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3563/2020

Sachstand zum Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag - zur mündlichen Anfrage von RM Breite vom 7.12.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.12.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 01.02.2021, TOP 2.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1912 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  15.12.2020 
 3563/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 01.02.2021 
 
Sachstand zum Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag -  
zur mündlichen Anfrage von RM Breite vom 7.12.2020 
In der Sitzung vom 7. Dezember 2020 fragte RM Breite, FDP-Fraktion, nach dem Sachstand zum 
Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag der Stadt Köln. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Bedarfsfeststellungsbeschluss zum Abschluss eines neuen 
Stromliefervertrags für die städtischen Gebäude am 14.05.2020 beschlossen: 
"Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Lieferanten zur Lieferung  
für elektrische Energie ab dem 01.01.2021 an. Die Verwaltung wird beauftragt, nach den vergabe-
rechtlichen Bestimmungen ein Vergabeverfahren einzuleiten und danach einen Vertragsabschluss 
vorzunehmen. Der Vertrag wird als All-Inclusive-Vertrag geschlossen, einschließlich Stromlieferung, 
Netznutzung, Messung, Abrechnung und Datenlieferung. Die Laufzeit beträgt drei Jahre mit der  
Option auf einmalige Verlängerung um zwei Jahre. Aus klimapolitischen Erwägungen wird folgende 
Vorgabe in der Ausschreibung vorgegeben: 
100% Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen. Auf einen Vergabevorbehalt wird verzichtet." 
 
Das europaweite Ausschreibungsverfahren wurde im Anschluss daran eingeleitet und am 09.10.2020 
abgeschlossen mit der Zuschlagserteilung für den Bieter Fa. LichtBlick mit Sitz in Hamburg, der für 
alle vier Lose der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der neue Vertrag für 
die Belieferung der städtischen Abnahmestellen mit 100% Ökostrom hat eine Erstlaufzeit vom 
01.01.2021 bis 31.12.2023 mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung bis 31.12.2025. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3563/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.12.2020
Erstellt
08.12.2020 12:12