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0097/2020

Dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1776/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019

Mitteilung BV 20.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2020, TOP 9.13

Mitteilung BV

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Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2020

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Mitteilung BV

2509 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer  20.01.2020 
 0097/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
 
Dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1776/2017); Beschluss der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 12.09.2019;  
hier: Entscheidung des Hauptausschusses vom 13.01.2020 
 
Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 unter TOP 5.2.19 zum Antrag 
AN/1113/2019 gefasste Beschluss 
 
Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer 
Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nach-
dem die Verwaltung danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer 
Stellungnahme (1532/2019) mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe 
überbezirkliche Bedeutung. Dieser Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksvertretung 
Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirksbürgermeister 
 
 den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsordnung 
für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass 
dieser die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innen-
stadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt; 
 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP. 
  
 für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, 
den Klageweg zu beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen. 
 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP 
 
wurde mit Beschlussvorlage 3239/2019 dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet nach 
§ 37 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 44 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksver-
tretungen der Stadt Köln bei Streitigkeiten zwischen Bezirksvertretungen und Ausschüssen über Zu-
ständigkeiten im Einzelfall.  
 
Der Beschlussvorlage war der Auszug auf dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung vom 
12.09.2019 als Anlage beigefügt. Das Anliegen der Bezirksvertretung wurde als Beschlussalternative 
vorgelegt. Der Hauptausschuss hat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt und festge-
stellt, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium ist. Ein Auszug aus dem 
Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses ist als Anlage beigefügt.  
 
Anlage 
- Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 
13.01.2020 
  
Gez. Reker

Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2020

1770 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax       :  (0221) 221 26570 
E-Mail:  giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 16.01.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.01.2020  
öffentlich 
6.1 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäfts-
ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen   
hier: dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1176/2017); Be-
schluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 
3239/2019 
Frau Oberbürgermeisterin Reker regt an, einen Kompromiss in der Sache zu suchen, 
da die Deutzer Brücke ohnehin ab Mitte 2020 für voraussichtlich 40 Monate gesperrt 
werde. Sie schlägt vor, parallel die Verwaltung aufzufordern, den Beschluss der B e-
zirksvertretung Innenstadt vom 14.09.2019 aufzugreifen und im Vorgriff auf das Kon-
zept der Planung des Deutzer Hafens die Sperrung der Deutzer Brücke für den mo-
torisierten Individualverkehr vorzubereiten. 
Herr Joisten spricht dafür aus, eine Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage im 
Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage zu treffen. 
Herr Kienitz schließt sich Herrn Joisten an und bedankt sich bei Frau Oberbürger-
meisterin Reker für den Kompromissvorschlag. 
Frau von Bülow spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für den Kom-
promissvorschlag aus. 
 
Beschluss: 
 
Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Zuständigkeit für eine dauerhafte Sperrung 
der Deutzer Drehbrücke beim Verkehrsausschuss als entscheidungsbefugtes Gre-
mium liegt. Die Rechte der Bezirksvertretung Innenstadt sind nicht verletzt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD- Fraktion, der FDP-
Fraktion und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deutzer Brücke

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Details

Aktenzeichen
0097/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.01.2020
Erstellt
14.01.2020 09:53