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V/0503/2007

Bebauung an der Werse

Vorlagen 02.07.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.08.2007, TOP 6.10

Anlage 2, Faltblatt Titelseite

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Ansehen

Anlage 2 Faltblatt Seite 1

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 1, Informationsschreiben

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Anlage 2, Faltblatt Seite 2

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Ansehen

Anlage 2, Faltblatt Titelseite

93 Zeichen

Bestands- 
aufnahme  
 
am  
 
Laerer 
Werseufer 
 
 
 
 
 
Infos für Eigentümer und 
Pächter

Anlage 2 Faltblatt Seite 1

3104 Zeichen

Seit dem 26.05.2006 existiert für den Be- 
reich Laerer Werseufer ein Bebauungsplan. 
Grundlage des Bebauungsplanes ist ein 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 
„Wochenendhausgebiet“. 
 
Hier finden Sie sowohl Neubauten aufgrund 
des Bebauungsplanes als auch Gebäude, 
die bereits seit Jahrzehnten bestehen – also 
lange bevor es dort einen Bebauungsplan 
gab. 
 
Um die bei der Stadt Münster vorhandenen 
Unterlagen mit den jetzigen Gebäuden zu 
vergleichen, plant das Bauordnungsamt eine 
Bestandsaufnahme vor Ort. 
 
 
 
Bestandsaufnahme – Wie geht das? 
 
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfah- 
ren werden die Festsetzungen des Bebau- 
ungsplanes berücksichtigt; dies gilt auch für 
die Belange des Wasser- und Landschafts- 
schutzes. 
 
Um die genaue Situation auch dort feststel- 
len zu können, wo in den letzten Jahren 
keine Genehmigungsverfahren durchgeführt 
wurden, sollen diese Grundstücke – wie in 
anderen Bereiche der Werse auch - besich- 
tigt und die vorhandenen Gebäude erfasst 
werden.  
 
Die Ortsbesichtigung erfolgt zusammen mit 
Ihnen nach einer Terminabsprache. 
 
Die Feststellungen vor Ort werden mit den 
im Bauordnungsamt vorhandenen Unterla- 
gen verglichen und Sie werden dann über 
das Ergebnis informiert.  
 
Ein weiterer Schwerpunkt wird die naturnahe 
Gestaltung des Ufers sein. Gemeinsam mit 
Ihnen wollen wir hier nach guten Lösungen 
suchen.  
  
 
 
Zuhause am Laerer Werseufer? 
 
So gern Sie sich am Laerer Werseufer auf- 
halten, der Bebauungsplan spricht eine 
deutliche Sprache: 
 
Das Laerer Werseufer ist ein Wochenend- 
hausgebiet. 
 
Das heißt, Sie dürfen hier nicht Ihren Dau- 
erwohnsitz haben.  
 
 
 
Sind Neubauten erlaubt? 
 
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit ein 
neues Wochenendhaus oder z.B. eine Gerä- 
tehütte entsprechend der Rahmenbedin- 
gungen des Bebauungsplanes zu errichten.  
 
Neben den Bestimmungen des Bebauungs- 
planes sind auch die der Landesbauordnung 
zu beachten.  
 
Aber es gibt auch Einschränkungen, die 
besonders für Grundstücke gelten, die im 
Überschwemmungsgebiet der Werse liegen: 
 
Neubauten sind nur außerhalb des festge- 
setzten Überschwemmungsgebietes mög- 
lich.  
 
 
Unser Tipp: 
 
 
Wenn Sie etwas Neues bauen möchten, 
lassen Sie sich vorher hier im Haus beraten. 
Die Ansprechpartner hierfür finden Sie auf 
der Rückseite des Informationsblattes. 
 
 
… und das Wersekonzept? 
 
 
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt es 
entlang  der gesamten Werse ein sog.  
„Wersekonzept“, das von der Stadt Münster 
beschlossen wurde. 
 
Ziel ist es sowohl die Abwasserbeseitigung 
zu optimieren als auch die Uferzonen so 
naturnah wie möglich zu gestalten. 
 
Werden im Rahmen der Umsetzung des 
Konzeptes ungenehmigte bauliche Anlagen 
festgestellt, können diese ggf. für einen Zeit- 
raum von 10 Jahren geduldet werden.  
 
Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes 
wurde zunächst eine Berücksichtigung des 
Laerer Werseufers im Rahmen des Werse- 
konzeptes zurück gestellt.  
 
Nunmehr soll sich die geplante Be- 
standsaufnahme an dem bisherigen Verfah- 
ren innerhalb des Wersekonzeptes orientie- 
ren.

Berichtsvorlage

7952 Zeichen

V/0503/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bauordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauung an der Werse 
Bericht über die derzeitige und weitere Vorgehensweise der Verwaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Anlass des Berichts 
 
Aufgrund des 2001 beschlossenen Wersekonzeptes soll diese Berichtsvorlage – wie die bisheri-
gen Berichtsvorlagen auch – einen Überblick über die Erfahrungen und getroffenen Maßnahmen 
geben: 
 
1. Bestandsaufnahme und Beteiligung der Eigentümer/innen und Pächter/innen der 
Grundstücke 
 
 a) Informationsmaterial 
 
Auch während der Umsetzung des Wersekonzeptes werden das Informationsschreiben 
und auch das dazugehörige Faltblatt an neue Pächter von Grundstücken im Bereich der 
Werse versandt. Weitere Informationsschreiben zu einzelnen Fragestellungen werden bei 
entsprechenden Anlässen erarbeitet und versandt (z. B. zur Problematik von Zaunanla-
gen im Uferbereich bzw. am Wersewanderweg). 
 
       b) Ortsbesichtigungen bzw. Bestandsaufnahmen 
 
Die Ortsbesichtigungen und Bestandsaufnahmen sind weitgehend abgeschlossen. Weite-
re Ortsbesichtigungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Zusicherungen. Diese 
Überprüfungen werden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz sowie dem Tiefbauamt durchgeführt. Insbesondere auch Anfragen von Päch-
ter/innen und Eigentümer/innen zur Uferbepflanzung bzw. Rückbau von Uferanlagen wer-
den im Rahmen von Ortsbesichtigungen beantwo rtet. Regelmäßig werden zusätzlich 
Vorlagen-Nr.: 
V/0503/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klose 
Ruf: 
492 63 04 
E-Mail: 
KloseA@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.06.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0503/2007 
 
Kontrollen im Bereich der Werse durchgeführt um bauliche Veränderungen etc. ohne Ge-
nehmigung feststellen zu können. 
 
 c) Anwohnerversammlungen 
 
Im Rahmen der Optimierung der Abwasserbeseitigung wurden und werden auch zukünf-
tig Anwohnerversammlungen durchgeführt.  
  
Für den Bereich Reetbusch, Herlenbusch und Wersetimpen wurden z.B. eine Gesamtin-
formationsveranstaltung durchgeführt und später noch einzelne Anwohnerversammlun-
gen vor Ort für die jeweilige Straße. Vor Ort konnten dann noch spezifische Fragestellun-
gen geklärt werden.  
  
 
2. Zusicherungen  / Duldungen für von baulichen Anlagen  
 
 Entsprechend dem in der Berichtsvorlage 151/2004 geschilderten Verfahren werden die Zu-
sicherungen und Duldungen vorbereitet und an die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen 
bzw. Pächter/innen versandt. Sofern erforderlich, werden die Umsetzung der Auflagen – z.B. 
Anpflanzungen – vor Ort zusammen mit den Betroffenen und den beteiligten Fachämtern de-
tailliert besprochen.  
 
 
3. Ordnungsrechtliche Maßnahmen 
 
 Im Rahmen des Wersekonzeptes wurden bisher insgesamt 42 ordnungsrechtliche Maßnah-
men eingeleitet. Hierbei handelt es sich überwi egend um die Beseitigung von baulichen An-
lagen, Stilllegungsverfügungen bzw. Durchsetzung des Betretungsrechts. 
 
 Vor dem Verwaltungsgericht Münster wurden zwischenzeitlich 4 Verfahren terminiert. 3 Ver-
fahren endeten mit einer Rücknahme der Klage, da keine Aussicht auf Erfolg bestand; in ei-
nem Fall wurde die Klage als unbegründet zurück gewiesen.  
 
 Ein Verfahren zur Bestätigung des Bestandschutzes eines Wochenendhauses befindet sich 
derzeit im Widerspruchsverfahren. 
 
 Nutzungsuntersagungen bzw. weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen im Zusam-
menhang mit einer Grundablehnung des Wersekonzeptes durch den Betroffenen mussten 
bisher nicht erfolgen.  
 
 Bisher wurden insgesamt 4 Wochenendhäuser und weitere  Nebenanlagen  beseitigt. Die 
Beseitigung der Wochenendhäuser erforderten keine Ordnungsverfügungen. 
 
 
4. Übersicht der bisher durchgeführten Maßnahmen (Stand 01.07.2007) 
 
 a) Bestandsaufnahme – Ortsbesichtigungen / Erfassungen 
 
  
Anzahl der 
Grundstücke ins-
gesamt 
Bebaute 
Grundstücke 
(bisher) 
Ortsbesichtigungen Anzahl der baulichen 
Anlagen auf den er-
fassten Grundstücken 
 
775 689 578 952

3 
V/0503/2007 
 
 b) Zusicherungen / Duldungen / Rechtl. Bewertungen (je Grundstück) 
 
  
Zusicherungen Duldungen Rechtl. Bewertungen; 
Stellungnahmen *) 
 
Abschlussverfügungen
 
161 109 105 232 
 
 
*) Hierbei handelt es sich um Stellungnahm en zu Anfragen hinsichtlich Bestandschutz, 
Erhaltungsmaßnahmen, vorhandenen Genehmigungs unterlagen etc. Diese Stellungnah-
men werden zumeist vor Versand der Duldungen bzw. Zusicherungen von den Betroffe-
nen beantragt oder aber zu Verkaufsverhandlungen benötigt. 
 
c) Erschließungsmaßnahmen  
 
Zwischenzeitlich wurden folgende Bereiche an die Kanalisation angeschlossen bzw. de-
ren Anschluss wird vorbereitet 
 
  
Anschluss erfolgt Vorbereitungen abge-
schlossen 
Planung 2007/2008 
 
Wersewinkel (Teilbe-
reich) 
Reetbusch Wersewinkel (weiterer Teilbe-
reich) 
Links der Werse Herlenbusch Wersedaipe 
Sudmühlenstraße 201 – 
215 
Wersetimpen Pleistertimpen 
Hofkamp (Teilbereich)   
Avendruper Straße   
Am Hof zur Linde (Rest-
anschlüsse) 
  
Hengstlake (Resta-
nanschlüsse) 
  
 
 
5.  Laerer Werseufer 
 
       a) Bisheriges Verfahren 
 
Der Bebauungsplan Nr. 448 für den Bereich Laerer Werseufer ist seit dem 26.05.2006 in 
Kraft. Aufgrund des Bebauungsplanes wurde der Bereich bisher noch nicht flächende-
ckend erfasst. Eine Erfassung erfolgt nur sofern hier bauliche Veränderungen festgestellt 
bzw. ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Dies war bisher bei Stilllegungen 
bzw. Feststellung von Dauerwohnsitzen nach dem 01.03.2001 erforderlich.  
 
 b) Bestandsaufnahme 
 
Die Bestandsaufnahme wird sich an dem bisherigen Verfahren zum Wersekonzept orien-
tieren. Es ist eine vollständige Bestandsaufnahme vorgesehen, da vermutlich das Gros 
der baulichen Anlagen (vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes) dort nicht mehr den ur-
sprünglichen Genehmigungen entspricht und ggf. auch weitere bauordnungsrechtliche 
Probleme vorhanden sind. Die Nutzer der jewe iligen Grundstücke werden ebenfalls durch 
ein entsprechendes Informationsschreiben und –blatt hierüber informiert. Dieses Informa-
tionsmaterial ist als Anlage beigefügt.

4 
V/0503/2007 
 
        c) Maßnahmen 
 
Sofern die vorhandenen baulichen Anlagen – keine Neuerrichtungen entsprechend dem 
Bebauungsplan – noch den ursprünglichen Genehmigungen entsprechen, könnte daraus 
ein Anspruch auf Bestätigung des Bestandschutzes entstehen, denn mindestens seit dem 
verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2001 ist von einem faktischen Sondergebiet auszu-
gehen.  Bei Vorhaben, die keinen Bezug auf Bestandschutz erlauben und auch zu den 
aktuellen Festsetzungen in Widerspruch stehen, soll eine befristete Duldung analog zum 
Wersekonzept erfolgen. 
 
        d) Dauerwohnsitze 
 
Im Bereich Laerer Werseufer sind bekanntermaßen einige Dauerwohnsitze vorhanden. 
Gegen Dauerwohnsitze, die nach dem Stichtag des Wersekonzeptes aufgenommen wur-
den, werden ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet. 
 
Gegen die bisher erlassenen Ordnungsverfügungen wurden jeweils Klagen vor dem Ver-
waltungsgericht Münster erhoben, die dann jedoch im Erörterungstermin zurück genom-
men wurden, da für die Klagen keine Aussicht auf Erfolg bestand.  
 
Insbesondere nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 23.10.2006 bei 
einem ähnlich gelagerten Sachverhalt wurde deutlich, dass der Bestandschutz für ein 
Wochenendhaus vollständig untergeht, sofern das Wochenendhaus ungenehmigt zum 
Dauerwohnsitz umgenutzt wurde. Eine vollständige Nutzungsuntersagung wäre dann zu-
lässig.  
 
Für die Dauerwohnsitze, die vor dem Stichtag 01.03.2001 datieren, ist eine befristete Dul-
dung analog zum Wersekonzept geplant.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
 
Anlagen: 
 
Informationsschreiben  
Informationsblatt

Anlage 1, Informationsschreiben

3104 Zeichen

... 
 
Postanschrift: Stadt Münster • 48127 Münster 
 
 
 
 
 
Grundstücke in Münster, Laerer Werseufer...... 
hier: Bestandsaufnahme  
 
 
 
Sehr geehrte…………… , 
 
 
wie Ihnen sicherlich bekannt ist, besteht für den B ereich Laerer Werseufer seit Mai dieses Jahres 
ein Bebauungsplan. Dieser Bebauungsplan entstand au fgrund von mehreren Klageverfahren vor 
dem Verwaltungsgericht Münster. Das Verwaltungsgeri cht Münster beurteilte den Bereich Laerer 
Werseufer nicht mehr als Außenbereich sondern als Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“.  
 
Der nunmehr rechtskräftige Bebauungsplan enthält ei ne Vielzahl von Festsetzungen, die im 
Rahmen von Bauantragsverfahren beachtet und berücksichtigt werden. 
 
Im Bereich Laerer Werseufer befinden sich jedoch be reits seit vielen Jahrzehnten Wochenend- 
häuser, Bootshäuser etc. Um den gesamten Bestand an  baulichen Anlagen in diesem Bereich 
feststellen zu können, ist eine Ortsbesichtigung er forderlich. In diesem Zusammenhang werden 
die baulichen Anlagen besichtigt und erfasst und sp äter mit den hier vorliegenden Genehmigun- 
gen verglichen. Zusätzliche Informationen finden Sie noch in dem beigefügten Informationsblatt 
  
Sofern bauliche Anlagen auf dem Grundstück bisher n icht genehmigt wurden, jedoch nach den 
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes geneh migungsfähig wären, kann ggf. eine Be- 
lassung ausgesprochen werden.  
 
Für bauliche Anlagen die nicht genehmigt und auch n icht genehmigungsfähig sind, aber vor dem 
Stichtag 01.03.2001 errichtet wurden, kommt ggf. ei ne befristete Duldung analog zum Wersekon- 
zept in Betracht.  
 
DER 
OBERBÜRGERMEISTER  
 
BAUORDNUNGSAMT 
 
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33 
 
Auskunft erteilt: 
Frau Klose 
Zimmer:  27 
Telefon:  0251/492 - 63 04 
Telefax: 0251/492 - 77 56 
E-Mail: 
KloseA@stadt-muenster.de 
	 : 
Mo,Mi,Fr 08.00 - 12.00 
Do 15.00 - 18.00 
            
Konten der Stadtkasse  Zentrale Verbindungen  
Sparkasse Münsterland Ost Kto.-Nr. 752 (BLZ 400 501  50) IBAN: DE10400501500000000752, BIC/SWIFT: WELAD ED1MST   Hauptvermittlung (0251) 492-0 
Commerzbank Münster Kto.-Nr. 393 2100 (BLZ 400 400 28) Deutsche Bank Münster Kto.-Nr. 0470 005 (BLZ 40 0 700 80) Telefax (0251) 492-7700 
Postbank Dortmund Kto.-Nr. 21 1 36 461 (BLZ 440 100  46) Dresdner Bank Münster Kto.-Nr. 606 465 600 (BL Z 400 800 40) Stadtverwaltung@stadt-muenster.de 
SEB Kto.-Nr. 1 010 305 100 (BLZ 400 101 11) Volksba nk Münster eG Kto.-Nr. 4 200 800 (BLZ 401 600 50) w ww.muenster.de/stadt 
Bankhaus Lampe Münster Kto.-Nr. 306 002 (BLZ 480 20 1 51) WestLB AG Kto.-Nr. 61 226 (BLZ 400 500 00)  
Datum und Zeichen Ihres Schreibens: Mein Zeichen (B itte angeben): Münster,       
      63.11.0012

- 2 - 
 
 
Über das Ergebnis dieser Ortsbesichtigung werden Si e dann schriftlich informiert.  Damit ich mit 
Ihnen einen Termin für die Ortsbesichtigung vereinb aren kann, bitte ich um einen kurzen Rückruf 
in den nächsten Tagen. 
 
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Verfahren haben, stehe ich Ihnen unter der o.a. Rufnummer 
zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Klose

Anlage 2, Faltblatt Seite 2

659 Zeichen

448 
 
 
 
Impressum 
Herausgeberin:  Stadt Münster 
  Bauordnungsamt 
  Presse- und Informationsamt  
Juli 2007, 100 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schon Fragen? 
 
Falls Sie vorab oder auch nach der Besichti- 
gung noch Fragen zu diesem Thema haben, 
sprechen Sie uns bitte an: 
 
 
Allgemeines  
 
Antje Klose   
 492- 63 04 
Bauordnungsamt 
 
Baugenehmigungen 
 
Stefanie Habich  
 492- 63 45 
Bauordnungsamt 
 
 
Bebauungsplan  
 
Georg Tönnesmann 
 492- 6133 
(Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung) 
 
 
Uferbereiche, Landschaftsschutz 
 
Wolfgang Tost  
 492- 67 14 
 
Martin Krabbe   492- 67 26 
(Amt für Grünflächen und Umweltschutz)

Beratungsverlauf (4)

14.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.08.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.08.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Sudmühlenstraße 201
  • Avendruper Straße
  • Laerer Werseufer
  • Albersloher Weg 33
  • Links der Werse
  • Pleistertimpen
  • Am Hof zur Linde
  • Wersetimpen
  • Reetbusch
  • Herlenbusch
  • Wersewinkel
  • Wersedaipe
  • Hengstlake
  • Werse
  • Hofkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0503/2007
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37