AN/0680/2025
Antrag betreffend Anbringung einer Gedenkplakette am Ort des Paketbombenanschlags von 1992 sowie die Initiierung einer öffentlichen Gedenkveranstaltung zum Jahrestag am 22. Dezember 2025
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Antrag betreffend Anbringung einer Gedenkplakette am Ort des Paketbombenanschlags von 1992 sowie die Initiierung einer öffentlichen Gedenkveranstaltung
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Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates 19.05.2025 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Dikbaş Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 03.06.2025 Antrag betreffend Anbringung einer Gedenkplakette am Ort des Paketbombenanschlags von 1992 sowie die Initiierung einer öffentlichen Gedenkveranstaltung zum Jahrestag am 22. Dezember 2025 Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Köln sowie die zuständigen Stellen der Verwaltung, als Zeichen der Erinnerung, der öffentlichen Wertschätzung und der institutionellen Verantwortung den folgenden Vorschlag zu prüfen und eine Gedenkplakette rechtzeitig zum Jahrestag des Paketbombenanschlags von 1992 in Köln am 22.12.2025 am Ort des Geschehens (Platenstr. 5, 50825 Köln) anzubringen. Begründung: Ziel des Antrags ist die offizielle Anerkennung und die dauerhafte Anbringung einer bereits existierende n Gedenkplakette am Ort des rassistisch motivierten Paketbombenanschlags von 1992 in Köln, sowie die Initiierung bzw. Begleitung einer öffentlichen Gedenkveranstaltung durch die Stadt anlässlich des Jahrestags des Anschlags. Mit diesem Antrag soll ein Bei trag zur überfälligen Sichtbarmachung eines bislang unzureichend aufgearbeiteten rassistischen Gewaltakts in der Geschichte der Stadt Köln geleistet werden. Die bereits angebrachte Plakette stellt ein bedeutsames zivilgesellschaftliches Zeichen des Erinnerns und Mahnens dar. Ihre offizielle Anerkennung durch die Stadt Köln wäre ein notwendiger Schritt zur Anerkennung des erlittenen Unrechts und zur Stärkung einer städtischen Erinnerungskultur, die rassistische Gewalt benennt und Betroffene sichtbar macht. Darüber hinaus trägt die dauerhafte Sicherung des Gedenkortes zur Förderung einer verantwortungsbewussten, solidarischen und inklusiven Gedenkpraxis bei. Die Stadt Köln wird damit ihrer Verantwortung gerecht, historisches Unrecht nicht nur zu benennen, sondern auch aktiv daran zu erinnern – in Anerkennung den Betroffenen gegenüber und im Sinne eines klaren Bekenntnisses gegen Rassismus. Mit freundlichen Grüßen Facharbeitskreis 5 des Integrationsrates
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Platenstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0680/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 19.05.2025 11:41