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1633/2020

Hundebesitzer in Köln

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.08.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1518 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1633/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.08.2020 
 
Hundebesitzer in Köln 
Die SPD Fraktion Stadtbezirk Köln Chorweiler hat für die Sitzung der Bezirksvertretung 6 
(Chorweiler) am 04.06.2020 folgende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
gestellt: 
 
- Wie viele Hundebesitzer gibt es in der Stadt Köln und im Stadtbezirk Chorweiler? 
- Wofür wird die Hundesteuer verwendet? Ist die Verwendung zweckgebunden (z.B. zur 
Finanzierung von Hundewiesen)? 
- Wie wird der Ertrag aus der Hundesteuer auf die Stadtbezirke aufgeteilt? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1) Im gesamten Stadtgebiet Köln sind ca. 37.500 Hunde gemeldet, davon entfallen ca. 
3.800 auf den Stadtbezirk Chorweiler. 
 
zu 2) Die Hundesteuer ist –wie alle anderen Steuerarten auch – nicht zweckgebunden, son-
dern ein allgemeines Deckungsmittel zur Finanzierung der von der jeweiligen Körper-
schaft zu erfüllenden Aufgaben. Anders als bei Gebühren und Beiträgen, deren Fest-
setzung eine konkret von der jeweiligen Behörde zu erbringenden Leistung voraus-
setzt, werden aus den steuerlichen Einnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen Auf-
gaben finanziert, die nicht über Gebühren und Beiträge  abgedeckt sind.   
 
zu 3)  Wie sich aus der Beantwortung der Frage 2 ergibt, kann daher der Ertrag aus der 
Hundesteuer nicht auf die Stadtbezirke aufgeteilt werden.

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1633/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.07.2020
Erstellt
28.05.2020 14:46