V/0503/2007
Bebauung an der Werse
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Anlage 2, Faltblatt Titelseite
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Bestands- aufnahme am Laerer Werseufer Infos für Eigentümer und Pächter
Anlage 2 Faltblatt Seite 1
3104 Zeichen
Seit dem 26.05.2006 existiert für den Be- reich Laerer Werseufer ein Bebauungsplan. Grundlage des Bebauungsplanes ist ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“. Hier finden Sie sowohl Neubauten aufgrund des Bebauungsplanes als auch Gebäude, die bereits seit Jahrzehnten bestehen – also lange bevor es dort einen Bebauungsplan gab. Um die bei der Stadt Münster vorhandenen Unterlagen mit den jetzigen Gebäuden zu vergleichen, plant das Bauordnungsamt eine Bestandsaufnahme vor Ort. Bestandsaufnahme – Wie geht das? Im Rahmen von Baugenehmigungsverfah- ren werden die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes berücksichtigt; dies gilt auch für die Belange des Wasser- und Landschafts- schutzes. Um die genaue Situation auch dort feststel- len zu können, wo in den letzten Jahren keine Genehmigungsverfahren durchgeführt wurden, sollen diese Grundstücke – wie in anderen Bereiche der Werse auch - besich- tigt und die vorhandenen Gebäude erfasst werden. Die Ortsbesichtigung erfolgt zusammen mit Ihnen nach einer Terminabsprache. Die Feststellungen vor Ort werden mit den im Bauordnungsamt vorhandenen Unterla- gen verglichen und Sie werden dann über das Ergebnis informiert. Ein weiterer Schwerpunkt wird die naturnahe Gestaltung des Ufers sein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir hier nach guten Lösungen suchen. Zuhause am Laerer Werseufer? So gern Sie sich am Laerer Werseufer auf- halten, der Bebauungsplan spricht eine deutliche Sprache: Das Laerer Werseufer ist ein Wochenend- hausgebiet. Das heißt, Sie dürfen hier nicht Ihren Dau- erwohnsitz haben. Sind Neubauten erlaubt? Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit ein neues Wochenendhaus oder z.B. eine Gerä- tehütte entsprechend der Rahmenbedin- gungen des Bebauungsplanes zu errichten. Neben den Bestimmungen des Bebauungs- planes sind auch die der Landesbauordnung zu beachten. Aber es gibt auch Einschränkungen, die besonders für Grundstücke gelten, die im Überschwemmungsgebiet der Werse liegen: Neubauten sind nur außerhalb des festge- setzten Überschwemmungsgebietes mög- lich. Unser Tipp: Wenn Sie etwas Neues bauen möchten, lassen Sie sich vorher hier im Haus beraten. Die Ansprechpartner hierfür finden Sie auf der Rückseite des Informationsblattes. … und das Wersekonzept? Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es entlang der gesamten Werse ein sog. „Wersekonzept“, das von der Stadt Münster beschlossen wurde. Ziel ist es sowohl die Abwasserbeseitigung zu optimieren als auch die Uferzonen so naturnah wie möglich zu gestalten. Werden im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes ungenehmigte bauliche Anlagen festgestellt, können diese ggf. für einen Zeit- raum von 10 Jahren geduldet werden. Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes wurde zunächst eine Berücksichtigung des Laerer Werseufers im Rahmen des Werse- konzeptes zurück gestellt. Nunmehr soll sich die geplante Be- standsaufnahme an dem bisherigen Verfah- ren innerhalb des Wersekonzeptes orientie- ren.
Berichtsvorlage
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V/0503/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bauordnungsamt
Betrifft
Bebauung an der Werse
Bericht über die derzeitige und weitere Vorgehensweise der Verwaltung
Beratungsfolge
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Anlass des Berichts
Aufgrund des 2001 beschlossenen Wersekonzeptes soll diese Berichtsvorlage – wie die bisheri-
gen Berichtsvorlagen auch – einen Überblick über die Erfahrungen und getroffenen Maßnahmen
geben:
1. Bestandsaufnahme und Beteiligung der Eigentümer/innen und Pächter/innen der
Grundstücke
a) Informationsmaterial
Auch während der Umsetzung des Wersekonzeptes werden das Informationsschreiben
und auch das dazugehörige Faltblatt an neue Pächter von Grundstücken im Bereich der
Werse versandt. Weitere Informationsschreiben zu einzelnen Fragestellungen werden bei
entsprechenden Anlässen erarbeitet und versandt (z. B. zur Problematik von Zaunanla-
gen im Uferbereich bzw. am Wersewanderweg).
b) Ortsbesichtigungen bzw. Bestandsaufnahmen
Die Ortsbesichtigungen und Bestandsaufnahmen sind weitgehend abgeschlossen. Weite-
re Ortsbesichtigungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Zusicherungen. Diese
Überprüfungen werden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz sowie dem Tiefbauamt durchgeführt. Insbesondere auch Anfragen von Päch-
ter/innen und Eigentümer/innen zur Uferbepflanzung bzw. Rückbau von Uferanlagen wer-
den im Rahmen von Ortsbesichtigungen beantwo rtet. Regelmäßig werden zusätzlich
Vorlagen-Nr.:
V/0503/2007
Auskunft erteilt:
Frau Klose
Ruf:
492 63 04
E-Mail:
KloseA@stadt-muenster.de
Datum:
28.06.2007
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0503/2007
Kontrollen im Bereich der Werse durchgeführt um bauliche Veränderungen etc. ohne Ge-
nehmigung feststellen zu können.
c) Anwohnerversammlungen
Im Rahmen der Optimierung der Abwasserbeseitigung wurden und werden auch zukünf-
tig Anwohnerversammlungen durchgeführt.
Für den Bereich Reetbusch, Herlenbusch und Wersetimpen wurden z.B. eine Gesamtin-
formationsveranstaltung durchgeführt und später noch einzelne Anwohnerversammlun-
gen vor Ort für die jeweilige Straße. Vor Ort konnten dann noch spezifische Fragestellun-
gen geklärt werden.
2. Zusicherungen / Duldungen für von baulichen Anlagen
Entsprechend dem in der Berichtsvorlage 151/2004 geschilderten Verfahren werden die Zu-
sicherungen und Duldungen vorbereitet und an die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen
bzw. Pächter/innen versandt. Sofern erforderlich, werden die Umsetzung der Auflagen – z.B.
Anpflanzungen – vor Ort zusammen mit den Betroffenen und den beteiligten Fachämtern de-
tailliert besprochen.
3. Ordnungsrechtliche Maßnahmen
Im Rahmen des Wersekonzeptes wurden bisher insgesamt 42 ordnungsrechtliche Maßnah-
men eingeleitet. Hierbei handelt es sich überwi egend um die Beseitigung von baulichen An-
lagen, Stilllegungsverfügungen bzw. Durchsetzung des Betretungsrechts.
Vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden zwischenzeitlich 4 Verfahren terminiert. 3 Ver-
fahren endeten mit einer Rücknahme der Klage, da keine Aussicht auf Erfolg bestand; in ei-
nem Fall wurde die Klage als unbegründet zurück gewiesen.
Ein Verfahren zur Bestätigung des Bestandschutzes eines Wochenendhauses befindet sich
derzeit im Widerspruchsverfahren.
Nutzungsuntersagungen bzw. weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen im Zusam-
menhang mit einer Grundablehnung des Wersekonzeptes durch den Betroffenen mussten
bisher nicht erfolgen.
Bisher wurden insgesamt 4 Wochenendhäuser und weitere Nebenanlagen beseitigt. Die
Beseitigung der Wochenendhäuser erforderten keine Ordnungsverfügungen.
4. Übersicht der bisher durchgeführten Maßnahmen (Stand 01.07.2007)
a) Bestandsaufnahme – Ortsbesichtigungen / Erfassungen
Anzahl der
Grundstücke ins-
gesamt
Bebaute
Grundstücke
(bisher)
Ortsbesichtigungen Anzahl der baulichen
Anlagen auf den er-
fassten Grundstücken
775 689 578 952
3
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b) Zusicherungen / Duldungen / Rechtl. Bewertungen (je Grundstück)
Zusicherungen Duldungen Rechtl. Bewertungen;
Stellungnahmen *)
Abschlussverfügungen
161 109 105 232
*) Hierbei handelt es sich um Stellungnahm en zu Anfragen hinsichtlich Bestandschutz,
Erhaltungsmaßnahmen, vorhandenen Genehmigungs unterlagen etc. Diese Stellungnah-
men werden zumeist vor Versand der Duldungen bzw. Zusicherungen von den Betroffe-
nen beantragt oder aber zu Verkaufsverhandlungen benötigt.
c) Erschließungsmaßnahmen
Zwischenzeitlich wurden folgende Bereiche an die Kanalisation angeschlossen bzw. de-
ren Anschluss wird vorbereitet
Anschluss erfolgt Vorbereitungen abge-
schlossen
Planung 2007/2008
Wersewinkel (Teilbe-
reich)
Reetbusch Wersewinkel (weiterer Teilbe-
reich)
Links der Werse Herlenbusch Wersedaipe
Sudmühlenstraße 201 –
215
Wersetimpen Pleistertimpen
Hofkamp (Teilbereich)
Avendruper Straße
Am Hof zur Linde (Rest-
anschlüsse)
Hengstlake (Resta-
nanschlüsse)
5. Laerer Werseufer
a) Bisheriges Verfahren
Der Bebauungsplan Nr. 448 für den Bereich Laerer Werseufer ist seit dem 26.05.2006 in
Kraft. Aufgrund des Bebauungsplanes wurde der Bereich bisher noch nicht flächende-
ckend erfasst. Eine Erfassung erfolgt nur sofern hier bauliche Veränderungen festgestellt
bzw. ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Dies war bisher bei Stilllegungen
bzw. Feststellung von Dauerwohnsitzen nach dem 01.03.2001 erforderlich.
b) Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme wird sich an dem bisherigen Verfahren zum Wersekonzept orien-
tieren. Es ist eine vollständige Bestandsaufnahme vorgesehen, da vermutlich das Gros
der baulichen Anlagen (vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes) dort nicht mehr den ur-
sprünglichen Genehmigungen entspricht und ggf. auch weitere bauordnungsrechtliche
Probleme vorhanden sind. Die Nutzer der jewe iligen Grundstücke werden ebenfalls durch
ein entsprechendes Informationsschreiben und –blatt hierüber informiert. Dieses Informa-
tionsmaterial ist als Anlage beigefügt.
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c) Maßnahmen
Sofern die vorhandenen baulichen Anlagen – keine Neuerrichtungen entsprechend dem
Bebauungsplan – noch den ursprünglichen Genehmigungen entsprechen, könnte daraus
ein Anspruch auf Bestätigung des Bestandschutzes entstehen, denn mindestens seit dem
verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2001 ist von einem faktischen Sondergebiet auszu-
gehen. Bei Vorhaben, die keinen Bezug auf Bestandschutz erlauben und auch zu den
aktuellen Festsetzungen in Widerspruch stehen, soll eine befristete Duldung analog zum
Wersekonzept erfolgen.
d) Dauerwohnsitze
Im Bereich Laerer Werseufer sind bekanntermaßen einige Dauerwohnsitze vorhanden.
Gegen Dauerwohnsitze, die nach dem Stichtag des Wersekonzeptes aufgenommen wur-
den, werden ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Gegen die bisher erlassenen Ordnungsverfügungen wurden jeweils Klagen vor dem Ver-
waltungsgericht Münster erhoben, die dann jedoch im Erörterungstermin zurück genom-
men wurden, da für die Klagen keine Aussicht auf Erfolg bestand.
Insbesondere nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.10.2006 bei
einem ähnlich gelagerten Sachverhalt wurde deutlich, dass der Bestandschutz für ein
Wochenendhaus vollständig untergeht, sofern das Wochenendhaus ungenehmigt zum
Dauerwohnsitz umgenutzt wurde. Eine vollständige Nutzungsuntersagung wäre dann zu-
lässig.
Für die Dauerwohnsitze, die vor dem Stichtag 01.03.2001 datieren, ist eine befristete Dul-
dung analog zum Wersekonzept geplant.
I. V.
gez.
Schultheiß
Anlagen:
Informationsschreiben
Informationsblatt
Anlage 1, Informationsschreiben
3104 Zeichen
...
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster
Grundstücke in Münster, Laerer Werseufer......
hier: Bestandsaufnahme
Sehr geehrte…………… ,
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht für den B ereich Laerer Werseufer seit Mai dieses Jahres
ein Bebauungsplan. Dieser Bebauungsplan entstand au fgrund von mehreren Klageverfahren vor
dem Verwaltungsgericht Münster. Das Verwaltungsgeri cht Münster beurteilte den Bereich Laerer
Werseufer nicht mehr als Außenbereich sondern als Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“.
Der nunmehr rechtskräftige Bebauungsplan enthält ei ne Vielzahl von Festsetzungen, die im
Rahmen von Bauantragsverfahren beachtet und berücksichtigt werden.
Im Bereich Laerer Werseufer befinden sich jedoch be reits seit vielen Jahrzehnten Wochenend-
häuser, Bootshäuser etc. Um den gesamten Bestand an baulichen Anlagen in diesem Bereich
feststellen zu können, ist eine Ortsbesichtigung er forderlich. In diesem Zusammenhang werden
die baulichen Anlagen besichtigt und erfasst und sp äter mit den hier vorliegenden Genehmigun-
gen verglichen. Zusätzliche Informationen finden Sie noch in dem beigefügten Informationsblatt
Sofern bauliche Anlagen auf dem Grundstück bisher n icht genehmigt wurden, jedoch nach den
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geneh migungsfähig wären, kann ggf. eine Be-
lassung ausgesprochen werden.
Für bauliche Anlagen die nicht genehmigt und auch n icht genehmigungsfähig sind, aber vor dem
Stichtag 01.03.2001 errichtet wurden, kommt ggf. ei ne befristete Duldung analog zum Wersekon-
zept in Betracht.
DER
OBERBÜRGERMEISTER
BAUORDNUNGSAMT
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33
Auskunft erteilt:
Frau Klose
Zimmer: 27
Telefon: 0251/492 - 63 04
Telefax: 0251/492 - 77 56
E-Mail:
KloseA@stadt-muenster.de
:
Mo,Mi,Fr 08.00 - 12.00
Do 15.00 - 18.00
Konten der Stadtkasse Zentrale Verbindungen
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501 50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELAD ED1MST Hauptvermittlung (0251) 492-0
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100 46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster,
63.11.0012
- 2 -
Über das Ergebnis dieser Ortsbesichtigung werden Si e dann schriftlich informiert. Damit ich mit
Ihnen einen Termin für die Ortsbesichtigung vereinb aren kann, bitte ich um einen kurzen Rückruf
in den nächsten Tagen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Verfahren haben, stehe ich Ihnen unter der o.a. Rufnummer
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Klose
Anlage 2, Faltblatt Seite 2
659 Zeichen
448 Impressum Herausgeberin: Stadt Münster Bauordnungsamt Presse- und Informationsamt Juli 2007, 100 Schon Fragen? Falls Sie vorab oder auch nach der Besichti- gung noch Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte an: Allgemeines Antje Klose 492- 63 04 Bauordnungsamt Baugenehmigungen Stefanie Habich 492- 63 45 Bauordnungsamt Bebauungsplan Georg Tönnesmann 492- 6133 (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) Uferbereiche, Landschaftsschutz Wolfgang Tost 492- 67 14 Martin Krabbe 492- 67 26 (Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (15)
- Sudmühlenstraße 201
- Avendruper Straße
- Laerer Werseufer
- Albersloher Weg 33
- Links der Werse
- Pleistertimpen
- Am Hof zur Linde
- Wersetimpen
- Reetbusch
- Herlenbusch
- Wersewinkel
- Wersedaipe
- Hengstlake
- Werse
- Hofkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0503/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37