3917/2021
Hundefreilauffläche in Lövenich und/oder Widdersdorf
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/0 Vorlagen-Nummer 3917/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Hundefreilauffläche in Lövenich und/oder Widdersdorf TOP Ö 8.1.7 in der Sitzung am 02.11.2021 Gemeinsamer Antrag AN/2170/2021 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, auf der Grünfläche zwischen der der Baumeister-Bühler- Straße und der Zaunstraße in Lövenich eine Hundefreilauffläche auszuweisen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Entsprechend dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD- Fraktion, FDP und Linke hat die Bezirksvertretung Lindenthal die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wo in Lövenich und/oder Widdersdorf eine Hundefreilauffläche ausgewiesen werden kann. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat daraufhin alle vorhandenen Grünanlagen in Lö- venich und Widdersdorf hinsichtlich ihrer Eignung für die Ausweisung einer Hundefreilauffläche mit folgendem Ergebnis überprüft. In Widdersdorf stehen keine geeigneten Grünflächen für den Hundeauslauf zur Verfügung. Im Be- reich der Grünanlage Neue Sandkaul um die Löwi-Arena herum ist neben der Schule auch ein Spiel- platz, sodass viele Kinder die Grünanlage als Schulweg (Grundschule und Gymnasium) und auch als Spielfläche nutzen. Daher ist die entsprechende Grünanlage nicht geeignet. In den Grünanlagen Am Aspelkreuz und Bethlehem-Platz sind direkt anliegend Spielplätze. Auch hier sind keine Hundefreilaufflächen möglich, ohne dass es zu Konflikten mit spielenden Kindern kommen würde. Andere größere Grünanlagen gibt es in Widdersdorf nicht. In Lövenich gibt es einen länglichen Grünzug „Grünzug südlich der Kölner Straße“. Diese Grünfläche ist für eine Hundeauslauffläche jedoch nicht breit genug und befindet sich unmittelbar hinter der Wohnbebauung. Dagegen ist die Fläche zwischen der Baumeister-Bühler-Straße und der Zaunstraße für den Hundefreilauf gut geeignet, da sie durch wenig befahrene Straßen und einem Spazierweg von der Wohnbebauung abgegrenzt wird. Sie ist rund 8.840 m² groß. Anlagen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung d er Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3917/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 08.11.2021 10:57