1633/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Zimmermann aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.04.2023 betreffend die Auswirkungen auf die Kund*innen der RheinEnergie durch die gestiegenen Energiekosten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3401 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 21.06.2023 1633/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.07.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Zimmermann aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.04.2023 betreffend die Auswirkungen auf die Kund*innen der RheinEnergie durch die gestiegenen Energiekosten In der Sitzung des Hauptausschusses vom 17.04.2023 wurde anlässlich des Berichts der Ver- waltung aus dem städtischen Krisenstab (TOP 2.1.1) darum gebeten, zu den Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten auf die Kund*innen der RheinEnergie AG zu berichten. Die Verwal- tung hat hierzu die RheinEnergie AG um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der RheinEner- gie AG lautet wie folgt: Maßnahmen zur Entlastung von Kund*innen der RheinEnergie Die RheinEnergie stellt aus eigenen Mitteln seit dem 1. Oktober 2022 eine Million Euro bereit, um Menschen zu helfen, die wegen unbezahlter Energierechnungen von einer Sperrung ihrer Energieversorgung bedroht sind. Ziel ist es, möglichst vielen Haushalten eine Sperrung zu er- sparen. Die Unterstützung aus dem Härtefallfonds bezieht sich auch auf Haushaltswärmekun- den (Fernwärme, etc.). Der prognostizierte Unterstützungsbedarf aus dem Härtefallfond hat sich aktuell noch nicht eingestellt. Aktuell wurden rund 10.000 Euro aus dem Härtefallfond bereitgestellt. Durch das gesamte Maßnahmenvolumen der RheinEnergie erfahren die Menschen viele weitere Hilfsan- gebote. Der Härtefallfonds kann weiterhin genutzt werden. Hinsichtlich offener Forderungen ist in den letzten Monaten ein kontinuierlicher, aber modera- ter Anstieg zu verzeichnen, der sich bisher noch nicht in Ausbuchungen niederschlägt. Bezo- gen auf den Wirtschaftsplan liegt das Niveau der Ausbuchungen bisher deutlich unter Plan. Information zu Strom- und Gassperren Die Notwendigkeit von Sperrungen als letzte Maßnahme bei der RheinEnergie ist seit Jahren weiterhin auf niedrigem Niveau rückläufig. Dieser Trend ist auch im laufenden Jahr 2023 fest- zustellen. Bei Härtefällen handelt die RheinEnergie stets nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Bis dato hat die RheinEnergie keine Sperrungen bei angezeigten Härtefällen durchgeführt. Durch gezielte Beratungs- und Hilfestellungsangebote konnte die RheinEnergie seit April 2022 be- reits 3.702 Menschen erfolgreich helfen und gemeinsame Lösungen finden, damit es nicht zu einer Strom- oder Gassperrung kommt. Energieberatung der RheinEnergie Die Energieberatungen der RheinEnergie arbeiten nach dem Grundsatz 'Hilfe zur Selbsthilfe', 2 das heißt, sie orientieren sich an den eigenen Kräften und Möglichkeiten der Menschen, wir- ken sich positiv auf den Energieverbrauch und somit auf die Kosten aus. Seit dem 1.1.2022 wurden 7.163 Energieberatungen zu den Themen Verbrauch, Einsatz und Einsparung von Energie unter ökologischen, sowie ökonomischen Aspekten vorgenommen. Seit Mitte Juli 2022 wurden 817 Personen aus Institutionen durch Fachvorträge befähigt, um Wärme- und „Stromfresser“ zu identifizieren. Seit Mitte Juli 2022 wurden mit 21 Institutionen Kooperationsvereinbarungen für die Energieberatungs- und Hilfeleistungen der Rheinenergie geschlossen. Beim Treffpunkt Solar der Rheinenergie wurden 1.054 Bürger*innen individuell beraten. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1633/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 21.06.2023
- Erstellt
- 15.05.2023 11:19