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3489/2020

Kreisverkehre im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2275 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3489/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 
 
Kreisverkehre im Stadtbezirk Nippes 
hier: Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe GUT in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes am 03.12.2020, TOP 7.2.6 
Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1) „Wann werden die folgenden beschlossenen oder angeregten Kreisverkehre im Stadtbezirk Nip-
pes zu Ende geprüft, geplant, baubeschlussreif gemacht bzw. gebaut? 
a) 15.03.2007: Einrichtung eines Kreisverkehrs im Bereich der Kreuzung Niehler Straße, Wei-
denpescher Straße, Nesselrodestraße, Drosselweg und Niehler Kirchweg 
b) 03.09.2015: dasselbe: Umgestaltung der Kreuzung Niehler Straße/Niehler Kirch-
weg/Weidenpescher Straße 
c) 10.03.2016: Äußere Kanalstraße/Escher Straße/Robert-Perthel-Straße 
d) 28.04.2016: Boltensternstraße/Friedrich-Karl-Straße 
e) 28.04.2016: Boltensternstraße/Amsterdamer Straße/Industriestraße/Niehler Damm 
f) 04.06.2020: Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße 
g) 04.06.2020: Merheimer Straße/Theklastraße 
 
2) Welche weiteren Kreisverkehre sind angeregt oder beschlossen? 
 
3) Warum werden manche Beschlüsse zur Errichtung eines Kreisverkehrs schnell umgesetzt (z.B. 
Niehler Damm/Sebastianstraße), andere hingegen seit 2007 nicht?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) und 2) 
Zu den oben angesprochenen Kreisverkehren sowie zu weiteren angeregten oder beschlossenen 
Kreisverkehren sieht die Verwaltung Gesprächsbedarf zum weiteren Vorgehen. 
Die Verwaltung schlägt ein Fachgespräch mit der Bezirksvertretung Nippes zu dieser Thematik vor 
und bemüht sich um eine Terminierung zu Jahresbeginn. 
 
Zu 3) 
Aus Planungskapazitätsgründen ist es der Verwaltung nicht möglich, die eingehenden Beschlüsse 
vollständig zeitnah und der Reihenfolge nach abzuarbeiten. 
Durch verwaltungsinterne und/oder politische Abstimmungsprozesse kann es zudem zu Verzögerun-
gen oder Änderungen der Bearbeitungsreihenfolge der Maßnahmen kommen, sodass es vorkommt, 
dass die Bearbeitung von Beschlüssen aufgrund von anderen priorisierten Maßnahmen bisher nicht 
begonnen oder unterbrochen wurde.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3489/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.12.2020
Erstellt
01.12.2020 15:02