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0293/2019

Sachstandsbericht der Sportverwaltung zur aktuellen Teilnahme an Förderprogrammen

Mitteilung Ausschuss 23.01.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 31.01.2019, TOP 6.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6620 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 0293/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 31.01.2019 
 
Sachstandsbericht der Sportverwaltung zur aktuellen Teilnahme an Förderprogrammen 
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitions-
fördergesetz (KInvFG)) 
 Sanierung des Umkleidehauses auf der Sportanlage Merianstr., Köln-Chorweiler (städtische 
Maßnahme) 
Mit Ratsbeschluss vom 10.05.2016 wurde auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der 
Bezirksregierung Köln vom 08.10.2015 die Förderung diese Maßnahme aus den bewilligten 
Fördermitteln auf der Grundlage des o. g. Förderprogramms festgelegt. Die Maßnahme wurde 
bei der Bezirksregierung Köln angemeldet und als förderfähig eingestuft. Nach den Vorgaben 
des Programms können Investitionen gefördert werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 voll-
ständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden. 
Die Kosten der Maßnahme wurden mit voraussichtlich 2.000.000,- € festgestellt. Aus dem 
Förderprogramm erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 1.651.738,- €. Momentan befindet 
sich ein entsprechender Baubeschluss in der abschließenden Beratung. Derzeit gehen die 
Planungen von einer Umsetzung der Maßnahme ab Sommer 2019 aus. 
Zuweisung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem 
Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 
 Errichtung eines neuen Vereinsheims auf der Sportanlage Zaunhofstr. durch den SC Mesche-
nich (Vereinsmaßnahme) 
Im Rahmen des o. g. Förderprogramms wurde der Stadt Köln ein Zuschuss in Höhe von 
446.211,- € - zur Weiterleitung an den SC Meschenich zur Errichtung eines neuen Vereins-
heims mit Gesamtkosten in Höhe von 557.764,- € bewilligt. Seitens der Stadt wird - entspre-
chend der Fördervoraussetzungen - die Maßnahme mit 55.776,50 € unterstützt. Der gleiche 
Betrag ist durch den SC Meschenich als Eigenanteil aufzubringen. Die Maßnahme konnte 
mittlerweile vollständig abgeschlossen werden und befindet sich nunmehr in der Schlussab-
rechnung. Die Mittel des Landes wurden in voller Höhe abgerufen. 
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 
 Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße (städtische Maßnahme) 
In dem Förderprogramm werden 90% der förderfähigen Kosten gefördert, davon 15% vom 
Land NRW und 75% vom Bund. Der Eigenanteil der Stadt Köln beträgt 10%. Der Stadt Köln 
wurde eine Bewilligung in Höhe von 927.000€ ausgestellt. 
Der Entwurf und die Kostenberechnung wurden durch das Sportamt erstellt. Vom Rechnungs-
prüfungsamt wurden die Kosten auf 1.000.000,- € korrigiert. Der entsprechende Baubeschluss 
liegt vor. Die Fördermaßnahme muss bis 2021 abgeschlossen sein. Aktuell wird der Bauan-
trag erstellt.

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Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018 und 2019 
 Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 2 (städtische Maßnahme) 
Am 23.07.2018 wurde durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik ein Förderantrag bei 
der Bezirksregierung gestellt. Der Antrag enthielt vier Baumaßnahmen, von denen die Sanie-
rung der Sportanlage auf dem hintersten Platz gelistet war. Die Förderung der Maßnahme 
wurde nicht bewilligt. 
Die Förderung der Baumaßnahme wurde Ende 2018 durch das Amt für Stadtentwicklung und 
Statistik erneut beantragt. Im Sommer 2019 wird über die Bewilligung entschieden. 
Die Zuwendungsfähigen Ausgaben belaufen sich auf 2.183.293€, von denen durch die Stadt 
Köln ein Eigenanteil von 10% getragen werden müsste. Die beantragte Zuwendung beträgt 
demnach 1.964.964,- €. 
Der Entwurf und die Kostenberechnung wurden durch das Sportamt für Varianten mit dem 
Großspielfeld als Kunststoffrasen und Sportrasen erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die 
Kosten für die Variante mit Kunststoffrasen in Höhe von 2,10 Mio. € und für die Variante mit 
Sportrasen mit 1,96 Mio. € bestätigt. 
Derzeit wird durch das Sportamt, unter Einbeziehung weiterer Ämter, eine Endscheidungs-
grundlage für die beiden Varianten erarbeitet, die für den Baubeschluss erforderlich ist. Hierzu 
soll es zeitnah einen Termin mit politischen Vertretern und den Nutzern der Anlage geben, so-
dass der Baubeschluss entsprechend vorbereitet werden kann. 
Förderprogramm Gute Schule 2020 (NRW.BANK und Land NRW) 
Im Rahmen des Förderprogramms Gute Schule wurden seitens des Sportamtes mehrere 
Sportanlagen der Schulverwaltung zur Förderung vorgeschlagen. Folgende beide Anlagen er-
füllen die Förderrichtlinien und werden mit Mitteln aus dem Förderprogramm durch die Schul-
verwaltung finanziert. Die Projektleitung erfolgt durch Mitarbeiter des Sportamtes. 
 Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1, Köln-Urbach 
(städtische Maßnahme) 
Im Zuge der Sanierung wird das Tennen-Großspielfeld in Kunststoffrasen umgebaut und mit 
neuen Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren, Trainerbänken etc. ausgestattet. Die 400m Tennen-
laufbahn und die Segmente werden zurückgebaut, die erforderlichen Gehwege und Verkehrs-
flächen angelegt. Der bestehende Parkplatz soll nach Bedarf erweitert werden. Für den Ver-
einssport sind ein Umkleidegebäude und für das städtische Pflegepersonal Räumlichkeiten 
und Lagerstätte für Maschinen und Pflegegeräte geplant. Der Bau der neuen Flutlichtanlage 
wird durch die Rheinenergie geplant und umgesetzt. 
Aus dem Förderprogramm Gute Schule werden seitens der Schulverwaltung Finanzmittel in 
Höhe von 2,70 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Sportamt hat mit der Erstellung eines Kon-
zeptes begonnen, für die Planung des Gebäudes wird die Gebäudewirtschaft beauftragt. 
 Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Köln-Ostheim (städtische 
Maßnahme) 
Die Sanierung umfasst den Umbau des Tennen-Großspielfeld in Kunststoffrasen und der 
Tennenlaufbahn in Kunststoff. Umlaufende Wege und die Spielfeldbarriere sollen soweit mög-
lich erhalten bleiben. Zusätzlich wird das Spielfeld mit Ballfangzäunen ausgestattet. In den 
Segmenten ist neben Hoch-, Weitsprung und Kugelstoß eine Fitnessanlage eingeplant. Im Be-
reich des Kleinspielfeldes soll eine Sanierung des Belags erfolgen. Der Bau der neuen Flut-
lichtanlage wird durch die Rheinenergie geplant und umgesetzt. 
Aus dem Förderprogramm Gute Schule werden seitens der Schulverwaltung Finanzmittel in 
Höhe von 1,80 Mio. € zur Verfügung gestellt. Derzeit werden der Entwurf und die Kostenbe-
rechnung durch das Sportamt erstellt. Nach Abstimmung mit den Nutzern, werden die Unter-
lagen beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht und der Baubeschluss vorbereitet.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Sportausschuss
TOP 6.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0293/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.01.2019
Erstellt
21.01.2019 18:07