2010/0021
Lenkungskreis Konversion Darmstadt
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2010/0021
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.01.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Rechtsamt Stadtplanungsamt Dezernat I, V, VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0021 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Le nkungskreis Konversion Darmstadt Vorlage vom: 15.01.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die Einrichtung des Lenkungskreises Konversion Darmstadt und billigt die beigefügte Geschäftsordnung. Anlagen: Anlage 1: Entwurf Geschäftsordnung Lenkungskreis Konversion Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2009 im Rahmen der Beratung zur Konversion militärischer Flächen in Darmstadt den Magistrat beauftragt, ein „Organisations- und Finanzierungsmodell, zu dem ein Lenkungsausschuss gehört, zu entwickeln“. Ausgehend von dieser Beschlusslage sowie aufgrund der Komplexität und Wichtigkeit der Konversion ist übergeordnet eine Instanz einzurichten, der die wesentlichen Entscheidungsprozesse für die Konversionsflächenentwicklung zur Kenntnis gebracht werden und ebenso auch für Empfehlungen herangezogen werden kann. Es wird vorgeschlagen, das neu einzurichtende Gremium als „Lenkungskreis Konversion“ zu bezeichnen. Als Mitglieder im Lenkungskreis Konversion sind vorgesehen: • der Dezernent für Bauen, Planen und Verkehr, • der Dezernent für Soziales und Wohnen • je ein Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Der Lenkungskreis soll folgende Aufgaben wahrnehmen: • Weiterentwicklung der Ziele der Konversion in Darmstadt • Beratung zur Vorbereitung von Entscheidungen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung im Konversionsprozess • Beratung zu wichtigen Teilprojekten der Konversion Der Entwurf für eine Geschäftsordnung „Lenkungskreis Konversion Darmstadt“ ist in der Anlage beigefügt. Darmstadt, den 15. Jan. 2010 Der Dezernent I Der Dezernent V Der Dezernent VI Walter Hoffmann Jochen Partsch Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ Seite 1 von 4 Konversion in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Geschäftsordnung für den Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ Vorbemerkungen Mit Organisationsverfügung Nr. 19 vom 18. Mai 2009 hat der Oberbürgermeister die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Konversion veranlasst. Diese soll die Entwicklung der Konversionsflächen in Darmstadt unter Berücksichtigung der städtischen Interessen sowie der aktuellen und zu erwartenden Bedarfslagen bearbeiten. Bis Mai 2009 wurde eine Organisationsstruktur innerhalb der städtischen Verwaltung aufgebaut, so dass erforderliche Organisationseinheiten informiert und eingebunden sind und so der Steuerungsprozess für die Entwicklung der Konversionsflächen aktiv wahrgenommen wird. Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt fällt die Konversion im Kern in den Zuständigkeitsbereich des Dezernats für Bauen, Planen und Verkehr sowie auf Ämterebene des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung und des Stadtplanungsamts. Als weitere Beteiligte sind vorrangig das Grünflächenamt, das Umweltamt und das Sozial- und Wohnungsdezernat zu nennen. Der Konversionsprozess erfordert außerdem die Einbindung weiterer Ämter, so dass im Prozess alle Dezernate in ihren Zuständigkeitsbereichen mehr oder minder stark betroffen sind. Vor diesem organisatorischen Hintergrund sowie aufgrund der Komplexität und Wichtigkeit der Konversion ist übergeordnet eine Instanzein Lenkungskreis einzurichten, demr die wesentlichen Entscheidungsprozesse für die Konversionsflächenentwicklung zur Kenntnis gebracht werden und der ebenso auch Empfehlungen abgibt. Der Konversionsprozess in Darmstadt ist an einem entscheidenden Punkt angekommen. Die Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung gemeinsame Erklärung zur Konversion zwischen BIMA und der Stadt wurden zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht. Der weitere Prozess sieht demnach folgende Meilensteine vor: - Rahmenplanung für Cambrai-Fritsch-Kas erne, Jefferson-Siedlung und Lincoln Village - Städtebaulicher Wettbewerb für Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson- Siedlung - Rahmenplanung für Kelly-Barracks und Nathan Hale Depot Die Entwicklung der genannten Konversionsareale ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowohl aus wohnungspolitischer Sicht wie auch aus gewerblicher Sicht von größter Bedeutung. Der Magistrat und die Verwaltung sind gefordert, dieser Tatsache im organisatorischen Ablauf angemessen Rechnung zu tragen. Hierzu wird ein Lenkungskreis eingerichtet. Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ Seite 2 von 4 Mit den nachstehenden Regelungen werden die innere Ordnung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ bestimmt, der vierteljährlich tagen soll. 1. Zusammensetzung des Lenku ngskreises, Geschäftsstelle 1.1. Mitglieder des Lenkungskreises si nd kraft ihres Amtes und abgeleitet aus Organisationsverfügung Nr. 19/2009: - der Dezernent für Bauen, Planen und Verkehr, - der Dezernent für Soziales und Wohnen - je ein Vertreter der Frakti onen in der Stadtverordnetenversammlung Vorsitzender des Lenkungskreises ist kr aft seines Amtes der Dezernent für Bauen, Planen und Verkehr. Im Falle der Verhinderung wird er vom Dezernenten für Soziales und Bauen im Lenkungskreis vertreten. Weitere Dezernenten können jederz eit an den Sitzungen teilnehmen. 1.2. Der Lenkungskreis hat eine Geschäft sstelle. Diese Funktion übernimmt das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung. 2. Aufgaben und Befugnisse des Lenkungskreises 2.1. Der Lenkungskreis ni mmt folgende Aufgaben wahr: 1. Weiterentwicklung der Ziele der Konversion in Darmstadt 2. Begleitung Beratung zur Vorbereit ung von Entscheidungen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung im Konversionsprozess 3. Beratung zu wichtigen Teilprojekten der Konversion 2.2. Der Lenkungskreis kann ferner Besch lüsse treffen, mit denen dem jeweils für eine Maßnahme zuständigen Amt eine bestimmte Vorgehensweise empfohlen wird. Dies gilt insbesondere für Geschäfte von einer solchen Tragweite, dass das zuständige Amt in Absprache mit der Geschäftsstelle und dem Vorsitzenden seine Vorlage beim Lenkungskreis als notwendig erachtet. 2.3. Der Lenkungskreis kann ebenfalls im Beschlusswege Empfehlungen für Arbeits- und Verhandlungsaufträge an städtische Dezernate/Ämter aussprechen. 2.4. Der Lenkungskreis soll die Zeit- und Maßnahmenplanung für den Konversionsprozess zur Kenntnis nehmen. Auch andere Sachverhalte mit besonderer Bedeutung für die einzelnen Konversionsstandorte und deren Einzelprojekte können dem Lenkungskreis zur Kenntnis und gegebenenfalls zur Beschlussempfehlung gebracht werden. 2.5. Die Mitglieder des Lenkungskreises haben bei ihrer Tätigkeit Sorgfalt walten zu lassen. Sie haben, soweit nicht bei den beamteten Mitgliedern dienstliche Belange entgegenstehen, über die ihnen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur Verfügung gestellten Informationen – auch nach dem Ausscheiden aus dem Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ Seite 3 von 4 Lenkungskreis Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, den Gegenstand der Beratungen sowie die Stellungnahmen, Empfehlungen und Äußerungen des Lenkungskreises vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf bereits veröffentlichte Informationen. 2.6. Der Lenkungskreis tritt ei nmal im Quartal zusammen. 3. Aufgaben und Befugnisse der G eschäftsstelle des Lenkungskreises 3.1. Die Geschäftsstelle hat die Si tzungen des Lenkungskreises vorzubereiten. Hierzu ist in Absprache mit dem Vorsitzenden eine Tagesordnung anzufertigen und ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird nach Freigabe durch den Lenkungskreis an alle verwaltungsinternen Beteiligten zur Kenntnisnahme und je nach Zuständigkeit auch einer Prüfung zur Umsetzung der Beschlüsse gemäß Punkt 2 verteilt. 3.2. Die Geschäftsstelle hat unter Einbindung des Stadtplanungsamtes darüber hinaus die stadtinterne Kommunikation zu den Sitzungen des Lenkungskreises zu führen. Dies kann auch in der Arbeitsgruppe Konversion gemäß Organisationsverfügung Nr. 19/2009 stattfinden. 3.3. Die externe Kommunikation für den Lenkungskreis obliegt dem Vorsitzenden gemäß Organisationsverfügung Nr. 19/2009. 4. Sitzungen und Beschlussfassungen des Lenkungskreises 4.1. Die Sitzungen des Lenkungskreise s werden durch den Vorsitzenden oder bei Verhinderung durch dessen Vertreter einberufen. 4.2. Über die Sitzungen des Lenkungskreise s sind Ergebnisprotokolle aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem Protokollführer der betreffenden Sitzung zu unterzeichnen sind. 4.3. Beschlüsse und Empfehlungen des Lenkungs kreises bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. 4.4. Der Lenkungskreis ist beschlussfähi g, wenn mindestens die Hälfte der abstimmungsberechtigten Mitglieder anwesend sind. 5. Teilnahme von Gästen an Sitzungen 5.1. Der extern beauftragte B egleiter des Prozesses HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH nimmt an den Sitzungen des Lenkungskreises teil, sofern die Mitglieder nichts anderes beschließen. 5.2. Ständig vertreten sind im Lenkungskreis abgeleitet aus Organisationsverfügung Nr. 19/2009 aus der Verwaltung neben dem Amt für Wirtschaft und Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ Seite 4 von 4 Stadtentwicklung, das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt, das Umweltamt sowie die Mitarbeiterebene im Dezernat für Soziales und Wohnen. 5.3. Weitere Gäste, insbesondere aus we iteren Verwaltungseinheiten, können bei Bedarf zu Einzelthemen eingeladen werden, wenn der Lenkungskreis dies wünscht. 5.4. Alle Gäste nehmen nur mi t beratender Stimme teil. 6. Inkrafttreten 6.1. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung durch den Magistrat in Kraft. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0021
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.01.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00