0763/2018
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.01.2018 betreffend "Verdachtsgebiete für Milieuschutzsatzungen“ (AN/0154/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2882 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/1 Vorlagen-Nummer 13.03.2018 0763/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.01.2018 betreffend "Verdachtsgebiete für Milieuschutzsatzungen“ (AN/0154/2018) 1. Wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich der Aufstellung einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieu- schutzsatzung) für das Verdachtsgebiet Mülheim? Hat die Verwaltung neue, aktuelle Erkenntnisse in Bezug auf Gentrifizierungs- und Verdrängungstendenzen im Verdachtsgebiet? 2. Gibt es jenseits des Severinsviertels, der Stegerwaldsiedlung und des Gebiets in Mülheim aktuell weitere Verdachtsgebiete? Die Verwaltung wird um die beschlossene jährliche Darstellung der stadtweiten Voruntersuchungen/Dauerbeobachtung gebeten. 3. Falls weitere Verdachtsgebiete bestehen: Wann wird dem Stadtentwicklungsausschuss ein Vor- schlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt (Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungssat- zung, vertiefte sozialräumliche Untersuchungen etc.)? Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Derzeit wird von der Verwaltung eine Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel vorbereitet. Der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet ist am 09.02.2017 durch den StEA gefasst worden. Der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes dort dient auch der Sammlung von Erfahrungen zum per- sonellen Aufwand des Verfahrens. Eine Soziale Erhaltungssatzung für den Bereich Mülheim wird zur- zeit noch nicht vorbereitet, da zum einen Erfahrungen aus der Bearbeitung des Severinsviertels ein- fließen sollen und zum anderen im Rahmen der Dauerbeobachtung (s. u.) zu prüfen ist, ob sich Mül- heim auch mit der weiterentwickelten Methodik als Verdachtsgebiet bestätigt. Zudem ist vorgesehen, zunächst die bestehende Soziale Erhaltungssatzung Stegerwald-Siedlung zu evaluieren. Antwort der Verwaltung zu Frage 2 und 3: Die Dauerbeobachtung soll künftig jährlich durchgeführt und dem StEA vorgestellt werden. Dies ent- spricht auch dem Ratsauftrag vom 17.11.2016. Aufgrund der Datenvergleichbarkeit (jeweils gleiche Erhebungsstichtage) ist ab 2018 mit der Darstellung der Ergebnisse der Dauerbeobachtung jeweils im dritten Quartal eines Jahres zu rechnen. Die Methodik der Voruntersuchung zur Identifikation von Verdachtsgebieten zum Erlass Sozialer Er- haltungssatzungen wurde von der Verwaltung weiterentwickelt. Aufgrund dieser Weiterentwicklung und der hierfür z. T. noch laufenden Datenprüfungen und Datenaufbereitungen sowie der angestreb- ten Datenvergleichbarkeit (s. o.) ist eine Darstellung der Voruntersuchung im StEA nach der Som- merpause vorgesehen. Bestandteil dieser wird zudem ein Verfahrensvorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen sein. Gez. Blome i.V. für Dez.VI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0763/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.03.2018
- Erstellt
- 08.03.2018 14:13