Mandari Insight

2008/0376

Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 14.08.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

625.8 KB · application/pdf

Ansehen

2008/0376

19.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

93217 Zeichen

Benchmarking mittelgroßer Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2007  
 
Benchmarking - Schwerpunkte 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Hilfe zur Pflege 
 
Bericht, Stand 29.07.08

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                 Bericht 2007  
   2
 
 
 
 
 
 
Stä 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11  /circle3  D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81  /circle3  Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
Erstellt für: 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte der 
Bundesrepublik Deutschland 
Das con_sens -Projektteam: 
Jutta Hollenrieder 
Michael Klein 
David Hevicke 
Petra Bolte 
Titelbild: 
www.sxc.hu 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
H A L L E  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N  
H A N S E S T A D T  L Ü B E C K  
M A I N Z  
O B E R H A U S E N  
S A L Z G I T T E R

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  1  
 
 
 
 
 
 
1.  Vorbemerkung............................................................................................................ 4 
2.  Kernaussagen ............................................................................................................ 6 
3.  Kommunale Leistungen im Überblick ........................................................................... 8 
3.1.  Empfänger von existenzsichernden Transferleistungen...................................................... 8 
3.2.  Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)................................................................. 9 
3.3.  Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug.......................................................... 10  
4.  Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)............................................................................... 12  
4.1.  Leistungsberechtigte.................................................................................................. 13  
4.2.  Ausgaben................................................................................................................. 17  
5.  Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)........................................ 19  
5.1.  Leistungsberechtigte.................................................................................................. 19  
5.2.  Ausgaben................................................................................................................. 21  
5.3.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten.................................................................. 24  
6.  Hilfe zur Pflege ........................................................................................................ 26  
6.1.  Leistungsberechtigte.................................................................................................. 31  
6.2.  Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten.................................................................. 34  
6.3.  Fokus: ambulant vor stationär..................................................................................... 36  
6.4.  Ausgaben in der HzP ................................................................................................. 39  
7.  Ausblick .................................................................................................................. 42  
8.  Anlagen................................................................................................................... 43  
 
 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  2 
 
 
 
 
 
Abb. 1: EW-Entwicklung........................................................................................................ 5 
Abb. 2: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte .......................................................................... 8 
Abb. 3: Komm. Leistungsportfolio........................................................................................... 9 
Abb. 4: Tabelle: Strukturdaten im Überblick .......................................................................... 10  
 
Abb. 5: Kennzahl 1: Dichte HLU-HE..................................................................................... 13  
Abb. 6: Kennzahl 7: Fluktuationsquote HLU .......................................................................... 14  
Abb. 7: Kennzahl 2: Anteile HLU-HE nach Altersgruppen........................................................ 15  
Abb. 8: Kennzahl 4: Anteile HLU HE nach Geschlecht............................................................ 16  
Abb. 9: Kennzahl 12: Ausgaben pro Fall (HLU)...................................................................... 17  
 
Abb. 10: Kennzahl 25: Dichte GSiAE Zeitreihe....................................................................... 20  
Abb. 11: Kennzahl 29.1: Ausgaben GSiAE pro Fall in der Zeitreihe .......................................... 21  
Abb. 12: Kennzahl 29.2 Ausgaben GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner über 65 
Jahre-Zeitreihe ........................................................................................................... 22  
Abb. 13: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ........................................................ 23  
Abb. 14: Kennzahl 33: GSiAE-HE nach Geschlecht ................................................................ 24  
Abb. 15: Kennzahl 34: Anteil HE GSiAE nach Staatsangehörigkeit ........................................... 25  
 
Abb. 16: Kennzahl 71: HzP-Dichte a.v.E............................................................................... 31  
Abb. 17: Kennzahl 76.1: Dichte Empfänger anderer Leistungen............................................... 32  
Abb. 18: Kennzahl 79: private Pflege.................................................................................... 33  
Abb. 19: Kennzahl 73/74: Anteil Frauen im Leistungsbezug.................................................... 34  
Abb. 20: Kennzahl 75: Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im 
Leistungsbezug........................................................................................................... 35  
Abb. 21: Kennzahl 70 Anteil HzP-Empfänger a.v.E. an allen ................................................... 36  
Abb. 22: Kennzahl 85: Nettoausgaben  pro HE i.E. ................................................................ 37  
Abb. 23: Kennzahl 86: Netto Ausgaben pro HE a.v.E. ............................................................ 38  
Abb. 24: Tabelle zentrale Kennzahlen und Kontextdaten HzP .................................................. 40  
Abb. 25: Kennzahl 84: Nettoausgaben HZP pro Empfänger gesamt..........................................40  
Abb. 26: Kennzahl 88: Nettoausgaben HzP pro 1.000 EW insgesamt ...................................... 41 
 
Abb. 27: KeZa 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI........................................................... 43  
 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  3 
 
 
 
Die teilnehmenden Städte mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern des 
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte  
 
Stadt Ansprechpartner E-Mail  
Braunschweig Herr Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de  
Bremerhaven Herr Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de  
Chemnitz Frau Dr. Wagner nicola.wagner@stadt-chemnitz.de  
Darmstadt Herr Dreimann Reinhold.Dreimann@darmstadt.de  
Halle (Saale) Herr Schneller martina.kerner@halle.de  
Kassel Herr Ruchhöft detlev.ruchhoeft@stadt-kassel.de  
Kiel Herr Richter Lutz.Richter@kiel.de  
Ludwigshafen am 
Rhein 
Herr Eberle hans-michael.eberle@ludwigshafen.de  
Lübeck Herr Schultz wolfgang.schultz@Luebeck.de  
Mainz Herr Harbers volker.harbers@stadt.mainz.de  
Oberhausen Herr Poß hans-georg.poss@oberhausen.de  
Salzgitter Frau Wunderling Katharina.Wunderling@Stadt.Salzgitter.de  
 
 
 
 
Bezeichnung Kurzbezeichnung 
außerhalb von Einrichtungen wohnend a.v.E.  
Bedarfsgemeinschaft Bdg. 
Einwohnerinnen und Einwohner EW 
Eingliederungshilfe EGH 
Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung 
GSiAE 
Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt HLU 
Hilfe zur Pflege HzP 
in Einrichtungen wohnend i.E. 
Kennzahl KeZa 
Leistungsberechtigte LB 
örtlicher Träger der Sozialhilfe ö Träger 
Sozialgesetzbuch SGB 
überörtlicher Träger der Sozialhilfe üö Träger 
Ansprechpartner Ansprechpartner 
Abkürzungen Abkürzungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  4  
1. Vorbemerkung 
 
Die mittelgroßen Großstädte vergleichen die Leistungsberechtigten-, Leistungs-, 
und Finanzdaten der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des 
SGB XII und der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII. 
 
Aufgrund der sehr ausdifferenzierten und komplexen Zuständigkeitslandschaft 
werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII 
in einem gesonderten Verfahren verglichen und sind somit nicht Gegenstand des 
vorliegenden Berichts. 
 
Die Ergebnisse des kommunalen Benchmarking zu den Leistungen des SGB II 
werden in einem gesonderten Bericht dargestellt.  
 
Im Benchmarking zum SGB XII wird mit drei verschiedenen Kennzahlentypen 
gearbeitet, den „Dichten“, „Anteilen“ und den „Ausgaben pro Leistungsbezieher“. 
 
Eine Dichte-Kennzahl  bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Vorhandensein 
einer bestimmten Merkmalsausprägung und einer definierten Bezugsgröße. Es 
werden also zwei Größenordnungen benötigt, zwischen denen ein sinnvoller 
Zusammenhang besteht und die zueinander in Bezug gesetzt werden. Für die 
Dichte der Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wird beispielsweise 
die Anzahl der Leistungsbezieher am 31.12. eines Jahres ins Verhältnis gesetzt 
zu 1.000 bzw. 10.000 Einwohnern einer Stadt.  
 
Wenn Anteile  abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer 
Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele 
Angehörige treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu?  Ein Beispiel wäre die 
Darstellung von Quoten nach Geschlecht für eine bestimmte Personengruppe: 
Wie hoch ist der Anteil von Männern an Leistungsbeziehern der HLU?  
 
Bei den Ausgaben pro Leistungsberechtigten  handelt es sich um eine spezielle 
Form einer Kennzahl. Es werden Fallkosten berechnet, indem die 
Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) für eine Leistungsart durch die 
Anzahl der Leistungsberechtigten (Stichtagszählung) dividiert werden. Hierbei 
muss in Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende 
Merkmal im Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht 
mehr zutrifft, quantitativ nicht abgebildet werden.  
 
Da die zur Verfügung stehenden Auswertungen und Statistiken der teilnehmenden 
Städte die Darstellung kumulierter Jahressummen von Empfängern zum größten 
Teil nicht ermöglichen, lässt sich der beschriebene Effekt nicht vermeiden. 
Relativiert wird der Effekt erstens dadurch, dass er bei allen Städten 
gleichermaßen auftritt und die Werte somit vergleichbar sind. Da zweitens alle 
Kennzahlentypen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  5 
Daten, die im Zuge des Benchmarking erhoben werden, inhaltlich plausibilisiert 
werden, finden die Bewegungen im Fallbestand zumindest auf qualitativem Weg 
Einzug in die Analyse der Daten. 
 
Ein weiterer Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurden in diesem Bericht 
entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen genutzt oder zur Vereinfachung der 
Texte in diesem Jahr die männliche Sprachform verwendet, dies bezieht immer 
beide Geschlechter ein. 
 
Nachfolgend ist einer tabellarischen Übersicht die Einwohnerentwicklung der 
beteiligten Großstädte dargestellt. Insgesamt zurückgegangen ist die 
Einwohnerzahl in Chemnitz, Halle, Oberhausen und Salzgitter. Vergleichsweise 
deutlich zugenommen hat die Zahl der Einwohner in Darmstadt, Kiel und Mainz.  
 
Die Einwohnerdaten entstammen dem örtlichen Melderegister jeweils mit Stand 
vom 31.12. des Jahres.  
 
A BB . 1: EW-ENTWICKLUNG  
Gesamteinwohnerzahl 2007 
Veränderung Gesamteinwohnerzahl 
Veränderung 
0- unter 15 jährige Einwohner 
 Veränderung 
15- unter 65 jährigen Einwohner 
Veränderung  
65-jährige und Ältere Einwohner 
Veränderung 
Gesamteinwohnerzahl 
Veränderung 
0- unter 15 jährige 
Einwohner 
 Veränderung 
15- unter 65 jährigen 
Einwohner 
Veränderung  
65-jährige und Ältere 
Einwohner 
BS 240.513 0,14% -0,01% -0,08% 0,93% 0,00% -0,62% -0,55% 2,14% 
BHV 115.313 -1,14% -3,35% 0,33% 3,30% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 
C 242.885 -0,46% 2,27% -1,66% 1,62% -0,40% 1,61% -1,91% 2,95% 
DA 141.058 0,68% 1,15% 0,62% 0,54% 0,72% 0,24% 0,49% 1,94% 
HAL 232.267 -0,69% 1,29% -1,94% 2,29% -0,88% 0,48% -2,49% 3,79% 
KS 192.121 0,24% -0,93% 0,50% 0,17% -0,37% -1,79% -0,49% 0,98% 
KI 233.701 0,59% -0,74% 0,57% 1,53% 0,62% -1,02% 0,48% 2,32% 
LU 159.151 0,23% -0,39% 0,19% 0,86% 0,32% -1,10% 0,22% 1,77% 
HL 213.865 0,10% -1,01% -0,04% 1,15% -0,16% -1,22% -0,77% 2,31% 
MZ 197.464 0,88% -0,01% 0,87% 1,56% 1,24% -0,73% 1,20% 2,85% 
OB 216.910 -0,54% -2,91% -0,23% 0,09% -0,30% -1,98% -0,49% 1,46% 
SZ 104.638 -1,35% -2,83% -1,62% 0,36% -1,02% -3,16% -1,35% 1,39% 
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 
2006 auf 2007 2005 auf 2006

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  6 
2. Kernaussagen 
 
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
Existenzsichernde Leistungen sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und 
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, jeweils außerhalb von 
Einrichtungen, und die Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II. Die 
Transferleistungs-Dichte über alle betrachteten Leistungsarten hinweg ging 
zurück, weil die Anzahl der SGB II-Empfänger sich gegenüber 2006 verringerte. 
Immer mehr Menschen beziehen allerdings Leistungen der GSiAE. Die Anzahl der 
Empfänger von HLU stieg leicht an.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 
Die Zahl der Leistungsberechtigen und auch die Ausgaben für die Hilfe zum 
Lebensunterhalt haben sich nicht in großem Ausmaß gesteigert. Schwankungen 
im Zugang dürften größtenteils auf unterschiedliche Schnittstellengestaltungen 
zwischen den Sozialämtern und den ARGEn im Umgang mit vorübergehend 
erwerbsgeminderten Personen zurückzuführen sein.  
Die Fluktuation der Leistungsbezieher in diesem Bereich hat sich im Vergleich 
zum Vorjahr verringert. Zwar kommt der HLU noch eine Durchlauffunktion zu, 
dies jedoch nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Die Verweildauer erhöht sich.  
 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 
Fiskalisch ist dies der bedeutendste der hier betrachteten Leistungsbereiche 
(HLU, GSiAE, HzP). Seit Jahren schon steigt die Anzahl der Personen, die auf 
diese existenzsichernde Hilfeart angewiesen sind. Dieser Personenkreis wird auch 
weiterhin ansteigen, da perspektivisch immer mehr Bezieher von Leistungen des 
SGB II das Rentenalter erreichen. Zusammen mit den Folgen des demografischen 
Wandels bei gleichzeitig sinkenden Rentenansprüchen liegt hier für die 
Kommunen eine Herausforderung.   
 
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) 
Im Bereich der Hilfe zur Pflege verfügen die Kommunen über die stärksten 
Steuerungsmöglichkeiten . Die demografischen Entwicklungen aber auch 
Veränderungen in den Familienstrukturen verursachen eine Zunahme der 
Hilfebedürftigkeit in diesem Bereich. Diese Entwicklung wird sich auch in den 
nächsten Jahren fortsetzen. Vor Ort werden vor diesem Hintergrund 
unterschiedliche Steuerungsansätze und –konzepte entwickelt. Neben dem 
Kennzahlenvergleich untersucht der Benchmarkingkreis auch auf qualitativem 
Weg die verschiedenen Vorgehensweisen.  
 
Durch die (im Jahr 2008) mittlerweile beschlossene Reform der 
Pflegeversicherung werden sich die Rahmenbedingungen für die örtlichen 
Beratungsstrukturen ändern. Immer wieder wird deutlich, dass gerade über die 
Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger Steuerungsansätze gegeben 
sind. Abhängig von landesrechtlichen Regelungen besteht hier für die Kommunen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  7 
Handlungsbedarf im Hinblick auf Vernetzungsprozesse mit den Pflegekassen und 
der Formulierung und Umsetzung eigener Interessen in diesem Kontext.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  8 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Vor der Darstellung der einzelnen Leistungsarten werden die betrachteten 
kommunalen Leistungen des SGB XII (zur Darstellung der Transferleistungsdichte 
ergänzt um die Leistungsbezieher nach dem SGB II) im Überblick dargestellt. Hier 
werden soziale Belastungsprofile der beteiligten Großstädte deutlich. Dann folgen 
als kommunales Leistungsportfolio die Ausgabenanteile für die einzelnen 
Leistungsarten an den Gesamtausgaben. Zum Abschluss wird die Struktur der 
Personengruppen im Leistungsbezug nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft 
und Geschlecht zusammenfassend dargestellt.  
 
 
3.1. Empfänger von existenzsichernden 
Transferleistungen 
 
Ein Großteil der Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage wird über das 
SGB II gewährt, das in einem gesonderten Benchmarkingbericht behandelt wird. 
In der Abb. 2 ist die Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden 
Leistungen dargestellt. Diese umfasst die Dichte der SGB II-Empfänger und die 
Dichte der Empfänger ambulanter Leistungen im Rahmen des 3. und 4. Kapitels 
des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung). 
 
A BB . 2: K ENNZAHL 15: T RANSFERLEISTUNGSDICHTE  
KeZa 15: Dichte der Leistungsberechtigten (31.12.) von existenzsichernden Leistungen pro 1.000 EW 
(31.12.) im Berichtsjahr 2007 
- differenziert nach Leistungsarten - 
108 
198 
139 
94 
179 
148 151 
113 
144 
76 
126 133 136 
10,1 
19,9 
5,9 
9,9 
5,5 
16,6 12,5 
9,9 
14,0 
9,4 
11,2 
10,2 
119 
11,3 10,3 
2,4 
1,2 
1,8 
2,6 
1,7 
0,5 
1,2 
1,6 
2,2 3,0 
6,4 
1,5 
2,2 2,1 
220 
120 
146 
110 
186 
167 166 
123 
87 
139 
161 
131 
146 148 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 07 MW 06 
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW gesamt 
2007 
Dichte der 
Emfänger von 
GruSi a.v.E. pro 
1.000 EW 2007 
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW 2007 
SUMME Dichte 
der Empfänger 
von HLU a.v.E., 
GruSi a.v.E. und 
Leistungen nach 
SGB II pro 1.000 
EW gesamt 2007 
 
 
Bei der Darstellung ist zu beachten, dass die Dichten für alle Leistungsarten 
jeweils auf alle Einwohner berechnet wurden und nicht auf Einwohner einer 
bestimmten Altersgruppe.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  9  
Im Vergleich zum Vorjahr ist der Mittelwert der Transferleistungsdichte insgesamt 
gesunken. Dies ist auf eine geringere Anzahl von Personen im SGB II 
Leistungsbezug zurückzuführen. Die Anzahl der Leistungsbezieher der GSiAE ist 
gestiegen und die der HLU leicht gestiegen.  
Die Absicherung des Lebensunterhaltes Leistungsberechtigter ist dabei 
'durchlässig', je nach Alter oder Erwerbsstatus wechseln die Betroffenen nach 
jeweiliger Rechtsgrundlage in andere Leistungsarten. Personen mit SGB II-
Leistungen ohne ausreichende Rentenansprüche werden mit Vollendung des 65. 
Lebensjahres in den Leistungsbezug der GSiAE wechseln. SGB II-Empfänger, die 
nicht definitionsgemäß erwerbsfähig sind, wechseln in den Leistungsbezug der 
HLU oder GSiAE. 
 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Es folgt die Darstellung der Ausgabenanteile je Leistungsart an den 
Gesamtausgaben pro Einwohner im Mittelwert aller Städte. Hier werden die im 
Rahmen des SGB XII-Benchmarking verglichenen Leistungsarten betrachtet. Die 
Ausgaben im Rahmen des SGB II und für die Leistungen der EGH werden vom 
Benchmarkingkreis gesondert betrachtet. 
 
A BB . 3: K OMM . L EISTUNGSPORTFOLIO  
Kommunales Leistungsportfolio: 
Ausgabenstruktur im Mittelwert der Benchmarking-Städte 
für SGB XII-Leistungen   2007 
52,9 
37,1 
10,0 
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für GruSi a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
Anteil der durchschnittl. Nettoausgaben pro EW für HzP a.v.E. und i.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
Anteil der durchschnittl. Bruttoausgaben pro EW für HLU a.v.E. an den durchschnittl. Ausgaben pro EW insgesamt 
*ohne Ausgaben für Eingliederungshilfe und HLU in E inrichtungen 
**Ausgaben insgesamt = Summe der dargestellten Ausg aben 
***Für HLU ermittelt der Benchmarkingkreis ausschli eßlich die Bruttoausgaben, weil nach wie vor Restea bwicklungen BSHG vorgenommen werden 
****HAL ist nicht in den Werten beinhaltet, da nich t alle Daten vorliegen 
 
 
Dabei wird deutlich, dass die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter unter den 
betrachteten Leistungsarten im ambulanten Bereich die fiskalisch bedeutsamste 
Position darstellen, gefolgt von denen der Hilfe zur Pflege. Unter 
Steuerungsgesichtspunkten können die Kommunen jedoch am ehesten Einfluss 
Mittelwert 
Transferleistungs-
dichte  gesunken 
Ausgaben für GSiAE 
bedeutendste 
Position

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  10  
auf die Ausgabenentwicklung für die Leistungen der Hilfe zur Pflege ausüben. 
Mehr als die Hälfte der kommunalen Ausgaben für die hier betrachteten 
Leistungen nach dem SGB XII wird für die existenzsichernden Hilfen der GSiAE 
aufgewendet. Eine Leistungsart, die von Umfang und Bedeutung her zunehmen 
wird. 
 
 
3.3. Struktur der Personengruppen im 
Leistungsbezug 
 
Zum ersten Mal ist es dem Benchmarkingkreis möglich, den Kreis der 
Leistungsbezieher für alle Leistungsarten nach den Merkmalen Staatsbürgerschaft 
und Geschlecht zu erheben.  
In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Anteile dargestellt. Eine 
differenzierte Darstellung erfolgt in den entsprechenden Unterkapiteln des 
Berichts. 
 
A BB . 4: T ABELLE : S TRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK  
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Dichte HLU a.v.E. 1,8 2,4 1,2 6,4 1,7 2,6 2,2 0,5 3,0 1,6 1,5 1 ,2 2
Dichte GSiAE a.v.E. 10,1 19,9 5,9 9,9 5,5 16,6 12,5 9,9 14,0 9,4 11,2 10,2 11 
Dichte HzP a.v.E. 1,0 3,1 1,1 1,6 1,9 3,0 1,5 0,7 1,4 2,0 1,4 0,9 2
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Anteil Frauen 51,4 50,7 52,2 51,0 52,6 52,5 51,5 50,8 52,5 52,1 51,5 51,4 52 
Anteil EW ohne dt. 
Staatsbürgeschaft 7,7 9,5 2,9 16,4 3,9 13,2 8,6 20,4 7,8 15,9 11,5 9,1 11 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
% HLU a.v.E. 
weiblich 52,0 43,2 41,3 54,8 43,5 47,0 50,4 59,5 40,5 48,9 51,7 47,5 48 
%GSiAE a.v.E. und 
i.E. weiblich 56,4 60,7 52,8 56,4 55,3 57,3 56,8 56,3 57,1 55,2 61,8 59,8 57 
% HzP a.v.E. 
weiblich 62,9 67,6 65,7 71,4 60,0 70,4 63,5 62,2 65,6 67,8 67,4 66 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
%HLU a.v.E. dt. 
Staatsangehörigkeit 93,7 87,5 95,0 81,9 88,3 92,1 78,6 93,0 90,6 83,6 88 
% GSiAE a.v.E. u. 
i.E. dt. Staatsangeh. 89,3 87,0 78,8 71,3 89,3 78,7 88,1 78,3 83,0 72,7 83,0 90,4 82 
% HzP a.v.& i.E. dt. 
Staatsangehörigkeit 96,7 97,1 88,6 88,3 88,8 93,2 91,8 95,5 95,9 93 
BHV, MZ:  Anteil  an GSiAE a.v.E. 
BHV, MZ:  Anteil  an GSiAE a.v.E. 
Dichten SGB XII auf alle EW 
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht 
Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit 
Anteile an Einwohnern Gesamt 
 
 
Analog zur Bedeutung der Ausgaben für die GSiAE in der Darstellung des 
kommunalen Leistungsportfolios wird deutlich, dass von allen Leistungsbeziehern 
die meisten Leistungen der GSiAE empfangen. Da hier die Dichten außerhalb von

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  11  
Einrichtungen dargestellt sind, kam es zu keinen Doppelzählungen über die 
Leistungsarten hinweg.  
 
Die weiteren Mittelwerte zu den Anteilen nach Geschlecht  illustrieren: Im 
Durchschnitt beziehen weniger Frauen als Männer (48 %) Leistungen der HLU. In 
der quantitativ bedeutsamsten Leistungsart, der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung, sind deutlich mehr Frauen (57 %) als Männer auf den 
Leistungsbezug angewiesen. Weiterhin erhalten wesentlich mehr Frauen (66 %) 
als Männer Leistungen der HzP a.v.E. 
 
Im Durchschnitt beziehen mehr Frauen als Männer Leistungen der GSiAE, weil 
weibliche Erwerbstätige aufgrund ihrer beruflichen Biografien und des niedrigeren 
Lohnniveaus im geringeren Ausmaß als Männer ausreichende Rentenansprüche 
erwirtschaften konnten. Dazu kommt als demografischer Effekt, dass Frauen eine 
höhere Lebenserwartung als Männer haben. Beide Faktoren führen auch dazu, 
dass wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen der HzP beziehen. Speziell 
im entsprechenden Abschnitt des Kapitels zur HzP (S. 34) wird auf diesen 
Zusammenhang näher eingegangen. 
 
Der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft unterscheidet sich 
zwischen den Städten erheblich. Die Quote ist mit 2,9 % in Chemnitz am 
niedrigsten und mit 20,4 % in Ludwigshafen am höchsten. Im Mittelwert haben 
11 % aller Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft. Einzig in der Hilfe zur 
Pflege sind die Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit 7 % 
unterproportional vertreten. Bei der HLU (12 %) ist dieser Personenkreis leicht 
überdurchschnittlich und bei der GSiAE mit 14 % noch stärker vertreten Den hier 
erhobenen Daten liegt das Merkmal Staatsbürgerschaft zugrunde. Hiermit werden 
längst nicht alle Bürger mit Migrationshintergrund erfasst, von denen viele über 
eine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.  
 
 
Anteile nach 
Geschlecht 
Mehr Frauen als 
Männer im 
Leistungsbezug 
GSiAE und HzP 
Anteile nach 
Staatsbürgerschaft

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  12  
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Die Zielsetzung der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum 
Lebensunterhalt) besteht darin, den gesetzlichen Auftrag im Rahmen der 
Daseinsvorsorge wahrzunehmen und den Leistungsberechtigten dabei ein Leben 
in Würde zu ermöglichen. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden 
'aktiviert' werden, so dass sie im günstigen Fall nicht mehr auf die Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) angewiesen sind. In der Praxis wird von vielen Kommunen 
abgewogen, in welchem Verhältnis dabei die Aussichten auf erfolgreiche 
Aktivierungsbemühungen im Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand stehen. 
Darüber hinaus stellt die HLU oft eine Übergangsstation für erwachsene 
Leistungsbezieher dar, die nicht mehr Leistungen nach dem SGB II und noch 
nicht Leistungen der GSiAE beziehen können.  
 
Kommunale Steuerungsansätze sind vor allem in der Gestaltung des 
Schnittstellenmanagements mit den Leistungsträgern nach SGB II gegeben und 
teilweise auch über gezielte Aktivierungsprogramme. So wird z. B. seit September 
2005 in Kassel das Fallmanagement als steuerndes Leistungsmodul eingesetzt. 
 
Folgenden Personengruppen sind anspruchsberechtigt: 
 
/boxbutton3 Personen unter 65, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind bzw. dem 
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und nicht über ausreichendes 
Einkommen verfügen  (z. B. Personen mit EU-Rente auf Zeit; im Bezug 
vorgezogener Altersrente oder vorübergehend länger Erkrankte) 
/boxbutton3 Kinder unter 15 Jahren, die bei Verwandten oder mit voll 
erwerbsgeminderten Eltern leben, die HLU oder GSiAE erhalten  
/boxbutton3 Personen, denen eine Haushaltshilfe nach § 27 Abs. 3 SGB XII bewilligt 
wird 
 
Im Rahmen des Benchmarking für Leistungen der HLU wir d das 
Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen betrachtet. 
 
 
Personengruppen in 
der HLU 
Leistungen a.v.E. 
im Fokus

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  13  
4.1. Leistungsberechtigte 
 
In der folgenden Abb. 2 ist die Anzahl der Leistungsbezieher von HLU je 10.000 
EW unter 65 Jahren in der Zeitreihe 2005-2007 dargestellt.  
 
A BB . 5: K ENNZAHL 1: D ICHTE HLU-HE 
KeZa 1: Zahl der Leistungsberechtigten von Hilfe zum Lebensunterhalt 
nach SGB XII (Drittes Kapitel) am 31.12. pro 10.000 Einwohner unter 65 Jahre 
24,3 
45,0 
17,1 
0,0 
20,9 
28,1 
24,6 
7,1 
23,7 
13,6 
18,4 
14,0 
23,1 
30,9 
15,9 
83,3 
21,0 
30,2 
26,0 
7,1 
29,4 
15,1 
18,6 
13,1 
26,1 
22,7 
16,8 
78,3 
22,1 
6,6 
19,0 
15,1 
27,2 
38,2 
30,2 
32,2 
26,5 
18,6 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Dichte der HLU-HE gesamt 2005 Dichte der HLU-HE gesamt 2006 Dichte der HLU-HE gesamt  2007 
n.v. 
n.v 
Personen 
 
 
Im Mittelwert aller teilnehmenden Städte erhielten 2006 von 10.000 Einwohnern 
26 Leistungen der HLU; 2007 waren dies 27 Personen auf 10.000 Einwohner.  
 
Auffällig ist der Rückgang in Bremerhaven  zwischen 2005 und 2006, damals 
wurde der Kreis der Leistungsberechtigten überprüft und dementsprechende 
Übergänge ins 4. Kapitel eingeleitet.  
Wie in den Vorjahren lässt sich der hohe, aber zwischen 2006 auf 2007 
gesunkene Wert in Darmstadt  durch eine politische Grundsatzentscheidung 
erklären. Nach dieser wurden nur Leistungsbezieher ins SGB II überführt, bei 
denen keinerlei Zweifel hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit bestanden.  
 
Im Zeitreihenvergleich steigt die Dichte in Halle , Kassel , Kiel , Mainz  und Lübeck  
kontinuierlich an. In Lübeck wird die Verweilzeit in der HLU insgesamt als hoch 
eingeschätzt. Die Kommune plant, hier gegenzusteuern und den Personenkreis in 
Zukunft im Rahmen von Leistungsabsprachen besonders pädagogisch zu 
betreuen. Dabei soll sowohl die Zahl der Leistungsbezieher verringert als auch die 
Verweildauer reduziert werden.  
 
In Kassel  wird davon ausgegangen, dass  durch immer genauere Prüfung der 
Einzelfälle – auch aufgrund verstärkter Nachfrage nach Arbeitskräften -  nicht 
erwerbsfähige Hilfeempfänger kontinuierlich durch den SGB II-Träger in das SGB

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  14  
XII zurückgeführt werden. Es handelt sich vermehrt um jüngere Menschen, bei 
denen durch gezielten Einsatz eines Fallmanagements und sozialpädagogischer 
Begleitung der Abbau ihrer Hemmnisse über Leistungsabsprachen erfolgen soll. 
Dies ist allerdings nicht kurzfristig erreichbar, so dass in diesen Fällen von einer 
längeren Verweildauer ausgegangen werden muss.  
 
Ein Erklärungsfaktor für Veränderungen bei der Zahl der HLU-Empfänger sind die 
Wechselbewegungen zwischen der HLU und dem Leistungsbezug SGB II sowie 
zwischen Personen im Leistungsbezug der HLU und der GSiAE. Mit der 
nachfolgend abgebildeten Kennzahl wird deutlich, dass die Fluktuation in dieser 
Leistungsart nach wie vor hoch ist, auch wenn sie gegenüber dem Vorjahr 
abgenommen hat. Die Verweilzeiten steigen insgesamt, was auch dadurch 
deutlich wird, dass die Fluktuationsraten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt 
gesunken sind.  
Zu der Grafik ist anzumerken, dass Übergänge in andere Leistungsarten des 
SGB XII in KS, KI, LU, OB, SZ beinhaltet sind; dass sie in BS, C, DA, HL nicht 
beinhaltet sind und dass in BHV, HAL, MZ dazu keine Angabe möglich war.  
 
A BB . 6: K ENNZAHL 7: F LUKTUATIONSQUOTE HLU 
KeZa 7: Anteil der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit erstmaligen Bezug von HLU an allen HLU-BG ; Anteil 
der BG mit beendetem Bezug an allen BG in; jeweils am 31.12. 2007Prozent 
64 
72 
75 
54 
9
67 
65 
53 
45 
62 
71 
44 
57 
59 
74 
75 
28 
20 
49 
60 
43 
41 
37 
71 
65 
52 
0
20 
40 
60 
80 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Anteil der Bdg. mit erstmaligem HLU-Bezug 07 Anteil der Bdg. mit beendetem HLU-Bezug 07 
 
 
Struktur der Leistungsbezieher 
 
Die Struktur der Leistungsbezieher von HLU wird, jeweils in Anteilen, nach den 
Altersgruppen, der Geschlechterverteilung und der Staatszugehörigkeit dargestellt.  
Durch eine solche differenzierte Darstellung werden Unterschiede zwischen den 
Städten deutlich. Gleichzeitig wird den am Benchmarking teilnehmenden Städten 
ermöglicht, gezielte Handlungsbedarfe zu identifizieren.  
 
Fluktuation in der 
HLU

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  15  
Zunächst folgt die Darstellung der Anteile nach den beiden Altersklassen der 
unter 15-Jährigen und der 15 bis 65-Jährigen. Dort, wo in der Darstellung keine 
100 %-Säule erreicht wird, sind in der Gesamtzahl der HLU-Empfänger auch 
Personen über 65 Jahre enthalten. Dieser Personenkreis erhält über die HLU 
entweder Haushaltshilfen gewährt oder hat „selbstverschuldet“ keine Ansprüche 
auf andere Leistungen zur Absicherung des Lebensunterhalts (GsiAE). Deutlich 
wird, dass dieser Anteil gering ist.  
 
A BB . 7: K ENNZAHL 2: A NTEILE HLU-HE NACH A LTERSGRUPPEN  
KeZa 2: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten nach Altersgruppen am 31.12. 
an allen HLU-Leistungsberechtigten 0 bis unter 65 Jahren in Prozent 
13,5 16,8 15,4 
21,9 
10,5 14,2 
21,4 
12,2 14,9 15,4 
86,5 89,0 
83,2 84,6 
78,1 
88,7 85,8 
77,4 
87,8 85,1 
20,4 
12,3 11,0 
84,2 85,2 
78,7 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Pers  15 bis unter 
65 von allen HLU 
- Personen bis u. 
65 J. Pers  0 bis unter 
15 von allen HLU- 
Personen bis u. 
65 Jahre 
Für die Städte, die in dieser Grafik keine 100 % aufweisen: hier sind in der Gesamtgruppe Personen über 65 Jahre  enthalten, die ergänzend HLU erhalten 
 
 
Die bei weitem größten Gruppe, im Mittelwert 84 % besteht aus den 
vorübergehend nicht erwerbsfähigen erwachsenen Leistungsbeziehern. Sowohl 
was eventuelle Wechselbewegungen in andere Leistungsarten, als auch was 
mögliche Bemühungen zur Aktivierung angeht, ist dies die relevante 
Personengruppe. In Lübeck stieg die Anzahl der unter 15-Jährigen im Vergleich 
zum Vorjahr, da vermehrt vorübergehend nicht erwerbsfähige Personen mit 
Kindern in den Leistungsbezug eingetreten sind.  
 
Im Berichtsjahr 2007 werden erstmals die Leistungsbezieher aller Leistungsarten 
auch nach Geschlecht differenziert erhoben. Diese sind in der folgenden 
Abbildung dargestellt.  
 
HLU Bezieher nach 
Altersgruppen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  16  
A BB . 8: K ENNZAHL 4: A NTEILE HLU HE NACH G ESCHLECHT  
KeZa 4: Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. nach Geschlecht 2007 
52,0 
41,3 
54,8 
43,5 47,0 50,4 
59,5 
40,5 
48,9 48,4 
48,0 
56,8 58,7 
45,2 
56,5 53,0 49,6 
40,5 
59,5 
51,1 
43,2 47,5 51,7 
48,3 52,5 51,6 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
männlich 
weiblich 
 
 
Von allen Leistungsbeziehern sind 48,4 % männlichen und 51,6 % weiblichen 
Geschlechts, wie in der obigen Abb. 8 deutlich wird. Zwischen den Städten 
unterscheiden sich die Anteile teilweise erheblich. In Ludwigshafen  und 
Darmstadt  sind vergleichsweise viele Frauen im Leistungsbezug - also sowohl in 
der Stadt mit der höchsten (DA) als auch in der Stadt mit der niedrigsten Dichte 
(LU). In Lübeck  und Chemnitz  befinden sich vergleichsweise wenige Frauen im 
Leistungsbezug.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  17  
4.2. Ausgaben 
 
Die kommunalen Ausgaben für die Leistungen der HLU je leistungsbeziehender 
Person werden in der folgenden Abbildung dargestellt.  
 
A BB . 9: K ENNZAHL 12: A USGABEN PRO FALL (HLU) 
KeZa 12: Ausgaben für laufende HLU 
pro HLU-Leistungsberechtigte in Euro 
5.719 
5.874 
4.762 
5.813 
2.414 
5.705 
7.296 
3.103 
5.594 
6.326 
3.927 
3.650 
6.768 
2.756 
5.468 
6.702 
7.954 
4.022 
5.396 
5.104 
5.029 4.796 
5.027 
4.981 
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
9.000 
10.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 06 
Ausgaben für laufende HLU pro HLU-Bezieher 07 
MW lfd. HLU pro Bez. 07 
 
 
Es können eine Reihe von Erklärungsfaktoren für die Unterschiede in den 
Ausgabenhöhen herangezogen werden. Die Unterkunftskosten können sich 
zwischen den Städten stark unterscheiden und beeinflussen damit die Ausgaben, 
die für den einzelnen Leistungsberechtigten anfallen. Die Struktur der Ausgaben 
in den Städten kann vom Anteil einzelner Gruppen im Leistungsbezug stark 
beeinflusst werden, zum Beispiel wenn relevante Anteile der leistungsberechtigten 
Kinder und Jugendlichen in Verwandtenpflege sind, die nur mit einem geringen 
Mietanteil in die Kosten eingehen. Insgesamt bleibt auch hier festzuhalten, dass 
die Werte aufgrund der kleinen Grundgesamtheit sehr sensibel auf Veränderungen 
in der Zusammensetzung der Leistungsberechtigten reagieren. 
 
Bei einer sehr niedrigen Fallzahl können sich bereits wenige Fälle, bei denen sich 
das anrechenbare Einkommen erhöht, in einer Senkung der Ausgaben pro 
leistungsbeziehender Person auswirken.  
 
Der Rückgang in Bremerhaven  erklärt sich dadurch, dass es in 2006 im 
Jahresverlauf hohe Fallzahlen gab, die Kosten verursacht haben, dann einen 
starken Rückgang, was sich so nicht in der Stichtagszahl im Dezember 
widerspiegelt. Für das Benchmarking melden die Städte die Leistungsbezieher 
grundsätzlich als Stichtagswerte zum Jahresende und die Ausgaben als 
kumulierte Jahressummen, weshalb es vor allem bei geringen Fallzahlen zu dem 
Erklärungsfaktoren 
für Ausgaben-
Unterschiede HLU

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  18  
hier beschriebenen Phänomen kommen kann. Weiterhin gingen die Ausgaben pro 
Fall auch in Chemnitz, Lübeck  und Salzgitter  zurück. Ansonsten stiegen die 
Ausgaben in allen Teilnehmerstädten. Der Anstieg der Ausgaben in Oberhausen  
lässt sich damit begründen, dass mehr Leistungen zur Sicherung der 
Gesundheitsversorgung erbracht werden mussten und dass sich die 
anrechenbaren Einkommen verringert haben. In Ludwigshafen ist der Anteil der 
Kinder – also fiskalisch gesehen günstige Fälle - im Leistungsbezug gesunken. 
Dadurch steigt der Anteil der Erwachsenen und damit der teureren Fälle.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  19  
5. Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung (GSiAE) 
 
Zielsetzungen und Steuerungsinteresse 
 
Bedürftige Personen, die entweder das 65. Lebensjahr überschritten haben oder 
dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt sind, haben Anspruch auf 
Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Der Leistungsträger kommt hier 
seiner Fürsorgepflicht nach und verfolgt in der Regel nicht das Ziel der 
Beendigung der Hilfebedürftigkeit. 
 
Die Wechselwirkungen und Übergänge aus den anderen Rechtsbereichen, 
insbesondere dem SGB II, sind für die Kommunen von großem Interesse, auch 
wenn die Bewegungen aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht vollständig 
abgebildet werden können. Für die langfristige Planung der Kommunen ist die 
Entwicklung des Rentenniveaus von großer Bedeutung. Durch vermehrt nicht 
ausreichende Rentenansprüche kommen auf die Kommunen höhere Ausgaben in 
der Alterssicherung zu. Neben dem demografischen Wandel, der aufgrund des 
größer werdenden älteren Bevölkerungsanteils vermehrte Zugänge in die 
Grundsicherung im Alter bedeutet, werden sich Veränderungen im Bundesanteil 
für die Rentenbeiträge der SGB II-Leistungen negativ für die Kommunen 
auswirken. 2006 hat der Bund die Ausgaben für die Beiträge zur 
Rentenversicherung von SGB II-Leistungsempfängern reduziert, was sich auf die 
späteren Rentenansprüche der Leistungsbezieher entsprechend auswirkt. 
Inwieweit und wann sich diese Effekte bemerkbar machen, ist zurzeit noch nicht 
absehbar. Sicher ist aber, dass die finanzielle Belastung der Kommunen in 
diesem Rechtskreis steigen wird. 
 
 
5.1. Leistungsberechtigte  
 
Die Leistungsberechtigten setzen sich aus folgenden Personengruppen 
zusammen: 
 
/boxbutton3 Dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (unter 65-Jährige) 
/boxbutton3 Aufstocker mit niedrigen Renten (65 Jahre und älter) 
/boxbutton3 Personen ohne Renten (65 Jahre und älter)  
 
Einleitend wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Entwicklung in diesem 
Bereich besonders im Zeitverlauf von Interesse für die Kommunen ist. Mit der 
folgenden Kennzahl wird die Dichte der Leistungsbezieher von GSiAE außerhalb 
und in Einrichtungen dargestellt.  
Perspektivisch: 
mehr 
Hilfebedürftige 
Wechselwirkungen 
und Übergänge

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  20  
A BB . 10: K ENNZAHL 25: D ICHTE GS IAE Z EITREIHE  
KeZa 25: Dichte der Leistungsberechtigten Grundsich erung 
im Alter und bei Erwerbsminderung 2005-2007 je 1.000 EW 
11,1 
11,5 
11,9 
20,1 
22,9 
23,9 
5,5 
6,0 
6,7 
0,0 
10,1 
11,7 
6,0 
6,6 
6,3 
15,1 
16,8 
19,7 
12,1 
13,4 
14,7 
9,8 
11,6 
12,1 
13,9 
14,9 
16,6 
9,9 
10,4 
11,0 
11,5 
12,8 
13,5 
9,8 
10,5 
12,4 
11,3 
13,1 
14,0 
4,2 
4,0 
4,1 
2,1 
1,7 
1,8 
1,0 
0,9 
2,9 
0,9 
0,2 
5,5 
2,9 
1,1 
4,5 
4,1 
4,3 
3,1 
3,1 
3,3 
4,5 
5,3 
4,9 
3,8 
2,8 
4,8 
1,1 
1,4 
3,0 
4,0 
4,2 
4,3 
3,0 
3,6 
15,2 
15,5 
15,9 
29,4 
22,9 
33,8 
7,6 
7,8 
8,6 
0,0 
11,0 
12,6 
9,0 
7,6 
6,5 
20,6 
19,8 
20,8 
16,6 
17,5 
19,0 
13,0 
14,7 
15,4 
18,4 
20,2 
21,6 
13,7 
13,2 
11,0 
16,3 
13,9 
14,9 
12,8 
14,5 
16,6 
15,7 
16,1 
17,6 
0,0 
0
5
10 
15 
20 
25 
05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 0 6 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Dichte der Leistungsberechtigten gesamt GruSi (a.v.E.) Dichte der Leistungsberechtigten gesamt GruSi (i.E.) SUMME 
BHV: Werte GSiAE lagen nicht vor; HAL: nur noch min imale Restbestände im Bereich GSiAE in Zuständigkei t des ö. Trägers 
MZ: Werte i.E.  lagen zum Zeitpunkt der Berichtsleg ung nicht vor 
n. 
v. 
 
 
Wie bereits im Vorjahr stieg vor allem die Dichte der Leistungsbezieher außerhalb 
von Einrichtungen merklich an. Die Gründe wurden bereits einleitend beschrieben 
und lassen sich so für alle Städte anführen. Teilweise lässt sich der Anstieg auch 
auf den Zugang bestimmter Personengruppen in den Leistungsbezug 
zurückführen, aber grundsätzlich beeinflussen folgende Faktoren den Anstieg. 
 
/boxbutton3 demografische Entwicklung 
/boxbutton3 Übergang SGB II ins SGB XII im Alter 
/boxbutton3 sinkendes Rentenniveau 
 
Vor allem die ostdeutschen Städte, bei denen die GSiAE-Dichte aufgrund der 
Erwerbsbiografien sehr niedrig ist, müssen sich mittelfristig auf stark steigende 
Personenzahlen im Leistungsbezug und damit auch auf steigende Ausgaben in 
diesem Bereich einstellen. Der Unterschied liegt in der ‚Vollbeschäftigung’ der 
männlichen und weiblichen Bevölkerung zu DDR-Zeiten begründet. In absehbarer 
Zeit werden immer größere Anteile von Personen aus dem SGB II-Leistungsbezug 
in die GSiAE übergehen - der Anteil dieser Gruppe ist in den ostdeutschen Städte 
hoch.  
 
 
Grundsätzliche 
Einflussfaktoren auf 
Zahl der 
Leistungsbezieher

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  21  
5.2. Ausgaben  
 
Vorab ist zu beachten, dass die Zuständigkeit und damit die Kostenträgerschaft 
für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in 
Einrichtungen in Halle (Saale)  beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe liegt. Ein 
quotales System besteht in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, also in den 
Teilnehmerstädten Braunschweig, Salzgitter, Ludwigshafen und Mainz. In 
Chemnitz ist der überörtliche Träger für Leistungsberechtigte, die in Einrichtungen 
betreut werden und zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, zuständig. Die Stadt 
Bremerhaven ist sachlich, bei einer quotalen Kostenerstattung durch das Land, 
für alle in diesem Benchmarking betrachteten Leistungsarten zuständig.  
 
Analog zu der obigen Abbildung finden sich in der folgenden Kennzahl die 
Ausgaben pro Leistungsbezieher in Einrichtungen und außerhalb von 
Einrichtungen im Zeitraum zwischen 2005 und 2007.  
 
A BB . 11: K ENNZAHL 29.1: A USGABEN GS IAE PRO FALL IN DER ZEITREIHE  
KeZa 29.1.: Netto-Ausgaben pro LB von GSiAE a.v.E. und i.E. in der Zeitreihe 2005-2007 
6.266 
4.690 
4.626 
3.739 
3.853 
4.118 
3.441 
4.074 
4.075 
5.150 
4.583 
4.293 
2.992 
3.481 
4.940 
3.808 
4.302 
7.656 
5.004 
5.196 
4.997 
4.182 
4.300 
6.300 
4.873 
4.773 
4.809 
5.264 
4.815 
4.171 
4.314 
5.133 
3.805 
4.292 
5.126 
4.237 
4.444 
5.679 
5.575 
5.461 
0
0
0
3.305 
3.765 
3.731 
4.429 
1.400 
454 
2.597 
4.049 
4.608 
7.462 
6.167 
6.366 
5.740 
6.998 
7.156 
0
6.382 
6.146 
5.158 
0
0
4.610 
4.772 
3.785 
6.590 
4.806 
5.638 
5.940 
4.692 
4.893 
11.945 
10.265 
10.086 
7.379 
7.840 
8.881 
9.011 
5.693 
3.447 
6.078 
8.989 
8.416 
11.763 
13.824 
11.370 
10.936 
11.995 
11.338 
12.682 
11.018 
9.931 
9.425 
8.943 
8.099 
11.723 
8.611 
0
11.255 
8.967 
9.336 
0
2.500 
5.000 
7.500 
10.000 
12.500 
15.000 
05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 0 6 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 05 06 07 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
SUMME 
Netto-Ausgaben i.E. pro Leistungsberechtigtem Grundsicherung i.E.  4.Kap. SGB XII 2007 
Netto-Ausgaben a.v.E. pro Leistungsberechtigtem Grundsicherung a.v.E.  4.Kap. SGB XII 2007 
BHV: Ohne GSiAE i.E.;  HAL: nur noch minimale Restbestände im Bereich GSiAE in Zuständigkeit des ö. Tr ägers 
MZ: Werte i.E. lagen zum Zeitpunkt der Berichtslegu ng nicht vor 
n. 
v. 
n. 
v. 
 
 
Die Sprünge zwischen 2005 und 2006 lassen sich hauptsächlich durch die 
Umstellung vom BSHG auf die neue Sozialgesetzgebung begründen und sollen an 
dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden. Für die Ausgaben pro Fall a.v.E. 
lässt sich festhalten, dass diese zwischen 2006 und 2007 gestiegen sind. Neben 
der Anpassung der Regelsätze liegt dies hauptsächlich an den gestiegenen Kosten 
der Unterkunft. 
Die Ausgaben pro Fall in Einrichtungen sind in Kassel zwischen 2006 und 2007 
massiv angestiegen. Ein Grund für den Anstieg liegt darin, dass  erst ab 2007 
eine buchungstechnisch saubere Zuordnung der Ausgaben erfolgen konnte.  
 
Zuständigkeits-
regelungen für die 
GSiAE

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  22  
Mit der folgenden Kennzahl sind, wieder im Zeitreihenvergleich, die Ausgaben für 
GSiAE a.v.E.  je 1.000 Einwohner über 65 Jahren abgebildet.  
 
A BB . 12: K ENNZAHL 29.2 A USGABEN GS IAE A .V.E. PRO 1.000 E INWOHNER ÜBER 65 J AHRE -ZEITREIHE  
Kennzahl 29.2.: Ausgaben GsiAE a.v.E. pro 1.000 EW über 65 Jahre 
188 
285 
61 
217 
99 
274 
274 
154 
229 
190 
204 
131 
192 
216 
345 
86 
237 
79 
266 
311 
202 
273 
214 
147 
216 
0
218 
378 
94 
246 
86 
353 
352 
215 
296 
279 
233 
194 
245 
0,0 
50,0 
100,0 
150,0 
200,0 
250,0 
300,0 
350,0 
400,0 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2005 Netto- Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2006 Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro EW ü65 2007 
n
.v 
.
 
 
In der obigen Kennzahl spiegelt sich in den im Zeitreihenverlauf steigenden 
Ausgaben die gestiegene Anzahl an Leistungsbeziehern wieder.  
 
Die deutlichsten Steigerungen - zwischen 2006 und 2007 - sind in Kassel, Kiel 
und Salzgitter zu vermerken. Der hohe Anstieg in Kassel  hängt mit der 
außergewöhnlich stark angestiegenen Zahl von Leistungsbeziehern a.v.E. 
zusammen.  
 
Als ein Kontextdatum zur Interpretation der Entwicklungen in diesem 
Leistungsbereich wurden die Daten der deutschen Rentenversicherung Bund zum 
Rentenniveau herangezogen. Dies ist in der folgenden Abb. 13 bezogen auf alle 
Personen im Rentenbezug dargestellt.  
 
Nicht beinhaltet sind: 
/boxbutton3 Private Renten 
/boxbutton3 Betriebsrenten (dies wirkt sich vor allem auf die Werte der alten 
Industriestandorte aus) 
/boxbutton3 Pensionen der Beamten (dies wirkt sich auf die Städte mit einer hohen 
Zahl an Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus)  
Durchschnittliches 
Rentenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  23  
A BB . 13: K ENNZAHL 32: D URCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU  
KeZa 32: Durchschnittliches monatliches Rentenniveau in Euro nach den Angaben der DRV-Bund; ohne 
Waisenrenten, ohne private Renten, ohne Pensionen mit Stand Sommer 2005 
865 
815 
969 
850 
941 
810 833 
900 
825 846 
914 
882 
871 
0
250 
500 
750 
1.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Euro 
 
 
Dennoch liefert diese Kennzahl einige Anhaltspunkte zur Interpretation der sehr 
stark ausgeprägten Dichte-Werte. Die Dichte der Leistungsbezieher a.v.E. ist in 
den Städten mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Rentenniveau wie 
Bremerhaven , Kassel, Kiel  und Lübeck  überdurchschnittlich hoch. In den Städten 
mit einem überdurchschnittlichen Rentenniveau; hier: Chemnitz , Halle (Saale) 
und Ludwigshafen  ist die Dichte unterdurchschnittlich. Das Renteniveau in 
Oberhausen  ist, bei einer leicht unterdurchschnittlichen Dichte, ebenfalls 
überdurchschnittlich. Insgesamt wird die Tendenz deutlich, dass bei sinkendem 
Rentenniveau die Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE grundsätzlich steigen 
wird. Daraus einen Automatismus abzuleiten ist nicht möglich, die 
Zusammenhänge können aber Anlass dazu bieten, soziale Entwicklungen vor Ort 
genauer zu untersuchen. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn prognostische 
Überlegungen zur Ausgabenentwicklung im sozialen Bereich im Kontext des 
demografischen Wandels genauer untersucht werden.  
 
 
Zusammenhänge 
Rentenniveau -  Dichte?

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  24  
5.3. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten  
 
Im einleitenden Kapitel wurde die Struktur der Leistungsberechtigten für die 
unterschiedlichen Hilfearten außerhalb von Einrichtungen differenziert dargestellt. 
Nachfolgend werden die entsprechenden Angaben bezogen auf alle 
Leistungsbezieher ausgewiesen.  
 
Es lässt sich klar erkennen, dass sich deutlich mehr Frauen als Männer im 
Leistungsbezug GSiAE befinden. Überdurchschnittlich viele Frauen sind es in 
Bremerhaven, Oberhausen und Salzgitter. Also den alten westdeutschen 
Industriestandorten. Ein nicht zu unterschätzender Faktor dürfte dabei die in der 
Industrie der 50er und 60er Jahre kürzere Lebenserwartung der Arbeiter 
darstellen.  
 
A BB . 14: K ENNZAHL 33: GS IAE-HE NACH G ESCHLECHT  
KeZa 33: Leistungsberechtigte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (i.E. und a.v.E.) nach 
Geschlecht 2007 
60,7 
52,8 57,1 55,2 
47,2 43,6 44,7 42,7 43,2 43,7 38,2 40,2 
59,8 56,4 55,3 57,3 56,8 56,3 61,8 
56,4 
57,2 
42,8 
42,9 43,6 
39,3 44,8 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
männlich 
weiblich 
Prozent 
MZ, BHV: Daten beziehen sich auf die Hilfeempfänger a.v.E. 
 
 
Deutlich unterdurchschnittlich ist die Frauenquote alleine in Chemnitz , danach 
folgt die Quote der Stadt  Halle (Saale) . Diese Quoten sind in den speziellen 
Erwerbsbiografien der weiblichen Bevölkerung Ostdeutschlands, verbunden mit 
der Erwirtschaftung ausreichender Rentenansprüche, begründet.  
 
Dass der Anteil der Männer insgesamt niedriger ist als derjenige der Frauen hängt 
ebenfalls mit den unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen für den 
Rentenbezug zusammen.  
 
Andererseits werden sich deutlich Unterschiede in der Geschlechterverteilung 
feststellen lassen, wenn man die verschiedenen Altersgruppen der Empfänger 
differenzierter betrachtet. Bei der insgesamt kleineren Gruppe der Bezieher von 
Geschlechter-
Verteilung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  25  
Grundsicherung bei Erwerbsminderung (unter 65-Jährige) sind mehr Männer als 
Frauen im Leistungsbezug vertreten. Bei der größeren Gruppe der über 65-
Jährigen ist die Frauenquote deutlich ausgeprägter.  
 
Auch die in der folgenden Abb. 14 dargestellten Anteile der Empfänger von 
Personen, die Leistungen der GSiAE beziehen nach dem M erkmal 
Staatsangehörigkeit bezieht sich hier auf die Personen in und außerhalb von 
Einrichtungen.  
 
Im Mittelwert liegt der Anteil mit 15 % über dem Anteil der Personen ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtbevölkerung. Am höchsten sind die 
Anteile in Darmstadt , Ludwigshafen  und Mainz . In diesen drei Städten leben 
vergleichsweise viele Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Dennoch ist 
diese Gruppe im Leistungsbezug verhältnismäßig überrepräsentiert. Am 
niedrigsten sind die Anteile in Braunschweig, Halle  und Salzgitter . Auffällig ist 
der hohe Wert in Chemnitz,  der in der speziellen Struktur der Einwohner ohne 
deutsche Staatsbürgerschaft begründet liegt. 
 
Da ehemalige Gastarbeiter nun vermehrt das Rentenalter erreichen, wird 
insgesamt ein vermehrter Zugang von Personen ohne deut sche 
Staatsangehörigkeit in den Leistungsbezug erwartet.  
 
A BB . 15: K ENNZAHL 34: A NTEIL HE GS IAE NACH STAATSANGEHÖRIGKEIT  
KeZa 34: Leistungsberechtige GSiAE (§ 41 ff SGB XII) nach Staatsangehörigkeit 2007 
87,0 
78,8 83,0 83,4 
13,0 
21,2 
28,7 
10,7 
21,3 
11,9 
21,7 17,0 
9,6 
72,7 
90,4 
71,3 
89,3 
78,7 
88,1 
78,3 83,0 
89,3 
27,3 15,2 
10,7 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
90 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
ohne deutsche 
Staatsangehörig 
keit mit deutscher 
Staatsangehörig 
keit 
Prozent 
BHV: Werte beziehen sich nur auf LB a.v.E. ;  HL: auswertbar waren nur LB mit deutscher StaatsangehörigkeitM Aufgrund der Datenlage in HL ergibt sich im MW keine 100% Säule 
Bei der Ermittlung der Daten haben KS,MZ,DA den Anteil der Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit als Differenzsumme zu den LB bei denen das Merkmal "deutsche 
Staatsangehörigkeit" ausgewertet werden konnte, ausgewiesen. DiFür HL wurde die Differenzsumme im Diagramm rechnerisch gebildet. e anderen Städte konnten das Merkmaldirekt 
erhaben. 
 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  26  
6. Hilfe zur Pflege 
 
Zielsetzung und Steuerungsinteresse 
 
Mit den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII (§§ 61 
bis 66 SGB XII, im folgenden auch kurz: HzP) werden pflegebedürftige Personen 
unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die 
Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder 
teilweise übernommen werden, wobei Leistungen der Pflegekassen vorrangig 
gegenüber den kommunalen Leistungen sind. Die Hilfe zur Pflege greift dort, wo 
die Leistungen der Pflegeversicherung den Pflegebedarf nicht decken und 
Hilfebedürftigkeit besteht. Leistungen der HzP können also pflegeversicherte 
Personen, bei denen die Leistungen der HzP ergänzend zu Leistungen nach dem 
SGB XI geleistet werden und Personen, die nicht pflegeversichert sind, 
beanspruchen.  
 
Zum einen wird von den Kommunen Pflegegeld in den Stufen I, II und III nach 
§ 64 SGB XII gewährt und weiterhin ‚andere Leistungen der Hilfe zur Pflege’ nach 
§ 65 SGB XII. Als ‚andere Leistungen’ nach § 65 SGB XII werden notwendige 
Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen gewährt, diese 
Leistungen können  zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII erbracht 
werden.  
 
Das Leistungsgeschehen im Bereich der Hilfe zur Pflege kann – im Gegensatz zu 
den beiden anderen im Rahmen des Benchmarking betrachteten Leistungsarten – 
durch die Kommunen direkter beeinflusst werden. Neben einer gezielten 
Einzelfallsteuerung können die Städte auch über das Angebot oder die 
Finanzierung von koordinierenden und beratenden Dienstleistungen sowie der 
Ausgestaltung der Angebotsstruktur in der Hilfe zur Pflege Akzente setzen. 
 
Dabei bewegen sich die Steuerungsansätze vor dem Hintergrund einer 
Leistungslandschaft, die von Verflechtungen der Finanzierungsstrukturen 
zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie der 
Pflegekassen geprägt ist. 
 
Die kommunalen Steuerungsansätze, die mit regional unterschiedlichen 
Schwerpunkten verfolgt werden, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: 
 
/boxbutton3 Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, dass Leistungsberechtigte so lange 
wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden sollen. 
/boxbutton3 Die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder im Rahmen 
nachbarschaftlicher Netzwerke soll Vorrang vor der Pflegesachleistung, 
also dem Einsatz professioneller Pflegedienste haben. 
Leistungsinhalte 
Steuerungs-
möglichkeiten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  27  
/boxbutton3 Eine weitere fachliche Zielsetzung besteht in der Stärkung der Autonomie 
der Leistungsberechtigten, zum Beispiel durch den Einsatz persönlicher 
Budgets. 
/boxbutton3 Die fachlichen Zielsetzungen sollen mit einem möglichst wirtschaftlichen 
und wirksamen Einsatz der Ressourcen erbracht werden. 
 
Qualitatives Benchmarking 
 
Im Rahmen des Benchmarking wurden und werden aus den kommunalen 
Zielsetzungen Kennzahlen entwickelt, die als Grundlage für die inhaltliche 
Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Aspekten der Zielsteuerung bzw. der 
Zielerreichung dienen.  
 
Ergänzend dazu werden vom Benchmarkingkreis immer wieder zentrale 
inhaltliche Aspekte auf qualitativem Weg bearbeitet. Im Berichtszeitraum erfolgte 
dies anhand folgender Schwerpunktthemen: 
 
/boxbutton3 Fachliche Diskussion und Begleitung der Änderungen, die sich – für die 
Kommunen - aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der 
Pflegeversicherung ergeben.  
/boxbutton3 Praxisvergleich zwischen den Städten im Hinblick auf die 
Inanspruchnahme von Leistungen der HzP durch Menschen mit 
Migrationshintergrund. 
/boxbutton3 Profilvergleich der teilnehmenden Städte im Hinblick auf den Einsatz der 
Methode Fallmanagement (in der HzP und EGH) sowie der  
Organisationsform bei der Gewährung von die HzP bzw. EGH ergänzenden 
Leistungen wie der GSiAE. 
 
Der Profilvergleich im Hinblick auf das Thema Fallmanagement machte deutlich, 
dass die Kommunen hier sehr unterschiedlich aufgestellt sind, sowohl was die 
Organisationsformen als auch die Planungsprozesse zur Umsetzung des 
Fallmanagements angeht.  
 
Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP 
 
Wie bereits im Vorjahresbericht ausführlicher dargestellt, werden die 
Entwicklungen im Bereich der HzP maßgeblich von folgenden Einflussfaktoren 
bestimmt: 
 
/boxbutton3 Der demografische Wandel, 
/boxbutton3 die Einkommenssituation älterer Menschen (siehe auch Ausführungen zu 
möglichen Entwicklungen in der GSiAE), 
/boxbutton3 die Veränderung der Familienbeziehungen, die zu einer zunehmenden 
Professionalisierung der Pflegearrangements führen können,  
/boxbutton3 längere und verbesserte Gesundheit nachfolgender Generationen, 
Themen des qual. 
Benchmarking

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                              Bericht 2007  
  28  
/boxbutton3 die Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen, 
/boxbutton3 die zunehmende Anzahl von Menschen mit Demenz mit einem speziellen 
Betreuungsbedarf und damit verbundenen besonderen Anforderungen an 
die Angebotsentwicklung. 
 
Insgesamt wirkt also eine Vielzahl von Einflussfaktoren auf die Entwicklungen in 
diesem Bereich, die bei der Prognose berücksichtigt werden müssen. Auf der 
anderen Seite lassen sich durch das Datenmaterial des Kennzahlenvergleichs 
mittlerweile Zeitreihenvergleiche über drei Jahre – seit Einführung der neuen 
Sozialgesetzgebung – anstellen. Hierdurch lassen sich Veränderungen erkennen 
und flankiert von der kontinuierlichen fachlichen Auseinandersetzung des 
Benchmarkingkreises inhaltlich einordnen.  
 
Zuständigkeiten in der HzP 
 
In den Bundesländern sind die Zuständigkeitsfragen sehr unterschiedlich geregelt. 
Auf der nächsten Seite schließt sich eine tabellarische Übersicht der 
Zuständigkeitsregelungen an. 
 
Im Rahmen des Benchmarking der mittelgroßen Großstädte wird mit den 
unterschiedlichen Zuständigkeiten folgendermaßen umgegangen:  
Die Großstädte melden neben den Fällen (sowie den entsprechenden Ausgaben), 
für die sie originär zuständig sind, nachrichtlich auch die Fälle und Ausgaben für 
die Gruppen, für die der überörtliche Träger zuständig ist. Sollte dies 
erhebungstechnisch nicht zu ermitteln sein, wird darauf im laufenden Text 
hingewiesen. 
Ziel ist es, die Personenzahlen und Ausgaben für die gleichen Personenkreise 
auch dann für alle beteiligten Städte für den Vergleich abzubilden, wenn bei einer 
Stadt eine bestimmte Teilgruppe nicht in der Zuständigkeit der Kommune liegt. 
 
Die Trennung der Zuständigkeiten nach Alter und Wohnform führt zu einer 
künstlichen Fragmentierung, die an den Lebensrealitäten der Klienten vorbeigeht 
und wird von den Experten als fachlich nicht sinnvoll und die Entwicklung 
nachhaltiger Versorgungskonzepte behindernd eingeschätzt. In Schleswig-Holstein 
wurden beispielsweise, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Zuständigkeiten 
komplett kommunalisiert. Somit ist der kommunale Sozialhilfeträger 
verantwortlich für das Gesamtsystem. 
 
Komplexe 
Zusammenhänge 
zwischen den 
verschiedenen 
Einflussfaktoren 
Umgang mit 
getrennten 
Zuständigkeiten in 
der HzP: 
Datenmeldungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                                                                                                              Bericht 2007  
  29  
Hilfe zur Pflege im Benchmarking SGB XII- Zuständigkeiten 2007 
 
STADT HzP außerhalb von 
Einrichtungen 
HzP in Einrichtungen – teilstationär 
(Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege) 
HzP in Einrichtungen - stationär 
 0 - 18 
J.  
18 - 65 
J.  
65 und 
älter 
0 - 18 18 - 60 60-
65 
65 + 
älter 
0-18 18-
60 
60-u. 
65 
65 u. 
älter 
BS   (Nieders.)            
SZ    (Nieders.)            
BHV (Bremen)            
C     (Sachsen)            
DA   (Hessen)            
KS   (Hessen)            
HAL (Sachs-Anh.) ::::::: :::::::: :::::::: ::::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::: :::::::: ::::::: 
KI    (Schl.-Holst.)            
HL   (Schl.-Holst.)            
LU   (Rheinl.-Pf.)    :::::: ::::::: :::::: :::::: :::::: :::::: ::::::: ::::::: 
MZ   (Rheinl.-Pf.)    :::::: ::::::: ::::: ::::: ::::: ::::: ::::::: ::::::: 
OB   (LVR Rh)    ::::::: ::::::: ::::::  :::::: :::::: ::::::::  
*HAL: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer Heranziehungs-VO beim örtlichen Träger. 
 
 
 Örtlicher Träger zuständig 
 Überörtlicher Träger zuständig 
::::::::: Vom überörtlichen Träger per Delegation an den örtlichen Träger übertragen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  30  
Thema Persönliches Budget 
 
Leistungen der HzP können auch als persönliches Budget gewährt werden. Im 
Berichtsjahr 2007 geschah dies in Chemnitz, Kassel und Oberhausen. In 
Chemnitz erhielten 5 % aller Leistungsbezieher der HzP a.v.E. Leistungen in 
Form eines persönlichen Budgets, in Kassel 4 % und in Oberhausen weniger als 
1 %. In Braunschweig, Bremerhaven, Darmstadt, Ludwigshafen, Lübeck und 
Salzgitter wird diese Art der Leistungserbringung angeboten, aber nicht 
nachgefragt. Insgesamt wird eine zurückhaltende Nachfrage seitens der 
potenziellen Leistungsbezieher beobachtet.  
 
Thema Reform der Pflegeversicherung 
 
Seit Mitte 2007 beschäftigte sich der Benchmarkingkreis intensiv mit den 
möglichen Veränderungen, die das Weiterentwicklungsgesetz zur 
Pflegeversicherung für die Kommunen haben würde. Neben leistungsrechtlichen 
Aspekten wird sich das Weiterentwicklungsgesetz - so die aktuelle Einschätzung 
der Experten - vor allem organisatorisch auswirken. con_sens und das Sozialamt 
Kassel veranstalteten im Juni 2008 einen Fachtag zu dieser Thematik, auf dem 
sich Experten aus den Kommunen, von den Pflegekassen und von der 
Koordination des Modellprojekts austauschten und berieten.  
 
Es wurde deutlich, dass sich sowohl die Ausgangsstrukturen als auch die 
Planungsaktivitäten zwischen den Bundesländern stark unterscheiden und die 
Kommunen, abhängig von den landespolitisch vorgegeben en 
Rahmenbedingungen, über unterschiedliche Möglichkeiten verfügen den Prozess 
ihrerseits mitzugestalten.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  31  
6.1. Leistungsberechtigte 
 
Dichte der Leistungsempfänger a.v.E. 
 
Mit der folgenden Kennzahl 71 wird abgebildet, wie viele von 10.000 
Einwohnern Leistungen der HzP a.v.E. erhalten. Im Mittelwert aller Städte sind 
dies 16 Personen. Wie im Vorjahr unterscheiden sich die Dichten zwischen den 
Städten stark.  
 
Folgende Faktoren können Verschiebungen und Unterschiede in dieser Kennzahl 
beeinflussen: 
 
/boxbutton3 Beratungsstruktur vor Ort. Sind die Angehörigen informiert?  
/boxbutton3 Verschiebungen in den Pflegestufen - je pflegebedürftiger die Personen 
werden, um so eher wechseln sie in die stationäre Pflege, 
/boxbutton3 die Entwicklung der Angebotsstruktur, z. B. wenn im nennenswerten 
Umfang Plätze in ambulant betreuten WGs für Demenzkranke eröffnet 
wurden, 
/boxbutton3 anrechenbares Einkommen der Leistungsbezieher, 
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Gesamtzahl der Einwohner, wie dies 
beispielsweise in Kassel der Fall ist, 
/boxbutton3 relevante Veränderungen in der Altersstruktur der Einwohner, 
/boxbutton3 der Anteil nicht pflegeversicherter Personen. 
 
A BB . 16: K ENNZAHL 71: H ZP-D ICHTE A .V.E 
KeZa 71 : Dichte der Empfänger von Hilfe zur Pflege a.v.E. 
pro 10.000 Einwohner am 31.12. 
9,8 
31,0 
11,4 
17,2 16,6 
31,5 
7,4 
12,6 
19,0 
13,9 
8,6 
10,0 
31,3 
10,9 
15,9 
18,9 
30,1 
7,2 
14,0 
19,9 
13,7 
8,5 
15,1 14,8 16,3 
0
5
10 
15 
20 
25 
30 
35 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Dichte HzP a.v.E. gesamt 2006 Dichte HzP a.v.E. gesamt 2007 Mittelwert 2007 
 
 
Einflussfaktoren auf 
die Dichte a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  32  
Als Kontextdatum findet sich in der Anlage mit Kennzahl 89.3. die Dichte der 
Leistungsbezieher nach dem SGB XI. Diese Werte geben Hinweise auf Potenziale 
an Pflegebedürftigkeit.  
 
Empfänger ‚anderer Leistungen’ der HzP 
 
'Andere Leistungen' nach § 65 SGB XII sind überwiegend notwendige 
Aufwendungen für Pflegepersonen und Pflegesachleistungen. Diese werden ggf. 
zusätzlich zu einem Pflegegeld nach § 64 SGB XII gewährt.  
Handlungsspielraum des Sozialhilfeträgers besteht im Rahmen des § 65 SGB 
XII, nach dem ‚andere Leistungen’, das heißt weitere notwendige, aber von den 
Pflegekassen nicht getragene Leistungen finanziert werden. Dazu gehören 
Leistungen auch an Personen, die keine Einstufung in eine Pflegestufe 
erreichten, die so genannte ‚Pflegestufe 0’.  
 
A BB . 17: K ENNZAHL 76.1: D ICHTE EMPFÄNGER ANDERER L EISTUNGEN  
KeZa 76.1 Dichte Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII 
pro 10.000 EW im Jahr 2007 
12,6 
8,7 
6,6 
8,5 
5,2 
2,5 
9,6 
13,4 
0,0 0,0 0,0 0,0 
8,4 
0,0 
2,5 
5,0 
7,5 
10,0 
12,5 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Empfänger anderer Leistungen nach § 65 SGB XII ohne Differenzierung 
MW für Empfänger anderer Leistungen ohne Differenzierung 
n.v. n.v. n.v. n.v. 
 
 
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Dichte in Bremerhaven, Chemnitz und 
Oberhausen an,  wohingegen die Werte aus Mainz sich kaum veränderten. In 
Kassel, Kiel und Ludwigshafen ging die Dichte der Empfänger anderer 
Leistungen zurück.  
 
Auch mit 'anderen Leistungen' kann unterstützt werden, dass Angehörige die 
Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen. Zu den möglichen Leistungen 
zählen zum Beispiel die Finanzierung eines Hausnotrufsystems, Übernahme von 
Altersversorgungsbeiträgen für die Pflegenden oder punktuelle 
Pflegeunterstützung durch professionelle Pflegedienste. 
Andere Leistungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  33  
Niedrige Werte im Bereich der ‚anderen Leistungen’ können auch auf einen 
unterschiedlich hohen Informationsstand bei den Betroffenen zurückgeführt 
werden. Die Gewährung 'anderer Leistungen' bzw. eine dementsprechende 
Beratung sind also ein Steuerungsinstrument, um ambulante Pflegearrangements 
zu unterstützen.  
Beratung leistet einen positiven Beitrag auch hinsichtlich der 
Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige, die sich auf Dauer 
überfordert fühlen können und vor allem auch den Austausch mit anderen 
Pflegenden und professionelle Beratung gern annehmen. So wird die eventuell 
zunehmend anspruchsvolle Pflegesituation länger bewältigt.  
 
In der folgenden Abbildung wird dargestellt, wie hoch der Anteil der 
ausschließlich von Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) gepflegten Empfänger 
des vollen Pflegegeldes an allen Empfängern von HzP a.v.E. ist. Grundsätzlich 
stellt die familiäre Pflege eine Verbindung zwischen einem wirtschaftlich aus 
Sicht des Kostenträgers interessanten und fachlich als sinnvoll eingeschätzten 
Ansatz dar. Dabei bleibt es Aufgabe der Kommune als Sozialhilfeträger und 
damit Träger der Hilfe zur Pflege die Qualität der häuslichen Pflege 
sicherzustellen. 
 
A BB . 18: K ENNZAHL 79: PRIVATE P FLEGE  
KeZa 79: Anteil der LB von HzP a.v.E., die ausschließlich durch Angehörige oder andere Privatpersonen 
betreut werden 
an allen Empfängern von HzP a.v.E. am 31.12. in Prozent 
0,0 
13,9 
55,8 
0,0 
43,6 
70,8 
0,0 
42,6 
0,0 
46,2 
20,5 
33,7 
40,9 
0,0 
20,0 
40,0 
60,0 
80,0 
100,0 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
n.v. 
0,0: Leistung wird nicht erbracht 
n.v. n.v. n.v. 
 
 
Sehr hoch ist dieser Anteil in Kassel, wo gut 70 % aller Empfänger von HzP 
a.v.E. von Privatpersonen gepflegt werden. Auch in Chemnitz, Mainz, Halle und 
Ludwigshafen werden vergleichsweise viele Leistungsbezieher durch Angehörige 
oder andere Privatpersonen betreut. Grundsätzlich kann davon ausgegangen 
werden, dass ein gutes ausgebautes Netz an Beratungsstellen die 
Familiäre Pflege

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  34  
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass durch die Leistungsberechtigten bzw. ihre 
Angehörigen verstärkt familiäre Pflege in Anspruch genommen wird.  
 
6.2. Strukturdaten zu den Leistungsberechtigten 
 
Im Eingangskapitel wurden die Anteile der Leistungsberechtigten nach 
Geschlecht und Staatsangehörigkeit bereits im Querschnitt betrachtet. Die 
folgende Darstellung in der Kennzahl 73/74 ist differenzierter: Hier wird die 
Geschlechterquote auch nach ambulanter und stationärer Betreuung abgebildet. 
  
A BB . 19: K ENNZAHL 73/74: A NTEIL FRAUEN IM L EISTUNGSBEZUG  
KeZa 73 und 74 : Frauenanteil an allen HzP-Empfängern i.E. bzw. a.v.E.  in Prozent 
70,8 
83,1 
77,4 
0,0 
79,0 
70,1 
72,9 
67,3 
0,0 
75,2 
77,7 
74,4 
62,9 
67,6 65,7 
0,0 
60,0 
63,5 62,2 
65,6 67,8 67,4 65,9 
70,1 71,4 70,4 
0
20 
40 
60 
80 
100 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
KeZa 73: Anteil der weiblichen HE HzP i.E. an allen HE-HzP i.E.  2007 
KeZa 74: Anteil der weiblichen HE HzP a.v.E. an allen HE-HzP a.v.E. 2007 
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers 
n.v. n.v. n.v. 
 
 
Wie im Vorjahr befinden sich anteilsmäßig mehr Frauen in der stationären als in 
der ambulanten Betreuung der HzP. Sowohl im stationären als auch im 
ambulanten Bereich beziehen wesentlich mehr Frauen als Männer Leistungen 
der HzP. Der Mittelwert der stationären Quote veränderte sich kaum, im 
ambulanten Bereich erhöhte sich der Frauenanteil (Vorjahreswert: 62 %).  
Eine Reihe von Faktoren, die sich gegenseitig bedingen und immer im 
Zusammenhang betrachtet werden sollten, üben Einfluss darauf aus, dass 
Frauen öfter als Männer Leistungen der HzP in Anspruch nehmen und dass dies 
noch stärker im stationären als im ambulanten Bereich der Fall ist. 
 
 
/boxbutton3 Die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen, 
/boxbutton3 Rollenverständnis und -aufteilung in der Familie: Frauen kümmern sich 
im ambulanten Bereich eher um die Organisation der Pflege oder führen 
notwendige Maßnahmen als Pflegepersonen selbst durch. Wenn dann bei 
der ehemals pflegenden weiblichen Person selbst Pflegebedürftigkeit 
Mehr Frauen als 
Männer im 
Leistungsbezug: 
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  35  
eintritt, können diese selbst oftmals nicht mehr auf familiäre 
Unterstützungssysteme zurückgreifen.  
/boxbutton3 Das Rentenniveau von Frauen ist im Allgemeinen niedriger als das von 
männlichen Rentnern. 
 
Kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen hier im Hinblick auf eine gezielte 
Informationspolitik was den Zugang zu ambulanten Versorgungsmöglichkeiten 
angeht aber auch in einer Stärkung der ehrenamtlichen nachbarschaftlichen 
Unterstützungsstrukturen.  
 
Mit der folgenden Kennzahl 75 wird der Anteil von Personen ohne deutsche 
Staatsbürgerschaft an allen Empfängern von HzP abgebildet.  
 
A BB . 20: K ENNZAHL 75: A NTEIL VON P ERSONEN OHNE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT IM L EISTUNGSBEZUG  
KeZa 75: Anteil von HE mit bzw. ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen HE von HzP 
96,7 
88,6 88,3 88,8 93,2 91,8 95,5 95,9 92,9 
3,3 2,9 
11,4 11,2 8,2 4,5 4,1 
97,1 
0,0 0,0 0,0 
7,1 11,7 6,8 
0,0 0,0 0,0 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Anteil der HE ohne deutsche Staatsbürgerschaft an allen HE 2007 
Anteil der HE mit deutscher Staatsbürgerschaft an allen HE 2007 
C: Werte beziehen sich ausschließlich auf Daten des örtlichen Sozialhilfeträgers 
n.v 
.
n.v. n.v 
.
 
 
Die Abweichungen zwischen den Städten sind auffällig. In fast allen Städten ist 
der Anteil von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im Leistungsbezug 
geringer oder nur geringfügig größer als es dem Anteil an der Wohnbevölkerung 
insgesamt entspricht. Eine Ausnahme stellt die Situation Chemnitz dar, wo die 
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im HzP-Bezug überrepräsentiert 
sind. Einflussfaktoren die in der Begründung einzelner Zusammenhänge 
berücksichtig werden müssten, sind unter anderem die Angebotsstruktur vor Ort, 
vor allem was das Vorhandensein von Pflegediensten angeht, die über spezielle 
sprachliche/kulturelle Kompetenzen verfügen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  36  
6.3. Fokus: ambulant vor stationär 
 
Die Zielsetzung der ambulanten Versorgung Vorzug vor der stationären zu geben 
ist gesetzlich vorgegeben und entspricht der fachlichen Sichtweise auf die 
Thematik. Deshalb wird mit der Kennzahl 70, in der folgenden Abbildung, der 
Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an allen Empfängern 
von HzP dargestellt. 
 
A BB . 21: K ENNZAHL 70 A NTEIL H ZP-EMPFÄNGER A .V.E. AN ALLEN  
KeZa 70: Anteil der HzP-Empfänger a.v.E. 
Anteil an allen HzP-Empfängern (i.E. und a.v.E.) am 31.12. im Vergleich zum Vorjahr  
19,5 
37,5 
18,4 
16,7 
20,1 
39,6 
37,2 36,8 
48,0 
23,0 
18,0 18,0 
13,9 
42,8 
39,6 39,0 
14,0 
22,7 
39,3 
24,0 
45,2 
23,4 
44,1 44,0 
30,5 
0
10 
20 
30 
40 
50 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Anteil der HE der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege (i.E. und a.v.E.) 2006 
Anteil der HE der Hilfe zur Pflege a.v.E. am 31.12. des Bj. an allen Empfängern von Hilfe zur Pflege (i.E. und a.v.E.) 2007 
MW 2007 
KS, DA, SZ: abgebildet ist hier die Quote der LB in örtlicher Zuständigkeit; in der Grundsgesamtheit sind die LB unter 65 bzw. unter 60 Jahren i.E. nicht 
beinhaltet 
 
 
Die Quote stieg in Halle und Mainz merklich an (nicht zuletzt auch forciert durch 
den Auftritt neuer Anbieter am Markt), in Chemnitz ging sie zurück. In allen 
anderen Städten gab es keine auffälligen Veränderungen gegenüber den 
Vorjahreswerten. Der hohe Anteil in Kassel wurde im Vorjahresbericht 
ausführlicher begründet und die dortige Steuerungspraxis in den Feldern 
Beratung und Entwicklung stationärer Angebote genauer gewürdigt. 
 
Vergleicht man die ambulante Quote, im Mittelwert werden 30,5 % aller 
Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen versorgt, mit einer 
entsprechenden Auswertung aus dem Benchmarkingkreis der 16 großen 
Großstädte werden Unterschiede deutlich. Im Mittelwert der 16 großen 
Großstädte werden knapp 40 % aller Leistungsbezieher ambulant versorgt.  
 
Im Vorjahresbericht wurde darauf eingegangen, dass in einigen Städten, unter 
anderem in Braunschweig, Konzeptionen für trägerunabhängige Beratungsstellen 
entwickelt werden sollten. Diese konzeptionellen Arbeiten wurden – vor dem 
Hintergrund der bereits weiter vorne beschriebenen Veränderungen im

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  37  
Zusammenhang mit der Reform der Pflegeversicherung – größtenteils nicht 
weiter verfolgt. 
 
Generell wird eine hohe ambulante Quote begünstigt durch eine ausgebaute und 
gut vernetzte kommunale Beratungsstruktur und durch planerische Aktivitäten 
was die Entwicklung der stationären Platzzahlen angeht.  
 
Auch das Verhältnis ambulanter zu stationärer Versorgung unterliegt 
verschiedenen Einflussfaktoren. Ein Grund für eine Verringerung des ambulanten 
Anteils kann an einem gestiegenen Angebot vom Heimplätzen liegen. Hier kann 
sich der Markt – über die Anbieter von Pflegeheimen - unter Umständen die 
Nachfrage schaffen. Auch die Einkommensstrukturen vor Ort können das 
Verhältnis beeinflussen, da ambulante Leistungsberechtigte ggf. noch mit 
anderen Finanzquellen auskommen und daher noch nicht leistungsberechtigt in 
der HzP sind. 
 
Das Interesse des Benchmarkingkreises gilt auch der Frage, ob die ambulante 
Versorgung in der Praxis tatsächlich fiskalisch gesehen günstiger ist als die 
stationäre Unterbringung der Leistungsbezieher. Dazu sind in den folgenden 
beiden Grafiken die Nettoausgaben pro Fall in Einrichtungen bzw. außerhalb von 
Einrichtungen dargestellt, jeweils mit den Werten der Jahre 2006 und 2007. 
 
A BB . 22: K ENNZAHL 85: N ETTOAUSGABEN  PRO HE I.E.  
KeZa 85: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
pro HzP-Empfänger i.E.   pro Jahr in Euro 
8.583 
8.291 
5.012 
6.110 
5.545 
10.376 
7.535 
8.091 
5.516 
0
7.515 
8.795 
8.748 
7.426 
4.527 
6.370 
5.037 
12.511 
8.145 
8.122 
8.038 
7.945 
7.844 
8.836 
7.701 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HE von HzP i.E.  2006 
Netto-Ausgaben für HzP i.E. pro HE von HzP i.E.  2007 
MW 2007 
n.v. 
 
Einflussfaktoren auf 
die ambulante 
Quote

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  38  
A BB . 23: KENNZAHL 86: N ETTO A USGABEN PRO HE A .V.E. 
KeZa 86: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege a.v.E. 
pro HzP-Empfänger a.v.E.  in Euro 
5.183 
8.522 
4.107 
8.037 
0
12.508 
11.661 
7.005 
7.058 
8.070 
2.702 
4.456 
5.182 
8.614 
4.906 
10.440 
0
10.509 
13.178 
6.838 
7.280 
8.781 
2.113 
5.023 
7.784 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
14.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro HE von HzP a.v.E.  2006 
Netto-Ausgaben für HzP a.v.E. pro HE von HzP a.v.E.  2007 
MW 2007     Euro 
  n.v. 
 
 
Im Mittelwert sind die Ausgaben pro ambulanten Fall auch im Berichtsjahr 2007 
höher als die im stationären Bereich. Dafür gibt es verschiedene 
Erklärungsfaktoren. Zum Einen wird im Falle einer stationären Unterbringung das 
Einkommen fast komplett auf die Kosten angerechnet, was im Rahmen der 
ambulanten Versorgung nur bedingt geschieht. Zum Anderen liegen die 
Ausgaben für stationäre Fälle für den/die Sozialhilfeträger rein rechnerisch 
niedriger als für die ambulante Versorgung. Bei Pflege in Einrichtungen tragen 
die Pflegekassen einen Großteil der Ausgaben, bei der Betreuung außerhalb von 
Einrichtungen geschieht das nur im gesetzlich begrenzteren Umfang.  
Differenzierter wird das Bild jedoch bei einem Blick auf die einzelnen Städte. 
In Braunschweig, Kassel, Ludwigshafen, Lübeck, Oberhausen und Salzgitter 
liegen die Ausgaben 2007 pro Fall im ambulanten Bereich unter denen im 
stationären. In Bremerhaven, Chemnitz, Kiel, Mainz und Darmstadt verhält es 
sich umgekehrt. 
 
Was den Vergleich zum Vorjahr angeht, stiegen die Ausgaben je Fall in beiden 
Leistungsbereichen nur in Kiel und Lübeck an (der Anstieg im stationären 
Bereich in Ludwigshafen ist minimal). In keiner Stadt sanken die Ausgaben in 
beiden Bereichen. 
 
In beiden Bereichen werden die Ausgaben maßgeblich durch die Fallstruktur vor 
Ort beeinflusst. Speziell im ambulanten Bereich können vergleichswenige wenige 
sehr teure Fälle, zum Beispiel verursacht durch die sogenannte 24-Stunden-
Pflege, die Ausgaben steigernd beeinflussen.  
 
Ausgaben pro Fall 
ambulant vs. 
stationär

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  39  
6.4. Ausgaben in der HzP 
 
Die Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege werden auch davon beeinflusst, ob 
die personenbezogen Investitionskosten für die HzP in Einrichtungen nach 
unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen in den Ausgaben beinhaltet 
sind.  
 
Ein Pflegewohngeld wird nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und 
Schleswig-Holstein gezahlt . Es ist ebenfalls eine kommunal zu tragende 
Leistung, die neben der Hilfe zur Pflege besteht. Pflegewohngeld ist ein 
bewohnerbezogener Investitionskostenzuschuss gemäß der jeweiligen 
Landesgesetzgebung, wobei die Empfänger von Pflegewohngeldleistungen nicht 
die Heimbewohner selbst, sondern die jeweiligen Einrichtungen sind. 
Nachfolgend ist die nach Bundesländern unterschiedene Situation dargestellt. 
 
/boxbutton3 Bewohnerunabhängige Investitionskostenzuschüsse durch die jeweiligen 
Bundesländer können in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gezahlt 
werden, in Schleswig-Holstein bei einer quotalen Finanzierung.  
/boxbutton3 In Hessen können kommunale Zuwendungen an örtliche Einrichtungen 
gezahlt werden.  
/boxbutton3 In Niedersachsen erhalten teilstationäre und Kurzzeitpflege-Einrichtungen 
Investitionskostenzuschüsse in Form von Zuwendungen, ebenso in 
Schleswig-Holstein.  
 
Im Vorjahresbericht konnte bereits festgestellt werden, dass die Ausgabenhöhen 
im Leistungsbereich der stationären Hilfe zur Pflege stark von den Bedingungen 
vor Ort abhängig sind und die Informationen über die Gewährung 
unterschiedlicher Zuwendungen nach den oben beschriebenen Grundlagen die 
Unterschiede zwischen den Städten nicht in ausreichendem Maße erklären 
können.  
 
In der folgenden Tabelle schließt sich eine Übersicht von zentralen Kennzahlen 
und Kontextdaten der HzP an. Diese beziehen sich jeweils auf das Jahr 2007. 
Ausgewiesen wird auch der Anteil der über 65-Jährigen an allen Einwohnern. 
 
In dem Benchmarkingkreis wird der Lernprozess so organisiert, dass auf 
Grundlage des zielorientierten Kennzahlenvergleichs ein genauer Blick auf die 
örtliche Praxis bei den Städten erfolgt, die günstige Werte ausweisen. In die 
unterschiedlichen Detailanalysen und fachlichen Betrachtungen von guter Praxis 
fließen eine Vielzahl unterschiedlicher Einflussfaktoren ein, die sich gegenseitig 
bedingen.  
 
In der folgenden Tabelle sind die zentralen Kennzahlen zur HzP noch einmal 
übersichtlich zusammengestellt.  
 
Thema 
„Pflegewohngeld“

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  40  
A BB . 24: T ABELLE ZENTRALE KENNZAHLEN UND KONTEXTDATEN H ZP 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
71 Dichte a.v.E. 10,0 31,3 10,9 15,9 18,9 30,1 14,8 7,2 14,0 19,9 13,7 8,5 16,3 
76 Dichte andere 
Lstg. a.v.E. 2,9 9,6 1,5 0,1 5,4 20,8 10,2 1,2 6,9 
70 Anteil a.v.E. 20,1 39,6 37,2 36,8 48,0 44,1 23,0 18,0 18,0 44,0 23,4 13,9 30,5 
79 Anteil fam. Pflege 
an a.v.E. 13,9 55,8 43,6 70,8 42,6 46,2 20,5 33,7 40,9 
86 Netto Ausgaben 
pro Fall a.v.E. 5.182 8.614 4.906 10.440 10.509 13.178 6.838 7.280 8.781 2.1 13 5.023 7.784 
85 Netto Ausgaben 
pro Fall i.E. 8.748 7.426 4.527 6.370 5.037 12.511 8.145 8.122 8.038 7.945 7.844 8.836 7.701 
Einwohner 240.513 115.313 242.885 141.058 232.267 192.121 233.701 159.151 213.865 197.464 216.910 104.638 
Anteil ü 65 21,4 21,7 25,7 18,4 22,4 20,2 18,4 19,9 22,6 17,7 20,8 22,7 
Zentrale Kennzahlen und Kontextdaten  der HzP in der Übersicht (2007) 
 
  
Zu beobachten ist: in Oberhausen, Chemnitz, Braunschweig und Salzgitter 
werden vergleichsweise wenige Personen bezogen auf die jeweilige Bevölkerung 
ambulant betreut und die Ausgaben (a.v.E.) pro Fall sind in diesen Städten auch 
vergleichsweise niedrig. Kiel stellt eine Ausnahme dar.  
Die Ausgaben pro Fall werden auch durch die spezifischen Fallstrukturen 
beeinflusst. Eine in 2006 im Rahmen des Benchmarking durchgeführte Synopse 
der Städte, wies für Kassel die höchste Anzahl von sogenannten 24-Stunden 
Betreuungsfällen mit mtl. Kosten von 8 – 9 Tsd. Euro aus. 
Grundsätzliche Steuerungsansätze werden von dem Benchmarkingkreis im 
Zusammenhang mit der Profilanalyse der örtlichen Strukturen (Fallmanagement 
und Leistungsgewährung) verglichen und analysiert.  
 
Es folgen die Kennzahlen 84 und 88, mit denen die Nettoausgaben jeweils pro 
Fall und pro 1.000 Einwohner dargestellt werden.  
 
A BB . 25: K ENNZAHL 84: N ETTOAUSGABEN HZP PRO EMPFÄNGER GESAMT  
KeZa 84: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt 
pro HzP-Empfänger insgesamt in Euro 
7.918 
8.381 
4.656 
6.832 
4.558 
12.037 
8.471 
7.891 
5.773 
6.359 
8.189 
8.032 
7.896 
4.668 
7.867 
4.236 
9.300 
7.890 
7.902 
8.313 
6.501 
8.306 
n.v. 
11.627 
7.711 
0
2.000 
4.000 
6.000 
8.000 
10.000 
12.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ 
Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-HE insgesamt in Euro 2006 
Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro HzP-HE insgesamt in Euro 2007 
MW 2007 
 
 
 
Ausgaben pro Fall 
ambulant vs. 
stationär

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  41  
A BB . 26: K ENNZAHL 88: N ETTOAUSGABEN H ZP PRO 1.000 EW INSGESAMT  
KeZa 88: Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt 
pro 1.000 EW am 31.12. in Euro 
differenziert nach außerhalb von  Einrichtungen und in  Einrichtungen 
26.968 31.616 
19.454 17.432 14.060 
39.942 
33.963 31.681 
50.800 
42.542 
4.272 2.903 
10.188 4.941 5.171 
016.578 
5.353 
29.760 46.528 
35.187 
20.037 
51.080 
26.740 
40.357 
47.667 
10.323 8.331 
35.482 
34.771 17.385 
n.v. 
38.091 
37.469 
61.268 59.811 
13.684 
79.283 
62.450 
0
20.000 
40.000 
60.000 
80.000 
100.000 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Netto-Ausgaben Hilfe zur Pflege insgesamt pro 1.000 EW insgesamt in Euro 
Netto-Ausgaben i.E. pro 1.000 EW 2007 
Netto-Ausgaben a.v.E. pro 1.000 EW 2007 
 
 
Zur Interpretation der obigen Kennzahlen sollten die Berichtsteile, in denen die 
einzelnen Ausgabepositionen differenziert dargestellt werden, hinzugezogen 
werden. Die Ausgaben je 1.000 Einwohner, die in der Kennzahl 88 dargestellt 
sind, stellen sich in den Städten niedrig dar, in denen wenige Personen 
Leistungen der HzP erhalten, bzw. wo die Fallkosten niedrig sind.  
 
Was weitere kommunale Planungsaktivitäten angeht ist das Zusammenspiel 
zwischen den Ausgaben pro Fall und der Anzahl der Leistungsberechtigten von 
besonderem Interesse.  
Mögliche kommunale Handlungsansätze werden massiv von den Entwicklungen 
im Bereich der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung beeinflusst. Bereits seit 
längerem wird deutlich: Die Ausgaben pro Fall lassen sich im Allgemeinen nicht 
kurzfristig senken. Die Anzahl der Personen, die Leistungen der HzP in Anspruch 
nehmen, lässt sich nur schwierig wesentlich beeinflussen. Ansätze, die von den 
Kommunen in diesem Bereich vorangetrieben werden können, bestehen in 
gesundheitsunterstützenden Maßnahmen und Aktivitäten der Altenhilfe. Auch 
lässt sich der Anteil der ambulanten Versorgung von kommunaler Seite aus 
beeinflussen 
 Hierzu wurde jedoch bereits festgestellt, dass die ambulanten Fälle 
nicht selbstverständlich die günstigeren sind.  
 
Kommunale 
Planungs- 
aktivitäten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  42  
7. Ausblick 
 
Zunächst gilt es festzuhalten, dass sich der Benchmarkingkreis mit den 
Umstellungen des kommunalen Rechnungswesens zur Doppik 
auseinandersetzen muss. Die Einführung geschieht in den am Benchmarking 
beteiligten Städten zeitversetzt.  
 
Aus den Ergebnissen des Kennzahlenvergleichs wurde deutlich, dass die 
Kommunen in den Leistungsarten unterschiedliche Akzente setzen. Im Hinblick 
auf den Fallzahlen- und Ausgabenanstieg für die Leistungen des 4. Kapitels steht 
eine vertiefte Auseinandersetzung mit der demografischen Entwicklung und 
Rückschlüssen, die daraus für die Sozialplanung und kommunale 
Ausgabenentwicklungen getroffen werden können, auf der kommunalen Agenda. 
Hier sind auch die Entwicklungen des Leistungsgeschehens im SGB II zu 
beobachten. 
Auch die Einkommenssituation der potenziellen Berechtigten für Leistungen der 
GSiAE soll weiter beleuchtet und der regionalen Analyse zugänglich gemacht 
werden. 
 
Neben dem quantitativen Vergleich verfolgen die teilnehmenden Städte vor allem 
in der Hilfe zur Pflege auch qualitative Lernprozesse. Wie bereits dargestellt, 
verfügen die Kommunen hier über Steuerungsmöglichkeiten. Mit Kennzahlen 
zum Doppelbezug der unterschiedlichen Leistungsarten nähert sich der 
Benchmarkingkreis der Analyse möglicher leistungsartenübergreifender Ansätze 
guter Praxis. Wie verhält es sich mit dem Zugang zum Sozialamt? Werden 
Bürger, die primär Leistungen der GSiAE in Anspruch nehmen, ausreichend über 
die unterschiedlichen Möglichkeiten pflegerischer Versorgung – auch im 
kommunalen Interesse - informiert?  
 
Über den Aufbau kommunaler Beratungsstrukturen in Verbindung mit anderen 
Trägern haben die Kommunen Möglichkeiten in den Stadtteilen aktiv zu sein und 
 
damit über leistungsrechtliche Fragen hinaus Impulse zur Entwicklung vor Ort zu 
setzen.  Bei aller gebotenen Zurückhaltung verfolgt der Benchmarkingkreis 
interessiert die Entwicklungen, die sich hier im Zusammenhang mit der durch 
die Reform der Pflegeversicherung geänderten Rahmenbedingungen ergeben. 
Zwar werden sich auch leistungsrechtliche Aspekte ändern, für die Kommunen 
von zentraler Bedeutung werden aber die Veränderungen der 
Rahmenbedingungen für die Errichtung und Ausgestaltung der Pflegestützpunkte 
und damit der Beratungsstrukturen sein.  
 
Entwicklungen in 
der GSiAE 
Gute Praxis in der 
HzP 
Kommunale 
Akzente in der 
Beratung (HzP)

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                             Bericht 2007  
  43  
8. Anlagen 
 
Abb. 27: KeZa 89.3. Dichte Leistungsbezieher SGB XI 
KeZa 89.3.: Dichte der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI 
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen 
auf 10.000 Einwohner Stand der Daten: Pflegestatistik 2005 
113,0 
180,3 
118,0 98,3 121,8 
180,0 
111,0 95,6 
125,2 
81,1 
176,1 
103,5 
72,8 
98,8 
80,9 
106,6 
85,0 
83,8 
58,6 
130,2 
77,1 
83,2 
68,4 
109,4 
79,4 
63,2 
119,4 
83,8 
57,6 
33,2 
50,1 
44,0 
64,5 
70,4 
204,1 
133,7 
90,6 
106,5 
71,7 
0
100 
200 
300 
400 
BS BHV C DA HAL KS KI LU HL MZ OB SZ MW 
Dichte der ambulant betreuten Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen 
Dichte der stationär betreuten Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI beziehen 
Dichteder pflegebedürftigen Personen, die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI ausschließlich in Form von Geldleistungen

2008/0376

6820 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Sozialverwaltung  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0376 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 
Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege 
 
Vorlage vom: 30.9.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
Anlagen: Bericht mittl. Großstädte SGB XII 2007 Stand 29.7.08 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.09.2008: 
 
 
Hintergrund und Sachstand 
 
Seit 1999 nimmt die Wissenschaftsstadt Darmstadt neben 14 weiteren – etwa gleich großen – Städten 
an einem nationalen Benchmarking-Prozess zur Entwicklung der Sozialen Sicherung unter der Feder-
führung der Firma con_sens teil. 2001 wurde der erste Bericht über die Gewährung von Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU nach Bundessozialhilfegesetz) vorgelegt. In den Folgejahren wurden auch die 
Bereiche Hilfe zur Arbeit, Krankenhilfe und Grundsicherungsgesetz analysiert.  
 
Wegen der gravierenden Änderungen in der Sozialgesetzgebung ab 2003/2004 musste zwischenzeit-
lich pausiert werden. Die Kennzahlen konnten aufgrund der Datenlage nicht mehr generiert werden. 
Langzeitentwicklungen können leider keine angestellt werden, da die Datenbasis keine Vergleiche 
mehr zulässt. Dennoch hat sich die Sozialverwaltung ab 2005 erneut an dem Benchmarking-Prozess 
beteiligt, denn die Arbeit des Benchmarkingkreises bringt neben dem reinen Kennzahlenvergleich 
auch Anregungen und Impulse für weitergehende kommunale Steuerungsprozesse.  
 
Der Vergleich bezieht sich nunmehr auf die neue, der Gesetzeslage angepassten, Systematik. So gibt 
es jetzt eigene Berichte zum Sozialgesetzbuch II, zur Eingliederungshilfe und zum Sozialgesetzbuch 
XII mit den Bereichen Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung sowie der Hilfe zur Pflege. Dieser Teil des Berichts mit den Zahlen aus 2007 wird jetzt erst-
malig vorgelegt, weil die Zahlen aus 2006 aufgrund der Datenlage noch nicht so aussagekräftig waren 
(Anlage).  
 
 
Konsequenzen 
 
Auch wenn die noch sehr kurze Datenreihe noch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die alltägliche 
Praxis zulässt, hat sich die Sozialverwaltung mit verschiedenen Maßnahmen zur Qualitätsverbesse-
rung und Senkung der Kosten befasst und sieht sich durch die allgemeinen Trendaussagen im 
Benchmarking-Bericht bestätigt. 
 
 
1.  EDV-Ausstattung 
 
Im Zuge des erneuten Einstiegs in den Benchmarking-Prozess wurde sehr deutlich, dass aufgrund der 
bisherigen Ausstattung mit EDV die Sozialverwaltung viele Daten gar nicht oder nur durch aufwändige 
Aktenanalysen generieren kann. Deshalb wurde die Anschaffung einer neuen SOFTWARE, die nicht 
nur die Auszahlung von wirtschaftlichen Leistungen, sondern auch automatisch generierbare Daten 
für die Sozialplanung ermöglicht, ins Auge gefasst. Dazu wurde eine eigene Magistratsvorlage vorge-
legt.

3 
... 
 
2. Organisatorische Veränderungen 
 
Ende 2007 wurde eine neue Aufgabenverteilung im Bereich der Allgemeinen Sozialhilfe vorgenom-
men, um den stetig wachsenden fachlichen Anforderungen gerecht zu werden.  
 
Die Leistungen nach SGB XII, Kapitel 4 - 7 und 9  wurden der Abteilung Altenhilfe angegliedert. 
Dies geschah aus fachlichen Gesichtspunkten, da es sich bei den Leistungen um Grundsicherung 
im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Men-
schen, Hilfe zur Pflege und Hilfe in anderen Le benslagen handelt, die sinnvoller Weise in eine Hand 
gehören und um den Klienten und Klientinnen möglichst nur eine/n Ansprechpartner/in  für die Ge-
währung der verschiedenen Hilfearten zur Verfügung zu stellen.  
 
Die Leistungen nach SGB XII, Kapitel 3 und 8 (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Überwindung 
besonderer sozialer Schwierigkeiten) sind mit dem Sachgebiet Hilfen für Zuwanderer, Obdachlose 
und Asyl in eine Abteilung Fachdienst für besondere soziale Hilfen  zusammengefasst worden. 
Diese Abteilung übernimmt unter anderem auch die Netzwerkarbeit zu SGB II (ARGE) und die Wie-
dereingliederung der Klientinnen und Klienten ins Arbeitsleben. 
 
Die Leistungen des Kap. 5 werden von beiden Abteilungen für ihren zu betreuenden Personenkreis 
gewährt. 
 
Damit ist eine sehr klare Struktur in jetzt nur zwei Abteilungen (ehemals drei) geschaffen, die schon 
jetzt zeigt, dass hier eine verbesserte Qualität und Effizienzsteigerung möglich ist, sobald die per-
sonellen Voraussetzungen in beiden Abteilungen dafür umgesetzt sind. Damit rechnen wir für Sep-
tember/Oktober 2008. 
 
 
3. Einrichtung eines Fachdienstes Pflege  
  
Viele Bereiche der Sozialen Sicherung lassen sich kommunal nicht oder nur schwer steuern, die 
Entwicklung ist abhängig von demographischen Faktoren, gesetzlichen Regelungen, der allgemei-
nen Teuerungsrate, der Entwicklung der Mieten und vielen anderen Aspekten.  
 
Allerdings bestehen, so auch die Ergebnisse des Benchmarking-Berichts (vgl. Kapitel 6), vor allem 
im Bereich der Hilfe zur Pflege erhebliche Steuerungsmöglichkeiten. Diese konnten u.a. durch die 
geteilte organisatorische Zuständigkeit, die erheblichen Umstellungsarbeiten durch die Verlagerung 
des SGB II zur ARGE und den sehr knappen Personalbestand in Darmstadt bisher nicht genutzt 
werden. Hier wurden bereits Änderungen vorgenommen.   
 
Nachdem die Analyse der nun vorhandenen Daten gezeigt hat, dass Darmstadt im Bereich der Sta-
tionären Hilfen recht gut im Durchschnitt liegt, aber die Fallkosten im ambulanten Bereich über-
durchschnittlich hoch sind – und zwar absolut und relativ – haben wir ein Konzept erarbeitet, das 
diese Situation verbessern soll. Der Einsatz von mehr fachlich entsprechend qualifiziertem Personal 
soll in relativ kurzer Zeit ermöglichen, die Kosten zu senken, bei verbesserter Qualität aufgrund 
individuell zugeschnittener Hilfepläne.

4 
... 
 
Dieses Konzept beinhaltet die Einrichtung eines Fachdienstes Pflege, der auch die Zuständigkeit 
für die Vernetzung mit den geplanten Pflegestützpunkten sicherstellen soll. Dazu wird eine geson-
derte Magistratsvorlage vorgelegt. 
 
 
Darmstadt, 30.09.2008 
Dr.M 
 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlage 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2007 – Bericht con_sens

Beratungsverlauf (2)

TOP 523 zur Kenntnis
TOP 8

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0376
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.08.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00