinf -
rastruktur bereithält. Der Strand richtet sich primär 
an die lokale Bevölkerung und Gäste der örtlichen 
Übernachtungsangebote. In unmittelbarer Nähe 
befindet sich zudem eine Anlegestelle für Fahr -
gastschiffe, die eine wasserseitige Anbindung an 
die anderen Standorte um den See ermöglicht.
 
Der Impulsbau Jackerath als 
Aussichtspunkt und der seena -
he Siedlungsbereich bilden eine 
neue Adresse Jackeraths in Rich-
tung See.
SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE 
Adressbildung zum Ufer
JACKERATH 
BESTANDSSIEDLUNG

107
Strandbereich Jackerath
Der lokale Strandbereich bie -
tet eine ruhige Atmosphäre mit 
kleinteiliger Infrastruktur und 
einem Anleger für die Fahrgast
-
schifffahrt.
LOKALER
STRAND
TERRASSEN
Durch die städtebauliche Integration und Inszenie -
rung des Impulsbaus hat sich Jackerath zu einem 
Standort entwickelt, der für seinen Ausblick auf den 
See bekannt ist. Dieses gestalterische Leitmotiv 
setzt sich in Form von Freiraumterrassen im Land
 
-
schaftsraum fort, die Besuchende zum Verweilen 
und Genießen der Aussicht einladen. Im Zusam
 
-
menspiel mit dem lokalen Strand, der sich harmo
-
nisch an die großzügigen Freiräume der Böschung 
anschmiegt, könnte ein ruhiger und von Erholung 
geprägter Abschnitt des Sees entstehen.
Die Fußwegeverbindungen mit 
Freiraumterrassen und kleinen 
Ferienunterkünften gestalten ei
-
nen abwechslungsreichen Weg, 
die Böschung hinunter, bis zum 
Strand.
ANLEGESTELLE
FAHRGASTSCHIFFE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNG-
SENTWICKLUNG ZUM SEE
FREIRAUM
TERRASSEN
LOKALER
STRAND
für Freizeit & 
T ourismusAdressbildung zum 
Ufer
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
M
P
IMPULSBAU 
JACKERATH
Aussichtsturm
66
102
88
73
68
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SEERUNDWEG
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
88
73
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
250m
3
3
20m
26m
52m
46m
Abb. 58. Prinzipschnitt - Strandbereich Jackerath
Abb. 59. Strandbereich Jackerath - 
Strandlandschaft Bandtrasse
Abb. 60. Strandbereich Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild)

108
Lupenräume
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
ENERGIEERZEUGUNG
GASTRONOMIE
WOHNMOBILSTELLPLATZ
AUSSICHTSPUNKT
LEGENDE
P
M
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS
SOLARENERGIE
ENERGIEPFLANZEN
ENERGIEPFLANZEN
BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 104 / 105
SEERUNDWEG
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS -
FLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
PKW-PARKPLÄTZE
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND)

109
Strandbereich Jackerath
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
Abb. 61. Schemaplan - 
Strandbereich Jackerath 2046
50m 100m 150m 200m

110
Lupenräume
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
WOHNMOBILSTELLPLATZ
AUSSICHTSPUNKT
LEGENDE
P
M
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUSCAMPING
LOKALER STRAND
ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE
STRAND
SEERUNDWEG
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS -
FLÄCHENENTWICKLUNG
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m PKW-PARKPLÄTZE
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND)

111
Strandbereich Jackerath
ANLEGESTELLE
FAHRGASTSCHIFFE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNG-
SENTWICKLUNG ZUM SEE
FREIRAUM
TERRASSEN
LOKALER
STRAND
für Freizeit & 
T ourismusAdressbildung zum 
Ufer
Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug
M
P
IMPULSBAU 
JACKERATH
Aussichtsturm
66
102
88
73
68
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SEERUNDWEG
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
88
73
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
250m
3
3
20m
26m
52m
46m
Abb. 62. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2070
50m 100m 150m 200m

112
Lupenräume
6.5 Strandbereich / Sportboothafen 
Holzweiler
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Weiterentwicklung des dörflichen Charakters mit Entwick -
lungsrichtung See
 » Wohnen, bilden / informieren und erholen am See mit Fo-
kus auf Anwohnende aus Holzweiler und auf Besucher*in -
nen aus dem lokalen Umfeld sowie Übernachtungsgäste 
mit Unterkunft in Holzweiler
 » Schwimmende Architektur als Besonderheit
Abb. 63. Visualisierung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070

113
Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler

114
Lupenräume
Beschreibung:
Das Dorf Holzweiler liegt am südwestlichen Ufer 
des Garzweiler Sees und entwickelt sich Schritt 
für Schritt in Richtung See weiter. Durch Sied -
lungsentwicklungen konnte ein Anschluss zum 
See entwickelt werden. Dreh- und Angelpunkt des 
Freizeitstandortes, östlich des Ortes, ist das Doku -
mentationszentrum Tagebau Garzweiler, das 2026 
als erster Impuls des Strukturwandels am Tagebau 
entstanden ist und zentraler Informationspunkt 
am See für die Vermittlung des Transformations-
prozesses ist. Der Anschluss an die L 19 erfolgt 
über eine Erschließungsstraße, die südöstlich am 
Ort entlangführt und das Dokumentationszentrum 
sowie den lokalen Strand erschließt. Angrenzend 
befindet sich eine Mobilstation für den Freizeitver -
kehr als zentraler Ankunfts- und Umsteigepunkt 
mit Parkmöglichkeiten. Das Dokumentationszent -
rum befindet sich im Blau-Grünen Band Garzweiler 
und damit direkt am Seerundweg. Südlich schließt 
sich das die südwestliche Bucht umschließende 
Vorranggebiet Naturschutz an, das von mensch -
licher Nutzung freigehalten wird. Der Uferstreifen 
entlang des Ortes ist mit Wegen erschlossen und 
verbindet den Lupenraum mit dem kleinen, nörd -
lich des Dorfes gelegenen Strand als Uferschleife. 
Angrenzend an die nördlich des Dokumentations -
zentrums entstehenden Siedlungsflächen oberhalb 
der Böschung können ergänzende Freiräume in 
Form von Spiel- und Sportflächen für die Bevölke -
rung Holzweilers entstehen. 
 
In der Zwischennutzung konnte der Tagebau über 
einen Tagebauzugang erlebbar gemacht werden. 
Schon während der Zwischennutzung sind hier 
(außerhalb der Sicherheitszone) Wohnmobilstell -
plätze entstanden, die zur Fertigstellung des Sees 
als Entwicklungsfläche für Camping bzw. Ferienan -
lagen direkt an der Böschungskante mit Blick über 
den See zur Verfügung stehen. Westlich steht eine 
weitere Potenzialfläche für mögliche Freizeitnut -
zungen und ggf. auch für Wohnbebauung zur Ver -
fügung. 
 
Die etwa 30 m Höhenunterschied zwischen dem 
oberen Gelände und dem Uferbereich wird durch 
eine terrassierte Böschung gestaltet, die durch bar -
rierefreie Wege erschlossen ist und im südlichen 
Bereich Flächen für Zelten am See als Teil der oben 
liegenden Entwicklungsfläche für Camping bzw. 
Ferienanlage bieten kann. Das Ufer selbst ist durch 
verschiedene wasserseitige Nutzungen geprägt. 
Der Sportboothafen Holzweiler bietet als kleins-
ter der drei Sportboothäfen am See Liegeplätze 
für etwa 200 Boote und wird durch eine entlang 
der Hafenkante verlaufende Fläche infrastrukturell 
versorgt. Sie bietet Flächen für lokale Wassersport -
vereine. Nördlich anschließend bieten Übernach -
tungsangebote in schwimmender Architektur ein 
besonderes Highlight. Der Strand Holzweiler ist als 
lokaler Strand für die örtliche Bevölkerung sowie 
auf Übernachtungsgäste ausgerichtet und verfügt 
über hochwertige Strandinfrastrukturen. 
Das Dokumentationszentrum ist 
über eine grüne Verbindungs -
achse mit dem Dorf verbunden 
und bietet eine attraktive Aus -
sicht auf den See.GRÜNER RING SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE

115
Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler
Die grüne Böschung ist mit Fuß -
wegen erschlossen und bietet 
das Potenzial für Zelten am See 
als Verbindung zwischen dem 
Ort und dem Strand.
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTUR
KLEINE 
VERANSTALTUNGSWIESE
Als belebter, aber familiärer lo -
kaler Strandstandort bietet Holz
-
weiler ein Angebot für unter
-
schiedliche Zielgruppen. Über 
den Sportboothafen, die Anlege
-
stelle des Fahrgastschiffes und 
schwimmende Übernachtungs
-
angebote kann das Gewässer er
-
lebt werden. Der lokale Strand ist 
ein neuer Anziehungspunkt für 
die ansässige Bevölkerung.
 
Der Strandbereich und der Sport -
boothafen Holzweiler richten sich 
damit sowohl an die lokale Bevöl
 
-
kerung als auch an Besuchende, 
die das Dokumentationszentrum 
oder die wasserseitigen Angebo
-
te nutzen. Dennoch erhält sich 
der Standort einen dörflich ge
-
prägten Charakter in einer Rich
-
tung See gewachsenen Struktur 
und bietet vielfältige Erholung, 
die in die umliegende Kultur
-
landschaft und die neue Seeland
-
schaft eingebettet ist. 
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
M
P
P
P
POTENZIAL-
FLÄCHE
Für Siedlungsentwicklung, 
Freizeitangebote ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
POTENZIAL-
FLÄCHE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTURZEL TEN 
AM SEE
LOKALER
STRAND
Für Camping 
& Ferienanlage
für Camping 
& Ferienanlage
Erweiterungsbau 
Dokumentationszentrum
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Adressbildung zum Ufer
ANLEGESTELLE 
FAHRGASTSCHIFFE
SPORTBOOTHAFEN 
HOLZWEILER
SLIPANLAGE
ca. 200 
Boote
Innovative Verbindung 
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
66
100
95
90
85
80
75
70
160m 92m 32m18m 36,53
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
Abb. 64. Prinzipschnitt - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler
Abb. 65. Verortung - Strandbereich / 
Sportboothafen Holzweiler
Abb. 66. Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler im räumlichen Kontext (Luftbild)

116
Lupenräume
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Innovative Verbindung 
z.B. Rolltreppe
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
66
100
95
90
85
80
75
70  UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
160m 92m 32m18m 36,53
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
WOHNMOBILSTELLPLATZ
LEGENDE
P
M
SEERUNDWEG
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE

117
Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Innovative Verbindung 
z.B. Rolltreppe
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
66
100
95
90
85
80
75
70  UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
160m 92m 32m18m 36,53
Abb. 67. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2046
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Innovative Verbindung 
z.B. Rolltreppe
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
66
100
95
90
85
80
75
70  UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
160m 92m 32m18m 36,53
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
PKW-PARKPLÄTZE
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS-
FLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)

118
Lupenräume
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
M
P
P
P
POTENZIAL-
FLÄCHE
Für Siedlungsentwicklung, 
Freizeitangebote ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
POTENZIAL-
FLÄCHE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTURZEL TEN 
AM SEE
LOKALER
STRAND
Für Camping 
& Ferienanlage
für Camping 
& Ferienanlage
Erweiterungsbau 
Dokumentationszentrum
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Adressbildung zum Ufer
ANLEGESTELLE 
FAHRGASTSCHIFFE
SPORTBOOTHAFEN 
HOLZWEILER
SLIPANLAGE
ca. 200 
Boote
Innovative Verbindung 
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
66
100
95
90
85
80
75
70
160m 92m 32m18m 36,53
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
50m 100m 150m 200m

119
Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
M
P
P
P
POTENZIAL-
FLÄCHE
Für Siedlungsentwicklung, 
Freizeitangebote ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
POTENZIAL-
FLÄCHE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTURZEL TEN 
AM SEE
LOKALER
STRAND
Für Camping 
& Ferienanlage
für Camping 
& Ferienanlage
Erweiterungsbau 
Dokumentationszentrum
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Adressbildung zum Ufer
ANLEGESTELLE 
FAHRGASTSCHIFFE
SPORTBOOTHAFEN 
HOLZWEILER
SLIPANLAGE
ca. 200 
Boote
Innovative Verbindung 
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
66
100
95
90
85
80
75
70
160m 92m 32m18m 36,53
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
Abb. 68. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
WOHNMOBILSTELLPLATZ
LEGENDE
P
M
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
CAMPING
HAFEN
LOKALER STRAND
ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT
ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE
STRAND
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS
BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 112 / 113
SEERUNDWEG
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
ÄUSSERER 
GRÜNER RING
DOKUMENTATIONS-
ZENTRUM
M
P
P
WOHNMOBIL-
STELLPLATZ
inkl. Sport- und 
Spielflächen
Innovative Verbindung 
z.B. Rolltreppe
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
GRÜNE VERBINDUNGSACHSE
als Verbindung zum 
inneren grünen Ring Holzweiler
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS-
ENTWICKLUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG
66
100
95
90
85
80
75
70  UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+68,00 NHN
160m 92m 32m18m 36,53
PKW-PARKPLÄTZE
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)

120
Lupenräume
6.6 Seedorf Keyenberg
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Die Lage einer niedrigen Uferböschung wird genutzt, um 
den Ort behutsam zu einem Seedorf mit direktem Zugang 
zum Wasser weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf 
seenahem, ländlichem Wohnen und ruhiger Erholung.
 » Gestaltung einer abwechslungsreichen Uferkontur als High-
light am See 
Abb. 69. Visualisierung - Seezugang Wanlo / Keyenberg 2050

121
Seedorf Keyenberg

122
Lupenräume
Beschreibung:
Keyenberg hat in den Jahren seit der Leitentschei -
dung 2023 einen stetigen Prozess der Wiederbe -
lebung durchlaufen. Durch eine privilegierte Lage 
am Garzweiler See mit einem verhältnismäßig ge -
ringen Höhenunterschied zwischen Gelände und 
Uferzone  von rund 10 m (die niedrigste Böschung 
aller Standorte am See) entstand eine neue Lage-
gunst und eine Entwicklungsperspektive für das 
Dorf. Nach einer Phase der Revitalisierung des 
alten Ortskerns ermöglicht die Lage am See mit 
niedriger Böschung eine Entwicklung in Richtung 
Ufer östlich des Ortes. Die Hauptrolle dabei spielt 
das Ufer selbst, das hier im Zielzustand durch einen 
abwechslungsreichen Verlauf als Adresse zum See 
entwickelt werden könnte. Während der Zwischen -
nutzung als Freiraum mit einem Uferweg könnte 
hier 2070 eine städtebauliche Kante am Wasser 
als besonderes Alleinstellungsmerkmal des Stand -
ortes entstehen. Die Erschließung erfolgt von Nor -
den von der L 354n kommend. Die Verkehre wer -
den an einer Mobilstation für den Freizeitverkehr 
nordöstlich des Ortes abgefangen, wo ein zentraler 
Ankunfts- und Umsteigepunkt sowie Parkmöglich-
keiten vorhanden sind. Der Seerundweg verläuft 
entlang der Böschungskante als Promenade mit 
Blick auf den See. Nördlich schließt ein extensiv 
genutzter Böschungsverlauf bis zum landschaftlich 
gestalteten Seeablauf zur Niers nördlich von Key -
enberg an. Südlich des Ortes besteht Anbindung 
an den lokalen Strand Keyenbergs sowie an das 
Vorranggebiet Naturschutz in der westlichen See -
bucht. 
Zentrales Element der Anbindung Keyenbergs an 
den See sind bestehende (L 354) und neue Ach -
sen zum See. Die Borschemicher Straße wird als 
Seeachse zwischen dem Keyenberger Markt und 
dem See, mit einem Aussichtspunkt am Ufer, ent -
wickelt. Südlich wird die Landschaft durch mehrere 
Freiraumachsen gegliedert, die den Ortskern mit 
dem See verbinden. Schritt für Schritt können die 
dazwischenliegenden Flächen, entsprechend der 
Nachfragesituation und auf der Grundlage der zu -
künftigen kommunalen Bauleitplanung, als Sied-
lungsflächenpotenziale in Anspruch genommen 
werden. Dabei gilt der Grundsatz der kompakten 
und schrittweisen Entwicklung von West nach Ost 
bzw. von der Seeachse im Norden nach Süden.
Das neue Gesicht Keyenbergs zeigt sich jedoch 
am Ufer des Sees. Durch die langfristige Erstellung 
und schrittweise Bebauung der gegliederten Ufer -
linie könnte hier das städtebauliche und architek-
tonische Highlight am See entwickelt werden. Die 
Flächen sind gegliedert durch regelmäßige, grüne 
Landzungen mit Wasserzugängen und Aussichts -
punkten. Die Gestaltung des Ufers in Buchten und 
Schritt für Schritt kann der Ort 
weiterentwickelt und an den See 
angeschlossen werden. Grüne 
Achsen gliedern die Flächen und 
ermöglichen kurze und attrakti -
ve Wege aus dem Ortskern zum 
Seerundweg.
KEYENBERG
BESTANDSSIEDLUNG

123
Seedorf Keyenberg
ACHSENENTWICKLUNG 
ZUM SEE
Adressbildung zum See
Die Uferkante wird die urbane 
Adresse zum See und bietet eine 
durchgehende Fußwegeverbin
-
dung sowie regelmäßige Wasser
-
zugänge.
Landzungen, in Kombination mit 
den verhältnismäßig geringen 
Höhenunterschieden, ermöglicht 
es, unterschiedliche Nutzungen 
an Land und im Wasser unterzu
-
bringen, die mit Hilfe eines öf
-
fentlichen Uferweges zugänglich 
gemacht werden. Neben Aufent
-
haltsorten und Spielbereichen auf 
den Landzungen mit Blick über 
den See, können in den Buchten 
geschützte Wasserzugänge und 
Schwimmbereiche entstehen. 
Die Uferbebauung muss einen 
besonders hohen Anspruch hin
-
sichtlich Gestaltungsqualität und 
Nachhaltigkeit erfüllen. 
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
Durch eine schrittweise Entwicklung zum See entwickelt sich Key -
enberg als städtebauliches Highlight am See. Die beispielhaften 
baulichen Strukturen bilden neue Adressen an der Seeachse und 
entlang der Uferkante und verbinden ressourcenschonende und 
flächensparende Bauweisen mit Aufenthaltsqualität im öffentli
-
chen Raum. So entsteht ein neues Quartier am See, das nicht tou
-
ristisch geprägt ist, sondern als Wohnstandort den bestehenden 
Ort weiterentwickelt und stärkt. 
Abb. 70. Prinzipschnitt - Seedorf Keyenberg
Abb. 71. Verortung - Seedorf Keyenberg
Abb. 72. Seedorf Keyenberg im räumlichen Kontext (Luftbild)
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE

124
Lupenräume
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
50m 100m 150m 200m
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
AUSSICHTSPUNKT
LEGENDE
P
M
 BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 120 / 121
SEERUNDWEG
SPIELANGEBOTE

125
Seedorf Keyenberg
Abb. 73. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2046
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZWISCHENNUTZUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
GRÜNFLÄCHEN
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS-
FLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND) PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR

126
Lupenräume
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
50m 100m 150m 200m

127
Seedorf Keyenberg
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
Abb. 74. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2070
M
 P
POTENZIALFLÄCHE
FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE 
SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE
WASSERZUGANG
WASSERZUGANG
ENTWICKLUNGSEEACHSE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG Adressbildung
6868
76
68
72
24m 328m 26m6,56,5
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
68
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
88ma 24m 328m 26m6,56,5
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
AUSSICHTSPUNKT
LEGENDE
P
M
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
SEERUNDWEG
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG
-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG
-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SCHWIMMEN
SPIELANGEBOTE
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND)
PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR

128
Lupenräume
6.7 Freizeit- und Tourismuszentrum 
Wanlo
Leitbild/Zielsetzungen:
 » Entwicklung als das touristische Zentrum bzw. Gesicht des 
Sees mit maritimer Erlebniswelt, großem Strandbereich und 
Marina-Standort für Menschen aus Mönchengladbach und 
Erkelenz sowie Urlauber*innen
 » Inwertsetzung der sehr guten Erreichbarkeit und des Be -
völkerungspotenzials für ein breit entwickeltes land- und 
wasserseitiges Freizeitangebot
Abb. 75. Visualisierung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046

129
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo

130
Lupenräume
Beschreibung:
Auf den Flächen, die 2037 Hauptstandort der IGA 
waren, hat sich mit dem IGA-Park Wanlo ein ma -
ritimer Erlebnisbereich und das Freizeit- und Tou -
rismuszentrum am Garzweiler See entwickelt. Aus -
gangspunkt ist die sehr gute Erreichbarkeit aus dem 
Ballungsraum Mönchengladbach/Erkelenz sowie 
aus der Rheinschiene. Durch die Lage außerhalb 
des Wanloer Ortskerns bestehen keine Konflikt -
potenziale mit vorhandenen Siedlungsstrukturen. 
Im Zuge der Entwicklung des Impulsbaus Wanlo 
und der IGA 2037 konnte bereits die wesentliche 
Infrastruktur für die Entwicklung des Standortes 
geschaffen werden: Eine Mobilstation fängt den 
Freizeitverkehr am Ende der alten A 61 ab und er -
möglicht eine leistungsfähige Erschließung, ohne 
naheliegende Ortsteile mit Durchfahrtsverkehren 
zu belasten. Zentrales Element sind zwei hier an -
schließende Hauptachsen zum See: Die großzügig 
als Parkanlage angelegte Seeachse führt von der 
Mobilstation und dem Impulsbau nach Südosten 
zu einem Aussichtspunkt oberhalb des Seeablaufs 
zur Niers, der als topographischer Einschnitt und 
naturnahes Biotop eine Verbindung zu den Niers -
auen herstellt. Hier besteht eine besondere Aus -
sicht auf den See und den unterhalb liegenden Ma-
rinastandort. In der Zwischennutzung liegt hier der 
Anschluss zum Tagebauzugang. Eine zweite Achse 
führt in Richtung Nordosten zur nordwestlichen 
Bucht des Sees und dem Standort der IGA-Seil-
bahn von 2037. Hier besteht ein Ausblick auf den 
großen regionalen Strandstandort im Nordwesten 
des Sees. 
 
Die Achsen gliedern die Flächen des IGA-Parks in 
mehrere Entwicklungs- und Potenzialflächen, die 
Schritt für Schritt entwickelt werden können. Den 
Auftakt macht eine Camping- und Ferienanlage im 
Süden, die bereits während der Zwischennutzung 
außerhalb der Sicherheitszone das Übernachten am 
entstehenden See ermöglicht. Während und nach 
der Seebefüllung bestehen hier Flächenpotenzia -
le, um die wachsende Nachfrage für gewerbliche 
Freizeitangebote, kulturelle und gastronomische 
Nutzungen, aber auch Vereinsstrukturen am See zu 
bedienen. Im nordöstlichen Bereich kann zukünftig, 
in Anknüpfung an das Blau-Grüne Band Garzweiler, 
die technisch durch die Windenergieanlagen und 
Sümpfungsbrunnen vorgeprägte Landschaft auf -
genommen und weiter inszeniert werden.
 
Unterhalb des IGA-Parks führen Wege in der fla -
chen Böschung zu den wasserseitigen Nutzungen. 
Die Wanloer Marina bietet als zweiter großer Sport-
boothafen Liegeplätze für etwa 300-400 Boote, die 
Nutzungsperspektiven für lokale Wassersportverei -
ne sowie die Möglichkeit, schwimmende Architek -
tur anzudocken. Die Marina ist über eine Erschlie-
ßungsstraße in der Böschung erreichbar und von 
Die leicht zur Böschung hin ab -
fallenden Flächen sind flexibel 
durch unterschiedliche freizeit -
orientierte Nutzungen bespielt. 
Der Seerundweg verläuft an der 
Böschungskante und bietet re -
gelmäßige Ausblicke auf das 
Wasser.
POTENZIALFLÄCHE
Für Freizeit und Tourismus
SEERUNDWEG

131
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo
MARINA WANLO
Ein belebter und urbaner Marina-
Standort und ein großer regiona
-
ler Strand sind die Anziehungs
 
-
punkte am Wasser und bilden 
den Kern des maritimen Erlebnis
-
bereichs Wanlo.
einer Infrastrukturschiene ver
-
sorgt und bespielt. Dies umfasst 
auch entsprechende Ver- und 
Entsorgung. Diese schließt an die 
Anlegestelle für Fahrgastschiffe 
an und versorgt auch den an
-
grenzenden regionalen Strand
-
standort, der sich nördlich an der 
Böschung anschließt. Der südlich 
der Marina liegende Seeablauf 
zur Niers ermöglicht eine Trasse 
zur Anbindung an den Niersrad
-
weg.
 
Über den Niersradweg und eine 
Parklandschaft eng an die Groß
-
stadt Mönchengladbach ange
-
bunden, kann sich ein neuer Er
-
lebnisbereich mit öffentlichen Freiräumen für die 
Naherholung und gewerblichen Freizeitangeboten 
etablieren. Dieser stärkt den Standort Wanlo, ohne 
das Dorf selbst zu belasten. Als belebtes und be
-
liebtes Freizeitzentrum steht er für alle Zielgruppen 
offen und bietet ein buntes Erlebnisprogramm mit 
einem Schwerpunkt auf tagestouristischen Nutzun
-
gen aus der näheren und weiteren Umgebung. 
P
REGIONALER 
STRAND
 
MARINA WANLO
POTENZIALFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote
ENTWICKLUNGSFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote SEERUNDWEG
1 ha
5 ha
ca. 300 Boote
AUSBLICK
AUSBLICK
80
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTUR
M
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
IMPULSBAU 
WANLO
 
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
POTENZIAL-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
Für Freizeit, Vereine 
& T ourismus
SEE-ACHSE
Für Camping & Ferienanlage
AUSBLICK
NATURRAUM 
SEEABLAUF
NIERS
AUSBLICK
P
HAFENBECKEN
68
68
86
76
INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, 
Gastronomie
68
86
HAFEN-
KRAN
Abb. 76. Prinzipschnitt - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo
Abb. 77. Verortung - Freizeit- und 
Tourismuszentrum Wanlo
Abb. 78. Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo im räumlichen Kontext (Luftbild)

132
Lupenräume
M
P  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
IMPULSBAU 
WANLO
 
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
POTENZIAL-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
Für Freizeit, Vereine 
& T ourismus
SEE-ACHSE
SEERUNDWEG
Für Camping & Ferienanlage
Zwischennutzung
AUSBLICK
NATURRAUM 
SEEABLAUF
NIERS
AUSBLICK
80
P
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZUKÜNFTIGES 
HAFENBECKEN
ZWISCHENNUTZUNG
68
68
86
76
50m 100m 150m 200m
MOBILSTATION
PKW-PARKPLÄTZE
ENERGIEERZEUGUNG
GASTRONOMIE
AUSSICHTSPUNKT
CAMPING
NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION
LEGENDE
P
M
BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 128 / 129
SEERUNDWEG
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE

133
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo
M
P  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
IMPULSBAU 
WANLO
 
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
POTENZIAL-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
Für Freizeit, Vereine 
& T ourismus
SEE-ACHSE
SEERUNDWEG
Für Camping & Ferienanlage
Zwischennutzung
AUSBLICK
NATURRAUM 
SEEABLAUF
NIERS
AUSBLICK
80
P
MÖGLICHER SEEZUGANG
ZUKÜNFTIGES 
HAFENBECKEN
ZWISCHENNUTZUNG
68
68
86
76
Abb. 79. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046SOLARENERGIE
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR

134
Lupenräume
P
REGIONALER 
STRAND
 
MARINA WANLO
POTENZIALFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote
ENTWICKLUNGSFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote SEERUNDWEG
1 ha
5 ha
ca. 300 Boote
AUSBLICK
AUSBLICK
80
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTUR
M
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
IMPULSBAU 
WANLO
 
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
POTENZIAL-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
Für Freizeit, Vereine 
& T ourismus
SEE-ACHSE
Für Camping & Ferienanlage
AUSBLICK
NATURRAUM 
SEEABLAUF
NIERS
AUSBLICK
P
HAFENBECKEN
68
68
86
76
INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, 
Gastronomie
68
86
HAFEN-
KRAN
50m 100m 150m 200m

135
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo
P
REGIONALER 
STRAND
 
MARINA WANLO
POTENZIALFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote
ENTWICKLUNGSFLÄCHE
Für gewerbliche 
Freizeitangebote SEERUNDWEG
1 ha
5 ha
ca. 300 Boote
AUSBLICK
AUSBLICK
80
ANLEGESTELLE FÜR 
FAHRGASTSCHIFFE
SCHWIMMENDE 
ARCHITEKTUR
M
 UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
IMPULSBAU 
WANLO
 
FLÄCHE FÜR
PKW-PARKPLÄTZE
POTENZIAL-
FLÄCHE
ENTWICKLUNGS-
FLÄCHE
Für Freizeit, Vereine 
& T ourismus
SEE-ACHSE
Für Camping & Ferienanlage
AUSBLICK
NATURRAUM 
SEEABLAUF
NIERS
AUSBLICK
P
HAFENBECKEN
68
68
86
76
INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, 
Gastronomie
68
86
HAFEN-
KRAN
Abb. 80. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2070
GRÜNFLÄCHEN
SEERUNDWEG
NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN
POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS
PKW-PARKPLÄTZE
MOBILSTATION
GASTRONOMIE
AUSSICHTSPUNKT
CAMPING
NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION
LEGENDE
P
M
REGIONALER STRAND
HAFEN
ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE
STRAND
SEERUNDWEG
HAFENKRAN
POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS -
FLÄCHENENTWICKLUNG
M
P
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. BAHNTRASSE
BIOTOPVERNETZUNG
EHEM. AUTOBAHNKREUZ
IMPULSBAU 
JACKERATH
FREIRAUM
TERRASSEN
Aussichtsturm
Innovative Verbindung 
z.B. Öffentlicher Aufzug
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG
ERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
ENERGIE-
PFLANZEN
66
102
88
73
68  UNTERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLENSCLAG-
ZONE +68,00 NHN
250m
6,5
3
3
3
20m
26m
52m
46m
48m
SPORTANGEBOTE
SPIELANGEBOTE
SCHWIMMEN
M
 P
BIOTOPVERBUND
SEEABLAUF NIERS
ADRESSBILDUNG 
ZUM SEE
UFERWEG
ENTWICKLUNG
SEEACHSE
INNENENTWICKLUNG
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
FREIRAUMVERBIN-
DUNG ZUM SEE
Adressbildung
MÖGLICHER SEEZUGANG
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
SEERUNDWEG/ PROMENADE
6868
76
68
72
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
24m 328m 26m6,56,5
LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND)
PKW-PARKPLÄTZE
TEMPORÄRE
BESPIELUNG
 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE 
+64,00 NHN
 OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN
 
ENERGIE-
PFLANZEN
MÖGLICHER SEEZUGANG
ERNEUERBARE
ENERGIENERNEUERBARE
ENERGIEN
PV
PV
SEERUNDWEG
66
M
 P
WOHNMBOBIL-
STELLPLATZ
EVENT-
FLÄCHE
INFRASTRUKTUR-
SCHIENE
Funktionen: Strandinfrastruktur 
und -service, Gastronomie
PROMENADE
FLÄCHE FÜR
PKW-STELLPLÄTZE
NACHNUTZUNG
SEILBAHNSTATION
TAGEBAU-
GROSSGERÄT
POTENZIAL-
FLÄCHE
POTENZIALFLÄCHE
Vorranggebiet NaturSchutz
ERNEUERBARE
ENERGIEN
ca. 2 ha für Festivals, Open-Air-
Konzerte, o.ä.
Camp für Jugendliche
bspw. Surfcamp
durchlässig
PV
AUSSICHTS-
PUNKT
78
79
80
80
81
67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6
36,5 325m155m90m35m 18m 15
ERWEITERUNGSFLÄCHE
EVENTFLÄCHE
TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS-
BEZOGENE INFRASTRUKTUR

HANDLUNGS- 
PROGRAMM:
LEITPROJEKTE7

137
Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo
7
7. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: 
LEITPROJEKTE
Für die Erreichung der Ziele des Masterplans See -
entwicklung braucht es einen langfristig ausgerich -
teten Fahrplan, welche Folgeaufgaben und Pro -
jekte im Rahmen der Gesamtstrategie zu welchen 
Zeitpunkten angegangen werden müssen. Dazu 
wird auf Grundlage der Masterplanung ein Hand -
lungsprogramm für die weiteren Schritte, die bis 
zur Fertigstellung des Sees gegangen werden müs -
sen, formuliert. Gerade bei einer so komplexen und 
langfristigen planerischen Aufgabe ist ein Fahrplan 
für die nächsten 45 Jahre unerlässlich, damit die 
mit dem Strukturwandel betrauten Akteur*innen, 
wie der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, 
die Zweckverbandskommunen oder RWE, im Rah -
men gemeinsam definierter Projekte handeln. Das 
Handlungspogramm umfasst sowohl die kurzfristig 
anzugehenden Projekte als auch langfristig abseh -
bare Aufgaben. Je größer der zeitliche Abstand, 
desto gröber sind naturgemäß auch die Hand -
lungsempfehlungen zu verstehen. Auch braucht es 
angesichts der Abhängigkeit von überregionalen 
Planungsbehörden und politisch-administrativen 
Veränderungen auf Landes- und Bundesebene fle -
xible Anpassungsmöglichkeiten an äußere Bedin -
gungen. Deshalb ist ein laufendes Monitoring der 
Projektfortschritte und eine Aktualisierung nach 
einer angemessenen Zeit, zumindest alle 10 Jahre, 
erforderlich. 
Die Formulierung des Handlungsprogramms er -
folgt in Form von elf  Leitprojekten. Damit wird 
die Zielsetzung verfolgt, besonders wichtige und 
zentrale, die gesamte Seeentwicklung betreffende 
Projektklammern zu formulieren. Im Sinne der Ent-
wicklung eines gemeinsamen Sees der Zweckver -
bandskommunen und einheitlicher Standards und 
Qualitäten, sind Projekte nicht nur mit dem Blick 
auf einzelne Standorte, sondern mit dem Blick auf 
den gesamten See zu entwickeln. Diese Leitprojek -
te bündeln, unter einer gemeinsamen Überschrift, 
viele unterschiedliche Teilprojekte, die in räumli -
chem, inhaltlichem und kausalem Zusammenhang 
stehen und damit im Zusammenhang betrachtet 
und entwickelt werden müssen. Die Leitprojekte 
umfassen eine inhaltliche Erläuterung und Begrün -
dung sowie die zugehörigen Teilprojekte. Diese 
sind wiederum Teil des vollständigen Handlungs -
programms für die Seeentwicklung (vgl. Anhang). 
Die Nummerierung der Teilprojekte in den tabel -
larischen Darstellungen bezieht sich auf das voll-
ständige Handlungsprogramm.

138
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.1 „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des 
Entwicklungsprozesses
Ziel, Inhalte und Begründung
Mit dem Projekt sollen im Interesse einer früh -
zeitigen Identitätsbildung und einer möglichst 
hohen Akzeptanz vor allem die Bevölkerung mit -
genommen, aber auch schon in der Phase der 
Zwischenlandschaften tagestouristische Effekte 
erzielt werden. Dies erfordert eine seeumfassende 
Sichtbarmachung und Erlebbarkeit der Tagebau -
geschichte (auch der Historie der Landschaft und 
der Siedlungsbereiche vor dem Tagebau), des Re-
kultivierungsprozesses und der Zukunftsplanun-
gen. Der Rekultivierungsprozess ist transparent, 
aktuell und spannend so zu kommunizieren, dass 
damit immer wieder neue Besuchsanlässe ge -
schaffen werden. Unter der Überschrift „Schaustel -
le Garzweiler See“ gilt es, mit einem integrierten 
Konzept den Transformationsprozess vor Ort am 
See sowie standortungebunden über mehrere er -
gänzende Kommunikationsinstrumente sichtbar zu 
machen und anschaulich, informativ und spannend 
zu erzählen. Dies umfasst den Rückblick in die Ver -
gangenheit, den Ausblick in die Zukunft sowie die 
Darstellung der Entwicklungsfortschritte und der 
zeitnah anstehenden Aufgaben und Maßnahmen. 
Damit können Seebesucher*innen den Transfor-
mationsprozess vom noch aktiven Tagebau über 
Zwischenlandschaften bis zum Endausbauzustand 
verfolgen und verstehen. Dies ist eine ständig an 
die Entwicklungsfortschritte anzupassende (tou -
ristische) Schlüsselaufgabe in den kommenden 45 
Jahren. 
Konzeptionelle Grundlage ist die Erarbeitung einer 
Storyline in einem übergeordneten Vermittlungs -
konzept, die die frühere Orts- und Tagebauge -
schichte umfasst und den Transformationsprozess 
mit den für die kommenden Jahre angestrebten 
Meilensteinen und der Vision für den Zielzustand 
vermittelt und dynamisch an den Entwicklungs-
stand anpasst. 
Vermittelt werden soll der Transformationspro -
zess über unterschiedliche Wege: Das Dokumen -
tationszentrum Tagebau Garzweiler fungiert als 
der zentrale Anlauf- und Informationspunkt mit 
Dauerausstellung zur Storyline, Besuchsinforma -
tion (auch zur Region) und Servicemerkmalen. An 
dezentralen Schaustellen im Blau-Grünen Band 
Garzweiler können Informationen zum Prozess, z.B. 
über Schautafeln, Apps mit Audio-Infos bzw. virtu -
eller Ergänzung über QR-Codes sowie mit Relikten/ 
Zeitzeugnissen aus dem Tagebau vermittelt wer -
den. Die dezentralen Schaustellen können spezielle 
Themenschwerpunkte bespielen. 
Im Prozess der Seeentwicklung könnte zudem das 
Angebot an Führungen am Tagebau weiterentwi -
ckelt werden. Während die Durchführung zunächst 
weiterhin bei RWE liegt (die heute bereits Touren 
anbietet), wird sich der Fokus von der Vermittlung 
des Tagebaubetriebs hin zur Vermittlung der zu-
künftigen Nutzungen verschieben. Perspektivisch 
könnte das Angebot an Führungen ausgebaut und 
die Durchführung der Führungen etwa zum Zweck -
verband LANDFOLGE Garzweiler, ggf. mit Beauf -
tragung eines externen Dienstleisters, verschoben 
werden. Im Rahmen des Vermittlungskonzeptes 
könnte ein Konzept zum Ausbau des Angebotes 
anhand von Jahresprogrammen mit (thematischen) 
Rundgängen und Radtouren erarbeitet werden. 
Das Projekt „InKuLand“ (Transformation durch in -
novative Beteiligungsformate - Kunst- und Kultur -
landschaft Garzweiler) ist hierfür der zentrale An -
satz.
Daneben gilt es, in einem digitalen Projektauftritt 
stetig aktuelle Informationen des Entwicklungspro -
zesses zu veröffentlichen („Was wurde erreicht?“, 
„Was passiert aktuell?“, „Welche konkreten Pla-
nungen sind derzeit in Vorbereitung?“). Über So -
cial-Media-Kanäle sollten regelmäßig „Garzweiler 
Wasserstandsmeldungen“ mit Zusammenfassung 
des Entwicklungsstandes und der Fortschritte ver -
öffentlicht werden. Ergänzt wird die digitale Öf -
fentlichkeitsarbeit über physische Plakatierungen 
an zentralen Verkehrsknotenpunkten der Region.

139
„Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses
 
 
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit-
raum 
E1 Bau Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler 
 
Zweckver-
band  
 Bis 2026 
E2 Erstellung Vermittlungskonzept als Gesamtansatz Zweckver-
band  
Dokumentations-
zentrum 
Ab 2026 
E3, 
E4, 
E6 
Realisierung dezentraler „Schaustellen“ 
- Impulsbau Jackerath 
- Impulsbau Wanlo 
- Informations- und Erlebnispunkte 
Zweckver-
band  
Jeweilige Kom-
mune,  
Dokumentations-
zentrum 
Bis 2030 
E7 Laufende Weiterentwicklung Angebot Tagebau- 
bzw. Seeführungen 
Zweckver-
band  
  Bis 2037 
E8 Entwicklung Digitaler Projektauftritt und Nutzung 
bestehender kommunaler Kommunikationskanäle 
Zweckver-
band  
Zweckverbands-
kommunen 
Ab 2026 
 Tab. 1. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses - Teilprojekte

140
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.2 Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg
Ziel, Inhalte und Begründung
Solange der See wasserseitig noch nicht erschlos -
sen ist, hat der Seerundweg als Teil des Blau-Grü -
nen Bandes Garzweiler die zentrale Funktion als 
maßgeblicher Treiber und Initial der Freizeit- und 
Tourismusentwicklung am See (vgl. Kap. 4.3). Er 
ist regional ausstrahlender Besuchsanlass, Profi -
lierungsfaktor für den See und mobilisiert erstes 
privatwirtschaftliches Engagement (Gastronomie, 
Imbissangebote, Radverleih). Damit er diese Funk-
tion auch im vollen Umfang erfüllen kann, ist auf 
eine möglichst zügige Fertigstellung des geplanten 
Routenverlaufs und eine durchgängig gleicherma -
ßen hohe Qualität für die Kernzielgruppe der Rad -
fahrenden zu achten:
 » Asphaltierung und durchgehend barrierefreie 
Streckenführung des gesamten Rundwegs 
 » Ausreichende Breite für eine konfliktfreie Pa -
rallelnutzung durch Radfahrende und Spazie -
rende (mindestens 5 m); in den stark frequen -
tierten ortsnahen Bereichen ein vom Radweg 
abgetrennter Weg für Spazierende (Radweg / 
Gehweg jeweils mindestens 4 m, in besonders 
belebten Bereichen auch mehr)
 » Trennung vom MIV in allen Streckenabschnit-
ten 
 » Verlauf des Rundwegs möglichst nah entlang 
des Seeufers bzw. der Böschungskante und re-
gelmäßiges Freihalten von Blickbeziehungen 
zum See
 » Schutz und Entwicklung wichtiger Biotope und 
Grünstrukturen und die damit einhergehende 
gezielte Besucher*innenführung 
 » Attraktive Rast- und Pausenplätze in einem 
seeumfassenden einheitlichen Design:
 » Ausstattungsmerkmale Pausenplatz: einfa-
ches Sitz- oder Liegeelement für den kur -
zen Aufenthalt ohne weitere Servicemerk -
male. 
 » Ausstattungsmerkmale Rastplatz: Schutz-
hütte, Bank-Tisch-Kombination, Informa -
tionssystem mit Karten und Informationen 
zum touristischen Angebot, Radabstellan -
lage, ggf. auch öffentliches WC, Gehölze 
als Schattenspender. 
 » Mindestens ein Rastplatz auf den Stre -
ckenabschnitten zwischen zwei Ortslagen 
bzw. am Ostufer zwischen Hochneukirch 
und Bandtrasse ergänzt durch mehrere 
Pausenplätze. 
 » Hohe landschaftliche Inszenierungsqualität 
und die Erschließung der Points of Interest am 
See
 » Gewährleistung eines hohen Pflegezustands 
durch Durchführung regelmäßiger Kontroll -
fahrten
Auf Basis dieser Qualitätsanforderungen ist ein 
Entwurfskonzept als Grundlage für die Entwurfspla -
nung von Grünstrukturen und Wegen in Abschnit -
ten (ggf. als Wettbewerb) zu erstellen. Der zügigen 
Fertigstellung des Blau-Grünen Bandes Garzweiler 
und des Seerundwegs kommt vor dem Hintergrund 
seiner zentralen Treiber- und Initialfunktion die al -
lerhöchste Priorität zu. Dementsprechend erfolgt 
die Feinplanung und Umsetzung auf Grundlage 
des Entwurfskonzeptes in Abschnitten.

141
Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg
 
 
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit-
raum 
C1 Realisierung der Betriebsstraße (Abschnitt  
Holzweiler – Keyenberg) zur späteren Nutzung als 
Teilabschnitt des Seerundwegs (Fuß-  
und Radverkehr frei) ab 2036 
RWE Zweckverband, 
Stadt Erkelenz 
Bis 2026 
C2 Erstellung Entwurfskonzept als Grundlage für die 
Entwurfsplanung von Abschnitten mit folgenden 
Inhalten: 
• Finalisierung Trassenführung 
• Entwurfskonzept und Inszenierung beglei-
tender Freiraumstrukturen 
• Definition Qualitätsstandards Weg  
• Entwurf Design Rastpunkte 
• Einbindung in das weitere Wegenetz 
o Uferschleifen für Spazierende und 
insb. Anwohnende der angren-
zenden Ortschaften 
o Regionales Radwegenetz (insb. an 
geplante Radschnellverbindungen 
und Radvorrangrouten des Rhei-
nischen Radverkehrsreviers) 
• Konzeption Ausschilderung / Intelligentes 
Leitsystem (Radwegweisung integriert in 
die regionale Wegweisung, insb. Radver-
kehrsnetz NRW Vernetzung mit den Orts-
lagen durch ausgeschilderte Schleifen) 
• Verknüpfung mit den Mobilstationen für 
Anreisen mit dem Pkw oder ÖPNV 
Zweckver-
band 
Zweckverbands-
kommunen 
Bis 2025 
C3, 
C4, 
C7 
Planung und Realisierung Abschnitte des 
Seerundweges bis IGA 2037 
• Abschnitt Bandtrasse – Holzweiler 
• Abschnitt Keyenberg – Hochneukirch 
• Provisorische Radzuwegung bzw. Lücken-
schlüsse 
Zweckver-
band 
Zweckverbands-
kommunen 
2030-
2037 
C9 Planung und Realisierung Fuß- und Radweg Ab-
schnitt Hochneukirch – Bandtrasse als Teil der L 
19n 
Straßen.NRW Zweckverband, 
RWE, betroffene 
Kommunen 
2026-
2040 
B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen Blau-
Grünes Band Garzweiler 
Zweckver-
band 
jeweilige Kom-
mune, Land-
kreise (UNB) 
2025-
2046 
C5 Planung und Herstellung Fuß- und Radverkehrs-
brücke Bandtrasse 
Zweckver-
band 
Stadt Bedburg, 
Stadt Greven-
broich 
2060-
2070 
 
  
Tab. 2. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg - Teilprojekte

142
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.3 Landseitige Standorterschließung
Ziel, Inhalte und Begründung
Die Erschließung der neu entstehenden Ziele im 
Umfeld des Sees ist die Grundvoraussetzung für 
eine erfolgreiche Nutzung. Durch die zum Teil 
vollständig neu entstehenden Wege entsteht die 
Möglichkeit, diese von Beginn an im Sinne der 
Schaffung einer möglichst klimaneutralen und kon -
fliktfreien Verkehrssituation am See zu steuern und 
zu gestalten. Übergeordnetes Ziel sollte dabei sein, 
die Nutzung für jede und jeden zu ermöglichen 
und gleichzeitig eine verträgliche und attraktive 
Erschließung zu erreichen (vgl. Kap. 4.4). Daneben 
ist für alle Standorte eine Medienerschließung mit 
Wärme, Trink- und Abwasser, Strom und Glasfaser 
zu realisieren bzw. bei passenden Gelegenheiten 
die notwendigen (baulichen) Voraussetzungen zu 
schaffen.
 
Ziel der Verkehrserschließung ist ein vielseitiges, 
flexibles Mobilitätsangebot, welches durch unter -
schiedliche Mobilitätsoptionen den See für alle 
leicht zugänglich macht. Schritt für Schritt gilt es, 
die Erreichbarkeit der bestehenden Ortschaften 
wieder zu stärken und die lokale Mobilitätsinfra-
struktur im Zuge der Neuplanungen stetig weiter -
zuentwickeln. Dies erfordert die gemeinsame Wei-
terentwicklung kommunaler Verkehrskonzepte und 
Planung einer effizienten und umweltverträglichen 
Infrastruktur sowohl für den MIV als auch für den 
Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) 
unter folgenden Prämissen:
 » Konsequente Lenkung der Verkehre über ver -
trägliche Achsen außerhalb bzw. am Rande von 
Ortslagen
 » Durchgängige Seeerschließung für den Rad- 
und Fußverkehr mit bewusstem Erreichbar -
keitsvorzug für diesen
 » Attraktive und starke Radverkehrsachsen aus 
der Region zum See
 » Direkte und regelmäßige Busanbindung zwi -
schen den Hauptfreizeitzielen (einheitliche An- 
und Abfahrtspunkte an den Mobilstationen) 
und den Bahnhaltepunkten (Hochneukirch, Er -
kelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg)
 » Bereitstellung einer Alternative zum MIV für die 
Bevölkerung  
 » Forcierung neuer Formen klimaneutraler und 
autonomer Mobilität 
 » Bündelung des MIV auf wenigen, leistungsfähi -
gen Achsen mit Anschluss an die Standorte zur 
Feinerschließung
 » Bündelung der Verkehre an Mobilstationen als 
integrierte und zentrale Ankunftsorte in Seenä -
he und flexible Gestaltung dieser, um auf ver -
ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu 
können
 » Vollständige barrierefreie Gestaltung der Wege 
sowie der Mobilstationen sowie barrierearme 
Zugangsmöglichkeiten der Freizeitziele
Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist auch 
die Erschließung aller Seestandorte mit Medien-
infrastruktur sicherzustellen. Diese ist eine Grund -
voraussetzung für die Standortentwicklung und die 
Ansiedlung neuer Nutzungen um den See. Dabei 
ist an bestehende kommunale Netze im Umfeld 
anzuschließen. Insbesondere auf gekippten Berei -
chen entlang des Ostufers sind dabei völlig neue 
Netze anzulegen. Neben Grundvoraussetzungen 
wie Wasser- und Stromanschlüsse und einer kli -
maneutralen Wärmeversorgung, ist ein leistungs -
fähiger Breitbandanschluss für die zukunftsfähige 
Entwicklung als digitaler See unerlässlich.

143
Landseitige Standorterschließung
Bestandteile Zuständig Einbindung Grob-
zeit-
raum 
Radverkehr 
  vgl. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und 
Seerundweg 
s. Leitprojekt s. Leitprojekt 2026-
2040 
C14 Planung und Umsetzung eines Radwegs im Be-
reich der ehemaligen Bandtrasse 
Zweckverband RWE, Stadt Greven-
broich, Stadt Bedburg, 
Stadt Jüchen 
2029-
2037 
ÖPNV 
C6 Laufende Verbesserung der ÖPNV - Erschließung 
  
Zweckver-
bandskommu-
nen, Land-
kreise,  
Verkehrsver-
bünde und  
-unternehmen 
Zweckverband als 
Schnittstelle 
Ab 2025 
C7 Konzeptionelle Planung ÖPNV-Erschließung zur 
IGA 2037 (Teil von Mobilitätskonzept IGA) und 
Aktualisierung für Zwischennutzungen (2046) 
und Dauernutzungen (2070) 
Durchfüh-
rungsgesell-
schaft IGA 
2037 
Zweckverbandskommu-
nen, Träger ÖPNV 
Ab ca. 
2030 
MIV 
C8 Planung und Realisierung L 277n RWE, Stra-
ßen.NRW 
Zweckverband, Stadt Er-
kelenz, Stadt Mönchen-
gladbach 
Bis 2032 
C7 Standorterschließung zur IGA 2037  
(Teil von Mobilitätskonzept IGA) 
Durchfüh-
rungsgesell-
schaft IGA 
2037 
Zweckverbandskommu-
nen 
Ab ca. 
2030 
C9 Abschnittsweise Planung und Realisierung L 19n 
(Ostufer) 
RWE,  
Straßen.NRW 
Zweckverband,  
betroffene Kommunen 
2034-
2040 
C10,  Schrittweise äußere (Anschluss an das überge-
ordnete Verkehrsnetz) und innere Erschließung 
der Seestandorte (inkl. Medienerschließung) 
1. Dokumentationszentrum 
2. Impulsbauten 
3. IGA-Standorte 
Zweckverband 
(äußere Er-
schl.), Zweck-
verbandskom-
munen (innere 
Erschl.) 
 2026-
2037 
C16 Verkehrslärmschutz in zum Aufenthalt gedach-
ten Freiräumen entlang der A 46 und A 44n 
Zweckverband Autobahn GmbH,  
jeweilige Kommunen 
Ab 2030 
Mobilstationen 
C11 Erstellung Entwurfskonzept als Grundlage für die 
Entwurfsplanung von Mobilstationen 
- genaue Verortung und Erschließung 
- Definition Qualitäts- und Ausstattungs-
standards, Kapazität 
- Entwurf Design 
-
 Konzept schrittweiser Ausbau 
Zweckverband Zweckverbandskommu-
nen, Verkehrsverbünde, 
Verkehrsunternehmen 
Ab 2025 
C12, 
C13 
Schrittweise Realisierung und Ausbau 
4. Dokumentationszentrum 
5. Impulsbauten 
6. IGA 2037 
7. Zwischennutzungen 2041 
8. Endausbauzustand 2070 
Zweckverband, 
Zweckver-
bandskommu-
nen 
Verkehrsverbünde, Ver-
kehrsunternehmen 
2026-
2070 
Tab. 3. Leitprojekt landseitige Standorterschließung - Teilprojekte

144
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.4 Wasserseitige Erschließung 
Ziel, Inhalte und Begründung
Die Gewässernutzung bildet künftig neben dem 
Radfahren die zweite zentrale Attraktionssäule für 
einen Ausflug oder Urlaub zum / am See und ist 
damit Grundlage und Motor der Naherholungs- 
und Tourismusentwicklung am See. Die nutzungs- 
und bedarfsgerechte wasserseitige Erschließung 
des Sees hat, vor diesem Hintergrund, eine Schlüs -
selbedeutung für eine nachhaltige Inwertsetzung 
der Gewässerpotenziale. Ziel für die künftige Ge -
wässernutzung auf und am Wasser ist die Erschlie -
ßung des Sees für Wassersportler*innen, Gewässer -
ausflugsverkehr und Badegäste als Grundlage für 
die Ansiedlung von gewerblichen Freizeitangebo -
ten durch Privatinvestitionen. Dies erfordert eine 
geordnete, gelenkte Zugänglichkeit des Sees für 
Boote und Wassersportler*innen durch den Aufbau 
einer nutzungsgerechten Infrastruktur und eine an 
die Nutzungsbelange angepasste Befahrensrege -
lung. Die Konzentration des Badens / Schwimmens 
sowie des Bootsbesatzes auf einige dafür beson-
ders geeignete Standorte (Verkehrsanbindung, 
Naturverträglichkeit, Bedarf der Anwohnenden, 
Urlaubsstandorte) reduziert den hohen Pflege- und 
Überwachungsaufwand und hat zudem eine len -
kende Funktion mit Entlastung für die naturnahen 
Seebereiche. Größe und Ausstattungsmerkmale 
der einzelnen Strandbereiche sind an die jeweils 
dort angestrebte Zielgruppen- und Marktausrich -
tung anzupassen. 
Die infrastrukturelle Erschließung des Sees ist 
Grundlage für die sich darauf entwickelnde An -
siedlung (privater) gewerblicher Angebote wie 
Bootsverleih, Wassersportschulen, technische Ser-
viceleistungen rund um das Boot, Fahrgastschiff -
fahrt u.v.m. Auch wenn eine intensivere Gewässer -
nutzung nicht vor 2041 möglich sein wird, besteht 
angesichts der kurz- bis mittelfristig anstehenden 
Rekultivierungsmaßnahmen die unabdingbare 
Notwendigkeit, jetzt bereits die Standorte für Hä -
fen und Strände möglichst genau festzulegen. Auf 
dieser Grundlage können die Böschungen und 
Seezugänge gezielt und nachnutzungsorientiert 
hergestellt werden. Die Inwertsetzung der Gewäs -
serpotenziale beinhaltetet dementsprechend fol -
gende Schwerpunktzielsetzungen (vgl. Kap. 4.6): 
Strände
Die Erschließung des Sees für das Baden / Schwim -
men erfolgt durch den Ausbau von Stränden rund 
um den See. Es wird in regionale und lokale Strand-
standorte unterschieden. Diese Unterteilung hat 
eine bedeutende lenkende Funktion für die Besu -
cher*innenströme (wo welche Zielgruppen?). Die 
regionalen Strände richten sich auch an Tagesbe -
suchende von weiter weg bis hin zum Düsseldorfer 
und Kölner Raum. Die lokalen Strände sind in ers -
ter Linie für eine Nutzung durch die Einwohnenden 
der Anrainerorte und der umliegenden Ortschaften 
sowie der dortigen Übernachtungsgäste gedacht. 
Dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen an 
die Stranddimensionierung sowie Service-, Freizeit- 
und Verkehrsinfrastrukturausstattung. Als regiona -
le Strände sind die Standorte Wanlo, Hochneukirch 
und Bedburg (an der Bandtrasse) vorgesehen. 
Strände angrenzend an die Ortschaften in Jacke -
rath, Holzweiler und Keyenberg fungieren als lokale 
Strände. An den Standorten gilt es, zur Vermeidung 
von Konfliktsituationen zwischen verschiedenen 
Nutzer*innengruppen, spezielle Gewässerflächen 
für Kitesurfen, Surfen, Wasserski, ggf. Tauchen und 
weitere Wassersportnutzungen auszuweisen. 
Häfen
Der Bootsbestand von ca. 1.000 Booten ist auf die 
drei Standorte Jackerath, Holzweiler und Wanlo zu 
konzentrieren. Die Erschließung des Sees für Sport -
boote betrifft nach jetzigem Erkenntnisstand v. a. 
Segelboote (Jollen und Segelyachten mehrheitlich 
in der Größe 6 bis 9 m) sowie emissionsfreie Motor-
boote (offene Motorboote, Daycruiser und Motor -
yachten / Bungalowboote bis 9 m). Dabei wird die 
Elektromobilität auch auf dem Wasser zunehmend 
an Bedeutung gewinnen. Die Marina Jackerath fun -
giert als technischer Hafen mit Serviceinfrastruktur 
für den gesamten See.
Wasserseitige Zwischennutzung 
Durch die Anlage von Rampen und schwimmen -
den Plattformen könnte ab 2041 eine wasserseiti -
ge Zwischennutzung schon während der Befüllung 
des Sees realisiert werden (vgl. Leitprojekt Zwi -
schennutzung).

145
Wasserseitige Erschließung 
Fahrgastschifffahrt
Die Fahrgastschifffahrt ist ein zentrales Freizeit-
angebot und Attraktionsmerkmal des Sees. Ange -
sichts des hohen Marktpotenzials im regionalen 
Umfeld dürfte mindestens an den Sommerwochen-
enden ein fester Linienverkehr zwischen den An -
rainerorten und Hauptfreizeitstandorten privatwirt -
schaftlich tragfähig sein. Dazu ist mindestens ein 
größeres Fahrgastschiff für mindestens 500 Passa-
giere und für die Mitnahme einer größeren Anzahl 
an Rädern notwendig. Zusätzlicher Bedarf besteht 
für kleinere Barkassen für Charterfahrten. Wie auch 
für motorisierte Sportboote, gilt auch für die Fahr -
gastschiffe ein klimaneutraler Antrieb. Aufgrund 
von Kostenvorteilen sollte das Fahrgastschiff, wie 
bspw. am Großen Brombachsee im Fränkischen 
Seenland, eine Bugklappe für den Ein- und Aus-
stieg besitzen. Dadurch bedarf es keiner kostenin-
tensiven speziellen Fahrgastschiffsanleger, sondern 
deutlich preiswerterer Rampen. Anlegemöglichkei -
ten für das Fahrgastschiff sind für folgende Stand -
orte als Rampen zu planen: Wanlo, Hochneukirch, 
Bandtrasse, Jackerath (nicht Hafen, sondern Orts -
nähe), Holzweiler und von großer Bedeutung: die 
künstliche Insel. Dort sollte nicht nur der Linienver -
kehr anlegen, sondern eine autonome kleine Fähre 
regelmäßig zwischen Insel und Festland verkehren.
 
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum 
Strände 
B2 Berücksichtigung der Masterplanergeb-
nisse im Abschlussbetriebsplan soweit 
dafür von Belang 
RWE Zweckverband, Zweckver-
bandskommunen,  
Bergbehörde (BR Arnsberg) 
2025-2026 
B5 Umsetzung vorbereitender Erdarbeiten 
im Rahmen der Rekultivierung und  
Vorbereitung des Tagebaus zur Flutung 
RWE Zweckverband 2030-2035 
E14, 
E15 
Vertiefende Bedarfs- und  
Nachfrageprognose 
Zweckverband   2030-2070 
B20-
B25 
Standortplanung und Realisierung 
Strände sowie öffentlicher und privat 
entwickelter Infrastruktur (Feinplanung) 
Zweckverband RWE,  
Zweckverbandskommunen 
2060-2070 
Häfen 
B2 Berücksichtigung der Masterplanergeb-
nisse im Abschlussbetriebsplan soweit  
dafür von Belang 
RWE Zweckverband, Zweckver-
bandskommunen,  
Bergbehörde (BR Arnsberg) 
2025-2026 
B5 Umsetzung vorbereitender Erdarbeiten 
im Rahmen der Rekultivierung und Vor-
bereitung des Tagebaus zur Flutung 
RWE Zweckverband 2030-2035 
A23-
A25 
Standortplanung und Realisierung  
Flächen sowie öffentlicher und privat 
entwickelter Infrastruktur (Feinplanung) 
Zweckverband RWE,  
Zweckverbandskommunen 
2050-2070 
Wasserseitige Zwischennutzung  
 Planung und Herstellung von Tagebau- 
und Seezugängen sowie Betrieb von 
schwimmenden Plattformen zur Nutz-
barmachung des Wassers während der 
Zwischennutzung (vgl. Leitprojekt Zwi-
schennutzung) 
s. Leitprojekt s. Leitprojekt 2025-2070 
Fahrgastschifffahrt 
E16 Erarbeitung Betreiberkonzept  
Fahrgastschifffahrt 
Private Zweckverband 2065-2070 
E17 Bau Anleger und Betrieb  
Fahrgastschifffahrt 
Private Zweckverband Ab 2060 
 
  Tab. 4. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung - Teilprojekte

146
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.5 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln 
Ziel, Inhalte und Begründung
„Schwimmende Architektur“ hat für den Garzweiler  
See eine zentrale Bedeutung als das Profilierungs -
thema des Sees mit (über-)regionalem Alleinstel -
lungs- und Ausstrahlungscharakter, nicht nur in 
touristischer Hinsicht, sondern auch als Kompe -
tenzthema. In Verbindung mit künstlichen Inseln 
entsteht ein prägendes und identitätsstiftendes 
Merkmal für den Garzweiler See, wie es dies so an 
den anderen beiden benachbarten Großseen nicht 
geben wird (vgl. Kap. 4.6). Damit erhält der See ein 
imageprägendes und nachfragebewirkendes Iden -
titätsmerkmal nach innen und außen, mit dem zu -
dem auch die Seestruktur aufgewertet wird. Das 
Thema sollte gezielt in die Rekultivierungsplanun -
gen mit einfließen. Vor dem Hintergrund, dass in 
dem Feld „schwimmende Architektur“, auch ange -
sichts der Klimaproblematik in den nächsten Jahr -
zehnten, weitreichende, innovative Entwicklungen 
zu erwarten sind, sollte es erklärte Zielstellung sein, 
entsprechende Expertise am See zu nutzen und 
ggf. zu vertiefen. Das Leitprojekt besteht aus den 
drei Kernmodulen „schwimmende Häuser“, „künst -
liche Inseln“ und „Floating-PV“. 
Schwimmende Häuser
Dabei handelt es sich um schwimmende Gebäu -
de mit unterschiedlichen Funktionen / Nutzungs -
perspektiven. Gemein ist allen schwimmenden 
Häusern, dass es sich um an einem Standort fest 
verzurrte Gebäude auf dem Wasser handelt. Aus 
Kostengründen (Investition und Unterhaltung) soll -
ten die schwimmenden Häuser vorrangig an den 
Hafenstandorten angesiedelt werden, möglichst 
integriert in den Hafen. Die schwimmenden Häu -
ser sind nicht als fester Wohnstandort zu nutzen, 
sondern für eine gewerbliche Feriennutzung oder 
als temporärer Zweitwohnsitz, ggf. auch in Kombi -
nation mit touristischer Vermietung, zu verstehen. 
Die Gebäude sind idealerweise architektonisch ein 
Blickfang und sollten je nach Realisierungszeit-
punkt technisch den neuesten Stand widerspiegeln 
(Ver- und Entsorgung). Standorte für deren Errich -
tung sind: 
 » Holzweiler als eigenständiger Stegbereich, aber 
im räumlichen und funktionalen Zusammen -
hang mit dem dort geplanten Sportboothafen
 » Wanlo integriert in die Steganlage der Marina 
 » Im Zusammenhang mit dem Schwimmsteg am 
Familienstrand Bandtrasse (Imbiss und / oder 
Sauna)
 » Im Zusammenhang mit dem am Standort Mari -
na Jackerath vorgeschlagenen Hafenhotel ggf. 
mit eigener Steganlage östlich am Hafen an -
schließend
 
Künstliche Inseln
Ein Projekt mit Schlüsselbedeutung für das The -
ma und den See insgesamt ist die Schaffung einer 
künstlichen (Ausflugs-)Insel im Nordbereich des 
Sees, der aufgrund seiner vergleichsweise geringen 
Wassertiefe und der dortigen Anknüpfungspoten -
ziale mit den IGA-Planungen hierfür besonders ge-
eignet ist. Die Insel ist künftig ein Hauptausflugs-
ziel mit Wahrzeichencharakter für den See und 
Hauptbestandteil bzw. funktionales und räumliches 
Zentrum einer sich daran anschließenden modular 
wachsenden künstlichen Inselwelt, deren genaue 
Struktur, Dimensionierung und Nutzungsperspek -
tive sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nä -
her festlegen lässt. Dementsprechend gilt es, das 
Konzept der künstlichen Inseln in einer vorberei -
tenden Planung konzeptionell weiterzuentwickeln 
und zu konkretisieren. Auf dieser Grundlage soll -
ten frühzeitig an potenzielle Investoren und Pro -
jektentwickler herangetreten werden und noch 
in der Befüllungsphase mit dem Anbringen von 
Ankerpunkten am Seeboden die Grundlagen für 
die spätere Realisierung gelegt werden. Vor die -
sem Hintergrund ist als Standort die geplante Seil-
bahnstation der IGA eine ideale Keimzelle für eine 
wachsende künstliche Insel(-Welt) und die Idee 
„schwimmender Gärten“ mitzudenken. Diese könn -
ten während der IGA noch auf trockenem Seegrund 
befestigt sein, aber mit zunehmender Flutung dann 
einen schwimmenden Charakter erhalten. 
 
Die schwimmenden Inseln können als Aufenthalts -
orte, Räume für Kunst und Kultur, außergewöhn -
liche Übernachtungsmöglichkeiten oder auch als 
Biotope und Habitate entwickelt werden. In Anleh -
nung an die IGA 2037 wären „schwimmende Gär -
ten“ als ein Bestandteil der entstehenden Inselwelt

147
Schwimmende Architektur & künstliche Inseln 
eine sehr gut passende Attraktion. In langfristiger 
Perspektive gut vorstellbar ist die Errichtung eines 
dezentralen Netzes (Archipels) kleiner künstlicher 
(Landschafts-)Inseln auch in anderen Seebereichen 
mit geringeren Wassertiefen unter Beachtung der 
Belange des Bootsverkehrs. Angesichts der lang -
fristigen Perspektive der Seefertigstellung sollten 
die zu erwartenden Entwicklungen / Innovationen 
für eine schwimmende Inselarchitektur und künst-
liche Inseln frühzeitig aufgegriffen werden und der 
See hierfür auch als Reallabor fungieren.
 
Floating-PV
Als Teil des Wandels von einer fossilen zu einer er -
neuerbaren Energieregion sind schwimmende Pho -
tovoltaik-Module sowohl in der Zwischennutzung 
als auch im Endzustand fester Bestandteil der See -
entwicklung und Beitrag zur Energiewende. Neben 
den fest vorgesehenen Standorten am Rande der 
geschützten Gewässer- und Uferzonen (vgl. Kap. 
4.5) können PV-Module auch in die Entwicklung 
einer künstlichen Inselwelt integriert werden. Die 
Energieproduktion lässt sich mit der Zielsetzung 
der Schaffung von Lebensräumen auf dem Wasser, 
verbinden.
Bestandteile Zuständig Einbindung Grob-
zeit-
raum 
Schwimmende Architektur 
A3, 
A7, 
A13 
Standortplanung Strand- bzw. Hafen-
standorte Holzweiler und Wanlo sowie 
Bandtrasse (Integration des Themas) 
Zweckverband RWE, Zweckver-
bandskommunen 
Ab 2028 
E18 Investorensuche Projektentwicklung  
schwimmende Architektur 
Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
Private 2060-
2070 
E19 Planung und Realisierung schwimmende  
Architektur 
Private, Zweckver-
bandskommunen 
Zweckverband 2065-
2070 
Künstliche Inseln 
B14 Konzeptionelle Weiterentwicklung und 
Planung künstliche Inseln 
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen 
Ab 2050 
B15 Investorensuche Projektentwicklung 
künstliche Inseln 
Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
Private, Zweckver-
bandskommunen 
Ab 2050 
B8 Konzeptionierung der Talstation der 
IGA-Seilbahn zur Weiterentwicklung als 
schwimmende Insel und Anbringen von 
Ankerpunkten (im Rahmen der IGA) 
Zweckverband IGA-Durchfüh-
rungsgesellschaft, 
RWE, jeweilige 
Kommune 
Ab 
2033-
2037 
B16 Realisierung von schwimmenden Bioto-
pen im Kontext von Floating-PV wäh-
rend der Befüllung 
Private, Zweckver-
band 
Zweckverbands-
kommunen, Land-
kreise (UNB) 
2036-
2070 
B17 Realisierung schwimmende Insel Private Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
Ab 2060 
Floating-PV 
D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als 
Zwischennutzung 
Private Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
2038-
2070 
D5 Planung und Umsetzung Floating-PV Private Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
Ab 2070 
 
  Tab. 5. Leitprojekt schwimmende Architektur & künstliche Inseln - Teilprojekte

148
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte

149
Schwimmende Architektur & künstliche Inseln 
Abb. 81. Visualisierung - Schwimmende Insel 2070

150
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.6 Dorfrevitalisierung
Ziel, Inhalte und Begründung
Die Dorfrevitalisierung der Anrainerkommunen bil -
det einen essenziellen Baustein, der eine initiieren -
de Wirkung auf die gesamte Siedlungsentwicklung 
der kommenden Jahrzehnte hat. Bevor Siedlungs -
flächen in Richtung See entwickelt werden, müssen 
bestehende Dorfstrukturen in ihrem Bestand gesi -
chert und gestärkt werden, damit ein späteres Zu -
sammenwachsen mit neuen städtebaulichen Struk -
turen gelingt (vgl. Kap. 4.1, 5.1.1, 5.2.1). Auf diesem 
Wege können die Anwohnenden ab den ersten 
Schritten des Transformationsprozesses aktiv mit-
eingebunden werden. Zum Ziel, eine gestärkte 
Daseinsvorsorge innerhalb aller Anrainerdörfer 
zu entwickeln, gehört auch eine Vermarktung der 
leerstehenden Immobilien in den größtenteils um -
gesiedelten Dörfern Keyenberg, Kuckum, Ober- 
und Unterwestrich sowie Berverath.
 
Strategische Innenentwicklung
Die nachhaltige Steigerung der Wohn- und Le -
bensqualität in den Anrainerdörfern erfordert 
primär eine Strategie für die Innenentwicklung. 
Dorf(innen)entwicklungskonzepte fungieren für 
die Städte und Gemeinden als strategische Grund -
lage. Wichtige Voraussetzung ist die Aufwertung 
der öffentlichen Räume und der Verkehrsflächen. 
Durch ein qualifiziertes Flächenmanagement lassen 
sich Potenziale zur Sanierung bestehender Gebäu -
de, zur Ergänzung durch Ersatzneubauten sowie 
zur Identifikation von Baulücken und flächenspa -
renden Entwicklungsmöglichkeiten herausstellen. 
Handlungsmaxime ist dabei die Zielsetzung einer 
klimaneutralen und -resilienten Siedlungsentwick -
lung. Denkmalgeschützte und städtebaulich raum -
prägende Gebäude gilt es dabei zu integrieren. Die 
Entwicklung kleinteiliger touristischer Strukturen 
und Übernachtungsangebote in den Ortskernen 
durch private Investitionen tragen zu einer Bele -
bung und zum Aufbau einer ökonomischen Grund -
lage bei.
 
Ausbau der Infrastrukturen und Angebote
Weitere Bestandteile der Innenentwicklung sind die 
Stärkung und der Ausbau der sozialen Infrastruk -
tur, welche bspw. durch temporäre Gemeinschafts- 
oder Nachbarschaftstreffpunkte in Leerständen 
eingeleitet werden können. Auch die Implemen -
tierung von (mobilen) Diensten oder Betreuungen 
kann hierbei helfen. Ebenfalls miteinzubinden sind 
auf der Grundlage des Dorfentwicklungskonzepts 
kleinteilige Angebote, die Nahversorgungs- und 
Gastronomiestrukturen stärken.
 
Verbesserung der Erreichbarkeit
Die Erschließung der bestehenden Ortschaften be -
deutet vor allem eine Optimierung der Verkehrsan -
bindungen im Umfeld des Tagebaus. Hierzu zählt 
die Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen, um 
den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel (Um -
weltverbund) zu erleichtern und das Mobilitätsnetz 
insgesamt zu erweitern. Maßnahmen wie die Ein-
richtung neuer Busverbindungen oder die Taktver -
dichtung bestehender Linien sowie die Etablierung 
von Sharing-Angeboten an Alltags-Mobilstationen 
in den Dörfern können dabei einen ersten wesent -
lichen Beitrag leisten (vgl. Leitprojekt Landseitige 
Standorterschließung).

151
Dorfrevitalisierung
 
 
Bestandteile Zuständigkeit Einbindung Grobzeitraum 
A20 Weitere Umsetzung der beste-
henden Dorf(innen)entwicklungs-
konzepte für Anrainerdörfer im 
Hinblick auf die Seeentwicklung 
Stadt Erkelenz, Stadt Mön-
chengladbach, Stadt  
Jüchen, Landgemeinde Titz 
Zweckverband 2025-2035 
C6 Laufende Verbesserung der 
ÖPNV - Erschließung 
Zweckverbandskommunen, 
Landkreise, Verkehrsver-
bünde und -unternehmen, 
Landkreise 
Zweckverband als Schnitt-
stelle 
Ab 2025 
E9 Konzeptionierung und Berück-
sichtigung in der Umsetzung: 
Beitrag des Tourismus zur  
Dorfentwicklung 
Zweckverband Zweckverbandskommunen Ab 2026 
A21 Wiederbelebung, gestalterische 
Aufwertung und Etablierung  
erster kleinteiliger Freizeit- und 
Übernachtungsangebote in den 
bestehenden Ortskernen zur IGA 
2037 
Stadt Erkelenz, Stadt Mön-
chengladbach, Stadt  
Jüchen, Stadt Greven-
broich, Landgemeinde Titz 
Zweckverband, Private Bis 2037 
 
  Tab. 6. Leitprojekt Dorfrevitalisierung - Teilprojekte

152
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.7 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037
Ziel, Inhalte und Begründung
„Die IGA Garzweiler 2037 soll rings um den Tage-
bau Garzweiler auf Flächen der Städte Mönchen -
gladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg 
und der Landgemeinde Titz ein Motor für die not -
wendigen Entwicklungen und den Aufbruch in die 
Zukunft sein. Gartenschauen haben in der Vergan -
genheit wiederholt bewiesen, dass sie komplexen 
Konversionsprozessen Ziel und Richtung geben 
können. Die Ausrichtung auf einen konkreten Ver -
anstaltungstermin bündelt Kräfte und beschleunigt 
Prozesse in der Projekt- und Regionalentwicklung. 
Die Region bekommt nach innen eine neue Zu-
kunftsperspektive und wird nach außen als attrak -
tiver Lebensraum und Wirtschaftsstandort bekannt.
Die IGA verfolgt einen dezentralen räumlichen An -
satz: Rings um den zukünftigen See werden neue 
Standorte erschlossen und mit ihrer Umgebung mit 
Radwegen und Grünzügen verbunden. Die beiden 
Hauptstandorte in Wanlo / Keyenberg und in Jü -
chen-Süd sind hervorragend erreichbar, zum einen 
direkt von der Autobahn, zum anderen direkt vom 
Bahnhof Jüchen, der zukünftig mit einer S-Bahn 
direkt nach Mönchengladbach und Köln angebun -
den ist. In Wanlo / Keyenberg liegt ein großes Ent -
wicklungspotenzial für die Naherholung und den 
Tourismus, aber auch für das Wohnen und Arbei-
ten am Wasser. In Jüchen-Süd soll die Gartenschau 
auf rekultivierten Flächen das erste Quartier des 
neuen klimaneutralen Stadtteils vorbereiten. Wei-
tere IGA-Standorte rings um den See und entlang 
der ehemaligen Förderbandtrasse bis zum Stand -
ort des ehemaligen Kraftwerks Frimmersdorf an 
der dann rekultivierten Erft bieten verschiedene 
Facetten der (landschaftlichen) Transformation. Im 
Sinne einer „Landschafts-EXPO“ sollen in großem 
Maßstab innovative und nachhaltige Landnutzun -
gen in den neuen Hochleistungslandschaften prä -
sentiert werden. Mit ihrer besonderen Geschichte, 
der spektakulären Topografie und den verschiede -
nen Entwicklungsstadien der teils mit Wasser ge -
füllten, teils noch wüstenartigen Tagebaumulde 
könnte die IGA ihre klassischen gärtnerischen The -
men vor einer großen, für Gäste hochspannenden 
Kulisse präsentieren. Das Rheinische Zukunftsrevier 
präsentiert in 2037 am Beispiel des Tagebaus Garz -
weiler, dass es möglich ist, mit einer intelligenten 
Rekultivierung eine ökologisch funktionierende, at -
traktive und leistungsfähige Landschaft wiederher -
zustellen und eine ganze Region parallel zum Aus -
laufen des fossilen Industriezeitalters zukunftsfähig 
neu auszurichten. Gemeinsam mit den Menschen 
in der Region und vielen Gästen aus nah und fern 
werden mit dem Präsentationsjahr das Ende des 
Kohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen und der er -
folgreiche Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft 
gefeiert.“
- Machbarkeitsstudie IGA Garzweiler 2037
Vorgesehen sind folgende Standorte
 » Entwicklung der IGA-Standorte in Wanlo / Key -
enberg wegen der besonders guten Erreich -
barkeit für den MIV 
 » Entwicklung des IGA-Standortes Hochneukirch 
wegen seiner Anbindung an den ÖPNV (zwei 
eintrittspflichtige Teilbereiche)
 » Ein System aus vernetzten „IGA-Standorten“ 
ergänzt die eintrittspflichtigen Hauptstandorte 
rings um den Tagebau: Holzweiler, Jackerath, 
Bandtrasse, Kraftwerk Frimmersdorf

153
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037
Abb. 82. Die IGA ist entscheidender Impuls für die Sicherung und Entwicklung von Flächen  
(Illustration)
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit-
raum 
B6 Vergabe und Aufbau Organisation:  
Gründung Durchführungsgesellschaft 
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen 
Ab 2025 
B7 Wettbewerbe IGA-Standorte IGA-Durchführungs-
gesellschaft 
Zweckverband, 
jeweilige Kom-
mune 
2029-
2031 
B8 Ausbau und Veröffentlichung IGA-Stand-
orte 
IGA-Durchführungs-
gesellschaft 
Zweckverband, 
RWE, jeweilige 
Kommune 
2033-
2037 
B9 Durchführung IGA IGA-Durchführungs-
gesellschaft 
Zweckverband, 
Zweckverband, 
Kommunen 
Apr. – 
Okt. 2037 
B10 Teil-Rückbau der IGA-Standorte IGA-Durchführungs-
gesellschaft 
Zweckverband, 
jeweilige Kom-
mune 
Ab Nov. 
2037 
 
  
Tab. 7. Leitprojekt Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 - Teilprojekte

154
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte

155
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037
Abb. 83. Visualisierung - IGA-Ausstellungsbereich und Seilbahn 2037

156
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.8 Landschaftsgestaltung und Biodiversität
Ziel, Inhalte und Begründung
Die Neugestaltung der Landschaft nach der lang -
jährigen Nutzung der Flächen als Tagebau ermög-
licht die Etablierung neuer Biotopstrukturen und 
Lebensräume. Es gilt, die neu gewonnenen Flächen 
in einem ausgewogenen Maß den Menschen, aber 
auch der Natur zurückzugeben (vgl. Kap. 4.2). Hier -
bei steht vor allem die Einbindung in die bestehen -
den Biotop- und Grünstrukturen im Vordergrund, 
sodass langfristig eine Biotopvernetzung über 
die Ufer- und Böschungszonen hinaus entstehen 
könnte. Es gilt zudem, die sensiblen Naturräume 
in Zukunft vor Nutzungen durch den Menschen zu 
schützen und die Umweltbildung zu fördern. Die 
ökologische Aktivierung des Sees umfasst folgen -
de Bausteine:
 » Ausweisung von Schutzgebieten (an Land und 
im See) in den Buchten des Sees (Freihaltung 
von menschlichen Nutzungen land- und was -
serseitig)
 » Entwickeln eines Biotopverbundsystems (An -
bindung Naturraum Niers, Anbindung Natur -
raum Schwalmquellgebiet, Anbindung Rich -
tung Hambach über ehem. Autobahnkreuz 
Jackerath und ehem. Bahntrasse), Entwicklung 
Richtung Erft entlang der Bandtrasse, Anbin -
dung der rekultivierten Grünflächen in Jüchen 
und Grevenbroich, Entwicklung von Sonder -
biotopen (z.B. Schüttung von mageren Böden)
 » Besucher*innenlenkung
 » Umweltbildung
 » Nachhaltige Landwirtschaft
Wenngleich nicht das gesamte Ufer- und Bö -
schungssystem als Schutzgebiet ausgebildet wird, 
wird dennoch eine durchgängige Durchgrünung 
um den See gewährleistet. Das Projekt Blau-Grü -
nes Band Garzweiler fungiert hier als Impuls. Eine 
zentrale Aufgabe ist es, die Rekultivierung mit 
naturschutzfachlichen Ansprüchen in Einklang 
zu bringen und diese Schritt für Schritt bereits in 
der Zwischennutzung unter Bergrecht in die land -
schaftsplanerische Umsetzung zu bringen.

157
Landschaftsgestaltung und Biodiversität
Abb. 84. Am See sollen Räume für den Natur- und Biotopschutz entstehen (Illustration)
 
 
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit-
raum 
B11 Erstellung Planungskonzept Landschaftsgestaltung 
Ostufer 
Zweckverband RWE, Stadt  
Jüchen, Stadt  
Grevenbroich, 
Stadt Bedburg, 
Landkreise (UNB) 
2025 
B2 Berücksichtigung der Masterplanergebnisse im  
Abschlussbetriebsplan soweit dafür von Belang 
RWE Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen, Berg-
behörde  
(BR Arnsberg) 
Ab 2025 
B5 Topographische Profilierung im Rahmen der  
Rekultivierung, in Bereichen, die noch zu rekultivie-
ren sind 
RWE Zweckverband  2026-
2035 
B12 Landschaftspflege- und Managementkonzept für 
die Entwicklung von Naturräumen und Biotopen 
unter Bergrecht  
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen,  
UNB, Bergbe-
hörde 
Bis 2030 
B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen  
Blau-Grünes Band Garzweiler 
Zweckverband Jeweilige Kom-
mune Landkreise 
(UNB) 
2025-
2046 
B13 Überführung in übergeordnete Planungen,  
Landschaftsplan, Biotopverbund, etc.  
Zweckver-
bandskommu-
nen, Land-
kreise, LANUV 
Zweckverband Ab 2030 
 
  
Tab. 8. Leitprojekt Landschaftsgestaltung und Biodiversität - Teilprojekte

158
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.9 Inszenierung von Industriekultur
Ziel, Inhalte und Begründung
Beim Strukturwandel der Region als eines der welt -
weit bedeutsamsten Braunkohlereviere zu einer 
Technologie- und Freizeitregion soll das indust -
rielle Erbe sichtbar bleiben. Die ehemaligen Tage -
bauanlagen der Region sind als menschengemach -
te Landschaft in ihrer Dimension deutschlandweit 
einmalig. Entsprechend gilt es, im Zusammenhang 
mit einer allgemeinen Inszenierung des land -
schaftlichen Wandels (vgl. Leitprojekt „Schaustelle“ 
Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungs-
prozesses) Geräte und Anlagen aus der Zeit der 
industriellen Nutzung in die neue Landschaft zu 
integrieren, als Wahrzeichen zu inszenieren und im 
Sinne von Bildungs- und Informationsangeboten 
auszustatten. Teil der Inszenierung sind folgende 
Bestandteile:
Inszenierung von Tagebaugroßgeräten
Die im Tagebau genutzten Bagger und Absetzer 
gehören zu den weltweit größten bergbaulichen 
Geräten. Als weithin sichtbarer Blickfang ist zu prü -
fen, ob ein Tagebaugroßgerät am Rand des Tage -
baus und am Ufer des zukünftigen Sees platziert 
werden könnte. Der Freizeitstandort Hochneukirch 
eignet sich ideal für die Verortung eines solchen 
Gerätes. Er bietet die räumliche Flexibilität für die 
Aufstellung eines Großgerätes, welches die geplan -
te Ausrichtung als Veranstaltungsstandort in Form 
eines weithin sichtbaren Blickfangs sinnvoll ergän -
zen und darüber hinaus eine von der Autobahn A 
46 sichtbare Inszenierung und Erinnerungsstätte 
vereinen könnte. Da sich der Standort auf gekipp-
tem Boden befindet, der erst in der Rekultivierung 
hergestellt wird, sind die entsprechenden Setzzei -
ten bei der Planung zu beachten. Wenn möglich, 
sollte das Großgerät bis zur IGA 2037 am Standort 
vorhanden sein. Ggf. soll ein weiteres Großgerät im 
Rahmen der IGA inszeniert werden. Ein möglicher 
Standort befindet sich am Lössdepot im „Knick“ der 
Bandtrasse, wo ein IGA-Standort entstehen soll.
Nachnutzung und Inszenierung der Bandtrasse
Im Tagebaubetrieb werden die im Tagebau geför -
derten Materialien über die Bandtrasse aus dem Ta-
gebau transportiert. Auch die Erschließung erfolgt 
heute primär über die hier vorhandene Straße. Als 
charakteristische, menschengemachte Struktur soll 
die Bandtrasse im Kontext der Seeentwicklung als 
Biotopverbindung und Radweg eine Verbindung 
nach Osten bilden und in seiner Beschaffenheit 
ein Highlight für den Radverkehr darstellen. Das 
Profil und die Breite des Einschnitts in die Land -
schaft bieten ausreichend Fläche, die Funktion für 
den Radverkehr mit der Funktion als Freiraum- und 
Biotopverbund zu kombinieren und gleichzeitig 
Bereiche für eine besondere Landschaftsgestaltung 
vorzusehen. Hier sollten, z.B. in Zusammenspiel mit 
Aufenthaltsbereichen, Artefakte der industriellen 
Nutzung integriert werden. Wünschenswert wäre 
es etwa, Bestandteile der Förderanlagen oder des 
Kohlebunkers vor Ort zu erhalten und sichtbar zu 
machen.
Dezentrale Integration von industriellen Geräten 
und Erinnerungsorten
Auch über ein Großgerät und die Bandtrasse hin-
aus soll der industrielle Hintergrund der Landschaft 
vermittelt werden. In Abstimmung mit RWE sind 
daher beispielsweise im Kontext von Rastpunkten 
am Seerundweg oder an Aussichtspunkten auf den 
See unterschiedliche ehemalige Geräte in die Frei -
raumgestaltung zu integrieren. Kombiniert werden 
können diese mit digitalen und analogen Informa -
tionsangeboten.
Nachnutzung des Kraftwerkstandortes Frim -
mersdorf
Das ehemalige Braunkohlekraftwerk Frimmersdorf 
in Grevenbroich soll schwerpunktmäßig für ge -
werbliche jedoch in kleineren Teilbereichen auch 
für kulturelle Nachnutzungen entwickelt werden. 
Der Rückbau nicht denkmalgeschützter Gebäude 
und Anlagen ermöglicht eine gewerbliche Inwert -
setzung. In Kombination mit dem Erhalt denkmal -
geschützter technischer Anlagen und Gebäude 
könnte ein einmaliger Transformationsstandort ent-
stehen, in dem neue Wertschöpfungsideen Raum 
finden und gleichzeitig die regionale Industriekul -
tur inszeniert werden. Das Kraftwerksgelände soll 
unter dem Leitbild „Vergangenheit trifft Zukunft“

159
Inszenierung von Industriekultur
als herausragender Digital- und Innovationsstand -
ort entwickelt werden. Der zentrale Kraftwerksbau 
wird Leuchtturm der Transformation. Auch sollen 
die Geschichte der Braunkohleverstromung in ei -
nem Denkmalpfad des Landschaftsverbands Rhein-
land erzählt und ein Raum für Veranstaltungen mit 
bis zu 2.000 Gästen geschaffen werden. Als Stand -
ort der IGA wird das Kraftwerk über die Bandtrasse 
mit dem See verbunden.
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit-
raum 
E10 Auswahlprozess Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband, Inde-
land GmbH,  
NEULAND Hambach 
GmbH, LVR  
(Denkmalschutz) 
2025-
2026 
E11 Standortplanung Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband, LVR 
(Denkmalschutz) 
2030-
2036 
C14 Planung und Umsetzung Bandtrasse als 
Radweg und Biotopverbund 
Zweckverband RWE, Stadt Greven-
broich, Stadt Bedburg, 
Stadt Jüchen 
2029-
2037 
B19, 
C2-
C5, 
C14 
Integration von bergbaulichen Geräten 
in die Planungsprozesse Bandtrasse,  
Blau-Grünes Band Garzweiler und  
Seerundweg 
Zweckverband Zweckverbandskom-
munen, RWE, LVR 
(Denkmalschutz) 
Laufend 
A22 Standortentwicklung Kraftwerk Frim-
mersdorf 
GmbH aus Stadt 
Grevenbroich, 
Rhein-Kreis 
Neuss, Land 
NRW und  
private  
Investoren 
RWE, Zweckverband, 
LVR Kultur; LVR Denk-
mal, Ministerien Wirt-
schaft und Städtebau, 
NRW Urban, Starke 
Projekte,  
Lennertz Projektbe-
gleitung, Drees & 
Sommer und div. Fach-
planugsbüros, Erftver-
band 
Bis 2037 
E12 Realisierung Denkmalpfad Kraftwerk  
Frimmersdorf 
LVR RWE, Stadt Greven-
broich, Zweckverband 
Bis 2037 
 
  Tab. 9. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur - Teilprojekte

160
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.10 Zwischennutzung
Ziel, Inhalte und Begründung
Zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Tage -
baus während der Befüllung ist die temporäre 
Nutzbarmachung des Tagebaurestlochs und der 
entstehenden Wasserfläche. Relevant für die Zwi -
schennutzung ist die Berücksichtigung einer Si -
cherheitszone von mindestens 100m um die Bö -
schungskante (besonders relevant für schmale 
Uferbereiche mit nahen Siedlungs- oder Infrastruk -
turen). Hochbauliche Anlagen und der dauerhafte 
Aufenthalt von Menschen (Wohnen / Übernachten) 
ist während der Seebefüllung aus Sicherheitsgrün -
den hier nicht möglich.
Freizeitbezogene Zwischennutzung des Tage -
baus und der Wasserfläche 
Der Tagebau und die sich verändernde Landschaft 
sollen möglichst frühzeitig zur menschlichen Nut -
zung erlebbar gemacht werden. Erster Baustein, 
noch bevor eine wasserseitige Nutzung möglich 
ist, stellt die Anlage von Wegen in der Böschung 
als sogenannte Uferschleifen dar. Diese sollen als 
Wanderwege aus den Ortschaften entwickelt wer -
den und ein Erleben der oberen Böschungsberei -
che möglich machen. 
Eine wasserseitige Nutzung ist nach heutigem Wis -
sensstand erst ab Erreichen von 50% der Füllhöhe 
des Gewässers möglich, weil erst dann die Stabilität 
der Böschungen für eine Begehbarkeit ausreichen 
wird. Es werden zwei Typen von Tagebauzugängen 
vorgesehen:
 » Seezugänge, die als Wegestrukturen auf Bö-
schungen und Bermen eine Begehung des zu -
künftigen Sees ermöglichen nach etwa 2-3 Jah-
ren der Befüllung
 » Wasserzugänge, die mit Hilfe einer schwim-
menden, auf einer Rampe geführten Plattform 
eine Nutzung des Wassers während der Befül-
lung erlauben ab etwa 2041
Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, 
dass möglichst aus allen Freizeit- und Nutzungs -
schwerpunkten ein Zugang zum Tagebau in der 
Zwischennutzung entwickelt wird. Aus finanziellen 
und technischen Gründen wird aber damit gerech -
net, dass nur an einzelnen Standorten ein Wasser -
zugang zielführend ist. Die Entscheidungsfindung 
ist Teil des Leitprojektes. Dabei ist auch einzube -
ziehen, an welchem Ort die Rheinwassertransport -
leitung in den Tagebau führen wird und wo sich 
der Seeablauf befindet. Beides ist zum Zeitpunkt 
der Erstellung des Masterplans noch nicht final 
entschieden. Diese Planung ist eine wichtige Infor -
mationsgrundlage für die Verortung von Tagebau- 
bzw. Wasserzugängen in der Zwischennutzung, da 
die geplante Trasse der Leitung zum einen freige -
halten werden muss und zum anderen mögliche 
Synergieeffekte, im Sinne einer Inszenierung der 
Befüllung, entstehen können. Auf Grundlage aller 
Informationen muss innerhalb des Zweckverban -
des LANDFOLGE Garzweiler und in Abstimmung 
mit RWE und der Genehmigungsbehörde eine Ent -
scheidung für die geplante Anzahl und die Veror -
tung der Wasserzugänge getroffen werden. Dabei 
sollten folgende Kriterien herangezogen werden:
 » Infrastruktur für geplante Freizeitschwerpunk -
te, die ohnehin hergestellt werden, wie Erreich -
barkeit, Erschließung und Parkraum, Medien -
infrastruktur sowie ergänzende angrenzende 
Freizeitnutzungen
 » Geplante wasserseitige Nutzungen im Endzu -
stand, wie Strände oder größere Hafenbereiche
 » Geotechnische Rahmenbedingungen: Liegt der 
Standort auf gekippten Bereichen?

161
Zwischennutzung
Auf der Grundlage dieser Kriterien stellt aus heuti -
ger Sicht Wanlo als Freizeit- und Tourismuszentrum 
mit einem regionalen Strand, einem Hafenstandort 
und entsprechender geplanter Infrastruktur, die im 
Rahmen der IGA 2037 bereits hergestellt wird, den 
geeignetsten Standort dar. Darüber hinaus ist der 
Untergrund in diesem Bereich nicht gekippt. Nach 
Beendigung der Braunkohleförderung können er -
forderliche Erdarbeiten, wie die Anlage von Ram -
pen im Zuge der Vorbereitung des Tagebaus für 
die Befüllung durch RWE, hergestellt werden.
Energieproduktion
Neben der menschlichen Zwischennutzung ist die 
Produktion von Energie eine Möglichkeit, den Ta -
gebau während der Befüllung ökonomisch und als 
Bestandteil der Energiewende zu nutzen. Dement -
sprechend soll Photovoltaik auf Bermen und dem 
Wasser sowie das Anpflanzen von Energiepflanzen 
den Befüllungsprozess begleiten.
 
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum 
Freizeitbezogene Zwischennutzung des Tagebaus und der Wasserfläche  
B3 Verortung und Planung der Einlassstelle der 
Rheinwassertransportleitung  
RWE Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen, Berg-
behörde  
(BR Arnsberg) 
2025 
B4 Entscheidungsfindung zur Verortung der  
Wasserzugänge 
RWE Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
2025 
B2, 
B5 
Planung und Bau eines Zugangs, einer Rampe 
und eines Wasserponton, für betriebliche  
Zwecke in Zuständigkeit RWE 
(im Rahmen von Abschlussbetriebsplanung 
und Rekultivierungsmaßnahmen) 
RWE Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen, Berg-
behörde  
(BR Arnsberg) 
2025-2041 
Energieproduktion 
D2 Planung und Umsetzung PV als Zwischennut-
zung; anschließend Betrieb 
Private Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
2030-2040 
D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als Zwi-
schennutzung; anschließend Betrieb 
Private Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
2038-2070 
D4 Planung und Umsetzung Energiepflanzen 
(Kurzumtriebsplantage) als Zwischennutzung; 
anschließend Bewirtschaftung 
RWE Zweckverband, 
Zweckverbands-
kommunen 
2030-2040 
 
  Tab. 10. Leitprojekt Zwischennutzung - Teilprojekte

162
Handlungsempfehlungen: Leitprojekte
7.11 Planungsrecht und Flächensicherung
Ziel, Inhalte und Begründung
Essenzielle Grundlage für die Standortentwicklung 
am und rund um den See ist die Schaffung pla -
nungsrechtlicher Grundlagen für die öffentliche Er -
schließung und darauf aufbauende öffentliche und 
private Investitionen.
Für die nächsten Jahre muss hierfür zum einen mit 
dem laufenden Braunkohlenplanänderungsverfah -
ren und dem zukünftigen Braunkohlenplan für den 
Seeablauf sichergestellt werden, dass die Rekulti -
vierung in Synergie zu den langfristig geplanten 
Nutzungszielen verläuft.
Darauf aufbauend konkretisiert der Abschluss -
betriebsplan die Ziele der Rekultivierung. Hier 
müssen Böschungen, Wege und Flächen nachnut -
zungsorientiert angelegt werden. In den beiden 
Regionalplänen müssen parallel dazu Rahmenbe -
dingungen für die kurz- und mittelfristig geplanten 
Projekte geschaffen werden und die langfristigen 
Entwicklungspotenziale für Entwicklungsstandorte 
und Schutzgebiete gesichert werden.
Derzeit ist die Regionalplanung im zukünftigen Be -
reich des Sees durch den geltenden Braunkohlen-
plan noch stark eingeschränkt. In der Neuaufstel -
lung des Regionalplans Köln werden die nunmehr 
nicht mehr im Abbaufeld liegenden Bereiche wie -
der mit einer aktuellen Festsetzung planerisch dar -
gestellt. Das Abbaufeld bleibt nach wie vor als wei -
ße Fläche im Hinblick auf die Folgenutzung nach 
dem Bergbau zieloffen dargestellt. Im Regierungs -
bezirk Düsseldorf gibt es erste Überlegungen für 
ein Änderungsverfahren im Bereich der Bergbau -
folgelandschaft. Ziel ist es insgesamt zum einen, 
Flächen langfristig für eine mögliche Siedlungsent -
wicklung zu sichern, um Entscheidungsspielräume 
zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Zum 
anderen sind aber auch schon heute Voraussetzun -
gen für erste Standortentwicklungen, insbesondere 
auch für Freizeit- und Erholung bis zur IGA 2037, 
zu ermöglichen. Dies muss nicht unbedingt sofort 
mit der Ausweisung von Allgemeinen Siedlungs -
bereichen (ASB) verbunden sein, auch wenn dies 
bereits heute explizit das Ziel der Landgemeinde 
Titz für den Ortsteil Jackerath ist. Auch andere Zwi -
schenschritte, wie bspw. „Sondierungsbereiche“ 
oder auch ASB-Z Ausweisungen mit einer Zweck -
verbindung für Freizeit und Erholung, sind denk -
bar. Abhängig von den zum jeweiligen Zeitpunkt 
vorhandenen Bedarfen und dann geltenden politi -
schen Beschlusslagen, werden von den Verbands -
kommunen und dem Zweckverband dann entspre -
chende Änderungsverfahren initiiert, begleitet und 
Stellungnahmen formuliert.
Durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 
sind in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Städten 
und Gemeinden und auf Grundlage des Master -
plans vertiefende städtebaulich-freiraumplaneri -
sche Standortplanungen für alle Standorte am See 
zu erarbeiten, auf deren Grundlage die Kommunen 
dann die für die Entwicklung notwendigen Flächen -
nutzungsplanänderungen und Bebauungsplanver -
fahren durchführen.
Zweiter Baustein und Voraussetzung für die Stand -
ortentwicklung ist die eigentumsseitige Flächenver -
fügbarkeit. Flächen im Tagebau sowie viele Flächen 
im näheren Umfeld befinden sich im Eigentum von 
RWE oder sind zeitlich befristet und bis zum Ende 
der Wiedernutzbarmachung RWE lediglich überlas -
sen. Im Kontext der Rekultivierung ist die Rückga -
be von Flächen vorgesehen. Entsprechend der Leit -
entscheidung 2023 ist seitens des Zweckverbands 
LANDFOLGE Garzweiler der Erwerb von 50 ha Flä -
che für öffentliche Zwecke geplant. Dieser Erwerb 
ist Voraussetzung für die Vorbereitung der Flächen 
für die IGA 2037 und die Schaffung von öffentlichen 
(Freizeit-)Infrastrukturen am See. Die weiteren Flä -
chen gehen im Zuge der Landrückgabe mittelfristig 
wieder in privates Eigentum über. Der Erwerb oder 
die Nutzungserlaubnis von Flächen stellt den Rah-
men für die Standortentwicklung um den See dar. 
Ziel ist es, über öffentliche Investitionen in Infra-
strukturen und die Herstellung von Planungsrecht, 
private Investitionen für gewerbliche Freizeitange -
bote an den Standorten zu ermöglichen.

163
Planungsrecht und Flächensicherung
Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum 
A1 Stellungnahmen im Rahmen von  
Regionalplanänderungsverfahren zur 
Schaffung von regionalplanerischen 
Planungsgrundlagen 
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen 
2025-2030 
A2 Erwerb von Flächen zur  
Standortentwicklung um den See 
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen, 
RWE  
2025-2030 
A3, A5, 
A7, A9, 
A11, A13, 
A15, A17 
Städtebaulich-freiraumplanerische 
Standortplanung der Entwicklungs-
standorte 
Zweckverband Zweckverbands-
kommunen, 
RWE 
2028-2040 
A4, A6, 
A8, A10, 
A12, A14, 
A16, A18 
Bauleitplanungsverfahren und  
Erschließung der Standorte 
Zweckver-
bandskommu-
nen 
Zweckverband, 
RWE 
2029-2050 
A19 Investorensuche und private  
Projektentwicklung an Seestandorten 
Zweckverband, 
Private,  
Kommunen 
 Ab 2035 
 
  
Tab. 11. Leitprojekt Planungsrecht und Flächensicherung - Teilprojekte

FAZIT 8

165
Planungsrecht und Flächensicherung
8
8. FAZIT
Die Entwicklung des Sees im Bereich des Tagebaus 
Garzweiler wird als Jahrhundertprojekt die angren -
zenden Städte und Gemeinden verändern. Als einer 
der drei Großseen wird er stellvertretend für den 
Strukturwandel einer ganzen Region stehen. Nach 
Jahren der Unklarheit über das Ende der Kohleför -
derung und sich verändernder Rahmenbedingun -
gen haben der Zweckverband LANDFOLGE Garz -
weiler und seine Kommunen nun Gewissheit über 
die zeitlichen Dimensionen des Kohleausstiegs und 
der Rekultivierung. 
Mit dem Masterplan Seeentwicklung liegt jetzt ein 
auf dieser Grundlage aufbauender Fahrplan für die 
nächsten 45 Jahre vor, der vom Großen ins Kleine 
blickt und damit den zukünftigen See in den wei -
teren Strukturwandel des Zweckverbandsgebiet 
einbettet sowie gleichzeitig Visionen aufzeigt, wie 
die Zukunft vor Ort, am See und direkt an den Ort -
schaften aussehen kann. Ebenso denkt der Mas -
terplan in überschaubaren Schritten und zeigt auf, 
welche Meilensteine auf dem Weg zum See anste -
hen und wie sich die Region schon während der 
Befüllung wandelt. Dabei ist die Erschließung der 
Tagebauränder und der Mulde schon während der 
Befüllung ganz entscheidend, um vielfältige Zwi -
schennutzungen zu ermöglichen.
Zentraler Baustein ist dabei die IGA im Jahr 2037, 
die nicht nur Aufmerksamkeit auf und Menschen 
in die Region zieht, sondern es dem Zweckverband 
und den Kommunen über Förderzugänge auch er -
möglicht, zentrale Impulse über die Sicherung und 
Entwicklung von Standorten am See zu setzen. 
Diese öffentlichen Investitionen sind die Grundla -
ge, auf der in den kommenden Jahrzehnten unter -
schiedliche öffentliche und private Initiativen und 
Investitionen aufgesattelt werden, um den See 
Schritt für Schritt zu einem lebendigen See für alle 
zu machen. Damit entsteht auch neue Wertschöp -
fung und die Region wird als Lebens- und Wirt-
schaftsraum attraktiver. Insgesamt verbessert sich 
die ökologischen Bedingungen und neue Potenzia -
le für den Naturschutz entstehen.
Doch auch bis 2037 werden schon wichtige neue 
Angebote rings um den Tagebau entstehen. Schon 
2026 öffnet das Dokumentationszentrum Tage-
bau Garzweiler als erster Baustein des Wandels 
am See. Schritt für Schritt werden weitere größere 
und kleinere Impulse folgen. Das Blau-Grüne Band 
Garzweiler mit dem Seerundweg und den Impuls -
bauten wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen, 
um diese Impulse miteinander und mit den an-
grenzenden Freiräumen und Orten zu verbinden 
und eine neue, einzigartige menschengemachte, 
aber nutzbare und naturnahe Landschaft zu entwi -
ckeln. Diese trägt dazu bei, den Tagebau wieder zu 
einer vielfältig nutzbaren und mit der Umgebung 
vernetzten Landschaft zu machen. Der entstehende 
See bietet Menschen, die hier wohnen und die sich 
im Strukturwandel sowie auch der Erstellung dieses 
Masterplans tatkräftig einbringen, sowie auch den 
Menschen, die die Region besuchen, neue Freizeit- 
und Erholungsräume.
Als informelles Planungsinstrument stellt der Mas -
terplan eine interkommunal abgestimmte Ziel -
setzung für die Braunkohlenplanung und die 
bergbaulichen Betriebsplanungen dar. So können 
Synergien zwischen den Rekultivierungsverpflich -
tungen von RWE und den kommunal geplanten 
Folgenutzungen entstehen. Auch für die Regional -
planung und die kommunale Bauleitplanung dient 
er als wichtiger Orientierungsrahmen.

ANHANG 9

167
Making Of: Beteiligung und Prozess
9
Der Masterplan Seeentwicklung Garzweiler hätte in 
der vorliegenden Form nicht ohne die Unterstüt
-
zung und Beteiligung der Zweckverbandsgremien 
und der zahlreichen und wertvollen Beiträge der 
Öffentlichkeit entstehen können. Das beauftragte 
Planungsteam aus RHA Reicher Haase Assoziier
 
-
te, Club L94 Landschaftsarchitekten, Planersocie
-
tät Verkehrsplaner und Projekt M erarbeitete den 
Masterplan in enger Abstimmung mit dem Zweck
-
 verband LANDFOLGE Garzweiler. Zentrales Element 
des Erarbeitungsprozesses war ein regelmäßiges 
Arbeitsformat mit dem Arbeitskreis des Zweckver
 
-
bandes sowie weiteren bilateralen Abstimmungen 
mit den Zweckverbandskommunen und RWE. Die 
prozessbegleitende Einbindung der Öffentlichkeit 
erfolgte parallel und in unterschiedlichen Formaten 
als Online-Befragung, Workshops und Touren am 
Tagebau.
9. ANHANG
Abb. 85. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung
9.1 Making Of: Beteiligung und Prozess

168
ANHANG
9.1.1 Workshops im Arbeitskreis
Im Arbeitskreis des Zweckverbands LANDFOLGE 
Garzweiler kommen im monatlichen Rhythmus 
Vertreter*innen der Verwaltung der Mitglieds -
kommunen sowie von RWE und dem Region Köln 
/ Bonn e.V. auf Arbeitsebene zusammen und dis -
kutieren aktuelle Themen und Projekte. Prozessbe -
gleitend wurde der Arbeitskreis regelmäßig in den 
Erarbeitungsprozess eingebunden. Dazu fanden im 
Projektverlauf fünf Workshops mit einem um wei -
tere Verwaltungsmitarbeitende aus verschiedenen 
Fachbereichen und Vertreter*innen von Kreisen 
und Bezirksregierungen erweiterten Kreis statt. 
Die Stadt Bedburg war als Beitrittskandidat zum 
Zweckverband an allen Arbeitstreffen beteiligt.
Im ersten Workshop am 01.02.2024 lag der Fokus 
für das Planungsteam auf dem Kennenlernen und 
dem Herantasten an die Aufgabe. Um einen Über -
blick über die relevanten Themenfelder und Projek -
te zu bekommen, wurden auf Grundlage einer ers -
ten Grundlagenauswertung in einer Arbeitsphase 
Vorschläge für mögliche Handlungsfelder und Ziel -
setzungen für die Masterplanung von den Anwe -
senden mit Klebepunkten bewertet. Der Workshop 
war wichtiger Grundstein, um eine Priorisierung 
möglicher Themen, Vorarbeiten und Grundlagen 
zum Start in die Masterplanung vorzunehmen.
Der zweite Workshop am 07.03.2024 befasste sich 
mit der Stufe I, Rahmenplanung, des Masterplans. 
Dazu wurden erste Formulierungen von Entwick -
lungszielen in vier Themengruppen zur Diskussion 
gestellt und auf regionaler Ebene auf Karten die 
wichtigen Bestands- und Entwicklungsflächen für 
die Rahmenplanung eingezeichnet. Die Ergebnisse 
bildeten die Grundlage für die Erstellung eines ers -
ten Entwurfs der Rahmenplanung. 
Im dritten Workshop am 04.07.2024 stand die Stu -
fe II, der Masterplan See, im Vordergrund. Nach 
einer Präsentation und Diskussion der zu diesem 
Zeitpunkt bereits weitgehend fertiggestellten Rah -
menplanung wurden erste Entwurfsskizzen des 
Masterplans See mit ihren Zeitschichten und Zwi-
schennutzungen an Thementischen diskutiert und 
ergänzt. Diese Ergebnisse wurden im Folgenden 
in einen ersten Entwurf des Masterplans See über -
setzt.
Dieser war Gegenstand des vierten Workshops am 
01.08.2024. Hier wurde Schritt für Schritt die Mas -
terplanung See vorgestellt und im Plenum disku -
tiert und ergänzt. Damit konnte ein Planungsstand 
erreicht werden, der die Grundlage für die Walking 
Touren im September darstellte.
Als Abschluss des Abstimmungsprozesses fun -
gierte ein fünfter Workshop im Arbeitskreis am 
10.10.2024 der die Diskussion von Entwurfsständen 
der Lupenräume zum Gegenstand hatte und als 
Vorbereitung auf die zweite öffentliche Planungs -
werkstatt diente. In einer letzten Abstimmung per 
Videokonferenz am 05.12.2024 wurde schließlich 
ein Arbeitsstand der Leitprojekte zur Diskussion 
gestellt. 
Abb. 86. Workshop im Arbeitskreis
Abb. 87. Workshop im Arbeitskreis
Abb. 88. Online-Beteiligung

169
Making Of: Beteiligung und Prozess
9.1.2 Online-Beteiligung
Auftakt in die Öffentlichkeitsbeteiligung bildete die 
Online-Beteiligung, die zwischen dem 15.04.2024 
und dem 06.05.2024 über www.jetzt-mitmachen.
de/Seeentwicklunggarzweiler abrufbar war. Diese 
sollte als Kick-off sowohl zum aktuellen Arbeits -
stand informieren als auch Möglichkeiten zu Anre -
gungen für die Erarbeitung des Masterplans bieten. 
Gegenstand der Beteiligung waren die formulier -
ten Entwicklungsleitlinien in fünf Handlungsfeldern 
und die Abfrage von Ideen und Vorstellungen zur 
räumlichen Entwicklung des Seeumfeldes in die-
sen Handlungsfeldern. Diese flossen in die Weiter-
entwicklung der Rahmenplanung und die Stufe II 
des Masterplanprozesses ein. Die Befragung führte 
anhand einer Schritt-für-Schritt Befragung durch 
verschiedene Seiten, in denen die Teilnehmenden 
informiert und befragt wurden. Gegenstand der 
Befragung war eine Kombination aus quantitativen 
Abfragen, Freitextfeldern und Verortungsmöglich -
keiten an Karten. Durch diese Abfrage konnten so -
wohl quantitativ auswertbare Ergebnisse als auch 
räumlich verortbare Anregungen gesammelt wer -
den.
Aus der beeindruckenden Teilnahme von insge -
samt 2.907 ausgefüllten Fragebögen konnte das 
Planungsteam wichtige Prioritäten und Tendenzen 
der öffentlichen Meinung herauslesen, die zwar 
nicht als repräsentativ zu betrachten ist, aber den -
noch eine große Menge an Menschen aus der Re -
gion widerspiegelt. In den Ergebnissen wird sicht -
bar, dass wie bei allen Planungsfragen eine große 
Bandbreite von Haltungen abgebildet ist, aber es 
lassen sich einige Tendenzen ablesen, die gerade 
die lokale Perspektive deutlich abbilden:
 » Den Teilnehmenden war es tendenziell am 
wichtigsten, dass Menschen am See ihre Frei-
zeit verbringen können und dass sich die Natur 
möglichst frei entfalten kann.
 » Dies soll möglichst schnell auch in der Zwi-
schennutzung passieren.
 » Die Teilnehmenden wünschen sich klassische 
„Breitennutzungen“ der Naherholung vor ihrer 
Haustüre wie Baden / Schwimmen, Spielmög -
lichkeiten, Radwege und Spazierwege und es 
ist ihnen wichtig, dass Flächen für den Natur-
schutz und Wälder entstehen.
 » Auch das Thema erneuerbare Energien (insbe -
sondere in Kombination mit anderen Nutzun -
gen) stieß auf viel Zustimmung.
 » Neue Nutzungen wie Freizeitangebote oder 
Wohnraum wurden weniger prioritär angese -
hen, aber vermehrt mit Anschluss an vorhande-
ne Siedlungsstrukturen verortet.
Mit den Ergebnissen konnten viele Annahmen des 
Planungsteams bestätigt werden, einige Inhal -
te galt es weiter zu vertiefen oder zu prüfen. Eine 
ausführliche Übersicht der Ergebnisse kann auf 
der Homepage des Zweckverbandes LANDFOLGE 
Garzweiler eingesehen werden. 
Abb. 88. Online-Beteiligung

170
ANHANG
9.1.3 Öffentliche Planungswerkstätten
Kern des Beteiligungsprozesses waren zwei öffent -
liche Planungswerkstätten, in denen das Planungs -
team den Teilnehmenden den aktuellen Arbeits -
stand präsentierte und dieser an Themenstationen 
zur Diskussion gestellt wurde. Die Planungswerk-
stätten machten deutlich, dass in der Bevölkerung 
ein sehr großes Interesse an der Entwicklung des 
Sees in langfristiger Perspektive, aber auch an der 
Zwischennutzung, besteht und dass, wie in allen 
Planungsprozessen, unterschiedliche Interessen 
moderiert und abgewogen werden müssen, um 
eine ausbalancierte Planung zu erreichen. Eine 
Dokumentation beider Veranstaltungen kann auf 
der Homepage des Zweckverbandes LANDFOLGE 
Garzweiler abgerufen werden.
An der ersten Planungswerkstatt am 21.05.2024 in 
der Stadthalle Erkelenz nahmen etwa 120 Perso -
nen aus der Bürgerschaft der Anrainerkommunen, 
den Verwaltungen sowie politische Vertreter*innen 
teil. Im ersten Teil wurde den Teilnehmenden die 
Rahmenplanung mit den Entwicklungszielen so-
wie erste Ansätze des Masterplans See anhand von 
Skizzen vorgestellt. Gegenstand der Arbeitsphase 
war dann die Diskussion an mehreren Stationen. 
In einer Ausstellung konnten die Anwesenden die 
Ergebnisse der Stufe I, Rahmenplanung, sowie die 
zentralen Ergebnisse der Online-Beteiligung im 
Detail betrachten und selbstständig kommentie-
ren. An moderierten Stationen standen darüber 
hinaus Vertreter*innen des Planungsteams zu den 
fünf Handlungsfeldern des Masterplans zur Dis -
kussion und zum Aufnehmen von Anregungen und 
Kommentaren zur Verfügung. Die Veranstaltung 
zeigte erneut das große öffentliche Interesse an 
der Seeentwicklung, auch vor dem Hintergrund der 
Einschränkungen und Einschnitte, die für die Men -
schen vor Ort mit dem Tagebaubetrieb und der 
Inanspruchnahme von Siedlungen und Landschaft 
verbunden sind. Auch in dieser Veranstaltung wur -
de deutlich, dass es den Menschen vor Ort wichtig 
ist, dass ausreichend Flächen für eine natürliche 
Entwicklung und eine Wiederherstellung der Land -
schaft eingeräumt werden. Ebenso wurde deutlich, 
dass eine Wiederbelebung und behutsame Erneue -
rung unter Bewahrung der vorhandenen Qualitäten 
der dörflichen Strukturen für viele Teilnehmende 
oberste Priorität haben. Gleichzeitig wurde aber 
auch großes Interesse an der Schaffung von Na -
herholungs- und Freizeiträumen deutlich, bis hin 
zu Appellen, größer zu denken.
Die zweite öffentliche Planungswerkstatt fand am 
23.10.2024 in der Peter-Giesen-Halle in Jüchen, 
ebenfalls mit etwa 120 Teilnehmenden aus Öffent -
lichkeit, Verwaltung und Politik, statt. Im Mittel -
punkt dieser Veranstaltung stand die Präsentation 
eines weit vorangeschrittenen Entwurfs der gesam -
ten Masterplanung mit Fokus auf dem Masterplan 
See und den Lupenräumen. Wieder wurden the -
matische Stationen angeboten, um nochmals An-
regungen einzuholen. Im Mittelpunkt standen die 
Beantwortung vieler Verständnisfragen und die Er -
läuterung des Konzeptes im Detail durch die Mo -
derator*innen des Planungsteams. Präsent in der 
Diskussion waren auch hier wieder die Herstellung 
von Naturräumen, der behutsame Umgang mit 
dem Siedlungsbestand, die Schaffung von Erho -
lungs- und Freizeitflächen für die Bevölkerung vor 
Ort sowie die Wiederherstellung von früheren We-
geverbindungen im Tagebauumfeld. Die Ergebnis -
se stellten wertvolle Hinweise für die Feinabstim -
mung und Finalisierung des Konzeptes dar.
Abb. 89. Erste öffentliche Planungswerksatt (Juliette Maes) 
Abb. 90. Zweite öffentliche Planungswerksatt

171
Making Of: Beteiligung und Prozess
9.1.4 Walking Touren
Neben den übergeordneten Formaten der On -
line-Beteiligung und der Planungswerkstätten, die 
jeweils die gesamte Seeentwicklung in den Blick 
stellten, wurden sieben ortsspezifische Beteili-
gungsveranstaltungen angeboten, um das direkte 
Umfeld der jeweiligen Ortschaften und Kommunen 
zu thematisieren und Hinweise für die Erarbeitung 
der Lupenräume zu sammeln. Konzipiert waren 
die Veranstaltungen als Spaziergänge im direkten 
Umfeld der Ortschaften und zum Tagebaurand mit 
einer anschließenden Diskussionsrunde. Für die 
Zweckverbandskommunen Grevenbroich und Bed -
burg, die nicht in fußläufiger Distanz zum Tagebau 
liegen, konnten Bustouren mit Hilfe der RWE orga -
nisiert werden, die den Teilnehmenden den Weg 
zum Tagebau über die Bandtrasse näherbrachten 
sowie mit einem kurzen Abstecher in den Tagebau 
sowie einem Stopp am Skywalk Jackerath verbun -
den wurden. Die folgenden Touren fanden im Spät-
sommer und Herbst 2024 statt:
 » 01.09.2024: Tour Bedburg als Bustour 
 » 10.09.2024: Tour Wanlo als Spaziergang
 » 18.09.2024: Tour Hochneukirch als Spaziergang
 » 21.09.2024: Tour Holzweiler als Spaziergang
 » 24.09.2024: Tour Keyenberg als Spaziergang
 » 27.09.2024: Tour Jackerath als Spaziergang
 » 26.10.2024: Tour Grevenbroich als Bustour
Die Teilnahme an den Touren war sehr unter -
schiedlich. Die Zahl der Teilnehmenden schwankte 
zwischen etwa 10 und 60. Dementsprechend unter -
schied sich auch der Charakter der Diskussionen. 
Gemein war allen Veranstaltungen, dass sie eine 
gute Gelegenheit darstellten, offene Fragen zur 
Seeentwicklung im Allgemeinen und zum Konzept 
des Masterplans im Speziellen zu beantworten. Mit 
Blick auf die Lupenräume zeigte sich die auch in -
nerhalb des Zweckverbandes unterschiedliche Per -
spektive und Betroffenheit. Während bei den Tou -
ren im direkten Seeumfeld der Schwerpunkt auf der 
Stärkung der Dorfkerne und deren Erreichbarkeit, 
dem Erhalt des heutigen Charakters der Landschaft 
und der Wiederherstellung von durch den Tagebau 
in Anspruch genommenen Verbindungen zwischen 
den Orten stand, lag der Fokus bei den Bustouren 
stärker auf der Frage, ob ausreichend Freizeitange -
bote am See auch für die weiter entfernt liegenden 
Kommunen geschaffen werden. Ein wichtiges An -
liegen war den Anwohnenden auch, dass im Zuge 
der Seeentwicklung keine zusätzliche verkehrliche 
Belastung für die Ortschaften entsteht.
Abb. 91. Walking Touren - Tour Bedburg
Abb. 92. Walking Touren - Tour Holzweiler

172
ANHANG
9.2 Handlungsprogramm
Mit dem Handlungsprogramm liegt eine umfassen -
de Zusammenstellung der zukünftig anstehenden 
und für eine erfolgreiche Seeentwicklung erfor -
derlichen Projekte vor. Das Handlungsprogramm 
ist in die fünf Handlungsfelder des Masterplans 
gegliedert und umfasst sowohl Teilprojekte der 
Leitprojekte als auch weitere heute absehbare Pro -
jekte. Für die Projekte sind die aus heutiger Sicht 
verantwortlichen und beteiligten Akteure benannt 
und ein grober zeitlicher Horizont dargestellt. Das 
Handlungsprogramm stellt einen Fahrplan für die 
nächsten Jahre und Jahrzehnte dar, an denen sich 
der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler und sei -
ne Mitgliedskommunen orientieren sollen, um eine 
erfolgreiche Entwicklung des Verbandsgebiets zu 
erreichen.

173
Handlungsprogramm
Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum
A
A1 Stellungnahmen im Rahmen von 
Regionalplanänderungsverfahren zur Schaffung von 
regionalplanerischen Planungsgrundlagen
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen Planungsrecht und 
Flächensicherung
2025-2030
A2 Erwerb von Flächen zur Standortentwicklung um den 
See
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, RWE Planungsrecht und 
Flächensicherung
2025-2030
A3 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Wanlo
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Mönchengladbach, RWE Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln, Planungsrecht 
und Flächensicherung
2028-32
A4 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Wanlo Stadt Mönchengladbach Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2029-2035
A5 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Hochneukirch
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen, RWE Planungsrecht und 
Flächensicherung
2028-32
A6 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Hochneukirch Stadt Jüchen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2029-2034
A7 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Bandtrasse
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, 
Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz, 
RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2028-2032
A8
Bauleitplanung, Erschließung Ufer Bandtrasse Stadt Jüchen, Stadt 
Grevenbroich, Stadt Bedburg, 
Landgemeinde Titz
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2033-2037
A9 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Hafen Jackerath
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, Stadt Jüchen, 
RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2033-2040
A10 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Hafen Jackerath Landgemeinde Titz, Stadt Jüchen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2040-2050
A11 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Jackerath
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, RWE Planungsrecht und 
Flächensicherung
2028-2032
A12 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Jackerath Landgemeinde Titz Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2029-2034
A13 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Holzweiler
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, RWE Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln, Planungsrecht 
und Flächensicherung
2028-2032
A14 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Holzweiler Stadt Erkelenz Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2029-2034
A15 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung 
Ufer Keyenberg
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, RWE Planungsrecht und 
Flächensicherung
2028-2032
A16 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Keyenberg Stadt Erkelenz Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2039-2034
A17 Standortkonzept Interkommunaler IT- und 
Gewerbestandort Jackerath
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, Stadt Bedburg, 
RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2025
A18 Städtebauliche Planung, Bauleitplanung, 
Erschließung Interkommunaler IT- und 
Gewerbestandort Jackerath
Landgemeinde Titz, Stadt 
Bedburg
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE
Planungsrecht und 
Flächensicherung
2030-2038
A19
Investorensuche und private Projektentwicklung an 
Seestandorten
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Private, 
Zweckverbandskommunen
Planungsrecht und 
Flächensicherung
Ab 2035
A20 Weitere Umsetzung der bestehenden 
Dorf(innen)entwicklungskonzepte für Anrainerdörfer 
im Hinblick auf die Seeentwicklung
Stadt Erkelenz, Stadt 
Monchengladbach, Stadt 
Jüchen, Landgemeinde Titz
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Dorfrevitalisierung 2025-2035
A21
Wiederbelebung, gestalterische Aufwertung und 
Etablierung erster kleinteiliger Freizeitangebote in den 
bestehenden Ortskernen zur IGA 2037
Stadt Erkelenz, Stadt 
Monchengladbach, Stadt 
Jüchen, Landgemeinde Titz
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Private
Dorfrevitalisierung Bis 2037
A22 Standortentwicklung Kraftwerk Frimmersdorf GmbH aus Stadt Grevenbroich, 
Rhein-Kreis-Neuss, Land NRW 
und private Investoren
RWE, LVR, Ministerien /Wirtschaft 
und Städtebau, NRW Urban, Starke 
Projekte GmbH, und div. 
Fachplanugsbüros, Erftverband; 
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Gewerblicher Digitalstandort, 
Industriekultur
Bis 2037
A23 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und 
privat entwickelter Infrastruktur Hafen Wanlo
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Mönchengladbach, RWE Wasserseitige Erschließung / 
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
2050-2070
A24 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und 
privat entwickelter Infrastruktur Hafen Jackerath
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, RWE Wasserseitige Erschließung 2050-2070
A25 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und 
privat entwickelter Infrastruktur Hafen Holzweiler
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung / 
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
2050-2070
Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
9.2.1 Handlungsfeld - Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen
Tab. 12. Handlungsprogramm Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen

174
ANHANG
Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum
B
B1 Stellungnahme zum Braunkohleänderungsverfahren Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Zweckverbandskommunen 
(Abstimmung)
2025
B2
Berücksichtigung der Masterplanergebnisse im 
Abschlussbetriebsplan soweit für dafür von Belang
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen, 
Bergbehörde (BR Arnsberg)
Wasserseitige Erschließung, 
Landschaftsgestaltung und 
Biodiversität, Zwischennutzung
2025-2026
B3
Verortung und Planung der Einlassstelle der 
Rheinwassertransportleitung sowie deren 
Inszenierung
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen, 
Bergbehörde (BR Arnsberg)
Zwischennutzung 2025
B4 Entscheidungsfindung zur Verortung der 
Wasserzugänge
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Zwischennutzung 2025
B5 Rekultivierung der Böschungen und Seeufer sowie 
Vorbereitung des Tagebaus zur Flutung
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Wasserseitige Erschließung, 
Zwischennutzung
2026-2035
B6 Vergabe und Aufbau Organisation: Gründung IGA-
Durchführungsgesellschaft
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen IGA 2037 Ab 2025
B7 Wettbewerbe IGA-Standorte IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Jeweilige Kommune
IGA 2037 2029-2031
B8 Ausbau und Veröffentlichung IGA-Standorte (inkl. 
Anbringen von Ankerpunkten und Infrastruktur für 
schwimmende Inseln)
IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE, Jeweilige 
Kommune
IGA 2037, Schwimmende Architektur 
& Künstliche Inseln
2033-2037
B9 Durchführung IGA IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
IGA 2037 Apr. - Okt. 2037
B10 Teil-Rückbau IGA-Standorte IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Jeweilige Kommune
IGA 2037 Ab Nov. 2037
B11 Erstellung Planungskonzept Landschaftsgestaltung 
Ostufer
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
RWE, Stadt Jüchen, Stadt 
Grevenbroich, Stadt Bedburg, 
Landkreise (UNB)
Landschaftsgestaltung und 
Biodiversität
2025
B12 Landschaftspflege- und Managementkonzept für die 
Entwicklung von Naturräumen und Biotopen unter 
Bergrecht 
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, UNB, 
Bergbehörde
Landschaftsgestaltung und 
Biodiversität
Bis 2030
B13
Überführung in übergeordnete Planungen, 
Landschaftsplan, Biotopverbund, etc. 
Kommunen, Landkreise, LANUV Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landschaftsgestaltung und 
Biodiversität
Ab 2030
B14 Konzeptionelle Weiterentwicklung und Planung 
künstliche Inseln
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
Ab 2050
B15 Investorensuche Projektentwicklung Künstliche Inseln Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Private, Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
Ab 2050
B16 Realisierung von schwimmenden Biotopen im 
Kontext von Floating-PV während der Befüllung
Private, Verbände, Kommunen Zweckverbandskommunen, 
Landkreise (UNB)
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
2036-2070
B17 Realisierung Schwimmende Insel Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
Ab 2060
B18 Planung und Vorbereitung Seeablauf zur Niers RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Stadt Erkelenz, Stadt 
Mönchengladbach, Niersverband, 
BR Köln/Arnsberg
2026-2035
B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen Blau-
Grünes Band Garzweiler
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Jeweilige Kommune, Landkreise 
(UNB)
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
2025-2046
B20 Planung und Realisierung Regionaler Strand Wanlo 
sowie öffentlicher und privat entwickelter 
Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Mönchengladbach, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070
B21
Planung und Realisierung Regionaler Strand 
Hochneukirch sowie öffentlicher und privat 
entwickelter Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070
B22 Planung und Realisierung Regionaler Strand 
Bandtrasse sowie öffentlicher und privat entwickelter 
Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, 
Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz, 
RWE
Wasserseitige Erschließung 2060-2070
B23 Planung und Realisierung Lokaler Strand Jackerath 
sowie öffentlicher und privat entwickelter 
Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070
B24 Planung und Realisierung Lokale Strände Holzweiler 
sowie öffentlicher und privat entwickelter 
Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070
B25
Planung und Realisierung Lokaler Strand Keyenberg 
sowie öffentlicher und privat entwickelter 
Infrastruktur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070
Freiraum, Landschaft und Gewässer
9.2.2 Handlungsfeld - Freiraum, Landschaft und Gewässer
Tab. 13. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer

175
Handlungsprogramm
Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum
C
C1 Realisierung der Betriebsstraße (Abschnitt 
Holzweiler – Keyenberg) zur späteren Nutzung als 
Teilabschnitt des Seerundwegs (Fuß- 
und Radverkehr frei) ab 2036
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Stadt Erkelenz
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
Bis 2026
C2 Erstellung Entwurfskonzept See-Rundweg Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
Bis 2025
C3 Planung und Realisierung See-Rundweg Abschnitt 
Bandtrasse-Holzweiler
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, 
Landgemeinde Titz, Stadt Erkelenz
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
2030-2037
C4 Planung und Realisierung See-Rundweg Abschnitt 
Keyenberg-Hochneukirch
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Erkelenz, Stadt 
Mönchengladbach, Stadt Jüchen
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
2030-2037
C5 Planung und Herstellung Fuß- und 
Radverkehrsbrücke Bandtrasse
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Bedburg, Stadt Grevenbroich Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg
2060-2070
C6 Laufende Verbesserung der ÖPNV - Erschließung Stadt Erkelenz, Landgemeinde 
Titz, Stadt Mönchengladbach, 
Stadt Jüchen, Verkehrsverbünde, 
Landkreise, 
Verkehrsunternehmen
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler als Schnittstelle
Landseitige Standorterschließung, 
Dorfrevitalisierung
Ab 2025
C7 Mobilitätskonzept IGA Durchführungsgesellschaft IGA 
2037
Zweckverbandskommunen, Träger 
ÖPNV
Landseitige Standorterschließung Ab 2030
C8 Planung und Realisierung L277n RWE, Straßen.NRW Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Stadt Erkelenz, Stadt 
Mönchengladbach
Landseitige Standorterschließung Bis 2032
C9 Abschnittsweise Planung und Realisierung L19n (inkl. 
Radweg) (Ostufer)
Straßen.NRW Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, RWE, Stadt Jüchen, Stadt 
Mönchengladbach, Stadt 
Grevenbroich, Stadt Bedburg
Blau-Grünes Band Garzweiler mit See-
Rundweg, Landseitige 
Standorterschließung
2026-2040
C10
Schrittweise äußere und innere Erschließung der 
Seestandorte (inkl. Medienerschließung)
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler (äußere 
Erschließung), 
Zweckverbandskommunen 
(innere Erschließung)
Landseitige Standorterschließung 2026-2037
C11 Erstellung Entwurfskonzept Mobilstationen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, 
Verkehrsverbünde, 
Verkehrsunternehmen
Landseitige Standorterschließung Ab 2025
C12 Planung und Realisierung Mobilstationen für den 
Alltagsverkehr
Stadt Erkelenz, Landgemeinde 
Titz, Stadt Mönchengladbach, 
Stadt Jüchen
Zweckverbandskommunen, 
Verkehrsverbünde, 
Verkehrsunternehmen
Landseitige Standorterschließung Ab 2025
C13 Schrittweise Planung und Realisierung 
Mobilstationen für den Freizeitverkehr
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, 
Verkehrsverbünde, 
Verkehrsunternehmen
Landseitige Standorterschließung 2026-2070
C14 Planung und Umsetzung eines Radwegs im Bereich 
der ehemaligen Bandtrasse
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
RWE, Stadt Grevenbroich, Stadt 
Bedburg, Stadt Jüchen
Inszenierung von Industriekultur 2029-2037
C15 Planung und Umsetzung Uferschleifen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
RWE 2036-2046
C16 Verkehrslärmschutz in zum Aufenthalt gedachten 
Freiräumen entlang der A 46 und A 44n
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Autobahn GmbH, jweilige 
Kommunen
Landseitige Standorterschließung Ab 2030
Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
9.2.3 Handlungsfeld - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Tab. 14. Handlungsprogramm Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

176
ANHANG
Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum
D
D1 Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen 2024 - ?
D2 Planung und Umsetzung PV als Zwischennutzung Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Zwischennutzung 2030-2040
D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als 
Zwischennutzung
Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Zwischennutzung 2038-2070
D4 Planung und Umsetzung Energiepflanzen 
(Kurzumtriebsplantage) als Zwischennutzung
RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Zwischennutzung 2030-2040
D5 Planung und Umsetzung Floating-PV Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln, Zwischennutzung
Ab 2070
Erneuerbare Energien
9.2.4 Handlungsfeld - Erneuerbare Energien
Tab. 15. Handlungsprogramm Handlungsfeld Erneuerbare Energien

177
Handlungsprogramm
Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum
E Freizeit und Tourismus
E1 Bau Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Schaustelle Garzweiler See Bis 2026
E2 Erstellung Vermittlungskonzept als Gesamtansatz: 
Entwicklung einer Storyline
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Ab 2026
E3 Planung und Realisierung Impulsbau Jackerath Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Landgemeinde Titz, 
Dokumentationszentrum
Schaustelle Garzweiler See Bis 2030
E4 Planung und Realisierung Impulsbau Wanlo Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Mönchengladbach, 
Dokumentationszentrum
Schaustelle Garzweiler See Bis 2030
E5 Planung und Realisierung Impulsbau Jüchen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen, 
Dokumentationszentrum
Schaustelle Garzweiler See Bis 2030
E6 Entwicklung von dezentralen Informations- und 
Erlebnispunkten
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Jeweilige Kommune, 
Dokumentationszentrum
Schaustelle Garzweiler See Ab 2030
E7 Laufende Weiterentwicklung Angebot Tagebau- bzw. 
See-Führungen (Projekt "InKuLand")
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Schaustelle Garzweiler See Bis 2037
E8 Entwicklung  Digitaler Projektauftritt und nutzung 
bestehender kommunaler Kommunikationskanäle
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Schaustelle Garzweiler See Ab 2026
E9 Konzeptionierung und Berücksichtigung in der 
Umsetzung: Beitrag des Tourismus zur 
Dorfentwicklung
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen Dorfrevitalisierung Ab 2026
E10 Auswahlprozess Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Indeland GmbH, 
Neuland Hambach GmbH, LVR 
(Denkmalschutz)
Inszenierung von Industriekultur 2025-2026
E11 Standortplanung Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, LVR (Denkmalschutz)
Inszenierung von Industriekultur 2030-2036
E12 Realisierung Denkmalpfad Kraftwerk Frimmersdorf LVR RWE, Stadt Grevenbroich, 
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zwischennutzung Bis 2037
E13 Entwicklung Betreibermodell und 
Veranstaltungskonzept Event-Fläche Hochneukirch
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Stadt Jüchen 2030-2037
E14 Bedarfs- und Nachfrageprognose Touristische 
Infrastruktur: Zwischennutzung
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
2030
E15 Bedarfs- und Nachfrageprognose Touristische 
Infrastruktur: Enzustand
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Wasserseitige Erschließung Ab 2060
E16 Erarbeitung Betreiberkonzept Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Wasserseitige Erschließung 2065-2070
E17 Bau Anleger und Betrieb Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Wasserseitige Erschließung Ab 2060
E18 Investorensuche Projektentwicklung Schwimmende 
Architektur
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
Private Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
2060-2070
E19
Planung und Realisierung schwimmende Architektur Private, 
Zweckverbandskommunen
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Schwimmende Architektur & 
Künstliche Inseln
2065-2070
E20 Erarbeitung Betreiberkonzept Marinas/Häfen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, Vereine, 
Private
2060-2070
E21 Planung und Bau Marinas/Häfen Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Zweckverbandskommunen, Vereine, 
Private
E22 Projektentwicklung Wohnmobilstellplätze Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, Private
Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
2027-2038
E23 Schaffung von kleinmaßstäblichen Gastronomie- und 
Übernachtungsangeboten in den 
Private Zweckverbandskommunen 2026-2037
E24 Projektentwicklung Campingplätze, 
Übernachtungsangebote
Private Zweckverbandskommunen, Vereine, 
Private
2030-2070
E25 Projektentwicklung Gewerbliche Gastronomie- und 
Freizeitangebote
Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler, 
Zweckverbandskommunen
2030-2070
E26 Projektentwicklung Surf-Camp Hochneukirch Private Zweckverband LANDFOLGE 
Garzweiler
Ab 2065
9.2.5 Handlungsfeld - Freizeit / Naherholung und Tourismus
Tab. 16. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus

178
ANHANG
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 2. CITYFÖRSTER - Werkstattwoche zur Leitbildentwicklung „Innovation Valley“, 2020  10
Abb. 1. KOST / Tanja Wehr aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler  10
Abb. 3. CITYFÖRSTER aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler  11
Abb. 4. Zielsetzung ist eine Balance der Dimensionen Wertschöpfung, Ökologie und Soziales  14
Abb. 5. Aufbau des Masterplans  15
Abb. 6. Tagebau Garzweiler - Blick in die Grube  19
Abb. 7. Rahmenplan  20
Abb. 8. Rahmenplanung in 2025/2026  22
Abb. 9. Rahmenplanung bis 2030  23
Abb. 10. Rahmenplanung bis 2038  24
Abb. 11. Rahmenplanung bis 2070  25
Abb. 12. Rahmenplanung im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtsch aftsflächen  27
Abb. 13. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer  30
Abb. 14. Rahmenplanung im Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur  34
Abb. 15. Rahmenplanung im Handlungsfeld Erneuerbare Energien  36
Abb. 16. Übersicht des möglichen Einzugsgebietes   
(Quelle IGA Machbarkeitsstudie / ift GmbH (2024))  38
Abb. 17. Wechselwirkungen zwischen Naherholung, Tagestourismus und Übernachtungstourismus  39
Abb. 18. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus  40
Abb. 19. Neue Anziehungspunkte am See schaffen (Illustration)  43
Abb. 20. Masterplanung Vision 2070  44
Abb. 21. Innenentwicklung und Stabilisierung von Siedlungsstrukturen: Räumliche Zielsetzungen  47
Abb. 22. Touristische und gewerbliche Ansiedlungen: Räumliche Zielsetzungen  48
Abb. 23. Landschaftssphären: Räumliche Zielsetzungen  50
Abb. 24. Anteile an Ufer- und Böschungsflächen  51
Abb. 25. Seerundweg und Uferschleifen: Räumliche Zielsetzungen  52
Abb. 26. Verkehrserschließung Räumliche Zielsetzungen  54
Abb. 27. Anreise zu den Mobilstationen / Wege zum See  55
Abb. 28. Erneuerbare Energien: Räumliche Zielsetzungen  56
Abb. 29. Freizeitschwerpunkte und Strandstandorte: Räumliche Zielsetzungen  59
Abb. 30. Freizeitschwerpunkte und Hafenstandorte: Räumliche Zielsetzungen  60
Abb. 31. Strände sind die wesentlichen regionalen und lokalen Anziehungspunkte am See   
(Illustration)  61
Abb. 32. Masterplanung ab 2025/2026  64
Abb. 33. Masterplanung bis zum Jahr 2030  67
Abb. 34. Masterplanung bis zum Jahr 2038  70
Abb. 35. Masterplanung bis zum Jahr 2046  73
Abb. 36. Anlage von Tagebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung)  75
Abb. 37. Anlage von Seebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung)  75
Abb. 38. Verortung der Lupenräume  79
Abb. 39. Visualisierung - Eventstandort Hochneukirch 2070  80
Abb. 40. Prinzipschnitt - Eventstandort Hochneukirch  83
Abb. 42. Eventstandort Hochneukirch im räumlichen Kontext (Luftbild)  83
Abb. 41. Verortung - Eventstandort Hochneukirch  83
Abb. 43. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2046  85
Abb. 44. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2070  87
Abb. 45. Visualisierung - Strandlandschaft Bandtrasse 2070  88
Abb. 46. Prinzipschnitt - Strandlandschaft Bandtrasse  91

179
Handlungsprogramm
Abb. 48. Strandlandschaft Bandtrasse im räumlichen Kontext (Luftbild)  91
Abb. 47. Verortung - Strandlandschaft Bandtrasse  91
Abb. 49. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2046  93
Abb. 50. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2070  95
Abb. 51. Visualisierung - Blick über den See mit Interkommunalem Gewerbecampus und Marina  
 Jackerath 2070  96
Abb. 52. Prinzipschnitt - Marina Jackerath  99
Abb. 54. Marina Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild)  99
Abb. 53. Marina Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse  99
Abb. 55. Schemaplan - Marina Jackerath 2046  101
Abb. 56. Schemaplan - Marina Jackerath 2070  103
Abb. 57. Visualisierung - Strandbereich Jackerath (Zwischennutzung) 2046  104
Abb. 58. Prinzipschnitt - Strandbereich Jackerath  107
Abb. 60. Strandbereich Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild)  107
Abb. 59. Strandbereich Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse  107
Abb. 61. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2046  109
Abb. 62. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2070  111
Abb. 63. Visualisierung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070  112
Abb. 64. Prinzipschnitt - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler  115
Abb. 66. Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler im räumlichen Kontext (Luftbild)  115
Abb. 65. Verortung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler  115
Abb. 67. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2046  117
Abb. 68. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070  119
Abb. 69. Visualisierung - Seezugang Wanlo / Keyenberg 2050  120
Abb. 70. Prinzipschnitt - Seedorf Keyenberg  123
Abb. 72. Seedorf Keyenberg im räumlichen Kontext (Luftbild)  123
Abb. 71. Verortung - Seedorf Keyenberg  123
Abb. 73. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2046  125
Abb. 74. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2070  127
Abb. 75. Visualisierung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046  128
Abb. 76. Prinzipschnitt - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo  131
Abb. 78. Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo im räumlichen Kontext (Luftbild)  131
Abb. 77. Verortung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo  131
Abb. 79. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046  133
Abb. 80. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2070  135
Abb. 81. Visualisierung - Schwimmende Insel 2070  149
Abb. 82. Die IGA ist entscheidender Impuls für die Sicherung und Entwicklung von Flächen   
(Illustration)  153
Abb. 83. Visualisierung - IGA-Ausstellungsbereich und Seilbahn 2037  155
Abb. 84. Am See sollen Räume für den Natur- und Biotopschutz entstehen (Illustration)  157
Abb. 85. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung  167
Abb. 86. Workshop im Arbeitskreis  168
Abb. 87. Workshop im Arbeitskreis  168
Abb. 88. Online-Beteiligung  169
Abb. 89. Erste öffentliche Planungswerksatt (Juliette Maes)  170
Abb. 90. Zweite öffentliche Planungswerksatt  170
Abb. 91. Walking Touren - Tour Bedburg  171
Abb. 92. Walking Touren - Tour Holzweiler  171

180
ANHANG
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses  
 - Teilprojekte  139
Tab. 2. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg - Teilprojekte  141
Tab. 3. Leitprojekt landseitige Standorterschließung - Teilprojekte  143
Tab. 4. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung - Teilprojekte  145
Tab. 5. Leitprojekt schwimmende Architektur & künstliche Inseln - Teilprojekte  147
Tab. 6. Leitprojekt Dorfrevitalisierung - Teilprojekte  151
Tab. 7. Leitprojekt Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 - Teilprojekte  153
Tab. 8. Leitprojekt Landschaftsgestaltung und Biodiversität - Teilprojekte  157
Tab. 9. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur - Teilprojekte  159
Tab. 10. Leitprojekt Zwischennutzung - Teilprojekte  161
Tab. 11. Leitprojekt Planungsrecht und Flächensicherung - Teilprojekte  163
Tab. 12. Handlungsprogramm Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtsc haftsflächen  173
Tab. 13. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer  174
Tab. 14. Handlungsprogramm Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur  175
Tab. 15. Handlungsprogramm Handlungsfeld Erneuerbare Energien  176
Tab. 16. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus  177

181
Handlungsprogramm
IMPRESSUM
Herausgeber
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
In Kuckum 68a, 41812 Erkelenz
info@landfolge.de, www.landfolge.de
Konzept- und Planerstellung, Gestaltung und Redaktion
RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH
Architektur und Stadtplanung
Schäferstraße 33, 44147 Dortmund
do@rha-planer.eu, www.rha-planer.eu
CLUB L94 LANDSCHAFTSARCHITEKT*INNEN GmbH
Venloer Str. 301-303, 50823 Köln
info@clubl94.de, www.clubl94.de
PROJECT M GmbH
Strategieberatung für den Tourismus
Matthias Wedepohl
Steinhöft 9, 20459 Hamburg
hamburg@projectm.de, www.projectm.de
Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH
Mobilität.Stadt.Dialog
Konrad-Zuse-Straße 1, 44263 Dortmund
info@planersocietaet.de, www.planersocietaet.de
Atelier Fischbach Anna Maria Fink
Berberisstraat 16, 1032 EL Amsterdam, 
mail@annafink.eu, www.annafink.eu
Visualisierungen:  
A. Calitz Visual
www.acalitzvisual.com
Stand: März 2025

182
ANHANG

183
Handlungsprogramm

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 4_Kapitel 8_Grundzüge Oberflächengestaltung Wiedernutzbarmachung)

31913 Zeichen

Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 
Hinweise zur Lesbarkeit: 
Neu eingefügte erforderliche Änderungen sind im Textverlauf blau abgedruckt. Grüne 
Textpassagen verweisen auf andere Kapitel und Abgleiche. Die übrigen Textpassagen 
beziehen sich auf den am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplan Garzweiler II.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaub ereiches 
8.1   Oberflächengestaltung 
1 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des 
Abbaubereiches 
 
8.1 Oberflächengestaltung 
 
Ziel: Bei der Verkippung ist möglichst ein böschungsfreier Anschluss an das 
unverritzte und das bereits rekultivierte Gelände herzustellen und grund-
sätzlich eine dauerhaft gesicherte Oberflächenentwässerung zu schaffen. 
 
Die Festlegung des Niveaus der zukünftigen Erdoberfläche hat so zu er-
folgen, dass mit den zur Verfügung stehenden Massen aus dem Abbaube-
reich Garzweiler II eine größtmögliche Landoberfläche entsteht. 
 
 
Erläuterung: 
Die Verkleinerung des Abbaugebietes Garzweiler II erfordert eine Anpassung der Wie-
dernutzbarmachungsplanung, die auch das Abbaugebiet des Braunkohlenplans Frim-
mersdorf betrifft. Ein Teil der dortigen Fläche wird nunmehr mit einer Teilfläche des 
Tagebausees beplant. Der Bereich der Bandanlagen einschließlich des Bunkerbe-
reichs soll außerdem in anderer Form als ursprünglich im Braunkohlenplan Frimmers-
dorf vorgesehen wiedernutzbar gemacht werden. Der Geltungsbereich des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II wird entsprechend um diese Fläche erweitert. Im geänderten 
Braunkohlenplan Garzweiler II werden diese für den Bereich des Braunkohlenplans 
Frimmersdorf geltenden Anpassungsplanungen mit festgelegt. Außerhalb dieses An-
passungsbereichs gilt der Braunkohlenplan Frimmersdorf von 1984 fort, sofern der 
Braunkohlenplan noch nicht vollständig umgesetzt wurde. In der Regel wird die voll-
ständige Umsetzung durch die Beendigung der Bergaufsicht dokumentiert. 
 
Für die zu rekultivierende Erdoberfläche und die Wiedernutzbarmachung des Tage-
baues ist unterstellt, dass mit dem Tagebau Garzweiler II der Braunkohlenbergbau in 
diesem Raum zu Ende geht und kein weiterer Tagebau aufgeschlosse n wird. Dies 
entspricht dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.1   Oberflächengestaltung 
2 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Revier vom 19.12.2022 (BGBl. I, S. 2479), das Änderungen am Kohleverstromungs-
beendigungsgesetz (KVBG) vom 14.08.2020 vornimmt und den Braunkohleausstieg 
für die Kraftwerke der RWE Power AG auf 2030 bzw. 2033 vorzieht.  
 
Bei der Verkippung ist möglichst ein böschungsfreier Anschluss an das unverritzte und 
das bereits rekultivierte Gelände herzustellen. Der Bereich östlich des Ufers des Ta-
gebausees wird zum Anschluss an die höher gelegene Rekultivierung zur Überbrü-
ckung der Höhendifferenz zum See terrassiert angelegt. Der Bereich der im Abbaufeld 
Frimmersdorf gelegenen Bandanlage einschließlich des Bunkerbereichs und der Ta-
gesanlagen wird nur teilweise verfüllt und verbleibt im Übrigen in Einschnittslage. Ver-
kippung und Rekultivierung werden sowohl aus betriebstechnischen als auch aus land-
schaftlichen Gründen dem Abbau unmittelbar nachgeführt. Bei der Großmodellierung 
soll - unter Berücksichtigung der außerhalb anschließenden Gewässer - eine Entwäs-
serung der wiederhergestellt en Erdoberfläche durch natürliches Gefälle und die vor-
gesehene Gliederung der Landschaft (Kapitel 8.2) und die Gestaltung des Tagebau-
sees (Kapitel 8.3) ermöglicht werden. 
 
Die Verfüllung soll - unter Wahrung der natürlichen Entwässerung der Oberfläche - so 
durchgeführt werden, dass bereits mit den tagebaueigenen Abraummassen eine 
größtmögliche Landoberfläche erreicht wird. 
Dies ist auch nach den UVP-Angaben der Bergbautreibenden aus 1992 (Kapitel 7.2.3) 
und den UVP/UP-Angaben aus 2025 (Kapitel 2.6.2.1) so vorgesehen. 
 
Darüber hinaus sollte die Großmodellierung so erfolgen, dass 
 
- die Oberflächenentwässerung überwiegend in Richtung der Grünzüge erfolgt und 
- in allen Bereichen, in denen später eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen 
ist, die Oberfläche so angelegt wird, dass das Gefälle den Vorgaben der Richtlinien 
der Bezirksregierung Arnsberg für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung 
von Braunkohlentagebauen in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht. 
 
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Umgang mit dem Betriebsge-

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.1   Oberflächengestaltung 
3 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
lände, das im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf liegt, dar. Auf-
grund der Verkleinerung des Abbaubereichs und die damit einhergehende Änderung 
des Braunkohlenplans Garzweiler II ist es notwendig, auch einen Teil der Wiedernutz-
barmachung des Abbaugebiets des Braunkohlenplans Frimmersdorf anzupassen. Der 
geänderte Braunkohlenplan Garzweiler II, der um den Anpassungsbereich in Frim-
mersdorf räumlich erweitert wurde, überlagert und überplant ausschließlich diesen Be-
reich des Braunkohlenplans Frimmersdorf. 
Etwa die Hälfte des Anpassungsbereiches im Abbaugebiet Frimmersdorf wird durch 
die Verschiebung des Tagebausees nach Osten als Seefläche wieder nutzbar ge-
macht (Kapitel 8.2). Der Bereich östlich des Uf ers des Tagebausees wird terrassiert 
angelegt, um die Höhendifferenz zum See zu überbrücken und einen Anschluss an die 
höher gelegene Rekultivierung zu ermöglichen. Auf einer ca. 125 ha großen landwirt-
schaftlichen Nutzfläche wird aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Löss eine nur 
1 m mächtige Lössschicht aufgetragen. Ca. 150 ha des im Abbaufeld liegenden Be-
reichs der Bandanlage, des Kohlebunkers und der Tagesanlagen werden nach Ende 
des Betriebs nicht vollständig verfüllt, sondern sollen aufgrund ihrer  besonderen Eig-
nung als Entwicklungsflächen gezielt für Projekte genutzt werden, die den Struktur-
wandel unterstützen. Dazu können z. B. Vorhaben mit beschäftigungssichernder, in-
novativer Gewerbenutzung, Bildung und Forschung, erneuerbare Energien, naturnahe 
Erholungsräume sowie Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und Renaturierung 
zählen. Eine Verfüllung erfolgt daher nur bis oberhalb des prognostizierten späteren 
Grundwasserspiegels. So können die teilweise bereits begrünten Böschungsbereiche 
erhalten bleiben und um zusätzliche forstliche Flächen und Landschaftsgestaltende 
Anlagen (LGA) zur Stärkung des Biotopverbunds ergänzt werden (Kapitel 8.2). 
 
Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA) dienen vorrangig der Aufwertung des Land-
schaftsbildes und umfassen ökol ogische Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem 
Geländemodellierung, Pflanzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur ökologischen Auf-
wertung. 
 
Synergien zur kommunalen Nachnutzungsplanung sind so weit rechtzeitig vorliegend 
zu berücksichtigen. Zusätzlich ist der „Masterp lan Seeentwicklung Garzweiler“ des 
Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler einzubeziehen.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.1   Oberflächengestaltung 
4 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.2   Gliederung der Landschaft 
5 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
8.2 Gliederung der Landschaft 
 
Ziel: Bei der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind sowohl 
die landwirtschaftliche Nutzung als auch die Belange des Naturschutzes, 
der Landschaftspflege und der Erholung zu berücksichtigen. Dabei ist da-
rauf zu achten, dass der ökologische Wert der Landscha ft und möglichst 
deren Funktionen wiederhergestellt werden. 
 
Eine ökologisch funktionsfähige Regeneration des Abbaubereiches ein-
schließlich des Anpassungsbereichs im Abbaugebiet Frimmersdorf soll 
durch die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen sowie  insbe-
sondere durch die Anlage und Gestaltung von Forstflächen und Flächen 
für Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA) erfolgen, die am Rand des zu-
künftigen Sees und im Bereich der  Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel liegen. Diese Flächen werden so angelegt, dass sie zusammen mit 
den über Betriebspläne geplanten oder bereits vorhandenen Grünflächen 
eine sinnvolle Vernetzung ergeben und den Biotopverbund stärken.   
 
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch geeigneten Flächenzu-
schnitt, situationsgemäße Wege- und Gewässerführung sowie Durchgrü-
nung landschaftsgerecht zu gestalten. Der Bördencharakter ist zu wahren. 
 
Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten im 
verkleinerten Abbaugebiet Garzweiler II einschließlich des Anpassungs-
bereichs im Abbaugebiet Frimmersdorf: 
 
 ca.  227 ha (ca. 7,2 %) landwirtschaftliche Fläche,  
     einschließlich des Wirtschaftswegenetzes, 
 ca. 125 ha (ca. 4 %) landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag, 
 ca.  81 ha (ca. 2,6 %) Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA), 
 ca. 345 ha (ca. 10,9 %) forstliche Fläche,  
 ca. 2.216 ha  (ca. 70,3 %) Wasserfläche, 
 ca. 150 ha (ca. 4,7 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwandel,

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches 
8.2   Gliederung der Landschaft 
6 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
 ca. 9 ha (ca. 0,3 %)  Flächen für Straßen 
 
 Summe: ca. 3.153 ha (davon ca. 2.420 ha im Geltungsbereich des  
 Braunkohlenplans Garzweiler II und ca. 733 ha im Geltungs-
bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf)  
 
 
Erläuterung: 
Bei der Rekultivierung außerhalb des Tagebauseebereiches wird zunächst grundsätz-
lich von einer Wiederherstellung des ursprünglichen Landschaftscharakters ausge-
gangen. 
 
Durch den Braunkohlenbergbau wird in eine funktionsfähige, fast ausschließlich acker-
baulich orientierte Kulturlandschaft eingegriffen (UVP/UP -Angaben der Bergbautrei-
benden 2025, Kapitel 2.5.6 ). Die Rekultivierung der Tagebauoberfläche soll diesen 
Eingriff bilanziell weitgehend aufheben. Hierzu wurde auf der Grundlage der Eingriffs-
berechnung nach LANUV NRW 2021 (Numerische Bewertung von Biotoptypen für die 
Eingriffsregelung in NRW) in den UVP/UP -Angaben der Bergbautreibenden (2025) 
eine Bewertung durch die Bezirksregi erung vorgenommen. Die Berechnungen erge-
ben, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch die vorgesehene Rekultivierung 
ausgeglichen und ersetzt wird. Die berechnete Kompensation ergibt sich aus den 
durch bergbauliche Zwänge neu hinzukommenden Nutzunge n (z. B. Wasser und 
Forst), der Funktionalität von Biotopstrukturen , beziehungsweise von Landschaftsge-
staltenden Anlagen (LGA)  sowie die nach derzeitigem Erkenntnisstand notwendigen 
Freiraumfunktionen (Landwirtschaft, Landschaftsgestaltung, landschaftsbezogene Er-
holung, Ökologie); d. h. die Rekultivierung hat nicht nur die Wiederherstellung der 
früheren Nutzung, sondern auch einen gesteigerten Freizeit- und Erholungswert sowie 
eine ökologische Regeneration des Abbaubereiches zum Ziel. Die Verkleinerung des 
Abbaugebietes hat eine Verringerung der Umweltauswirkungen zur Folge, da auf die 
bergbauliche Inanspruchnahme einer rund 2.380 ha großen Fläche verzichtet wird. 
 
Darüber hinaus kommt die Verkleinerung des Abbaugebietes insbesondere dem Erhalt 
von wertvollen, landwirtschaftlich genutzten Böden zugute. Durch die Verkleinerung 
des Abbaufeldes um rund 2.380 ha bleiben rund 2.047 ha landwirtschaftliche Fläche

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.2   Gliederung der Landschaft 
7 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
im ehemaligen Tagebauvorfeld erhalten und können weiter landwirtschaftlich genutzt 
werden.  
 
Mit der vorgenannten Aufteilung der zu rekultivierenden Bodennutzungsarten und dem 
Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche im ehemaligen Tagebauvorfeld soll den Erfor-
dernissen 
- eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes, 
- einer ertragreichen landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzbarkeit, 
- eines erlebnisreichen und natürlich wirkenden Landschaftsbildes, 
- einer dauerhaft erfolgreichen Wiederansiedlung artenreicher heimischer Pflanzen- 
und Tiergesellschaften und  
- einer landschaftsbezogenen Erholungsnutzung  
Rechnung getragen werden. 
 
Dies soll im verkleinerten Abbaugebiet Garzweiler II sowie im Anpassungsbereich 
der Abbaufläche Frimmersdorf insbesondere erreicht werden durch 
- die Anlage von ca. 227 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und ca. 125 ha landwirt-
schaftlicher Nutzfläche mit 1 m Lössauftrag einschließlich des Wirtschaftswegenet-
zes. Mit Blick auf die ca. 125 ha landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag im 
Bereich des östlichen Seeufers bestehen keine landesplanerischen Bedenken da-
gegen, dass über eine mögliche zukünftige nachgelagerte Konkretisierungspla-
nung die landwirtschaftliche Fläche verkleinert und naturnah oder mit Sonderbioto-
pen mit einer anderen Bodenzusammensetzung als Löss angelegt wird. Im Gegen-
zug kann die verbleibende landwirtschaftliche Fläche mit der Zielsetzung der Nach-
haltigkeit mit einem erhöhten Lössauftrag versehen werden. In die sem Zuge der 
Konkretisierungsplanung kann das Höhengefälle und der mit Blick auf die Gewäs-
serqualität gebotene Abstand der landwirtschaftlichen Fläche zum Tagebausee be-
rücksichtigt werden. Die Konkretisierungsplanung, einschließlich der finalen Ab-
stimmung zwischen den an dieser Plankonkretisierung zu beteiligenden Stellen, 
muss rechtzeitig vor der tatsächlichen Verkippung, die sich aus der technischen 
Abwicklung des Tagebaus ergibt, abgeschlossen sein. Eine solche Konkretisie-
rungsplanung hat keine nachteiligen wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamt-
umweltverträglichkeit zur Folge.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.2   Gliederung der Landschaft 
8 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
- die Anlage von ca. 345 ha Forstflächen, z. B. in den Böschungsbereichen des Ta-
gebausees oder den Böschungsbereichen im Areal der Entwicklungsfläche für 
Strukturwandelprojekte,  
- die Anlage von rund 81 ha mit Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA), die eine 
Vernetzung des Elsbachtals mit dem Jüchener  Wäldchen und den Uferbereichen 
des Tagebausees ermöglichen und der ökologischen Aufwertung dienen,  
- die Anlage einer ca. 2.216 ha großen Wasserfläche mit einem Seeablauf Richtung 
Niers, die ein wertvolles Trittsteinbiotop insbesondere für die Zugvögel und  einen 
wertvollen Lebensraum für die an Feuchtigkeit gebundenen Tier - und Pflanzenar-
ten darstellt. Ebenfalls dienen die Wasserfläche, wie auch die Forstbereiche der 
Erholungsnutzung. 
 
In den vorgenannten Angaben sind die Flächenangaben des Änderungs - bzw. Über-
planungsbereichs im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf enthalten. 
Zur Verdeutlichung der Unterschiede in den Flächen - und Nutzungsänderungen im 
Vergleich zur ursprünglichen Planung des Braunkohlenplans Frimmersdorf werden die 
Nutzungsarten und Flächenangaben nachfolgend auch separat dargestellt: 
 
 
Nutzungsarten – Wiedernutzbarmachung gemäß Änderung des Braunkohlenplans  
Garzweiler II  (Vorhaben gem. LE 2023) in Hektar (ca. Angaben) 
 
 Landwirt-
schaft 
Landwirtschaft 
mit 1 m Löss-
auftrag 
 
Forst Landschafts-
gestaltende 
Anlagen 
(LGA) 
Wasser Entwick-
lungsfläche 
Strukturwan-
del 
Sonstige 
Flächen 
Summe 
Änderungsbe-
reich Braun-
kohlenplan 
Frimmersdorf 
nach Überpla-
nung 
 
- 42 154 81 306 150 - 733 
 
Nutzungsarten – Wiedernutzbarmachung gemäß Braunkohlenplan Frimmersdorf in Hektar   
(ca. Angaben) 
 Landwirt-
schaft 
Landwirtschaft 
mit 1 m 
Lössauftrag 
Forst Landschafts-
gestaltende 
Anlagen 
(LGA) 
Wasser Entwick-
lungsfläche 
Strukturwan-
del 
Sonstige 
Flächen 
Summe 
Änderungsbe-
reich Braun-
kohlenplan 
Frimmersdorf 
1985 
712 - 17 - - - 4 (Ver-
kehrsflä-
chen) 
733

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.2   Gliederung der Landschaft 
9 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Die Bergbautreibende hat hierzu UVP/UP-Angaben (2025) gemacht (Kapitel 2.6.2). 
 
Bei der Herstellung der Forstflächen sind bodenständige Gehölze zu verwenden.  
 
In den UVP/UP-Angaben (2025) trifft die Bergbautreibende Aussagen zur Anlage von 
Forstflächen und Flächen für Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA), die vorwiegend 
mit Holzarten entsprechend der natürlichen potentiellen Waldgesellschaften angelegt 
werden. 
 
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) und der naturnahe Gewässerausbau sol-
len zur Steigerung der ökologischen Vielfalt der Landschaft die landw irtschaftlichen 
Flächen durch Grünauflockerungen anreichern. Die Landschaftsgestaltenden Anlagen 
(LGA) dienen auch zur Umsetzung erforderlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen 
für geschützte Tiere, die im Tagebauvorfeld ihren Lebensraum verlieren. Weiterhin soll 
durch eine abwechslungsreiche Trassierung der Wirtschaftswege die landwirtschaftli-
che Fläche auch die Funktion als Erholungsraum erfüllen. 
 
Als Maßnahmen kommen hierfür u. a. in Betracht: 
 
- Kleinmodellierungsböschungen mit standortgerechten Gehölzen, 
- Hecken und Saumbiotope, 
- Eingrünung der Wegeränder, 
- Schaffung von Sonderstandorten mit mageren Böden, 
- Ausbau der Fließgewässer nach der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher 
Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – „Blaue Richtlinie“ (LANUV NRW), 
- Schaffung ungenutzter, mindestens 5 m breiter Streifen, u. a. entlang von Wegen, 
zur Stabilisierung der Agrarlandschaft. 
 
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sollen ca. 81 ha betragen. Der Braun-
kohlenplan übernimmt die Funktion des Landschaftsrahmenplanes.  In dieser Rolle 
kann vom Träger der Landschaftsplanung (in eigener Zuständigkeit und Kostenträger-
schaft) über die Wiedernutzbarmachung nach BBergG hinaus eine Landschaftsent-

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.2   Gliederung der Landschaft 
10 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
wicklung im Rahmen von 20 ha ermöglicht werden. Die Belangabwägung ist im ent-
sprechenden Landschaftsplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen von Flurbereini-
gungsverfahren sollten zu gegebener Zeit im Konsens Möglichkeiten gesucht werden, 
die Flächenanteile der Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) zu erhöhen. 
 
Die Flächenangaben für die S traßen beinhalten die nach Bundesfernstraßengesetz 
(FStrG) definierten Flächen des Straßenkörpers, das sind insbesondere der Straßen-
grund, Straßenunterbau, Straßendecke, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Grä-
ben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmau ern, Lärmschutzanlagen,  
Trenn-, Seiten -, Rand - und Sicherheitsstreifen. Die erforderlichen Planungen und 
Maßnahmen sind so rechtzeitig einzuleiten und mit den zuständigen Behörden abzu-
stimmen, dass das Ziel nicht gefährdet wird.   
 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und dem Bundesnatur-
schutzgesetz, 
- in der Bauleitplanung.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.3   Tagebausee 
11 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
8.3 Tagebausee 
 
Ziel: Der Tagebausee ist in Form und Gliederung entsprechend der Nutzung als 
wasserorientierter Freizeit- und Erholungsschwerpunkt zu gestalten mit 
Schwerpunkten der landschaftsbezogenen Erholung im östlichen Teil. 
Der Bereich des östlichen Seeufers bis zur nordöstlichen Uferzone und 
die Buchten zwischen Keyenberg und Holzweiler sowie Holzweiler und Ja-
ckerath sind dem Naturschutz vorbehalten. Areale mit Schwerpunkt auf 
Freizeitnutzung sind insbesondere im Bereich der Ortslagen sowie im Be-
reich des Bandeinschnitts und des nordöstlichen Seeufers vorzusehen. 
 
Die den See umgebenden, standortgerecht zu bewaldenden Kippenbö-
schungen und der Abfluss des Sees in die Niers sind in ihrer Modellierung 
den vorgenannten Funktionen dieser Bereiche entsprechend zu gestalten 
und standsicher anzulegen. 
 
Wasserbezogene Zwischennutzungen während des Füllvorganges sind - 
unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - erst ab Erreichen eines Was-
serstands vor den Böschungen des halben Zielwasserstandes (+ 66 m 
NHN) an besonders ausgewiesenen Stellen zu ermöglichen.  
Um den Tagebau für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen, sollen Zu-
gänge in den Tagebau angelegt werden, die auf definierten Wegen eine 
Zwischennutzung und einen sicheren Aufenthalt im Tagebau ermögli-
chen.  
An ausgewählten Bereichen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen 
werden, dass z. B. durch Stege oder schwimmende Plattformen die Nut-
zung der Wasserfläche ermöglicht wird. 
 
Die Realisierung von ökologischen Flachwasserzonen und von weiteren 
ökologischen Bereichen im Uferbereich ist vorzusehen.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaube reiches 
8.3   Tagebausee 
12 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Erläuterung: 
Der als Folge des Massendefizits verbleibende Restraum ist durch Anlage eines Ta-
gebausees zu rekultivieren (Kapitel 1.3). 
 
Nach den UVP/UP-Angaben (2025) der Bergbautreibenden (Kapitel 1.1.3.1) ist in dem 
verbleibenden Restraum die Anlegung eines rund 2.216 ha großen Tagebausees ge-
plant. Die Zielwasserspiegelhöhe ist bei rund + 66 m NHN geplant, so dass sich eine 
größte Tiefe von rd. 170 m ergibt. Die Seebefüllung beginnt 2036 (nach dem Ende der 
Braunkohlengewinnung im Jahr 2030 bzw. 2033 gemäß KVBG) und wird ca. 30 Jahre 
dauern. 
 
Die Generalneigung des Kippenböschungssystems im Tagebausee soll nicht steiler 
als 1:5 sein. Dabei ist durch wechselnde Böschungswinkel und geschwungene Bö-
schungslinien eine naturlandschaftliche Gestaltung anzustreben. 
 
Für die Befüllung des Tagebausees ist ein Einleitbauwerk zu errichten. Die Herstellung 
des Einleitbauwerks ist nach Vorlie gen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzung 
vorgesehen. 
 
Bereits während der Seebefüllung sind wasserwirtschaftlich bzw. gewässerökologisch 
verträgliche Nutzungen innerhalb des Tagebausees zu ermöglichen. Dabei soll sich 
die Art der Zwischennutzung und r äumliche Verortung an der Erläuterungskarte XX 
„Zwischennutzung“ orientieren. Die Zulässigkeit von Zwischennutzungen und deren 
Örtlichkeit bedarf der Freigabe durch die Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicher-
heitsgründen jederzeit eingeschränkt oder widerrufen werden. 
 
Im Jahr 2037 soll im Bereich des Tagebaus die Internationale Gartenausstellung (IGA) 
ausgerichtet werden. Zwischennutzungen sollen im Hinblick auf deren Durchführung 
mit den Planungen des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler abgestimmt werden 
(siehe Kapitel 1, Ziel 1). 
 
Tagebau-, bzw. Seezugänge sind ein zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Ta-
gebaus während der Befüllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, dass

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.3   Tagebausee 
13 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
möglichst aus allen Freizeitschwerpunkten (Wanlo, Hochneukirch, B andtrasse) und 
den Ortschaften Jackerath, Holzweiler und Keyenberg ein Zugang zum Tagebau in der 
Zwischennutzung entwickelt wird. So könnte allen angrenzenden Ortschaften ein gut 
erreichbarer Zugang in den Tagebau angeboten werden.  
Wegeführungen im Tagebau sind grundsätzlich ab Erreichen eines Wasserstandes 
vor der Böschung von einem Drittel des Zielwasserstands (+ 66 m NHN) möglich. Ta-
gebau-, bzw. Seezugänge sind dabei als Anschlüsse der umliegenden Erschließung 
an die Wege innerhal b des Tagebaus zu verstehen. Ein Tagebau -, bzw. Seezugang 
ist nicht gleichzusetzen mit einem Zugang zur Seewasserfläche (Wasserzugang). 
Um auch Wasserzugänge zu ermöglichen sollen an ausgewählten Standorten schwim-
mende Elemente ab Erreichen eines Wassersta nds vor den Böschungen von ½ des 
Zielwasserstandes (+ 66 m NHN) - an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen wer-
den (z. B. Steganlagen und Pontons). Die genaue Anzahl und Verortung dieser Ele-
mente sind im weiteren Umsetzungsprozess zu bestimmen. 
Als Zwischennutzung während der Seebefüllung soll die Errichtung von Anlagen zur 
Erzeugung Erneuerbarer Energien und ggf. zur Speicherung von Energien, einschließ-
lich Floating-Varianten, ermöglicht werden.  
 
Um die obersten Böschungsabschnitte des Tagebaus, die erst  gegen Ende der See-
befüllung geflutet werden, vor möglichen Erosionen zu schützen, sind diese zu begrü-
nen. Im Planfeststellungsverfahren für die Herstellung des Tagebausees wird zu prü-
fen sein, ob aus Gründen der Wasserqualität die Begrünung der Böschungen bei fort-
schreitender Befüllung des Tagebausees ganz oder teilweise wieder beseitigt werden 
muss. 
 
In den Uferbereichen des Tagebausees sind ökologische Flachwasserzonen vorzuse-
hen. Die ökologischen Flachwasserzonen bewirken eine Erhöhung der strukturellen  
Vielfalt und damit eine Aufwertung des Ökosystems und sollten nur Naturschutzzwe-
cken vorbehalten bleiben. Ihre Bespannung mit Wasser erfolgt im Zuge des ansteigen-
den Seewasserspiegels. 
 
Dabei soll für Erholungssuchende und zur Freizeitbetätigung ein struk turreiches, na-

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.3   Tagebausee 
14 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
turnahes, abwechslungsreiches und somit attraktives Gebiet im Bereich des nördli-
chen, westlichen und südlichen Seeufers angrenzend an die Ortslagen, im Norden des 
Ostufers sowie südlich des Bandeinschnittes geschaffen werden. Insbesondere der  
östliche Teil ist für eine landschaftsbezogene (stille) Erholung vorzusehen. Dieser Be-
reich ist horizontal und vertikal in natürlich wirkender, abwechslungsreicher Form zu 
gliedern. 
Die Erschließung des Sees soll durch vorhandene und neu herzustellende Straßen 
erfolgen (Kapitel 7.1 und 7.2). 
 
Die Buchten zwischen Keyenberg und Holzweiler, zwischen Holzweiler und Jackerath 
sowie der östliche Abschnitt des Seeufers bis zur nordöstlichen Uferzone, in der der 
Schwerpunkt auf Freizeitnutzung liegt, sind dem Naturschutz vorbehalten. 
 
Die räumliche Verortung der verschiedenen Nutzungen soll sich dabei an der Erläute-
rungskarte XX „Nutzungsschwerpunkte“ orientieren. 
Die Darstellung der Erläuterungskarten basiert unter anderem a uf dem „Masterplan 
Seeentwicklung Garzweiler“ des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. 
 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, 
- im Flurbereinigungsverfahren, 
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz, 
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und dem Bundesnatur-
schutzgesetz.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches 
8.4   Böden 
15 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
8.4 Böden 
 
Ziel: Der beim Abbau gesondert zu gewinnende Löss ist bei der Wiedernutz-
barmachung der Erdoberfläche so aufzubringen, dass eine ungeschmä-
lerte land- und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst kurzer Zeit 
wieder erreicht wird. F ür die forstliche Wiedernutzbarmachung ist Forst-
kies mit unterschiedlichen Lössanteilen zu verwenden. Bei den Böschun-
gen ist durch Mischung mit anderen Bodenanteilen zugleich eine mög-
lichst hohe Sicherung der Standfestigkeit anzustreben, für die vorgesehe-
nen Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sind bei der Wiederherstel-
lung der Erdoberfläche die notwendigen Standortvoraussetzungen zu 
schaffen. 
Der zur Wiedernutzbarmachung notwendige Löss ist rechtzeitig zu si-
chern. Hierüber ist rechtzeitig ein Nachweis zu führen. Lössüberschüsse 
und L össmangel sind zwischen Tagebauen auszugleichen, soweit dies 
möglich und vertretbar ist. Lössboden ist grundsätzlich für die Oberflä-
chenwiederherstellung zu verwenden. 
 
 
Erläuterung: 
In den UVP/UP-Angaben (2025) der Bergbautreibenden werden Ausführungen zu den 
Bodenverhältnissen im Abbaugebiet gemacht (Kapitel 2.2.3). Es kommen annähernd 
flächendeckend fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs - 
und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit  (sehr schutzwürdig) vor. Kleinräu-
mig liegen auch fruchtbare Böden mit hoher Funktionserfüllung als Regelungs - und 
Pufferfunk-tion / natürliche Bodenfruchtbarkeit (schutzwürdig) vor sowie Böden mit 
großem Wasserrückhaltevermögen. Diese Böden besitzen ein großes Wasserrückhal-
tevermögen, welches wichtig hinsichtlich der Reglerfunktion für den Wasserhaushalt 
aber auch für den qualitativen Grundwasserschutz und die Kühlung in Siedlungsker-
nen ist. 
 
Durch den Tagebau wird der Boden vollständig umgelagert. Die Rek ultivierung der 
landwirtschaftlichen Flächen soll entsprechend den Richtlinien der Bezirksregierung

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.4   Böden 
16 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Arnsberg für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Braunkohlentage-
bauen in ihrer jeweils gültigen Fassung erfolgen. 
 
Hierbei ist Löss und Lösslehm vermengt als kulturfähiges Material zu verwenden. Das 
Aufbringen soll in der Regel trocken erfolgen und im gesetzten Zustand mindestens            
2 m mächtig sein. Bodenverdichtungen sind zu vermeiden. Eine Ausnahme hierzu 
stellt die rund 125 ha große l andwirtschaftliche Fläche am Ostufer des Tagebausees 
dar. Aufgrund der Verkleinerung des Abbaufeldes kann im Vorfeld nicht ausreichend 
Löss für eine zuvor beschriebene Rekultivierung gewonnen werden, so dass hier eine 
reduzierte, rund 1 m mächtige Lössschicht aufgebracht wird. 
 
Auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen ist entsprechend den Richtlinien für das 
Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstlicher Wiedernutzbarmachung 
für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke in  ihrer jeweils gültigen Fas-
sung sog. Forstkies (enthält einen Lössanteil) aufzubringen. Der Forstkies mit gerin-
gem Lössanteil ist vorwiegend im Böschungsbereich, der Forstkies mit hohem Lös-
santeil insbesondere für ebene Flächen vorzusehen. Bei der Wiederherstellung de r 
Erdoberfläche sind unterschiedliche Standortbedingungen einschließlich sogenannter 
"extremer" Standortverhältnisse (trockene, magere, kalkhaltige, saure, bindige, nasse 
Böden, unterschiedliche Exposition) als Grundlage für eine vielfältige Pflanzen - und 
Tierwelt zu schaffen. 
 
Der hohen Bedeutung des Lössbodens für den land- und forstwirtschaftlichen Ertrags-
reichtum in der Niederrheinischen Bucht entsprechend muss die Funktionserhaltung 
dieser natürlichen Lebensgrundlage langfristig gesichert werden. Es ist notwendig, die 
revierweit jeweils zur Verfügung stehenden und erforderlichen Lössmengen als Aus-
gangsdatenmaterial zu erfassen. 
 
Lössüberschüsse und Lössmangel sind zwischen den Tagebauen auszugleichen. So-
weit darüber hinaus mehr verwertbarer Löss ansteht , ist auch dieser Löss gesondert 
zu gewinnen und als oberste Bodenschicht bei der Wiederherstellung von Oberflächen 
zu verwenden.

8      Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches  
8.4   Böden 
17 
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025  
 
 
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: 
 
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8)

14883 Zeichen

Seite 1 von 5 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0858 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Andreas Krimphoff / 
Johanna Weber 
Telefon 0221 / 147 - 4676 / - 
4613 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.06.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 13.06.2025 4. zur Kenntnis 
 
TOP: 
Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund 
des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich 
der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 
8 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä -
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ sowie das Ergebnis der 
Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler II vom 27.05.2025 zur Kenntnis und bittet die Regio -
nalplanungsbehörde diese dem noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde zu legen. 
Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungsbehörde angezeigt 
und erneut zum Beschluss vorgelegt. 
 
 
Erläuterungen: 
Hintergrund / Zum Stand des Verfahrens:  
 
Als Anschlussplanung an den Tagebau Garzweiler I wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 
31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Lan-
des Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere 
Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Gel-
tungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen.  
Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes 
Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein 
Braunkohlenplanänderungsverfahren ein. 
Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler zu -
nächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz 
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen 
vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030.  
Den Verlauf des Änderungsverfahrens ab 2016 bis 2022 können Sie überschlägig der folgenden 
tabellarischen Übersicht entnehmen.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 2 von 5 
 
DATUM VERFAHRENSSCHRITT WESENTLICHE INHALTE 
2016 Leitentscheidung des  
Landes Nordrhein-Westfalen 
grundlegende Änderung der politischen und 
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in 
Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen 
o Der Tagebau Garzweiler II wird so verklei -
nert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Sied-
lung Dackweiler und der Hauerhof nicht um -
gesiedelt werden. 
o Der Restsee ist in kompakter Form westlich 
einer A 61 neu, angrenzend an das unver -
ritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalk-
ten Kippenbereichen unter Wahrung einer 
naturnahen Gestaltung zu planen. 
o Insellage Holzweiler ist zu vermeiden; Min -
destabstand von 400 m zur Abbaugrenze 
 
03.03.2017 Beschluss Braunkohlenausschuss Feststellung der wesentlichen Änderung der 
Grundannahmen aufgrund der LE 2016 und Er -
forderlichkeit eines Änderungsverfahrens 
 
18.05.2018 Beschluss Braunkohlenausschuss Auftrag an Regionalplanungsbehörde Köln, einen 
Vorentwurf auf Grundlage des neuen Abbaukon-
zeptes zu erarbeiten.  
 
SOMMER 
2018 
FRÜHZEITIGE UNTERRICH-
TUNG UND SCOPING  
Festlegung des Untersuchungsrahmens  
JANUAR 
2019 
Kommission  
„Wachstum, Strukturwandel und 
Beschäftigung“ 
Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braun -
kohlenverstromung in Deutschland 
14.08.2020 Inkrafttreten des  
Kohleverstromungsbeendigungs-
gesetzes (KVBG) 
o Frühzeitiger und geordneter Braunkohleaus -
stieg 
o Feststellung der energiewirtschaftlichen und 
energiepolitischen Erforderlichkeit TB Garz -
weiler für eine gesicherte Energieversorgung 
in den Grenzen der LE 2016 
o Beendigung der Kohlegewinnung in Garz -
weiler II 2038 (Überprüfung des Abschluss -
datums 2035) 
 
23.03.2021 Leitentscheidung des  
Landes Nordrhein-Westfalen  
o Abschlussdatum Garzweiler II bleibt der 
31.12.2038 
o Vergrößerung der Abstände der Abbau -
grenze zu den Ortsrändern auf mindestens 
400 m, wenn möglich 500 m  
o Wiederherstellung einer leistungsfähigen 
verkehrlichen Verbindung der Anschlussstel-
len Mönchengladbach-Wanlo und Titz Jacke-
rath so, dass der östliche Seebereich samt 
anschließender Flächen den Ansprüchen an 
eine qualitativ hochwertige Raumentwicklung 
und landschaftsorientierte Erholung gerecht 
werden kann.  
o Die Befüllung der Restseen soll auf einen 
Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende 
der Braunkohleförderung ausgerichtet wer -
den. 
o Die fachlichen Anforderungen an die Seege-
staltung der Leitentscheidung aus 2016 gel -
ten unverändert.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 3 von 5 
28.05.2021 NEUKONSTITUIERUNG BRAUNKOHLENAUSSCHUSS 
13.12.2021 Beschluss Braunkohlenausschuss Aufforderung an die Bergbautreibende zur Vor -
lage einer aktualisierten Vorhabenbeschreibung  
 
01.08.2022 Beauftragung  
Fachgutachten zur Abraumbilan -
zierung und hydrogeologische 
Auswirkungsanalyse im Tagebau 
Garzweiler für unterschiedliche 
Ausstiegsszenarien mit Alternativen-
Entwicklung  
 
o Unabhängige fachliche Überprüfung des 
Ausstiegs 2033 und 2030 aus bergbau- / 
fachplanerischer Sicht  
o Variantenentwicklung 
o Bewertung  
04.10.2022 Politische Verständigung des BMWK, des MWIKE und der RWE Power AG auf einen 
vorgezogenen Kohleausstieg 2030 
 
25.11.2022 Beschluss Braunkohlenausschuss Neustart des Änderungsverfahrens Garzweiler II  
 
NOVEM-
BER 2023 
Abschlussbericht Fachgutachten Garzweiler  
14.11.2023 Beauftragung  
Ergänzungsgutachten 
o Überprüfung der angepassten Vorhabenbe-
schreibung vor dem Hintergrund der LE 
2023 
 
Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bis -
herigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 
2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenaus -
schuss beauftragte die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den 
räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wieder-
nutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können.  
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 
19.12.2022 erfolgte eine Änderung des KVBG. Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Not-
wendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Ener-
gieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung 
der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ort -
schaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich 
und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem 
angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. 
Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss die Änderung des Braunkohlenplans Garz -
weiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Än -
derung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wieder -
nutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchführen.  
Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden wurden im Septem-
ber 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. 
Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der 
UVP unterrichtet.  
Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht 
und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler vorgegeben. So 
gilt es, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zu -
künftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich 
sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften 
Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ort -
schaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt 
hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 4 von 5 
die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die LE 2023 schreibt darüber 
hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen Keyenberg, Kuckum, Ober- 
und Unterwestrich, Berverath und der Holzweiler Höfe vor. Diese gilt es, zu Dörfern der Zukunft zu 
entwickeln.  
Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens im November 2023 legte die Bergbau -
treibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschreibung vor, auf deren Grundlage mit 
Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs 
beauftragt wurde. 
 
Stand der Entwurfserarbeitung: 
Die Kapitel 1 „räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahme“, 4 „Emissionen“, 5 „Kultur- 
und sonstige Sachgüter“ und 6 „Umsiedlung“ sowie ein Vorentwurf der Sozialverträglichkeitsprüfung 
(Kapitel 10) wurden fertiggestellt. In seiner 174. Sitzung am 21.03.2025 nahm der Braunkohlenaus-
schuss diese Kapitel zur Kenntnis. Sie sollen vorbehaltlich noch erforderlicher Änderungen dem 
noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegt werden. Eine Beratung der Kapitel im Ar -
beitskreis Garzweiler II ist im Vorhinein am 25.02.2025 erfolgt. 
 
Die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 
des Abbaubereiches“ wurden nun fertiggestellt. Als Orientierung diente hier unter anderem der „Mas-
terplan Seeentwicklung Garzweiler“ des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler, welcher dem 
TOP als Anlage beiliegt.  
 
Auch wenn im laufenden Änderungsverfahren die Erforderlichkeit von weiteren Änderungen an die-
sen Kapiteln nicht in Gänze ausgeschlossen werden kann, so kommt die Regionalplanungsbehörde 
aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Auffassung, dass eine Änderung eher unwahr -
scheinlich ist und die Kapitel mit Blick auf eine zügige Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens 
bereits in der vorliegenden Fassung beraten werden können. Sollte es im weiteren Erarbeitungspro-
zess zu einem Änderungserfordernis kommen, würde dies dem Braunkohlenausschuss mitgeteilt, 
erläutert und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Die Änderung des Braunkohlenplanes beschränkt sich von Gesetzes wegen (§ 30 Abs.1 S.1 LPlG 
NRW) auf „erforderliche“ Änderungen. Als Grundlage für die anliegenden Kapitel wurde der Text des 
Braunkohlenplanes Garzweiler von 1995 genommen. Neu eingefügte, erforderliche Änderungen 
sind kenntlich gemacht. Es ist beabsichtigt, voraussichtlich mit dem Aufstellungsbeschluss, eine für 
sich lesbare Fassung mit Hervorhebung der Änderungen zu erstellen. Zudem wird eine ergänzende 
Synopse erstellt, aus welcher die Streichungen in einzelnen Kapiteln, auch aufgrund von Funktions-
losigkeit der gestrichenen Textpassagen, da ihre Verwirklichung aufgrund tatsächlicher oder recht -
licher Entwicklungen auf unabsehbare Zeit offenkundig ausgeschlossen ist, ersichtlich sind. 
Kapitel 7 trifft Festlegungen zu noch herzustellenden Ersatzstraßen im Bereich und im Umfeld des 
Tagebaus Garzweiler II. 
 
Kapitel 8 befasst sich mit den Grundzügen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung 
des Abbaubereiches. Es werden Ziele zur Oberflächengestaltung, der Gliederung der Landschaft, 
dem Tagebausee und den Böden formuliert. Unter anderem wird dabei auch auf die Möglichkeit von 
Zwischennutzungen während der Seebefüllung eingegangen. 
 
Die letzten noch ausstehenden Kapitel 0 „Allgemeine Erläuterungen“, 2 „Wasserhaushalt“, 3 „Natur-
haushaushalt“ und 9 „Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung“ sowie die zeich-
nerischen Festlegungen und Erläuterungskarten sind aktuell in der Erarbeitung und werden für die 
176. Sitzung des BKA am 26.09.2025 vorgelegt. Nach deren Fertigstellung werden auch diese In -
halte im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss im Arbeitskreis vorberaten.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 5 von 5 
Beratungen des AK Garzweiler II vom 27.05.2025 
Auch wenn im laufenden Änderungsverfahren die Erforderlichkeit von grundsätzlichen Änderungen 
an den vorliegenden Kapiteln nicht in Gänze ausgeschlossen werden kann, so kommt die Regional-
planungsbehörde aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Auffassung, dass eine Änderung 
eher unwahrscheinlich ist und die Kapitel mit Blick auf eine zügige Durchführung des Braunkohlen -
planverfahrens bereits beraten werden können. Sollte es im weiteren Erarbeitungsprozess zu einem 
Änderungserfordernis kommen, würde dies dem Braunkohlenausschuss mitgeteilt, erläutert und er-
neut zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Die vorliegenden textlichen Erläuterungen der Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä -
chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ wurden in der Sitzung des Ar -
beitsreis Garzweiler II am 27.05.2025 inhaltlich diskutiert und beraten.  
 
Weiteres Vorgehen:  
Nach Kenntnisnahme der in den Anlagen zur Verfügung gestellten Kapitel, werden diese dem Braun-
kohlenplanvorentwurf zugrunde gelegt.  
Nach Vorlage der Unterlagen zur Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Berg-
bautreibende Ende Januar 2025, ist es nun möglich die noch ausstehenden Kapitel zu erarbeiten 
und nach deren Fertigstellung im Arbeitskreis Garzweiler II zu beraten. Dabei wird ein frühzeitiger 
Versand berücksichtigt, es soll jedoch keine Möglichkeit bestehen, wie bei den Kapiteln 1, 4, 5 und 
6 mit 10, vorab Stellung zu nehmen.  
Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Entwurfserarbeitung des gesamten Braunkohlenplanvor -
entwurfs. Nach Fertigstellung eines vollständigen Braunkohlenplanvorentwurfes würde die Aufstel -
lung des Braunkohlenplans inkl. der bereits beratenen und zur Kenntnis genommenen Kapitel als 
Gesamtwerk zunächst im Arbeitskreis beraten und schließlich im Braunkohlenausschuss beschlos-
sen werden. Anschließend würde die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.  
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 4_Kapitel 7_Verkehr  
2. Anl. 2 zu TOP 4_Kapitel 8_Grundzüge Oberflächengestaltung Wiedernutzbarmachung  
3. Anl. 3 zu TOP 4_Niederschrift AK GWII 27.05.2025  
4. Anl. 4 zu TOP 4_Masterplan Seeentwicklung Garzweiler

Beratungsverlauf (1)

13.06.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0858
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
13.06.2025
Erstellt
03.06.2025 14:33