AN/1742/2018
Prüfung einer Seilbahn entlang der Rodenkirchener Brücke.
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Antrag nach § 3 (FWK BV2)
2278 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1742/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Prüfung einer Seilbahn entlang der Rodenkirchener Brücke. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die die Tagesordnung der Sit- zung der BV-Rodenkirchen am 17.12.2018 zu setzen: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob analog zu den Vorschlä- gen unserer Oberbürgermeisterin, sowie der Kölner Messegesellschaft, die eine Realisierung einer Seilbahn zwischen Deutz und der Altstadt entlang der Hohenzollernbrücke vorsehen, auch eine wei- tere Verbindung einer solchen, ggf. baugleichen Seilbahn zwischen Porz und Rodenkirchen entlang der Rodenkirchener Brücke, in ein Prüfverfahren mit einbezogen werden kann. Begründung: Der Stadtverwaltung liegt seit etwa 8 Jahren die Studie eines Darmstädter Planungsbüros vor, die eine Verbindung zwischen dem Messegelände und der Altstadt mit einer Seilbahn für machbar hält. Sowohl unsere Oberbürgermeisterin Henriette Reker, als auch der Chef der Messe Herr Gerald Böse, gelten als große Befürworter einer solchen Idee. Die Kosten wurden damals auf etwa 15-20 Mio. Euro geschätzt. Wenn die Stadt Köln dazu übergehen würde, eine Seilbahn-Lösung als zusätzlichen Bestandteil des Kölner ÖPNV gleich mehrfach, also quasi standardisiert zu realisieren, dürfte sich der Kosten-Nutzen-Faktor deutlich verbessern. Eine Seilbahn wäre zudem gänzlich losgelöst von der täg- lichen Stauproblematik im Berufsverkehr. Auch die für einen Bus nötige Wendeproblematik entfällt. Etwaige rechtliche Bedenken, die sich beispielsweise bei der Überquerung von Privatgelände erge- ben, dürften bei der Überquerung des Rheins kaum eine Rolle spielen. Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (2)
- Hauptstraße 85
- Hohenzollernbrücke
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1742/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
- Datum
- 28.11.2018
- Erstellt
- 27.11.2018 22:44