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Sachstand zum Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag - zur mündlichen Anfrage von RM Breite vom 7.12.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 3563/2020 vom 15.12.2020

Stand: Am 01.02.2021 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 15.12.2020 3563/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 01.02.2021 Sachstand zum Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag - zur mündlichen Anfrage von RM Breite vom 7.12.2020 In der Sitzung vom 7. Dezember 2020 fragte RM Breite, FDP-Fraktion, nach dem Sachstand zum Vergabeverfahren für den Stromliefervertrag der Stadt Köln. Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln hat in seinem Bedarfsfeststellungsbeschluss zum Abschluss eines neuen Stromliefervertrags für die städtischen Gebäude am 14.05.2020 beschlossen: "Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Lieferanten zur Lieferung für elektrische Energie ab dem 01.01.2021 an. Die Verwaltung wird beauftragt, nach den vergabe- rechtlichen Bestimmungen ein Vergabeverfahren einzuleiten und danach einen Vertragsabschluss vorzunehmen. Der Vertrag wird als All-Inclusive-Vertrag geschlossen, einschließlich Stromlieferung, Netznutzung, Messung, Abrechnung und Datenlieferung. Die Laufzeit beträgt drei Jahre mit der Option auf einmalige Verlängerung um zwei Jahre. Aus klimapolitischen Erwägungen wird folgende Vorgabe in der Ausschreibung vorgegeben: 100% Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen. Auf einen Vergabevorbehalt wird verzichtet." Das europaweite Ausschreibungsverfahren wurde im Anschluss daran eingeleitet und am 09.10.2020 abgeschlossen mit der Zuschlagserteilung für den Bieter Fa. LichtBlick mit Sitz in Hamburg, der für alle vier Lose der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der neue Vertrag für die Belieferung der städtischen Abnahmestellen mit 100% Ökostrom hat eine Erstlaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung bis 31.12.2025. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 01.02.2021

    Finanzausschuss

    TOP 2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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