Verbreiterung der A 59 - Kompensationsmaßnahmen im Rechtsrheinischen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0054/2018 vom 14.02.2018
Stand: Am 08.03.2018 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/1 AN/1848/2017 Vorlagen-Nummer 14.02.2018 0054/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend „Verbreiterung der A 59 - Kompensationsmaßnahmen im Rechtsrheinischen“ In welchem Umfang sind für die Verbreiterung der A 59 im rechtsrheinischen Köln Kompensa- tionsmaßnahmen erforderlich? Der Ausbau der A 59 verursacht anlagebedingte Inanspruchnahmen von Flächen von rund 42,62 ha. Am stärksten betroffen von den Flächeninanspruchnahmen sind Straßenbegleitgrün (20,79 ha), sowie an die Autobahn angrenzende Landwirtschaftsflächen (11,71 ha). Im Einzelnen werden diese Flächen von den folgenden Nutzungen belegt werden: 19,65 ha neu zu versiegelnde Flächen. 0,93 ha die von Brückenbauwerken überspannt werden und aufgrund der geringen lichten Höhe der Bauwerke ebenfalls der versiegelten Fläche zugerechnet werden. 22,03 ha für die Anlage von Banketten, Böschungen, Geländeangleichungen, Nebenflächen, Lärmschutzwällen und Entwässerungseinrichtungen, 3,83 ha für eine Tank- und Rastanlage 1,99 ha für erdbauliche Anpassungen. Insgesamt ergibt sich durch den Ausbau der A 59 ein Kompensationsbedarf von 967.075 Biotopwert- punkten. Können die Kompensationsbedarfe mit der o. g. städtischen Grünplanung (Vollendung eines rechtsrheinischen Grüngürtels, vorgesehene Grünzüge als Verbindung zwischen Grüngürtel und den östlichen Waldgebieten) übereingebracht werden? Auf welchen Flächen sollen diese erfolgen und welche Ziele sollen damit erreicht werden? Das Maßnahmenkonzept für den Ausgleich Ausbau A 59 soll multifunktional für die verschiedenen beeinträchtigten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sowie für den artenschutzrechtlichen Ausgleich wirksam sein. Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen: Rückbau und Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenabschnitte mit einem Flächenumfang von ca. 4,74 ha (Maßnahme A 1), Anpflanzung einer Baum-Stauch-Hecke mit einem Flächenumfang von ca. 6.700 m² (Maßnahme A 2), Entwicklung einer nährstoffarmen Ruderalflur mit einem Flächenumfang von ca. 0,13 ha (Maß- nahme A 3), Entwicklung eines strukturreichen Nutzungsmosaiks als Lebensraum für die Wechselkröte mit einem Flächenumfang von ca. 5,43 ha (Maßnahme A 4), 2 Entwicklung eines Ersatzhabitats für die Wechselkröte und die Zauneidechse, mit der Anlage temporärer Laichgewässer sowie der Aufwertung angrenzender Landhabitate auf einer Fläche von ca. 8000 m² (Maßnahme A1 CEF), Entwicklung eines Ersatzhabitats für die Feldlerche mit insgesamt 0,4 ha Blühstreifen (Maßnahme A 2CEF). Der Ausgleich des verbleibenden Kompensationsbedarfes von voraussichtlich 656.871 Biotopwert- punkten erfolgt durch die Rekultivierung des Geländes der ehemaligen „Kaserne Brasseur“. Die Flä- che der Kaserne Brasseur grenzt unmittelbar an die Flächen der Westhovener Aue bzw. die Grüngür- telflächen in Westhoven an, siehe Anlage1. Insofern können diese Ökokontoflächen als Beitrag zur Erweiterung des rechtsrheinischen Grüngürtels angesehen werden. Die Kaserne Brasseur ist Be- standteil der vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (-67-) auf konzeptioneller Ebene wei- terentwickelten Ausgleichsflächenkulisse, und somit eine Ergänzung der vom Rat beschlossenen und im Flächennutzungsplan der Stadt Köln dargestellten Vorrangflächen für Kompensationsmaßnahmen. Das Kasernengelände befindet sich in Bundeseigentum und wird von der Bundeanstalt für Immobi- lienaufgaben (BImA) als Ökokonto verwaltet. Die Kasernengebäude sind bereits abgebrochen, große Teilbereiche sind aber noch versiegelt / teil- versiegelt. Die genaue Art und der genau Umfang der zur Eingriffskompensation benötigten Teilflä- chen des Ökokontos stehen noch nicht exakt fest und werden in den anstehenden Arbeiten für die Planfeststellungsunterlagen konkretisiert. Wie sieht die Zeitschiene zur Realisierung aus? Für den sechsstreifigen Ausbau der A 59 wird derzeit die Entwurfsplanung erstellt, diese soll in 2018 fertiggestellt werden. Von 2018 bis 2022 soll das eigentliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. In 2023 soll die Bauvorbereitung laufen, ab 2024 ist der eigentliche Bau geplant. Anlagen Gez. BG Blome i.V. für BG Dez. VI -
Anlage 1 Kaserne Brasseur Lageplan
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Abbildung 1 Lage der Kaserne Brasseur am Kölner Grü ngürtel, Auszug aus dem Grün- und Freiflächenplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln. „Ökokonto Kaserne Brasseur“ -
Anlage 2 zu 0054_2018
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Grün Herrn Rafael Christof Struwe Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 05.12.2017 AN/1848/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Verbreiterung der A59 - Kompenstionsmaßnahmen im Rechtsrheinischen Sehr geehrter Herr Struwe, bitte setzen sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Um- welt und Grün am 07.12.2017: Der Landesbetrieb Straßen NRW hat vor kurzem die Planungen zur Erweiterung der BAB A 59 vorgestellt. Im Zusammenhang mit der Realisierung dieser Maßnahme müssen auch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen festgelegt werden. Im rechtsrheinischen Köln gibt es ein hohes Defizit an Grün- und Freiflächen. So wird u.a. seit vielen Jahrzehnten über die Vollendung eines rechtsrheinischen Grüngürtels diskutiert und auch die vorgesehenen Grünzüge als Verbindung zwischen Grüngürtel und den östli- chen Waldgebieten bieten ausreichend Potenzial für eine ökologische Aufwertung. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, die für den Ausbau der BAB A 59 erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit der städtischen Grünplanung überein zu bringen. Wir fragen daher die Verwaltung: 1. In welchem Umfang sind für die Verbreiterung der A 59 im rechtsrheinischen Köln Kompensationsmaßnahmen erforderlich? 2. Können die Kompensationsbedarfe mit der og. Städtischen Grünplanung überein g e- bracht werden? Auf welchen Flächen sollen diese erfolgen und welche Ziele sollen damit erreicht werden? 3. Wie sieht die Zeitschiene zur Realisierung aus? gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) (Grüne-Fraktionsgeschäftsführer) Anlage 2 - 2 -
Beratungsverlauf
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