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2010/0021

Lenkungskreis Konversion Darmstadt

Magistratsvorlage 15.01.2010

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2010/0021

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.01.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Rechtsamt 
Stadtplanungsamt
 
Dezernat I, V, VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0021  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Le nkungskreis Konversion Darmstadt 
 
Vorlage vom: 15.01.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die Einrichtung des Lenkungskreises Konversion Darmstadt und billigt die 
beigefügte Geschäftsordnung. 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entwurf Geschäftsordnung Lenkungskreis Konversion 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2009 im Rahmen der Beratung 
zur Konversion militärischer Flächen in Darmstadt den Magistrat beauftragt, ein „Organisations- und 
Finanzierungsmodell, zu dem ein Lenkungsausschuss gehört, zu entwickeln“. 
 
Ausgehend von dieser Beschlusslage sowie aufgrund der Komplexität und Wichtigkeit der Konversion 
ist übergeordnet eine Instanz einzurichten, der die wesentlichen Entscheidungsprozesse für die 
Konversionsflächenentwicklung zur Kenntnis gebracht werden und ebenso auch für Empfehlungen 
herangezogen werden kann.  
 
Es wird vorgeschlagen, das neu einzurichtende Gremium als „Lenkungskreis Konversion“ zu 
bezeichnen. 
 
Als Mitglieder im Lenkungskreis Konversion sind vorgesehen: 
 
• der Dezernent für Bauen, Planen und Verkehr, 
• der Dezernent für Soziales und Wohnen 
 
• je ein Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung 
 
Der Lenkungskreis soll folgende Aufgaben wahrnehmen: 
 
• Weiterentwicklung der Ziele der Konversion in Darmstadt 
• Beratung zur Vorbereitung von Entscheidungen des Magistrats und der 
Stadtverordnetenversammlung im Konversionsprozess 
• Beratung zu wichtigen Teilprojekten der Konversion 
 
Der Entwurf für eine Geschäftsordnung „Lenkungskreis Konversion Darmstadt“ ist in der Anlage 
beigefügt. 
 
Darmstadt, den 15. Jan. 2010 
 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent V   Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Jochen Partsch   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Stadtrat    Stadtrat

anlage 1

8127 Zeichen

Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“  
 
Seite 1 von 4 
 
Konversion in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Geschäftsordnung für den Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ 
 
 
Vorbemerkungen 
 
Mit Organisationsverfügung Nr. 19 vom 18. Mai 2009 hat der Oberbürgermeister die 
Einrichtung einer Arbeitsgruppe Konversion veranlasst. Diese soll die Entwicklung der 
Konversionsflächen in Darmstadt unter Berücksichtigung der städtischen Interessen 
sowie der aktuellen und zu erwartenden Bedarfslagen bearbeiten. 
 
Bis Mai 2009 wurde eine Organisationsstruktur innerhalb der städtischen Verwaltung 
aufgebaut, so dass erforderliche Organisationseinheiten informiert und eingebunden 
sind und so der Steuerungsprozess für die Entwicklung der Konversionsflächen aktiv 
wahrgenommen wird.  
 
Innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt fällt die Konversion im Kern in den 
Zuständigkeitsbereich des Dezernats für Bauen, Planen und Verkehr sowie auf 
Ämterebene des Amts für Wirtschaft und Stadtentwicklung und des Stadtplanungsamts. 
Als weitere Beteiligte sind vorrangig das Grünflächenamt, das Umweltamt und das 
Sozial- und Wohnungsdezernat zu nennen.  
 
Der Konversionsprozess erfordert außerdem die Einbindung weiterer Ämter, so dass im 
Prozess alle Dezernate in ihren Zuständigkeitsbereichen mehr oder minder stark 
betroffen sind. 
 
Vor diesem organisatorischen Hintergrund sowie aufgrund der Komplexität und 
Wichtigkeit der Konversion ist übergeordnet eine Instanzein Lenkungskreis 
einzurichten, demr die wesentlichen Entscheidungsprozesse für die 
Konversionsflächenentwicklung zur Kenntnis gebracht werden und der ebenso auch 
Empfehlungen abgibt.  
 
Der Konversionsprozess in Darmstadt ist an einem entscheidenden Punkt 
angekommen. Die Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung gemeinsame 
Erklärung zur Konversion zwischen BIMA und der Stadt wurden zwischenzeitlich zum 
Abschluss gebracht. Der weitere Prozess sieht demnach folgende Meilensteine vor:  
 
- Rahmenplanung für Cambrai-Fritsch-Kas erne, Jefferson-Siedlung und Lincoln 
Village  
 
- Städtebaulicher  Wettbewerb für Ca mbrai-Fritsch-Kaserne und Jefferson-
Siedlung  
 
- Rahmenplanung für Kelly-Barracks und Nathan Hale Depot 
 
Die Entwicklung der genannten Konversionsareale ist für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowohl aus wohnungspolitischer Sicht wie auch aus gewerblicher Sicht von 
größter Bedeutung. Der Magistrat und die Verwaltung sind gefordert, dieser Tatsache 
im organisatorischen Ablauf angemessen Rechnung zu tragen. Hierzu wird ein 
Lenkungskreis eingerichtet.

Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“  
 
Seite 2 von 4 
Mit den nachstehenden Regelungen werden die innere Ordnung sowie die Aufgaben 
und Befugnisse des Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“ bestimmt, der vierteljährlich 
tagen soll. 
 
 
1. Zusammensetzung des Lenku ngskreises, Geschäftsstelle 
 
1.1. Mitglieder des Lenkungskreises si nd kraft ihres Amtes und abgeleitet aus 
Organisationsverfügung Nr. 19/2009:  
- der Dezernent für Bauen, Planen und Verkehr, 
 - der Dezernent für Soziales und Wohnen 
  
 - je ein Vertreter der Frakti onen in der Stadtverordnetenversammlung 
 
 Vorsitzender des Lenkungskreises ist kr aft seines Amtes der Dezernent für 
Bauen, Planen und Verkehr. Im Falle der Verhinderung wird er vom Dezernenten 
für Soziales und Bauen im Lenkungskreis vertreten. 
 Weitere Dezernenten können jederz eit an den Sitzungen teilnehmen. 
 
1.2. Der Lenkungskreis hat eine Geschäft sstelle. Diese Funktion übernimmt das Amt 
für Wirtschaft und Stadtentwicklung. 
 
 
2. Aufgaben und Befugnisse des Lenkungskreises 
 
2.1. Der Lenkungskreis ni mmt folgende Aufgaben wahr: 
 
1. Weiterentwicklung der Ziele der Konversion in Darmstadt 
2. Begleitung Beratung zur Vorbereit ung von Entscheidungen des Magistrats 
und der Stadtverordnetenversammlung im Konversionsprozess 
3. Beratung zu wichtigen Teilprojekten der Konversion 
 
2.2. Der Lenkungskreis kann ferner Besch lüsse treffen, mit denen dem jeweils für 
eine Maßnahme zuständigen Amt eine bestimmte Vorgehensweise empfohlen 
wird. Dies gilt insbesondere für Geschäfte von einer solchen Tragweite, dass das 
zuständige Amt in Absprache mit der Geschäftsstelle und dem Vorsitzenden 
seine Vorlage beim Lenkungskreis als notwendig erachtet. 
 
2.3. Der Lenkungskreis kann ebenfalls im  Beschlusswege Empfehlungen für Arbeits- 
und Verhandlungsaufträge an städtische Dezernate/Ämter aussprechen. 
 
2.4. Der Lenkungskreis soll die Zeit- und Maßnahmenplanung für den 
Konversionsprozess zur Kenntnis nehmen. Auch andere Sachverhalte mit 
besonderer Bedeutung für die einzelnen Konversionsstandorte und deren 
Einzelprojekte können dem Lenkungskreis zur Kenntnis und gegebenenfalls zur 
Beschlussempfehlung gebracht werden. 
 
2.5. Die Mitglieder des Lenkungskreises haben bei ihrer Tätigkeit Sorgfalt walten zu 
lassen. Sie haben, soweit nicht bei den beamteten Mitgliedern dienstliche 
Belange entgegenstehen, über die ihnen im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit zur 
Verfügung gestellten Informationen – auch nach dem Ausscheiden aus dem

Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“  
 
Seite 3 von 4 
Lenkungskreis Stillschweigen zu bewahren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, 
den Gegenstand der Beratungen sowie die Stellungnahmen, Empfehlungen und 
Äußerungen des Lenkungskreises vertraulich zu behandeln. Die 
Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf bereits veröffentlichte 
Informationen. 
 
2.6. Der Lenkungskreis tritt ei nmal im Quartal zusammen.  
 
 
3.  Aufgaben und Befugnisse der G eschäftsstelle des Lenkungskreises 
 
3.1. Die Geschäftsstelle hat die Si tzungen des Lenkungskreises vorzubereiten. 
Hierzu ist in Absprache mit dem Vorsitzenden eine Tagesordnung anzufertigen 
und ein Protokoll zu führen. Das Protokoll wird nach Freigabe durch den 
Lenkungskreis an alle verwaltungsinternen Beteiligten zur Kenntnisnahme und je 
nach Zuständigkeit auch einer Prüfung zur Umsetzung der Beschlüsse gemäß 
Punkt 2 verteilt. 
 
3.2. Die Geschäftsstelle hat unter Einbindung des Stadtplanungsamtes darüber 
hinaus die stadtinterne Kommunikation zu den Sitzungen des Lenkungskreises 
zu führen. Dies kann auch in der Arbeitsgruppe Konversion gemäß 
Organisationsverfügung Nr. 19/2009 stattfinden. 
 
3.3. Die externe Kommunikation für den Lenkungskreis obliegt dem Vorsitzenden 
gemäß Organisationsverfügung Nr. 19/2009. 
 
 
4. Sitzungen und Beschlussfassungen des Lenkungskreises 
 
4.1. Die Sitzungen des Lenkungskreise s werden durch den Vorsitzenden oder bei 
Verhinderung durch dessen Vertreter einberufen. 
 
4.2. Über die Sitzungen des Lenkungskreise s sind Ergebnisprotokolle aufzunehmen, 
die vom Vorsitzenden und dem Protokollführer der betreffenden Sitzung zu 
unterzeichnen sind. 
 
4.3. Beschlüsse und Empfehlungen des Lenkungs kreises bedürfen der Mehrheit der 
abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung gilt nicht als Stimmabgabe. Bei 
Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt. 
 
4.4. Der Lenkungskreis ist beschlussfähi g, wenn mindestens die Hälfte der 
abstimmungsberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
 
5. Teilnahme von Gästen an Sitzungen 
 
5.1. Der extern beauftragte B egleiter des Prozesses HA 
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH nimmt an den Sitzungen des 
Lenkungskreises teil, sofern die Mitglieder nichts anderes beschließen. 
 
5.2. Ständig vertreten sind im Lenkungskreis abgeleitet aus Organisationsverfügung 
Nr. 19/2009 aus der Verwaltung neben dem Amt für Wirtschaft und

Geschäftsordnung Lenkungskreis „Konversion Darmstadt“  
 
Seite 4 von 4 
Stadtentwicklung, das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt, das Umweltamt 
sowie die Mitarbeiterebene im Dezernat für Soziales und Wohnen. 
 
5.3. Weitere Gäste, insbesondere aus we iteren Verwaltungseinheiten, können bei 
Bedarf zu Einzelthemen eingeladen werden, wenn der Lenkungskreis dies 
wünscht. 
 
5.4. Alle Gäste nehmen nur mi t beratender Stimme teil. 
  
 
 
6. Inkrafttreten 
 
6.1. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Beschlussfassung durch 
den Magistrat in Kraft. 
 
 
 
 
 
 
Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0021
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.01.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00