V/0550/2008
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Starter Kids e.V.
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Vorlage Starterkids Anlage 3 Vereinskonzeption
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Starter-Kids e.V. - Vereinskonzeption — KJHG 8 1:“Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kindheit ist eine spezifische und vielleicht die bedeutendste Entwicklungsphase im Leben eines Menschen. Sie ist die subjektiv biographische Lebensetappe, in der die Fundamente der psychischen, physischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung gelegt werden. Somit bildet sie die Etappe des Heranwachsens, des Erkundens und Erlernens, der Identitätsbildung, des Aufbaus zwischenmenschlicher Beziehungen, des Entstehens von Verhaltensregularien sowie Norm- und Wertvorstellungen, der Herausbildung eigener Urteils- und Handlungsfähigkeit sowie der Befähigung zur Zukunftsbewältigung. Zugleich ist die Kindheit, ebenso wie die sich anschließende Jugendphase, eine gesellschaftlich bestimmte Lebenslage, abhängig von gesellschaftlichen Bedingungen. Da die Entwicklungsetappe „Kindesalter“ gegenwärtig in Deutschland durch gravierende Unterschiede in den Lebensbedingungen gekennzeichnet ist, führt die Kluft zwischen steigendem Wohlstand und wachsender, insbesondere durch zunehmende Arbeitslosigkeit von Eltern hervorgerufener Armut, verbunden mit dem Heranwachsen von Kindern unter Bedingungen ökonomischer Deprivation, zu einer sozialen Polarisation zwischen den Kindern. Als direkte Folge treten immer stärkere Unterschiede in den materiellen und sozialen Lebensbedingungen auf; die individuellen Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern in Armutslagen sind erheblich eingeschränkt und die Chancengleichheit für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung und Sozialisation ist erkennbar beeinträchtigt. Kinder haben besondere Bedürfnisse und sind auf zufriedenstellende und förderliche Lebensbedingungen angewiesen. Die Projekte von Starter-Kids e.V. sind also auf die Entwicklungserfordernisse und Bedarfsnotwendigkeiten der Kinder ausgerichtet. Wissenschaftliche Armutsforschung (vgl. BUTTERWEGGE 2000; BRADBURY 2000) und Praxis zeigen, dass ein hoher Bedarf an präventiven Handlungskonsequenzen besteht, um entwicklungshemmende Folgen von Kinderarmut einzuschränken. Starter-Kids e.V. erarbeitet im Zusammenspiel mit vernetzten, interdisziplinären Teams aus Wissenschaft und Praxis einen konkreten Förderungskatalog, der Möglichkeiten für Maßnahmen zur Linderung und Abwehr von Kinderarmut und deren psychosozialen und gesundheitlichen Folgen anbietet. Konzeption 1 Konkrete Förderschritte 1.1 Sprachbereich Die bereits bestehenden Maßnahmen der Sprachförderung in Grundschulen sollen in Anbetracht der angespannten Kassenlage sichergestellt und ausgebaut werden, Gespräche mit Schulleitungen von Grundschulen in sozialen Brennpunkten ergaben: > Es besteht zusätzlicher Förderbedarf im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" für Kinder mit Migrationshintergrund und Deutsch als Muttersprache bei Kindern aus Armutslagen. > Starter-Kids e.V. erarbeitet mit LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen jeweils auf den konkreten Einzelfall zugeschnittene Sprachförderungsprojekte und Maßnahmen (z.B. im Bereich Logopädie). > Außerdem soll'dem Vorschulbereich ein wichtiger Stellenwert zukommen. Auch hier sind in Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Fachkräften Projekte gemeinsam zu entwickeln. > Wünschenswert ist ebenso die Einbeziehung der Eltern in z.B. Spielgruppen, in denen Logopäden stützend tätig sind. Die für die Realisierung der Projekte notwendige Finanzierung ist Aufgabe von Starter-Kids e.V., 1.2 Gesundheitspflege/-förderung Die Projekte von Starter-Kids e.V. im Bereich Gesundheitspflege und Gesundheitsförderung sollen den allgemeinen Gesundheitszustand von Kindern verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung von sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Ziel ist es, unter aktiver Beteiligung der Betroffenen (Partizipation) die jeweiligen Gesundheitspotenziale im Lebensbereich zu ermitteln und im konkreten Setting, d.h. Kindergarten und Schule, einen Prozess geplanter organisatorischer Veränderungen anzuregen und zu unterstützen. Es ist ein Prozess, der über die Schaffung gesundheitsgerechterer Verhältnisse die gesundheitliche Situation der Betroffenen nachhaltig verbessert. Gerade sozial benachteiligte Zielgruppen sind in der Regel überfordert, aus eigener Kraft Verhaltensänderungen in ihren Alltag zu integrieren. Kinder aus Armutslagen sind besonders darauf angewiesen, dass ungünstige Bedingungen und Strukturen bzw. soziale Bezüge, in denen sie leben, mit Hilfe von außen verändert werden. Wichtig sind: > Der Ausbau und die Vernetzung der Kooperationsfähigkeit innerhalb des jeweiligen Settings. > Zusammenwirken der beteiligten Akteure (z.B. Krankenkassen, Schulen, Ämter, KiTas) mit ihren Kompetenzen und Ressourcen. Der besondere Vorteil von Settings wie Schule, Kindergarten und Hort besteht darin, dass sich einerseits sozial Benachteiligte dort erreichen lassen, andererseits jegliche Form einer kontraproduktiven Stigmatisierung vermieden wird (vgl. 2.2 Punkt 3), da in diesen Settings nicht nur sozial Benachteiligte anzutreffen sind. Parallel zudem Bemühen, Gesundheit als Organisationsprinzip in Settings zu integrieren und zu etablieren, möchte Starter-Kids e.V. weiterhin auch die persönliche Handlungsfähigkeit von Kindern für die Gestaltung ihrer gesundheitlichen Lebensbedingungen stärken (Empowerment) und sie zu gesundheitsgerechtem Verhalten motivieren und befähigen. Konkrete Bereiche sind: > Ernährung >» Körperpflege > Körperbewusstsein >» Bewegung >» Psychomotorik > Suchtprävention. 1.3 Kultureller und rekreativer Bereich Ausgangspunkt ist die vorherige Sicherstellung der Grundbedürfnisse „Wohnen“ und „Sich Ernähren‘. Entwicklungsbenachteiligungen auf höherer Ebene können durch Maßnahmen und Förderungen im künstlerischen, musischen, motorischen und rekreativen Bereich ausgeglichen werden. In diesem Bereich dreht es sich also um soziale Bedürfnisse und Entwicklungsbedürfnisse der Kinder. In unserer aktuellen pädagogische Arbeit als Erzieher hat der musisch- künstlerische Bereich einen hohen Stellenwert und reicht vom Verfassen von Kurzgeschichten über das Komponieren von eigenen Liedern bis zur kreativen Gestaltung unserer Einrichtung, inspiriert durch Museums- und Ausstellungsbesuche. Starter-Kids e.V. unterstützt die Vernetzung zwischen Kindertageseinrichtungen, Schulen und Theatern, Freien Musikern und Bildungseinrichtungen. Des Weiteren wird die Einrichtung von Lese- und Schreibwerkstätten angestrebt, in denen Autoren und Literaturwissenschaftler zunächst ehrenamtlich tätig sind. Die Daseinsgrundfunktion „Sich Erholen“ ist von großer Bedeutung insofern, als dass benachteiligte Kinder weniger Primärerfahrungen als Sekundärerfahrungen durch das Fernsehen machen. Starter-Kids e.V. organisiert für Kinder - gegebenenfalls unter Einbeziehung der Eltern - Möglichkeiten der nachhaltigen Rekreation. Diese reichen von Naherholungsexkursionen bis zu Auslandsaufenthalten mit kulturellem Programm. 1.4 Begabungs- und Neigungsförderung Benachteiligte Kinder aus Armutslagen nutzen in der Regel keine Einrichtungen, die ihre Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen fördern und entwickeln. So erlernen sie z.B. kaum Instrumente, werden oft nicht ausreichend sportlich oder künstlerisch gefördert. Starter-Kids e.V. stellt sowohl Materialien (z.B. Instrumente, Sportgeräte) als auch Fachkräfte zur Verfügung, die in den Settings oder geeigneten Lemorten Kinder bei der Entdeckung und Entfaltung ihrer Neigungen und Begabungen unterstützen. 1.5 _Kognitiver Entwicklungsbereich Angesichts großer Veränderungen und neuer Aufgaben ist heute mehr denn je die Fähigkeit und Bereitschaft zu lebenslangem Lernen nötig. Das verlangt, dass Kinder - nicht zuletzt als Schülerinnen und Schüler - in verstärktem Umfang das Lernen lernen (u.a. Arbeitstechniken/-methoden). Die Beherrschung verschiedener Methoden des Erwerbs von Kenntnissen, soziale Kompetenzen, das Erkennen des eigenen Lernverhaltens und die Mitbestimmung bei Zielen, Inhalten und der Gestaltung von Lernprozessen, tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler sich Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbst aneignen. Kinder aus Armutslagen sind hier in besonderer Weise zu fördern. Starter-Kids e.V. arbeitet mit LehrerInnen und Erzieherinnen bei der Entwicklung didaktisch-methodischer Maßnahmen, ihrer Umsetzung und organisatorischen Konsequenzen zusammen. Die von Starter-Kids e.V. geförderten, von Fachkräften durchgeführten Projektein Grundschulen und Kindergärten stärken das selbstständige Lernen und das Vertrau- en der Kinder in die eigenen Fähigkeiten. Zur Gestaltung des eigenen Lebens gehört es, Probleme zu erkennen und Aufgaben zu übernehmen und dabei auftretende Widerstände zu überwinden. Die Erfahrung, alleine oder gemeinsam Leistungen erbringen zu können, stärkt das Selbstbewusstsein und die Bereitschaft sich neuen Aufgaben zu stellen. Das Bewusstsein, zur eigenen Leistungen fähig zu sein, istein wesentlicher Bestandteil eigener Identität. Die Projekte von Starter-Kids e.V. verstehen sich als notwendige Ergänzungsmaß- nahmen zu den bereits bestehenden Realisierungen in den Schulen. Aufgrund der öffentlichen Kassenlage sind die Mittel für zusätzliche Förderstunden stark gekürzt worden, was sich besonders negativ auf Kinder aus Armutslagen auswirkt. 2 Organisation 2.1 Gründung des Vereins und Fördervereins Zur Verwirklichung der unter Punkt 1 aufgeführten Fördermaßnahmen und der in Punkt 2.2 formulierten Ziele ist der Verein Starter-Kids e.V. gegründet worden. Der Verein ist vom Finanzamt der Stadt Münster als gemeinnützig anerkannt worden und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer VR 4347 eingetragen. 2.2 Vereinsziele und Aufgabenbereiche Das vorrangige Ziel von Starter-Kids e.V. besteht darin, den Kindern das Aufwachsen zu erleichtern und ihre Rechte auf allseitige Persönlichkeitsentwicklung und gelingende Sozialisation bei freier Entfaltung ihrer Individualität und Chancengleichheit zu garantieren. Gerade eine unbürokratisch und effizient arbeitende Nichtregierungsorganisation wie Starter-Kids e.V. kann in diesem Sinne tätig werden. 1. Starter-Kids e.V. trägt dazu bei, die Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern aus Armutslagen zu verbessern. 2. Starter-Kids e.V. entwickelt, fördert und unterstützt präventive und intervenie- rende Maßnahmen und Projekte, die entwicklungshemmende Folgen von Kinderarmut einschränken und die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern positiv beeinflussen. 3. Die Projekte, Maßnahmen und kompensatorischen Unterstützungsangebate werden von Starter-Kids e.V. so gestaltet, dass sie weder diskriminierenden noch stigmatisierenden Charakter haben. 4. Wichtig für Starter-Kids e.V. ist eine enge Kooperation mit Schulen, Kindergärten, Horten, KiTas, Ämtern, Krankenkassen, Institutionen, Organisationen und Netzwerken. 2.2.1 Zielgruppe Schwerpunktmäßig werden Kinder bis zum 10. Lebensjahr gefördert. 3 Literatur Butterwegge, Chr. [Hg.] (2000): Kinderarmut in Deutschland. Ursachen, Erscheinungsformen und Gegenmaßnahmen. Frankfurt/New York. Bradbury, B. et al (2000): Child poverty dynamics in seven nations. Florenz. UNICEF [Hg.] (2000): Young people in changing societies. Regional Monitoring Report, No. 7. Florenz.
Vorlage Starterkids Anlage 2 Vereinssatzung
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81 82 83 1) (2) (3) (4) Vereinssatzung Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Starter-Kids e.V. Projekte und Hilfen zur Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern Sitz des Vereins ist Münster i.Westf. Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Münster eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland aus Armutslagen. Im Vordergrund stehen hierbei die Entwicklung, Förderung und Unterstützung präventiver und intervenierender Maßnahmen und Projekte, die entwicklungshemmende Folgen von Kinderarmut einschränken und die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern positiv beeinflussen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen und Projekte in folgenden Bereichen: - > Sprachförderung - Gesundheitspflege und -förderung - Kultur und Rekreation - Begabungs- und Neigungsförderung - Kognitive Entwicklung Steuerbegünstigung 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ö 85 86 Erwerb der Mitgliedschaft Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können nur natürliche volljährige Personen werden, die bereits längere Zeit als Freiwillige oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen aktiv für den Verein tätig waren und die Zwecke des Vereins (82) aktiv unterstützen wollen. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Vorstandsbeschluss erfolgte. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck vor allem durch Zahlung eines regelmäßigen Förderbeitrags unterstützen. Der Vorstand kann Fördermitgliedschaften ablehnen und Kündigungen aussprechen Mitgliedsrechte Fördernde Mitglieder haben das Recht, Vorschläge zu Aktivitäten des Vereins zu machen und Informationen zu erhalten, insbesondere über die Verwendung der Förderbeiträge. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen schriftliche Informationen über die Entwicklung und Kampagnenarbeit des Vereins. Ordentliche Mitglieder haben die vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechte. Beendigung der Mitgliedschaft Die Fördermitgliedschaft endet a) mitdem Tod b) durch freiwilligen Austritt c) nach dreimaligem Anmahnen des Förderbeitrags d) durch Ausschluss Die ordentliche Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod b) durch freiwilligen Austritt Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. 87 88 89 c) nach dreimaligem Anmahnen des Mitgliedsbeitrages d) durch Ausschluss durch den Vorstand Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören, Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Dort wird die schriftliche Stellungnahme des Mitglieds verlesen. Macht das Mitglied von seinem Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. Mitgliedsbeiträge und sonstige Pflichten Über Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages entscheidet die ordentliche Mitgliederversammlung. Darüber hinaus hat in angemessenem Umfang jedes Mitglied an einer Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke und Ziele des Vereins mitzuwirken. Organe Die Organe des Vereins sind: (1) _ der Vorstand (2) die Versammlung der ordentlichen Mitglieder Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von $ 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. (2) Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes. (3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Versammlung der ordentlichen Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. (4) _Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, kann bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Nachfolger unter den Mitgliedern von den verbliebenen Vorstandsmitgliedern durch Kooptation berufen werden. (5) Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen. (6) Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. 810 811 tl Zuständigkeit des Vorstands Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht gesetzlich zwingend der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er hat u.a. auch folgende Aufgaben: (1) (2) (3) (4) (5) (6) Annahme des Jahresbudgets und Aufstellung von Richtlinien über die Verwendung der Spenden Feststellung des Jahresabschlusses Bestellung eines unabhängigen Abschlussprüfers Erstellung eines Jahresberichts Beschlussfassung über die Aufnahme, Streichung und den Ausschluss von Mitgliedern Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung Aufstellung der Tagesordnung sowie Ausführung der Beschlüsse der Versammlung der ordentlichen Mitglieder Die Mitgliederversammlung (1) (2) (8) (4) (5) (6) Die Versammlung der ordentlichen Mitglieder ist die Mitgliederversammlung Sie wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet Mindestens einmal im Jahr findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit eine Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist jederzeit auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für folgende Angelegenheiten: e Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands sowie Entlastung des Vorstandes « Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes ordentliches Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen. Ein Mitglied kann nicht mehr als eine Bevollmächtigung innehaben. Änderungen der Satzung hinsichtlich des Satzungszwecks (8 2) bedürfen der einstimmigen Zustimmung aller ordentlichen Mitglieder des Vereins. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. Änderungen der Satzung, die nicht den Satzungszweck ($ 2) betreffen, erfordern eine 2/3-Mehrheit aller anwesenden ordentlichen Mitglieder. (7) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder oder deren Repräsentanten anwesend sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht, kann der Vorstand umgehend eine neue Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen, die unabhängig von der Zahl der Teilnehmer beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen. (8) Ein Mitglied des Vereins hat kein Stimmrecht bei solchen Beschlüssen, die in irgendeiner Weise seinelihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Verein berühren oder diejenigen eines Angehörigen, Ehegatten oder nichtehelichen Lebenspartners. (9) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch Protokoll beurkundet. Das Protokoll ist von dem Vorstands- mitglied, das die Mitgliederversammlung leitet und dem Protokollführer zu unterschreiben. 812 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation. 813 Vermögensanfall Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Münster i.Westf. zwecks Verwendung für die Förderung der Jugendhilfe. Münster, 16.11.2002 Due Me v eo v2 U: 1 dei ne ofhs ke ip Vorstehender Verein ist heute in das Vereinsregister unter Nummer VR 4344 eingetragen worden Münster,den 1& DEZ. 202 (Künne) \ var Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Beschlussvorlage
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V/0550/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Starter Kids e.V. Beratungsfolge 20.08.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Verein „Starter Kids e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbin- dung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Der Verein „Starter Kids e.V.“ hat am 30.04.2008 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt. Der Verein veranstaltet seit sechs Jahren Projek- te zur Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern in Münster. Mit einem Projekt zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern mit den Schwerpunkten Er- nährung und Bewegung ist der Verein seit dem Jahr 2006 im Rahmen des Modellprojektes „Ge- sund aufwachsen in Berg Fidel“ tätig. Darüber hinaus werden Projekte in Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen durchgeführt. Laut Satzung verwirklicht der Träger den Zweck des Vereins durch Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Sprachförderung, Gesundheitspflege und –förderung, Kultur und Rekreation, Bega- bungs- und Neigungsförderung und kognitive Entwicklung. Hauptziele des Vereins sind - Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen Vorlagen-Nr.: V/0550/2008 Auskunft erteilt: Herr Fuchs Ruf: 492 58 94 E-Mail: FuchsT@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0550/2008 - Positive Beeinflussung von Entwicklungsm öglichkeiten durch präventive und intervenieren- de Maßnahmen und Projekte Konkrete Förderschritte werden dabei im Rahmen der folgenden Bereiche konzeptioniert: - Sprachbereich - Gesundheitspflege / -förderung - Kultureller und rekreativer Bereich - Begabungs- und Neigungsförderung - Kognitiver Entwicklungsbereich Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Satzung des Vereins (Anlage 2) - Protokoll über die Gründung des Vereins - Auszug aus dem Vereinsregister - Gemeinnützigkeitserklärung des Finanzamtes - Vereinskonzeption (Anlage 3) - Liste über die Mitglieder des Vorstandes (Anlage 4) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele unterstützt. Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Verein sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Informations- gespräch mit dem Träger bzgl. der Zielsetzung des Vereins und den Inhalten der Aktivitäten hat im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stattgefunden. Der Verein lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er ei- nen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Verein ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerken- nen, wenn er die v.g. Bedingungen erfüllt. Der der Verein seinen Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG-KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öffent- liche Förderung abgeleitet werden. I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Satzung des Vereins Anlage 3: Vereinskonzeption Anlage 4: Liste der Mitglieder des Vorstandes - 3 - V/0550/2008
Vorlage Starterkids Anlage 1 Anerkennung
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Stadt Münster Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 48127 Münster ‚otadt Munster Münster, den 30.04.2008 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verein Starter Kids e.V. beantragt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Der Verein veranstaltet seit 6 Jahren Projekte und gibt Hilfen zur Verbesserung der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern. Seit Anfang 2006 ist der Verein im Modellprojekt der Stadt Münster „Gesund aufwachsen in...Münster“ tätig. Hier gestaltet Starter Kids e.V. Projekte zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern mit den Schwerpunkten Ernährung und Bewegung. Mit freundlichen Grüßen NY (1. Vorsitzenddr) Anlagen: Kopie der Vereinssatzung vom 16. November 2002 Aktueller Vereinsregisterauszug vom 16. Dezember 2002 Aktueller Freistellungsbescheid vom 08. September 2005 Aktuelle Konzeption (Stand: Januar 2003 )
Vorlage Starterkids Anlage 4 Eintragungsnachricht
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Amitsgericht Münster Nr. der Eintra- gung 7 1 a) Starter Kids e. V. Projekte EINTRAGUNGSNACHRICHT und Hilfen zur Verbesserung | Der Vorstand besteht aus dem der Lebens- und Entwick- lungschancen von Kindern. b) Münster tenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zwei Mitglieder vertreten ge- meinsam, b) Hans-Gerd Lietzke, geb. am 09.10.1957, Münster, Vorsitzender; Andrea Helmkamp, geb. am 01.06.1971, Münster, stellvertretende Vor- sitzende; Marlina Moths, geb. am 06.07.1967, Münster, Schatzmeisterin; VR 4347 a) Allgemeine Vertretungsregelung a) Satzung b) Vertretungsberechtigte und b) Sonstige Rechtsverhältnisse a) Tag der Eintragung besondere Vertretungsbeiugnis 5) Bemerkungen ee ee Pr 5 a) a) a) 16. Dezember 2002 Die Satzung ist am 29.09.2002 errichtet und ergänzt worden Vorsitzenden, dem stellvertre- am 16.11.2002. b) Satzung Bl. 4-8 u. 19-23 d. A. Seite 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0550/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37