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AN/1742/2018

Prüfung einer Seilbahn entlang der Rodenkirchener Brücke.

Antrag nach § 3 BV2 (FWK) 28.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.12.2018, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (FWK BV2)

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Antrag nach § 3 (FWK BV2)

2278 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Torsten Ilg 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1742/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
 
Prüfung einer Seilbahn entlang der Rodenkirchener Brücke. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Als Vertreter der FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Antrag auf die die Tagesordnung der Sit-
zung der BV-Rodenkirchen am 17.12.2018 zu setzen:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob analog zu den Vorschlä-
gen unserer Oberbürgermeisterin, sowie der Kölner Messegesellschaft, die eine Realisierung einer 
Seilbahn zwischen Deutz und der Altstadt entlang der Hohenzollernbrücke vorsehen, auch eine wei-
tere Verbindung einer solchen, ggf. baugleichen Seilbahn zwischen Porz und Rodenkirchen entlang 
der Rodenkirchener Brücke, in ein Prüfverfahren mit einbezogen werden kann. 
 
Begründung: 
Der Stadtverwaltung liegt seit etwa 8 Jahren die Studie eines Darmstädter Planungsbüros vor, die 
eine Verbindung zwischen dem Messegelände und der Altstadt mit einer Seilbahn für machbar hält. 
Sowohl unsere Oberbürgermeisterin Henriette Reker, als auch der Chef der Messe Herr Gerald Böse, 
gelten als große Befürworter einer solchen Idee. Die Kosten wurden damals auf etwa 15-20 Mio. 
Euro geschätzt. Wenn die Stadt Köln dazu übergehen würde, eine Seilbahn-Lösung als zusätzlichen 
Bestandteil des Kölner ÖPNV gleich mehrfach, also quasi standardisiert zu realisieren, dürfte sich der 
Kosten-Nutzen-Faktor deutlich verbessern. Eine Seilbahn wäre zudem gänzlich losgelöst von der täg-
lichen Stauproblematik im Berufsverkehr. Auch die für einen Bus nötige Wendeproblematik entfällt.  
Etwaige rechtliche Bedenken, die sich beispielsweise bei der Überquerung von Privatgelände erge-
ben, dürften bei der Überquerung des Rheins kaum eine Rolle spielen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Torsten Ilg

Beratungsverlauf (1)

17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hauptstraße 85
  • Hohenzollernbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/1742/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FWK)
Datum
28.11.2018
Erstellt
27.11.2018 22:44