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Hundebesitzer in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1633/2020 vom 22.07.2020

Stand: Am 20.08.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 1633/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 Hundebesitzer in Köln Die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln Chorweiler hat für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) am 04.06.2020 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates gestellt: - Wie viele Hundebesitzer gibt es in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Chorweiler? - Wofür wird die Hundesteuer verwendet? Ist die Verwendung zweckgebunden (z.B. zur Finanzierung von Hundewiesen)? - Wie wird der Ertrag aus der Hundesteuer auf die Stadtbezirke aufgeteilt? Antwort der Verwaltung: zu 1) Im gesamten Stadtgebiet Köln sind ca. 37.500 Hunde gemeldet, davon entfallen ca. 3.800 auf den Stadtbezirk Chorweiler. zu 2) Die Hundesteuer ist –wie alle anderen Steuerarten auch – nicht zweckgebunden, son- dern ein allgemeines Deckungsmittel zur Finanzierung der von der jeweiligen Körper- schaft zu erfüllenden Aufgaben. Anders als bei Gebühren und Beiträgen, deren Fest- setzung eine konkret von der jeweiligen Behörde zu erbringenden Leistung voraus- setzt, werden aus den steuerlichen Einnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen Auf- gaben finanziert, die nicht über Gebühren und Beiträge abgedeckt sind. zu 3) Wie sich aus der Beantwortung der Frage 2 ergibt, kann daher der Ertrag aus der Hundesteuer nicht auf die Stadtbezirke aufgeteilt werden.

Beratungsverlauf

  1. 20.08.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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