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V/0245/2010

Öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Spielplatz in Sprakel, B-Plan 459

Vorlagen 07.04.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 20.04.2010, TOP 5.3

G234_1_Lageplan_Entwurf-Lageplan_DIN_A4

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Beschlussvorlage

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G234_1_Lageplan_Entwurf-Lageplan_DIN_A4

452 Zeichen

IsSTADT[|)
eg

MÜNSTER

| Platz- / Wegeflächen:

\ EEE] serotterasenttachen

[=] Senesteinauader
| 4%] Geländehöhen - Planung

42,18 Geländehöhen - Bestand

Planzung:

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in

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) BE Seronptastertiäche - grau

Wassergebundene Wegedecke

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Entwurf

au vünsrer

Amt für S-

Grünflächen und
Umweltschutz

Öffentliche Grünfläche:
Festplatz, Ballspielplatz,
Spielplatz in Sprakel

Beschlussvorlage

8135 Zeichen

V/0245/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Ballspielplatz in Sprakel, B-Plan 459 
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Ballspielplatz in Münster-Sprakel wird nach dem Plan 
Nr. G 234/1 Lageplan Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz gebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen 
Investitionsmaßnahme 4200 ÖG,  KSP, Festpl. Bbpl. 459 
Sprakel nördlich Landwehr 
   
Auszahlungen   2010 
2011 
2012 
2013 
360.000,00 
140.000,00 
13.000,00 
13.000,00 
VE von 
100.000,00 in 
2010 für 2011 
Insgesamt: 526.000,00  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2012 
2013 ff 
3.300,00 
8.900,00 
 
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2010 
2011 
 
10.850,00 
14.300,00 
 
Festwiese 
Festwiese/Ball-
spielplatz 
Vorlagen-Nr.: 
V/0245/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Holz 
Ruf: 
492-6763 
E-Mail: 
Holz@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0245/2010 
2012 ff 28.300,00 Gesamtsumme 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Situation: 
Auf der im B-Plan Nr. 459 festgesetzten öffentlichen Grünfläche sollen einen Festplatz, ein Ball-
spielplatz und ein Spielplatz (B/C-Bereich) entstehen. Die öffentliche Grünfläche grenzt im Norden 
an das Sportgelände des Sportvereins SC Sprakel und im Osten an die geplante Erschließungs-
straße und die bereits vorhandene Einrichtung für Kinder, Jugend und Familien. Im Westen 
schließt das geplante Regenrückhaltebecken und  im Süden die zukünftige Wohnbebauung an das 
Plangebiet an. 
Nutzer des Festplatzes sind vor allem der Kar nevalsverein sowie der Schützenverein mit ihren 
traditionellen Feiern. Der Festplatz ist als Ersatz für den früheren Standort auf dem östlich angren-
zenden Grundstück der Einrichtung für Kinder, Jugend und Familien geplant. Derzeit finden die 
Traditionsfeste auf einem provisorischen Festplatz zwischen dem geplanten Festplatz und der Ein-
richtung für Kinder, Jugend und Familien statt. 
 
Planungs- und Bauvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz 
Der Entwurf sieht auf der öffentlichen Grünfläche im nordwestlichen Bereich einen Festplatz vor, 
der von Wegen eingefasst ist. Zwischen dem Festplatz und der zukünftigen Straße sind ein Ball-
spielplatz und ein Spielplatz (B/C-Bereich) geplant. Nach Süden zur geplanten Wohnbebauung ist 
ein Grünstreifen mit einer Rahmenpflanzung und Rasenflächen vorgesehen. 
Zur Raumbildung werden am westlichen, östlichen und südlichen Rand des Festplatzes Bäume 
(Stieleichen) gepflanzt. Im Norden sind keine Bäume geplant, da von dort aus der Aufbau der Zelte 
u. a. mit Kranwagen erfolgt. 
Aufgrund der Vorgaben aus der Erschließungsplanung (Straßenhöhen, Geländeanschluss zum 
Regenrückhaltebecken) liegt das gesamte Gelände im Mittel ca. 1,0 m über dem heutigen Niveau. 
 
Festplatz 
Der Festplat
z bietet bei einer Flächengröße von ca . 4.800 m² Aufstellflächen für ein oder mehrere 
Festzelte in Abmessungen von bis zu 50 x 30 m. Die Platzfläche wird aus Schotterrasen herge-
stellt. Um das Aufstellen der Zelte in Nord-Süd-Ausrichtung sowie in Ost-West-Ausrichtung zu er-
möglichen, weist der Festplatz bei einem minimalen Gefälle von 0,4% einen maximalen Höhenun-
terschied von 0,24 m auf. Der aus der geringeren Geländeneigung des Festplatzes (0,4%) gegen-
über der Geländeneigung der gesamten Grünfläche (0,8%) resultierende Höhenunterschied zu 
dem östlich angrenzenden Weg wird durch eine Böschung mit einer Neigung von 1:3 und einen 
maximalen Höhenunterschied von ca. 0,4 m überwunden. Die Zufahrt von Osten zum Festplatz 
erfolgt über Rampen mit einem maximalen Gefälle von 5%. Als Sitzmöglichkeiten werden entlang 
des östlichen und des westlichen Weges Sandsteinquader im Abstand von ca. 5 m aufgestellt. 
Die Versorgung der Festzelte mit Strom- und Wasser erfolgt nach Fertigstellung der Erschlie-
ßungsbaumaßnahme zum B-Plangebiet Nr. 459 über das Pumpwerk. Von dort aus werden Ver-
sorgungsleitungen / und Anschlussmöglichkeiten in den Festplatz verlegt. Die Abwasserentsor-
gung erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsbaumaßnahme über die Schachtbauwerke des 
Schmutzwasserkanals.  
Die Planung der Festplatz wurde den Vorsitzenden der Vereine St. Hubertus Schützenverein und 
Karnevals-Interessen-Gemeinschaft vorgestellt. Beide Vereinsvertreter äußerten Zustimmung zu

- 3 - 
V/0245/2010 
den Planungen, die den unterschiedlichen Interessen der Vereine in Bezug auf Zeltgrößen und 
Aufstellflächen Rechnung trägt. 
 
Ballspielplatz 
Der Ballspie
lplatz in den Abmessungen 20 x 36 m entsteht als Rasenplatz. An den Torseiten sind 
Ballfangzäune mit einer Höhe von 4,0 m vorgesehen, an den anderen Seiten Stabgitterzäune mit 
einer Höhe von 1,80 m. Der Zugang erfolgt vom westlich angrenzenden Weg über eine 2-flügelige 
Toranlage (Breite 3,0 m) und ein Schlupftor (Breite 1,0 m). Zwischen dem Ballspielplatz und dem 
Straßenraum ist ein Pflanzstreifen in einer Breite von 3,0 m vorgesehen. 
 
Spielplatz 
Die Planung des Spielplatzes der Kategorie B/C mit einer 
Größe von ca. 800 m² erfolgt nach der 
Erschließung des Bebauungsgebietes. Der Zugang zum Spielplatz erfolgt vom westlich angren-
zenden Weg und vom südwestlich angrenzenden Platz, der das Entrée zum Spielplatz bildet.  
Zur Gestaltung des Spielplatzes wird der Bezirksvertretung Nord nach Durchführung der Ideenbör-
se und Planung eine Beschussvorlage vorgelegt. 
 
Grünstreifen 
Auf dem Grünstreifen m
it einer Größe von ca. 1.100 m² im Süden des Festplatzes ist entlang der 
Wohnbebauung eine Gehölzpflanzung mit Sträuchern als optischer Schutz geplant. In den Rasen-
flächen laden Sandsteinquader als Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein. 
 
Erschließung 
Die Erschlie
ßung der öffentlichen Grünfläche von der geplanten Straße erfolgt im Norden über 
einen asphaltierten Weg, der als Zufahrt zur Festplatz, zum geplanten Regenrückhaltebecken und 
zum Schmutzwasserpumpwerk dient, sowie im Süden über einen gepflasterten Geh- und Radweg. 
Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche im Süden durch einen Geh- und Radweg in wasserge-
bundener Ausführung von der geplanten südlich angrenzenden Anliegerstraße erschlossen. Im 
Westen führt nach Herstellung des Regenrückhaltebeckens ein Geh- und Radweg in wasserge-
bundener Ausführung in die Landschaft. 
 
Kosten 
Die Gesamt
kosten für die öffentliche Grünfläche betragen 526.000,00 €. 
Die Kosten für den Festplatz betragen ca. 361.000,00 €. 
Die Kosten für den Ballspielplatz betragen ca. 60.000,00 €. 
Die Kosten für den Spielplatz betragen ca. 105.000,00 €. 
 
Zeitplan 
Die Realisie
rung des Bauvorhabens ist in 3 Abschnitten geplant: 
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Bau der Festplatz und der nördlichen Zufahrt. Die Realisierung 
ist im III. Quartal 2010 geplant. Die Freigabe zur Nutzung soll im Sommer 2011 zum Schützenfest 
erfolgen. 
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet den Bau des Ballspielplatzes. Nach Freigabe des Festplatzes zur 
Nutzung ist die Realisierung des Ballspielplatzes auf der Fläche des provisorischen Festplatzes im 
III. Quartal 2011 geplant. 
Der 3. Bauabschnitt beinhaltet den Spielplatz und die an die südliche Wohnbebauung angrenzen-
de Grünfläche. Die Realisierung ist nach Durchführung der Erschließung des Bebauungsplange-
bietes geplant. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal

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V/0245/2010 
Stadtrat 
 
Anlage: Plan Nr. G 234/1 Lageplan Entwurf

Beratungsverlauf (1)

20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0245/2010
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37