AnO/0014/2021
Verkehrskontrollen auf dem Coppenrathsweg und Hatzfeldweg
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Stellungnahme Amt32 vom 24.06.2021
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32.21.2010 . 24.06.2021 Herr Sroka 32 30 An die Bezirksvertretung Münster-Ost über Herrn Stadtrat Heuer Dezement I Eng. 24, jun 2021 über \ Verkehrskontrollen auf dem Coppenrathsweg und Hatzfeldweg Anregung Nr. AnO/0014/2021 der SPD - Fraktion der En Münster-Ost vom 08.06.2021 : Mit der Anregung wird die Verwaltung um die Durchführung von Verkehrskontrollen auf dem Coppenrathsweg und dem Hatzfeldweg gebeten, um eine übermäßige Nutzung dieser Stra- Ren durch Nichtanlieger zu verringern. Die Verwaltung kann in eigener Zuständigkeit lediglich die Geschwindigkeit überwachen. Da sich die Straßen „außerorts“ (zulässige Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h) befinden und der Ausbaustandard gering ist, erscheinen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit unwahrscheinlich. Das Anhalten des Verkehrs und die Kontrolle der Anliegereigenschaft ist nur der Polizei er- laubt. Der Begriff „Anlieger“ ist straßenverkehrsrechtlich nicht definiert und von der Recht- sprechung weit gefasst. Maßgebend ist die gewollte Beziehung zu einem Anlieger oder An- liegergrundstück. Die Beweisführung bei einem Verstoß gegen die Regelung ist daher ein- geschränkt und nur mit großem personellen Aufwand der Polizei möglich. Das Polizeipräsi- dium Münster, Direktion Verkehr, hat daher bereits bei ähnlichen Anträgen mittgeteilt, dass derartige Kontrollen nicht geleistet werden können. Den Verkehrszeichen kommt in der prak- tischen Auswirkung nur eine Appellfunktion zu. ya ter el
Originalanregung der SPD-Fraktion
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SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Am Lohausbach 37 48155 Münster Telefon: 0251 624180 Mobil: 0174 6740536 Ansprechpartner: Prof. Dr. Peter Wagner www.spd-muenster.de An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-Ost Herrn Benedikt Spangenberg Vennemannstraße 5 48157 Münster Anregung gem. § 21 Abs. 4 der Hauptsatzung an die Verwaltung Verkehrskontrollen auf dem Coppenrathsweg und Hatzfeldweg Wir bitten die Verwaltung, zeitnah Verkehrskontrollen am Coppenrathsweg und Hatzfeldweg durchzuführen, um eine übermäßige Nutzung dieser Straßen als Abkürzung von der Umgehungsstraße auf die Warendorfer Str. zu verringern. Begründung: Seit dem Bau der Umgehungsstraße B481 n werden der Coppenrathsweg und Hatzfeldweg als Abkürzung ge-nutzt, obwohl es sich bei diesen beiden Straßen um Anliegerstraßen handelt. Beide Straßen sind nicht sehr breit und zwei sich entgegenkommende Autos können nicht aneinander vorbeifahren. Da die Straßen außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen, wird hier sehr forsch gefahren. Dazu kommt, dass aktuell der Coppenrathsweg stellenweise durch einen Schotterrand nochmals in der Breite verkleinert ist. Anwohner:innen haben in der Vergangenheit von gefährlichen Situationen berichtet, weil sie fast von eben for-schen Autofahrenden zur Seite in die Gräben gedrängt worden seien. Vor diesem Hintergrund regen wir an, dass die Stadtverwaltung und die Polizei sowohl an der Dyckburg-straße/Ecke Coppenrathsweg und der Dingstiege/Ecke Hatzfeldweg verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Nur so kann ein Zeichen gegen diese nicht korrekte Nutzung der Anliegerstraßen gesetzt werden. Freundliche Grüße Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender) Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied) Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied) 08. Juni 2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Warendorfer Straße
- Coppenrathsweg
- Hatzfeldweg 32
- Am Lohausbach 37
- Umgehungsstraße
- Vennemannstraße 5
- Dingstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AnO/0014/2021
- Typ
- Anregung in der BV Ost
- Datum
- 09.06.2021
- Erstellt
- 09.06.2021 09:14