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Dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1776/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019

Mitteilung BV 0097/2020 vom 20.01.2020

Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 20.01.2020 0097/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1776/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019; hier: Entscheidung des Hauptausschusses vom 13.01.2020 Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 unter TOP 5.2.19 zum Antrag AN/1113/2019 gefasste Beschluss Am 14.09.2017 hat die Bezirksvertretung Innenstadt die dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) beschlossen (AN/1176/2017). Nach- dem die Verwaltung danach 20 Monate lang untätig war, teilte sie der BV 1 im Rahmen einer Stellungnahme (1532/2019) mit, dass sie der Rechtsauffassung sei, der o.a. Beschluss habe überbezirkliche Bedeutung. Dieser Rechtsauffassung widerspricht die Bezirksvertretung Innenstadt. Sie beauftragt daher den Bezirksbürgermeister  den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln gemäß § 44 (1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln anzurufen mit dem Ziel, dass dieser die alleinige örtliche und sachliche Zuständigkeit der Bezirksvertretung Innen- stadt für die Deutzer Drehbrücke feststellt; Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.  für den Fall, dass eine solche Feststellung durch den Hauptausschuss nicht erfolgt, den Klageweg zu beschreiten, um eine endgültige rechtliche Klärung herbeizuführen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP wurde mit Beschlussvorlage 3239/2019 dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet nach § 37 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 44 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksver- tretungen der Stadt Köln bei Streitigkeiten zwischen Bezirksvertretungen und Ausschüssen über Zu- ständigkeiten im Einzelfall. Der Beschlussvorlage war der Auszug auf dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung vom 12.09.2019 als Anlage beigefügt. Das Anliegen der Bezirksvertretung wurde als Beschlussalternative vorgelegt. Der Hauptausschuss hat mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt und festge- stellt, dass der Verkehrsausschuss das entscheidungsbefugte Gremium ist. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses ist als Anlage beigefügt. Anlage - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2020 Gez. Reker
  • Anlage: Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2020

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    Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax : (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 16.01.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.01.2020 öffentlich 6.1 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach § 44 der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen hier: dauerhafte Sperrung Deutzer Drehbrücke (AN/1176/2017); Be- schluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 3239/2019 Frau Oberbürgermeisterin Reker regt an, einen Kompromiss in der Sache zu suchen, da die Deutzer Brücke ohnehin ab Mitte 2020 für voraussichtlich 40 Monate gesperrt werde. Sie schlägt vor, parallel die Verwaltung aufzufordern, den Beschluss der B e- zirksvertretung Innenstadt vom 14.09.2019 aufzugreifen und im Vorgriff auf das Kon- zept der Planung des Deutzer Hafens die Sperrung der Deutzer Brücke für den mo- torisierten Individualverkehr vorzubereiten. Herr Joisten spricht dafür aus, eine Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage zu treffen. Herr Kienitz schließt sich Herrn Joisten an und bedankt sich bei Frau Oberbürger- meisterin Reker für den Kompromissvorschlag. Frau von Bülow spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für den Kom- promissvorschlag aus. Beschluss: Der Hauptausschuss stellt fest, dass die Zuständigkeit für eine dauerhafte Sperrung der Deutzer Drehbrücke beim Verkehrsausschuss als entscheidungsbefugtes Gre- mium liegt. Die Rechte der Bezirksvertretung Innenstadt sind nicht verletzt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD- Fraktion, der FDP- Fraktion und der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 9.13, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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