BKA 0858
Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 4_Kapitel 7_Verkehr)
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 Hinweise zur Lesbarkeit: Neu eingefügte erforderliche Änderungen sind im Textverlauf blau abgedruckt. Grüne Textpassagen verweisen auf andere Kapitel und Abgleiche. Die übrigen Textpassagen beziehen sich auf den am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplan Garzweiler II. 7 Verkehr 1 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 7 Verkehr Durch die Verkleinerung des Tagebauvorhabens Garzweiler II von ursprünglich ca. 4.800 ha auf ca. 2.420 ha reduzieren sich für die Zukunft auch die Eingriffe in das vorhandene Straßennetz, dennoch sind die gewachsenen Verkehrsbeziehungen zwi- schen den Anrainerkommunen durch den Tagebaubetrieb unterbrochen. Bei der Entscheidung über Verkehrswegeplanungen stehen in der Regel mehrere Ziele untereinander in Konflikt. Ausgewogene Lösungen erfordern eine Interessenab- wägung, in die alle berührten Belange einzubeziehen sind. Die Prüfung erfolgt stufenweise mit jeweils höherem Konkretisierungsgrad mit den nachfolgenden fachrechtlichen Planungsstufen - Linienbestimmungsverfahren und - Planfeststellung. Darin sind die gesetzlichen Vorschriften nach Bundes- und Landesrecht und die darin festgelegten Zuständigkeiten anzuwenden bzw. zu beachten. Die endgültige Beurtei- lung der Umweltaspekte ist erst bei weiterer Verfolgung des Pl anungsziels auf den nachgeordneten Ebenen der Linienbestimmung und der Planfeststellung möglich. Entsprechend der UVP -Pflicht für Bundesfernstraßen (siehe Ziffer 14 der Anlage 1 UVP-Gesetz i.V.m. § 17 Abs. 1 FStrG) wird auch für Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NW (§ 38 Abs. 1 StrWG) eine UVP durchgeführt. Be- troffen sind hiervon Landes- und Kreisstraßen und der Bau und die Änderung von Ge- meindestraßen im Außenbereich dann, wenn dafür ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Entsprechend der Regelung des UVPG (§ 15) führt dies nicht nur zu UVP-Vorschriften für das Planfeststellungsverfahren selbst, sondern zu UVP -Vorschriften auch für das vorgelagerte Linienbestimmungsverfahren (§ 16 Abs. 2 FStrG, § 37 Abs. 2 StrWG). Es findet daher bei Straßenbauvorhaben im Regelfall eine zweistufige UVP statt - erste Stufe Linienbestimmungsverfahren, zweite Stufe Planfeststellungsverfahren. 7 Verkehr 2 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 Bauarbeiten zur Wiederinbetriebnahme einer Straße, die anlässlich des Tagebaues unterbrochen wurden, stellen weder einen Neubau noch eine wesentliche Änderung im Sinne des straßenrechtlichen Planfeststellungsrechts und des Immissionsschutzes dar (OVG Berlin, B.v. 08.02.1991 - DöV 1991, S. 700). Gemäß § 26 Abs. 2 LPlG müssen in der zeichnerischen Darstellung des Braunkohlen- planes u. a. Räume, in denen Verkehrswege, Bahnen aller Art, Energie- und Wasser- leitungen angelegt oder verlegt werden können, festgelegt werden. Darüber hinaus sind gem. § 30 Abs. 1 der LPlG DVO die durch die Braunkohlengewin- nung v erursachten raumbedeutsamen Veränderungen und Ersatzplanungen darzu- stellen. Die textlichen Darstellungen müssen nach § 30 Abs. 3 der LPlG DVO auch Angaben über die sachlichen, räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten enthalten. Grundsätzlich müssen die zeichnerischen Darstellungen des Braunkohlenplanes dem der LPlG DVO beigefügten Planzeichenverzeichnis entsprechen. Nach Anlage 2 der LPlG DVO sind u. a. Ersatztrassen für Straßen zeichnerisch darzustellen. Nachfolgend werden nur Ziele für geplante Ersatzstraßen dargestellt, die im Sinne ei- ner landesplanerischen Vorsorge von mindestens regionalem Belang sind. Die Dar- stellung der Ersatzplanung besagt, dass dieser Straßenzug Vorrang vor anderen kon- kurrierenden regionalplanerischen Nutzungen hat und dass durch den tagebaubeding- ten Wegfall ein unabweisbarer Bedarf vorliegt. Die dargestellten Räume für Ersatzstra- ßen werden - soweit noch nicht erfolgt - mit den Maßnahmen der Bundes - und Lan- desbedarfspläne abgestimmt. Um Räume festlegen zu können, in denen Ersatzstraßen angelegt werden sollen, ist es erforderlich, zumindest in groben Zügen die straßenrelevanten Bewertungskriterien (z. B. wirtschaftlicher, ökologischer, städtebaulicher, immissionsschutztechnischer Art) zu berücksichtigen. Diese grobe Linienführung (Funktionsangabe) greift in keiner Weise den nachfolgenden Linienbestimmungs- und Planfeststellungsverfahren vor. Für die im Braunkohlenplan dargestellten Räume für Ersatzstraßen etc. wird durch die 7 Verkehr 3 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 vorausgehende Berücksichtigung ökologischer und sonstiger umweltrelevanter Be- lange im gebotenen und nach dem Planungsstand möglichen Umfang festgestellt, dass den erforderlichen Ersatzstraßen Umweltgesichtspunkte grundsätzlich nicht ent- gegenstehen, ohne nachfolgende UVP nach dem FStrG oder dem StrWG zu ersetzen. Durch die zumindest in groben Zügen zu erfolgende Erfassung der umweltrelevanten Auswirkungen der notwendigen Folgemaßnahmen - wie z. B. der Ersatzstraßen - wird deren Einbeziehung in die erforderliche umfassende Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens ermöglicht. 7 Verkehr 7.1 Ersatzstraßen 4 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 7.1 Ersatzstraßen Ziel: Nach erfolgter Rekultivierung (ca. 2035) und sobald die Kippensetzungen dies erlauben ist die L 19n zwischen Hochneukirch und Jackerath östlich des zukünftigen Seeufers und westlich der A 44n wiederherzustellen. Auf der östlichen Seite des Tagebausees ist nach erfolgter Rekultivie- rung (ca. 2035) und sobald die Kippensetzungen dies erlauben de r ent- stehende Raum für eine Nachnutzung durch Herstellung einer leistungs- fähigen Ost-West-Achse (L 31n) zu erschließen. Diese soll im Westen an die L 19n und im Osten an die B 59n (ehem. A 540) angebunden werden. Eine Anbindung von Jüchen -Süd an die L 31n soll ebenso erfolgen. Darüber hinaus soll von der L 31n ein Autobahnanschluss an die A 44n realisiert werden. Die L 354n zwischen der Autobahnanschlussstelle an der A 61 (südöst- lich Wanlo) und der zukünftigen L19n südlich von Hochneukirch ist ca. 2035 wiederherzustellen. Zur Wiederherstellung der Nord -Süd-Verbindung auf der westlichen Seite der Tagebauseemulde außerhalb des verkleinerten Abbaufeldes zwischen Holzweiler und Wanlo ist bis 2035 der Anschluss der L 354 bei Kaulhausen Venrath an die L 19 zwischen Holzweiler und Kückhoven als L 277n zu realisieren. Die Autobahnkreuze/ -dreiecke Wanlo, Holz und Jackerath sind auch mit Blick auf die allgemeine Verkehrszunahme und unter der Beachtung des Hauptverkehrsflusses bedarfsgerecht und unter Verbesserung des Im- missionsschutzes auszubauen. Erläuterung: Von den im Braunkohlenplan Garzweiler 1995 vorgegebenen Ersatz -Verkehrsverbin- dungen sind die meisten bereits realisiert worden, bzw. sind aufgrund der erheblichen Verkleinerung des Abbaufeldes nicht mehr erforderlich, da die vorhandenen Straßen 7 Verkehr 7.1 Ersatzstraßen 5 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 nicht mehr bergbaul ich in Anspruch genommen werden. Zur Einordnung der vorste- henden Zielvorgaben in das Verkehrsgesamtkonzept rund um den Tagebau Garzwei- ler II erfolgt unter Einbeziehung der schon erfolgten Maßnahmen in nachstehender Erläuterung: - A 61/A 61n: Ab dem Jahr 2018 wurde die Autobahn A 61 plangemäß vom fort- schreitendem Tagebau zwischen den Anschlussstellen (AS) Wanlo und Jackerath bergbaulich in Anspruch genommen und unterbrochen. Der Umleitungsverkehr der A 61 verläuft gebündelt mit dem Verkehr der A 44 über die planmäßig sechsspurig wiederhergestellte A 44n zwischen dem neu gebauten Autobahndreieck (AD) Ja- ckerath und dem Autobahnkreuz (AK) Holz und von da weiter auf der sechsspurig ausgebauten Strecke der A 46 bis zum AK Wanlo. Diese Autobahnkreuze/-drei- ecke (Wanlo, Holz, Jackerath) sind an die neuen Gegebenheiten und Anforderun- gen anzupassen, indem sie bedarfsgerecht optimiert werden, so dass eine leis- tungsfähige Erschließung des Raums sichergestellt wird. Dabei ist auch der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm sicherzustellen. Aufgrund der infolge des vorzeitigen Kohleausstiegs festgelegten Nicht -Inan- spruchnahme der Ortschaften des 3. Umsiedlungsabschnitts (gemäß Leitentschei- dung 2023) verschiebt sich zwangsläufig die L age und Form des Tagebausees Richtung Osten so sehr, dass die Autobahn 61 zwischen der Anschlussstelle (AS) Wanlo und dem Autobahndreieck (AD) Jackerath nach erfolgter Wiedernutzbarma- chung aus Platzgründen als A 61n nicht wiedererrichtet werden kann. Die Verkehre werden von der sechsspurigen A 44 n und der nachfolgend beschriebenen L 19n übernommen. - L 19/L 19n: Die im Jahr 2007 bergbaulich in Anspruch genommene L 19 (alt) zwi- schen Hochneukirch und der L 277 (alt) westlich der ehemaligen Ortschaft Immer- ath nahm den örtlichen und regionalen Nord-Süd Verkehr auf. Nach ihrer bergbau- lichen Inanspruchnahme übernahm diese Funktion die L 277 (alt) zwischen Wanlo und Immerath. Auch diese Straße wurde mittlerweile durch den Tagebau in An- spruch genommen (2020). Seitde m nimmt die im Jahr 2017 errichtete L 19n zu- sammen mit der L 19 (alt), die von Jackerath über Holzweiler nach Kückhoven und weiter nach Erkelenz führt, zusammen mit der L354 (alt) zwischen Erkelenz und Keyenberg den Nord -Süd Verkehr auf. Auch für die Ost -West Verkehre dient die 7 Verkehr 7.1 Ersatzstraßen 6 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 vorgenannte in 2017 errichtete L 19n zusammen mit der L 19 (alt) von Jackerath nach Kückhoven. Diese L 19 n soll nach erfolgter Rekultivierung von Jackerath in Richtung Norden geführt werden und südlich von Hochneukirch an die zukünf tige L 354n angebunden werden. Eine Realisierung ist ab ca. 2035 möglich bzw. sobald die Kippensetzungen dies erlauben. - L 31/L 31n: Die Verbindung nimmt in Wiederholung des Ziels 5.2, 2. Absatz des Braunkohlenplanes Frimmersdorf die west-östliche Erschließung der rekultivierten Fläche im Osten des Tagebausees auf, welche vorbergbaulich durch die ehem. Bundesstraße B 1 wahrgenommen wurde. Sie ermöglicht zudem, die Strukturent- wicklungsflächen der heutigen Tagesanlagen über eine Erschließungsstraße an- zubinden. Die bauliche Realisierung ist ab 2035 möglich bzw. sobald die Kippen- setzungen dies erlauben. Ein frühzeitiger Bau von Abschnitten in Bereichen, in de- nen die Rekultivierung abgeschlossen ist und Kippensetzungen dies erlauben, ist dabei ebenso möglich und soll bei der Planung berücksichtigt werden. - L 354/L 354n: Aufgrund der Nichtinanspruchnahme der Ortschaften des 3. Umsied- lungsabschnitts wird die L 354 von Keyenberg bis nach Kaulhausen nicht bergbau- lich in Anspruch genommen. Die dafür vorgesehene Ersatzver bindung (L 354 n) wurde jedoch bereits vor dieser Entscheidung zwischen Venrath und der An- schlussstelle an der A 61 (süd -östlich von Wanlo) hergestellt. Für einen Lücken- schluss ist die Weiterführung der L 354n in östliche Richtung bis zum Anschluss- punkt der geplanten L 19n im Bereich Hochneukirch östlich des späteren Seeufers geplant. Die bauliche Realisierung ist ab ca. 2035 möglich, da eine Trasse auch Bereiche der Sicherheitszone berühren wird. - L 277n: Zur Wiederherstellung der Nord-Süd-Verbindung auf der westlichen Seite der Tagebauseemulde zwischen Holzweiler und Wanlo ist der Anschluss der L 354 bei Venrath an die L 19 zwischen Holzweiler und Kückhoven als L 277n außerhalb des verkleinerten Abbaufeldes zu realisieren. Für die Entlastung der Ortslage Er- kelenz-Kaulhausen ist die Möglichkeit zu prüfen, die K 30 entsprechend nach Sü- den mit Anschluss an die L 277n zu verlängern. Die Straßen erhalten einen straßenbegleitenden Radweg und sind landschaftlich ein- zubinden. Die landschaftliche Einbindung der Ersa tzstraßen soll im Zuge der folgen- den Planverfahren näher geklärt werden. 7 Verkehr 7.1 Ersatzstraßen 7 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 Die Planfeststellungsverfahren für die Ersatzstraßen sind rechtzeitig einzuleiten. Eine gegenüberstellende Betrachtung des ehemaligen Verkehrsnetzes vor Inan- spruchnahme des Bereichs durch den Braunkohlentagebau im Vergleich zum Ver- kehrsnetz mit den bereits umgesetzten und den noch zu realisierenden Ersatzstraßen ist der Erläuterungskarte XX zu entnehmen. Bei der Realisierung - der L 19n östlich des Tagebausees zwischen Hochneukirch und Jackerath, - der L 354n zwischen der Autobahnanschlussstelle der A 61 (südöstlich Wanlo) und dem Anschluss an die geplante L 19n, - der L 277n zwischen der L 354 bei Kaulhausen und der L 19 zwischen Holzwei- ler und Kückhoven, - der L 31n zwischen L 19n und B 59 (ehem. A 540) können folgende Auswirkungen/Nutzungskonflikte auftreten: a) Natur- und Landschaftsschutz Gemäß den Regionalplan-Darstellungen sind diesbezügliche Nutzungskonflikte nicht zu erwarten. Dennoch auftretende Nutzungskonflikte sind in fachplaneri- schen Verfahren auszugleichen. Für den Bereich der L 19n östlich des Tagebausees wird deren Lage bei der Wiedernutzbarmachung und Ansiedlung von Artenschutz - und Grünmaßnah- men frühzeitig berücksichtigt, so dass erhebliche Nutzungskonflikte vermieden werden können. Die neue Straßenführung der L 31n liegt überwiegend in ackerbaulich intensiv genutzten Bereichen, auftretende Nutzungskonflikte sind in fachplanerischen Verfahren auszugleichen. b) Wasserwirtschaft Im Bereich der neu zu erstellenden L 19n und L 31n östlich der Tagebau- seemulde und der L 277n westlich der Tagebauseemulde sind keine Wasser- schutzgebiete ausgewiesen und somit auch keine diesbezüglichen Konflikte zu erwarten. Soweit die bestehenden Straßen Ersatzfunktionen wahrnehmen, sind keine wesentlichen Konflikte zu erwarten. 7 Verkehr 7.1 Ersatzstraßen 8 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 c) Immissionen Die Trassen der neu zu erstellenden L 19n, L 31n und L 277n werden in der Regel ortsfern geführt und verlaufen nicht durch bestehende Ortschaften, so dass es zu keinen Problemen mit Lärmemissionen kommen so llte. Sollte es wider Erwarten doch erforderlich sein, werden geeignete Maßnahmen zur Mini- mierung der Lärmimmissionen durchgeführt. Lärmimmissionen durch die L 354n können durch geeignete und sich bewährte Maßnahmen auf das zuläs- sige Maß reduziert werden. Umsetzung und Konkretisierung der Ziele insbesondere: - im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, - im Flurbereinigungsverfahren. 7 Verkehr 7.2 Das übrige Straßen- und Wegenetz 9 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 7.2 Das übrige Straßen- und Wegenetz Ziel: Das verbleibende Straßen- und Wegenetz um das Abbaufeld Garzweiler II ist bei Bedarf so zu ergänzen, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und seine Konzeption in Verbindung mit den Ersatzstraßen eine sinnvolle Funktion ergibt. Im Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist mit dem Ziel zu prüfen, ob die zwischen Holzweiler und Keyenberg westlich des Tagebausees ver- laufende/geplante Betriebsstraße erhaltenswert ist und in den Zuständig- keitsbereich eines geeigneten Straßenbaulastträgers übergehen kann. Aufgrund geänderter Verkehrsbeziehungen im Raum zwischen Bedburg, Grevenbroich und dem Tagebausee ist die Wiederherstellung der L 48 in Form einer Umgehung der Ortslage Bedburg-Kirchherten vorzusehen. Erläuterung: Für den Wegfall der Straßen innerhalb der Abbauflächen sind die dargestellten Ersatz- verbindungen maßgebend. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die Ersatzverbin- dungen und durch die Umsiedlung mehrerer Orte können auf den verbleibenden Stra- ßen außerhalb des Tagebaubereiches neue oder anders gelagerte Verkehrsbeziehun- gen entstehen, die u. U. den Neubau von Teilstrecken (z. B. Ortsumgehungen) oder Straßenkreuzungen erforderlich machen. Bei notwendigen Neuplanungen sind grund- sätzlich der Verkehrsbedarf, die örtliche Versorgung u nd die "Einheit des gesamten Straßennetzes" zu berücksichtigen. Bei erforderlichen Ergänzungen, sowie Um - und Ausbau des übrigen Straßennetzes sind die Bedarfs- und Ausbaupläne des Bundes und des Landes zu beachten. Die derzeit geplante Betriebsstraße zwi schen Holzweiler und Keyenberg entlang der Sicherheitslinie westlich des Tagebausees bietet sich für die spätere gemeindliche Er- schließung und die Erschließung des Tagebausees für den Verkehr an. Spätestens im Zuge der Beendigung der Bergaufsicht ist zu prüfen, ob sie zu diesem Zwecke erhalten und in eine geeignete Trägerschaft überführt werden kann. 7 Verkehr 7.2 Das übrige Straßen- und Wegenetz 10 Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025 Eine Wiederherstellung der L 48 zwischen Bedburg-Kirchherten und Grevenbroich ent- spricht nicht mehr den veränderten Verkehrsbeziehungen. Vielmehr soll in Anpassung des Ziels im Braunkohlenplan Frimmersdorf Kapitel 5.2, 4. Absatz, die überörtliche Zugänglichkeit zum Tagebausee von Süden her durch den Bau einer Umgehungs- straße der L 277 um Bedburg-Kirchherten erleichtert werden. In der Tagebaufolgelandschaft soll ein zusammenhängendes Radwegenetz aus stra- ßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen entstehen. Dies ist im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren zu berücksichtigen. Das betroffene Wege- und Wirtschaftswegenetz wird nach der Rekultivierung i. d. R. durch ein Flurbereinigungsverfahren neu geordnet. Dabei ist die Flurbereinigungsbe- hörde verpflichtet, im Benehmen mit den landwirtschaftlichen Stellen sowie den betei- ligten Behörden und Organisationen die allgemeinen Grundsätze für die Neugestal- tung des Flurbe reinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) aufzustellen. Hierzu gehört insbe- sondere das Wege- und Gewässernetz. Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere: - im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren, - im Bauleitplanverfahren, - im Flurbereinigungsverfahren.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 4_Niederschrift AK GWII 27.05.2025)
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Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 27.05.2025 AK ÄBGII 023 1 Bezirksregierung Köln - Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses - 32/64.1-3.9 (23) Köln, 27.05.2025 N i e d e r s c h r i f t über die in der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 27.05.2025 gefassten Beschlüsse Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr Ende der Sitzung: 12:00 Uhr Vorsitz: Herr Harald Zillikens TOP 1: Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende Herr Ha rald Zillikens eröffnet die Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II und begrüßt die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Köln. Er weist darauf hin, dass die Sitzungen der Arbeitskreise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und vertraulich zu behandeln sind. Weiter stellt er die form- und fristgerecht ergangene Einladung und die Beschlussfähigkeit des Arbeitskreises fest. Sachgebiet Drucksache Seite Niederschrift der 9. Sitzung des Arbeitskreises Garzweiler II am 27.05.2025 AK ÄBGII 023 2 TOP 2: Genehmigung der Niederschrift über die in der 8. Sitzung des Arbeitskreises Änderung des B raunkohlenplans Garzweiler II am 25. Februar 2025 gefassten Beschlüsse Drucksache Nr. AK ÄBGII 021 Der Arbeitskreis Garzweiler II genehmigt einstimmig die Niederschrift. TOP 3: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzwei- ler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ – Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8 Drucksache Nr. AK ÄBGII 022 Der Arbeitskreis Garzweiler II fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Arbeitskreis nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflächengestal- tung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Braunkohlenausschuss, diese, vorbehaltlich erforderlicher Änderungen, für die Aufnahme in den Braunkohlenplanvorentwurf ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungsbehörde angezeigt und erneut zum Beschluss vorgelegt. Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 12:00 Uhr. Der Vorsitzende gez. Zillikens Bezirksregierung Köln Im Auftrag gez. Wigger
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 4_Masterplan Seeentwicklung Garzweiler)
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MASTER PLAN SEE ENTWICKLUNG GARZWEILER 2 IN KOOPERATION MIT 3 MASTER PLAN SEE ENTWICKLUNG GARZWEILER 4 5 VORWORT Neue Lebensräume schaffen: Unter diesem Motto steht die Arbeit des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler. Bei allen Projekten des Verbandes geht es um die Schnittstellen entstehender Land- schaften nach dem Tagebau zu uns Menschen. Nirgendwo wird dies auf so großer Fläche offensichtlich, wie bei der Entstehung des künf- tigen Sees nach dem Tagebau Garzweiler. Seit dem ersten „Dreh - buch Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ in 2016, der Gründung des Zweckverbands 2017 und den darauffolgenden Werkstätten und Planungen ist der See das wichtigste Element des neu entste - henden Raums. Wie sollen dieser See – einer der größten in ganz Deutschland – und die Ufer von den Menschen der Region genutzt werden können? Wie kann er den Lebens- und Wirtschaftsraum noch attraktiver ma - chen und zu Wertschöpfung beitragen? Wie kann er als vollkommen neues ökologisches Element wirken? Der vorliegende Masterplan gibt auf solche Fragen – aufbauend auf den verbindlichen Rahmen der Leitentscheidung des Landes NRW zum Kohleausstieg aus dem Jahr 2023 – Antworten. Er schafft als informelles, interkommunal ab - gestimmtes Planungskonzept eine strukturierte Handlungsgrund - lage für die nächsten Jahre und ist eine Orientierungshilfe bei der Entwicklung einer nachhaltigen Zukunft. Der jetzt vorliegende Masterplan ist in einem intensiven Dialog zwi- schen den beauftragten Planungsbüros, den Gremien des Zweck - verbands und einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren, ein - schließlich der breiten Bevölkerung, über die Grenzen von Städten, Gemeinden und Kreisen hinweg erarbeitet worden. Allen Beteiligten gebührt für ihre Beteiligung und ihr Engagement Dank. Harald Zillikens Verbandsvorsteher Volker Mielchen Geschäftsführer 6 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 5 Inhaltsverzeichnis 6 1. ANLASS UND HINTERGRUND 9 1.1 Ausgangslage 10 1.2. Ziele des Masterplan s 12 1.3. Aufbau des Masterp lans 15 2. GRUNDSÄTZE DER SEENENTWICKLUNG 17 3. DER SEE IN REGIONALER PERSPEKTIVE: RAHMENPLANUNG 19 3.1 Zeitschichten der Rahmenplanung 22 3.2 Entwicklungsziele 26 4. MASTERPLAN VISION 2070 43 4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur 46 4.2 Landschaftssphären 50 4.3 Wegeführung rund um den See 52 4.4 Verkehrserschließung 53 4.5 Erneuerbare Energie n 56 4.6 Freizeit / Naherholu ng und Tourismus 57 5. ZEITSCHICHTEN DER MASTERPLANUNG 63 5.1 Nutzung ab 2025/20 26 63 5.2 Entwicklung bis 203 0 66 5.3 Zwischennutzung bi s 2038 69 5.4 Zwischennutzung ab 2046 73 6. LUPENRÄUME 79 6.1 Eventstandort Hoch neukirch 80 6.2 Strandlandschaft Ba ndtrasse 88 6.3 Marina Jackerath 96 6.4 Strandbereich Jackerath 104 6.5 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 112 6.6 Seedorf Keyenberg 120 6.7 Freizeit- und Tourism uszentrum Wanlo 128 7 7. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: LEITPROJEKTE 137 7.1 „Schaustelle“ Garzw eiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses 138 7.2 Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg 140 7.3 Landseitige Standor terschließung 142 7.4 Wasserseitige Erschl ießung 144 7.5 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln 146 7.6 Dorfrevitalisierung 150 7.7 Internationale Garte nausstellung (IGA) 2037 152 7.8 Landschaftsgestaltu ng und Biodiversität 156 7.9 Inszenierung von Industriekultur 158 7.10 Zwischennutzung 160 7.11 Planungsrecht und F lächensicherung 162 8. FAZIT 165 9. ANHANG 167 9.1 Making Of: Beteiligu ng und Prozess 167 9.2 Handlungsprogramm 172 Abbildungsverzeichnis 178 Tabellenverzeichnis 180 Impressum 181 ANLASS UND HINTERGRUND 1 9 1 1. ANLASS UND HINTERGRUND Schon vor der Verbandsgründung des Zweckver - bands LANDFOLGE Garzweiler im Jahr 2017 arbei - teten die Gründungsmitglieder - die Stadt Mön - chengladbach, die Stadt Erkelenz, die Stadt Jüchen und die Landgemeinde Titz - in einem informellen Planungsverband eng zusammen. Auf Basis dieses Planungsverbands und auf Grundlage des gemein - samen Drehbuchs für die Tagebaufolgelandschaft wurde 2017 der interkommunale Zweckverband gegründet. Zum 1. Januar 2023 wurde die Stadt Grevenbroich aufgenommen und ab 2025 soll auch die Stadt Bedburg Mitglied des Zweckverbandes werden. Mit seinen dann sechs Verbandskommu - nen und in Kooperation mit den beratenden Mit - gliedern, RWE und Region Köln/Bonn e.V., sowie weiteren Partnern arbeitet der Zweckverband aktiv am Strukturwandel in der Region und bringt viel - fältige Projekte auf den Weg. Der vom Bund beschlossene vorgezogene Koh- leausstieg stellt die Kohlereviere vor große wirt - schaftliche Herausforderungen. Daher wurde mit einer gesetzlichen Grundlage und einem regiona - len Wirtschafts- und Strukturprogramm auch für das Rheinische Revier eine umfassende proaktive Strukturwandelförderung aufgelegt. Koordiniert von der Zukunftsagentur Rheinisches Revier wur - den thematische Konzepte erarbeitet und zahlrei - che Förderprojekte unterstützt. Der Entwicklungs - raum für den Tagebau Garzweiler ist damit nicht losgelöst, sondern im engen Zusammenhang mit dieser Entwicklung zu betrachten. Der mit der Leitentscheidung der Landesregierung NRW in 2023 beschlossene vorzeitige Ausstieg aus der Braunkohleförderung bedeutet für den Tage - bau Garzweiler eine sowohl zeitliche als auch räum- liche Anpassung der Rekultivierung und Planungen der Folgenutzungen. Schon lange ist klar, dass die Nachnutzung des Tagebaurestlochs als See ein Symbol für eine Region wird, die sich als Frei- zeit-, Lebens- und Wirtschaftsraum neu erfindet. Durch den Vorzug des geplanten Ausstiegs aus der Braunkohleförderung besteht nun Planungssicher - heit im Hinblick auf die entscheidenden Zeitpunkte für die Seeentwicklung: » 2030 bzw. 2033 im Fall einer Reserve endet die Braunkohleförderung, » 2035 sind die Böschungen und Bermen herge - stellt, » 2036 beginnt die Befüllung des Sees, » 2041 ist die halbe Füllhöhe des Sees erreicht; es werden erstmals wasserseitige Nutzungen möglich sein und » 2066 ist der finale Wasserspiegel erreicht. Der vorgezogene Kohleausstieg verändert aber auch die Lage und die Ausmaße des Sees gegen - über früheren Annahmen maßgeblich. Dement - sprechend sind neben neuen Mobilitäts-, Freizeit-, Grün- und Siedlungsstrukturen auch die bestehen - den Siedlungsstrukturen im Bereich der im ehe- maligen Abbaufeld liegenden Erkelenzer Dörfer zu qualifizieren und in den Masterplan Seeentwick - lung Garzweiler einzubinden. Der vorliegende Masterplan Seeentwicklung Garz - weiler wurde, vor dem Hintergrund dieser verän - derten Rahmenbedingungen, als Rahmenkonzept für die zukünftigen Projekte und Maßnahmen, rund um die Entwicklung des Tagebausees und des Strukturwandels, erstellt. Um auf die tiefgreifenden räumlichen Veränderungen in den kommenden Jahrzehnten reagieren zu können, bedarf es einer strategischen Planung für die Zukunft. Es handelt sich um ein dynamisches und informelles Plan - werk, das einen sehr langen Planungshorizont von kurzfristigen Interventionen bis hin zu langfristigen Veränderungen zur geplanten Seefertigstellung bis zum Jahr 2070 abbildet. Mit dem geplanten Aus - stieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2030 bzw. 2033 muss schon jetzt ein Fahrplan erstellt werden, um bis zum Ende des Kohleabbaus, bzw. bis zum Start der Seebefüllung im Jahr 2036, die notwen - digen Vorbereitungen zu treffen, um die Interna - tionale Gartenausstellung (IGA) Garzweiler 2037 als wichtigen Impuls für die Seeentwicklung zu nutzen, um Zwischennutzungen des Tagebaus und des entstehenden Sees vorzubereiten und um frühzei- tig die Weichen für die Schaffung einer tragfähigen und attraktiven Seelandschaft zu stellen. 10 Anlass und Hintergrund 1.1 Ausgangslage In den vergangenen Jahren wurden in verschiede - nen Formaten bereits eine Reihe von Konzepten und vielfältige Projekte für die Tagebaufolgeland - schaft Garzweiler erarbeitet. Diese bilden eine so - lide Grund- und damit Ausgangslage für die vor - liegende Masterplanung. Die erste Fortschreibung des Drehbuchs LANDFOLGE Garzweiler bietet dazu einen ausführlichen Überblick über die wesent - lichen Schritte. Die Konzepte wurden gemeinsam mit den Mitgliedskommunen und anderen Part - ner*innen erarbeitet. Grundsätzlich fließen dabei kommunale Planungen ein und werden in einen größeren Zusammenhang gebracht. Im Folgenden werden die zentralen Meilensteine zusammenge - fasst: Werkstattwoche 2016 Den Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Vi - sion für die Tagebaufolgelandschaft Garzweiler nach der Braunkohle bildete die Werkstattwoche 2016. Damals noch vor dem Hintergrund eines geplanten Kohleausstiegs 2045 oder frühestens 2038 wurde das Konzept der „Drei Landschaften“ entwickelt. Mit der Reallaborlandschaft westlich von Grevenbroich sollte ein Experimentierraum für Gewerbe, Erneuerbare Energien und Landschafts - projekte im Zusammenspiel mit der Landwirtschaft entstehen. Das Innovation Valley Garzweile r zwi - schen Jüchen und Jackerath sollte als innovativer Demonstrationsraum für die Zukunft von Wohnen und Arbeiten in einer multifunktionalen, produkti - ven Landschaft profiliert werden. Der Garzweiler See zwischen Wanlo, Kückhoven und Holzweiler sollte als imagebildendes Element primär eine tou - ristische Funktion erfüllen. Verbindendes Element der drei Landschaften war das sogenannte Blau- Grüne-Band Garzweiler (ehem. Grünes Band). Die Konzeption war Gegenstand der ersten Fassung des Drehbuchs und für die Institutionalisierung der interkommunalen Zusammenarbeit rund um den Tagebau Garzweiler. Werkstattwoche 2020 und Strukturkonzept In einer zweiten Werkstattwoche 2020 mit drei internationalen Planungsteams wurden die Ziel - setzungen für die Tagebaufolgelandschaften an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und weiter geschärft. Im Endergebnis lag, unter Feder - führung des Büros Tovatt Architects & Planners, ein Strukturkonzept vor, das die räumliche Vision in drei Zeitschichten konkretisiert und neue grüne und verkehrliche Verbindungen sowie Siedlungs - entwicklungen inkl. der Einbindung des Kraftwerks Frimmersdorf und der Erft bis zum Zeithorizont 2075 darstellt. Das Strukturkonzept bildete den Rahmen für Teilprojekte, die parallel vorangetrie - ben wurden und Grundlage für die vorliegende Masterplanung sind: Das Blau-Grüne Band Garz - weiler , der Innovationspark Erneuerbare Ener - gien Jüchen , ein Grobkonzept für Straßen und Radwegeverbindungen , das Projekt Aktions - netzwerk Zukunftsdörfer oder das Dokumenta - tionszentrum Tagebau Garzweiler in Holzweiler. IBTA Rheinisches Revier Das Landeskabinett hat Ende Juni 2025 beschlos - sen, die Internationale Bau- und Technologieaus - stellung (IBTA) in den Jahren 2025 bis 2035 im Rheinischen Revier durchzuführen. Ziel ist es, den Strukturwandel im Rheinischen Revier in ein inter - nationales Schaufenster zu stellen, um die Region zur Marke als klimaneutrale und nachhaltige In - dustrieregion zu entwickeln. Im Kontext der See - entwicklung können so beispielhafte Projekte des Struktur- und Energiewandels entwickelt werden. Abb. 1. KOST / Tanja Wehr aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler Abb. 2. CITYFÖRSTER - Werkstattwoche zur Leitbildentwicklung „Innovation Valley“, 2020 11 Ausgangslage Leitentscheidung 2023 Mit der Leitentscheidung 2023 wurde der auf das Jahr 2030/2033 vorgezogene Ausstieg aus der Braunkohleverstromung durch das Land Nord - rhein-Westfalen in landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler übersetzt. Für die Ent - wicklung der Tagebaufolgelandschaft Garzweiler bedeutet die Leitentscheidung eine grundsätzliche Veränderung der Rahmenbedingungen. Der zu - künftige Tagebaurestsee wird deutlich weiter öst - lich als ursprünglich geplant liegen und die Erke - lenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath können, anders als zuvor geplant, erhalten werden. Die Leitentschei - dung macht eine Anpassung der Konzeptionen für die Themen Siedlungsentwicklung, Freiraumstruk - turen, Gewerbe und Verkehr erforderlich und war damit ein zentraler Ausgangspunkt zur Erarbeitung der vorliegenden Masterplanung. Trotzdem bleibt der grundsätzliche Ansatz des Strukturkonzeptes mit der zeitlich gestaffelten Entwicklung von außen nach innen sowie von Ost nach West und einer Ent - wicklung städtebaulicher Potenziale aus vorab ge - stärkten Ortslagen oder Konversionsflächen, einge - bunden in eine grüne Infrastruktur bestehen. Internationale Gartenausstellung 2037 Mit der Ausrichtung der Internationalen Garten - ausstellung (IGA) Garzweiler 2037 möchte sich der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit seinen Verbandskommunen als international sichtbares Beispiel für die Entwicklung neuer Landschaften im Strukturwandel mit neuen Formen der Land - schaftsgestaltung, des Wohnens, der Nahrungs - mittelproduktion oder des Umgangs mit Wasser in einer anthropogen geformten Landschaft präsen - tieren. Die IGA ermöglicht nicht nur überregiona - le Sichtbarkeit der Region, sondern wirkt als Ka - talysator, indem sie die Projekte bündelt und die Kräfte auf ein zeitliches Ziel konzentriert. Durch ein dezentrales Ausstellungskonzept profitieren nicht nur die Hauptstandorte südöstlich von Wanlo, süd - lich von Hochneukirch und Jüchen Süd, sondern auch die weiteren Standorte östlich von Holzwei - ler, nördlich von Jackerath, auf der Bandtrasse und am ehemaligen Kraftwerk Frimmersdorf. Über die IGA können somit wichtige Infrastrukturen entwi - ckelt und als Startrampe für die Entwicklung rund um den See genutzt werden. Seit Ende 2024 liegt der Zuschlag zur Ausrichtung der IGA 2037 vor, sodass die Weichen gestellt sind und der Weg zur Präsentation einer innovativen und sich verändern - den Landschaft gegangen werden kann. Dazu ist in weiteren Schritten die mit der Machbarkeitsstudie vorliegende Konzeption weiterzuentwickeln und zu konkretisieren (vgl. Leitprojekt Internationale Gar - tenausstellung (IGA) 2037). Das Konzept aus der IGA-Machbarkeitsstudie ist in die Masterplanung 1:1 eingeflossen. Mit der zeitlichen Darstellung des Jahres 2038 werden die durch die IGA geschaffene Infrastruktur und Angebote an den Standorten dar - gestellt. Abb. 3. CITYFÖRSTER aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n) landschaft Garzweiler 12 Anlass und Hintergrund Funktion: Gerüst für die langfristige Entwicklung des Sees Der vorliegende Masterplan kann nicht den An - spruch haben, alle Fragen der Seeentwicklung für die nächsten 45 Jahre zu beantworten. Ziel ist es aber, ein stabiles Gerüst als Orientierungsrahmen und Handlungsleitfaden zu erhalten, das aufzeigt, welche Zielsetzungen verfolgt werden sollen, wel - che Funktionen und Nutzungen wo zu entwickeln sein werden und welche nächsten Schritte zu gehen sind. Dementsprechend fungiert der Masterplan als für die nächsten Jahre verbindlicher Wegweiser, der danach wieder aktualisiert werden muss. Bei besonderen Änderungen von Rahmenbedingun - gen muss er flexibel reagieren. Die Maßstäblichkeit der Aussagen im Masterplan sowie der teils enorme zeitliche Vorlauf erfordert auf den vorliegenden Ergebnissen aufbauende Projekte, die diesem Wegweiser folgen. Das Hand - lungsprogramm (vgl. Kapitel 7) zeigt die Vielzahl von Projekten auf, die erforderlich sind, um die Vision des Masterplans in den nächsten 45 Jahren in die Umsetzung zu bringen. Das Handlungspro- gramm umfasst Projekte, die sich mit der inhalt - lichen Weiterentwicklung von Konzepten befassen, die den Gesamtraum des Sees betreffen. Darüber hinaus umfasst es konkrete teilräumliche Projekte, die es auf Grundlage des Masterplans zu erarbeiten gilt, etwa durch städtebauliche oder hochbauliche Entwürfe. Vorhandene oder bereits angelaufene Projekte werden dabei eingebunden und ergänzt. Anlass: Weichenstellungen für die Braunkohlenplanung Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima- schutz und Energie des Landes Nordrhein-West - falen (MWIKE) hat sich im Oktober 2022 mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der RWE auf Eckpunkte für das Vor - ziehen des Kohleausstiegs um acht Jahre auf 2030 verständigt. Die Leitentscheidung des Landes NRW 2023 hat Auswirkungen auf die Braunkohlenpläne und die darauf aufbauenden Betriebspläne im Be - reich des Tagebaus Garzweiler. Das Änderungsver - fahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II hat begonnen. Ein weiterer Braunkohlenplan für den Seeablauf ist geplant. Die in diesen Plänen festgelegte Rekultivierung bildet die räumliche Grundlage für darauf aufbau - enden Planungen für bauliche und landschafliche Entwicklungen. Neben den Kommunen ist auch der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler als Ver - treter der vom Braunkohletagebau betroffenen Kommunen dabei als Träger öffentlicher Belange bevollmächtigt, auf Grundlage des Masterplans Seeentwicklung Garzweiler eine Stellungnahme ab - zugeben. Die Zielsetzung ist, die wesentlichen As - pekte der informellen Masterplanung des Zweck - verbandes in die Landes- und Regionalplanung und damit in den Braunkohlenplan einzubringen. Der Masterplan ist damit das entscheidende Planungs - instrument, in dem wichtige Grundsatzentschei - dungen getroffen werden, die sich unmittelbar auf die formale Planung auswirken, wie beispielsweise die Verortung von Hafenbecken oder Stränden am zukünftigen See oder die Verortung von Zugängen in den Tagebau während der Befüllung. Ziel ist es, möglichst viele Synergien zwischen der Rekultivie- rung und der Entwicklungsplanung der Kommunen zu erreichen. 1.2. Ziele des Masterplans 13 Ziele des Masterplans Hinweise für die Landes-, Regional- und Bauleit- planung Ein weiteres Ergebnis des Masterplans sind räum - liche Setzungen, wo in Zukunft welche Nutzungen verortet sein sollen und wo etwa städtebauliche Entwicklungen vorgesehen sind. Diese Ziele wer- den in die Regionalplanung eingebracht und sol - len auch als Grundlage für die kommunale Bauleit - planung dienen. Auch dies ist entscheidend, denn Voraussetzung für die kommunale Planung von einzelnen Entwicklungsflächen ist eine regional - planerische Zulässigkeit. Der Planungsraum des Masterplans liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Regionalpläne Düsseldorf (Gebiete der Städte Mönchengladbach, Jüchen und Grevenbroich) und Köln (Gebiete der Städte Erkelenz und Bedburg sowie der Landgemeinde Titz). Zurzeit stellen die Regionalpläne noch nicht in allen Bereichen die auf der Braunkohlenplanung aufbauende Zielpla - nung dar. Im bereits rekultivierten östlichen Be - reich des Tagebaus bestehen erste Festsetzungen, die jedoch an die neuen Bedingungen angepasst werden müssen. Der Regionalplan Köln wird zur - zeit neu aufgestellt und stellt das ehemalige Tage - bauvorfeld bereits mit den üblichen Planzeichen dar, den eigentlichen Tagebau jedoch als „weiße Fläche“. Der Masterplan dient dem Zweckverband und seinen Kommunen als verbindlich abgestimm - te Grundlage für Stellungnahmen in den verschie - denen Planverfahren. Aufbauend auf die Vorgaben der Regionalplanung üben die Mitgliedskommunen in den kommenden Jahren ihre Planungshoheit im Bereich der vorbe - reitenden aus und entscheiden über den konkreten Zeitpunkt und Inhalt der verbindlichen Bauleitpla - nung. 14 Anlass und Hintergrund Ökologie Klima- und Naturschutz durch eine ressourcen- und klimascho - nende Seeentwicklung und durch die Schaffung zusammenhän - gender Vorrangräume für Na - tur unter Berücksichtigung des 30x30-Ziels der EU Wertschöpfung Inwertsetzung des Sees durch dessen wasser- und landseitige Erschließung für die Schaffung und Ansiedlung öffentlicher und privatwirtschaftlicher Freizeit- und Tourismusangebote am und auf dem See Soziales Eine See für alle unter Wahrung der öffentlichen Zugänglichkeit, soziale und gesellschaftliche Teil - habe und von Gestaltungsmög - lichkeiten zukünftiger Generatio - nen Abb. 4. Zielsetzung ist eine Balance der Dimensionen Wertschöpfung, Ökologie und Soziales Aufgabe und Zielsetzung: Eine ausbalancierte, gemeinsame und nachhaltige Seeentwicklung gestalten Ein viele Kommunalgrenzen überschreitendes Ge - nerationenprojekt wie die Planung und Entwick - lung des Tagebausees Garzweiler erfordert das Vermitteln unterschiedlicher und sich teilweise gegenseitig widersprechender fachlicher und poli - tischer Interessen. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler versteht es als seine Aufgabe, zwischen diesen Interessen zu vermitteln, die Ansprüche an die Seeentwicklung aufzunehmen und in eine aus - balancierte Planung zu überführen. Wesentlich dabei ist der interkommunale Cha - rakter der Masterplanung. Bei der Verortung von Funktionen wurde vorrangig auf die räumliche Eig - nung und nicht auf die kommunale Zugehörigkeit von Potenzialflächen Wert gelegt. Zielsetzung ist, dass es ein gemeinsamer See der Zweckverbands - kommunen und der hier lebenden Menschen wird und auch bei der Entwicklung des Masterplans das „Wir“ über kommunalen Interessen liegt. Um globalen Trends und Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, finanzieller Unsi - cherheit, der Biodiversitätskrise oder dem Klima - wandel zu begegnen, wird der Anspruch formuliert, die Masterplanung, basierend auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit zu gestalten. Auch hier geht es darum, die unterschiedlichen Seiten des Nachhal - tigkeitsdreiecks mit Inhalt zu füllen und in Balance zu bringen: 15 Aufbau des Masterplans Abb. 5. Aufbau des Masterplans 1.3. Aufbau des Masterplans Im vorliegenden Masterplan Seeentwicklung Garz - weiler werden die wesentlichen programmatischen und räumlichen Zielsetzungen für die Planung und Entwicklung des Tagebausees zusammengefasst. Dabei wird „vom Großen ins Kleine“ und in mehre - ren zeitlichen Etappen gedacht. Nach einleitenden und übergeordneten Grundsätzen der Seeentwick - lung (Kapitel 2) wird der zukünftige See in Stufe I , der Rahmenplanung, in seinem regionalen Kontext abgebildet (Kapitel 3). Auf dieser Ebene wird dar - gestellt, wie die übergeordneten räumlichen und infrastrukturellen Verknüpfungen in vier Zeitschrit - ten entwickelt werden. Dazu werden Entwicklungs - ziele der Seeentwicklung formuliert und im Maß - stab 1:25.000 kartografisch dargestellt, die für das weitere Umfeld des Tagebaus gelten. In Stufe II , dem Masterplan See, werden diese im Maßstab 1:10.000 für das direkte Umfeld des zu - künftigen Sees für das Zieljahr 2070 konkretisiert (Kapitel 4). Die kartografische Darstellung wird maßstäblich präzisiert und auch die zeitlichen Ab - folgen sind in vier Zeitebenen detailliert beschrie - ben (Kapitel 5). Stufe III enthält eine weitere Konkretisierung des Masterplans in Form von Lupenräumen (Kapitel 6). Für exemplarische Standorte am zukünftigen Ufer werden im Maßstab 1:2.000 atmosphärische und räumliche Gestaltungsvorschläge kartografisch in jeweils zwei Zeitschritten dargestellt und bildlich visualisiert. Die Lupenräume stellen noch keine Ent - wurfsplanung dar, sondern dienen der Illustration der am See denkbaren Qualitäten und Atmosphäre. Abschließend werden Handlungsempfehlungen für die nächsten Jahrzehnte anhand von Leitprojek - ten skizziert, die aufzeigen, welche Folgeprojekte an die Masterplanung anschließen müssen (Kapitel 7). Im Anhang findet sich die Dokumentation des Erarbeitungsprozesses des Masterplans sowie ein umfassendes Handlungsprogramm als Projektliste. MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m GRUNDSÄTZE DER SEE- ENTWICKLUNG 2 17 Aufbau des Masterplans 2 2. GRUNDSÄTZE DER SEENENTWICKLUNG Die Entwicklung des Garzweiler Sees ist ein Genera- tionenprojekt, das ein auf regionaler Ebene abge - stimmtes und zielgerichtetes Vorgehen erfordert. Der Masterplan ist als Fahrplan für die zukünftige Planung und Projektentwicklung ein entscheiden - der Baustein und folgt dabei den nachfolgenden übergeordneten Entwicklungsleitlinien: Einbindung in die regionale Entwicklungsstrategie Strukturwandel Rheinisches Revier Der Masterplan fügt sich in die regionalen Strate - gien zur Gestaltung des Strukturwandels im Rhei- nischen Revier nach Maßgabe der 12 Raumreali- täten und die geplanten Internationale Bau- und Technologieausstellung (IBTA) ein. Die Planungen entstehen im inhaltlichen Austausch mit den Ak - teur*innen der Region. Verbindung der Tagebaufolgelandschaft mit der Umgebung Der Tagebau stellte jahrzehntelang einen land - schaftlichen Einschnitt und eine räumliche Barrie - re dar. Die Rekultivierung und die Seeentwicklung ermöglichen die Schaffung neuer landschaftlicher Qualitäten und Lagequalitäten. Die umgebenden Siedlungen und Freiräume werden mit dieser neu - en Landschaft verbunden. Zeitlich gestaffelte Entwicklung unter Berücksichtigung von Seeentwicklung und Rekultivierung Der lange Zeitraum vom Ende der Braunkohleför - derung 2030/2033, über erste wasserseitige Nut - zungen ab etwa 2041 bis zur Fertigstellung des Sees sowie die parallel erfolgende Rekultivierung der Flächen des Tagebaus erfordern eine zeitlich gestaffelte Planung, die sowohl die verschiedenen Stadien der Seebefüllung als auch die zeitliche Ab- folge der Rekultivierung inklusive erforderlicher Setzungszeiten berücksichtigt. Vermeidung von Nutzungskonflikten durch strategische Planung Durch eine frühzeitige mit den Anrainerkommunen, der RWE sowie den Akteur*innen der Regional - entwicklung und der Öffentlichkeit abgestimmte strategische Planung sollen die Nutzungsstruktur in der Tagebaufolgelandschaft frühzeitig in ihren Grundzügen abgesteckt und Nutzungskonflikte bereits in frühen Planungsstadien identifiziert und adressiert werden. Leitplanken für die Entwicklung frühzeitig setzen Um eine langfristige Flexibilität in der Planung zu erhalten, sind rechtzeitig die erforderlichen pla - nerischen Leitplanken zu definieren und zu set - zen, beispielsweise durch die Ermöglichung einer räumlichen Entwicklung im Kontext der Regional - planung. Beschlüsse und kommunale Planungen in der Umgebung der Tagebaufolgelandschaft sollen auch in den folgenden Jahren in Einklang mit dem Masterplan gebracht werden. Ausreichende Flexibilität erhalten Gleichzeitig gilt es, notwendige Flexibilität insbe - sondere in den langfristigen Planungsaussagen zu erhalten, um Gestaltungsspielraum in den folgen - den Planungsschritten zu erhalten und auf sich ver - ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu kön - nen. Impulse durch öffentliche Investitionen Als interkommunaler Verbund treibt der Zweckver - band LANDFOLGE Garzweiler die Seeentwicklung voran. Die beteiligten Kommunen gestalten die Landschaft am See und in den rekultivierten Be - reichen aktiv mit. Von öffentlichen Investitionen in beispielhafte Projekte sollen Entwicklungsimpulse ausgehen und private Folgeinvestitionen aktiviert werden. Nutzungsüberlagerung von Flächen Die Entwicklung von Siedlungs- und Mobilitätsin - frastrukturen um den See folgt der Maxime einer flächensparenden Entwicklung sowie einer Prio - risierung von Innenentwicklung der bestehenden Ortslagen. Dafür wird, wo möglich, eine effiziente Mehrfachnutzung der zur Verfügung stehenden Flächen angestrebt, um eine klimaschonende Ent- wicklung als innovativer Demonstrationsraum der Zukunft zu erreichen. DER SEE IN REGIONALER PERSPEKTIVE: RAHMEN- PLANUNG 3 19 Aufbau des Masterplans 3 3. DER SEE IN REGIONALER PERSPEKTIVE: RAHMENPLANUNG Als einer von zukünftig drei Großseen im Rheini- schen Revier, liegt der zukünftige Garzweiler See mitten in einer Region im Strukturwandel. Er liegt aber auch in direkter räumlicher Nähe zu unter - schiedlichen Ballungsräumen. Dementsprechend gilt es, die Seeentwicklung in die komplexen vor - handenen und geplanten räumlichen Strukturen einzubetten, um den Tagebau von einem angren - zende Orte trennenden zu einem verbindenden Element zu machen. Der Rahmenplan zeigt den zukünftigen See als Bestandteil einer vielfältig ge - prägten produktiven Landschaft und eines regio - nalen Netzwerkes aus verkehrlichen Strukturen und Freiraumstrukturen. Er stellt ihn im Kontext neuer städtebaulicher Entwicklungen und als Orientie - rungspunkt für die langfristige Siedlungsentwick - lung der angrenzenden Dörfer dar. Darüber hinaus enthält er räumliche Setzungen für zukünftige Frei - zeitschwerpunkte. Der See erhöht so die Lebens- und Freiraumqualität in der Region erheblich. Als weicher Standortfaktor könnte er zudem zur Stär - kung des Standortes hinsichtlich wirtschaftlicher Entwicklungen und Wertschöpfungseffekte und damit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region beitragen. Im Folgenden wird die Rah - menplanung in vier zeitlichen Etappen und fünf Handlungsfeldern durch die Formulierung von Ent - wicklungszielen vorgestellt. Vorhandene Struktur - wandelprojekte im Zweckverbandsgebiet sowie die Verkehrsnetze und Grünverbindungen werden mit dargestellt. Diese gewährleisten die enge Verbin - dung der Anrainerkommunen zum zukünftigen See und sind auch für touristische Gäste aus der Region und darüber hinaus wichtig. Abb. 6. Tagebau Garzweiler - Blick in die Grube 20 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Abb. 7. Rahmenplan 21 Aufbau des Masterplans 22 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Abb. 8. Rahmenplanung in 2025/2026 3.1 Zeitschichten der Rahmenplanung Die Entwicklung des Tagebausees erfordert einen langfristigen Planungshorizont, für den jedoch schon heute die Weichen zu stellen sind. Die Fer - tigstellung des Sees und damit der zeitliche End - punkt der Masterplanung für den Tagebausee wird für etwa 2066 erwartet. Erste wasserseitige Nutzun - gen werden ab etwa 2041 möglich sein. Entspre - chend der langen Planungsperspektiven und der unterschiedlichen Meilensteine im Strukturwandel und der Rekultivierung wird die Rahmenplanung in den folgenden vier Zeitschichten dargestellt. Phase 0: 2025/2026 Den Ausgangspunkt der Planung stellt der heuti - ge Zustand dar. Die Braunkohleförderung ist noch in Betrieb. Der Tagebau Garzweiler hat seine finale Ausdehnung noch nicht erreicht. Die Rekultivierung der landwirtschaftlichen Flächen östlich der A 44n schreitet parallel bereits voran. Erneuerbare Ener - gien werden verstärkt entlang der A44n entwickelt. Erste Biodiversitätsmaßnahmen sind umgesetzt. In Anknüpfung an die vorhandenen Freiraum - strukturen und Identitätspunkte werden erste Frei - raum- und Freizeitstrukturen im Umfeld des Tage - baus entwickelt. Teile des Radrundwegs bestehen bereits. Mit dem Dokumentationszentrum wird in Holzweiler ein erster Erlebnisort am Tagebaurand geschaffen. Gleichzeitig erfolgen eine behutsame Dorfentwicklung der Tagebauranddörfer und ers - te Weichenstellungen zum Umgang mit den teils bereits umgesiedelten Ortschaften in Erkelenz. Die Umsiedlung läuft bis zum 30.06.2026. Viele Struk - turwandelprojekte sind planerisch angeschoben. Die Entwicklung neuer gewerblicher Standorte ist in Vorbereitung. bitte aufklappen RAHMENPLAN Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung 22 23 Zeitschichten der Rahmenplanung Der Tagebau hat seine endgültige räumliche Aus - dehnung 2030 erreicht. Das Jahr markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des Rheinischen Reviers. Als letzter der drei Großtagebaue wird auch in Garzweiler die Braunkohleförderung ein - gestellt. Eine bis 2033 vorzuhaltende Kohlereserve hat keinen Einfluss auf die räumliche Ausdehnung des Tagebaus und der Rekultivierungsabläufe. In rekultivierten Bereichen und am Tagebau werden die Vorbereitungen für die zukünftige Nutzung ge - troffen. Die Revitalisierung der Tagebauranddörfer Phase 1: 2030 Abb. 9. Rahmenplanung bis 2030 hat begonnen, und wichtige Strukturwandelpro - jekte wurden bereits umgesetzt. Erneuerbare Ener - gien leisten in der rekultivierten Landschaft einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem Blau-Grünen-Band Garzweiler wird die Biodiversi - tät erhöht. Entlang des Rundwegs und des Ener - giepfads 2.0 bieten die vier nachhaltig geplanten Impulsbauwerke erste hochwertige Angebote für Naherholung und Tourismus. 24 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Die Vernetzung über Grünstrukturen entwickelt sich Schritt für Schritt weiter. Eine behutsame Ent - wicklung der Dörfer zum See wird vorbereitet. Im- pulsprojekte wie die Nachnutzung des Kraftwerk - standortes Frimmersdorf, eine Folgenutzung der Bandtrasse oder die Quartiersentwicklung Jüchen Süd sind umgesetzt oder angestoßen. Phase 2: 2038 Abb. 10. Rahmenplanung bis 2038 Im Jahr 2038 ist die Rekultivierung abgeschlos - sen. Die Befüllung der Tagebaumulde mit Wasser hat begonnen. Der Strukturwandel im Rheinischen Revier ist mit erfolgreichen Strukturwandelprojek - ten und neuen Entwicklungsstandorten vollzogen. Neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze sind ent - standen und das Rheinische Revier hat sich mit einem neuen Image und einer neuen landschaft- lichen Qualität zukunftsfähig ausgerichtet. Durch die IGA wurden 2037 die neuen Landschaften und innovative Projekte vielen Gästen präsentiert und die Standorte rings um den See erschlossen. 25 Zeitschichten der Rahmenplanung Bis etwa 2066 soll der See befüllt sein. Während der Befüllungszeit wurden (temporäre) Nutzungen des Tagebaus und des sich entwickelnden Sees erprobt. Bis der See seinen Endzustand erreicht hat, hat sich die Region als Naturraum entwickelt und auch als Freizeitdestination regional etab - liert. Durch die neue Landschaft haben die Anrai - nerkommunen weiter an Attraktivität gewonnen. Die Menschen haben den See als ein Stück neuer Phase 3: Endzustand in den 2060er bis 2070er Jahren Abb. 11. Rahmenplanung bis 2070 Heimat angenommen. Intelligent vernetzte Ver - kehrs- und Digitalsysteme verbinden die Standorte mit den umgebenden Ballungsräumen. Auch neue Fachkräfte und Unternehmen nutzen die Stand - ortpotenziale und tragen zu einem nachhaltigen Wachstum bei. Die ehemaligen Tagebauranddörfer haben sich positiv zu Seedörfern mit einem guten Infrastrukturangebot entwickelt. 26 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung 3.2 Entwicklungsziele 3.2.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Das Ende des Braunkohlenbergbaus stellt die Re - gion vor große soziale, wirtschaftliche und ge - stalterische Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für eine nachhaltige und lebenswerte Zu - kunft. Durch die Formulierung von Entwicklungs - zielen werden der Rahmen und die Zielsetzungen für die Verteilung von Nutzungen und Funktionen um den See in den folgenden Stufen definiert. Die Seeentwicklung sollte sich an diesen Entwicklungs - zielen orientieren, um über die Chancen des Struk - turwandels eine für die hier wohnende und arbei - tende Bevölkerung sowie für Besuchende positive Entwicklung der Region einzuleiten. Die Tagebauranddörfer erleben eine neue Blüte als lebendige und nachhaltige Lebens- und Zukunftsorte. Durch den Strukturwandel im Rheinischen Revier und die Zugkraft der Rheinschiene ist langfristig ein Zuzug in die Region zu erwarten und damit ein andauernder Bedarf für die Schaffung von Wohnraum. Der Strukturwandel stellt die Region vor große strukturelle Herausforderungen. Gleichzeitig be - steht die Zielsetzung, das gesamte Rheinische Re - vier als Innovations- und Technologiestandort zu positionieren und neue wirtschaftliche Zugkraft zu entfachen. Gesamtregional wird dies auch durch das Projekt Internationale Bau- und Technologie - ausstellung (IBTA) vorangetrieben. Aber auch lokal um den Tagebau Garzweiler sollen neue innovative Technologien und Branchen angesiedelt werden, um die regionale Entwicklung anzukurbeln. Die Anrainerkommunen des zukünftigen Sees spüren gleichzeitig schon heute die Zugkraft der nahen Rheinschiene (vgl. Raumstrategie Rheinisches Re- vier 2038+). Die Lagegunst im Rheinischen Revier zeigt sich schon heute darin, dass für das Gebiet des Zweckverbandes weiteres Bevölkerungswachs - tum prognostiziert wird (vgl. ebd.). Mit der Seeent - In der ersten Phase bis 2030 und darüber hinaus liegt der Fokus für die Städte und Gemeinden mit Tagebauranddörfern (Erkelenz, Mönchenglad - wicklung ist zudem die Schaffung neuer Standort - qualitäten in der historisch von Bergbau, Industrie und Landwirtschaft geprägten Region verbunden. Aus der Wasserlage kann langfristig eine deutliche Attraktivierung des Raums und seiner Anziehungs - kraft erwartet werden. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass mit dem Strukturwandel und der Seeentwick - lung auch ein Bedarf für weiteren und attraktiven Wohnraum in den Anrainerkommunen einhergeht. Dies erfordert nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Wachstum im Verbandsge - biet. 27 Entwicklungsziele bach, Jüchen und Titz) unmittelbar und während der Befüllung des Sees auf der Dorfentwicklung im Bestand, mit dem Ziel diese zu stärken (Dör - fer des ehemaligen 3. Umsiedlungsabschnitts) und zu attraktivieren. Ebenso wird in den Orten Frimmersdorf und Neurath durch den Masterplan Kraftwerksdörfer der Stadt Grevenbroich an der Stärkung der Ortschaften gearbeitet. Dies umfasst die Qualifizierung und Ergänzung des gebauten Bestandes im Innenbereich der Dörfer. Dabei gilt grundsätzlich das Leitbild Innenentwicklung vor Außenentwicklung. In den teils umgesiedelten Dörfern gilt es, den Rückzug interessierter frühe- rer Bewohner*innen zu ermöglichen und die Rah - menbedingungen für neuen Zuzug zu schaffen. Dies wird durch die Förderung von energetischer und gestalterischer Sanierung erhaltenswerter Be - standsgebäude und kann zum Beispiel durch die Schaffung von Flächenpotenzialen durch den Ab - riss nicht erhaltenswerter oder baufälliger Gebäude unterstützt werden. So werden sowohl Flächen für attraktive öffentliche Räume oder Grünoasen als auch Möglichkeiten für neue bauliche Strukturen im Innenbereich geschaffen. Auch in den Ortschaf - Abb. 12. Rahmenplanung im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen ten Holzweiler, Jackerath, Hochneukirch und Wan - lo werden die Gebäudebestände und öffentlichen Räume qualifiziert. Eine Stärkung der Sozialstruktu - ren und des Vereinslebens sowie die punktuelle Er- gänzung neuer Nutzungsangebote und im Bereich Kultur, Dienstleistung und Nahversorgung tragen zu einer weiteren Attraktivierung der ehemaligen Tagebauranddörfer bei. Dennoch gilt es, frühzeitig Flächenreserven für eine städtebauliche Entwicklung in Richtung See als langfristige Optionen sowohl vorzudenken als auch planungsrechtlich im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne zu sichern. Dementsprechend ist es Aufgabe der Kommunen, gemäß ihrer jeweiligen Bedarfe sowie jeweils in Abhängigkeit von vor Ort noch vorzunehmenden politischen Beschlüssen, langfristig zu planen und die Entwicklungsziele in die Regionalpläne, bspw. mit dem Ziel einer Aus - weisung der Ortsteile als Allgemeine Siedlungsbe- reiche (ASB), einzubringen. vgl. Liste S. 20 28 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Im Seeumfeld entwickeln sich die bestehenden Ortslagen Wanlo, Keyenberg, Holzweiler und Jackerath in Richtung See und bieten Raum für Leben, Arbeit und Freizeit. In einer dritten Phase ab etwa 2038, während der See entsteht, gilt es, die Potenziale der gestärkten Dörfer Wanlo, Keyenberg, Holzweiler, Hochneu - kirch und Jackerath zu nutzen und eine behutsame Entwicklung von Zugängen zum zukünftigen See bedarfsbezogen einzuleiten. Hier werden zukunfts - weisende, verdichtete und klimaneutrale städte - bauliche Strukturen entwickelt, die neue Freizeit- und Infrastrukturangebote, aber auch attraktiven Wohnraum umfassen. In Einklang mit den Flä - chenbedarfen können erste städtebauliche Struk - turen in Seenähe, möglichst mit Anschluss an die Bestandsdörfer, entwickelt werden. Auch wenn die Entscheidung über die flächenhafte Erweiterung von Siedlungsflächen erst in 20 Jahren durch die zukünftigen Entscheidungsträger*innen getroffen wird, gilt es möglichst frühzeitig, die Vorausset - zung zu schaffen und Flächen zu sichern. Im Verbandsgebiet werden bedarfsgerecht klimaneutrale und funktional gemischte Siedlungsstrukturen in der Tagebaufolgelandschaft entwickelt. In einer zweiten Phase ab 2030, unter Berücksichti - gung der entsprechenden Liegezeiten, können auf den rekultivierten Flächen des Tagebau Garzwei - ler bauliche Entwicklungen erfolgen, sofern dies technisch und genehmigungsrechtlich möglich ist. Die Stadt Jüchen wagt den Sprung über die A 46 und entwickelt ihr Stadtgebiet auf über mehrere Jahrzehnte bergbaulich genutzten Flächen im di - rekten Umfeld südlich des Bahnhofs weiter. Hier wird aufgezeigt, wie bezahlbarer Wohnraum, In - novation und Freiraumqualität an einem sehr gut mit dem SPNV erschlossenen Standort zusammen - gedacht werden. Als einer der Hauptstandorte der geplanten Internationalen Gartenausstellung (IGA) Garzweiler 2037, könnten erste bauliche Struktu - ren präsentiert und genutzt werden. Auch beim zweiten Hauptstandort Wanlo / Keyenberg könn - te die IGA zu neuen Entwicklungsimpulsen beitra - gen. Entstehende Impulsbauten am Tagebaurand zeigen die Perspektiven zirkulären Bauens auf und positionieren die Region als Exzellenzstandort für nachhaltiges Bauen. Gleichzeitig greift die Stadt Grevenbroich die Dynamik des entstehenden Inno - vationsortes am ehemaligen Kraftwerk Frimmers - dorf, das ebenfalls Standort der IGA 2037 wird, auf und plant Arrondierungen im angrenzenden und mit dem ÖPNV gut erreichbaren Stadtteil Gustorf. 29 Entwicklungsziele Neue Arbeitsplätze und Wertschöpfungspotenziale werden durch die Entwicklung von Wirtschaftsflächen und die Ansiedlung von Kompetenzen in Zukunftsbranchen etabliert. Die Rekultivierung der ehemaligen Tagebauflächen und die Entwicklung des Sees bieten auch Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und ein Auffangen der durch das Ende des Berg - baus verloren gegangenen Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Dabei werden konsequent Zukunfts - branchen und innovative, technologieorientierte Unternehmen angesiedelt. Bestehende gewerbli - che und industrielle Strukturen werden qualifiziert und neue entwickelt. Im neuen, interkommunalen Gewerbegebiet der Städte Jüchen und Greven - broich können im „Industriepark Elsbachtal West“ noch in den 2020er Jahren neue Unternehmen angesiedelt werden. Im „Industriepark Elsbachtal Ost“, der gemeinsam mit Jüchen, Grevenbroich und Mönchengladbach entwickelt werden soll, entstehen weitere Gewerbeflächenreserven für die Region. Eine nachhaltige Energieversorgung wird für den „Industriepark Elsbachtal Ost“ angestrebt. Währenddessen wird das Gewerbegebiet Erkelenz Ost als Renew Industry Ost (RIO) revitalisiert und mit CAMPUS Transfer ein Kompetenzzentrum für Land- und Ernährungswirtschaft etabliert, das die starke landwirtschaftliche Tradition der Region auf - greift. Die Region wandelt sich von einer Kohleregion zu einem Digitalstandort: Das Gelände des ehemaligen Kraftwerks Frimmersdorf wird unter Nachnutzung erhaltenswerter industriearchitektonischer Baustei - ne zu einem Ort für Kultur und Innovation entwi - ckelt, der über die Grenzen der Stadt Grevenbroich hinaus Anziehungskraft entwickelt. Im Anschluss an die Entwicklung des Standorts Frimmersdorf könnte langfristig die Option eines beispielhaften Innovations- und Technologiestandortes auf der Fläche des heutigen Kohlebunkers geprüft werden. Als wichtiger Impuls für die wirtschaftliche Ent - wicklung wirken die geplanten Rechenzentren in Garzweiler etabliert sich als vernetzte Exzellenzregion für innovatives und architektonisch hochwertiges Bauen und die Nutzung nachhaltiger Materialien. Als Modellregion für Kreislaufwirtschaft und die Energiewende will sich das gesamte Rheinische Revier positionieren. Vor dem Hintergrund des Kli- mawandels gilt es, diesen Anspruch auch auf das Erneuern und Bauen von Siedlungsstrukturen in der neuen Seelandschaft zu übertragen. Im Projekt „Exzellenzregion Nachhaltiges Bauen“ vernetzen sich die Kommunen des Zweckverbands und bauen Expertise im Umgang mit nachhaltigen Baumate- rialien und regenerativer Energieversorgung auf. Als sogenannte Impulsbauten sollen beispielhafte Gebäude entstehen. Von diesen Projekten sollen Impulse für die gesamte Bauwirtschaft in der Re- gion ausgehen, ressourcenschonend und kreislauf - gerecht zu bauen. Nachverdichtung und Neubau bieten zudem die Chance, neue Impulse im Hinblick auf architekto- nische Qualität zu setzen und im Sinne einer flä- chensparenden Entwicklung behutsam neue städ - tebauliche Dichte auch im dörflichen Kontext zu erproben. Ein hoher Anspruch an energetische Qualität und Baukultur gilt auch für die Qualifizie - rung der Bestandsstrukturen. Insbesondere in den Tagebauranddörfern besteht ein Sanierungsstau vieler Gebäude. Eigentümer*innen sollten bei der Nutzung entsprechender Förderangebote unter - stützt werden. der Region mit dem Standort Bedburg in direkter Nähe zum Tagebau. Von diesen geht eine große Dynamik an Folgeinvestitionen aus der IT-Branche in der Region aus, die durch die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbecampus im Bereich des Autobahnkreuzes Jackerath in bester Seelage als städtebaulich hochwertiger Technologiestandort aufgegriffen wird. 30 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Abb. 13. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer See und Tagebaufolgelandschaft sind über Grün- und Wegestrukturen mit der Umgebung vernetzt. Grünkorridore dienen sowohl als Verbindungen für den Menschen, als auch für den Biotopverbund. Die bergbauliche Rekultivierung rund um den Garzweiler See bietet die Chance, ein zukunfts - orientiertes regionales Netzwerk zu schaffen. Die - ses Netzwerk dient als Biotopverbund zwischen bestehenden und neuen Naturräumen und Kul - turlandschaften und stellt gleichzeitig ein neues Freiraumnetz zwischen den Ortschaften und dem zukünftigen See her. Die bestehenden Ökosyste - me werden geschützt, Lebensräume von Flora und Fauna werden vernetzt und neue Biotop-Entwick - lungsräume werden im Rahmen der Rekultivierung durch RWE und darüber hinaus geschaffen. Die Grün- und Wegestrukturen werden harmonisch in die landwirtschaftlichen Flächen integriert. Die Grundlage für die Grünkorridore bilden vorhan- dene Wald- und Wiesenflächen, Gewässerstruktu - ren sowie das Blau-Grüne Band Garzweiler , das den neuen See umgibt und die Stadtgebiete von Mönchengladbach, Jüchen, Grevenbroich und Bed - burg anbindet. In den landwirtschaftlich gepräg - ten Bereichen Richtung Erkelenz existieren bereits schmalere Grünstrukturen wie Baumreihen, Feldhe - cken, Ackersäume und Entwässerungsgräben, die in das Verbundsystem integriert und miteinander verbunden werden. Bestehende Fließgewässer und ihre Auenbereiche wie die Niers oder der Elsbach werden als Grünverbindungen in das Netzwerk aufgenommen und an das Blau-Grüne Band Garz - weiler angeschlossen. Die ehemalige Bahntrasse zwischen Titz und Jackerath wird mit den gewach - senen Grünstrukturen in das Netzwerk integriert 3.2.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer vgl. Liste S. 20 31 Entwicklungsziele und verbindet die Ortschaften mit dem See. Der zukünftige Kultur- und Innovationsstandort Frim - mersdorf wird über die geplanten Biotopflächen entlang der Bandtrasse an das Blau-Grüne Band Garzweiler angeschlossen. Die Grünkorridore werden in verschiedenen Di - mensionen entwickelt und können als Fuß- und Radwege mit begleitenden Baumreihen und linea- ren Säumen oder als breite Grünflächen, Bachauen und Waldbereiche differenziert werden. Die Entwicklung von Siedlungs- und touristischen Strukturen erfolgen unter Betrachtung naturschutzfachlicher Ansprüche. Die Entwicklungen der Siedlungsbereiche, aber auch der touristischen Infrastruktur, fügen sich ver - träglich in dieses grüne Netzwerk ein und beachten die Belange des Naturschutzes. Biotopverbünde, Grünraumvernetzungen und naturnahe Gewässer werden naturverträglich in die städtebaulichen Pla - nungen integriert. Die Tagebaufolgelandschaft wird als multifunktionale Landschaft entwickelt. Sie umfasst extensiv genutzte Flächen und Biotope, wie auch intensiv genutzte Flächen für die Freizeitnutzung und nachhaltige Bewirtschaftung. Als zukunftsfähige Region werden an die Landschaft rund um den See eine Vielzahl an Nutzungsansprü - chen gestellt. Folglich wird eine multifunktionale Landschaft entwickelt, die vielen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht wird und diese mit - einander kombiniert. Insbesondere innerhalb des Blau-Grünen Bandes Garzweiler gibt es ein Wech - selspiel aus extensiv und intensiv genutzten Berei - chen. Die extensiven Flächen werden vor allem für die Entwicklung von Ökosystemen und neuen Bioto - pen gesichert. Pflanzen und Tiere können sich hier ungestört ansiedeln. Der Mensch tritt hier bewusst in den Hintergrund und lediglich die sanfte Nut - zung der Landschaft durch Naturbeobachtungen, Spaziergänge oder Fahrradtouren mit kurzem Auf - enthalt werden in Teilen ermöglicht. Im Gegensatz dazu werden die Bereiche, die sich an die bestehenden Gemeinden angliedern, für die intensive Freizeitnutzung der Menschen zur Ver - fügung gestellt. Vorwiegend in diesen Bereichen entstehen Wasserzugänge und großflächige Frei - räume, wie bspw. Parkanlagen und Promenaden, die als Anziehungspunkte und Erholungsorte für die Bevölkerung der Region sowie perspektivisch auch Tourist*innen dienen. Auch die vornehmlich landwirtschaftlich genutzten Bereiche abseits des unmittelbaren Seeufers wer - den multifunktional nutzbar gemacht. Insbesonde - re rekultivierte Flächen bieten das Potenzial, eine Mehrfachnutzung der Landschaft zu etablieren. Im Bereich des rekultivierten Tagebaus Garzweiler I entsteht dazu eine beispielhafte Energielandschaft, die landwirtschaftliche Produktion mit der Produk - tion Erneuerbarer Energien verbindet. Die Flächen südlich und westlich des Tagebausees stellen da - gegen die charakteristische Bördelandschaft mit gewachsenen Hofstrukturen dar. Hier gilt es, im Sinne der Biotopvernetzung und Landschaftspfle - ge Offenlandökosysteme mit Vertragsnaturschutz und Artenschutzprogrammen zu stärken und auf - bauend auf vorhandenen Strukturen Grünverbin - dungen zu entwickeln, ohne die landwirtschaftliche Produktion zu beeinträchtigen. Die Landwirtschaft entwickelt sich bezogen auf die Klimaresilienz und Zukunftsfähigkeit weiter. 32 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung In der Gestaltung des Seeufers und der Landschaft sind wiederkehrende Gestaltungselemente integriert, die zu Wiedererkennungswert und Identitätsstiftung beitragen. Einzelne Freiraumelemente werden speziell für die Landschaft um den See entwickelt und verortet, um als Wiedererkennungsmerkmale für Besucher*in - nen und als Identitätsgeber für Bewohner*innen der Region zu dienen. Diese Elemente werden ei- gens für den See und seine Umgebung entwickelt und wie maßgeschneidert in die neue Landschaft eingebunden. Sie helfen im Sinne der gezielten Lenkung der Besucher*innen bei der Orientierung im Raum und der ablesbaren Individualität in der räumlichen Nähe zu den anderen Tagebauseen. Das industriekulturelle Erbe ist in der Landschaft sichtbar. Der Großtagebau Garzweiler sowie die anderen Abbaugebiete im Rheinischen Revier haben so- wohl die Landschaft als auch die angrenzenden Ortschaften und deren Bewohner*innen nachhaltig geprägt. Was nach dem Ende des Tagebaus bleibt, sind Orte voller industriekultureller, aber auch so - ziokultureller Geschichte in der Gesellschaft. Eine Aufgabe der Tagebaufolgelandschaft ist es dem - nach, an die Nutzung des Gebietes als Braunkohle - tagebau zu erinnern, die Entstehung der kommen - den Seenlandschaft nachvollziehbar abzubilden und gleichzeitig sensibel mit den Betroffenheiten der ehemaligen Bewohner*innen und dem Einfluss des Tagebaus auf die Gemeinden umzugehen. Sinnvolle Nachnutzungen vorhandener Elemente und Strukturen fließen, evtl. auch abstrahiert, in die Gestaltung ein. Besonders wichtig ist hierbei die Nutzbarmachung dieser Elemente als Verbindun - gen oder für Freizeitaktivitäten. Die ehemalige Fördertrasse wird beispielsweise er- halten und als Teil der Tagebaufolgelandschaft als topografisches Element sichtbar und erlebbar ge - macht. Auch eine kontrastreiche Gestaltung der Böschungssysteme mit unterschiedlicher Vegeta - tion und Nutzung ist in der menschengemachten Landschaft ablesbar. Zudem ist eine Integration von Tagebau(groß)geräten als technische Elemente des Kohleabbaus sinnvoll. Der See und die verbundenen Gewässerstrukturen bieten naturnahe Uferzonen als Refugien für Flora und Fauna ebenso wie erlebbare Bereiche für einen attraktiven Aufenthalt und Freizeitgestaltung. Ebenso wie die umliegenden Grünflächen erhalten auch die Uferzonen der bestehenden und zukünf - tigen Gewässer eine Vielzahl neuer Nutzungen. Gewässer jeder Art und Größe ziehen von jeher Menschen an und bieten ihnen attraktive Orte zur Naherholung. Insbesondere der große See wird eine hohe Anziehungskraft für Wassersport - ler*innen, Anwohner*innen und Tourist*innen der Anrainerkommunen erhalten. Um empfindliche Uferzonen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schützen, ist es von großer Bedeutung, speziell ausgewiesene Zugangsbereiche für Erholung und Freizeitaktivitäten vorzusehen und die Menschen dorthin zu leiten. Dabei wird das Ziel verfolgt, das Ufer des Sees, bis auf einige wenige Ausnahmen, öffentlich zugänglich zu machen und bauliche Ent - wicklung zu ermöglichen. 33 Entwicklungsziele 3.2.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Eine leistungsfähige Straßenanbindung um den See nimmt die regionalen Verkehre auf und garantiert die Erschließung von See und Siedlungsräumen. Der See ist für die letzte Meile an unterschiedlichen Punkten multimodal an die wichtigen SPNV- und Verkehrsknoten in der Umgebung und die Anknüpfungspunkte in der Umgebung angeschlossen. Einhergehend mit der Siedlungsentwicklung und der Zielsetzung, das Rheinische Revier als Innova - tions- und Technologiestandort zu positionieren, entstehen auch neue Ansprüche an die Mobilität. Dabei gilt es, ausgehend vom bestehenden Ver - kehrssystem, die bestehenden Orte besser mitein - ander zu vernetzen und mit den neuen Orten zu integrieren. Neue Orte stellen dabei nicht nur Sied - lungsflächen dar, einhergehend mit den geplanten hohen Freiraumqualitäten und touristischen Poten - zialen ist auch von einer großen überregionalen Anziehungskraft auszugehen. Diese neuen Verkehre gilt es, möglichst effizient und umweltverträglich abzuwickeln und den Kfz- Verkehr auf wenigen, leistungsfähigen Achsen zu bündeln. Über die Bundesautobahnen weist der Raum bereits eine gute Erschließung für den über - regionalen motorisierten Verkehr auf. Hier gilt es, die bestehenden Autobahnkreuze sowie den Lärm - schutz zu ertüchtigen. Zur Feinerschließung werden diese ergänzt durch Landes- und Kreisstraßen und binden so die neuen Orte an das bestehende Ver- kehrsnetz an. Wesentlicher Baustein sind dabei die Landesstraßen, die im Rahmen der Wiederherstel - lungsverpflichtung von RWE gebaut werden (L 19n, L 277n). Durch ein konsequentes Leitsystem wird der Verkehr über möglichst verträgliche Achsen zu Parkplätzen gelenkt und Durchgangsverkehr in den Dörfern weitestgehend vermieden. Grundvoraussetzung für eine soziale Teilhabe ist eine für alle zugängliche Mobilität. Unerlässlich dafür ist ein vielseitiges Mobilitätsangebot, das die Erreichbarkeit von Siedlungsflächen und Frei - zeitangeboten mit unterschiedlichen Mobilitäts - optionen ermöglicht. Eine möglichst umwegarme Schienenanbindung bietet Anwohnenden, Besu - chenden sowie Berufspendelnden eine nachhaltige und schnelle Verbindung aus den Ballungsräumen zu den Tagebauranddörfern und den neuen Stand - orten am Seeufer. Bahnhaltepunkte z. B. in Erkelenz und Jüchen bieten bereits heute eine gute Anbin - dung in Richtung Rheinland / Ruhrgebiet sowie Aachen und sollen als Umsteigepunkte und Mobil - stationen für das Erreichen des Sees dienen. Durch die Entwicklung des S-Bahn-Netzes im Rheinischen Revier (Verbindungen von Köln bis Mönchenglad - bach und von Düsseldorf bis Aachen) wird die Schienenanbindung des Sees weiter verbessert. Von den bestehenden Bahnhaltepunkten werden zur Überwindung der letzten Meile zum See unter - schiedliche Mobilitätsformen angeboten. Neben einer attraktiven Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sorgen leistungsfähige Busverbindungen von den Bahnhaltepunkten der Umgebung für eine direkte und emissionsarme Seeerschließung und fördern so eine umweltfreundliche An- und Abreise. Pers - pektivisch könnten diese zu Ringbuslinien mit einer festen stündlichen Taktung erweitert werden. Zur Verknüpfung der vielfältigen Mobilitätsangebote entstehen Mobilstationen an den ÖPNV-Ankunfts - orten, die darüber hinaus beispielsweise Car- und Bikesharing-Angebote sowie sichere und über - dachte Radabstellanlagen bieten. Diese sollen so angeordnet werden, dass die Bevölkerung der an - liegenden Orte hiervon, insbesondere zu spitzen Zeiten (Sommer) möglichst unbelastet bleibt, aber gleichzeitig profitieren kann. 34 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Abb. 14. Rahmenplanung im Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Der Fuß- und Radverkehr ist selbstverständlicher Träger der täglichen Nahmobilität und der Freizeitmobilität. Die Schaffung, neuer Verkehrsinfrastruktur bietet die Möglichkeit, die unterschiedlichen Verkehrsträ - ger von Beginn an mitzudenken und nicht nur den MIV (motorisierter Individualverkehr) in den Fokus zu stellen. Fuß- und Radverkehr werden bei der Neuplanung genauso berücksichtigt und als selbst- verständlicher Träger der Mobilität angesehen. Mit attraktiven Rad- und Fußverkehrsrouten wird flächendeckend eine direkte, schnelle und akti - ve Mobilität sowohl für den Freizeit- als auch für den Alltagsverkehr ermöglicht. Über das gesamtre - gionale Radverkehrskonzept „Rheinisches Radver- kehrsrevier“ entstehen Radverkehrsachsen, welche die umliegenden Kommunen an das Seeumfeld anbinden. Ein durchgängiger Rundweg im Blau- Grünen Band Garzweiler um den See schafft eine Verbindung der Siedlungen untereinander und verbindet diese auf sogenannten Tagebauwegen. Fußverkehrsrouten werden in Freiraumverbindun - gen aus der umgebenden Landschaft zum See integriert. Besonders auf naturnahen Wegever - bindungen, beispielsweise innerhalb des Blau-Grü- nen Bandes Garzweiler, kann der Mensch auf aus - gewiesenen Wegen die Landschaft ausschließlich zu Fuß oder per Fahrrad genießen. Die ruhige und emissionsfreie Mobilität sorgt für eine hohe Auf - enthaltsqualität und schont die Natur. Punktuelle Rastpunkte laden zum Aufenthalt ein und werden verbunden mit Informationsangeboten, die Besu - chenden die sich wandelnde Landschaft näherbrin - gen. Ergänzt durch ein gutes Buslinienangebot wird so eine nachhaltige multimodale Mobilität sowohl innerhalb der Region als auch überregional durch die Verknüpfung mit der Schienenanbindung at - traktiv. vgl. Liste S. 20 35 Entwicklungsziele Neue Formen der klimaneutralen Mobilität werden erprobt und etabliert. Die Potenziale des räumlichen Wandels bieten die Chance, nachhaltige Mobilität von Beginn an mit - zudenken und in neu entstehende Mobilitätsrou - tinen einzubinden. Alternativen zum MIV werden somit von Beginn an mitgedacht und erprobt bzw. angeboten. Verschiedene Ansätze bestehen bei - spielsweise zur nachhaltigen Mobilität im länd- lichen Raum. Autonome Shuttleverkehre könnten von Umsteigepunkten aus als barrierefreier Klein - bus eine regelmäßige und verlässliche Möglichkeit zur Überwindung der letzten Meile darstellen. Be - stehende Schienentrassen (z. B. die Werksbahn des Kraftwerks Frimmersdorf) könnten beispielsweise mit sogenannten Monocabs (selbstfahrende Ein- schienenbahn) Angebote für die letzte Meile dar - stellen. Als Attraktion der IGA soll eine Seilbahn in den Tagebau zum Ausstellungsstandort führen und eine Querung des Tagebaus ermöglichen. Ein Wei - terbetrieb auch nach der IGA soll geprüft und bei entsprechender Machbarkeit ermöglicht werden. Gerade vor dem Hintergrund der sehr langfristigen Entwicklungsperspektiven sollte ein hoher Innova - tionsanspruch an die zukünftigen Formen der Mo - bilität gestellt werden. 36 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Abb. 15. Rahmenplanung im Handlungsfeld Erneuerbare Energien Die Kommunen im Verbandsgebiet etablieren und profilieren sich als vernetztes Kompetenzzentrum für die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien. Mit dem Ende des Braunkohletagebaus und der Kohleverstromung endet für die Region das fossile Zeitalter, nicht aber der Status als Energieregion. Künftig werden Sonne und Wind erneuerbaren Strom auch zur örtlichen Nutzung produzieren. In Kooperation mit RWE sind in der Region schon zahlreiche Windkraftanlagen und PV-Freiflächen - anlagen entstanden. Weitere Windkraftanlagen in der Bergbaufolgelandschafts werden entstehen oder sind bereits projektiert. Mit dem Projekt „In - novationspark Erneuerbare Energien“ gehen der 3.2.4 Erneuerbare Energien Zweckverband und die Stadt Jüchen darüber hin - aus voran, die rekultivierte Landschaft beispielhaft für die Energieproduktion zu nutzen und dabei Modellprojekte umzusetzen. Dieser Ausbau der Kapazitäten und Kompetenzen in der Erzeugung und Verwendung Erneuerbarer Energien erfolgt in engem Austausch mit der TH Köln und dem Wup - pertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Durch Projekte wie dieses entwickelt sich die Region von einer Montanregion zu einem innovativen Standort der Energiewende. Der aktuelle Fokus auf Wind- und Solarenergie sollte durch Einbindung weiterer Technologien, wie Wasserstoff oder Geothermie, und erforderliche Speicherinfrastrukturen ergänzt werden. vgl. Liste S. 20 37 Entwicklungsziele Als Modellregion werden die neuesten Technologien im Umgang mit erneuerbaren Energien erprobt und nutzbar gemacht. Die Akteur*innen sind technologieoffen und nutzen die Potenziale zukünftiger technologischer Innovationen. Die Energiewende erfordert nicht nur die Umstel - lung von fossilem auf erneuerbaren Strom, sondern auch die Umstellung auf klimaschonende Antriebs - formen im Zuge der Energiewende. Mit dem Green Energy Hub, dem Autohof der Zukunft, ist im Sü - den des Tagebaus ein beispielhafter Standort zur Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien Neue Baugebiete und Bestandssiedlungen werden klimaneutral geplant, gebaut und versorgt. Auch neue Baugebiete werden nach hohen ener - getischen Standards entwickelt. Eine Vorreiterrolle nimmt dabei das geplante interkommunale Gewer - be- und Industriegebiet „Industriepark Elsbach - tal“ ein, in dessen Planung die lokale Produktion und Speicherung von grüner Energie und Wärme fest integriert wird und damit als Vorreiter für ein nachhaltig ausgerichtetes Gewerbe- und Industrie - gebiet fungiert. Ebenso soll das Wohnquartier, die Stadterweiterung Jüchen Süd, unter der Prämisse nachhaltiger Energiesysteme geplant werden. Der Fokus liegt neben der Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Strom im Quartier auf einem innovativen Energie- und Wärmekonzept, das bei - spielsweise auf Basis von Agrothermie entwickelt werden kann. Auch bestehende Wohnquartiere werden energetisch saniert und im Rahmen kom - munaler Wärmeplanung wird eine klimafreundli - che Wärmeversorgung vorangetrieben, auch unter Nutzung etwa von Abwärme von Rechenzentren. Die Erzeugung von erneuerbaren Energien wird als selbstverständlicher Bestandteil in die Gestaltung und Nutzung der Tagebaufolgelandschaft integriert. Die Rekultivierung der Flächen bietet eine Chan - ce, eine neue Energielandschaft zu gestalten, in der die landwirtschaftliche Produktion zusam - mengedacht wird mit der Produktion Erneuerba - rer Energie. Bereits heute sind entlang der A 44n die Wind- und (Agri-)Solarenergieanlagen Teil der neuen Landschaft. Zukünftig wird dieser Bereich als Energielandschaft weiterentwickelt, ausgebaut und beispielhaft eine Mehrfachnutzung von Flächen zur landwirtschaftlichen Produktion und Energie - erzeugung mittels Windenergie, Agri-PV und PV auf Kranstellflächen demonstrieren. Dies ermög - licht eine optimale Nutzung des knappen Guts Flä - che und wirkt vorbildhaft für eine multifunktionale Landschaft im Einklang von Landwirtschaft, Ener - giewirtschaft und Biodiversität. Darüber hinaus sol - len entlang der sogenannten Solarautobahnen A 44n und A 46 ansonsten ungenutzte Flächen der Böschungen und der Lärm- und Windschutzwände für Solarenergieerzeugung genutzt werden. für die strom- und wasserstoffbasierte Mobilität geplant. Insbesondere für den Straßengüterverkehr wird hier eine Vorreiterrolle für die Umstellung auf klimaneutrale Antriebsformen eingenommen. 38 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung rastruktur und privatwirtschaftlichen Engagements entsteht eine attraktive Freizeitinfra- und Ange - botsstruktur. Die gut 425.000 Einwohner*innen im Verbandsgebiet respektive im regionalen Umfeld (im Umkreis von 30 Minuten Anfahrtszeit sind es rund 2 Mio.) bilden eine sehr gute Nachfrageba - sis für die Ansiedlung und den Betrieb einer pri - vatwirtschaftlich tragfähigen Freizeit- und Gastro - nomielandschaft am See. Der See wird unmittelbar den Freizeitwert der Region und damit auch die Le - bensqualität für die Bevölkerung erhöhen und da - durch auch zu einem bedeutenden weichen Stand - ortfaktor im künftigen überregionalen Wettbewerb um Fachkräfte und Gewerbeansiedlungen. Abb. 16. Übersicht des möglichen Einzugsgebietes (Quelle IGA Machbarkeitsstudie / ift GmbH (2024)) Mit der Entstehung des Garzweiler Sees entsteht im Verbandsgebiet eine neue, hochattraktive (See-)Landschaft mit hohem Freizeitwert für Erholung am und auf dem Wasser. Mit der Entstehung Deutschlands künftig elftgröß - tem See einher geht ein Wandel von einer Bergbau- landschaft zu einer attraktiven neuen Erholungs - landschaft. Gemeinsam mit den beiden anderen die Region künftig prägenden Großseen wandelt sich das Rheinische Bergbaurevier zu einem Ge- wässerrevier. Der Garzweiler See könnte sich zu dem mit Abstand bedeutendsten Naherholungsziel für die Bevölkerung der Städte und Gemeinden im regionalen Umfeld, aber auch für den Ballungsraum Neuss / Krefeld / Düsseldorf entwickeln. Baden / Schwimmen, Wassersport und vielfältige landsei - tige Aktivitäten werden den See und sein Umfeld prägen. Im Zusammenspiel öffentlicher Freizeitinf - 3.2.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus Die Seenlandschaft und ihre landseitigen Flächenpotenziale sind das Hauptkapital der Region im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung. Öffentliche Investitionen in die Freizeitinfrastruktur am See sind eine nachhaltige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Region. Die gezielte Inwertsetzung der Gewässerpotenzia - le für Freizeit auf dem Wasser und der landseiti - gen Flächenpotenziale für Erholung und Urlaub am Wasser bewirken nicht nur am See touristi - sche Wertschöpfungseffekte, sondern auch Ent - wicklungsimpulse für die Ortslagen und für das gesamte regionale Umfeld im Hinblick auf private Investitionen. Der Tourismus ist in langfristiger Per- spektive ein bedeutender regionaler Wirtschafts- und Imagefaktor für die Region. Die Entwicklung des Sees bietet die Chance, die Ge- wässerpotenziale auch touristisch adäquat in Wert zu setzen und damit vor Ort zukünftig neue Ein - kommens- und Beschäftigungseffekte zu erzielen. Der Fokus liegt dabei auf der Positionierung als ta - gestouristisches Ziel mit dem Hauptquellgebiet im linksrheinischen Raum. Mit seinen attraktiven und in Teilen besonderen Angeboten in Verbindung mit der sehr guten Bahnanbindung erschließt der See aber auch Tagesbesucherpotenziale im rechts - 39 Entwicklungsziele Abb. 17. Wechselwirkungen zwischen Naherholung, Tagestourismus und Übernachtungstourismus Naherholung und Tourismus stehen nicht im Widerspruch bzw. Konflikt zueinander, sondern ergänzen und befruchten sich gegenseitig. Die Naherholung bildet den Schwerpunkt am See, der Tourismus ist eine darauf aufbauende Ergänzung. Die Naherholung bildet die Grundlage für den Aufbau einer Freizeitinfra- und Angebotsstruktur, reicht allein aber nicht aus, um diese in einer ho - hen Qualität zu entwickeln und auch zu erhalten. In Ergänzung zur Naherholung ist deshalb ein ge - steuerter, natur- und sozialverträglicher Touris - mus am See unverzichtbar. Die Umsätze durch Tourist*innen führen vor Ort zu privaten Einkom - mens- und Beschäftigungseffekten sowie indirekt zu kommunalen Steuereinnahmen und leisten da - mit einen Beitrag für den Erhalt und den Ausbau einer allein durch die Naherholung finanziell kaum förderfähigen und damit nicht finanzierbaren In - fra- und Angebotsstruktur (weder Investition noch Unterhaltung). Von der angestrebten Tourismus - entwicklung profitieren damit ganz entscheidend auch die Bürger*innen durch eine funktionierende Infrastruktur- und Angebotsausstattung, die es in diesem Ausbauzustand und in dieser Qualität ohne Tourismus nicht geben würde, sowie durch die mit dem Tourismus verbundenen Einkommens- und Beschäftigungswirkungen. Eine attraktive, für Bür - ger*innen und Tourist*innen gleichermaßen nutz - bare Freizeit-Infrastruktur ist Anker und Initial für ein darauf aufbauendes privatwirtschaftliches En - rheinischen Raum / Ruhrgebiet in einem tagestou - ristisch noch üblichen Radius von bis zu 60 Minu - ten Anfahrtszeit. Auch wenn am künftigen See die Naherholung und der Tagestourismus dominieren werden, kann und wird der See durch die punktu - elle Ansiedlung einzelner Übernachtungsbetriebe am See (Ferienhotels, Camping und Ferienhäuser) den Aufbau einer eher kleinteiligen Unterkunfts - struktur in den Anrainerdörfern auch im Urlaubs - tourismus Marktpotenziale erschließen. Insgesamt sind künftig v.a. der Tagestourismus und in ab - geschwächter Form der Übernachtungstourismus damit ein wichtiger regionaler Wirtschafts- und Imagefaktor. Das Verbandsgebiet, bislang weitest - gehend ohne touristische Traditionen, wird damit künftig einen Wandel zu einer auch touristisch ge - prägten Region vollziehen. Im engen Zusammen - spiel mit dem Hambacher See und dem Indesee im Sinne der Drei-Seen-Landschaft ist der Garzweiler See ein zentrales Standbein und Aushängeschild für die Destination Rheinisches Revier und deren überregionale Marktpositionierung. Während für die überregionale Vermarktung der Fokus auf die Integration in die entstehende Destination Rheini - sches Revier zu legen ist, erfolgt die tagestouris - tische Vermarktung auch als eigenständiges Aus - flugsziel Garzweiler See. Übernach- tungstouris - mus Tagestourismus Naherholung Basis / Schwerpunkt Vernetzte Entwicklung und gegenseitige Befruchtung Positive Effekte für Qualität und Breite von Freizeitinfrastruktur und Angebotsvielfalt 40 Der See in regionaler Perspektive: Rahmenplanung Die Entwicklung am See erfolgt ortsübergreifend abgestimmt, regional vernetzt, sozial- und naturverträglich, nachfragegerecht und mit hohem Anspruch an die Qualität und Nachhaltigkeit. Maxime an die touristische Inwertsetzung des Sees ist eine räumlich und funktional in sich schlüssige Entwicklung am See als ein gemeinsamer Erlebnis - raum. Das bedeutet, einheitliche Qualitätsstandards und Gestaltungsmerkmale in der Freizeitinfrastruk- tur und Außenmöblierung sowie eine überörtlich abgestimmte und passend auf die Nutzer*innen - gruppen zugeschnittene Freizeitinfrastruktur. Unter Berücksichtigung der geotechnischen Bedin - gungen / Böschungseignungen, der Wegeerschlie - ßungen und naturschutzfachlicher Belange sowie der Vermeidung von Konfliktpotenzialen zwischen verschiedenen Nutzer*innengruppen wird der See wasserseitig für den Wassersport und der Uferbe- reich für landseitige Freizeitaktivitäten, Gastrono - mie und Übernachtungsangebote erschlossen. Grundlage der Freizeitnutzung ist eine an die Ent - wicklungsphasen angepasste bedarfsgerecht di - mensionierte und regelmäßig gepflegte Basis-Frei- zeitinfra- und Angebotsstruktur (Pflicht). Ziel für die touristische Inwertsetzung über das zwingend not - wendige, aber austauschbare „Pflichtenprogramm“ hinaus ist die Schaffung einzelner Freizeitangebote mit (über-)regionalem Alleinstellungscharakter, die es an den anderen Seen der Region so gar nicht oder nicht in dieser Form oder Qualität gibt. Dies könnte ein Seewahrzeichen als Identitätsträger des Ortes nach innen und außen bedeuten. Grundsätz - Abb. 18. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus gagement nicht nur am See, sondern auch in den Ortslagen. Eine Konkurrenz zwischen See- und Ortslagen ist nicht zu befürchten. Im Gegenteil: Naherholung und Tourismus am See werden in die Ortslagen ausstrahlen und damit einen Beitrag zu deren Revitalisierung bzw. deren Erhalt leisten. vgl. Liste S. 20 41 Entwicklungsziele Angesichts des langfristigen Zeithorizonts bis zur vollumfänglichen wasser- und landseitigen Nutzbarkeit des Sees in den 2070er Jahren erfolgt die touristische Inwertsetzung des Sees in Abhängigkeit der geotechnischen Rahmenbedingungen in mehreren Etappen. In der Phase bis 2030 werden drei Schlüsselstra - tegien verfolgt. Der Fokus liegt zunächst auf der radtouristischen Inwertsetzung des zukünftigen Sees. Das Hauptaugenmerk gilt dabei der Fertig - stellung eines hochwertigen Seerundwegs als tou - ristischen Hauptimpulsgeber und dessen (über-) regionale Radwegevernetzung. Der zweite zentrale Ansatz ist die Qualifizierung bzw. touristische In- wertsetzung und Vernetzung vorhandener Attrak - tionspotenziale / Angebote, allen voran der In - dustriekultur und dabei im besonderen Maße die Realisierung der Nutzungsvorstellungen für das Kraftwerk Frimmersdorf. Dritte Schlüsselstrategie ist die Bewahrung und Darstellung der bergbauli - chen Geschichte(n) in den Anrainerorten und die Erlebbarmachung des Transformationsprozesses am künftigen See mit ständigem Update. Alle drei Ansätze sind miteinander zu vernetzen. In der Rekultivierungsphase bis 2035 liegt die Ziel - stellung neben dem Erhalt und ggf. auch der wei - teren Qualifizierung des bisher Geschaffenen in ge - zielten rekultivierungstechnischen Maßnahmen zur Flächenvorbereitung künftiger dauerhafter Nut - zungen auf und am Wasser auf Grundlage der im Masterplan formulierten Vorstellungen zur Inwert - setzung der Gewässer- und Uferflächenpotenziale. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der IGA 2037, die für den Garzweiler See touristisch einen erheb- lichen Schub nach innen (Identitätsbildung und Infrastrukturentwicklung) und nach außen (über - regionaler Bekanntheits- und Imagegewinn, Nach - frageeffekte) bewirken wird. Mit Beginn der Befüllung ab 2036 beginnt die lan- ge Phase der Zwischennutzungen mit der Schaf - fung temporärer und dauerhafter Attraktionen. In Vorbereitung der künftigen gewässerseitigen Nutzungsformen werden die planungsrechtlichen Schritte für die Standortentwicklung eingeleitet und gewässerseitige Nutzungsbedingungen vorbe - reitet. In Abstimmung mit den Flutungsfortschrit - ten entstehen und wachsen schrittweise die was - sersportlichen Nutzungsoptionen im Einklang mit den hierfür vorgesehenen Standortentwicklungen. Auf Grundlage des hergestellten Planungsrechts für die hierfür notwendigen Infrastrukturen auf und am Wasser (Strände, Liegeplätze Sportboote, An - leger Fahrgastschifffahrt, landseitige Versorgungs - einrichtungen für Boote und Wassersportler usw.) sowie die Ansiedlung touristischer Übernachtungs - anlagen. In Vorbereitung der entstehenden Nut - zungsmöglichkeiten werden spezifische Regelun- gen für die verschiedenen Nutzungsformen unter Bergrecht erlassen. Nach Vollendung der Flutung und Entlassung des Sees aus dem Bergrecht ist der Garzweiler See vollumfänglich als Gewässer für Naherholung, Freizeit und Tourismus nutzbar. Fazit: Die (touristische) Standortentwicklung kann nur im Kontext der angestrebten Gesamtentwick - lung für den See und das Verbandsgebiet erfolg - reich sein. Im weiteren Entwicklungsprozess gilt es deshalb, zum einen immer das „große Ganze“ im Blick zu haben und zum anderen die spezifischen Standortpotenziale gezielt und adäquat zu ihren Potenzialen zu entwickeln und das unter Berück - sichtigung kommunaler Ansprüche und Interessen der Einwohner*innen für eine öffentliche Nutzung im Abgleich mit privatwirtschaftlichen Interessen für die Amortisation ihres finanziellen Engage - ments. lich gilt für die Errichtung / Ansiedlung touristi - scher Angebote und Anlagen ein hoher Anspruch an technische Innovation insbesondere im Hinblick auf die Klimaneutralität und eine außergewöhnli - che Architektur. MASTERPLANUNG: VISION 2070 4 43 Entwicklungsziele 4 4. MASTERPLAN VISION 2070 Der Masterplan für den See stellt die Zielperspek - tive 2070 mit einem klaren räumlich-inhaltlichen Grundgerüst und Spielräumen zur Ausgestaltung in Abhängigkeit zukünftiger Veränderungen der Rah - menbedingungen und politischer Beschlüsse dar. Die voraussichtliche Fertigstellung der Seebefül- lung 2066 ermöglicht die vollständige wasser- und landseitige Nutzung des Sees. Bis 2070 werden sich die drei regional ausstrahlenden Freizeitschwer - punkte mit dem Eventstandort Hochneukirch, dem Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo und der Strandlandschaft Bandtrasse entwickelt haben. Pa - rallel haben sich die Ortschaften Jackerath, Holz - weiler und Keyenberg zum See hingewendet und ihre räumliche Entwicklung darauf ausgerichtet. So entstehen Siedlungen sowie untergeordnete lokale Freizeitangebote am neuen See. Die Natur hat sich über den Befüllungszeitraum in unterschiedlichen Formen entwickeln können und neue Naturräume, Verbindungen und Nischen gebildet. Die notwen - digen infrastrukturellen Voraussetzungen sind ge - schaffen. Der Garzweiler See als neuer Identifika - tionspunkt der Region könnte seine Potenziale voll ausschöpfen. Abb. 19. Neue Anziehungspunkte am See schaffen (Illustration) 44 Masterplan Vision 2070 Abb. 20. Masterplanung Vision 2070 MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER STUFE II: LEGENDE Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Bestand: Siedlungsflächen Planung: Dorf-Innenentwicklung Bauliche Entwicklung ASB Flächen ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen) Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen Potenzialflächen Schwimmender Architektur Hafen / Sportboothafen/ Marina Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur Freiraum, Landschaft und Gewässer Bestand: Landwirtschaftliche Flächen Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün Niersablauf Rekultivierung: Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung Rekultivierung: Freiraumstrukturen Seeoberfläche und Seeablauf Planung: Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope Intensiv genutzter Freiraum Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz Strand bes tehender und geplanter Biotopverbund Blau-Grünes Band Garzweiler Erneuerbare Energien Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft (Wind / (Agri-)PV) Bestehende Windkraftstandorte Energiepflanzen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bestand: Straßen und Wirtschaftswege Planung: Zukünftige Haupterschließung Tagebau- bzw. Seerundweg Weitere Radverbindungen Fußweg (Seepromenade) Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität) Parkplatz / Parkhaus 1:10.000 0m 500m 1.000m Tourismus und Freizeit Impulsbauten Dokumentationszentrum Aussicht Sport- und Freizeitnutzung Uferschleifen Übernachtung Wohnmobilstellplatz Camping Gastronomie M Veranstaltungsfläche Seilbahn IGA-Park Radweg Bandtrasse Seerundweg Hafen/Anleger Technischer Hafen Fahrgastschifffahrt Baden (Regionaler Strand/Lokaler Strand, Badestelle) P M IGA N 45 Entwicklungsziele 46 Masterplan Vision 2070 Masterplan Vision 2070 ERGÄNZUNG DER SIEDLUNGSSTRUKTUREN IN RICHTUNG SEE Spätestens mit ersten Nutzungsmöglichkeiten des Tagebaus und des entstehenden Sees sind jedoch neue Rahmenbedingungen zu erwarten, die ein Wachstum in Richtung See ermöglichen. Dement - sprechend werden Potenzialflächen dargestellt, die neue Lagen am See erschließen und den See als städtebaulichen Bezugspunkt begreifen. Wanlo Wanlo wird behutsam in Richtung Süden bis zur L 354n arrondiert. Der vorhandenen Siedlungsstruk - tur folgend werden entlang der Heckstraße bis zum Kreisverkehr sowie östlich der Straße Auf dem Stiel Potenzialflächen ausgewiesen, die einen Anschluss zum IGA-Standort und IGA-Park Wanlo ermögli - chen. Keyenberg Nach einer ganz entscheidenden Phase der Stär - kung kann sich Keyenberg als Dorf am See etab - lieren. Östlich von Keyenberg befindet sich der attraktivste Zugang zum zukünftigen See. Hier ist der Höhenunterschied zur Wasseroberfläche mit etwa 15m im Vergleich zu den anderen Standorten viel geringer. Aus diesem Grund und aufgrund der guten Lage zum Oberzentrum Mönchengladbach und der Verkehrsinfrastruktur werden an diesem Standort als Alleinstellungsmerkmale Siedlungs - flächenpotenziale direkt am Seeufer entlang einer in Buchten gegliederten Ufergestaltung dargestellt. Die Umsetzung dieser Buchten ist bei konkretem Bedarf der baulichen Entwicklung durch den Bau - träger/Vorhabensträger vorzunehmen. Hier kann eine prägende bauliche Adresse zum See entwi - ckelt werden, die sich mit regelmäßigen öffentli - chen Aufenthaltsbereichen und Zugängen zum See abwechselt. Holzweiler Holzweiler wird entsprechend der Aussagen des Dorfinnenentwicklungskonzept durch einen Frei - raumring und daran schließende Siedlungsent - wicklungspotenziale ergänzt. Der Schwerpunkt 4.1 Siedlungs- und Nutzungsstruktur Mit dem Erreichen des finalen Wasserfüllstands des Garzweiler Sees hat sich ein regional bedeutender Naherholungs- und Freizeitstandort entwickelt, in den sich die Anrainerdörfer Wanlo, Keyenberg, Holzweiler, Hochneukirch und Jackerath qualifiziert einbinden, indem eine schrittweise und bedarfsge - rechte Entwicklung zum See befördert wird. Für die Ortschaften entwickelt sich Schritt für Schritt eine neue Lagegunst und die Chance, dass mit der Er - gänzung von Wohnraum auch Angebote der Nah - versorgung und Daseinsvorsorge ergänzt werden, die von einer entsprechenden Nachfrage vor Ort und zukünftigen kommunalen Beschlüssen abhän - gig sind. STABILISIERUNG UND INNENENTWICKLUNG Abgesehen von der besonderen Situation am öst - lichen Ufer sind vorhandene Siedlungsstrukturen Ausgangspunkt für die städtebauliche Entwicklung am See. Dementsprechend ist im Sinne des Vor - rangs der Innenentwicklung die Sicherung und Stärkung der Ortschaften, die jahrelang vom Tage - bau betroffen waren, der erste Schritt und Priorität der ersten Jahrzehnte der Seeentwicklung (s. Kap. 5). bitte aufklappen MASTERPLAN VISION 2070 46 47 Siedlungs- und Nutzungsstruktur der Siedlungsentwicklung liegt dabei nordöstlich des Ortes zwischen den beiden Wegeachsen, die vom Holzweilermarkt zum See und zu Seezugän - gen verlaufen: Der Landstraße und der Niederstra - ße. Ein bedeutsames Merkmal für Holzweiler sind schwimmende Architekturen, die sich nördlich des Sportboothafens ansiedeln und das allgemeine Siedlungsbauland mit Zweitwohn- und Ferienhaus - angeboten ergänzen. Jackerath Die Ortschaft Jackerath erhält nord-westlich des Ortskerns einen Zugang zum See. Entsprechend wird eine schrittweise städtebauliche Entwicklung zwischen Holzweilerstraße und Kasterstraße / L 19 hin zum See ermöglicht. Nukleus dafür bildet der Impulsbau sowie anschließende zur IGA 2037 entwickelte Flächen. Bedarfsbezogen können auch östlich des Ortes, zwischen Kasterstraße und dem ehemaligen Autobahnkreuz Jackerath, Flächen ent - wickelt werden. Diese stehen im direkten Zusam - menhang zum Suchraum für ein interkommunales Gewerbegebiet und ermöglichen einen Anschluss an den Ort sowie die Schaffung von Wohnraum in direkter Nähe zu neuen Arbeitsplätzen. Jackerath Holzweiler KeyenbergKuckum Berverath Unter- & Oberwestrich Wanlo Hochneukirch Abb. 21. Innenentwicklung und Stabilisierung von Siedlungsstrukturen: Räumliche Zielsetzungen Hochneukirch Hochneukirch hat durch seine Lage mit einem Bahnhof an der zukünftigen S-Bahn Mönchenglad - bach-Köln und die Nähe zum See weiteres Wachs - tumspotenzial durch Nachverdichtung und behut - sames Wachstum an den Rändern. Entscheidend ist zukünftig die infrastrukturelle Verbindung zum Seeufer, insbesondere zum Erholungsstandort am nördlichen Ostufer entlang der neuen L19n. Bei der Verkehrslenkung müssen Durchgangsverkeh - re möglichst vermieden werden. Ausgehend von Mobilstationen an den Bahnhaltepunkten können Mobilitätslösungen wie Leihsysteme für Fahrräder und E-Scooter sowie Shuttle-Angebote zur bes - seren Verbindung des Ortes mit dem See beitra - gen. Diese Maßnahmen würden Hochneukirch in die wachsenden Strukturen am See einbinden und neue Möglichkeiten für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung schaffen, die Besuchende und Anwohnende gleichermaßen nutzen können. 48 Masterplan Vision 2070 STÄDTEBAULICHE GRUNDSÄTZE Eine städtebauliche Entwicklung zum See muss ei - nen Mittelweg zwischen der historischen Identität der bestehenden Orte und eine zukunftsorientier - ten Weiterentwicklung finden. Gleiches gilt für eine Balance zwischen architektonischer Qualität und Bezahlbarkeit, kompakten und flächensparenden Siedlungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist ein hoher Anspruch an die städtebauliche Gestal - tung zu stellen und eine ausgewogene Mischung an Wohn- und Finanzierungsformen zu forcieren. Durchgrünte und klimasensibel gestaltete Sied- lungsräume sowie klimaneutrale und zirkuläre Bau - weisen müssen den Exzellenzanspruch der Region einlösen. ERMÖGLICHUNG VON FREIZEIT- UND TOURISMUSANSIEDLUNGEN Neben dem neu entstehenden Wohnraum wer - den dezentrale Übernachtungsangebote inner - halb der Ortschaften geschaffen. Zudem ergänzen neue Freizeitschwerpunkte, die unterschiedliche Zielgruppen adressieren, das Angebot rund um den See. Diese Flächen sind planerisch, durch ent - sprechende Flächenausweisungen, Grunderwerb und Erschließung zu entwickeln. An den Stränden und regionalen Freizeitschwerpunkten, dem Event - standort Hochneukirch, im Bereich der Strandland - schaft Bandtrasse und südlich des Siedlungsbe - reichs im Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo, sind es primär Flächen für öffentliche und gewerb - liche Freizeit- und touristische Nutzungen, die sich in Richtung Strand bzw. Marina entwickeln. In ge - ringerem Umfang werden auch in Holzweiler um das Dokumentationszentrum und in Jackerath um den Impulsbau Flächen für Freizeit- und touristi - sche Nutzungen dargestellt. Die Ermöglichung von zielgerichteten touristischen Ansiedlungen trägt essenziell zu einer gesteigerten Wertschöpfung im Strukturwandel rund um den See bei. Eventstandort Hochneukirch Strandlandschaft BandtrasseFreizeitstandort Jackerath Freizeitstandort Holzweiler Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo Interkommunaler Gewerbecampus Jackerath Abb. 22. Touristische und gewerbliche Ansiedlungen: Räumliche Zielsetzungen 49 Siedlungs- und Nutzungsstruktur ANSIEDLUNG VON ARBEITSPLÄTZEN IN (INTERKOMMUNALEN) GEWERBLICHEN ENTWICKLUNGEN Die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen und Arbeitsplätzen ist ein weiterer wichtiger Baustein des Strukturwandels in der Region. Diese sind an verkehrlich gut angebundenen und nicht störenden Standorten vorgesehen. Am See ist es insbesonde - re der interkommunale Gewerbecampus in Jacke - rath, der sich als hochwertiger Arbeitsstandort am See profilieren und etablieren soll. Dieser wird der - zeit koordiniert vom Zweckverband interkommunal vorangetrieben. Es soll unter anderem geprüft wer - den, inwieweit die Dynamik im Rheinischen Revier in Folge mehrerer großer Ansiedlungen im IT-Be - reich direkt am See genutzt werden kann. Lage, Größe und Struktur des Standortes sollen weiter konkretisiert werden und sind dementsprechend im Masterplan als großflächiger Suchraum darge - stellt. Ein Fokusbereich am Seeufer soll jedoch als städtebaulicher Schwerpunkt im Zusammenspiel mit dem technischen Hafenstandort Jackerath als städtebaulich hochwertiger Campusbereich ent - wickelt werden und Synergiepotenziale zwischen Gewerbe und Hafen im Sinne von maritimen ge- werblichen Nutzungen, dem möglichen „Autohof der Zukunft“, Gastronomie- und Versorgungsange - boten sowie möglichen Übernachtungsangeboten ermöglichen. 50 Masterplan Vision 2070 Die zukünftig an den See angrenzenden Ufer- und Böschungsbereiche sollen sich in einer großen Vielfalt präsentieren und die große offene Was - serfläche in ein spannendes, heterogenes Um - feld einbetten. Durch die Rekultivierung bestehen vor allem im Bereich der Böschungen und Ufer - bereiche Gestaltungsmöglichkeiten im Zuge der Rekultivierung und eines darauf aufbauenden Landschaftsentwicklungsmanagements, während dahinterliegende Flächen als Landwirtschafts- und Siedlungsflächen oftmals in Privatbesitz sind oder im Zuge der Flurneuordnung in diesen zurückge - führt werden. Dementsprechend wird ein beson - derer Wert auf die optimale und zukunftsfähige Differenzierung dieser Ufer- und Böschungsflächen gelegt. Diese Flächen machen insgesamt etwa 367 ha aus. Es entstehen unterschiedliche Landschafts - sphären, die durch den Seerundweg miteinander verbunden und erlebbar sind und so das Blau-Grü - ne Band Garzweiler in der Breite stärker ausbil - den. Unterschieden wird hierbei zwischen intensiv und extensiv genutzten Freiräumen , die sowohl unterschiedliche Erscheinungsbilder, als auch dif - ferenzierte Nutzungsansprüche und Pflegeintensi - täten aufweisen. Der lange Weg um den Garzweiler 4.2 Landschaftssphären See wird zu einem besonderen Erlebnis mit vielfäl - tigen Landschafts- und Freiräumen mit verschiede - nen Ausblicken und Attraktionen. INTENSIV GENUTZTE FREIRÄUME Angebunden an die bestehenden Ortschaften entstehen intensiv gestaltete, stärker erschlos - sene Freiräume, die insbesondere durch die Be - wohner*innen der Anrainerdörfer genutzt werden und für die tägliche Naherholung zur Verfügung stehen. Die aus den Orten entwickelten intensiv genutzten Freiräume machen ca. 15% der Ufer- und Böschungsbereiche des zukünftigen Sees aus. Auf dem Weg zum See werden kleinteilige Nut - zungsangebote in Form von Sportflächen, Spiel - plätzen und Aufenthaltsorten angeboten, die mit ihren Blickbezügen zum See eine besondere Quali - tät aufweisen. Die Böschungssysteme werden auf die unterschiedlichen Dörfer und ortsspezifischen Höhenversprünge zur Wasseroberfläche maßge - schneidert und reagieren zudem auf die vorhande - nen und zukünftigen Dorfstrukturen. Jackerath Holzweiler Keyenberg Wanlo Hochneukirch Abb. 23. Landschaftssphären: Räumliche Zielsetzungen 51 Landschaftssphären Ergänzend zu den intensiv genutzten Bereichen der Anrainerdörfer entstehen zusätzliche intensiv ge - nutzte Freizeitstandorte am Seeufer, die beson - ders gut übergeordnet angebunden sind und insbesondere Angebote für die Bewohner*innen naheliegender Ortschaften (Wanlo/Mönchenglad - bach, Hochneukirch, Jüchen, Grevenbroich, Bed - burg) und Besucher*innen aus den umliegenden Metropolen zur Verfügung stellen. Diese umfassen ca. 16% der Ufer- und Böschungsbereiche. EXTENSIV GENUTZTE FREIRÄUME Extensiv genutzte Freiräume befinden sich zwi - schen den intensiv genutzten Freiräumen, abgele - gen von den Ortschaften und Verbindungsachsen in die Umgebung. Bereiche, die umgeben von den Hauptstandorten Wanlo, Hochneukirch, dem tech - nischen Hafen und der Bandtrasse liegen, werden als extensiv genutzte Bereiche mit natürlicher Suk - zession entwickelt, in denen sich die Natur frei ent - falten kann, aber dennoch eine gewisse behutsame Nutzung durch den Menschen in Form von Natur- beobachtung, Wanderungen oder ruhigem Aufent - halt geduldet wird. Diese Räume machen ca. 18% bzw. 67 ha der Ufer- und Böschungsbereiche aus. Andere Bereiche werden als Vorranggebiete Na - tur entwickelt bzw. der natürlichen Sukzession überlassen. Diese entsprechen ca. 32% der Ufer- und Böschungsbereiche (was etwa 120 ha ent - spricht). Hier kann sich die Natur frei entfalten und Flora und Fauna können sich entwickeln. Diese Be - reiche liegen in den Buchten zwischen Keyenberg und Holzweiler sowie Holzweiler und Jackerath. Darüber hinaus entsteht entlang des langen Ost- ufers zwischen den Freizeitschwerpunkten Hoch - neukirch und Bandtrasse ein weitläufiger Raum für Vorranggebiete Natur. Durch seine terrassierte Gestaltung eignet er sich aber auch für eine land - wirtschaftliche Rekultivierung. Es besteht die Ziel - setzung, einen möglichst großen Teil dieser im Masterplan als „Potenzialflächen Vorranggebiet Naturschutz“ dargestellten Flächen für den Natur - schutz auszuweisen. Diese als Potenzialflächen dar- gestellten Bereiche machen etwa 19% oder 70 ha der Böschungsfläche aus. Damit sind ca. 50% des Seeufers und der Böschung als extensiv dargestellt, wobei weitere bis zu 19% ebenso langfristig exten - siv genutzt werden sollen, um ausreichend Natur - raum entwickeln zu können. Die Vorranggebiete breiten sich zusätzlich auf die Wasserflächen aus, um einen Austausch zwischen den landseitigen und wasserseitigen Biotopen zu ermöglichen. Hier ist keine wasserseitige menschli - che Nutzung vorgesehen und entsprechende Maß - nahmen sind vorzunehmen. Es sollen im Zuge der Rekultivierung etwa Flachwasserzonen und Son - derbiotope gestaltet werden. Zum Schutz können sie beispielsweise mit Hilfe von Floating PV-An - lagen von Bootsverkehr freigehalten werden, wie kartografisch in der Masterplanung dargestellt. In der Plandarstellung umfassen diese Bereiche etwa 20% der erwarteten ca. 22 km 2 großen Seefläche. SCHWIMMENDE FREIRÄUME Als besonderes Highlight entstehen auch auf dem Wasser Freiräume und Grünstrukturen, die als er - gänzende Aufenthaltsorte mit dem Boot erreicht werden können. Sie bieten sowohl als Blickfang vom Ufer aus als auch als schwimmende Freiräume eine besondere Qualität. Als besonderes Ausflugs - ziel oder Ruheinsel können sie Teil des alltäglichen Lebens oder touristische Destination sein. Ebenso sind Orte für kleine und größere Kulturveranstal - tungen möglich. Ebenso könnten in den Vorrang- bereichen der Naturentwicklung in Flachwasser - bereichen extensive schwimmende Grünstrukturen entwickelt werden, die für den Menschen nicht zu - gänglich sind, sondern für Tiere einen besonders geschützten Zufluchtsort bieten. Abb. 24. Anteile an Ufer- und Böschungsflächen 52 Masterplan Vision 2070 SEERUNDWEG Ein vollständig um den See führender Rundweg ist das zentrale verbindende Element für die Erholung rund um den See und ermöglicht ein Erleben der unterschiedlichen Landschaftssphären als zentraler Bestandteil des Blau-Grünen Bandes Garzweiler. Der abwechslungsreiche und steigungsarme Rund- weg ist durchgängig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet und auf einer Gesamtlänge von ca. 23 km fast durchgängig straßenunabhängig geführt. Grundsätzlich hat er mindestens die Dimensio - nierung einer Radvorrangroute. Dabei besteht die grundsätzliche Zielsetzung, den Seerundweg mög - lichst landschaftsbezogen zu verorten und zu ge - stalten. Entlang des Ostufers ist die Realisierung im Zuge des Baus der L 19n vorgesehen. Hier ist mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen, wie dieser möglichst seenah und abgekoppelt von der Erschließungsstraße verlaufen kann. In belebten und frequentierten ortsnahen Bereichen wird der Fuß- und Radverkehr getrennt voneinander geführt und der Querschnitt weist eine ausreichende Breite und qualitativ hochwertige Ausgestaltung auf (vgl. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler mit See - rundweg). 4.3 Wegeführung rund um den See Der Rundweg verbindet sowohl die Anrainerdörfer untereinander als auch die unterschiedlichen Frei - zeitziele auf direkten und attraktiven Wegen für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Zusätzlich bietet dieser besondere Aussichtspunkte mit Blick auf den See. UFERSCHLEIFEN Einzelne Uferschleifen bieten den Bewohner*innen der Anrainerdörfer attraktive kürzere Rundwege von 3 – 5 km, welche ausschließlich für Fußgän - ger*innen freigehalten werden und ein zusätzliches Erleben der Landschaft ermöglichen. Eine in Keyen - berg umlaufende, etwa 3 km lange öffentliche Ufer- schleife ermöglicht es den Dorfbewohner*innen an die vorgesehenen Badestellen und Aufenthaltsorte am Wasser zu gelangen. Die beiden intensiv ge - nutzten Standorte in Holzweiler werden durch eine durch den Ort, aber auch entlang des Ufers verlau - fende, etwa 4 km lange Uferschleife verbunden. In Jackerath führt die Uferschleife auf ca. 3,5 km durch extensive Freiräume zur Marina mit technischer Ha - feninfrastruktur und Hafenhotel sowie hinauf zur Campuspromenade am zukünftigen IT-Campus. In der Verlängerung führt die Uferschleife weitere 1,5 Abb. 25. Seerundweg und Uferschleifen: Räumliche Zielsetzungen Jackerath Holzweiler Keyenberg Wanlo Hochneukirch 53 Verkehrserschließung Das Seeumfeld selbst sowie die angrenzenden An- rainerdörfer sind in herausragender Weise durch unterschiedliche Mobilitätsoptionen erreichbar und insbesondere auch mit den umgebenden Kommunen vernetzt. RADVERKEHR Der Seerundweg ist über einzelne Radschnellver - bindungen, Radvorrangrouten und Freizeitrouten in das Gesamtkonzept „Rheinisches Radverkehrs - revier“ eingebunden und somit für den Radverkehr regional optimal erschlossen. Verbindungen in die Zweckverbandskommunen bestehen über vorhan - dene Radwege: Nach Mönchengladbach über den Niersradweg, nach Erkelenz über die L 19 und die L 354n, nach Titz über die L 241. Auf rekultivierten Flächen östlich der A 44n werden Radwegeverbin - dungen in Richtung Jüchen, Grevenbroich Mitte entwickelt. Über die Umnutzung der Bandtrasse besteht eine attraktive Radverkehrsachse in Rich- tung des Südens von Grevenbroich und Bedburg. Darüber hinaus gilt es, weitere attraktive Radwe - geverbindungen zur Erschließung des Sees zu ent - wickeln, wie eine direkte Verbindung in Richtung Odenkirchen oder entlang der Freiraumstruktur des ehemaligen Autobahnkreuzes Jackerath in Richtung Titz. Durch eine Integration in das Rad - verkehrsnetz NRW besteht eine einheitliche Be - schilderung. 4.4 Verkehrserschließung ÖPNV Sowohl die Anrainerdörfer selbst als auch die Frei - zeitziele sind attraktiv mit dem ÖPNV erschlossen. Dazu bestehen starke Achsen zu den umliegenden Bahnhaltepunkten und Stadtzentren sowie ergän - zende ÖPNV-Angebote als Verbindung zwischen den Dörfern und Zielen. Für eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung werden Standorte einzeln be - dient und dabei die Bahnhaltepunkte in der Um - gebung als Hauptknoten und Umstieg vom Regio - nal- auf den Nahverkehr genutzt. Die Buslinien sind über die Kreisgrenzen hinweg geführt und werden perspektivisch zu zwei Ringbuslinien mit stündli - cher oder zweistündlicher Taktung um den See er - weitert. Die Mobilstationen an den Freizeitschwer - punkten und in den Ortschaften fungieren hier als Nebenknoten. Die Integration weiterer Dörfer ist zu prüfen. In der weiteren Konkretisierung sind be - stehende Projekte der Nahverkehrsunternehmen zu integrieren. MIV Die um den See verlaufenden Autobahnen A 44n und A 46 bieten leistungsfähige und schnelle Ach - sen für den Kfz-Verkehr der Region sowie über die Region hinaus. Die Anschlussstelle Mönchenglad - bach-Wanlo bedient den Norden des Sees um das Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo, Keyenberg und Kuckum und den Eventstandort Hochneukirch, während die Anschlussstelle Jackerath den Süden des Sees zwischen Holzweiler und der Strandland - schaft Bandtrasse anbindet. Darüber hinaus be - steht die Anschlussstelle Jüchen östlich des Sees. Entlang der A 44n besteht die Diskussion über eine zusätzliche Anschlussstelle zwischen dem Drei - eck Jackerath und dem Kreuz Holz. Auf Grundlage der Vorhaben innerhalb der Masterplanung ist der Mehrwert (Fahrtzeitverkürzung für Kfz insbesonde - re von der A 46 aus Richtung Osten sowie Reduzie - rung der Abfahrten in Wanlo und Jackerath) einer zusätzlichen Abfahrt von der A 44n zum jetzigen Zeitpunkt als zu gering einzuschätzen, als dass er die negativen Folgen einer solchen rechtfertigen würde (Stärkung des Pkw Verkehrs gegenüber an - deren Mobilitätsformen, erheblicher Flächenver - brauch, erhöhter Lärmpegel, Kosten). Insofern ist hierüber weniger im Bezug auf die Seeentwicklung, km entlang der Böschung zur Bandtrasse und ist über eine ca. 4 km lange Uferschleife mit dem Ufer und dem Freizeitschwerpunkt verbunden. Die Ufer - schleifen sollen möglichst barrierearm ausgeführt sein, was an den Böschungen die Anlage von ent - sprechenden Rampen entlang der terrassierten Ge - staltung erfordert. Dementsprechend können die tatsächlichen Wegelängen der barrierefreien Wege die genannten Distanzen überschreiten. 54 Masterplan Vision 2070 sondern im Hinblick auf Bedarfe aus der gewerb - lichen Entwicklung der östlich gelegenen Industrie- und Gewerbestandort zu befinden. Ergänzend dazu besteht ein Netz aus bestehenden und neuen Landesstraßen, welches um den gesam - ten See die übergeordnete Erschließung für den Kfz-Verkehr sicherstellt. Die örtliche Erschließung des Sees erfolgt über einen Ring aus leistungsfä- higen Landesstraßen, auf dem sämtlicher Verkehr gesammelt wird. Entlang des Ostufers entsteht pa - rallel zur A 44n im Rahmen der Ersatzverpflichtung RWEs mit der L 19n eine neu erbaute Erschließungs- straße, die die Freizeitstandorte am Ostufer mit der Region sowie untereinander verbindet. Nach Osten führt eine neue Erschließungsstraße in Richtung Grevenbroich und bindet den Industriepark Els - bachtal an. Durch den ebenfalls als Ersatzverpflich - tung geplanten Lückenschluss der L 277n westlich von Holzweiler und Keyenberg können die L 19 und die L 354n verbunden werden und es entsteht ein Ring aus Erschließungsstraßen um den See, der alle Standorte miteinander verbindet. Eine weitere pa - rallele Nord-Süd-Verbindung näher am westlichen Seeufer ist dagegen im Sinne der Vermeidung zu - sätzlicher Flächenversiegelung sowie aufgrund der geringen zu erwartenden Fahrtzeitverkürzung nicht vorgesehen. Zentral ist, dass sämtliche Erschlie - ßungsstraßen am Rande der Ortschaften und Frei - zeitstandorte verlaufen, um diese von Durchgangs- verkehren freizuhalten sowie attraktive und ruhige Wohn- und Aufenthaltsstandorte zu garantieren (vgl. Leitprojekt Landseitige Standorterschließung). Die Erschließung der einzelnen Standorte führt über direkte Verbindungsstraßen. Der Verkehr wird hier frühzeitig auf entsprechenden Parkplätzen ab - gefangen, die Teil der Mobilstationen sind. MOBILSTATIONEN Als Ankunftsorte an den Ausgangsorten und Zielen dienen für die unterschiedlichen Mobilitätsformen Mobilstationen. Mobilstationen des Alltagsverkehrs In den Ortskernen der Anrainerdörfer verortet, bie - ten Mobilstationen des Alltagsverkehrs insbeson- A44n L19n L19 L354n L277n A46 A61A44 Erkelenz Erkelenz Titz Grevenbroich Süd Bedburg Grevenbroich Mitte Industriepark Elsbachtal Mönchen-gladbach Oden-kirchen Bf Hochneukirch Bf Jüchen Abb. 26. Verkehrserschließung Räumliche Zielsetzungen 55 Verkehrserschließung Abb. 27. Anreise zu den Mobilstationen / Wege zum See und Pedelec) und Fahrradreparaturstation. Die Mo - bilstationen sind bereits von Beginn an vorgesehen und entsprechend der Nachfrage flexibel ausbau - bar und erweiterbar. Parkplätze sollen in die Mobilstationen integriert bzw. direkt an diese angebunden werden, um eine optimale Vernetzung der Mobilitätsangebote zu gewährleisten. Der Parkplatzbedarf der einzelnen Freizeitstandorte ist differenziert zu betrachten. Für die Freizeitschwerpunkte mit regionalen Stränden (vgl. Kap. 4.6) sind weitaus höhere Zahlen an Be - suchenden in Spitzenzeiten zu erwarten, wodurch hier, je nach Qualität der Anbindung mit dem ÖPNV und der Entwicklung des Verkehrsverhaltens bis zur Seefertigstellung, aus heutiger Sicht mit zwischen 1.000 und 1.800 Parkplätzen gerechnet werden muss. Die untergeordneten Freizeitstand - orte dagegen kommen voraussichtlich mit einem Parkplatzbedarf zwischen 250 und 600 aus. Diese sind schrittweise bedarfsbezogen zu entwickeln. dere für die Bewohner*innen Mobilitätsangebote der Vernetzung. Grundlegende Ausstattungsmerk - male sind hier ÖPNV-Haltestellen, sichere Radab- stellanlagen, Verleihangebote (Fahrrad, Lastenrad, E-Scooter, Auto), Paketstation, Sitzmöglichkeiten und Witterungsschutz. Mobilstationen mit Fokus auf dem Alltagsverkehr befinden sich in den Orts - kernen von Kuckum, Keyenberg, Wanlo, Hochneu - kirch, Jackerath und Holzweiler. Mobilstationen des Freizeitverkehrs An den Freizeitschwerpunkten in Wanlo, Hochneu - kirch und Bandtrasse sowie den Standorten Holz - weiler, Keyenberg und Jackerath bestehen Mobil - stationen des Freizeitverkehrs. Diese Mobilstationen haben eine starke Ausrichtung auf Angebote des Freizeitverkehrs. So stellen sie beispielsweise An- und Umsteigeorte für den ÖPNV dar, bieten aus - reichende Parkplatzflächen für die Anreise mit dem Auto und dem Fahrrad und stellen Verleihangebo - te (Fahrrad, Auto, ggf. weitere), Informationen zu Angebot und Umgebung und Aufenthaltsmöglich - keiten stehen zur Verfügung. Ergänzende Merkma - le sind Schließfächer, gastronomische Angebote, öffentliche WC-Einrichtungen, Ladestationen (Pkw 56 Masterplan Vision 2070 Schon während der Zwischennutzung wird der Ta - gebau bzw. der entstehende See für die Produk - tion von Solarenergie genutzt (vgl. Kap. 5). Sobald der finale Füllstand und eine umfassende Uferlinie hergestellt ist, erfolgt die Gewinnung erneuerbarer Energien in einer weit ausgebauten Energieland - schaft östlich des Sees und der schwerpunktmäßige Einsatz von Floating-PV auf dem Gewässer selbst. Mithilfe von schwimmenden Plattformen können Photovoltaik-Anlagen auf die Wasseroberfläche gebracht werden, um auch dort Flächen für die Energiegewinnung bereitzustehen. Plattformen für die Unterbringung von Floating-PV sieht der Masterplan beispielsweise am Rande geschützter Gewässerbereiche vor, in denen der Naturschutz Vorrang hat. Daneben steht die Schutzfunktion be - stimmter Wasserzonen vor der Funktion der Ge - wässernutzung. Die Verortung von Floating-PV soll diese Bereiche schützen, indem sie als Barriere für wasserseitige Nutzungen fungieren, aber gleich - zeitig ausreichend Abstand zu den Ufern besteht, um die natürliche Entwicklung nicht zu beeinträch - tigen. 4.5 Erneuerbare Energien Die östlich gelegene Energielandschaft ergänzt da- bei das Angebot der Energieproduktion um weitere nachhaltige Energiequellen. Dazu gehören vor al - lem Windparks, PV-Anlagen und Formen von Ag - ri-PV, welche bereits das Landschaftsbild prägen und in den kommenden Jahren ausgebaut werden sollen. Mit dem Ausbau der Energielandschaft, die schrittweise und bedarfsgerecht während der See - befüllung erfolgte, ist der Garzweiler See insgesamt zu einem Ort geworden, an dem vielfältige Energie- erzeugung durch die Entwicklung von nachhaltigen Energiequellen über die letzten Jahrzehnte zum Strukturwandel beigetragen und die Tagebaufol - gelandschaft im Sinne der Energiewende transfor - miert hat. Wichtiger Bestandteil der Energieland - schaft ist dabei die Verbindung der verschiedenen Energiesektoren – Strom, Wärme, Mobilität und Industrie, sodass in einem integrierten System die Energienutzungen effizient gesteuert und gestal - tet werden können und eine Sektorenkopplung die Nutzung von erneuerbaren Energien maximiert und den CO 2-Ausstoß reduziert. Jackerath Holzweiler Keyenberg Wanlo Hochneukirch Abb. 28. Erneuerbare Energien: Räumliche Zielsetzungen 57 Freizeit / Naherholung und Tourismus PROFIL DES SEES Der Garzweiler See ist ein aktiver und sportli - cher See, ein Paradies für aktive Erholung auf und am Wasser (Hauptbesuchsmotiv). Angesichts der hohen Einwohnerpotenziale und sonst im regionalen Umfeld kaum vorhandenen na- türlichen Gewässerpotenziale wird nachfrageseitig, wie bereits im Rahmenplan dargestellt, die Naher- holung dauerhaft den Schwerpunkt von Freizeit und Erholung am See darstellen. Das große Ein - wohnerpotenzial im direkten Umfeld des Sees mit einer Großstadt Mönchengladbach bildet die Basis für den schrittweisen Aufbau einer wirtschaftlich tragfähigen und in Teilen auch ganzjährig betriebe- nen Freizeitinfrastruktur und einem entsprechen - den Gastronomieangebot. Mit der zunehmenden Realisierung der im Masterplan dargestellten Infra- struktur- und Standortentwicklungen, werden der See und sein Umfeld zunehmend auch an touristi- scher Attraktivität gewinnen. Die wasserseitige Er - schließung und Teilnutzung ab 2041 wird für den Tourismus nach dem überregionalen Bekanntheits- und Imagegewinn durch die IGA 2037 einen wei - teren Entwicklungsschub bewirken, insbesondere im Hinblick auf privatwirtschaftliche Investitionen in Gastronomie, Unterkünfte und Freizeitangebo - te. In der Endausbaustufe mit einer vollumfängli - chen Nutzung aller wasserseitigen Potenziale kann und wird der Tourismus eine bedeutende Rolle als Wirtschaftsfaktor für den See und das Umfeld ein - nehmen. Das gilt im Besonderen für den vor allem wassersportlich begründeten Tagestourismus, aber auch für Urlaub am Wasser. Die Ausgaben der Ta- gestourist*innen und Urlauber*innen stärken nicht nur das touristische Gewerbe, sondern über den sogenannten Multiplikatoreneffekt auch andere Branchen wie u.a. den Einzelhandel oder das für die Betreibung der touristischen Angebotsstruktur zwingend erforderliche Handwerk. 4.6 Freizeit / Naherholung und Tourismus Der Garzweiler See ist ein innovativer See mit einer energetisch und architektonisch zu - kunftsweisenden touristischen Infra- und An - gebotsstruktur, schwimmender Architektur und künstlichen Inseln, die ein den See prägendes Alleinstellungsmerkmal (Identitätsmerkmal) sind. Die im Rahmenplan formulierten Ziele und The- men bilden den Anspruch an die touristische Ent - wicklung und Profilierung des Sees ab. Das gilt für öffentliches und privates Engagement gleicherma - ßen. Es gilt, die zu entwickelnden Freizeit- und Tou- rismusflächen am See adäquat zu ihren jeweiligen Attraktionspotenzialen in Wert zu setzen. Von An - fang an muss klar als Prämisse gesetzt sein, dass mit der touristischen Infra- und Angebotsstruktur in punkto Klimaneutralität, Architektur und techni - scher Innovation Zeichen gesetzt werden, die auch überregional ausstrahlen. Der Garzweiler See soll damit nicht nur touristisch punkten, sondern in sei- ner Gesamtheit zu einem Leuchtturm und zentra - len Imagefaktor der Region werden. Insbesondere die schwimmende Architektur bietet hervorragen - de Potenziale als Profilierungsthema, gerade auch zur Abgrenzung von den beiden Nachbarseen. Im Angebotsprofil wird der Wassersport eine heraus - ragende Rolle einnehmen. Die große Seefläche ermöglicht eine große Vielfalt an Wassersportak - tivitäten, die mit entsprechenden Regelungen zur Lenkung der Aktivitäten auf dem Wasser konflikt - frei funktionieren können. Vor dem Hintergrund des hohen Anspruchs an eine klimaneutrale Ent- wicklung sind Boote mit Verbrennermotoren von vornherein auszuschließen und stattdessen auf in - novative Antriebstechniken zu setzen. Im Zusam- menspiel mit einer breiten Palette an landseitigen Freizeitangeboten wird der See durch einen sport - lichen Charakter geprägt sein. Das wasser- und landseitige Freizeitangebot wird auch der Haupt - besuchsanlass sein, sowohl für die Naherholung als auch den Tourismus. Dafür bietet eine attraktive Landschaftsgestaltung mit geschützten Naturräu - men eine ansprechende Kulisse. 58 Masterplan Vision 2070 Der Garzweiler See ist ein künstlicher, aus dem Bergbau entstandener See. Die Bergbau - geschichte bleibt am See dauerhaft erlebbar (Identitätsmerkmal). Der Bergbau, der zwar mit fortschreitender Sanie - rung großflächig immer weniger sichtbar sein wird, sollte aber als wichtiger Teil der Geschichte des Sees auch dauerhaft Bestandteil des touristischen Profils des Sees sein (vgl. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur). Dazu muss diese Geschichte in ihrer ganzen Ambivalenz für die Region auch im fertigen Ausbauzustand unbedingt weitererzählt werden und dazu punktuell erlebbar bleiben. Im Sanierungsprozess ist das Thema Bergbau als Pro - filthema und auch als Besuchsanlass im Verständnis einer sich stetig wandelnden, spannenden „Schau - stelle“ noch wichtiger (vgl. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungspro - zesses). ENDAUSBAUZUSTAND AB 2070 Der See ist wasser- und landseitig infrastrukturell und angebotsseitig voll erschlossen und erfreut sich großer Beliebtheit bei Anwohner*innen, Tages- tourist*innen und Urlauber*innen in den Anrainer - orten und in den Übernachtungsquartieren am See. Im Sommerhalbjahr zieht der See aufgrund seiner zahlreichen Wassersportmöglichkeiten größere Be - sucherströme auch von weiter weg an, insbesonde - re aus dem Düsseldorfer Raum. Aber auch in den Wintermonaten ist der Garzweiler See ein attrakti - ves Ausflugsziel primär für die Anwohner*innen aus dem regionalen Umfeld. Freizeitschwerpunkte Als Freizeitschwerpunkte haben sich das Ufer süd - lich von Wanlo als Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo, der Eventstandort Hochneukirch und die Strandlandschaft an der Bandtrasse etabliert. Klei - nere Freizeitstandorte befinden sich an den Ortsla - gen Holzweiler (um das Dokumentationszentrum) und Jackerath (um den Impulsbau), während der Standort Keyenberg im Sinne der Naherholung für die örtliche Bevölkerung ohne touristische Schwer- punktsetzung entwickelt wird. Rund um den See hat sich in allen Ortslagen und an den touristischen Schwerpunkten, den Stränden und Häfen eine gut ausgebaute Gastronomielandschaft, in einer at - traktiven Mischung aus Imbiss-Saisonbetrieben und ganzjährig betriebenen Vollrestaurants, eta - bliert. Für Urlauber*innen steht eine breite Palette an Unterkunftsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Zielgruppenausrichtung zur Verfügung. In den Ortslagen ist ein kleinteilig strukturiertes privates Unterkunftsangebot entstanden (Pensionen, Fe - rienwohnungen, Privatquartiere) und sorgt dort als zusätzliche Einnahmequelle für die Bevölkerung für Wertschöpfungseffekte. Das vorrangig an den tou - ristisch frequentierten Standorten am See (Sport - boothäfen, Strände) entstandene Unterkunftsan - gebot umfasst Camping, Hotels und Ferienhäuser und sorgt durch seine ganzjährige Ausrichtung auch außerhalb der Sommerhauptsaison für eine touristische Nachfrage. Der See bietet darüber hinaus ein attraktives Ver - anstaltungsangebot an unterschiedlichen Standor - ten. Für Veranstalter*innen von Großveranstaltun - gen steht eine große, flexibel für unterschiedliche Formate nutzbare Veranstaltungsfläche am Event - standort Hochneukirch zur Verfügung. Der hohe Qualitätsanspruch an die Freizeitinfra - struktur wird durch eine leistungsfähige Bewirt - schaftungsstruktur im Zweckverbandsgebiet ein - gelöst. Der Aufgabenschwerpunkt liegt nicht so sehr in den vorherigen Zeitphasen in der Standort- und Projektentwicklung, sondern stärker in der Un - terhaltung und Qualitätssicherung der öffentlichen Infrastrukturen. Die genauen Zuständigkeiten sind hier zwischen den Handelnden noch abschließend zu klären. 59 Freizeit / Naherholung und Tourismus Regionale und lokale Strände Ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Garzweiler Sees sind seine Badestrände in der Differenzie - rung zwischen regionalen Stränden und lokalen Stränden. Die größer dimensionierten sogenann - ten regionalen Strände mit einem quantitativ und qualitativ hoch entwickelten Freizeit- und Service - angebot und mit sehr guter Erreichbarkeit strah - len weit in die Region aus. Der regionale Strand Hochneukirch richtet sich durch den nahen Bahn - anschluss und die Autobahnanbindung vor allem an das Quellgebiet Düsseldorf / Neuss / Mönchen - gladbach sowie die Bewohner*innen aus dem an- grenzenden Hochneukirch, Jüchen und Greven - broich. Der regionale Strand Wanlo richtet sich vorrangig an Bewohner*innen Mönchengladbachs und Erkelenz und der regionale Strand „Bandtras - se“ an das südliche Umfeld mit Titz und Bedburg sowie Grevenbroich. Die lokalen Strände an den Ortslagen Jackerath, Holzweiler und Keyenberg, die sich in erster Linie an die Anwohner*innen und Urlauber*innen im Umfeld richten, sind kleinteili - ger strukturiert ohne größeres Freizeitangebot, aber trotzdem mit einer an die erwartete geringere Gästezahl ausgerichteten gut ausgebauten Versor - gungsinfrastruktur versehen. Aufgrund der hierfür geeigneten Windausrichtung wird ein größerer Be - reich des Regionalstrandes Hochneukirch speziell von Surfsportler*innen genutzt. Häfen und Anlegeplätze Aufgrund seiner gewässerseitigen Attraktions - potenziale haben sich viele Anwohner*innen und Bewohner*innen aus der Region ein Sportboot an - geschafft. Eine konkrete Aussage zu den künftig zu erwartenden Bootsbesatz am See ist verständlicher- weise aufgrund des langfristigen Zeithorizonts und vieler Variablen nicht belastbar. Ein Prognosewert kann deshalb nur auf Grundlage bekannter Kenn - ziffern zum Bootsmarkt und davon abgeleiteter Annahmen für die Region und den Garzweiler See immer nur ein grober Orientierungswert bzw. eine Größenordnung darstellen. Im Ergebnis wird auf Grundlage bestehender Studien zum Bootsbesatz und unter Berücksichtigung von weiteren Angebo - ten in der Umgebung (Niederlande und rheinisches Revier) mit einem Marktpotenzial von etwa 1.400 Booten, davon etwas 1.000 Boote mit Wasser - liegeplatzbedarf gerechnet. Die 1.000 Boote (v.a. Segelboote) haben in den drei Sportboothäfen in Freizeitstandort Jackerath Freizeitstandort Holzweiler Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo Eventstandort Hochneukirch Strandlandschaft Bandtrasse Abb. 29. Freizeitschwerpunkte und Strandstandorte: Räumliche Zielsetzungen 60 Masterplan Vision 2070 Wasserwanderrastplatz Marina Jackerath Sportboothafen Holzweiler Marina Wanlo Abb. 30. Freizeitschwerpunkte und Hafenstandorte: Räumliche Zielsetzungen Jackerath, Holzweiler und Wanlo einen Liegeplatz. Zur Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Zersiedlung von Uferbereichen sind die Bootsbe- stände ausschließlich auf die Sportboothäfen kon - zentriert. Private Einzelstege sind nicht zugelassen, vorstellbar sind allenfalls kleinere Vereinssteganla - gen, die in die oder an den Marinas integriert wer - den sollten. Anlegesituationen für Gastlieger sind auf der schwimmenden Insel und in Hochneukirch zu errichten. Um Konkurrenzen und Belästigungen zu vermeiden, ist die technische Versorgung der Boote auf den Marinastandort Jackerath zu kon - zentrieren (sog. technischen Hafen). Am Hafen und in dessen Nähe (maritimes Gewerbegebiet als Be - standteil des interkommunalen Gewerbegebiets) sind alle aus dem Bootsbesatz notwendigen Ge - werke wie v.a. Werftservice angesiedelt und damit eine Rundumversorgung für die Boote gewähr - leistet. Die beiden Sportboothäfen / Marinas in Jackerath und Wanlo bilden aufgrund ihrer guten Erreichbarkeit und ihrer windgeschützten Lage die maritimen Schwerpunkte für den Bootsbesatz am See (vgl. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung), während der kleinere Sportboothafen Holzweiler als ergänzender Standort fungiert. Ein Attraktionsfaktor des Sees ist die Fahrgast - schifffahrt, die in der Saison (an den Wochenenden im Sommerhalbjahr) als Linienverkehr regelmäßig zwischen den Anrainerorten unter Einbindung der künstlichen Insel und dem touristischen Erlebnis- bereich Hochneukirch verkehrt und sich durch die Mitnahme von Rädern ideal mit dem Radfahren kombinieren lässt. Schwimmende Architektur und künstliche In - seln „Schwimmende Architektur“ hat für den Garzwei - ler See nicht nur in touristischer Hinsicht, sondern auch als das Profilierungs- und Kompetenzthema des Sees mit (über-)regionalem Alleinstellungs- und Ausstrahlungscharakter, eine zentrale Bedeu - tung. In Verbindung mit künstlichen Inseln entsteht ein prägendes und identitätsstiftendes Merkmal für den Garzweiler See, wie es dies so an den anderen beiden benachbarten Großseen nicht geben wird. Damit erhält der See ein imageprägendes und nachfragebewirkendes Identitätsmerkmal nach innen und außen. Das Thema sollte gezielt in die zukünftigen Planungen mit einfließen. Vor dem Hintergrund, dass in dem Feld „schwimmende Ar - chitektur“ auch angesichts der Klimaproblematik in den nächsten Jahrzehnten weitreichende, innovati - ve Entwicklungen zu erwarten sind, sollte es erklär - te Zielstellung sein, entsprechende Forschungsex- pertise am See aufzubauen bzw. hier anzusiedeln. 61 Freizeit / Naherholung und Tourismus Der interkommunale Gewerbecampus Jackerath könnte ein geeigneter Standort hierfür sein. Ein Projekt mit Schlüsselbedeutung für das The - ma und den See insgesamt ist die Schaffung einer künstlichen (Ausflugs-)Insel im Nordbereich des Sees, der aufgrund seiner vergleichsweise geringen Wassertiefe und der dortigen Anknüpfungspoten - ziale mit den IGA-Planungen hierfür besonders ge- eignet ist. Die Insel ist künftig ein Hauptausflugs- ziel mit Wahrzeichencharakter für den See und Hauptbestandteil bzw. funktionales und räumliches Zentrum einer sich daran anschließenden modular wachsenden künstlichen Inselwelt, deren genaue Struktur, Dimensionierung und Nutzungsperspek - tive sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher festlegen lässt. In langfristiger Perspektive im Kon - text privater Investition gut vorstellbar ist zudem die Errichtung eines dezentralen Netzes (Archipels) kleiner künstlicher schwimmender (Landschafts-) Inseln auch in anderen Seebereichen mit geringe - ren Wassertiefen unter Beachtung der Belange des Bootsverkehrs. Die schwimmenden Inseln können als Aufenthaltsorte, Räume für Kunst und Kultur, außergewöhnliche Übernachtungsmöglichkeiten oder auch als Biotope und Habitate entwickelt wer - den. Angesichts der langfristigen Perspektive der Seefertigstellung sollten die zu erwartenden Ent- wicklungen / Innovationen für eine schwimmende Inselarchitektur und künstliche Inseln frühzeitig aufgegriffen werden und der See hierfür auch als Reallabor fungieren. Inszenierung von Industriekultur Die Bergbaugeschichte ist rund um den See sicht - bar und erlebbar. Relikte aus dem Bergbau sind entlang des gesamten Seerundwegs platziert, allen voran mindestens ein (nicht begehbares) Groß - gerät, das am Eventstandort Hochneukirch einen geeigneten Ort findet, weithin sichtbar von den Autobahnen (vgl. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur). In dem Besucherzentrum (Doku - mentationszentrum) ist die Entstehungsgeschichte des Sees sehr gut dokumentiert und wird dort an - schaulich vermittelt. Über die Bandtrasse besteht eine Wegeverbindung zum umgenutzten Indus - triedenkmal Kraftwerk Frimmersdorf, wo die Ge - schichte der Braunkohleverstromung erlebbar ist. Abb. 31. Strände sind die wesentlichen regionalen und lokalen Anziehungspunkte am See (Illustration) ZEIT- SCHICHTEN DER MASTERPLANUNG 5 63 Nutzung ab 2025/2026 5 5. ZEITSCHICHTEN DER MASTERPLANUNG 5.1 Nutzung ab 2025/2026 Der See ist in einem langen, mehrere Jahrzehnte dauernden Prozess zu entwickeln. Entsprechend muss der Masterplan auch die kurz- und mittelfris - tigen Schritte als entscheidende Schritte bedenken. Auch der Beginn der Flutung ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans noch ein Jahrzehnt ent - fernt. Dementsprechend gilt es, die wesentlichen Schritte, die zu einer erfolgreichen Seeentwicklung führen, vorzubereiten und darzustellen. Die Gegenwart und nahe Zukunft stellen den Aus - gangspunkt der Masterplanung dar. Im Zeitraum 2025/2026 ist der Tagebaubetrieb noch im Gan - ge. Mit der nun vorhandenen Planungssicherheit können jedoch die Schritte zur erfolgreichen See - entwicklung und zur Stärkung der vorhandenen Strukturen ergriffen werden. Mit dem Dokumenta - tionszentrum Tagebau Garzweiler und ersten Teil - bausteinen des Blau-Grünen Bandes Garzweiler können schon erste Früchte der planerischen Mühe sichtbar gemacht werden. 64 Zeitschichten der Masterplanung Abb. 32. Masterplanung ab 2025/2026 MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER STUFE II: LEGENDE Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Bestand: Siedlungsflächen Planung: Dorf-Innenentwicklung Bauliche Entwicklung ASB Flächen ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen) Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen Potenzialflächen Schwimmender Architektur Hafen / Sportboothafen/ Marina Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur Freiraum, Landschaft und Gewässer Bestand: Landwirtschaftliche Flächen Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün Niersablauf Rekultivierung: Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung Rekultivierung: Freiraumstrukturen Seeoberfläche und Seeablauf Planung: Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope Intensiv genutzter Freiraum Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz Strand bes tehender und geplanter Biotopverbund Blau-Grünes Band Garzweiler Erneuerbare Energien Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft (Wind / (Agri-)PV) Bestehende Windkraftstandorte Energiepflanzen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bestand: Straßen und Wirtschaftswege Planung: Zukünftige Haupterschließung Tagebau- bzw. Seerundweg Weitere Radverbindungen Fußweg (Seepromenade) Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität) Parkplatz / Parkhaus 1:10.000 0m 500m 1.000m Tourismus und Freizeit Impulsbauten Dokumentationszentrum Aussicht Sport- und Freizeitnutzung Uferschleifen Übernachtung Wohnmobilstellplatz Camping Gastronomie M Veranstaltungsfläche Seilbahn IGA-Park Radweg Bandtrasse Seerundweg Hafen/Anleger Technischer Hafen Fahrgastschifffahrt Baden (Regionaler Strand/Lokaler Strand, Badestelle) P M IGA N 65 Nutzung ab 2025/2026 5.1.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen In den nächsten Jahren stoßen die Anrainerdör - fer Wanlo, Hochneukirch, Holzweiler, Jackerath, Keyenberg, Kuckum, Berverath sowie Unter- und Oberwestrich eine Phase der Bestandsentwicklung an. Dabei liegt der Fokus maßgeblich darauf, Dorf - kerne lebenswerter zu gestalten, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren, um insgesamt Grundlagen für ein lebenswertes Dorfinneres zu schaffen. Auf diese Weise können, vorbereitend für die folgen - den Jahrzehnte, bestehende Siedlungsstrukturen gestärkt werden, sodass ein späteres Ergänzen durch neue städtebauliche Strukturen gelingen kann. Die strategische Reaktivierung der Dörfer ist dafür essenziell, um einen möglichen Zuzug von Menschen in die teilweise leergezogenen Dörfer einzuleiten (vgl. Leitprojekt Dorfrevitalisierung). Um ein bedarfsgerechtes zukünftiges Ergänzen der vorhandenen Siedlungsstrukturen vorzubereiten, sind jedoch frühzeitig planungsrechtliche Vorbe - reitungen zu treffen. Die Schaffung entsprechen - der Rahmenbedingungen ist essenziell, um zukünf - tig planerisch auf sich verändernde Entwicklungen reagieren zu können. Ein erster baulicher Impuls im Blau-Grünen Band Garzweiler ist das Dokumentationszentrum Tage - bau Garzweiler. Dieses setzt bereits mit der Fertig - stellung im Jahr 2026 einen wichtigen und erlebba - ren Transformationsimpuls in der Region um den Tagebau. 5.1.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer Die kommenden Jahre stehen im Zeichen der schrittweisen Entwicklung des Blau-Grünen Bandes Garzweiler und des Schutzes und der Entwicklung bestehender Habitate und Grünstrukturen. Insbe - sondere die gewachsenen Grünstrukturen entlang der ehemaligen, von Jackerath nach Süden führen - den Gleistrasse und der zurückgebauten Autobahn in Jackerath gilt es zu erhalten. Biotopentwicklun - 5.1.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Analog zur Bestandsentwicklung in den Anrainer - dörfern sind diese im vollständigen Umfang in das Verkehrssystem integriert. Dazu ist laufend an einer Stärkung bestehender Buslinien und einer Verbes - serung der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV für die Bewohner*innen zu arbeiten. Im Sinne der Teilhabe sind erweiterte Linienverläufe für eine Vernetzung der Anrainerdörfer untereinander und regelmäßige Verbindungen auch am Wochenende und in den Abendstunden bedarfsbezogen zu prüfen. Eine weitere Verbindung der Anrainerdörfer unter - einander bietet für den Fuß- und Radverkehr eine erste Routenführung eines Rundweges rund um den Tagebau. So bestehen überwiegend auf Wirt - schaftswegen temporäre Abschnitte, die es bereits jetzt ermöglichen, den Tagebau vollständig zu um - runden. Zwischen Keyenberg und Holzweiler ent - steht, entlang des finalen Routenverlaufs des spä - teren Seerundweges, eine Betriebsstraße von RWE, die während des Tagebaubetriebs für den betrieb - lichen Verkehr hergestellt wird, aber untergeordnet für den Fuß- und Radverkehr freigegeben werden soll. Langfristig, wenn sie nach Einstellung des Ta - gebaubetriebs nicht mehr gebraucht wird, ist sie als Teilstück des Seerundwegs allein für den Fuß- und Radverkehr gewidmet. Im Osten stehen die Flächen der Rekultivierung westlich der A 44n noch nicht zur Verfügung. Über eine Alternativroute öst - lich bzw. südlich der A 44n besteht zwischen Hoch - neukirch und Jackerath jedoch eine Verbindung, die landwirtschaftliche Wege nutzt. Im Zuge der Stärkung der Ortschaften werden in den Ortskernen der Anrainerdörfer konkrete Stand - orte für Mobilstationen identifiziert. Hier etablieren sich die ersten Mobilstationen zur Vernetzung un - terschiedlicher Mobilitätsangebote mit dem Fokus auf den Alltagsverkehr der Dorfbewohner*innen. gen, die Teil der Rekultivierung durch RWE sind, können im Bereich von Garzweiler I bereits entste - hen. 66 Zeitschichten der Masterplanung 5.1.4 Erneuerbare Energien Die Energiegewinnung im Umland des Tagebaus ist vorrangig geprägt durch die Nutzung von Wind - kraftanlagen (WKA). Dabei nimmt die Energie - erzeugung durch Wind eine wichtige Rolle für die Energiewende in der gesamten Region ein. Meh - rere Anlagen sind direkt am nördlichen Rand des Tagebaus zwischen Wanlo und Hochneukirch ver - ortet, während der südliche Teil der A 44n ebenfalls von mehreren Windparks umgeben ist. Ausgehend vom Autobahndreieck Jackerath, entlang der A 61, verläuft der Windpark Kaiskorb in Richtung Bed- burg. In direktem Umfeld der Bandtrasse befindet sich der Windpark Königshovener Höhe, der zu - sammen mit dem Windpark Jüchen weite Teile des östlichen Tagebauumfelds prägt und angrenzende Haushalte mit Strom versorgt. Entlang des Abschnitts der A 44n, zwischen dem Autobahndreieck Jackerath und der Bandtrasse des Tagebaus gelegen, werden bereits auf über 20 ha Flächen für die Energiegewinnung durch Photovol - taik (PV) genutzt und Formen von Agri-PV, auf einer Rekultivierungsfläche von rund 7 ha, erprobt. Dabei verbindet der Einsatz von Agri-PV die Bereiche der nachhaltigen Energieproduktion und der landwirt - schaftlichen Nutzung, sodass hier insgesamt das 5.1.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus Der Aussichtspunkt Hochneukirch bietet schon heute einen Ausblick auf den noch laufenden Ta - gebau. Das Blau-Grüne Band Garzweiler, mit ersten Radwegen, wird Schritt für Schritt weiterentwickelt. 2026 entsteht mit dem Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler ein erster Leuchtturm und wei - terer Besuchsanlass. Ausgehend vom Dokumen- tationszentrum werden seit Fertigstellung zudem geführte Touren rund um den Tagebau angeboten werden, um die sich wandelnde Landschaft zu er - leben. Dies sind erste Schritte zur Etablierung des Tagebauumfeldes als Ausflugsziel und gilt es mit umliegenden Angeboten zu vernetzen. Diese um- fassen beispielsweise erste neue Kulturangebote in Keyenberg (vgl. Projekt „Kunst und Kultur am Tage- baurand“). 2030 stellt einen Wendepunkt für die Region dar. Unabhängig davon, ob auf der Grundlage der Revi - sion in 2026 entschieden wird, die Kohlereserve bis 2033 in Anspruch zu nehmen, sind die finale Lage und Kubatur des Restlochs und zukünftigen Sees erreicht. Der Tagebau wird zur Herstellung stand - sicherer Böschungen und Rekultivierung bis 2035 weiter geführt. Impulsbauten bereiten die Stand - ortentwicklungen vor. Sie stehen für diesen regio - nalen Wandel und machen ihn sichtbar. Gleichzei - tig wächst das Blau-Grüne Band Garzweiler weiter, während im Tagebau nun die Vorbereitungen für die Flutung beginnen. 5.2 Entwicklung bis 2030 Die Erreichbarkeit der aktuellen Aussichtspunkte ist sowohl für den Fuß- und Radverkehr als auch für den MIV gegeben. Diese neuen Zielorte werden über eine neue Beschilderung (insb. MIV und Rad) ausgewiesen und dadurch die Verkehre aus den Orten herausgehalten. Die neu entstandenen Rad - wege sind ebenso beschildert und in das regionale Radwegenetz integriert. Neuplanungen, wie das Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler, sind bei Eröffnung in das Verkehrsnetz integriert und sowohl mit dem MIV als auch mit dem Umweltverbund (Fuß, Rad und ÖPNV) zu erreichen. Parkmöglichkeiten für Kfz und Fahrrad werden in der ersten Mobilstation mit Frei - zeitschwerpunkt in direkter Nähe zum Dokumenta - tionszentrum und späterer Seenähe entstehen. Erforschen einer zukunftsweisenden Technologie auf eine Energiewende im Rheinischen Revier ab - zielt. 67 Entwicklung bis 2030 Abb. 33. Masterplanung bis zum Jahr 2030 MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER STUFE II: LEGENDE Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Bestand: Siedlungsflächen Planung: Dorf-Innenentwicklung Bauliche Entwicklung ASB Flächen ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen) Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen Potenzialflächen Schwimmender Architektur Hafen / Sportboothafen/ Marina Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur Freiraum, Landschaft und Gewässer Bestand: Landwirtschaftliche Flächen Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün Niersablauf Rekultivierung: Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung Rekultivierung: Freiraumstrukturen Seeoberfläche und Seeablauf Planung: Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope Intensiv genutzter Freiraum Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz Strand bes tehender und geplanter Biotopverbund Blau-Grünes Band Garzweiler Erneuerbare Energien Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft (Wind / (Agri-)PV) Bestehende Windkraftstandorte Energiepflanzen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bestand: Straßen und Wirtschaftswege Planung: Zukünftige Haupterschließung Tagebau- bzw. Seerundweg Weitere Radverbindungen Fußweg (Seepromenade) Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität) Parkplatz / Parkhaus 1:10.000 0m 500m 1.000m Tourismus und Freizeit Impulsbauten Dokumentationszentrum Aussicht Sport- und Freizeitnutzung Uferschleifen Übernachtung Wohnmobilstellplatz Camping Gastronomie M Veranstaltungsfläche Seilbahn IGA-Park Radweg Bandtrasse Seerundweg Hafen/Anleger Technischer Hafen Fahrgastschifffahrt Baden (Regionaler Strand/Lokaler Strand, Badestelle) P M IGA N 68 Zeitschichten der Masterplanung 5.2.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer 5.2.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 5.2.4 Erneuerbare Energien Mit dem Erreichen der endgültigen Tagebauform ist die Vorbereitung für die Entstehung neuer Landschaften getroffen. In den Folgejahren werden entsprechend den Zielsetzungen des Abschlussbe - triebsplans Naturräume entwickelt. Daneben wird sich nach Beendigung der bergbaulichen Maßnah - men die Sukzession Schritt für Schritt entwickeln. 2030 sind innerhalb des bis dahin noch aktiven Ta - gebaus jedoch noch keine fortgeschrittenen Grün - strukturen zu erwarten. Im Zuge der Rekultivierung des Tagebaus Garzweiler I entsteht östlich der A 44n in der landwirtschaftlich geprägten Landschaft eine forstliche Rekultivierung und Biotopvernet - Im Rahmen der Entwicklung des Blau-Grünen Ban - des Garzweiler entwickelt sich der Rundweg auf den bereits zur Verfügung stehenden Wegen wei - ter. Auch 2030 kann der Seerundweg noch nicht in Gänze entlang der zukünftigen Uferkante ver - laufen. Flächen entlang des Ostufers befinden sich noch in der Rekultivierung und Setzzeiten sind zu beachten, bevor Infrastrukturen entwickelt werden können. Ausgehend von dem Weg östlich der A 44n kann über die Flächen des Tagebaus Garzweiler I jedoch ein direkter Radweg in Richtung Jüchen sowie zum Jüchener Bahnhof und nach Grevenbroich entste - hen. Außerdem besteht eine provisorische Rad - wegeanbindung in den Grevenbroicher Süden und zum Industriedenkmal Kraftwerk Frimmersdorf. Diese bietet eine Anbindung an den Regionalver - kehr in Richtung Mönchengladbach oder Köln. In Jackerath und am späteren IGA-Standort Wanlo entstehen im Zuge des Baus der Impulsbauten wei - tere Mobilstationen mit ersten Angeboten für den Freizeitverkehr. zung, die über lineare Grünkorridore und Biotop - vernetzungen auch an den zukünftigen See ange - schlossen werden soll. Im Jahr 2030 bzw. 2033, nachdem die Braunkohle - förderung eingestellt ist, hat der Tagebau nahezu seine finale Form bzw. Ausdehnung erreicht. Die Böschungen und Bermen im Tagebau werden bis 2036 hergestellt. Auf den oberen, nördlichen sowie westlichen Bermen des ehemaligen Tagebaus wer - den zunächst erste Flächen zwischengenutzt, um PV-Anlagen aufzustellen. Der Masterplan definiert hierzu bestimmte Eignungsflächen. Dabei eignet sich die frühe Phase der Nachnutzung des Rest - 5.2.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Neben der andauernden Bestandssicherung, die sich auf eine Sanierung und Wiederbelebung an - hand von vorhandenen Bausubstanzen fokussiert, sind in Holzweiler und Jackerath erste bauliche In - nenentwicklungen angestoßen. Auf den entstande - nen Siedlungsflächen, die sich nach Art und Maß in das bestehende Ortsbild einfügen, kann somit neu - er Wohnraum entstehen, der insgesamt langfristig mit einer Stärkung der Daseinsvorsorge durch (so - ziale) Infrastrukturen und einer verbesserten Er - reichbarkeit der Ortschaften durch eine steigende Nachfrage einhergeht. Ziel ist es, Innenentwick- lungspotenziale durch Sanierung, Ersatzneubau oder Ergänzungspotenziale zu identifizieren, um insgesamt eine behutsame Weiterentwicklung der Ortschaften sicherzustellen. Darüber hinaus entste - hen in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Tage - baus drei Impulsbauten, wie zum Beispiel der Aus- sichtsturm Jackerath. Auch in Wanlo und Jüchen sind bis 2030 Impulsbauten entstanden, die sich in die bestehenden Siedlungsstrukturen einfügen und den Strukturwandel in der Region sichtbar machen. Das Dokumentationszentrum in Holzweiler stellt weiterhin einen Anlaufpunkt am Tagebau dar. 69 Zwischennutzung bis 2038 lochs, um einen wirtschaftlichen sowie technisch sinnvollen Betrieb der PV-Anlagen zu gewährleis - ten. Zentraler Standort der Energiewende ist das zu - kunftsweisende Projekt „Innovationspark Erneuer - bare Energien Jüchen“, welches in den kommenden Jahrzehnten auf rekultivierten Flächen der östlich liegenden Tagebaulandschaft schrittweise reali - siert wird. Wichtiger Bestandteil dabei ist die Ent - wicklung einer Energielandschaft entlang der A 44n, die insgesamt eine Energieerzeugung durch Windkraftanlagen, Agri-PV und PV-Anlagen erzielt. Dabei werden die in Teilen schon bestehenden Flä - chen der Energieerzeugung erweitert, sodass die A 44n langfristig in einer Energielandschaft einge - bettet und die A 44n zu einer Solarautobahn aus - gebaut wird. 5.2.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus Aufgrund der fortlaufenden Bergbautätigkeit sind bis 2030 nennenswerte Besuchseffekte nur in Ver - bindung mit dem Radfahren und der erlebnisorien - tierten Aufbereitung des Landschaftswandels und der Bergbaugeschichte als Schaustelle möglich. Eine Seeumrundung über Radwege und landwirt - schaftliche Wege ist in vollen Umfang hergestellt und in das regionale Radwegenetz integriert. Das in Holzweiler entstandene Dokumentations - zentrum Tagebau Garzweiler, mit angeschlossenem Wohnmobilstellplatz, ist zentraler Anlaufpunkt für Besucher*innen und vermittelt eindrucksvoll den Wandel vom Tagebau zu einem der größten Seen Deutschlands. Als Ankerpunkt regionaler Themen - routen kann er im Rheinischen Revier positioniert werden. Zusätzlich zum Skywalk Jackerath, der in Folge des fortschreitenden Tagebaubetriebs nach Westen wandert, sind an den Ortslagen Jacke - rath (Aussichtsturm als Impulsbau) und Holzweiler (Ausblick im Umfeld des Dokumentationszentrums) neue Aussichtspunkte entstanden. Der Aussichts - punkt bei Hochneukirch steht darüber hinaus wei - terhin zur Verfügung. Mitte der 2030er Jahre hat die Flutung des Sees begonnen. Dementsprechend ist 2038 schon eine sichtbare Wasserfläche entstanden, die jedoch noch nicht nutzbar ist. Nutzbar sind dagegen die Flächen, die im Rahmen der IGA 2037 entwickelt wurden und der Bevölkerung nun dauerhaft zur Verfügung stehen. Über die IGA konnten wichtige Impulse für die Sicherung, Versorgung und Ent - wicklung von Standorten rund um den See gesetzt werden, die sich in den kommenden Jahren Schritt für Schritt unter Beteiligung der örtlichen Bevölke - rung und mit Hilfe von privaten und öffentlichen Investitionen zu neuen Lebens- und Freizeiträumen am See entwickeln. 5.3 Zwischennutzung bis 2038 70 Zeitschichten der Masterplanung Abb. 34. Masterplanung bis zum Jahr 2038 MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER STUFE II: LEGENDE Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Bestand: Siedlungsflächen Planung: Dorf-Innenentwicklung Bauliche Entwicklung ASB Flächen ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen) Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen Potenzialflächen Schwimmender Architektur Hafen / Sportboothafen/ Marina Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur Freiraum, Landschaft und Gewässer Bestand: Landwirtschaftliche Flächen Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün Niersablauf Rekultivierung: Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung Rekultivierung: Freiraumstrukturen Seeoberfläche und Seeablauf Planung: Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope Intensiv genutzter Freiraum Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz Strand bes tehender und geplanter Biotopverbund Blau-Grünes Band Garzweiler Erneuerbare Energien Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft (Wind / (Agri-)PV) Bestehende Windkraftstandorte Energiepflanzen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bestand: Straßen und Wirtschaftswege Planung: Zukünftige Haupterschließung Tagebau- bzw. Seerundweg Weitere Radverbindungen Fußweg (Seepromenade) Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität) Parkplatz / Parkhaus 1:10.000 0m 500m 1.000m Tourismus und Freizeit Impulsbauten Dokumentationszentrum Aussicht Sport- und Freizeitnutzung Uferschleifen Übernachtung Wohnmobilstellplatz Camping Gastronomie M Veranstaltungsfläche Seilbahn IGA-Park Radweg Bandtrasse Seerundweg Hafen/Anleger Technischer Hafen Fahrgastschifffahrt Baden (Regionaler Strand/Lokaler Strand, Badestelle) P M IGA N 71 Zwischennutzung bis 2038 5.3.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Die IGA Garzweiler 2037 gibt einen wichtigen Ent - wicklungsimpuls für die Standorterschließung und Flächensicherung. Sie macht den Strukturwandel und den Wandel der Tagebaulandschaft sichtbar und erlebbar. Neben den fokussierten Zukunfts - themen der Landschaftsgestaltung oder dem Arbeiten und Leben in grünen, urbanen Räumen, folgen erste Quartiersentwicklungen als Innenent - wicklung innerhalb der bestehenden Siedlungskör - per in Holzweiler und Jackerath entsprechend der Konzeptionen in den politisch beschlossenen Dorf- innenentwicklungskonzepten. Dabei komplemen- tieren neue Quartiersentwicklungen mit weiteren Wohnangeboten die bestehenden Dorfstrukturen. Ein „Stadt-Teil der Zukunft“ entsteht in Jüchen-Süd, südlich angrenzend an die Autobahn A 46 und den Bahnhof Jüchen. Die Entwicklung des neuen Stadt- teils sieht Wohnraum für bis zu 3.000 Menschen vor, um dem prognostizierten Bevölkerungswachs- tum gerecht zu werden. Damit geht die Ansiedlung von Arbeitsplätzen in interkommunalen gewerbli - chen Entwicklungen einher. Zwischen dem ehemaligen Autobahnkreuz und dem Böschungsbereich des ehemaligen Tagebaus entsteht zudem der interkommunale Gewerbecam - pus Jackerath. Der Standort bietet Chancen für eine hohe städtebauliche Qualität im Sinne eines Cam- pus am zukünftigen See und ist darüber hinaus eng mit dem Bereich der späteren Marina verbunden, sodass der Standort neben einer möglichen Ent- wicklung für IT-Branchen langfristig eine schwer - punktmäßige Ansiedlung von maritimen Gewerbe - formen vorsieht. Dabei nutzt der Standort nicht nur die Nähe zum Wasser, sondern auch die verkehrs - günstige Lage am Autobahndreieck Jackerath. 5.3.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer 5.3.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Im Rahmen der IGA werden bereits 2037 wichti - ge Freiräume am zukünftigen See entwickelt. Vor allem in Wanlo und Hochneukirch können grund - legende Strukturen angelegt und anschließend an die Öffentlichkeit übergeben werden. Die Bandtrasse wird zur IGA 2037 unter anderem für den Radverkehr (aber auch Fußverkehr) zu ei - ner attraktiven und grünen Achse und ermöglicht eine direkte Verbindung zwischen zukünftigem See und Grevenbroich sowie Bedburg. Auch der inter - kommunale Gewerbecampus in Jackerath profitiert von der Umnutzung der Bandtrasse und verfügt dadurch über eine herausragende Radverkehrsan - bindung in Richtung Grevenbroich. Zusätzlich ist dieser hierdurch besonders in Richtung Köln, Düs - seldorf und Aachen von Beginn an mit dem ÖPNV erschlossen. Ausgehend von der Bandtrasse finalisiert ein wei - terer Abschnitt den Seerundweg entlang des neu - en interkommunalen Gewerbecampus bis nach Jackerath. Ebenso schließt sich der Rundweg am Nordufer des Sees zwischen Keyenberg und den IGA-Standorten weiter und verläuft nun in unmit - telbarer Nähe zum See. Die IGA-Standorte sind für den Kfz-Verkehr, ausgehend vom Dreieck Mön - chengladbach-Wanlo, der ehemaligen A 61 sowie der L 354n angebunden. Dies ermöglicht eine ver - trägliche Abwicklung der Besuchs- bzw. Freizeit - verkehre sowohl im Veranstaltungszeitraum als auch zur Nachnutzung der Ausstellungsräume. Zu - Die intensiv genutzten Freianlagen an den Tage- bauranddörfern können bereits angelegt werden und einen Mehrwert für die Bevölkerung und ihre Naherholung bieten. Auch die Uferschleifen, die an die zukünftige Uferkante führen, dienen bereits als Spazierwege zwischen den Ortschaften und dem Tagebaurestloch. Bereiche, die zukünftig als Strände entwickelt werden, können beispielweise als Wildwiesen eingesät werden, sofern dies arten - schutzrechtlich keinen Ausgleich auslöst. Die extensiv genutzten Bereiche werden bereits von der menschlichen Nutzung freigehalten und können sich frei entfalten. In den Böschungsberei- chen können Habitate und Biotope entwickelt wer - den, Tiere und Pflanzen können bereits einziehen und die Biotopvernetzung in die Umgebung bilden. 72 Zeitschichten der Masterplanung 5.3.4 Erneuerbare Energien Im Jahr 2038 läuft bereits die Flutung des Tagebau - restloches und weitere Zwischennutzungen ergän - zen die Gestaltung der Böschungen zum späteren Tagebausee, die als Blau-Grünes Band Garzweiler neue Freiräume schafft. Im Bereich unterhalb dieses Bandes werden auf den obersten Bermen weitere Eignungsflächen temporär für PV-Anlagen bereit - gestellt. Die Eignungsflächen werden auf weitest - gehend flachen Bereichen in ausreichender Höhe für einen ökonomisch sinnvollen Betrieb von etwa 20 Jahren ausgewiesen. Die Anlagen sind dabei so installiert, dass ihre Fundamente eine geringe Bo- denbeeinträchtigung aufweisen, wodurch ein rück - standsloser Rückbau ermöglicht wird, sobald der ansteigende Wasserspiegel die höher gelegenen Bermen erreicht. Ein weiteres Element der Zwischennutzung ist der Anbau von Energiepflanzen in geeigneten Berei - chen unterhalb der Tagebaukante. Hier werden Pflanzen kultiviert, die als Biomasse für die Biogas - produktion dienen können. Mit der Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur lässt sich die Biomasse in Energie umwandeln und zur Versor - gung der umliegenden Region nutzen, um eine weitere nachhaltige Energiequelle bereitzustellen. 5.3.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus Die IGA 2037 hat für den Garzweiler See nicht nur überregional einen deutlichen Bekanntheitsgewinn, sondern auch erhebliche veranstaltungsbezogene Besuchereffekte bewirkt sowie die infrastrukturelle Flächenerschließung an den IGA-Standorten ent - scheidend vorangebracht. Das touristische Attrak - tionspotenzial ist damit im Vergleich zu 2030 auf einem deutlich höheren Niveau. Die voll erschlos - senen IGA-Standorte in Wanlo / Keyenberg und Hochneukirch sind durch die dort entstandene In - fra- und Angebotsstruktur auch nach Beendigung der IGA Besuchsziele am See. Die Seilbahn bleibt dem See, sofern und so lange betrieblich möglich, als touristischer Magnet erhalten. Die IGA-Veran - staltungsflächen werden zudem weiter kulturell und ggf. auch sportlich bespielt. Die IGA-Neben - standorte Holzweiler und Jackerath entwickeln sich als Freizeitstandorte. Im Zuge der IGA sind in den Ortslagen im vor- handenen Gebäudebestand private Unterkunfts - angebote entstanden (kleinere Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen). Neue Unterkunftsansiedlungen auf vorhandenen Bauflächen sind vorstellbar, so - fern sich diese harmonisch in die Ortsstruktur ein - passen. In Wanlo ist im Zuge der IGA ein großer Wohnmobilstellplatz entstanden, der auch nach der IGA fortbesteht und zu einem Campingplatz weiterentwickelt wird. Mit den Spazierwegen an den Tagebaukanten an den Ortslagen in Jackerath, Holzweiler und Keyen - berg sowie am IGA-Standort Hochneukirch ist der entstehende See in den oberen Böschungsberei - chen für Besuchende erlebbar geworden. Durch die Entwicklung der Bandtrasse ist eine Verbindung zum ehemaligen Kraftwerk Frimmersdorf geschaf - fen, dessen zentraler Kraftwerksbau ein Leuchtturm der Transformation geworden ist, wo die Geschich - te der Braunkohleverstromung erlebbar ist. sätzlich zum Seerundweg sowie der Straße bietet während der Gartenschau die sogenannte IGA-Seil - bahn eine ergänzende Verbindung zwischen den beiden Hauptstandorten der Gartenausstellung, sofern diese privatwirtschaftlich organisierbar und technisch möglich ist. Eine Nachnutzung soll unter Voraussetzung einer entsprechenden Betreibbar - keit angestrebt werden. Am Ostufer / IGA-Standort, in Keyenberg sowie an der Bandtrasse dienen Mobilstationen als An - kunftsorte für alle Verkehrsmittel und ermöglichen die Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsoptio - nen. Dort besteht besonders im Ausstellungszeit - raum der IGA eine herausragende ÖPNV-Anbin - dung in Richtung Erkelenz und Jüchen. Aus den Ortskernen Jackerath und Holzweiler so - wie an den IGA-Standorten Wanlo / Keyenberg und Hochneukirch bestehen für den Fußverkehr Ufer - schleifen, die es ermöglichen, sich innerhalb der Uferzonen zu bewegen, diese zu erleben und noch näher an den entstehenden See heranzutreten. 73 Zwischennutzung ab 2046 Abb. 35. Masterplanung bis zum Jahr 2046 5.4 Zwischennutzung ab 2046 MASTERPLAN SEEENTWICKLUNG GARZWEILER STUFE II: LEGENDE Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Bestand: Siedlungsflächen Planung: Dorf-Innenentwicklung Bauliche Entwicklung ASB Flächen ASB für Gewerbe (Suchraum / Fokusbereich Campus + Hafen) Potenzialflächen für Freizeit- und touristische Nutzungen Potenzialflächen Schwimmender Architektur Hafen / Sportboothafen/ Marina Befestigung/Schwimmende Insel, Architektur Freiraum, Landschaft und Gewässer Bestand: Landwirtschaftliche Flächen Freiraum: Wald / Gehölze, Grünland, Parks, Grünflächen, Sport- und Freizeitflächen, Friedhöfe, Verkehrsgrün Niersablauf Rekultivierung: Rekultivierung: Landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung Rekultivierung: Freiraumstrukturen Seeoberfläche und Seeablauf Planung: Extensiv genutzter naturnaher Freiraum / Biotope Intensiv genutzter Freiraum Ökologische und geschützte Uferbereiche / Wasserflächen Schutzgebiet: BSN / Vorranggebiete Potenzialfläche Vorranggebiet Naturschutz Strand bes tehender und geplanter Biotopverbund Blau-Grünes Band Garzweiler Erneuerbare Energien Eignungsflächen Photovoltaik und Floating PV Innovationspark Erneuerbare Energien, Energielandschaft (Wind / (Agri-)PV) Bestehende Windkraftstandorte Energiepflanzen Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Bestand: Straßen und Wirtschaftswege Planung: Zukünftige Haupterschließung Tagebau- bzw. Seerundweg Weitere Radverbindungen Fußweg (Seepromenade) Mobilitätsstation (Fokus Freizeitmobilität/Alltagsmobilität) Parkplatz / Parkhaus 1:10.000 0m 500m 1.000m Tourismus und Freizeit Impulsbauten Dokumentationszentrum Aussicht Sport- und Freizeitnutzung Uferschleifen Übernachtung Wohnmobilstellplatz Camping Gastronomie M Veranstaltungsfläche Seilbahn IGA-Park Radweg Bandtrasse Seerundweg Hafen/Anleger Technischer Hafen Fahrgastschifffahrt Baden (Regionaler Strand/Lokaler Strand, Badestelle) P M IGA N 74 Zeitschichten der Masterplanung 5.4.1 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen In den letzten Jahrzehnten haben sich innerhalb der Anrainerdörfer Wanlo, Keyenberg, Holzweiler und Jackerath die Ortschaften von innen heraus entwickelt und gefestigt, sodass in den Folgejah - ren die baulichen Siedlungsentwicklungen sukzes- sive in Richtung See erfolgen können. Dabei ist der entstehende See durch Tagebauzugänge aus den Ortschaften heraus bereits vor dem finalen Füll - stand erlebbar und die angrenzenden Kommunen erhalten eine neue Lagegunst, die durch eine Ent - wicklung neuer Siedlungsbereiche genutzt werden kann. Dem zu erwartenden Attraktivitätszuwachs kann so flexibel Rechnung getragen werden. So können frühzeitig Verbindungen zum entstehen- den See geschaffen und bedarfsbezogene Sied - lungsentwicklungen vorbereitet werden. Bauliche Siedlungserweiterungen sind hierbei durch zukunftsweisende, verdichtete und klima - neutrale Bauweisen geprägt. Insgesamt steht die Voraussetzung eines Anschlusses an die Bestands - dörfer immer an erster Stelle, um die Gesamtheit der städtebaulichen Strukturen ortsgebunden und gemeinwohlorientiert auszubauen. 5.4.2 Freiraum, Landschaft und Gewässer Ergänzend zu den bereits bestehenden Uferschlei - fen sind Tagebauzugänge ein zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Tagebaus während der Be - füllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Ziel - setzung, dass möglichst aus allen Freizeitschwer - punkten (Wanlo, Hochneukirch, Bandtrasse) und den Ortschaften Jackerath und Hochneukirch ein Zugang zum Tagebau in der Zwischennutzung entwickelt wird. So kann allen angrenzenden Ort - schaften und auch in der weiteren Region ein gut erreichbarer Tagebauzugang angeboten werden. Wegeführungen im Tagebau sind bereits etwa zwei bis drei Jahre nach Flutungsbeginn, wasserseitige Nutzungen nach heutigem Kenntnisstand etwa ab 2041 möglich. In der Zwischennutzung des Tage - baus werden zwei Typen von Tagebauzugängen unterschieden: SEEZUGÄNGE Seezugänge meinen Zugänge in den Tagebau, die kein Betreten oder Nutzen des Wassers ermögli- chen. Dazu werden Fußwege in terrassiertem Ver - lauf in den Böschungen und den Bermen in den Tagebau hergestellt, die ein Begehen ermöglichen, aber oberhalb des Wasserspiegels enden. Aus Si- cherheitsgründen muss in jedem Fall die erste Berme oberhalb des Wasserspiegels frei bleiben. Entsprechend verkürzen sich die Wege mit fort - schreitender Befüllung. Entlang der Wege sowie auf den Bermen sollen temporäre Aufenthaltsbe - reiche und Aussichtspunkte verortet werden. WASSERZUGÄNGE Wasserzugänge ermöglichen eine Nutzung des Wasserkörpers schon während der Befüllung. Da - bei ist ebenfalls die Berme oberhalb des Wasser- spiegels freizuhalten, sodass ein Betreten des Was - sers nur über einen Steg und eine schwimmende Plattform erfolgen kann, der diese überbrückt. Die schwimmende Plattform steigt mit dem ansteigen- den Wasserspiegel an und wird an einer Rampe mittels einer Schienenkonstruktion befestigt und Etwa im Jahr 2041 wird die halbe Füllhöhe des Sees erreicht sein. Nach heutigem Wissensstand ist ab diesem Zeitpunkt eine wasserseitige Nutzung mög- lich. Die Zeitschicht betrachtet den Zeitraum zehn Jahre nach Beginn der Befüllung. Um den Tagebau für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen, wurden Zugänge in den Tagebau angelegt, die auf definier- ten Wegen eine Zwischennutzung und einen Auf - enthalt im Tagebau erlauben. Ein Wasserzugang über eine schwimmende Plattform ermöglicht die Nutzung der Wasserfläche. Diese Nutzbarkeit be - schleunigt den Entwicklungsprozess der Ortsteile und Freizeitstandorte um den See und den Wandel der früheren Industrielandschaft in eine Freizeit- landschaft. 75 Zwischennutzung ab 2046 Abb. 36. Anlage von Tagebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung) Abb. 37. Anlage von Seebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung) 76 Zeitschichten der Masterplanung 5.4.3 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Das Erleben des Sees ist für die Anrainerdörfer durch den nun vollständig entwickelten Seerund - weg und die Uferschleifen gegeben. Zusätzlich ist die Wasserkante über Wege zu schwimmenden Plattformen zu erreichen. Diese Wasserzugänge sind dabei ausschließlich für zu Fuß Gehende mög - lich. Mit der zunehmenden Attraktivität des entste - henden Sees nehmen auch die Besuchszahlen aus der Region zu. Diese werden mit den unterschied - lichen Verkehrsmitteln an den inzwischen erwei - terten Mobilstationen in direkter Nähe zum Ufer empfangen. Auch die ÖPNV-Anbindung wird hier weiter gestärkt und ermöglicht ein Erlebnis für alle. Der Rundweg verläuft erstmals vollständig entlang der Böschungskante und weist nahezu die finale Wegeführung auf. Auch im Osten besteht somit eine durchgängige Verbindung für den Fuß- und Radverkehr in Ufernähe. Parallel dazu sowie zur Autobahn A 44n entsteht nun auch für den Kfz- Verkehr eine durchgängige Nord-Süd-Verbindung zwischen Jackerath und Hochneukirch als Lücken - schluss der L 19 und der Seeerschließung rund um den See. Ziel ist es, den Seerundweg straßenbeglei- 5.4.4 Erneuerbare Energien Während im Jahr 2041 erste Seezugänge den an - steigenden Wasserspiegel erlebbar machen, könnte auch die Wasseroberfläche zur Energieerzeugung genutzt werden. Aufgrund seiner Größe eignet sich der Tagebausee besonders für die Nutzung von Floating-PV. Auch wenn die Installation insgesamt teurer ist als herkömmliche PV-Anlagen, könnten zudem durch den Kühlungseffekt des Wassers die Leistung der PV-Module verbessert werden und eine zusätzliche Beschattung das Wachstum von Algen im Gewässer hemmen. Die genauen Eig - nungsbereiche für Floating-PV sind noch zu kon- kretisieren und sollen im Einklang mit Flora, Fauna und Freizeitnutzungen stehen. Schritt für Schritt nach oben gezogen, sodass eine dauerhafte Nutzung bis 2070 gewährleistet werden kann. Um die Schiene herzustellen, ist eine durch- gehende Rampe mit einem Gefälle von 1:5 erfor- derlich. An dieser Rampe entlang führt eine mög - lichst barrierefrei zu gestaltende Zuwegung für den Fußverkehr, die das Wandern zum Wasser ermög - licht. Parallel ist eine Erschließung erforderlich. Aus finanziellen und technischen Gründen wird damit gerechnet, dass nur an einzelnen Standorten ein Wasserzugang zielführend ist. Die Entscheidungs- findung ist Teil eines Leitprojektes (vgl. Leitprojekt Zwischennutzung). Dabei ist auch einzubeziehen, an welchem Ort die Einlassstelle zur Rheinwasser - leitung in den Tagebau führen wird. Auch dies ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans noch nicht entschieden. tend, aber möglichst weit entfernt von der Straße und nah an der Böschungskante (mit einem ge - wissen Schutzabstand zum Vorranggebiet Natur - schutz) verlaufen zu lassen. 77 Zwischennutzung ab 2046 5.4.5 Freizeit / Naherholung und Tourismus Durch die Flutungsfortschritte wird der See im Landschaftsbild präsenter und durch mehrere We - geführungen zu temporären Uferpunkten für Be - suchende erlebbarer. Damit gewinnt der See weiter an touristischer Attraktivität. Besucher*innen kön - nen auf den Tagebauzugängen, die an der Band - trasse, in Jackerath, in Holzweiler, Wanlo bzw. Key - enberg sowie Hochneukirch vorgesehen sind, den Tagebau wandernd erkunden. Die Zuwegungen ermöglichen an den Orten, die für einen Wasser - zugang und die Schaffung temporärer Anlegesitu - ationen ausgewählt wurden, erste wassersportliche Nutzungen in Form geführter Bootstouren sowie das Baden. Aufgrund der hohen Besuchsfrequen - tierung entsteht, wenn betriebstechnisch möglich, entlang der Zuwegungen im Tagebau und zum Wasser eine temporäre Imbissversorgung. Neben einer Nutzung des Tagebaus in der Zwischennut- zung für ein Wanderpublikum sowie eine Nutzung des Wassers an ausgewählten Standorten sind auch weitere Formen der Zwischennutzung, wie z.B. das Mountainbiking auf dafür zugewiesenen und abgegrenzten Bereichen und unter Beachtung der Böschungsstabilität, denkbar. Diese Zwischen - nutzungen sind heute noch nicht zu verorten und erfordern ein entsprechendes Betriebs- und Finan - zierungskonzept. Auf dem ehemaligen IGA-Gelände Wanlo beginnt die Entwicklung zu einem maritimen Erlebnisbe - reich. Der zur IGA geschaffene Wohnmobilstellplatz wird zu einem Camping- und Ferienpark erweitert. Auf dem ehemaligen IGA-Gelände Hochneukirch entsteht im Zusammenhang mit dem dortigen Ver - anstaltungsbereich ein Wohnmobilstellplatz mit der Perspektive einer Weiterentwicklung als Camp für ein eher jüngeres Surf- und Veranstaltungspu - blikum. Unabhängig davon, ob mit oder ohne IGA- Seilbahn, ist die künstliche Insel zudem im Kern realisiert, indem die entsprechenden Verankerun - gen im Boden befestigt wurden. Die früheren IGA- Nebenstandorte in Jackerath und Holzweiler sind ebenfalls als Impulse der lokalen Freizeitentwick- lung weiterentwickelt. LUPENRÄUME 6 79 Zwischennutzung ab 2046 6 6. LUPENRÄUME Das Planungskonzept wird in sieben Lupenräumen beispielhaft vertieft. Die Lupenräume stellen keine städtebauliche Entwurfsplanung dar, sondern die - nen als Schemapläne der Überprüfung und Kon - kretisierung, der Verortung von Funktionen sowie der Visualisierung möglicher baulicher und frei - räumlicher Gestaltungen an sieben beispielhaften Orten und Nutzungsschwerpunkten am zukünfti - gen See. Sie sollen in der bergbaulichen Betriebs - planung beachtet werden, um Synergien zwischen Rekultivierung und der darauf aufbauenden Folge - nutzung zu ermöglichen. Die Lupenräume sind in zwei Zeitschichten planerisch dargestellt: 2046 - 10 Jahre nach Beginn der Befüllung und fünf Jahre seit erste wasserseitige Nutzungen möglich sind - und 2070 - vier Jahre nach Erreichen des Zielpegels. Da - rüber hinaus werden die Darstellungen mit einem prinzipienhaften Geländeschnitt konkretisiert und mit perspektivischen Darstellungen visualisiert. Die Lupenräume decken die Freizeit- und Nutzungs - schwerpunkte am Garzweiler See ab. Abb. 38. Verortung der Lupenräume 80 Lupenräume 6.1 Eventstandort Hochneukirch Leitbild/Zielsetzungen: » Lebendiger Bade-, Wassersport- und Kulturstandort für das lokale Umfeld in Hochneukirch, Jüchen und Grevenbroich sowie Tagesbesucher*innen aus der näheren und weiteren Region mit Fokus auf jüngere Menschen » Entwicklung als Surf-Spot am Garzweiler See » Standort der IGA 2037 und zentraler Event-Standort für Großveranstaltungen am See Abb. 39. Visualisierung - Eventstandort Hochneukirch 2070 81 Eventstandort Hochneukirch 82 Lupenräume Beschreibung: Der Eventstandort Hochneukirch ist über den öst - lich angrenzenden, höher liegenden Seerundweg sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad erreichbar. Die Erschließung für den MIV und ÖPNV erfolgt über die parallel verlaufende L 19n. Die Ankom - menden erreichen zunächst die Seilbahnstation, die nach dem Seilbahnbetrieb als Gastronomie nachgenutzt wird. Von hier eröffnet sich der Aus - blick über die große offene Eventfläche Richtung See. Ein Tagebaugroßgerät, im Speziellen ein Ab - setzer, der bereits von der Autobahn aus sichtbar ist, könnte hier als Landmarke und Anziehungs - punkt dienen. Der landseitige Bereich östlich des Seerundwegs wird als gekippte und rekultivierte Landschaft primär durch landwirtschaftliche Nutz - flächen und Areale für die Energiegewinnung (Energielandschaft) geprägt. In Richtung des Sees schließt sich, nördlich und südlich eingebettet zwi - schen Flächen, die sich als Potenzialräume für ei - nen Vorrangbereich Naturschutz eignen, die etwa 7,2 ha große Eventfläche an. Eine Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist so - wohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich der Eventfläche möglich. Die Westseite der Fläche grenzt an eine durchgehende Promenade mit Blick auf den Garzweiler See. Am südlichen Ende dieser Promenade befindet sich eine Mobilitätsstation für den Freizeitverkehr, die als zentraler Knotenpunkt für Freizeit- und Festivalbesucher*innen dient und über einen Wohnmobilstellplatz verfügt. Die Mo - bilstation ermöglicht auch eine gute Anbindung zum SPNV am nahegelegenen Schienenhaltepunkt Hochneukirch, der mit seiner Nähe zum Standort ein Alleinstellungsmerkmal bildet. Der Standort verfügt über keine direkte Sied - lungsanbindung. Zwischen dem Standort und der nächsten Siedlung Hochneukirch verläuft die A 46, wodurch der Standort besonders lärmunsensibel ist und sich wie kein anderer Standort am See für größere Veranstaltungen eignet. Schon in der Zwi - schennutzung entsteht ein funktionierender Stand - ort mit angemessen dimensionierter Infrastruktur (die zur Seefertigstellung ausgebaut werden kann). Die Eventfläche selbst ist flexibel gestaltbar und kann entsprechend der Anforderungen bedarfs - bezogen in ihrer Nutzung und Flächenaufteilung angepasst bzw. vergrößert und mit mobiler Tech - nik und fliegenden Bauten ausgestattet werden. Am südlichen Rand der Fläche können als Teil der Mobilstation Stellplätze für Pkw und Reisebusse vergrößert oder verkleinert werden, wobei diese in unmittelbarer Nähe zur Eventfläche liegen. In der Zwischennutzung ermöglicht ein Tagebauzugang das Erleben des Tagebaus mit dem entstehenden See. Im Endzustand führen von der Promenade aus Wege zu dem angrenzenden regionalen Strand, der durch seine Lage als lebendiger Bade-, Was - sersport- und Kulturstandort für jüngere Zielgrup - pen am See, prädestiniert ist. Die exponierte Lage mit häufigen Westwinden macht ihn zu dem Surf- Spot am Garzweiler See. Im nördlichen Bereich des Strandes besteht die Möglichkeit, ein Jugendcamp mit Surfcamp einzurichten, um die direkte Nähe zum Wasser optimal zu nutzen. Unterhalb der Mobilitätsstation sind ein Wasserwanderrastplatz Der Strandbereich mit Freizeit - schwerpunkt prägt den Uferab - schnitt. Zusätzlich gibt es einen Wasserwanderrastplatz (keine Dauerliegeplätze) sowie eine An - legestelle für Fahrgastschifffahr - ten. REGIONALER STRAND INFRASTRUKTURSCHIENE Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE 83 Eventstandort Hochneukirch sowie ein Anlegepunkt für Fahr - gastschiffe integriert, wodurch ein Umstieg auf den Wasserver - kehr ermöglicht wird, ggf. auch ein Fährverkehr zur künstlichen Inselwelt. Zwischen der Prome - nade und der Eventfläche befin - det sich eine Vorbehaltsfläche für Infrastrukturen, die ergänzende Funktionen für Strand- und Festi - valnutzungen bieten kann. Diese sogenannte „Infrastrukturschie - ne“ zeichnet sich durch eine of - fene und durchlässige Gestaltung aus, die sowohl Sichtbeziehun - gen als auch Wegführungen von der Eventfläche zum Strand bzw. See berücksichtigt und bewahrt. Hier verläuft der Seerundweg entlang von landwirtschaftlichen Flächen und der Energieland - schaft. Raumprägender Punkt ist neben dem Tagebaugroßgerät, welches als Monument und Festi - valkulisse dient, die nachgenutz - te IGA-Seilbahnstation. Die Eventfläche ist je nach Ver - anstaltung anpassbar in Aufbau und Gestaltung. Neuer Identifi - kationspunkt für Festivals bietet die Nähe zum Strand. EVENTFLÄCHE SEERUNDWEG L 19n M P EVENT- FLÄCHE OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN REGIONALER STRAND INFRASTRUKTUR AM STRAND ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE WASSERWANDER- RASTPLATZ ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION SURF- CAMP VORRANGGEBIET NATURSCHUTZ ERNEUERBARE ENERGIEN SEERUNDWEG 1 ha Steganlage durchlässig PV UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 66 M P WOHNMOBOBIL- STELLPLATZ TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 PROMENADE Insgesamt ist der Eventstandort Hochneukirch zu einem Ort ge - worden, an dem Vergangenheit und Zukunft zusammenkommen und sich in die Kulisse einer Event- und Freizeitfläche am Seeufer einfügen. Die abgeschiedene Lage am Ostufer trägt dabei we - sentlich zur Attraktivität des Standortes für publikumswirksame Nutzungen des Standorts bei. Abb. 40. Prinzipschnitt - Eventstandort Hochneukirch Abb. 41. Verortung - Eventstandort Hochneukirch Abb. 42. Eventstandort Hochneukirch im räumlichen Kontext (Luftbild) 84 Lupenräume ZWISCHENNUTZUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR WOHNMOBOBIL- STELLPLATZ TAGEBAU- GROSSGERÄT 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION ENERGIEERZEUGUNG ENERGIEPFLANZEN GASTRONOMIE WOHNMOBILSTELLPLATZ AUSSICHTSPUNKT CAMPING SEERUNDWEG NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION LEGENDE P M SPIELANGEBOTE 85 Eventstandort Hochneukirch ZWISCHENNUTZUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR WOHNMOBOBIL- STELLPLATZ TAGEBAU- GROSSGERÄT Abb. 43. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2046 STRAND GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE VORRANG NATURSCHUTZ POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS / INFRASTRUKTUR SOLARENERGIE ENERGIEPFLANZEN PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG) 86 Lupenräume M P EVENT- FLÄCHE OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN REGIONALER STRAND INFRASTRUKTUR AM STRAND ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE WASSERWANDER- RASTPLATZ ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION SURF- CAMP VORRANGGEBIET NATURSCHUTZ ERNEUERBARE ENERGIEN SEERUNDWEG 1 ha Steganlage durchlässig PV UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 66 M P WOHNMOBOBIL- STELLPLATZ TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 PROMENADE 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION REGIONALER STRAND REGIONALER STRAND SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE HAFEN ENERGIEERZEUGUNG BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 80 / 81 GASTRONOMIE WOHNMOBILSTELLPLATZ ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE WASSERWANDERRASTPLATZ AUSSICHTSPUNKT WASSERSPORT CAMPING NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION LEGENDE P M STRAND GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN EWEITERUNGSFLÄCHE EVENTS POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS / INFRASTRUKTUR SOLARENERGIE SEERUNDWEG PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG) 87 Eventstandort Hochneukirch M P EVENT- FLÄCHE OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN REGIONALER STRAND INFRASTRUKTUR AM STRAND ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE WASSERWANDER- RASTPLATZ ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION SURF- CAMP VORRANGGEBIET NATURSCHUTZ ERNEUERBARE ENERGIEN SEERUNDWEG 1 ha Steganlage durchlässig PV UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 66 M P WOHNMOBOBIL- STELLPLATZ TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 PROMENADE Abb. 44. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2070 SOLARENERGIE 88 Lupenräume 6.2 Strandlandschaft Bandtrasse Leitbild/Zielsetzungen: » Entwicklung einer besonderen, aus der Topografie der Bandtrasse abgeleiteten Dünenlandschaft » Der ruhigere, besonders für Familien attraktive Strand am Garzweiler See mit lokaler Bedeutung für Grevenbroich und Bedburg sowie regionaler Ausstrahlung Abb. 45. Visualisierung - Strandlandschaft Bandtrasse 2070 89 Strandlandschaft Bandtrasse 90 Lupenräume Beschreibung: Die Bandtrasse, die in der südöstlichen Bucht des Garzweiler Sees auf den See trifft, wird als charakte- ristisches Element der menschengemachten Land - schaft in den Mittelpunkt gerückt. Die ursprüng - liche Linearität der Förderbänder des ehemaligen Tagebaus wird aufgegriffen und in eine bedeu - tende Zuwegung zum See transformiert. Hier fun- giert die Bandtrasse nun als Radweg, der entweder direkt in den Strandbereich führt oder über eine Rampe eine Anbindung an den umlaufenden See - rundweg ermöglicht. Der Seerundweg überwindet die Bandtrasse ebenso wie die östlich verlaufende A 44n und L 19n mit einem Brückenbauwerk. In der Zwischennutzung erfolgt dies zusammen mit der als Erschließung des Ostufers fungierenden L 19n. Als Vision für einen noch attraktiveren Rundweg ist 2070 ein Brückenbauwerk als reine Fuß- und Rad - verkehrsbrücke dargestellt, die einen zusätzlichen Aussichtspunkt auf den Standort und den See bie - tet. Parallel zum Seerundweg verläuft oberhalb des Strandes die L 19n als Erschließungsstraße für den MIV und ÖPNV, von der eine Schleife zur Er - schließung des Standortes abzweigt. Entlang dieser Erschließungsschleife befindet sich eine Mobilsta- tion mit Parkplätzen für Fahrräder und Pkw, die als zentraler Ankunfts- und Umsteigepunkt dient. Der Standort ist mit dem Fahrrad und dem Pkw sehr gut an die Region östlich und südöstlich des Sees angebunden und bildet damit den Anknüpfungs - punkt für Menschen aus Grevenbroich und Bed- burg. Der bogenförmige Strandbereich grenzt im Nor - den an das naturnah geprägte Ostufer, das ein Vor- ranggebiet für Naturschutz bildet. Das Ufer wird hier nach der Befüllung als Flachwasserzone aus- gebildet und bietet besondere Habitate für die ent - stehende Flora und Fauna. Im Gegensatz dazu wird der südwestlich angrenzende Uferabschnitt exten - siv genutzt und ist als naturnaher Freiraum gestal - tet, der mit einer Uferschleife für zu Fußgehende erschlossen ist. Als Verlängerung des Radweges entlang der Bandtrasse besteht während der Zwi - schennutzung ein Tagebauzugang. Der Standort bietet durch seine Weitläufigkeit ein breites Spek - trum an Spiel- und Sportmöglichkeiten, die nach der Befüllung durch wassersportliche Aktivitäten ergänzt werden und so die Freizeitoptionen für alle Altersgruppen erweitern. Die in die Böschung integrierte „Infrastrukturschiene“ umfasst wesent - liche Funktionen der Strandinfrastruktur, darunter Servicebereiche und gastronomische Angebote. Unter Nutzung der Böschungstopografie könnte die Infrastrukturschiene sowohl die unten liegende Strandebene versorgen als auch oberhalb Nutzun - gen direkt an der Erschließung und dem Seerund - weg bieten. An den Strandbereich schließt sich eine weitläufige Dünenlandschaft an, die punktuell durch Baumoa - sen strukturiert wird. Landeinwärts verdichten sich die Strukturen zunehmend, wodurch die Bandtrasse als grüner Korridor in Erscheinung tritt. Der Strand ist über die Bandtrasse über ein geringes Gefälle erreichbar, was ein Alleinstellungsmerkmal am See darstellt. Ein besonderes Merkmal des Standortes Eine weitläufige Dünenlandschaft mit ru - higen Erholungsräumen zwischen Baum - oasen prägt als neue Landschaft das Ge - sicht des Standortes. Der Strand ist der zentrale Anziehungspunkt. Integriert werden als Sport- und Spiellandschaft unterschiedliche Möglichkeiten der öf - fentlichen Sport- und Freizeitnutzung. DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN REGIONALER STRAND 91 Strandlandschaft Bandtrasse ist nach der Befüllung die Seebrü- cke, deren Gestaltung die lineare Wegeführung der Bandtrasse aufgreift und diese bis auf die Wasseroberfläche fortführt. Die Seebrücke bietet nicht nur Ein - stiegsmöglichkeiten für Schwim - mer*innen, sondern dient auch als Aussichtspunkt, der Besu - chende mit einem umfassenden Rundblick über die Wasserober - fläche anzieht. Ergänzend kön - nen hier weitere (schwimmende) Nutzungen integriert werden wie beispielsweise Gastronomie oder eine Sauna. Entlang der Seebrü - cke ließe sich das Einleitbauwerk für das Rheinwasser inszenieren, Hier bündeln sich Erschließungsfunktionen für alle Mobilitätsformen. Ruhender Verkehr wird oberhalb des Strandes abgefangen und mit For - men der Energieproduktion zusammengeführt. Die Mobilstation ermöglicht ein Wechseln auf das Fahrrad und schließt am Seerundweg an. sofern es über die Bandtrasse geführt wird. Im Bereich unter- und oberhalb des Ufers lässt sich der Land - schaftsraum schon während der Zwischennutzung facettenreich erleben. Entlang der Bandtrasse verändert sich die Vegetation grundlegend, wodurch unterschiedliche Atmosphären und öko - logische Nischen entstehen. Die Kombination aus vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, Rückzugsorten in der Dünenlandschaft und ruhigen Liegeflächen macht den Standort zu einem familien - freundlichen und attraktiven Ausflugsziel für Jung und Alt. P ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE WASSERSPORT BADEN SCHWIMMSTEG DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN EINLEITBAUWERK? INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie TEMPORÄRE ERWEITERUNGSFLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE 1,1 ha REGIONALER STRAND M FLACHWASSERZONEN PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV SPORT- UND SPIEL- LANDSCHAFT bspw. Beachvolleyball, Soccer- feld, Skatepark, Wasserspielplatz UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN M 6 6 6 8 70 72 74 76 107 102 98 110 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m AUSSICHTS- PUNKT SEERUNDWEG 6 6 6 8 74 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV AGRI-PV L19n A44nINFRASTRUKTURSCHIENE Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie Abb. 46. Prinzipschnitt - Strandlandschaft Bandtrasse Abb. 47. Verortung - Strandlandschaft Bandtrasse Abb. 48. Strandlandschaft Bandtrasse im räumlichen Kontext (Luftbild) 92 Lupenräume P MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN EINLEITBAUWERK? FLACHWASSERZONEN PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV SPORT- UND SPIEL- LANDSCHAFT bspw. Beachvolleyball, Soccer- feld, Skatepark, Wasserspielplatz UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN M ERNEUERBARE ENERGIEN PV SEERUNDWEG 6 6 6 8 70 72 74 76 107 102 98 110 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION SPORTANGEBOTE ENERGIEERZEUGUNG GASTRONOMIE AUSSICHTSPUNKT SPIELANGEBOTE LEGENDE P M SEERUNDWEG 93 Strandlandschaft Bandtrasse P MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN EINLEITBAUWERK? FLACHWASSERZONEN PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV SPORT- UND SPIEL- LANDSCHAFT bspw. Beachvolleyball, Soccer- feld, Skatepark, Wasserspielplatz UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN M ERNEUERBARE ENERGIEN PV SEERUNDWEG 6 6 6 8 70 72 74 76 107 102 98 110 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m Abb. 49. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2046 SOLARENERGIE STRAND GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG) 94 Lupenräume P ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE WASSERSPORT BADEN SCHWIMMSTEG DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN EINLEITBAUWERK? INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie TEMPORÄRE ERWEITERUNGSFLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE 1,1 ha REGIONALER STRAND M FLACHWASSERZONEN PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV SPORT- UND SPIEL- LANDSCHAFT bspw. Beachvolleyball, Soccer- feld, Skatepark, Wasserspielplatz UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN M 6 6 6 8 70 72 74 76 107 102 98 110 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m AUSSICHTS- PUNKT SEERUNDWEG 6 6 6 8 74 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION REGIONALER STRAND SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE SCHWIMMEN ENERGIEERZEUGUNG GASTRONOMIE ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE AUSSICHTSPUNKT WASSERSPORT LEGENDE P M BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 88 / 89 SOLARENERGIE STRAND GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS / INFRASTRUKTUR SEERUNDWEG M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (REKUL TIVIERUNG) 95 Strandlandschaft Bandtrasse P ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE WASSERSPORT BADEN SCHWIMMSTEG DÜNENLANDSCHAFT MIT BAUMOASEN EINLEITBAUWERK? INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie TEMPORÄRE ERWEITERUNGSFLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE 1,1 ha REGIONALER STRAND M FLACHWASSERZONEN PKW-PARKPLÄTZE ERNEUERBARE ENERGIEN PV SPORT- UND SPIEL- LANDSCHAFT bspw. Beachvolleyball, Soccer- feld, Skatepark, Wasserspielplatz UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN M 6 6 6 8 70 72 74 76 107 102 98 110 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m AUSSICHTS- PUNKT SEERUNDWEG 6 6 6 8 74 48m 200m 3 6,5 6,5 36m 48m 120m3 6,5 6,572m Abb. 50. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2070 96 Lupenräume 6.3 Marina Jackerath Leitbild/Zielsetzungen: » Entwicklung als Erlebnisbereich Marina und maritimes Ge - werbe als der technische Hafen für den gesamten Boots- besatz am See » Durch Hafen und Aussichtspunkt oberhalb der Böschung seeumfassend ausstrahlender Anziehungspunkt für Hafen - bummel und für Bootsausleih für Einheimische und Besu - cher*innen am See » Verknüpfung mit dem interkommunalen Gewerbecampus Jackerath als urbaner Arbeitsstandort über Wege und Nut - zungssynergien Abb. 51. Visualisierung - Blick über den See mit Interkommunalem Gewerbecampus und Marina Jackerath 2070 97 Marina Jackerath 98 Lupenräume Beschreibung: Östlich von Jackerath befindet sich, eingebettet in extensiv genutzte Böschungs- und Uferbereiche, der technische Hafen für den Garzweiler See. Die - ser umfasst in einer wind- und wellengeschützten Bucht Stellplätze für etwa 400 Boote und bietet da - rüber hinaus essenzielle, technische Dienstleistun - gen, die unverzichtbar für die wasserseitige Nut - zung des Sees und die Hauptausrichtung der dort ansässigen maritimen Gewerbeformen sind. Eine angrenzende, von Osten entlang der Böschung verlaufende Erschließungsstraße, ermöglicht als Abzweig der L 19n die Zufahrt für Pkw und logis - tische Verkehre zur Hafeninfrastruktur sowie zum östlich am Hafenbecken angrenzenden Hafenho - tel vom nahegelegenen Autobahndreieck Jacke - rath, das Anschluss in Richtung Köln, Düsseldorf und Aachen bietet. Während der motorisierte In - dividualverkehr (MIV) in unmittelbarer Nähe zum Hafenbecken abgewickelt wird, erfolgt die Führung des Fuß- und Radverkehrs über den oberhalb der Böschung verlaufenden Seerundweg, der sich über die Länge der Marina zu einer Campuspromenade mit Aufenthaltsmöglichkeiten ausweitet. In direkter Nachbarschaft zur Marina oberhalb der Böschung liegt der interkommunale Gewerbecam - pus der Stadt Bedburg und der Landgemeinde Titz. Eine breitere interkommunale Zusammenarbeit ist hier zukünftig ebenfalls möglich. Der Campus zeichnet sich durch eine hohe städtebauliche Qua - lität und einen öffentlichen Charakter aus. Die Ge - staltung als urbaner Campus, kombiniert mit einer belebten Promenade, trägt maßgeblich zur Attrak - tivität des Standorts und einer abwechslungsrei- chen Einbettung des Seerundwegs bei. Zwischen dem Niveau des Hafenbeckens und der Promenade besteht ein Höhenunterschied von etwa 40 Metern. Dieser wird durch serpentinenartige, barrierefrei anzulegende Fußwege mit regelmäßig angelegten Aufenthaltsbereichen und Aussichtspunkten über - wunden, die eine Verbindung zwischen den beiden Ebenen schaffen. Der geschäftige Hafenstand - ort mit Serviceinfrastruktur für die Wassernutzung auf dem See bietet maritimes Flair, ein Hafen - hotel und gastronomische Infra - struktur. CAMPUSPROMENADEMARINA JACKERATH Technischer Hafen Ein Serpentinenweg führt durch überwiegend naturnah gestaltete Böschungsbereiche, mit regel - mäßigen Aufenthaltsbereichen und Ausblicken. 99 Marina Jackerath Der Hafenbereich sowie der an - grenzende Gewerbecampus sind primär von Arbeitsnutzungen ge - prägt, zeichnen sich jedoch glei - chermaßen durch ihre Zugäng - lichkeit und Aufenthaltsqualität aus. Im Hafen herrscht ein ge - schäftiges Treiben, das durch die dort angesiedelten Gewerbebe - triebe sowie Tagesbesucher*in - nen entsteht, die gastronomi - schen Angebote wahrnehmen oder im angrenzenden Hafen - hotel übernachten. Im Gegensatz dazu weist der Gewerbecampus eine höhere bauliche Dichte und einen deutlich urbaneren Charak - ter auf, wobei Promenaden und öffentliche Plätze integraler Be - standteil des Konzepts sind. Der urbane Gewerbestandort mit erhöhter baulicher Dichte bietet nicht nur Arbeitsplätze, sondern zieht, durch eine hohe Aufent - haltsqualität im öffentlichen Raum und Angeboten für die Öffentlichkeit, etwa entlang der Campuspromenade, auch Tages - besucher*innen an. MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m GEWERBECAMPUS Adressbildung Richtung Hafen Abb. 52. Prinzipschnitt - Marina Jackerath Abb. 53. Marina Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse Abb. 54. Marina Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild) 100 Lupenräume P ZUKÜNFTIGES HAFENBECKEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG 106 94 82 70 6,5 10 26m 50m 30m 40m M 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE LEGENDE GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE GEWERBLICHE ENTWICKLUNG P M SEERUNDWEG MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENTIALFLÄCHE FÜR IT-CAMPUS TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote POTENTIALFLÄCHE FÜR IT-CAMPUS CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m 101 Marina Jackerath P ZUKÜNFTIGES HAFENBECKEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG 106 94 82 70 6,5 10 26m 50m 30m 40m M Abb. 55. Schemaplan - Marina Jackerath 2046 102 Lupenräume MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m 50m 100m 150m 200m MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE LEGENDE GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN P M HAFEN ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT SEERUNDWEG POTENZIALFLÄCHE GEWERBLICHE ENTWICKLUNG MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENTIALFLÄCHE FÜR IT-CAMPUS TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote POTENTIALFLÄCHE FÜR IT-CAMPUS CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m SPIELANGEBOTE POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS / INFRASTRUKTUR PKW-PARKPLÄTZE 103 Marina Jackerath Abb. 56. Schemaplan - Marina Jackerath 2070 MARINA JACKERATH HAFEN- KRAN SLIPANLAGE SLIPANLAGE HAFENHOTEL P P P INFRASTRUKTURSCHIENE/ TECHNISCHER HAFEN BIOTOPVERBUND EHEM. AUTOBAHNKREUZ ERSCHLIESSUNGSSTRASSE POTENZIALFLÄCHE FÜR GE- WERBLICHE ENTWICKLUNG TECHNISCHER SERVICE Funktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 7,3 ha ca. 400 Boote CAMPUSPROMENADE/ SEERUNDWEG Adressbildung Richtung Hafen UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 106 82 M 106 94 70 30m 60m 330m 6,5 10 26m 50m 30m 40m 100m 104 Lupenräume 6.4 Strandbereich Jackerath Leitbild/Zielsetzungen: » Städtebauliche Verbindung des Ortskerns mit der Böschung und dem Seeufer und Ausbildung eines Freizeitstandortes um den Impulsbau Jackerath » Seenahes Wohnen und ortsnahe ruhige Erholung am See mit prioritärer Ausrichtung auf Anwohnende aus Jackerath und auf Besucher*innen aus dem lokalen Umfeld sowie Übernachtungsgäste mit Unterkunft in Jackerath Abb. 57. Visualisierung - Strandbereich Jackerath (Zwischennutzung) 2046 105 Strandbereich Jackerath 106 Lupenräume Beschreibung: An der südlichen Uferseite des Garzweiler Sees liegt die Ortschaft Jackerath, die sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte schrittweise in Richtung des Sees entwickelt hat. Die neu entstandenen Are - ale reichen bis an den umlaufenden Seerundweg heran und werden durch den Impulsbau Jackerath, ein architektonisches Highlight in Form eines Aus - sichtsturms, gestalterisch akzentuiert. Dieser Im- pulsbau ist in den von Gehölzen geprägten Uferbe - reich integriert. Südlich bildet eine zentrale Achse eine städtebauliche Verbindung aus der bestehen - den Ortschaft an den See. Die Achse strukturiert die jüngsten Entwicklungsflächen, die sich in einen westlich gelegenen Siedlungsbereich sowie östlich gelegene Freizeit- und Tourismusnutzungen unter - teilen. Das Ende der Achse bildet eine Platzfläche, die beispielsweise durch Gastronomie bespielt werden kann. An diesem Punkt verändert der See - rundweg seinen Verlauf, wodurch die Platzfläche zu einem Dreh- und Rastpunkt für durchreisende Radfahrer*innen wird. Ergänzt wird der Seerund - weg durch eine Mobilstation in direkter Nähe zum Impulsbau, die unter anderem mit Stellplätzen für Fahrräder, Pkw und Wohnmobile ausgestattet ist. Dies ermöglicht Kurzzeit-Camping in Strandnähe mit einem Ausblick auf den See. Der Böschungsbereich verzahnt sich in westli- cher Richtung mit einem Vorranggebiet für Land - schafts- und Naturschutz, weshalb der Seerundweg hier landeinwärts umgeleitet wird, um den Schutz - bereich zu umgehen. Hier schließt eine Biotopver - bundachse entlang der ehemaligen Bahntrasse in Richtung Titz an. In östlicher Richtung geht die Landschaft in extensiv genutzte Böschungsberei - che über, die den naturnahen Charakter des Ge - biets unterstreichen. Unterhalb des Impulsbaus und des Seerundwegs erstreckt sich eine steile Böschung, die durch eine terrassierte Freiraumgestaltung mit einem barriere - frei angelegten Weg an den Tagebauzugang und nach der Befüllung an den lokalen Strand anbin - det. Entlang der Wegeführungen sind vereinzelt Terrassen mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten integriert. Nach der Beendigung der Seebefüllung können hier kleinteilige Bebauungen, in Form von Ferienunterkünften, integriert werden, während der Strand ebenfalls eine angemessene Strandinf - rastruktur bereithält. Der Strand richtet sich primär an die lokale Bevölkerung und Gäste der örtlichen Übernachtungsangebote. In unmittelbarer Nähe befindet sich zudem eine Anlegestelle für Fahr - gastschiffe, die eine wasserseitige Anbindung an die anderen Standorte um den See ermöglicht. Der Impulsbau Jackerath als Aussichtspunkt und der seena - he Siedlungsbereich bilden eine neue Adresse Jackeraths in Rich- tung See. SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE Adressbildung zum Ufer JACKERATH BESTANDSSIEDLUNG 107 Strandbereich Jackerath Der lokale Strandbereich bie - tet eine ruhige Atmosphäre mit kleinteiliger Infrastruktur und einem Anleger für die Fahrgast - schifffahrt. LOKALER STRAND TERRASSEN Durch die städtebauliche Integration und Inszenie - rung des Impulsbaus hat sich Jackerath zu einem Standort entwickelt, der für seinen Ausblick auf den See bekannt ist. Dieses gestalterische Leitmotiv setzt sich in Form von Freiraumterrassen im Land - schaftsraum fort, die Besuchende zum Verweilen und Genießen der Aussicht einladen. Im Zusam - menspiel mit dem lokalen Strand, der sich harmo - nisch an die großzügigen Freiräume der Böschung anschmiegt, könnte ein ruhiger und von Erholung geprägter Abschnitt des Sees entstehen. Die Fußwegeverbindungen mit Freiraumterrassen und kleinen Ferienunterkünften gestalten ei - nen abwechslungsreichen Weg, die Böschung hinunter, bis zum Strand. ANLEGESTELLE FAHRGASTSCHIFFE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNG- SENTWICKLUNG ZUM SEE FREIRAUM TERRASSEN LOKALER STRAND für Freizeit & T ourismusAdressbildung zum Ufer Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug M P IMPULSBAU JACKERATH Aussichtsturm 66 102 88 73 68 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SEERUNDWEG BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ 88 73 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 250m 3 3 20m 26m 52m 46m Abb. 58. Prinzipschnitt - Strandbereich Jackerath Abb. 59. Strandbereich Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse Abb. 60. Strandbereich Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild) 108 Lupenräume M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION ENERGIEERZEUGUNG GASTRONOMIE WOHNMOBILSTELLPLATZ AUSSICHTSPUNKT LEGENDE P M GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS SOLARENERGIE ENERGIEPFLANZEN ENERGIEPFLANZEN BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 104 / 105 SEERUNDWEG POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS - FLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE PKW-PARKPLÄTZE M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND) 109 Strandbereich Jackerath M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m Abb. 61. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2046 50m 100m 150m 200m 110 Lupenräume PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE WOHNMOBILSTELLPLATZ AUSSICHTSPUNKT LEGENDE P M GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUSCAMPING LOKALER STRAND ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE STRAND SEERUNDWEG POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS - FLÄCHENENTWICKLUNG SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m PKW-PARKPLÄTZE M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND) 111 Strandbereich Jackerath ANLEGESTELLE FAHRGASTSCHIFFE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNG- SENTWICKLUNG ZUM SEE FREIRAUM TERRASSEN LOKALER STRAND für Freizeit & T ourismusAdressbildung zum Ufer Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug M P IMPULSBAU JACKERATH Aussichtsturm 66 102 88 73 68 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SEERUNDWEG BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ 88 73 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 250m 3 3 20m 26m 52m 46m Abb. 62. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2070 50m 100m 150m 200m 112 Lupenräume 6.5 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler Leitbild/Zielsetzungen: » Weiterentwicklung des dörflichen Charakters mit Entwick - lungsrichtung See » Wohnen, bilden / informieren und erholen am See mit Fo- kus auf Anwohnende aus Holzweiler und auf Besucher*in - nen aus dem lokalen Umfeld sowie Übernachtungsgäste mit Unterkunft in Holzweiler » Schwimmende Architektur als Besonderheit Abb. 63. Visualisierung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070 113 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 114 Lupenräume Beschreibung: Das Dorf Holzweiler liegt am südwestlichen Ufer des Garzweiler Sees und entwickelt sich Schritt für Schritt in Richtung See weiter. Durch Sied - lungsentwicklungen konnte ein Anschluss zum See entwickelt werden. Dreh- und Angelpunkt des Freizeitstandortes, östlich des Ortes, ist das Doku - mentationszentrum Tagebau Garzweiler, das 2026 als erster Impuls des Strukturwandels am Tagebau entstanden ist und zentraler Informationspunkt am See für die Vermittlung des Transformations- prozesses ist. Der Anschluss an die L 19 erfolgt über eine Erschließungsstraße, die südöstlich am Ort entlangführt und das Dokumentationszentrum sowie den lokalen Strand erschließt. Angrenzend befindet sich eine Mobilstation für den Freizeitver - kehr als zentraler Ankunfts- und Umsteigepunkt mit Parkmöglichkeiten. Das Dokumentationszent - rum befindet sich im Blau-Grünen Band Garzweiler und damit direkt am Seerundweg. Südlich schließt sich das die südwestliche Bucht umschließende Vorranggebiet Naturschutz an, das von mensch - licher Nutzung freigehalten wird. Der Uferstreifen entlang des Ortes ist mit Wegen erschlossen und verbindet den Lupenraum mit dem kleinen, nörd - lich des Dorfes gelegenen Strand als Uferschleife. Angrenzend an die nördlich des Dokumentations - zentrums entstehenden Siedlungsflächen oberhalb der Böschung können ergänzende Freiräume in Form von Spiel- und Sportflächen für die Bevölke - rung Holzweilers entstehen. In der Zwischennutzung konnte der Tagebau über einen Tagebauzugang erlebbar gemacht werden. Schon während der Zwischennutzung sind hier (außerhalb der Sicherheitszone) Wohnmobilstell - plätze entstanden, die zur Fertigstellung des Sees als Entwicklungsfläche für Camping bzw. Ferienan - lagen direkt an der Böschungskante mit Blick über den See zur Verfügung stehen. Westlich steht eine weitere Potenzialfläche für mögliche Freizeitnut - zungen und ggf. auch für Wohnbebauung zur Ver - fügung. Die etwa 30 m Höhenunterschied zwischen dem oberen Gelände und dem Uferbereich wird durch eine terrassierte Böschung gestaltet, die durch bar - rierefreie Wege erschlossen ist und im südlichen Bereich Flächen für Zelten am See als Teil der oben liegenden Entwicklungsfläche für Camping bzw. Ferienanlage bieten kann. Das Ufer selbst ist durch verschiedene wasserseitige Nutzungen geprägt. Der Sportboothafen Holzweiler bietet als kleins- ter der drei Sportboothäfen am See Liegeplätze für etwa 200 Boote und wird durch eine entlang der Hafenkante verlaufende Fläche infrastrukturell versorgt. Sie bietet Flächen für lokale Wassersport - vereine. Nördlich anschließend bieten Übernach - tungsangebote in schwimmender Architektur ein besonderes Highlight. Der Strand Holzweiler ist als lokaler Strand für die örtliche Bevölkerung sowie auf Übernachtungsgäste ausgerichtet und verfügt über hochwertige Strandinfrastrukturen. Das Dokumentationszentrum ist über eine grüne Verbindungs - achse mit dem Dorf verbunden und bietet eine attraktive Aus - sicht auf den See.GRÜNER RING SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE 115 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler Die grüne Böschung ist mit Fuß - wegen erschlossen und bietet das Potenzial für Zelten am See als Verbindung zwischen dem Ort und dem Strand. SCHWIMMENDE ARCHITEKTUR KLEINE VERANSTALTUNGSWIESE Als belebter, aber familiärer lo - kaler Strandstandort bietet Holz - weiler ein Angebot für unter - schiedliche Zielgruppen. Über den Sportboothafen, die Anlege - stelle des Fahrgastschiffes und schwimmende Übernachtungs - angebote kann das Gewässer er - lebt werden. Der lokale Strand ist ein neuer Anziehungspunkt für die ansässige Bevölkerung. Der Strandbereich und der Sport - boothafen Holzweiler richten sich damit sowohl an die lokale Bevöl - kerung als auch an Besuchende, die das Dokumentationszentrum oder die wasserseitigen Angebo - te nutzen. Dennoch erhält sich der Standort einen dörflich ge - prägten Charakter in einer Rich - tung See gewachsenen Struktur und bietet vielfältige Erholung, die in die umliegende Kultur - landschaft und die neue Seeland - schaft eingebettet ist. DOKUMENTATIONS- ZENTRUM GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler M P P P POTENZIAL- FLÄCHE Für Siedlungsentwicklung, Freizeitangebote ENTWICKLUNGS- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE POTENZIAL- FLÄCHE SCHWIMMENDE ARCHITEKTURZEL TEN AM SEE LOKALER STRAND Für Camping & Ferienanlage für Camping & Ferienanlage Erweiterungsbau Dokumentationszentrum ÄUSSERER GRÜNER RING inkl. Sport- und Spielflächen Adressbildung zum Ufer ANLEGESTELLE FAHRGASTSCHIFFE SPORTBOOTHAFEN HOLZWEILER SLIPANLAGE ca. 200 Boote Innovative Verbindung DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ 66 100 95 90 85 80 75 70 160m 92m 32m18m 36,53 POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN DOKUMENTATIONS- ZENTRUM Abb. 64. Prinzipschnitt - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler Abb. 65. Verortung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler Abb. 66. Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler im räumlichen Kontext (Luftbild) 116 Lupenräume ÄUSSERER GRÜNER RING DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ inkl. Sport- und Spielflächen Innovative Verbindung z.B. Rolltreppe MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG 66 100 95 90 85 80 75 70 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 160m 92m 32m18m 36,53 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE WOHNMOBILSTELLPLATZ LEGENDE P M SEERUNDWEG SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE 117 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler ÄUSSERER GRÜNER RING DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ inkl. Sport- und Spielflächen Innovative Verbindung z.B. Rolltreppe MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG 66 100 95 90 85 80 75 70 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 160m 92m 32m18m 36,53 Abb. 67. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2046 ÄUSSERER GRÜNER RING DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ inkl. Sport- und Spielflächen Innovative Verbindung z.B. Rolltreppe MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG 66 100 95 90 85 80 75 70 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 160m 92m 32m18m 36,53 GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG PKW-PARKPLÄTZE NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS- FLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) 118 Lupenräume DOKUMENTATIONS- ZENTRUM GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler M P P P POTENZIAL- FLÄCHE Für Siedlungsentwicklung, Freizeitangebote ENTWICKLUNGS- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE POTENZIAL- FLÄCHE SCHWIMMENDE ARCHITEKTURZEL TEN AM SEE LOKALER STRAND Für Camping & Ferienanlage für Camping & Ferienanlage Erweiterungsbau Dokumentationszentrum ÄUSSERER GRÜNER RING inkl. Sport- und Spielflächen Adressbildung zum Ufer ANLEGESTELLE FAHRGASTSCHIFFE SPORTBOOTHAFEN HOLZWEILER SLIPANLAGE ca. 200 Boote Innovative Verbindung DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ 66 100 95 90 85 80 75 70 160m 92m 32m18m 36,53 POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 50m 100m 150m 200m 119 Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler DOKUMENTATIONS- ZENTRUM GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler M P P P POTENZIAL- FLÄCHE Für Siedlungsentwicklung, Freizeitangebote ENTWICKLUNGS- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE POTENZIAL- FLÄCHE SCHWIMMENDE ARCHITEKTURZEL TEN AM SEE LOKALER STRAND Für Camping & Ferienanlage für Camping & Ferienanlage Erweiterungsbau Dokumentationszentrum ÄUSSERER GRÜNER RING inkl. Sport- und Spielflächen Adressbildung zum Ufer ANLEGESTELLE FAHRGASTSCHIFFE SPORTBOOTHAFEN HOLZWEILER SLIPANLAGE ca. 200 Boote Innovative Verbindung DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ 66 100 95 90 85 80 75 70 160m 92m 32m18m 36,53 POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN Abb. 68. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070 PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION WOHNMOBILSTELLPLATZ LEGENDE P M GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN CAMPING HAFEN LOKALER STRAND ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE STRAND POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 112 / 113 SEERUNDWEG POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE ÄUSSERER GRÜNER RING DOKUMENTATIONS- ZENTRUM M P P WOHNMOBIL- STELLPLATZ inkl. Sport- und Spielflächen Innovative Verbindung z.B. Rolltreppe MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG GRÜNE VERBINDUNGSACHSE als Verbindung zum inneren grünen Ring Holzweiler POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE SIEDLUNGS- ENTWICKLUNG ZUM SEE SEERUNDWEG 66 100 95 90 85 80 75 70 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAGZONE +68,00 NHN 160m 92m 32m18m 36,53 PKW-PARKPLÄTZE M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) 120 Lupenräume 6.6 Seedorf Keyenberg Leitbild/Zielsetzungen: » Die Lage einer niedrigen Uferböschung wird genutzt, um den Ort behutsam zu einem Seedorf mit direktem Zugang zum Wasser weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf seenahem, ländlichem Wohnen und ruhiger Erholung. » Gestaltung einer abwechslungsreichen Uferkontur als High- light am See Abb. 69. Visualisierung - Seezugang Wanlo / Keyenberg 2050 121 Seedorf Keyenberg 122 Lupenräume Beschreibung: Keyenberg hat in den Jahren seit der Leitentschei - dung 2023 einen stetigen Prozess der Wiederbe - lebung durchlaufen. Durch eine privilegierte Lage am Garzweiler See mit einem verhältnismäßig ge - ringen Höhenunterschied zwischen Gelände und Uferzone von rund 10 m (die niedrigste Böschung aller Standorte am See) entstand eine neue Lage- gunst und eine Entwicklungsperspektive für das Dorf. Nach einer Phase der Revitalisierung des alten Ortskerns ermöglicht die Lage am See mit niedriger Böschung eine Entwicklung in Richtung Ufer östlich des Ortes. Die Hauptrolle dabei spielt das Ufer selbst, das hier im Zielzustand durch einen abwechslungsreichen Verlauf als Adresse zum See entwickelt werden könnte. Während der Zwischen - nutzung als Freiraum mit einem Uferweg könnte hier 2070 eine städtebauliche Kante am Wasser als besonderes Alleinstellungsmerkmal des Stand - ortes entstehen. Die Erschließung erfolgt von Nor - den von der L 354n kommend. Die Verkehre wer - den an einer Mobilstation für den Freizeitverkehr nordöstlich des Ortes abgefangen, wo ein zentraler Ankunfts- und Umsteigepunkt sowie Parkmöglich- keiten vorhanden sind. Der Seerundweg verläuft entlang der Böschungskante als Promenade mit Blick auf den See. Nördlich schließt ein extensiv genutzter Böschungsverlauf bis zum landschaftlich gestalteten Seeablauf zur Niers nördlich von Key - enberg an. Südlich des Ortes besteht Anbindung an den lokalen Strand Keyenbergs sowie an das Vorranggebiet Naturschutz in der westlichen See - bucht. Zentrales Element der Anbindung Keyenbergs an den See sind bestehende (L 354) und neue Ach - sen zum See. Die Borschemicher Straße wird als Seeachse zwischen dem Keyenberger Markt und dem See, mit einem Aussichtspunkt am Ufer, ent - wickelt. Südlich wird die Landschaft durch mehrere Freiraumachsen gegliedert, die den Ortskern mit dem See verbinden. Schritt für Schritt können die dazwischenliegenden Flächen, entsprechend der Nachfragesituation und auf der Grundlage der zu - künftigen kommunalen Bauleitplanung, als Sied- lungsflächenpotenziale in Anspruch genommen werden. Dabei gilt der Grundsatz der kompakten und schrittweisen Entwicklung von West nach Ost bzw. von der Seeachse im Norden nach Süden. Das neue Gesicht Keyenbergs zeigt sich jedoch am Ufer des Sees. Durch die langfristige Erstellung und schrittweise Bebauung der gegliederten Ufer - linie könnte hier das städtebauliche und architek- tonische Highlight am See entwickelt werden. Die Flächen sind gegliedert durch regelmäßige, grüne Landzungen mit Wasserzugängen und Aussichts - punkten. Die Gestaltung des Ufers in Buchten und Schritt für Schritt kann der Ort weiterentwickelt und an den See angeschlossen werden. Grüne Achsen gliedern die Flächen und ermöglichen kurze und attrakti - ve Wege aus dem Ortskern zum Seerundweg. KEYENBERG BESTANDSSIEDLUNG 123 Seedorf Keyenberg ACHSENENTWICKLUNG ZUM SEE Adressbildung zum See Die Uferkante wird die urbane Adresse zum See und bietet eine durchgehende Fußwegeverbin - dung sowie regelmäßige Wasser - zugänge. Landzungen, in Kombination mit den verhältnismäßig geringen Höhenunterschieden, ermöglicht es, unterschiedliche Nutzungen an Land und im Wasser unterzu - bringen, die mit Hilfe eines öf - fentlichen Uferweges zugänglich gemacht werden. Neben Aufent - haltsorten und Spielbereichen auf den Landzungen mit Blick über den See, können in den Buchten geschützte Wasserzugänge und Schwimmbereiche entstehen. Die Uferbebauung muss einen besonders hohen Anspruch hin - sichtlich Gestaltungsqualität und Nachhaltigkeit erfüllen. M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 Durch eine schrittweise Entwicklung zum See entwickelt sich Key - enberg als städtebauliches Highlight am See. Die beispielhaften baulichen Strukturen bilden neue Adressen an der Seeachse und entlang der Uferkante und verbinden ressourcenschonende und flächensparende Bauweisen mit Aufenthaltsqualität im öffentli - chen Raum. So entsteht ein neues Quartier am See, das nicht tou - ristisch geprägt ist, sondern als Wohnstandort den bestehenden Ort weiterentwickelt und stärkt. Abb. 70. Prinzipschnitt - Seedorf Keyenberg Abb. 71. Verortung - Seedorf Keyenberg Abb. 72. Seedorf Keyenberg im räumlichen Kontext (Luftbild) ADRESSBILDUNG ZUM SEE 124 Lupenräume M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 50m 100m 150m 200m PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE AUSSICHTSPUNKT LEGENDE P M BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 120 / 121 SEERUNDWEG SPIELANGEBOTE 125 Seedorf Keyenberg Abb. 73. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2046 M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG ZWISCHENNUTZUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 GRÜNFLÄCHEN LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS- FLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND) PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR 126 Lupenräume M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 50m 100m 150m 200m 127 Seedorf Keyenberg M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 Abb. 74. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2070 M P POTENZIALFLÄCHE FÜR SCHRITTWEISE UND BEDARFSBEZOGENE SIEDLUNGSENTWICKLUNG ZUM SEE WASSERZUGANG WASSERZUGANG ENTWICKLUNGSEEACHSE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG Adressbildung 6868 76 68 72 24m 328m 26m6,56,5 FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 88ma 24m 328m 26m6,56,5 PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE AUSSICHTSPUNKT LEGENDE P M GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN SEERUNDWEG POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG - ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG - ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SCHWIMMEN SPIELANGEBOTE M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) SIEDLUNGSFLÄCHEN (BESTAND) PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR 128 Lupenräume 6.7 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo Leitbild/Zielsetzungen: » Entwicklung als das touristische Zentrum bzw. Gesicht des Sees mit maritimer Erlebniswelt, großem Strandbereich und Marina-Standort für Menschen aus Mönchengladbach und Erkelenz sowie Urlauber*innen » Inwertsetzung der sehr guten Erreichbarkeit und des Be - völkerungspotenzials für ein breit entwickeltes land- und wasserseitiges Freizeitangebot Abb. 75. Visualisierung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046 129 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 130 Lupenräume Beschreibung: Auf den Flächen, die 2037 Hauptstandort der IGA waren, hat sich mit dem IGA-Park Wanlo ein ma - ritimer Erlebnisbereich und das Freizeit- und Tou - rismuszentrum am Garzweiler See entwickelt. Aus - gangspunkt ist die sehr gute Erreichbarkeit aus dem Ballungsraum Mönchengladbach/Erkelenz sowie aus der Rheinschiene. Durch die Lage außerhalb des Wanloer Ortskerns bestehen keine Konflikt - potenziale mit vorhandenen Siedlungsstrukturen. Im Zuge der Entwicklung des Impulsbaus Wanlo und der IGA 2037 konnte bereits die wesentliche Infrastruktur für die Entwicklung des Standortes geschaffen werden: Eine Mobilstation fängt den Freizeitverkehr am Ende der alten A 61 ab und er - möglicht eine leistungsfähige Erschließung, ohne naheliegende Ortsteile mit Durchfahrtsverkehren zu belasten. Zentrales Element sind zwei hier an - schließende Hauptachsen zum See: Die großzügig als Parkanlage angelegte Seeachse führt von der Mobilstation und dem Impulsbau nach Südosten zu einem Aussichtspunkt oberhalb des Seeablaufs zur Niers, der als topographischer Einschnitt und naturnahes Biotop eine Verbindung zu den Niers - auen herstellt. Hier besteht eine besondere Aus - sicht auf den See und den unterhalb liegenden Ma- rinastandort. In der Zwischennutzung liegt hier der Anschluss zum Tagebauzugang. Eine zweite Achse führt in Richtung Nordosten zur nordwestlichen Bucht des Sees und dem Standort der IGA-Seil- bahn von 2037. Hier besteht ein Ausblick auf den großen regionalen Strandstandort im Nordwesten des Sees. Die Achsen gliedern die Flächen des IGA-Parks in mehrere Entwicklungs- und Potenzialflächen, die Schritt für Schritt entwickelt werden können. Den Auftakt macht eine Camping- und Ferienanlage im Süden, die bereits während der Zwischennutzung außerhalb der Sicherheitszone das Übernachten am entstehenden See ermöglicht. Während und nach der Seebefüllung bestehen hier Flächenpotenzia - le, um die wachsende Nachfrage für gewerbliche Freizeitangebote, kulturelle und gastronomische Nutzungen, aber auch Vereinsstrukturen am See zu bedienen. Im nordöstlichen Bereich kann zukünftig, in Anknüpfung an das Blau-Grüne Band Garzweiler, die technisch durch die Windenergieanlagen und Sümpfungsbrunnen vorgeprägte Landschaft auf - genommen und weiter inszeniert werden. Unterhalb des IGA-Parks führen Wege in der fla - chen Böschung zu den wasserseitigen Nutzungen. Die Wanloer Marina bietet als zweiter großer Sport- boothafen Liegeplätze für etwa 300-400 Boote, die Nutzungsperspektiven für lokale Wassersportverei - ne sowie die Möglichkeit, schwimmende Architek - tur anzudocken. Die Marina ist über eine Erschlie- ßungsstraße in der Böschung erreichbar und von Die leicht zur Böschung hin ab - fallenden Flächen sind flexibel durch unterschiedliche freizeit - orientierte Nutzungen bespielt. Der Seerundweg verläuft an der Böschungskante und bietet re - gelmäßige Ausblicke auf das Wasser. POTENZIALFLÄCHE Für Freizeit und Tourismus SEERUNDWEG 131 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo MARINA WANLO Ein belebter und urbaner Marina- Standort und ein großer regiona - ler Strand sind die Anziehungs - punkte am Wasser und bilden den Kern des maritimen Erlebnis - bereichs Wanlo. einer Infrastrukturschiene ver - sorgt und bespielt. Dies umfasst auch entsprechende Ver- und Entsorgung. Diese schließt an die Anlegestelle für Fahrgastschiffe an und versorgt auch den an - grenzenden regionalen Strand - standort, der sich nördlich an der Böschung anschließt. Der südlich der Marina liegende Seeablauf zur Niers ermöglicht eine Trasse zur Anbindung an den Niersrad - weg. Über den Niersradweg und eine Parklandschaft eng an die Groß - stadt Mönchengladbach ange - bunden, kann sich ein neuer Er - lebnisbereich mit öffentlichen Freiräumen für die Naherholung und gewerblichen Freizeitangeboten etablieren. Dieser stärkt den Standort Wanlo, ohne das Dorf selbst zu belasten. Als belebtes und be - liebtes Freizeitzentrum steht er für alle Zielgruppen offen und bietet ein buntes Erlebnisprogramm mit einem Schwerpunkt auf tagestouristischen Nutzun - gen aus der näheren und weiteren Umgebung. P REGIONALER STRAND MARINA WANLO POTENZIALFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote ENTWICKLUNGSFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote SEERUNDWEG 1 ha 5 ha ca. 300 Boote AUSBLICK AUSBLICK 80 ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE SCHWIMMENDE ARCHITEKTUR M UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN IMPULSBAU WANLO FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE POTENZIAL- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE Für Freizeit, Vereine & T ourismus SEE-ACHSE Für Camping & Ferienanlage AUSBLICK NATURRAUM SEEABLAUF NIERS AUSBLICK P HAFENBECKEN 68 68 86 76 INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 68 86 HAFEN- KRAN Abb. 76. Prinzipschnitt - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo Abb. 77. Verortung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo Abb. 78. Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo im räumlichen Kontext (Luftbild) 132 Lupenräume M P UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN IMPULSBAU WANLO FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE POTENZIAL- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE Für Freizeit, Vereine & T ourismus SEE-ACHSE SEERUNDWEG Für Camping & Ferienanlage Zwischennutzung AUSBLICK NATURRAUM SEEABLAUF NIERS AUSBLICK 80 P MÖGLICHER SEEZUGANG ZUKÜNFTIGES HAFENBECKEN ZWISCHENNUTZUNG 68 68 86 76 50m 100m 150m 200m MOBILSTATION PKW-PARKPLÄTZE ENERGIEERZEUGUNG GASTRONOMIE AUSSICHTSPUNKT CAMPING NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION LEGENDE P M BLICKPUNKT VISUALISIERUNG S. 128 / 129 SEERUNDWEG SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE 133 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo M P UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN IMPULSBAU WANLO FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE POTENZIAL- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE Für Freizeit, Vereine & T ourismus SEE-ACHSE SEERUNDWEG Für Camping & Ferienanlage Zwischennutzung AUSBLICK NATURRAUM SEEABLAUF NIERS AUSBLICK 80 P MÖGLICHER SEEZUGANG ZUKÜNFTIGES HAFENBECKEN ZWISCHENNUTZUNG 68 68 86 76 Abb. 79. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046SOLARENERGIE GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGSFLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR 134 Lupenräume P REGIONALER STRAND MARINA WANLO POTENZIALFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote ENTWICKLUNGSFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote SEERUNDWEG 1 ha 5 ha ca. 300 Boote AUSBLICK AUSBLICK 80 ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE SCHWIMMENDE ARCHITEKTUR M UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN IMPULSBAU WANLO FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE POTENZIAL- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE Für Freizeit, Vereine & T ourismus SEE-ACHSE Für Camping & Ferienanlage AUSBLICK NATURRAUM SEEABLAUF NIERS AUSBLICK P HAFENBECKEN 68 68 86 76 INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 68 86 HAFEN- KRAN 50m 100m 150m 200m 135 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo P REGIONALER STRAND MARINA WANLO POTENZIALFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote ENTWICKLUNGSFLÄCHE Für gewerbliche Freizeitangebote SEERUNDWEG 1 ha 5 ha ca. 300 Boote AUSBLICK AUSBLICK 80 ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE SCHWIMMENDE ARCHITEKTUR M UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN IMPULSBAU WANLO FLÄCHE FÜR PKW-PARKPLÄTZE POTENZIAL- FLÄCHE ENTWICKLUNGS- FLÄCHE Für Freizeit, Vereine & T ourismus SEE-ACHSE Für Camping & Ferienanlage AUSBLICK NATURRAUM SEEABLAUF NIERS AUSBLICK P HAFENBECKEN 68 68 86 76 INFRASTRUKTURSCHIENEFunktionen: Hafeninfrastruktur und -service, Gastronomie 68 86 HAFEN- KRAN Abb. 80. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2070 GRÜNFLÄCHEN SEERUNDWEG NEBENWEGE / UFERSCHLEIFEN POTENZIALFLÄCHE FREIZEIT & TOURISMUS PKW-PARKPLÄTZE MOBILSTATION GASTRONOMIE AUSSICHTSPUNKT CAMPING NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION LEGENDE P M REGIONALER STRAND HAFEN ANLEGESTELLE FÜR FAHRGASTSCHIFFE STRAND SEERUNDWEG HAFENKRAN POTENZIALFLÄCHE SIEDLUNGS - FLÄCHENENTWICKLUNG M P BIOTOPVERNETZUNG EHEM. BAHNTRASSE BIOTOPVERNETZUNG EHEM. AUTOBAHNKREUZ IMPULSBAU JACKERATH FREIRAUM TERRASSEN Aussichtsturm Innovative Verbindung z.B. Öffentlicher Aufzug MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG ERNEUERBARE ENERGIEN PV ENERGIE- PFLANZEN 66 102 88 73 68 UNTERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLENSCLAG- ZONE +68,00 NHN 250m 6,5 3 3 3 20m 26m 52m 46m 48m SPORTANGEBOTE SPIELANGEBOTE SCHWIMMEN M P BIOTOPVERBUND SEEABLAUF NIERS ADRESSBILDUNG ZUM SEE UFERWEG ENTWICKLUNG SEEACHSE INNENENTWICKLUNG FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE FREIRAUMVERBIN- DUNG ZUM SEE Adressbildung MÖGLICHER SEEZUGANG TEMPORÄRE BESPIELUNG SEERUNDWEG/ PROMENADE 6868 76 68 72 UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN 24m 328m 26m6,56,5 LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN (BESTAND) PKW-PARKPLÄTZE TEMPORÄRE BESPIELUNG UNTERGRENZE WELLENSCLAGZONE +64,00 NHN OBERGRENZE WELLEN-SCLAGZONE +68,00 NHN ENERGIE- PFLANZEN MÖGLICHER SEEZUGANG ERNEUERBARE ENERGIENERNEUERBARE ENERGIEN PV PV SEERUNDWEG 66 M P WOHNMBOBIL- STELLPLATZ EVENT- FLÄCHE INFRASTRUKTUR- SCHIENE Funktionen: Strandinfrastruktur und -service, Gastronomie PROMENADE FLÄCHE FÜR PKW-STELLPLÄTZE NACHNUTZUNG SEILBAHNSTATION TAGEBAU- GROSSGERÄT POTENZIAL- FLÄCHE POTENZIALFLÄCHE Vorranggebiet NaturSchutz ERNEUERBARE ENERGIEN ca. 2 ha für Festivals, Open-Air- Konzerte, o.ä. Camp für Jugendliche bspw. Surfcamp durchlässig PV AUSSICHTS- PUNKT 78 79 80 80 81 67m 29m 30m 235m 22m 6,5m3 6 36,5 325m155m90m35m 18m 15 ERWEITERUNGSFLÄCHE EVENTFLÄCHE TEMPORÄRE VERANSTAL TUNGS- BEZOGENE INFRASTRUKTUR HANDLUNGS- PROGRAMM: LEITPROJEKTE7 137 Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 7 7. HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN: LEITPROJEKTE Für die Erreichung der Ziele des Masterplans See - entwicklung braucht es einen langfristig ausgerich - teten Fahrplan, welche Folgeaufgaben und Pro - jekte im Rahmen der Gesamtstrategie zu welchen Zeitpunkten angegangen werden müssen. Dazu wird auf Grundlage der Masterplanung ein Hand - lungsprogramm für die weiteren Schritte, die bis zur Fertigstellung des Sees gegangen werden müs - sen, formuliert. Gerade bei einer so komplexen und langfristigen planerischen Aufgabe ist ein Fahrplan für die nächsten 45 Jahre unerlässlich, damit die mit dem Strukturwandel betrauten Akteur*innen, wie der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, die Zweckverbandskommunen oder RWE, im Rah - men gemeinsam definierter Projekte handeln. Das Handlungspogramm umfasst sowohl die kurzfristig anzugehenden Projekte als auch langfristig abseh - bare Aufgaben. Je größer der zeitliche Abstand, desto gröber sind naturgemäß auch die Hand - lungsempfehlungen zu verstehen. Auch braucht es angesichts der Abhängigkeit von überregionalen Planungsbehörden und politisch-administrativen Veränderungen auf Landes- und Bundesebene fle - xible Anpassungsmöglichkeiten an äußere Bedin - gungen. Deshalb ist ein laufendes Monitoring der Projektfortschritte und eine Aktualisierung nach einer angemessenen Zeit, zumindest alle 10 Jahre, erforderlich. Die Formulierung des Handlungsprogramms er - folgt in Form von elf Leitprojekten. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, besonders wichtige und zentrale, die gesamte Seeentwicklung betreffende Projektklammern zu formulieren. Im Sinne der Ent- wicklung eines gemeinsamen Sees der Zweckver - bandskommunen und einheitlicher Standards und Qualitäten, sind Projekte nicht nur mit dem Blick auf einzelne Standorte, sondern mit dem Blick auf den gesamten See zu entwickeln. Diese Leitprojek - te bündeln, unter einer gemeinsamen Überschrift, viele unterschiedliche Teilprojekte, die in räumli - chem, inhaltlichem und kausalem Zusammenhang stehen und damit im Zusammenhang betrachtet und entwickelt werden müssen. Die Leitprojekte umfassen eine inhaltliche Erläuterung und Begrün - dung sowie die zugehörigen Teilprojekte. Diese sind wiederum Teil des vollständigen Handlungs - programms für die Seeentwicklung (vgl. Anhang). Die Nummerierung der Teilprojekte in den tabel - larischen Darstellungen bezieht sich auf das voll- ständige Handlungsprogramm. 138 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.1 „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses Ziel, Inhalte und Begründung Mit dem Projekt sollen im Interesse einer früh - zeitigen Identitätsbildung und einer möglichst hohen Akzeptanz vor allem die Bevölkerung mit - genommen, aber auch schon in der Phase der Zwischenlandschaften tagestouristische Effekte erzielt werden. Dies erfordert eine seeumfassende Sichtbarmachung und Erlebbarkeit der Tagebau - geschichte (auch der Historie der Landschaft und der Siedlungsbereiche vor dem Tagebau), des Re- kultivierungsprozesses und der Zukunftsplanun- gen. Der Rekultivierungsprozess ist transparent, aktuell und spannend so zu kommunizieren, dass damit immer wieder neue Besuchsanlässe ge - schaffen werden. Unter der Überschrift „Schaustel - le Garzweiler See“ gilt es, mit einem integrierten Konzept den Transformationsprozess vor Ort am See sowie standortungebunden über mehrere er - gänzende Kommunikationsinstrumente sichtbar zu machen und anschaulich, informativ und spannend zu erzählen. Dies umfasst den Rückblick in die Ver - gangenheit, den Ausblick in die Zukunft sowie die Darstellung der Entwicklungsfortschritte und der zeitnah anstehenden Aufgaben und Maßnahmen. Damit können Seebesucher*innen den Transfor- mationsprozess vom noch aktiven Tagebau über Zwischenlandschaften bis zum Endausbauzustand verfolgen und verstehen. Dies ist eine ständig an die Entwicklungsfortschritte anzupassende (tou - ristische) Schlüsselaufgabe in den kommenden 45 Jahren. Konzeptionelle Grundlage ist die Erarbeitung einer Storyline in einem übergeordneten Vermittlungs - konzept, die die frühere Orts- und Tagebauge - schichte umfasst und den Transformationsprozess mit den für die kommenden Jahre angestrebten Meilensteinen und der Vision für den Zielzustand vermittelt und dynamisch an den Entwicklungs- stand anpasst. Vermittelt werden soll der Transformationspro - zess über unterschiedliche Wege: Das Dokumen - tationszentrum Tagebau Garzweiler fungiert als der zentrale Anlauf- und Informationspunkt mit Dauerausstellung zur Storyline, Besuchsinforma - tion (auch zur Region) und Servicemerkmalen. An dezentralen Schaustellen im Blau-Grünen Band Garzweiler können Informationen zum Prozess, z.B. über Schautafeln, Apps mit Audio-Infos bzw. virtu - eller Ergänzung über QR-Codes sowie mit Relikten/ Zeitzeugnissen aus dem Tagebau vermittelt wer - den. Die dezentralen Schaustellen können spezielle Themenschwerpunkte bespielen. Im Prozess der Seeentwicklung könnte zudem das Angebot an Führungen am Tagebau weiterentwi - ckelt werden. Während die Durchführung zunächst weiterhin bei RWE liegt (die heute bereits Touren anbietet), wird sich der Fokus von der Vermittlung des Tagebaubetriebs hin zur Vermittlung der zu- künftigen Nutzungen verschieben. Perspektivisch könnte das Angebot an Führungen ausgebaut und die Durchführung der Führungen etwa zum Zweck - verband LANDFOLGE Garzweiler, ggf. mit Beauf - tragung eines externen Dienstleisters, verschoben werden. Im Rahmen des Vermittlungskonzeptes könnte ein Konzept zum Ausbau des Angebotes anhand von Jahresprogrammen mit (thematischen) Rundgängen und Radtouren erarbeitet werden. Das Projekt „InKuLand“ (Transformation durch in - novative Beteiligungsformate - Kunst- und Kultur - landschaft Garzweiler) ist hierfür der zentrale An - satz. Daneben gilt es, in einem digitalen Projektauftritt stetig aktuelle Informationen des Entwicklungspro - zesses zu veröffentlichen („Was wurde erreicht?“, „Was passiert aktuell?“, „Welche konkreten Pla- nungen sind derzeit in Vorbereitung?“). Über So - cial-Media-Kanäle sollten regelmäßig „Garzweiler Wasserstandsmeldungen“ mit Zusammenfassung des Entwicklungsstandes und der Fortschritte ver - öffentlicht werden. Ergänzt wird die digitale Öf - fentlichkeitsarbeit über physische Plakatierungen an zentralen Verkehrsknotenpunkten der Region. 139 „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit- raum E1 Bau Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler Zweckver- band Bis 2026 E2 Erstellung Vermittlungskonzept als Gesamtansatz Zweckver- band Dokumentations- zentrum Ab 2026 E3, E4, E6 Realisierung dezentraler „Schaustellen“ - Impulsbau Jackerath - Impulsbau Wanlo - Informations- und Erlebnispunkte Zweckver- band Jeweilige Kom- mune, Dokumentations- zentrum Bis 2030 E7 Laufende Weiterentwicklung Angebot Tagebau- bzw. Seeführungen Zweckver- band Bis 2037 E8 Entwicklung Digitaler Projektauftritt und Nutzung bestehender kommunaler Kommunikationskanäle Zweckver- band Zweckverbands- kommunen Ab 2026 Tab. 1. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses - Teilprojekte 140 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.2 Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg Ziel, Inhalte und Begründung Solange der See wasserseitig noch nicht erschlos - sen ist, hat der Seerundweg als Teil des Blau-Grü - nen Bandes Garzweiler die zentrale Funktion als maßgeblicher Treiber und Initial der Freizeit- und Tourismusentwicklung am See (vgl. Kap. 4.3). Er ist regional ausstrahlender Besuchsanlass, Profi - lierungsfaktor für den See und mobilisiert erstes privatwirtschaftliches Engagement (Gastronomie, Imbissangebote, Radverleih). Damit er diese Funk- tion auch im vollen Umfang erfüllen kann, ist auf eine möglichst zügige Fertigstellung des geplanten Routenverlaufs und eine durchgängig gleicherma - ßen hohe Qualität für die Kernzielgruppe der Rad - fahrenden zu achten: » Asphaltierung und durchgehend barrierefreie Streckenführung des gesamten Rundwegs » Ausreichende Breite für eine konfliktfreie Pa - rallelnutzung durch Radfahrende und Spazie - rende (mindestens 5 m); in den stark frequen - tierten ortsnahen Bereichen ein vom Radweg abgetrennter Weg für Spazierende (Radweg / Gehweg jeweils mindestens 4 m, in besonders belebten Bereichen auch mehr) » Trennung vom MIV in allen Streckenabschnit- ten » Verlauf des Rundwegs möglichst nah entlang des Seeufers bzw. der Böschungskante und re- gelmäßiges Freihalten von Blickbeziehungen zum See » Schutz und Entwicklung wichtiger Biotope und Grünstrukturen und die damit einhergehende gezielte Besucher*innenführung » Attraktive Rast- und Pausenplätze in einem seeumfassenden einheitlichen Design: » Ausstattungsmerkmale Pausenplatz: einfa- ches Sitz- oder Liegeelement für den kur - zen Aufenthalt ohne weitere Servicemerk - male. » Ausstattungsmerkmale Rastplatz: Schutz- hütte, Bank-Tisch-Kombination, Informa - tionssystem mit Karten und Informationen zum touristischen Angebot, Radabstellan - lage, ggf. auch öffentliches WC, Gehölze als Schattenspender. » Mindestens ein Rastplatz auf den Stre - ckenabschnitten zwischen zwei Ortslagen bzw. am Ostufer zwischen Hochneukirch und Bandtrasse ergänzt durch mehrere Pausenplätze. » Hohe landschaftliche Inszenierungsqualität und die Erschließung der Points of Interest am See » Gewährleistung eines hohen Pflegezustands durch Durchführung regelmäßiger Kontroll - fahrten Auf Basis dieser Qualitätsanforderungen ist ein Entwurfskonzept als Grundlage für die Entwurfspla - nung von Grünstrukturen und Wegen in Abschnit - ten (ggf. als Wettbewerb) zu erstellen. Der zügigen Fertigstellung des Blau-Grünen Bandes Garzweiler und des Seerundwegs kommt vor dem Hintergrund seiner zentralen Treiber- und Initialfunktion die al - lerhöchste Priorität zu. Dementsprechend erfolgt die Feinplanung und Umsetzung auf Grundlage des Entwurfskonzeptes in Abschnitten. 141 Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit- raum C1 Realisierung der Betriebsstraße (Abschnitt Holzweiler – Keyenberg) zur späteren Nutzung als Teilabschnitt des Seerundwegs (Fuß- und Radverkehr frei) ab 2036 RWE Zweckverband, Stadt Erkelenz Bis 2026 C2 Erstellung Entwurfskonzept als Grundlage für die Entwurfsplanung von Abschnitten mit folgenden Inhalten: • Finalisierung Trassenführung • Entwurfskonzept und Inszenierung beglei- tender Freiraumstrukturen • Definition Qualitätsstandards Weg • Entwurf Design Rastpunkte • Einbindung in das weitere Wegenetz o Uferschleifen für Spazierende und insb. Anwohnende der angren- zenden Ortschaften o Regionales Radwegenetz (insb. an geplante Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten des Rhei- nischen Radverkehrsreviers) • Konzeption Ausschilderung / Intelligentes Leitsystem (Radwegweisung integriert in die regionale Wegweisung, insb. Radver- kehrsnetz NRW Vernetzung mit den Orts- lagen durch ausgeschilderte Schleifen) • Verknüpfung mit den Mobilstationen für Anreisen mit dem Pkw oder ÖPNV Zweckver- band Zweckverbands- kommunen Bis 2025 C3, C4, C7 Planung und Realisierung Abschnitte des Seerundweges bis IGA 2037 • Abschnitt Bandtrasse – Holzweiler • Abschnitt Keyenberg – Hochneukirch • Provisorische Radzuwegung bzw. Lücken- schlüsse Zweckver- band Zweckverbands- kommunen 2030- 2037 C9 Planung und Realisierung Fuß- und Radweg Ab- schnitt Hochneukirch – Bandtrasse als Teil der L 19n Straßen.NRW Zweckverband, RWE, betroffene Kommunen 2026- 2040 B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen Blau- Grünes Band Garzweiler Zweckver- band jeweilige Kom- mune, Land- kreise (UNB) 2025- 2046 C5 Planung und Herstellung Fuß- und Radverkehrs- brücke Bandtrasse Zweckver- band Stadt Bedburg, Stadt Greven- broich 2060- 2070 Tab. 2. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg - Teilprojekte 142 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.3 Landseitige Standorterschließung Ziel, Inhalte und Begründung Die Erschließung der neu entstehenden Ziele im Umfeld des Sees ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Nutzung. Durch die zum Teil vollständig neu entstehenden Wege entsteht die Möglichkeit, diese von Beginn an im Sinne der Schaffung einer möglichst klimaneutralen und kon - fliktfreien Verkehrssituation am See zu steuern und zu gestalten. Übergeordnetes Ziel sollte dabei sein, die Nutzung für jede und jeden zu ermöglichen und gleichzeitig eine verträgliche und attraktive Erschließung zu erreichen (vgl. Kap. 4.4). Daneben ist für alle Standorte eine Medienerschließung mit Wärme, Trink- und Abwasser, Strom und Glasfaser zu realisieren bzw. bei passenden Gelegenheiten die notwendigen (baulichen) Voraussetzungen zu schaffen. Ziel der Verkehrserschließung ist ein vielseitiges, flexibles Mobilitätsangebot, welches durch unter - schiedliche Mobilitätsoptionen den See für alle leicht zugänglich macht. Schritt für Schritt gilt es, die Erreichbarkeit der bestehenden Ortschaften wieder zu stärken und die lokale Mobilitätsinfra- struktur im Zuge der Neuplanungen stetig weiter - zuentwickeln. Dies erfordert die gemeinsame Wei- terentwicklung kommunaler Verkehrskonzepte und Planung einer effizienten und umweltverträglichen Infrastruktur sowohl für den MIV als auch für den Umweltverbund (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) unter folgenden Prämissen: » Konsequente Lenkung der Verkehre über ver - trägliche Achsen außerhalb bzw. am Rande von Ortslagen » Durchgängige Seeerschließung für den Rad- und Fußverkehr mit bewusstem Erreichbar - keitsvorzug für diesen » Attraktive und starke Radverkehrsachsen aus der Region zum See » Direkte und regelmäßige Busanbindung zwi - schen den Hauptfreizeitzielen (einheitliche An- und Abfahrtspunkte an den Mobilstationen) und den Bahnhaltepunkten (Hochneukirch, Er - kelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg) » Bereitstellung einer Alternative zum MIV für die Bevölkerung » Forcierung neuer Formen klimaneutraler und autonomer Mobilität » Bündelung des MIV auf wenigen, leistungsfähi - gen Achsen mit Anschluss an die Standorte zur Feinerschließung » Bündelung der Verkehre an Mobilstationen als integrierte und zentrale Ankunftsorte in Seenä - he und flexible Gestaltung dieser, um auf ver - ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können » Vollständige barrierefreie Gestaltung der Wege sowie der Mobilstationen sowie barrierearme Zugangsmöglichkeiten der Freizeitziele Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist auch die Erschließung aller Seestandorte mit Medien- infrastruktur sicherzustellen. Diese ist eine Grund - voraussetzung für die Standortentwicklung und die Ansiedlung neuer Nutzungen um den See. Dabei ist an bestehende kommunale Netze im Umfeld anzuschließen. Insbesondere auf gekippten Berei - chen entlang des Ostufers sind dabei völlig neue Netze anzulegen. Neben Grundvoraussetzungen wie Wasser- und Stromanschlüsse und einer kli - maneutralen Wärmeversorgung, ist ein leistungs - fähiger Breitbandanschluss für die zukunftsfähige Entwicklung als digitaler See unerlässlich. 143 Landseitige Standorterschließung Bestandteile Zuständig Einbindung Grob- zeit- raum Radverkehr vgl. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg s. Leitprojekt s. Leitprojekt 2026- 2040 C14 Planung und Umsetzung eines Radwegs im Be- reich der ehemaligen Bandtrasse Zweckverband RWE, Stadt Greven- broich, Stadt Bedburg, Stadt Jüchen 2029- 2037 ÖPNV C6 Laufende Verbesserung der ÖPNV - Erschließung Zweckver- bandskommu- nen, Land- kreise, Verkehrsver- bünde und -unternehmen Zweckverband als Schnittstelle Ab 2025 C7 Konzeptionelle Planung ÖPNV-Erschließung zur IGA 2037 (Teil von Mobilitätskonzept IGA) und Aktualisierung für Zwischennutzungen (2046) und Dauernutzungen (2070) Durchfüh- rungsgesell- schaft IGA 2037 Zweckverbandskommu- nen, Träger ÖPNV Ab ca. 2030 MIV C8 Planung und Realisierung L 277n RWE, Stra- ßen.NRW Zweckverband, Stadt Er- kelenz, Stadt Mönchen- gladbach Bis 2032 C7 Standorterschließung zur IGA 2037 (Teil von Mobilitätskonzept IGA) Durchfüh- rungsgesell- schaft IGA 2037 Zweckverbandskommu- nen Ab ca. 2030 C9 Abschnittsweise Planung und Realisierung L 19n (Ostufer) RWE, Straßen.NRW Zweckverband, betroffene Kommunen 2034- 2040 C10, Schrittweise äußere (Anschluss an das überge- ordnete Verkehrsnetz) und innere Erschließung der Seestandorte (inkl. Medienerschließung) 1. Dokumentationszentrum 2. Impulsbauten 3. IGA-Standorte Zweckverband (äußere Er- schl.), Zweck- verbandskom- munen (innere Erschl.) 2026- 2037 C16 Verkehrslärmschutz in zum Aufenthalt gedach- ten Freiräumen entlang der A 46 und A 44n Zweckverband Autobahn GmbH, jeweilige Kommunen Ab 2030 Mobilstationen C11 Erstellung Entwurfskonzept als Grundlage für die Entwurfsplanung von Mobilstationen - genaue Verortung und Erschließung - Definition Qualitäts- und Ausstattungs- standards, Kapazität - Entwurf Design - Konzept schrittweiser Ausbau Zweckverband Zweckverbandskommu- nen, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen Ab 2025 C12, C13 Schrittweise Realisierung und Ausbau 4. Dokumentationszentrum 5. Impulsbauten 6. IGA 2037 7. Zwischennutzungen 2041 8. Endausbauzustand 2070 Zweckverband, Zweckver- bandskommu- nen Verkehrsverbünde, Ver- kehrsunternehmen 2026- 2070 Tab. 3. Leitprojekt landseitige Standorterschließung - Teilprojekte 144 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.4 Wasserseitige Erschließung Ziel, Inhalte und Begründung Die Gewässernutzung bildet künftig neben dem Radfahren die zweite zentrale Attraktionssäule für einen Ausflug oder Urlaub zum / am See und ist damit Grundlage und Motor der Naherholungs- und Tourismusentwicklung am See. Die nutzungs- und bedarfsgerechte wasserseitige Erschließung des Sees hat, vor diesem Hintergrund, eine Schlüs - selbedeutung für eine nachhaltige Inwertsetzung der Gewässerpotenziale. Ziel für die künftige Ge - wässernutzung auf und am Wasser ist die Erschlie - ßung des Sees für Wassersportler*innen, Gewässer - ausflugsverkehr und Badegäste als Grundlage für die Ansiedlung von gewerblichen Freizeitangebo - ten durch Privatinvestitionen. Dies erfordert eine geordnete, gelenkte Zugänglichkeit des Sees für Boote und Wassersportler*innen durch den Aufbau einer nutzungsgerechten Infrastruktur und eine an die Nutzungsbelange angepasste Befahrensrege - lung. Die Konzentration des Badens / Schwimmens sowie des Bootsbesatzes auf einige dafür beson- ders geeignete Standorte (Verkehrsanbindung, Naturverträglichkeit, Bedarf der Anwohnenden, Urlaubsstandorte) reduziert den hohen Pflege- und Überwachungsaufwand und hat zudem eine len - kende Funktion mit Entlastung für die naturnahen Seebereiche. Größe und Ausstattungsmerkmale der einzelnen Strandbereiche sind an die jeweils dort angestrebte Zielgruppen- und Marktausrich - tung anzupassen. Die infrastrukturelle Erschließung des Sees ist Grundlage für die sich darauf entwickelnde An - siedlung (privater) gewerblicher Angebote wie Bootsverleih, Wassersportschulen, technische Ser- viceleistungen rund um das Boot, Fahrgastschiff - fahrt u.v.m. Auch wenn eine intensivere Gewässer - nutzung nicht vor 2041 möglich sein wird, besteht angesichts der kurz- bis mittelfristig anstehenden Rekultivierungsmaßnahmen die unabdingbare Notwendigkeit, jetzt bereits die Standorte für Hä - fen und Strände möglichst genau festzulegen. Auf dieser Grundlage können die Böschungen und Seezugänge gezielt und nachnutzungsorientiert hergestellt werden. Die Inwertsetzung der Gewäs - serpotenziale beinhaltetet dementsprechend fol - gende Schwerpunktzielsetzungen (vgl. Kap. 4.6): Strände Die Erschließung des Sees für das Baden / Schwim - men erfolgt durch den Ausbau von Stränden rund um den See. Es wird in regionale und lokale Strand- standorte unterschieden. Diese Unterteilung hat eine bedeutende lenkende Funktion für die Besu - cher*innenströme (wo welche Zielgruppen?). Die regionalen Strände richten sich auch an Tagesbe - suchende von weiter weg bis hin zum Düsseldorfer und Kölner Raum. Die lokalen Strände sind in ers - ter Linie für eine Nutzung durch die Einwohnenden der Anrainerorte und der umliegenden Ortschaften sowie der dortigen Übernachtungsgäste gedacht. Dies führt zu unterschiedlichen Anforderungen an die Stranddimensionierung sowie Service-, Freizeit- und Verkehrsinfrastrukturausstattung. Als regiona - le Strände sind die Standorte Wanlo, Hochneukirch und Bedburg (an der Bandtrasse) vorgesehen. Strände angrenzend an die Ortschaften in Jacke - rath, Holzweiler und Keyenberg fungieren als lokale Strände. An den Standorten gilt es, zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Nutzer*innengruppen, spezielle Gewässerflächen für Kitesurfen, Surfen, Wasserski, ggf. Tauchen und weitere Wassersportnutzungen auszuweisen. Häfen Der Bootsbestand von ca. 1.000 Booten ist auf die drei Standorte Jackerath, Holzweiler und Wanlo zu konzentrieren. Die Erschließung des Sees für Sport - boote betrifft nach jetzigem Erkenntnisstand v. a. Segelboote (Jollen und Segelyachten mehrheitlich in der Größe 6 bis 9 m) sowie emissionsfreie Motor- boote (offene Motorboote, Daycruiser und Motor - yachten / Bungalowboote bis 9 m). Dabei wird die Elektromobilität auch auf dem Wasser zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Marina Jackerath fun - giert als technischer Hafen mit Serviceinfrastruktur für den gesamten See. Wasserseitige Zwischennutzung Durch die Anlage von Rampen und schwimmen - den Plattformen könnte ab 2041 eine wasserseiti - ge Zwischennutzung schon während der Befüllung des Sees realisiert werden (vgl. Leitprojekt Zwi - schennutzung). 145 Wasserseitige Erschließung Fahrgastschifffahrt Die Fahrgastschifffahrt ist ein zentrales Freizeit- angebot und Attraktionsmerkmal des Sees. Ange - sichts des hohen Marktpotenzials im regionalen Umfeld dürfte mindestens an den Sommerwochen- enden ein fester Linienverkehr zwischen den An - rainerorten und Hauptfreizeitstandorten privatwirt - schaftlich tragfähig sein. Dazu ist mindestens ein größeres Fahrgastschiff für mindestens 500 Passa- giere und für die Mitnahme einer größeren Anzahl an Rädern notwendig. Zusätzlicher Bedarf besteht für kleinere Barkassen für Charterfahrten. Wie auch für motorisierte Sportboote, gilt auch für die Fahr - gastschiffe ein klimaneutraler Antrieb. Aufgrund von Kostenvorteilen sollte das Fahrgastschiff, wie bspw. am Großen Brombachsee im Fränkischen Seenland, eine Bugklappe für den Ein- und Aus- stieg besitzen. Dadurch bedarf es keiner kostenin- tensiven speziellen Fahrgastschiffsanleger, sondern deutlich preiswerterer Rampen. Anlegemöglichkei - ten für das Fahrgastschiff sind für folgende Stand - orte als Rampen zu planen: Wanlo, Hochneukirch, Bandtrasse, Jackerath (nicht Hafen, sondern Orts - nähe), Holzweiler und von großer Bedeutung: die künstliche Insel. Dort sollte nicht nur der Linienver - kehr anlegen, sondern eine autonome kleine Fähre regelmäßig zwischen Insel und Festland verkehren. Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum Strände B2 Berücksichtigung der Masterplanergeb- nisse im Abschlussbetriebsplan soweit dafür von Belang RWE Zweckverband, Zweckver- bandskommunen, Bergbehörde (BR Arnsberg) 2025-2026 B5 Umsetzung vorbereitender Erdarbeiten im Rahmen der Rekultivierung und Vorbereitung des Tagebaus zur Flutung RWE Zweckverband 2030-2035 E14, E15 Vertiefende Bedarfs- und Nachfrageprognose Zweckverband 2030-2070 B20- B25 Standortplanung und Realisierung Strände sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur (Feinplanung) Zweckverband RWE, Zweckverbandskommunen 2060-2070 Häfen B2 Berücksichtigung der Masterplanergeb- nisse im Abschlussbetriebsplan soweit dafür von Belang RWE Zweckverband, Zweckver- bandskommunen, Bergbehörde (BR Arnsberg) 2025-2026 B5 Umsetzung vorbereitender Erdarbeiten im Rahmen der Rekultivierung und Vor- bereitung des Tagebaus zur Flutung RWE Zweckverband 2030-2035 A23- A25 Standortplanung und Realisierung Flächen sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur (Feinplanung) Zweckverband RWE, Zweckverbandskommunen 2050-2070 Wasserseitige Zwischennutzung Planung und Herstellung von Tagebau- und Seezugängen sowie Betrieb von schwimmenden Plattformen zur Nutz- barmachung des Wassers während der Zwischennutzung (vgl. Leitprojekt Zwi- schennutzung) s. Leitprojekt s. Leitprojekt 2025-2070 Fahrgastschifffahrt E16 Erarbeitung Betreiberkonzept Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband 2065-2070 E17 Bau Anleger und Betrieb Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband Ab 2060 Tab. 4. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung - Teilprojekte 146 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.5 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln Ziel, Inhalte und Begründung „Schwimmende Architektur“ hat für den Garzweiler See eine zentrale Bedeutung als das Profilierungs - thema des Sees mit (über-)regionalem Alleinstel - lungs- und Ausstrahlungscharakter, nicht nur in touristischer Hinsicht, sondern auch als Kompe - tenzthema. In Verbindung mit künstlichen Inseln entsteht ein prägendes und identitätsstiftendes Merkmal für den Garzweiler See, wie es dies so an den anderen beiden benachbarten Großseen nicht geben wird (vgl. Kap. 4.6). Damit erhält der See ein imageprägendes und nachfragebewirkendes Iden - titätsmerkmal nach innen und außen, mit dem zu - dem auch die Seestruktur aufgewertet wird. Das Thema sollte gezielt in die Rekultivierungsplanun - gen mit einfließen. Vor dem Hintergrund, dass in dem Feld „schwimmende Architektur“, auch ange - sichts der Klimaproblematik in den nächsten Jahr - zehnten, weitreichende, innovative Entwicklungen zu erwarten sind, sollte es erklärte Zielstellung sein, entsprechende Expertise am See zu nutzen und ggf. zu vertiefen. Das Leitprojekt besteht aus den drei Kernmodulen „schwimmende Häuser“, „künst - liche Inseln“ und „Floating-PV“. Schwimmende Häuser Dabei handelt es sich um schwimmende Gebäu - de mit unterschiedlichen Funktionen / Nutzungs - perspektiven. Gemein ist allen schwimmenden Häusern, dass es sich um an einem Standort fest verzurrte Gebäude auf dem Wasser handelt. Aus Kostengründen (Investition und Unterhaltung) soll - ten die schwimmenden Häuser vorrangig an den Hafenstandorten angesiedelt werden, möglichst integriert in den Hafen. Die schwimmenden Häu - ser sind nicht als fester Wohnstandort zu nutzen, sondern für eine gewerbliche Feriennutzung oder als temporärer Zweitwohnsitz, ggf. auch in Kombi - nation mit touristischer Vermietung, zu verstehen. Die Gebäude sind idealerweise architektonisch ein Blickfang und sollten je nach Realisierungszeit- punkt technisch den neuesten Stand widerspiegeln (Ver- und Entsorgung). Standorte für deren Errich - tung sind: » Holzweiler als eigenständiger Stegbereich, aber im räumlichen und funktionalen Zusammen - hang mit dem dort geplanten Sportboothafen » Wanlo integriert in die Steganlage der Marina » Im Zusammenhang mit dem Schwimmsteg am Familienstrand Bandtrasse (Imbiss und / oder Sauna) » Im Zusammenhang mit dem am Standort Mari - na Jackerath vorgeschlagenen Hafenhotel ggf. mit eigener Steganlage östlich am Hafen an - schließend Künstliche Inseln Ein Projekt mit Schlüsselbedeutung für das The - ma und den See insgesamt ist die Schaffung einer künstlichen (Ausflugs-)Insel im Nordbereich des Sees, der aufgrund seiner vergleichsweise geringen Wassertiefe und der dortigen Anknüpfungspoten - ziale mit den IGA-Planungen hierfür besonders ge- eignet ist. Die Insel ist künftig ein Hauptausflugs- ziel mit Wahrzeichencharakter für den See und Hauptbestandteil bzw. funktionales und räumliches Zentrum einer sich daran anschließenden modular wachsenden künstlichen Inselwelt, deren genaue Struktur, Dimensionierung und Nutzungsperspek - tive sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nä - her festlegen lässt. Dementsprechend gilt es, das Konzept der künstlichen Inseln in einer vorberei - tenden Planung konzeptionell weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Auf dieser Grundlage soll - ten frühzeitig an potenzielle Investoren und Pro - jektentwickler herangetreten werden und noch in der Befüllungsphase mit dem Anbringen von Ankerpunkten am Seeboden die Grundlagen für die spätere Realisierung gelegt werden. Vor die - sem Hintergrund ist als Standort die geplante Seil- bahnstation der IGA eine ideale Keimzelle für eine wachsende künstliche Insel(-Welt) und die Idee „schwimmender Gärten“ mitzudenken. Diese könn - ten während der IGA noch auf trockenem Seegrund befestigt sein, aber mit zunehmender Flutung dann einen schwimmenden Charakter erhalten. Die schwimmenden Inseln können als Aufenthalts - orte, Räume für Kunst und Kultur, außergewöhn - liche Übernachtungsmöglichkeiten oder auch als Biotope und Habitate entwickelt werden. In Anleh - nung an die IGA 2037 wären „schwimmende Gär - ten“ als ein Bestandteil der entstehenden Inselwelt 147 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln eine sehr gut passende Attraktion. In langfristiger Perspektive gut vorstellbar ist die Errichtung eines dezentralen Netzes (Archipels) kleiner künstlicher (Landschafts-)Inseln auch in anderen Seebereichen mit geringeren Wassertiefen unter Beachtung der Belange des Bootsverkehrs. Angesichts der lang - fristigen Perspektive der Seefertigstellung sollten die zu erwartenden Entwicklungen / Innovationen für eine schwimmende Inselarchitektur und künst- liche Inseln frühzeitig aufgegriffen werden und der See hierfür auch als Reallabor fungieren. Floating-PV Als Teil des Wandels von einer fossilen zu einer er - neuerbaren Energieregion sind schwimmende Pho - tovoltaik-Module sowohl in der Zwischennutzung als auch im Endzustand fester Bestandteil der See - entwicklung und Beitrag zur Energiewende. Neben den fest vorgesehenen Standorten am Rande der geschützten Gewässer- und Uferzonen (vgl. Kap. 4.5) können PV-Module auch in die Entwicklung einer künstlichen Inselwelt integriert werden. Die Energieproduktion lässt sich mit der Zielsetzung der Schaffung von Lebensräumen auf dem Wasser, verbinden. Bestandteile Zuständig Einbindung Grob- zeit- raum Schwimmende Architektur A3, A7, A13 Standortplanung Strand- bzw. Hafen- standorte Holzweiler und Wanlo sowie Bandtrasse (Integration des Themas) Zweckverband RWE, Zweckver- bandskommunen Ab 2028 E18 Investorensuche Projektentwicklung schwimmende Architektur Zweckverband, Zweckverbands- kommunen Private 2060- 2070 E19 Planung und Realisierung schwimmende Architektur Private, Zweckver- bandskommunen Zweckverband 2065- 2070 Künstliche Inseln B14 Konzeptionelle Weiterentwicklung und Planung künstliche Inseln Zweckverband Zweckverbands- kommunen Ab 2050 B15 Investorensuche Projektentwicklung künstliche Inseln Zweckverband, Zweckverbands- kommunen Private, Zweckver- bandskommunen Ab 2050 B8 Konzeptionierung der Talstation der IGA-Seilbahn zur Weiterentwicklung als schwimmende Insel und Anbringen von Ankerpunkten (im Rahmen der IGA) Zweckverband IGA-Durchfüh- rungsgesellschaft, RWE, jeweilige Kommune Ab 2033- 2037 B16 Realisierung von schwimmenden Bioto- pen im Kontext von Floating-PV wäh- rend der Befüllung Private, Zweckver- band Zweckverbands- kommunen, Land- kreise (UNB) 2036- 2070 B17 Realisierung schwimmende Insel Private Zweckverband, Zweckverbands- kommunen Ab 2060 Floating-PV D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als Zwischennutzung Private Zweckverband, Zweckverbands- kommunen 2038- 2070 D5 Planung und Umsetzung Floating-PV Private Zweckverband, Zweckverbands- kommunen Ab 2070 Tab. 5. Leitprojekt schwimmende Architektur & künstliche Inseln - Teilprojekte 148 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 149 Schwimmende Architektur & künstliche Inseln Abb. 81. Visualisierung - Schwimmende Insel 2070 150 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.6 Dorfrevitalisierung Ziel, Inhalte und Begründung Die Dorfrevitalisierung der Anrainerkommunen bil - det einen essenziellen Baustein, der eine initiieren - de Wirkung auf die gesamte Siedlungsentwicklung der kommenden Jahrzehnte hat. Bevor Siedlungs - flächen in Richtung See entwickelt werden, müssen bestehende Dorfstrukturen in ihrem Bestand gesi - chert und gestärkt werden, damit ein späteres Zu - sammenwachsen mit neuen städtebaulichen Struk - turen gelingt (vgl. Kap. 4.1, 5.1.1, 5.2.1). Auf diesem Wege können die Anwohnenden ab den ersten Schritten des Transformationsprozesses aktiv mit- eingebunden werden. Zum Ziel, eine gestärkte Daseinsvorsorge innerhalb aller Anrainerdörfer zu entwickeln, gehört auch eine Vermarktung der leerstehenden Immobilien in den größtenteils um - gesiedelten Dörfern Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath. Strategische Innenentwicklung Die nachhaltige Steigerung der Wohn- und Le - bensqualität in den Anrainerdörfern erfordert primär eine Strategie für die Innenentwicklung. Dorf(innen)entwicklungskonzepte fungieren für die Städte und Gemeinden als strategische Grund - lage. Wichtige Voraussetzung ist die Aufwertung der öffentlichen Räume und der Verkehrsflächen. Durch ein qualifiziertes Flächenmanagement lassen sich Potenziale zur Sanierung bestehender Gebäu - de, zur Ergänzung durch Ersatzneubauten sowie zur Identifikation von Baulücken und flächenspa - renden Entwicklungsmöglichkeiten herausstellen. Handlungsmaxime ist dabei die Zielsetzung einer klimaneutralen und -resilienten Siedlungsentwick - lung. Denkmalgeschützte und städtebaulich raum - prägende Gebäude gilt es dabei zu integrieren. Die Entwicklung kleinteiliger touristischer Strukturen und Übernachtungsangebote in den Ortskernen durch private Investitionen tragen zu einer Bele - bung und zum Aufbau einer ökonomischen Grund - lage bei. Ausbau der Infrastrukturen und Angebote Weitere Bestandteile der Innenentwicklung sind die Stärkung und der Ausbau der sozialen Infrastruk - tur, welche bspw. durch temporäre Gemeinschafts- oder Nachbarschaftstreffpunkte in Leerständen eingeleitet werden können. Auch die Implemen - tierung von (mobilen) Diensten oder Betreuungen kann hierbei helfen. Ebenfalls miteinzubinden sind auf der Grundlage des Dorfentwicklungskonzepts kleinteilige Angebote, die Nahversorgungs- und Gastronomiestrukturen stärken. Verbesserung der Erreichbarkeit Die Erschließung der bestehenden Ortschaften be - deutet vor allem eine Optimierung der Verkehrsan - bindungen im Umfeld des Tagebaus. Hierzu zählt die Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen, um den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel (Um - weltverbund) zu erleichtern und das Mobilitätsnetz insgesamt zu erweitern. Maßnahmen wie die Ein- richtung neuer Busverbindungen oder die Taktver - dichtung bestehender Linien sowie die Etablierung von Sharing-Angeboten an Alltags-Mobilstationen in den Dörfern können dabei einen ersten wesent - lichen Beitrag leisten (vgl. Leitprojekt Landseitige Standorterschließung). 151 Dorfrevitalisierung Bestandteile Zuständigkeit Einbindung Grobzeitraum A20 Weitere Umsetzung der beste- henden Dorf(innen)entwicklungs- konzepte für Anrainerdörfer im Hinblick auf die Seeentwicklung Stadt Erkelenz, Stadt Mön- chengladbach, Stadt Jüchen, Landgemeinde Titz Zweckverband 2025-2035 C6 Laufende Verbesserung der ÖPNV - Erschließung Zweckverbandskommunen, Landkreise, Verkehrsver- bünde und -unternehmen, Landkreise Zweckverband als Schnitt- stelle Ab 2025 E9 Konzeptionierung und Berück- sichtigung in der Umsetzung: Beitrag des Tourismus zur Dorfentwicklung Zweckverband Zweckverbandskommunen Ab 2026 A21 Wiederbelebung, gestalterische Aufwertung und Etablierung erster kleinteiliger Freizeit- und Übernachtungsangebote in den bestehenden Ortskernen zur IGA 2037 Stadt Erkelenz, Stadt Mön- chengladbach, Stadt Jüchen, Stadt Greven- broich, Landgemeinde Titz Zweckverband, Private Bis 2037 Tab. 6. Leitprojekt Dorfrevitalisierung - Teilprojekte 152 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.7 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 Ziel, Inhalte und Begründung „Die IGA Garzweiler 2037 soll rings um den Tage- bau Garzweiler auf Flächen der Städte Mönchen - gladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg und der Landgemeinde Titz ein Motor für die not - wendigen Entwicklungen und den Aufbruch in die Zukunft sein. Gartenschauen haben in der Vergan - genheit wiederholt bewiesen, dass sie komplexen Konversionsprozessen Ziel und Richtung geben können. Die Ausrichtung auf einen konkreten Ver - anstaltungstermin bündelt Kräfte und beschleunigt Prozesse in der Projekt- und Regionalentwicklung. Die Region bekommt nach innen eine neue Zu- kunftsperspektive und wird nach außen als attrak - tiver Lebensraum und Wirtschaftsstandort bekannt. Die IGA verfolgt einen dezentralen räumlichen An - satz: Rings um den zukünftigen See werden neue Standorte erschlossen und mit ihrer Umgebung mit Radwegen und Grünzügen verbunden. Die beiden Hauptstandorte in Wanlo / Keyenberg und in Jü - chen-Süd sind hervorragend erreichbar, zum einen direkt von der Autobahn, zum anderen direkt vom Bahnhof Jüchen, der zukünftig mit einer S-Bahn direkt nach Mönchengladbach und Köln angebun - den ist. In Wanlo / Keyenberg liegt ein großes Ent - wicklungspotenzial für die Naherholung und den Tourismus, aber auch für das Wohnen und Arbei- ten am Wasser. In Jüchen-Süd soll die Gartenschau auf rekultivierten Flächen das erste Quartier des neuen klimaneutralen Stadtteils vorbereiten. Wei- tere IGA-Standorte rings um den See und entlang der ehemaligen Förderbandtrasse bis zum Stand - ort des ehemaligen Kraftwerks Frimmersdorf an der dann rekultivierten Erft bieten verschiedene Facetten der (landschaftlichen) Transformation. Im Sinne einer „Landschafts-EXPO“ sollen in großem Maßstab innovative und nachhaltige Landnutzun - gen in den neuen Hochleistungslandschaften prä - sentiert werden. Mit ihrer besonderen Geschichte, der spektakulären Topografie und den verschiede - nen Entwicklungsstadien der teils mit Wasser ge - füllten, teils noch wüstenartigen Tagebaumulde könnte die IGA ihre klassischen gärtnerischen The - men vor einer großen, für Gäste hochspannenden Kulisse präsentieren. Das Rheinische Zukunftsrevier präsentiert in 2037 am Beispiel des Tagebaus Garz - weiler, dass es möglich ist, mit einer intelligenten Rekultivierung eine ökologisch funktionierende, at - traktive und leistungsfähige Landschaft wiederher - zustellen und eine ganze Region parallel zum Aus - laufen des fossilen Industriezeitalters zukunftsfähig neu auszurichten. Gemeinsam mit den Menschen in der Region und vielen Gästen aus nah und fern werden mit dem Präsentationsjahr das Ende des Kohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen und der er - folgreiche Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft gefeiert.“ - Machbarkeitsstudie IGA Garzweiler 2037 Vorgesehen sind folgende Standorte » Entwicklung der IGA-Standorte in Wanlo / Key - enberg wegen der besonders guten Erreich - barkeit für den MIV » Entwicklung des IGA-Standortes Hochneukirch wegen seiner Anbindung an den ÖPNV (zwei eintrittspflichtige Teilbereiche) » Ein System aus vernetzten „IGA-Standorten“ ergänzt die eintrittspflichtigen Hauptstandorte rings um den Tagebau: Holzweiler, Jackerath, Bandtrasse, Kraftwerk Frimmersdorf 153 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 Abb. 82. Die IGA ist entscheidender Impuls für die Sicherung und Entwicklung von Flächen (Illustration) Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit- raum B6 Vergabe und Aufbau Organisation: Gründung Durchführungsgesellschaft Zweckverband Zweckverbands- kommunen Ab 2025 B7 Wettbewerbe IGA-Standorte IGA-Durchführungs- gesellschaft Zweckverband, jeweilige Kom- mune 2029- 2031 B8 Ausbau und Veröffentlichung IGA-Stand- orte IGA-Durchführungs- gesellschaft Zweckverband, RWE, jeweilige Kommune 2033- 2037 B9 Durchführung IGA IGA-Durchführungs- gesellschaft Zweckverband, Zweckverband, Kommunen Apr. – Okt. 2037 B10 Teil-Rückbau der IGA-Standorte IGA-Durchführungs- gesellschaft Zweckverband, jeweilige Kom- mune Ab Nov. 2037 Tab. 7. Leitprojekt Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 - Teilprojekte 154 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 155 Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 Abb. 83. Visualisierung - IGA-Ausstellungsbereich und Seilbahn 2037 156 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.8 Landschaftsgestaltung und Biodiversität Ziel, Inhalte und Begründung Die Neugestaltung der Landschaft nach der lang - jährigen Nutzung der Flächen als Tagebau ermög- licht die Etablierung neuer Biotopstrukturen und Lebensräume. Es gilt, die neu gewonnenen Flächen in einem ausgewogenen Maß den Menschen, aber auch der Natur zurückzugeben (vgl. Kap. 4.2). Hier - bei steht vor allem die Einbindung in die bestehen - den Biotop- und Grünstrukturen im Vordergrund, sodass langfristig eine Biotopvernetzung über die Ufer- und Böschungszonen hinaus entstehen könnte. Es gilt zudem, die sensiblen Naturräume in Zukunft vor Nutzungen durch den Menschen zu schützen und die Umweltbildung zu fördern. Die ökologische Aktivierung des Sees umfasst folgen - de Bausteine: » Ausweisung von Schutzgebieten (an Land und im See) in den Buchten des Sees (Freihaltung von menschlichen Nutzungen land- und was - serseitig) » Entwickeln eines Biotopverbundsystems (An - bindung Naturraum Niers, Anbindung Natur - raum Schwalmquellgebiet, Anbindung Rich - tung Hambach über ehem. Autobahnkreuz Jackerath und ehem. Bahntrasse), Entwicklung Richtung Erft entlang der Bandtrasse, Anbin - dung der rekultivierten Grünflächen in Jüchen und Grevenbroich, Entwicklung von Sonder - biotopen (z.B. Schüttung von mageren Böden) » Besucher*innenlenkung » Umweltbildung » Nachhaltige Landwirtschaft Wenngleich nicht das gesamte Ufer- und Bö - schungssystem als Schutzgebiet ausgebildet wird, wird dennoch eine durchgängige Durchgrünung um den See gewährleistet. Das Projekt Blau-Grü - nes Band Garzweiler fungiert hier als Impuls. Eine zentrale Aufgabe ist es, die Rekultivierung mit naturschutzfachlichen Ansprüchen in Einklang zu bringen und diese Schritt für Schritt bereits in der Zwischennutzung unter Bergrecht in die land - schaftsplanerische Umsetzung zu bringen. 157 Landschaftsgestaltung und Biodiversität Abb. 84. Am See sollen Räume für den Natur- und Biotopschutz entstehen (Illustration) Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit- raum B11 Erstellung Planungskonzept Landschaftsgestaltung Ostufer Zweckverband RWE, Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landkreise (UNB) 2025 B2 Berücksichtigung der Masterplanergebnisse im Abschlussbetriebsplan soweit dafür von Belang RWE Zweckverband, Zweckverbands- kommunen, Berg- behörde (BR Arnsberg) Ab 2025 B5 Topographische Profilierung im Rahmen der Rekultivierung, in Bereichen, die noch zu rekultivie- ren sind RWE Zweckverband 2026- 2035 B12 Landschaftspflege- und Managementkonzept für die Entwicklung von Naturräumen und Biotopen unter Bergrecht Zweckverband Zweckverbands- kommunen, UNB, Bergbe- hörde Bis 2030 B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen Blau-Grünes Band Garzweiler Zweckverband Jeweilige Kom- mune Landkreise (UNB) 2025- 2046 B13 Überführung in übergeordnete Planungen, Landschaftsplan, Biotopverbund, etc. Zweckver- bandskommu- nen, Land- kreise, LANUV Zweckverband Ab 2030 Tab. 8. Leitprojekt Landschaftsgestaltung und Biodiversität - Teilprojekte 158 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.9 Inszenierung von Industriekultur Ziel, Inhalte und Begründung Beim Strukturwandel der Region als eines der welt - weit bedeutsamsten Braunkohlereviere zu einer Technologie- und Freizeitregion soll das indust - rielle Erbe sichtbar bleiben. Die ehemaligen Tage - bauanlagen der Region sind als menschengemach - te Landschaft in ihrer Dimension deutschlandweit einmalig. Entsprechend gilt es, im Zusammenhang mit einer allgemeinen Inszenierung des land - schaftlichen Wandels (vgl. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungs- prozesses) Geräte und Anlagen aus der Zeit der industriellen Nutzung in die neue Landschaft zu integrieren, als Wahrzeichen zu inszenieren und im Sinne von Bildungs- und Informationsangeboten auszustatten. Teil der Inszenierung sind folgende Bestandteile: Inszenierung von Tagebaugroßgeräten Die im Tagebau genutzten Bagger und Absetzer gehören zu den weltweit größten bergbaulichen Geräten. Als weithin sichtbarer Blickfang ist zu prü - fen, ob ein Tagebaugroßgerät am Rand des Tage - baus und am Ufer des zukünftigen Sees platziert werden könnte. Der Freizeitstandort Hochneukirch eignet sich ideal für die Verortung eines solchen Gerätes. Er bietet die räumliche Flexibilität für die Aufstellung eines Großgerätes, welches die geplan - te Ausrichtung als Veranstaltungsstandort in Form eines weithin sichtbaren Blickfangs sinnvoll ergän - zen und darüber hinaus eine von der Autobahn A 46 sichtbare Inszenierung und Erinnerungsstätte vereinen könnte. Da sich der Standort auf gekipp- tem Boden befindet, der erst in der Rekultivierung hergestellt wird, sind die entsprechenden Setzzei - ten bei der Planung zu beachten. Wenn möglich, sollte das Großgerät bis zur IGA 2037 am Standort vorhanden sein. Ggf. soll ein weiteres Großgerät im Rahmen der IGA inszeniert werden. Ein möglicher Standort befindet sich am Lössdepot im „Knick“ der Bandtrasse, wo ein IGA-Standort entstehen soll. Nachnutzung und Inszenierung der Bandtrasse Im Tagebaubetrieb werden die im Tagebau geför - derten Materialien über die Bandtrasse aus dem Ta- gebau transportiert. Auch die Erschließung erfolgt heute primär über die hier vorhandene Straße. Als charakteristische, menschengemachte Struktur soll die Bandtrasse im Kontext der Seeentwicklung als Biotopverbindung und Radweg eine Verbindung nach Osten bilden und in seiner Beschaffenheit ein Highlight für den Radverkehr darstellen. Das Profil und die Breite des Einschnitts in die Land - schaft bieten ausreichend Fläche, die Funktion für den Radverkehr mit der Funktion als Freiraum- und Biotopverbund zu kombinieren und gleichzeitig Bereiche für eine besondere Landschaftsgestaltung vorzusehen. Hier sollten, z.B. in Zusammenspiel mit Aufenthaltsbereichen, Artefakte der industriellen Nutzung integriert werden. Wünschenswert wäre es etwa, Bestandteile der Förderanlagen oder des Kohlebunkers vor Ort zu erhalten und sichtbar zu machen. Dezentrale Integration von industriellen Geräten und Erinnerungsorten Auch über ein Großgerät und die Bandtrasse hin- aus soll der industrielle Hintergrund der Landschaft vermittelt werden. In Abstimmung mit RWE sind daher beispielsweise im Kontext von Rastpunkten am Seerundweg oder an Aussichtspunkten auf den See unterschiedliche ehemalige Geräte in die Frei - raumgestaltung zu integrieren. Kombiniert werden können diese mit digitalen und analogen Informa - tionsangeboten. Nachnutzung des Kraftwerkstandortes Frim - mersdorf Das ehemalige Braunkohlekraftwerk Frimmersdorf in Grevenbroich soll schwerpunktmäßig für ge - werbliche jedoch in kleineren Teilbereichen auch für kulturelle Nachnutzungen entwickelt werden. Der Rückbau nicht denkmalgeschützter Gebäude und Anlagen ermöglicht eine gewerbliche Inwert - setzung. In Kombination mit dem Erhalt denkmal - geschützter technischer Anlagen und Gebäude könnte ein einmaliger Transformationsstandort ent- stehen, in dem neue Wertschöpfungsideen Raum finden und gleichzeitig die regionale Industriekul - tur inszeniert werden. Das Kraftwerksgelände soll unter dem Leitbild „Vergangenheit trifft Zukunft“ 159 Inszenierung von Industriekultur als herausragender Digital- und Innovationsstand - ort entwickelt werden. Der zentrale Kraftwerksbau wird Leuchtturm der Transformation. Auch sollen die Geschichte der Braunkohleverstromung in ei - nem Denkmalpfad des Landschaftsverbands Rhein- land erzählt und ein Raum für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Gästen geschaffen werden. Als Stand - ort der IGA wird das Kraftwerk über die Bandtrasse mit dem See verbunden. Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeit- raum E10 Auswahlprozess Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband, Inde- land GmbH, NEULAND Hambach GmbH, LVR (Denkmalschutz) 2025- 2026 E11 Standortplanung Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband, LVR (Denkmalschutz) 2030- 2036 C14 Planung und Umsetzung Bandtrasse als Radweg und Biotopverbund Zweckverband RWE, Stadt Greven- broich, Stadt Bedburg, Stadt Jüchen 2029- 2037 B19, C2- C5, C14 Integration von bergbaulichen Geräten in die Planungsprozesse Bandtrasse, Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg Zweckverband Zweckverbandskom- munen, RWE, LVR (Denkmalschutz) Laufend A22 Standortentwicklung Kraftwerk Frim- mersdorf GmbH aus Stadt Grevenbroich, Rhein-Kreis Neuss, Land NRW und private Investoren RWE, Zweckverband, LVR Kultur; LVR Denk- mal, Ministerien Wirt- schaft und Städtebau, NRW Urban, Starke Projekte, Lennertz Projektbe- gleitung, Drees & Sommer und div. Fach- planugsbüros, Erftver- band Bis 2037 E12 Realisierung Denkmalpfad Kraftwerk Frimmersdorf LVR RWE, Stadt Greven- broich, Zweckverband Bis 2037 Tab. 9. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur - Teilprojekte 160 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.10 Zwischennutzung Ziel, Inhalte und Begründung Zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Tage - baus während der Befüllung ist die temporäre Nutzbarmachung des Tagebaurestlochs und der entstehenden Wasserfläche. Relevant für die Zwi - schennutzung ist die Berücksichtigung einer Si - cherheitszone von mindestens 100m um die Bö - schungskante (besonders relevant für schmale Uferbereiche mit nahen Siedlungs- oder Infrastruk - turen). Hochbauliche Anlagen und der dauerhafte Aufenthalt von Menschen (Wohnen / Übernachten) ist während der Seebefüllung aus Sicherheitsgrün - den hier nicht möglich. Freizeitbezogene Zwischennutzung des Tage - baus und der Wasserfläche Der Tagebau und die sich verändernde Landschaft sollen möglichst frühzeitig zur menschlichen Nut - zung erlebbar gemacht werden. Erster Baustein, noch bevor eine wasserseitige Nutzung möglich ist, stellt die Anlage von Wegen in der Böschung als sogenannte Uferschleifen dar. Diese sollen als Wanderwege aus den Ortschaften entwickelt wer - den und ein Erleben der oberen Böschungsberei - che möglich machen. Eine wasserseitige Nutzung ist nach heutigem Wis - sensstand erst ab Erreichen von 50% der Füllhöhe des Gewässers möglich, weil erst dann die Stabilität der Böschungen für eine Begehbarkeit ausreichen wird. Es werden zwei Typen von Tagebauzugängen vorgesehen: » Seezugänge, die als Wegestrukturen auf Bö- schungen und Bermen eine Begehung des zu - künftigen Sees ermöglichen nach etwa 2-3 Jah- ren der Befüllung » Wasserzugänge, die mit Hilfe einer schwim- menden, auf einer Rampe geführten Plattform eine Nutzung des Wassers während der Befül- lung erlauben ab etwa 2041 Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, dass möglichst aus allen Freizeit- und Nutzungs - schwerpunkten ein Zugang zum Tagebau in der Zwischennutzung entwickelt wird. Aus finanziellen und technischen Gründen wird aber damit gerech - net, dass nur an einzelnen Standorten ein Wasser - zugang zielführend ist. Die Entscheidungsfindung ist Teil des Leitprojektes. Dabei ist auch einzube - ziehen, an welchem Ort die Rheinwassertransport - leitung in den Tagebau führen wird und wo sich der Seeablauf befindet. Beides ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplans noch nicht final entschieden. Diese Planung ist eine wichtige Infor - mationsgrundlage für die Verortung von Tagebau- bzw. Wasserzugängen in der Zwischennutzung, da die geplante Trasse der Leitung zum einen freige - halten werden muss und zum anderen mögliche Synergieeffekte, im Sinne einer Inszenierung der Befüllung, entstehen können. Auf Grundlage aller Informationen muss innerhalb des Zweckverban - des LANDFOLGE Garzweiler und in Abstimmung mit RWE und der Genehmigungsbehörde eine Ent - scheidung für die geplante Anzahl und die Veror - tung der Wasserzugänge getroffen werden. Dabei sollten folgende Kriterien herangezogen werden: » Infrastruktur für geplante Freizeitschwerpunk - te, die ohnehin hergestellt werden, wie Erreich - barkeit, Erschließung und Parkraum, Medien - infrastruktur sowie ergänzende angrenzende Freizeitnutzungen » Geplante wasserseitige Nutzungen im Endzu - stand, wie Strände oder größere Hafenbereiche » Geotechnische Rahmenbedingungen: Liegt der Standort auf gekippten Bereichen? 161 Zwischennutzung Auf der Grundlage dieser Kriterien stellt aus heuti - ger Sicht Wanlo als Freizeit- und Tourismuszentrum mit einem regionalen Strand, einem Hafenstandort und entsprechender geplanter Infrastruktur, die im Rahmen der IGA 2037 bereits hergestellt wird, den geeignetsten Standort dar. Darüber hinaus ist der Untergrund in diesem Bereich nicht gekippt. Nach Beendigung der Braunkohleförderung können er - forderliche Erdarbeiten, wie die Anlage von Ram - pen im Zuge der Vorbereitung des Tagebaus für die Befüllung durch RWE, hergestellt werden. Energieproduktion Neben der menschlichen Zwischennutzung ist die Produktion von Energie eine Möglichkeit, den Ta - gebau während der Befüllung ökonomisch und als Bestandteil der Energiewende zu nutzen. Dement - sprechend soll Photovoltaik auf Bermen und dem Wasser sowie das Anpflanzen von Energiepflanzen den Befüllungsprozess begleiten. Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum Freizeitbezogene Zwischennutzung des Tagebaus und der Wasserfläche B3 Verortung und Planung der Einlassstelle der Rheinwassertransportleitung RWE Zweckverband, Zweckverbands- kommunen, Berg- behörde (BR Arnsberg) 2025 B4 Entscheidungsfindung zur Verortung der Wasserzugänge RWE Zweckverband, Zweckverbands- kommunen 2025 B2, B5 Planung und Bau eines Zugangs, einer Rampe und eines Wasserponton, für betriebliche Zwecke in Zuständigkeit RWE (im Rahmen von Abschlussbetriebsplanung und Rekultivierungsmaßnahmen) RWE Zweckverband, Zweckverbands- kommunen, Berg- behörde (BR Arnsberg) 2025-2041 Energieproduktion D2 Planung und Umsetzung PV als Zwischennut- zung; anschließend Betrieb Private Zweckverband, Zweckverbands- kommunen 2030-2040 D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als Zwi- schennutzung; anschließend Betrieb Private Zweckverband, Zweckverbands- kommunen 2038-2070 D4 Planung und Umsetzung Energiepflanzen (Kurzumtriebsplantage) als Zwischennutzung; anschließend Bewirtschaftung RWE Zweckverband, Zweckverbands- kommunen 2030-2040 Tab. 10. Leitprojekt Zwischennutzung - Teilprojekte 162 Handlungsempfehlungen: Leitprojekte 7.11 Planungsrecht und Flächensicherung Ziel, Inhalte und Begründung Essenzielle Grundlage für die Standortentwicklung am und rund um den See ist die Schaffung pla - nungsrechtlicher Grundlagen für die öffentliche Er - schließung und darauf aufbauende öffentliche und private Investitionen. Für die nächsten Jahre muss hierfür zum einen mit dem laufenden Braunkohlenplanänderungsverfah - ren und dem zukünftigen Braunkohlenplan für den Seeablauf sichergestellt werden, dass die Rekulti - vierung in Synergie zu den langfristig geplanten Nutzungszielen verläuft. Darauf aufbauend konkretisiert der Abschluss - betriebsplan die Ziele der Rekultivierung. Hier müssen Böschungen, Wege und Flächen nachnut - zungsorientiert angelegt werden. In den beiden Regionalplänen müssen parallel dazu Rahmenbe - dingungen für die kurz- und mittelfristig geplanten Projekte geschaffen werden und die langfristigen Entwicklungspotenziale für Entwicklungsstandorte und Schutzgebiete gesichert werden. Derzeit ist die Regionalplanung im zukünftigen Be - reich des Sees durch den geltenden Braunkohlen- plan noch stark eingeschränkt. In der Neuaufstel - lung des Regionalplans Köln werden die nunmehr nicht mehr im Abbaufeld liegenden Bereiche wie - der mit einer aktuellen Festsetzung planerisch dar - gestellt. Das Abbaufeld bleibt nach wie vor als wei - ße Fläche im Hinblick auf die Folgenutzung nach dem Bergbau zieloffen dargestellt. Im Regierungs - bezirk Düsseldorf gibt es erste Überlegungen für ein Änderungsverfahren im Bereich der Bergbau - folgelandschaft. Ziel ist es insgesamt zum einen, Flächen langfristig für eine mögliche Siedlungsent - wicklung zu sichern, um Entscheidungsspielräume zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Zum anderen sind aber auch schon heute Voraussetzun - gen für erste Standortentwicklungen, insbesondere auch für Freizeit- und Erholung bis zur IGA 2037, zu ermöglichen. Dies muss nicht unbedingt sofort mit der Ausweisung von Allgemeinen Siedlungs - bereichen (ASB) verbunden sein, auch wenn dies bereits heute explizit das Ziel der Landgemeinde Titz für den Ortsteil Jackerath ist. Auch andere Zwi - schenschritte, wie bspw. „Sondierungsbereiche“ oder auch ASB-Z Ausweisungen mit einer Zweck - verbindung für Freizeit und Erholung, sind denk - bar. Abhängig von den zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Bedarfen und dann geltenden politi - schen Beschlusslagen, werden von den Verbands - kommunen und dem Zweckverband dann entspre - chende Änderungsverfahren initiiert, begleitet und Stellungnahmen formuliert. Durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler sind in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Städten und Gemeinden und auf Grundlage des Master - plans vertiefende städtebaulich-freiraumplaneri - sche Standortplanungen für alle Standorte am See zu erarbeiten, auf deren Grundlage die Kommunen dann die für die Entwicklung notwendigen Flächen - nutzungsplanänderungen und Bebauungsplanver - fahren durchführen. Zweiter Baustein und Voraussetzung für die Stand - ortentwicklung ist die eigentumsseitige Flächenver - fügbarkeit. Flächen im Tagebau sowie viele Flächen im näheren Umfeld befinden sich im Eigentum von RWE oder sind zeitlich befristet und bis zum Ende der Wiedernutzbarmachung RWE lediglich überlas - sen. Im Kontext der Rekultivierung ist die Rückga - be von Flächen vorgesehen. Entsprechend der Leit - entscheidung 2023 ist seitens des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler der Erwerb von 50 ha Flä - che für öffentliche Zwecke geplant. Dieser Erwerb ist Voraussetzung für die Vorbereitung der Flächen für die IGA 2037 und die Schaffung von öffentlichen (Freizeit-)Infrastrukturen am See. Die weiteren Flä - chen gehen im Zuge der Landrückgabe mittelfristig wieder in privates Eigentum über. Der Erwerb oder die Nutzungserlaubnis von Flächen stellt den Rah- men für die Standortentwicklung um den See dar. Ziel ist es, über öffentliche Investitionen in Infra- strukturen und die Herstellung von Planungsrecht, private Investitionen für gewerbliche Freizeitange - bote an den Standorten zu ermöglichen. 163 Planungsrecht und Flächensicherung Bestandteile Zuständig Einbindung Grobzeitraum A1 Stellungnahmen im Rahmen von Regionalplanänderungsverfahren zur Schaffung von regionalplanerischen Planungsgrundlagen Zweckverband Zweckverbands- kommunen 2025-2030 A2 Erwerb von Flächen zur Standortentwicklung um den See Zweckverband Zweckverbands- kommunen, RWE 2025-2030 A3, A5, A7, A9, A11, A13, A15, A17 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung der Entwicklungs- standorte Zweckverband Zweckverbands- kommunen, RWE 2028-2040 A4, A6, A8, A10, A12, A14, A16, A18 Bauleitplanungsverfahren und Erschließung der Standorte Zweckver- bandskommu- nen Zweckverband, RWE 2029-2050 A19 Investorensuche und private Projektentwicklung an Seestandorten Zweckverband, Private, Kommunen Ab 2035 Tab. 11. Leitprojekt Planungsrecht und Flächensicherung - Teilprojekte FAZIT 8 165 Planungsrecht und Flächensicherung 8 8. FAZIT Die Entwicklung des Sees im Bereich des Tagebaus Garzweiler wird als Jahrhundertprojekt die angren - zenden Städte und Gemeinden verändern. Als einer der drei Großseen wird er stellvertretend für den Strukturwandel einer ganzen Region stehen. Nach Jahren der Unklarheit über das Ende der Kohleför - derung und sich verändernder Rahmenbedingun - gen haben der Zweckverband LANDFOLGE Garz - weiler und seine Kommunen nun Gewissheit über die zeitlichen Dimensionen des Kohleausstiegs und der Rekultivierung. Mit dem Masterplan Seeentwicklung liegt jetzt ein auf dieser Grundlage aufbauender Fahrplan für die nächsten 45 Jahre vor, der vom Großen ins Kleine blickt und damit den zukünftigen See in den wei - teren Strukturwandel des Zweckverbandsgebiet einbettet sowie gleichzeitig Visionen aufzeigt, wie die Zukunft vor Ort, am See und direkt an den Ort - schaften aussehen kann. Ebenso denkt der Mas - terplan in überschaubaren Schritten und zeigt auf, welche Meilensteine auf dem Weg zum See anste - hen und wie sich die Region schon während der Befüllung wandelt. Dabei ist die Erschließung der Tagebauränder und der Mulde schon während der Befüllung ganz entscheidend, um vielfältige Zwi - schennutzungen zu ermöglichen. Zentraler Baustein ist dabei die IGA im Jahr 2037, die nicht nur Aufmerksamkeit auf und Menschen in die Region zieht, sondern es dem Zweckverband und den Kommunen über Förderzugänge auch er - möglicht, zentrale Impulse über die Sicherung und Entwicklung von Standorten am See zu setzen. Diese öffentlichen Investitionen sind die Grundla - ge, auf der in den kommenden Jahrzehnten unter - schiedliche öffentliche und private Initiativen und Investitionen aufgesattelt werden, um den See Schritt für Schritt zu einem lebendigen See für alle zu machen. Damit entsteht auch neue Wertschöp - fung und die Region wird als Lebens- und Wirt- schaftsraum attraktiver. Insgesamt verbessert sich die ökologischen Bedingungen und neue Potenzia - le für den Naturschutz entstehen. Doch auch bis 2037 werden schon wichtige neue Angebote rings um den Tagebau entstehen. Schon 2026 öffnet das Dokumentationszentrum Tage- bau Garzweiler als erster Baustein des Wandels am See. Schritt für Schritt werden weitere größere und kleinere Impulse folgen. Das Blau-Grüne Band Garzweiler mit dem Seerundweg und den Impuls - bauten wird dabei eine Schlüsselrolle einnehmen, um diese Impulse miteinander und mit den an- grenzenden Freiräumen und Orten zu verbinden und eine neue, einzigartige menschengemachte, aber nutzbare und naturnahe Landschaft zu entwi - ckeln. Diese trägt dazu bei, den Tagebau wieder zu einer vielfältig nutzbaren und mit der Umgebung vernetzten Landschaft zu machen. Der entstehende See bietet Menschen, die hier wohnen und die sich im Strukturwandel sowie auch der Erstellung dieses Masterplans tatkräftig einbringen, sowie auch den Menschen, die die Region besuchen, neue Freizeit- und Erholungsräume. Als informelles Planungsinstrument stellt der Mas - terplan eine interkommunal abgestimmte Ziel - setzung für die Braunkohlenplanung und die bergbaulichen Betriebsplanungen dar. So können Synergien zwischen den Rekultivierungsverpflich - tungen von RWE und den kommunal geplanten Folgenutzungen entstehen. Auch für die Regional - planung und die kommunale Bauleitplanung dient er als wichtiger Orientierungsrahmen. ANHANG 9 167 Making Of: Beteiligung und Prozess 9 Der Masterplan Seeentwicklung Garzweiler hätte in der vorliegenden Form nicht ohne die Unterstüt - zung und Beteiligung der Zweckverbandsgremien und der zahlreichen und wertvollen Beiträge der Öffentlichkeit entstehen können. Das beauftragte Planungsteam aus RHA Reicher Haase Assoziier - te, Club L94 Landschaftsarchitekten, Planersocie - tät Verkehrsplaner und Projekt M erarbeitete den Masterplan in enger Abstimmung mit dem Zweck - verband LANDFOLGE Garzweiler. Zentrales Element des Erarbeitungsprozesses war ein regelmäßiges Arbeitsformat mit dem Arbeitskreis des Zweckver - bandes sowie weiteren bilateralen Abstimmungen mit den Zweckverbandskommunen und RWE. Die prozessbegleitende Einbindung der Öffentlichkeit erfolgte parallel und in unterschiedlichen Formaten als Online-Befragung, Workshops und Touren am Tagebau. 9. ANHANG Abb. 85. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung 9.1 Making Of: Beteiligung und Prozess 168 ANHANG 9.1.1 Workshops im Arbeitskreis Im Arbeitskreis des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler kommen im monatlichen Rhythmus Vertreter*innen der Verwaltung der Mitglieds - kommunen sowie von RWE und dem Region Köln / Bonn e.V. auf Arbeitsebene zusammen und dis - kutieren aktuelle Themen und Projekte. Prozessbe - gleitend wurde der Arbeitskreis regelmäßig in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Dazu fanden im Projektverlauf fünf Workshops mit einem um wei - tere Verwaltungsmitarbeitende aus verschiedenen Fachbereichen und Vertreter*innen von Kreisen und Bezirksregierungen erweiterten Kreis statt. Die Stadt Bedburg war als Beitrittskandidat zum Zweckverband an allen Arbeitstreffen beteiligt. Im ersten Workshop am 01.02.2024 lag der Fokus für das Planungsteam auf dem Kennenlernen und dem Herantasten an die Aufgabe. Um einen Über - blick über die relevanten Themenfelder und Projek - te zu bekommen, wurden auf Grundlage einer ers - ten Grundlagenauswertung in einer Arbeitsphase Vorschläge für mögliche Handlungsfelder und Ziel - setzungen für die Masterplanung von den Anwe - senden mit Klebepunkten bewertet. Der Workshop war wichtiger Grundstein, um eine Priorisierung möglicher Themen, Vorarbeiten und Grundlagen zum Start in die Masterplanung vorzunehmen. Der zweite Workshop am 07.03.2024 befasste sich mit der Stufe I, Rahmenplanung, des Masterplans. Dazu wurden erste Formulierungen von Entwick - lungszielen in vier Themengruppen zur Diskussion gestellt und auf regionaler Ebene auf Karten die wichtigen Bestands- und Entwicklungsflächen für die Rahmenplanung eingezeichnet. Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für die Erstellung eines ers - ten Entwurfs der Rahmenplanung. Im dritten Workshop am 04.07.2024 stand die Stu - fe II, der Masterplan See, im Vordergrund. Nach einer Präsentation und Diskussion der zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend fertiggestellten Rah - menplanung wurden erste Entwurfsskizzen des Masterplans See mit ihren Zeitschichten und Zwi- schennutzungen an Thementischen diskutiert und ergänzt. Diese Ergebnisse wurden im Folgenden in einen ersten Entwurf des Masterplans See über - setzt. Dieser war Gegenstand des vierten Workshops am 01.08.2024. Hier wurde Schritt für Schritt die Mas - terplanung See vorgestellt und im Plenum disku - tiert und ergänzt. Damit konnte ein Planungsstand erreicht werden, der die Grundlage für die Walking Touren im September darstellte. Als Abschluss des Abstimmungsprozesses fun - gierte ein fünfter Workshop im Arbeitskreis am 10.10.2024 der die Diskussion von Entwurfsständen der Lupenräume zum Gegenstand hatte und als Vorbereitung auf die zweite öffentliche Planungs - werkstatt diente. In einer letzten Abstimmung per Videokonferenz am 05.12.2024 wurde schließlich ein Arbeitsstand der Leitprojekte zur Diskussion gestellt. Abb. 86. Workshop im Arbeitskreis Abb. 87. Workshop im Arbeitskreis Abb. 88. Online-Beteiligung 169 Making Of: Beteiligung und Prozess 9.1.2 Online-Beteiligung Auftakt in die Öffentlichkeitsbeteiligung bildete die Online-Beteiligung, die zwischen dem 15.04.2024 und dem 06.05.2024 über www.jetzt-mitmachen. de/Seeentwicklunggarzweiler abrufbar war. Diese sollte als Kick-off sowohl zum aktuellen Arbeits - stand informieren als auch Möglichkeiten zu Anre - gungen für die Erarbeitung des Masterplans bieten. Gegenstand der Beteiligung waren die formulier - ten Entwicklungsleitlinien in fünf Handlungsfeldern und die Abfrage von Ideen und Vorstellungen zur räumlichen Entwicklung des Seeumfeldes in die- sen Handlungsfeldern. Diese flossen in die Weiter- entwicklung der Rahmenplanung und die Stufe II des Masterplanprozesses ein. Die Befragung führte anhand einer Schritt-für-Schritt Befragung durch verschiedene Seiten, in denen die Teilnehmenden informiert und befragt wurden. Gegenstand der Befragung war eine Kombination aus quantitativen Abfragen, Freitextfeldern und Verortungsmöglich - keiten an Karten. Durch diese Abfrage konnten so - wohl quantitativ auswertbare Ergebnisse als auch räumlich verortbare Anregungen gesammelt wer - den. Aus der beeindruckenden Teilnahme von insge - samt 2.907 ausgefüllten Fragebögen konnte das Planungsteam wichtige Prioritäten und Tendenzen der öffentlichen Meinung herauslesen, die zwar nicht als repräsentativ zu betrachten ist, aber den - noch eine große Menge an Menschen aus der Re - gion widerspiegelt. In den Ergebnissen wird sicht - bar, dass wie bei allen Planungsfragen eine große Bandbreite von Haltungen abgebildet ist, aber es lassen sich einige Tendenzen ablesen, die gerade die lokale Perspektive deutlich abbilden: » Den Teilnehmenden war es tendenziell am wichtigsten, dass Menschen am See ihre Frei- zeit verbringen können und dass sich die Natur möglichst frei entfalten kann. » Dies soll möglichst schnell auch in der Zwi- schennutzung passieren. » Die Teilnehmenden wünschen sich klassische „Breitennutzungen“ der Naherholung vor ihrer Haustüre wie Baden / Schwimmen, Spielmög - lichkeiten, Radwege und Spazierwege und es ist ihnen wichtig, dass Flächen für den Natur- schutz und Wälder entstehen. » Auch das Thema erneuerbare Energien (insbe - sondere in Kombination mit anderen Nutzun - gen) stieß auf viel Zustimmung. » Neue Nutzungen wie Freizeitangebote oder Wohnraum wurden weniger prioritär angese - hen, aber vermehrt mit Anschluss an vorhande- ne Siedlungsstrukturen verortet. Mit den Ergebnissen konnten viele Annahmen des Planungsteams bestätigt werden, einige Inhal - te galt es weiter zu vertiefen oder zu prüfen. Eine ausführliche Übersicht der Ergebnisse kann auf der Homepage des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler eingesehen werden. Abb. 88. Online-Beteiligung 170 ANHANG 9.1.3 Öffentliche Planungswerkstätten Kern des Beteiligungsprozesses waren zwei öffent - liche Planungswerkstätten, in denen das Planungs - team den Teilnehmenden den aktuellen Arbeits - stand präsentierte und dieser an Themenstationen zur Diskussion gestellt wurde. Die Planungswerk- stätten machten deutlich, dass in der Bevölkerung ein sehr großes Interesse an der Entwicklung des Sees in langfristiger Perspektive, aber auch an der Zwischennutzung, besteht und dass, wie in allen Planungsprozessen, unterschiedliche Interessen moderiert und abgewogen werden müssen, um eine ausbalancierte Planung zu erreichen. Eine Dokumentation beider Veranstaltungen kann auf der Homepage des Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler abgerufen werden. An der ersten Planungswerkstatt am 21.05.2024 in der Stadthalle Erkelenz nahmen etwa 120 Perso - nen aus der Bürgerschaft der Anrainerkommunen, den Verwaltungen sowie politische Vertreter*innen teil. Im ersten Teil wurde den Teilnehmenden die Rahmenplanung mit den Entwicklungszielen so- wie erste Ansätze des Masterplans See anhand von Skizzen vorgestellt. Gegenstand der Arbeitsphase war dann die Diskussion an mehreren Stationen. In einer Ausstellung konnten die Anwesenden die Ergebnisse der Stufe I, Rahmenplanung, sowie die zentralen Ergebnisse der Online-Beteiligung im Detail betrachten und selbstständig kommentie- ren. An moderierten Stationen standen darüber hinaus Vertreter*innen des Planungsteams zu den fünf Handlungsfeldern des Masterplans zur Dis - kussion und zum Aufnehmen von Anregungen und Kommentaren zur Verfügung. Die Veranstaltung zeigte erneut das große öffentliche Interesse an der Seeentwicklung, auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen und Einschnitte, die für die Men - schen vor Ort mit dem Tagebaubetrieb und der Inanspruchnahme von Siedlungen und Landschaft verbunden sind. Auch in dieser Veranstaltung wur - de deutlich, dass es den Menschen vor Ort wichtig ist, dass ausreichend Flächen für eine natürliche Entwicklung und eine Wiederherstellung der Land - schaft eingeräumt werden. Ebenso wurde deutlich, dass eine Wiederbelebung und behutsame Erneue - rung unter Bewahrung der vorhandenen Qualitäten der dörflichen Strukturen für viele Teilnehmende oberste Priorität haben. Gleichzeitig wurde aber auch großes Interesse an der Schaffung von Na - herholungs- und Freizeiträumen deutlich, bis hin zu Appellen, größer zu denken. Die zweite öffentliche Planungswerkstatt fand am 23.10.2024 in der Peter-Giesen-Halle in Jüchen, ebenfalls mit etwa 120 Teilnehmenden aus Öffent - lichkeit, Verwaltung und Politik, statt. Im Mittel - punkt dieser Veranstaltung stand die Präsentation eines weit vorangeschrittenen Entwurfs der gesam - ten Masterplanung mit Fokus auf dem Masterplan See und den Lupenräumen. Wieder wurden the - matische Stationen angeboten, um nochmals An- regungen einzuholen. Im Mittelpunkt standen die Beantwortung vieler Verständnisfragen und die Er - läuterung des Konzeptes im Detail durch die Mo - derator*innen des Planungsteams. Präsent in der Diskussion waren auch hier wieder die Herstellung von Naturräumen, der behutsame Umgang mit dem Siedlungsbestand, die Schaffung von Erho - lungs- und Freizeitflächen für die Bevölkerung vor Ort sowie die Wiederherstellung von früheren We- geverbindungen im Tagebauumfeld. Die Ergebnis - se stellten wertvolle Hinweise für die Feinabstim - mung und Finalisierung des Konzeptes dar. Abb. 89. Erste öffentliche Planungswerksatt (Juliette Maes) Abb. 90. Zweite öffentliche Planungswerksatt 171 Making Of: Beteiligung und Prozess 9.1.4 Walking Touren Neben den übergeordneten Formaten der On - line-Beteiligung und der Planungswerkstätten, die jeweils die gesamte Seeentwicklung in den Blick stellten, wurden sieben ortsspezifische Beteili- gungsveranstaltungen angeboten, um das direkte Umfeld der jeweiligen Ortschaften und Kommunen zu thematisieren und Hinweise für die Erarbeitung der Lupenräume zu sammeln. Konzipiert waren die Veranstaltungen als Spaziergänge im direkten Umfeld der Ortschaften und zum Tagebaurand mit einer anschließenden Diskussionsrunde. Für die Zweckverbandskommunen Grevenbroich und Bed - burg, die nicht in fußläufiger Distanz zum Tagebau liegen, konnten Bustouren mit Hilfe der RWE orga - nisiert werden, die den Teilnehmenden den Weg zum Tagebau über die Bandtrasse näherbrachten sowie mit einem kurzen Abstecher in den Tagebau sowie einem Stopp am Skywalk Jackerath verbun - den wurden. Die folgenden Touren fanden im Spät- sommer und Herbst 2024 statt: » 01.09.2024: Tour Bedburg als Bustour » 10.09.2024: Tour Wanlo als Spaziergang » 18.09.2024: Tour Hochneukirch als Spaziergang » 21.09.2024: Tour Holzweiler als Spaziergang » 24.09.2024: Tour Keyenberg als Spaziergang » 27.09.2024: Tour Jackerath als Spaziergang » 26.10.2024: Tour Grevenbroich als Bustour Die Teilnahme an den Touren war sehr unter - schiedlich. Die Zahl der Teilnehmenden schwankte zwischen etwa 10 und 60. Dementsprechend unter - schied sich auch der Charakter der Diskussionen. Gemein war allen Veranstaltungen, dass sie eine gute Gelegenheit darstellten, offene Fragen zur Seeentwicklung im Allgemeinen und zum Konzept des Masterplans im Speziellen zu beantworten. Mit Blick auf die Lupenräume zeigte sich die auch in - nerhalb des Zweckverbandes unterschiedliche Per - spektive und Betroffenheit. Während bei den Tou - ren im direkten Seeumfeld der Schwerpunkt auf der Stärkung der Dorfkerne und deren Erreichbarkeit, dem Erhalt des heutigen Charakters der Landschaft und der Wiederherstellung von durch den Tagebau in Anspruch genommenen Verbindungen zwischen den Orten stand, lag der Fokus bei den Bustouren stärker auf der Frage, ob ausreichend Freizeitange - bote am See auch für die weiter entfernt liegenden Kommunen geschaffen werden. Ein wichtiges An - liegen war den Anwohnenden auch, dass im Zuge der Seeentwicklung keine zusätzliche verkehrliche Belastung für die Ortschaften entsteht. Abb. 91. Walking Touren - Tour Bedburg Abb. 92. Walking Touren - Tour Holzweiler 172 ANHANG 9.2 Handlungsprogramm Mit dem Handlungsprogramm liegt eine umfassen - de Zusammenstellung der zukünftig anstehenden und für eine erfolgreiche Seeentwicklung erfor - derlichen Projekte vor. Das Handlungsprogramm ist in die fünf Handlungsfelder des Masterplans gegliedert und umfasst sowohl Teilprojekte der Leitprojekte als auch weitere heute absehbare Pro - jekte. Für die Projekte sind die aus heutiger Sicht verantwortlichen und beteiligten Akteure benannt und ein grober zeitlicher Horizont dargestellt. Das Handlungsprogramm stellt einen Fahrplan für die nächsten Jahre und Jahrzehnte dar, an denen sich der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler und sei - ne Mitgliedskommunen orientieren sollen, um eine erfolgreiche Entwicklung des Verbandsgebiets zu erreichen. 173 Handlungsprogramm Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum A A1 Stellungnahmen im Rahmen von Regionalplanänderungsverfahren zur Schaffung von regionalplanerischen Planungsgrundlagen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen Planungsrecht und Flächensicherung 2025-2030 A2 Erwerb von Flächen zur Standortentwicklung um den See Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2025-2030 A3 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Wanlo Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Mönchengladbach, RWE Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln, Planungsrecht und Flächensicherung 2028-32 A4 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Wanlo Stadt Mönchengladbach Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2029-2035 A5 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Hochneukirch Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2028-32 A6 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Hochneukirch Stadt Jüchen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2029-2034 A7 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Bandtrasse Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2028-2032 A8 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Bandtrasse Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2033-2037 A9 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Hafen Jackerath Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, Stadt Jüchen, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2033-2040 A10 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Hafen Jackerath Landgemeinde Titz, Stadt Jüchen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2040-2050 A11 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Jackerath Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2028-2032 A12 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Jackerath Landgemeinde Titz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2029-2034 A13 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Holzweiler Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, RWE Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln, Planungsrecht und Flächensicherung 2028-2032 A14 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Holzweiler Stadt Erkelenz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2029-2034 A15 Städtebaulich-freiraumplanerische Standortplanung Ufer Keyenberg Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2028-2032 A16 Bauleitplanung, Erschließung Ufer Keyenberg Stadt Erkelenz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2039-2034 A17 Standortkonzept Interkommunaler IT- und Gewerbestandort Jackerath Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, Stadt Bedburg, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2025 A18 Städtebauliche Planung, Bauleitplanung, Erschließung Interkommunaler IT- und Gewerbestandort Jackerath Landgemeinde Titz, Stadt Bedburg Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE Planungsrecht und Flächensicherung 2030-2038 A19 Investorensuche und private Projektentwicklung an Seestandorten Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Private, Zweckverbandskommunen Planungsrecht und Flächensicherung Ab 2035 A20 Weitere Umsetzung der bestehenden Dorf(innen)entwicklungskonzepte für Anrainerdörfer im Hinblick auf die Seeentwicklung Stadt Erkelenz, Stadt Monchengladbach, Stadt Jüchen, Landgemeinde Titz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Dorfrevitalisierung 2025-2035 A21 Wiederbelebung, gestalterische Aufwertung und Etablierung erster kleinteiliger Freizeitangebote in den bestehenden Ortskernen zur IGA 2037 Stadt Erkelenz, Stadt Monchengladbach, Stadt Jüchen, Landgemeinde Titz Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Private Dorfrevitalisierung Bis 2037 A22 Standortentwicklung Kraftwerk Frimmersdorf GmbH aus Stadt Grevenbroich, Rhein-Kreis-Neuss, Land NRW und private Investoren RWE, LVR, Ministerien /Wirtschaft und Städtebau, NRW Urban, Starke Projekte GmbH, und div. Fachplanugsbüros, Erftverband; Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Gewerblicher Digitalstandort, Industriekultur Bis 2037 A23 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Hafen Wanlo Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Mönchengladbach, RWE Wasserseitige Erschließung / Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2050-2070 A24 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Hafen Jackerath Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, RWE Wasserseitige Erschließung 2050-2070 A25 Standortplanung und Realisierung öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Hafen Holzweiler Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung / Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2050-2070 Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen 9.2.1 Handlungsfeld - Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen Tab. 12. Handlungsprogramm Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtschaftsflächen 174 ANHANG Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum B B1 Stellungnahme zum Braunkohleänderungsverfahren Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Zweckverbandskommunen (Abstimmung) 2025 B2 Berücksichtigung der Masterplanergebnisse im Abschlussbetriebsplan soweit für dafür von Belang RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen, Bergbehörde (BR Arnsberg) Wasserseitige Erschließung, Landschaftsgestaltung und Biodiversität, Zwischennutzung 2025-2026 B3 Verortung und Planung der Einlassstelle der Rheinwassertransportleitung sowie deren Inszenierung RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen, Bergbehörde (BR Arnsberg) Zwischennutzung 2025 B4 Entscheidungsfindung zur Verortung der Wasserzugänge RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Zwischennutzung 2025 B5 Rekultivierung der Böschungen und Seeufer sowie Vorbereitung des Tagebaus zur Flutung RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Wasserseitige Erschließung, Zwischennutzung 2026-2035 B6 Vergabe und Aufbau Organisation: Gründung IGA- Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen IGA 2037 Ab 2025 B7 Wettbewerbe IGA-Standorte IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Jeweilige Kommune IGA 2037 2029-2031 B8 Ausbau und Veröffentlichung IGA-Standorte (inkl. Anbringen von Ankerpunkten und Infrastruktur für schwimmende Inseln) IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE, Jeweilige Kommune IGA 2037, Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2033-2037 B9 Durchführung IGA IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen IGA 2037 Apr. - Okt. 2037 B10 Teil-Rückbau IGA-Standorte IGA-Durchführungsgesellschaft Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Jeweilige Kommune IGA 2037 Ab Nov. 2037 B11 Erstellung Planungskonzept Landschaftsgestaltung Ostufer Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler RWE, Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landkreise (UNB) Landschaftsgestaltung und Biodiversität 2025 B12 Landschaftspflege- und Managementkonzept für die Entwicklung von Naturräumen und Biotopen unter Bergrecht Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, UNB, Bergbehörde Landschaftsgestaltung und Biodiversität Bis 2030 B13 Überführung in übergeordnete Planungen, Landschaftsplan, Biotopverbund, etc. Kommunen, Landkreise, LANUV Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landschaftsgestaltung und Biodiversität Ab 2030 B14 Konzeptionelle Weiterentwicklung und Planung künstliche Inseln Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln Ab 2050 B15 Investorensuche Projektentwicklung Künstliche Inseln Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Private, Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln Ab 2050 B16 Realisierung von schwimmenden Biotopen im Kontext von Floating-PV während der Befüllung Private, Verbände, Kommunen Zweckverbandskommunen, Landkreise (UNB) Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2036-2070 B17 Realisierung Schwimmende Insel Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln Ab 2060 B18 Planung und Vorbereitung Seeablauf zur Niers RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Stadt Erkelenz, Stadt Mönchengladbach, Niersverband, BR Köln/Arnsberg 2026-2035 B19 Planung und Herstellung Freiraumstrukturen Blau- Grünes Band Garzweiler Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Jeweilige Kommune, Landkreise (UNB) Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg 2025-2046 B20 Planung und Realisierung Regionaler Strand Wanlo sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Mönchengladbach, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 B21 Planung und Realisierung Regionaler Strand Hochneukirch sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 B22 Planung und Realisierung Regionaler Strand Bandtrasse sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 B23 Planung und Realisierung Lokaler Strand Jackerath sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 B24 Planung und Realisierung Lokale Strände Holzweiler sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 B25 Planung und Realisierung Lokaler Strand Keyenberg sowie öffentlicher und privat entwickelter Infrastruktur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, RWE Wasserseitige Erschließung 2060-2070 Freiraum, Landschaft und Gewässer 9.2.2 Handlungsfeld - Freiraum, Landschaft und Gewässer Tab. 13. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer 175 Handlungsprogramm Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum C C1 Realisierung der Betriebsstraße (Abschnitt Holzweiler – Keyenberg) zur späteren Nutzung als Teilabschnitt des Seerundwegs (Fuß- und Radverkehr frei) ab 2036 RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Stadt Erkelenz Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg Bis 2026 C2 Erstellung Entwurfskonzept See-Rundweg Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg Bis 2025 C3 Planung und Realisierung See-Rundweg Abschnitt Bandtrasse-Holzweiler Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Landgemeinde Titz, Stadt Erkelenz Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg 2030-2037 C4 Planung und Realisierung See-Rundweg Abschnitt Keyenberg-Hochneukirch Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Erkelenz, Stadt Mönchengladbach, Stadt Jüchen Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg 2030-2037 C5 Planung und Herstellung Fuß- und Radverkehrsbrücke Bandtrasse Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Bedburg, Stadt Grevenbroich Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg 2060-2070 C6 Laufende Verbesserung der ÖPNV - Erschließung Stadt Erkelenz, Landgemeinde Titz, Stadt Mönchengladbach, Stadt Jüchen, Verkehrsverbünde, Landkreise, Verkehrsunternehmen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler als Schnittstelle Landseitige Standorterschließung, Dorfrevitalisierung Ab 2025 C7 Mobilitätskonzept IGA Durchführungsgesellschaft IGA 2037 Zweckverbandskommunen, Träger ÖPNV Landseitige Standorterschließung Ab 2030 C8 Planung und Realisierung L277n RWE, Straßen.NRW Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Stadt Erkelenz, Stadt Mönchengladbach Landseitige Standorterschließung Bis 2032 C9 Abschnittsweise Planung und Realisierung L19n (inkl. Radweg) (Ostufer) Straßen.NRW Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, RWE, Stadt Jüchen, Stadt Mönchengladbach, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg Blau-Grünes Band Garzweiler mit See- Rundweg, Landseitige Standorterschließung 2026-2040 C10 Schrittweise äußere und innere Erschließung der Seestandorte (inkl. Medienerschließung) Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler (äußere Erschließung), Zweckverbandskommunen (innere Erschließung) Landseitige Standorterschließung 2026-2037 C11 Erstellung Entwurfskonzept Mobilstationen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen Landseitige Standorterschließung Ab 2025 C12 Planung und Realisierung Mobilstationen für den Alltagsverkehr Stadt Erkelenz, Landgemeinde Titz, Stadt Mönchengladbach, Stadt Jüchen Zweckverbandskommunen, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen Landseitige Standorterschließung Ab 2025 C13 Schrittweise Planung und Realisierung Mobilstationen für den Freizeitverkehr Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen Landseitige Standorterschließung 2026-2070 C14 Planung und Umsetzung eines Radwegs im Bereich der ehemaligen Bandtrasse Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler RWE, Stadt Grevenbroich, Stadt Bedburg, Stadt Jüchen Inszenierung von Industriekultur 2029-2037 C15 Planung und Umsetzung Uferschleifen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler RWE 2036-2046 C16 Verkehrslärmschutz in zum Aufenthalt gedachten Freiräumen entlang der A 46 und A 44n Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Autobahn GmbH, jweilige Kommunen Landseitige Standorterschließung Ab 2030 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 9.2.3 Handlungsfeld - Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Tab. 14. Handlungsprogramm Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 176 ANHANG Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum D D1 Innovationspark Erneuerbare Energien Jüchen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen 2024 - ? D2 Planung und Umsetzung PV als Zwischennutzung Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Zwischennutzung 2030-2040 D3 Planung und Umsetzung Floating-PV als Zwischennutzung Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Zwischennutzung 2038-2070 D4 Planung und Umsetzung Energiepflanzen (Kurzumtriebsplantage) als Zwischennutzung RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Zwischennutzung 2030-2040 D5 Planung und Umsetzung Floating-PV Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln, Zwischennutzung Ab 2070 Erneuerbare Energien 9.2.4 Handlungsfeld - Erneuerbare Energien Tab. 15. Handlungsprogramm Handlungsfeld Erneuerbare Energien 177 Handlungsprogramm Nr. Projekt Zuständig Einbindung Teil von Leitprojekt Grobzeitraum E Freizeit und Tourismus E1 Bau Dokumentationszentrum Tagebau Garzweiler Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Schaustelle Garzweiler See Bis 2026 E2 Erstellung Vermittlungskonzept als Gesamtansatz: Entwicklung einer Storyline Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Ab 2026 E3 Planung und Realisierung Impulsbau Jackerath Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Landgemeinde Titz, Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Bis 2030 E4 Planung und Realisierung Impulsbau Wanlo Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Mönchengladbach, Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Bis 2030 E5 Planung und Realisierung Impulsbau Jüchen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen, Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Bis 2030 E6 Entwicklung von dezentralen Informations- und Erlebnispunkten Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Jeweilige Kommune, Dokumentationszentrum Schaustelle Garzweiler See Ab 2030 E7 Laufende Weiterentwicklung Angebot Tagebau- bzw. See-Führungen (Projekt "InKuLand") Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Schaustelle Garzweiler See Bis 2037 E8 Entwicklung Digitaler Projektauftritt und nutzung bestehender kommunaler Kommunikationskanäle Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Schaustelle Garzweiler See Ab 2026 E9 Konzeptionierung und Berücksichtigung in der Umsetzung: Beitrag des Tourismus zur Dorfentwicklung Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen Dorfrevitalisierung Ab 2026 E10 Auswahlprozess Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Indeland GmbH, Neuland Hambach GmbH, LVR (Denkmalschutz) Inszenierung von Industriekultur 2025-2026 E11 Standortplanung Tagebaugroßgerät RWE Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, LVR (Denkmalschutz) Inszenierung von Industriekultur 2030-2036 E12 Realisierung Denkmalpfad Kraftwerk Frimmersdorf LVR RWE, Stadt Grevenbroich, Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zwischennutzung Bis 2037 E13 Entwicklung Betreibermodell und Veranstaltungskonzept Event-Fläche Hochneukirch Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Stadt Jüchen 2030-2037 E14 Bedarfs- und Nachfrageprognose Touristische Infrastruktur: Zwischennutzung Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler 2030 E15 Bedarfs- und Nachfrageprognose Touristische Infrastruktur: Enzustand Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Wasserseitige Erschließung Ab 2060 E16 Erarbeitung Betreiberkonzept Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Wasserseitige Erschließung 2065-2070 E17 Bau Anleger und Betrieb Fahrgastschifffahrt Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Wasserseitige Erschließung Ab 2060 E18 Investorensuche Projektentwicklung Schwimmende Architektur Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen Private Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2060-2070 E19 Planung und Realisierung schwimmende Architektur Private, Zweckverbandskommunen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Schwimmende Architektur & Künstliche Inseln 2065-2070 E20 Erarbeitung Betreiberkonzept Marinas/Häfen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, Vereine, Private 2060-2070 E21 Planung und Bau Marinas/Häfen Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Zweckverbandskommunen, Vereine, Private E22 Projektentwicklung Wohnmobilstellplätze Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen 2027-2038 E23 Schaffung von kleinmaßstäblichen Gastronomie- und Übernachtungsangeboten in den Private Zweckverbandskommunen 2026-2037 E24 Projektentwicklung Campingplätze, Übernachtungsangebote Private Zweckverbandskommunen, Vereine, Private 2030-2070 E25 Projektentwicklung Gewerbliche Gastronomie- und Freizeitangebote Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler, Zweckverbandskommunen 2030-2070 E26 Projektentwicklung Surf-Camp Hochneukirch Private Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Ab 2065 9.2.5 Handlungsfeld - Freizeit / Naherholung und Tourismus Tab. 16. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus 178 ANHANG ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 2. CITYFÖRSTER - Werkstattwoche zur Leitbildentwicklung „Innovation Valley“, 2020 10 Abb. 1. KOST / Tanja Wehr aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler 10 Abb. 3. CITYFÖRSTER aus dem Drehbuch zur Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler 11 Abb. 4. Zielsetzung ist eine Balance der Dimensionen Wertschöpfung, Ökologie und Soziales 14 Abb. 5. Aufbau des Masterplans 15 Abb. 6. Tagebau Garzweiler - Blick in die Grube 19 Abb. 7. Rahmenplan 20 Abb. 8. Rahmenplanung in 2025/2026 22 Abb. 9. Rahmenplanung bis 2030 23 Abb. 10. Rahmenplanung bis 2038 24 Abb. 11. Rahmenplanung bis 2070 25 Abb. 12. Rahmenplanung im Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtsch aftsflächen 27 Abb. 13. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer 30 Abb. 14. Rahmenplanung im Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 34 Abb. 15. Rahmenplanung im Handlungsfeld Erneuerbare Energien 36 Abb. 16. Übersicht des möglichen Einzugsgebietes (Quelle IGA Machbarkeitsstudie / ift GmbH (2024)) 38 Abb. 17. Wechselwirkungen zwischen Naherholung, Tagestourismus und Übernachtungstourismus 39 Abb. 18. Rahmenplanung im Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus 40 Abb. 19. Neue Anziehungspunkte am See schaffen (Illustration) 43 Abb. 20. Masterplanung Vision 2070 44 Abb. 21. Innenentwicklung und Stabilisierung von Siedlungsstrukturen: Räumliche Zielsetzungen 47 Abb. 22. Touristische und gewerbliche Ansiedlungen: Räumliche Zielsetzungen 48 Abb. 23. Landschaftssphären: Räumliche Zielsetzungen 50 Abb. 24. Anteile an Ufer- und Böschungsflächen 51 Abb. 25. Seerundweg und Uferschleifen: Räumliche Zielsetzungen 52 Abb. 26. Verkehrserschließung Räumliche Zielsetzungen 54 Abb. 27. Anreise zu den Mobilstationen / Wege zum See 55 Abb. 28. Erneuerbare Energien: Räumliche Zielsetzungen 56 Abb. 29. Freizeitschwerpunkte und Strandstandorte: Räumliche Zielsetzungen 59 Abb. 30. Freizeitschwerpunkte und Hafenstandorte: Räumliche Zielsetzungen 60 Abb. 31. Strände sind die wesentlichen regionalen und lokalen Anziehungspunkte am See (Illustration) 61 Abb. 32. Masterplanung ab 2025/2026 64 Abb. 33. Masterplanung bis zum Jahr 2030 67 Abb. 34. Masterplanung bis zum Jahr 2038 70 Abb. 35. Masterplanung bis zum Jahr 2046 73 Abb. 36. Anlage von Tagebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung) 75 Abb. 37. Anlage von Seebauzugängen in der Zwischennutzung (schematische Darstellung) 75 Abb. 38. Verortung der Lupenräume 79 Abb. 39. Visualisierung - Eventstandort Hochneukirch 2070 80 Abb. 40. Prinzipschnitt - Eventstandort Hochneukirch 83 Abb. 42. Eventstandort Hochneukirch im räumlichen Kontext (Luftbild) 83 Abb. 41. Verortung - Eventstandort Hochneukirch 83 Abb. 43. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2046 85 Abb. 44. Schemaplan - Eventstandort Hochneukirch 2070 87 Abb. 45. Visualisierung - Strandlandschaft Bandtrasse 2070 88 Abb. 46. Prinzipschnitt - Strandlandschaft Bandtrasse 91 179 Handlungsprogramm Abb. 48. Strandlandschaft Bandtrasse im räumlichen Kontext (Luftbild) 91 Abb. 47. Verortung - Strandlandschaft Bandtrasse 91 Abb. 49. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2046 93 Abb. 50. Schemaplan - Strandlandschaft Bandtrasse 2070 95 Abb. 51. Visualisierung - Blick über den See mit Interkommunalem Gewerbecampus und Marina Jackerath 2070 96 Abb. 52. Prinzipschnitt - Marina Jackerath 99 Abb. 54. Marina Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild) 99 Abb. 53. Marina Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse 99 Abb. 55. Schemaplan - Marina Jackerath 2046 101 Abb. 56. Schemaplan - Marina Jackerath 2070 103 Abb. 57. Visualisierung - Strandbereich Jackerath (Zwischennutzung) 2046 104 Abb. 58. Prinzipschnitt - Strandbereich Jackerath 107 Abb. 60. Strandbereich Jackerath im räumlichen Kontext (Luftbild) 107 Abb. 59. Strandbereich Jackerath - Strandlandschaft Bandtrasse 107 Abb. 61. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2046 109 Abb. 62. Schemaplan - Strandbereich Jackerath 2070 111 Abb. 63. Visualisierung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070 112 Abb. 64. Prinzipschnitt - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 115 Abb. 66. Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler im räumlichen Kontext (Luftbild) 115 Abb. 65. Verortung - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 115 Abb. 67. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2046 117 Abb. 68. Schemaplan - Strandbereich / Sportboothafen Holzweiler 2070 119 Abb. 69. Visualisierung - Seezugang Wanlo / Keyenberg 2050 120 Abb. 70. Prinzipschnitt - Seedorf Keyenberg 123 Abb. 72. Seedorf Keyenberg im räumlichen Kontext (Luftbild) 123 Abb. 71. Verortung - Seedorf Keyenberg 123 Abb. 73. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2046 125 Abb. 74. Schemaplan - Seedorf Keyenberg 2070 127 Abb. 75. Visualisierung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046 128 Abb. 76. Prinzipschnitt - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 131 Abb. 78. Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo im räumlichen Kontext (Luftbild) 131 Abb. 77. Verortung - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 131 Abb. 79. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2046 133 Abb. 80. Schemaplan - Freizeit- und Tourismuszentrum Wanlo 2070 135 Abb. 81. Visualisierung - Schwimmende Insel 2070 149 Abb. 82. Die IGA ist entscheidender Impuls für die Sicherung und Entwicklung von Flächen (Illustration) 153 Abb. 83. Visualisierung - IGA-Ausstellungsbereich und Seilbahn 2037 155 Abb. 84. Am See sollen Räume für den Natur- und Biotopschutz entstehen (Illustration) 157 Abb. 85. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung 167 Abb. 86. Workshop im Arbeitskreis 168 Abb. 87. Workshop im Arbeitskreis 168 Abb. 88. Online-Beteiligung 169 Abb. 89. Erste öffentliche Planungswerksatt (Juliette Maes) 170 Abb. 90. Zweite öffentliche Planungswerksatt 170 Abb. 91. Walking Touren - Tour Bedburg 171 Abb. 92. Walking Touren - Tour Holzweiler 171 180 ANHANG TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1. Leitprojekt „Schaustelle“ Garzweiler See – Erlebbarkeit des Entwicklungsprozesses - Teilprojekte 139 Tab. 2. Leitprojekt Blau-Grünes Band Garzweiler und Seerundweg - Teilprojekte 141 Tab. 3. Leitprojekt landseitige Standorterschließung - Teilprojekte 143 Tab. 4. Leitprojekt Wasserseitige Erschließung - Teilprojekte 145 Tab. 5. Leitprojekt schwimmende Architektur & künstliche Inseln - Teilprojekte 147 Tab. 6. Leitprojekt Dorfrevitalisierung - Teilprojekte 151 Tab. 7. Leitprojekt Internationale Gartenausstellung (IGA) 2037 - Teilprojekte 153 Tab. 8. Leitprojekt Landschaftsgestaltung und Biodiversität - Teilprojekte 157 Tab. 9. Leitprojekt Inszenierung von Industriekultur - Teilprojekte 159 Tab. 10. Leitprojekt Zwischennutzung - Teilprojekte 161 Tab. 11. Leitprojekt Planungsrecht und Flächensicherung - Teilprojekte 163 Tab. 12. Handlungsprogramm Handlungsfeld Siedlungsentwicklung und Wirtsc haftsflächen 173 Tab. 13. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freiraum, Landschaft und Gewässer 174 Tab. 14. Handlungsprogramm Handlungsfeld Mobilität und Verkehrsinfrastruktur 175 Tab. 15. Handlungsprogramm Handlungsfeld Erneuerbare Energien 176 Tab. 16. Handlungsprogramm Handlungsfeld Freizeit / Naherholung und Tourismus 177 181 Handlungsprogramm IMPRESSUM Herausgeber Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler In Kuckum 68a, 41812 Erkelenz info@landfolge.de, www.landfolge.de Konzept- und Planerstellung, Gestaltung und Redaktion RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH Architektur und Stadtplanung Schäferstraße 33, 44147 Dortmund do@rha-planer.eu, www.rha-planer.eu CLUB L94 LANDSCHAFTSARCHITEKT*INNEN GmbH Venloer Str. 301-303, 50823 Köln info@clubl94.de, www.clubl94.de PROJECT M GmbH Strategieberatung für den Tourismus Matthias Wedepohl Steinhöft 9, 20459 Hamburg hamburg@projectm.de, www.projectm.de Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH Mobilität.Stadt.Dialog Konrad-Zuse-Straße 1, 44263 Dortmund info@planersocietaet.de, www.planersocietaet.de Atelier Fischbach Anna Maria Fink Berberisstraat 16, 1032 EL Amsterdam, mail@annafink.eu, www.annafink.eu Visualisierungen: A. Calitz Visual www.acalitzvisual.com Stand: März 2025 182 ANHANG 183 Handlungsprogramm
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 4_Kapitel 8_Grundzüge Oberflächengestaltung Wiedernutzbarmachung)
31913 Zeichen
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Hinweise zur Lesbarkeit:
Neu eingefügte erforderliche Änderungen sind im Textverlauf blau abgedruckt. Grüne
Textpassagen verweisen auf andere Kapitel und Abgleiche. Die übrigen Textpassagen
beziehen sich auf den am 31.03.1995 genehmigten Braunkohlenplan Garzweiler II.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaub ereiches
8.1 Oberflächengestaltung
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des
Abbaubereiches
8.1 Oberflächengestaltung
Ziel: Bei der Verkippung ist möglichst ein böschungsfreier Anschluss an das
unverritzte und das bereits rekultivierte Gelände herzustellen und grund-
sätzlich eine dauerhaft gesicherte Oberflächenentwässerung zu schaffen.
Die Festlegung des Niveaus der zukünftigen Erdoberfläche hat so zu er-
folgen, dass mit den zur Verfügung stehenden Massen aus dem Abbaube-
reich Garzweiler II eine größtmögliche Landoberfläche entsteht.
Erläuterung:
Die Verkleinerung des Abbaugebietes Garzweiler II erfordert eine Anpassung der Wie-
dernutzbarmachungsplanung, die auch das Abbaugebiet des Braunkohlenplans Frim-
mersdorf betrifft. Ein Teil der dortigen Fläche wird nunmehr mit einer Teilfläche des
Tagebausees beplant. Der Bereich der Bandanlagen einschließlich des Bunkerbe-
reichs soll außerdem in anderer Form als ursprünglich im Braunkohlenplan Frimmers-
dorf vorgesehen wiedernutzbar gemacht werden. Der Geltungsbereich des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II wird entsprechend um diese Fläche erweitert. Im geänderten
Braunkohlenplan Garzweiler II werden diese für den Bereich des Braunkohlenplans
Frimmersdorf geltenden Anpassungsplanungen mit festgelegt. Außerhalb dieses An-
passungsbereichs gilt der Braunkohlenplan Frimmersdorf von 1984 fort, sofern der
Braunkohlenplan noch nicht vollständig umgesetzt wurde. In der Regel wird die voll-
ständige Umsetzung durch die Beendigung der Bergaufsicht dokumentiert.
Für die zu rekultivierende Erdoberfläche und die Wiedernutzbarmachung des Tage-
baues ist unterstellt, dass mit dem Tagebau Garzweiler II der Braunkohlenbergbau in
diesem Raum zu Ende geht und kein weiterer Tagebau aufgeschlosse n wird. Dies
entspricht dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.1 Oberflächengestaltung
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Revier vom 19.12.2022 (BGBl. I, S. 2479), das Änderungen am Kohleverstromungs-
beendigungsgesetz (KVBG) vom 14.08.2020 vornimmt und den Braunkohleausstieg
für die Kraftwerke der RWE Power AG auf 2030 bzw. 2033 vorzieht.
Bei der Verkippung ist möglichst ein böschungsfreier Anschluss an das unverritzte und
das bereits rekultivierte Gelände herzustellen. Der Bereich östlich des Ufers des Ta-
gebausees wird zum Anschluss an die höher gelegene Rekultivierung zur Überbrü-
ckung der Höhendifferenz zum See terrassiert angelegt. Der Bereich der im Abbaufeld
Frimmersdorf gelegenen Bandanlage einschließlich des Bunkerbereichs und der Ta-
gesanlagen wird nur teilweise verfüllt und verbleibt im Übrigen in Einschnittslage. Ver-
kippung und Rekultivierung werden sowohl aus betriebstechnischen als auch aus land-
schaftlichen Gründen dem Abbau unmittelbar nachgeführt. Bei der Großmodellierung
soll - unter Berücksichtigung der außerhalb anschließenden Gewässer - eine Entwäs-
serung der wiederhergestellt en Erdoberfläche durch natürliches Gefälle und die vor-
gesehene Gliederung der Landschaft (Kapitel 8.2) und die Gestaltung des Tagebau-
sees (Kapitel 8.3) ermöglicht werden.
Die Verfüllung soll - unter Wahrung der natürlichen Entwässerung der Oberfläche - so
durchgeführt werden, dass bereits mit den tagebaueigenen Abraummassen eine
größtmögliche Landoberfläche erreicht wird.
Dies ist auch nach den UVP-Angaben der Bergbautreibenden aus 1992 (Kapitel 7.2.3)
und den UVP/UP-Angaben aus 2025 (Kapitel 2.6.2.1) so vorgesehen.
Darüber hinaus sollte die Großmodellierung so erfolgen, dass
- die Oberflächenentwässerung überwiegend in Richtung der Grünzüge erfolgt und
- in allen Bereichen, in denen später eine landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen
ist, die Oberfläche so angelegt wird, dass das Gefälle den Vorgaben der Richtlinien
der Bezirksregierung Arnsberg für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung
von Braunkohlentagebauen in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht.
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der Umgang mit dem Betriebsge-
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.1 Oberflächengestaltung
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
lände, das im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf liegt, dar. Auf-
grund der Verkleinerung des Abbaubereichs und die damit einhergehende Änderung
des Braunkohlenplans Garzweiler II ist es notwendig, auch einen Teil der Wiedernutz-
barmachung des Abbaugebiets des Braunkohlenplans Frimmersdorf anzupassen. Der
geänderte Braunkohlenplan Garzweiler II, der um den Anpassungsbereich in Frim-
mersdorf räumlich erweitert wurde, überlagert und überplant ausschließlich diesen Be-
reich des Braunkohlenplans Frimmersdorf.
Etwa die Hälfte des Anpassungsbereiches im Abbaugebiet Frimmersdorf wird durch
die Verschiebung des Tagebausees nach Osten als Seefläche wieder nutzbar ge-
macht (Kapitel 8.2). Der Bereich östlich des Uf ers des Tagebausees wird terrassiert
angelegt, um die Höhendifferenz zum See zu überbrücken und einen Anschluss an die
höher gelegene Rekultivierung zu ermöglichen. Auf einer ca. 125 ha großen landwirt-
schaftlichen Nutzfläche wird aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Löss eine nur
1 m mächtige Lössschicht aufgetragen. Ca. 150 ha des im Abbaufeld liegenden Be-
reichs der Bandanlage, des Kohlebunkers und der Tagesanlagen werden nach Ende
des Betriebs nicht vollständig verfüllt, sondern sollen aufgrund ihrer besonderen Eig-
nung als Entwicklungsflächen gezielt für Projekte genutzt werden, die den Struktur-
wandel unterstützen. Dazu können z. B. Vorhaben mit beschäftigungssichernder, in-
novativer Gewerbenutzung, Bildung und Forschung, erneuerbare Energien, naturnahe
Erholungsräume sowie Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung und Renaturierung
zählen. Eine Verfüllung erfolgt daher nur bis oberhalb des prognostizierten späteren
Grundwasserspiegels. So können die teilweise bereits begrünten Böschungsbereiche
erhalten bleiben und um zusätzliche forstliche Flächen und Landschaftsgestaltende
Anlagen (LGA) zur Stärkung des Biotopverbunds ergänzt werden (Kapitel 8.2).
Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA) dienen vorrangig der Aufwertung des Land-
schaftsbildes und umfassen ökol ogische Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem
Geländemodellierung, Pflanzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur ökologischen Auf-
wertung.
Synergien zur kommunalen Nachnutzungsplanung sind so weit rechtzeitig vorliegend
zu berücksichtigen. Zusätzlich ist der „Masterp lan Seeentwicklung Garzweiler“ des
Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler einzubeziehen.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.1 Oberflächengestaltung
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
8.2 Gliederung der Landschaft
Ziel: Bei der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung sind sowohl
die landwirtschaftliche Nutzung als auch die Belange des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und der Erholung zu berücksichtigen. Dabei ist da-
rauf zu achten, dass der ökologische Wert der Landscha ft und möglichst
deren Funktionen wiederhergestellt werden.
Eine ökologisch funktionsfähige Regeneration des Abbaubereiches ein-
schließlich des Anpassungsbereichs im Abbaugebiet Frimmersdorf soll
durch die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Flächen sowie insbe-
sondere durch die Anlage und Gestaltung von Forstflächen und Flächen
für Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA) erfolgen, die am Rand des zu-
künftigen Sees und im Bereich der Entwicklungsfläche für den Struktur-
wandel liegen. Diese Flächen werden so angelegt, dass sie zusammen mit
den über Betriebspläne geplanten oder bereits vorhandenen Grünflächen
eine sinnvolle Vernetzung ergeben und den Biotopverbund stärken.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind durch geeigneten Flächenzu-
schnitt, situationsgemäße Wege- und Gewässerführung sowie Durchgrü-
nung landschaftsgerecht zu gestalten. Der Bördencharakter ist zu wahren.
Dies führt zu folgenden Größenordnungen der Bodennutzungsarten im
verkleinerten Abbaugebiet Garzweiler II einschließlich des Anpassungs-
bereichs im Abbaugebiet Frimmersdorf:
ca. 227 ha (ca. 7,2 %) landwirtschaftliche Fläche,
einschließlich des Wirtschaftswegenetzes,
ca. 125 ha (ca. 4 %) landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag,
ca. 81 ha (ca. 2,6 %) Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA),
ca. 345 ha (ca. 10,9 %) forstliche Fläche,
ca. 2.216 ha (ca. 70,3 %) Wasserfläche,
ca. 150 ha (ca. 4,7 %) Entwicklungsfläche für den Strukturwandel,
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
ca. 9 ha (ca. 0,3 %) Flächen für Straßen
Summe: ca. 3.153 ha (davon ca. 2.420 ha im Geltungsbereich des
Braunkohlenplans Garzweiler II und ca. 733 ha im Geltungs-
bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf)
Erläuterung:
Bei der Rekultivierung außerhalb des Tagebauseebereiches wird zunächst grundsätz-
lich von einer Wiederherstellung des ursprünglichen Landschaftscharakters ausge-
gangen.
Durch den Braunkohlenbergbau wird in eine funktionsfähige, fast ausschließlich acker-
baulich orientierte Kulturlandschaft eingegriffen (UVP/UP -Angaben der Bergbautrei-
benden 2025, Kapitel 2.5.6 ). Die Rekultivierung der Tagebauoberfläche soll diesen
Eingriff bilanziell weitgehend aufheben. Hierzu wurde auf der Grundlage der Eingriffs-
berechnung nach LANUV NRW 2021 (Numerische Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW) in den UVP/UP -Angaben der Bergbautreibenden (2025)
eine Bewertung durch die Bezirksregi erung vorgenommen. Die Berechnungen erge-
ben, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch die vorgesehene Rekultivierung
ausgeglichen und ersetzt wird. Die berechnete Kompensation ergibt sich aus den
durch bergbauliche Zwänge neu hinzukommenden Nutzunge n (z. B. Wasser und
Forst), der Funktionalität von Biotopstrukturen , beziehungsweise von Landschaftsge-
staltenden Anlagen (LGA) sowie die nach derzeitigem Erkenntnisstand notwendigen
Freiraumfunktionen (Landwirtschaft, Landschaftsgestaltung, landschaftsbezogene Er-
holung, Ökologie); d. h. die Rekultivierung hat nicht nur die Wiederherstellung der
früheren Nutzung, sondern auch einen gesteigerten Freizeit- und Erholungswert sowie
eine ökologische Regeneration des Abbaubereiches zum Ziel. Die Verkleinerung des
Abbaugebietes hat eine Verringerung der Umweltauswirkungen zur Folge, da auf die
bergbauliche Inanspruchnahme einer rund 2.380 ha großen Fläche verzichtet wird.
Darüber hinaus kommt die Verkleinerung des Abbaugebietes insbesondere dem Erhalt
von wertvollen, landwirtschaftlich genutzten Böden zugute. Durch die Verkleinerung
des Abbaufeldes um rund 2.380 ha bleiben rund 2.047 ha landwirtschaftliche Fläche
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
7
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
im ehemaligen Tagebauvorfeld erhalten und können weiter landwirtschaftlich genutzt
werden.
Mit der vorgenannten Aufteilung der zu rekultivierenden Bodennutzungsarten und dem
Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche im ehemaligen Tagebauvorfeld soll den Erfor-
dernissen
- eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes,
- einer ertragreichen landwirtschaftlichen und forstlichen Nutzbarkeit,
- eines erlebnisreichen und natürlich wirkenden Landschaftsbildes,
- einer dauerhaft erfolgreichen Wiederansiedlung artenreicher heimischer Pflanzen-
und Tiergesellschaften und
- einer landschaftsbezogenen Erholungsnutzung
Rechnung getragen werden.
Dies soll im verkleinerten Abbaugebiet Garzweiler II sowie im Anpassungsbereich
der Abbaufläche Frimmersdorf insbesondere erreicht werden durch
- die Anlage von ca. 227 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und ca. 125 ha landwirt-
schaftlicher Nutzfläche mit 1 m Lössauftrag einschließlich des Wirtschaftswegenet-
zes. Mit Blick auf die ca. 125 ha landwirtschaftliche Fläche mit 1 m Lössauftrag im
Bereich des östlichen Seeufers bestehen keine landesplanerischen Bedenken da-
gegen, dass über eine mögliche zukünftige nachgelagerte Konkretisierungspla-
nung die landwirtschaftliche Fläche verkleinert und naturnah oder mit Sonderbioto-
pen mit einer anderen Bodenzusammensetzung als Löss angelegt wird. Im Gegen-
zug kann die verbleibende landwirtschaftliche Fläche mit der Zielsetzung der Nach-
haltigkeit mit einem erhöhten Lössauftrag versehen werden. In die sem Zuge der
Konkretisierungsplanung kann das Höhengefälle und der mit Blick auf die Gewäs-
serqualität gebotene Abstand der landwirtschaftlichen Fläche zum Tagebausee be-
rücksichtigt werden. Die Konkretisierungsplanung, einschließlich der finalen Ab-
stimmung zwischen den an dieser Plankonkretisierung zu beteiligenden Stellen,
muss rechtzeitig vor der tatsächlichen Verkippung, die sich aus der technischen
Abwicklung des Tagebaus ergibt, abgeschlossen sein. Eine solche Konkretisie-
rungsplanung hat keine nachteiligen wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamt-
umweltverträglichkeit zur Folge.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
8
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
- die Anlage von ca. 345 ha Forstflächen, z. B. in den Böschungsbereichen des Ta-
gebausees oder den Böschungsbereichen im Areal der Entwicklungsfläche für
Strukturwandelprojekte,
- die Anlage von rund 81 ha mit Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA), die eine
Vernetzung des Elsbachtals mit dem Jüchener Wäldchen und den Uferbereichen
des Tagebausees ermöglichen und der ökologischen Aufwertung dienen,
- die Anlage einer ca. 2.216 ha großen Wasserfläche mit einem Seeablauf Richtung
Niers, die ein wertvolles Trittsteinbiotop insbesondere für die Zugvögel und einen
wertvollen Lebensraum für die an Feuchtigkeit gebundenen Tier - und Pflanzenar-
ten darstellt. Ebenfalls dienen die Wasserfläche, wie auch die Forstbereiche der
Erholungsnutzung.
In den vorgenannten Angaben sind die Flächenangaben des Änderungs - bzw. Über-
planungsbereichs im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf enthalten.
Zur Verdeutlichung der Unterschiede in den Flächen - und Nutzungsänderungen im
Vergleich zur ursprünglichen Planung des Braunkohlenplans Frimmersdorf werden die
Nutzungsarten und Flächenangaben nachfolgend auch separat dargestellt:
Nutzungsarten – Wiedernutzbarmachung gemäß Änderung des Braunkohlenplans
Garzweiler II (Vorhaben gem. LE 2023) in Hektar (ca. Angaben)
Landwirt-
schaft
Landwirtschaft
mit 1 m Löss-
auftrag
Forst Landschafts-
gestaltende
Anlagen
(LGA)
Wasser Entwick-
lungsfläche
Strukturwan-
del
Sonstige
Flächen
Summe
Änderungsbe-
reich Braun-
kohlenplan
Frimmersdorf
nach Überpla-
nung
- 42 154 81 306 150 - 733
Nutzungsarten – Wiedernutzbarmachung gemäß Braunkohlenplan Frimmersdorf in Hektar
(ca. Angaben)
Landwirt-
schaft
Landwirtschaft
mit 1 m
Lössauftrag
Forst Landschafts-
gestaltende
Anlagen
(LGA)
Wasser Entwick-
lungsfläche
Strukturwan-
del
Sonstige
Flächen
Summe
Änderungsbe-
reich Braun-
kohlenplan
Frimmersdorf
1985
712 - 17 - - - 4 (Ver-
kehrsflä-
chen)
733
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
9
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Die Bergbautreibende hat hierzu UVP/UP-Angaben (2025) gemacht (Kapitel 2.6.2).
Bei der Herstellung der Forstflächen sind bodenständige Gehölze zu verwenden.
In den UVP/UP-Angaben (2025) trifft die Bergbautreibende Aussagen zur Anlage von
Forstflächen und Flächen für Landschaftsgestaltende Anlagen (LGA), die vorwiegend
mit Holzarten entsprechend der natürlichen potentiellen Waldgesellschaften angelegt
werden.
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) und der naturnahe Gewässerausbau sol-
len zur Steigerung der ökologischen Vielfalt der Landschaft die landw irtschaftlichen
Flächen durch Grünauflockerungen anreichern. Die Landschaftsgestaltenden Anlagen
(LGA) dienen auch zur Umsetzung erforderlicher artenschutzrechtlicher Maßnahmen
für geschützte Tiere, die im Tagebauvorfeld ihren Lebensraum verlieren. Weiterhin soll
durch eine abwechslungsreiche Trassierung der Wirtschaftswege die landwirtschaftli-
che Fläche auch die Funktion als Erholungsraum erfüllen.
Als Maßnahmen kommen hierfür u. a. in Betracht:
- Kleinmodellierungsböschungen mit standortgerechten Gehölzen,
- Hecken und Saumbiotope,
- Eingrünung der Wegeränder,
- Schaffung von Sonderstandorten mit mageren Böden,
- Ausbau der Fließgewässer nach der Richtlinie für die Entwicklung naturnaher
Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen – „Blaue Richtlinie“ (LANUV NRW),
- Schaffung ungenutzter, mindestens 5 m breiter Streifen, u. a. entlang von Wegen,
zur Stabilisierung der Agrarlandschaft.
Die Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sollen ca. 81 ha betragen. Der Braun-
kohlenplan übernimmt die Funktion des Landschaftsrahmenplanes. In dieser Rolle
kann vom Träger der Landschaftsplanung (in eigener Zuständigkeit und Kostenträger-
schaft) über die Wiedernutzbarmachung nach BBergG hinaus eine Landschaftsent-
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.2 Gliederung der Landschaft
10
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
wicklung im Rahmen von 20 ha ermöglicht werden. Die Belangabwägung ist im ent-
sprechenden Landschaftsplanverfahren durchzuführen. Im Rahmen von Flurbereini-
gungsverfahren sollten zu gegebener Zeit im Konsens Möglichkeiten gesucht werden,
die Flächenanteile der Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) zu erhöhen.
Die Flächenangaben für die S traßen beinhalten die nach Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) definierten Flächen des Straßenkörpers, das sind insbesondere der Straßen-
grund, Straßenunterbau, Straßendecke, Brücken, Tunnel, Durchlässe, Dämme, Grä-
ben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmau ern, Lärmschutzanlagen,
Trenn-, Seiten -, Rand - und Sicherheitsstreifen. Die erforderlichen Planungen und
Maßnahmen sind so rechtzeitig einzuleiten und mit den zuständigen Behörden abzu-
stimmen, dass das Ziel nicht gefährdet wird.
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und dem Bundesnatur-
schutzgesetz,
- in der Bauleitplanung.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.3 Tagebausee
11
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
8.3 Tagebausee
Ziel: Der Tagebausee ist in Form und Gliederung entsprechend der Nutzung als
wasserorientierter Freizeit- und Erholungsschwerpunkt zu gestalten mit
Schwerpunkten der landschaftsbezogenen Erholung im östlichen Teil.
Der Bereich des östlichen Seeufers bis zur nordöstlichen Uferzone und
die Buchten zwischen Keyenberg und Holzweiler sowie Holzweiler und Ja-
ckerath sind dem Naturschutz vorbehalten. Areale mit Schwerpunkt auf
Freizeitnutzung sind insbesondere im Bereich der Ortslagen sowie im Be-
reich des Bandeinschnitts und des nordöstlichen Seeufers vorzusehen.
Die den See umgebenden, standortgerecht zu bewaldenden Kippenbö-
schungen und der Abfluss des Sees in die Niers sind in ihrer Modellierung
den vorgenannten Funktionen dieser Bereiche entsprechend zu gestalten
und standsicher anzulegen.
Wasserbezogene Zwischennutzungen während des Füllvorganges sind -
unter Beachtung von Sicherheitsaspekten - erst ab Erreichen eines Was-
serstands vor den Böschungen des halben Zielwasserstandes (+ 66 m
NHN) an besonders ausgewiesenen Stellen zu ermöglichen.
Um den Tagebau für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen, sollen Zu-
gänge in den Tagebau angelegt werden, die auf definierten Wegen eine
Zwischennutzung und einen sicheren Aufenthalt im Tagebau ermögli-
chen.
An ausgewählten Bereichen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen
werden, dass z. B. durch Stege oder schwimmende Plattformen die Nut-
zung der Wasserfläche ermöglicht wird.
Die Realisierung von ökologischen Flachwasserzonen und von weiteren
ökologischen Bereichen im Uferbereich ist vorzusehen.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaube reiches
8.3 Tagebausee
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Erläuterung:
Der als Folge des Massendefizits verbleibende Restraum ist durch Anlage eines Ta-
gebausees zu rekultivieren (Kapitel 1.3).
Nach den UVP/UP-Angaben (2025) der Bergbautreibenden (Kapitel 1.1.3.1) ist in dem
verbleibenden Restraum die Anlegung eines rund 2.216 ha großen Tagebausees ge-
plant. Die Zielwasserspiegelhöhe ist bei rund + 66 m NHN geplant, so dass sich eine
größte Tiefe von rd. 170 m ergibt. Die Seebefüllung beginnt 2036 (nach dem Ende der
Braunkohlengewinnung im Jahr 2030 bzw. 2033 gemäß KVBG) und wird ca. 30 Jahre
dauern.
Die Generalneigung des Kippenböschungssystems im Tagebausee soll nicht steiler
als 1:5 sein. Dabei ist durch wechselnde Böschungswinkel und geschwungene Bö-
schungslinien eine naturlandschaftliche Gestaltung anzustreben.
Für die Befüllung des Tagebausees ist ein Einleitbauwerk zu errichten. Die Herstellung
des Einleitbauwerks ist nach Vorlie gen der genehmigungsrechtlichen Voraussetzung
vorgesehen.
Bereits während der Seebefüllung sind wasserwirtschaftlich bzw. gewässerökologisch
verträgliche Nutzungen innerhalb des Tagebausees zu ermöglichen. Dabei soll sich
die Art der Zwischennutzung und r äumliche Verortung an der Erläuterungskarte XX
„Zwischennutzung“ orientieren. Die Zulässigkeit von Zwischennutzungen und deren
Örtlichkeit bedarf der Freigabe durch die Bergbehörde. Die Freigabe kann aus Sicher-
heitsgründen jederzeit eingeschränkt oder widerrufen werden.
Im Jahr 2037 soll im Bereich des Tagebaus die Internationale Gartenausstellung (IGA)
ausgerichtet werden. Zwischennutzungen sollen im Hinblick auf deren Durchführung
mit den Planungen des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler abgestimmt werden
(siehe Kapitel 1, Ziel 1).
Tagebau-, bzw. Seezugänge sind ein zentraler Aspekt der Zwischennutzung des Ta-
gebaus während der Befüllung. Es besteht aus räumlicher Sicht die Zielsetzung, dass
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.3 Tagebausee
13
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
möglichst aus allen Freizeitschwerpunkten (Wanlo, Hochneukirch, B andtrasse) und
den Ortschaften Jackerath, Holzweiler und Keyenberg ein Zugang zum Tagebau in der
Zwischennutzung entwickelt wird. So könnte allen angrenzenden Ortschaften ein gut
erreichbarer Zugang in den Tagebau angeboten werden.
Wegeführungen im Tagebau sind grundsätzlich ab Erreichen eines Wasserstandes
vor der Böschung von einem Drittel des Zielwasserstands (+ 66 m NHN) möglich. Ta-
gebau-, bzw. Seezugänge sind dabei als Anschlüsse der umliegenden Erschließung
an die Wege innerhal b des Tagebaus zu verstehen. Ein Tagebau -, bzw. Seezugang
ist nicht gleichzusetzen mit einem Zugang zur Seewasserfläche (Wasserzugang).
Um auch Wasserzugänge zu ermöglichen sollen an ausgewählten Standorten schwim-
mende Elemente ab Erreichen eines Wassersta nds vor den Böschungen von ½ des
Zielwasserstandes (+ 66 m NHN) - an der ansteigenden Wasserlinie vorgesehen wer-
den (z. B. Steganlagen und Pontons). Die genaue Anzahl und Verortung dieser Ele-
mente sind im weiteren Umsetzungsprozess zu bestimmen.
Als Zwischennutzung während der Seebefüllung soll die Errichtung von Anlagen zur
Erzeugung Erneuerbarer Energien und ggf. zur Speicherung von Energien, einschließ-
lich Floating-Varianten, ermöglicht werden.
Um die obersten Böschungsabschnitte des Tagebaus, die erst gegen Ende der See-
befüllung geflutet werden, vor möglichen Erosionen zu schützen, sind diese zu begrü-
nen. Im Planfeststellungsverfahren für die Herstellung des Tagebausees wird zu prü-
fen sein, ob aus Gründen der Wasserqualität die Begrünung der Böschungen bei fort-
schreitender Befüllung des Tagebausees ganz oder teilweise wieder beseitigt werden
muss.
In den Uferbereichen des Tagebausees sind ökologische Flachwasserzonen vorzuse-
hen. Die ökologischen Flachwasserzonen bewirken eine Erhöhung der strukturellen
Vielfalt und damit eine Aufwertung des Ökosystems und sollten nur Naturschutzzwe-
cken vorbehalten bleiben. Ihre Bespannung mit Wasser erfolgt im Zuge des ansteigen-
den Seewasserspiegels.
Dabei soll für Erholungssuchende und zur Freizeitbetätigung ein struk turreiches, na-
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.3 Tagebausee
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
turnahes, abwechslungsreiches und somit attraktives Gebiet im Bereich des nördli-
chen, westlichen und südlichen Seeufers angrenzend an die Ortslagen, im Norden des
Ostufers sowie südlich des Bandeinschnittes geschaffen werden. Insbesondere der
östliche Teil ist für eine landschaftsbezogene (stille) Erholung vorzusehen. Dieser Be-
reich ist horizontal und vertikal in natürlich wirkender, abwechslungsreicher Form zu
gliedern.
Die Erschließung des Sees soll durch vorhandene und neu herzustellende Straßen
erfolgen (Kapitel 7.1 und 7.2).
Die Buchten zwischen Keyenberg und Holzweiler, zwischen Holzweiler und Jackerath
sowie der östliche Abschnitt des Seeufers bis zur nordöstlichen Uferzone, in der der
Schwerpunkt auf Freizeitnutzung liegt, sind dem Naturschutz vorbehalten.
Die räumliche Verortung der verschiedenen Nutzungen soll sich dabei an der Erläute-
rungskarte XX „Nutzungsschwerpunkte“ orientieren.
Die Darstellung der Erläuterungskarten basiert unter anderem a uf dem „Masterplan
Seeentwicklung Garzweiler“ des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler.
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren,
- im Flurbereinigungsverfahren,
- im Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz,
- im Verfahren nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW und dem Bundesnatur-
schutzgesetz.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.4 Böden
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
8.4 Böden
Ziel: Der beim Abbau gesondert zu gewinnende Löss ist bei der Wiedernutz-
barmachung der Erdoberfläche so aufzubringen, dass eine ungeschmä-
lerte land- und forstwirtschaftliche Kulturfähigkeit in möglichst kurzer Zeit
wieder erreicht wird. F ür die forstliche Wiedernutzbarmachung ist Forst-
kies mit unterschiedlichen Lössanteilen zu verwenden. Bei den Böschun-
gen ist durch Mischung mit anderen Bodenanteilen zugleich eine mög-
lichst hohe Sicherung der Standfestigkeit anzustreben, für die vorgesehe-
nen Landschaftsgestaltenden Anlagen (LGA) sind bei der Wiederherstel-
lung der Erdoberfläche die notwendigen Standortvoraussetzungen zu
schaffen.
Der zur Wiedernutzbarmachung notwendige Löss ist rechtzeitig zu si-
chern. Hierüber ist rechtzeitig ein Nachweis zu führen. Lössüberschüsse
und L össmangel sind zwischen Tagebauen auszugleichen, soweit dies
möglich und vertretbar ist. Lössboden ist grundsätzlich für die Oberflä-
chenwiederherstellung zu verwenden.
Erläuterung:
In den UVP/UP-Angaben (2025) der Bergbautreibenden werden Ausführungen zu den
Bodenverhältnissen im Abbaugebiet gemacht (Kapitel 2.2.3). Es kommen annähernd
flächendeckend fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs -
und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit (sehr schutzwürdig) vor. Kleinräu-
mig liegen auch fruchtbare Böden mit hoher Funktionserfüllung als Regelungs - und
Pufferfunk-tion / natürliche Bodenfruchtbarkeit (schutzwürdig) vor sowie Böden mit
großem Wasserrückhaltevermögen. Diese Böden besitzen ein großes Wasserrückhal-
tevermögen, welches wichtig hinsichtlich der Reglerfunktion für den Wasserhaushalt
aber auch für den qualitativen Grundwasserschutz und die Kühlung in Siedlungsker-
nen ist.
Durch den Tagebau wird der Boden vollständig umgelagert. Die Rek ultivierung der
landwirtschaftlichen Flächen soll entsprechend den Richtlinien der Bezirksregierung
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.4 Böden
16
Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Arnsberg für die landwirtschaftliche Wiedernutzbarmachung von Braunkohlentage-
bauen in ihrer jeweils gültigen Fassung erfolgen.
Hierbei ist Löss und Lösslehm vermengt als kulturfähiges Material zu verwenden. Das
Aufbringen soll in der Regel trocken erfolgen und im gesetzten Zustand mindestens
2 m mächtig sein. Bodenverdichtungen sind zu vermeiden. Eine Ausnahme hierzu
stellt die rund 125 ha große l andwirtschaftliche Fläche am Ostufer des Tagebausees
dar. Aufgrund der Verkleinerung des Abbaufeldes kann im Vorfeld nicht ausreichend
Löss für eine zuvor beschriebene Rekultivierung gewonnen werden, so dass hier eine
reduzierte, rund 1 m mächtige Lössschicht aufgebracht wird.
Auf den forstlich zu rekultivierenden Flächen ist entsprechend den Richtlinien für das
Aufbringen von kulturfähigem Bodenmaterial bei forstlicher Wiedernutzbarmachung
für die im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergwerke in ihrer jeweils gültigen Fas-
sung sog. Forstkies (enthält einen Lössanteil) aufzubringen. Der Forstkies mit gerin-
gem Lössanteil ist vorwiegend im Böschungsbereich, der Forstkies mit hohem Lös-
santeil insbesondere für ebene Flächen vorzusehen. Bei der Wiederherstellung de r
Erdoberfläche sind unterschiedliche Standortbedingungen einschließlich sogenannter
"extremer" Standortverhältnisse (trockene, magere, kalkhaltige, saure, bindige, nasse
Böden, unterschiedliche Exposition) als Grundlage für eine vielfältige Pflanzen - und
Tierwelt zu schaffen.
Der hohen Bedeutung des Lössbodens für den land- und forstwirtschaftlichen Ertrags-
reichtum in der Niederrheinischen Bucht entsprechend muss die Funktionserhaltung
dieser natürlichen Lebensgrundlage langfristig gesichert werden. Es ist notwendig, die
revierweit jeweils zur Verfügung stehenden und erforderlichen Lössmengen als Aus-
gangsdatenmaterial zu erfassen.
Lössüberschüsse und Lössmangel sind zwischen den Tagebauen auszugleichen. So-
weit darüber hinaus mehr verwertbarer Löss ansteht , ist auch dieser Löss gesondert
zu gewinnen und als oberste Bodenschicht bei der Wiederherstellung von Oberflächen
zu verwenden.
8 Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches
8.4 Böden
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Vorentwurf Braunkohlenausschuss - Stand Juni 2025
Umsetzung und Konkretisierung des Ziels insbesondere:
- im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8)
14883 Zeichen
Seite 1 von 5 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0858 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Andreas Krimphoff / Johanna Weber Telefon 0221 / 147 - 4676 / - 4613 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.06.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 13.06.2025 4. zur Kenntnis TOP: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ - Planentwurf einzelner Kapitel 7 und 8 Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä - chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ sowie das Ergebnis der Beratungen im Arbeitskreis Garzweiler II vom 27.05.2025 zur Kenntnis und bittet die Regio - nalplanungsbehörde diese dem noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde zu legen. Erforderlich werdende Änderungen würden durch die Regionalplanungsbehörde angezeigt und erneut zum Beschluss vorgelegt. Erläuterungen: Hintergrund / Zum Stand des Verfahrens: Als Anschlussplanung an den Tagebau Garzweiler I wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Lan- des Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Gel- tungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen. Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsverfahren ein. Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler zu - nächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Den Verlauf des Änderungsverfahrens ab 2016 bis 2022 können Sie überschlägig der folgenden tabellarischen Übersicht entnehmen. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 2 von 5 DATUM VERFAHRENSSCHRITT WESENTLICHE INHALTE 2016 Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen grundlegende Änderung der politischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen o Der Tagebau Garzweiler II wird so verklei - nert, dass die Ortschaft Holzweiler, die Sied- lung Dackweiler und der Hauerhof nicht um - gesiedelt werden. o Der Restsee ist in kompakter Form westlich einer A 61 neu, angrenzend an das unver - ritzte Gebirge und ohne Kontakt zu ungekalk- ten Kippenbereichen unter Wahrung einer naturnahen Gestaltung zu planen. o Insellage Holzweiler ist zu vermeiden; Min - destabstand von 400 m zur Abbaugrenze 03.03.2017 Beschluss Braunkohlenausschuss Feststellung der wesentlichen Änderung der Grundannahmen aufgrund der LE 2016 und Er - forderlichkeit eines Änderungsverfahrens 18.05.2018 Beschluss Braunkohlenausschuss Auftrag an Regionalplanungsbehörde Köln, einen Vorentwurf auf Grundlage des neuen Abbaukon- zeptes zu erarbeiten. SOMMER 2018 FRÜHZEITIGE UNTERRICH- TUNG UND SCOPING Festlegung des Untersuchungsrahmens JANUAR 2019 Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braun - kohlenverstromung in Deutschland 14.08.2020 Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungs- gesetzes (KVBG) o Frühzeitiger und geordneter Braunkohleaus - stieg o Feststellung der energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Erforderlichkeit TB Garz - weiler für eine gesicherte Energieversorgung in den Grenzen der LE 2016 o Beendigung der Kohlegewinnung in Garz - weiler II 2038 (Überprüfung des Abschluss - datums 2035) 23.03.2021 Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen o Abschlussdatum Garzweiler II bleibt der 31.12.2038 o Vergrößerung der Abstände der Abbau - grenze zu den Ortsrändern auf mindestens 400 m, wenn möglich 500 m o Wiederherstellung einer leistungsfähigen verkehrlichen Verbindung der Anschlussstel- len Mönchengladbach-Wanlo und Titz Jacke- rath so, dass der östliche Seebereich samt anschließender Flächen den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige Raumentwicklung und landschaftsorientierte Erholung gerecht werden kann. o Die Befüllung der Restseen soll auf einen Zeitraum von möglichst 40 Jahren nach Ende der Braunkohleförderung ausgerichtet wer - den. o Die fachlichen Anforderungen an die Seege- staltung der Leitentscheidung aus 2016 gel - ten unverändert. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 3 von 5 28.05.2021 NEUKONSTITUIERUNG BRAUNKOHLENAUSSCHUSS 13.12.2021 Beschluss Braunkohlenausschuss Aufforderung an die Bergbautreibende zur Vor - lage einer aktualisierten Vorhabenbeschreibung 01.08.2022 Beauftragung Fachgutachten zur Abraumbilan - zierung und hydrogeologische Auswirkungsanalyse im Tagebau Garzweiler für unterschiedliche Ausstiegsszenarien mit Alternativen- Entwicklung o Unabhängige fachliche Überprüfung des Ausstiegs 2033 und 2030 aus bergbau- / fachplanerischer Sicht o Variantenentwicklung o Bewertung 04.10.2022 Politische Verständigung des BMWK, des MWIKE und der RWE Power AG auf einen vorgezogenen Kohleausstieg 2030 25.11.2022 Beschluss Braunkohlenausschuss Neustart des Änderungsverfahrens Garzweiler II NOVEM- BER 2023 Abschlussbericht Fachgutachten Garzweiler 14.11.2023 Beauftragung Ergänzungsgutachten o Überprüfung der angepassten Vorhabenbe- schreibung vor dem Hintergrund der LE 2023 Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bis - herigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenaus - schuss beauftragte die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wieder- nutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 19.12.2022 erfolgte eine Änderung des KVBG. Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Not- wendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Ener- gieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ort - schaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss die Änderung des Braunkohlenplans Garz - weiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Än - derung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wieder - nutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchführen. Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden wurden im Septem- ber 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der UVP unterrichtet. Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler vorgegeben. So gilt es, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zu - künftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ort - schaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 4 von 5 die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die LE 2023 schreibt darüber hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich, Berverath und der Holzweiler Höfe vor. Diese gilt es, zu Dörfern der Zukunft zu entwickeln. Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens im November 2023 legte die Bergbau - treibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschreibung vor, auf deren Grundlage mit Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt wurde. Stand der Entwurfserarbeitung: Die Kapitel 1 „räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahme“, 4 „Emissionen“, 5 „Kultur- und sonstige Sachgüter“ und 6 „Umsiedlung“ sowie ein Vorentwurf der Sozialverträglichkeitsprüfung (Kapitel 10) wurden fertiggestellt. In seiner 174. Sitzung am 21.03.2025 nahm der Braunkohlenaus- schuss diese Kapitel zur Kenntnis. Sie sollen vorbehaltlich noch erforderlicher Änderungen dem noch folgenden Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegt werden. Eine Beratung der Kapitel im Ar - beitskreis Garzweiler II ist im Vorhinein am 25.02.2025 erfolgt. Die Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ wurden nun fertiggestellt. Als Orientierung diente hier unter anderem der „Mas- terplan Seeentwicklung Garzweiler“ des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler, welcher dem TOP als Anlage beiliegt. Auch wenn im laufenden Änderungsverfahren die Erforderlichkeit von weiteren Änderungen an die- sen Kapiteln nicht in Gänze ausgeschlossen werden kann, so kommt die Regionalplanungsbehörde aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Auffassung, dass eine Änderung eher unwahr - scheinlich ist und die Kapitel mit Blick auf eine zügige Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens bereits in der vorliegenden Fassung beraten werden können. Sollte es im weiteren Erarbeitungspro- zess zu einem Änderungserfordernis kommen, würde dies dem Braunkohlenausschuss mitgeteilt, erläutert und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Änderung des Braunkohlenplanes beschränkt sich von Gesetzes wegen (§ 30 Abs.1 S.1 LPlG NRW) auf „erforderliche“ Änderungen. Als Grundlage für die anliegenden Kapitel wurde der Text des Braunkohlenplanes Garzweiler von 1995 genommen. Neu eingefügte, erforderliche Änderungen sind kenntlich gemacht. Es ist beabsichtigt, voraussichtlich mit dem Aufstellungsbeschluss, eine für sich lesbare Fassung mit Hervorhebung der Änderungen zu erstellen. Zudem wird eine ergänzende Synopse erstellt, aus welcher die Streichungen in einzelnen Kapiteln, auch aufgrund von Funktions- losigkeit der gestrichenen Textpassagen, da ihre Verwirklichung aufgrund tatsächlicher oder recht - licher Entwicklungen auf unabsehbare Zeit offenkundig ausgeschlossen ist, ersichtlich sind. Kapitel 7 trifft Festlegungen zu noch herzustellenden Ersatzstraßen im Bereich und im Umfeld des Tagebaus Garzweiler II. Kapitel 8 befasst sich mit den Grundzügen der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches. Es werden Ziele zur Oberflächengestaltung, der Gliederung der Landschaft, dem Tagebausee und den Böden formuliert. Unter anderem wird dabei auch auf die Möglichkeit von Zwischennutzungen während der Seebefüllung eingegangen. Die letzten noch ausstehenden Kapitel 0 „Allgemeine Erläuterungen“, 2 „Wasserhaushalt“, 3 „Natur- haushaushalt“ und 9 „Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung“ sowie die zeich- nerischen Festlegungen und Erläuterungskarten sind aktuell in der Erarbeitung und werden für die 176. Sitzung des BKA am 26.09.2025 vorgelegt. Nach deren Fertigstellung werden auch diese In - halte im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss im Arbeitskreis vorberaten. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0858 Seite 5 von 5 Beratungen des AK Garzweiler II vom 27.05.2025 Auch wenn im laufenden Änderungsverfahren die Erforderlichkeit von grundsätzlichen Änderungen an den vorliegenden Kapiteln nicht in Gänze ausgeschlossen werden kann, so kommt die Regional- planungsbehörde aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Auffassung, dass eine Änderung eher unwahrscheinlich ist und die Kapitel mit Blick auf eine zügige Durchführung des Braunkohlen - planverfahrens bereits beraten werden können. Sollte es im weiteren Erarbeitungsprozess zu einem Änderungserfordernis kommen, würde dies dem Braunkohlenausschuss mitgeteilt, erläutert und er- neut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegenden textlichen Erläuterungen der Kapitel 7 „Verkehr“ und 8 „Grundzüge der Oberflä - chengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches“ wurden in der Sitzung des Ar - beitsreis Garzweiler II am 27.05.2025 inhaltlich diskutiert und beraten. Weiteres Vorgehen: Nach Kenntnisnahme der in den Anlagen zur Verfügung gestellten Kapitel, werden diese dem Braun- kohlenplanvorentwurf zugrunde gelegt. Nach Vorlage der Unterlagen zur Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Berg- bautreibende Ende Januar 2025, ist es nun möglich die noch ausstehenden Kapitel zu erarbeiten und nach deren Fertigstellung im Arbeitskreis Garzweiler II zu beraten. Dabei wird ein frühzeitiger Versand berücksichtigt, es soll jedoch keine Möglichkeit bestehen, wie bei den Kapiteln 1, 4, 5 und 6 mit 10, vorab Stellung zu nehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Entwurfserarbeitung des gesamten Braunkohlenplanvor - entwurfs. Nach Fertigstellung eines vollständigen Braunkohlenplanvorentwurfes würde die Aufstel - lung des Braunkohlenplans inkl. der bereits beratenen und zur Kenntnis genommenen Kapitel als Gesamtwerk zunächst im Arbeitskreis beraten und schließlich im Braunkohlenausschuss beschlos- sen werden. Anschließend würde die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 4_Kapitel 7_Verkehr 2. Anl. 2 zu TOP 4_Kapitel 8_Grundzüge Oberflächengestaltung Wiedernutzbarmachung 3. Anl. 3 zu TOP 4_Niederschrift AK GWII 27.05.2025 4. Anl. 4 zu TOP 4_Masterplan Seeentwicklung Garzweiler
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0858
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 13.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 14:33