3636/2022
Altablagerung Simonskaul
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 3636/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.11.2022 Altablagerung Simonskaul Beantwortung der Anfrage der SPD (AN/1895/2022) Die SPD-Fraktion bittet unter AN/1895/2022um Beantwortung folgender Fragen: 1. Obwohl die Deponie seit 2014 in Kategorie 2, Hausmüll, eingestuft wurde, geht aus der Deponieakte aus dem Stadtarchiv der Stadt Köln einwandfrei hervor, dass die Deponie eine Tiefe von 18 bis 20 Meter hatte und u. a. Giftmüll der Glanzstoff AG und der Ford- Werke GmbH eingebracht wurde. Dennoch sollen im bebauten Teil lediglich 8 bis 10 Me- ter Erdreich ausgehoben und durch unbelasteten Boden er-setzt werden. Inwieweit kann das Umweltamt etwaige Bedenken zum verbleibenden giftigen Erdreich und Resten der Deponie durch unabhängige Gutachten ausräumen? Antwort der Verwaltung: In dem Bereich der Teilsanierung – als Vorbereitung für den zu bebauenden Teil - erfolgten in 2019 u.a. 6 so genannte Großbohrungen zur Erstellung einer planungsbezogenen Gefähr- dungsabschätzung inkl. abfalltechnischer Voreinstufung der Aushubmaterialien für das Bau- vorhaben Simonskaul durch das Büro Ingenieurgesellschaft M&P. Alle 6 Großbohrungen durchteuften den Altablagerungskörper und erreichten das natürlich anstehende Bodenmate- rial in einer Tiefe von ca. 33 bis ca. 35 Metern NHN. Insofern ist durch die Bohrungen für den Bereich der Teilsanierung eine Mächtigkeit des Altablagerungskörpers in einer Größenord- nung von ca. 12 bis 14 Metern festgestellt worden. (Quellen: BV Simonskaul in Köln- Weidenpesch – Planungsbezogene Gefährdungsabschätzung inkl. abfalltechnischer Vorein- stufung der Aushubmaterialien – M&P Ingenieurgesellschaft 30.01.2020. BV Simonskaul in Köln-Weidenpesch – Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG – M&P Ingenieurgesellschaft 28.01.2022). Der Aushub im Rahmen der Teilsanierung war vorgesehen bis zum Grundwasseranstich und festgelegt auf 37 Meter NHN. Auf Grund der trockenen Witterung konnte dies erfolgen – und sogar vertieft werden. Der niedrigste Grundwasserstand beträgt nach Auskunft des LANUV 36,5 Meter NHN +/- 0,5 Meter. Im Ergebnis konnte im aktuellen Bauablauf somit der Altabla- gerungskörper quasi vollständig bis zum niedrigsten Grundwasserstand ausgehoben werden. 2 2. Der Boden der ausgewiesenen Grün- bzw. Parkfläche scheint der Mitteilung nach nicht ausgetauscht zu werden. Die Formulierung erweckt den Eindruck, dass Kin-der auf der Parkfläche nicht bedenkenlos spielen können. In diesem Zusammen-hang bitten wir um Beantwortung der Frage, wie hoch die Konzentrationen von Schadstoffen im nicht ausge- tauschten Boden an der Oberfläche sind und wie sie im Verhältnis zu Grenzwerten für Menschen stehen? Antwort der Verwaltung: Die Park- und Grünfläche wies im Rahmen der Voruntersuchungen für den Oberboden in allen Proben die Einhaltung der Prüfwerte als Park- und Freizeitanlage gemäß Bundesbo- denschutzverordnung (BBodSchV) aus. Für eine Nutzung als Kinderspielflächen wurden in einzelnen Proben Überschreitungen der Prüfwerte für PCB, Blei, Nickel und Benzo(a)pyren festgestellt. Der Bau der unterirdischen Abdichtung beinhaltet zwangsweise, dass der Oberboden ein- schließlich des tieferen Bodens ausgehoben wird. Die Wiederverfüllung schließt dann an der Oberfläche mit Oberboden ab, der die Vorsorgewerte nach Anhang 2 BBodSchV einhalten wird. Eine gefahrlose Nutzung der Oberfläche als Kinderspielflächen wird dadurch ermög- licht. Nördlich der Ausbisslinie der Abdichtung wird aktuell die gesamte Fläche – mit Ausnahme der kleineren Areale mit zu schützenden Bäumen – als Lager- und Bereitstellungsfläche ge- nutzt. Im Vorfeld dieser Nutzung wurde hierzu der Oberboden der gesamten Fläche – außer den Baumarealen – abgetragen und zu einem großen Anteil mit RCL-Baustoff versehen um diese Flächen fahrtechnisch nutzten zu können. Das RCL wird mit dem Ende der Baumaß- nahme wieder abgetragen. Nach der Nutzung auch dieser Fläche wird somit ein Auftrag von Oberboden erfolgen, der die Vorsorgewerte einhalten muss und somit eine gefahrlose Nut- zung als Park- und Freizeitfläche – auch für Kinder - sicherstellt. 3. Inwiefern sind "Parkfläche" und "Grünfläche mit Kinderspielfläche" voneinander bau- lich/sichtbar getrennt und wie wird darauf hingewiesen, wo belasteter Boden nicht ausge- tauscht wurde? Antwort der Verwaltung: Parkfläche und Grünfläche mit Kinderspielflächen sind baulich dadurch als getrennt wahrzu- nehmen, als dass entlang dieser Linie mit dem Ende der gesamten Baumaßnahme eine Wegführung angelegt wird. Diese Wegführung ist gleichzeitig eine Visualisierung für den Grenzverlauf des unterirdischen Abdichtungssystems und folgt diesem. Benannte Visualisie- rung ist im Sanierungsverfahren als Hinweis festgehalten und dient dazu, die nahe liegende Abdichtung kenntlich gegen Aufgrabungen und Tiefbepflanzungen zu schützen. (Quelle u.a.: Verantwortliche Erklärung zum Sanierungsplan, Stadt Köln 19.05.2022). 3 4. Wo wird sich die Grünfläche befinden, die dem Kinder- und Jugendzentrum DachloW zur Verfügung gestellt wird, auf einer Fläche mit belastetem Boden oder ausgetauschter Er- de? Wir bitten darum, die Fläche nochmals auf einer Karte auszuweisen. Antwort der Verwaltung: Die beiden Grünflächen des Jugendzentrums DachloW befinden sich im Bereich von Haus 1 der GAG Immobilien AG und liegen beide nicht im Bereich der Altablagerung. (Quelle: BV Simonskaul in Köln-Weidenpesch – Sanierungsplan gem. § 13 BBodSchG – M&P Ingenieurgesellschaft 28.01.2022 (Ausschnitt aus Lageplan der Abdichtung und Entga- sungseinrichtungen) 5. Ist bei erhöhten Schadstoffwerten im belasteten Boden eine Beeinträchtigung von Pflan- zen- und Tierwelt möglich und falls ja in welcher Form? Haus 1 Grünfläche Haus 1 Haus 1 Haus 1 Grünfläche 4 Antwort der Verwaltung: Zu den ermittelten analytischen Schadstoffwerten für die Park- und Freizeitfläche wird auf die Antwort zum Punkt 2 verweisen. Nach Abschluss aller Maßnahmen im Sanierungsbereich und in den umgebenden Parkflächen wird der Oberboden die Vorsorgewerte der Bundesbo- denschutzverordnung einhalten und keine erhöhten Schadstoffgehalte aufweisen. Für laufende Informationen zur Teilsanierung verweise ich an dieser Stelle auf die Darstel- lung der Teilsanierung auf der Homepage der Stadt Köln unter dem Link: https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/wasser-boden-altlasten/altablagerung- simonskaul-koeln-weidenpesch-nutzungsbedingte-teilsanierung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3636/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.10.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 12:19