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3572/2022

Planfeststellungsbeschlüsse für die Erneuerung der Bauwerke D und E der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße

Mitteilung Ausschuss 07.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer  07.11.2022 
 3572/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.11.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 01.12.2022 
 
Planfeststellungsbeschlüsse für die Erneuerung der Bauwerke D und E der 
Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße 
Die DB Netz AG beabsichtigt in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen über die 
Deutz-Mülheimer Straße. Hier führen dreizehn Eisenbahngleise in Dammlage in und durch den 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz. Alle dreizehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden über 
verschiedene Brückenbauwerke über einen etwa 120 m langen Straßenabschnitt der Deutz-
Mülheimer Straße geführt. Für die einzelnen Brückenbauwerke (Bauwerke A bis E) wird nacheinan-
der in Planfeststellungsverfahren Baurecht geschaffen. 
 
Für die Bauwerke A, B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Mit den Bauarbeiten 
wurde begonnen. 
 
Für die Bauwerke D und E hat das Eisenbahn-Bundesamt am 05.08.2022 Planfeststellungsbeschlüs-
se erlassen. 
 
Inhalt und Umfang der jeweiligen Vorhaben im Einzelnen sowie die städtische Stellungnahmen hierzu 
waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0888/2022 und 0893/2022. 
 
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen fand die Auslegung der Planfeststellungsbe-
schlüsse und der festgestellten Pläne in der Zeit vom 31.08.2022 bis zum 13.09.2022 durch Veröf-
fentlichung der Unterlagen im Internet auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs-
gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) durch 
das Eisenbahn-Bundesamt statt. Zugleich bestand beim Bauverwaltungsamt die Möglichkeit, die Un-
terlagen in Papierform einzusehen. 
 
Bauwerk D 
 
Die städtischen Forderungen aus der Stellungnahme vom 04.03.2022 sind überwiegend, allerdings 
teilweise verkürzt, als Nebenbestimmungen aufgenommen worden. 
 
Die gestalterischen Forderungen des Stadtplanungsamtes sind – wie schon in früheren Entscheidun-
gen – als nicht abwägungsrelevant gewertet worden. Es wird aber darauf hingewiesen, dass entspre-
chende Abstimmungen mit der Vorhabenträgerin erzielt wurden. 
Zu der Forderung nach einer baulichen Anpassung des Vorhabens, um auch hier das im Rahmen des

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bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Bauwerk C abgestimmte Beleuchtungskon-
zept umsetzen zu können, wird darauf hingewiesen, dass nach Abstimmungen zwischen Vorhaben-
trägerin, RheinEnergie AG und städtischen Vertretern die Realisierbarkeit des Konzepts auch bei der 
vorliegenden Planung möglich sei. 
Die Forderung nach dem Nachweis der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes während der Sperrun-
gen wurde (ebenfalls wie in den vorherigen Entscheidungen) zurückgewiesen, da die getroffenen 
Regelungen ausreichend seien. 
 
Die Forderung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes nach einer wasserrechtlichen Erlaubnis 
wurde mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich bei den Bohrpfahlwänden nicht um eine 
Gewässerbenutzung. 
 
Die Forderung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes nach dem Verbot nächtlicher lärmintensiver 
Bauarbeiten wurde mit der Begründung abgelehnt, die Erteilung einer Nachtarbeitsgenehmigung liege 
in der Zuständigkeit der Landesimmissionsschutzbehörde. Zudem wird auf die Nebenbestimmungen 
zum Thema Baulärm und Erschütterungen verwiesen. 
 
Der Hinweis zum Schutz von aufgefundenen Bodendenkmälern fehlt. 
 
Mit Ausnahme der vom Stadtplanungsamt vertretenen Belange betreffen die nicht vollständig über-
nommenen Forderungen die Stadt Köln als Trägerin öffentlicher Belange. Soweit der Planfeststel-
lungsbeschluss hier hinter den Forderungen zurückbleibt, begründet dies nicht die (allein klagefähige) 
Verletzung eigener Rechte. 
 
Dies ist bei dem Bereich „Stadtgestaltung“ möglicherweise anders zu beurteilen, da hier das ge-
meindliche Selbstgestaltungsrecht tangiert sein könnte. Für eine klagefähige Rechtsverletzung bedarf 
es hier aber eines massiven Eingriffs, der das Ortsbild entscheidend prägt und hierdurch nachhaltig 
auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirkt (BVerwG, Urteil vom 
12.04.2018, 3 A 10.15). Ein solches Gewicht kommt der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer 
Straße nicht zu. Da zudem mit der Vorhabenträgerin grundsätzlich eine gemeinsame Linie zur Gestal-
tung der insgesamt 5 Überführungen gefunden wurde, ist die Nichtberücksichtigung der gestalteri-
schen Forderungen im Planfeststellungsbeschluss nicht geeignet, eine klagefähige Rechtsverletzung 
zu begründen. 
 
Bauwerk E 
 
Die städtischen Forderungen aus der Stellungnahme vom 04.03.2022 sind fast vollständig als Aufla-
gen oder Hinweise (letztere, soweit die Vorhabenträgerin die Umsetzung zugesagt hat) enthalten. 
Hierunter fallen auch die gestalterischen Anforderungen des Stadtplanungsamtes. 
 
Zu der Forderung nach einer baulichen Anpassung des Vorhabens, um auch hier das im Rahmen des 
bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Bauwerk C abgestimmte Beleuchtungskon-
zept umsetzen zu können, wird auch hier darauf hingewiesen, dass nach Abstimmungen zwischen 
Vorhabenträgerin, RheinEnergie AG und städtischen Vertretern die Realisierbarkeit des Konzepts 
auch bei der vorliegenden Planung möglich sei.  
 
Auch hier ist eine Verletzung eigener Rechte der Stadt Köln nicht erkennbar.  
 
Anlage 
 
Übersichtskarte 
 
Gez. Egerer

Anlage - Übersichtskarte

426 Zeichen

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Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.10.2019
Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

22.11.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3572/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2022
Erstellt
24.10.2022 17:50