2008/0376
Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
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Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 Benchmarking - Schwerpunkte Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Pflege Bericht, Stand 29.07.08 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 2 Stä Impressum Impressum Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 /circle3 D-20148 Hamburg Tel.: 0 40 - 410 32 81 /circle3 Fax: 0 40 - 41 35 01 11 consens@consens-info.de www.consens-info.de Erstellt für: Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Das con_sens -Projektteam: Jutta Hollenrieder Michael Klein David Hevicke Petra Bolte Titelbild: www.sxc.hu B R A U N S C H W E I G B R E M E R H A V E N C H E M N I T Z D A R M S T A D T H A L L E K A S S E L L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L L U D W I G S H A F E N A M R H E I N H A N S E S T A D T L Ü B E C K M A I N Z O B E R H A U S E N S A L Z G I T T E R Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 1 1. Vorbemerkung............................................................................................................ 4 2. Kernaussagen ............................................................................................................ 6 3. Kommunale Leistungen im Überblick ........................................................................... 8 3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen...................................................... 8 3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)................................................................. 9 3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug.......................................................... 10 4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)............................................................................... 12 4.1. Leistungsberechtigte.................................................................................................. 13 4.2. Ausgaben................................................................................................................. 17 5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)........................................ 19 5.1. Leistungsberechtigte.................................................................................................. 19 5.2. Ausgaben................................................................................................................. 21 5.3. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten.................................................................. 24 6. Hilfe zur Pflege ........................................................................................................ 26 6.1. Leistungsberechtigte.................................................................................................. 31 6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten.................................................................. 34 6.3. Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 36 6.4. Ausgaben in der HzP ................................................................................................. 39 7. Ausblick .................................................................................................................. 42 8. Anlagen................................................................................................................... 43 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 2 Abb. 1: EW-Entwicklung........................................................................................................ 5 Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte .......................................................................... 8 Abb. 3: Komm. Leistungsportfolio........................................................................................... 9 Abb. 4: Tabelle: Strukturdaten im Überblick .......................................................................... 10 Abb. 5: Kennzahl 1: Dichte HLU-HE..................................................................................... 13 Abb. 6: Kennzahl 7: Fluktuationsquote HLU .......................................................................... 14 Abb. 7: Kennzahl 2: Anteile HLU-HE nach Altersgruppen........................................................ 15 Abb. 8: Kennzahl 4: Anteile HLU HE nach Geschlecht............................................................ 16 Abb. 9: Kennzahl 12: Ausgaben pro Fall (HLU)...................................................................... 17 Abb. 10: Kennzahl 25: Dichte GSiAE Zeitreihe....................................................................... 20 Abb. 11: Kennzahl 29.1: Ausgaben GSiAE pro Fall in der Zeitreihe .......................................... 21 Abb. 12: Kennzahl 29.2 Ausgaben GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner über 65 Jahre-Zeitreihe ........................................................................................................... 22 Abb. 13: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ........................................................ 23 Abb. 14: Kennzahl 33: GSiAE-HE nach Geschlecht ................................................................ 24 Abb. 15: Kennzahl 34: Anteil HE GSiAE nach Staatsangehörigkeit ........................................... 25 Abb. 16: Kennzahl 71: HzP-Dichte a.v.E............................................................................... 31 Abb. 17: Kennzahl 76.1: Dichte Empfänger anderer Leistungen............................................... 32 Abb. 18: Kennzahl 79: private Pflege.................................................................................... 33 Abb. 19: Kennzahl 73/74: Anteil Frauen im Leistungsbezug.................................................... 34 Abb. 20: Kennzahl 75: Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Leistungsbezug........................................................................................................... 35 Abb. 21: Kennzahl 70 Anteil HzP-Empfänger a.v.E. an allen ................................................... 36 Abb. 22: Kennzahl 85: Nettoausgaben pro HE i.E. ................................................................ 37 Abb. 23: Kennzahl 86: Netto Ausgaben pro HE a.v.E. ............................................................ 38 Abb. 24: Tabelle zentrale Kennzahlen und Kontextdaten HzP .................................................. 40 Abb. 25: Kennzahl 84: Nettoausgaben HZP pro Empfänger gesamt..........................................40 Abb. 26: Kennzahl 88: Nettoausgaben HzP pro 1.000 EW insgesamt ...................................... 41 Abb. 27: KeZa 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI........................................................... 43 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 3 Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte Stadt Ansprechpartner E-Mail Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de Chemnitz Frau Dr. Wagner nicola.wagner@stadt-chemnitz.de Darmstadt Herr Dreimann Reinhold.Dreimann@darmstadt.de Halle (Saale) Herr Schneller martina.kerner@halle.de Kassel Herr Ruchhöft detlev.ruchhoeft@stadt-kassel.de Kiel Herr Richter Lutz.Richter@kiel.de Ludwigshafen am Rhein Herr Eberle hans-michael.eberle@ludwigshafen.de Lübeck Herr Schultz wolfgang.schultz@Luebeck.de Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de Oberhausen Herr Poß hans-georg.poss@oberhausen.de Salzgitter Frau Wunderling Katharina.Wunderling@Stadt.Salzgitter.de Bezeichnung Kurzbezeichnung außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E. Bedarfsgemeinschaft Bdg. Einwohnerinnen und Einwohner EW Eingliederungshilfe EGH Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung GSiAE Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt HLU Hilfe zur Pflege HzP in Einrichtungen wohnend i.E. Kennzahl KeZa Leistungsberechtigte LB örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger Sozialgesetzbuch SGB überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger Ansprechpartner Ansprechpartner Abkürzungen Abkürzungen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 4 1. Vorbemerkung Die mittelgroßen Großstädte vergleichen die Leistungsberechtigten-, Leistungs-, und Finanzdaten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. Aufgrund der sehr ausdifferenzierten und komplexen Zuständigkeitslandschaft werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII in einem gesonderten Verfahren verglichen und sind somit nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts. Die Ergebnisse des kommunalen Benchmarking zu den Leistungen des SGB II werden in einem gesonderten Bericht dargestellt. Im Benchmarking zum SGB XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen gearbeitet, den „Dichten“, „Anteilen“ und den „Ausgaben pro Leistungsbezieher“. Eine Dichte-Kennzahl bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die Dichte der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wird beispielsweise die Anzahl der Leistungsbezieher am 31.12. eines Jahres ins Verhältnis gesetzt zu 1.000 bzw. 10.000 Einwohnern einer Stadt. Wenn Anteile abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Ein Beispiel wäre die Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: Wie hoch ist der Anteil von Männern an Leistungsbeziehern der HLU? Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten handelt es sich um eine spezielle Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die Anzahl der Leistungsberechtigten (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden. Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle Kennzahlentypen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 5 Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg Einzug in die Analyse der Daten. Ein weiterer Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der Texte in diesem Jahr die männliche Sprachform verwendet, dies bezieht immer beide Geschlechter ein. Nachfolgend ist einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der beteiligten Großstädte dargestellt. Insgesamt zurückgegangen ist die Einwohnerzahl in Chemnitz, Halle, Oberhausen und Salzgitter. Vergleichsweise deutlich zugenommen hat die Zahl der Einwohner in Darmstadt, Kiel und Mainz. Die Einwohnerdaten entstammen dem örtlichen Melderegister jeweils mit Stand vom 31.12. des Jahres. A BB . 1: EW-ENTWICKLUNG Gesamteinwohnerzahl 2007 Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0- unter 15 jährige Einwohner Veränderung 15- unter 65 jährigen Einwohner Veränderung 65-jährige und Ältere Einwohner Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0- unter 15 jährige Einwohner Veränderung 15- unter 65 jährigen Einwohner Veränderung 65-jährige und Ältere Einwohner BS 240.513 0,14% -0,01% -0,08% 0,93% 0,00% -0,62% -0,55% 2,14% BHV 115.313 -1,14% -3,35% 0,33% 3,30% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% C 242.885 -0,46% 2,27% -1,66% 1,62% -0,40% 1,61% -1,91% 2,95% DA 141.058 0,68% 1,15% 0,62% 0,54% 0,72% 0,24% 0,49% 1,94% HAL 232.267 -0,69% 1,29% -1,94% 2,29% -0,88% 0,48% -2,49% 3,79% KS 192.121 0,24% -0,93% 0,50% 0,17% -0,37% -1,79% -0,49% 0,98% KI 233.701 0,59% -0,74% 0,57% 1,53% 0,62% -1,02% 0,48% 2,32% LU 159.151 0,23% -0,39% 0,19% 0,86% 0,32% -1,10% 0,22% 1,77% HL 213.865 0,10% -1,01% -0,04% 1,15% -0,16% -1,22% -0,77% 2,31% MZ 197.464 0,88% -0,01% 0,87% 1,56% 1,24% -0,73% 1,20% 2,85% OB 216.910 -0,54% -2,91% -0,23% 0,09% -0,30% -1,98% -0,49% 1,46% SZ 104.638 -1,35% -2,83% -1,62% 0,36% -1,02% -3,16% -1,35% 1,39% Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 2006 auf 2007 2005 auf 2006 Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 6 2. Kernaussagen Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jeweils außerhalb von Einrichtungen, und die Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die Transferleistungs-Dichte über alle betrachteten Leistungsarten hinweg ging zurück, weil die Anzahl der SGB II-Empfänger sich gegenüber 2006 verringerte. Immer mehr Menschen beziehen allerdings Leistungen der GSiAE. Die Anzahl der Empfänger von HLU stieg leicht an. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) Die Zahl der Leistungsberechtigen und auch die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt haben sich nicht in großem Ausmaß gesteigert. Schwankungen im Zugang dürften größtenteils auf unterschiedliche Schnittstellengestaltungen zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein. Die Fluktuation der Leistungsbezieher in diesem Bereich hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert. Zwar kommt der HLU noch eine Durchlauffunktion zu, dies jedoch nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Die Verweildauer erhöht sich. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Fiskalisch ist dies der bedeutendste der hier betrachteten Leistungsbereiche (HLU, GSiAE, HzP). Seit Jahren schon steigt die Anzahl der Personen, die auf diese existenzsichernde Hilfeart angewiesen sind. Dieser Personenkreis wird auch weiterhin ansteigen, da perspektivisch immer mehr Bezieher von Leistungen des SGB II das Rentenalter erreichen. Zusammen mit den Folgen des demografischen Wandels bei gleichzeitig sinkenden Rentenansprüchen liegt hier für die Kommunen eine Herausforderung. Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Im Bereich der Hilfe zur Pflege verfügen die Kommunen über die stärksten Steuerungsmöglichkeiten . Die demografischen Entwicklungen aber auch Veränderungen in den Familienstrukturen verursachen eine Zunahme der Hilfebedürftigkeit in diesem Bereich. Diese Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Vor Ort werden vor diesem Hintergrund unterschiedliche Steuerungsansätze und –konzepte entwickelt. Neben dem Kennzahlenvergleich untersucht der Benchmarkingkreis auch auf qualitativem Weg die verschiedenen Vorgehensweisen. Durch die (im Jahr 2008) mittlerweile beschlossene Reform der Pflegeversicherung werden sich die Rahmenbedingungen für die örtlichen Beratungsstrukturen ändern. Immer wieder wird deutlich, dass gerade über die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger Steuerungsansätze gegeben sind. Abhängig von landesrechtlichen Regelungen besteht hier für die Kommunen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 7 Handlungsbedarf im Hinblick auf Vernetzungsprozesse mit den Pflegekassen und der Formulierung und Umsetzung eigener Interessen in diesem Kontext. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 8 3. Kommunale Leistungen im Überblick Vor der Darstellung der einzelnen Leistungsarten werden die betrachteten kommunalen Leistungen des SGB XII (zur Darstellung der Transferleistungsdichte ergänzt um die Leistungsbezieher nach dem SGB II) im Überblick dargestellt. Hier werden soziale Belastungsprofile der beteiligten Großstädte deutlich. Dann folgen als kommunales Leistungsportfolio die Ausgabenanteile für die einzelnen Leistungsarten an den Gesamtausgaben. Zum Abschluss wird die Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft und Geschlecht zusammenfassend dargestellt. 3.1. Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen Ein Großteil der Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage wird über das SGB II gewährt, das in einem gesonderten Benchmarkingbericht behandelt wird. In der Abb. 2 ist die Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen dargestellt. Diese umfasst die Dichte der SGB II-Empfänger und die Dichte der Empfänger ambulanter Leistungen im Rahmen des 3. und 4. Kapitels des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). A BB . 2: K ENNZAHL 15: T RANSFERLEISTUNGSDICHTE KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr 2007 - differenziert nach Leistungsarten - 108 198 139 94 179 148 151 113 144 76 126 133 136 10,1 19,9 5,9 9,9 5,5 16,6 12,5 9,9 14,0 9,4 11,2 10,2 119 11,3 10,3 2,4 1,2 1,8 2,6 1,7 0,5 1,2 1,6 2,2 3,0 6,4 1,5 2,2 2,1 220 120 146 110 186 167 166 123 87 139 161 131 146 148 0 50 100 150 200 250 300 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 07 MW 06 Dichte der Empfänger von HLU a.v.E. pro 1.000 EW gesamt 2007 Dichte der Emfänger von GruSi a.v.E. pro 1.000 EW 2007 Dichte der Empfänger von SGB II pro 1.000 EW 2007 SUMME Dichte der Empfänger von HLU a.v.E., GruSi a.v.E. und Leistungen nach SGB II pro 1.000 EW gesamt 2007 Bei der Darstellung ist zu beachten, dass die Dichten für alle Leistungsarten jeweils auf alle Einwohner berechnet wurden und nicht auf Einwohner einer bestimmten Altersgruppe. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 9 Im Vergleich zum Vorjahr ist der Mittelwert der Transferleistungsdichte insgesamt gesunken. Dies ist auf eine geringere Anzahl von Personen im SGB II Leistungsbezug zurückzuführen. Die Anzahl der Leistungsbezieher der GSiAE ist gestiegen und die der HLU leicht gestiegen. Die Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungsberechtigter ist dabei 'durchlässig', je nach Alter oder Erwerbsstatus wechseln die Betroffenen nach jeweiliger Rechtsgrundlage in andere Leistungsarten. Personen mit SGB II- Leistungen ohne ausreichende Rentenansprüche werden mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Leistungsbezug der GSiAE wechseln. SGB II-Empfänger, die nicht definitionsgemäß erwerbsfähig sind, wechseln in den Leistungsbezug der HLU oder GSiAE. 3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) Es folgt die Darstellung der Ausgabenanteile je Leistungsart an den Gesamtausgaben pro Einwohner im Mittelwert aller Städte. Hier werden die im Rahmen des SGB XII-Benchmarking verglichenen Leistungsarten betrachtet. Die Ausgaben im Rahmen des SGB II und für die Leistungen der EGH werden vom Benchmarkingkreis gesondert betrachtet. A BB . 3: K OMM . L EISTUNGSPORTFOLIO Kommunales Leistungsportfolio: Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking-Städte für SGB XII-Leistungen 2007 52,9 37,1 10,0 Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für GruSi a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt Anteil der durchschnittl. Bruttoausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt *ohne Ausgaben für Eingliederungshilfe und HLU in E inrichtungen **Ausgaben insgesamt = Summe der dargestellten Ausg aben ***Für HLU ermittelt der Benchmarkingkreis ausschli eßlich die Bruttoausgaben, weil nach wie vor Restea bwicklungen BSHG vorgenommen werden ****HAL ist nicht in den Werten beinhaltet, da nich t alle Daten vorliegen Dabei wird deutlich, dass die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter unter den betrachteten Leistungsarten im ambulanten Bereich die fiskalisch bedeutsamste Position darstellen, gefolgt von denen der Hilfe zur Pflege. Unter Steuerungsgesichtspunkten können die Kommunen jedoch am ehesten Einfluss Mittelwert Transferleistungs- dichte gesunken Ausgaben für GSiAE bedeutendste Position Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 10 auf die Ausgabenentwicklung für die Leistungen der Hilfe zur Pflege ausüben. Mehr als die Hälfte der kommunalen Ausgaben für die hier betrachteten Leistungen nach dem SGB XII wird für die existenzsichernden Hilfen der GSiAE aufgewendet. Eine Leistungsart, die von Umfang und Bedeutung her zunehmen wird. 3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug Zum ersten Mal ist es dem Benchmarkingkreis möglich, den Kreis der Leistungsbezieher für alle Leistungsarten nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft und Geschlecht zu erheben. In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Anteile dargestellt. Eine differenzierte Darstellung erfolgt in den entsprechenden Unterkapiteln des Berichts. A BB . 4: T ABELLE : S TRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Dichte HLU a.v.E. 1,8 2,4 1,2 6,4 1,7 2,6 2,2 0,5 3,0 1,6 1,5 1 ,2 2 Dichte GSiAE a.v.E. 10,1 19,9 5,9 9,9 5,5 16,6 12,5 9,9 14,0 9,4 11,2 10,2 11 Dichte HzP a.v.E. 1,0 3,1 1,1 1,6 1,9 3,0 1,5 0,7 1,4 2,0 1,4 0,9 2 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Anteil Frauen 51,4 50,7 52,2 51,0 52,6 52,5 51,5 50,8 52,5 52,1 51,5 51,4 52 Anteil EW ohne dt. Staatsbürgeschaft 7,7 9,5 2,9 16,4 3,9 13,2 8,6 20,4 7,8 15,9 11,5 9,1 11 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW % HLU a.v.E. weiblich 52,0 43,2 41,3 54,8 43,5 47,0 50,4 59,5 40,5 48,9 51,7 47,5 48 %GSiAE a.v.E. und i.E. weiblich 56,4 60,7 52,8 56,4 55,3 57,3 56,8 56,3 57,1 55,2 61,8 59,8 57 % HzP a.v.E. weiblich 62,9 67,6 65,7 71,4 60,0 70,4 63,5 62,2 65,6 67,8 67,4 66 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW %HLU a.v.E. dt. Staatsangehörigkeit 93,7 87,5 95,0 81,9 88,3 92,1 78,6 93,0 90,6 83,6 88 % GSiAE a.v.E. u. i.E. dt. Staatsangeh. 89,3 87,0 78,8 71,3 89,3 78,7 88,1 78,3 83,0 72,7 83,0 90,4 82 % HzP a.v.& i.E. dt. Staatsangehörigkeit 96,7 97,1 88,6 88,3 88,8 93,2 91,8 95,5 95,9 93 BHV, MZ: Anteil an GSiAE a.v.E. BHV, MZ: Anteil an GSiAE a.v.E. Dichten SGB XII auf alle EW Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit Anteile an Einwohnern Gesamt Analog zur Bedeutung der Ausgaben für die GSiAE in der Darstellung des kommunalen Leistungsportfolios wird deutlich, dass von allen Leistungsbeziehern die meisten Leistungen der GSiAE empfangen. Da hier die Dichten außerhalb von Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 11 Einrichtungen dargestellt sind, kam es zu keinen Doppelzählungen über die Leistungsarten hinweg. Die weiteren Mittelwerte zu den Anteilen nach Geschlecht illustrieren: Im Durchschnitt beziehen weniger Frauen als Männer (48 %) Leistungen der HLU. In der quantitativ bedeutsamsten Leistungsart, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sind deutlich mehr Frauen (57 %) als Männer auf den Leistungsbezug angewiesen. Weiterhin erhalten wesentlich mehr Frauen (66 %) als Männer Leistungen der HzP a.v.E. Im Durchschnitt beziehen mehr Frauen als Männer Leistungen der GSiAE, weil weibliche Erwerbstätige aufgrund ihrer beruflichen Biografien und des niedrigeren Lohnniveaus im geringeren Ausmaß als Männer ausreichende Rentenansprüche erwirtschaften konnten. Dazu kommt als demografischer Effekt, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben. Beide Faktoren führen auch dazu, dass wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen der HzP beziehen. Speziell im entsprechenden Abschnitt des Kapitels zur HzP (S. 34) wird auf diesen Zusammenhang näher eingegangen. Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft unterscheidet sich zwischen den Städten erheblich. Die Quote ist mit 2,9 % in Chemnitz am niedrigsten und mit 20,4 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert haben 11 % aller Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft. Einzig in der Hilfe zur Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit 7 % unterproportional vertreten. Bei der HLU (12 %) ist dieser Personenkreis leicht überdurchschnittlich und bei der GSiAE mit 14 % noch stärker vertreten Den hier erhobenen Daten liegt das Merkmal Staatsbürgerschaft zugrunde. Hiermit werden längst nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von denen viele über eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Anteile nach Geschlecht Mehr Frauen als Männer im Leistungsbezug GSiAE und HzP Anteile nach Staatsbürgerschaft Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 12 4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Zielsetzung und Steuerungsinteresse Die Zielsetzung der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum Lebensunterhalt) besteht darin, den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrzunehmen und den Leistungsberechtigten dabei ein Leben in Würde zu ermöglichen. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, so dass sie im günstigen Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen sind. In der Praxis wird von vielen Kommunen abgewogen, in welchem Verhältnis dabei die Aussichten auf erfolgreiche Aktivierungsbemühungen im Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand stehen. Darüber hinaus stellt die HLU oft eine Übergangsstation für erwachsene Leistungsbezieher dar, die nicht mehr Leistungen nach dem SGB II und noch nicht Leistungen der GSiAE beziehen können. Kommunale Steuerungsansätze sind vor allem in der Gestaltung des Schnittstellenmanagements mit den Leistungsträgern nach SGB II gegeben und teilweise auch über gezielte Aktivierungsprogramme. So wird z. B. seit September 2005 in Kassel das Fallmanagement als steuerndes Leistungsmodul eingesetzt. Folgenden Personengruppen sind anspruchsberechtigt: /boxbutton3 Personen unter 65, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind bzw. dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen (z. B. Personen mit EU-Rente auf Zeit; im Bezug vorgezogener Altersrente oder vorübergehend länger Erkrankte) /boxbutton3 Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten /boxbutton3 Personen, denen eine Haushaltshilfe nach § 27 Abs. 3 SGB XII bewilligt wird Im Rahmen des Benchmarking für Leistungen der HLU wir d das Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen betrachtet. Personengruppen in der HLU Leistungen a.v.E. im Fokus Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 13 4.1. Leistungsberechtigte In der folgenden Abb. 2 ist die Anzahl der Leistungsbezieher von HLU je 10.000 EW unter 65 Jahren in der Zeitreihe 2005-2007 dargestellt. A BB . 5: K ENNZAHL 1: D ICHTE HLU-HE KeZa 1: Zahl der Leistungsberechtigten von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Drittes Kapitel) am 31.12. pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahre 24,3 45,0 17,1 0,0 20,9 28,1 24,6 7,1 23,7 13,6 18,4 14,0 23,1 30,9 15,9 83,3 21,0 30,2 26,0 7,1 29,4 15,1 18,6 13,1 26,1 22,7 16,8 78,3 22,1 6,6 19,0 15,1 27,2 38,2 30,2 32,2 26,5 18,6 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Dichte der HLU-HE gesamt 2005 Dichte der HLU-HE gesamt 2006 Dichte der HLU-HE gesamt 2007 n.v. n.v Personen Im Mittelwert aller teilnehmenden Städte erhielten 2006 von 10.000 Einwohnern 26 Leistungen der HLU; 2007 waren dies 27 Personen auf 10.000 Einwohner. Auffällig ist der Rückgang in Bremerhaven zwischen 2005 und 2006, damals wurde der Kreis der Leistungsberechtigten überprüft und dementsprechende Übergänge ins 4. Kapitel eingeleitet. Wie in den Vorjahren lässt sich der hohe, aber zwischen 2006 auf 2007 gesunkene Wert in Darmstadt durch eine politische Grundsatzentscheidung erklären. Nach dieser wurden nur Leistungsbezieher ins SGB II überführt, bei denen keinerlei Zweifel hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit bestanden. Im Zeitreihenvergleich steigt die Dichte in Halle , Kassel , Kiel , Mainz und Lübeck kontinuierlich an. In Lübeck wird die Verweilzeit in der HLU insgesamt als hoch eingeschätzt. Die Kommune plant, hier gegenzusteuern und den Personenkreis in Zukunft im Rahmen von Leistungsabsprachen besonders pädagogisch zu betreuen. Dabei soll sowohl die Zahl der Leistungsbezieher verringert als auch die Verweildauer reduziert werden. In Kassel wird davon ausgegangen, dass durch immer genauere Prüfung der Einzelfälle – auch aufgrund verstärkter Nachfrage nach Arbeitskräften - nicht erwerbsfähige Hilfeempfänger kontinuierlich durch den SGB II-Träger in das SGB Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 14 XII zurückgeführt werden. Es handelt sich vermehrt um jüngere Menschen, bei denen durch gezielten Einsatz eines Fallmanagements und sozialpädagogischer Begleitung der Abbau ihrer Hemmnisse über Leistungsabsprachen erfolgen soll. Dies ist allerdings nicht kurzfristig erreichbar, so dass in diesen Fällen von einer längeren Verweildauer ausgegangen werden muss. Ein Erklärungsfaktor für Veränderungen bei der Zahl der HLU-Empfänger sind die Wechselbewegungen zwischen der HLU und dem Leistungsbezug SGB II sowie zwischen Personen im Leistungsbezug der HLU und der GSiAE. Mit der nachfolgend abgebildeten Kennzahl wird deutlich, dass die Fluktuation in dieser Leistungsart nach wie vor hoch ist, auch wenn sie gegenüber dem Vorjahr abgenommen hat. Die Verweilzeiten steigen insgesamt, was auch dadurch deutlich wird, dass die Fluktuationsraten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gesunken sind. Zu der Grafik ist anzumerken, dass Übergänge in andere Leistungsarten des SGB XII in KS, KI, LU, OB, SZ beinhaltet sind; dass sie in BS, C, DA, HL nicht beinhaltet sind und dass in BHV, HAL, MZ dazu keine Angabe möglich war. A BB . 6: K ENNZAHL 7: F LUKTUATIONSQUOTE HLU KeZa 7: Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit erstmaligen Bezug von HLU an allen HLU-BG ; Anteil der BG mit beendetem Bezug an allen BG in; jeweils am 31.12. 2007Prozent 64 72 75 54 9 67 65 53 45 62 71 44 57 59 74 75 28 20 49 60 43 41 37 71 65 52 0 20 40 60 80 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Anteil der Bdg. mit erstmaligem HLU-Bezug 07 Anteil der Bdg. mit beendetem HLU-Bezug 07 Struktur der Leistungsbezieher Die Struktur der Leistungsbezieher von HLU wird, jeweils in Anteilen, nach den Altersgruppen, der Geschlechterverteilung und der Staatszugehörigkeit dargestellt. Durch eine solche differenzierte Darstellung werden Unterschiede zwischen den Städten deutlich. Gleichzeitig wird den am Benchmarking teilnehmenden Städten ermöglicht, gezielte Handlungsbedarfe zu identifizieren. Fluktuation in der HLU Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 15 Zunächst folgt die Darstellung der Anteile nach den beiden Altersklassen der unter 15-Jährigen und der 15 bis 65-Jährigen. Dort, wo in der Darstellung keine 100 %-Säule erreicht wird, sind in der Gesamtzahl der HLU-Empfänger auch Personen über 65 Jahre enthalten. Dieser Personenkreis erhält über die HLU entweder Haushaltshilfen gewährt oder hat „selbstverschuldet“ keine Ansprüche auf andere Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts (GsiAE). Deutlich wird, dass dieser Anteil gering ist. A BB . 7: K ENNZAHL 2: A NTEILE HLU-HE NACH A LTERSGRUPPEN KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten nach Altersgruppen am 31.12. an allen HLU-Leistungsberechtigten 0 bis unter 65 Jahren in Prozent 13,5 16,8 15,4 21,9 10,5 14,2 21,4 12,2 14,9 15,4 86,5 89,0 83,2 84,6 78,1 88,7 85,8 77,4 87,8 85,1 20,4 12,3 11,0 84,2 85,2 78,7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Pers 15 bis unter 65 von allen HLU - Personen bis u. 65 J. Pers 0 bis unter 15 von allen HLU- Personen bis u. 65 Jahre Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufweisen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65 Jahre enthalten, die ergänzend HLU erhalten Die bei weitem größten Gruppe, im Mittelwert 84 % besteht aus den vorübergehend nicht erwerbsfähigen erwachsenen Leistungsbeziehern. Sowohl was eventuelle Wechselbewegungen in andere Leistungsarten, als auch was mögliche Bemühungen zur Aktivierung angeht, ist dies die relevante Personengruppe. In Lübeck stieg die Anzahl der unter 15-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr, da vermehrt vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen mit Kindern in den Leistungsbezug eingetreten sind. Im Berichtsjahr 2007 werden erstmals die Leistungsbezieher aller Leistungsarten auch nach Geschlecht differenziert erhoben. Diese sind in der folgenden Abbildung dargestellt. HLU Bezieher nach Altersgruppen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 16 A BB . 8: K ENNZAHL 4: A NTEILE HLU HE NACH G ESCHLECHT KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Geschlecht 2007 52,0 41,3 54,8 43,5 47,0 50,4 59,5 40,5 48,9 48,4 48,0 56,8 58,7 45,2 56,5 53,0 49,6 40,5 59,5 51,1 43,2 47,5 51,7 48,3 52,5 51,6 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW männlich weiblich Von allen Leistungsbeziehern sind 48,4 % männlichen und 51,6 % weiblichen Geschlechts, wie in der obigen Abb. 8 deutlich wird. Zwischen den Städten unterscheiden sich die Anteile teilweise erheblich. In Ludwigshafen und Darmstadt sind vergleichsweise viele Frauen im Leistungsbezug - also sowohl in der Stadt mit der höchsten (DA) als auch in der Stadt mit der niedrigsten Dichte (LU). In Lübeck und Chemnitz befinden sich vergleichsweise wenige Frauen im Leistungsbezug. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 17 4.2. Ausgaben Die kommunalen Ausgaben für die Leistungen der HLU je leistungsbeziehender Person werden in der folgenden Abbildung dargestellt. A BB . 9: K ENNZAHL 12: A USGABEN PRO FALL (HLU) KeZa 12: Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Leistungsberechtigte in Euro 5.719 5.874 4.762 5.813 2.414 5.705 7.296 3.103 5.594 6.326 3.927 3.650 6.768 2.756 5.468 6.702 7.954 4.022 5.396 5.104 5.029 4.796 5.027 4.981 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 06 Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 07 MW lfd. HLU pro Bez. 07 Es können eine Reihe von Erklärungsfaktoren für die Unterschiede in den Ausgabenhöhen herangezogen werden. Die Unterkunftskosten können sich zwischen den Städten stark unterscheiden und beeinflussen damit die Ausgaben, die für den einzelnen Leistungsberechtigten anfallen. Die Struktur der Ausgaben in den Städten kann vom Anteil einzelner Gruppen im Leistungsbezug stark beeinflusst werden, zum Beispiel wenn relevante Anteile der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen in Verwandtenpflege sind, die nur mit einem geringen Mietanteil in die Kosten eingehen. Insgesamt bleibt auch hier festzuhalten, dass die Werte aufgrund der kleinen Grundgesamtheit sehr sensibel auf Veränderungen in der Zusammensetzung der Leistungsberechtigten reagieren. Bei einer sehr niedrigen Fallzahl können sich bereits wenige Fälle, bei denen sich das anrechenbare Einkommen erhöht, in einer Senkung der Ausgaben pro leistungsbeziehender Person auswirken. Der Rückgang in Bremerhaven erklärt sich dadurch, dass es in 2006 im Jahresverlauf hohe Fallzahlen gab, die Kosten verursacht haben, dann einen starken Rückgang, was sich so nicht in der Stichtagszahl im Dezember widerspiegelt. Für das Benchmarking melden die Städte die Leistungsbezieher grundsätzlich als Stichtagswerte zum Jahresende und die Ausgaben als kumulierte Jahressummen, weshalb es vor allem bei geringen Fallzahlen zu dem Erklärungsfaktoren für Ausgaben- Unterschiede HLU Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 18 hier beschriebenen Phänomen kommen kann. Weiterhin gingen die Ausgaben pro Fall auch in Chemnitz, Lübeck und Salzgitter zurück. Ansonsten stiegen die Ausgaben in allen Teilnehmerstädten. Der Anstieg der Ausgaben in Oberhausen lässt sich damit begründen, dass mehr Leistungen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung erbracht werden mussten und dass sich die anrechenbaren Einkommen verringert haben. In Ludwigshafen ist der Anteil der Kinder – also fiskalisch gesehen günstige Fälle - im Leistungsbezug gesunken. Dadurch steigt der Anteil der Erwachsenen und damit der teureren Fälle. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 19 5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Zielsetzungen und Steuerungsinteresse Bedürftige Personen, die entweder das 65. Lebensjahr überschritten haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt sind, haben Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Der Leistungsträger kommt hier seiner Fürsorgepflicht nach und verfolgt in der Regel nicht das Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit. Die Wechselwirkungen und Übergänge aus den anderen Rechtsbereichen, insbesondere dem SGB II, sind für die Kommunen von großem Interesse, auch wenn die Bewegungen aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht vollständig abgebildet werden können. Für die langfristige Planung der Kommunen ist die Entwicklung des Rentenniveaus von großer Bedeutung. Durch vermehrt nicht ausreichende Rentenansprüche kommen auf die Kommunen höhere Ausgaben in der Alterssicherung zu. Neben dem demografischen Wandel, der aufgrund des größer werdenden älteren Bevölkerungsanteils vermehrte Zugänge in die Grundsicherung im Alter bedeutet, werden sich Veränderungen im Bundesanteil für die Rentenbeiträge der SGB II-Leistungen negativ für die Kommunen auswirken. 2006 hat der Bund die Ausgaben für die Beiträge zur Rentenversicherung von SGB II-Leistungsempfängern reduziert, was sich auf die späteren Rentenansprüche der Leistungsbezieher entsprechend auswirkt. Inwieweit und wann sich diese Effekte bemerkbar machen, ist zurzeit noch nicht absehbar. Sicher ist aber, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in diesem Rechtskreis steigen wird. 5.1. Leistungsberechtigte Die Leistungsberechtigten setzen sich aus folgenden Personengruppen zusammen: /boxbutton3 Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (unter 65-Jährige) /boxbutton3 Aufstocker mit niedrigen Renten (65 Jahre und älter) /boxbutton3 Personen ohne Renten (65 Jahre und älter) Einleitend wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in diesem Bereich besonders im Zeitverlauf von Interesse für die Kommunen ist. Mit der folgenden Kennzahl wird die Dichte der Leistungsbezieher von GSiAE außerhalb und in Einrichtungen dargestellt. Perspektivisch: mehr Hilfebedürftige Wechselwirkungen und Übergänge Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 20 A BB . 10: K ENNZAHL 25: D ICHTE GS IAE Z EITREIHE KeZa 25: Dichte der Leistungsberechtigten Grundsich erung im Alter und bei Erwerbsminderung 2005-2007 je 1.000 EW 11,1 11,5 11,9 20,1 22,9 23,9 5,5 6,0 6,7 0,0 10,1 11,7 6,0 6,6 6,3 15,1 16,8 19,7 12,1 13,4 14,7 9,8 11,6 12,1 13,9 14,9 16,6 9,9 10,4 11,0 11,5 12,8 13,5 9,8 10,5 12,4 11,3 13,1 14,0 4,2 4,0 4,1 2,1 1,7 1,8 1,0 0,9 2,9 0,9 0,2 5,5 2,9 1,1 4,5 4,1 4,3 3,1 3,1 3,3 4,5 5,3 4,9 3,8 2,8 4,8 1,1 1,4 3,0 4,0 4,2 4,3 3,0 3,6 15,2 15,5 15,9 29,4 22,9 33,8 7,6 7,8 8,6 0,0 11,0 12,6 9,0 7,6 6,5 20,6 19,8 20,8 16,6 17,5 19,0 13,0 14,7 15,4 18,4 20,2 21,6 13,7 13,2 11,0 16,3 13,9 14,9 12,8 14,5 16,6 15,7 16,1 17,6 0,0 0 5 10 15 20 25 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 0 6 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Dichte der Leistungsberechtigten gesamt GruSi (a.v.E.) Dichte der Leistungsberechtigten gesamt GruSi (i.E.) SUMME BHV: Werte GSiAE lagen nicht vor; HAL: nur noch min imale Restbestände im Bereich GSiAE in Zuständigkei t des ö. Trägers MZ: Werte i.E. lagen zum Zeitpunkt der Berichtsleg ung nicht vor n. v. Wie bereits im Vorjahr stieg vor allem die Dichte der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen merklich an. Die Gründe wurden bereits einleitend beschrieben und lassen sich so für alle Städte anführen. Teilweise lässt sich der Anstieg auch auf den Zugang bestimmter Personengruppen in den Leistungsbezug zurückführen, aber grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren den Anstieg. /boxbutton3 demografische Entwicklung /boxbutton3 Übergang SGB II ins SGB XII im Alter /boxbutton3 sinkendes Rentenniveau Vor allem die ostdeutschen Städte, bei denen die GSiAE-Dichte aufgrund der Erwerbsbiografien sehr niedrig ist, müssen sich mittelfristig auf stark steigende Personenzahlen im Leistungsbezug und damit auch auf steigende Ausgaben in diesem Bereich einstellen. Der Unterschied liegt in der ‚Vollbeschäftigung’ der männlichen und weiblichen Bevölkerung zu DDR-Zeiten begründet. In absehbarer Zeit werden immer größere Anteile von Personen aus dem SGB II-Leistungsbezug in die GSiAE übergehen - der Anteil dieser Gruppe ist in den ostdeutschen Städte hoch. Grundsätzliche Einflussfaktoren auf Zahl der Leistungsbezieher Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 21 5.2. Ausgaben Vorab ist zu beachten, dass die Zuständigkeit und damit die Kostenträgerschaft für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in Einrichtungen in Halle (Saale) beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe liegt. Ein quotales System besteht in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, also in den Teilnehmerstädten Braunschweig, Salzgitter, Ludwigshafen und Mainz. In Chemnitz ist der überörtliche Träger für Leistungsberechtigte, die in Einrichtungen betreut werden und zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, zuständig. Die Stadt Bremerhaven ist sachlich, bei einer quotalen Kostenerstattung durch das Land, für alle in diesem Benchmarking betrachteten Leistungsarten zuständig. Analog zu der obigen Abbildung finden sich in der folgenden Kennzahl die Ausgaben pro Leistungsbezieher in Einrichtungen und außerhalb von Einrichtungen im Zeitraum zwischen 2005 und 2007. A BB . 11: K ENNZAHL 29.1: A USGABEN GS IAE PRO FALL IN DER ZEITREIHE KeZa 29.1.: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE a.v.E. und i.E. in der Zeitreihe 2005-2007 6.266 4.690 4.626 3.739 3.853 4.118 3.441 4.074 4.075 5.150 4.583 4.293 2.992 3.481 4.940 3.808 4.302 7.656 5.004 5.196 4.997 4.182 4.300 6.300 4.873 4.773 4.809 5.264 4.815 4.171 4.314 5.133 3.805 4.292 5.126 4.237 4.444 5.679 5.575 5.461 0 0 0 3.305 3.765 3.731 4.429 1.400 454 2.597 4.049 4.608 7.462 6.167 6.366 5.740 6.998 7.156 0 6.382 6.146 5.158 0 0 4.610 4.772 3.785 6.590 4.806 5.638 5.940 4.692 4.893 11.945 10.265 10.086 7.379 7.840 8.881 9.011 5.693 3.447 6.078 8.989 8.416 11.763 13.824 11.370 10.936 11.995 11.338 12.682 11.018 9.931 9.425 8.943 8.099 11.723 8.611 0 11.255 8.967 9.336 0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 0 6 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW SUMME Netto-Ausgaben i.E. pro Leistungsberechtigtem Grundsicherung i.E. 4.Kap. SGB XII 2007 Netto-Ausgaben a.v.E. pro Leistungsberechtigtem Grundsicherung a.v.E. 4.Kap. SGB XII 2007 BHV: Ohne GSiAE i.E.; HAL: nur noch minimale Restbestände im Bereich GSiAE in Zuständigkeit des ö. Tr ägers MZ: Werte i.E. lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegu ng nicht vor n. v. n. v. Die Sprünge zwischen 2005 und 2006 lassen sich hauptsächlich durch die Umstellung vom BSHG auf die neue Sozialgesetzgebung begründen und sollen an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden. Für die Ausgaben pro Fall a.v.E. lässt sich festhalten, dass diese zwischen 2006 und 2007 gestiegen sind. Neben der Anpassung der Regelsätze liegt dies hauptsächlich an den gestiegenen Kosten der Unterkunft. Die Ausgaben pro Fall in Einrichtungen sind in Kassel zwischen 2006 und 2007 massiv angestiegen. Ein Grund für den Anstieg liegt darin, dass erst ab 2007 eine buchungstechnisch saubere Zuordnung der Ausgaben erfolgen konnte. Zuständigkeits- regelungen für die GSiAE Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 22 Mit der folgenden Kennzahl sind, wieder im Zeitreihenvergleich, die Ausgaben für GSiAE a.v.E. je 1.000 Einwohner über 65 Jahren abgebildet. A BB . 12: K ENNZAHL 29.2 A USGABEN GS IAE A .V.E. PRO 1.000 E INWOHNER ÜBER 65 J AHRE -ZEITREIHE Kennzahl 29.2.: Ausgaben GsiAE a.v.E. pro 1.000 EW über 65 Jahre 188 285 61 217 99 274 274 154 229 190 204 131 192 216 345 86 237 79 266 311 202 273 214 147 216 0 218 378 94 246 86 353 352 215 296 279 233 194 245 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2005 Netto- Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2006 Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2007 n .v . In der obigen Kennzahl spiegelt sich in den im Zeitreihenverlauf steigenden Ausgaben die gestiegene Anzahl an Leistungsbeziehern wieder. Die deutlichsten Steigerungen - zwischen 2006 und 2007 - sind in Kassel, Kiel und Salzgitter zu vermerken. Der hohe Anstieg in Kassel hängt mit der außergewöhnlich stark angestiegenen Zahl von Leistungsbeziehern a.v.E. zusammen. Als ein Kontextdatum zur Interpretation der Entwicklungen in diesem Leistungsbereich wurden die Daten der deutschen Rentenversicherung Bund zum Rentenniveau herangezogen. Dies ist in der folgenden Abb. 13 bezogen auf alle Personen im Rentenbezug dargestellt. Nicht beinhaltet sind: /boxbutton3 Private Renten /boxbutton3 Betriebsrenten (dies wirkt sich vor allem auf die Werte der alten Industriestandorte aus) /boxbutton3 Pensionen der Beamten (dies wirkt sich auf die Städte mit einer hohen Zahl an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus) Durchschnittliches Rentenniveau Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 23 A BB . 13: K ENNZAHL 32: D URCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU KeZa 32: Durchschnittliches monatliches Rentenniveau in Euro nach den Angaben der DRV-Bund; ohne Waisenrenten, ohne private Renten, ohne Pensionen mit Stand Sommer 2005 865 815 969 850 941 810 833 900 825 846 914 882 871 0 250 500 750 1.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Euro Dennoch liefert diese Kennzahl einige Anhaltspunkte zur Interpretation der sehr stark ausgeprägten Dichte-Werte. Die Dichte der Leistungsbezieher a.v.E. ist in den Städten mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Rentenniveau wie Bremerhaven , Kassel, Kiel und Lübeck überdurchschnittlich hoch. In den Städten mit einem überdurchschnittlichen Rentenniveau; hier: Chemnitz , Halle (Saale) und Ludwigshafen ist die Dichte unterdurchschnittlich. Das Renteniveau in Oberhausen ist, bei einer leicht unterdurchschnittlichen Dichte, ebenfalls überdurchschnittlich. Insgesamt wird die Tendenz deutlich, dass bei sinkendem Rentenniveau die Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE grundsätzlich steigen wird. Daraus einen Automatismus abzuleiten ist nicht möglich, die Zusammenhänge können aber Anlass dazu bieten, soziale Entwicklungen vor Ort genauer zu untersuchen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn prognostische Überlegungen zur Ausgabenentwicklung im sozialen Bereich im Kontext des demografischen Wandels genauer untersucht werden. Zusammenhänge Rentenniveau - Dichte? Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 24 5.3. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten Im einleitenden Kapitel wurde die Struktur der Leistungsberechtigten für die unterschiedlichen Hilfearten außerhalb von Einrichtungen differenziert dargestellt. Nachfolgend werden die entsprechenden Angaben bezogen auf alle Leistungsbezieher ausgewiesen. Es lässt sich klar erkennen, dass sich deutlich mehr Frauen als Männer im Leistungsbezug GSiAE befinden. Überdurchschnittlich viele Frauen sind es in Bremerhaven, Oberhausen und Salzgitter. Also den alten westdeutschen Industriestandorten. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte dabei die in der Industrie der 50er und 60er Jahre kürzere Lebenserwartung der Arbeiter darstellen. A BB . 14: K ENNZAHL 33: GS IAE-HE NACH G ESCHLECHT KeZa 33: Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (i.E. und a.v.E.) nach Geschlecht 2007 60,7 52,8 57,1 55,2 47,2 43,6 44,7 42,7 43,2 43,7 38,2 40,2 59,8 56,4 55,3 57,3 56,8 56,3 61,8 56,4 57,2 42,8 42,9 43,6 39,3 44,8 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW männlich weiblich Prozent MZ, BHV: Daten beziehen sich auf die Hilfeempfänger a.v.E. Deutlich unterdurchschnittlich ist die Frauenquote alleine in Chemnitz , danach folgt die Quote der Stadt Halle (Saale) . Diese Quoten sind in den speziellen Erwerbsbiografien der weiblichen Bevölkerung Ostdeutschlands, verbunden mit der Erwirtschaftung ausreichender Rentenansprüche, begründet. Dass der Anteil der Männer insgesamt niedriger ist als derjenige der Frauen hängt ebenfalls mit den unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen für den Rentenbezug zusammen. Andererseits werden sich deutlich Unterschiede in der Geschlechterverteilung feststellen lassen, wenn man die verschiedenen Altersgruppen der Empfänger differenzierter betrachtet. Bei der insgesamt kleineren Gruppe der Bezieher von Geschlechter- Verteilung Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 25 Grundsicherung bei Erwerbsminderung (unter 65-Jährige) sind mehr Männer als Frauen im Leistungsbezug vertreten. Bei der größeren Gruppe der über 65- Jährigen ist die Frauenquote deutlich ausgeprägter. Auch die in der folgenden Abb. 14 dargestellten Anteile der Empfänger von Personen, die Leistungen der GSiAE beziehen nach dem M erkmal Staatsangehörigkeit bezieht sich hier auf die Personen in und außerhalb von Einrichtungen. Im Mittelwert liegt der Anteil mit 15 % über dem Anteil der Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung. Am höchsten sind die Anteile in Darmstadt , Ludwigshafen und Mainz . In diesen drei Städten leben vergleichsweise viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Dennoch ist diese Gruppe im Leistungsbezug verhältnismäßig überrepräsentiert. Am niedrigsten sind die Anteile in Braunschweig, Halle und Salzgitter . Auffällig ist der hohe Wert in Chemnitz, der in der speziellen Struktur der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft begründet liegt. Da ehemalige Gastarbeiter nun vermehrt das Rentenalter erreichen, wird insgesamt ein vermehrter Zugang von Personen ohne deut sche Staatsangehörigkeit in den Leistungsbezug erwartet. A BB . 15: K ENNZAHL 34: A NTEIL HE GS IAE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT KeZa 34: Leistungsberechtige GSiAE (§ 41 ff SGB XII) nach Staatsangehörigkeit 2007 87,0 78,8 83,0 83,4 13,0 21,2 28,7 10,7 21,3 11,9 21,7 17,0 9,6 72,7 90,4 71,3 89,3 78,7 88,1 78,3 83,0 89,3 27,3 15,2 10,7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW ohne deutsche Staatsangehörig keit mit deutscher Staatsangehörig keit Prozent BHV: Werte beziehen sich nur auf LB a.v.E. ; HL: auswertbar waren nur LB mit deutscher StaatsangehörigkeitM Aufgrund der Datenlage in HL ergibt sich im MW keine 100% Säule Bei der Ermittlung der Daten haben KS,MZ,DA den Anteil der Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit als Differenzsumme zu den LB bei denen das Merkmal "deutsche Staatsangehörigkeit" ausgewertet werden konnte, ausgewiesen. DiFür HL wurde die Differenzsumme im Diagramm rechnerisch gebildet. e anderen Städte konnten das Merkmaldirekt erhaben. Staatsangehörigkeit Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 26 6. Hilfe zur Pflege Zielsetzung und Steuerungsinteresse Mit den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 bis 66 SGB XII, im folgenden auch kurz: HzP) werden pflegebedürftige Personen unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder teilweise übernommen werden, wobei Leistungen der Pflegekassen vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen sind. Die Hilfe zur Pflege greift dort, wo die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedarf nicht decken und Hilfebedürftigkeit besteht. Leistungen der HzP können also pflegeversicherte Personen, bei denen die Leistungen der HzP ergänzend zu Leistungen nach dem SGB XI geleistet werden und Personen, die nicht pflegeversichert sind, beanspruchen. Zum einen wird von den Kommunen Pflegegeld in den Stufen I, II und III nach § 64 SGB XII gewährt und weiterhin ‚andere Leistungen der Hilfe zur Pflege’ nach § 65 SGB XII. Als ‚andere Leistungen’ nach § 65 SGB XII werden notwendige Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen gewährt, diese Leistungen können zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII erbracht werden. Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu den beiden anderen im Rahmen des Benchmarking betrachteten Leistungsarten – durch die Kommunen direkter beeinflusst werden. Neben einer gezielten Einzelfallsteuerung können die Städte auch über das Angebot oder die Finanzierung von koordinierenden und beratenden Dienstleistungen sowie der Ausgestaltung der Angebotsstruktur in der Hilfe zur Pflege Akzente setzen. Dabei bewegen sich die Steuerungsansätze vor dem Hintergrund einer Leistungslandschaft, die von Verflechtungen der Finanzierungsstrukturen zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie der Pflegekassen geprägt ist. Die kommunalen Steuerungsansätze, die mit regional unterschiedlichen Schwerpunkten verfolgt werden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: /boxbutton3 Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, dass Leistungsberechtigte so lange wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden sollen. /boxbutton3 Die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder im Rahmen nachbarschaftlicher Netzwerke soll Vorrang vor der Pflegesachleistung, also dem Einsatz professioneller Pflegedienste haben. Leistungsinhalte Steuerungs- möglichkeiten Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 27 /boxbutton3 Eine weitere fachliche Zielsetzung besteht in der Stärkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, zum Beispiel durch den Einsatz persönlicher Budgets. /boxbutton3 Die fachlichen Zielsetzungen sollen mit einem möglichst wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Ressourcen erbracht werden. Qualitatives Benchmarking Im Rahmen des Benchmarking wurden und werden aus den kommunalen Zielsetzungen Kennzahlen entwickelt, die als Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten der Zielsteuerung bzw. der Zielerreichung dienen. Ergänzend dazu werden vom Benchmarkingkreis immer wieder zentrale inhaltliche Aspekte auf qualitativem Weg bearbeitet. Im Berichtszeitraum erfolgte dies anhand folgender Schwerpunktthemen: /boxbutton3 Fachliche Diskussion und Begleitung der Änderungen, die sich – für die Kommunen - aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ergeben. /boxbutton3 Praxisvergleich zwischen den Städten im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Leistungen der HzP durch Menschen mit Migrationshintergrund. /boxbutton3 Profilvergleich der teilnehmenden Städte im Hinblick auf den Einsatz der Methode Fallmanagement (in der HzP und EGH) sowie der Organisationsform bei der Gewährung von die HzP bzw. EGH ergänzenden Leistungen wie der GSiAE. Der Profilvergleich im Hinblick auf das Thema Fallmanagement machte deutlich, dass die Kommunen hier sehr unterschiedlich aufgestellt sind, sowohl was die Organisationsformen als auch die Planungsprozesse zur Umsetzung des Fallmanagements angeht. Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP Wie bereits im Vorjahresbericht ausführlicher dargestellt, werden die Entwicklungen im Bereich der HzP maßgeblich von folgenden Einflussfaktoren bestimmt: /boxbutton3 Der demografische Wandel, /boxbutton3 die Einkommenssituation älterer Menschen (siehe auch Ausführungen zu möglichen Entwicklungen in der GSiAE), /boxbutton3 die Veränderung der Familienbeziehungen, die zu einer zunehmenden Professionalisierung der Pflegearrangements führen können, /boxbutton3 längere und verbesserte Gesundheit nachfolgender Generationen, Themen des qual. Benchmarking Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 28 /boxbutton3 die Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen, /boxbutton3 die zunehmende Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem speziellen Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen Anforderungen an die Angebotsentwicklung. Insgesamt wirkt also eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Entwicklungen in diesem Bereich, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Auf der anderen Seite lassen sich durch das Datenmaterial des Kennzahlenvergleichs mittlerweile Zeitreihenvergleiche über drei Jahre – seit Einführung der neuen Sozialgesetzgebung – anstellen. Hierdurch lassen sich Veränderungen erkennen und flankiert von der kontinuierlichen fachlichen Auseinandersetzung des Benchmarkingkreises inhaltlich einordnen. Zuständigkeiten in der HzP In den Bundesländern sind die Zuständigkeitsfragen sehr unterschiedlich geregelt. Auf der nächsten Seite schließt sich eine tabellarische Übersicht der Zuständigkeitsregelungen an. Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte wird mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten folgendermaßen umgegangen: Die Großstädte melden neben den Fällen (sowie den entsprechenden Ausgaben), für die sie originär zuständig sind, nachrichtlich auch die Fälle und Ausgaben für die Gruppen, für die der überörtliche Träger zuständig ist. Sollte dies erhebungstechnisch nicht zu ermitteln sein, wird darauf im laufenden Text hingewiesen. Ziel ist es, die Personenzahlen und Ausgaben für die gleichen Personenkreise auch dann für alle beteiligten Städte für den Vergleich abzubilden, wenn bei einer Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt. Die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und Wohnform führt zu einer künstlichen Fragmentierung, die an den Lebensrealitäten der Klienten vorbeigeht und wird von den Experten als fachlich nicht sinnvoll und die Entwicklung nachhaltiger Versorgungskonzepte behindernd eingeschätzt. In Schleswig-Holstein wurden beispielsweise, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Zuständigkeiten komplett kommunalisiert. Somit ist der kommunale Sozialhilfeträger verantwortlich für das Gesamtsystem. Komplexe Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Einflussfaktoren Umgang mit getrennten Zuständigkeiten in der HzP: Datenmeldungen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 29 Hilfe zur Pflege im Benchmarking SGB XII- Zuständigkeiten 2007 STADT HzP außerhalb von Einrichtungen HzP in Einrichtungen – teilstationär (Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege) HzP in Einrichtungen - stationär 0 - 18 J. 18 - 65 J. 65 und älter 0 - 18 18 - 60 60- 65 65 + älter 0-18 18- 60 60-u. 65 65 u. älter BS (Nieders.) SZ (Nieders.) BHV (Bremen) C (Sachsen) DA (Hessen) KS (Hessen) HAL (Sachs-Anh.) ::::::: :::::::: :::::::: ::::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::: :::::::: ::::::: KI (Schl.-Holst.) HL (Schl.-Holst.) LU (Rheinl.-Pf.) :::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::: ::::::: ::::::: MZ (Rheinl.-Pf.) :::::: ::::::: ::::: ::::: ::::: ::::: ::::::: ::::::: OB (LVR Rh) ::::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::::: *HAL: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer Heranziehungs-VO beim örtlichen Träger. Örtlicher Träger zuständig Überörtlicher Träger zuständig ::::::::: Vom überörtlichen Träger per Delegation an den örtlichen Träger übertragen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 30 Thema Persönliches Budget Leistungen der HzP können auch als persönliches Budget gewährt werden. Im Berichtsjahr 2007 geschah dies in Chemnitz, Kassel und Oberhausen. In Chemnitz erhielten 5 % aller Leistungsbezieher der HzP a.v.E. Leistungen in Form eines persönlichen Budgets, in Kassel 4 % und in Oberhausen weniger als 1 %. In Braunschweig, Bremerhaven, Darmstadt, Ludwigshafen, Lübeck und Salzgitter wird diese Art der Leistungserbringung angeboten, aber nicht nachgefragt. Insgesamt wird eine zurückhaltende Nachfrage seitens der potenziellen Leistungsbezieher beobachtet. Thema Reform der Pflegeversicherung Seit Mitte 2007 beschäftigte sich der Benchmarkingkreis intensiv mit den möglichen Veränderungen, die das Weiterentwicklungsgesetz zur Pflegeversicherung für die Kommunen haben würde. Neben leistungsrechtlichen Aspekten wird sich das Weiterentwicklungsgesetz - so die aktuelle Einschätzung der Experten - vor allem organisatorisch auswirken. con_sens und das Sozialamt Kassel veranstalteten im Juni 2008 einen Fachtag zu dieser Thematik, auf dem sich Experten aus den Kommunen, von den Pflegekassen und von der Koordination des Modellprojekts austauschten und berieten. Es wurde deutlich, dass sich sowohl die Ausgangsstrukturen als auch die Planungsaktivitäten zwischen den Bundesländern stark unterscheiden und die Kommunen, abhängig von den landespolitisch vorgegeben en Rahmenbedingungen, über unterschiedliche Möglichkeiten verfügen den Prozess ihrerseits mitzugestalten. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 31 6.1. Leistungsberechtigte Dichte der Leistungsempfänger a.v.E. Mit der folgenden Kennzahl 71 wird abgebildet, wie viele von 10.000 Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten. Im Mittelwert aller Städte sind dies 16 Personen. Wie im Vorjahr unterscheiden sich die Dichten zwischen den Städten stark. Folgende Faktoren können Verschiebungen und Unterschiede in dieser Kennzahl beeinflussen: /boxbutton3 Beratungsstruktur vor Ort. Sind die Angehörigen informiert? /boxbutton3 Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die Personen werden, um so eher wechseln sie in die stationäre Pflege, /boxbutton3 die Entwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im nennenswerten Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für Demenzkranke eröffnet wurden, /boxbutton3 anrechenbares Einkommen der Leistungsbezieher, /boxbutton3 relevante Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner, wie dies beispielsweise in Kassel der Fall ist, /boxbutton3 relevante Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner, /boxbutton3 der Anteil nicht pflegeversicherter Personen. A BB . 16: K ENNZAHL 71: H ZP-D ICHTE A .V.E KeZa 71 : Dichte der Empfänger von Hilfe zur Pflege a.v.E. pro 10.000 Einwohner am 31.12. 9,8 31,0 11,4 17,2 16,6 31,5 7,4 12,6 19,0 13,9 8,6 10,0 31,3 10,9 15,9 18,9 30,1 7,2 14,0 19,9 13,7 8,5 15,1 14,8 16,3 0 5 10 15 20 25 30 35 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Dichte HzP a.v.E. gesamt 2006 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2007 Mittelwert 2007 Einflussfaktoren auf die Dichte a.v.E. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 32 Als Kontextdatum findet sich in der Anlage mit Kennzahl 89.3. die Dichte der Leistungsbezieher nach dem SGB XI. Diese Werte geben Hinweise auf Potenziale an Pflegebedürftigkeit. Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP 'Andere Leistungen' nach § 65 SGB XII sind überwiegend notwendige Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen. Diese werden ggf. zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt. Handlungsspielraum des Sozialhilfeträgers besteht im Rahmen des § 65 SGB XII, nach dem ‚andere Leistungen’, das heißt weitere notwendige, aber von den Pflegekassen nicht getragene Leistungen finanziert werden. Dazu gehören Leistungen auch an Personen, die keine Einstufung in eine Pflegestufe erreichten, die so genannte ‚Pflegestufe 0’. A BB . 17: K ENNZAHL 76.1: D ICHTE EMPFÄNGER ANDERER L EISTUNGEN KeZa 76.1 Dichte Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII pro 10.000 EW im Jahr 2007 12,6 8,7 6,6 8,5 5,2 2,5 9,6 13,4 0,0 0,0 0,0 0,0 8,4 0,0 2,5 5,0 7,5 10,0 12,5 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII ohne Differenzierung MW für Empfänger anderer Leistungen ohne Differenzierung n.v. n.v. n.v. n.v. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Dichte in Bremerhaven, Chemnitz und Oberhausen an, wohingegen die Werte aus Mainz sich kaum veränderten. In Kassel, Kiel und Ludwigshafen ging die Dichte der Empfänger anderer Leistungen zurück. Auch mit 'anderen Leistungen' kann unterstützt werden, dass Angehörige die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen. Zu den möglichen Leistungen zählen zum Beispiel die Finanzierung eines Hausnotrufsystems, Übernahme von Altersversorgungsbeiträgen für die Pflegenden oder punktuelle Pflegeunterstützung durch professionelle Pflegedienste. Andere Leistungen Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 33 Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen’ können auch auf einen unterschiedlich hohen Informationsstand bei den Betroffenen zurückgeführt werden. Die Gewährung 'anderer Leistungen' bzw. eine dementsprechende Beratung sind also ein Steuerungsinstrument, um ambulante Pflegearrangements zu unterstützen. Beratung leistet einen positiven Beitrag auch hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, die sich auf Dauer überfordert fühlen können und vor allem auch den Austausch mit anderen Pflegenden und professionelle Beratung gern annehmen. So wird die eventuell zunehmend anspruchsvolle Pflegesituation länger bewältigt. In der folgenden Abbildung wird dargestellt, wie hoch der Anteil der ausschließlich von Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) gepflegten Empfänger des vollen Pflegegeldes an allen Empfängern von HzP a.v.E. ist. Grundsätzlich stellt die familiäre Pflege eine Verbindung zwischen einem wirtschaftlich aus Sicht des Kostenträgers interessanten und fachlich als sinnvoll eingeschätzten Ansatz dar. Dabei bleibt es Aufgabe der Kommune als Sozialhilfeträger und damit Träger der Hilfe zur Pflege die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen. A BB . 18: K ENNZAHL 79: PRIVATE P FLEGE KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E., die ausschließlich durch Angehörige oder andere Privatpersonen betreut werden an allen Empfängern von HzP a.v.E. am 31.12. in Prozent 0,0 13,9 55,8 0,0 43,6 70,8 0,0 42,6 0,0 46,2 20,5 33,7 40,9 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW n.v. 0,0: Leistung wird nicht erbracht n.v. n.v. n.v. Sehr hoch ist dieser Anteil in Kassel, wo gut 70 % aller Empfänger von HzP a.v.E. von Privatpersonen gepflegt werden. Auch in Chemnitz, Mainz, Halle und Ludwigshafen werden vergleichsweise viele Leistungsbezieher durch Angehörige oder andere Privatpersonen betreut. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein gutes ausgebautes Netz an Beratungsstellen die Familiäre Pflege Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 34 Wahrscheinlichkeit erhöht, dass durch die Leistungsberechtigten bzw. ihre Angehörigen verstärkt familiäre Pflege in Anspruch genommen wird. 6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten Im Eingangskapitel wurden die Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit bereits im Querschnitt betrachtet. Die folgende Darstellung in der Kennzahl 73/74 ist differenzierter: Hier wird die Geschlechterquote auch nach ambulanter und stationärer Betreuung abgebildet. A BB . 19: K ENNZAHL 73/74: A NTEIL FRAUEN IM L EISTUNGSBEZUG KeZa 73 und 74 : Frauenanteil an allen HzP-Empfängern i.E. bzw. a.v.E. in Prozent 70,8 83,1 77,4 0,0 79,0 70,1 72,9 67,3 0,0 75,2 77,7 74,4 62,9 67,6 65,7 0,0 60,0 63,5 62,2 65,6 67,8 67,4 65,9 70,1 71,4 70,4 0 20 40 60 80 100 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW KeZa 73: Anteil der weiblichen HE HzP i.E. an allen HE-HzP i.E. 2007 KeZa 74: Anteil der weiblichen HE HzP a.v.E. an allen HE-HzP a.v.E. 2007 C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers n.v. n.v. n.v. Wie im Vorjahr befinden sich anteilsmäßig mehr Frauen in der stationären als in der ambulanten Betreuung der HzP. Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich beziehen wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen der HzP. Der Mittelwert der stationären Quote veränderte sich kaum, im ambulanten Bereich erhöhte sich der Frauenanteil (Vorjahreswert: 62 %). Eine Reihe von Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und immer im Zusammenhang betrachtet werden sollten, üben Einfluss darauf aus, dass Frauen öfter als Männer Leistungen der HzP in Anspruch nehmen und dass dies noch stärker im stationären als im ambulanten Bereich der Fall ist. /boxbutton3 Die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen, /boxbutton3 Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern sich im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pflege oder führen notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst durch. Wenn dann bei der ehemals pflegenden weiblichen Person selbst Pflegebedürftigkeit Mehr Frauen als Männer im Leistungsbezug: Einflussfaktoren Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 35 eintritt, können diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre Unterstützungssysteme zurückgreifen. /boxbutton3 Das Rentenniveau von Frauen ist im Allgemeinen niedriger als das von männlichen Rentnern. Kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen hier im Hinblick auf eine gezielte Informationspolitik was den Zugang zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten angeht aber auch in einer Stärkung der ehrenamtlichen nachbarschaftlichen Unterstützungsstrukturen. Mit der folgenden Kennzahl 75 wird der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen Empfängern von HzP abgebildet. A BB . 20: K ENNZAHL 75: A NTEIL VON P ERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT IM L EISTUNGSBEZUG KeZa 75: Anteil von HE mit bzw. ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen HE von HzP 96,7 88,6 88,3 88,8 93,2 91,8 95,5 95,9 92,9 3,3 2,9 11,4 11,2 8,2 4,5 4,1 97,1 0,0 0,0 0,0 7,1 11,7 6,8 0,0 0,0 0,0 0% 20% 40% 60% 80% 100% BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Anteil der HE ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen HE 2007 Anteil der HE mit deutscher Staatsbürgerschaft an allen HE 2007 C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers n.v . n.v. n.v . Die Abweichungen zwischen den Städten sind auffällig. In fast allen Städten ist der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Leistungsbezug geringer oder nur geringfügig größer als es dem Anteil an der Wohnbevölkerung insgesamt entspricht. Eine Ausnahme stellt die Situation Chemnitz dar, wo die Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im HzP-Bezug überrepräsentiert sind. Einflussfaktoren die in der Begründung einzelner Zusammenhänge berücksichtig werden müssten, sind unter anderem die Angebotsstruktur vor Ort, vor allem was das Vorhandensein von Pflegediensten angeht, die über spezielle sprachliche/kulturelle Kompetenzen verfügen. Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 36 6.3. Fokus: ambulant vor stationär Die Zielsetzung der ambulanten Versorgung Vorzug vor der stationären zu geben ist gesetzlich vorgegeben und entspricht der fachlichen Sichtweise auf die Thematik. Deshalb wird mit der Kennzahl 70, in der folgenden Abbildung, der Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an allen Empfängern von HzP dargestellt. A BB . 21: K ENNZAHL 70 A NTEIL H ZP-EMPFÄNGER A .V.E. AN ALLEN KeZa 70: Anteil der HzP-Empfänger a.v.E. Anteil an allen HzP-Empfängern (i.E. und a.v.E.) am 31.12. im Vergleich zum Vorjahr 19,5 37,5 18,4 16,7 20,1 39,6 37,2 36,8 48,0 23,0 18,0 18,0 13,9 42,8 39,6 39,0 14,0 22,7 39,3 24,0 45,2 23,4 44,1 44,0 30,5 0 10 20 30 40 50 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Anteil der HE der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege (i.E. und a.v.E.) 2006 Anteil der HE der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege (i.E. und a.v.E.) 2007 MW 2007 KS, DA, SZ: abgebildet ist hier die Quote der LB in örtlicher Zuständigkeit; in der Grundsgesamtheit sind die LB unter 65 bzw. unter 60 Jahren i.E. nicht beinhaltet Die Quote stieg in Halle und Mainz merklich an (nicht zuletzt auch forciert durch den Auftritt neuer Anbieter am Markt), in Chemnitz ging sie zurück. In allen anderen Städten gab es keine auffälligen Veränderungen gegenüber den Vorjahreswerten. Der hohe Anteil in Kassel wurde im Vorjahresbericht ausführlicher begründet und die dortige Steuerungspraxis in den Feldern Beratung und Entwicklung stationärer Angebote genauer gewürdigt. Vergleicht man die ambulante Quote, im Mittelwert werden 30,5 % aller Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen versorgt, mit einer entsprechenden Auswertung aus dem Benchmarkingkreis der 16 großen Großstädte werden Unterschiede deutlich. Im Mittelwert der 16 großen Großstädte werden knapp 40 % aller Leistungsbezieher ambulant versorgt. Im Vorjahresbericht wurde darauf eingegangen, dass in einigen Städten, unter anderem in Braunschweig, Konzeptionen für trägerunabhängige Beratungsstellen entwickelt werden sollten. Diese konzeptionellen Arbeiten wurden – vor dem Hintergrund der bereits weiter vorne beschriebenen Veränderungen im Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 37 Zusammenhang mit der Reform der Pflegeversicherung – größtenteils nicht weiter verfolgt. Generell wird eine hohe ambulante Quote begünstigt durch eine ausgebaute und gut vernetzte kommunale Beratungsstruktur und durch planerische Aktivitäten was die Entwicklung der stationären Platzzahlen angeht. Auch das Verhältnis ambulanter zu stationärer Versorgung unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren. Ein Grund für eine Verringerung des ambulanten Anteils kann an einem gestiegenen Angebot vom Heimplätzen liegen. Hier kann sich der Markt – über die Anbieter von Pflegeheimen - unter Umständen die Nachfrage schaffen. Auch die Einkommensstrukturen vor Ort können das Verhältnis beeinflussen, da ambulante Leistungsberechtigte ggf. noch mit anderen Finanzquellen auskommen und daher noch nicht leistungsberechtigt in der HzP sind. Das Interesse des Benchmarkingkreises gilt auch der Frage, ob die ambulante Versorgung in der Praxis tatsächlich fiskalisch gesehen günstiger ist als die stationäre Unterbringung der Leistungsbezieher. Dazu sind in den folgenden beiden Grafiken die Nettoausgaben pro Fall in Einrichtungen bzw. außerhalb von Einrichtungen dargestellt, jeweils mit den Werten der Jahre 2006 und 2007. A BB . 22: K ENNZAHL 85: N ETTOAUSGABEN PRO HE I.E. KeZa 85: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege in Einrichtungen pro HzP-Empfänger i.E. pro Jahr in Euro 8.583 8.291 5.012 6.110 5.545 10.376 7.535 8.091 5.516 0 7.515 8.795 8.748 7.426 4.527 6.370 5.037 12.511 8.145 8.122 8.038 7.945 7.844 8.836 7.701 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HE von HzP i.E. 2006 Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HE von HzP i.E. 2007 MW 2007 n.v. Einflussfaktoren auf die ambulante Quote Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 38 A BB . 23: KENNZAHL 86: N ETTO A USGABEN PRO HE A .V.E. KeZa 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E. pro HzP-Empfänger a.v.E. in Euro 5.183 8.522 4.107 8.037 0 12.508 11.661 7.005 7.058 8.070 2.702 4.456 5.182 8.614 4.906 10.440 0 10.509 13.178 6.838 7.280 8.781 2.113 5.023 7.784 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro HE von HzP a.v.E. 2006 Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro HE von HzP a.v.E. 2007 MW 2007 Euro n.v. Im Mittelwert sind die Ausgaben pro ambulanten Fall auch im Berichtsjahr 2007 höher als die im stationären Bereich. Dafür gibt es verschiedene Erklärungsfaktoren. Zum Einen wird im Falle einer stationären Unterbringung das Einkommen fast komplett auf die Kosten angerechnet, was im Rahmen der ambulanten Versorgung nur bedingt geschieht. Zum Anderen liegen die Ausgaben für stationäre Fälle für den/die Sozialhilfeträger rein rechnerisch niedriger als für die ambulante Versorgung. Bei Pflege in Einrichtungen tragen die Pflegekassen einen Großteil der Ausgaben, bei der Betreuung außerhalb von Einrichtungen geschieht das nur im gesetzlich begrenzteren Umfang. Differenzierter wird das Bild jedoch bei einem Blick auf die einzelnen Städte. In Braunschweig, Kassel, Ludwigshafen, Lübeck, Oberhausen und Salzgitter liegen die Ausgaben 2007 pro Fall im ambulanten Bereich unter denen im stationären. In Bremerhaven, Chemnitz, Kiel, Mainz und Darmstadt verhält es sich umgekehrt. Was den Vergleich zum Vorjahr angeht, stiegen die Ausgaben je Fall in beiden Leistungsbereichen nur in Kiel und Lübeck an (der Anstieg im stationären Bereich in Ludwigshafen ist minimal). In keiner Stadt sanken die Ausgaben in beiden Bereichen. In beiden Bereichen werden die Ausgaben maßgeblich durch die Fallstruktur vor Ort beeinflusst. Speziell im ambulanten Bereich können vergleichswenige wenige sehr teure Fälle, zum Beispiel verursacht durch die sogenannte 24-Stunden- Pflege, die Ausgaben steigernd beeinflussen. Ausgaben pro Fall ambulant vs. stationär Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 39 6.4. Ausgaben in der HzP Die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege werden auch davon beeinflusst, ob die personenbezogen Investitionskosten für die HzP in Einrichtungen nach unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen in den Ausgaben beinhaltet sind. Ein Pflegewohngeld wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gezahlt . Es ist ebenfalls eine kommunal zu tragende Leistung, die neben der Hilfe zur Pflege besteht. Pflegewohngeld ist ein bewohnerbezogener Investitionskostenzuschuss gemäß der jeweiligen Landesgesetzgebung, wobei die Empfänger von Pflegewohngeldleistungen nicht die Heimbewohner selbst, sondern die jeweiligen Einrichtungen sind. Nachfolgend ist die nach Bundesländern unterschiedene Situation dargestellt. /boxbutton3 Bewohnerunabhängige Investitionskostenzuschüsse durch die jeweiligen Bundesländer können in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gezahlt werden, in Schleswig-Holstein bei einer quotalen Finanzierung. /boxbutton3 In Hessen können kommunale Zuwendungen an örtliche Einrichtungen gezahlt werden. /boxbutton3 In Niedersachsen erhalten teilstationäre und Kurzzeitpflege-Einrichtungen Investitionskostenzuschüsse in Form von Zuwendungen, ebenso in Schleswig-Holstein. Im Vorjahresbericht konnte bereits festgestellt werden, dass die Ausgabenhöhen im Leistungsbereich der stationären Hilfe zur Pflege stark von den Bedingungen vor Ort abhängig sind und die Informationen über die Gewährung unterschiedlicher Zuwendungen nach den oben beschriebenen Grundlagen die Unterschiede zwischen den Städten nicht in ausreichendem Maße erklären können. In der folgenden Tabelle schließt sich eine Übersicht von zentralen Kennzahlen und Kontextdaten der HzP an. Diese beziehen sich jeweils auf das Jahr 2007. Ausgewiesen wird auch der Anteil der über 65-Jährigen an allen Einwohnern. In dem Benchmarkingkreis wird der Lernprozess so organisiert, dass auf Grundlage des zielorientierten Kennzahlenvergleichs ein genauer Blick auf die örtliche Praxis bei den Städten erfolgt, die günstige Werte ausweisen. In die unterschiedlichen Detailanalysen und fachlichen Betrachtungen von guter Praxis fließen eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren ein, die sich gegenseitig bedingen. In der folgenden Tabelle sind die zentralen Kennzahlen zur HzP noch einmal übersichtlich zusammengestellt. Thema „Pflegewohngeld“ Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 40 A BB . 24: T ABELLE ZENTRALE KENNZAHLEN UND KONTEXTDATEN H ZP BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 71 Dichte a.v.E. 10,0 31,3 10,9 15,9 18,9 30,1 14,8 7,2 14,0 19,9 13,7 8,5 16,3 76 Dichte andere Lstg. a.v.E. 2,9 9,6 1,5 0,1 5,4 20,8 10,2 1,2 6,9 70 Anteil a.v.E. 20,1 39,6 37,2 36,8 48,0 44,1 23,0 18,0 18,0 44,0 23,4 13,9 30,5 79 Anteil fam. Pflege an a.v.E. 13,9 55,8 43,6 70,8 42,6 46,2 20,5 33,7 40,9 86 Netto Ausgaben pro Fall a.v.E. 5.182 8.614 4.906 10.440 10.509 13.178 6.838 7.280 8.781 2.1 13 5.023 7.784 85 Netto Ausgaben pro Fall i.E. 8.748 7.426 4.527 6.370 5.037 12.511 8.145 8.122 8.038 7.945 7.844 8.836 7.701 Einwohner 240.513 115.313 242.885 141.058 232.267 192.121 233.701 159.151 213.865 197.464 216.910 104.638 Anteil ü 65 21,4 21,7 25,7 18,4 22,4 20,2 18,4 19,9 22,6 17,7 20,8 22,7 Zentrale Kennzahlen und Kontextdaten der HzP in der Übersicht (2007) Zu beobachten ist: in Oberhausen, Chemnitz, Braunschweig und Salzgitter werden vergleichsweise wenige Personen bezogen auf die jeweilige Bevölkerung ambulant betreut und die Ausgaben (a.v.E.) pro Fall sind in diesen Städten auch vergleichsweise niedrig. Kiel stellt eine Ausnahme dar. Die Ausgaben pro Fall werden auch durch die spezifischen Fallstrukturen beeinflusst. Eine in 2006 im Rahmen des Benchmarking durchgeführte Synopse der Städte, wies für Kassel die höchste Anzahl von sogenannten 24-Stunden Betreuungsfällen mit mtl. Kosten von 8 – 9 Tsd. Euro aus. Grundsätzliche Steuerungsansätze werden von dem Benchmarkingkreis im Zusammenhang mit der Profilanalyse der örtlichen Strukturen (Fallmanagement und Leistungsgewährung) verglichen und analysiert. Es folgen die Kennzahlen 84 und 88, mit denen die Nettoausgaben jeweils pro Fall und pro 1.000 Einwohner dargestellt werden. A BB . 25: K ENNZAHL 84: N ETTOAUSGABEN HZP PRO EMPFÄNGER GESAMT KeZa 84: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-Empfänger insgesamt in Euro 7.918 8.381 4.656 6.832 4.558 12.037 8.471 7.891 5.773 6.359 8.189 8.032 7.896 4.668 7.867 4.236 9.300 7.890 7.902 8.313 6.501 8.306 n.v. 11.627 7.711 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-HE insgesamt in Euro 2006 Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-HE insgesamt in Euro 2007 MW 2007 Ausgaben pro Fall ambulant vs. stationär Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 41 A BB . 26: K ENNZAHL 88: N ETTOAUSGABEN H ZP PRO 1.000 EW INSGESAMT KeZa 88: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro 1.000 EW am 31.12. in Euro differenziert nach außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen 26.968 31.616 19.454 17.432 14.060 39.942 33.963 31.681 50.800 42.542 4.272 2.903 10.188 4.941 5.171 016.578 5.353 29.760 46.528 35.187 20.037 51.080 26.740 40.357 47.667 10.323 8.331 35.482 34.771 17.385 n.v. 38.091 37.469 61.268 59.811 13.684 79.283 62.450 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro 1.000 EW insgesamt in Euro Netto-Ausgaben i.E. pro 1.000 EW 2007 Netto-Ausgaben a.v.E. pro 1.000 EW 2007 Zur Interpretation der obigen Kennzahlen sollten die Berichtsteile, in denen die einzelnen Ausgabepositionen differenziert dargestellt werden, hinzugezogen werden. Die Ausgaben je 1.000 Einwohner, die in der Kennzahl 88 dargestellt sind, stellen sich in den Städten niedrig dar, in denen wenige Personen Leistungen der HzP erhalten, bzw. wo die Fallkosten niedrig sind. Was weitere kommunale Planungsaktivitäten angeht ist das Zusammenspiel zwischen den Ausgaben pro Fall und der Anzahl der Leistungsberechtigten von besonderem Interesse. Mögliche kommunale Handlungsansätze werden massiv von den Entwicklungen im Bereich der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung beeinflusst. Bereits seit längerem wird deutlich: Die Ausgaben pro Fall lassen sich im Allgemeinen nicht kurzfristig senken. Die Anzahl der Personen, die Leistungen der HzP in Anspruch nehmen, lässt sich nur schwierig wesentlich beeinflussen. Ansätze, die von den Kommunen in diesem Bereich vorangetrieben werden können, bestehen in gesundheitsunterstützenden Maßnahmen und Aktivitäten der Altenhilfe. Auch lässt sich der Anteil der ambulanten Versorgung von kommunaler Seite aus beeinflussen Hierzu wurde jedoch bereits festgestellt, dass die ambulanten Fälle nicht selbstverständlich die günstigeren sind. Kommunale Planungs- aktivitäten Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 42 7. Ausblick Zunächst gilt es festzuhalten, dass sich der Benchmarkingkreis mit den Umstellungen des kommunalen Rechnungswesens zur Doppik auseinandersetzen muss. Die Einführung geschieht in den am Benchmarking beteiligten Städten zeitversetzt. Aus den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs wurde deutlich, dass die Kommunen in den Leistungsarten unterschiedliche Akzente setzen. Im Hinblick auf den Fallzahlen- und Ausgabenanstieg für die Leistungen des 4. Kapitels steht eine vertiefte Auseinandersetzung mit der demografischen Entwicklung und Rückschlüssen, die daraus für die Sozialplanung und kommunale Ausgabenentwicklungen getroffen werden können, auf der kommunalen Agenda. Hier sind auch die Entwicklungen des Leistungsgeschehens im SGB II zu beobachten. Auch die Einkommenssituation der potenziellen Berechtigten für Leistungen der GSiAE soll weiter beleuchtet und der regionalen Analyse zugänglich gemacht werden. Neben dem quantitativen Vergleich verfolgen die teilnehmenden Städte vor allem in der Hilfe zur Pflege auch qualitative Lernprozesse. Wie bereits dargestellt, verfügen die Kommunen hier über Steuerungsmöglichkeiten. Mit Kennzahlen zum Doppelbezug der unterschiedlichen Leistungsarten nähert sich der Benchmarkingkreis der Analyse möglicher leistungsartenübergreifender Ansätze guter Praxis. Wie verhält es sich mit dem Zugang zum Sozialamt? Werden Bürger, die primär Leistungen der GSiAE in Anspruch nehmen, ausreichend über die unterschiedlichen Möglichkeiten pflegerischer Versorgung – auch im kommunalen Interesse - informiert? Über den Aufbau kommunaler Beratungsstrukturen in Verbindung mit anderen Trägern haben die Kommunen Möglichkeiten in den Stadtteilen aktiv zu sein und damit über leistungsrechtliche Fragen hinaus Impulse zur Entwicklung vor Ort zu setzen. Bei aller gebotenen Zurückhaltung verfolgt der Benchmarkingkreis interessiert die Entwicklungen, die sich hier im Zusammenhang mit der durch die Reform der Pflegeversicherung geänderten Rahmenbedingungen ergeben. Zwar werden sich auch leistungsrechtliche Aspekte ändern, für die Kommunen von zentraler Bedeutung werden aber die Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Errichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte und damit der Beratungsstrukturen sein. Entwicklungen in der GSiAE Gute Praxis in der HzP Kommunale Akzente in der Beratung (HzP) Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2007 43 8. Anlagen Abb. 27: KeZa 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI KeZa 89.3.: Dichte der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen auf 10.000 Einwohner Stand der Daten: Pflegestatistik 2005 113,0 180,3 118,0 98,3 121,8 180,0 111,0 95,6 125,2 81,1 176,1 103,5 72,8 98,8 80,9 106,6 85,0 83,8 58,6 130,2 77,1 83,2 68,4 109,4 79,4 63,2 119,4 83,8 57,6 33,2 50,1 44,0 64,5 70,4 204,1 133,7 90,6 106,5 71,7 0 100 200 300 400 BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW Dichte der ambulant betreuten Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen Dichte der stationär betreuten Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen Dichteder pflegebedürftigen Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI ausschließlich in Form von Geldleistungen
2008/0376
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.10.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Sozialverwaltung Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0376 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege Vorlage vom: 30.9.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Anlagen: Bericht mittl. Großstädte SGB XII 2007 Stand 29.7.08 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.09.2008: Hintergrund und Sachstand Seit 1999 nimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt neben 14 weiteren – etwa gleich großen – Städten an einem nationalen Benchmarking-Prozess zur Entwicklung der Sozialen Sicherung unter der Feder- führung der Firma con_sens teil. 2001 wurde der erste Bericht über die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU nach Bundessozialhilfegesetz) vorgelegt. In den Folgejahren wurden auch die Bereiche Hilfe zur Arbeit, Krankenhilfe und Grundsicherungsgesetz analysiert. Wegen der gravierenden Änderungen in der Sozialgesetzgebung ab 2003/2004 musste zwischenzeit- lich pausiert werden. Die Kennzahlen konnten aufgrund der Datenlage nicht mehr generiert werden. Langzeitentwicklungen können leider keine angestellt werden, da die Datenbasis keine Vergleiche mehr zulässt. Dennoch hat sich die Sozialverwaltung ab 2005 erneut an dem Benchmarking-Prozess beteiligt, denn die Arbeit des Benchmarkingkreises bringt neben dem reinen Kennzahlenvergleich auch Anregungen und Impulse für weitergehende kommunale Steuerungsprozesse. Der Vergleich bezieht sich nunmehr auf die neue, der Gesetzeslage angepassten, Systematik. So gibt es jetzt eigene Berichte zum Sozialgesetzbuch II, zur Eingliederungshilfe und zum Sozialgesetzbuch XII mit den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung sowie der Hilfe zur Pflege. Dieser Teil des Berichts mit den Zahlen aus 2007 wird jetzt erst- malig vorgelegt, weil die Zahlen aus 2006 aufgrund der Datenlage noch nicht so aussagekräftig waren (Anlage). Konsequenzen Auch wenn die noch sehr kurze Datenreihe noch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die alltägliche Praxis zulässt, hat sich die Sozialverwaltung mit verschiedenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesse- rung und Senkung der Kosten befasst und sieht sich durch die allgemeinen Trendaussagen im Benchmarking-Bericht bestätigt. 1. EDV-Ausstattung Im Zuge des erneuten Einstiegs in den Benchmarking-Prozess wurde sehr deutlich, dass aufgrund der bisherigen Ausstattung mit EDV die Sozialverwaltung viele Daten gar nicht oder nur durch aufwändige Aktenanalysen generieren kann. Deshalb wurde die Anschaffung einer neuen SOFTWARE, die nicht nur die Auszahlung von wirtschaftlichen Leistungen, sondern auch automatisch generierbare Daten für die Sozialplanung ermöglicht, ins Auge gefasst. Dazu wurde eine eigene Magistratsvorlage vorge- legt. 3 ... 2. Organisatorische Veränderungen Ende 2007 wurde eine neue Aufgabenverteilung im Bereich der Allgemeinen Sozialhilfe vorgenom- men, um den stetig wachsenden fachlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Leistungen nach SGB XII, Kapitel 4 - 7 und 9 wurden der Abteilung Altenhilfe angegliedert. Dies geschah aus fachlichen Gesichtspunkten, da es sich bei den Leistungen um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Men- schen, Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Le benslagen handelt, die sinnvoller Weise in eine Hand gehören und um den Klienten und Klientinnen möglichst nur eine/n Ansprechpartner/in für die Ge- währung der verschiedenen Hilfearten zur Verfügung zu stellen. Die Leistungen nach SGB XII, Kapitel 3 und 8 (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) sind mit dem Sachgebiet Hilfen für Zuwanderer, Obdachlose und Asyl in eine Abteilung Fachdienst für besondere soziale Hilfen zusammengefasst worden. Diese Abteilung übernimmt unter anderem auch die Netzwerkarbeit zu SGB II (ARGE) und die Wie- dereingliederung der Klientinnen und Klienten ins Arbeitsleben. Die Leistungen des Kap. 5 werden von beiden Abteilungen für ihren zu betreuenden Personenkreis gewährt. Damit ist eine sehr klare Struktur in jetzt nur zwei Abteilungen (ehemals drei) geschaffen, die schon jetzt zeigt, dass hier eine verbesserte Qualität und Effizienzsteigerung möglich ist, sobald die per- sonellen Voraussetzungen in beiden Abteilungen dafür umgesetzt sind. Damit rechnen wir für Sep- tember/Oktober 2008. 3. Einrichtung eines Fachdienstes Pflege Viele Bereiche der Sozialen Sicherung lassen sich kommunal nicht oder nur schwer steuern, die Entwicklung ist abhängig von demographischen Faktoren, gesetzlichen Regelungen, der allgemei- nen Teuerungsrate, der Entwicklung der Mieten und vielen anderen Aspekten. Allerdings bestehen, so auch die Ergebnisse des Benchmarking-Berichts (vgl. Kapitel 6), vor allem im Bereich der Hilfe zur Pflege erhebliche Steuerungsmöglichkeiten. Diese konnten u.a. durch die geteilte organisatorische Zuständigkeit, die erheblichen Umstellungsarbeiten durch die Verlagerung des SGB II zur ARGE und den sehr knappen Personalbestand in Darmstadt bisher nicht genutzt werden. Hier wurden bereits Änderungen vorgenommen. Nachdem die Analyse der nun vorhandenen Daten gezeigt hat, dass Darmstadt im Bereich der Sta- tionären Hilfen recht gut im Durchschnitt liegt, aber die Fallkosten im ambulanten Bereich über- durchschnittlich hoch sind – und zwar absolut und relativ – haben wir ein Konzept erarbeitet, das diese Situation verbessern soll. Der Einsatz von mehr fachlich entsprechend qualifiziertem Personal soll in relativ kurzer Zeit ermöglichen, die Kosten zu senken, bei verbesserter Qualität aufgrund individuell zugeschnittener Hilfepläne. 4 ... Dieses Konzept beinhaltet die Einrichtung eines Fachdienstes Pflege, der auch die Zuständigkeit für die Vernetzung mit den geplanten Pflegestützpunkten sicherstellen soll. Dazu wird eine geson- derte Magistratsvorlage vorgelegt. Darmstadt, 30.09.2008 Dr.M Dezernat V Jochen Partsch Stadtrat Anlage Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 – Bericht con_sens
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0376
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00