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3624/2022

Beantwortung der Volt-Anfrage AN/1515/2022 Finanzierung der U3-Betreuung in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 4.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3550 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 02.11.2022 
 3624/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.12.2022 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
Beantwortung der Volt-Anfrage AN/1515/2022 Finanzierung der U3-Betreuung in Köln 
Die Verwaltung beantwortet die in der Volt-Anfrage AN/1515/2022 im Finanzausschuss gestellte An-
frage wie folgt: 
 
 
1. Ist es möglich, mit der jetzigen Pauschale als selbstständige*r Tagesmutter/ Tagesvater 
den neuen Mindestlohn, die geforderten Fortbildungstage und einen Erholungsurlaub 
von mindestens 20 Tagen sicherzustellen? 
 
Die laufende Förderleistung  beträgt aktuell  5,20 Euro (Förderleistung und Sachkosten) in häuslicher 
Kindertagespflege und 6,20 Euro  je Kind / je Stunde für Kindertagespflege in angemieteten Räumen 
zuzüglich der Finanzierung der hälftigen Sozialversicherungsleistungen. In der Regel wird der Kinder-
tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis über eine Betreuung von bis zu 5 Kindern erteilt (in der Groß-
tagespflege dürfen max. 9 Kinder betreut werden, die 2. Kindertagespflegeperson erhält hier eine 
Erlaubnis für die Betreuung von bis zu 4 Kindern). Die hieraus resultierenden Einnahmen entspre-
chen dem ab Oktober 2022 geltenden Mindestlohn in einer Höhe von 12 Euro. Der Vollständigkeit 
halber ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass das Mindestlohngesetz im Wesentlichen nur für ange-
stellte Personen, nicht jedoch für selbstständig Tätige gilt. 
 
In der Kindertagespflege werden bis zu 30 Schließungstage finanziert, so dass sowohl ein Erho-
lungsurlaub von mind. 20 Tagen als auch die geforderten Fortbildungsstunden sichergestellt werden.  
 
 
2. Ist angesichts der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und der gestiegenen Ne-
benkosten angedacht, die Betreuungspauschalen und/oder die Mietzuschusskosten für 
Kindertagesmütter und -väter in der U3-Betreuung anzuheben (zusätzlich von der zuvor 
vereinbarten jährlichen Dynamisierung der Betreuungspauschalen um 2%) ? 
 
Die Erhöhung des Mindestlohns erfordert keine Erhöhung der laufenden Geldleistung, siehe hierzu 
Antwort zu 1.  
 
 
3. Kann die Stadt Köln die gestiegenen Kosten in der U3-Kleinkindbetreuung durch Gelder 
von Bundes- oder Landesebene kompensieren oder subventionieren? 
 
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es kein Programm auf Bundes- oder auf Landesebene zur Kom-
pensation der gestiegenen Kosten in der U3-Betreuung in der Kindertagespflege.

2 
 
 
4. Ist geplant, die vorgesehene Pausenvertretung aus dem neuen KiBiz bei den Tagesmüt-
tern- und Vätern sowie in der Großtagespflege zu refinanzieren? 
 
Eine Finanzierung der Pausenvertretung erfolgt bereits durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe: 
Die Pausenzeit der angestellten Kindertagespflegepersonen gilt als Betreuungszeit und wird durch 
das Jugendamt finanziell gefördert. Die Kosten für die Pausenvertretung können zudem anteilig mit 
den Vertretungsgeldern, die die Kommune für die Vertretung in Ausfallzeiten einer Kindertagespfle-
geperson zur Verfügung stellt, verrechnet werden.  
 
 
5. Wie werden der Erfahrungs- und der Fortbildungsstand in der Vergütung berücksichtigt? 
Falls dies noch nicht der Fall ist, ist dies vorgesehen? 
 
Nach § 23 Abs. 2a SGB VIII  erfolgt eine leistungsgerechte Förderung der Kindertagespflegeperson. 
Die Berufserfahrung und der Fortbildungsstand finden hierbei keine Berücksichtigung. Eine Änderung 
der Förderstruktur ist somit nicht erforderlich.  
 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 4.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3624/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.11.2022
Erstellt
27.10.2022 17:43