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AN/1057/2025

Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen“ vor Bebauung"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 03.07.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3215 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 
 
AN/1057/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.07.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend 
"Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen„ vor Bebauung" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung nächsten 
Sitzung des Rates am 03.07.2025 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlusstext des o.g. Antrages wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem BUND für die Flächen der Gleueler Wiesen 
eine Grunddienstbarkeit einzuräumen, die den Nutzungszweck als artenreiche 
Wiese für die Dauer von 29 Jahren als Grünfläche im Grundbuch sichert. Durch 
diese Grunddienstbarkeit soll jede Art von Aufbauten auf dem Grundstück ausge-
schlossen werden. 
 
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Pflegevereinba-
rung für die Grünfläche mit dem BUND geschlossen werden sollte, oder ob die 
Pflege weiterhin durch die Stadt – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen er-
folgen sollte. Sollte die Pflege weiterhin städtisch erfolgen können, so ist dies vor-
zugsweise umzusetzen. 
 
3. Der Beschluss des Rates vom 01.10.2024 (AN 1346/2024) wird bekräftigt. Die 
Verwaltung wird beauftragt, zeitnah, gemeinsam mit dem 1.FC Köln und den Ver-
einen geeignete Alternativflächen zu finden. 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
 
Der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Bestellung eines Erbbaurechtes 
zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fuß-
ball-Leistungszentrum für den Profi- und Nachwuchsbereich beschlossen. Sowohl die bauli-
che Umsetzung als auch die Intensivierung der Nutzung der Sportanlagen durch den Ausbau 
stellt eine große Belastung für den sensiblen Freiraum Äußerer Grüngürtel dar. Die negati-
ven Auswirkungen der Baumaßnahmen gilt es vor Ort aufzufangen. Dafür kommt die be-
nachbarte Fläche der Gleueler Wiese infrage, für die bereits die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans eingeleitet wurde mit dem Ziel, die Gleueler Wiesen planungsrechtlich dauerhaft 
als Grünfläche zu sichern. 
Diese planungsrechtlich geschützte Fläche soll nun durch die Einräumung der Grunddienst-
barkeit ökologisch weiter aufgewertet werden. Durch die Eintragung im Grundbuch sollen 
jegliche Aufbauten im Bereich der Gleueler Wiesen ausgeschlossen werden. 
Die zuvor ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Erbbaurechtsbestellung der Fläche für einen 
Naturschutzverband ist rechtlich nicht umsetzbar (Stellungnahme 1857/2025). Dennoch soll 
die Verwaltung prüfen, inwiefern im Rahmen einer Pflegevereinbarung die Expertise des 
BUND für die weitere Pflege der artenreichen Wiesen genutzt werden kann. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
GRÜNE-Fraktionsge-
schäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäfts-
führer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

03.07.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1057/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
03.07.2025
Erstellt
03.07.2025 09:34