1509/2020
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung: Taubenfütterungsverbot (AN/0624/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3906 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 1509/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung: Taubenfütterungsverbot (AN/0624/2020) Gemäß Ihres Antrages AN/0624/2020 weist die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt auf die mutmaßliche Diskrepanz zwischen dem geltenden Taubenfütterungsverbot nach § 19 der Kölner Stadtordnung und den zahlreichen Stellen in der Kölner Innenstadt hin, an denen zu erkennen sei, dass die Tauben dennoch gefüttert würden. Auch seien an den betreffenden Stellen deutliche Verun- reinigungen durch Taubenkot festzustellen. Die SPD-Fraktion bittet um Mitteilung, wie die Stadtverwaltung dieses Verbot konkret durchsetze bzw. wie sie entsprechende Verstöße gegen die Stadtordnung ahnde. Darüber hinaus möchte sie wissen, wie viele Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot die Stadt in den letzten Jahren verzeichnet habe und wie viele Ermahnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt worden seien. Antwort der Verwaltung 1. Wie setzt die Verwaltung dieses Verbot konkret durch bzw. wie ahndet sie entsprechende Verstöße gegen die Stadtordnung? Die Überwachung der Einhaltung des generellen Taubenfütterungsverbots ist eine von vielen Aufgaben des Ordnungsdienstes. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit werden neben einer aufmerksamen Überwachung im Tagesgeschäft auch neuralgische Punkte regelmäßig angefah- ren. Hierbei werden oftmals taubenfütternde Personen angetroffen. Erfahrungsgemäß zeigen sich die meisten angesprochenen Bürgerinnen und Bürger einsichtig und füttern die Tauben nicht mehr weiter. In seltenen Fällen wird aufgrund von beharrlicher Uneinsichtigkeit ein Ordnungswid- rigkeitenverfahren eingeleitet. Neben diesen präventiven Kontrollen geht der Ordnungsdienst auch Hinweisen aus der Bevölke- rung nach, welche sowohl fernmündlich über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrs- dienstes (R 0221-221 32000) als auch schriftlich eingehen. Hierbei ist allerdings zu berücksichti- gen, dass sämtliche Aufträge in Abhängigkeit zur aktuellen Auslastung der personellen Kapazitä- ten und zur Gefahrenlage abgearbeitet werden. Sofern die Störer noch vor Ort sind, wird bei einer entsprechenden Feststellung der Verstoß geahndet. Beim Füttern von Tauben handelt es sich um einen Verstoß gegen § 19 der Kölner Stadtordnung. Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen das hier in Rede stehende Taubenfütterungsverbot werden mit einer Mindestgeldbuße von 35,00 Euro geahndet. 2 2. Wie viele Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot hat die Stadt in den letzten Jahren verzeichnet, wie viele Ermahnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt? Hinsichtlich der Benennung von Fallzahlen ist anzumerken, dass bei der Bußgeldstelle zum The- ma „Taubenfütterungsverbot“ keine spezielle Statistik geführt wird. Es werden lediglich die Fall- zahlen hinsichtlich der Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung insgesamt festgehalten. Eine realistische Einschätzung der Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot ergibt eine Jah- resfallzahl im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich. Anmerkung der Verwaltung: In der aktuellen Situation rund um COVID-19 hat sich das Futterangebot für die Stadttauben drama- tisch reduziert. Die Tiere sind zunehmend geschwächt. Um die Tauben versorgen zu können und somit ein Aus- und Verhungern zu vermeiden, hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt zum Tierwohl temporäre Futterplätze eingerichtet. Diese Futterplätze wurden in einer „Hotspotliste“ zusammengestellt. Darüber hinaus sind personifi- zierte Ausnahmegenehmigungen zur Fütterung von Tauben an exponierten Taubenhotspots erteilt worden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1509/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 20.05.2020 07:52