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3636/2022

Altablagerung Simonskaul

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 3636/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 
 
Altablagerung Simonskaul 
Beantwortung der Anfrage der SPD (AN/1895/2022) 
Die SPD-Fraktion bittet unter AN/1895/2022um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Obwohl die Deponie seit 2014 in Kategorie 2, Hausmüll, eingestuft wurde, geht aus der 
Deponieakte aus dem Stadtarchiv der Stadt Köln einwandfrei hervor, dass die Deponie 
eine Tiefe von 18 bis 20 Meter hatte und u. a. Giftmüll der Glanzstoff AG und der Ford-
Werke GmbH eingebracht wurde. Dennoch sollen im bebauten Teil lediglich 8 bis 10 Me-
ter Erdreich ausgehoben und durch unbelasteten Boden er-setzt werden. Inwieweit kann 
das Umweltamt etwaige Bedenken zum verbleibenden giftigen Erdreich und Resten der 
Deponie durch unabhängige Gutachten ausräumen? 
Antwort der Verwaltung: 
In dem Bereich der Teilsanierung – als Vorbereitung für den zu bebauenden Teil - erfolgten 
in 2019 u.a. 6 so genannte Großbohrungen zur Erstellung einer planungsbezogenen Gefähr-
dungsabschätzung inkl. abfalltechnischer Voreinstufung der Aushubmaterialien für das Bau-
vorhaben Simonskaul durch das Büro Ingenieurgesellschaft M&P. Alle 6 Großbohrungen 
durchteuften den Altablagerungskörper und erreichten das natürlich anstehende Bodenmate-
rial in einer Tiefe von ca. 33 bis ca. 35 Metern NHN. Insofern ist durch die Bohrungen für den 
Bereich der Teilsanierung eine Mächtigkeit des Altablagerungskörpers in einer Größenord-
nung von ca. 12 bis 14 Metern festgestellt worden. (Quellen: BV Simonskaul in Köln-
Weidenpesch – Planungsbezogene Gefährdungsabschätzung inkl. abfalltechnischer Vorein-
stufung der Aushubmaterialien – M&P Ingenieurgesellschaft 30.01.2020. BV Simonskaul in 
Köln-Weidenpesch – Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG – M&P Ingenieurgesellschaft 
28.01.2022). 
Der Aushub im Rahmen der Teilsanierung war vorgesehen bis zum Grundwasseranstich und 
festgelegt auf 37 Meter NHN. Auf Grund der trockenen Witterung konnte dies erfolgen – und 
sogar vertieft werden. Der niedrigste Grundwasserstand beträgt nach Auskunft des LANUV 
36,5 Meter NHN +/- 0,5 Meter. Im Ergebnis konnte im aktuellen Bauablauf somit der Altabla-
gerungskörper quasi vollständig bis zum niedrigsten Grundwasserstand ausgehoben werden.

2 
 
2. Der Boden der ausgewiesenen Grün- bzw. Parkfläche scheint der Mitteilung nach nicht 
ausgetauscht zu werden. Die Formulierung erweckt den Eindruck, dass Kin-der auf der 
Parkfläche nicht bedenkenlos spielen können. In diesem Zusammen-hang bitten wir um 
Beantwortung der Frage, wie hoch die Konzentrationen von Schadstoffen im nicht ausge-
tauschten Boden an der Oberfläche sind und wie sie im Verhältnis zu Grenzwerten für 
Menschen stehen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Park- und Grünfläche wies im Rahmen der Voruntersuchungen für den Oberboden in 
allen Proben die Einhaltung der Prüfwerte als Park- und Freizeitanlage gemäß Bundesbo-
denschutzverordnung (BBodSchV) aus. Für eine Nutzung als Kinderspielflächen wurden in 
einzelnen Proben Überschreitungen der Prüfwerte für PCB, Blei, Nickel und Benzo(a)pyren 
festgestellt. 
Der Bau der unterirdischen Abdichtung beinhaltet zwangsweise, dass der Oberboden ein-
schließlich des tieferen Bodens ausgehoben wird. Die Wiederverfüllung schließt dann an der 
Oberfläche mit Oberboden ab, der die Vorsorgewerte nach Anhang 2 BBodSchV einhalten 
wird. Eine gefahrlose Nutzung der Oberfläche als Kinderspielflächen wird dadurch ermög-
licht. 
Nördlich der Ausbisslinie der Abdichtung wird aktuell die gesamte Fläche – mit Ausnahme 
der kleineren Areale mit zu schützenden Bäumen – als Lager- und Bereitstellungsfläche ge-
nutzt. Im Vorfeld dieser Nutzung wurde hierzu der Oberboden der gesamten Fläche – außer 
den Baumarealen – abgetragen und zu einem großen Anteil mit RCL-Baustoff versehen um 
diese Flächen fahrtechnisch nutzten zu können. Das RCL wird mit dem Ende der Baumaß-
nahme wieder abgetragen. Nach der Nutzung auch dieser Fläche wird somit ein Auftrag von 
Oberboden erfolgen, der die Vorsorgewerte einhalten muss und somit eine gefahrlose Nut-
zung als Park- und Freizeitfläche – auch für Kinder - sicherstellt. 
 
3. Inwiefern sind "Parkfläche" und "Grünfläche mit Kinderspielfläche" voneinander bau-
lich/sichtbar getrennt und wie wird darauf hingewiesen, wo belasteter Boden nicht ausge-
tauscht wurde? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Parkfläche und Grünfläche mit Kinderspielflächen sind baulich dadurch als getrennt wahrzu-
nehmen, als dass entlang dieser Linie mit dem Ende der gesamten Baumaßnahme eine 
Wegführung angelegt wird. Diese Wegführung ist gleichzeitig eine Visualisierung für den 
Grenzverlauf des unterirdischen Abdichtungssystems und folgt diesem. Benannte Visualisie-
rung ist im Sanierungsverfahren als Hinweis festgehalten und dient dazu, die nahe liegende 
Abdichtung kenntlich gegen Aufgrabungen und Tiefbepflanzungen zu schützen. (Quelle u.a.: 
Verantwortliche Erklärung zum Sanierungsplan, Stadt Köln 19.05.2022).

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4. Wo wird sich die Grünfläche befinden, die dem Kinder- und Jugendzentrum DachloW zur 
Verfügung gestellt wird, auf einer Fläche mit belastetem Boden oder ausgetauschter Er-
de? Wir bitten darum, die Fläche nochmals auf einer Karte auszuweisen.  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die beiden Grünflächen des Jugendzentrums DachloW befinden sich im Bereich von Haus 1 
der GAG Immobilien AG und liegen beide nicht im Bereich der Altablagerung. 
 
(Quelle: BV Simonskaul in Köln-Weidenpesch – Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG – 
M&P Ingenieurgesellschaft 28.01.2022 (Ausschnitt aus Lageplan der Abdichtung und Entga-
sungseinrichtungen) 
 
5. Ist bei erhöhten Schadstoffwerten im belasteten Boden eine Beeinträchtigung von Pflan-
zen- und Tierwelt möglich und falls ja in welcher Form? 
 
Haus 1 
Grünfläche 
Haus 1 
Haus 1 
Haus 1 
Grünfläche

4 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu den ermittelten analytischen Schadstoffwerten für die Park- und Freizeitfläche wird auf die 
Antwort zum Punkt 2 verweisen. Nach Abschluss aller Maßnahmen im Sanierungsbereich 
und in den umgebenden Parkflächen wird der Oberboden die Vorsorgewerte der Bundesbo-
denschutzverordnung einhalten und keine erhöhten Schadstoffgehalte aufweisen. 
Für laufende Informationen zur Teilsanierung verweise ich an dieser Stelle auf die Darstel-
lung der Teilsanierung auf der Homepage der Stadt Köln unter dem Link: https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/altablagerung-
simonskaul-koeln-weidenpesch-nutzungsbedingte-teilsanierung

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3636/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.10.2022
Erstellt
28.10.2022 12:19