0293/2019
Sachstandsbericht der Sportverwaltung zur aktuellen Teilnahme an Förderprogrammen
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0293/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 31.01.2019 Sachstandsbericht der Sportverwaltung zur aktuellen Teilnahme an Förderprogrammen Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitions- fördergesetz (KInvFG)) Sanierung des Umkleidehauses auf der Sportanlage Merianstr., Köln-Chorweiler (städtische Maßnahme) Mit Ratsbeschluss vom 10.05.2016 wurde auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 08.10.2015 die Förderung diese Maßnahme aus den bewilligten Fördermitteln auf der Grundlage des o. g. Förderprogramms festgelegt. Die Maßnahme wurde bei der Bezirksregierung Köln angemeldet und als förderfähig eingestuft. Nach den Vorgaben des Programms können Investitionen gefördert werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 voll- ständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden. Die Kosten der Maßnahme wurden mit voraussichtlich 2.000.000,- € festgestellt. Aus dem Förderprogramm erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 1.651.738,- €. Momentan befindet sich ein entsprechender Baubeschluss in der abschließenden Beratung. Derzeit gehen die Planungen von einer Umsetzung der Maßnahme ab Sommer 2019 aus. Zuweisung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 Errichtung eines neuen Vereinsheims auf der Sportanlage Zaunhofstr. durch den SC Mesche- nich (Vereinsmaßnahme) Im Rahmen des o. g. Förderprogramms wurde der Stadt Köln ein Zuschuss in Höhe von 446.211,- € - zur Weiterleitung an den SC Meschenich zur Errichtung eines neuen Vereins- heims mit Gesamtkosten in Höhe von 557.764,- € bewilligt. Seitens der Stadt wird - entspre- chend der Fördervoraussetzungen - die Maßnahme mit 55.776,50 € unterstützt. Der gleiche Betrag ist durch den SC Meschenich als Eigenanteil aufzubringen. Die Maßnahme konnte mittlerweile vollständig abgeschlossen werden und befindet sich nunmehr in der Schlussab- rechnung. Die Mittel des Landes wurden in voller Höhe abgerufen. Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017 Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße (städtische Maßnahme) In dem Förderprogramm werden 90% der förderfähigen Kosten gefördert, davon 15% vom Land NRW und 75% vom Bund. Der Eigenanteil der Stadt Köln beträgt 10%. Der Stadt Köln wurde eine Bewilligung in Höhe von 927.000€ ausgestellt. Der Entwurf und die Kostenberechnung wurden durch das Sportamt erstellt. Vom Rechnungs- prüfungsamt wurden die Kosten auf 1.000.000,- € korrigiert. Der entsprechende Baubeschluss liegt vor. Die Fördermaßnahme muss bis 2021 abgeschlossen sein. Aktuell wird der Bauan- trag erstellt. 2 Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018 und 2019 Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 2 (städtische Maßnahme) Am 23.07.2018 wurde durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt. Der Antrag enthielt vier Baumaßnahmen, von denen die Sanie- rung der Sportanlage auf dem hintersten Platz gelistet war. Die Förderung der Maßnahme wurde nicht bewilligt. Die Förderung der Baumaßnahme wurde Ende 2018 durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik erneut beantragt. Im Sommer 2019 wird über die Bewilligung entschieden. Die Zuwendungsfähigen Ausgaben belaufen sich auf 2.183.293€, von denen durch die Stadt Köln ein Eigenanteil von 10% getragen werden müsste. Die beantragte Zuwendung beträgt demnach 1.964.964,- €. Der Entwurf und die Kostenberechnung wurden durch das Sportamt für Varianten mit dem Großspielfeld als Kunststoffrasen und Sportrasen erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kosten für die Variante mit Kunststoffrasen in Höhe von 2,10 Mio. € und für die Variante mit Sportrasen mit 1,96 Mio. € bestätigt. Derzeit wird durch das Sportamt, unter Einbeziehung weiterer Ämter, eine Endscheidungs- grundlage für die beiden Varianten erarbeitet, die für den Baubeschluss erforderlich ist. Hierzu soll es zeitnah einen Termin mit politischen Vertretern und den Nutzern der Anlage geben, so- dass der Baubeschluss entsprechend vorbereitet werden kann. Förderprogramm Gute Schule 2020 (NRW.BANK und Land NRW) Im Rahmen des Förderprogramms Gute Schule wurden seitens des Sportamtes mehrere Sportanlagen der Schulverwaltung zur Förderung vorgeschlagen. Folgende beide Anlagen er- füllen die Förderrichtlinien und werden mit Mitteln aus dem Förderprogramm durch die Schul- verwaltung finanziert. Die Projektleitung erfolgt durch Mitarbeiter des Sportamtes. Generalsanierung der Sportanlage Humboldtstraße, Platz 1, Köln-Urbach (städtische Maßnahme) Im Zuge der Sanierung wird das Tennen-Großspielfeld in Kunststoffrasen umgebaut und mit neuen Ballfangzäunen, Spielfeldbarrieren, Trainerbänken etc. ausgestattet. Die 400m Tennen- laufbahn und die Segmente werden zurückgebaut, die erforderlichen Gehwege und Verkehrs- flächen angelegt. Der bestehende Parkplatz soll nach Bedarf erweitert werden. Für den Ver- einssport sind ein Umkleidegebäude und für das städtische Pflegepersonal Räumlichkeiten und Lagerstätte für Maschinen und Pflegegeräte geplant. Der Bau der neuen Flutlichtanlage wird durch die Rheinenergie geplant und umgesetzt. Aus dem Förderprogramm Gute Schule werden seitens der Schulverwaltung Finanzmittel in Höhe von 2,70 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Sportamt hat mit der Erstellung eines Kon- zeptes begonnen, für die Planung des Gebäudes wird die Gebäudewirtschaft beauftragt. Generalsanierung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Köln-Ostheim (städtische Maßnahme) Die Sanierung umfasst den Umbau des Tennen-Großspielfeld in Kunststoffrasen und der Tennenlaufbahn in Kunststoff. Umlaufende Wege und die Spielfeldbarriere sollen soweit mög- lich erhalten bleiben. Zusätzlich wird das Spielfeld mit Ballfangzäunen ausgestattet. In den Segmenten ist neben Hoch-, Weitsprung und Kugelstoß eine Fitnessanlage eingeplant. Im Be- reich des Kleinspielfeldes soll eine Sanierung des Belags erfolgen. Der Bau der neuen Flut- lichtanlage wird durch die Rheinenergie geplant und umgesetzt. Aus dem Förderprogramm Gute Schule werden seitens der Schulverwaltung Finanzmittel in Höhe von 1,80 Mio. € zur Verfügung gestellt. Derzeit werden der Entwurf und die Kostenbe- rechnung durch das Sportamt erstellt. Nach Abstimmung mit den Nutzern, werden die Unter- lagen beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht und der Baubeschluss vorbereitet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0293/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.01.2019
- Erstellt
- 21.01.2019 18:07