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Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen“ vor Bebauung"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1057/2025 vom 03.07.2025

Stand: Am 03.07.2025 im Rat endgültig abgelehnt.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 AN/1057/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.1.6 Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend "Dauerhafte Sicherung der „Gleueler Wiesen„ vor Bebauung" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung nächsten Sitzung des Rates am 03.07.2025 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlusstext des o.g. Antrages wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem BUND für die Flächen der Gleueler Wiesen eine Grunddienstbarkeit einzuräumen, die den Nutzungszweck als artenreiche Wiese für die Dauer von 29 Jahren als Grünfläche im Grundbuch sichert. Durch diese Grunddienstbarkeit soll jede Art von Aufbauten auf dem Grundstück ausge- schlossen werden. 2. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Pflegevereinba- rung für die Grünfläche mit dem BUND geschlossen werden sollte, oder ob die Pflege weiterhin durch die Stadt – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen er- folgen sollte. Sollte die Pflege weiterhin städtisch erfolgen können, so ist dies vor- zugsweise umzusetzen. 3. Der Beschluss des Rates vom 01.10.2024 (AN 1346/2024) wird bekräftigt. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah, gemeinsam mit dem 1.FC Köln und den Ver- einen geeignete Alternativflächen zu finden. Begründung: - 2 - Der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Bestellung eines Erbbaurechtes zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes und dazugehöriger Nebenanlagen für ein Fuß- ball-Leistungszentrum für den Profi- und Nachwuchsbereich beschlossen. Sowohl die bauli- che Umsetzung als auch die Intensivierung der Nutzung der Sportanlagen durch den Ausbau stellt eine große Belastung für den sensiblen Freiraum Äußerer Grüngürtel dar. Die negati- ven Auswirkungen der Baumaßnahmen gilt es vor Ort aufzufangen. Dafür kommt die be- nachbarte Fläche der Gleueler Wiese infrage, für die bereits die Aufstellung eines Bebau- ungsplans eingeleitet wurde mit dem Ziel, die Gleueler Wiesen planungsrechtlich dauerhaft als Grünfläche zu sichern. Diese planungsrechtlich geschützte Fläche soll nun durch die Einräumung der Grunddienst- barkeit ökologisch weiter aufgewertet werden. Durch die Eintragung im Grundbuch sollen jegliche Aufbauten im Bereich der Gleueler Wiesen ausgeschlossen werden. Die zuvor ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Erbbaurechtsbestellung der Fläche für einen Naturschutzverband ist rechtlich nicht umsetzbar (Stellungnahme 1857/2025). Dennoch soll die Verwaltung prüfen, inwiefern im Rahmen einer Pflegevereinbarung die Expertise des BUND für die weitere Pflege der artenreichen Wiesen genutzt werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsge- schäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäfts- führer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 03.07.2025

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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