AN/0098/2026
Antrag der CDU-Fraktion "Absolutes Halteverbot in der Leostraße in Porz-Eil"
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Antrag CDU - Halteverbot Leostraße (Neufassung)
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Gleichlautend: Herr Bezirksbürgermeister Lutz Tempel Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 18.01.2026 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 29.01.2026 hier: Absolutes Halteverbot in der Leostraße in Porz-Eil Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, in der Leostraße in Porz-Eil ab der Straßenlaterne mit der Nummer 18 (Höhe Leostraße Nr.26) bis zur Kreuzung Johannesstraße (in Richtung Leostraße Nr. 24) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten. Begründung: In der gesamten Leostraße herrscht bereits (außerhalb der markierten Parkflächen) absolutes Halteverbot und auch die entsprechenden Halteverbotsschilder (Verkehrszeichen 283) sind eingerichtet. Lediglich am o.a. Standort (eine Strecke von ca. 20m bis zur Einmündung Johannesstr.) fehlt dieses. Dadurch das hier permanent Fahrzeuge parken ist hier die Verkehrssicherheit beim Abbiegen deutlich eingeschränkt, was unter anderem auch der AWB erschwert in die Johannesstr. einzufahren und zudem teilweise die Durchfahrt möglicher Rettungsfahrzeuge unmöglich macht. Hier ist es schon vermehrt vorgekommen, dass sich LKWs abends „festgefahren“ haben und bis morgens warten mussten, bis die Besitzer des geparkten Fahrzeuges die Fläche freigemacht haben! Sieh Bilder als Anlage 1 + 2 Werner Marx Markus Lüsgen CDU-Fraktionsvorsitzender . Stellv. Bezirksbürgerm eister
Anlage Bilder zu TOP 8.10
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Anlage zu O 8.10:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0098/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 11:48