V/0376/2016
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 3
1457 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für die Teilhabe von Flüchtlingen für das Jahr 2016 Anlage 3 lfd . Nr Name/Anschrift des Vereines Stadtteil angegebener Wirkungskreis Beantragter Zuschuss für a) Projekt, b) Einzelve r- anstaltung, c) besond ere Aktivität, d) Jubiläum Bemerkungen Pro- jekt Ein- zelver veran an- stal- tung beson son- dere Akti- vität Jubi- läum Grund in 2015 (Euro) vorgeschlagen in 2016 (Euro) 1. Talant e. V. Natalia Krukov Heinrich-Ebel-Str. 48 48161 Münster Gievenbeck Gievenbeck x Familiensommerfest am 05.06.2016, Fehlbetrag: 1.500 Euro ./. 2. Bürgerverein für Mecklenbeck e. V. Gruppe „Willkommenskultur für Flüchtlinge“ Rembert Egbringhoff Am Hof Hesselmann 10 48163 Münster Mecklenbeck Mecklenbeck x Willkommensfest im Juli für Flüchtlinge und Bürger des Ortsteils Fehlbetrag: 1.000 Euro 3. BSV Roxel e. V. Detlef Ströcker Tilbecker Straße 34 48161 Münster Roxel Roxel X Sportmotorische Förderung von Flüchtling s- kindern im Schulalter für das Schuljahr 2016/2017 Fehlbetrag fürs gesamte Schuljahr: 4.800 Euro 1.500 4. Flüchtlingshilfe Roxel Britta Drude Schweriner Straße 37 48161 Münster Roxel Roxel X Fortbildung, Supervision, Kosten betragen 150 Euro 5. 6. 7. 8. 9.
Beschlussvorlage
2964 Zeichen
V/0376/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 19.05.2016 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 beigefügten Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 1) ………….. 2) ………….. 3) ………….. 4) ………….. 5) ………….. 6) ………….. 3. Den in der Anlage 3 aufgeführten Vereinen und Institutionen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: 1) …………… 2) …………… 3) …………… 4) …………… II. Finanzielle Auswirkungen: Vorlagen-Nr.: V/0376/2016 Auskunft erteilt: Frau Vennemann Ruf: 02534/58854-15 E-Mail: Vennemann@stadt-muenster.de Datum: 03.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0376/2016 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016 Zeile 15 Transferaufwendungen 24.490 Zuschüsse Vereine 15 Transferaufwendungen 5.000 Förderung kultureller Veranstaltun- gen 15 Transferaufwendungen 5.000 Teilhabe von Flüchtlingen Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonst iger Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewähr ung von Zuschüssen gelten die von der Bezirk s- vertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1). In ihrer Sitzung am 19.11.2015 hat die Bezirksvertretung Münster -West für die gesellschaftliche Tei l- habe von Flüchtlingen, Obdachlosen und anderen B edürftigen für das Jahr 2016 einen Betrag in H ö- he von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Förderung kultureller Veranstaltungen wurde ebenfalls ein Betrag in Höhe von 5.000 € zur Verfügung gestellt, während für Zuschüsse an Vereine und übrige Berei che insgesamt ein Betrag in Höhe von 24.490 € bereitgestellt wurde. Die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Vereine und Institutionen haben einen Zuschussantrag g e- stellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und der geltend gema chten Be- darfe wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster -West ausgesprochen. Diese sollen nun durch die B e- zirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i. V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage 1: Richtlinien über die Vergabe von Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-West Anlage 2: Übersicht der Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschus- ses Anlage 3: Übersicht der Anträge zur Teilhabe von Flüchtlingen
Anlage 1
3115 Zeichen
Bezirksvertretung Münster-West
Präambel
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allg emeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Ein -
wohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen u nd Insti-
tutionen.
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Pa rtner und unterstützt die vielfältigen Projekte, einze lnen Ver-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.
Transparenz schafft Vertrauen.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden
Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im
Stadtbezirk Münster-West
beschlossen.
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West
werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt.
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen u nd in den jeweiligen Stadtteil wirkenden Aktivitäten,
die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehre namtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere
Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden.
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 20 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse
• für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten
• Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.
Die Anträge müssen begründet werden.
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Hausha ltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmitteln und
der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ver-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen.
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller R egel nicht gewährt, wenn
• der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindest ens 1 Jahr besteht
•
eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt
• Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben.
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Akti vitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden.
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen ge mäß Ziffer 6. gefördert werden.
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen w ird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für An-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck ber eit, der auch online
(www.muenster.de/stadt/formulare) abgerufen werden kann.
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Anlage 2
2329 Zeichen
Anträge von Vereinen/Vereinigungen auf Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 Anlage 2
lfd
.
Nr
Name/Anschrift des Vereines
Stadtteil
angegebener
Wirkungskreis
Beantragter Zuschuss für
a) Projekt, b) Einzelve r-
anstaltung, c) besondere
Aktivität, d) Jubiläum
Bemerkungen
Pro-
jekt
Einzel-
veran-
stal-
tung
beson
son-
dere
Akti-
vität
Jubi-
läum
Grund in 2015
(Euro)
vorgeschlagen
in 2016 (Euro)
1. Mozart-Orchester Münster
von 1882 e. V.
Dr. Burkhard Spannhorst
Holzschuhmacherweg 11
48161 Münster
Albachten
Albachten und
Mitte
x
Konzert am 05.03.2016 im Haus der Bege g-
nung
Fehlbetrag: 558 Euro
./.
2. Talant e. V.
Natalia Krukov
Heinrich-Ebel-Str. 48
48161 Münster
Gievenbeck
Gievenbeck
x
Anschaffung eines E -Pianos für die Unte r-
stützung der Chorgruppe,
Fehlbetrag: 1.300 Euro
./.
Das bisherige Klavier ist im
Sommerlager 2015 beim U nwetter
zerstört worden. Die bisherige
Nutzung des Klaviers im La Vie ist
seit Ende Januar 2016 nicht mehr
möglich
3. Jagdhornbläsergruppe
Münster-Rüschhaus
Hans-Georg Fröhlich
Hohe Geist 71
48163 Münster
Gievenbeck
Stadtbezirk
Münster-West
x
Erweiterung der Parforcehorngruppe um 12
große Hörner
Preis eines Hornes zwischen 800 und 1.000
Euro
Kosten der Anfängerkurse:
./.
4. Musikschule Nienberge e. V.
Helmut Hamsen
Vorbergweg 80
48159 Münster
Nienberge
Nienberge und
Gievenbeck
x
Aufführung des Musicals „Der kleine Prinz“
Fehlbetrag: 6.900 Euro
./.
Die Musikschule hat bislang von
der Stadtteilkulturförderung für die
Aufführung von Musicals 2.000
Euro Zuschuss erhalten.
5. St. Sebastian Schützenbruderschaft
Nienberge von 1893 3. V.
Thomas Rösmann
Feldstiege 38
48161 Münster
Nienberge
Nienberge
x
Kinder- und Familienfest am 12.06.2016
Fehlbetrag: 500 Euro
./.
6. Trägerverein Gemeinschaftsraum
St. Aloysius e. V. Häger
Willy Schmelting
Hägerstraße 246
48161 Münster
Nienberge-
Häger
Nienberge-
Häger
X
Neubau des Gemeinschaftsraumes,
Gesamtkosten: 94.811,05 Euro
Fehlbetrag: 3.000 Euro
Durch den Neubau des Kindergar-
ten, ist der bisherige Gemei n-
schaftsraum entfallen
7.
8.
9.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Heinrich-Ebel-Straße 48
- Tilbecker Straße 34
- Schweriner Straße 37
- Hägerstraße 246
- Holzschuhmacherweg 11
- Vorbergweg 80
- Am Hof Hesselmann 10
- Hohe Geist 71
- Feldstiege 38
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0376/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37