V/0245/2010
Öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Spielplatz in Sprakel, B-Plan 459
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G234_1_Lageplan_Entwurf-Lageplan_DIN_A4
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IsSTADT[|) eg MÜNSTER | Platz- / Wegeflächen: \ EEE] serotterasenttachen [=] Senesteinauader | 4%] Geländehöhen - Planung 42,18 Geländehöhen - Bestand Planzung: f ‚ ] geplanter Baum in E 2 e _ Fan nee N N | ER wisschattswes - asphatier ) BE Seronptastertiäche - grau Wassergebundene Wegedecke = | Lageplan Entwurf au vünsrer Amt für S- Grünflächen und Umweltschutz Öffentliche Grünfläche: Festplatz, Ballspielplatz, Spielplatz in Sprakel
Beschlussvorlage
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V/0245/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Ballspielplatz in Sprakel, B-Plan 459 - Planungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 20.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die öffentliche Grünfläche mit Festplatz und Ballspielplatz in Münster-Sprakel wird nach dem Plan Nr. G 234/1 Lageplan Entwurf des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz gebaut. II. Finanzielle Auswirkungen Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Investitionsmaßnahme 4200 ÖG, KSP, Festpl. Bbpl. 459 Sprakel nördlich Landwehr Auszahlungen 2010 2011 2012 2013 360.000,00 140.000,00 13.000,00 13.000,00 VE von 100.000,00 in 2010 für 2011 Insgesamt: 526.000,00 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 2013 ff 3.300,00 8.900,00 14 Bilanzielle Abschreibungen 2010 2011 10.850,00 14.300,00 Festwiese Festwiese/Ball- spielplatz Vorlagen-Nr.: V/0245/2010 Auskunft erteilt: Herr Holz Ruf: 492-6763 E-Mail: Holz@stadt-muenster.de Datum: 31.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0245/2010 2012 ff 28.300,00 Gesamtsumme Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Situation: Auf der im B-Plan Nr. 459 festgesetzten öffentlichen Grünfläche sollen einen Festplatz, ein Ball- spielplatz und ein Spielplatz (B/C-Bereich) entstehen. Die öffentliche Grünfläche grenzt im Norden an das Sportgelände des Sportvereins SC Sprakel und im Osten an die geplante Erschließungs- straße und die bereits vorhandene Einrichtung für Kinder, Jugend und Familien. Im Westen schließt das geplante Regenrückhaltebecken und im Süden die zukünftige Wohnbebauung an das Plangebiet an. Nutzer des Festplatzes sind vor allem der Kar nevalsverein sowie der Schützenverein mit ihren traditionellen Feiern. Der Festplatz ist als Ersatz für den früheren Standort auf dem östlich angren- zenden Grundstück der Einrichtung für Kinder, Jugend und Familien geplant. Derzeit finden die Traditionsfeste auf einem provisorischen Festplatz zwischen dem geplanten Festplatz und der Ein- richtung für Kinder, Jugend und Familien statt. Planungs- und Bauvorschlag des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Der Entwurf sieht auf der öffentlichen Grünfläche im nordwestlichen Bereich einen Festplatz vor, der von Wegen eingefasst ist. Zwischen dem Festplatz und der zukünftigen Straße sind ein Ball- spielplatz und ein Spielplatz (B/C-Bereich) geplant. Nach Süden zur geplanten Wohnbebauung ist ein Grünstreifen mit einer Rahmenpflanzung und Rasenflächen vorgesehen. Zur Raumbildung werden am westlichen, östlichen und südlichen Rand des Festplatzes Bäume (Stieleichen) gepflanzt. Im Norden sind keine Bäume geplant, da von dort aus der Aufbau der Zelte u. a. mit Kranwagen erfolgt. Aufgrund der Vorgaben aus der Erschließungsplanung (Straßenhöhen, Geländeanschluss zum Regenrückhaltebecken) liegt das gesamte Gelände im Mittel ca. 1,0 m über dem heutigen Niveau. Festplatz Der Festplat z bietet bei einer Flächengröße von ca . 4.800 m² Aufstellflächen für ein oder mehrere Festzelte in Abmessungen von bis zu 50 x 30 m. Die Platzfläche wird aus Schotterrasen herge- stellt. Um das Aufstellen der Zelte in Nord-Süd-Ausrichtung sowie in Ost-West-Ausrichtung zu er- möglichen, weist der Festplatz bei einem minimalen Gefälle von 0,4% einen maximalen Höhenun- terschied von 0,24 m auf. Der aus der geringeren Geländeneigung des Festplatzes (0,4%) gegen- über der Geländeneigung der gesamten Grünfläche (0,8%) resultierende Höhenunterschied zu dem östlich angrenzenden Weg wird durch eine Böschung mit einer Neigung von 1:3 und einen maximalen Höhenunterschied von ca. 0,4 m überwunden. Die Zufahrt von Osten zum Festplatz erfolgt über Rampen mit einem maximalen Gefälle von 5%. Als Sitzmöglichkeiten werden entlang des östlichen und des westlichen Weges Sandsteinquader im Abstand von ca. 5 m aufgestellt. Die Versorgung der Festzelte mit Strom- und Wasser erfolgt nach Fertigstellung der Erschlie- ßungsbaumaßnahme zum B-Plangebiet Nr. 459 über das Pumpwerk. Von dort aus werden Ver- sorgungsleitungen / und Anschlussmöglichkeiten in den Festplatz verlegt. Die Abwasserentsor- gung erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsbaumaßnahme über die Schachtbauwerke des Schmutzwasserkanals. Die Planung der Festplatz wurde den Vorsitzenden der Vereine St. Hubertus Schützenverein und Karnevals-Interessen-Gemeinschaft vorgestellt. Beide Vereinsvertreter äußerten Zustimmung zu - 3 - V/0245/2010 den Planungen, die den unterschiedlichen Interessen der Vereine in Bezug auf Zeltgrößen und Aufstellflächen Rechnung trägt. Ballspielplatz Der Ballspie lplatz in den Abmessungen 20 x 36 m entsteht als Rasenplatz. An den Torseiten sind Ballfangzäune mit einer Höhe von 4,0 m vorgesehen, an den anderen Seiten Stabgitterzäune mit einer Höhe von 1,80 m. Der Zugang erfolgt vom westlich angrenzenden Weg über eine 2-flügelige Toranlage (Breite 3,0 m) und ein Schlupftor (Breite 1,0 m). Zwischen dem Ballspielplatz und dem Straßenraum ist ein Pflanzstreifen in einer Breite von 3,0 m vorgesehen. Spielplatz Die Planung des Spielplatzes der Kategorie B/C mit einer Größe von ca. 800 m² erfolgt nach der Erschließung des Bebauungsgebietes. Der Zugang zum Spielplatz erfolgt vom westlich angren- zenden Weg und vom südwestlich angrenzenden Platz, der das Entrée zum Spielplatz bildet. Zur Gestaltung des Spielplatzes wird der Bezirksvertretung Nord nach Durchführung der Ideenbör- se und Planung eine Beschussvorlage vorgelegt. Grünstreifen Auf dem Grünstreifen m it einer Größe von ca. 1.100 m² im Süden des Festplatzes ist entlang der Wohnbebauung eine Gehölzpflanzung mit Sträuchern als optischer Schutz geplant. In den Rasen- flächen laden Sandsteinquader als Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein. Erschließung Die Erschlie ßung der öffentlichen Grünfläche von der geplanten Straße erfolgt im Norden über einen asphaltierten Weg, der als Zufahrt zur Festplatz, zum geplanten Regenrückhaltebecken und zum Schmutzwasserpumpwerk dient, sowie im Süden über einen gepflasterten Geh- und Radweg. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche im Süden durch einen Geh- und Radweg in wasserge- bundener Ausführung von der geplanten südlich angrenzenden Anliegerstraße erschlossen. Im Westen führt nach Herstellung des Regenrückhaltebeckens ein Geh- und Radweg in wasserge- bundener Ausführung in die Landschaft. Kosten Die Gesamt kosten für die öffentliche Grünfläche betragen 526.000,00 €. Die Kosten für den Festplatz betragen ca. 361.000,00 €. Die Kosten für den Ballspielplatz betragen ca. 60.000,00 €. Die Kosten für den Spielplatz betragen ca. 105.000,00 €. Zeitplan Die Realisie rung des Bauvorhabens ist in 3 Abschnitten geplant: Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Bau der Festplatz und der nördlichen Zufahrt. Die Realisierung ist im III. Quartal 2010 geplant. Die Freigabe zur Nutzung soll im Sommer 2011 zum Schützenfest erfolgen. Der 2. Bauabschnitt beinhaltet den Bau des Ballspielplatzes. Nach Freigabe des Festplatzes zur Nutzung ist die Realisierung des Ballspielplatzes auf der Fläche des provisorischen Festplatzes im III. Quartal 2011 geplant. Der 3. Bauabschnitt beinhaltet den Spielplatz und die an die südliche Wohnbebauung angrenzen- de Grünfläche. Die Realisierung ist nach Durchführung der Erschließung des Bebauungsplange- bietes geplant. I.V. gez. Thomas Paal - 4 - V/0245/2010 Stadtrat Anlage: Plan Nr. G 234/1 Lageplan Entwurf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0245/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37