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1677/2022

Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68439/03, Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz

Mitteilung Ausschuss 23.05.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.08.2022, TOP 7.2.3

Anlage 5 Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 6 Festsetzungen Pflanzliste

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Ansehen

Anlage 2 Begründung

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Infrastrukturplan Blatt 2

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Ansehen

Anlage 7 Sortimentsliste

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

zu Anlage 2 **URKUNDE**

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Ansehen

Anlage 3 Infrastrukturplan Blatt 1

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Ansehen

Anlage 5 Festsetzungen

36072 Zeichen

1 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
I Textliche Festsetzungen  
1. Art der baulichen Nutzung  
1.1 Für das Gewerbegebiet GE Hafenamt werden folgende Festsetzungen getroffen: 
1.1.1 Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. 
1.1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigen 
Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig.  
1.1.3 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle und 
bordellartige Betriebe nicht zulässig. 
1.1.4 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, die 
einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen 
Betriebsbereiches darstellen, nicht zulässig. 
1.1.5 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für 
Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO, die dem 
Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse 
untergeordnet sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 
1.1.6 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
1.2 Für das Gewerbegebiet GE BF Ost04 werden folgende Festsetzungen getroffen: 
1.2.1 Zulässig sind Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die das Wohnen nicht 
wesentlich stören. 
1.2.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigen 
Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen nach § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig, 
ausgenommen hiervon sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge. 
1.2.3 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Bordelle und 
bordellartige Betriebe nicht zulässig. 
1.2.4 Gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) 
Einzelhandelsbetriebe unzulässig.  
Abweichend hiervon können ausnahmsweise zugelassen werden: 
- an den Endverbraucher gerichtete Verkaufsstätten von Gewerbebetrieben, in denen 
zentrenrelevante Sortimente im Sinne der als Anlage beigefügten Kölner Sortiments-
liste angeboten werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen und funktiona-
Anlage 5

2 
 
len Zusammenhang mit den Gewerbebetrieben stehen sowie deren Summe an Ver-
kaufs- und Ausstellungsfläche nur einen untergeordneten Teil der Geschossfläche 
des Gewerbebetriebs einnimmt. 
- Bäckereien mit Café, Convenience-Stores oder Kiosks, die der Versorgung des kurz-
fristigen Bedarfs im Quartier Deutzer Hafen dienen. 
1.2.5 Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Anlagen, die 
einen Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen 
Betriebsbereiches darstellen, nicht zulässig. 
1.2.6 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für 
Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm 
gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
1.2.7 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Gewerbegebieten ausnahmsweise 
zulässigen Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO nicht Bestandteil des 
Bebauungsplans. 
2. Maß der baulichen Nutzung  
2.1 Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden die in der Planzeichnung festgesetzten 
Gebäudehöhen (GH) in Meter (m) über Normalhöhennull (m ü. NHN) als Höchstgrenze 
(GH max.) und/oder Mindesthöhe (GH min.) festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt die 
Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des 
Gebäudes.  
2.2 Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Mindesthöhen ausnahmsweise 
durch Anlagen der Energieversorgung im GE BF Ost 04 um höchstens 5 m 
unterschritten werden. 
2.3 Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen innerhalb des 
Gewerbegebiets GE BF Ost04 durch aufgeständerte Solaranlagen für Solarthermie oder 
Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Das höchstzulässige Maß der 
Überschreitungen beträgt 1,50 m in der Höhe. Diese Anlagen müssen mindestens um 
das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten. 
3. Überbaubare Grundstücksfläche 
3.1 Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückfläche 
innerhalb der Gewerbegebiete GE BF Ost 04 folgende Ausnahme festgesetzt:  
Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal 1,50 m 
überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 m eingehalten wird. 
3.2 Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird für die überbaubare Grundstückfläche 
innerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt folgende Ausnahme festgesetzt:

3 
 
Im Erdgeschoss darf die Baugrenze straßenseitig durch Vordächer bis maximal 1,50 m 
überschritten werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 3,00 m eingehalten wird. 
4. Verkehrsflächen  
4.1 Die festgesetzte Verkehrsfläche mit der Bezeichnung Brücke darf durch konstruktive 
Elemente der Brückenkonstruktion die Straßenbegrenzungslinie wasserseitig um bis zu 
4 m überschreiten. 
4.2 Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der Bezeichnung Promenade 
Ost zwischen Drehbrücke und der nördlichen Hafenbrücke dürfen an ihrer östlichen 
Seite um bis zu 7,00 m durch Vordächer der angrenzenden Mühlengebäude überbaut 
werden, sofern eine lichte Durchgangshöhe von 4,50 m eingehalten wird. 
5. Öffentliche Grünflächen 
5.1 Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III ist innerhalb der 
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung überdachte 
Sportfläche die Errichtung von Freiluftgastronomie sowie Versorgungs- und 
Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastronomie, der Parkanlage, den Spiel- 
und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zulässig. Die Fläche der Versorgungs- und 
Nebenanlagen inkl. der Flächen für die Außengastronomie darf eine Grundfläche von 
insgesamt höchstens 300 m² nicht überschreiten. 
6. Wasserflächen  
6.1 Die Wasserflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB mit den Zweckbestimmungen – 
nicht-motorisierter Wassersport 1 und 2 – dienen Wassersportnutzungen, die das 
Wohnen nicht erheblich stören. Ausgenommen hiervon sind motorisierte 
Wasserfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs und der Wasserschutzpolizei.  
6.2 Bauliche Anlagen sind ausschließlich in Form von Anlegestellen für nicht motorisierte 
Wasserfahrzeuge sowie Anlegestellen für den öffentlichen Personennahverkehr und die 
Wasserschutzpolizei zulässig. 
6.3 Ausnahmsweise ist in Fällen von Schifffahrtssperren auf dem Rhein der Zugang der 
Wasserfläche mit der Zweckbestimmung – nicht-motorisierter Wassersport 1 – für 
motorisierte Schiffe zulässig. 
6.4 Innerhalb der Wasserfläche mit der Zweckbestimmung – Freibad – ist der Betrieb eines 
Freibades inklusive der nutzungsspezifischen Infrastrukturanlagen zulässig. 
6.5 In den Bereichen mit dem Hinweis ‚Überbauung Hafenbecken‘ befindet sich die 
Wasserfläche unter den überbauten Bereichen. Dabei handelt es sich um

4 
 
aufgeständerte oder schwimmende Bauteile in Form von Steg-/Treppenanlagen oder 
Plattformen. 
7. Festsetzungen über die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der 
Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten 
Personenkreises zu belastenden Flächen 
7.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB ist die festgesetzte Fläche mit einem Fahrrecht 
zugunsten des Anliegerverkehrs zu belasten. 
8. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht 
oder nur beschränkt verwendet werden dürfen 
8.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 a) BauGB wird festgesetzt, dass in Verbrennungsanlagen, die 
neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, feste Brennstoffe, Öl sowie Abfälle aller 
Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke der Beseitigung verbrannt 
werden dürfen. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung von Holzpellets zu 
Heizzwecken. Die vorgenannte Festsetzung gilt nicht, wenn in Wohnungen einzelne 
Räume mit Feuerstätten (beispielsweise Kaminöfen) zusätzlich beheizt werden. 
9. Passiver Schallschutz 
9.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend 
den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den 
Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die 
maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 
Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin). 
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen 
Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 
Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel 
La 
dB 
IV 70 
V 75 
VI 80 
VII > 80a 
a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der 
örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 
Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte

5 
 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn 
im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein 
niedrigerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer maßgeblicher Außenlärmpegel an den 
Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. 
Bei Unterrichtsräumen ist bei einem maßgeblichen Außenlärmpegel > 60 dB(A) im Tages-
zeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) eine fensterunabhängige Belüftung durch schallgedämmte 
Lüftungseinrichtungen oder gleichwertige Maßnahmen bei geschlossenen Fenstern und 
Türen sicher zu stellen. 
10. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Begrünungs-
maßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: 
10.1 Innerhalb der festsetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park I sind 
insgesamt mindestens 35 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird 
die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 60 % der Fläche als Rasenflächen 
(EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu 
bepflanzen. 
10.2 Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünflächen mit der Bezeichnung Park II sind 
insgesamt mindestens 45 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird 
die Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen sind die übrigen Flächen auf mind. 65 % der Fläche als Rasenflächen 
(EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu 
bepflanzen. 
10.3 Innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Bezeichnung Park III sind 
mindestens 85 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste A empfohlen. Mit Ausnahme von Platz- und 
Wegeflächen, Flächen für Sportanlagen, auch überdachte Anlagen, sind die übrigen 
Flächen auf mind. 50 % der Fläche als Rasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder 
mit Stauden-, Ziergräsern und Sträuchern zu bepflanzen. 
10.4 Innerhalb der festsetzten Grünfläche – Allee – sind begleitend zum Radweg 
Rasenflächen (EA31/LW41112) anzulegen oder mit Stauden-, Ziergräsern und 
Sträuchern zu bepflanzen.  
10.5 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 1 sind mindestens 20 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden.  
10.6 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 2 sind mindestens 5 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B

6 
 
empfohlen. Auf mind. 19 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.7 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 3 sind mindestens 7 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.8 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 5 sind mindestens 18 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.9 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 6 sind mindestens 15 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 15 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.10 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 7 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.11 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Platz 8 sind mindestens 4 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste B 
empfohlen. Auf mind. 5 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, Ziergräsern oder 
Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet werden. 
10.12 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Promenade Ost sind mindestens 58 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste C 
empfohlen. 
10.13 Innerhalb der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Promenade West sind mindestens 30 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste C 
empfohlen. 
10.14 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Siegburger Straße sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 30 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.15 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Am Schnellert sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 32 großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu

7 
 
pflanzen. Bestandsbäume werden auf die Gesamtzahl angerechnet. Es wird die 
Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.16 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Mühlenstraße sind 
straßenbegleitend mindestens 10 mittel- bis großkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste D empfohlen. 
10.17 Im Bereich der Straßenverkehrsflächen mit der Bezeichnung Poller Kirchweg sind 
straßenbegleitend insgesamt mindestens 48 mittel- bis großkronige Laubbäume 
(BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste D 
empfohlen. 
10.18 Im Bereich der Straßenverkehrsfläche mit der Bezeichnung Quartiersstraße sind 
straßenbegleitend mindestens 27 klein- bis mittelkronige Laubbäume (BF41/GH742) zu 
pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der Pflanzliste E empfohlen. 
10.19 Im Bereich der Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit der 
Bezeichnung Grüne Gasse sind jeweils mindestens 3 klein- bis mittelkronige 
Laubbäume (BF41/GH742) zu pflanzen. Es wird die Verwendung von Arten der 
Pflanzliste E empfohlen. Auf mind. 10 % der Fläche sind Pflanzbeete mit Stauden, 
Ziergräsern oder Gehölzen anzulegen, wobei die begrünten Baumbeete angerechnet 
werden. 
10.20 Die Flachdächer der Gebäude im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sind mit 
einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zu 
bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm 
zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind 
technische Aufbauten oder die Nutzung als Parkplatzflächen (Parkdeck Parkhaus) sowie 
Dachterrassen, Spiel- und Sportflächen. Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen sind 
über der Dachbegrünung zulässig. 
10.21 Die geschlossenen Fassaden im festgesetzten Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sind an 
den Südost- und Südwestseiten auf ein Viertel der Fassadenlänge zu begrünen. Je 
laufender Meter sind 2 Rank- oder Schlingpflanzen an geeigneten Kletterhilfen zu 
pflanzen. 
10.22 Die Flachdächer der Gebäude in der festgesetzten Fläche für den Gemeindarf sind mit 
einer mindestens extensiven Dachbegrünung DC1/DC3 (NB6243/NB6344) zu 
bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm 
zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind 
technische Aufbauten oder die Nutzung als Dachterrasse (Schulhof). Photovoltaik- oder 
Solarthermieanlagen sind über der Dachbegrünung zulässig. 
10.23 Die begrünbaren Baumscheiben der gem. Ziffer 10.5 bis 10.19 festgesetzten 
Baumpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen eine Mindestgröße von 6,0 
m² nicht unterschreiten. 
11. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume, 
Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen:

8 
 
11.1 Innerhalb der festsetzten Grünfläche – Allee – an der Alfred-Schütte-Allee sind die 
vorhandenen Alleebäume (Winterlinden), dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu 
ersetzen. Zum Anschluss an das neue Wegenetz sind insgesamt neun teilversiegelte 
Wegeflächen ohne Randeinfassung mit je maximal 2 m Breite zulässig. 
12. Bedingte Festsetzung  
12.1 Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird für die Fläche für den Gemeinbedarf mit der 
Zweckbestimmung – Schule – festgesetzt, dass die bauliche Nutzung bis zur 
endgültigen Einstellung des Betriebs des vorhandenen Asphalt-Mischwerks auf dem 
Flurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll, unzulässig ist. 
13. Höhenlage  
13.1 Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB wird die Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung im Endausbau in der Planzeichnung 
festgesetzt zur Sicherstellung einer hochwassersicheren Erschließung. 
Unterschreitungen sind nicht zulässig. 
13.2 Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB ist innerhalb der Verkehrsfläche besonderer 
Zweckbestimmung mit der Bezeichnung 'Platz 7' eine hochwassersichere Erschließung 
der Fläche für den Gemeinbedarf mit einer Mindesthöhe im Endausbau mit 47,19 m 
ü.NHN vorzusehen. Die lichte Breite der hochwassersicheren Erschließung muss 14 m 
betragen. 
II Gestalterische Festsetzungen  
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW 2018 werden 
folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: 
1. Werbeanlagen 
1.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und an Gebäuden zulässig.  
1.2 Werbeanlagen sind nur bis zur Vollgeschossdecke des ersten Obergeschosses zulässig. 
1.3 Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächen sowie 
akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind 
nicht zulässig. 
2. Dachform/Dachaufbauten 
2.1 Die Einhausungen von Technikaufbauten auf der Fläche für Gemeinbedarf sind allseitig 
geschlossen auszuführen. Die Abdeckung der Einhausung kann nach oben hin offen

9 
 
sein, wenn die dortige Oberfläche mit einem einheitlichen ebenen Sichtschutz 
(Gitterrost, Pergola, Lochblech o.ä.) versehen ist. 
2.2 Gebäude innerhalb des Gewerbegebietes GE Hafenamt sind mit gleichseitigem 
Satteldach zu errichten. 
III Kennzeichnungen  
Gemäß § 9 Abs. 5 BauGB werden folgende Flächen im Bebauungsplan gekennzeichnet: 
1. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen die Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr. 
10509, 10509_001, 10510, 105126, 105131, 105167, 105173, 105178, 10518, 105182, 
105183, 105184, 105184_001, 105185, 105186, 105188, 105189, 105190, 105191, 
105192, 105193, 10520. Der Boden innerhalb der gekennzeichneten Flächen ist mit 
Schadstoffen belastet. 
Zur gefahrlosen Nutzung des gekennzeichneten Areals sind Sanierungs- und Sicherungs-
maßnahmen erforderlich. Die ordnungsgemäße Sanierung sowie die Entsorgung des Bo-
denmaterials sind unter fachgutachterlicher Aufsicht und unter Beteiligung der Stadt Köln, 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, durchzuführen.  
IV Nachrichtliche Übernahmen  
Gemäß § 9 Abs. 6 und 6a BauGB werden die nach anderen gesetzlichen Vorschriften ge-
troffenen Festsetzungen, gemeindliche Regelungen zum Anschluss- und Benutzungs-
zwang sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich in den Bebauungsplan übernom-
men: 
1. Baulicher Hochwasserschutz 
a) Die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit 
dem Landeswassergesetz (LWG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlage und die 
Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Neufassung der Verord-
nung zum Schutz der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den Gewäs-
sern erster Ordnung und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung 
im Regierungsbezirk Köln vom 26. Oktober 2001 Deichschutzverordnung (DSchVO), 
Erste Änderungsverordnung vom 30. November 2004). 
b) Die nach Landeswassergesetz (LWG) festgesetzten Deichschutzzonen I - III. Es gilt 
die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Neufassung der Verordnung zum Schutz der 
Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern erster Ordnung 
und deren Rückstaubereichen an den Gewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk 
Köln vom 26. Oktober 2001 Deichschutzverordnung (DSchVO), Erste Änderungsver-
ordnung vom 30. November 2004).

10 
 
c) Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Si-
cherheit und Ordnung im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Ge-
biet der Stadt Köln, Ortslage Poll – Rheinpark Deutz (Hochwasserschutzverordnung 
Poll – Rheinpark Deutz, vom 30.08.2017). 
2. Natur- und Landschaftsschutz 
Das gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzte Landschaftsschutz-
gebiet Nr. L 13 'Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen'. 
Die gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) geschützte Baumallee 
der Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003. 
3. Denkmalschutz 
Die nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellten Baudenkmäler der 
Drehbrücke (nordöstlich des Gebäudes Alfred-Schütte-Allee 2), der Auermühle (Siegbur-
ger Straße 104) und der Ellmühle (Siegburger Straße 108) sowie das Gartendenkmal Alf-
red-Schütte-Allee (Nr. 523 der Denkmalliste). 
Das nach § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellte Bodendenkmal Fort 
Rauch (Siegburger Straße 114, 225, 227, 229). 
4. Überschwemmungsgebiet 
Das gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzte Überschwemmungs-
gebiet des Rheins für ein 100-jährliches Hochwasserereignis entsprechend 11,3 m Kölner 
Pegel. 
5. Hochwasserrisikogebiet 
Das Hochwasserrisikogebiet (HQ1000) außerhalb von Überschwemmungsgebieten des 
Rheins im Sinne des § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). 
6. Kegelschiffe 
Im Bereich zwischen den Rhein-Kilometern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer 
eine Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, inklusive einer Liegestelle für ein Schiff mit 
einem Kegel im Sinne des Europäischen Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die in-
ternationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen – ADN (Zent-
ralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR 2017). Diese Liegestellen befinden sich in 
einer Entfernung von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nord-
westen tangiert der 100 m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-
Allee. Die Abgrenzung des 100 m-Puffers ist nachrichtlich übernommen. In diesem Be-
reich dürfen keine geschlossenen Wohngebiete, Ingenieurbauwerke und Tanklager ange-
siedelt werden.

11 
 
7. Bau- und Anlagenschutzbereiche 
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn sowie im 
Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a LuftVG (BAF). 
V Hinweise 
1. Rechtsgrundlagen 
a)  Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. No-
vember 2017 (BGBl. I S. 3634). 
b)  Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 
c)  Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58). 
d)  Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - 
(BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421). 
e)  Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung. 
2. Lärmimmissionen 
Das Plangebiet ist durch die Lärmimmissionen des Straßen- und Schienenverkehrs sowie 
durch Lärmimmissionen aus der Schifffahrt vorbelastet. 
3. Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes ist mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Gemäß 
§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist vor Aufnahme von Baumaßnahmen mit 
Bodeneingriffen die Archäologische Bodendenkmalpflege bei der Stadt Köln einzuschal-
ten. 
Für die folgenden baulichen Anlagen ist eine Unterschutzstellung nach § 3 Denkmal-
schutzgesetz (DSchG) vorgesehen: 
 Hafenbecken mit: Wasserfläche und Kaimauern,  
 Gleisanlagen der Hafenbahn,  
 Kran- und Verladeanlagen. 
4. Versickerung von Niederschlagswasser 
Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) besteht keine Pflicht zur Versickerung des anfallenden Niederschlags-
wassers.  
Hinweis: Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird über Regenwasserkanäle gesam-
melt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet.

12 
 
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern/ Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von 
Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung 
Düsseldorf unter der Benennung der Aktenzeichen 22.5-3-5315000-388/12 vom 
01.08.2012, 22.5-3-5315000-477/13 vom 05.09.2013, 22.5-3-5315000-293/14 vom 
23.04.2014, 22.5-3-5315000-632/14 vom 10.09.2014, 22.5-3-5315000-287/15 vom 
02.06.2015 und 22.5-3-5315000-440/17 vom 21.07.2017 sowie der Bebauungsplan-Num-
mer einzuschalten. 
6. Straßenprofil 
Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Information dar-
gestellt. 
7. Retentionsraumkonto 
Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens innerhalb des festgesetzten Überschwem-
mungsgebiets wird in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Retentionsraum-
konto für das gesamte Gebiet des Deutzer Hafens im Auftrag der Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln geführt. 
8. Baumschutzsatzung 
Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt 
Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 01. August 2011 (Amtsblatt Nr. 34 vom 17. Au-
gust 2011) sind Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung 
des Bebauungsplanes zu fällende Bäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im 
Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtli-
chen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB be-
rücksichtigt wurden. 
9. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen 
Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die 
Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß 
§§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 
04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige 
Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 
10. Artenschutz 
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert folgende Maß-
nahmen, die zu berücksichtigen sind, um artenschutzrechtliche Verbotsverstöße zu ver-
meiden:

13 
 
 ASP-V1 Beschränkung des Zeitraums für Fällung, Rodung, Räumung. Gehölze und 
andere pflanzliche Strukturen. Die Inanspruchnahme dieser Vegetati onsbestände 
sollte zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar und somit außerhalb der „ge-
setzlichen Brutzeit“ durchgeführt werden. 
 ASP-V2 Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester. Be-
schränkung der Entnahme von Gehölzen und Kletterpflanzen auf den Zeitraum 1. 
Oktober bis 28. Februar. Wenn nicht möglich, kann die Inanspruchnahme von Vege-
tationsbeständen nur nach vorheriger Kontrolle durch eine fachkundige Person auf 
aktuell bebrütete Nester von Vogelarten erfolgen. 
 ASP-V3 Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen auf Vorkommen 
von Gebäudebrütern und Fledermausarten (v.a. Zwergfledermaus)  
 ASP-V5 Schutz der Zwergfledermaus durch Vermeidung einer Beleuchtung der un-
mittelbar umliegenden Park- und Sportanlagen in der Wochenstubenzeit der Zwerg-
fledermaus (15. April bis 15. August, vgl. DIETZ et al. 2007, MKULNV 2015), um den 
Erhalt der Wochenstube zu gewährleisten. 
 ASP-V7 mobiler Sperrzaun zum Schutz weiterer planungsrelevanter Arten, wie der 
Mauereidechse (Maßnahme). Um zu verhindern, dass Mauereidechsen über die im 
Plangebiet vorhandenen Gleisanlagen in zukünftige Baufelder gelangen, sollte süd-
lich der Straße „Am Schnellert“ während der Bauzeit ein Zaun errichtet werden.  
 ASP-V11: Vermeidung von Vogelschlag. Der Einsatz von Glaselementen und die da-
von ausgehende Gefahr für Vögel ist durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu 
überprüfen, wenn eine konkrete Planung für die Fassadengestaltung vorliegt. Sollten 
Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas in Ecksituationen oder aufgrund 
des Einbaus spiegelnder Gläser, sind entsprechende Konfliktpunkte durch den Ein-
satz von Vogelschutzglas zu entschärfen.  
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert weitere Ver-
meidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten. Diese sind im Rahmen der Abriss-
anzeigen zu berücksichtigen oder als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen 
aufzunehmen. 
 
Zusätzlich wird folgende CEF-Maßnahme formuliert: 
 ASP-CEF3 Installation von Nisthilfen für den Turmfalken. Zur Kompensation des 
eventuellen Verlustes einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Brutplatz) des Turmfal-
ken aufgrund der zu erwartenden Störwirkungen sollen an Gebäudestrukturen oder 
technischen Einrichtungen im Plangebiet oder seinem näheren Um feld künstliche 
Nisthilfen installiert werden. Im Plangebiet sind dazu die höheren Gebäudestrukturen 
geeignet, die dauerhaft oder temporär erhalten werden und evtl. geringeren Störwir-
kungen unterliegen (z.B. Essigfabrik, Halle der Holzhandlung) sowie nach Abschluss 
der Gesamtplanung vor allem die Gebäudestrukturen der Mühlen. 
11. DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke 
DIN-Vorschriften sowie sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-

14 
 
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehal-
ten. 
Die Kölner Sortimentsliste sowie die Pflanzliste, auf die in den textlichen Festsetzungen 
des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt. 
12. Hochwasserschutz 
Die baulichen Anlagen sowie die zur Versorgung dieser Anlagen erforderlichen Versor-
gungsleitungen sind hochwasserangepasst für ein 200-jährliches Hochwasser (Kölner Pe-
gel bis 11,90 m) und nach aktuellem Stand der Technik auszuführen. Weitere Einzelhei-
ten zur baulichen Vorsorge sind in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums 
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu finden. 
 Höhenlage der Gebäude (Oberkante Erdgeschossfußboden höher HQ200) 
 Hohes Eigengewicht der Gebäude/Bodenplatte oder eine entsprechende Sicherung 
gegen Auftrieb 
 Wasserdichte Kellerwanne (schwarze oder weiße Wanne) 
 Rückstausicherung der Abwasserleitungen 
 Baustoffe entsprechend ihrer Wasserbeständigkeit auswählen 
 Verbot von Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten 
gemäß § 78c WHG 
 Eindringen von Wasser in Gebäude ist bei einem 100-jährlichen Hochwasser durch 
konstruktive Maßnahmen wirksam zu verhindern 
Das Flut-Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) wird in enger Abstimmung mit 
den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzentrale sukzes-
sive mit dem Baufortschritt angepasst. Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die Baufel-
der regeln genau, ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzuführen sind. 
13. Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den 
Boden 
Im Rahmen der Planung und der späteren Bauvorhaben sind die Belange § 12 BBodSchV 
zu berücksichtigen. 
14. Überbauung öffentlicher Straßenverkehrsflächen 
Für die Überbauung öffentlicher Straßenverkehrsflächen ist eine straßenrechtliche, kosten-
pflichtige Gestattung durch das Bauverwaltungsamt der Stadt Köln erforderlich. 
15. Grundwasser 
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten 
Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt 
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren 
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im 
Planungs-/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht

15 
 
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen 
ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei ei-
nem späteren Gru ndwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen 
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Ta-
gesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit 
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 
16. Erdbebengefährdung 
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse Stadt Köln, Gemar-
kung Poll: 1 / T zuzuordnen.  
17. Baugrund 
Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen. Sollten auf der Gründungsohle nicht aus-
reichend tragfähige Untergründe angetroffen werden, so sind diese zu entfernen und durch 
geeignetes Material zu ersetzen oder es sind andere geeignete Maßnahmen zur Grün-
dungsverbesserung zu ergreifen. 
18. Nebenanlagen 
Für Standorte der technischen Infrastruktur (z.B. Trafo -Stationen) sind durch zukünftige 
Grundstückseigentümer geeignete Flächen/Räumlichkeiten bereit zu halten. Diese sind 
durch Planvereinbarungen in Verbindung mit der Niederspannungsanschlussverordnung 
(NAV) sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu sichern. 
19. Höhenlage der Baumstandorte 
Die bestehenden topographischen Höhenlagen an den Standorten der zu erhaltenden 
Bäume sind zu beizubehalten. Insbesondere in der Bauphase sind die Regelungen der DIN 
18920 zu berücksichtigen.

Anlage 6 Festsetzungen Pflanzliste

5577 Zeichen

1 
 
Anlage zu den Textliche Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
Pflanzliste 
 
Die nachfolgenden Pflanzlisten der Gehölzarten für die Begrünungsmaßnahmen sind 
Vorschläge für Leitarten und nicht abschließend. Zur Neupflanzung oder als Ersatz-
bäume werden auch Baumarten vorgeschlagen, die als Zukunftsbäume (Klimaanpas-
sung) gelten und über die Liste der bodenständigen Gehölze (Baumschutzsatzung) hin-
ausgehen. 
In einem zusammenhängenden Straßenzug sollte jeweils nur eine oder (zur Minimierung 
von Monokultureffekten) noch eine weitere Baumart gemischt gepflanzt werden. 
Weitere Baumarten entsprechend Straßenbaumliste Stadt Köln oder GALK - Straßen-
baumliste sind möglich. 
Die Einteilung der Kronen erfolgt nach maximalen Wuchshöhen: 
 Kleinkronige Bäume = 7-15m 
 Mittelkronige Bäume = 15-20 m 
 Großkronige Bäume = > 20 m 
Je nach Standort und Sorten können diese von den Angaben abweichen. 
Pflanzliste A - mittel- und großkronige Bäume, Parkanlagen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer campestre  
Feldahorn 
mittel anpassungsfähig, , *E, *STR, *KLAM  
Alnus spaethii  
Schwarzerle 
mittel *E 
Castanea sativa  
Esskastanie 
mittel *E, *KLAM 
Carpinus betulus  
Hainbuche 
mittel *E,*STR, 
Fraxinus excelsior 'Westhofs Glory ' 
Straßenesche 
groß *STR, *KLAM 
Paulownia tomentosa  
Blauglockenbaum 
mittel  
Prunus avium  
Vogelkirsche 
mittel *E;*KLAM 
Quercus petraea  
Flaumeiche 
groß *E 
Quercus rubra  
Rot-Eiche 
groß *STR,

2 
 
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche  
groß *E, *KLAM 
Robinia pseudoaccacia, in Sorten 
Robinie 
groß *KLAM, *STR 
Pinus nigra 'Austriaca'  
Österreichische Schwarzkiefer 
groß *KLAM 
Salix alba  
Silberweide 
groß *E 
Tilia cordata  
Winterlinde 
groß *E, *STR, *KLAM  
Ulmus Hybride 'New Horizon'  
Hybrid-Ulme 
groß *STR 
 
Pflanzliste B - mittel- und großkronige Bäume für die Plätze 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer platanoides 'Cleveland'  
Spitz-Ahorn 
mittel *STR, *KLAM 
Acer x freemanii 'Autumn Blaze'  
Herbst-Flammen-Ahorn 
groß *STR, *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'  
Säulen- Hainbuche 
mittel, 
schmal 
für beengte Räume, *STR, *KLAM,  
Celtis australis  
Australischer Zürgelbaum 
mittel *KLAM 
Fraxinus angustifolius 'Raywood'  
schmalblättrige Esche  
mittel *STR, *KLAM 
Liquidambar styraciflua  
Amberbaum 
groß *STR, 
Liriodendron tulipifera 'Fastigiata'  
Säulen-Tulpenbaum 
mittel; 
schmal 
für beengte Räume, *STR  
Prunus avium 'Plena'  
Gefülltbl. Vogelkische  
mittel *STR;*KLAM 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR  
Tilia cordata 'Rancho' 
Kleinkronige Winterlinde  
mittel *STR, *KLAM 
 
Pflanzliste C - mittel- und großkronige Bäume für die Promenade 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer rubrum 'Frank Jr. Redpoint'  
Rot-Ahorn-Redpoint 
mittel *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Celtis australis  
Südlicher Zürgelbaum 
mittel *KLAM

3 
 
Gleditsia triacanthos Shademaster  
Gleditschie 
mittel *STR,*KLAM 
Liquidambar styraciflua, in Sorten  
Amberbaum 
groß *STR 
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche  
groß *E, *KLAM 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR,  
Robinia pseudoaccacia 'Bessoniana'  
Kegelakazie 
groß *STR, *KLAM 
Styphnolobium japonicum (Sophora)  
Schnurbaum 
groß *STR, KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB 
Pflanzliste D - mittel- und großkronige Bäume für Straßen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer platanoides 'Emerald Queen'  
Spitz-Ahorn 
 *STR, *KLAM 
Acer x freemanii 'Autumn Blaze'  
Herbst-Flammen-Ahorn 
groß *STR, *KLAM 
Alnus spaethii  
Erle Spaethii 
mittel *STR, *KLAM 
Carpinus betulus 'Frans Fontaine'  
Säulen- Hainbuche 
mittel, 
schmal 
für beengte Räume, *STR, *KLAM,  
Celtis australis 
Südlicher Zürgelbaum 
mittel *KLAM 
Liquidambar styraciflua  
Amberbaum 
groß *STR 
Quercus robur 'Fastigiata Koster'  
Säulen-Eiche-Koster 
groß, 
schmal 
für beengte Räume, *E,*STR,  
Quercus frainetto  
Ungarische Eiche  
groß *E, *KLAM 
Quercus cerris  
Zerreiche 
groß *KLAM 
Tilia tomentosa (in Sorten)  
Silber-Linde 
groß *STR, *KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB  
Pflanzliste E - kleinkronige Bäume für Quartierstraße und Grüne Gassen 
Gehölzart  Krone Bemerkungen  
*E= Liste Ersatzbäume bodenständig  
*STR= Straßenbaumliste Köln  
*KLAM = sehr geeignet Klimaanpassung  
Acer buergerianum  
Dreispitz-Ahorn 
klein *STR, *KLAM 
Acer platanoides Columnare  
Säulen-Spitz-Ahorn 
klein *KLAM 
Acer opalus  
Schneeball-Ahorn 
klein *KLAM 
Crataegus x mordensis 'Toba'  
Rot-Dorn-Toba 
klein *STR

4 
 
Fraxinus ornus 'Mczek'  
Kugel-Blumen-Esch 
klein *STR, *KLAM 
Parrotia persica 'Vanessa'  
Schmaler Eisenholzbaum  
klein *STR, KLAM 
Platanus acerifolia 'Alphens Globe'  
Kugelform-Platane 
klein -  
kugelform  
*STR, *KLAM 
Pflanzqualitäten: Hochstamm Alleebaum Aufastung 3,0 m, Stammumfang 25-30,4xv., mDB

Anlage 2 Begründung

470409 Zeichen

1 
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
 
A. Planung 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend 
verloren hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen 
eines starken Wachstums mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewälti-
gen.  
Es ist vorgesehen, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren als eines der zent-
ralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und 
Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen rund 3.000 Wohnungen für 
6.900 Einwohner und Büroflächen für rund 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt 
damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, 
sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes 
Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente setzt und mit den angrenzenden 
Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Grundlage für die Entwicklung des Deutzer Hafens stellt der Integrierte Plan von Cobe archi-
tects/Kopenhagen dar, der in einem kooperativen Verfahren entwickelt und in einem umfangrei-
chen Abstimmungsprozess zwischen moderne stadt, der Stadt Köln, Fachämtern sowie Fach-
planern vertieft überarbeitet wurde. Innerhalb des Planungsprozesses wurden zudem Anregun-
gen, die im Rahmen der Beteiligungen der Bürgerschaft eingebracht wurden, in die Planung 
eingearbeitet. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten Plan als städtebauli-
ches Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Integrierten Plans im 
Wege der notwendigen Bauleitplanungs- und Qualifizierungsverfahren beauftragt (Vorlagen-Nr. 
1512/2018). 
Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flächennut-
zungsplans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.09.2018 den Einleitungsbeschluss zur 227. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes und am 15.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen“ in Köln Deutz gefasst. Am 19.09.2019 folgte der Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs sowie zur 227. Flächennutzungs-
planänderung (sog. „Vorgabenbeschluss“). Teil dieser Beschlussfassung war, den Bebauungs-
plan zu teilen und den Teilbebauungsplan „Infrastruktur“, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, 
Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, vorgezogen zu bearbeiten. Be-
standteile dieses Teilplans Infrastruktur sind außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrich-
tung, ein erforderliches Umspannwerk inklusive eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafen-
amt. Jenseits der vorgenannten Nutzungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen Bau-
feldern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausge-
ANLAGE 2

2 
 
nommen. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplä-
nen, wenn die jeweilige Planung durch begleitende qualifizierende Verfahren konkretisiert 
wurde. Das FNP-Änderungsverfahren wird zeitgleich für das Gesamtgebiet weitergeführt. 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Gebiet des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Die 
Flächengröße des Geltungsbereichs für das gesamte Hafengebiet (im Folgenden „Gesamtge-
biet“) beträgt 41,3 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. 
Das 1.100 m lange und bis zu 475 m breite Gesamtgebiet des Deutzer Hafens umfasst das im 
Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit über-
wiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Das Gesamtgebiet wird im Norden 
durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, im Süden durch 
die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene 
Baumallee abgegrenzt. 
Der Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur (im Folgenden „Plangebiet“) umfasst eine Flä-
che von 27,8 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. Er umfasst die Straßenverkehrsflächen des 
vorhandenen Verkehrsnetzes (Siegburger Straße, Am Schnellert, Alfred-Schütte-Allee) sowie 
des geplanten Straßennetzes einschließlich Plätze und Hafenpromenade, außerdem die Grün-
flächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Darüber hinaus werden der Standort für eine Grundschule im Norden der Halbinsel als Fläche 
für Gemeinbedarf, sowie das ehemalige Hafenamt neben der Drehbrücke und das geplante 
Umspannwerk mit angrenzendem Parkhaus als Gewerbegebiete in den Geltungsbereich aufge-
nommen.  
2.2 Vorhandene Struktur 
Die derzeitige Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen 
(engerer Hafenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 wie folgt dar: 
 Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) 
(rd. 60 % der Fläche) 
 Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % 
der Fläche) 
 Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten 
für Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine 
Ausnahme bilden allein die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlen-
betrieb, das WAW-Asphaltmischwerk und ein Metallentsorgungsunternehmen betreiben im 
Deutzer Hafen Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs-
pflichtig sind. Die Mühle hat im Januar 2021 den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung 
des Metallentsorgungsunternehmens erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissions-
schutzgesetz wurde für den neuen Standort im Januar 2022 durch die Bezirksregierung Köln 
erteilt. Entlang der Siegburger Straße findet sich eine untergeordnete Bürobebauung einge-
streut an den Rändern.

3 
 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche ‘Am Schnellert’, die derzeit als Parkplatz genutzt 
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jah-
ren. Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem 
Mehrfamilienhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein 
Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.  
2.3 Erschließung 
Äußere Verkehrserschließung:  
Das Hafenareal ist gut an das örtliche und überörtliche Hauptstraßennetz angebunden. Dazu 
dienen die örtlichen Hauptstraßen Siegburger Straße und die Straße Im Hasental, die zum Öst-
lichen Autobahnzubringer (örtlicher Hauptverkehrszug) und darüber hinaus zum Kölner Auto-
bahnring (Autobahnkreuz Köln-Gremberg mit A 4 und A 559) führt. Die Anbindung an das links-
rheinische Gebiet und das nördliche Stadtgebiet ist über die Severinsbrücke, die Deutzer Brü-
cke bzw. den Deutzer Ring, den Walter-Pauli-Ring und die Straße des 17. Juni zur Zoobrücke 
möglich. Diese Verbindungen bleiben gemäß dem am 05.11.2013 beschlossenen Lkw-Füh-
rungskonzept auch zukünftig für den Lkw-Verkehr geöffnet (Ausnahme Deutzer Brücke).  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz-Zündorf) 
in der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädti-
schen Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienenpersonenver-
kehrs (S-Bahnen/Regionalzüge/Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) be-
steht indessen nicht. Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die 
Stadtbahn-Haltestellen ‚Drehbrücke’, ‚Poller Kirchweg’ und ‚Raiffeisenstraße’ und gilt damit ge-
mäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans Köln als erschlossen. 
Langfristig ist durch Ertüchtigung der Südbrücke eine neue S-Bahnlinie (S 16) mit einem Halte-
punkt in Höhe der Siegburger Straße geplant, die die Erschließungsqualität des Hafenareals 
durch die Anbindung an die andere Rheinseite und damit an die Innenstadt sowie an den Flug-
hafen Köln/Bonn im Süden erheblich verbessert. Weitere Möglichkeiten wie die Anbindung 
durch Wassertaxis oder -busse werden im Zuge der weiteren Entwicklung des Deutzer Hafens 
geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Die rheinseitige Teilfläche des Deutzer Hafens grenzt direkt an die Euro-Velo-Route 15, den 
Rhein-Radweg, der auf der rechten Rheinseite als kombinierter Geh-/Radweg über den Poller 
Damm, die Alfred-Schütte-Allee und die Drehbrücke des Hafens sowie weiter an der Deutzer 
Brücke vorbei rheinabwärts bis in die Niederlande führt.  
Die östliche Seite des Hafens wird von dem straßenbegleitenden Radweg entlang der Siegbur-
ger Straße erschlossen. Die Anbindung des Deutzer Hafens an die Stadtteile Deutz und Poll ist 
mit Radwegen im Verlauf der Siegburger Straße grundsätzlich gegeben. 
Gleisanlagen 
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanlagen ver-
laufen beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch im Hafen an-
sässige Gewerbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Betrieb im

4 
 
Hafenareal eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgegeben, die Gleisanlagen sind vom 
Netz getrennt. Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie 
das Entwidmungsverfahren gem. § 23 AEG wurden 2021 abgeschlossen. 
2.4 Entwässerung 
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Hafenbe-
ckens verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert münden. Von 
dort wird das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-Schütte-Allee geleitet. Über 
eine Druckleitung ist dieses an den Mischwasserhauptsammler am Poller Kirchweg angeschlos-
sen. Die weitere Ableitung erfolgt in der Siegburger Straße in nördliche Richtung. 
Ein vom Poller Kirchweg kommender Entlastungskanal mündet direkt in den Rhein. Das anfal-
lende Regenwasser der beiden Mühlen wird über Auslässe in das Hafenbecken geleitet. 
2.5 Altlasten 
Weite Teile des Deutzer Hafens werden im Altlastenkataster der Stadt Köln als Altlast/Altstand-
ort oder Grundwasserschaden geführt. Eine gutachterliche Untersuchung1 des Plangebiets hat 
mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der 
geplanten Nutzung unbedenklich sind. Relevante Bodenverunreinigungen wurden primär im 
westlichen Teil des Plangebiets festgestellt. Der Bebauungsplan kennzeichnet die im Altlasten-
kataster enthaltenen Flächen. 
2.6 Planungsrechtliche Situation 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von 
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – einzustufen. Eine Nutzung des 
Hafenbeckens ist nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Lediglich für Teil-
bereiche liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Dabei handelt es sich um den Bebauungs-
plan Nr. 69430/05 vom 18.06.2008 für den Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller 
Kirchweg. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung überwiegend ein Gewerbegebiet (GE) ge-
mäß § 8 BauNVO fest. Eine Teilfläche im nördlichen Bereich ist als Fläche für Versorgungsanla-
gen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk, die umgebenden Straßen sind als Straßenver-
kehrsflächen festgesetzt. Das Gewerbegebiet ist hinsichtlich zulässiger Betriebsarten einge-
schränkt. Zulässig sind lediglich Betriebsarten der Abstandsklasse VII gem. Anhang 1 des Ab-
standserlasses NRW. Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ver-
gnügungsstätten sind nicht zulässig, Schank und Speisewirtschaften nur insofern sie der Ver-
sorgung des Gebietes dienen. Die Gebäudehöhen sind auf 15 m und vier Vollgeschosse be-
schränkt, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) entsprechen mit 0,8 
bzw. 2,4 den Obergrenzen der BauNVO für Gewerbegebiete. Aufgrund des auf das Plangebiet 
des Bebauungsplans Nr. 69430/05 einwirkenden Straßenverkehrslärms sind passive Lärm-
schutzmaßnahmen erforderlich. 
Darüber hinaus werden innerhalb des Plangebiets durch mehrere Bebauungspläne Verkehrsflä-
chen festgesetzt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um den Bebauungsplan Nr. 68449/09 vom 
23.11.1998 (Bereich der Drehbrücke inkl. der angrenzenden Alfred-Schütte-Allee) sowie die Be-
bauungspläne Nr. 68439/02 Blätter 1 u. 2, 69439/04, und 69439/04 1. Änderung. 
                                                 
1  Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ - Beschrei-
bung des Gesamtareals; Dr. Tillmanns & Partner GmbH; Bergheim; September 2020

5 
 
Innerhalb des Plangebiets gilt die Ortssatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Stadt 
Köln Gebiet „Deutzer Hafen“ und die Entwicklungssatzung „Deutzer Hafen“, die am 30.11.2016 
bzw. 20.06.2018 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. 
3. Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Demnach ist der vormals ausgewiesene 
Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich 
(ASB) umgewandelt worden. Die Regionalplan-Änderung ist der Landesplanungsbehörde ge-
mäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im 
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirk-
sam. 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt innerhalb des Gesamtgebiets westlich und im südlichen 
Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die 
GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegbur-
ger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, 
ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße 
Am Schnellert. Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise 
ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als 
Wasserfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den mit der Entwicklung des 
Deutzer Hafens verbunden Zielen der Stadt Köln. Insofern besteht die Notwendigkeit, den Flä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. 
Durch die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln wird angestrebt, die mit der 
Entwicklung des Gesamtgebiets geplanten Nutzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bau-
leitplanung in ihren Schwerpunkten darzustellen. Der überwiegende Teil des Hafenareals – öst-
lich des als Wasserfläche dargestellten Hafenbeckens – soll als Gemischte Baufläche darge-
stellt werden. Westlich des Hafenbeckens erfolgt die Darstellung von drei Parkanlagen als 
Grünflächen. Im nördlichen Bereich der Halbinsel ist der Standort der Schule als Fläche für Ge-
meinbedarf und südlich daran angrenzend ist eine zusammenhängende Wohnbaufläche vorge-
sehen. Im südlichen Bereich der Halbinsel, erfolgt hier eine weitere Darstellung einer Gemisch-
ten Baufläche, die von zwei Parks umfasst wird. Für den südlichen Bereich des Hafenkopfes 
und der angrenzenden Flächen entlang der Straße Am Schnellert ist die Darstellung eines Ge-
werbegebietes vorgesehen. Das im östlichen Bereich geplante Umspannwerk findet durch ein 
entsprechendes Symbol Eingang in den Flächennutzungsplan. Die geplanten Verkehrsflächen, 
inklusive der Kfz- und der Rad-/Gehwegbrücke sollen als Bestandteile der umgebenden bauli-
chen Nutzungen dargestellt werden.  
Das im Plangebiet enthaltene Erschließungssystem geht in den umgebenden Nutzungen auf, 
da es nicht Bestandteil der im Flächennutzungsplan der Stadt Köln dargestellten Flächen für 
den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge ist. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplans Infrastruktur umfasst die im FNP dargestellten Grün-
flächen, die Fläche für Gemeinbedarf sowie den Standort des Umspannwerks.

6 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet des Teilplans Infrastruktur ragt im Westen minimal in den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln hinein. Für diesen Bereich (sog. Poller Wiesen) sieht der 
Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen“ vor. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Überschneidung keine Änderung 
dieses Ziels vor und auch keine Festsetzungen, die den Zielen des Landschaftsplans wider-
sprechen. 
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen und damit für einen Teilbereich des Infra-
strukturbebauungsplans entlang der Alfred-Schütte-Allee das Landschaftsschutzgebiet L 13 
‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’ fest. 
3.4 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem 
urbanen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Erschließungs- und flächendeckende 
Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Herstellung einer hochwassersicheren Erschließung 
(Höherlegung des Geländes in Bezug auf ein 200-jährliches Ereignis – HQ 200 entsprechend 
11,90 m Kölner Pegel), die Erfordernisse aufgrund der Lärmbelastungen, die Beseitigung vor-
handener Altlasten, die Berücksichtigung landschaftsschutzrechtlicher Belange sowie die Maß-
nahmen zur verkehrlichen Erschließung erfordern eine geschlossene städtebauliche Gesamt-
maßnahme zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 
einen Beschluss zur Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ‘Deutzer Hafen’ 
nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) gefasst. Mit Beschluss vom 
23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 214 
BauGB (Vorlagen-Nr. 0082/2021). Zur Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme hat die Stadt Köln die Stadtwerke Köln GmbH als treuhänderisch handelnden Entwick-
lungsträger i. S. d. § 167 BauGB beauftragt. 
3.5 Denkmalschutz 
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich innerhalb des 
Plangebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische 
Bauwerke und Strukturen. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in § 2 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG NRW) aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
In der Denkmalliste gem. § 3 DSchG NRW der Stadt Köln werden die Drehbrücke von 
1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe der Ellmühle geführt. Die Ellmühle entstand 1975 
durch die Fusion der ehemaligen Auer-Mühle und der ehemaligen Walzenmühle der Fa. Ley-
sieffer & Uetzmann. Es handelt sich um einen stadtbildprägenden Mühlenkomplex, der maß-
geblich die Rheinsilhouette bestimmt, bestehend aus dem Verwaltungsgebäude mit Pförtner 
und dem Mühlengebäude der ehemaligen Fa. Leysieffer & Lietzmann, den Mühlen I-IV der 
ehem. Auer-Mühle und ihrem Schornstein mit Fuchs, Kessel- und Maschinenbaus sowie Pum-
penhaus, mehreren Silobauten, Getreidesauganlagen und Mehlmagazinen, teilweise mit Logos 
und Schriftzügen.  
Das innerhalb des Plangebietes gelegene Mühlengebäude wird im Bereich des ehemaligen Ge-
treidesilos abgebrochen. Mit der neuen Fuge zwischen Ellmühle und Auermühle wird ein kleiner 
öffentlicher Platz (Platz 6) geschaffen. Mit dem Abbruch des Getreidesilos erhält das Müh-
lenareal eine plausible städtebauliche Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Quartiers. Das 
Mühlenareal bindet sich so, bezogen auf die Erschließung, in das neue Quartier ein und schafft

7 
 
gleichermaßen die erforderliche städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in 
Deutz zu Gunsten einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insge-
samt. Eine bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße 
und Hafenpromenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wie-
der ablesbar. Durch die geplante Fuge werden außerdem die Tageslichtverhältnisse in den Ge-
bäuden der Mühlen verbessert. Darüber hinaus gibt die Fuge die Ansicht auf das Bunkersilo frei 
und macht dessen Höhe und Volumen wieder erlebbar, ohne die städtebauliche Ensemblewir-
kung der Mühlen zu schwächen. Durch die Trennung der beiden Mühlen entstehen zwei Baufel-
der in der Größenordnung der restlichen Baufelder des Deutzer Hafens, so dass sich die beiden 
Mühlenbaukörper stimmig in das städtebauliche Gesamtensemble des neuen Quartiers einfü-
gen. In den frei gewordenen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkei-
ten und Begegnungsflächen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Der Abbruch des Getreidesilos ist städtebaulich begründet und mit dem Stadtkonservator sowie 
dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt.  
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen, dazu gehören Ha-
fenbecken einschließlich Wasserfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kaimauern mit Basalt-
verblendungen und allen historischen Elementen wie Sacktreppen mit eisernen Stufen und 
Handlauf, Poller, Ringe, Mauervorsprünge für Getreide-Elevatoren und Verladeanlagen, 
Dalben, sowie die Gleistrassen der Hafenbahn am West- und Ostkai des Industriehafens, die 
durch den Damm der Südbrücke zum Verschiebebahnhof Poll führen und die Kran- und Verla-
deanlagen mit zugehörigen Kranbahnen.  
Die denkmalwerten Anlagen werden weitestgehend sichtbar erhalten und stellen künftig we-
sentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Industrieha-
fens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt die Belange des Denk-
malschutzes. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur in geringem Umfang ohne maßgebli-
che Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusammenhängende, industrielle Charakter 
des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der ursprünglich im Integrierten Plan 
vorgesehene Pool am Hafenkopf wird nicht weiterverfolgt. In diesem Bereich ist eine Erweite-
rung der Hafenpromenade in das Hafenbecken durch ein aufgeständertes Deck mit einer zum 
Wasserniveau führenden Freitreppe vorgesehen. Eine Bademöglichkeit soll im nördlichen Be-
reich des Hafenbeckens angrenzend an den geplanten Park III vorgesehen werden. 
An der Alfred-Schütte-Allee sind die Allee sowie Grünanlagen mit Sportflächen in der Denkmal-
liste der Stadt Köln als Gartendenkmal unter der Nummer 523 geführt. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er Jahre erfolgte 
ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. 
Die innerhalb des Plangebiets liegenden eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmäler 
werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Außerhalb des Plangebietes befinden sich westlich im Bereich der Poller Wiesen drei Boden-
denkmäler. Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wir-
kungsraum das Plangebiet. 
3.6 Hochwasserschutz 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzan-
lage, welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und

8 
 
dort an den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserer-
eignis (11,90 m Kölner Pegel) ausgelegt. Die Schutzhöhe von 11,90 m Kölner Pegel entspricht 
an Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Hafeneinfahrt/Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,07 m und an Rhein-km ca. 685,7 (Bereich Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,40 m jeweils über Normalhöhennull im DHHN2016 (im Folgenden „m ü.NHN“). Die Hoch-
wasserschutzlinie im Bereich des Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler 
Elemente im Bereich von Hof-, Tor- und Straßenquerungen planfestgestellt. Diese Hochwasser-
schutzanlagen zählen zum Planfeststellungsbeschluss 16 (Poll bis Rheinpark Deutz) und wer-
den nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz, ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals grundsätzlich möglich. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Ha-
fens können nur unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwas-
serschutzes und entsprechender hochwasserangepasster Bauweisen erfolgen. Das Planungs-
verbot des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) greift jedoch nicht. Wegen der vorhan-
denen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 
03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) kein ‘neues Baugebiet’ vor. Dies wurde im Rahmen der 25. Ände-
rung des Regionalplans bestätigt. Vorausgesetzt wird eine an die jeweilige Planungssituation 
angepasste Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. Die rechtlichen Vorgaben des WHG 
zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer 
Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten Er-
richtung von Bauvorhaben können bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens eingehalten wer-
den (siehe Abschnitt 4.3). 
Deichschutzverordnung 
Bei Maßnahmen im Umfeld der Hochwasserschutzanlage sind die Ge- und Verbote der Deich-
schutzverordnung zu beachten. Aus diesem Grund werden im Bebauungsplan ebenso die 
Deichschutzzonen I und II nachrichtlich dargestellt. Für „sonstige Hochwasserschutzanlagen“ – 
wie im vorliegenden Fall – beträgt die Breite der Schutzzonen 20 m jeweils beiderseits der 
Hochwasserschutzanlage (Deichschutzzone I und II). In Bezug auf Deichschutzzone I bedeutet 
dies beispielhaft, dass im Bereich von 4 m (gemessen jeweils von der äußeren Begrenzung der 
Hochwasserschutzmauer) das Herstellen von baulichen Anlagen, zu denen unter anderem 
auch Stellplatzanlagen gehören, verboten ist. Entsprechende Genehmigungen und Befreiungen 
(dazu zählen zum Beispiel das Errichten, wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen 
Anlagen, das Anpflanzen mit Bäumen und Sträuchern) sind im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Infolge geplanter Maßnahmen 
dürfen keine zusätzlichen Lasten auf die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen einwirken. 
Dies gilt insbesondere beim Bau einer Tiefgarage. Die entsprechenden Nachweise sind im Rah-
men des Baugenehmigungsverfahrens beziehungsweise bei Anträgen auf Befreiungen von der 
Deichschutzverordnung zu führen. Vor diesem Hintergrund ist ein entsprechender Hinweis in 
den Bebauungsplan aufgenommen worden. 
Sperr- und Gefahrenzonenverordnung 
Die Sperr- und Gefahrenzonen sowie die zugehörigen Verbote und Gebote werden in der „Ord-
nungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll

9 
 
- Rheinpark Deutz“ vom 21. August 2017 festgeschrieben. Die Verordnung enthält Bestimmun-
gen insbesondere zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung des geordneten und stö-
rungsfreien Auf- und Abbaus der Hochwasserschutzanlagen durch die Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR. 
Anfahrbarkeit der Hochwasserschutzanlagen 
Im Planbereich sind im Hochwasserfall mehrere Durchgänge mit mobilen Elementen zu ver-
schließen. Der Aufbau muss entsprechend den Geländehöhen abgeschlossen sein. Die Anfahr-
barkeit der Hochwasserschutzanlagen mit schweren Fahrzeugen muss jederzeit gewährleistet 
sein.  
Überschwemmungsgebiet des Rheins 
Für die Bereiche im Plangebiet, die sich gemäß der Überschwemmungsgebietsverordnung 
„Rhein“ im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins befinden, gelten besondere 
Schutzbestimmungen. Die Flächen des Überschwemmungsgebiets sind in die Planzeichnung 
nachrichtlich übernommen. 
3.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Zur Sicherung der Versorgung erfolgt nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes (Entwurf 2020) perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer 
Hafen auf der östlichen Hafenseite rund um den Platz 3. Neben der Versorgung des Deutzer 
Hafens soll das neue Stadtteilzentrum die Versorgung im südlichen Siedlungsbereich des 
Stadtteils Deutz verbessern. Mit Blick auf die Funktionszuweisung als Stadtteilzentrum können 
zukünftig ein bis zwei Lebensmittelmärkte, ein Drogeriemarkt, ergänzende Einzelhandelsge-
schäfte und. Komplementärnutzungen im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden. 
Die Steuerungsregeln und der Kriterienkatalog des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes (Entwurf 2020) sind hier maßgeblich zu beachten. Das im Entwurf vorliegende 
Konzept ist behördenverbindlich und wird in der Bauleitplanung umgesetzt. Die Festsetzung 
von Einzelhandelsbetrieben spielt im vorliegenden Teilplan Infrastruktur nur eine untergeord-
nete Rolle. Mögliche bauliche Nutzungen innerhalb des neuen Stadtteilzentrums bzw. des ge-
planten zentralen Versorgungsbereichs liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Teil-
plans Infrastruktur. 
4. Planungskonzept  
4.1 Städtebauliches Konzept 
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein leben-
diges und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten zu schaffen. Das geplante Stadtquar-
tier soll dabei in das städtebauliche Umfeld integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt 
werden. Das Konzept bietet einerseits vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert, preisge-
dämpft und frei finanziert, Eigentum und Miete; Baugemeinschaften und genossenschaftliches 
Wohnen; Sonderwohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft fördern. 
Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Büronutzun-
gen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und soziale Infrastruk-
tur sein. Die aus dem kooperativen Verfahren abgeleitete städtebauliche Struktur des Integrier-

10 
 
ten Plans von Cobe architects/Kopenhagen schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraus-
setzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und 
Magneten.  
Der vorliegende Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur – stellt einen ersten 
Baustein der Bauleitplanung für die Entwicklung des Deutzer Hafens dar, der neben der Siche-
rung der Infrastruktur des Gebietes durch die Festsetzung der Verkehrs- und Grünflächen die 
oben beschriebene städtebauliche Struktur vorbereitet. Für die Baufelder werden nach weiteren 
vertiefenden Qualifizierungsverfahren nachfolgende Teilbebauungspläne erstellt, mit denen für 
die Baublöcke das Planungsrecht hergestellt wird. Städtebauliches Leitmotiv des Integrierten 
Plans ist eine Blockrandbebauung, die sich an dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausge-
richteten Gebäuderaster der Bestandsbebauung orientiert. Der im Plangebiet vorgesehene 
Blocktypus – der so genannte `Deutzer Block’ – kombiniert die gründerzeitliche Deutzer Block-
randbebauung mit geschütztem Innenhof mit einer differenzierten Höhenentwicklung, die sich 
aus den bestehenden Mühlenbetrieben ableitet. Ein wichtiges Element der Blöcke ist darüber 
hinaus jeweils eine Öffnung zum angrenzenden Freiraum in Form des Hafenbeckens, Parks o-
der einem Platz. 
Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen entlang der Ostseite des Hafenbe-
ckens und Parks auf der Westseite des Hafenbeckens aufgelockert, die durch eine das Hafen-
becken begleitende Promenade verbunden sind. Die Auer- und die Ellmühle sollen als den Ha-
fen prägende Bauten weitestgehend erhalten bleiben. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz 
wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung Konzepte zur Umnutzung der Mühlen erarbeitet, die 
im Rahmen der weiteren Entwicklung des Hafens qualifiziert werden. 
Die denkmalwerten Anlagen des Industriehafens, der Hafenbahn und der zugehörigen Verlade-
anlagen werden erhalten und weitestgehend sichtbar in die Planung integriert. Sie stellen künf-
tig wesentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Indust-
riehafens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt im Wesentlichen 
die Belange des Denkmalschutzes. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur in geringem 
Umfang ohne maßgebliche Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusammenhän-
gende, industrielle Charakter des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
4.2 Freiraumkonzept 
Die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers in der angestrebten Dichte erfordert eine 
besondere Qualität des öffentlichen Raums. Das städtebauliche Konzept bietet in dieser Hin-
sicht große Potenziale durch das Hafenbecken und die angrenzenden Flächen in Form von Ha-
fenpromenade und Plätzen sowie drei Parkanlagen, die auf der westlichen Halbinsel einen 
Übergang zwischen Hafenbecken und den am Rhein gelegenen Poller Wiesen bieten.  
Neben der unmittelbaren Funktion für die künftigen Bewohner und Arbeitsplätze bietet der Deut-
zer Hafen auch Anknüpfungspunkte zu den umliegenden Stadtquartieren. Der Deutzer Hafen 
soll sich als Teil von Deutz und Poll in die bestehende Stadtstruktur einbinden. Er stellt für die 
angrenzenden Stadtbereiche eine wichtige Erweiterung bis an den Rhein dar. Bei der Lage und 
Ausgestaltung der Plätze wurden bereits auf der Ebene des Integrierten Plans die Belichtung, 
die Bepflanzung, die Anordnung von Funktionen und die Wahl von Materialien in den Freiräu-
men durch übergeordnete Rahmenbedingungen berücksichtigt, die durch die Empfehlungen 
des Grünordnungsplans Eingang in das Bauleitplanverfahren bzw. die anschließende Umset-
zung finden, um eine größtmögliche Aufenthaltsqualität zu erreichen.

11 
 
Die in Nord-Süd verlaufenden Straßenräume sollen mit Alleen und Baumreihen bepflanzt wer-
den. Die sogenannten ‚Grünen Gassen’ stehen mit einer Bepflanzung aus kleinen Bäumen, 
Baumgruppen, Sträuchern und Beeten im Kontrast dazu. Über sie erfolgt eine Einbindung der 
westlich angrenzenden Poller Wiesen in das Gebiet des Deutzer Hafens. Die Ostseite des Ha-
fenbeckens ist stark besonnt. Durch Baumanpflanzungen entlang der Promenade und auf den 
Plätzen wird Schatten geschaffen. Der direkt vor den Mühlengebäuden liegende Teil der Pro-
menade wird aus Gründen des Denkmalschutzes baumfrei gehalten. 
Die Plätze werden offengehalten und durch Baumgruppen und Pflanzbeete gestaltet. In den 
Parks bieten große Wiesenflächen Platz für Aufenthalt, Baumgruppen bieten verschattete Be-
reiche und Struktur. 
In den unterschiedlichen Freiräumen werden verschiedene Nutzungsschwerpunkte gesetzt. Die 
Plätze werden offen gestaltet und bieten Raum für temporäre Funktionen wie Märkte und kultu-
relle Veranstaltungen. Es sind Gestaltungselemente, wie z.B. Wasserelemente vorgesehen, die 
der Regenrückhaltung dienen und das Mikroklima bei Hitze verbessern. Die Parks bieten Sport- 
und Spielangebote und bilden einen Übergang zu den westlich gelegenen Freiräumen der Pol-
ler Wiesen und des Rheins. 
4.3 Hochwasserschutzkonzept 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits lokal von 
Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des Rheinstroms der Belang der 
Sicherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hochwasserereignisse des Rheins in der 
Abwägung zu berücksichtigen. Insofern kommt den Belangen des vorbeugenden Hochwasser-
managements bei der Entwicklung des Deutzer Hafens eine besondere Bedeutung zu.  
Abgeleitet aus diesen planerischen Anforderungen wurde für das Gesamtgebiet ein Hochwas-
serschutzkonzept entwickelt, das präventive bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Hochwas-
serereignissen vorsieht – beispielhaft sind hier die Festlegung eines hochwassersicheren Er-
schließungsniveaus und der Erhalt vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen zu nennen. 
Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass dem Rhein mit der Flächenentwicklung wichtige Retentions-
räume für Hochwasserfälle verloren gehen und sich somit die von solchen Ereignissen ausge-
henden Gefahren vergrößern. Zu diesem Zweck sieht das Hochwasserschutzkonzept vor, durch 
Doppelnutzung von Flächen, z.B. durch Schaffung von Rückhaltevolumen innerhalb der Grün-
flächen, oder bauliche Maßnahmen durch die Gebäude- und Tiefgaragenplanung dem Rhein 
keinen Retentionsraum zu entziehen. Darüber hinaus dienen die vorgesehenen Maßnahmen 
gleichzeitig dem Schutz im Falle von Starkregenereignissen. Die genannten Belange sind wie 
folgt in dem Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur integriert: 
Die vorhandene Hochwasserschutzanlage – bestehend aus festen Hochwasserschutzwänden 
sowie mobilen Hochwasserschutzanlagen – entlang der Siegburger Straße bleibt hinsichtlich 
Lage und Schutzfunktion erhalten. Die Anlage liegt im öffentlichen Raum – i.d.R. innerhalb der 
Straßenverkehrsflächen. Mit der Umsetzung des Integrierten Plans sind unter Umständen Än-
derungen oder Eingriffe in die Hochwasserschutzanlagen verbunden. Bei der Herstellung der 
technischen Infrastruktur sind punktuell bauliche Anpassungen der Hochwasserschutzmauer 
erforderlich. Zudem ist vereinzelt vorgesehen, Gebäude unmittelbar an der Hochwasserschutz-
mauer zu errichten. Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzel-
fallprüfung und Abstimmung mit der Bezirksregierung, ob eine Änderung des Planfeststellungs-
beschlusses notwendig ist. Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch

12 
 
nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hinter-
grund ist es nicht möglich, bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende 
Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachgelagerten Verfahren in Abstimmung mit der Bezirksre-
gierung.  
Die hochwassersichere Erschließungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist auf 
einer Mindesthöhe – je nach Lage im Plangeiet – zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN geplant. 
Dies entspricht dem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes entlang Siegburger 
Straße/Poller Kirchweg und liegt somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hoch-
wasserabflusses (HQ200 zwischen 47,07 und 47,40 m ü.NHN im Verlauf des Rheins entlang 
des Deutzer Hafens). Die Ausbauhöhen werden voraussichtlich über die Mindesthöhen hinaus-
gehen. 
Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Gesamtgebiet Deutzer Hafen orientiert sich am vor-
handenen Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln (Beschluss zum Hochwasserschutz im 
Planfeststellungsabschnitt 16 durch den Rat der Stadt Köln am 23.04.1998, Ds -Nr. 1690/097). 
In diesem Schutzkonzept wurden auf Basis von Risikobewertungen und Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtungen für das gesamte Kölner Stadtgebiet Schutzgrade definiert, welche in den letzten 
Jahren auch umgesetzt wurden. Im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16, in welchem das Ge-
samtgebiet Deutzer Hafen liegt, ist das Schutzziel auf ein 200-jährliches Rheinhochwasser aus-
gelegt. Diese – 1996 ermittelte – Schutzhöhe auf Basis der bestehenden Hochwasserschutzli-
nie im Bereich des Deutzer Hafens bildet nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln die Maßgabe für die hochwasserangepasste Bauweise 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Da in den letzten Jahren am Rhein basierend auf 
dem Aktionsplan Hochwasser eine Vielzahl von Hochwasserpoldern umgesetzt wurden, welche 
bei mittleren und seltenen (HQ100 bzw. HQ200 gem. StEB Köln) Hochwasserereignissen geflu-
tet werden können, verändert sich entsprechend die Hochwasserstatistik. Die Eintrittswahr-
scheinlichkeit wird geringer und damit sinkt auch die real erforderliche Schutzhöhe. Demnach 
liegt die gewählte Schutzhöhe für die hochwasserangepasste Bauweise über dem Niveau des 
aktuellen HQ200. In der Risikobewertung für das Projektgebiet Deutzer Hafen ist also von einer 
Eintrittswahrscheinlichkeit geringer einem 200-jährlichen Hochwasserereignis auszugehen. 
Ein erhöhtes Hochwasserrisiko aufgrund von Starkregenereignissen vergleichbar der Flutkata-
strophe im Sommer 2021 ist laut Gutachter am Deutzer Hafen nicht gegeben, da das Abfluss-
verhalten des Rheins aufgrund seiner Größe grundsätzlich anders ist als das kleinerer Flüsse. 
Das Wasservolumen kann sich im Hochwasserfall aufgrund des zur Verfügung stehenden Rau-
mes anders verteilen. Darüber hinaus treten Hochwasserereignisse am Rhein mit einer gewis-
sen Zeitverzögerung ein, so dass eine ausreichende Vorwarnzeit zur Ergreifung von Schutz-
maßnahmen besteht. 
Im vorliegenden Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur werden für die Erschließung der späte-
ren Baufelder erforderliche Verkehrsflächen mit einer entsprechenden Höhenlage in Form einer 
Mindesthöhe festgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch im 200-jährlichen Hochwasserfall 
die Erschließung sichergestellt ist. Aufgrund der Ausdehnung des Hafengebiets sind die Höhen-
änderungen durch das Rheingefälle zu berücksichtigen. Die Erschließungsanlagen werden so 
geplant, dass im Hochwasserfall oder bei Starkregenereignissen an den angrenzenden Gebäu-
den keine Schäden entstehen können. 
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Parks und Plätze im Deutzer Hafen so angelegt werden, 
dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künftigen Baufeldern sollen flut-
bare Tiefgaragen bei Hochwasser zusätzlichen Retentionsraum bieten. Durch die Modellierung

13 
 
der Freiflächen und Verkehrsflächen wird sichergestellt, dass diese im Hochwasserfall oder bei 
Starkregenereignissen die Funktion von Notwasserwegen sowohl für die eigene Entwässerung 
als auch für die Entwässerung der Baufelder in Richtung Hafenbecken und/oder Rhein über-
nehmen können. Trotz des hohen Versiegelungsgrades des Gesamtgebiets, werden durch die 
Parkanlagen, aber auch durch Grünflächen (z.B. Beete, Baumscheiben) im Straßenraum sowie 
einem hohen Anteil von Dachbegrünung, Versickerungs- bzw. Rückhaltemöglichkeiten geschaf-
fen. Diese sollen – insbesondere bei Starkregenereignissen – den auftretenden Wasserabfluss 
regulieren. 
Für den Hochwasserfall werden auf der Genehmigungsebene Alarmpläne inklusive eines Eva-
kuierungskonzepts erstellt. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich das beste-
hende Retentionsvolumen durch die Umsetzung des Integrierten Plans nicht verringert und 
während der Umsetzungsphase und darüber hinaus permanent zur Verfügung steht.  
Sofern es während der Baumaßnahmen zu Veränderungen des Retentionsvolumens kommt, ist 
nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das gesamte Plangebiet und den gesamten 
Umsetzungszeitraum positiv ausfällt. Da der Teilplan Infrastruktur nur einen Teilbereich des 
Deutzer Hafens und den ersten Entwicklungsabschnitt abdeckt, ist dieser Nachweis nicht auf 
Ebene des einzelnen Bebauungsplans möglich. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und 
zur Unterstützung der Einzelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wird daher in Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet über 
die gesamte Bauzeit des Deutzer Hafens geführt und fortlaufend aktualisiert. In diesem Konto 
kann die jeweilige Zu- und Abnahme von Retentionsraum in Teilflächen zueinander in Relation 
gesetzt werden, um einen Nachweis über ein zu jedem Zeitpunkt, auch während der Bauphase, 
ausreichendes Retentionsvolumen zu führen. Dabei werden primär Bereiche – z.T. auch außer-
halb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur, jedoch innerhalb des Gesamtgebietes – vorbe-
reitet, die einen positiven Effekt auf die Bilanz haben, um spätere bauliche Eingriffe mit negati-
vem Effekt auf die Bilanz zu ermöglichen, so dass sich das Retentionsvolumen zu keinem Zeit-
punkt verringert. Entsprechende Nachweise werden auf der Ebene des jeweiligen Bauantrags 
erbracht. Das Retentionsraumkonto wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (als Betrei-
ber der Hochwasserschutzanlagen) durch einen externen Gutachter (Ruiz Rodriguez - Zeisler - 
Blank, Wiesbaden) geführt, es ist jederzeit durch die Bezirksregierung Köln (als Genehmigungs-
behörde für sämtliche wasserrechtlichen Fragestellungen zum Bauen im gesetzlichen Über-
schwemmungsgebiet) einsehbar und dient als Grundlage für die Einzelbaugenehmigungen. 
4.4 Mobilitätskonzept 
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lö-
sungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobi-
litätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und 
Verkehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Ziel des Mobilitätskonzepts ist  eine Grund-
lage für die weiteren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt 
Chancen und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand oder der Planung ergeben kön-
nen. 
Ausgehend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrsteil-
nehmer/innen an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der Um-
gebung sowie den Konflikten der Verkehrsmittel untereinander, wurde ein Leitbild entwickelt, 
                                                 
2  Mobilitätskonzept Deutzer Hafen – Ergebnisbericht; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH ; Dezember 2020

14 
 
das einheitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität 
darstellt. 
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens wurden folgende Ziele definiert: 
Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltverbunds 
Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges umwelt- und stadtverträg-
liches Mobilitätsangebot geschaffen werden. Ziel ist es, den Anteil des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Um-
weltverbundes sowie einem gut ausgebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz zu minimieren. 
Dafür wurden drei Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass 
ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzelnen Ver-
kehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- 
und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. 
 Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Busli-
nie 150, keine Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 3 (langfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
Anschluss an die geplante S-Bahn S16 
Alle drei Szenarien führen durch eine Verlagerung der MIV-Wege zu Verkehrsmitteln des Um-
weltverbunds jeweils zu einer Reduzierung des MIV-Anteils der Neuverkehre. 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die folgenden Maßnahmen zur Schaffung einer nach-
haltigen Mobilität erarbeitet.  
4.4.1 Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) 
Um den bestehenden Straßenverkehr im Umfeld des Gebiets Deutzer Hafen auch zukünftig ab-
wickeln zu können, sowie auf die neuen Belange durch die Gebietsentwicklung eingehen zu 
können, werden zusammenfassend folgende Maßnahmen im Straßenverkehr empfohlen: 
 Interne Erschließung über eine Ringerschließung als neue Hauptsammelstraße zur Quar-
tierserschließung über Poller Kirchweg, der Straße Am Schnellert und neuer Quartiers-
straße auf der Halbinsel, die mit einer neuen Brücke über das Hafenbecken an die Siegbur-
ger Straße im Osten anschließt.

15 
 
 Die Quartierserschließung soll als bevorrechtigte Straße geführt werden, um den Verkehrs-
fluss aufrecht zu erhalten. Die anliegenden Stichstraßen (‚Grüne Gassen’) sollen als Geh- 
und Radweg gestaltet werden. 
 Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird auch mit Blick auf 
die Auswirkungen auf die anderen Verkehrsteilnehmer/innen empfohlen. Die vorgesehene 
Geschwindigkeitsbeschränkung erhöht die Verkehrssicherheit. 
 Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrücke wird für den MIV gesperrt. 
4.4.2 Maßnahmen für den ruhenden Verkehr 
Ziel ist eine flächendeckende Parkraumregelung, um eine gute Erreichbarkeit des Gebiets für 
Anwohner/innen und Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten sowie den ruhenden Verkehr größ-
tenteils in Tiefgaragen und Parkhäusern unterzubringen, um ausreichend Raum für Nahmobili-
tät im Straßenraum zur Verfügung zu stellen. 
Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller Kirchwegs sind Stellplätze im 
öffentlichen Raum vorgesehen. Der überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen wird 
von diesen Straßen unmittelbar erschlossen. Für Handwerker mit überdurchschnittlich großen 
Fahrzeugen, welche Arbeiten im Quartier des Deutzer Hafens auszuführen haben, besteht so-
mit die Möglichkeit, öffentliche Stellplätze im Hafengebiet außerhalb von Tiefgaragen zu nutzen. 
Handwerker mit gewöhnlichen Fahrzeugen können die Tiefgaragen der jeweiligen Baufelder 
nutzen. 
Für den Hol- und Bringverkehr werden an der geplanten Grundschule Stellplätze in der Tiefga-
rage der Grundschule, sowie im unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden Bereich der 
Quartiersstraße angeboten. Der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kitas wird auf den Flä-
chen der jeweiligen Baufelder in den Tiefgaragen abgewickelt. 
Private Stellplätze sind primär in den Tiefgaragen der einzelnen Baufelder vorgesehen. Die Zu-
fahrten befinden sich entlang der Quartiersstraße sowie dem Poller Kirchweg. Weitere, vorwie-
gend den gewerblichen Nutzungen zugewiesene Stellplätze befinden sich in Tiefgaragen und 
Parkhäusern, welche unmittelbar über die Straßen Am Schnellert, Poller Kirchweg und der 
Quartierstraße erschlossen werden. 
Im Südosten des Gebiets ist ein Parkhaus auf Baufeld Ost 04 vorgesehen. 
Entsprechend dem Ziel der Reduktion des MIV-Anteils sollen die zukünftigen Nutzer motiviert 
werden, Anfahrt und Wege im Gebiet des Deutzer Hafens ohne das Kfz zu bestreiten. In die-
sem Zusammenhang sind an geeigneten Stellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfü-
gung zu stellen (siehe Abschnitt 4.4.4). Ebenso ist die Einrichtung von Behindertenstellplätzen, 
Ladezonen für den Lieferverkehr oder speziell ausgewiesenen Flächen für das Abstellen von E-
Scootern (z.B. an Mobilitätsstationen) zu berücksichtigen. 
4.4.3 Maßnahmen für den Fußgängerverkehr 
Fußgänger sind besonders schutzwürdig. Aus diesem Grund sind ausreichend bemessene Ver-
kehrsanlagen (betrieblich und baulich) – sowohl entlang neuer Straßen und Wege als auch que-
rend zu diesen – ein wesentliches Planungselement in der Entwicklung des Deutzer Hafens und 
der Entwicklung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fußgänger/innen und Radfah-
rer/innen. Insbesondere ist dabei – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und 
der Inklusion – die Umsetzung einer barrierefreien Erschließung zu beachten. Es sind die fol-
genden Maßnahmen für ein zukünftig ausreichendes und verkehrssicheres Fußwegenetz im 
Deutzer Hafen vorgesehen:

16 
 
 Straßenbegleitende und ausreichend breite Fußwege entlang der Quartiersstraße. 
 Fußgänger-Promenade entlang der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrü-
cke. 
 Fuß- und Radwegbrücke über das Hafenbecken. 
 Öffnung der Drehbrücke primär für Fußgänger und Radfahrer. 
 Brücke der Quartierstraße über das Hafenbecken für Kfz-, Rad- und Fußgänger-Verkehr. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen aus beziehungsweise in das Quartier. 
 Barrierefreie Zugänge in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke im Bereich 
der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. (Nicht im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans.)  
Barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der Severinsbrücke im Bereich der Siegburger Straße 
im Bereich des Deutzer Hafens und dem linksrheinischen Rheinauhafen. (Nicht im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans.) 
 Schaltung ausreichender Grünzeiten an signalisierten Fußgängerfurten. 
Darüber hinaus ist als langfristiges Ziel – laut Masterplan Innenstadt Köln – eine neue Fuß- und 
Radwegbrücke über den Rhein vorgesehen. Diese im Masterplan vorgesehene Option wird 
durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. 
Es ist beabsichtigt, die Fußwege einladend und barrierefrei zu gestalten und die Anforderungen 
aller Zielgruppen zu beachten. Entlang des Hauptnetzes im Quartier sollen in angemessenem 
Abstand Ruheplätze geschaffen werden, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen ohne 
Probleme zu Fuß unterwegs sein können. Für Kinder können zusätzlich an diesen Ruheplätzen 
geeignete Aufmerksamkeitsobjekte installiert sein, so dass die Wegeverbindungen im Plange-
biet attraktiver werden. Dieses wird unterstützt durch die vorgesehenen Parkanlagen und Quar-
tiersplätze. 
Durch die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerhalb des Quartiers 
wird die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität deutlich erhöht.  
4.4.4 Maßnahmen für den Radverkehr 
Der Fahrradverkehr im Deutzer Hafen soll angebotsorientiert entwickelt werden. Eine Stärkung 
des Radverkehrs wird vor allem durch ein lückenloses, sicheres und qualitativ hochwertiges An-
gebot von Radverkehrsinfrastruktur erreicht. Ergänzt wird dieses durch ausreichend dimensio-
nierte und ausgestattete Fahrradabstellanlagen, insbesondere in Bereichen von ÖPNV-Ver-
knüpfungspunkten. In diesen Bereichen lassen sich durch die Installation von Mobilitätsstatio-
nen attraktive Angebote wie Radvermietung, E-Bike-Ladestationen sowie Reparaturservices er-
gänzen. 
Vorgesehene Maßnahmen für den Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen sind nachfolgend auf-
gelistet. 
 Radfahrer werden innerhalb des Gebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke im 
Mischverkehr geführt. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Kfz auf 
30 km/h auf den Quartiersstraßen ist eine ausreichende Sicherheit für den Radfahrer gege-
ben. 
 Mit zwei neuen Brücken soll die Barrierewirkung des Hafenbeckens zukünftig verringert wer-
den.

17 
 
 Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen der Drehbrücke und der Straße Am Schnellert als 
qualitativ hochwertige Wegeverbindung nur noch den Radfahrern und Fußgängern vorbe-
halten sein. 
 Im gesamten Bereich des Deutzer Hafens sollen an geeigneter Stelle öffentliche Fahrradab-
stellmöglichkeiten hergestellt werden (z.B. im Bereich der Stadtbahn-Haltestellen entlang 
der Siegburger Straße, entlang der Alfred-Schütte-Allee in direkter Lage zu den Freizeit- 
und Erholungsanlagen am Rheinufer). Diese sind fester Bestandteil der Mobilitätsstationen 
im Plangebiet. Radboxen sollen mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden, um die Nut-
zung von E-Bikes zu fördern. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen für den Radverkehr – insbe-
sondere die Siegburger Straße – und der Verbindungen ins Quartier. 
Durch die Umgestaltung der Alfred-Schütte-Allee als reiner Fuß- und Radweg, kann der Deutzer 
Hafen in das Radschnellwegenetz der Stadt Köln mit Anschluss an die Region Bonn/Rhein-
Sieg-Kreis im Süden, an den Innerstädtischen Rad-schnellweg in Richtung Norden sowie über 
die Südbrücke in Richtung Westen integriert werden. Die Stadt Köln sowie benachbarte Städte 
und Kreise planen den Radverkehr durch die Errichtung zusätzlicher oder Optimierung vorhan-
dener Radwege zu hochwertigen Radwegeverbindungen deutlich zu verbessern. Vorschläge 
dafür werden u.a. in der dazu erstellten Machbarkeitsstudie ‘Leistungsfähige RadPendlerRou-
ten im Rechtsrheinischen’ dargestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in den 
Planungen zum Deutzer Hafen berücksichtigt.  
Die Beschleunigung stellt einen wichtigen Punkt eines attraktiven Radverkehrs dar. Eine Maß-
nahme hierfür ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen (LSA) durch ge-
eignete Markierungen von z.B. Fahrradtaschen oder vorgezogenen Aufstellbereichen. Bei einer 
zukünftigen Umstellung bzw. Änderung des Signalprogramms an lichtsignalgeregelten Kreuzun-
gen könnte auch eine Bedarfsanforderung für Radfahrer in Betracht gezogen werden, die zu-
mindest außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu einer kürzeren Wartezeit führt. 
Darüber hinaus sind weitere langfristige Maßnahmen außerhalb der Bauleitplanverfahren zur 
Entwicklung des Deutzer Hafens vorgesehen. Es sollen barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der 
Südbrücke im Bereich der Alfred-Schütte-Allee sowie der Severinsbrücke im Bereich der Sieg-
burger Straße geschaffen werden. Ein zusätzlicher qualitativ hochwertiger Radweg soll in Ver-
längerung der Südbrücke bis zur Technischen Hochschule entlang des Timur-Incelliler-Weges 
und Walter-Kasper-Weges eingerichtet werden. Mit Realisierung der S-Bahn Linie 16 ist eine 
höhenfreie Führung des Radweges entlang der Gleisanlagen zu prüfen. Der Anschluss des 
rechtsrheinischen Gebietes im Bereich des Deutzer Hafens in Richtung Innenstadt würde mit 
der bereits im Masterplan Innenstadt Köln vorgeschlagenen Brücke über den Rhein verbessert.  
4.4.5 Maßnahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
Im Hinblick auf die angestrebte Entlastung des Deutzer Hafens vom motorisierten Individualver-
kehr (MIV) ist der ÖPNV als Alternative zum Kfz unverzichtbar. Für das neue Quartier Deutzer 
Hafen liegt ein besonderer Aufgabenschwerpunkt in der Erreichbarkeit des Areals für zukünftige 
Bewohner/innen und Beschäftigte mittels ÖPNV. Das Mobilitätskonzept zeigt verschiedene Al-
ternativen auf. 
Folgende Maßnahmen sind u.a. zur Attraktivierung des ÖPNV vorgesehen: 
 Modifikation der Buslinie 150 mit Verlauf durch den Deutzer Hafen sowie drei neuen Halte-
stellen im Quartier. Die Buslinie bietet eine Anbindung über die Siegburger Straße und Am

18 
 
Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist eine Führung über die Quartiersstraße und die 
Brücke über das Hafenbecken angedacht. Es soll dabei eine direkte Verknüpfung zum 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Buslinie 
159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Mittelfristig ist eine Taktverdichtung für die Buslinie 
150 geplant. 
 Einrichtung einer neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz–Sülz, die zwischen Neumarkt und 
Porz mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung auf einen angenäherten Takt von ca. 6 Minu-
ten in den Spitzenstunden im Bereich des Deutzer Hafens führt. 
 Ergänzend dazu wird in einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Stadtbahnführung der Li-
nie 8 mit umsteigefreier Durchbindung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz geprüft. 
 Die Stadtbahnlinie 7 bleibt unverändert. 
 Die neue S-Bahn-Linie 16, deren Realisierung die Stadt Köln gemeinsam mit dem NVR 
plant, dient zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Erreich-
barkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für das neue Quartier Deutzer Hafen. Sie soll den 
innerstädtischen Abschnitt in einem 20-Minuten-Takt bedienen. Das Projekt ist im Nahver-
kehrsplan als Zukunftsmaßnahme beschlossen. Durch die neue S-Bahn-Station „Deutzer 
Hafen/Poll” ergeben sich für das Gebiet Deutzer Hafen neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 
Die Einführung der S-Bahnlinie 16 wird mittelfristig erfolgen und somit nicht in den Entwick-
lungsmaßnahmen des Deutzer Hafens vorausgesetzt. 
Darüber hinaus ist mittelfristig vorgesehen, dass Angebot des öffentlichen Personennahver-
kehrs auf den Rhein auszuweiten. Der Bebauungsplan lässt zu diesem Zweck öffentliche Anle-
gestellen im Bereich des Hafenbeckens zu. 
4.4.6 Geplante Mobilitätsstationen 
Die Angebotsplanung für den Deutzer Hafen sieht derzeit an strategisch bedeutsamen Stellen 
insgesamt 6 Mobilitätsstationen vor, die größtenteils in Tiefgaragen und teilweise im öffentlichen 
Raum verortet werden. Diese sind modular aufgebaut und können je nach Größe und Standort 
folgende Ausstattungselemente enthalten: 
 Elektroladesäulen für Pkw 
 Car-Sharing-Standort 
 Fahrradabstellanlagen für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder 
 Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-Bikes 
 Anbieter unabhängige Paketstationen 
 Informationseinrichtungen wie z.B. Infosäulen (Stelen) über die Angebote der jeweiligen Mo-
bilstation, dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV u.a. 
 Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B. WC, Kiosk) 
4.4.7 Quartierslogistik 
Für die Quartierslogistik und den Wirtschaftsverkehr im Deutzer Hafen bestehen konzeptionelle 
Planungen, welche mit fortschreitender Planungstiefe weiter konkretisiert werden. In Abhängig-
keit der konkreten gewerblichen Nutzungen in den jeweiligen Baufeldern werden Anforderungs-
profile entwickelt und entsprechend angepasste Lösungen (z.B. Ladezonen) eingerichtet. Inten-
sive Lieferverkehre müssen auf das jeweilige Baufeld verlagert werden. Hierbei können bei der 
Planung des Baufeldes die dadurch auftretenden Randbedingungen (z.B. die Befahrbarkeit der

19 
 
Grundstückszufahrten) berücksichtigt werden. Auch Lösungsansätze in der Anpassung betrieb-
liche Abläufe, wie beispielsweise die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen an zentralen 
Stellen im Randbereich des Quartiers sind denkbar. Die anschließende Belieferung innerhalb 
des Quartiers kann mit kleinen Lieferfahrzeugen auch emissionsfrei durch Elektrofahrzeuge be-
darfsgerecht erfolgen. 
Ein vergleichbares Prinzip ist auch für die Zustellung von Post und Paketsendungen denkbar. 
Der Lieferverkehr kann auf der „letzten Meile“ verkehrsreduzierend und emissionsarm durch 
z.B. Lastenräder gestaltet werden. Ergänzend dazu ist ein flächendeckendes Angebot von Pa-
ketfach- oder Paketschließanlagen denkbar. Zur Flächenreduzierung werden anbieterneutrale 
Konzepte empfohlen, so dass verschiedene teilnehmende Lieferpartner eine gemeinsame An-
lage nutzen können. 
4.5 Erschließungskonzept (Äußere Erschließung) 
Auf Basis der im Mobilitätskonzept getroffenen Annahmen zur Umsetzung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, wie die verbesserte Anbindung an den ÖPNV, die zu-
künftige Entwicklung des Modal Split und die Förderung alternativer Mobilitätsangebote, erfolgte 
eine Verkehrsuntersuchung der Auswirkungen auf das übergeordnete Straßenverkehrsnetz, die 
durch die Entwicklung des Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bedingt sind. Mit der Verkehrs-
untersuchung einher ging die Erarbeitung eines übergeordneten Erschließungskonzepts für den 
motorisierten Verkehr, das Empfehlungen für die Einbindung des Deutzer Hafens in das städti-
sche Straßenverkehrsnetz ausspricht und Maßnahmen zur äußeren Erschließung aufzeigt.  
Die Verkehrsuntersuchung betrachtet die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens, wie sie 
im Integrierten Plan vorgesehen ist. Damit wird die mit der Entwicklung des Gesamtgebiets be-
dingte Verkehrserzeugung und -verteilung in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt, auch 
wenn der vorliegende Teilplan Infrastruktur diese noch nicht in Gänze planungsrechtlich um-
setzt. Durch den Teilplan Infrastruktur erfolgt keine Verkehrszunahme. Die festgesetzten bauli-
chen Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle bei der Verkehrserzeugung. Durch die 
Aufgabe bestehender gewerblicher Nutzungen erfolgt zunächst sogar eine Reduktion der Ver-
kehre. Erst mit der planungsrechtlichen Umsetzung der Baufelder erfolgt eine Steigerung des 
Verkehrsaufkommens durch Nutzungen im Gebiet des Deutzer Hafens. Im Zuge der Verkehrs-
untersuchung werden Maßnahmen der inneren sowie äußeren Erschließung aufgezeigt, die 
nachweisen, dass die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens verkehrstechnisch umsetz-
bar und in das Kölner Gesamtverkehrsnetz integrierbar sein wird.  
Die Erschließung des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur ist bereits ohne die in der 
Verkehrsuntersuchung geprüften Maßnahmen zur äußeren Erschließung gesichert. 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden drei grundsätzliche Planfälle betrachtet: 
 Analysefall (aktuelle Situation) 
 Prognose-Nullfall 2035 (allgemeine Verkehrsentwicklung ohne die Umsetzung des Integrier-
ten Plans Deutzer Hafen unter Berücksichtigung der aktuell im Hafengebiet noch vorhande-
nen Nutzungen) 
 Prognose Planfall 2035 (Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der Umsetzung des 
Integrierten Plans Deutzer Hafen) 
Im Analysefall wurde für die Siegburger Straße am östlichen Rand des Gesamtgebiets eine 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung von – je nach Lage – 12.700 bis 17.500

20 
 
Kfz/24h ermittelt. Die sonstigen, im Gesamtgebiet befindlichen Straßen weisen deutlich gerin-
gere Verkehrsbelastungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.400–3.300 Kfz/24h, Am Schnellert 
1.700–3.000 Kfz/24h, Poller Kirchweg 1.500 Kfz/24h). 
Im Prognose-Nullfall erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf der Siegburger Straße auf 14.800 
bis 20.100 Kfz/24h. Die übrigen im Gesamtgebiet liegenden Straßen weisen geringere Verän-
derungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.700–3.600 Kfz/24h, Am Schnellert 1.600–2.800 Kfz/24h, 
Poller Kirchweg 1.400 Kfz/24h). 
Für den Prognose-Planfall wurden unterschiedliche Lösungsszenarien für die großräumige Er-
schließung entwickelt und verglichen. Gegenstand der Untersuchungen war dabei die Untersu-
chung hinsichtlich einer leistungsfähigen Abwicklung alle Verkehre sowie Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der Verkehrsknotenpunkte im Umfeld des Hafens. Basierend auf dem Mobili-
tätskonzept wurden für die im Integrierten Plan vorgesehenen Nutzungen ein Verkehrsaufkom-
men von etwa 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag ermittelt. Für einen ersten Prognose-Planfall 
wurde auf dieser Basis eine Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße von 27.300 Kfz/24h 
ermittelt. Der überwiegende Teil der Neuverkehre orientiert sich in Richtung Norden (Deutzer 
Ring und Severinsbrücke), etwa 30 % orientieren sich auf der Siegburger Straße südlich in 
Richtung Poll. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden weitere Planfälle entwickelt, mit dem Ziel, 
die Siegburger Straße in Richtung Poll zu entlasten. 
Im Ergebnis sieht das Verkehrskonzept vor, dass eine Umgestaltung der Siegburger Straße im 
Bereich zwischen den Straßen Am Schnellert und Auf dem Sandberg in Kombination mit An-
passungen im Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings (B 55) eine Abwicklung 
der durch die Entwicklung des gesamten Deutzer Hafens erzeugten Verkehre erfolgen kann. 
Durch diese Maßnahmen werden die neu entstehenden Verkehre auf den Deutzer Ring und im 
weiteren Verlauf auf den östlichen Zubringer (L 124) verdrängt. Diese Straßen sind aufgrund ih-
res überregionalen Charakters als Landes- bzw. Bundesstraße für die Aufnahme der zusätzli-
chen Verkehre prädestiniert.  
Die Siegburger Straße weist in diesem Planfall nördlich der Quartiersstraße eine Verkehrsbelas-
tung von 27.000 Kfz/24h auf (+ 6.900 Kfz/24h im Vergleich zum Prognose-Nullfall). Südlich der 
Quartiersstraße reduzieren sich die Verkehrsmengen auf 16.400–18.500 Kfz/24h (+ 1.200–
1.600 Kfz/24h), südlich der Südbrücke wird eine Reduzierung der Verkehrsbelastung um 
3.600–4.300 Kfz/24h prognostiziert. Die Verkehrsbelastung Am Schnellert wird auf 8.000 –
11.800 Kfz/24h steigen, im Bereich der Poller Kirchwegs nördlich der Südbrücke wird sie auf 
300 Kfz/24h sinken. Die Verkehrsbelastungen im Bereich der Straße Im Hasental 
(17.600 Kfz/24h) und des Deutzer Rings (B 55, 72.900–89.400 Kfz/24h) steigen um 4.500–
7500 Kfz/24h. 
Insgesamt kann in den maßgebenden Spitzenstunden auf der Siegburger Straße ein mittleres 
Geschwindigkeitsniveau von 30 bis 50 km/h nachgewiesen werden. Die prognostizierten Ver-
kehrsmengen können in diesem Planfall in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit 
einer ausreichenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt wer-
den.

21 
 
5. Planinhalte 
5.1 Art der baulichen Nutzung / Nutzungskonzept 
Der Bebauungsplan dient der Sicherung der Infrastruktur des Gesamtgebiets. Primär werden 
Straßenverkehrsflächen (siehe Abschnitt 5.5), Grünflächen (siehe Abschnitt 5.6) und eine Ge-
meinbedarfseinrichtung in Form einer Schule (siehe Abschnitt 5.4) sowie die Wasserfläche des 
Hafenbeckens (siehe Abschnitt 5.7) festgesetzt. Bauliche Nutzungen spielen innerhalb des Gel-
tungsbereichs des vorliegenden Teilplans nur eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich um 
zwei Bereiche des Deutzer Hafens, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 festgesetzt werden. 
Gewerbegebiet GE Hafenamt 
Der Bereich des ehemaligen Hafenamts ist als Gewerbegebiet GE Hafenamt festgesetzt. Die 
bestehende Kubatur soll als Ensemble mit der Drehbrücke erhalten bleiben. Hier ist eine öffent-
liche Nutzung angedacht, die in weiteren Planungsschritten konkretisiert wird. Aufgrund der ex-
ponierten Lage westlich der historischen Drehbrücke und am nördlichen Ende einer öffentlichen 
Grünfläche (Park III), kommt  der Fläche im städtebaulichen Kontext des Deutzer Hafens eine 
besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung sowie Freizeitnutzungen in 
Park III, ist eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung durch einen möglicherweise erheblich 
emittierenden Betrieb nicht Ziel der Planung. Die Nutzung des Gewerbegebiets wird daher auf 
Betriebe beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit sind Betriebe im Sinne des 
§ 6 BauNVO gemeint, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären.  
Das Gewerbegebiet umfasst lediglich knapp 400 m² und ist für den motorisierten Verkehr nur 
eingeschränkt zugänglich. Entsprechend werden die gem. § 9 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs-
sigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen im Bebauungsplan ausgeschlos-
sen. Diese Nutzungen gehen mit einem erheblichen Flächenbedarf einher und müssen für den 
motorisierten Verkehr gut erreichbar sein. Zudem entsprechen sie aufgrund ihrer Eigenarten 
nicht dem Ziel, ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Bordelle und bordellartige Einrichtungen sind Bestandteil der in Gewerbegebieten allgemeinzu-
lässigen Betriebsarten. Sie werden ausgeschlossen, um eine städtebauliche Fehlentwicklung 
im Bereich des Deutzer Hafens zu vermeiden. Betriebe dieser Art würden die geplante Nut-
zungsstruktur des Gesamtgebietes nachteilig beeinflussen und möglicherweise zu einer negati-
ven Umstrukturierung oder Trading-Down-Effekten führen. Der Ausschluss der Vergnügungs-
stätten folgt dem Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Einrichtungen im Gewerbegebiet 
– auch hiermit wären eine negative Umstrukturierung, eine Verschlechterung der Wohnverhält-
nisse oder Trading-Down-Effekte im Umfeld des Gewerbegebiets zu befürchten. 
Aufgrund der im Deutzer Hafen künftig vorgesehenen Wohnnutzungen sind Anlagen, die einen 
Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches 
wären (sog. Störfallbetriebe), im Gewerbegebiet GE Hafenamt ausgeschlossen Im Zuge der 
weiteren Planung und Umsetzung der einzelnen Baufelder im Deutzer Hafen wird künftig ein 
hochverdichteter Nutzungsmix aus Wohnen und Arbeiten im Plangebiet entstehen. Die Entwick-
lung insbesondere schutzbedürftiger Wohnnutzungen, schulischer Einrichtungen, Gastronomie 
und Naherholungsflächen im Freien ist mit der Ansiedlung potenzieller Störfallbetriebe unter 
dem Gebot des Trennungsgrundsatzes nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
nicht vereinbar. Die nächstgelegenen, geplanten schützenswerten Nutzungen liegen in einem 
Abstand von etwa 100 m zum Gewerbegebiet GE Hafenamt, die Abstandsempfehlungen des

22 
 
KAS-Leitfadens (Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der 
Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umset-
zung § 50 BImSchG“ – KAS-18, 2. überarbeitete Fassung aus Nov. 2010) können innerhalb des 
Deutzer Hafens somit nicht eingehalten werden. Für die Ansiedlung von Störfallbetrieben ste-
hen im Stadtgebiet Köln andere Flächen zur Verfügung, die sich im Siedlungszusammenhang 
von schützenswerten Nutzungen weiter absetzen. 
Betriebsleiterwohnungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Eine Wohnnutzung im 
Gewerbegebiet GE Hafenamt würde aufgrund der geringen Gebietsgröße unmittelbar dazu füh-
ren, dass die Eigenart des Gewerbegebiets nicht gewahrt bleiben kann. Die Wohnnutzung 
würde mutmaßlich mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Geschossfläche einneh-
men, eine gewerbliche Nutzung könnte somit nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Dar-
über hinaus entspricht die Entwicklung einer Wohnnutzung in diesem Bereich des Hafens nicht 
den im Integrierten Plan dargelegten Zielen zur räumlichen Anordnung von Wohngebieten be-
ziehungsweise gemischt genutzten Gebieten im Deutzer Hafen. 
Gewerbegebiet GE BF Ost 04 
Im südöstlichen Bereich des Deutzer Hafens, an der Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der 
Straße Am Schnellert (Baufeld Ost 04), sollen bauliche Nutzungen der Versorgungsinfrastruktur 
entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein öffentlich nutzbares Parkhaus in Ver-
bindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung (u.a. ein Umspannwerk) vor.  
Im nördlich an das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 angrenzenden Bereich zwischen Siegburger 
Straße und Poller Kirchweg befindet sich ein bestehendes Umspannwerk Deutz der RheinEner-
gie AG, das die Versorgung weiter Bereiche der Stadtteile Deutz und Poll sicherstellt. Aufgrund 
des Umfangs der Entwicklung im Deutzer Hafen sowie des künftigen Mehrbedarfs für u.a. Elekt-
romobilität ist ein Neubau des Umspannwerks erforderlich. Das Baufeld Ost 04 wurde aufgrund 
seiner zentralen Lage innerhalb des Versorgungsbereichs sowie seiner Nähe zum bestehenden 
Umspannwerk als künftiger Standort des Umspannwerks ermittelt. Ein Umspannwerk ist als 
Einrichtung der Energieversorgung als öffentlicher Betrieb im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 
BauNVO einzuschätzen und insofern in einem Gewerbegebiet zulässig. Der aktuelle Planungs-
stand zur Realisierung des Umspannwerks geht von einem Baukörper mit einer Länge von etwa 
40 m, einer Breite von etwa 15 m und einer Gesamthöhe von etwa 25 m aus. Das Umspann-
werk kann auf den Flächen im Eigentum der Stadt Köln frühzeitig realisiert werden.  
In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Umsetzung des Parkhauses inklusive mögli-
cher weiterer Einrichtungen, wie kleinerer, mobilitäts- und energieaffiner Gewerbebetriebe oder 
Dienstleister. Die Zulässigkeit wird als Garage im Sinne des § 12 BauNVO beurteilt. Da Gara-
gen in Gewerbegebieten nicht von der Einschränkung des § 12 Abs. 2 BauNVO betroffen sind, 
kann das Parkhaus auch für den Stellplatzbedarf außerhalb des Gewerbegebiets in Anspruch 
genommen werden. Es dient der Bereitstellung von Stellplätzen für den quartiersbezogenen 
Parkraumbedarf und im Zusammenhang mit der hier vorgesehenen Mobilitätsstation (siehe Ab-
schnitt 4.4.6). Die Zuordnung baurechtlich notwendiger Stellplätze der umgebenden Baufelder 
ist aktuell nicht vorgesehen. 
Die Zulässigkeit der Nutzungen im Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO wird analog zu den Fest-
setzungen für das Gewerbegebiet GE Hafenamt planerisch gesteuert. Im Rahmen der weiteren 
Entwicklung des Deutzer Hafens sollen in den benachbarten Baufeldern auch Wohnnutzungen 
verortet werden. Um künftige Beeinträchtigungen möglichst auszuschließen, wird die Zulässig-
keit von Gewerbebetrieben auf solche beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören, das

23 
 
heißt Betriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Die 
künftigen gewerblichen Nutzungen im Deutzer Hafen sollen sich primär auf Büronutzungen kon-
zentrieren. Die Ansiedlung von erheblich emittierendem Gewerbe ist in diesem Zusammenhang 
nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 ausgeschlossen. Zwar umfasst das Baufeld Ost 04 eine grö-
ßere Fläche und ist durch die Lage besser für den motorisierten Verkehr erreichbar, gleichwohl 
stehen diese Nutzungen aufgrund ihrer hohen Flächenbedarfe den für den Deutzer Hafen for-
mulierten Zielen entgegen, ein dichtes, gemischtes Stadtquartier für Wohnen und Arbeiten zu 
entwickeln. Der ruhende Verkehr soll im Deutzer Hafen überwiegend in Tiefgaragen und Park-
häusern untergebracht werden, um ausreichend Raum für Nahmobilität im Straßenraum zur 
Verfügung zu stellen und die städtebauliche Qualität des Freiraums zu sichern. Innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 soll vor diesem Hintergrund ein Parkhaus in Verbindung mit 
einer Einrichtung der Energieversorgung errichtet werden. Die ausgeschlossenen Nutzungen 
der Lagerhäuser und Lagerplätze stehen aufgrund ihres erheblichen Platzbedarfs der Umset-
zung der angestrebten Dichte in Verbindung mit den Qualitäten des Freiraums entgegen. Die 
Erschließung des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 soll über den Poller Kirchweg erfolgen. Dieser 
dient primär der Quartierserschließung. Die mit dem Betrieb einer regulären Tankstelle verbun-
denen Verkehrsmengen sind auf dem Poller Kirchweg als Quartiersstraße nicht gewollt. Der 
Poller Kirchweg erfüllt lediglich eine interne Erschließungsfunktion innerhalb eines gemischten 
Gebiets mit einem hohen Anteil an Wohnnutzung. Gebietsfremde Verkehre, die lediglich der 
Nutzung einer Tankstelle dienen, sollen verhindert werden. Von dem oben genannten Aus-
schluss von Tankstellen sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausdrücklich ausgenommen. 
Ein entsprechendes Angebot kann im geplanten Parkhaus vorgesehen werden. Auch wenn La-
destationen in die Nutzungskategorie Tankstellen einzuordnen sind, sind diese hinsichtlich ihres 
Störgrades nicht mit herkömmlichen Tankstellen vergleichbar. Aufgrund der Dauer des dort 
stattfindenden Ladevorgangs ist nicht mit einem wesentlichen, durch Kunden hervorgerufenen 
zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Vielmehr ist vorgesehen, dass der Ladevorgang 
gemeinsam mit der Nutzung des Parkhauses oder der Mobilitätsstation erfolgen wird. Aufgrund 
der unmittelbaren Lage an einem Umspannwerk ist die Versorgungssituation für die Einrichtung 
einer Ladestation innerhalb des Gewerbegebietes GE BF Ost 04 optimal und liefert einen wich-
tigen Beitrag zur Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsangebote. 
Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt außerhalb des in der Fortschreibung des Einzelhan-
delskonzepts der Stadt Köln perspektivisch vorgesehenen Stadtteilzentrums „Deutz, Deutzer 
Hafen“. Aufgrund der Lage im Gesamtzusammenhang des Deutzer Hafens, der Neuauswei-
sung des Stadtteilzentrums Deutzer Hafens, und um die Schwächung umliegender Stadtteilzen-
tren zu verhindern, werden Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen. Kleinere Einzelhandels-
nutzungen in Form von Verkaufsstätten im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben (z.B. der 
Verkauf von Fahrrädern oder Ersatzteilen im Zusammenhang mit einer Fahrradwerkstatt) sind 
ausnahmsweise zulässig. Die Verkaufsstätten müssen dabei in räumlich-funktionalem Zusam-
menhang zu einem Gewerbebetrieb stehen, die Verkaufs- und Aufstellungsfläche muss diesem 
räumlich untergeordnet sein. Durch die spezifische Zuordnung der Verkaufsstätte zu einem Ge-
werbebetrieb, wird der Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt. Angebot und Ver-
kaufsfläche möglicher Betriebe und damit die zu erwartenden Kundenverkehre und Umsätze 
werden auf diese Weise reguliert. Nachteilige Auswirkungen für die umliegenden, schützens-
werten Stadtteilzentren sollen so ausgeschlossen werden. 
Darüber hinaus sind Einzelhandelsnutzungen in Form von Bäckereien mit Café, Convenience-
Stores oder Kiosks denkbar. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 befindet sich in unmittelbarer

24 
 
Nachbarschaft der geplanten S-Bahn-Station „Deutzer Hafen/Poll“ an der Kreuzung Siegburger 
Straße/Am Schnellert. In diesem Zusammenhang soll die Ansiedlung kleiner Einzelhandelsbe-
triebe zur Versorgung des kurzfristigen Bedarfs z.B. durch Nutzer des ÖPNV als frequenzmit-
nehmender Handel ermöglicht werden.  
Der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben, Vergnügungsstätten sowie Störfall-
betrieben erfolgt aus den gleichen Gründen, wie in der Begründung des Ausschlusses dieser 
Nutzungen im Gewerbegebiet GE Hafenamt. Der Abstand zu möglichen schützenswerten 
Wohnnutzungen liegt in diesem Bereich deutlich unter 100 m, so dass auch hier die Abstands-
empfehlungen des KAS-Leitfadens nicht eingehalten werden können.  
Der Ausschluss der Betriebsleiterwohnungen erfolgt vor dem Hintergrund der hohen Lärmbelas-
tung in diesem Bereich des Deutzer Hafens. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung3 
wurden für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 Beurteilungspegel für den Verkehrslärm von bis 
zu 75 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum ermittelt. Da im Deutzer Hafen an anderer 
Stelle Bereiche für Wohnnutzungen vorgesehen sind, ist es sinnvoll, diese Nutzungen auszu-
schließen, um die Lärmbelastungen zu begrenzen und dem Gebot der Rücksichtnahme Rech-
nung zu tragen. 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird innerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF 
Ost 04 mit 1,0 festgesetzt. Damit ist in beiden Gewerbegebieten eine vollflächige Versiegelung 
des Baugrundstücks zulässig. 
Für das Gewerbegebiet GE Hafenamt begründet sich die Festsetzung des Versiegelungsgra-
des darin, dass dieses ausschließlich ein bestehendes Gebäude der Hafeninfrastruktur (ehema-
liges Hafenamt) bzw. ein Neubau in ähnlicher Kubatur umfasst. Das Gebäude und seine unmit-
telbare Umgebung sind bereits im Bestand vollflächig versiegelt. Eine Freiraumnutzung im Zu-
sammenhang mit dem Hafenamt ist aufgrund der geringen Größe des Gewerbegebiets nicht 
angedacht. Durch das angrenzende Hafenbecken und die neu entstehende öffentliche Grünflä-
che (Park III) stehen Freiraumstrukturen in der Umgebung zur Verfügung, relevante Beeinträch-
tigungen gesunder (Wohn- und) Arbeitsverhältnisse sind durch das festgesetzte Maß der bauli-
chen Nutzung nicht zu befürchten. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 wird ebenfalls eine Grundflächenzahl von 1,0 
festgesetzt. Abgeleitet aus dem Integrierten Plan ist eine Bebauung überwiegend bis an die 
Grenzen der Straßenverkehrsflächen vorgesehen. Die für den Baublock Ost 04 angestrebte 
Hauptnutzung als Parkhaus erfordert entsprechend eine vollflächige Überbauung; Freiraumbe-
reiche innerhalb des Baublocks sind nicht vorgesehen. Im Deutzer Hafen sind aufgrund der im 
Umfeld geplanten Begrünung von Blockinnenbereichen hinaus Freiräume in Form öffentlicher 
Grünflächen vorgesehen. Mit den zwischen dem Deutzer Hafen und dem Rhein gelegenen Pol-
ler Wiesen stehen auch außerhalb des Bebauungsplangebiets großflächige Freiraumbereiche 
zur Verfügung; zudem stellt das Hafenbecken mit einer Größe von 8,1 ha einen großen – wenn 
auch unmittelbar nur eingeschränkt nutzbaren, gleichwohl vollumfänglich erlebbaren – Freiraum 
dar. Insofern ist eine Überschreitung der Orientierungswerte des § 17 BauNVO nicht mit einer 
erheblichen Beeinträchtigung gesunder Arbeitsverhältnisse verbunden. 
                                                 
3  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen aus Straßen -, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infrastrukturplanes zum B -Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

25 
 
Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) ist lediglich im Gewerbegebiet GE BF 
Ost 04 erforderlich. Mit dem Deutzer Hafen soll ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein 
entwickelt werden. Der angestrebte hohe Verdichtungsgrad geht vielfach mit einer Überschrei-
tung der Orientierungswerte der BauNVO einher. Im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine 
GFZ von 6,0 festgesetzt. Diese ermöglicht in Verbindung mit der maximal zulässigen Gebäude-
höhe die Umsetzung der im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubatur. Vorgesehen ist 
eine fünf-, z.T. sieben-geschossige Bebauung. Die angestrebte Dichte ermöglicht eine Unter-
bringung für das Quartier notwendiger Nutzungen (Energiezentrale, Parkhaus) auf relativ gerin-
ger Fläche. Die Höhe bietet zugleich Lärmschutz der nördlich angrenzenden Baufelder gegen-
über der im Süden befindlichen Bahntrasse. Aufgrund dessen sowie der vorgesehenen vollflä-
chigen Überbauung des Baufelds, wird der Orientierungswert für die GFZ in Gewerbegebieten 
von 2,4 überschritten. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden mit der Entwicklung des 
Gewerbegebiets und in Verbindung mit dem oben beschriebenen Freiraumangebot im Gewer-
begebiet selbst sowie seinem Umfeld gewahrt. Die Abstandsflächen der Landesbauordnung für 
Gewerbegebiete können unter Berücksichtigung der festgesetzten Gebäudehöhen eingehalten 
werden. Aus einer – aufgrund der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung – höchst-
möglichen Gebäudehöhe von 28 m resultieren erforderliche Abstandsflächen von 5,6 m. Die 
das GE BF Ost 04 umgebenden Verkehrsflächen sind regelhaft mehr als doppelt so breit. Auf-
grund seiner Lage zwischen Bahndamm, Poller Kirchweg und Platz 7 treten in diesen Berei-
chen keine negativen Auswirkungen durch Verschattung auf. Eventuell notwendige Maßnah-
men durch Verschattung des nördlich angrenzenden Baufelds, sind in der weiteren Bearbeitung 
der Teilbebauungspläne Baufelder, die außerhalb des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 
liegen, zu prüfen. 
Über die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen wird im Gewerbegebiet GE 
Hafenamt sichergestellt, dass ein möglicher Neubau anstelle des Hafenamtes sich in die städte-
bauliche Struktur einfügt und in seiner Kubatur nicht maßgeblich über den Bestand hinausgeht 
und dementsprechend die Ensemble-Wirkung mit der denkmalgeschützten Drehbrücke erhalten 
bleibt. Die Festsetzung orientiert sich am bestehenden Gebäude, das eine wahrnehmbare First-
höhe von etwa 10,5 m über künftigem Gelände aufweist. Dies führt zur Festsetzung einer abso-
luten Höhe von 56 m ü.NHN. So bleiben auch die Blickbeziehungen auf die denkmalgeschütz-
ten Mühlengebäude gewahrt. 
Im Bereich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 sind Gebäudehöhen von 22 bis zu 27,5 m vor-
gesehen. Diese Höhen bieten zum einen die erforderliche bauliche Abschirmung gegen Schie-
nenlärm für die nördlich angrenzenden Baufelder (s.u.). Zum anderen ermöglichen diese Höhen 
eine sinnvolle Ausnutzung der Gebäudekubatur durch die angestrebten Nutzungen für das Bau-
feld Ost 04. Die vorgesehenen Gebäudehöhen setzt der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 mit einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 75 m ü.NHN fest, was einer 
Höhe von etwa 27,5 m über dem für die Bebauung angenommenen hochwassersicheren 
Grundniveau von 47,23 m ü.NHN entspricht.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens wird durch Verkehrslärm, ausgehend von der südlich angren-
zenden Bahntrasse beeinträchtigt. Die in diesem Bereich gelegenen Baufelder sind hinsichtlich 
ihrer angedachten Nutzung und Kubatur als Bestandteil der Schallschutzmaßnahmen zur Ge-
währleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Aus diesem Grund wird für 
das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 eine Mindesthöhe baulicher Anlagen von 69 m ü.NHN fest-
gesetzt. Die Festsetzung orientiert sich an den im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudehö-
hen, die aufgrund ihrer Lage im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung auch als lärm-

26 
 
mindernd für die nördlich gelegenen Baufelder angenommen wurden. Einrichtungen der Ener-
gieversorgung dürfen diese Festsetzung um höchstens 5 m unterschreiten. Im Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 ist die Errichtung u.a. eines Umspannwerks vorgesehen, das aus technischen 
Gründen – zumindest für Gebäudeteile – eine geringere Höhe aufweisen kann. Das Umspann-
werk wird voraussichtlich in einem ersten Bauabschnitt vor Errichtung des Parkhauses herge-
stellt werden. Da das Parkhaus hinsichtlich seiner Kubatur den überwiegenden Teil des Gewer-
begebiets GE BF Ost 04 in Anspruch nehmen wird, werden trotz dieser Ausnahme die o.a. Be-
lange des Schallschutzes berücksichtigt. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 können die festgesetzten Gebäudehöhen durch 
Solaranlagen für Solarthermie oder Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Beein-
trächtigungen des städtebaulichen Erscheinungsbilds im Plangebiet sollen weitestgehend ver-
mieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Überschreitung auf 2 m beschränkt. Die Anla-
gen müssen um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten.  
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Für den Standort der Halle wird eine überbaubare Grundstücksfläche (siehe Ab-
schnitt 5.3) und eine maximale Höhe baulicher Anlagen festgesetzt. Die vorhandene Halle hat 
eine Höhe von etwa 12,5 m über Grund, was einer absoluten Höhe von 58 m ü.NHN entspricht. 
Durch die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 58,5 m wird die Halle in 
ihrem Bestand gesichert. 
5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird im Teilplan Infrastruktur verzichtet. Die vorgesehenen 
baulichen Nutzungen in den Gewerbegebieten GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden oder 
sind als Solitärbauten umgesetzt. Insofern ist eine Festsetzung der Bauweise nicht erforderlich. 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen gebildet. Das städtebauli-
che Leitmotiv innerhalb des Deutzer Hafens – der sog. Deutzer Block – zeichnet sich durch eine 
Bebauung bis an die Grenzen der umgebenden Verkehrsflächen aus. Daher umfassen die 
durch Baugrenzen gebildeten überbaubaren Grundstücksflächen die gesamten Baugrundstü-
cke. 
Es wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, um geringfü-
gige Vorsprünge durch Vordächer zu ermöglichen. Die Festsetzung des Ausmaßes des Vor-
sprungs erfolgt, um den Eingriff in den öffentlichen Straßenraum auf das notwenige Maß zu be-
schränken. Mit der Festsetzung der lichten Durchgangshöhe wird die Nutzbarkeit der durch das 
Vordach überdeckten Flächen sichergestellt. Das Gewerbegebiet GE Ost 04 grenzt unmittelbar 
an die interne Haupterschließung des Deutzer Hafens, insofern wird durch die festgesetzte 
lichte Höhe von 4,5 m eine Unterfahrbarkeit durch Kraftfahrzeuge sichergestellt. Das ehemalige 
Hafenamt liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, die lichte Höhe wird auf den 
Raumbedarf von Fußgängern und Radfahrern begrenzt. In der unmittelbaren Umgebung des 
Hafenamts besteht ein ausreichender Bewegungsraum für Kraftfahrzeuge. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Zur Sicherung des baulichen Bestandes für mögliche Instandhaltungsmaßnahmen 
wird innerhalb der Grünfläche eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festge-
setzt. Die Baugrenzen orientieren sich am Gebäudebestand, Erweiterungen sind nicht vorgese-

27 
 
hen. Ziel ist der wesentliche Erhalt der baulichen Anlage zur Sichtbarmachung der Industriege-
schichte sowie die Integration der Halle in die künftige Nutzung als Spiel- und Sportanlage in-
nerhalb der öffentlichen Grünfläche. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind auf 
einer Fläche von bis zu 300 m² Freiluftgastronomie sowie Versorgung- und Nebenanlagen, die 
in Zusammenhang mit der Gastronomie, sowie den multifunktionalen Nutzungen der Halle und 
des Parks stehen (u.a. Sport- und Spielnutzungen), zulässig. 
5.4 Flächen für den Gemeinbedarf 
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Laut 
der aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz an den bei-
den bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern besteht bereits ein 
kurzfristiger, rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auf Grund-
lage des durch die Entwicklung des Hafenareals bedingten künftigen Bevölkerungszuwachses 
ergibt sich ein weiterer Bedarf von rechnerisch 108 Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht 
fünf Grundschulzügen. Dieser Bedarf wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen 
Schulstandort auf der westlichen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmit-
telbar an der Quartiersstraße in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen. 
Sie grenzt unmittelbar an die Grünflächen des Parks III sowie die Promenade am Hafenbecken. 
Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grundschule, die im Sportentwicklungsplan als 
Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im Park III vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen 
inkl. des Freibads im Hafenbecken. Außerhalb der Öffnungszeiten der Schule soll der Schulhof 
für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die geringere Höhe des Schulgebäudes im Vergleich zur 
übrigen Baustruktur des Deutzer Hafens, sichert außerdem Sichtbeziehungen auf das denkmal-
geschützte Mühlenensemble auf der gegenüberliegenden Seite des Hafenbeckens. 
Im Bebauungsplan wird der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestim-
mung Schule festgesetzt. 
5.5 Erschließung 
Die innerhalb des Plangebiets vorgesehenen und – soweit planungsrechtlich möglich – auch 
festgesetzten Erschließungsanlagen dienen überwiegend der Vorbereitung der angestrebten 
Entwicklung im Deutzer Hafen, die durch weitere Teilbebauungspläne der Baufelder fortgeführt 
wird. Die Dimensionierung der Erschließungsanlagen basiert insofern auf den Inhalten des Inte-
grierten Plans, sowie den darauf basierenden Erkenntnissen des Mobilitätskonzepts (siehe Ab-
schnitt 4.4). 
5.5.1 Verkehrsflächen  
Als Straßenverkehrsfläche werden die Siegburger Straße (soweit im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans gelegen), die Straße Am Schnellert, die Quartiersstraße auf der Halbinsel, die 
Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg festgesetzt.  
Die Siegburger Straße, die in Deutz eine überörtliche Verbindungsfunktion für den Verkehr ein-
nimmt, stellt zugleich die Haupterschließung an den Deutzer Hafen dar. Ihr Straßenverlauf 
bleibt überwiegend erhalten. Lediglich die Kreuzungsbereiche der in das Plangebiet führenden 
Straßen sowie die westlich der Straße verlaufenden Fuß- und Radwege sollen im Zuge der Um-
setzung des Teilplans Infrastruktur baulich angepasst werden. Die lichte Breite der neu anzule-
genden Radwege wird 2,5 m, die der Fußwege mindestens 3 m betragen.

28 
 
Die Straße Am Schnellert, inklusive des Kreuzungsbereichs Siegburger Straße, wird grundle-
gend umgebaut. Sie dient sowohl als Haupterschließung für die südlichen Gewerbebaufelder 
und die Halbinsel als auch der Anbindung des südlich gelegenen Stadtteils Poll. Für die Erwei-
terung des Bahndamms mit einer neuen S-Bahnlinie werden Flächen vorgehalten und der Ver-
lauf der Straße entsprechend nach Norden verlegt. Die damit entstehende Reservefläche bleibt 
vorläufig als Hang bestehen, bis der künftige Bahnkörper im Zuge der Errichtung einer neuen S-
Bahnlinie durch eine Mauer abgestützt wird. Die Breite der Fahrspur beträgt i.d.R. 6,5 m, sie 
wird flankiert durch beidseitige Fuß- und Radwege, die ebenfalls (Mindest-)breiten von jeweils 3 
bzw. 2,5 m aufweisen. 
Die Quartiersstraßen übernehmen wesentliche Erschließungsfunktionen für die östlich und 
westlich des Hafenbeckens liegenden Baufelder. Die Quartierserschließung verläuft ausgehend 
von der Siegburger Straße über den Poller Kirchweg, die Straße Am Schnellert sowie die neue 
Quartiersstraße auf der Halbinsel. Ein Ringschluss an die Siegburger Straße erfolgt durch eine 
neue Kfz-Brücke über das Hafenbecken. Für die Quartiersstraße sowie den Poller Kirchweg 
sind ebenfalls Querschnitte von 6,5 m mit flankierenden Fußwegen vorgesehen. Aufgrund einer 
angestrebten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann auf separate Radwege verzichtet 
werden. Die Mindestbreite der Fußwege beträgt 2,5 m; die Gesamtbreite der beiden straßenbe-
gleitenden Fußwege liegt immer bei mindestens 5,5 m, so dass ein ausreichender Bewegungs-
raum sichergestellt ist. Im Bereich der Schule sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass Hol- 
und Bringverkehre – primär für Schulbusse, aber auch für den Individualverkehr – innerhalb des 
Straßenraums abgewickelt werden können. Darüber hinaus wird die Tiefgarage unter der 
Schule auch für den schulbezogenen Individualverkehr zur Verfügung stehen. Um eine Über-
fahrung des an die Schule angrenzenden Platzes 7 zu vermeiden, wird geprüft, ob die Zufahrt 
der Tiefgarage der Schule aus dem Baufeld 11f heraus realisiert werden kann. 
Für die das Hafenbecken überspannende Kfz-Brücke ist auf einer Länge von etwa 90 m eine 
Breite der Straßenverkehrsfläche von 18 m vorgesehen. Die Breite der Fahrbahn beträgt inklu-
sive des Radwegs 9 m, so dass hier ein ausreichender Bewegungsraum für den Radverkehr 
gegeben ist. Beidseitig sind Fußwege mit einer Breite vom 2 bzw. 4,4 m vorgesehen. Die 
Grenze der Verkehrsfläche darf für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m über-
schritten werden. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens. 
Als Ergänzung der quartiersinternen Erschließung, entsteht eine Geh- und Radwegbrücke, die 
die Plätze 5 („Quartiersplatz“) und 6 („Marktplatz“) miteinander verbindet und eine direkte Anbin-
dung der Halbinsel an das neue Stadtteilzentrum schafft. 
Darüber hinaus stehen die Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg für den motorisierten Ver-
kehr zur Verfügung. Beide verlaufen im Wesentlichen parallel zur Siegburger Straße. Die Müh-
lenstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Süden mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m geplant 
und bietet eine östliche Erschließung der ehemaligen Ell- und Auermühle zwischen den Kreu-
zungen Im Hasental und Kaltenbornweg. Zwischen Fahrbahnkante und Mühlenfassade liegen 
mindestens 7,5 m.  
Der bestehende Poller Kirchweg wird an zwei Kreuzungen neu an die Siegburger Straße ange-
bunden und mündet im Süden in die Straße Am Schnellert. Im nördlichen Teil weist er – analog 
zur Mühlenstraße einen Querschnitt von 3,5 m auf und soll als Einbahnstraße ausgeführt wer-
den. Im weiteren Verlauf wird er, wie die Quartiersstraße auf eine Breite von 6,5 m aufgeweitet 
und bietet beidseitig Fußwege mit einer Mindestbreite von je 3 m an. 
Im Sinne eines autoarmen Quartiers, werden öffentliche Stellplätze im Straßenraum nur einge-
schränkt angeordnet. Erforderliche Pkw-Stellplätze werden künftig in Tiefgaragen innerhalb der

29 
 
noch zu entwickelnden Baufelder zur Verfügung gestellt. Weitere Parkmöglichkeiten sind in 
Parkhäusern von unterschiedlicher Größe und Kapazität mit Anschluss an die Hauptverkehrs-
straßen vorgesehen. Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur soll im Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 ein erstes Parkhaus errichtet werden (siehe Abschnitt 5.1). 
Im Mobilitätskonzept ist überdies eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbundes 
(ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger) sowie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) 
und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen vorgesehen. In diesem Zusammenhang 
sollen Fuß- und Radwege auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindungen bieten 
und barrierefrei ausgeführt werden. 
Für einen Teil des Erschließungssystems wird aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Min-
desthöhe der Straßenverkehrsfläche festgesetzt (siehe Abschnitt 5.11), so dass deren Überflu-
tung im Hochwasserfall ausgeschlossen ist.  
Die übrigen Verkehrsflächen im Geltungsbereich werden als Verkehrsflächen mit besonderer 
Zweckbestimmung festgesetzt. Die Zweckbestimmungen orientieren sich eng an der im Inte-
grierten Plan vorgesehenen Nutzung der Verkehrsflächen. Dabei handelt es sich im Einzelnen 
um  
 die sog. ‘Grünen Gassen’ zwischen den Baublöcken,  
 die Hafenpromenade,  
 die Geh- und Radwegbrücke, 
 die Plätze sowie  
 den Radweg im Bereich der Alfred-Schütte-Allee.  
Grüne Gassen 
Die untergeordnete Erschließung der Baublöcke für den nicht motorisierten Verkehr erfolgt über 
die sog. ‚Grünen Gassen’. Diese weisen eine Mindestbreite von 12 m auf. Sie verlaufen in Ost-
West-Richtung und bilden Verbindungen zwischen dem Hafenareal, dem Rhein und dem Ha-
fenbecken. Der grüne Charakter wird durch Festsetzungen von Pflanzmaßnahmen (siehe Ab-
schnitt 5.9) sichergestellt. Für die Grünen Gassen wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg – festgesetzt. Die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wird durch die Festsetzung nicht 
eingeschränkt. Ausnahmen (z.B. Umzugswagen) können bedarfsgerecht durch Sondergeneh-
migungen gestattet werden, sofern die Flächen für die Feuerwehr freigehalten werden können. 
Hafenpromenade 
Das Ufer des Hafenbeckens ist als fußläufige Promenade konzipiert. Die östliche Seite des Ha-
fenbeckens wird künftig durch die in den Baufeldern geplanten und durch weitere Teilbebau-
ungspläne zu entwickelnden angrenzenden Geschäfts- und Büronutzungen geprägt. Die Pro-
menade weist hier je nach Standort eine Breite zwischen 10 und 15 m auf. Im Bereich der Auer- 
und Ellmühle ist die öffentliche Verkehrsfläche z.T. durch Vordächer der denkmalgeschützten 
Mühlenfassade überkragt. Die unter den Vordächern liegende Verkehrsfläche soll jedoch öffent-
lich genutzt werden. Insofern erstreckt sich die Festsetzung der Verkehrsfläche auch auf diesen 
Bereich. Die Zulässigkeit der Vordächer der Mühlen wird durch eine textliche Festsetzung gesi-
chert. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens grenzen überwiegend Wohnnutzungen an 
die Promenade an. Aufgrund der damit einhergehenden geringeren Nutzungsintensität wird hier 
eine Breite der Promenade von überwiegend 6 m als ausreichend angesehen. Die Hafenprome-
naden werden mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt.

30 
 
Geh- und Radwegbrücke 
Zwischen den beiden Ufern des Hafenbeckens bzw. den Plätzen 3 und 5 ist eine weitere, aus-
schließlich für den Fuß-- und Radverkehr konzipierte Brücke vorgesehen, die der engen Verma-
schung des Verkehrsnetzes dient, eine wichtige Querverbindung im Deutzer Hafen darstellt und 
somit die Barrierewirkung des Hafenbeckens überwindet. Die Breite der festgesetzten Fläche 
für die Geh- und Radweg-Brücke beträgt 11,5 m. Analog zur Kfz-Brücke ist eine Überschreitung 
der Grenze der Verkehrsfläche für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m zu-
lässig. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens.  
Die Geh- und Radwegbrücke wird mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. 
Plätze 
Ein weiteres, wesentliches Element der Freirauminfrastruktur im Plangebiet stellen die unter-
schiedlichen Platzflächen dar. Entlang der Hafenpromenade sind insgesamt sechs Plätze ange-
bunden, vier auf der Ostseite des Hafenbeckens, ein Platz am Hafenkopf im Süden sowie zwei 
Plätze auf/an der westlichen Halbinsel. Weitere Plätze liegen südlich der Fläche für den Ge-
meinbedarf sowie östlich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04.  
Zwischen Drehbrücke und Siegburger Straße liegt Platz 1, der von Norden kommend den Auf-
takt der Plätze bildet, die sich entlang der Hafenpromenade aufreihen. Auf diesem Platz ist die 
Errichtung eines Infopavillons vorgesehen, der während des Umsetzungszeitraums über die 
Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens informiert. Der Infopavillon steht mit dem Nutzungs-
zweck des Platzes und seiner Gestaltung in Einklang und kann in Teilen auch im Folgezeitraum 
als Unterstand weiter genutzt werden. 
Der Platz 4 am Hafenkopf überbaut das südliche Ende des Hafenbeckens. Durch ein aufge-
ständertes Deck wird die Promenade zum sog. Hafenplatz erweitert. Eine Freitreppe über na-
hezu die gesamte Breite des Hafenbeckens führt zu diesem hinab. Im Bereich des Parks II 
(siehe Abschnitt 5.6) wird eine weitere Überbauung des Hafenbeckens ermöglicht, die als 
schwimmendes Element auf dem Wasser oder als aufgeständertes Bauteil in Form einer Steg-
anlage oder Plattform realisiert werden soll. Ein wesentlicher baulicher Eingriff in das Hafenbe-
cken ist nicht vorgesehen, allenfalls erfolgen punktuelle Befestigungsmaßnahmen in der Hafen-
mauer oder dem Untergrund. Auch unterhalb der Überbauungen des Hafenbeckens befindet 
sich die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Im Bereich des Gebäudekomplexes zwischen Auermühle (BF 01b) und Ellmühle (BF 02) wird 
ein Platz (Platz 6), geschaffen, der eine neue Verbindung zwischen Hafenpromenade und Sieg-
burger Straße herstellt. Das dort gelegene ehemalige Getreidesilo wird abgebrochen (siehe Ab-
schnitt 3.5). Vor dem Hintergrund der erheblichen Barrierewirkung des bestehenden Mühlen-
komplexes im Stadtgefüge sowie dem hohen Mehrwert der neuen Platzsituation, ist der Ab-
bruch des relativ neuen und schwer umzunutzenden Getreidesilos aus Sicht des Denkmal-
schutzes hinnehmbar. Das Mühlenareal erhält durch die Fuge eine plausible städtebauliche 
Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Deutzer Hafens und wird so in das Quartier eingebun-
den. Es wird eine städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in Deutz zu Gunsten 
einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insgesamt geschaffen. Die 
bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafen-
promenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wieder ables-
bar. Darüber hinaus werden durch die geplante Fuge die Tageslichtverhältnisse in den Gebäu-

31 
 
den der Mühlen verbessert und die Ansicht auf das Bunkersilo freigegeben. In den frei gewor-
denen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und Begegnungsflä-
chen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Die Plätze werden in der Regel mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. Der 
Platz 4 am Hafenkopf sowie die Steganlage/Plattform vor dem Park II werden mit der Zweckbe-
stimmung Fußgängerbereich festgesetzt, da eine Zugänglichkeit für den Radverkehr nicht ge-
geben ist. 
Alfred-Schütte-Allee 
Die Alfred-Schütte-Allee wird künftig für den Autoverkehr gesperrt und entsprechend ihrer be-
sonderen Zweckbestimmung als Radweg zwischen dem Hafenareal und den angrenzenden 
Poller Wiesen genutzt. Der 4 m breite Radweg wird im Norden von der Siegburger Straße über 
die Drehbrücke angebunden und endet im Süden an der Kreuzung mit der Straße Am Schnel-
lert. Der Radweg steht der Nutzung durch Rettungsfahrzeuge im Alarmfall zur Verfügung, dies 
wird in der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt. Unter der denkmalgeschützten 
Baumallee verläuft ein Fußweg, der im Bebauungsplan Teil der Grünfläche ist. 
Im Bereich der Drehbrücke und der angrenzenden Flächen beidseits des Hafenbeckens zwi-
schen Siegburger Straße und Alfred-Schütte-Allee wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg festgesetzt. Zusätzlich wird für diesen Bereich ein Fahrrecht zugunsten des Anliegerver-
kehrs festgesetzt. Anliegerverkehr ist der Verkehr einer Straße oder eines Straßenzuges, des-
sen Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen. Die 
im Bereich des Vorhafens gelegenen Standorte der Feuerlöschbootstation sowie der Wasser-
schutzpolizei sollen auch künftig für die Belegschaft und den Anlieferverkehr erreichbar sein. 
Die Festsetzung beschränkt die Zufahrt über den Fußgänger- und Radverkehr hinaus auf Anlie-
ger der Flächen. Dieser fest umrissene Kreis von Personen darf die Flächen auch mit Kraftfahr-
zeugen nutzen. Da die sich anschließende Alfred-Schütte-Allee nur als Geh- und Radweg fest-
gesetzt wird, ist motorisierter Durchgangsverkehr nicht zu erwarten. Die Nutzung beschränkt 
sich auf die Angestellten/Beamten bzw. den Anlieferverkehr der Feuerwehr und Wasserschutz-
polizei, ggf. des Gewerbegebiets GE Hafenamt, so dass keine maßgebliche Verkehrsbelastung 
die Nutzung als Geh- und Radweg beeinträchtigt. Flankierend kann dies durch verkehrsord-
nende Maßnahmen gesichert werden.  
Sollte aufgrund von Sanierungsmaßnahmen o.ä. die Erreichbarkeit des Vorhafens über die 
Drehbrücke temporär eingeschränkt sein, kann durch verkehrsordnende Maßnahmen die Zu-
fahrt über den Radweg der Alfred-Schütte-Allee sichergestellt werden.  
5.5.2 ÖPNV 
Innerhalb des Plangebiets sind an der Quartiersstraße und in der Mühlenstraße Bushaltestellen 
vorgesehen. Diese wurden bei der Bemessung der Erschließungsanlagen berücksichtigt. Wei-
tergehende Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die vorhandenen Haltestellen der Stadtplan 
bleiben unverändert. Der zukünftige S-Bahn-Halt (S16) liegt außerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans. 
5.5.3 Ver-/Entsorgung 
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen.

32 
 
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Regenwas-
serkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der Hafen-
promenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das Hafen-
becken. Das belastete Niederschlagswasser der verkehrlich höher frequentierten Quartiers-
straße sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder werden in einer hochwasserange-
passten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Misch-
wasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist sicherzustellen, dass kein Rheinhochwasser in die 
Schmutzwasserkanäle eindringen kann. Das Gebiet ist so zu planen, dass im Fall von Starkre-
genereignissen, das Niederschlagswasser schadlos über Notwasserwege in Richtung Hafenbe-
cken bzw. Poller Wiesen/Rhein abfließen kann. 
Innerhalb der Verkehrsflächen steht ausreichend Raum zur Verfügung, um die technische Infra-
struktur zur Erschließung der einzelnen Baufelder sicherzustellen.  
5.6 Grünflächen 
Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur befinden sich drei Parkanlagen. Diese lie-
gen auf der westlichen Halbinsel und stellen die wesentlichen Grünanlagen im Gebiet des Deut-
zer Hafens dar. Sie bilden Grünzäsuren für das Quartier und stellen in Verbindung mit den 
großflächigen Poller Wiesen eine hohe Freiraum- und Aufenthaltsqualität sicher. Gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den später zu beplanenden Baufeldern sollen durch diese Be-
reiche gewahrt werden. Darüber hinaus bieten sie eine klimaausgleichende Wirkung und sind 
Bestandteil des Retentionsraums. Die Festsetzung erfolgt überwiegend als öffentliche Grünflä-
chen mit der Zweckbestimmung Parkanlagen. 
Der Park I (‚Park am Schnellert’) liegt im Süden des Plangebiets. Er wird durch die Quartiers-
straße in zwei Bereiche unterteilt und orientiert sich in der Lage an einem ehemaligen Altarm 
des Rheins. Durch einen hohen Anteil an Grün soll entsprechend eine naturnahe Auenland-
schaft nachempfunden werden. Vertiefungen und Mulden schaffen Retentionsraum und dienen 
der Regenrückhaltung. Entlang der nördlichen Seite des Parks verläuft ein Hauptverbindungs-
weg von der Promenade zu den Poller Wiesen. Es sind Spielplätze an den jeweiligen Eingän-
gen an der Promenade und auf der Seite der Poller Wiesen vorgesehen.  
Der Park II (‚Kranpark’) folgt dem Verlauf einer ehemaligen Kranbahn und stellt eine Verbindung 
zwischen Hafen, Rhein, Promenade und Alfred-Schütte-Allee dar. Auch hier erfolgt eine Tren-
nung der Parkanlage durch die Quartiersstraße. Ein Erhalt der Krananlage ist als Relikt der ehe-
maligen industriellen Nutzung vorgesehen, diese kann als besonderes Erlebniselement inte-
griert werden, um den Charakter als Industriepark weiter zu stärken. Der Park ist durch großzü-
gige Grünflächen geprägt. Die zentrale Lage mitten im Wohngebiet bietet grünen Erholungs-
raum für die zukünftigen Bewohner. Vorgesehen sind Gemeinschaftsbereiche für die Nachbar-
schaft sowie zwei größere Spielplätze an der Südseite des Parks. Durch einen Weg werden 
Promenade, Quartierstraße und darüber hinaus die Poller Wiesen verbunden. Im Integrierten 
Plan ist in der Verlängerung des Platzes II eine Überdeckung des Hafenbeckens vorgesehen. 
Diese wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 
5.5.1). 
Der Park III (‚Hafenpark’) ist der größte Park im Bereich des Deutzer Hafens und entsprechend 
über das Plangebiet hinaus von Bedeutung. Er stellt den nördlichen Eingang auf die Halbinsel 
und zu den Poller Wiesen dar und bildet den Abschluss der Bebauung auf der Halbinsel. Im 
Westen wird er von der Alfred-Schütte-Allee, im Osten von der Hafenpromenade begrenzt. Der

33 
 
Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sportnutzung ausgerichtet und integriert 
die zu erhaltende Holzhalle (‘Halle Steil’) für multifunktionale Nutzungen, z.B. Basketball mit 
Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen.  
Der Park wird entsprechend seiner geplanten Nutzungsschwerpunkte durch unterschiedliche 
Zweckbestimmungen gegliedert. Der nördliche Bereich soll im Wesentlichen als Parkanlage 
umgesetzt werden. Entlang der Alfred-Schütte-Allee sind darüber hinaus zwei Spielplätze fest-
gesetzt. Die Hauptangebote für Spiel und Sport, die sich aus der Bedarfsermittlung sowie dem 
Sportentwicklungsplan ergeben, sollen sich auf den südlichen Teil des Parks sowie angrenzend 
an die Holzhalle , in unmittelbarer Nähe der neugeplanten Schule (Fläche für den Gemeinbe-
darf), konzentrieren. Dieser Bereich ist entsprechend mit der Zweckbestimmung Spiel-
platz/Sportfläche versehen. Gleichwohl bildet der Park trotz der unterschiedlichen Nutzungs-
schwerpunkte hinsichtlich der Gestaltung und des erlebbaren Freiraums eine Einheit. Räumli-
che Trennungen innerhalb der Freifläche sind nicht vorgesehen.  
Bei der Holzhalle (‘Halle Steil’) handelt es sich um eine ehemalige, etwa 3.850 m² große Halle, 
die 1975 als Lager eines Holzhandels errichtet wurde. Die Halle ist an Vorder- und Rückseite 
offen, die vorhandenen Fassaden (in Richtung Alfred-Schütte-Allee und Hafenbecken) beste-
hen derzeit aus einer senkrechten Verbretterung mit Luftzwischenraum, die im Zuge der weite-
ren Planung geöffnet wird, so dass ein offener und durchlässiger Freiraum entsteht. Es handelt 
sich insofern nicht um ein massives Gebäude, sondern um ein Ständerbauwerk, das zu den 
umgebenden Freiflächen offen ist und als Überdachung zum Schutz vor Regen oder Sonnen-
einstrahlung dient. Die Grundstruktur der Halle soll als prägender Bestandteil der Industriege-
schichte des Hafengeländes erhalten bleiben, wie auch die Kranbahn in Park II und die Kranan-
lagen auf der Promenade. Inwiefern konkrete Bestandteile des Baus (z.B. der Dachkonstruk-
tion) dauerhaft erhalten werden können, ist aktuell nicht absehbar. Möglich wären z.B. eine 
ganze oder teilweise Öffnung des Hallendachs, eine teilweise Entsiegelung des Hallenbodens 
oder ein Rückbau eines Teils der Halle. Durch Festsetzungen der höchstzulässigen Gebäude-
höhe (siehe Abschnitt 5.2) und der überbaubaren Grundstücksfläche (siehe Abschnitt 5.3) in 
den bestehenden Abmessungen wird ein möglicher Erhalt gesichert. Die Holzhalle fügt sich hin-
sichtlich der offenen Gebäudestruktur und der geplanten Nutzung in die umgebende Grünfläche 
des Parks III ein. Es handelt sich nicht um eine geschlossene Bebauung; auch innerhalb der 
Halle bleibt der Eindruck bestehen, sich „im Freien“ aufzuhalten. In ihrem aktuellen Ausmaß 
nimmt sie eine Fläche von etwa 18 % des gesamten Parks III ein und überschreitet damit ge-
ringfügig den in der Rechtsprechung für Grünflächen angenommenen Anteil für bauliche Anla-
gen in Grünflächen von bis zu 15 %. Vor diesem Hintergrund wird die planungsrechtliche Siche-
rung des - für eine Grünfläche üblicherweise untypischen - Gebäudes an diesem Standort als 
sachgerecht angesehen.  
Für den Bereich der Holzhalle ist künftig eine multifunktionale Nutzung vorgesehen. Angedacht 
sind u.a. eine Skateranlage und Spielfelder für Ballsportarten. Darüber hinaus sollen Freiluft-
gastronomie sowie Versorgungs- und Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastrono-
mie, der Parkanlage, den Spiel- und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zugelassen wer-
den. Die Gesamtfläche inkl. der Fläche für Freiluftgastronomie ist auf 300 m² begrenzt und 
nimmt somit nur einen untergeordneten Teil der Fläche in Anspruch. Dies soll zum einen die 
Funktionalität der genannten Nutzungen sicherstellen, zum anderen soll den geplanten Sportflä-
chen und multifunktional nutzbaren Flächen ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden.

34 
 
Darüber hinaus wird die Baumallee westlich der Alfred-Schütte-Allee als Grünfläche dargestellt. 
Diese stellt die westliche Grenze des Plan- und des Gesamtgebiets dar und bildet den Über-
gang zu den angrenzenden Poller Wiesen. Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzge-
biets Nr. L 13 ‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’. Die 
Baumallee ist gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) als Baumallee der 
Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003 geschützt. Die vorhandenen Bäume 
werden zum Erhalt festgesetzt (siehe Abschnitt 5.9). 
Mit Beschluss der Richtlinie zum Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) vom 04.04.2017 
durch den Rat der Stadt Köln (bekannt gemacht am 10.05.2017) formuliert die Stadt Köln Richt-
werte für die Ermittlung von städtebaulichen Kennzahlen wie beispielsweise die Definition von 
Erstbelegungsquoten für den öffentlich geförderten Wohnraum oder zu erwartenden Bedarfe an 
öffentlichen Grünflächen oder Kinderspielplätzen. Die Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen 
Grünflächen und Spielflächen basiert auf Annahmen der künftigen Entwicklung der Baufelder in 
den nachfolgenden Bauleitplanverfahren, die im Gesamtgebiet die Errichtung von 3.000 
Wohneinheiten beinhaltet. Mit der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 
Köln wird je Einwohner/in im Plangebiet eines Vorhabens ein Bedarf von 10 m² öffentliche 
Grünfläche als Mittelwert genannt. Bei einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro 
Wohneinheit und den zu erwartenden Wohneinheiten von 3.000 WE ergibt sich eine Einwohner-
zahl von 6.900 Einwohnern für den Deutzer Hafen. Diese lösen einen Flächenbedarf an öffentli-
cher Grünfläche von insgesamt 69.000 m² aus. Darüber hinaus besteht gemäß Spielplatzbe-
darfsplanung der Stadt Köln ein Bedarf von 2 m² öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner, ent-
sprechend 13.800 m². Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen besteht somit einen Gesamt-
bedarf an öffentlichen Grünflächen von insgesamt 82.800 m². Neben den Parkanlagen stehen 
für die wohnungsnahe Erholungsnutzung auch die begrünten Plätze, die Promenaden und die 
Wasserfläche zur Verfügung. Zur Anrechnung als öffentliche Grünflächen wurde in Abstimmung 
mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Köln ein anrechenbarer Grünanteil festgelegt. Die 
geforderten Spielflächen innerhalb des Teilplans Infrastruktur umfassen eine Fläche von 
15.905 m². Der ermittelte Bedarf kann somit abgedeckt werden. Für die Grünflächen bleibt ein 
Gesamtdefizit von 14.878 m² bestehen. Nach dem Kooperativen Baulandmodell wird für die 
nicht im Quartier nachzuweisenden öffentlichen Grünflächen eine Ablösesumme von 30 € je m² 
veranschlagt. Die für das Defizit ermittelte Ablösesumme beträgt 446.340 €. Diese Gelder sollen 
im Umfeld zur Neuschaffung oder Aufwertung von Grünflächen eingesetzt werden. Vorgesehen 
ist die Aufwertung von Grünflächen im Bereich des Grünzugs Parkstadt Süd/Eifelwall. Der ge-
plante Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ist über die Südbrücke auch vom Deutzer Hafen gut er-
reichbar und ergänzt so die Versorgung mit Grün- und Freiflächen der künftigen Bewohner/in-
nen des Deutzer Hafens. Die detaillierte Berechnung kann dem Grünordnungsplan entnommen 
werden.4 
Die Unterdeckung mit öffentlichen Grünflächen innerhalb des Gesamtgebiets – und die damit 
verbundene Aufwertung von Grünflächen außerhalb des Deutzer Hafens – wird im Rahmen der 
Abwägung bevorzugt. Die Wasserfläche des Hafenbeckens stellt – wie oben bereits ausgeführt 
– einen 8,1 ha großen Freiraum dar. Dieser ist trotz der eingeschränkten Zugänglichkeit vollum-
fänglich erlebbar. Darüber hinaus bieten die westlich an das Gesamtgebiet angrenzenden Pol-
ler Wiesen unmittelbar an das Gesamtgebiet angrenzend eine Freifläche von über 15 ha nörd-
lich der Südbrücke. Durch den unmittelbar angrenzenden Rhein wird der erlebbare Freiraum 
                                                 
4  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Arbeitsstand März 2021

35 
 
wesentlich erweitert. Die Poller Wiesen setzen sich jenseits der Südbrücke fort und bieten eine 
Grünvernetzung zum gesamten südlichen Rheinufer mit diversen Erholungseinrichtungen. 
Nördlich und östlich des Plangebiets befinden sich mit dem Hafenpark, dem Deutzer Stadtgar-
ten, dem jüdischen Friedhof Köln-Deutz sowie dem Deutzer Friedhof weitere öffentlich zugängli-
che Grünanlagen. Die aufgeführten Flächen stellen zwar kein Aufwertungspotenzial im Sinne 
des Kooperativen Baulandmodells dar, sie stehen gleichwohl einer Nutzung durch die Öffent-
lichkeit zur Verfügung und übernehmen somit wichtige Freiraumfunktionen und sichern eine 
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen. 
5.7 Wasserflächen 
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 400 m 
langen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbunden. Das ca. 
1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewidmete Fläche der Bun-
deswasserstraße. Die Anlegestellen im Vorhafenbereich nördlich der Drehbrücke werden außer 
von der Wasserschutzpolizei und Wasserfeuerwehr teilweise auch von der Passagierschifffahrt 
genutzt. Das Hafenbecken selbst bietet neben den konkreten geplanten Nutzungen an und auf 
dem Wasser einen erlebbaren Freiraum in einem innerstädtischen, hochverdichteten Quartier. 
Die Festsetzung der Wasserfläche umfasst das Becken sowie die Kaimauern bis zur Mittelwas-
serlinie. Das Hafenbecken wird durch die Kfz-, die Fußgängerbrücke sowie im Bereich des Ha-
fenkopfes (Platz 4) und des Parks II überbaut. Diese Nutzungen werden als Verkehrsflächen 
bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 5.5.1). Unter 
diesen Überbauungen kann das Wasser im Hafenbecken frei fließen. Es sind lediglich Einbau-
ten vorgesehen, die der Tragfähigkeit der Konstruktionen dienen. Für den Platz 4 ist darüber 
hinaus aktuell eine Plattform vorgesehen, die sich stufenweise in Richtung Norden der Wasser-
oberfläche nähert und – je nach Wasserstand – überflutet wird.  
Die festgesetzte Wasserfläche wird hinsichtlich der Zulässigkeit von Nutzungen gegliedert. Der 
überwiegende Teil des Hafenbeckens wird mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Was-
sersport’ versehen. Das Hafenbecken ist das wesentliche, prägende Element im Deutzer Hafen 
Die geplante sehr hohe Dichte an Nutzungen, insbesondere das Wohnen, erfordert eine hohe 
Qualität von Architektur, Freiraum, Nutzungsmischung und Lebensraum insgesamt. Das Hafen-
becken erfüllt in diesem Kontext grundlegende und vitale Ruhe-, Erholungs- und Freizeitfunktio-
nen, die für die Umsetzung des Integrierten Plans essenziell sind. Eine Nutzung des Hafenbe-
ckens für den Schiffsverkehr würde der geplanten Entwicklung entgegenstehen. 
Die Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ zielt darauf ab, mögliche Nutzungen im 
Hafenbecken hinsichtlich ihres Störgrades einzuschränken. Zulässig sind das Wohnen nicht we-
sentlich störende Wassersportnutzungen. Die Zulässigkeit baulicher Anlagen wird auf die im 
Hafenbecken erforderlichen Anlegestellen beschränkt. Dabei handelt es sich um Anlegestellen 
oder Bootsstege für nicht motorisierte Wasserfahrzeuge. Diese Anlegestellen dienen der Aus-
führung des mit der Zweckbestimmung festgesetzten Nutzungszwecks.  
Darüber hinaus ist geplant, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs um eine Ver-
bindung über das Wasser zu ergänzen. Denkbar ist eine Anbindung der gegenüberliegenden 
Rheinseite oder weiterer Anlegestellen im Verlauf des Rheins. Motorisierte Wasserfahrzeuge 
des öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. Fähre, Wasserbus oder Wassertaxi und die damit 
verbundenen erforderlichen Anlegestellen sind demnach auch im Bereich der Wasserfläche mit 
der Zweckbestimmung „nicht-motorisierter Wassersport“ zulässig. Eine Beeinträchtigung des 
Schiffsverkehrs innerhalb des Vorhafens (insb. Wasserschutzpolizei und Feuerwehr) ist durch 
die eher niedrige Frequenz einer wasserseitigen ÖPNV-Anbindung nicht zu erwarten.

36 
 
Eine weitergehende allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich stände der Re-
alisierung der dem Hafenbecken zugedachten städtebaulichen Funktionen und damit dem ei-
gentlichen Planungsziel entgegen. Deshalb ist der planerische Ausschluss einer Schiffsnutzung 
im nördlichen Hafen folgerichtig.  
Indes kann in besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich 
ziehen, z.B. Havarie oder ausgesprochen widrigen Wetterverhältnissen, wie etwa großem 
Hochwasser, Eis oder Sturm, das ausnahmsweise Bedürfnis bestehen, temporär und für eine 
eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-
Brücke zu gewähren. Der Begriff des großen Hochwassers orientiert sich dabei an einer Ab-
folge von Warnstufen, wobei ab einem Wasserstand von 8,30 m Kölner Pegel der höchste 
Schifffahrtswasserstand erreicht ist und die Schifffahrt gesperrt wird. Das genaue Maß, mit dem 
dieser Belang in der Planung insgesamt zu berücksichtigen ist, kann nur unter Rückgriff auf die 
Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen außergewöhnlichen Notsituation bestimmt wer-
den. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass diese Wahrscheinlichkeit – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu ver-
orten ist. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird ein ausnahmsweises Zu-
gangsrecht für schutzsuchende Schiffe in Notsituationen aufgenommen. Diese Ausnahme er-
fasst dabei lediglich Fälle von Schifffahrtsperren auf dem Rhein. Bei Ereignissen, die eine Ein-
stellung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein nach sich ziehen, handelt es sich beispielsweise 
um Havarien oder Fälle von großem Hochwasser, Eisgang und Sturm. In räumlicher Hinsicht 
wird das Zugangs- und Nutzungsrecht auf die zeichnerisch festgelegten Bereiche nördlich der 
Kfz-Brücke, mit Ausnahme der mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ versehenen Wasserflächen 
(s.u.) beschränkt. Zeitlich besteht das Recht nur so lange, wie die oben genannten Verhältnisse 
gegeben sind. Ein Nutzungskonflikt zwischen der ausnahmsweise gestatteten Schiffsnutzung 
und den übrigen in diesem Bereich allgemein zulässigen Nutzungen ist nicht zu befürchten, 
denn diese stehen einem ausnahmsweisen Zugang von Schiffen in das Hafenbecken nicht in 
schwerwiegender oder unüberwindbarer Weise entgegen. Eine Abstimmung mit dem Wasser-
straßen- und Schifffahrtsamt Rhein ist erfolgt. 
Eine Teilfläche des nördlichen Hafenbeckens – östlich der Fläche für den Gemeinbedarf – wird 
mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ festgesetzt. In diesem Bereich soll ein öffentliches Freibad 
im Hafenbecken realisiert werden. Die Festsetzung erfolgt innerhalb der Wasserfläche, da keine 
Anlage vorgesehen ist, die einen Umbau im Bereich des Hafenbeckens vorsieht. Es soll eine 
schwimmende oder aufgeständerte Konstruktion realisiert werden, die nur punktuell mit der Ha-
fenmauer oder dem Untergrund verbunden wird. Neben der Hauptnutzung ‘Freibad’ werden 
über eine textliche Festsetzung die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturanlagen als zuläs-
sig erklärt.  
 
5.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
5.8.1 Ausschluss bestimmter Brennstoffe 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird von der gesamtstädtischen Hintergrundbelastung 
geprägt. Zur Reduzierung der Belastung sind überwiegend verkehrslenkende Maßnahmen so-
wie eine Reduzierung des Individualverkehrs vorgesehen. Darüber hinaus kann die Planung 
durch Einschränkungen im Hausbrand zu einer Reduzierung beitragen. Vor diesem Hintergrund 
wurde eine Festsetzung zum Ausschluss von festen Brennstoffen, Öl und Abfällen aller Art in

37 
 
den Bebauungsplan aufgenommen. Feuerstätten für einzelne Räume – beispielsweise Kamin-
öfen – sind von dieser Festsetzung nicht betroffen, da diese keinen maßgeblichen Beitrag zur 
Luftschadstoffsituation beitragen. 
5.8.2 Verkehrslärm 
Das Plangebiet wird durch Verkehrslärm aus unterschiedlichen Quellen beeinträchtigt. Dabei 
handelt es sich um 
 den Straßenverkehrslärm der umgebenden Straßen, 
 den Schienenverkehrslärm der südlich über die Südbrücke verlaufenden Bahntrasse sowie 
der Stadtbahn im Bereich der Siegburger Straße, 
 den Lärm des Schiffsverkehrs auf dem Rhein und im Hafen sowie 
 den Fluglärm. 
Zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Gesamtgebiet und als Grundlage für mögliche 
Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbei-
tet5. Das Gutachten basiert auf der Annahme der gesamten Umsetzung des Integrierten Plans. 
Das bedeutet, die hier beschriebenen, durch die Planung verursachten Auswirkungen gehen 
über die, durch den Teilplan Infrastruktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus.  
Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) tags 
in künftig geschützten Blockinnenbereichen, steigen aber vor allem entlang der Siegburger 
Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) an. Die Nachtwerte liegen stel-
lenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen sowie den südlichen Teilbereichen 
des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der Siegburger Straße sowie Am Schnel-
lert an. 
Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) in 
Blockinnenbereichen bis hin zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 
35 dB(A) und bis zu mehr als 55 dB(A). 
Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die summierten Beurteilungspegel für den Gesamtverkehr liegen zwischen 45 dB(A) und über 
80 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum. Die höchsten Belastungen im Tageszeitraum 
treten im Bereich der Siegburger Straße, Am Schnellert sowie im südwestlichen Bereich des 
Plangebiets auf. Ein Beurteilungspegel größer 80 dB(A) tritt ausschließlich kleinflächig im Kreu-
zungsbereich Am Schnellert/Alfred-Schütte-Allee auf. Im Nachtzeitraum sinken die Maximalbe-
lastungen im Bereich der Siegburger Straße überwiegend auf bis zu 70 dB(A), Am Schnellert 
auf bis zu 75 dB(A). Die Bereiche bis zu und größer 80 dB(A) beschränken sich auch hier auf 
das südwestliche Plangebiet. 
Entlang der Haupterschließung innerhalb des Plangebiets (Poller Kirchweg, Quartiersstraße, 
Kfz-Brücke), entlang der westlichen Grenze des Plangebiets im Bereich des Parks II sowie 
                                                 
5  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen aus Straßen -, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infras trukturplanes zum B-Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

38 
 
nördlich davon erreichen die Beurteilungspegel für den Tagzeitraum 65–70 dB(A). Im Nachtzeit-
raum sinken die Beurteilungspegel im Bereich der Quartiersstraße um 5–10 dB(A).  
Neben dem Verkehrslärm auf der Siegburger Straße kann somit die Bahntrasse südlich des 
Plangebiets sowie – in deren Verlauf nach Westen – die Südbrücke als maßgebliche Lärm-
quelle identifiziert werden. Die Beeinträchtigung durch die Siegburger Straße sinkt im Nachtzeit-
raum um etwa 10 dB(A). Die Beeinträchtigung durch die Bahntrasse im Süden verändert sich im 
Nachtzeitraum nur marginal. 
Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur werden folgende schutzwürdige Nutzungen festge-
setzt: 
 Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04, 
 Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, 
 Öffentliche Grünflächen. 
Für Gewerbegebiete gelten laut DIN 18005 Orientierungswerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) 
nachts. Innerhalb des Gewerbegebiets GE Hafenamt werden diese im Tageszeitraum eingehal-
ten und im Nachtzeitraum an den südlich ausgerichteten Fassaden um max. 5 dB(A) überschrit-
ten. Für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 werden im Süden und Osten Beurteilungspegel von 
überwiegend bis zu 75 dB(A) sowohl für den Tages- als auch für den Nachtzeitraum ermittelt. 
Kleinflächig treten tags Beurteilungspegel von bis zu 80 dB(A) auf. Die Orientierungswerte wer-
den somit nachts um bis zu 20 dB(A) überschritten. Im Integrierten Plan sind in diesem Bereich 
ein Parkhaus sowie ein Umspannwerk vorgesehen (siehe Abschnitt 5.1), das Schutzbedürfnis 
ist insofern als gering einzuschätzen. Darüber hinausgehende gewerbliche Nutzungen im Zu-
sammenhang mit dem Parkhaus, der Mobilitätsstation sowie sonstiger mobilitäts- oder energie-
affinen Einrichtungen nehmen nur einen untergeordneten Stellenwert ein und können auf der 
nordwestlichen, lärmabgewandten Seite des Gewerbegebiets angeordnet werden. Im Tages-
zeitraum werden die Orientierungswerte der DIN 18005 in diesem Bereich weitestgehend ein-
gehalten. Im Nachtzeitraum werden hier die Orientierungswerte um bis zu 15 dB(A) überschrit-
ten.  
Zur Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse werden passive Schallschutzmaßnahmen in 
Form von Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nut-
zungen gemäß den Regelungen der DIN 4109 festgesetzt. Die Mindestwerte der Schalldäm-
mung werden dabei in Abhängigkeit der in der schalltechnischen Untersuchung ermittelten 
maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche für das ungünstigste Geschoss und 
den ungünstigsten Beurteilungszeitraum festgesetzt. Sollten im Zuge der Genehmigungspla-
nung architektonische Lösungen entwickelt werden, die die Belastung durch den Verkehrslärm 
mindern, ist auf expliziten Nachweis im Rahmen einer entsprechenden schalltechnischen Unter-
suchung eine Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen zulässig. Das Gewerbege-
biet GE Hafenamt liegt im Lärmpegelbereich V. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt weitest-
gehend im Lärmpegelbereich VI, im südöstlichen Bereich jedoch im Lärmpegelbereich VII. Der 
Lärmpegelbereich VII umfasst die der Straße Am Schnellert zugewandte Seite des Gewerbege-
biets GE BF Ost 04. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 ist primär für ein öffentlich nutzbares 
Parkhaus in Verbindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung vorgesehen (siehe 
Abschnitt 5.1). Lärmempfindliche Wohnnutzungen sind durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplans ausgeschlossen. Eine den Zielen des Integrierten Plans entsprechende Nutzung des 
Gewerbegebiets GE BF Ost 04 ist insofern unter Berücksichtigung gesunder Arbeitsverhältnisse 
– trotz der Belastungen durch Verkehrslärm – umsetzbar.

39 
 
Für die in der Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Schulnutzung sind in der DIN 18005 keine 
expliziten Orientierungswerte aufgeführt. Näherungsweise werden im Sinne einer Worst-case-
Betrachtung die Werte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen, da Schulen in diesen zuläs-
sig sind. Der Orientierungswert von 55 dB(A) für den Tageszeitraum wird an den nördlichen und 
östlichen Fassaden in Teilen eingehalten, an den südlichen und westlichen Fassaden jedoch 
um bis zu 10 dB(A), kleinteilig 15 dB(A) überschritten. Es ist geplant, die Schule – analog zu 
den übrigen Baufeldern des Deutzer Hafens – als Blockbebauung auszuführen, in dem Fall ist 
davon auszugehen, dass die innenliegenden Bereiche der Schule, und damit der Schulhof und 
die diesem zugewandten Fassaden, durch die Eigenabschirmung weniger belastet sind. Über-
schreitungen im Nachtzeitraum sind für die Nutzung als Schule irrelevant, da der Schulbetrieb 
sich auf die Zeiten zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt.  
Insofern ist auch hier die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Anforde-
rungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen gemäß den 
Regelungen der DIN 4109 erforderlich. Die Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die 
Schule innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bereich mit Lärmpegelbereich V 
bei freier Schalausbreitung angeordnet ist. Die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Au-
ßenbauteile gem. der DIN 4109 beziehen sich auf geschlossene Fenster. Da eine ausreichende 
Lüftung der Unterrichtsräume auch während des Schulbetriebs gewährleistet sein muss, wurde 
das Erfordernis einer fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrich-
tungen in den Bebauungsplan aufgenommen.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrs – und Schifffahrtslärm eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weisen lediglich eine margi-
nale Fläche am Nordende des Parks sowie die Parkflächen von Park I und II entlang der Plan-
straße Pegel bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Bereichen liegen die Immissionen in 
den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei bis zu 65 dB(A), in Randberei-
chen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A). Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität 
lässt sich die Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit nor-
maler, allenfalls leicht angehobener Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Fest-
stellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten 
Teilen der Grünflächen möglich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die öffentlichen 
Grünflächen zwar durch Verkehrslärm belastet sind, im innerstädtischen Zusammenhang ihrer 
Freiraumfunktion jedoch gerecht werden können. 
Über die o.a. Nutzungen hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Teilplan Infra-
struktur keine Festsetzungen zu den übrigen Baufeldern getroffen. Diese sind aus dem Gel-
tungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungsrechtliche Umsetzung er-
folgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplänen, wenn die jeweilige Planung durch beglei-
tende qualifizierende Verfahren konkretisiert wurde.  
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Gesamtgebietes überschrit-
ten. Entlang der Siegburger Straße und der Straße Am Schnellert treten teilweise Beurteilungs-
pegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts auf, bei denen bei dauerhafter 
Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Vor 
diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in den Genehmi-
gungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird Wohnen in zu

40 
 
stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architektonische Lösun-
gen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu konzipieren, 
die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags sicherstel-
len. 
Durch die Festsetzungen des Teilplans Infrastruktur entstehen unmittelbar keine maßgeblichen 
Veränderungen der Verkehrszahlen. Gleichwohl werden die Voraussetzungen für bauliche 
Maßnahmen im Bereich der Siegburger Straße getroffen und die Entwicklung des Deutzer Ha-
fens als gemischt genutztes Quartier durch die Festsetzung der Infrastruktur vorbereitet. Die 
schalltechnische Untersuchung enthält vor diesem Hintergrund eine Ermittlung der Anspruchs-
bereiche gemäß 16. BImSchV zur Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an den Be-
standsgebäuden. Zu diesem Zweck wurden entlang der Siegburger Straße sieben Immission-
sorte ausgewählt und hinsichtlich der Veränderung der dort auftretenden Immissionspegel un-
tersucht. Bereits bei einer weiterhin gewerblichen bzw. industriellen Nutzung im Deutzer Hafen 
werden die in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) 
nachts übertroffen. Dabei handelt es sich um Gebäude entlang der Siegburger Straße zwischen 
den Kreuzungen mit der Cheruskerstraße nördlich und der Straße An dem Maien südlich des 
Gesamtgebiets. Für den im Gutachten ermittelten erstattungsfähigen Bereich sind die Anforde-
rungen zur Prüfung an den Schutz vor Außenlärm gemäß 24. BImSchV erfüllt. Die Gebäude 
stehen überwiegend nicht unter Denkmalschutz, so dass Ertüchtigungsmaßnahmen hinsichtlich 
des Schallschutzes von Fenstern, bzw. Fenstertüren sowie schallgedämpfter Lüftungen bei den 
errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie 
Lärmschutzwände sind aus Gründen der Verkehrsführung, des Platzbedarfs sowie uner-
wünschter Barrierewirkungen innerhalb des Verlaufs der Siegburger Straße nicht umsetzbar. 
Nähere Angaben können dem Umweltbericht (Abschnitt 11.5.12.1) entnommen werden. 
5.8.3 Gewerbelärm 
Auf das Plangebiet wirkt Gewerbelärm aus externen Quellen außerhalb des Plangebiets ein. 
Bei den Lärmquellen handelt es sich um Liegestellen der Rheinschiffe (Rhein und Vorhafen) so-
wie einen Industriebetrieb südlich des Plangebiets. 
In der Umgebung des Deutzer Hafens befinden sich fünf Liegestellen am östlichen Rheinufer. 
Weitere zwei Liegestellen befinden sich auf der östlichen Seite des Vorbeckens des Deutzer 
Hafens. Festgemachte Schiffe erzeugen durch betriebsnotwendige Maschinen, Lüfter und Ge-
neratoren für die Stromversorgung Schallemissionen. 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde das Emissionsverhalten des bestehen-
den Industriebetriebs rund 300 m südlich des Plangebietes untersucht. Das Emissionsverhalten 
wird heute bereits maßgeblich durch näherliegende, schützenswerte Nutzungen außerhalb des 
Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bestimmt.  
Bei einer Überlagerung der beiden plangebietsexternen Emittenten lässt sich feststellen, dass 
weder die Orientierungswerte der DIN 18005 noch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm inner-
halb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04 überschritten werden. Auch der Ori-
entierungswert bzw. der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags für Allgemeine Wohngebiete, 
der näherungsweise für die Betrachtung der Schule herangezogen wird, wird nicht überschrit-
ten. Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbelärm sind innerhalb des Teilplans Infrastruktur 
nicht erforderlich.

41 
 
Auch das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller Bauflächen, die 
südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umgesetzt sind, hat keine relevan-
ten Auswirkungen auf die geplanten Nutzungen im Plangebiet. 
Innerhalb des Plangebietes bestehen zurzeit noch Nutzungen, die Gewerbelärm emittieren. Das 
bestehende Veranstaltungszentrum ‚Essigfabrik’ bleibt im Grundsatz erhalten und wird als 
Quartierszentrum weiterentwickelt. Im Hinblick auf die in Zukunft benachbarten Wohnnutzun-
gen, muss das Emissionsverhalten den Anforderungen an den Immissionsschutz entsprechen. 
Im Zuge der Aufsiedlung des Deutzer Hafens wird das Nutzungskonzept der Essigfabrik Zug 
um Zug angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie betriebliche Maßnahmen 
(z.B. zeitliche Beschränkung von Lärmemissionen insb. nachts) sein. Das Gebäude der Essig-
fabrik liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur. Eine differenzierte Be-
trachtung und Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts sowie entsprechender Maßnahmen erfol-
gen in den weiteren Teilbebauungsplänen der Baufelder. 
Mit einem Asphaltmischwerk und einem Metallentsorgungsunternehmen befinden sich derzeit 
noch zwei maßgeblich lärmemittierende Betriebe mit BImSchG-Genehmigung im Deutzer Ha-
fen. Für beide Betriebe wird eine Verlagerung angestrebt. Der neue Standort des Metallentsor-
gungsunternehmens wurde im Januar 2022 gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
genehmigt. Für das Asphaltmischwerk wird eine Betriebsaufgabe spätestens bis zum Jahr 2026 
angestrebt. Daher stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen mittelfristig keinen limitierenden 
Faktor für die städtebauliche Entwicklung mehr dar. Eine bedingte Festsetzung stellt sicher, 
dass immissionsempfindliche Nutzungen erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb 
endgültig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde (siehe Kapitel 
5.10). 
Die geplanten GE Hafenamt und GE BF Ost 04-Gebiete sind als Gewerbelärmquellen von 
nachrangiger Bedeutung. Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Betriebe ansie-
deln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei isolierter Betrachtung des Teilplans 
Infrastruktur reduziert sich damit das emittierende Gewerbe im Plangebiet somit stark. 
5.8.4 Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung des Deutzer Hafens vorbereitet. Damit 
gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur befindlichen 
Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche sowie sportliche Nutzung 
der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle Steil’) einher.  
Ein konkretes Konzept für die Gestaltung der Freizeitflächen liegt bisher nicht vor, die Beurtei-
lung möglicher Schallemissionen beruht daher zunächst auf Annahmen. Eine künftige Konzep-
tion ist jedoch so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausge-
schlossen werden können. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch eine entsprechende Konzeption der Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entspre-
chenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Baufeldern der 
Teilpläne reagiert werden.

42 
 
5.9 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
Der Teilplan Infrastruktur sichert insbesondere die Verkehrsflächen und Grünanlagen im Deut-
zer Hafen zur Vorbereitung der geplanten baulichen Nutzungen. Begrünungsmaßnahmen und 
Vorgaben zum Erhalt von Grünstrukturen innerhalb dieser Flächen werden, basierend auf den 
Vorschlägen des Grünordnungsplans6, als Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhal-
tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und von Gewässern in den Bebau-
ungsplan übernommen. Es wurde ein übergeordnetes Freiraumkonzept entwickelt, dem eine 
Zweiteilung des Gesamtgebiets zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um den urban geprägten 
Teil östlich des Hafenbeckens und die grüne Halbinsel im Westen, die durch die Nähe zum 
Rhein und die unmittelbar angrenzenden Poller Wiesen geprägt ist. Als verbindendes Gestal-
tungs- und Begrünungselement wurde ein übergeordnetes Baumkonzept entwickelt. Die Emp-
fehlungen der Pflanzliste folgen diesen Vorgaben und beinhalten Leitarten, die sich aus dem In-
tegrierten Plan ergeben und die spezifischen Standortbedingungen innerhalb des Gesamtge-
biets berücksichtigen. Diese können durch weitere Baumarten entsprechend der Kölner Stra-
ßenbaumliste sowie der GALK-Liste7 ergänzt werden. Die Festsetzungen für die Baumpflanzun-
gen werden durch Vorgaben für Pflanzbeete und Baumscheiben ergänzt. 
Das Gesamtgebiet wird künftig von großkronigen Baumalleen eingerahmt. Entsprechende Fest-
setzungen werden für die Siegburger Straße und die Straße Am Schnellert getroffen. Die 
Baumallee der Alfred-Schütte-Allee ist nach § 41 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt (Objekt-
kennung AL-K- 6003). Die Alleebäume sind zum Erhalt festgesetzt, zusätzlich sind Rasenflä-
chen anzulegen bzw. zu erhalten. Die Baumreihen entlang der internen Erschließung werden 
aufgrund der engeren Straßenprofile durch klein- und mittelkronige Bäume geprägt. Die Gebote 
und Verbote der Deichschutzverordnung sind für diesen Fall zu beachten. Um den Charakter 
der sog. ‚Grünen Gassen’ sicherzustellen, sind zusätzlich Pflanzbeete anzulegen. 
Die Hafenpromenade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde mittelkronige Bäume in 
Gruppen, um Sichtachsen zu erhalten und die Promenade zu gliedern. Auf den Plätzen werden 
– abhängig von der geplanten Nutzung und Identität – Gruppen unterschiedlicher Baumgrößen 
angeordnet. 
In den drei Parkanlagen sind großkronige Bäume vorgesehen. Die Grünfestsetzungen umfas-
sen Vorgaben für die Anpflanzung von Laubbäumen und die Anlage von Rasenflächen. Für die 
Plätze ist die Anpflanzung von Bäumen und Pflanzbeeten vorgesehen. Im Bereich der Hafen-
promenaden und den Straßen sind straßenbegleitende Baumpflanzungen geplant.  
Darüber hinaus gibt es Vorgaben für die Dachbegrünung im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 und 
der Fläche für den Gemeinbedarf. Ausgenommen sind technische Aufbauten, Dachterrassen 
u.ä. Eine Kombination von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mit einer Dachbegrünung ist 
möglich. Da im Gewerbegebiet GE Hafenamt ein Satteldach festgesetzt wird, wird hier keine 
Dachbegrünung vorgeschrieben. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Um eine Lesbarkeit der Planzeichnung zu gewährleisten, wird auf eine Randsignatur der Stra-
ßenverkehrsflächen sowie der Baumallee zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von 
                                                 
6  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Stand Juli 2021 
7  GALK e.V. Deutsche Gartenamtsleiterkonfer enz, Straßenbaumliste, Arbeitskreis Stadtbäume, aktuelle Fassung

43 
 
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen verzichtet. Die textlich festgesetzten Maß-
nahmen beziehen sich auf eindeutig bezeichnete Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. 
Mit der Umsetzung des Integrierten Plans ändert sich das Landschafts- bzw. Ortsbild des Deut-
zer Hafens. Das heutige Landschafts- bzw. Ortsbild wird weitgehend durch die Industrie- und 
Gewerbenutzung und das Hafenbecken bestimmt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens ent-
steht hingegen ein Stadtquartier mit moderner Architektur und neuen Nutzungen. 
Ortsbildprägende Gebäude und Strukturelemente wurden in der Planung berücksichtigt. Die 
Drehbrücke und die Mühlengebäude stehen unter Denkmalschutz. Als Industriedenkmal bilden 
sie ein Ensemble, das auch nach Umnutzung des Quartiers als solches erkennbar bleibt. Dar-
über hinaus stellen die Kaimauern, Kräne und Eisenbahnschienen typische Bauelemente der 
industriellen Nutzung dar. Diese werden als denkmalschutzwürdig eingeschätzt. Durch die Ent-
wicklung des Gesamtgebiets sollen die vorhandenen, erhaltenswerten Elemente in die neue 
Gestaltung einbezogen werden. Die Festsetzungen der Pflanzmaßnahmen stellen sicher, dass 
die Sichtachsen der denkmalwerten oder -geschützen Gebäude und Elemente freigehalten wer-
den.  
Die festgesetzten Maßnahmen dienen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts sowie der Minderung bzw. Vermeidung der planungsbedingten Eingriffe in das Land-
schaftsbild insb. im Bereich der denkmalgeschützten Anlagen sowie der Alfred-Schütte-Allee. 
Darüber hinaus dienen sie als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB. Die 
Bilanzierung des ausgleichspflichtigen Eingriffs ist im Grünordnungsplan dokumentiert. Der Ein-
griffsbereich ist hinsichtlich seines planungsrechtlichen Ausgangszustands differenziert zu be-
trachten. Weite Teile der gewerblich/industriell genutzten Flächen liegt im Innenbereich gem. 
§ 34 BauGB. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße liegt innerhalb des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69430/05 (zu beurteilen gem. § 30 BauGB). Das Hafenbe-
cken und die Flächen westlich der Alfred-Schütte-Allee sind nach § 35 BauGB (Bauen im Au-
ßenbereich) zu beurteilen. Für Eingriffe im Bereich des Hafenbeckens wird bei einem Aus-
gangswert von 123.741 Biotopwertpunkten ein Defizit von 50.194 Biotopwertpunkten ermittelt. 
Im Bereich der Gewerbegebiete, der Fläche für den Gemeinbedarf und der Verkehrsanlagen 
(Bereich §§ 30, 34 BauGB) wird ein Ausgangszustand von 99.451 Biotopwertpunkten ermittelt. 
Es entsteht ein Defizit von 75.618 Biotopwertpunkten. Eingriffe im Bereich der Alfred-Schütte-
Allee (vereinzelte Zuwegungen aus dem Plangebiet in Richtung der Poller Wiesen) spielen auf-
grund des Defizits von 600 Biotopwertpunkten (Ausgangszustand 900 Biotopwertpunkte) nur 
eine untergeordnete Rolle. Dem gegenüber wird durch die Pflanzmaßnahmen im Bereich der 
Grünanlagen und Verkehrsflächen eine Aufwertung durch Pflanzfestsetzungen in Summe von 
71.327 Biotopwertpunkten ermittelt.  
Das ermittelte Gesamtdefizit von 55.085 Biotopwertpunkten entsteht überwiegend durch Ein-
griffe im Bereich des Hafenbeckens. Unmittelbare bauliche Maßnahmen im Bereich des Hafen-
beckens durch Versiegelung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Beeinträchtigungen entste-
hen hauptsächlich durch Anlagen, die die Wasserfläche überdecken. Sowohl die Überbauungen 
des Hafenbeckens im Bereich des Parks II und des Hafenkopfs (Platz 4), die beiden geplanten 
Brücken als auch das Freibad stellen Anlagen dar, die die Wasserfläche teilweise überdecken, 
aber nur punktuell im Sinne einer Versiegelung in Anspruch nehmen. 
Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im Planverfahren kein adäquater funktio-
neller Ausgleich geschaffen werden. Weder ist eine Aufwertung des Hafenbeckens an anderer 
Stelle im Deutzer Hafen aus Gründen des Denkmal- und Artenschutzes sinnvoll umzusetzen

44 
 
noch stehen andere Gewässer für Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet oder seiner unmittel-
baren Umgebung zur Verfügung. Auch die Neuanlage einer Wasserfläche an anderer Stelle im 
Stadtgebiet als funktionaler externer Ausgleich ist wegen fehlender Flächenverfügbarkeit keine 
Option. 
Zur Erzielung eines vollständigen Ausgleichsumfangs wäre zum Beispiel bei einer in Bebau-
ungsplanverfahren üblichen ökologischen Aufwertung einer Intensivackerfläche außerhalb des 
Plangebiets durch Extensivierungen oder Pflanzmaßnahmen, die Umwandlung von circa 0,5 ha 
Ackerflächen in höherwertige Wiesen- und Gehölzflächen notwendig. Diese externen Aus-
gleichsmaßnahmen würden zwar rechnerisch das extern zu bewältigende Ausgleichsdefizit de-
cken, stellen aus ökologischer Sicht aber im vorliegenden Fall keinen sinnvollen Ausgleich dar. 
Zum einen besteht kein funktionaler Zusammenhang zwischen einer Beeinträchtigung des Ha-
fenbeckens und der Aufwertung einer Ackerfläche, zum anderen kann aufgrund der innerstädti-
schen Lage des Deutzer Hafens auch kein räumlicher Zusammenhang zu einer Ausgleichsflä-
che weit außerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Daher wurde die Inanspruchnahme von 
einer rund 0,5 ha großen Ackerfläche zur Umwandlung in Wiesen- und Gehölzflächen für einen 
nichtfunktionalen Ausgleich kritisch hinterfragt. Rechnerisch mögliche externe Maßnahmen wie 
die ökologische Aufwertung von Ackerflächen (Ersatzmaßnahme) stellen nur eingeschränkt ei-
nen Ausgleich für die vom Vorhaben ausgelösten Eingriffe dar, da sie grundsätzlich andere Bio-
toptypen entwickeln würden. Darüber hinaus erfolgt durch die Umwandlung eines Industrieha-
fens in einen hochwertigen Freizeithafen eine Aufwertung des Landschaftsbildes, die sich auf 
der Ebene der Eingriffsbilanzierung nicht summieren lässt. Die Wasserflächen stellen einen 
wichtigen Bestandteil des erlebbaren Freiraums im Deutzer Hafen dar. Durch die Zweckbestim-
mung der Wasserfläche für nicht-motorisierten Wassersport, das Freibad sowie die Möglichkeit 
zur Errichtung von Anlegestellen, eröffnen die Möglichkeit einer Nutzung der Wasserfläche für 
Freizeit und Erholung. Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen kann vermieden 
werden (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
Aus vorgenannten Gründen wird auf die Umsetzung eines vollständigen naturschutzrechtlichen 
Ausgleichs in diesem speziellen Einzelfall verzichtet und das verbleibende Ausgleichsdefizit im 
Rahmen der Abwägung hingenommen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte wird 
außerdem auf einen vollständigen Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild verzichtet. Die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden in einem ausreichenden Maße berücksich-
tigt und durch die weitergehenden Festsetzungen und Regelungen gewahrt.  
 
Artenschutz 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar 
2021) für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens durchgeführt, der umfangreiche Bestandser-
hebungen der lokalen Fauna sowie darüber hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit 
weiterer, möglichweise betroffener Arten, zugrunde liegen. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kar-
tierung wird auf den Umweltbericht, Abschnitt 1.5.1 verwiesen. Durch die Umsetzung des Teil-
plans Infrastruktur werden teilweise bestehende Gehölze gerodet und diverse Gebäude abge-
rissen. Der zu schützende Baumbestand inkl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung 
des Vorhabens weitestgehend erhalten. Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von ge-
schützten Lebensstätten für gebäudebrütende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder

45 
 
Haussperling) sowie Fledermäuse kommen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden vo-
raussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspo-
tential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für die Avifauna ist daher stark eingeschränkt. 
Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst keine Habitate für Höhlen- oder Horst-
brüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Verschiebung der Fauna kommen, bei 
der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, dafür jedoch tolerante Arten durch-
aus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzukommen können. 
In dem Gutachten wird festgestellt, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit 
die Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen 
werden kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann. Die sachgerechte Bewältigung der 
möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Konflikte kann unter fachgutachterlicher 
Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung erfolgen. 
Die in der Artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Maßnahmen (s. Abschnitt 11.5.1) sind – 
soweit sie den Teilplan Infrastruktur betreffen – als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenom-
men worden. 
5.10 Bedingte Festsetzung  
Im Bereich des Deutzer Hafens sind diverse Gewerbe- und Industrienutzungen angesiedelt 
(siehe Abschnitt 2.2). Diese werden mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplans weitest-
gehend aufgegeben bzw. verlagert sein. Dies trifft jedoch nicht für das auf der westlichen Halb-
insel gelegene Asphalt-Mischwerk (Flurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll) zu, welches derzeit 
störintensiv betrieben wird. Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen über die Verlagerung 
des Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis zum Jahr 2026 angestrebt. Das Asphalt-
Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens eine Einschränkung für die weitere Ent-
wicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des Deutzer Hafens dar. Zur Abschätzung des 
Wirkungskreises des Asphalt-Mischwerks – und damit der betroffenen Nutzungen – kann die 
Abstandsliste des Abstandserlasses NRW, Anlage 1 zum RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) herange-
zogen werden. Auf Basis der aktuellen Genehmigung lässt sich der Betrieb der Abstandsklasse 
V zuordnen. Dies entspricht nach den Vorgaben der Abstandsliste einem erforderlichen Min-
destabstand von 300 m zu reinen Wohngebieten. 
Im vorliegenden Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur befindet sich im Einwirkungsbereich des 
Asphalt-Mischwerks die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‘Schule’ als 
einzige schützenswerte bauliche Nutzung. Der Abstandserlass NRW trifft keine Aussagen hin-
sichtlich des Schutzbedürfnisses von Schulen. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen der 
Fläche für den Gemeinbedarf und dem Asphalt-Mischwerk von weniger als 50 m, ist eine Beein-
trächtigung der künftigen Nutzung anzunehmen.  
Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern die Errichtung der 
Schule auf der Gemeinbedarfsfläche und eine endgültige Einstellung des Betriebs des Asphalt-
Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück. Sowohl die Durchführung von Ordnungsmaß-
nahmen als auch die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen liegen von Gesetzes wegen 
einheitlich in der Hand der Stadt Köln, die zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungs-

46 
 
maßnahme einen Entwicklungsträger beauftragt hat. Indem die Zulässigkeit der baulichen Nut-
zung der Gemeinbedarfsfläche ‘Schule’ unter die aufschiebende Bedingung der endgültigen 
Einstellung des Betriebs des Asphalt-Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück gestellt 
wird, wird der sich bei Umsetzung des städtebaulichen Konzepts abzeichnende Nutzungskon-
flikt planerisch bewältigt und eine zügige Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme in wirtschaftlich sinnvoller Aufeinanderfolge sichergestellt. Die Maßnahmendurchführung 
weist für die Gemeinbedarfsfläche und das benachbarte Grundstück eine besondere städtebau-
liche Dynamik auf, die anders als durch die bauplanerische Bedingung nicht in Bahnen gehalten 
werden kann. 
Insofern stellt die endgültige Einstellung des Betriebs eine Bedingung für die Zulässigkeit der 
baulichen Nutzung der Fläche für den Gemeinbedarf dar und wird entsprechend festgesetzt.  
5.11 Höhenlage 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens liegt weitestgehend innerhalb des Überschwemmungs-
gebiets des Rheins (siehe Abschnitte 3.6 und 4.3). Um eine hochwassersichere Erschließung 
der schützenswerten Nutzungen im Plangebiet sowie der künftig zu entwickelnden Baufelder zu 
sichern, wird für Teile des Erschließungssystems eine Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen 
festgesetzt. Diese Mindesthöhe liegt zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN – je nach Lage im 
Plangebiet – entsprechend einem Wasserstand eines 200-jährlichen Hochwasserabflusses. 
Durch diese Festsetzung wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rettungswege auch im 
Hochwasserfall uneingeschränkt nutzbar sind. Die Festsetzung erstreckt sich auf die Quartiers-
straße, die Stichstraßen zwischen den Baufeldern (sog. Grüne Gassen) sowie die westlich der 
Hochwasserschutzmauer gelegenen Teile des Straßenabschnitts zwischen den Mühlen und der 
Siegburger Straße (sog. Mühlenstraße), des Poller Kirchwegs und dem Abschnitt der Straße 
Am Schnellert zwischen Poller Kirchweg und Quartiersstraße. Darüber hinaus wird durch eine 
textliche Festsetzung gesichert, dass Teile des Platzes 7 auf hochwassersicherem Niveau an-
gelegt werden, um eine entsprechende Erschließung der Schule (Fläche für den Gemeinbedarf) 
gewährleisten zu können. Die Mindestanforderung an die lichte Breite dieses Bereichs orientiert 
sich an der Breite der angrenzenden, von Süden kommenden Quartiersstraße.  
Die erforderliche Mindesthöhenlage wird durch den Eintrag von Höhenkoten in den betreffen-
den Verkehrsflächen festgesetzt. Eine präzise Abgrenzung der Bereiche ist aufgrund der erfor-
derlichen Übergänge im Straßenverlauf zum aktuellen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. Da 
die Erschließungsmaßnahmen aus einer Hand in enger Abstimmung mit der Stadt Köln umge-
setzt werden, ist eine eindeutige Abgrenzung nicht erforderlich. 
5.12 Klimaschutz, Klimaanpassung 
5.12.1 Anpassung an den Klimawandel 
Die Ergebnisse des Projektes „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ sind in die klimatische Un-
tersuchung des Deutzer Hafens eingeflossen (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A). 
Zur Erhöhung der Verdunstung und zur Reduzierung der extremen Aufheizung im bereits aktu-
ell hoch versiegelten und zukünftig dicht bebauten Gesamtgebiet des Deutzer Hafens werden 
die Vegetationsanteile gegenüber dem Bestand durch die Entwicklung der Parks I, II und III 
(siehe Abschnitt 5.6) erhöht. Darüber hinaus werden Dachbegrünungen für die künftigen Ge-
bäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. 
Damit wird außerdem die Menge des in die öffentliche Kanalisation abzuführenden Nieder-
schlagswassers gemindert Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF Ost 04

47 
 
wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. In den nachfolgenden Teilplänen für die ein-
zelnen Baufelder ebenfalls eine qualitätsvolle Dachbegrünung durch Pflanzvorgaben, ggf. auch 
Dachgartennutzungen festgesetzt werden. Anfallendes Niederschlagswasser/Starkregen kann 
in das Hafenbecken eingeleitet werden.  
Die Pflanzvorgaben im Straßenraum und in den Freiflächen (insb. eine hohe Anzahl an Baum-
pflanzungen und soweit möglich unversiegelten Flächen) sowie die Maßgaben zur Gebäudebe-
grünung – auch in den künftigen Teilplänen für die Blockinnenbereiche der Baufelder – stellen 
eine Maßnahme zur Vorbeugung von Überhitzungen dar und sind zugleich stadtgestalterische 
Elemente. 
5.12.2 Klimaschutz 
Für den Deutzer Hafen wurde ein Handbuch Nachhaltigkeit erarbeitet, das für die Themenberei-
che Klima, Lebensqualität, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz Anregungen für nachhal-
tige Lösungen und Maßnahmen auf Baufeld- und Quartiersebene aufzeigt und das Ziel verfolgt 
ein gesundes umwelt- und ressourcenschonendes Quartier zu realisieren. Das Handbuch bein-
haltet eine Sammlung von Ideen und Strategien als Leitlinien für die weiteren Planungen, für die 
Formulierung von Kriterien bei der Grundstücksvergabe und zugleich als Inspiration für alle Inte-
ressierten. 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird außerdem eine Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versor-
gung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die 
Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhal-
ten. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadt-
werke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und 
Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird insbe-
sondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Abwasserwär-
menutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebauungspläne der Baufelder.  
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung 
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.  
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener-
gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit 
der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus re-
sultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompensiert 
werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen – 
Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt 
der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei. 
Für die Aufstellung der nachfolgenden Teilbebauungspläne wird gelten bereits die städtischen 
Leitlinien zum Klimaschutz. 
5.13 Gestalterische Festsetzungen  
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW werden für den Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes die nachfolgend beschriebenen örtlichen Bauvorschriften erlassen.

48 
 
5.13.1 Werbeanlagen 
Die Aufstellung und Anordnung von Werbeanlagen im Plangebiet wird durch eine entspre-
chende Festsetzung gesteuert. Damit soll eine angemessene Eigenwerbung ermöglicht und zu-
gleich ein Übermaß in Anzahl und Größe sowie eine negative Beeinträchtigung des Stadtbildes 
vermieden werden.  
5.13.2 Dachaufbauten/Dachform 
Technikaufbauten sind auffällige Anlagen, die das Ortsbild stark beeinträchtigen können. Sie sind 
daher in die Gebäude bzw. in die  maximal zulässigen Gebäudehöhen zu integrieren. Um das 
städtebauliche Erscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen, werden Festsetzungen zur Einhau-
sung der Technikaufbauten getroffen. Dabei ist die Einhausung in die architektonische und ge-
stalterische Gesamtkonzeption des Schulgebäudes einzubeziehen. 
Das festgesetzte Satteldach für das Gebäude im GE Hafenamt dient dem Erhalt des städtebau-
lichen Erscheinungsbildes, das durch die bestehende Kubatur des ehemaligen Hafenamts an 
diesem Standort geprägt wird. 
6. Kennzeichnungen  
Die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführten Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im 
Bebauungsplan gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um die Altstandorte bzw. -ablagerungen 
mit den Nummern Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr. 10509, 10509_001, 10510, 105126, 
105131, 105167, 105173, 105178, 10518, 105182, 105183, 105184, 105184_001, 105185, 
105186, 105188, 105189, 105190, 105191, 105192, 105193, 10520. Weitere Informationen 
sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 
7. Nachrichtliche Übernahmen 
Die aufgrund von anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen werden in den 
Bebauungsplan übernommen. Dazu gehören die gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) 
unter Denkmalschutz stehenden Anlagen(-teile) der Drehbrücke, der Mühlen und des Forts 
Rauch, das Gartendenkmal Alfred-Schütte-Allee, die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlagen inklusive der Deichschutzzo-
nen I und II gemäß Deichschutzverordnung, die Hochwasserschutzverordnung, das Über-
schwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hochwasser-
risikogebiet des Rheins gemäß § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Bauschutzbe-
reich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn und der Anlagenschutzbereich „Bauwerke“/“Windkraft“ 
gemäß § 18a LuftVG (BAF) sowie das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG). Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich im Plangebiet auf die 
westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene Baumallee. Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur 
sind der Bereich als Grünfläche (siehe Abschnitt 5.6) und die Alleebäume zum Erhalt festge-
setzt. 
Darüber hinaus ist eine Fläche im Norden des Plangebiets als Fläche, die von Bebauung freizu-
halten ist, nachrichtlich übernommen, da diese gemäß des Europäischen Übereinkommens 
vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwas-
serstraßen – ADN (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR 2017) innerhalb eines 
100 m-Abstands zu einem Liegeplatz für Schiffe mit Kegel liegt.

49 
 
8. Hinweise 
In den Bebauungsplan werden Hinweise zu Rechtsgrundlagen, Lärmimmissionen, Denkmal-
schutz, der Versickerung von Niederschlagswasser, den Grundwasser- und Baugrundverhält-
nissen, den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den 
Boden, der Erdbebengefährdung, Kampfmitteln, dem Straßenprofil und der Überbauung öffentli-
cher Straßenverkehrsflächen, dem Retentionsraumkonto (siehe Abschnitt 4.3), der Baum-
schutzsatzung, den Empfehlungen der Begrünungsfestsetzungen, dem Artenschutz (Maßnah-
men aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung), der Verfügbarkeit von DIN-Vorschriften und Re-
gelwerken, zu baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie zu Standorten der techni-
schen Infrastruktur aufgenommen. 
9. Planverwirklichung  
9.1 Realisierung 
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur 
wurden in Teilprojekte gegliedert, die nach räumlichen bzw. funktionellen Kriterien gebildet wur-
den und eine Entwicklungsfolge mit Annahmen für eine zeitliche Realisierung treffen. Diese sind 
in einem Zeit-Maßnahmen-Plan festgehalten, der fortlaufend aktualisiert wird und als zentrales 
Steuerungselement zur zügigen Umsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
dient. 
Erste Maßnahmen in der Umsetzung sind der Beginn der Abbruch- und Herrichtungsmaßnah-
men im Oktober 2021. Daran schließen sich unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen zur Bo-
densanierung in den Teilflächen an. 
Für die Erschließung des Gebietes wurden mehrere Bauabschnitte gebildet. Die ersten Er-
schließungsmaßnahmen sind für das Jahr 2022 im Bereich der ehemaligen Mühlen vorgese-
hen. Hervorzuheben sind die frühzeitige Realisierung der Brücken ab 2024 sowie der stufen-
weise Ausbau der Verkehrsknoten zur Anbindung des Gebietes an das vorhandene Verkehrs-
netz. Diese Maßnahmen gehen mit einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes einher. 
Die Realisierung der Parks orientiert sich vorwiegend an den Abläufen von Herrichtung und Bo-
densanierung, Ziel ist es hierbei den Park III (Hafenpark) möglichst frühzeitig herzustellen und 
für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die Fertigstellung von Promenaden, Plätzen und den 
weiteren Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird in hohem Maße durch die jeweils 
angrenzende Bebauung beeinflusst. 
Der Teilplan Infrastruktur setzt für die Grundschule eine Gemeinbedarfsfläche fest. Die Modelle 
zur möglichst zügigen Umsetzung sind hierzu in Prüfung. Das Umspannwerk im Baufeld GE BF 
Ost 04 soll bereits ab 2023 durch den Versorgungsträger realisiert werden, um neben dem 
Deutzer Hafen auch das weitere Umfeld rechtzeitig mit den erwarteten Strommengen versorgen 
zu können. 
Das Baufeld GE BF Ost 04 besteht derzeit aus zwei Grundstücken, wovon sich eines bereits im 
Eigentum der Stadt Köln und das andere im Dritteigentum befindet. Die Stadt und der Entwick-
lungsträger führen derzeit Gespräche mit den Eigentümern des in Rede stehenden Grund-
stücks mit dem Ziel des kurzfristigen Erwerbs.

50 
 
9.2 Finanzierung 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Einnahmen, die bei der Vorbereitung und 
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen (§ 171 BauGB). Diesen Zwecken dient 
das vom Entwicklungsträger gebildete Treuhandvermögen. Dem Treuhandvermögen fließen 
u.a. die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und die von den entwicklungsbereiten Eigentü-
mern zu entrichtenden Ausgleichsbeträge, die der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten 
Erhöhung des Bodenwertes ihrer Grundstücke entsprechen. Alternativ werden Leistungen in 
entsprechender Höhe durch die entwicklungswilligen Eigentümer, insbesondere die moderne 
stadt GmbH erbracht. Diese Option wird durch Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
träge gesichert. 
9.3 Ausblick/weitere Planungsschritte 
Der Teilplan Infrastruktur bezieht sich fast ausschließlich auf zukünftige öffentliche Flächen 
(Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen) bzw. Flächen für öffentliche Nutzungen 
(Schule, Umspannwerk, Parkhaus, ehemaliges Hafenamt). 
Die Planrechtsschaffung der privat genutzten Baufelder für Wohnen und Arbeiten erfolgt durch 
weitere Teilbebauungspläne. Diese sollen voraussichtlich jeweils mehrere Baufelder umfassen, 
die sich aufgrund ihrer räumlichen Nähe sowie Art der Umsetzung bzw. Qualifizierung, zu sinn-
vollen Einheiten zusammenfassen lassen. Die Qualifizierung erfolgt im Zuge von Qualifizie-
rungsverfahren und kann durch vorlaufende Testentwürfe überprüft und vorbereitet werden. Zu-
sätzlich sind notwendige Fachplanungen und Gutachten zu erarbeiten, um die Grundlagen für 
das Bebauungsplanverfahren sicherzustellen.  
Die überwiegen dem Wohnen dienenden Baufelder sollen als Konzeptvergaben ausgeschrie-
ben werden. Die Baufelder mit überwiegend gewerblicher Nutzung sollen über Investorenaus-
wahlverfahren vergeben werden. Es ist geplant, Vergabeverfahren, Qualifizierungsverfahren 
und die Erarbeitung der Teilbebauungspläne zeitlich zu verschränken. Hierfür wird derzeit ein 
Vermarktungs- und Realisierungskonzept erarbeitet. 
Die derzeit beabsichtigte Entwicklungsfolge des Gesamtgebietes sieht einen Realisierungsbe-
ginn von drei Bereichen vor. Diese sind Teile der ehem. Mühlen sowie Baufelder im östlichen 
und südlichen Bereich des Gesamtgebietes. Mit ersten Grundstücksvergabeverfahren wird zum 
Ende des Jahres 2021 gerechnet. 
Begleitet werden die weitere Planung und die Realisierung des Deutzer Hafens durch ein Kon-
zept zur Projektkommunikation. Dieses beinhaltet v.a. weitere Veranstaltungen zur Öffentlich-
keitsbeteiligung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollen. 
10. Kenndaten Teilplan Infrastruktur 
Größe des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 27,8 ha 
Gewerbegebiete 0,3 ha 
Flächen für den Gemeinbedarf 0,7 ha 
Verkehrsflächen 7,4 ha 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 7,1 ha 
Grünflächen, öffentlich 5,0 ha

51 
 
Wasserflächen 8,1 ha 
davon überbaut (Brücken, Platz, Plattform) 0,8 ha 
nicht überbaute Wasserfläche 7,3 ha 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden die Voraussetzungen 
für eine Innenverdichtung in direkter Rheinnähe und innenstadtnaher Lage geschaffen, mit der 
die Herstellung einer hohen Anzahl an Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie attraktiver Stadt-
räume einhergeht. Die bisherige Nutzung als Industrie- und Gewerbeflächen wird aufgegeben.  
Die neuen Gewerbegebiete dienen überwiegend einer öffentlichen Nutzung, wie u.a. Umspann-
werk, Parkhaus und Mobilitätsstation. 
Die Verkehrsflächen dienen der Erschließung des Gebiets und der Baufelder, die in weiteren 
Teilbebauungsplänen umgesetzt werden. Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
beinhalten Fuß- und Radwege, verkehrsberuhigte und begrünte Erschließungsstraßen sowie 
Plätze und die Hafenpromenade. Innerhalb der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
werden zusätzliche Pflanz- und Grünflächen in Form von Baumpflanzungen und Pflanzbeeten 
angelegt. 
Durch die Festsetzung von etwa 5 ha Grünflächen im Plangebiet des Teilplans Infrastruktur wird 
auf etwa einem Viertel der nicht durch das Hafenbecken in Anspruch genommenen Fläche 
keine Versiegelung erfolgen. In diesen Bereichen erfolgt eine deutliche ökologische Aufwertung 
im Vergleich zur bisherigen Nutzung. 
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Im Bereich der Brücken, 
des Hafenkopfes (Platz 4) und des Parks II wird das Hafenbecken mit Brückenbauten, Plattfor-
men, Treppenanlagen überbaut. Maximal ein Zehntel der Wasserfläche kann künftig überdeckt 
werden, wesentliche Eingriffe in das Volumen des Hafenbeckens erfolgen jedoch nicht. Durch 
die Aufgabe der Gewerbe- und Industriebetriebe verlagert sich die Nutzung des Hafenbeckens 
von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport- und Freizeitnutzungen.

52 
 
B. Umweltbericht 
11. Umweltbericht 
 
I Einleitung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die 
Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in 
einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
11.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha einschließ-
lich 8,1 ha Wasserfläche in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen 
Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente 
setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. Neben der Entwick-
lung baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plät-
zen und einer Uferpromenade vorgesehen. 
Das Areal des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Das 
Gesamtgebiet umfasst das nur im Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und an-
grenzende Flächen, die zurzeit überwiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Es 
wird im Norden durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, 
im Süden durch die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-
Allee gelegene Baumallee abgegrenzt. 
Als städtebauliches Konzept liegt der integrierte Plan des Büros Cobe zu Grunde. Zunächst 
wird auf dieser Basis ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der 
die Infrastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 
27,8 ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Plätze, Promena-
den und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen 
auf dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden.  
Im Gewerbegebiet GE Hafenamt (GRZ = 0,8, mögliche Vollversiegelung durch Zufahrten, Stell-
plätze etc.) soll das ehemalige Hafenamt einer neuen, mit der umgebenden Wohnbebauung 
verträglichen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Dazu werden flächenintensive Nut-
zungsformen wie etwa Lagerhäuser, Lagerplätze oder Tankstellen ausgeschlossen. 
Im südlichen Bereich des Deutzer Hafens (GE BF Ost 04, GRZ = 1,0) – Baufeld Ost 04 an der 
Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der Straße Am Schnellert – sollen bauliche Nutzungen der 
Versorgungsinfrastruktur entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein Parkhaus in 
Verbindung mit einer zentralen Einrichtung der Energieversorgung (Umspannwerk) vor. Analog 
zum GE Hafenamt werden auch hier das Wohnen störende Nutzungsformen ausgeschlossen. 
Ausdrücklich zulässig ist hier Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

53 
 
In GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden darüber hinaus Bordelle und bordellartige Betriebe, 
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei-
ter und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sport- und Freizeitnutzungen zur Verfügung ste-
hen. Für den Standort der Halle werden eine überbaubare Grundstücksfläche und eine maxi-
male Höhe baulicher Anlagen festgesetzt, um den wesentlichen Erhalt des Baukörpers zu si-
chern. 
Die Entwicklung der weiteren Baufelder wird im Anschluss in weiteren Teilbebauungsplänen ge-
regelt. Die Reihenfolge der Entwicklung und der Umfang der jeweiligen Teilpläne sind zurzeit 
noch in Abstimmung. 
Das vorliegende Dokument enthält stets am Abschluss jedes Kapitels auch einen Ausblick auf 
die Gesamtplanung zur Umsetzung des Integrierten Plans, um die Auswirkungen auch in den 
planerischen Zusammenhang einzuordnen. Dieser Ausblick hat grundsätzlich einen informati-
ven Charakter. Er wird jedoch auch zur Bewertung möglicher kumulierender Auswirkungen her-
angezogen. 
11.2 Bedarf an Grund und Boden  
Tabelle 1: Flächenbilanz  
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
Ruderale und halbruderale Be-
reiche 
74.785 Gewerbegebiet 2.986 
Gärten 6.100 Flächen für den Gemeindebe-
darf 
6.949 
Siedlungsbereich (Siedlungs- 
und Industrieflächen) 
193.770 Straßenverkehrsflächen 73.553 
Verkehrsflächen (versiegelt, 
ohne Gleisanlagen) 
56.476 Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung incl. Über-
bauung Hafenbecken  
71.108 
Wasserfläche 81.550 Grünflächen 49.772 
  Wasserfläche (nicht überbaut) 
Gesamtgröße Wasserfläche: 
81.550 m², davon überbaut: 
8.063 m² 
73.487

54 
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
  Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur 
277.855 
  Weitere Baufelder 134.826 
Gesamtfläche Kartierung 412.681 Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen 
412.681 
 
11.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten  
 Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und „Technischen Anleitungen“ zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luft-
reinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-
Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen 
(LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Be-
zirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Ände-
rungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. 
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.

55 
 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der 
Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und Erholungswert von Natur 
und Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsatzung 
Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope 
und Naturbestände, Vermeidung 
von Eingriffen;  
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der Bio-
topvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; 
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig 
und standortgerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und 
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW 
sparsamer Umgang mit Grund 
und Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Ein-
träge, 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz

56 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen; 
Sanierung; naturnaher Aus- 
bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; Ver-
meidung von Einträgen; Grund-
wasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaschutzkonzept Köln 
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche 
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von 
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen 
zur Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte 
der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse; 
Vermeiden von Emissionen und 
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Be-
schlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten 
werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von Emissio-
nen (nicht Lärm/Luft, insbe-
sondere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang mit 
Abfällen und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; 
LAI Hinweise; GIRL; LWG 
NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerech-
ten Entsorgung 
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss 
zur solaren Optimierung; 
EEG, DIN 5034; Energie-
einsparVO, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 2035 
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch 
optimierte Baustandards

57 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
(06/2021), Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln 
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 6. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB 
Einhaltung der Orientierungs-, 
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung; 
Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer Vorsorge-
wert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete; 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsab-
ständen 
 
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser 
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / 
Besonnung“ im Stadt-
planungsamt Köln, 
10/2021 
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse 
Kultur- und sonstige Sach-
güter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer Kultur-
landschaften oder deren Be-
standteilen

58 
 
II Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
11.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des 
Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die 
geplanten Nutzungen im Plangebiet aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu wer-
den regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch 
außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Da konkretisierbare Vorhaben noch nicht bekannt sind, beinhaltet diese Prüfung nicht die Unter-
suchung von Auswirkungen der Bauphase. 
Es werden durch die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen von Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben. In diesem Sinne wird auch die weitere Umsetzung des Integrierten 
Plans (Baurechtschaffung durch weitere Bebauungspläne) betrachtet. 
11.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Basisszenario beschreibt die aktuelle Ausgangslage des Umweltzustands. Dies beinhaltet 
die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung aktueller Umweltinformationen aus öffentlichen In-
formationsquellen, sowie Gutachten und Fachliteratur.  
Die schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt zu-
nächst stets für die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur. Die Baufelder, für die in späteren Bebauungsplanverfahren Baurecht geschaffen werden 
soll, werden in die Bestandsbeschreibung einbezogen. 
Der insgesamt rund 41,3 ha große Planbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im 
Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur umfasst als Teilbereich daraus eine Fläche von 
rund 27,8 ha.  
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und 
angrenzende Flächen. Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. 
Die gewerbliche und Hafennutzung bedingte einen großvolumigen Gebäudebestand, insbeson-
dere die Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine 
Reihe geringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und 
Verwaltung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und 
sind in großen Teilen versiegelt.  
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große Teile 
der Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen 
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.

59 
 
Der Ost-Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen 
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmittel-
discounter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig be-
baut. Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden.  
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an das Plangebiet, in Richtung 
Norden weitere Teile des Hafenbeckens. Nach Osten schließen an das Plangebiet die Siegbur-
ger Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Nach Süden wird das Plan-
gebiet durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt. 
11.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und es an-
stelle dessen zu einer Umsetzung des aktuell vorliegenden Planungs- und Baurechts kommt. 
Eine Bebauung ist bei Flächen nach § 30 und § 34 BauGB grundsätzlich möglich. 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die 
Einstufung nach § 34 BauGB ermöglicht eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen Ent-
wicklung und Nutzung auch ohne Änderung des Planungsrechtes (FNP, Bebauungsplan) ge-
genüber dem heutigen minder-genutzten Zustand des Gebietes. Nutzungen, Geschossigkeit 
und Volumen würden sich dabei an der heutigen Bestandsbebauung orientieren. Insoweit ist in 
der Nullvariante von einer sowohl auf die Nutzungsarten als auch auf die Flächenausnutzung 
bezogenen intensiveren gewerblichen Nutzung mit Schwerpunkt Hafenlogistik auszugehen. 
Für den Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße gelten die Re-
gelungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 69430/05 „Siegburger Str./Poller Kirchweg“. Die-
ser setzt ein Gewerbegebiet sowie Flächen für Versorgungsanlagen fest und ermöglicht somit 
eine gewerbliche Entwicklung (Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 2,4, Zulässigkeit 
von vier Vollgeschossen, Beschränkung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen auf 15 m). Ent-
sprechende Vorhaben können nach § 30 BauGB umgesetzt werden. 
Sowohl das Hafenbecken als auch die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-
Schütte-Allee sind nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. 
11.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Der Entwurf des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird umgesetzt. Der 
Plan kann einerseits nicht ohne seinen beabsichtigten Gesamtkontext bewertet werden, ande-
rerseits besteht aber die theoretische Möglichkeit eines planerischen Scheiterns des Gesamt-
vorhabens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Im 
vorliegenden Fall ist daher eine gestaffelte Betrachtung dieser Szenarien erforderlich: 
Planfall Infrastruktur 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur unter Beibehaltung des aktuell-bestehenden Baurechts in den Baufeldern. In diesen ist 
dann eine Umsetzung des aktuellen Baurechts gemäß der Beschreibung im Szenario „Nullfall“ 
möglich (i.e. im Wesentlichen GI, GE oder SO-konforme Nutzungen, Genehmigung nach § 34 
BauGB im Bereich ohne Bebauungsplan bzw. nach § 30 BauGB im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans Nr. 69430/05).

60 
 
Prognoseunsicherheiten werden nach Möglichkeit durch Analogieschluss im Sinne einer Worst-
Case-Betrachtung aufgewogen; dies wird jeweils argumentativ an den jeweiligen Stellen kennt-
lich gemacht. 
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Erschließung des Plangebiets mit der Quartiersstraße 
vor. Zudem ist eine Reihe von Grünanlagen und Plätzen geplant. Als Gebäude ist die geplante 
Schule Teil des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Darüber hinaus wird 
der Standort eines Umspannwerkes planungsrechtlich abgesichert. 
Derzeit werden ein Abriss- und Logistikkonzept beauftragt und erstellt. Ziel soll insbesondere 
sein, den zukünftig erforderlichen Baustellenverkehr zu quantifizieren und Lenkungsmaßnah-
men zu entwickeln. Die Konzepte werden nach Vorliegen im Umweltbericht zusammenfassend 
dargestellt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Gesamtvorhabens nach derzeitigem Kenntnis-
stand zur Entwicklung der Baufelder gemäß den Maßgaben des integrierten Plans.  
Im Zweifel kommt es hier zu einer Worst-Case-Betrachtung, um Prognoseunsicherheiten zu 
kompensieren.  
Mit der Umsetzung des Gesamtvorhabens ist eine städtebaulich-freiraumplanerische Neustruk-
turierung des Deutzer Hafens vorgesehen. Im Plangebiet ist eine ausgewogene Nutzungsmi-
schung aus Wohnen, Arbeiten, Versorgung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen ge-
plant. Beabsichtigt ist eine Blockrandbebauung, deren Geschossigkeit innerhalb der einzelnen 
Baublöcke variieren soll. Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen (Ostseite 
des Hafenbeckens) bzw. Parks (Westseite des Hafenbeckens) aufgelockert, die durch eine das 
Hafen-becken begleitende Promenade verbunden sind. 
Der Ausblick auf das Gesamtvorhaben geht nicht in die abschließende, schutzgutbezogene Be-
wertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
ein, sondern dient der kumulativen Bewertung des Vorhabens. 
Weitere Informationen enthält das Kapitel 3. 
11.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – i und § 1a BauGB 
Durch Voruntersuchungen zum integrierten Plan sowie Gutachten zur verbindlichen Bauleitpla-
nung liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den im Umweltbericht zu untersuchenden Schutzgü-
tern vor. Diese Erkenntnisse werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. 
11.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar 
2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhebungen der lokalen Fauna sowie darüber 
hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit weiterer, möglichweise betroffener Arten, zu-
grunde liegen.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Tiere beziehen sich dabei stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).

61 
 
Die Untersuchung durch Rietmann & Tillmanns (2021, sowie darin zitierte) kam zu folgendem 
Ergebnis. 
Tabelle 3: Kartierte Tierarten  
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders ge-
schützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des An-
hangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL 
TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische 
Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = aus-
gestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = 
extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = 
Daten unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Alexandersittich Überfliegend -  D D 
Amsel Brutvogel -  * * 
Austernfischer Nahrungsgast +  * R 
Bachstelze Brutvogel -  V V 
Baumpieper Durchzügler +  2 2 
Bergpieper Durchzügler -  D D 
Blaumeise Brutvogel -  * * 
Buchfink Brutvogel -  * * 
Buntspecht Brutvogel -  * * 
Dohle Nahrungsgast -  * * 
Dorngrasmücke Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
Eisvogel Nahrungsgast + Anh. I * V 
Elster Brutvogel -  * * 
Gartenbaumläufer Brutvogel -  * * 
Graureiher Nahrungsgast +  * * 
Grünling Nahrungsgast -  * * 
Halsbandsittig Überfliegend -  D D 
Hausrotschwanz Brutvogel -  * *

62 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Haussperling Brutvogel +  V V 
Heckenbraunelle Brutvogel -  * * 
Heringsmöwe Nahrungsgast +  * * 
Kanadagans Nahrungsgast -  D D 
Kohlmeise Brutvogel -  * * 
Kormoran Nahrungsgast +  * * 
Lachmöwe Durchzügler +  * 0 
Mandarinente Durchzügler -  D D 
Mauersegler Nahrungsgast +  * V 
Mäusebussard Nahrungsgast +  * * 
Mittelmeermöwe Nahrungsgast +  R R 
Mönchsgrasmücke Brutvogel -  * * 
Nilgans Brutvogel -  D D 
Rabenkrähe Brutvogel -  * * 
Raubseeschwalbe Überfliegend + Anh. I D D 
Ringeltaube Brutvogel -  * * 
Rotkehlchen Brutvogel -  * * 
Schafstelze Durchzügler -  * * 
Silbermöwe Nahrungsgast +  R R 
Star Nahrungsgast +  3 3 
Stieglitz Brutvogel -  * * 
Stockente Brutvogel -  * V 
Straßentaube Brutvogel -  D D 
Sturmmöwe Nahrungsgast +  * * 
Turmfalke Brutvogel +  V 3 
Wacholderdrossel Brutvogel +  V 2 
Wiesenpieper Durchzügler + Art.4(2) 2 1 
Zaunkönig Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * *

63 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
ZilpZalp Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL  
TL  
Abendsegler unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV V V 
Zwergfledermaus nistend, jagend + FFH 
Anh. IV * * 
Wasserfledermaus   unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV G G 
 
Reptilien 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL 
NRBU 
Mauereidechse  
Vorkommen wan-
dernder Tiere, Re-
produktion außer-
halb Plangebiets 
+ FFH 
Anh. IV 2 R 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten: 
 Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach An-
hang IV der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfü-
gung. Dies betrifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen wurden nicht 
durchgeführt. 
 Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachgewie-
sen. Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis. 
 Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler und 
Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der Zwergfleder-
maus wurde in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabenbe-
reich nachgewiesen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwischenquartier (3 Tiere ausflie-
gend beobachtet). Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle 
Baum- und Gebäudequartiere vorhanden sind. 
 Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage ge-
eigneten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet sich ein 
bekanntes Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet.

64 
 
 Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plange-
biets festgestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte Tiere wurden 
jedoch auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als Einzelbeobachtungen 
wandernder Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zauneidechse wurden nicht nachgewiesen. 
 Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 2020 
können 18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW oder der Nie-
derrheinischen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender Teil dieses Arten-
spektrums wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festgestellt (Raubseeschwalbe, 
Lachmöwe, Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Hafenbereich als nicht-essenzielles 
Nahrungshabitat (etwa Austernfischer, Eisvogel, Mittelmeermöwe, regemäßig Graureiher, 
Heringsmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrele-
vanten Arten treten als Brutvögel im Gebiet des Integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brut-
platz im Bereich eines Laufkrans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude west-
lich des Poller Kirchwegs) und Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der 
Alfred-Schütte Allee). Vormals vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht 
mehr nachgewiesen. 
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere Brutvor-
kommen häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“. So brüten etwa typische Vertreter der 
innerstädtischen Brutvogelfauna im Plangebiet, darunter etwa Bachstelze, Ringeltaube, Haus-
rotschwanz, Straßentaube und Stieglitz. Die Brutvorkommen liegen dabei sowohl im Bereich 
der Gebäude als auch im Baumbestand, etwa entlang der Alfred-Schütte Allee. 
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen Habi-
tatpotenziale. So sind etwa Vorkommen störungstoleranter Arten wie Kaninchen, Igel, Fuchs so-
wie Kleinsäuger denkbar. Im Sinne des allgemeinen Schutzes von Tieren und Pflanzen sollte 
deren Tötung anhand geeigneter Maßnahmen verhindert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung des Bebauungsplans könnte es zu einer Intensivierung der bislang zu-
lässigen Nutzungen kommen, womit sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets voraus-
sichtlich tendenziell verschlechtern würde, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen 
teilweise abgerissen oder einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden könnten. Da-
mit nähme das Störungsniveau innerhalb des Plangebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten 
Lärm- und Lichtimmissionen. Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit neuer Bauvorhaben im Be-
reich der Baufelder wäre im Einzelfall zu prüfen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung  
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur würden auf den betroffenen 
Flächen teilweise bestehende Gehölze gerodet und teilweise Gebäude abgerissen werden. Die 
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur gelegene Holz-
halle (‘Halle Steil’) (überdachte Sportfläche innerhalb einer Grünfläche) bleibt erhalten. Ob das 
Gebäude des ehemaligen Hafenamtes (GE Hafenamt) erhalten wird, ist zurzeit noch in Klärung. 
Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für gebäudebrü-
tende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder Haussperling) sowie Fledermäuse kom-
men. In den Bereichen der Baufelder können bestehende Gebäude vorerst erhalten und dort 
potenzielle Lebensstätten gesichert werden.

65 
 
Der zu schützende Baumbestand incl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung des 
Vorhabens weitestgehend erhalten, u.a. die Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Al-
lee. Weitere Gehölzentnahmen sind außerhalb der relevanten Brutzeiten durchzuführen, um 
eine Tötung nistender Brutvögel oder nicht-fluchtfähiger Jungtiere zu vermeiden.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für 
die Avifauna ist daher stark eingeschränkt, es ist davon auszugehen, dass diese Bereiche nur 
von Ubiquisten genutzt werden (etwa die bereits im Bestand vorhandenen Straßentaube, He-
ckenbraunelle, Hausrotschwanz, etc.). Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst 
keine Habitate für Höhlen- oder Horstbrüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Ver-
schiebung der Fauna kommen, bei der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, 
dafür jedoch tolerante Arten durchaus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzu-
kommen können. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur übernommen werden8:  
 ASP-V1: Beschränkung von Fäll-, Rodungs- und Räumungszeiten (auch Entfernung von 
Kletterpflanzen an Fassaden, Mauern etc.) auf den Zeitraum zwischen 1. Oktober bis Ende 
Februar jeden Jahres. 
 ASP-V2: Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester, sofern 
deren Räumung außerhalb des oben genannten Zeitraums fällt. 
 ASP-V3: Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen auf Vorkommen von 
Gebäudebrütern und Fledermausarten. Dies betrifft vor allem die Brut- und Fortpflanzungs-
stätten gebäudebewohnender Arten, deren Vorkommen unmittelbar vor Umbau/Rückbau 
nochmals konkret zu überprüfen ist. Insbesondere im Bereich des Holzhandels ist die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus zu erhalten. Vor der Ertüchtigung der Halle muss die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus noch mittels Ein- und Ausflugkontrollen in der Wochenstu-
benzeit exakt lokalisiert werden. Erst, wenn die Gebäudespalten / -öffnungen festgestellt 
werden konnten, kann auch die Tötung von Tieren und der Verlust der Wochenstube verhin-
dert werden. Dieser Bereich ist zum Erhalt der Wochenstube zu sichern, Ertüchtigungsmaß-
nahmen sind so zu gestalten, dass die Funktion der Spalten/-öffnungen nicht beeinträchtigt 
wird. Zudem sollten Ertüchtigungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Quartiers möglichst 
außerhalb der Wochenstubenzeit durchgeführt werden. 
 ASP-V5: Beleuchtung im Umfeld der Wochenstube der Zwergfledermaus: Im Zeitraum von 
15. April bis 15. August jeden Jahres ist die Beleuchtung im Bereich der die Wochenstube 
umgebenden Park- und Sportanlagen zu unterlassen. 
 ASP-V7: Schutz der Mauereidechsen-Population im südlichen Untersuchungsraum: Entlang 
der Straße „Am Schnellert“ sollte im südlichen Bereich ein effektiver Sperrzaun zum Schutz 
der Mauereidechsen-Population errichtet werden.  
                                                 
8  Es sind jeweils die detaillierten Maßgaben des Gutachtens zu berücksichtigen. Der Umweltbericht fasst diese all-
gemeinverständlich zusammen.

66 
 
 ASP-V11: Der Einsatz von Glaselementen und die davon ausgehende Gefahr für Vögel ist 
durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu überprüfen, wenn eine konkrete Planung für 
die Fassadengestaltung vorliegt. Sollten Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas 
in Ecksituationen oder aufgrund des Einbaus spiegelnder Gläser, sind entsprechende Kon-
fliktpunkte durch den Einsatz von Vogelschutzglas zu entschärfen. Der mögliche Vogel-
schlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von großflächigen 
Glasbauteilen, die Verwendung von Glas mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zur 
Reduktion der Spiegelwirkung, die Verwendung von halbtransparentem Glas, das Anbrin-
gen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen- oder Punktraster, keine Greifvogelsilhou-
etten), die Installation von Sonnenschutzsystemen an den Außenseiten. 
Im Plangebiet wurden darüber hinaus an den Gleisanlagen im nordwestlichen Plangebiet ein-
zelne subadulte Mauereidechsen nachgewiesen. Nicht auszuschließen ist, dass es sich hier im-
mer um dasselbe Individuum handelte. In diesen Bereichen erfolgt keine Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten. Die geringe Anzahl nachgewiesener Individuen lässt sich zur 
Einhaltung des Tötungsverbotes in den Bereich südlich des Bahndamms umsetzen, ohne dass 
hier Biotopaufwertungsmaßnahmen erforderlich werden.  
Neben den genannten Vermeidungsmaßnahmen ist nach Maßgabe der ASP eine vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahme ASP-CEF3 – Installation von Turmfalkenkästen zu konzipieren, welche 
möglichen Habitatverluste für den Turmfalken verhindert. Der Turmfalke hat einen Brutplatz in 
einem Laufkran im südwestlichen Plangebiet. Aufgrund der Nutzungsänderungen in diesem Be-
reich – insbesondere der Festsetzung öffentlicher Grünflächen und des Platzes 9 mit entspre-
chender Nutzungsintensität – ist nicht auszuschließen, dass damit eine Beeinträchtigung bis hin 
zum Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätte einhergeht. Um diesen möglichen Verlust des 
Brutplatzes der Art zu kompensieren, sind 3 Turmfalkennisthöhlen an einem geeigneten Stand-
ort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unterhalten.  
Unter Beachtung dieser Maßnahmen und ihrer korrekten Umsetzung anhand der Maßgaben 
der ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) ist nicht von einem dauerhaften Verlust der Funktion als 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Turmfalken auszugehen. 
Vermeidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten sind im Rahmen der Abrissanzeigen 
oder als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufzunehmen.  
Bewertung  
Die Gutachter stellten fest, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit die 
Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen wer-
den kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann.  
Die sachgerechte Bewältigung der möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Kon-
flikte kann unter fachgutachterlicher Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung er-
folgen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung der Gesamtplanung werden alle bestehenden Gebäude im Eingriffsbereich ab-
gerissen, ausgenommen sind Teile der Mühlengebäude, die Holzhalle (‘Halle Steil’) und mög-

67 
 
licherweise das Gebäude der ehemaligen Essigfabrik sowie das hallenartige Gebäude am Ha-
fenbecken auf Höhe der Haltestelle Poller Kirchweg (BF 04). Auch der bestehende Baumbe-
stand wird zum größten Teil gerodet. Davon ausgenommen sind geschützte Bäume (s. Baum-
bewertung). Durch Abriss und Rodung kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten 
kommen. Ebenso können Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitatverlusten führen.  
Dabei sind insbesondere die Abbruch- und Umbauarbeiten am Gebäudebestand des Deutzer 
Hafens gutachterlich zu begleiten (siehe ASP-V3). Dabei sind je nach Befund weitere Maßnah-
men zu ergreifen, um einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu ver-
meiden. Auch die bereits genannten Maßnahmen ASP-V1, ASP-V2 sowie ASP-V3 bis ASP-V10 
sind bei der weiteren Umsetzung zu berücksichtigen. Die ASP beschreibt des Weiteren die 
Maßnahme ASP-V11 zur Vermeidung von Vogelschlag. Demnach ist der Einsatz großflächiger 
Glaselemente an den Gebäuden im Zuge der Ausführungsplanung zu konkretisieren und ggf. 
fachgutachterlich mit Blick auf etwa Vogelschlagrisiken zu überprüfen. Gegebenenfalls sind 
fragliche Glaselemente „vogelsicher“ auszuführen. 
Die ASP formuliert darüber hinaus weitere CEF-Maßnahmen, die im Zuge der Entwicklung der 
weiteren Baufelder zu berücksichtigen sind. 
 ASP-CEF1: Schaffung von 5 Quartierzentren mit jeweils 3 Spaltenkästen: Es sind an 5 ge-
eigneten Standorten insgesamt 10 Fledermaus-Wandschalen (2FE) sowie jeweils ein Flach-
kasten (1FF) zu installieren. Damit wird der Verlust eines Zwischenquartiers der Art am 
Mühlengebäude kompensiert. Vor allem dauerhaft oder temporär erhaltene Gebäude sind 
geeignet.  
 ASP-CEF2: Installation von Sperlingskolonien: Es sind 3 Sperlingskoloniehäuser oder Ein-
zelkästen an einem geeigneten Standort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unter-
halten. Damit wird der Verlust eines Brutplatzes der Art kompensiert. 
Die Maßnahmen werden durch die Anzeigepflicht der Abrissarbeiten ausgelöst und sind diesem 
Zuge umzusetzen. 
Insgesamt sind die absehbaren Konflikte, die in der vorliegenden ASP untersucht wurden, im 
Zuge der jeweiligen Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren in den Baufeldern lösbar. 
Das Angebot neuer Habitate ist bei Durchführung der Planung eher gering. Allerdings entstehen 
mit der Anlage von Grünflächen und der Pflanzung von Bäumen Strukturen, die zumindest von 
Ubiquisten genutzt werden können. Mit der Ansiedlung seltener und / oder geschützter Arten ist 
nicht zu rechnen.  
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund bestehender Vor-
belastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht nach § 44 
BNatSchG. 
11.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Grünordnungsplan durch RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Basis einer Biotoptypenkartie-
rung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) nach Methode von Froelich & 
Sporbeck (1991) unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes der aktuelle Zustand

68 
 
bewertet, mögliche Konflikte ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingrif-
fen konzipiert wurden.  
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer Hafen 
(Vitalitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020B) 
durchgeführt.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Pflanzen beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Biotopstruktur 
Die überwiegende Bebauung wird durch offene und versiegelte Lagerstätten und Abstellflächen 
geprägt – mit Ausnahme der massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Die Brach-
flächen südlich der Mühlen weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die 
Ruderalflächen sind durch den für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, Flie-
der, Goldrute) und ausbreitungsstarken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, tlw. Weiden, 
Brennnesseln oder Kirschen) gekennzeichnet. Geringgeschossige Gebäude zur Lagerung, Pro-
duktion und Verwaltung von Schrott, Stahl- und Waldwerkerzeugnisse, Hölzern und Straßen-
baumaterialien kennzeichnen diese Bebauung des Deutzer Hafens.  
Das Hafenbecken ist gemäß Biotoptypenkartierung rund 8,2 ha groß. Die Mauerfugenvegeta-
tion der Hafenmauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekenn-
zeichnet (Mauerpfeffer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).  
Die Biotopkartierung vom Januar / Mai 2020 nach der Methode von Froelich & Sporbeck (1991) 
unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes für das Gesamtgebiet des Integrierten 
Plans ergab, dass etwa 46 % der Fläche als Siedlungs- und Industriefläche genutzt werden. 
33 % der Fläche stellen Verkehrsfläche dar. Weitere 20 % der Fläche sind ruderale oder halbru-
derale Bereiche. Darüber hinaus wurde ein kleiner Anteil des Planbereichs (< 2 %) als Gärten 
kartiert. Im Westen grenzt die Alfred-Schütte Allee mit gut ausgeprägtem, mehrreihigen Allee-
baumbestand (Winterlinde) die Fläche gegenüber den Poller Rheinwiesen ab.  
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen 
(Biotopkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete (Naturschutzge-
biete gemäß Landschaftsplan) in Anspruch genommen. 
Baumbestand 
Insgesamt wurden bei der Baumerfassung und -bewertung durch RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten (2021) für das Gesamtgebiet des Integrierten Plans 77 Bäume (74 Laub-
bäume und 3 Nadelbäume) auf privaten Flächen erfasst. Auf Basis ihres Stammumfangs fallen 
53 dieser Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (2011). Die Vitalitätseinschät-
zung der Bäume nach Vitalitätseinstufung nach A. Roloff ergab, dass 17 Bäume (32 %) der De-
generationsphase (Vitalitätsstufe 1), 5 Bäume (9 %) einer Zwischenstufe (Vitalitätsstufe 1-2), 20 
Bäumen (38 %) der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2) und weitere 11 Bäume (21 %) der Re-
signationsphase (Vitalitätsstufe 3) zuzuordnen sind. Bei vielen Bäumen wurde ein Pflegestau 
oder Fehlentwicklung im Kronenbereich, beispielsweise durch Schattendruck, festgestellt. Für 
60 Bäume wurde daher als Empfehlung die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume wird eine 
Prüfung der Integration in die Planung empfohlen. Abschließend wurde kein Baum der privaten 
Flächen als unbedingt schutzwürdig eingestuft. 
In den öffentlichen Verkehrsflächen am Poller Kirchweg stehen 11 Bäume (verschiedene Arten) 
sowie entlang der Siegburger Straße insgesamt 47 Bäume (Linden). Letztere enthalten auch 
ältere Bäume mit nachlassender Vitalität innerhalb eines Grünstreifens oder in Baumbeeten

69 
 
(überwiegend Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase, teilweise auch Vitalitätsstufe 2 – Stagnati-
onsphase). Mit bis zu 9 m Abstand stehen diese Bäume recht dicht aneinander. Nach § 2 Abs. 
4 Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Köln sind diese Bestände unabhängig von den übri-
gen Kriterien nach § 2 Abs. 2-3 BSchS geschützt. 
Die insgesamt 214 Bäume auf der Alfred-Schütte Allee liegen innerhalb des Landschaftsschutz-
gebietes und sollen entsprechen ihres Schutzstatus als gartenpflegerisches Denkmal in die Pla-
nung integriert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung der Planung und möglicher Intensivierung der bisherigen Nutzungen 
würde sich das floristische Inventar des Untersuchungsgebiets voraussichtlich verschlechtern, 
da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen und einer intensiveren Nut-
zung zugänglich gemacht werden. Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes würde 
sich etwa durch Bebauung, Lagerstätten und Logistikflächen deutlich erhöhen und der Baumbe-
stand reduzieren. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nutzungs- und Biotopstruktur 
Insgesamt sieht der Bebauungsplan die Schaffung von Verkehrsflächen, zweier Gewerbege-
bietsflächen Ost 04), einer Gemeinbedarfsfläche (Schule) sowie öffentlichen Grünflächen vor. 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bildet somit die Grundlage für die 
Entwicklung der angrenzenden Baufelder, um den Integrierten Plan umzusetzen. Der derzeitige 
Planbereich hat damit im Vergleich zu der bislang gewerblich-industriell genutzten Flächen ei-
nen hohen Durchgrünungsanteil. Stellenweise werden bislang versiegelte Flächen wieder ent-
siegelt und in Freiflächen (Parks I bis III) umgestaltet. Die Parkanlagen bilden dabei Grünzäsu-
ren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraumfunktionen. Die Durchgrünung wird 
durch die weiteren Grünstrukturen (Straßenbegrünung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassa-
denbegrünung auf Teilflächen) weiter gefördert. 
Negativ fallen gegenüber der Bestandssituation insbesondere die Versiegelung bislang minder- 
oder ungenutzter Freiflächen (zumeist Industriebrache oder Ruderalfluren) ins Gewicht, die eine 
hohe Wertigkeit entwickelt haben.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur beinhaltet die Planung von drei Park-
anlagen sowie einen Grünstreifen parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die Parks dienen einerseits 
der Durchgrünung des Plangebiets und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, ande-
rerseits jedoch auch der Schaffung von Retentionsraum für die Hochwasser- und Nieder-
schlagswasserbewältigung, sowie der Förderung des Stadtklimas. Der Grünordnungsplan sieht 
derzeit folgende Strukturen in den drei Parkanlagen vor. 
Tabelle 4: Übersicht über die geplanten Parkanlagen  
 
Park I  
Am Schnellert 
6.137 m²  Grünanteil 60 % 
 pro 100 m² Vegetationsfläche 1 Baum 
 35 Bäume 
 Struktur als „Auenlandschaft“ auch zur Schaffung von 
Retentionsraum

70 
 
Park II  
Kranpark 
9.756 m²  Grünanteil 65 % 
 pro 150 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 45 Bäume 
Park III  
Hafenpark 
21.326 m²  Grünanteil 50 % 
 pro 125 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 85 Bäume 
 Tlw. Funktion als Sportstätte 
 
Insgesamt sind rund 37.219 m² als Parkanlage festgesetzt. Innerhalb der Parkanlagen werden 
Spielplätze mit einer Gesamtfläche von 15.905 m² ausgewiesen. 
Als weitere öffentliche Grünfläche werden die Alfred-Schütte-Allee mit einer Fläche von 
10.850 m² und ein Grünstreifen entlang des neuen Radwegs an der Alfred-Schütte-Allee festge-
setzt. 
Bei der Begrünung des Plangebiets, die über Festsetzungen sichergestellt werden soll, wird 
zum Teil auf standortfremde Gehölz- und Pflanzenarten zurückgegriffen. Dies erfolgt aus Grün-
den der Klima- oder Standortanpassung (Stadtklima, Hochwassergefahr) anhand der Straßen-
baumliste der Stadt Köln. 
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass Gebäude mit Flachdächern im GE BF 
Ost 04 sowie innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit einer mindestens extensiven 
Dachbegrünung zu begrünen sind. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Baumbestand 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat potenziell ein Entfallen geschütz-
ter Baumbestände gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln zur Folge. Dies kann etwa im 
Bereich der geplanten Plätze 1 und 2 der Fall sein. Stellenweise ist der Wegfall durch die im 
Zuge des Hochwasserschutzes notwendigen und umfangreichen Geländemodellierungen nicht 
vermeidbar. Im Worst Case betrifft das 19 auf privaten Flächen stehenden satzungsgeschützte 
Bäume sowie 62 satzungsgeschützte Straßenbäume. Ein möglicher Erhalt dieser Bäume wird in 
den weiteren Planverfahren, insbesondere der Ausbauplanungen für die Straßen geprüft. Der 
Grünordnungsplan empfiehlt eine Erhaltung eines Teils dieser Bäume. Die Möglichkeiten der 
Erhaltung werden im Zuge der Ausführungsplanung zu prüfen sein (eine Festsetzung im Be-
bauungsplan erfolgt nicht). 
Um eine Beeinträchtigung der geschützten Baumbestände entlang der Alfred-Schütte Allee zu 
verhindern, wird diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zudem wird 
durch eine Besucherlenkung – etwa durch die Schaffung von Wegeanschlüssen – eine weitere 
Beeinträchtigung des bereits im Bestand durch zahlreiche Trampelpfade und Trittspuren bean-
spruchten Wurzelraums vermieden. Die als Gartendenkmal geschützte Lindenallee wird gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB zum Erhalt festgesetzt, entfallende Bäume sind entsprechend zu 
ersetzen.  
Künftig entfallende Baumbestände sind gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung zu er-
setzen. Die Integration, beziehungsweise der Wegfall geschützter Baumbestände und dessen 
Kompensation ist der Ausführungsplanung, den Fällgenehmigungen bzw. der Baugenehmi-
gungsebene vorbehalten.

71 
 
Zugleich setzt der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereits die Pflanzung 
von rund 500 neuen Bäumen fest (siehe Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahme).  
Ein übergeordnetes Baumkonzept sieht vor, dass das Gebiet künftig von mittel- bis großkroni-
gen Baumalleen eingerahmt wird. Die Baumreihen an den internen Straßen werden bedingt 
durch engere Straßenprofile eher durch klein- bis mittelkronige Bäume geprägt. Die Hafenpro-
menade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde aufgrund der denkmalgeschützten Müh-
len mittelkronige Bäume in Gruppen mit je 1 bis 2 Baumarten. Auf den Plätzen 1 bis 3 sowie 5 
und 6 ist die Pflanzung weiterer mittel- bis großkronige Laubbäume vorgesehen. 
Letztlich ist angesichts der umfangreichen Neupflanzung von einer deutlichen Erhöhung des 
Baumbestands im Plangebiet auszugehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Der Grünordnungsplan formuliert Maßgaben zur Begrünung des Plangebietes, die als Festset-
zungen in den Bebauungsplan übernommen werden.  
Die geschützte Lindenallee Alfred-Schütte-Allee wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und § 9 Abs. 1 
Nr. 20 BauGB zum Erhalt festgesetzt. 
Für 15 Bäume auf privaten Flächen wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese in die Pla-
nung, falls möglich, zu integrieren. Die Umsetzung der Empfehlung wird im Rahmen der Aus-
bauplanung geprüft.  
Darüber hinaus schreibt der GOP eine Pflanzung vor von mindestens 
 35 großkronigen Laubbäumen in Park I,  
 45 großkronigen Laubbäumen in Park II,  
 85 großkronigen Laubbäumen in Park III,  
 20 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 1, 
  5 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 2,  
  7 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 3,  
 18 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 5, 
 15 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 6, 
 58 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Ostseite der Promenade, 
 30 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Westseite der Promenade, 
 30 großkronigen Laubbäumen an der Siegburger Straße  
 32 großkronigen Laubbäumen Am Schnellert, 
 10 mittel- bis großkronigen Laubbäumen an der Mühlenstraße, 
 48 mittel- bis großkronigen Laubbäumen am Poller Kirchweg, 
 27 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen an der Quartiersstraße, 
 jeweils 3 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen in den Grünen Gassen, 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Vorplatz der geplanten Schule (Platz 7), 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Mobilitätsplatz (Platz 8)  
Diese Pflanzungen können zum Teil als Ersatzpflanzung im Sinne der Baumschutzsatzung der 
Stadt Köln angerechnet werden. Die Anpflanzung der Bäume soll über textliche Festsetzungen

72 
 
gesichert werden und zugleich Gegenstand des Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
trages im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen. Zudem sind in 
den Parks und auf den Plätzen Grünflächen-Anteile gemäß den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes einzuhalten. 
Für Gebäude mit Flachdächern in den Baufeldern der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweck-
bestimmung Schule und Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine mindestens extensive Dachbe-
grünung festgesetzt. Darüber hinaus wird an den Südost- und Südwestseiten des Baufelds Ge-
werbegebiet GE BF Ost 04 eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur dient nicht zuletzt auch im Rahmen 
der Gesamtplanung einer angemessenen Versorgung des neuen Quartiers mit Grünflächen und 
Spielflächen nach Maßgabe des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Da im Zuge der 
Gesamtplanung eine Ansiedlung von ca. 6.900 Einwohnern zu rechnen ist, wurde insgesamt 
ein Bedarf an 82.000 m² öffentlichen Grünflächen ermittelt (69.000 m² öffentliche Grünfläche 
zzgl. 13.800 m² öffentliche Spielfläche). Dieser Bedarf kann jedoch durch den Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht vollständig gedeckt werden: Es werden insgesamt 
49.736 m² öffentliche Grünflächen festgesetzt, 13.800 m² öffentliche Spielflächen werden inner-
halb dieser Flächen ausgewiesen. Es verbleibt ein Defizit von 14.878 m² öffentlicher Grünflä-
chen. Um dieses abzumildern, werden eine intensive Vernetzung der Grünräume, eine hoch-
wertige Ausstattung der Spielbereich in den Parks sowie eine möglichst umfangreiche Be-
schränkung versiegelter Flächen innerhalb der öffentlichen Grünflächen beabsichtigt. Zudem 
soll das Potenzial der Wasserfläche des Hafenbeckens für Erholungs- und Freizeitflächen er-
schlossen werden. 
Die neu geschaffenen Grünflächen werden einem erheblichen Nutzungsdruck ausgesetzt sein. 
Dieser Konflikt lässt sich durch eine sachgerechte und intensive Pflege, Instandhaltung und Un-
terhaltung der Grünflächen und ihrer Infrastruktur abmildern.  
Um das verbleibende Defizit von 14.878 m² zu kompensieren, wird zudem eine finanzielle Kom-
pensation in Höhe von ca. 446.340 € (30 €/ m²) erforderlich, die wiederum der Neuschaffung 
und Aufwertung vorhandener Grünflächen im Umfeld zugutekommen soll.  
Bewertung  
Das derzeitige Plangebiet hat einen Anteil von rund 20% an unversiegelter Flächen. Durch den 
Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es teilweise durch einen höheren 
Versiegelungsgrad im Bereich der Verkehrsflächen zu einem Verlust bislang unversiegelter Flä-
chen. Stellenweise kommt es demgegenüber jedoch auch zu einer Aufwertung der Habitatquali-
tät und zu einer Entsiegelung, etwa durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen im Bereich 
der Parks und die Schaffung begrünter Platzflächen.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch die o.g. Maßnahmen zur 
Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt und teilweise plan-
gebiets-extern im Bereich von Grünanlagen im Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ausgeglichen 
werden. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der weitere 
Baumbestand außerhalb der Alfred-Schütte Allee wird nicht zum Erhalt festgesetzt, teilweise 
weil dies auf Ebene der Ausführungsplanung einzelfallbasiert zu betrachten ist. Der Entfall ge-
schützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plangebietsintern ausge-

73 
 
glichen werden und wird entsprechend über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung meh-
rerer öffentlicher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets des Bebauungs-
plan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird die Anzahl der Bäume im Plangebiet insgesamt 
deutlich erhöht.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die zukünftige Begrünung des Gebietes wird maßgeblich auf Flächen des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur festgesetzt.  
Bei Umsetzung der Gesamtplanung in den Baufeldern können ggf. Dach- und Fassadenbegrü-
nungen sowie private Grünflächen die Begrünung des Quartiers ergänzen und die Grünflächen-
versorgung innerhalb des Gesamtgebietes verbessern.  
11.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Fläche beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Gesamtareal des Deutzer Hafens umfasst eine Fläche von 41,3 ha einschließlich Wasser-
fläche. Der Anteil der versiegelten und teilversiegelten Fläche im gesamten Hafenbereich liegt 
einschließlich des Hafenbeckens aktuell bei 332.600 m². 
Nach Kartierungen von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020) werden große 
Teile des Deutzer Hafens (etwa 8,5 ha) nicht genutzt. Weitere 2,5 ha sind derzeit der Gleisan-
lage und 0,6 ha der Kaimauer zuzuordnen. Genutzt werden Flächen für den aktiven und ruhen-
den Mühlenbetrieb, die Essigfabrik, und Gewerbebetriebe sowie als Salzlager, Hafenamt, Tank-
stelle, Lebensmittelbebauung, Schrottplatz, Asphaltmischwerk, Wasserschutzpolizei und Tra-
fostation. Weitere Flächen werden derzeit als Parkplatz genutzt. Rund 20% der derzeitigen Flä-
chen werden minder- oder gar nicht genutzt. 
Die Fläche selbst befindet sich in einer zentralen und attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf 
den Dom und die Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinau-Hafens. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zu einer Intensivierung der jetzigen Nutzung kom-
men. Damit könnten die aktiv als Gewerbe genutzten Flächenanteile und die Versiegelung deut-
lich zunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereitet die Inanspruchnahme min-
dergenutzter Flächen im Innenstadtgebiet vor. Insoweit schafft er die Voraussetzungen für ein 
Flächenrecycling in innenstadtnaher Lage sowie für die Schaffung attraktiver Stadträume.  
Mit der Festsetzung von Grünflächen wird eine Entsiegelung bisher baulich genutzter bzw. be-
festigter Flächen vorbereitet. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen

74 
 
Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen Versor-
gung mit Freiraum. Andererseits dient dies jedoch auch der Entsiegelung bislang beanspruchter 
Flächen und somit dem plangebietsinternen Ausgleich der bereits erfolgten Eingriffe in das 
Schutzgut Fläche. 
Bewertung 
Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt als positiv zu 
bewerten. Die Planung macht die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten 
Standorts am Rhein möglich. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruch-
nahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über 
die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Bebauung wird ein Bei-
trag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege vorbereitet.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ein umfangreiches Flächenrecycling vor, dass die Inanspruchnahme bislang unbe-
bauter Böden im Stadtgebiet reduziert und der Stärkung der Innenentwicklung dient. Der Teil-
plan Infrastruktur schafft dabei das grüne Grundgerüst mit unversiegelten Flächen für die Ge-
samtplanung und gleicht geplante Flächeneingriffe innerhalb des Plangebietes aus. Über die 
geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nut-
zungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet.  
11.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des 
Umweltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Boden beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine Angaben 
zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der Boden ist anthro-
pogen überprägt. 
Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts ausgebaggert und die umliegen-
den Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. Gemäß umwelttechnischem Gutachten befindet 
sich das Plangebiet auf der Kölner Scholle mit bis zu 9,0 m mächtigen pleistozänen Ablagerun-
gen der Niederterrasse des Rheins, überlagert von bis zu 6,4 m holozänen Hochflutsanden und 
bis zu 7,6 m holozänen Hochflutlehmen. Überprägt wird die Fläche von einer bis zu 6,5 m 
mächtigen Auffüllung. Dabei variieren die Mächtigkeiten der Schichten stark. Die Auffüllungen 
sind aus umgelagerten, teils schwach bauschutthaltigem Bodenmaterial sowie aus Bodenmate-
rial mit unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und Aschen/Schlacken zusammengesetzt.

75 
 
Durch den östlichen Teil des Plangebiets verläuft in Nordwest/Südost-Richtung eine tektonische 
Störung, der Kölner Sprung, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht seismisch aktiv ist (Geo-
logischer Dienst 2021). Hinweise auf den Kölner Sprung konnten jedoch im Zuge der gutachter-
lichen Arbeiten vor Ort nicht lokalisiert werden. 
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin erfolgten 
Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoffwerte. Ausnahmen 
bilden vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen, vor allem Belastungen durch Kohlen-
wasserstoffverbindungen wie Benzol, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und polycyclische 
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), bis teilweise in den Grundwasserschwankungsbereich 
festgestellt wurden. Bei der derzeitigen Nutzung als Gewerbefläche ist keine Gefährdung über 
den Wirkungspfad Boden-Mensch zu erkennen. Der Belastungspfad Boden-Grundwasser ist 
unabhängig von der Umsetzung der geplanten Nutzung zu sanieren. Nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 0. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. 
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Gefährdung 
des Schutzguts Grundwasser gegeben, die unabhängig von der Umsetzung saniert werden 
muss. Mit Zunahme gewerblicher Nutzung besteht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung 
des Bodens durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von 
Schadstoffen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 5 
ha stellen eine positive Auswirkung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
auf das Schutzgut Boden dar, vor allem in den Bereichen, die mit einer Entsiegelung der Bo-
denoberfläche einhergehen. Aufgrund des Fehlens eines naturnahen Bodenkörpers ist der Ef-
fekt zwar an dieser Stelle nicht sehr wirkungsvoll, dennoch wird auf diesen Flächen zumindest 
teilweise die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt. 
Die belasteten Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur werden im Rahmen der Nutzungsänderung versiegelt oder der Boden voraussicht-
lich teilweise ausgehoben. Hierdurch kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der 
Belastung entfernt wird bzw. eine weitere Mobilisierung durch Sickerwässer verhindert wird.  
Im Bereich von Entsiegelungen über den belasteten Teilflächen 5 und 8b im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind Sicherungsmaßnahmen erfor-
derlich. Für die nachfolgende Nutzung als Grünfläche ist der direkte Kontakt Boden > Mensch 
zum belasteten Boden durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Da jedoch keine naturna-
hen und somit schutzwürdigen Böden vorliegen, ist dies nicht als erheblicher Eingriff in das 
Schutzgut Boden zu betrachten. 
Nähere Informationen zum Umgang mit den Bodenbelastungen bei Durchführung der Planung 
enthält Kapitel 0. 
Die vorgefundenen Auffüllungen sowie Hochflutsedimente sind nicht ausreichend tragfähig für 
die geplanten Bauvorhaben im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für Gemein-
bedarf. Die darunter anstehenden sandig-kiesigen Niederterrassensedimente werden hingegen 
als generell ausreichend tragfähig für Hochbaugründungen bewertet. Zur Vermeidung unzuläs-

76 
 
siger Setzungen und Differenzsetzungen kann eine Gebäudegründung daher über Pfähle erfol-
gen, die einheitlich in den Terrassensanden/-kiesen abzusetzen sind. In Teilabschnitten reicht – 
in Abhängigkeit von der Tiefenlage der Rheinterrasse und der zu erwartenden Lasten – ggf. 
auch eine Flachgründung in Verbindung mit einem Bodenaustausch aus. Der Baugrund der je-
weiligen Gebäude ist daher im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren objektbezogen 
zu untersuchen und zu bewerten. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
enthält einen entsprechenden Hinweis. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Durch die Festsetzung von Grünflächen mit einer Gesamtfläche von rund 5 ha kommt es zu 
großflächigen Entsiegelungen der Bodenoberfläche. Zudem wird eine Bodensanierung durch 
das Planverfahren vorbereitet. 
Bewertung 
Insgesamt liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur keine naturnahen und somit schutzwürdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark 
umgelagerten Sedimentkörper in Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Demzufolge 
stellen die Baumaßnahmen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur keine 
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes dar. Die Folgen des Vorhabens werden zudem 
durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsiegelungen des Bodenkör-
pers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Bodenbelastungen statt. 
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser sind im 
Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt. 
11.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.5.1 Oberflächenwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank 
(2018) zugrunde, in denen zunächst die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen zum Bauen 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Darüber hinaus werden die Ergeb-
nisse einer wasserwirtschaftlichen Untersuchung des Ist-Zustandes sowie des städtebaulichen 
Entwurfs Deutzer Hafen wiedergegeben. Der Bericht enthalt darüber hinaus Maßgaben zur Re-
tentionsraumbilanz während der Bauphase (Retentionsraumkonto) sowie Hinweise auf die er-
forderliche Aktualisierung des Flut Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) und zur Er-
stellung eines Bauherrenhandbuchs. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Oberflächenwasser beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Innerhalb des Plangebietes liegt als einziges Oberflächengewässer das Hafenbecken, dass 
rund 8,2 ha Wasserfläche umfasst. Das Hafenbecken wird durch den Vorhafen verlängert und 
steht im Norden, außerhalb des Plangebietes, mit dem Rhein in Verbindung.

77 
 
Der Rhein verläuft in ca. 200 m Entfernung westlich des Plangebietes. Er ist als erheblich ver-
änderter Wasserkörper einzustufen. Das ökologische Potenzial ist im Monitoringzyklus 2015 bis 
2018 als mäßig, der chemische Zustand als nicht gut bewertet (MULNV 2020). Im Zuge der 
Umsetzung der geplanten Freibadnutzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Gewässer-
güteuntersuchung im Hafenbecken, aus der dann entsprechende Maßnahmen zur Freibadnut-
zung abgeleitet werden. 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie, 
welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und dort an 
den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis 
(HQ200, 11,90 m Kölner Pegel [KP]) ausgelegt. Die Hochwasserschutzlinie im Bereich des 
Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler Elemente im Bereich von Hof-, Tor- 
und Straßenquerungen ausgeführt.  
Es gelten die Regelungen der Deichschutzverordnung (DSchVO). Innerhalb des Plangebietes 
liegen die Schutzzonen I und II. Die Schutzzone I umfasst die Hochwasserschutzanlage und 
gemessen vom Fuß der äußeren Begrenzung der Hochwasserschutzanlage einen Streifen von 
je 4 m Breite auf der Wasser- und der Landseite. Die Zone II umfasst einen an die Schutzzone I 
anschließenden Streifen von je 16 m Breite auf der Wasser- und der Landseite.  
In der Zone II für sonstige Hochwasserschutzanlagen ist das dauerhafte Schädigen von de-
ckenden Auelehmschichten verboten. Der Genehmigung bedürfen u.a. die Entnahme von Bo-
denmaterial und Vertiefungen der Erdoberfläche, die Verlegung unterirdischer Leitungen sowie 
die Schaffung von Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung und das Errichten, 
wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen Anlagen. Entsprechende Ausnahmeregelun-
gen sind möglich. In der Zone I sind darüber hinaus das Herstellen von baulichen Anlagen, Lei-
tungen, Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, die Entnahme von Bodenmate-
rial und das Vertiefen der Erdoberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und Sträuchern ver-
boten. Genehmigungspflichtig sind zusätzlich zu den Vorbehalten in der Zone II das Beseitigen 
und das wesentliche Ändern von baulichen Anlagen, Leitungen, Dränanlagen und Anlagen mit 
entsprechender Wirkung sowie die Bepflanzung mit Rankgewächsen.  
Eine Spundwand entlang der Schutzlinie sorgt für den Rückhalt der an das Hochwasser gekop-
pelten Grundwasserschwankungen. Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der Hochwas-
serschutzanlagen somit vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 mKP (200-jährliches Hoch-
wasser) geschützt. 
Nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018) steigt bei häufigen Hochwasserereignissen der 
Wasserpegel nur innerhalb des Hafenbeckens an. Erst ab einem Pegelstand in Köln von ca. 
9,42 mKP, was etwas unterhalb des Niveaus eines 10-jährlichen Hochwassers liegt, tritt das 
Wasser aus dem Hafenbecken aus. Es entstehen randnahe Überflutungen im Bereich des 
Deutzer Hafens. Bei einem HQ100 (entspricht 11,30 mKP) wird bei derzeitigem Geländeniveau 
nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von einigen Zentime-
tern bis ca. 2,00 m in einigen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens.  
Bei einem 200-jährlichem Hochwasser (HQ200) steht das gesamte Hafenareal unter Wasser, 
es treten Überflutungstiefen von bis zu 4,00 m auf. Dabei treten die größten Überflutungstiefen 
ortsnah zum Hafenbecken auf. Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasser-
fall geschützt, wie u.a. die Mühlen. Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden ak-
tuell im Hochwasserfall geflutet.

78 
 
Die Fließgeschwindigkeiten liegen sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei un-
ter 2,0 m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen 
der Fließrichtung zum Rhein angeordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden 
Alfred-Schütte-Allee im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die 
Überflutungsflächen im Deutzer Hafen entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen 
Hochwasserabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst 
beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem 
Weg in den Deutzer Hafen. 
Angrenzende Flächen neben einem Gewässer, welche bei einem erhöhten Abfluss durch Hoch-
wasser überflutet werden, bezeichnet man als Retentionsfläche. Die Flächen bzw. die Volu-
mina, welche bei den entsprechenden Hochwasserabflüssen überflutet sind, bezeichnet man 
als Retentionsraum bzw. als Retentionsvolumen. Maßgebend ist das Volumen bei einem mittle-
ren Hochwasserereignis (= HQ100 entspricht dem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet) und 
aufgrund des bestehenden Schutzziels im Bereich des Deutzer Hafen auch das Volumen bei 
HQ200. Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 
169.000 m3 und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des Geländes 
möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grundsätzlich zur Ab-
nahme von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die 
weitere bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da die Flächen im gesetzlichen 
Überschwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese Vorhaben Nachweise zur Retention, 
zur hochwasserangepassten Bauweise, zum bestehenden Hochwasserschutz sowie zum Was-
serstand und zum Abfluss erbracht werden.  
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko ei-
ner Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa bei Unfällen oder nicht-
sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in die 
Oberflächengewässer. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist die-
ses Risiko allerdings als sehr gering einzustufen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Im künstlichen Hafenbecken sieht der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
Nutzungen vor, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche verbunden sind. Damit gehen 
mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers etwa durch Verschattung einher. Aufgrund 
der Naturferne des Beckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen auf dem Wasser 
werden die Auswirkungen jedoch nicht als erheblich eingestuft.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht eine Nutzung des Hafen-
beckens als Freibad. Eine detaillierte Konzeption für dieses Freibad liegt noch nicht vor. Im 
Zuge einer weitergehenden Planung und bei der Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes sind die 
Aspekte der Wasserqualität des Rheins zu berücksichtigen und im Zuge der Genehmigung die-
ser Nutzungen gutachterlich zu untersuchen. 
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten.  
Im Rahmen der parallel in Aufstellung befindlichen 227.FNP-Änderung zum Plangebiet „Deutzer 
Hafen“ konstatiert die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung der Planung an

79 
 
die Ziele der Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmegenehmigung ge-
mäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. 
Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung 
im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) 
kein ‘neues Baugebiet’ vor. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Hafens können jedoch nur 
unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes im 
Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfolgen. Dazu gehören der Ausschluss 
 einer Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung. Verlorengehender Rückhalteraum (be-
zogen auf das 100-jährliche und 200-jährliche Bemessungshochwasser) wird zeit- und wert-
gleich ausgeglichen, 
 einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes und des Abflusses bei Hochwasser. Da 
der Abfluss des Rheins abhängig vom Einzugsgebiet ist, wird sich dieser durch Baumaß-
nahmen am Deutzer Hafen nicht verändern. Grundsätzlich werden die Veränderungen im 
Wasserstand in einem Bereich liegen, der hydraulisch kaum nachweisbar ist, gerade auch 
deshalb, weil der Deutzer Hafen am Gleithang und außerhalb des Strömungsbereichs des 
Rheins liegt. 
 einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes. Die bestehende Hochwas-
serschutzlinie wird durch die geplante städtebauliche Entwicklung im Deutzer Hafen nicht 
verändert, der Schutzgrad aufgrund der hochwasserangepassten Bauweise teilweise sogar 
verbessert. 
Darüber hinaus muss das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt werden. Bei der Umset-
zung der Planung werden vor diesem Hintergrund die Strategien der hochwasserangepassten 
Bauweise „Ausweichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ berücksichtigt.  
Zugleich werden im Deutzer Hafen keine kritischen Infrastrukturen mit länder- oder staatsgren-
zenüberschreitender Bedeutung oder kritische Infrastrukturen nach BSI-Kritisverordnung sowie 
Anlagen oder Betriebsbereiche, welche unter die Industrieemissionsrichtlinie oder die SEVESO-
III-Richtlinie fallen, geplant. 
Die Verbote und Genehmigungsvorbehalte in den Schutzzonen I und II der Deichschutzverord-
nung werden im Bebauungsplan sowie den nachlaufenden Planungs- und Genehmigungsver-
fahren unter Einbindung der StEB und der Bezirksregierung Köln berücksichtigt.  
Durch die Planung kommt es jedoch zu einer Veränderung der Höhenstrukturen im Plangebiet. 
Die einzelnen Baufelder werden über Siegburger Straße, Poller Kirchweg, Am Schnellert und 
eine neue Quartiersstraße erschlossen. Letztere wird über eine befahrbare Brücke mit der Sieg-
burger Straße verbunden. Die Siegburger Straße und der Poller Kirchweg bleiben bei Durchfüh-
rung der Planung durch Hochwasserschutzeinrichtungen bis zu einem HQ200 geschützt. Um 
eine sichere Evakuierung des Plangebietes im Hochwasserfall zu gewährleisten, wird auch die 
neue Quartiersstraße erhöht verlaufen. Bei einem HQ200 wird sie nicht überflutet.  
Das Abflussvolumen im Rhein ändert sich durch die Umsetzung des Vorhabens nicht, allerdings 
ändert sich das zur Verfügung stehende Retentionsvolumen je nach Stand der Umsetzung der 
Gesamtplanung. Bei der Umsetzung der Gesamtplanung muss jedoch der bestehende Retenti-
onsraum zumindest erhalten werden. Retentionsraum, welcher bei Umsetzung des Vorhabens 
im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss nach Wassergesetz umfang-, funktions- und 
zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden.

80 
 
Da im Umfeld keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich inner-
halb des Gebietes des integrierten Plans erfolgen. Die Parks und Plätze im Plangebiet sollen 
daher so angelegt werden, dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künf-
tigen Baufeldern sollen flutbare Tiefgaragen im Hochwasserfall zusätzlichen Retentionsraum 
bieten.

81 
 
 
Abbildung 1:  Potenzielle Überflutungssituation bei 11,30  mKP (HQ100) ( oben) und 
11,90 mKP (HQ200) (unten) im Plan-Zustand (Umsetzung des Gesamtvorha-
bens) 
Quelle: Hochwassermodellierung: Ruiz Rodrig uez + Zeisler + Blank 2018 
Für die Bauleitplanung ist insgesamt nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das 
gesamte Plangebiet positiv ausfällt. Ist der Ausgleich nicht in einem einzelnen Plan wie dem Be-
bauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur leistbar, greifen die Regelungen des Re-
tentionsraumkontos (siehe nachfolgendes Kapitel zu Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen). Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur redu-
ziert sich das Retentionsvolumen zunächst um 15 % beim HQ100 bzw. 25 % beim HQ200. In 
diesem Fall ist nachzuweisen, dass der erforderliche Retentionsraum zum Zeitpunkt des Bauan-
trages vorhanden ist. Im Rahmen der Ausführungsplanung zu Straßen, Plätzen und Parks ist 
daher auf Basis des Retentionsraumkontos (siehe nachfolgenden Abschnitt) eine enge Abstim-
mung mit der Bezirksregierung erfolgt, um eine ausgeglichene Retentionsraumbilanz bei der 
Verfahrensumsetzung sicherzustellen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es ist nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz des gesamten Plangebietes insgesamt po-
sitiv ausfällt. Eine negative Bilanz einzelner Teilpläne muss daher durch andere Teilpläne aus-
geglichen werden, ein entsprechender Ausgleich muss umfang-, funktions- und zeitgleich in re-
lativer Nähe erfolgen. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und zur Unterstützung der Ein-
zelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wurde daher in Abstimmung mit der Bezirks-
regierung Köln ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet erstellt. Hierfür wurde 
200

82 
 
das gesamte Projektgebiet in Baufelder aufgeteilt, die jeweiligen Reduzierungen und Verbesse-
rungen des Retentionsvolumens können hier gebucht werden. 
Die Baufelder, die eine positive Veränderung in der Retentionsraumbilanz liefern, sollten dem-
nach zuerst bzw. parallel zur Herstellung der Erschließung umgesetzt werden, damit während 
der Bauphase immer eine positive Bilanz des Retentionsvolumens besteht. Der entsprechende 
Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt. Die fortlaufende Aktualisierung 
dieses Retentionsraumkontos wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vom Stadt-
entwässerungsbetrieb an die Ingenieurgemeinschaft Ruiz Rodriguez – Zeisler – Blank, Wiesba-
den übertragen. Die Veränderungen des Retentionsvolumens durch die Ausführungsplanung 
von Straßen, Plätzen und Parks sind mittels des Retentionsraumkontos mit der Bezirksregie-
rung abzustimmen, da bei diesen Ausbauplanungen keine klassische Baugenehmigung erfor-
derlich ist. 
Das Flut-Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) wird in enger Abstimmung mit in enger 
Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzent-
rale sukzessive mit dem Baufortschritt angepasst. Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die 
Baufelder müssen genau regeln, ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzuführen 
sind. U.a. sind Vorschriften zu erstellen, wann die Räumung der Tiefgaragen erfolgen soll und 
wo die Autos im Hochwasserfall abzustellen sind. 
Mit künftigen Bauanträgen sind Nachweise des hochwasserangepassten Bauens vorzulegen. 
Ein Bauherrenhandbauch soll den Bauherren als Leitfaden für zugeschnittene Lösungen auf 
das Projektgebiet hinsichtlich des Hochwasserschutzes dienen.  
Bewertung 
Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches oder ökologisches Po-
tenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine signifikanten morphologi-
schen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen.  
Die Umsetzung des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen 
eine deutlich negative Retentionsraumbilanz mit einem Verlust an Retentionsvolumen von 15 % 
(HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut 
Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein bezogen auf eine Umsetzung des Teilplans Inf-
rastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschätzen.  
Ein Erhalt des Retentionsraumvolumen muss zu jeder Zeit auch während der Bauphase sicher-
gestellt werden und muss durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden. Der entspre-
chende Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt bzw. ist mit der Bezirksre-
gierung in Bezug auf die Ausführungsplanung von Straßen, Plätzen und Parks abzustimmen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Mit dem Retentionsraumkonto kann sichergestellt werden, dass zu jeder Bauphase der beste-
hende Retentionsraum zumindest erhalten bleibt. Hierzu wird empfohlen, bei späteren Baumaß-
nahmen Teil-Bebauungspläne mit einer positiven Bilanz zuerst umzusetzen. Weitere Teilpläne 
sehen so bspw. die Flutung von Tiefgaragen geplanter Gebäudekomplexe vor. Mit dem hierbei 
gewonnen Retentionsräumen kann insgesamt ein Retentionsvolumen von ca. 196.000 m3 bei 
einem HQ100 und 327.000 m3 bei einem HQ200 hergestellt werden. Dies ergibt bei einem Re-
tentionsvolumen im Ist-Zustand von ca. 169.000 m3 (HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) ein 
Retentionsraumgewinn von 16 % bzw. 6 % bei Umsetzung der Gesamtplanung.

83 
 
In Betrachtung des gesamten Plangebiets mit allen weiteren Teil-Bebauungsplänen im Gesamt-
gebiet des Deutzer Hafens sind die Auswirkungen der Planung als gering bzw. die Retentions-
raumbilanz als positiv zu bewerten. 
11.5.5.2 Grundwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des Um-
weltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Grundwasser beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins’ (27_25, 
MULNV 2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären Deckschichten der 
Niederterrasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden gebildet sind. Diese 
Schichten sind von hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dementsprechend einen äußerst 
ergiebigen Grundwasserleiter von hoher Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung. 
Der Grundwasserkörper ist mengenmäßig und chemisch in einem schlechten Zustand (3. Zu-
standsbewertung, MULNV 2021). Die negative Veränderung des mengenmäßigen Zustandes 
ist auf die Grundwasserabsenkung durch Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohlenbergbau zu-
rückzuführen. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den 
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. 
Die Bewertung des chemischen Zustandes beruht auf erhöhten Pflanzenschutzmittel- und 
Tri+Per-Werten (Tri = Trichlorethen, Per = Perchlorethylen). 
Der Rhein bestimmt die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet. Es bestehen aufgrund der 
Flussnähe nahezu andauernd influente Grundwasser-Strömungen nach Nordosten bzw. Nord-
nordosten. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein effluentes Strömungsregime vor, wobei in 
dem Bereich zwischen östlichem Rheinufer und der westlichen Hafenmole (Alfred-Schütte-Al-
lee) weiterhin influente Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbeckens herrschen. 
Aufgrund der Rheinnähe sind starke Schwankungen des Grundwasserspiegels zu erwarten. 
Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ca. 38,50 m NN, dies entspricht einem Flurabstand 
von 6 m bis 8 m. Bei niedrigen Wasserständen liegt der maximale Flurabstand zwischen ca. 8 
m und ca. 10,5 m. Bei Hochwasser reduziert sich der Flurabstand auf ca. 2 m bis 4 m. In den 
östlichen Baufeldern ist der Flurabstand gegenüber dem sonstigen Plangebiet Projektgebiet um 
ca. 1 m größer. Lokal kann oberhalb des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten 
(Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020).  
Im Plangebiet tritt bei Hochwasserereignissen auch Grundhochwasser auf. Bereits bei einem 
mittleren Rheinhochwasser (11,30 m KP) besteht eine sehr hohe Gefährdung des Plangebietes, 
dementsprechend auch bei einem seltenen Ereignis (11,90 m KP, StEB Köln 2021). 
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen substanziellen 
Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt zurzeit über 
ein Mischkanalsystem.

84 
 
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bodenver-
unreinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor. Die Bodenverunreinigungen rei-
chen bis in den Grundwasserschwankungsbereich bzw. sind bereits im Grundwasser nachge-
wiesen. Angesichts der Schadstoffbelastungen des Bodenkörpers (siehe Kapitel 1.5.12.2) ist in 
den betreffenden Bereichen eine großflächige Versickerung des Niederschlagswassers derzeit 
nicht wünschenswert. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko einer Beein-
trächtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachge-
mäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in das Grund-
wasser. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist dieses Risiko aller-
dings als sehr gering einzustufen. 
Die bestehenden Grundwasserschäden wären auch bei Nichtdurchführung der Planung zu sa-
nieren.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg 
zu erwarten. Sowohl im Zuge der noch laufenden Grundwasserabsenkung als auch bei einem 
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. 
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche 
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewe-
gungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis. 
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den südöstlichen 
Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Im Bereich von zwei Bodenverunreinigungen 
mit Chlorparaffinen bzw. mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), polyzyklischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen (PAK) und leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX-Aro-
mate) kommt es im Plangebiet zu einer Sanierung bzw. Sicherung der belasteten Bereiche, 
bspw. durch eine Versiegelung der Flächen. Hierdurch wird das Grundwasser im Bereich der 
Bodenkontamination vor Sicherwasser geschützt. Allerdings liegen Belastungen bereits im 
Grundwasserschwankungsbereich, so dass ggf. eine Sanierung erforderlich wird. Insoweit be-
darf es einer Sanierungsuntersuchung für die Flächen 5, 7, 8 und 4. Sanierungskonzepte liegen 
noch nicht vor.  
Im Bereich von Park I liegt eine lokale Bodenverunreinigung mit MKW und Benzol vor. Hier 
kann durch Entsiegelung im Rahmen der Durchführung der Planung eine Gefährdung für das 
Grundwasser durch Sickerwasser entstehen. Daher besteht Untersuchungsbedarf für die 
schutzgutbezogene Bewertung sowie ggf. ein Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf. Die Bau-
maßnahme ist fachplanerisch zu begleiten und mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustim-
men.  
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem (Schüßler-Plan In-
genieurgesellschaft mbH 2020). Die Flächen der Promenade beiderseits des Hafenbeckens 
werden direkt über die Schulter ins Hafenbecken entwässert. Anfallendes unbelastetes Nieder-
schlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
wird über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Damit wird

85 
 
das anfallende unbelastete Niederschlagswasser ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet und 
damit direkt wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. 
Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraßen und stärker genutzten Platzflächen 
sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in einer hochwasserangepassten 
Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Mischwasser-
hauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind einzelfallbezogene Sanie-
rungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. die Befunde der noch durchzuführenden 
ergänzenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbelastungen nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode wird im Rahmen einer Sanierungsuntersu-
chung (jeweils separat für die betroffenen Flächen) festgelegt. Ein entsprechender Hinweis ist 
im Bebauungsplan vorgesehen. 
Hinsichtlich der Bauausführung ist insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser 
darauf hinzuweisen, dass bei Entsiegelung belasteter Bereiche die Flächen gegen Nieder-
schlagseinträge zu sichern sind und zeitnah mit den Aushubarbeiten zu beginnen ist. In den Be-
reichen ist zudem keine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Das Niederschlags-
wasser ist daher in das geplante Trennsystem einzuleiten. 
Bewertung 
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grundwas-
serkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten.  
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimierung einer Schadstoffverlagerung 
über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbe-
reiches (z.B. durch mechanische Einwirkungen) können jedoch zur Vermeidung von Risiken 
durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen beitragen. Mit dieser Voraussetzung sind 
die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung wird im Zuge der Baumaßnahme der Großteil der grund-
wassergefährdenden Belastungen aufgenommen und entsorgt. Bereiche mit Untersuchungs- 
und ggf. Sanierungs- oder Sicherungsbedarf befinden sich ausschließlich im Bereich des Teil-
plans Infrastruktur, so dass über den Teilplan schon Sanierungsmaßnahmen angestoßen wer-
den. Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem 
vorgesehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über 
Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. 
11.5.6 Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)

86 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingeni-
eurbüro Matthias Rau (Stand März 2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die 
Immissionsgesamtbelastung durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit 
der lokalen Hintergrundbelastung sowie der vorhabenbedingten Zusatzbelastung bestimmt und 
anhand der maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhaus-
gase beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan 
Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit noch luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt 
sich dabei zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 300 m 
des Abstandserlasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, der gemäß 
BImSchG-Genehmigung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum anderen besteht 
eine Abfallbehandlungsanlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und 
Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen 
und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen. Aufgrund der Geneh-
migungslage, des Standes der Technik und unter Berücksichtigung der Regelungen des Ab-
standserlasses ist davon auszugehen, dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Aus-
wirkungen im Bereich der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorru-
fen. Die gewerblichen Emissionen fließen zudem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die 
im lufthygienischen Gutachten berücksichtigt wurde. 
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. Die 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im Plangebiet va-
riieren zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 3.300 Kfz/24h in der Alf-
red-Schütte-Allee / Drehbrücke. 
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich der Sieg-
burger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. Die DTVW-Be-
lastung liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und 19.200 Kfz/24h (Rudolf 
Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissionsquellen sind der Schienen- und 
Schiffsverkehr. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissionen 
aus luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung von Maßgaben 
bspw. des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von der Entfernung zur 
nächstgelegenen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten sich im Deutzer Hafen Be-
triebe der Abstandsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen neue Quell- und Zielverkehre im 
Plangebiet mit den damit verbundenen Emissionen. 
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von der Ver-
kehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Das Verkehrsgutachten 
stellt im sogenannten Nullfall die allgemeine Verkehrsentwicklung sowie die verkehrlichen Aus-
wirkungen aller im Umfeld geplanten Vorhaben bis zum Prognosejahr 2035 dar, mit Ausnahme 
der Entwicklung des Deutzer Hafens. Es wird eine Zunahme des DTVW auf 14.800 bis 20.400 
Kfz/24h (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) mit den damit verbundenen Emissionen 
prognostiziert. 
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu erwarten.

87 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets. Mit Umsetzung der Teilbebauungspläne der Baufelder entstehen lang-
fristig neue Quell- und Zielverkehre. Es werden bei Vollaufsiedlung insgesamt rund 22.800 Kfz-
Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Somit erhöhen 
sich grundsätzlich die durch Kfz-Verkehr verursachten Emissionen.  
Jedoch ist der Kfz-Verkehr im Plangebiet maßgeblich abhängig von der künftigen Bebauung der 
Baufelder, die Gegenstand der folgenden Bebauungspläne ist. Mit dem Teilplan Infrastruktur 
werden lediglich der Schulstandort als Gemeinbedarfsfläche sowie kleinere gewerbliche Berei-
che festgesetzt, die der Sicherung der Versorgungsinfrastruktur im Plangebiet dienen. Das Auf-
kommen neuer Quell- und Zielverkehre aufgrund dieser Nutzungen wird sehr gering einge-
schätzt (rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag), ebenso die damit verbundenen Emissionen von 
Luftschadstoffen.  
Die Bewertung der verkehrsbedingten Emissionen bei Durchführung der Planung ist daher nur 
bei Betrachtung des Gesamtvorhabens sinnvoll. 
Für das Metallentsorgungsunternehmen ist die Betriebseinstellungen im Sommer 2022 geplant. 
Für einen weiteren Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee wird eine 
Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt. Mögliche Emissionen des Betriebes sind daher 
bis zu dessen endgültiger Aufgabe bei der Gebietsentwicklung zu berücksichtigen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Da die alleinige Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zu-
nächst nur wenige Emissionen hervorruft, sind keine umfangreichen Vermeidungs-/Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen zu konzipieren. Hinsichtlich der Entwicklung in den GE Hafenamt 
und GE BF Ost 04 wird festgesetzt, dass nur Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO zu-
lässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit einher geht in der Regel auch ein 
geringerer Emissionsgrad der Betriebe. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch für die Gesamtumsetzung 
des Vorhabens erforderlich. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen konsequente Anwendung 
einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und nicht-motorisierten Ange-
boten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielverkehre zumindest reduzie-
ren. 
Ein Energiekonzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Kli-
maneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das 
Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaver-
träglichen Wärmeversorgung umzusetzen. Damit lassen sich zukünftig Emissionen aus dem 
Hausbrand reduzieren, die entstehenden Emissionen sind voraussichtlich vernachlässigbar. 
Der Bebauungsplan enthält zudem eine Festsetzung zum Ausschluss fester Brennstoffe. 
Bewertung 
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nut-
zung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagert sich die Emissionsquelle 
von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. 
Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch ins-
gesamt als gering zu bewerten, da mit den geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und

88 
 
Zielverkehre entstehen. Die Emissionen eines vorerst verbleibenden Betriebs sind in der Pla-
nung zu berücksichtigen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier werden zu-
künftig Kfz-Verkehre und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen auftreten, die 
mit entsprechenden Emissionen von Luftschadstoffen verbunden sind. Es werden insgesamt 
rund 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020), 
die mit entsprechenden Emissionen verbunden sind.  
In besonders gelagerten Fällen einer Schifffahrtssperre auf dem Rhein, wird temporär und für 
eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten 
Kfz-Brücke gewährt. Bei Hochwasser wird am Pegel Köln ab der Marke II (ab 8,3 m) die Schiff-
fahrt eingestellt. Im Zeitraum 2009 bis 2018 wurde dieser Pegel an insgesamt 7 Tagen über-
schritten (im Jahr 2011 an 4 Tagen und 2018 an 3 Tagen). Zu sonstigen Sperrungen durch Ha-
varie etc. liegen keine Informationen vor. Eine entsprechende Sperrung des Rheins für die 
Schifffahrt stellt eine nicht vorhersehbare Notsituation dar, bei der es ggfs. zu erhöhten Emissi-
onsfreisetzungen im Hafenbecken kommen kann. Dies ist jedoch auf sehr wenige Tage im Jahr 
beschränkt. 
Das Energiekonzept, dass auf lokale Emissionsfreiheit und langfristige Klimaneutralität abzielt, 
trägt dazu bei, künftige Emissionen aus dem Hausbrand stark zu reduzieren. Auch die zu erstel-
lenden Teil-Bebauungspläne der Baufelder werden Festsetzungen zum Ausschluss fester 
Brennstoffe beinhalten.  
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entspre-
chende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt, so dass hier nicht 
von maßgeblichen Emissionen auszugehen ist.  
11.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros 
Matthias Rau (Stand März 2021, siehe auch Kapitel 11.5.6.1).  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Immissionen beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird zurzeit von der gesamtstädtischen Hintergrund-
belastung geprägt. Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) liegt diese im Bereich des Deutzer 
Hafens im Jahr 2019 bei 47,2 µg/m³ NOX, bei 27,8 µg/m³ NO2, bei 16 µg/m³ PM10 sowie bei 10 
µg/m³ PM2,5 (jeweils Jahresmittelwerte).  
Hinzu kommen Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des 
Schienenverkehrs (Güterloks mit Dieselmotoren, Abrieb) und der Schifffahrt sowie nachranging 
von gewerblichen Emissionen. Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungs-
funktion und der eher aufgelockerten Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass im 
überwiegenden Bereich des Plangebiets zurzeit keine Grenzwerte der 39. BImSchV überschrit-
ten werden.

89 
 
Von einer stärkeren, vor allem straßenverkehrsbedingten Belastung ist zurzeit im Bereich der 
Siegburger Straße auszugehen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittel-
wert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die dem Plangebiet 
nächstgelegene Messstation an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschrei-
tungen kam, befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung. Im Jahr 2020 lag der Wert dort nach vor-
läufigen Ergebnissen bei 35 μg/m³ (LANUV 2021a). Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersu-
chungsgebiet übertragbar. 
Weitere gewerbliche Emissionen sind aus den vorhandenen Industriebetrieben im Plangebiet 
(Asphaltmischwerk und Abfallbehandlungsanlage) sowie im Umfeld (Maschinenbauunterneh-
men südlich des Plangebietes) zu erwarten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung kommen, 
damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation verändern. Einer 
möglichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Abstandserlasses und des 
BImSchG enge Grenzen gesetzt. Neue Anlagen müssen zudem immer dem aktuellen Stand der 
Technik entsprechen. 
Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) treten im Prognosenullfall erhöhte Belastungen in der 
Straßenflucht der Siegburger Straße auf, die aus verkehrsbedingten Luftschadstoffen resultie-
ren. An den maßgeblichen Gebäudefassaden werden in Bezug auf die NO2-Jahresmittelwerte 
die Grenzwerte auf größeren Abschnitten sicher eingehalten. Lediglich in drei Bereichen erge-
ben sich Konzentrationen, die knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. in einem Bereich 
auch lokal leicht überschritten werden. Maßgebliche Überschreitungen wurden jedoch nicht mo-
delliert. Eine Einhaltung des NO2-Kurzzeitwertes kann sichergestellt werden.  
Die Jahresmittelwerte sowie die Kurzzeitwerte sowohl für PM10 als auch für PM2,5 werden im 
Prognosenullfall durchgehend eingehalten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird noch keine umfassende 
Nutzung der Fläche vorbereitet, die Quell- und Zielverkehre in größerem Umfang auslöst. Prog-
nostiziert werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag. 
Eine gewerbliche Nutzung wird nur eingeschränkt im GE 1 und GE BF Ost 04 ermöglicht. Zuge-
lassen sind hier nur Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Deren potenzieller Ein-
fluss auf die Immissionssituation ist zu vernachlässigen. Auch die Auswirkungen der geplanten 
Schule sind von geringer Bedeutung. 
Daher ist anzunehmen, dass sich die Immissionssituation durch den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst nicht erheblich verändern wird. Erst durch eine bauliche 
Umnutzung der Baufelder kann es zu erheblichen Erhöhungen des Verkehrsaufkommens auf 
der Fläche sowie im Umfeld kommen. Dies wird im Abschnitt ‚Ausblick auf das Gesamtvorha-
ben’ beschrieben. 
Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird zudem sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann angesiedelt werden können, wenn der noch 
bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben wurde. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 11.5.17).

90 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sehen auf Basis 
des Grünordnungsplans einen hohen Grünanteil vor, der hinsichtlich der Luftschadstoffe wich-
tige Filterfunktionen übernehmen kann. Vorgesehen sind die Schaffung von rund 5 ha neuen 
Grünflächen sowie die Pflanzung von rund 500 neuen Bäumen. 
Darüber hinaus für die Flachdächer der Gebäude im GE BF Ost 04 und der Gebäude innerhalb 
der Flächen für den Gemeinbedarf eine Dachbegrünung festgesetzt. Für die Südost- und Süd-
westseiten der Gebäude im GE BF Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden (siehe Kapitel 11.5.7). Daher bleiben die guten Austauschbedingungen erhalten. 
Die zentrale Lage und die Maßgaben des Mobilitätskonzeptes (Verkehrsträger des Umweltver-
bundes, Fuß- und Radverkehr, Car- und Bike-Sharing, E-Scooter und E-Roller) tragen zu einer 
Senkung der Emissionen und damit auch der Immissionsbelastung bei. Innerhalb des festsetz-
ten GE BF Ost 04 ist bspw. die Umsetzung einer ersten Mobilitätstation möglich.  
Bewertung  
Bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen 
leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Prognose-
nullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. Relevante 
Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind die 
Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu bewerten.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine Nachverdichtung auf der westlichen Stra-
ßenseite der Siegburger Straße sowie die bauliche Nutzung der Baufelder. Damit verbunden ist 
eine Zunahme des Verkehrsaufkommens.  
Gemäß Ingenieurbüro Rau (2020) führt die Gesamtumsetzung des Vorhabens – ausgehend 
von einer hohen Belastung bereits im Bestand – zu einer Überschreitung der NO2-Grenzwerte 
an drei Gebäudefassaden im Bereich der Siegburger Straße Es handelt sich dabei um die Fas-
sadenbereiche, die bereits im Prognosenullfall knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. 
diesen geringfügig überschreiten werden. In diesen Bereichen werden bei Umsetzung des ge-
samten Vorhabens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Relevante Überschreitungen 
der Kurzzeitwerte treten ebenso nicht auf wie Überschreitungen der Jahresmittel- und Kurzzeit-
werte Feinstaub (PM10 / PM2,5). 
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als frühesten 
Beginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissionsseitige Prognose 
für spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist aufgrund des aktuell sehr dynami-
schen Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Entwicklung der Fahrzeugtechnik sowie 
Änderungen im Modal Split noch mit zu großen Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau 
2020, S. 6).

91 
 
Im zeitlichen Umsetzungshorizont des Gesamtvorhabens sind Verbesserungen in der Fahr-
zeugtechnik, in der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte (z.B. durch prognostizierten Rück-
gang von Dieselfahrzeugen) sowie eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte zu er-
warten. Damit einher geht eine kontinuierliche Abnahme der Fahrzeugemissionen und damit 
auch der Immissionen in straßennahen Bereichen. Die Bewertung der lufthygienischen Auswir-
kungen des Vorhabens wird daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben und an den jeweili-
gen Planungsstand angepasst.  
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingeni-
eure GmbH 2020) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger 
Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. 
Je nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der 
Siegburger Straße zu rechnen. Diese Entwicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschrei-
bung des lufthygienischen Gutachtens. 
Die mit den Schifffahrtssperren des Rheins verbundenen Erhöhungen der Emissionspegel be-
einflusst die Immissionssituation – insbesondere die Grenzwerte für das Jahresmittel – aufgrund 
der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit, – wenn überhaupt – nur geringfügig. Hin-
sichtlich der Kurzzeitwerte gibt es für NO2 den Grenzwert von 200 µg/m³ für das Stundenmittel, 
der max. 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Eine genaue Einschätzung kann 
aufgrund der nicht bekannten Emissionsorte und der unbekannten Emissionsmenge und Dauer 
nicht erfolgen. Da in den letzten 10 Jahren an maximal 4 Tagen pro Kalenderjahr eine Einstel-
lung der Rheinschifffahrt erfolgte, ist davon auszugehen, dass die maximale Anzahl von 18 Ta-
gen pro Kalenderjahr nicht erreicht wird.  
Für PM10 darf der 24h-Mittelwert von 50µg/m³ max. 35 mal im Kalenderjahr überschritten wer-
den. Aufgrund der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit ist ein Erreichen der 35 Über-
schreitungstage recht unwahrscheinlich. 
Bei Umsetzung der Maßgaben der in Erarbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung werden Emissionen und damit auch Immissionen aus dem 
Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässigen sein. Die Teil-Bebauungspläne der Baufelder 
werden darüber hinaus Festsetzungen zum Ausschluss fester Brennstoffe beinhalten.  
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt 
Köln formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren sinken wird. 
11.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein umweltmeteorologisches Gutachten durch 
Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand März 2020A) erstellt. Darin wurden der Ausgangs-
zustand sowie mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Parameter Windfeld, Lufttem-
peratur tags und nachts, thermische Behaglichkeit tags und nachts sowie Bodentemperatur und 
potenzielle Kaltluftproduktion untersucht und bewertet.  
In einer weiterführenden Untersuchung durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand Juli 
2020B) wurden möglichen Auswirkungen des Klimawandels (Prognosehorizont 2050) betrach-
tet. Darüber hinaus fand eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit denen potenzi-
elle Klimaoptimierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen untersucht wur-
den.

92 
 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die Stadt Köln liegt nach der Klimaklassifikation (Troll & Paffen 1964) in den subozeanisch ge-
prägten Klimaten der kühlgemäßigten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten 
Wintern und mäßig warmen bis warmen Sommern.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens verzeichnet eine jährliche mittlere Lufttemperatur von 11°C 
(1971 – 2000, LANUV 2021b). Die vorherrschende Windrichtung ist Südost. Es kommt im lang-
jährigen Mittel (hier 1981-2010) zu etwa 33 Sommertagen (tLmax ≥ 25 °C) und 8 Heißen Tagen 
(tLmax ≥ 30 °C) pro Jahr (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020B und darin zitierte). Die Jah-
resniederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei 814 mm pro Jahr. Im Jahr kommt es zu 
19 Starkregentagen (1971-2000) mit > 10 mm Niederschlag am Tag (LANUV 2021b).  
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen gemäß LANUV 2013 überwiegend den 
belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen (Klasse 3). Diese belasteten Siedlungsflächen stellen 
stadtklimatische Übergangszonen zwischen Bereichen hoher und geringerer baulicher Verdich-
tung dar. Das Hafenbecken sowie die westlich des Plangebiets gelegenen Flächen sind der 
Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zuzuordnen. Diese stadtklimatisch bedeutsamen Flächen 
sind wichtige Frisch- und Kaltluftproduzenten und hoch sensibel gegenüber Nutzungsänderun-
gen, beispielweise durch Bebauung.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafenbeckens) gemäß Kli-
matopklassifikation nach VDI 3787 Blatt 1 dem Gewerbeklimatop zuzuordnen, das durch lufthy-
gienische und human-bioklimatische Belastungssituationen gekennzeichnet ist. Die Überwär-
mung der Fläche ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter hoch. Bioklimatisch ist das Ge-
biet im Bestand als ungünstig zu bewerten.

93 
 
Ventilation und Windfeld  
Der Rhein bildet zusammen mit der östlichen Rheinaue eine markante, ca. 400 m breite Ventila-
tionsbahn.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen derzeit im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse 
primär über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über parallel zur 
Anströmung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen der Siegburger 
Straße zu Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen und Gehölzen und ist 
auch im Windschatten von Bestandsgebäuden ungünstig.  
Lufttemperatur 
Die Lufttemperatur wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung unter den Bedingungen am 
Nachmittag eines warmen bis heißen Sommertags analysiert. Hier kommt es aufgrund der ther-
mischen Trägheit des Wassers zu relativ kühlen Bedingungen über den Gewässerflächen. Die 
weiträumigen, offenen und sonnenexponierten Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas 
mehr auf, allerdings verhindert die Verdunstung eine weitere Aufheizung. Die höchsten Lufttem-
peraturen entstehen über den weitläufigen, nicht bewachsenen Industriebrachen und auf Stra-
ßen mit geschlossener Randbebauung durch Wärmeabgabe der Gebäudefassade.  
Zu einer extremen Belastung und Hitzestress für den Menschen kommt es tagsüber derzeit im 
Bereich der sonnenexponierten, offenen Brachflächen und im Bereich von Hitzestau zwischen 
eng stehender Bebauung. Eine mäßige Belastung und Wärmereiz dagegen tritt in Bereichen 
von Schattenzonen durch Bebauung oder Bäume auf. 
Im gesamten Plangebiet kann es derzeit zu Tropennächten (Temperatur in der Nacht stets über 
20°C) kommen. Insbesondere im Bereich der Bebauung, Industriegroßflächen und der Wasser-
fläche kommt es zu einer relativen Überwärmung („Wärmeinsel“). Relativ kühl bleiben dagegen 
die offenen Wiesen- und Rasenflächen der Rheinauen.  
Thermische Behaglichkeit 
Die thermische Behaglichkeit wird anhand der „Physiologischen Äquivalenttemperatur“ (PET) 
bewertet (Dr. Dütemeyer 2020A). Einflussgrößen sind neben der Lufttemperatur die Luftfeuch-
tigkeit, die Windgeschwindigkeit, die Wärmestrahlung von Oberflächen und die Exposition zur 
direkten Sonneneinstrahlung.  
Im Ist-Zustand ergeben sich tagsüber sehr heiße Bedingungen (43 °C PET – 47 °C PET) auf 
den sonnenexponierten Flächen im Plangebiet. Sehr heiße Bedingungen (> 48° PET) treten 
auch im Bereich eng stehender Gebäude auf, da sich hier aufgrund schwacher Durchlüftung ein 
Hitzestau ausbildet. Die Kühlleistung der Gewässer ist dabei zu vernachlässigen, da diese die 
hohe Sonneinstrahlung nicht kompensieren kann. Heiße bis warme Bedingungen (29 °C PET – 
41 °C PET) herrschen in allen Schattenzonen unter Bäumen, z. B. in der Alfred-Schütte-Allee 
sowie im Umfeld von Gebäuden in lockerer Anordnung vor. 
Nachts treten keine Wärmebelastungen auf, es bestehen überall im Plangebiet behagliche bis 
leicht kühle Verhältnisse. Höhere PET-Werte im „behaglichen“ Bereich sind im Nahbereich von 
Gehölzen und von Gebäuden zu verzeichnen. Durchgehend leicht kühle Verhältnisse herrschen 
auf den offenen und unversiegelten Flächen (Wiesen, Gewässer) vor.  
Kaltluftpotenzial und Bodentemperatur 
Die Rheinuferbereiche fungieren als größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profi-
tiert jedoch nicht davon, da das Relief nicht entsprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch 
den Bahndamm verhindert wird oder die Windverhältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes

94 
 
vorbeileiten. Zudem behindern warme Luftmassen über den Gewässerflächen ein weiteres Vor-
dringen der Kaltluft.  
Die Böden im Plangebiet haben aufgrund ihrer strukturellen Überprägung überwiegend keine 
Relevanz für die nächtliche Abkühlung. Ausnahme bilden zwei Brachflächen beiderseits des 
Hafenbeckens (Alfred-Schütte-Allee südlich STRABAG, Poller Kirchweg gegenüber LIDL).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die derzeitigen klimatischen Bedingungen womög-
lich durch eine andersartige Neubebauung der bislang unbebauten Flächen verschärft. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei einer ausschließlichen Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur würde die Anlage von Parks und begrünten Plätzen zu einer prinzipiellen Verbesserung 
der thermischen Situation tagsüber führen. Die Durchgrünung fördert die Bodenverdunstung. 
Helle Gehwege und Plätze erhöhen die Albedo (Rückstrahlungsvermögen) der Oberflächen und 
reduzieren somit die tägliche Aufheizung und Wärmebelastung. Dies hat zur Folge, dass sich 
auch der thermische Komfort tagsüber insgesamt verbessert.  
Auch in der Nacht sinken die Lufttemperaturen bei Durchführung der Planung. Dies ist primär 
auf die Entsiegelung zurückzuführen, die einerseits die tägliche Aufheizung verringert und an-
dererseits durch die verbesserte Durchlüftung die Wärmeabfuhr verbessert. Im Bereich des 
Parks III ist eine leichte Abkühlung zu verzeichnen, die aus dem Wegfall von Gebäuden resul-
tiert. 
Die nächtliche Kaltluftproduktion wird durch die Anlage der Grünflächen gefördert. Diese Effekte 
wirken jedoch nur lokal begrenzt, da die Kaltluftproduktion vom Zustrom warmer Luft überlagert 
wird, zukünftig die Wärmeabstrahlung der geplanten Gebäude dem Bodenkühleffekt entgegen-
wirkt und die Grünflächen aufgrund ihrer Größe keine bedeutende klimatische Funktion haben 
werden.  
Mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird auch das Baurecht für die 
neue bauliche Nutzungen im Plangebiet geschaffen. Die klimatischen Auswirkungen der Bebau-
ung in den GE 1 und GE BF Ost 04 (rund 3.000 m²) sowie der Gemeinbedarfseinrichtung in 
Form einer Schule (rund 7.000 m²) werden aufgrund der relativen Kleinflächigkeit und der fest-
gesetzten Dach- und teilweisen Fassadenbegrünung als relativ gering eingeschätzt. 
Den klimatischen Auswirkungen der Neuanlage von Verkehrsflächen wird durch eine umfangrei-
che Begrünung (Baumpflanzungen) entgegengewirkt.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation (Dr. Dütemeyer 2020B) 
wie Durchlässe und Gebäudebegrünungen richten sich zum einen an die Gestaltung der Ge-
bäudekomplexe, die außerhalb des Plangebiets dieses Bebauungsplans liegen. Die entspre-
chenden Maßgaben werden bei der Baurechtschaffung für die einzelnen Baufelder berücksich-
tigt, dort werden entsprechende Festsetzungen getroffen. 
Zum anderen enthält das Gutachten von Dr. Dütemeyer stadtklimatische Minderungsmaßnah-
men, die in den Freiräumen des Deutzer Hafens umgesetzt werden können. Dazu gehören:

95 
 
 Hitzeschutz im Außenbereich durch Anordnung von Bäumen in nord-südlichen bis nord-
west-südöstlichen orientierten Reihen, z.B. entlang der Erschließungsstraßen oder Uferpro-
menaden.  
 Hitzeschutz von Gebäuden durch Pflanzung von Bäumen in der Nähe süd- oder westexpo-
nierter Fassaden.  
Diese Maßgaben wurden sowohl im Freiraumentwurf als auch im Grünordnungsplan berück-
sichtigt, der Bebauungsplan setzt diese Baumpflanzungen fest. Darüber hinaus werden Dach-
begrünungen für die künftigen Gebäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen 
für den Gemeinbedarf festgesetzt. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Bewertung 
Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als deutlich positiv bewertet werden, da es ab-
schnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl die Durchlüftung als 
auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine 
Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt. 
In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet kommt es zu einer weite-
ren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen (Grünflächen, Plätze und Pro-
menaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter 
Gebäudefassaden kann es jedoch auch zu Hitzestau kommen.  
Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima sind in der Gesamtbetrachtung als po-
sitiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist das Ge-
biet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in Teilbereichen ent-
sprechend höheren Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Ent-
wicklung auf. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden, nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das Plangebiet selbst klimatolo-
gisch aufgewertet wird. Die Durchlüftung des Plangebietes bleibt künftig erhalten, da kaum lee-
seitige Wohnbebauung als Wirkgebiete entsteht und die geplanten Gebäudeausrichtungen weit-
gehend auf die vorherrschende südöstliche Anströmung optimiert sind.  
Die geplanten Gebäudekörper reduzieren die Ventilation im Plangebiet, insbesondere in den In-
nenhöfen. Im Vergleich ergibt sich bei Abriss von Bestandsgebäuden eine Verbesserung der 
Durchlüftung. Teilweise entstehen zwischen den Gebäuden im Süden punktuelle Düseneffekte, 
die einen eingeschränkten Windkomfort nach sich ziehen. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die heutigen Düseneffekte hingegen reduziert.  
Im Aufenthaltsbereich vor den Hochhäusern kann es zu Böigkeit / Zugigkeit kommen, auf die 
planerisch bei der Gebäudekonzeption reagiert werden sollte. 
Bei Umsetzung der Planung kommt es zu einer Verbesserung der thermischen Situation, da 
bisher unbegrünte Industriegroßflächen durch neue Gebäude und Bäume mit deren Schatten-
zonen ersetzt werden. Eine weitere Reduzierung der thermischen Belastung tagsüber ist durch

96 
 
einen Einsatz von Materialien mit hohen Albedowerten erreichbar (helle Materialien, die mehr 
Sonnenlicht reflektieren und sich weniger stark aufheizen). 
Auch die Nachttemperaturen sinken bei Umsetzung des Vorhabens. Gleichwohl verbleiben die 
Temperaturen auf dem Niveau einer Tropennacht. Dies hat beträchtlichen Einfluss auf die Ge-
sundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner, weil gerade die fehlende nächtliche Ab-
kühlung dazu führt, dass ein erholsamer Schlaf nicht mehr möglich ist. 
Die Umsetzung des Gesamtvorhabens führt bei Berücksichtigung der gutachterlich empfohle-
nen stadtklimatischen Minderungsmaßnahmen (Dr. Dütemeyer 2020A und B, siehe Kapitel Ver-
meidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen) insgesamt auch zu einer Verbesserung des thermischen Komforts, da fast vollflächig 
Schattenzonen von Gebäuden und Bäumen vorhanden sind. Gutachterlich ist belegt, dass da-
mit eine fußläufige Bewegung durch das Gebiet bei relativ niedrigerer Wärmebelastung möglich 
ist. 
Eine hohe Wärmebelastung besteht an west-, d.h. sonnenexponierten Gebäudefassaden. Hit-
zestau kann in windschwachen Gebäudeinnenhöfen entstehen. Problematisch wären mit Rasen 
begrünte, aber baumfreie Innenhöfe. Diese Bereiche sind zwar windgeschützt. In Kombination 
von starker Aufheizung westexponierter Gebäudefassaden und einer schwachen Durchlüftung 
kann es in diesen Bereichen zu einem Hitzestau kommen. Das Gutachten von Dr. Dütemeyer 
(2020A) formuliert daher Minderungsmaßnahmen wie Gebäudedurchlässe, Bäume in den In-
nenhöfen oder die Begrünung von Süd- bis Westfassaden, die bei der weiteren baulichen Ent-
wicklung in den Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder des Deutzer Hafens berücksich-
tigt werden sollen. 
Nachts ergibt sich im Umfeld der meisten neuen Gebäude eine leichte Erhöhung des thermi-
schen Empfindens von leicht kühl auf behaglich, da die Gebäude nicht so schnell abkühlen wie 
die vormaligen Versiegelungsflächen. Von einer Wärmebelastung ist jedoch nicht auszugehen. 
Diese Verhältnisse sind optimal für einen komfortablen Aufenthalt im Freien.  
Die beiden kaltluftproduzierenden Brachflächen beiderseits des Hafenbeckens werden künftig 
überbaut. Zugleich weisen aber die künftig begrünten Flächen ein Potenzial zur Kaltluftbildung 
auf (siehe Kapitel Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung). Diese haben nur 
eine begrenzte Kühlwirkung auf die Umgebung, weil die Flächen zu klein sind und weil die Wär-
meabstrahlung der Gebäude der Kühlwirkung entgegenwirkt. 
Einfluss des Klimawandels 
Bedingt durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommertage bis 2050 von 33 auf 
58 stark an, vorhabenbedingt sogar auf 70 Tage pro Jahr. Die Zahl der Heißen Tage steigt un-
ter Klimawandelbedingungen und bei Umsetzung der Planung von 8 auf 15,5 Tage pro Jahr. In-
soweit wird die sommerliche Wärmebelastung deutlich zunehmen. Für Extremjahre kann zudem 
eine zusätzliche Erhöhung hinzukommen.  
In Verbindung mit der hohen Wärmebelastung ergibt sich somit eine hohe Vulnerabilität des 
Gebietes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, kleine Kinder, Menschen mit Vorer-
krankungen ober Behinderungen. Aufgrund der sehr hohen stadtklimatischen Belastung durch 
den Klimawandel werden auch Arbeitende in mittlerem Alter zusätzlich belastet. Die Anzahl der 
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Köln ist stark steigend, begleitet von einer Zunahme 
an Menschen im Alter (demographischer Wandel), was zu einer Steigerung der Vulnerabilität in 
dieser Gruppe führt. Darauf hat die Stadt Köln reagiert und erstellt derzeit einen Hitzeaktions-
plan für Menschen im Alter. Zudem zieht ein neues Quartier besonders Familien mit Kleinkin-
dern an. Auch hier ergibt sich eine Steigerung der vulnerablen Gruppe. Daher sind im weiteren

97 
 
Planungs- und Umsetzungsprozess zusätzliche Minderungsmaßnahmen, wie z.B. Sonnen-
schutz, für die genannten Gruppen zu berücksichtigen und – wenn möglich – in den Teil-Bebau-
ungsplänen für die einzelnen Baufelder festzusetzen. 
11.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB be-
inhaltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungsgebietes, bzw. die-
jenigen Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.  
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hydrologi-
schen Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines Grundwasser-
leiters durch im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe Versiegelungsgrad im 
Plangebiet beeinträchtigt zudem deutlich die natürliche Bodenfunktion. Damit geht gleichzeitig 
ein Verlust der potenziellen Vegetation und Biotopfunktion einher. Ebenfalls werden negative 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung so-
wie auf das Klima die fehlende Kaltluftproduktionsfunktion bedingt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren Nut-
zungsdruck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind und sich die 
Situation im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft insbesondere die 
hydrologische Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, die bei der Umsetzung 
von Gewerbe- und Industriegebieten weiter beeinträchtigt werden würden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage insbeson-
dere der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor allem hinsichtlich 
der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch aufgrund der erforderlichen Sa-
nierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind Verbesserungen des Wirkungsge-
füges gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkun-
gen entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen.  
Bewertung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wir-
kungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. 
Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten.

98 
 
11.5.9 Landschaft 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Ausarbeitungen zum Schutzgut Landschaft basieren auf dem Grünordnungsplan (RMP Ste-
phan Lenzen Landschaftsarchitekten, Stand Juli 2021). Dieser enthält Betrachtungen zum aktu-
ellen Orts- und Landschaftsbild und beschreibt mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Plangebiet ist mit Höhenunterschieden zwischen 45,00 m ü. NHN und 47,00 m NHN über-
wiegend eben. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße 
liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht auf 46,5 m NHN bis 48,7 m NHN. 
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. Ortsbild 
weitgehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Hafenbecken hat 
bei Mittelwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kaimauern. Dadurch wirkt 
ein großer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die teilweise nicht mehr genutzten 
ehemaligen Kran- und Verladevorrichtungen sind über das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. 
Geprägt wird das Orts- und Landschaftsbild darüber hinaus durch die rund 60 m hohen Hoch-
silo- und Mühlengebäude. Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die über die 
Drehbrücke verlaufende Alfred-Schütte-Allee im Westen wahrnehmbar. Von der denkmalge-
schützten Drehbrücke kann man das gesamte Hafenbecken überblicken. Der Dom ist vom Ha-
fenkopf aus und von beiden Hafenbeckenseiten sichtbar. 
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage und mit der Lin-
denallee oberhalb der Poller Wiesen. Diese grenzt das industriell genutzte Hafenareal vom 
Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.  
Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins dar. Als 
rheinstromnahe Freifläche sind die Poller Wiesen durch den dynamischen Rhein-Wasserstand 
geprägt und bieten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf die 
Baumallee und die dahinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne. 
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und Straßen-
bäumen prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu den anschließen-
den Stadträumen von Deutz ab. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, die 
sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Landschaftsbild 
höchstens geringfügig verändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Teilplan Infrastruktur greift bei isolierter Betrachtung nur geringfügig in das Stadtbild ein. 
Während die Grünflächen das Erscheinungsbild des Plangebiets deutlich aufwerten, beinhaltet 
der Teilplan Infrastruktur keine orts- oder landschaftsbildprägende Bebauung, ausgenommen 
das geplante Schulgebäude und die Bebauung im GE BF Ost 04 mit einer maximal zulässigen 
Gebäudehöhe von 74,5 Metern über NHN.

99 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Mit dem Erhalt einzelner Elemente wie alter Krananlagen kann die historisch industrielle Prä-
gung des Deutzer Hafens auch mit Erschließung als Wohn- und Arbeitsquartier beibehalten 
werden. 
Bewertung 
Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit einem durchglie-
derten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild durch die Planung 
aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie hier das weite 
Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar 
werden.  
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Ziel der Gesamtplanung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. Leitstra-
tegien des Projektes sind dabei  
 die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung und Neuin-
terpretation prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in dem neuen Wohn- und 
Arbeitsquartier zu integrieren,  
 eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräumen zu 
schaffen und  
 vielfältige Nutzungen anzubieten.  
Während auf der westlichen Seite die Wohnnutzung dominiert, wird die östliche Seite als ein le-
bendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nutzungen gestaltet. Insgesamt wird sich mit ei-
nem Wechsel aus Wohnbebauung, Plätzen sowie durchgliedernden Grünflächen ein sehr ab-
wechslungsreiches Ortsbild entwickeln. Die das Ortsbild prägenden denkmalgeschützten hohen 
Mühlengebäude werden erhalten. Das entstehende Quartier profitiert von dem Panorama auf 
den Kölner Dom sowie den angrenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den Poller 
Wiesen.  
Die geplanten Hochhäuser werden sich gemäß des Integrierten Plans an den Höhen der Müh-
lengebäude orientieren. Mögliche Auswirkungen der Quartiers- und insbesondere der Höhen-
entwicklung auf das Stadtbild und die Stadtansicht werden in den folgenden Teil-Bebauungsplä-
nen geprüft. Die Sichtachsen auf den Dom auch von außerhalb des Deutzer Hafens werden 
freigehalten.  
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar. Mit dem Hafenbecken, der Pro-
menade und den Parks entstehen neue qualitative Freiräume.

100 
 
11.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Biologische Vielfalt beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vorwiegend 
weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ alpha-Diversität). 
Insbesondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habitatfunktion für gebäudebrü-
tende Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein innerstädtisches Gebiet eine erhöhte 
Anzahl an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit der unmittelbaren Verbindung zum Gewäs-
ser, großen, leerstehenden Hallen und Gebäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen 
findet sich ein vielfältiges Habitatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fleder-
mäuse und amphibische Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope 
im Hafenareal und auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von 
nachrangiger Bedeutung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alf-
red-Schütte-Allee sind hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase zuzu-
ordnen, nur teilweise sind die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2).  
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar (vgl. Riet-
mann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur Erhöhung der 
Biodiversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei. 
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds 
zur Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche „Rheinaue im Stadt-
bereich Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbesondere für die Habitatvernet-
zung von Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist durch das Plangebiet jedoch nur margi-
nal tangiert. Die Schutz- und Entwicklungsziele, die mit der Flächenausweisung vorgesehen 
sind, betreffen vor allem die Förderung des Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbe-
wirtschaftung oder naturnahe Gewässergestaltung. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung (in Teilen) des Plangebiets würden die 
Arten- und Strukturvielfalt des Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung 
der Störungsintensität abnehmen. Folglich kommt es zu einer geringen Ausprägung der biologi-
schen Vielfalt, vor allem innerhalb der verbleibenden Ökotone sowie auf lokaler Ebene (Ab-
nahme der alpha- und beta-Diversität). Der ohnehin nur geringe Beitrag des Gebiets zur biologi-
schen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert (kein Einfluss auf die gamma-
Diversität). 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch die Planung des Teilplans Infrastruktur wird der Anteil an Grünflächen erhöht. Auch die 
umfangreiche Baumpflanzung in Parks, auf Plätzen und entlang der Straßen und Promenaden 
erhöht mittel- bis langfristig das Habitatangebot. Dieser Effekt wird jedoch durch das erhöhte 
Störungsniveau durch eine vermutlich intensive Nutzung der Grünflächen konterkariert. Dies

101 
 
kann mitunter auch die sensibleren Bereiche der Poller Wiesen betreffen. Der höhere Grünflä-
chenanteil wird höhere Abundanzen weit verbreiteter Tier- und Pflanzenarten beherbergen kön-
nen, für störungsempfindliche Arten wird jedoch das Potenzial verringert. 
Letztlich ist zu vermuten, dass die Planung einen leicht negativen Einfluss auf die alpha- und 
beta-Diversitätsmuster im Untersuchungsgebiet haben dürfte (z.B. eine leichte Verarmung der 
lokalen Artenvielfalt durch den o.g. Wegfall empfindlicher Arten). Der ohnehin nur geringe Bei-
trag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert 
(kein Einfluss auf die gamma-Diversität). 
Durch die Planung erfolgt kein Eingriff in die Belange des Biotopverbunds NRW, da die Flächen 
ohnehin nur marginal tangiert werden und zudem dort der Erhalt der bisherigen Strukturen (mit 
leichten Anpassungen der Wegestruktur) festgesetzt wird (siehe Vermeidungs-/ Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen). Allerdings bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur die spätere Nutzungsintensivierung durch Erholungssuchende auf den Grünflächen 
vor. Da innerhalb des Plangebiets nicht die für erforderlich erachtete Fläche an öffentlichen 
Grünflächen vorgehalten werden kann, die nach dem kooperativen Baulandmodell als notwen-
dig erachtet wird, kommt es auch zu einer Intensivierung der Freizeitnutzungen im Bereich der 
Poller Wiesen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Der Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung wird im Zuge der 
nachgelagerten Genehmigungsverfahren, bzw. der Ausführungsplanung geregelt.  
Durch die Festsetzung von Eingrünungen wird die biologische Vielfalt im Plangebiet nur in dem 
dafür notwendigen Maße beeinträchtigt.  
Der Bebauungsplan setzt in den Flächen der Alfred-Schütte-Allee, welche Bestandteil eines 
Landschaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Biotopverbundes sind, Grünflächen sowie 
Baumbestände zum Erhalt fest. Somit wird ein Eingriff in die Schutzziele dieser Flächen zu-
nächst vermieden. Zudem wird durch die Festsetzung dreier Parks zwischen Poller Wiesen und 
dem Deutzer Hafenbecken auch die kleinräumige Vernetzung beider Strukturen dauerhaft gesi-
chert. 
Bewertung 
Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante als auch in der Pla-
nungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Bestandteil des Biotopver-
bunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt sind daher als geringfü-
gig zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark frequen-
tierte Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. Das Störungs-
niveau wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf angepassten Artinven-
tars der Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzelner Arten haben dürfte. 
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung des 
Nutzungsdrucks kommen. Damit verbunden ist dann auch eine geringere Eignung dieser sen-
siblen Flächen als Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der ökologi-

102 
 
schen Bedeutung dieser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene der gesamt-
städtischen Biodiversität und negative Effekte auf die Funktion im landesweiten Biotopverbund 
nach sich ziehen. Nach Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaßnahmen in diesem Zusam-
menhang im Zuge nachgelagerter Planungsebenen vorzusehen (etwa Besucherlenkung im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee), sowie in den Bebauungsplanverfahren der einzelnen Baufens-
ter. 
11.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. 
Das FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene Fischarten ab. Ein weite-
rer geschützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Plangebiets zu den geschützten Gebieten und 
den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industriell-gewerblichen Nutzung mit Schifffahrt) 
ausgeschlossen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des 
Schutzzweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann auch bei Durchführung der Planung aufgrund des Abstandes des Plange-
biets zu den geschützten Gebieten und den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industri-
ell-gewerblichen Nutzung) ausgeschlossen werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung 
Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur auf die Natura 2000-
Gebiete können ausgeschlossen werden.

103 
 
11.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
11.5.12.1 Lärm 
Es wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch das Büro ADU cologne, Februar 2021, 
durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den öffentlichen Straßen- und Schienenlärm, 
Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt sowie Gewerbelärm und Freizeitlärm. Das Gutachten 
basiert auf der Annahme einer Gesamtumsetzung des Quartiers Deutzer Hafen. Die nachfol-
gend beschriebenen planungsbedingten Auswirkungen gehen über die durch den Teilplan Infra-
struktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus. 
Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs wurde auf die zur Verfügung gestellten Zah-
len des Verkehrsgutachtens (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) sowie den Ver-
kehrszahlen der Stadt Köln (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2019 und 2020) und den 
übermittelten Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST 2015) zurückgegriffen. Zur Be-
rechnung der Emission des öffentlichen Schienenverkehrs wurde auf die Zugzahlen der Deut-
schen Bahn AG sowie der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zurückgegriffen. 
Orientierende Messungen wurden nicht durchgeführt. 
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte  
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist an-
zustreben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 
8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr).  
Tabelle 5: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) je Gebietsausweisung 
 
Gebietsausweisung  Orientierungswerte in dB(A) 
 Straßen-/Schienenver-
kehr 
Industrie/Gewerbe, Frei-
zeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Reine Wohngebiete  50 40 50 35 
Allgemeine Wohngebiete  55 45 55 40 
Mischgebiete, Dorfgebiete  60 50 60 45 
Gewerbegebiete, Kernge-
biete  
65 55 65 50 
Sonstige Sondergebiete, 
soweit sie schutzbedürftig 
sind, je nach Nutzungsart  
45-65 35-65 45-65 35-65 
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche 
ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwe-
gen der Eisenbahn und Straßenbahnen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel der Immis-
sionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV nicht überschritten werden:

104 
 
Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV 
 
Gebietsausweisung  Immissionsgrenzwerte in dB(A) 
 Tag Nacht 
Gewerbegebiete  69 59 
Kern-, Dorf-, Mischgebiete  64 54 
Reine und Allgemeine 
Wohngebiete und Klein-
siedlungsgebiete  
59 49 
Krankenhäuser, Schulen, 
Kurheime und Altenheime  
57 47 
 
Die Beurteilung von Lärm durch gewerbliche Geräusche in der Nachbarschaft wird in der TA 
Lärm geregelt. Die Beurteilungspegel beziehen sich auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden 
am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). 
Tabelle 7: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
 
Gebietsausweisung  Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Industriegebiete  70 70 
Gewerbegebiete  65 50 
Urbane Gebiete  63 45 
Dorfgebiete, Kerngebiete, 
Mischgebiete  
60 45 
Allgemeine Wohngebiete, 
Kleinsiedlungsbereiche  
55 40 
Reine Wohngebiete  50 35 
Kurgebiete, Krankenhäu-
ser, Pflegeanstalten  
45 35 
 
Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen im Freizeitlärmerlass NRW geregelt. 
Für jeden der Beurteilungszeitraume und der zu betrachtenden Tage werden Immissionsricht-
werte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit berücksichtigen. Sie ori-
entieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den Immissionsorten. Einzelne, 
kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 
dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

105 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Lärm beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Verkehrslärm  
Das Plangebiet wird im aktuellen Zustand mit Verkehrslärm verschiedener Quellen beauf-
schlagt.  
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden Straßen 
sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer Ring und weite-
ren Verkehrsachsen bestimmt. 
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die 
Beurteilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in größeren Teilbe-
reichen bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). Die Nachtwerte erreichen 
in größeren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Bereichen bis zu 70 dB(A). Eine gesund-
heitliche Beeinträchtigung kann daher bereits im Bestand nicht ausgeschlossen werden. 
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – 
Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie die KVB-Linien 
3, 4, 7, 15 und 16. 
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschifffahrt, der 
Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissionsplan 
Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr von tags: ≤ 45 
dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. 
Gewerbelärm 
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe an der 
Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plangebiet. Darüber 
hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. An diesen Betrieb grenzt ca. 140 m nordöstlich am Poller Kirchweg Wohnnutzung 
in einer gemischten Baufläche und in ca. 150 m eine Wohnbaufläche an. Das nächstgelegene 
mehrgeschossige Wohnhaus liegt am Poller Kirchweg 65a. 
Da alle gewerblichen Nutzungen mit relevanten Anlagenlärmimmissionen im Rahmen der Um-
strukturierung des Gebiets Deutzer Hafen ihren Betrieb einstellen, können mögliche Gewerbe-
lärmimmissionen durch die Fa. Schütte den Beurteilungspegel tags/nachts bestimmen (ADU co-
logne). 
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliegeplätze am 
Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke.  
Freizeitlärm 
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für gewerbli-
che Zwecke genutzt wird.  
Eine Freizeitnutzung (u.a. Spaziergänge, Picknicks oder Radtouren) findet zurzeit auf den be-
nachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue statt. Die Nutzungsart des Landschaftsschutzgebiets

106 
 
„Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ im Bereich der Poller Wie-
sen wird im Landschaftsplan mit „stiller Erholung“ beschrieben. Damit einher geht auch eine ge-
minderte Intensität von Freizeitnutzungen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Verkehrslärm 
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderungen auf-
grund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter Lärmemissionen zu 
erwarten. Das Verkehrsgutachten geht auch bei Nichtdurchführung der Planung von einer zu-
nehmenden Verkehrsbelastung vor allem durch verschiedene Quartiersentwicklungen im Kölner 
Stadtgebiet aus. Diese betreffen insbesondere das übergeordnete innerstädtische Streckennetz 
wie die Östliche Zubringerstraße, jedoch ist auch im Bereich der Siegburger Straße eine Ver-
kehrszunahme von etwa 2.200 – 2.800 Fahrten pro Tag festzustellen. Hinsichtlich der Emissio-
nen aus der Schifffahrt sind keine gravierenden Änderungen zu erwarten, ebenso wenig bei den 
Zugzahlen des Güterverkehrs sowie des ÖPNVs. Es ist davon auszugehen, dass die geplante 
S-Bahnlinie auch ohne die Entwicklung des Deutzer Hafens durch die Deutsche Bahn ins Stre-
ckennetz aufgenommen wird. Dagegen ist von einer Takterhöhung der Straßenbahnfahrten bei 
Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen. 
Gewerbelärm 
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und Industrie-
bebauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grundlage des vor-
handenen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewerbelärm zunehmen. Im 
Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative Auswirkungen auf schutzwür-
dige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. Entsprechend des Trennungsgrundsat-
zes sind nur solche Anlagen genehmigungsfähig, die die Lärmsituation entsprechend dem 
Schutzstatus der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern. 
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan potenzielle 
Erweiterungsflächen als Industriegebiet (GI) dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flä-
chen wären im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf 
schutzwürdige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. 
Freizeitlärm 
Freizeitlärm wäre bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht auf der Fläche zu 
erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Verkehrslärm / Gesamtverkehr 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind zunächst 
keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von vorhabenbe-
dingten Auswirkungen verbunden, diese werden erst bei Gesamtumsetzung des Vorhabens 
mit den daraus resultierenden Quell- und Zielverkehren auftreten (siehe Kapitel Ausblick auf 
das Gesamtvorhaben). Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen baulichen Nutzungen in 
GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbedarf – Schule werden nur 
rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist hinsichtlich ihrer Emissionen in

107 
 
Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu vernachlässigen. Insoweit wird sich 
das vorhandene Belastungsniveau im Umfeld des Plangebietes aufgrund der Vorbelastungen 
nicht maßgeblich verändern. Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ist somit hinsichtlich des Straßenverkehrslärms nicht mit relevanten Auswirkungen in-
nerhalb des Plangebietes verbunden. 
Bei der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich 
des Verkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen, die ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm, aber auch durch Schifffahrtslärm sowie 
Fluglärm hervorgerufen werden: 
 Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) 
tags in den geplanten geschützten Blockinnenbereichen der Baufelder, steigen aber vor al-
lem entlang der Siegburger Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) 
an. Die Nachtwerte liegen stellenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen so-
wie den südlichen Teilbereichen des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der 
Siegburger Straße sowie Am Schnellert an. 
 Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) 
in Blockinnenbereichen bis zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
 Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 35 
dB(A) und bis zu mehr als 55dB(A). 
 Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die entsprechenden Belastungen wurden für die einzelnen Lärmquellen getrennt erfasst und 
energetisch zum einem Beurteilungspegel Gesamtverkehr addiert (ADU cologne 2021). Berück-
sichtigung fand dabei die Zunahme des Schienenverkehrs bis zum Prognosejahr 2035. 
Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr – tags und nachts zwischen unter 45 
dB(A) und bis über 80 dB(A)– wurden für den geplanten Gebäudebestand Schallschutzmaß-
nahmen festgesetzt.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der baulichen Nutzungen in den künftigen Bau-
feldern eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weist lediglich eine marginale Fläche am Nordende 
des Parks sowie die Parkflächen vom Park I und II“ entlang der Planstraße Pegel des Straßen-
verkehrslärms von bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf.  
Stärkere Belastungen treten jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Berei-
chen liegen die Immissionen in den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei 
bis zu 65 dB(A), in Randbereichen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A).  
Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität lässt sich die Gewährleistung einer unge-
störten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls leicht angehobener 
Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Feststellung außen bei einem Dauer-
schallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbeson-
dere den Parks I und III möglich. 
In den Innenhofbereichen der Schule (Annahme: Umsetzung der Baustruktur des Integrierten 
Plans) können Pegel in 2 m Immissionshöhe (etwas über der durchschnittlichen Kopfhöhe von

108 
 
Personen) von überwiegend unter 50 dB(A) bei den einzelnen Verkehrslärmarten erreicht wer-
den. Der Beurteilungspegel Gesamtverkehr (tags, 4 m Immissionshöhe, in denen die maxima-
len Pegel erreicht werden) liegt unter Berücksichtigung der Gebäudekörper im Schulinnenhof 
gemäß integriertem Plan zwischen 50 und 55 dB(A). 
Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft 
Bei Gesamtumsetzung des Vorhabens werden sich Quell- und Zielverkehre ergeben, die Ver-
änderungen im öffentlichen Straßenverkehr nach sich ziehen. Mit alleiniger Umsetzung des Be-
bauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden jedoch noch keine mengenmäßig 
hohen Verkehrszahlen erzeugt, da diese lediglich untergeordnet bauliche Nutzungen mit ent-
sprechenden Verkehren zulässt. Bei alleiniger Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen 
– Teilplan Infrastruktur werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet. Dies sind im 
Vergleich zum heutigen Zustand mit gewerblich-industrieller Nutzung des Deutzer Hafens und 
damit verbundenen ungefähr 6.000 Fahrten je 24 Stunden bedeutend geringere Verkehrszah-
len.  
Gleichwohl wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur die wesentliche Änderung der Siegburger Straße vorbereitet. Nach Umsetzung des Ge-
samtvorhabens ist zudem mit einem vorhabenbedingten Verkehrsaufkommen von rund 22.800 
Kfz-Fahrten pro Werktag zu rechnen. Aufgrund der Zunahme der vorhabenbedingten Quell- und 
Zielverkehre ergeben sich bei Gesamtumsetzung des Vorhabens Veränderungen beim Stra-
ßenverkehrslärm. 
Prüfung des Straßenneu- und -ausbaus gemäß 16. BImSchV 
Durch den geplanten Ausbau der Siegburger Straße ist zum einen das Kriterium einer wesentli-
chen Änderung gemäß 16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der 
Siegburger Straße außerhalb des Plangebietes ergeben sich zum anderen, gegenüber dem 
Prognosenullfall, Veränderungen der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen 
der bestehenden Nachbarschaft führen können.  
Das Lärmgutachten enthält daher eine erste Einschätzung gemäß 16. BImSchV zur Notwendig-
keit von Schallschutzmaßnahmen an den Bestandsgebäuden. Dies umfasst die Ermittlung des 
erstattungsfähigen Bereichs sowie die Ermittlung der Immissionspegel an den Fassaden der 
einzelnen Gebäude innerhalb des erstattungsfähigen Bereichs. 
Im Nullfall vorhandene Überschreitungen der in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 
70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden bei Umsetzung der Planung in Teilbereichen insbe-
sondere nachts weiter um bis zu 2,1 dB(A) erhöht.  
Diese Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch betroffener Bewohner/innen an der Siegbur-
ger Straße / im Hasental sowie Siegburger Straße / An den Maien auf Schallschutzmaßnahmen 
gemäß 16. BImSchV.  
Das Mobilitätskonzept sowie die Erschließungsplanung, die sich aus der Verkehrsuntersuchung 
ergeben, sehen Maßnahmen zur Reduzierung von den erwarteten Mehrverkehren auch auf der 
Siegburger Straße vor. Dies sind z.B. die Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie weiterer Er-
schließungsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets, wie der Ausbau mehrerer Straßenkreu-
zungspunkte, die Umgestaltung der Siegburger Straße sowie die Ertüchtigung im Bereich Im 
Hasental/Östliche Zubringerstraße. Mit der Umsetzung verkehrsreduzierender Maßnahmen, 
werden auch die Lärmemissionen entlang der Siegburger Straße beschränkt und dem Tren-
nungsgrundsatz im Sinne des § 50 BImSchG Rechnung getragen.

109 
 
Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand o.ä. an der Siegburger Straße 
sind aufgrund des bestehenden Straßenquerschnitts (öffentlicher Straßenraum mit durch die 
Straßenbahngleise getrennten Richtungsfahrbahnen) nicht möglich und städtebaulich sowie 
aus verkehrstechnischer Sicht wenig sinnvoll. Um die Querungsmöglichkeiten für Auto-, Fuß- 
und Radverkehr an den Straßenkreuzungen sowie die Zugänge zur Straßenbahn zu gewähr-
leisten, wäre eine durchgehende Lärmschutzwand nicht realisierbar, was wiederum ihre Leis-
tung in Bezug auf Lärmminderung stark beeinträchtigen würde. Damit wären außerdem die 
Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen unverhältnismäßig.   
Im Rahmen der Straßenausbauplanung sind weitere Maßnahmen wie Anpassungen des Fahr-
bahnbelags, Flüsterasphalt, Temporeduzierungen o.ä. zu prüfen. Ob die fortschreitende Erhö-
hung des Anteils der E-Mobilität zu einer wesentlichen Lärmminderung an der Lärmquelle im 
innerstädtischen Bereich führt, ist derzeit noch nicht absehbar und kann somit nicht als aktive 
Maßnahme berücksichtigt werden. 
Die Ergebnisse der Lärmmessungen im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung im 
Bereich der Bestandsbebauung auf der östlichen Seite der Siegburger Straße zeigen, 
dass an den Immissionsorten der Messpunkte eine im Nullfall vorhandene Überschrei-
tung der in der 16. BImSchV zur Beurteilung von Änderungen angegebenen Pegelwerte 
von 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts im Planfall weiter erhöht wird. Die Veränderun-
gen im Vergleich zwischen Planfall und Nullfall belaufen sich tags auf eine maximale Er-
höhung um +0,1dB (A) sowie nachts zwischen 0 und +2,1 dB(A). 
Bei den betroffenen Gebäuden sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaß-
nahmen für schutzbedürftige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Verkehrsgeräusche gemäß 24. BImSchV erfüllt. Diese Gebäude stehen nicht unter Denkmal-
schutz, so dass etwaig notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen von Fassade, Fenstern bzw. 
Fenstertüren bei den errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. 
Gewerbelärm 
Die derzeit noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit 
BImSchG-Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher 
stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar und auch die Störwirkung auf das bauliche Umfeld wird sich reduzie-
ren. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee, 
dessen Betriebsaufgabe bis spätestens 2026 angestrebt wird. Über eine bedingte Festsetzung 
im Bebauungsplan wird aber sichergestellt, dass immissionsempfindliche Nutzungen wie die 
Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgültig aufgegeben sowie der 
Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Zudem verbleibt der Discounter voraussichtlich 
im Plangebiet, soll aber in die Blockrandbebauung integriert und die Stellplätze in eine Tiefga-
rage verlagert werden. 
Bei isolierter Betrachtung des Teilplans Infrastruktur würde sich das emittierende Gewerbe da-
mit im Plangebiet stark reduzieren. Die geplanten GE-Gebiete (ehemaliges Hafenamt, geplan-
tes Umspannwerk) sind als Gewerbelärmquellen eher von nachrangiger Bedeutung (im Sinne 
von Auswirkungen des Vorhabens). Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Be-
triebe ansiedeln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  
Darüber hinaus sind die Liegeplätze für Schiffe am Rhein und im Vorhafen sowie das geplante 
Quartierszentrum Essigfabrik Gewerbelärmemittenten.

110 
 
Die Beurteilungspegel der Schiffsliegestellen liegen im Plangebiet tags und nachts in großen 
Teilen unter 35 dB(A). In der Umgebung der Schiffsliegestellen sind vor den rheinzugewandten 
Fassaden der Plangebäude ungünstigenfalls Beurteilungspegel von 51 dB(A) tags und 34 
dB(A) nachts zu erwarten. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplanten Grünflä-
chen. 
Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Wasserfläche des Hafenbe-
ckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr 
im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders gelagerten Fällen, die eine Schiff-
fahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit 
einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die 
Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Berücksichtigung der übrigen Liegeplätze im 
Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse gemäß TA Lärm zu verorten. 
In der Umgebung der Veranstaltungshalle „Essigfabrik“ wird der Richtwert der TA Lärm zur Tag-
zeit ausgeschöpft. Mit der Aufsiedlung des Gebiets wird das Nutzungskonzept des Veranstal-
tungszentrums „Essigfabrik“ angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie be-
triebliche Maßnahmen sein. Nachts wird die Essigfabrik zukünftig nicht mehr betrieben. Immissi-
onskonflikte sind daher nicht zu erwarten. 
Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plangebietes bleiben auch zukünftig bestehen, 
sie sind hinsichtlich möglicher Einwirkungen auf die Planung zu betrachten. Auswirkungen auf 
die geplanten Nutzungen im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ergeben 
sich nicht.  
Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung der Fläche als Wohn- und Arbeitsquartier 
vorbereitet. Damit gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infra-
struktur befindlichen Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche so-
wie sportliche Nutzung der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle 
Steil’)) einher.  
Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher 
nicht vor, die Beurteilung möglicher Schallemissionen (Auswirkungen der Planung) beruht da-
her zunächst auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- und Betriebskonzeption ist jedoch so aus-
zulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen werden kön-
nen. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch entsprechende Nutzungs- und Betriebskonzepte der Freizeitflächen sowie die Umsetzung 
eines entsprechenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Bau-
feldern der Teilpläne reagiert werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) beinhal-
tet Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger Straße. Ziel ist

111 
 
es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Je nach Um-
setzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der Siegburger 
Straße und daher auch mit geringeren Verkehrslärmemissionen zu rechnen. 
Schallschutzmaßnahmen  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung (ADU cologne 2021) erfolgte unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden Lärm-
pegelbereiche (LPB) abgeleitet. 
Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im Plangebiet die Lärmpegelbereiche 
zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schallausbreitung festgesetzt. Die Zuord-
nung zwischen dem maßgeblichen Außenlärmpegel und dem Lärmpegelbereich ergibt sich wie 
nachstehend: 
bis 55 dB(A)    I  
60 dB(A)   II  
65 dB(A)   III  
70 dB(A)   IV  
75 dB(A)    V  
80 dB(A)   VI  
> 80* dB(A)  VII 
*Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB(A) sind die Anforderungen aufgrund der örtli-
chen Gegebenheiten festzulegen. 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im 
bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere 
LPB an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. 
Der geplante Schulstandort im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt in ei-
nem Lärmpegelbereich von V. Der Lärmschutz funktioniert nur bei geschlossenen Fenstern. Da-
her enthält der Teilbebauungsplan Infrastruktur Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen, 
die die Schulnutzung bei geschlossenen Fenstern zulassen. 
Die maßgeblichen Schienenlärmimmissionen werden erzeugt, wenn Güterzüge tags wie nachts 
über die Südbrücke fahren. Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind bei der 
bestehenden Brücke gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt. Die Brücke steht zum einen 
wegen ihrer eisenbahngeschichtlichen Bedeutung, wegen des Stahl-Fachwerkbaus und der teil-
weise erhaltenen neuromanischen Steinbauten mittlerweile unter Denkmalschutz. Bei Zugüber-
fahrten wird zum anderen die gesamte Stahlkonstruktion angeregt, so dass Lärmschutzwände, 
wenn überhaupt aus Gründen der Statik und des Denkmalschutzes möglich, nicht den gewohn-
ten Lärmschutz liefern können. Des Weiteren verlaufen nördlich auf der Brücke neben den Glei-
sen ein Fuß- und Radweg und darüber eine 110-kV-Bahnstromleitung (Köln–Sindorf). 
Bewertung 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin erhebliche Verkehrslärmimmissionen (Straße, Schiene, 
Schifffahrt, Flugverkehr) ein, deren Quellen überwiegend außerhalb des Plangebietes liegen. 
Da jedoch der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur überwiegend keine An-
siedlung empfindlicher Nutzungen zulässt, sind die Einwirkungen bestehender oder zukünftiger 
Lärmimmissionen auf die Planung und die baulichen Nutzungen im Umfeld zunächst noch kein

112 
 
relevanter Faktor. Einzige Ausnahme bildet das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nut-
zung, für das Lärmpegelbereiche festgesetzt werden.  
Im Bereich der Grünflächen können überwiegend Verkehrslärmpegel von weniger als 55 dB(A) 
erreicht werden. Lediglich durch den Schienenverkehrslärm erfolgt eine höhere Beaufschlagung 
von bis zu 70 dB(A) in kleineren Teilbereichen. Bei der Entwicklung des Schulstandortes sind 
Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen.  
Es ist mit einer starken Abnahme von gewerblich verursachten Lärmemissionen zu rechnen. 
Die Flächen für künftige Freizeitaktivitäten werden so konzipiert, dass keine Beeinträchtigungen 
von empfindlichen Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen. Möglichen Freizeitlärm-
immissionen in den benachbarten Baufeldern kann durch eine entsprechende Konzeption der 
Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entsprechenden Lärmschutzes entgegengewirkt 
werden.  
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des 
Deutzer Hafens unter Berücksichtigung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen gemäß gut-
achterlicher Aussage insgesamt nicht entgegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Erst mit Umsetzung des Gesamtvorhabens ist die schalltechnische Situation im Plangebiet voll-
ständig zu beurteilen. Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebauli-
chen Konversion des Deutzer Hafens nicht entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der 
Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruk-
tur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im 
künftigen Quartier erheblich verbessert werden. 
Verkehrslärm 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin Verkehrslärmimmissionen aus dem Umfeld sowie durch ge-
bietsinterne Verkehre ein. Das Schallgutachten begutachtet diese bei Umsetzung des Gesamt-
vorhabens. Für die baulichen Strukturen liegen dabei die Inhalte des Integrierten Plans zu-
grunde. 
Die Immissionen durch den Straßenverkehrslärm bewegen sich insbesondere in den hafenbe-
ckenzugewandten Seiten des Deutzer Hafens unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. 
Lediglich im Umfeld der Planstraßen werden auch Werte von bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 60 
dB(A) nachts erreicht (Immissionshöhe 4 m). Die höchsten Belastungen bestehen im Bereich 
der Siegburger Straße sowie Am Schnellert, hier werden Pegel von bis zu 80 dB(A) tags sowie 
bis zu 70 dB(A) nachts erreicht. 
Die Belastungen durch Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke bewegen sich in größeren Tei-
len des Plangebiets unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Allerdings treten nahe der 
Bahnstrecke sowie am westlichen Rand des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 75 
dB(A), vereinzelt auch über 89 dB(A) tags sowie nachts auf. Im südlichen Abschnitt der Sieg-
burger Straße kommen Schienenverkehrslärmimmissionen der Straßenbahn hinzu. 
Die Belastungen durch Schifffahrtslärm liegen in größeren Bereichen unterhalb der Orientie-
rungswerte der DIN 18005. Lediglich am westlichen Rand des Plangebietes liegen die Beurtei-
lungspegel bei bis zu 60 db(A) tags sowie bis zu 55 dB(A) nachts. 
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Plangebietes überschritten.

113 
 
Innerhalb des Plangebietes resultieren aus den Einwirkungen des Verkehrslärms von außerhalb 
teilweise Beurteilungspegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts, bei denen 
bei dauerhafter Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 
werden kann. Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in 
den Genehmigungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird 
Wohnen in zu stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architekto-
nische Lösungen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu 
konzipieren, die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags 
sicherstellen.  
Gewerbelärm 
Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen 
vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im Süden. Für einzelne 
Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Die genaue Lage und die jeweiligen Nutzun-
gen stehen zurzeit noch nicht abschließend fest und werden bspw. durch Konzeptvergaben 
spezifiziert. Durch entsprechende Regelungen zum aktiven Schallschutz in den jeweiligen Be-
bauungsplänen wird sichergestellt, dass keine Immissionsschutzkonflikte entstehen. Das Lärm-
gutachten wird daher entsprechend fortgeschrieben.  
Mögliche künftige gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom künftigen Nut-
zungskonzept ab. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Quartierszentrums, das schalltechnisch 
ertüchtigt wird und das sowohl in Bezug auf die Betriebszeiten als auch in der Art der Nutzung 
angepasst wird. Entsprechende Maßgaben werden unter Berücksichtigung der künftigen Immis-
sionsempfindlichkeit der Umgebung im Bebauungsplan zu diesem Baufeld festgelegt.  
Ebenso zu berücksichtigen sind mögliche Lärmemissionen der geplanten Einzelhandelsnutzun-
gen und entsprechende Schallschutzmaßnahmen.  
Zur Beurteilung möglicher Emissionen der südlich des Deutzer Hafens gelegenen Firma 
Schütte wurden gutachterlich flächenbezogene Schallleistungen pro m² für GI-Gebiete über den 
gesamten Beurteilungszeitraum tags/nachts der TA Lärm für die gesamte Betriebsfläche auf 
eine relative Höhe von 8 m angesetzt. Auf dieser Basis wurden jeweils die maximalen über alle 
Geschosse berechneten Beurteilungspegel für die Nachtzeit vor den Fassaden der Plange-
bäude im Deutzer Hafen ermittelt. Unter dem angesetzten Worst-case-Szenario für die Emissio-
nen werden die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm für Wohn- bzw. Mischgebiete zur 
Nachtzeit unterschritten.  
Zudem hat die Fa. Schütte in wesentlich kürzerem Abstand bereits im Bestand Immissionsorte 
mit zur künftigen Nutzung im Plangebiet vergleichbaren Immissionsempfindlichkeiten, so dass 
das angesetzte Worst-case-Szenario eine starke Überzeichnung der tatsächlichen Immissions-
situation im Plangebiet wiedergibt. Daher ist sicher davon auszugehen, dass die Richtwerte der 
TA Lärm zur Tag- und Nachtzeit im Plangebiet nicht überschritten werden. 
Zusätzlich wurde das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller 
Bauflächen untersucht, die südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umge-
setzt sind. Diese wurden ebenfalls mit konservativen Planwerten für flächenbezogene Schall-
leistungspegel belegt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Plangebiet untersucht. Im Er-
gebnis ergeben sich keine Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm tags. Zur Nachtzeit 
wird eine Überschreitung von bis zu 2 dB für Urbane Gebiete im künftigen Baufeld 10a prognos-
tiziert. Nach heutigem Stand der Planung sind hier jedoch keine Wohnnutzungen vorgesehen, 
daher ist kein immissionsschutzrechtlicher Konflikt zu erwarten.

114 
 
Freizeitlärm 
Vorgesehen ist eine Nutzung der Holzhalle (‘Halle Steil’) als sportliche Vielzweckfläche, Sport-
flächen wie Bolzplatz und Beachvolleyballfeld im südöstlichen Bereich des Parks III, die Ent-
wicklung eines Freibades im Hafenbecken, eine Eventfläche und evtl. temporäre Gastronomie 
auf dem Hafenbecken, eine Platzfläche sowie Wasserspiele und Sitzstufen im Bereich der 
Überbauung des Hafenbeckens. Da diese Nutzungen für die Allgemeinheit und nicht für Sport-
vereine vorgesehen sind, wird eine Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass NRW durchgeführt. 
Eine konkrete Nutzungs- und Betriebskonzeption für die Flächen mit Freizeitnutzungen liegt bis-
her nicht vor. Gemäß ADU cologne (2021) können bei Gesamtumsetzung der Planung die Be-
urteilungspegel in den Baufeldern tags außerhalb der Ruhezeiten mit bis zu 55 dB(a) unterhalb 
der Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete liegen, die entsprechenden Nut-
zungen wären damit innerhalb dieser Zeiten unter Freizeitlärmgesichtspunkten grundsätzlich 
zulässig.  
Innerhalb der Ruhezeiten wird unter den bisher getroffenen Annahmen – flächenbezogene 
Schallleistung für die Holzhalle sowie für Freibad und Hafenbecken – eine Überschreitung von 
bis zu 5 dB in den an die Freizeitnutzungen angrenzenden Baufeldern erwartet. Dies ist bei der 
Auslegung des Schallschutzes in den folgenden Bebauungsplänen für diese Baufelder zu be-
rücksichtigen. 
Eine Nutzung zur Nachtzeit ist unter Lärmgesichtspunkten bei den bisherigen Annahmen nicht 
realisierbar. Unter Berücksichtigung eines konkreten Nutzungs- und Betriebskonzeptes ist dies 
in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren im Detail zu prüfen, u.a. auch Möglichkeiten ei-
ner Verschiebung der Nachtzeit im Sinne der Ziffer 3.4 des Freizeitlärmerlasses NRW.  
Das Schwimmbad im Hafenbecken ist unter Berücksichtigung der avisierten angrenzenden Nut-
zungen genehmigungsfähig. Die Emissionen von Freibädern bzw. Schwimmbadanlagen wer-
den insbesondere durch die menschliche Stimme erzeugt und damit bestimmt. Die rein techni-
schen Geräuschemissionen der Anlagen sind dabei nicht pegelbestimmend. Gemäß des Lärm-
schutzgutachtens können Außenpegel bis max. 55 dB(A) an den gegenüberliegenden Fassa-
den entstehen. Es ist zu erwarten, dass vor den Fassaden der im Plangebiet geplanten Woh-
nungen im WA, bzw. MI die Beurteilungspegel tags außerhalb der Ruhezeit unter den Richtwer-
ten für allgemeine Wohngebiete, bzw. Mischgebiete liegen werden. Innerhalb der Ruhezeiten ist 
eine Überschreitung von bis zu 5 dB zu erwarten, so dass Maßnahmen notwendig werden. Eine 
Nutzung zur Nachtzeit ist aufgrund der gegenüber der Tagzeit um 15 dB niedrigeren Richtwer-
ten nicht realisierbar. Die Maßgaben des Freizeitlärmerlasses können insgesamt eingehalten 
werden, auch die Vorgaben für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) werden 
eingehalten. Eine detaillierte Prüfung unter Hinzuziehung einer detaillierten Nutzungs- und Be-
triebskonzeption mit Regelungen zu Öffnungszeiten und eine konkrete Abstimmung mit den 
künftigen angrenzenden Nutzungen, erfolgt in den weiteren Planungsschritten und Genehmi-
gungsverfahren.  
Schallschutzmaßnahmen  
In den jeweiligen Bebauungsplänen zu den Baufeldern erfolgen unter Berücksichtigung der er-
mittelten maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festset-
zungen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen.  
Insbesondere in den Bereichen mit Beurteilungspegeln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags 
und über 60 dB(A) nachts sind besondere Vorkehrungen zu treffen. So sind an allen Aufent-

115 
 
haltsraumfenstern und -fenstertüren Maßnahmen wie verglaste Balkone und sogenannte Prall-
scheiben vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Grundrissgestaltung zur Sicherstellung einer be-
ruhigten lärmabgewandten Seite pro Wohnung vorzusehen. Zudem sind bei Außenwohnberei-
chen ab einem Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags Maßnahmen vorzusehen, mit denen dieser 
Pegelwert auf Balkonen, Loggien eingehalten werden kann. Mit diesen Maßnahmen kann eine 
Eignung für Wohnnutzungen sichergestellt werden. Können gesunde Wohnverhältnisse nicht 
sichergestellt werden, ist in den folgenden Teilbebauungsplänen, für diese Bereiche Wohnen 
auszuschließen. 
Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Südbrücke sowie auch im sonsti-
gen im Plangebiet sind gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt (siehe oben). Lärmschutz-
wände sind aufgrund des hohen Platzbedarfs auszuschließen. 
11.5.12.2 Altlasten 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen und Be-
wertungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020). Diese 
Untersuchungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in welchem Umfang Belas-
tungen des Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeuntersuchungen wurden von 
Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Als technische Verfahren kamen Rammson-
dierungen, Bodenluftmessungen, Absaugversuche, Grundwassermessungen und chemische 
Bodenanalysen zum Einsatz.  
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Altlasten beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).  
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflä-
chigen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Untersuchungsgebiet be-
finden sich mehrere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 
BBodSchG im Altlastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssystem „Altlasten und 
schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln eingetragen sind.  
Aktuell befinden sich im Plangebiet folgende Eintragungen im Kataster über Altlasten und alt-
lastverdächtige Flächen (gem. § 2 BBodSchG): 
Es sind 20 Altstandorte verzeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich genannt, d.h. 
dass bei derzeitiger Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die 
Schutzgüter vorliegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flächen 
wurde eine Gefährdung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort ist als 
Verdachtsfläche verzeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig. 
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen; eine davon ist als Verdachtsfläche 
verzeichnet und für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewertung vor. Sie sind 
lediglich nachrichtlich im FIS AlBo verzeichnet.  
Im Plangebiet befindet sich weiterhin eine stoffliche Bodenveränderung, die durch Bodenaus-
kofferung saniert wurde. 
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) einge-
tragen.

116 
 
Vor dem Hintergrund dieser potenziellen Bodenbelastungen wurde das Plangebiet gutachterlich 
untersucht. Die Untersuchungen von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) unterteilen das 
Plangebiet dafür in die Teilflächen 1 bis 13 (siehe Abbildung 2). 
 
 
Abbildung 2:  Teilflächen der Bodenuntersuchungen 
Quelle: Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020)  
Die Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes eine dem innerstädtischen Großraum 
Köln vergleichbare Belastungssituation (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). 
Im Ergebnis liegen damit in großen Bereichen des Plangebietes unauffällige Schadstoffgehalte 
vor. Von den untersuchten 13 Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 Flächen 
wurde ein weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. Es handelt sich um 
die Teilflächen 4, 5, 7 und 8b, bei denen Bodenverunreinigungen bis z.T. in den Grundwasser-
schwankungsbereich oder stellenweise im Grundwasserkörper (Fläche 5 und 7) ermittelt wur-
den. Die Verunreinigungen bestehen aus Chlorparaffinen (Fläche 4), MKW und Benzol (Fläche 
5), PAK und MKW (Fläche 7) sowie ebenfalls MKW (Fläche 8b).  
Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnissen mit 
vollflächiger Versieglung und teilweise offenen Gewerbeflächen in Großteilen des Plangebietes 
nicht erkennbar. 
In den Teilflächen 4 und 8b liegen Gefährdungen für das Schutzgut Grundwasser vor, die kriti-
schen Befunde reichen in diesen Bereichen bis in den Grundwasserschwankungsbereiche. Ein 
Grundwasserschaden konnte für die Fläche 8b ausgeschlossen werden. In den Teilflächen 5 
und 7 sind die entsprechenden Belastungen bereits im Grundwasser nachgewiesen.  
Sanierungskonzepte liegen bisher für keine der Flächen vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer nahezu vollflächigen Versiegelung des Plange-
biets auszugehen. Leckagen, Handhabungsverluste oder unsachgemäßer Umgang mit Gefahr-
stoffen könnten zu weiteren Bodenbelastungen führen. Eine Gefährdung des Schutzgutes

117 
 
Mensch ist bei der möglichen gewerblichen Nutzung nicht zu erwarten. Der festgestellte Sanie-
rungsbedarf hat auch in der Nullvariante Gültigkeit. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die 4 Flächen mit weiterem Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf liegen alle zumindest 
teilweise im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur.  
Beim Transferpfad Bodenluft → Mensch besteht im Plangebiet kein Handlungsbedarf.  
Im Bereich der Teilflächen 1 bis 4, 6 und 7 sowie 10 bis 13 erfolgt eine nahezu vollständige Ver-
siegelung, die auch die geplanten Promenaden und Plätze (Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung) umfasst. Ebenso werden die Flächen in der Teilfläche 9 (Straßenverkehrs-
flächen) vollständig versiegelt. Ein Direktkontakt Boden → Mensch ist damit zukünftig in den 
überwiegenden Flächenanteilen ausgeschlossen. In verbleibenden kleinräumigen, unversiegel-
ten Bereichen (bspw. Grünstreifen und Beete, Baumscheiben) sind hinsichtlich der Wirkungs-
pfade Boden → Mensch sowie Boden → Grundwasser potenziell vorhandene und im Zuge der 
Baumaßnamen potenziell verbleibende Kontaminationen zu beachten und ggf. ein Bodenaus-
tausch vorzusehen. 
Vor dem Hintergrund des Transferpfad Boden → Grundwasser sind die geplanten Nutzungen 
im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur grundsätzlich möglich. In den Teilflä-
chen 4 und 7 soll eine vollständige Versiegelung der Flächen stattfinden, so dass künftig keine 
weitere Schadstoffmobilisierung durch Sickerwasser erfolgen kann. Dies umfasst auch die Ver-
kehrsflächen sowie die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, die im Teilplan Infra-
struktur festgesetzt werden. Ob diese Versiegelung ausreicht, müssen die Sanierungsuntersu-
chungen zeigen. Nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen mit einem konkreten Nutzungskon-
zept ist hier zu prüfen, ob eine kleinräumige Sanierung erforderlich und möglich ist. Das Gut-
achten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist hier einen Bereich mit Sanierungs- bzw. 
Sicherungsbedarf aus. In Fläche 7 sind weitere eingrenzende Geländeuntersuchungen erfor-
derlich. Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weisen daher einen Bereich mit Untersuchungs-
bedarf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. 
Im Plangebiet ist die Entwicklung von Grünflächen vorgesehen. Für den Bereich des Parks I in 
Teilfläche 5 liegen Hinweise auf lokale und noch einzugrenzende Bodenbelastungen vor, das 
Gutachten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist einen Bereich mit Untersuchungsbe-
darf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. In den vorgesehenen Parkbereichen wäre da-
her ein direkter Kontakt Boden → Mensch möglich. Daher sind – unbeschadet der noch ausste-
henden Untersuchungen im Rahmen der Vorhabenrealisierung – ein zumindest oberflächenna-
her Bodenaustausch oder eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bo-
denaustausches entscheidet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanie-
rungskonzepte. Ggf. sind weitere Sanierungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich, 
die aber die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus sind 
in Abhängigkeit von verbleibenden Restbelastungen Sicherungsmaßnahmen gegen Sickerwas-
sereintrag in das Grundwasser durchzuführen.  
Im Bereich des Parks II in Fläche 5 liegen unauffällige Bodenbefunde vor. 
Im in Fläche 8b gelegenen Park III sind ebenfalls ein oberflächennaher Bodenaustausch oder 
eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bodenaustausches entscheidet 
auch hier das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanierungskonzepte im 
Zuge der Ausführungsplanung, um die geplanten Nutzungen als Schule und Spielplatz sicher-
stellen zu können.

118 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des 
Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft. U. a. 
wurden neue Grundwassermessstellen in Fläche 7 eingerichtet. Nach Abschluss der noch aus-
stehenden Gefährdungsabschätzungen werden gutachterliche Empfehlungen zur weiteren Vor-
gehensweise ausgearbeitet. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung nach § 13 BBodSchG 
werden Sanierungskonzepte für die Flächen 4, 5, 7 und 8b erarbeitet. 
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefährdung 
von den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und Grundwasser 
abgeleitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die Zuordnungswerte der 
LAGA berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolgt im Bebauungsplan. 
Bei Durchführung der Baumaßnahmen kann baubedingt ein direkter Kontakt zwischen Mensch 
und Kontaminationsbereichen nicht ausgeschlossen werden, so dass für Teilbereiche neben 
der für Baustellen üblichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ergänzende Vorschriften zu 
beachten sind (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). In den Bebauungsplan sind hierzu ent-
sprechende Hinweise aufzunehmen. Sämtliche Bodenarbeiten sind von geeigneten Fachgut-
achtern zu überwachen. Die Überwachungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. 
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen und den 
Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbringung unbelasteten 
Bodenmaterials erforderlich. Dies betrifft den Park I sowie Park III. 
Bewertung  
Die Untersuchung des Plangebiets hat nach Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) mehrheitlich 
unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten 
Nutzung unbedenklich sind. Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hin-
sichtlich des Schutzgutes Grundwasser in den Teilflächen 4, 5 und 7 festgestellt.  
Ein Großteil der vorhandenen Belastungen wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenom-
men sowie sach- und fachgerecht entsorgt. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach ab-
schließender Festlegung der Rahmenbedingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu 
spezifizieren, insbesondere hinsichtlich tolerierbarer Restbelastungen.  
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den Flächen 4, 5, 7 und 8b werden einzelfall-
bezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → Mensch 
durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. In diesen unversiegelten Bereichen ist zudem 
beim Verbleib von Restbelastungen im Untergrund unter Umständen eine kontrollierte Fassung 
des Niederschlagswassers einzurichten. Die weiteren Untersuchungen müssen auch zeigen, ob 
und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. 
Bei Umsetzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung 
des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Gegen die Umnut-
zung bestehen somit gutachterlich keine Bedenken.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben

119 
 
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder insge-
samt unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, einer Gefah-
renermittlung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen als gering er-
achtet.  
Für die geplanten Nutzungen sind nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen und Nutzungs-
konzepte genauere Sanierungsuntersuchungen und -konzeptionen erforderlich, die mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen sind. Dementsprechend weist das Gutachten 
von Dr. Tillmanns & Partner GmbH auch in den künftigen Baufeldern stellenweise Bereiche mit 
Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf aus (Flächen 4, 5 und 7). Die künftigen Baufelder werden 
jedoch ausnahmslos mit Tiefgaragen angelegt. Daher ist davon auszugehen, dass bestehende 
Bodenkontaminationen im Zuge der Entwicklung der Baukörper vollständig beseitigt und fach-
gerecht entsorgt werden. Auf den Wohnbaugrundstücken bestehen künftig keine Außenflächen 
mit Bodenanschluss mehr. 
11.5.12.3 Erschütterungen  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Basis der Beschreibungen ist Gutachten von ADU cologne (Stand September 2020). In beste-
henden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Südwestgrenze des Plange-
biets wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauermessung die Erschütterungs-
immissionen der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf Grundlage der Messungen fanden Bewer-
tungen hinsichtlich möglicher Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß 
DIN 4150 Teil 2 sowie Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt. 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Erschütterungen beziehen sich stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der Deut-
schen Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen.  
Auswirkungen der Straßenbahn (KVB-Linie 7 in der Siegburger Straße) auf das Plangebiet sind 
nicht zu erwarten, da der Abstand der Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß 
VDI-Richtlinie 3837 liegt, die Trasse jedoch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurven-
frei verläuft (ADU Cologne 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Bestand. 
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung der ge-
werblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reaktivierung der 
Güterbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütterungspotenzial. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse ausge-
henden Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Men-
schen in Gebäuden für Gewerbegebiete (hier GE BF Ost 04) nicht überschritten werden. Somit 
liegen derzeit keine erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen vor. Weiter ist gemäß 
DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu rechnen, da 
auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden.

120 
 
Das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nutzung in der Fläche für Gemeinbedarf ist 
noch weiter von den Gleisanlagen entfernt. Daher sind auch hier keine Einwirkungen durch Er-
schütterungen zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum derzeiti-
gen Kenntnisstand nicht erforderlich. 
Bewertung 
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf ge-
plante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungs-
immissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine er-
heblichen Belastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass nicht mit schädlichen Umweltein-
wirkungen auf mögliche Gebäude selbst oder auf Menschen infolge von Erschütterungsimmissi-
onen aus dem Schienenverkehr zu rechnen ist.

121 
 
11.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawan-
delfolgen) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen der sonstigen Umweltbelange und Risiken beziehen sich stets auf 
die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige 
Baufelder). 
Das Plangebiet befindet sich zu weiten Teilen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Bereits 
bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 wird bei derzeitigem 
Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet. Nähere Angaben enthält das Ka-
pitel 11.5.5.1.   
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereignisse. Die 
Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend 
als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung vor.  
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor allem im 
südlichen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. In Teil-
bereichen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.  
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebie-
tes erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut GmbH 2020A) 
durch Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV 
bewertet. Nach vorliegenden Untersuchungen werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr 
deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus. 
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass Nordrhein-
Westfalen. 
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von rele-
vanten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 11.5.19). Der Bereich zwischen den Rhein-Kilome-
tern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, in-
clusive einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne der ADN (ZKR 2017).  
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung im 
Hochwasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche können zu-
sätzliche Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolumen und das Hoch-
wasserrisiko haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter einen entsprechenden Ge-
nehmigungsvorbehalt aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet.  
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der Planung. 
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berücksichti-
gen. 
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für die All-
gemeinbevölkerung ausgehen. 
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansiedeln, die 
nach den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind.

122 
 
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und ange-
messener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfall-
rechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten. 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen ange-
fahren werden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Erhalt des 
Retentionsraumvolumens (siehe Kapitel 11.5.5.1) sowie eine Evakuierung des Gebietes im 
Hochwasserfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.  
Die Anzahl der Starkregentage nimmt in den nächsten Jahren (2021 – 2050) um 1 bis 5 Tage 
im Jahr zu (LANUV 2021b). Die Straßengradienten sind so konzipiert, dass bei entsprechenden 
Regenereignissen keine Schäden an den benachbarten Gebäuden entstehen können. Parks 
und Plätze werden so modelliert, dass sie bei Starkregenereignissen die Funktion von Notwas-
serwegen in Richtungen Hafenbecken und / oder Rhein übernehmen können.  
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im anste-
henden Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgänger und ande-
ren Kampfmittel nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkehrungsmaßnahmen zum 
Schutz des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.  
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder deutlich un-
ter-schritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne 
Einschränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch Misch- und Wohnbebauung 
zulässig. 
Das geplante Umspannwerk wird in einem mehrgeschossigen Gebäude errichtet. Bei Um-
spannwerken, die sich innerhalb von Gebäuden befinden, sind im Außenbereich keine nen-
nenswerten elektrischen Felder zu erwarten (EM-Institut GmbH 2020B). Zur Bewertung auftre-
tender Magnetfelder wurden Messungen an zwei vergleichbaren, im Stadtgebiet von Köln be-
reits in Betrieb befindlichen Umspannwerken durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der 
nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magnetische Felder 
bereits in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerksgebäude sehr deutlich unterschritten wird. 
Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne Einschränkun-
gen möglich, die Errichtung von Wohngebäuden wäre grundsätzlich zulässig. Die Vorsorge-
empfehlungen der Stadt Köln (1 μT) werden ebenfalls bereits in unmittelbarer Nähe des Gebäu-
des eingehalten. 
Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfernung 
von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der 100 
m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. Der Bebauungsplan sieht 
hier keine Wohngebiete, Ingenieurbauwerke oder Tanklager vor, so dass die Liegestelle nach 
wie vor nutzbar ist und davon keine Gefährdungen des Plangebietes ausgehen.  
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, 
wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken 
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch 
Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausge-
zeichnet ist.

123 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die gesetzlich 
vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefahren durch 
Bombenblindgänger/ Kampfmittel zu vermeiden.  
Bewertung 
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte des Bebauungsplans berücksichtigen die Lage des 
Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Retenti-
onsvolumen werden vermieden.  
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht. 
Ein Störfallrisiko besteht nicht.  
Es werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignissen getroffen.  
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken 
bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
11.5.12.5 Besonnung / Belichtung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar Energie-
technik GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden Ausarbeitungen 
bildet. Zunächst auf Basis des Masterplans von Cobe wurden die Parameter solare Einstrah-
lung, Besonnungsstunden sowie Tagelichtqualität nach DIN 5034 untersucht und Optimierungs-
vorschläge ausgearbeitet. Diese sind in eine Überarbeitung des Masterplans eingeflossen, aus 
dem der Integrierte Plan entwickelt wurde, der wiederum Basis für den Bebauungsplan ist. 
Die Bestandsbeschreibungen zu Besonnung und Belichtung beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- oder Indust-
rieflächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer starken Besonnung der 
Freiflächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den Freiflächen nur in den der 
Sonne abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.  
Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung aufweist und nicht als Aufenthalts- und Erholungs-
raum dient, sind die Faktoren solare Einstrahlung, Besonnung und Tageslichtqualität / Belich-
tung bei der derzeitigen gewerblichen Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund 
der eingehaltenen Abstandsflächen kann von der Einhaltung gesunder Arbeitsverhältnisse in 
Bezug auf die Belichtungssituation ausgegangen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsituation be-
stehen bleiben. Bei zusätzlichen Gewerbebauten, die nach § 34 BauGB genehmigungsfähig 
wären, würde der Verschattungsgrad der Umgebung voraussichtlich zunehmen. 
Über das Bauordnungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhältnisse sicher-
zustellen.

124 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur setzt u. a. die künftigen Freiraumbe-
reiche (Grünflächen, Promenaden und Plätze), die öffentlichen Verkehrsfläche des Deutzer Ha-
fens sowie Gewerbegebiet und Flächen für Gemeinbedarf (Schule) fest. Dafür wurden in einer 
Studie die Einstrahlung und die Besonnung dieser Freiräume untersucht (Transsolar Energie-
technik GmbH 2020). Das Gutachten geht von einer Gesamtumsetzung des Vorhabens aus, so 
dass bereits die künftige Verschattungswirkung geplanter Baukörper berücksichtigt wurde.  
Als Indikator für eine gute Aufenthaltsqualität in den Freiräumen wird die jährliche solare Ein-
strahlungssumme herangezogen. Unterhalb einer jährlichen Einstrahlungssumme von 
400 kWh / m² sind die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt. Bei Umsetzung des Vorhabens ist 
eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung im Aufenthaltsbereich zu erwarten. Die öffentli-
chen Plätze sowie der östliche Boulevard entlang des Hafenbeckens erhalten viel Sonne. Teile 
des westlichen Boulevards werden hingegen künftig bei Umsetzung des Gesamtvorhabens 
durch die angrenzenden Gebäude verschattet.  
Die öffentlichen Grünflächen, vor allem der Park III, weisen in Teilbereichen eine hohe jährliche 
solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare Einstrahlungssumme jedoch 
auch hier durch die geplanten Gebäudekörper reduziert. 
Eine Berechnung der Besonnung in den Aufenthaltsbereichen / Freiräumen erfolgte für den 21. 
März (Tag- und Nachtgleiche, gemäß DIN 5034). Dabei zeigte sich zum einen ein Vorteil für die 
Promenade an der Nord-Ost-Flanke des Hafens gegenüber der verschatteten Süd-West-
Flanke. Zugleich wird aber auch die gute Lage der zentralen Plätze und Freiräume links und 
rechts des Hafenbeckens deutlich. Hinsichtlich der Besonnung sind einige dieser Bereiche be-
sonders für öffentliche Aufenthaltsräume wie bspw. Cafés, Spielplätze, Parkanlagen geeignet, 
da die Anzahl der Sonnenstunden pro Tag hier dem Zielwert entspricht (durchgezogene lila Li-
nien in Abbildung 4). Die gestrichelte lila Linie zeigt beispielhaft einen Bereich, bei dem diese 
Funktionen am untersuchten Zeitpunkt aufgrund stärkerer Verschattung nur eingeschränkt mög-
lich sind. 
Auf Basis der Darstellungen des Integrierten Plans fand eine Überprüfung der Besonnung der 
geplanten Schule sowie der geplanten Gebäude im GE BF Ost 04 hinsichtlich der „Selbstver-
schattung“ durch angrenzende geplante Gebäude statt. Die nordwestlich und nordöstlich orien-
tierten Fassaden des Schulgebäudes sowie insbesondere die unteren Geschoße der Innenhöfe 
des Schulgebäudes konnten dabei die Besonnungskriterien gemäß DIN 5034 (Besonnung 17. 
Januar sowie 21. März) nicht erfüllen. Geprüft wurde auch der Tageslichtquotient, der insbeson-
dere im Gebäudeinneren nicht eingehalten werden konnte. 
Der Prüfung zugrunde lagen dabei die Kubaturen des Integrierten Plans. Im weiteren Planver-
fahren (Architektur) für das Schulgebäude sind daher planerische Minderungsmöglichkeiten zu 
berücksichtigen, wie etwa eine angepasste Grundrissgestaltung des Schulgebäudes, gestalteri-
sche Regelungen zu Fassaden und Fenstern sowie technische Lösungen. Entsprechende Re-
gelungen werden im Baugenehmigungsverfahren getroffen, so dass eine ausreichende Beson-
nung und Belichtung sichergestellt werden können.  
Beeinträchtigungen der Besonnung der Bestandsgebäude in der Umgebung sind bei Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten.

125 
 
 
Abbildung 3:  Solare Einstrahlung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020 
 
Abbildung 4:  Besonnung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020

126 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen orientiert sich an den Aspekten Einstrahlung 
und Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Besonnung werden durch 
Baumpflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme Aufenthaltsbedingungen 
gerade in den Sommermonaten hergestellt.  
Bewertung 
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Be-
reichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthalts-
bedingungen im öffentlichen Raum. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Im weiteren Planverfahren für die einzelnen Baufelder ist im Detail zu prüfen, ob es für beste-
hende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden zu einer Verschlechterung der 
Besonnung und der Tageslichtqualität kommen kann. Ist eine mittlere bis hohe Besonnung (Be-
sonnung länger als 3 bzw. 4 Stunden) sichergestellt, sind keine weiteren Maßnahmen erforder-
lich. Ist die Besonnung nur noch gering (Besonnung unter 1,5 Stunden), ist zur Vorbereitung ei-
ner Einzelfallentscheidung dann eine Prüfung der konkreten Grundrisssituation der betroffenen 
Bestandsbebauung erforderlich. Gegebenenfalls ist daraufhin die Planbebauung anzupassen.  
Um die Kriterien der Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu erfüllen, sind Grundrisse 
und Raumtiefen so anzupassen, dass mindestens ein (Wohnraum-)Fenster an einer besonnten 
Fassade liegt („durchgesteckte Wohnungen“). Insbesondere in den unteren Geschossen sind 
ggf. andere Nutzungen vorzusehen oder zu gewährleisten. Auch die Blockinnenbereiche sind 
hinsichtlich ihrer Nutzungen zu prüfen. Bei Sicherstellung einer Besonnung von länger als 3 
Stunden sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich: Liegt die Besonnungsdauer unterhalb 
von 1,5 Stunden, sind planerische Minderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. In Einzelfällen 
kann ergänzend eine Betrachtung der Belichtungssituation innerhalb von Plangebäuden vorge-
nommen werden. 
In den nachfolgenden Planverfahren für die Baufelder werden diese Belange auf Basis der ein-
schlägigen Normen eingehend geprüft.  
11.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den Hafenaus-
bau an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde zwischen 1904 und 
1907 zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste Mühle ihren Betrieb auf (Busch-
mann et al. 2021).  
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb des Plan-
gebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische Bau-
werke und Strukturen.

127 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landesplanung 
„Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturlandschaftsbereich der 
Regionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertgebendes Merkmal ist hier der 
Deutzer Hafen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regio-
nalplanung wird eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung beschrieben, insbesondere „das 
Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von histo-
rischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).  
Die Drehbrücke von 1907 / 1908 ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW 
und in der Denkmalliste der Stadt Köln unter der Nr. 4 gelistet. Die Gebäudekomplexe von Au-
ermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der Denkmalliste (Nummer 8802) ein-
getragen. 
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken mit: 
Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die 
eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist. Im Plangebiet bestehen weitere Gebäude, 
die nicht denkmalgeschützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um Ge-
bäude, die für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Produktions-, Lager- 
und Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denkmalwert. Diese Ge-
bäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen.  
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum 
das Plangebiet. 
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie Grünanlagen und Sportflächen in der Denk-
malliste als Gartendenkmal geführt (Nummer 523). Der Denkmalwert beruht auf der in den 
1920er Jahre nach Plänen von Schumacher und Encke erfolgten Rheinufergestaltung im Zuge 
der Planung eines Gesamtgrünsystems für Köln. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war und zwischen 1861 und 1863 
durch den Umbau einer von 1855 stammenden Lünette entstand. Ende der 1950er Jahre er-
folgte ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. Mauerreste der zum Fort zugehörigen 
Kaponniere befinden sich im Keller eines Unternehmensgebäudes und sind nicht öffentlich zu-
gänglich (LVR 2021c).  
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmäler Nr. 
461, 462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt nördlich der Süd-
brücke, die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmalschutz steht die histori-
sche Uferlandschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll und Köln-Deutz, die durch um-
fangreiche historische Uferbefestigungen des 15. Jahrhunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahr-
hunderts n. Chr. (und jünger) tiefgründig gestaltet ist. Unterhalb des Grundwasserspiegels und 
unter der Wasserbedeckung durch den Rhein sind die umfangreichen hölzernen Bauteile der 
Uferbefestigungen vorzüglich erhalten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensivierung 
der bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträchtigung der denk-
malgeschützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Dies wäre im Einzel-
fall im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen, sodass erhebliche Beein-
trächtigungen ausgeschlossen werden können.

128 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die denkmalgeschützten sowie die denkmalwerten Gebäude und Anlagen werden weitgehend 
in die künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des 
Denkmalschutzes ermöglicht wird. Lediglich im Bereich der Mühlenfuge / Platz 6 ist aus städte-
baulichen Gründen ein Teilabbruch der Mühlen geplant und mit dem Landschaftsverband 
Rheinland und dem Stadtkonservator abgestimmt. 
Die Krananlage im Bereich des künftigen Parks I soll erhalten werden, ebenso die Krananlagen 
EK 1 und EK 2 am Hafenbecken.  
Aufgrund der Anforderungen an die Hochwassersicherheit, dem mit dem Integrierten Plan fest-
gelegten System der Sockelkanten und den Anforderungen u.a. der Barrierefreiheit ist eine 
durchgehende Erhaltung der Gleisanlagen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge 
von Erlaubnisverfahren die Überdeckung von Gleisen möglich. Da die Sichtbarkeit der Gleise in 
nicht überdeckten Bereichen nicht die Anforderungen an den öffentlichen Raum einschränken 
darf, können die Gleise hier in die Oberflächen eingearbeitet werden. 
Im Bereich des Hafenbeckens ist ein Neubau von Brücken erforderlich, um die Erschließbarkeit 
des Gesamtareals sicherzustellen. Darüber hinaus sind Nutzungen am und auf dem Wasser ge-
plant. Mit diesen baulichen und anderen Anlagen wird jedoch nur punktuell in den denkmalwer-
ten Bestand des Hafenbeckens eingegriffen.  
Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Südbrücke sind durch die Umsetzung des Bebau-
ungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten. 
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsentwicklung 
werden bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur weitgehend 
berücksichtigt, insbesondere durch den Erhalt der prägenden Strukturen des Hafengebietes 
und deren Integration in die künftigen Nutzungen. Teilweise finden durch die Planungen Über-
prägungen der Hafenstrukturen statt. Dies umfasst die Schaffung von Überquerungen (zwei 
Brücken) sowie von Zugängen zu den Wasserflächen (Schwimmpontons), die Überbauung von 
Teilflächen des Wasserbeckens sowie die Anlage eines Schwimmbades und von Bootsanle-
gern. Diese Überprägungen werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da der Gesamtcha-
rakter des Deutzer Hafens weiterhin ablesbar bleibt. 
Das Bodendenkmal ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) ist innerhalb des Plangebietes bereits großflächig 
mit Gebäude und Straßen überbaut. Insoweit sind weitere Beeinträchtigungen des Bodendenk-
mals nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. 
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-Schütte-Allee 
sowie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die denkmalgeschützten und denkmalwerten Bausteine des Deutzer Hafens (Baudenkmäler, 
Bodendenkmal, Gartendenkmal) werden als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan 
übernommen. Damit ist die Erhaltung dieser prägenden Kultur- und Sachgüter planungsrecht-
lich gesichert. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonversator 
und dem Landschaftsverband Rheinland abzustimmen. 
Bei Baumaßnahmen im Bereich des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) wird eine archäolo-
gische Baubegleitung empfohlen, um eine denkmalgerechte Ausführung möglicher Baumaß-
nahmen gewährleisten zu können.

129 
 
Bewertung 
Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und Integration erhaltenswerter Ge-
bäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die Auswirkung der Planung auf das Schutz-
gut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der er-
haltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssitu-
ation und der Nullvariante positiv hervorzuheben. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Belange des Denkmalschutzes fließen bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung 
des Hafenareals in angemessenem Umfang ein und werden mit dem Stadtkonservator abge-
stimmt. So werden die weiteren denkmalgeschützten und denkmalwerten Gebäude und Struk-
turen, wie die Mühlengebäude, in den Teil-Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder in 
künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des Denkmal-
schutzes ermöglicht wird. 
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) sind nicht sehr wahr-
scheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Es werden Maßnahmen zur Minderung 
von Eingriffen geplant, zudem wird eine archäologische Baubegleitung empfohlen. 
Das Gebäude des Veranstaltungszentrums ‚Essigfabrik’ bleibt als sonstiges Sachgut auch künf-
tig erhalten. Die übrigen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude werden hingegen abge-
rissen und durch einen neuen Gebäudebestand ersetzt. 
11.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),  
 sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7e BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmigungen 
nach BImSchG, die auch Gerüche und Licht sowie Wärme emittieren können. Ein Betrieb der 
Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik wird vorausgesetzt, sodass davon ausgegan-
gen wird, dass im Plangebiet und in seinem Umfeld gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
bestehen. Hinweise auf Emissionen von elektromagnetischen Feldern enthält Kapitel 0. 
Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im derzeitigen Zustand vorauszuset-
zen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften davon 
auszugehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- 
und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen, auch wenn die 
Nutzung des Plangebietes ggf. intensiviert wird. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die emittierenden Betriebe im Plangebiet werden bis auf eine Ausnahme aufgegeben oder ver-
lagert. Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb genommen werden können, wenn 
der noch bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben und vollständig abge-
rissen wurde.

130 
 
Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umsetzung 
der Planung weder bei isolierter Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur noch bei Betrachtung der Gesamtplanung einhergehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender Planungen 
sicherzustellen. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt.  
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Re-
genwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der 
Hafenpromenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das 
Hafenbecken. Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraße wird in einer hochwas-
serangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende 
Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, 
die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegen-
stehen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Der künftige Verzicht auf die Ansiedlung von Industriebetrieben reduziert die entsprechenden 
Emissionen (insbesondere Gerüche, Strahlung und Wärme). Für die vorgesehenen Gewerbe-
betriebe ist sicherzustellen, dass entsprechende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse im gesamten Quartier nicht entgegenstehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen für das Gesamtvorhaben wird auf der Ebene nachfol-
gender Planungen sichergestellt. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt. 
Das belastete Niederschlagswasser sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in 
einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den 
bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg ange-
schlossen. 
11.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7f BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter Nutzung 
von Energie liegen für den Bestand nicht vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. Neue Ge-
bäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten.

131 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Bei Errichtung neuer Gebäude (insbesondere in GE BF Ost 04 und Schule) sind die einschlägi-
gen Standards des Gebäudeenergiegesetzes zu berücksichtigen, das Anforderungen an die 
energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden 
stellt. Gegenüber den Bestandsgebäuden ist von einer deutlich höheren Energieeffizienz auszu-
gehen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Ent-
wicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um eine 
möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträ-
gern zu optimieren. Das Konzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und lang-
fristiger Klimaneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet 
an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer kli-
maverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen.  
Mögliche Auswirkungen der Machbarkeitsstudie auf zeichnerische oder textliche Festsetzungen 
der Teil-Bebauungspläne für die Baufelder werden nach Vorliegen der Studie in den jeweiligen 
Bauleitplanverfahren geprüft. 
11.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des  
 Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Al-
lee kleinflächig innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) 
und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft hier 
entlang der westlichen Straßenbegrenzungslinie. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sind 
mehrere Verbote in Kraft, die eine Beeinträchtigung seiner Funktion verhindern sollen. Darunter 
fallen etwa insbesondere die Entnahme, Beschädigung oder negative Beeinträchtigung des 
Baum-, Strauch- und sonstigen Pflanzenbestandes, das Verbot von Versiegelungen und Wegen 
oder Flächen (sowie Bodenverdichtungen), die Errichtung oder Änderung von baulichen Anla-
gen (auch wenn diese keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen) sowie das Verbot von 
erheblichen Veränderungen der Geländeoberfläche (Aufschüttungen, Verfüllungen etc.).  
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundfläche des 
LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt.

132 
 
Die Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung einer naturnahen Auen-
landschaft des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensiven Grünlandlebensräumen oder 
den Erhalt und die Optimierung von Weichholzauenbestandteilen sowie den Erhalt und die Ent-
wicklung naturnaher Rheinufer-Abschnitte. Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den 
Grünlandflächen eingeschränkt werden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Da die bisher im Landschaftsschutz bzw. in den Flächen des Biotopverbundes gelegenen Be-
reiche und der Überschwemmungsgebiete im Bereich der Poller Wiesen keine zusätzliche Be-
bauung ermöglichen, wären hier zunächst keine Eingriffe über das heutige Maß hinaus abseh-
bar. Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich 
keine Erhöhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen auslö-
sen. 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine 
Veränderungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 
verwiesen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. Die Flächen bleiben in ihrer Nutzung unverändert, die Abgrenzung des 
Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.  
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. Bei Durchführung 
der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderungen zu erwar-
ten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine mögliche Beeinträchtigung der Ziele von Landschaftsschutz und Biotopverbund durch Um-
setzung des Gesamtvorhabens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird in den nachfol-
genden Bebauungsplanverfahren geprüft.

133 
 
11.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch  
 Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen  
 Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7h BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Bezirksregie-
rung Köln 2021). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jah-
resmittelwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die Messstation 
an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschreitungen kam, lag dabei in der 
Nähe des Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grundlage des 
Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahingehend Verän-
derungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maß-
nahmen eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets mit damit verbundenen Quell- und Zielverkehren (zu möglichen Luft-
schadstoffen – Immissionen siehe Kapitel 11.5.6.2). Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen 
konsequente Anwendung einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und 
nicht-motorisierten Angeboten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielver-
kehre zumindest reduzieren. 
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maßnahmen 
im Luftreinhalteplan zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, 
in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht ent-
gegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen. 
Diese und andere Maßgaben sind Inhalte eines Energiekonzeptes, das als Zielvorgaben eine

134 
 
lokale Emissionsfreiheit und eine langfristige Klimaneutralität beinhaltet. Damit lassen sich zu-
künftig Emissionen aus dem Hausbrand reduzieren. 
11.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander 
trennen lassen. 
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut-
zes auszugehen.  
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen und 
Flächenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktio-
nen geführt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt 
der Flächen gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur 
sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades sind 
auch die Biotopfunktion und die biologische Vielfalt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.  
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen Verhält-
nisse.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen Nutzungs-
intensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des hohen Nutzungs- und 
Versiegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Bio-
topfunktion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist mit Veränderun-
gen des Wirkungsgefüges von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und 
entsprechenden Wechselwirkungen verbunden, wie der

135 
 
Tabelle 8 zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem Sinne vor allem 
die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammen-
spiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.

136 
 
Tabelle 8: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern 
Wirkung 
von → 
Mensch Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft Wirkung 
auf ↓ Mensch  
Erholungsraum 
(+) 
Arten- und 
Strukturvielfalt 
(+) 
Standort für 
Siedlung und 
Verkehr (x) 
Wasser-
nutzung 
(x) 
Frisch- 
und Kalt-
luft (+) 
Aus-
gleichs-
funktion 
(+) 
Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Lebensraum- 
u. Land-
schafts- 
verlust (-) 
Störungen von 
Tieren (-) 
Artverschie-
bungen (-) 
 
Lebensraum 
für Pflanzen 
und Tiere (+) 
Wasser-
nutzung 
(+) 
Lebens-
raum (+) 
 
Boden/ Fläche Verlust von 
Bodenfunktio-
nen (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Verdichtung (-) 
Erhalt bzw. Wie-
derherstellung 
von Bodenfunk-
tionen (+) 
 Stoffverla-
gerung (-)  
Wasser 
Verringerung 
Grundwasser-
neubildung (-) 
Erhöhung 
Oberflächen-
abfluss (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Ungestörte 
Grundwasser- 
neubildung (+) 
Filterung von 
Schadstoffen 
durch Pflanzen 
(+) 
Speicher, Fil-
ter- und Puf-
fer-funktion 
(+) 
  
Klima/ Luft 
Emissionen (-) 
Behinderung 
des Luftaus-
tausches (-) 
Aufheizung 
durch Versie-
gelung (-) 
Frischluft (+) 
Kaltluftproduk-
tion (+) 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluftpro-
duktion (+) 
Kühlfunktion 
Böden (+) 
  
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung 
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. Band, 
Kapitel Wechselwirkungen, September 2019

137 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. Auf die ent-
sprechenden Kapitel wird verwiesen.  
Bewertung 
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropogenen 
Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Aus-
wirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnut-
zung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.  
11.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 
6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bio-
logische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- 
und Sachgüter, Wechselwirkungen,  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden 
vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte 
Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.  
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der überwiegende Teil der Gebäude im Plangebiet wird neu errichtet unter Beachtung der Hin-
weise DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht. 
Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte wer-
den berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, 
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und 
Sachgüter sowie Wechselwirkungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswir-
kungen:  
Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plan-
gebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die 
geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.

138 
 
11.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die Eingriffsregelung wird im Grünordnungsplan Deutzer Hafen abgehandelt. Als Ergebnis einer 
bauplanungsrechtlichen Analyse wurde ein „potenziell ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich“ de-
finiert. In diesem Bereich unterliegt der Ausgleich der Abwägung. Eingriffe, die darüber hinaus-
gehen, werden bilanziert und sind mit dem Differenzwert zwischen dem heute zulässigen und 
dem geplanten Eingriff auszugleichen. Alle Eingriffe im Außenbereich (Hafenbecken, Land-
schaftsschutzgebiet) sind in vollem Umfang auszugleichen. 
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird auf Grundlage des „potenziell ausgleichpflichti-
gen Eingriffsbereich“ durchgeführt. Hierzu erfolgt eine Überlagerung der potenziell ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsflächen mit der Planung. Die baurechtliche Zulässigkeit ist bei den Eingriffs-
flächen als Bestandswert angesetzt, auch wenn in der Örtlichkeit der Realbestand vom bau-
rechtlichen Bestand abweicht. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung wären die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild auf 
Basis des vorhandenen Planungsrechtes zu beurteilen. Wesentliche Teile sind planungsrechtlich 
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungs-
planes Nr. 69430/05 zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg wird die Zulässigkeit von 
Eingriffen nach § 30 BauGB beurteilt. Eine Bebauung wäre bei diesen Flächen grundsätzlich 
möglich. 
Das Hafenbecken und die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-Schütte-Allee 
sind hingegen nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. Eine Be- / Überbau-
ung würde ausgleichspflichtige Eingriffe nach sich ziehen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird ein ausgleichspflichtiger 
Gesamteingriff von 126.412 Biotopwertpunkten vorbereitet (RMP Stefan Lenzen 2021). Hiervon 
entfallen 50.794 Wertpunkte auf den Hafenbereich (Außenbereich nach § 35 BauGB) sowie 
75.618 Wertpunkte auf den planungsrechtlichen Innenbereich nach §30 und § 34 BauGB (siehe 
Anlage).  
Durch die Umsetzung der Grünplanung kann eine Aufwertung in H öhe von insgesamt 71.327 
Biotopwertpunkten erreicht werden.  
Der ausgleichspflichtige Eingriff im Außenbereich mit 50.794 Biotopwertpunkten kann durch die 
Anlage von Park I und Park III sowie Anlage des Begleitgrüns an der Alfred -Schütte-Allee mit 
insgesamt 60.529 Biotopwertpunkten ausgeglichen werden. 
Insgesamt verbleibt in der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem 
ausgleichspflichtigen Eingriff ein Defizit von 55.085 BWP. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es wird auf das schutzgutbezogene Kapitel 11.5.2 verwiesen, das Maßgaben zur Vermeidung 
und Minderung von Eingriffen enthält.

139 
 
Bewertung 
In der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem ausgleichspflichtigen 
Eingriff ergibt sich ein verbleibendes Defizit von 46.735 BWP. 
11.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Eine Kumulierung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtens-
wert, in dessen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden 
sollen. Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben 
aufgeführt.  
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Umfeld des 
Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
11.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Entsprechende Aussagen sind auf der Ebene eines Angebotsbebauungsplans nicht möglich, da 
die genaue Art der künftigen Nutzungen sowie die dabei eingesetzten Stoffe und Techniken 
noch nicht bekannt sind. Zu verweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf das Vorzertifi-
kat in Platin, dass dem künftigen Quartier von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges 
Bauen e.V. (DGNB) im Juni 2020 verliehen wurde. Überdurchschnittlich wurden dabei die Dis-
ziplinen „Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessquali-
tät“ bewertet. 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur -sind keine 
erheblichen Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die durch 
den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer ordnungs-
gemäßen Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe, sachgerechtem Umgang mit Öl und Treib-
stoffen, regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wasserge-
fährdender Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch von der durch den Bebauungsplan 
ermöglichten Infrastruktur und Gebäude werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädli-
chen Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet. 
11.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Grundlage der geplanten städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Deutzer 
Hafens und somit auch der Bauleitplanung ist der Integrierte Plan des Büros COBE. Dem zu-
grunde liegt die Grundsatzentscheidung des Rats von 2015 zur Umnutzung des Deutzer Hafens 
zu einem innerstädtischen Quartier für Wohnen und Arbeiten.  
Der Integrierte Plan ist das Ergebnis eines städtebaulichen kooperativen Wettbewerbsverfah-
rens (2016), an dem fünf interdisziplinäre Teams teilnahmen und in das die Bürgerschaft inten-
siv eingebunden wurde. Der siegreiche COBE-Entwurf wurde im Jahr 2017 bis hin zum Inte-
grierten Plan überarbeitet. Der Integrierte Plan wurde schließlich am 1. März 2018 der Öffent-
lichkeit vorgestellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

140 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen mit Ausnahme der Nullvariante daher nicht, da 
die Planung in unmittelbarem Zusammenhang zum integrierten Plan zur Gestaltung des Deut-
zer Hafens zu sehen ist. Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen 
des Deutzer Hafens einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen 
Verzicht auf eine Bauflächenentwicklung im Außenbereich ermöglicht.  
III Zusätzliche Angaben 
11.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf  
 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Entsprechende Angaben zu technischen Verfahren sind in die schutzgutbezogenen Kapitel un-
ter 0 integriert.  
Es liegen umfangreiche umweltbezogene und für das Vorhaben relevante Informationen vor, 
die für die Beschreibung der Umweltbelange und zur Beurteilung der vorhabenbedingten Um-
weltauswirkungen herangezogen werden konnten. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung 
der Angaben für den Umweltbericht bestanden nicht.  
11.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
 (Monitoring) 
Bereits bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist nachzu-
weisen, dass die Retentionsraumbilanz insgesamt positiv ausfällt. In Abstimmung mit der Be-
zirksregierung Köln wurde daher ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet er-
stellt, dass diesen Nachweis fortlaufend führt. 
Für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind darüber hinaus keine Moni-
toringmaßnahmen vorgesehen, da im Hinblick auf die getroffenen Prognosen für den Planzu-
stand keine Unsicherheiten bestehen.  
Hinsichtlich der Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens und der Umsetzung der baulichen Ent-
wicklung in den einzelnen Baufeldern sind Gutachten fortzuschreiben und an die jeweiligen Pla-
nungs- und Erkenntnisstände anzupassen. Dies betrifft u. a. das lufthygienische Gutachten und 
das Lärmgutachten. 
11.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha in den kom-
menden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten 
urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Zunächst wird ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der die Inf-
rastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 27,8 
ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Parks, Promenaden 
und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen auf 
dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden.

141 
 
Die folgenden Einschätzungen beziehen sich allein auf die Umsetzung des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft bzw. es erge-
ben sich bei Umsetzung des Vorhabens positive Auswirkungen auf die Umweltbelange: 
 Fläche: Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt 
als positiv zu bewerten. Die Planung ermöglicht die Entwicklung eines zentralen, bereits 
baulich vorgeprägten Standorts am Rhein. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von 
Inanspruchnahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenent-
wicklung. Über die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Be-
bauung wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen 
Wege vorbereitet. 
 Klima: Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans als deutlich positiv bewer-
tet werden, da es abschnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl 
die Durchlüftung als auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kalt-
luftwirkung gegeben, eine Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch 
nur eingeschränkt. In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet 
kommt es zu einer weiteren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen 
(Grünflächen, Plätze und Promenaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbe-
reich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden kann es jedoch zu Hitzestau kom-
men.  
 Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit ei-
nem durchgliederten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild 
durch die Planung aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- 
sowie hier das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der 
Öffentlichkeit erlebbar werden. Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft 
ist daher als positiv zu bewerten. 
 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete: Auswirkungen des Bebauungs-
plans auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen werden. 
 Erschütterungen: Es ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude 
selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen 
aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen 
Risiken. 
 Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich 
in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsvertei-
lung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. 
 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Hinsichtlich 
der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Entwicklung 
die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Störfallrechtliche Be-
lange sind von der Planung nicht betroffen.

142 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht erheblich betroffen eingestuft: 
 Tiere: Aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit kann die Umnutzung des 
Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden. Die Be-
rücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellt sicher, dass eine Be-
troffenheit von planungsrelevanten und anderen Arten verhindert werden kann.  
 Pflanzen: Durch den Bebauungsplan kommt es im Bereich der Verkehrsflächen teilweise zu 
einem Verlust bislang unversiegelter Flächen. Stellenweise kommt es demgegenüber je-
doch auch zu einer Aufwertung der Habitatqualität, etwa durch die Festsetzung öffentlicher 
Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden jedoch voraussichtlich unter ei-
nem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der Ent-
fall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird plangebietsin-
tern ausgeglichen und über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung mehrerer öffentli-
cher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets wird die Anzahl der Bäume 
im Plangebiet insgesamt deutlich erhöht. 
 Boden: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine naturnahen und somit schutz-
würdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark umgelagerten Sedimentkörper in 
Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Aus der Umsetzung des Bebauungsplans 
resultiert daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Die Folgen des Vorha-
bens werden zudem durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsie-
gelungen des Bodenkörpers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Boden-
belastungen statt. 
 Grundwasser: Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten. 
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung bzw. Minimierung einer Schadstoffverla-
gerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättig-
ten Bodenbereiches tragen zur Vermeidung von Risiken durch grundwassergefährdende 
Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf 
das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
 Luftschadstoffe – Emissionen: Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung 
weitgehend aufgelöst und eine Nutzung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hier-
durch verlagert sich die Emissionsquelle von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer 
erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur 
auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch insgesamt als gering zu bewerten, da mit den 
geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und Zielverkehre entstehen. Die Emissionen 
eines vorerst verbleibenden Industriebetriebs sind in der Planung zu berücksichtigen. 
 Luftschadstoffe – Immissionen: Bei Umsetzung des Bebauungsplans können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger 
Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbe-
reichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im 
Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. 
Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Ins-
gesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu 
bewerten.

143 
 
 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Die Umset-
zung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wirkungsgefü-
ges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Großräu-
mige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten. 
 Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante 
als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Be-
standteil des Biotopverbunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Viel-
falt sind daher als geringfügig zu bewerten. 
 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Lage des Plangebietes in einem Überschwem-
mungsgebiet wird berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf das Retentionsvolumen 
werden vermieden. Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische 
Felder entstehen nicht. Ein Störfallrisiko besteht nicht. Es werden Vorkehrungen zum schad-
losen Abführen von Starkregenereignissen getroffen. Vor diesem Hintergrund sind keine 
sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken bei Umsetzung des Vorhabens 
bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes 
und Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die 
Auswirkung der Planung auf das Schutzgut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering ein-
zuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich 
der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzu-
heben. 
 Vermeidung von Emissionen: Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und 
/ oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet 
und dessen Umgebung entgegenstehen. 
 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Der Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Allee kleinflächig innerhalb 
des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) und innerhalb des Land-
schaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von 
Flittard bis Rodenkirchen“. Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zu-
dem als Biotopverbundfläche des LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbe-
reich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt. Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu 
keiner Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder 
des landesweiten Biotopverbundes. 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Die Umsetzung des Vorhabens steht der 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht entgegen. 
 Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der star-
ken anthropogenen Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. Die 
Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren

144 
 
Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Frei-
zeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als erheblich betroffen eingestuft: 
 Oberflächenwasser: Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches 
oder ökologisches Potenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine sig-
nifikanten morphologischen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen. Die Umsetzung 
des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen einen Ver-
lust an Retentionsvolumen von 15 % (HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswir-
kungen der Planung auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein be-
zogen auf eine Umsetzung des Teilplans Infrastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschät-
zen. Ein Erhalt des Retentionsraumvolumens muss zu jeder Zeit auch während der Bau-
phase sichergestellt werden und durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden.  
 Straßenverkehrslärm: Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plange-
biet umgebenden Straßen sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, 
dem Deutzer Ring und weiteren Verkehrsachsen bestimmt. Im Bereich der Siegburger 
Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die Beurteilungspegel tags an 
den straßenzugewandten Fassaden Werte, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung be-
reits im Bestand nicht ausschließen lassen. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind 
zunächst keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von 
vorhabenbedingten Auswirkungen verbunden. Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen 
baulichen Nutzungen in GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbe-
darf – Schule werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist 
hinsichtlich ihrer Emissionen in Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu 
vernachlässigen.  
 Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft: Durch den geplan-
ten Ausbau der Siegburger Straße ist das Kriterium einer wesentlichen Änderung gemäß 
16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der Siegburger Straße 
außerhalb des Plangebietes ergeben sich gegenüber dem Prognosenullfall Veränderungen 
der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Nachbar-
schaft führen können. Durch verschiedene Verkehrsmaßnahmen (Verbesserung des ÖPNV, 
Ausbau Knotenpunkte sowie weitere Erschließungsmaßnahmen) werden die zusätzlichen 
Lärmemissionen, die durch die Planung ausgelöst werden, geringgehalten. Aktive Schall-
schutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand sind entlang der Siegburger Straße aus 
städtebaublichen und verkehrstechnischen Gründen nicht sinnvoll und als lärmmindernde 
Maßnahme nur wenig effektiv. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen sind in der Straßen-
ausbauplanung zu prüfen. Die Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch der betroffenen 
Bewohner auf Schallschutzmaßnahmen gemäß 16. BImSchV. Bei den betroffenen Gebäu-
den sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaßnahmen für schutzbedürf-
tige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ge-
mäß 24. BImSchV erfüllt. 
 Schienenverkehrslärm: Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 
(Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Grem-
berg Nord) sowie die KVB-Linien 3, 4, 7, 15 und 16. Die Möglichkeiten für aktive Schall-

145 
 
schutzmaßnahmen an der Hauptlärmquelle Südbrücke sind stark begrenzt. Bei der Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich des 
Schienenverkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. 
Dies findet Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Schiffsverkehrslärm: Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche 
Rheinschifffahrt, der Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbe-
reich bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen. Die Lärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Fluglärm: Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmis-
sionsplan Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr 
von tags: ≤ 45 dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. Die Fluglärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Gesamtverkehr: Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind Einwirkungen von außerhalb 
des Plangebietes zu berücksichtigen (Straßen- und Schienenverkehrslärm, Schifffahrtslärm 
sowie Fluglärm). Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr wurden für den ge-
planten Gebäudebestand Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung erfolgte die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden 
Lärmpegelbereiche abgeleitet. Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im 
Plangebiet Lärmpegelbereiche zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schal-
lausbreitung festgesetzt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Park-
anlagen von 55 dB(A) werden in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Be-
trachtung der Lärmquellen Straßenverkehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der 
baulichen Nutzungen in den künftigen Baufeldern eingehalten. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. Eine akzeptable Aufenthaltsqualität ist nach 
gängiger Feststellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und 
somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbesondere den Parks I und III möglich. 
 Gewerbelärm: Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Indust-
riebetriebe an der Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen 
Plangebiet. Darüber hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die 
Schiffsliegeplätze am Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke. Die derzeit 
noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit BImSchG-
Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher stellt 
der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an 
der Alfred-Schütte-Allee, dessen Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt wird. Über 
eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissionsempfindli-
che Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgül-
tig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Bei Betrachtung 
des Teilplans Infrastruktur reduziert sich das emittierende Gewerbe im Plangebiet stark. 
Über eine Festsetzung wird zudem geregelt, dass sich nur Betriebe ansiedeln dürfen, die 
das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plan-
gebietes bleiben auch zukünftig bestehen. Nach ADU cologne (2021) stellt das umgebende 
Gewerbe jedoch kein den Orientierungs- (DIN 18005) oder Immissionsrichtwert (TA Lärm)

146 
 
überschreitendes Gewerbe dar. Neben den Gewerbebetrieben gehören auch die Liege-
plätze für Schiffe am Rhein und Vorhafen zu den gewerblichen Lärmquellen. Die Lärmim-
missionen durch die Schiffliegeplätze überschreiten die Orientierungs- (DIN 18005) oder Im-
missionsrichtwerte (TA Lärm) nicht. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplan-
ten Grünflächen. Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Was-
serfläche des Hafenbeckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zu-
lässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders ge-
lagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der 
geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu 
verorten. 
 Freizeitlärm: Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche aus-
schließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte 
für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher nicht vor, die Beurteilung möglicher 
Schallemissionen im Teilplan Infrastruktur beruht auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- 
und Betriebskonzeption ist so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plange-
bietes ausgeschlossen werden können. Zugleich werden mit dem Teilplan Infrastruktur zu-
nächst keine immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des 
Freizeitlärms bei alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans keine Problemlagen 
ergeben.  
 Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, 
die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind. 
Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hinsichtlich des Schutzgutes 
Grundwasser in den 4 Teilflächen festgestellt. Ein Großteil der vorhandenen Belastungen 
wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenommen sowie sach- und fachgerecht entsorgt. 
Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach abschließender Festlegung der Rahmenbe-
dingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu spezifizieren, insbesondere hinsichtlich 
tolerierbarer Restbelastungen. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den vier be-
troffenen Flächen werden einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → 
Mensch durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Die weiteren Untersuchungen müs-
sen zeigen, ob und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. Bei Um-
setzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des 
Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. 
 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete: Eine Kumulie-
rung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtenswert, in des-
sen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden sollen. 
Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben auf-
geführt. Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Um-
feld des Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten.

147 
 
11.9 Referenzliste der Quellen  
Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen, Fachbeiträge etc. 
 ADU cologne (2020): Orientierende Messung der Erschütterungsimmissionen im Rahmen 
des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020 
 ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immis-
sionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm 
im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln. Stand Februar 2021 
 Bezirksregierung Köln (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. Dritte Fort-
schreibung 1/2021 (Auszug) 
 Buschmann, Walter, Hennies, Matthias und Alexander Kierdorf (2021): „Deutzer Hafen”. In: 
KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
290314 (Abgerufen: 16. April 2021) 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020A): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Ha-
fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Hafen 
– Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 08.07.2020 
 Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des 
Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des Gesamtareals, Stand: 
23. September 2020 
 EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahnstrecken und 
einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstär-
kenmessungen. Stand: 17.08.2020 
 EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen Bereich be-
triebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstärkemessungen. 
Stand: 19.08.2020 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J. (Auszug) 
 Geologischer Dienst NW (2021): 227. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstel-
lung des Bebauungsplanes mit der Nr. 68439/03 „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ in 
Köln-Deutz. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 
(2) BauGB. Schreiben vom 15.09.2021 
 Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen einer 
Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammenfassung Ergebnis Im-
missionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2013): Klimawandel-
gerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 
2013 (Auszug) 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): Fachinformati-
onssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 (Köln). Recklinghausen, 2019 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021a): Vorläufige 
Messergebnisse der Messstation Köln-Justinianstraße. Abrufbar unter: https://www.la-
nuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-
messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021]

148 
 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021b): Klimaatlas 
NRW. (Auszug) Abgerufen unter https://www.klimaatlas.nrw.de/karte-klimaatlas am 
07.04.2021 
 LVR (2021a): „Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Köln (KLB 19.08)”. In: KuLaDig, Kul-
tur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080730-
0162 (Abgerufen: 17. April 2021) 
 LVR (2021b): „Deutz, Mülheim (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 353)”. In: KuLa-
Dig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-252301 (Ab-
gerufen: 16. April 2021) 
 LVR (2021c): „Fort XIII (Fort Rauch) der preußischen Befestigung von Deutz”. In: KuLaDig, 
Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290294 (Abgeru-
fen: 16. April 2021) 
 moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiersbuch. Stand: 
August 2018 
 MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW 
(2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zuletzt abgerufen im 
Januar 2021) 
 Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns (2021): Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Artenschutzrechtliche Prüfung, 
1. Überarbeitung, Stand: 24. Februar 2021 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand: 08.06.2020 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrierter Plan 
Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020  
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infra-
struktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021 
 Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten 
Deutzer Hafen. Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung 
des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: Dezember 2020 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine zum Erläute-
rungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen Köln. Karte 
der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020 
 Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen Köln. Erläu-
terungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. Stand April 2020 
 Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand vom Januar 
2021 (Auszug) 
 StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter https://www.hw-kar-
ten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021 
 Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Tageslicht und 
Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im Zeitraum 2017 bis 
2018. Stand 20.01.2020

149 
 
Anlage 1 Bilanz zur Eingriffsregelung 
zu Punkt 7.5.20 Eingriffsregelung 
 
Quelle: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan 
Infrastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021 
 
Tabelle 9: Liste der Biotoptypen im Bestand mit Biotopwerten 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln -
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
BR   Ruderale und halbruderale Bereiche    74.785   18,12 
BR11 HM52 innerstädtisches Straßenbegleitgrün  9 9.585 86265   
BR12 HD9 Brachen der Gleisanlagen  12 24.850 298.200    
BR21 HW5 Industriebrachen / Gewerbebrachen, 
weitgehend versiegelt  10 22.000 220.000    
BR2215  HP5 Brennnesselherden auf ehem. In-
dustriegelände  11 1.100 12.100   
BR2217  HP7 sonstige ausdauernde Ruderalfluren 
auf ehem. Industriegelände  13 10.850 141.050    
BR431 HN811  Mauern mit Fugen, mit Felsfluren  16 6.400 102.400    
GA   Gärten   6.100   1,47 
GA221 HJ6 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil  11 2.650 29.150   
GA222 HJ5 Ziergärten mit geringem Gehölzanteil 6 1.700 10.200   
HW82 GA231 Gartenbrache mit hohem Gehölzan-
teil 17 1.750 29.750   
SB   Siedlungsbereich (Siedlungs - und  
Industrieflächen)    193.770    46,95 
SB211 HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
Gebäude  1 50.900 50.900   
SB211* HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
versiegelte Fläche  1 91.600 91.600   
GR31 HF5 Schuttplatz, Deponie, in Betrieb 3 39.050 117.150    
VF222* HY2 teilversiegelte Flächen, Schotter 3 12.220 36.660   
VF   Verkehrsflächen    138.026    33,45

150 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln -
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
VF1 HD4 Eisenbahnanlagen, Gleisanlagen  3 5.350 16.050   
VF212/ 
VF222 HY2 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, teil-
versiegelt  3 200 600   
VF211/ 
VF221 HY1 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, ver-
siegelt  0 50.926 0   
VF32/ 
VF33 FQ2/FQ3 
Hafenanlagen, Ufer mit Steinschüt-
tung / Hafenanlagen mit Spundwän-
den, (gemittelter Biotopwert)  9 81.550 733.950    
Summe  Bestand    412.681  1.976.025  100

151 
 
Tabelle 10:  Bilanzierung der Eingriffe im Außenbereich §35BauGB 
 
  
Hafenbecken
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 Überdeckelung durch VF211, Platz 4 und Eventfläche
Biotopwert Zielbiotop: 5 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 4 Punkte 
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 3.564 32.076 17.820 -4 -14.256
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 2.304 20.736 11.520 -4 -9.216
Gesamt 5.868 52.812 29.340 -23.472
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 verschattet durch VF211, Fußgängerbrücke und KFZ-Brücke
Biotopwert Zielbiotop: 7 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 2 Punkte  
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 2.401 21.609 16.807 -2 -4.802
Gesamt 2.401 21.609 16.807 -4.802
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 mit Freibadnutzung
Biotopwert Zielbiotop: 5 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 4 Punkte
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 5.480 49.320 27.400 -4 -21.920
Gesamt 5.480 49.320 27.400 -21.920
Summe Hafen 13.749 123.741 73.547 -50.194
Alfred-Schütte-Allee - Zuwegungen
geplantes Zielbiotop: VF212 Wege, unversiegelt
Biotopwert Zielbiotop: 3 BWP pro m²
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
BR11 
(HM52) innerstädtisches Begleitgrün 9 100 900 300 -6 -600
Gesamt 
Allee 100 900 300 -600
Gesamtsumme Außenbereich 13.849 124.641 73.847 -50.794
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung

152 
 
Tabelle 11:  Bilanzierung der Eingriffe im Innenbereich §30 und §34 BauGB 
 
 
Tabelle 12:  Aufwertung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
 
 
 
Innenbereich
geplantes Zielbiotop: SB211 (HN4) Gewerbe innerhalb von Ortschaften
Biotopwert Zielbiotop: 1 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 2.986 2.986 2.986 0 0
Summe 2.986 2.986 2.986 0
geplantes Zielbiotop: SB1722 (HN21) Gemeinbedarf Schule mit Freiflächen, geringer Versiegelungsgrad
Biotopwert Zielbiotop: 3 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 6.949 6.949 20.847 2 13.898
Summe 6.949 6.949 20.847 13.898
geplantes Zielbiotop: VF211/VF221 (HY1) Verkehrsflächen
Biotopwert Zielbiotop: 0 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 89.516 89.516 0 -1 -89.516
Summe 89.516 89.516 0 -89.516
Gesamtsummen 99.451 99.451 23.833 -75.618
Aufwertung im Innenbereich
Park - Im Schnellert 24.936
Park III - Hafenpark 20.590
Begleitgrün Alfred-Schütte-Allee 15.003
Baumpflanzungen in Verkehrsflächen 22.242
Zwischensumme 82.771
Park II (Abzug) -11.444
Summe Aufwertung gesamt 71.327
Bilanz -55.085

Mitteilung Ausschuss

8356 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
611/2 Trin Az 
Vorlagen-Nummer  23.05.2022 
 1677/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.06.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
 
Offenlage nach § 3 Absatz 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 68439/03,  
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
Anlass: 
 
Die städtebauliche Entwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitge-
hend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen 
eines starken Wachstums mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen.  
 
Das Gebiet des Deutzer Hafens soll in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebauli-
chen Projekte Kölns zu einem urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden. Auf dem 
innerstädtischen Standort werden rund 3.000 Wohnungen für 6.900 Einwohner und Büroflächen für 
etwa 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt damit einen wichtigen Impuls nicht nur für 
die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, sondern für die Entwicklung der gesamten 
Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Ak-
zente setzt, ein zusätzliches Freiraumangebot schafft und mit den angrenzenden Stadtteilen vernetzt 
wird. 
 
 
Ziel der Planung: 
 
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, für das Gebiet zwischen der Drehbrücke im Norden, der 
Siegburger Straße im Osten, der Straße Am Schnellert im Süden und der Alfred-Schütte-Allee im 
Westen die Entwicklung eines gemischt genutzten urbanen Quartiers mit Wohnen und Gewerbe vor-
zubereiten. Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flä-
chennutzungsplans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.  
Der Teil-Bebauungsplan — Arbeitstitel: "Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ in Köln-Deutz — setzt 
die dafür erforderliche Infrastruktur und Rahmenbedingungen (Verkehrsflächen, Grünflächen, Was-
serflächen, Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule) fest. Die Festsetzungen zu 
Art und Maß der baulichen Nutzung der Baufelder erfolgt in weiteren Teil-Bebauungsplänen. Grund-
lage der Planung ist der Integrierte Plan Deutzer Hafen, der durch das Büro Cobe Architekten (Ko-
penhagen) erarbeitet und am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Köln als städtebauliches Konzept be-
schlossen wurde.

2 
 
 
Verfahrensablauf: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 den Aufstellungsbeschluss 
zum Bebauungsplan Deutzer Hafen in Köln-Deutz getroffen (Session Nr. 3357/2018). 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 Abs. Bau-
gesetzbuch erfolgte im Sommer 2018. 
 
Eine Öffentlichkeitsveranstaltung im Rahmen der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 
Abs.1 Baugesetzbuch hat am 09.04.2019 stattgefunden. 
 
Der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs-Plan Entwurfes wurde am 
19.09.2019 (Session-Nr. 2545/2019) durch den Stadtentwicklungsausschuss getroffen, der am 
28.10.2021 um die Beschlussergänzung zur Fortschreibung des Integrierten Plans im Bereich des 
„Ostdreiecks“ (Session-Nr. 2608-2021) erweitert wurde. 
 
Mit dem Beschluss einher ging die Beauftragung der Verwaltung auf der Grundlage des städtebauli-
chen Planungskonzepts, einen entsprechenden Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die 
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu 
berücksichtigen. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung außerdem beauftragt, den Bebauungs-
plan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der im Wesentlichen die Verkehrsflächen, 
Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, vorgezogen zu bearbei-
ten. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Durch die Aufgabe der industriellen Nutzung des Hafengebiets, entstehen durch die städtebauliche 
Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem gemischt genutzten Quartier zum Wohnen und Arbeiten 
sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Klimaschutz, wobei die positiven Auswir-
kungen deutlich überwiegen. 
 
Folgende positive Auswirkungen sind unter anderem zu erwarten: 
- Das Flächenrecycling bereits genutzter Gebiete reduziert die Inanspruchnahme bislang unbe-
bauter Böden im Stadtgebiet und dient der Stärkung der Innenentwicklung. 
- Die klimatischen Auswirkungen werden verbessert, da es abschnittsweise zu einer Entsiege-
lung und Begrünung kommt, die sowohl die Durchlüftung als auch die thermische Situation 
verbessern. 
- Durch die Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit einem durch-
gliederten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild durch die Pla-
nung aufgewertet werden. 
- Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Be-
reichen des Deutzer Hafens gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. 
- Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen 
werden. 
 
Negative Auswirkungen auf den Klimaschutz, die durch die Umsetzung des Bebauungsplans ausge-
löst werden, entstehen für die folgenden Aspekte, die jedoch durch entsprechende Maßnahmen re-
duziert bis aufgehoben werden können: 
- Verkehr: Ein Mobilitätskonzept zeigt Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Umverteilung der er-
warteten Mehrverkehre auch der angrenzenden Stadtgebiete auf. Die Maßnahmen umfassen 
u.a. Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, Stärkung des Fuß- und Radwegenetzes, 
Mobilitätsstationen im Plangebiet, ein Erschließungskonzept innerhalb sowie weitere Ver-
kehrsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets. 
- Retentionsraum: Der durch die geplanten baulichen Anlagen sowie Bodenbewegungen redu-
zierte Retentionsraum, wird durch Tiefgaragen sowie ein Höhen- und Erschließungskonzept 
im Außenbereich ausgeglichen bzw. sogar erhöht. Mithilfe eines Retentionsraumkontos wird

3 
 
die dauerhafte Erhaltung des Retentionsraums für den Hochwasserfall bis HQ 200 sicherge-
stellt. 
 
Im Juni 2018 wurde die Planung des Deutzer Hafens mit dem DGNB-Vorzertifikat (Deutsche Gesell-
schaft für Nachhaltiges Bauen e.V.) in Platin (Gesamterfüllungsgrad 83,3 %) ausgezeichnet. Eine 
Auszeichnung der Umsetzung ist angestrebt. 
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben fand eine Umweltprüfung (Vollverfahren) statt. Hierfür wurden ver-
schiedene Umweltgutachten erstellt, deren Inhalte den Offenlageunterlagen zu entnehmen sind. 
 
Regelungen zur öffentlichen Auslegung: 
 
Im Zuge der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie sind in Abweichung der bislang übli-
chen Auslegungspraxis besondere Regelungen seitens der Stadt Köln, Dezernat Planen und Bauen – 
Stadtplanungsamt getroffenen worden. So wird nach aktuellem Vorgehen die Einsichtnahme in die 
öffentlich auszulegenden Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der in der Be-
kanntmachung angegebenen Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich sein. Eigens zu die-
sem Zweck wurde als Ort für Offenlagen das Ladenlokal 5 (LL 5) im Gebäude des Stadthauses fest-
gelegt. Der Raum wird in der Bekanntmachung bezeichnet als: Stadt Köln – Stadt-
planungsamt/Außenstelle. 
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nummer 68439/03 mit Begründung erfolgt  
in der Zeit vom 09.06.2022 bis 11.07.2022 einschließlich. 
Die Offenlage der 227. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Deutzer Hafens erfolgt 
zeitnah, voraussichtlich nach den Sommerferien im August. 
 
Die entsprechende ortsübliche Bekanntmachung über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum 
erfolgt im Amtsblatt der Stadt Köln. Darüber hinaus werden im Internet auf der Homepage der Stadt 
Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffentlich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar 
sein. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1  Übersichtsplan 
Anlage 2  Begründung nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Anlage 3 Verkleinerung des Bebauungsplan-Entwurfes 68439/03,Blatt 1(unmaßstäblich) 
Anlage 4 Verkleinerung des Bebauungsplan-Entwurfes 68439/03, Blatt 2 (unmaßstäblich) 
Anlage 5 Textliche Festsetzungen und Hinweise 
Anlage 6 Pflanzliste 
Anlage 7  Sortimentsliste 
 
Gez. Greitemann

Anlage 4 Infrastrukturplan Blatt 2

6799 Zeichen

L
Poller Kirchweg
Am Schnellert
Siegburger Straße
Am Schnellert
Alfred-Schütte-Allee
Hochwasser-risikogebiet
Hochwasserrisiko-gebiet und Über-
schwemmungsgebiet
Blatt 1
Blatt 2
VI
VII
VI
VII
VII
V
VI
V
VI
V
V
VI
VI
VI
VII
VII
VII
VI
VI
VI
VII
V
VI
V
VI
VI
VII
VII
VI
V
VI
V
V
VI
VII
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
- Spielplatz -
- Spielplatz -
Öffentliche
Grünfläche
Öffentliche
Grünfläche
Öffentliche
Grünfläche
Öffentliche
Grünfläche
- Spielplatz -
- Spielplatz -
Öffentliche
Grünfläche
- Allee -
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
- Park-
anlage -
- Parkanlage -
- Parkanlage -
- Parkanlage -
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
Überbauung
Hafenbecken
Überbauung
Hafenbecken
ÜberbauungHafenbecken
BF 09a
BF 09b
BF 10a
BF 10b
BF 10d
BF 10c
BF 11b
BF 11a
BF 11c
BF 11e
BF 11d
BF 11f
BF 03
BF 04
BF 05
BF 06
BF 07
Ost 04
Ost 03
Ost 02
Ost 01
BF 08
Steganlage/Plattform
GrüneGasse
Grüne Gasse
Quartiersstraße
Promenade West
GrüneGasse
GrüneGasse
Platz 5
Platz 3
Promenade Ost
Promenade West
Platz 4
Park I
Park I
Park II
Promenade Ost
GrüneGasse
GrüneGasse
GrüneGasse
GrüneGasse
Brücke
Platz 8
GrüneGasse
GrüneGasse
Park II
GrüneGasse
47,27
 47,28
47,33
47,21 47,21
47,23
47,28
47,35
47,39
47,32
47,41
47,26
47,34
47,21
D
GE
 BF Ost 04
GRZ 1,0  GFZ 6,0
GH
69,00-75,00
II S
III S
I F
I F
I F
I F
I F
II S
30
32
28 III S
I F
I F
F
I S
I F
III S
I F
I F
I S
F
F
I F
I F
I F
II S
I
I S
I F
I F
II S
I F
I F
I F
I S
I
I F
I S
I F
I F
232
3
[124 a]
234
243
[124]
245
120
247
1
1e
1h
I S
VII F
I
I F
I P
I P
II S
II S
I F
I F
I F
III F
I F
I P
I S
P
I
F
S
III S
F
F
I F
I
241
II
II S
II F
II F
II S
IV F
II F
I S
I F
I F
I F
I F
IV F
I F
I F
F
II F
I S
I S
III F
I F
I S
II F
I F
II F
III
I S
IV F
I F
I F
I F
I F
I F
I F
F
VII F
F
P
F
F
P
2
249
122 a
242
1g
253
1c
4
240
1a
122
251
3
1d
255
126
122 b
236 1b
1f
II S
V F
I F
I P
I F
I F
II S
I P
F
I F
V F
I
II S
I S
II S
I S
I F
II S
II S
I F
IV F
II S
I F
IV F
II S
I P
II F
I F
I
F
I F
II F
P
I F
I S
I S
I F
I F
II S
F
F
F
F
10
118
233
229 a
1
[20]
10
116 a
[16]
116
[8]
231
235
[18]
24
VII F
I P
I S
I F
II F13
II
W
2162
2074
2130
2113
1886
2542
102
2126
21242120
2102
2116
2118
2066
2081
2132
2119
2101
2112
2079
2068
2098
2109
2106
2111
2095
2085
2084
2086
2128
2070
20762062
2072
2067
2069
2129
2073
2115
1998
2099
2543
102
2075
2523
102
2100
2180
2093
2123
2125
2529
102
2133
2108
102
14
2122
2088
2117
2110
2094
102
5
1996
2078
2530
102
2103
1703
1997
2082
2097
2107
2096
2131
2121
2127
2114
2083
2071
2105
2104
2545
102
2077
2080
2087
2575
2574
2573
2409
2260
468
1679
1988
22
3
3617
201
1812
2001
1814
1908
2161
3620
201
432
22
2
434
446
2235
2229
2228
426
1749
2159
449
2392
2090
1751
2230
448
22
1
1747
2233
911
225 411
433
687
2264
1084
427
2236
1497
2303
1923
3839
298
1811
1919
1816
1499
3305
100
691
1916
2262
2121
201
2092
879
225
1953
2298
1995
688
2026
2255
1915
3623
100
2000
2234
1348
2025
690
2142
2301
2406
3340
201
3194
203
1925
2160
1720
2291
1986
1956
1876
726
689
1946
2299
1813
2065
2201
1994
692
1870
1922
2405
1987
1807
2027
2145
1954
1349
2059
2089
2302
508
2393
39
1
1918
1805
1815
2060
2200
2021
2407
2404
2289
1879
1806
1721
2213
2064
2233
1906
1907
1808
1498
2285
3682
195
2212
1760
1993
3338
201
725
2290
1871
2265
2091
2134
1945
1909
2249
2253
943
225
2248
1913
2250
953
225
1914
1910
922
225
954
225
2252
945
225
942
225
2251
946
225
1921
2075
343
2247
1911
2297
2254
924
225
2296
1920
410
458
2416
456
459
457
Flur 37
Gemarkung Poll
14.0
14.0
44.0
72.0
32.0
11.5
3.0
12.0
3.1
4.7
3.1
4.7
4.7
3.1
3.1
4.7
19.1
33.6
4.7
3.1
22.0
16.0
4.0
4.0 16.0
Blatt 1
Blatt 2
050100 Meter
Maßstab 1:1 000
Zeichenerklärung
Bestand
0
Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur
in Köln-Deutz
Blatt 2 von 3
-Offenlage-
Bebauungsplan Entwurf
I,III
S,W
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
Durchfahrt
Gemarkungsgrenze
vorhandene Höhenlage über NHN
Nachrichtliche Übernahme
Hochwasserschutzmauer
Flächen, die dem Landschafts-
schutz unterliegen
L
Denkmalschutz
Kennzeichnung
Flächen, die von der Bebauung
freizuhalten sind
Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
68439/03 Denkmalschutz, Einzelanlage
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin
Köln, den
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat am 09.04.2019 nach § 3 Abs. 1 BauGB
stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Planen und Bauen
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom                          bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGB
durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner
Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über den
Beschluss des Bebauungsplanes durch den
Rat einschließlich des Hinweises nach
§ 10 Abs. 3 BauGB ist am
erfolgt.
Überschwemmungsgebiet
Hochwasserrisikogebiet außerhalb
von Überschwemmungsgebieten
Hochwasserschutzzone
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
Wasserflächen
Baum zu erhalten
Öffentliche Grünflächen
Lärmpegelbereiche z.B. VI
Abgrenzung der Planstraßen
Radweg
Geh- und Radweg
Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
VI
G+R
Mit Fahrrechten zu belastende
Flächen
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV
entspricht.            (Stand                  )
Vermessungsbüro KDS
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Graf-Geßler-Straße 5
50679 Köln
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung am 15.11.2018 nach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde am 06.02.2019
ortsüblich bekannt gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den 24.01.2019
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Planung
GEGewerbegebiet
nicht überbaubar  I  überbaubar
GRZ 
GFZ 
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
0,00
D
D
Gebäudehöhe in m
über Normalhöhennull (NHN)
(als Mindest- und Höchstmaß)
GH
0,00-0,00
Baugrenze
Grenzen zwischen verschiedenen
Nutzungen beziehungsweise
Maßen baulicher NutzungStraßenverkehrsflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen
nicht überbaubar  I  überbaubar
Straßenbegrenzungslinie auch
gegenüber Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
Gebäudehöhe in m über
Normalhöhennull (NHN)
(als Höchstmaß)
GH 0,00
Geplante Geländehöhe in m
über Normalhöhennull (NHN)
als Mindestmaß
N
Anlage 4

Anlage 7 Sortimentsliste

3009 Zeichen

1 
 
Anlage zu den Textlichen Festsetzungen  
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
Kölner Sortimentsliste vom Rat der Stadt Köln beschlossen am 17.12.2013 
Zentrenrelevante Sortimente und Sortimentsgruppen sind: 
1. Bücher, Zeitschriften und Antiquariate (52.47.2) 
2. Handarbeiten, Schneidereibedarf, Kurzwaren, Stoffe, Nähmaschinen (52.41.2), Bekleidung 
ohne ausgeprägten Schwerpunkt (52.42.1), Bekleidung Herren (52.42.2), Bekleidung Damen 
(52.42.3), Spezialbekleidung und Zubehör (z. B. Berufsbekleidung, Übergrößen, Karnevals-
bekleidung, Hüte, Socken) (52.42.6), Schuhe (52.43.1), Leder- und Täschnerwaren, Pelze 
(52.43.2), 
3. Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten ohne Elektrogroßgeräte, elektrotechnischen 
Erzeugnissen, Unterhaltungselektronik, Computerspiele etc. (52.45), Computer, Computer-
teile, Software und Büromaschinen (52.49.5), Kommunikationselektronik, Telekommunikati-
onsendgeräte und Mobiltelefone (52.49.6) 
4. Leuchten (52.44.2) 
5. Augenoptiker, Hörakustik (52.49.3), Foto- und optische Erzeugnisse (52.49.4), Schmuck, Uh-
ren, Edelmetallwaren (52.48.5), Spielwaren (52.48.6), Musikinstrumente und Zubehör (auch 
Noten) (52.45.3) 
6. Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen und kunstgewerbliche Erzeugnisse (52.48.21), An-
tiquitäten (52.50) 
7. Haushaltswaren (Besteck, Töpfe, Glaswaren, Porzellan, Keramik) (52.44.3), Geschenkarti-
kel (52.48.22), Briefmarken und Münzen (52.48.23) 
8. Haushaltstextilien, Wäsche (z. B. Bettwäsche, Handtücher, Tischdecken, Bettdecken) 
(52.41.1), Heimtextilien, Raumausstatter (z. B. Gardinen, Polsterstoffe) (52.44.7) 
9. Bekleidung Kinder und Säuglinge (52.42.4), Babymarkt (52.48.7) 
10. Sport- und Campingartikel (auch Sportbekleidung und Sportschuhe sowie Angelartikel, Jagd-
artikel und Reitartikel ohne Sportgroßgeräte) (52.49.8), sonstiger Facheinzelhandel (z. B. 
Waffen, Erotikartikel) (52.49.92) 
11. Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör (52.49.7) 
12. Zoologischer Bedarf und lebende Tiere (52.49.2) 
13. Gebrauchtwaren der hier aufgeführten Sortimente 
Nahversorgungs- (ggf. auch zentren-) relevante Sortimente und Sortimentsgruppen sind: 
14. Nahrungs- und Genussmittel  
Obst, Gemüse, Kartoffeln (52.21), Fleisch, Fleischwaren, Geflügel, Wild (52.22), Fisch, Mee-
resfrüchte und Fischerzeugnisse (52.23), Backwaren (52.24.1), Süßwaren (52.24.2), Geträn-
kemärkte (52.25), Wein, Sekt, Spirituosen (52.25.1), Kaffee, Tee, sonstige Getränke 
(52.25.2), Tabakwaren (52.26), Reformwaren, Biowaren (52.27.1), sonstige Nahrungsmittel 
(52.27.5) 
15. Gesundheits- und Körperpflegeartikel  
Pharmazeutische Artikel, Apotheken (52.31), medizinische und orthopädische Artikel 
Anlage 7

2 
 
(52.32), kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel (52.33.1), Drogeriewaren (a uch 
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) (52.33.2) 
16. Blumen, Kränze (52.49.11) 
17. Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Bastelzubehör, Zeitungen (52.47.11)

Anlage 1 Geltungsbereich

8 Zeichen

Anlage 1

zu Anlage 2 **URKUNDE**

470570 Zeichen

1 
 
 
Begründung nach § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
zum Bebauungsplan-Entwurf mit der Nummer 68439/03 
Arbeitstitel: Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur in Köln-Deutz 
 
A. Planung 
1. Anlass und Ziel der Planung 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle weitgehend 
verloren hat, ist ein wichtiger Baustein der Kölner Stadtentwicklung, um die Herausforderungen 
eines starken Wachstums mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewälti-
gen.  
Es ist vorgesehen, das Areal des Deutzer Hafens in den kommenden Jahren als eines der zent-
ralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und 
Arbeiten zu entwickeln. Auf dem innerstädtischen Standort sollen rund 3.000 Wohnungen für 
6.900 Einwohner und Büroflächen für rund 6.000 Arbeitsplätze neu entstehen. Das Projekt gibt 
damit einen wichtigen Impuls nicht nur für die Entwicklung des rechtsrheinischen Stadtgebietes, 
sondern für die Entwicklung der gesamten Stadt Köln. Geplant ist ein dichtes, gemischtes 
Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente setzt und mit den angrenzenden 
Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. 
Grundlage für die Entwicklung des Deutzer Hafens stellt der Integrierte Plan von Cobe archi-
tects/Kopenhagen dar, der in einem kooperativen Verfahren entwickelt und in einem umfangrei-
chen Abstimmungsprozess zwischen moderne stadt, der Stadt Köln, Fachämtern sowie Fach-
planern vertieft überarbeitet wurde. Innerhalb des Planungsprozesses wurden zudem Anregun-
gen, die im Rahmen der Beteiligungen der Bürgerschaft eingebracht wurden, in die Planung 
eingearbeitet. Der Rat der Stadt Köln hat am 27.09.2018 den Integrierten Plan als städtebauli-
ches Konzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Integrierten Plans im 
Wege der notwendigen Bauleitplanungs- und Qualifizierungsverfahren beauftragt (Vorlagen-Nr. 
1512/2018). 
Die planungsrechtliche Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch die Änderung des Flächennut-
zungsplans sowie die Aufstellung mehrerer Teil-Bebauungspläne.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 20.09.2018 den Einleitungsbeschluss zur 227. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes und am 15.11.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen“ in Köln Deutz gefasst. Am 19.09.2019 folgte der Beschluss über 
die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs sowie zur 227. Flächennutzungs-
planänderung (sog. „Vorgabenbeschluss“). Teil dieser Beschlussfassung war, den Bebauungs-
plan zu teilen und den Teilbebauungsplan „Infrastruktur“, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, 
Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, vorgezogen zu bearbeiten. Be-
standteile dieses Teilplans Infrastruktur sind außerdem eine Schule als Gemeinbedarfseinrich-
tung, ein erforderliches Umspannwerk inklusive eines Parkhauses sowie das ehemalige Hafen-
amt. Jenseits der vorgenannten Nutzungen werden keine Festsetzungen zu den einzelnen Bau-
feldern vorgenommen. Diese sind aus dem Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausge-

2 
 
nommen. Die planungsrechtliche Umsetzung erfolgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplä-
nen, wenn die jeweilige Planung durch begleitende qualifizierende Verfahren konkretisiert 
wurde. Das FNP-Änderungsverfahren wird zeitgleich für das Gesamtgebiet weitergeführt. 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1 Abgrenzung des Plangebiets 
Das Gebiet des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Die 
Flächengröße des Geltungsbereichs für das gesamte Hafengebiet (im Folgenden „Gesamtge-
biet“) beträgt 41,3 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. 
Das 1.100 m lange und bis zu 475 m breite Gesamtgebiet des Deutzer Hafens umfasst das im 
Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und angrenzende Flächen, die zurzeit über-
wiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Das Gesamtgebiet wird im Norden 
durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, im Süden durch 
die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene 
Baumallee abgegrenzt. 
Der Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur (im Folgenden „Plangebiet“) umfasst eine Flä-
che von 27,8 ha einschließlich 8,1 ha Wasserfläche. Er umfasst die Straßenverkehrsflächen des 
vorhandenen Verkehrsnetzes (Siegburger Straße, Am Schnellert, Alfred-Schütte-Allee) sowie 
des geplanten Straßennetzes einschließlich Plätze und Hafenpromenade, außerdem die Grün-
flächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Darüber hinaus werden der Standort für eine Grundschule im Norden der Halbinsel als Fläche 
für Gemeinbedarf, sowie das ehemalige Hafenamt neben der Drehbrücke und das geplante 
Umspannwerk mit angrenzendem Parkhaus als Gewerbegebiete in den Geltungsbereich aufge-
nommen.  
2.2 Vorhandene Struktur 
Die derzeitige Belegung und Nutzung der rd. 20 ha Gewerbe- und Industrieflächen am Hafen 
(engerer Hafenbereich) stellt sich nach einer Bestandsaufnahme 2017 wie folgt dar: 
 Hafenbezogene Nutzung (z.B. Mühlenbetrieb, Eisen- und Stahlhandel, Asphalt-Mischwerk) 
(rd. 60 % der Fläche) 
 Nicht hafenbezogene Nutzungen (z.B. Dienstleistungen, Büro, Wohnen, Bauhof) (rd. 20 % 
der Fläche) 
 Leerstand bzw. erhebliche Mindernutzung (rd. 20 % der Fläche) 
Die überwiegende Bebauung des Deutzer Hafens wird durch offene und gedeckte Lagerstätten 
für Schrott, Stahl- und Walzwerkerzeugnisse, Hölzer und Straßenbaumaterialien geprägt. Eine 
Ausnahme bilden allein die massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Der Mühlen-
betrieb, das WAW-Asphaltmischwerk und ein Metallentsorgungsunternehmen betreiben im 
Deutzer Hafen Anlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs-
pflichtig sind. Die Mühle hat im Januar 2021 den Betrieb eingestellt. Die für eine Verlagerung 
des Metallentsorgungsunternehmens erforderliche Genehmigung gemäß Bundesimmissions-
schutzgesetz wurde für den neuen Standort im Januar 2022 durch die Bezirksregierung Köln 
erteilt. Entlang der Siegburger Straße findet sich eine untergeordnete Bürobebauung einge-
streut an den Rändern.

3 
 
Der Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen Nut-
zungen auf. Nördlich der stadteigenen Fläche ‘Am Schnellert’, die derzeit als Parkplatz genutzt 
wird, befinden sich eine Lagerhalle und ein vollvermietetes Bürogebäude aus den 1990er Jah-
ren. Des Weiteren schließen sich entlang der Siegburger Straße ein Grundstück mit einem 
Mehrfamilienhaus (zzt. als Flüchtlingsunterkunft genutzt), ein Lebensmitteldiscounter sowie ein 
Umspannwerk der RheinEnergie an. Eine Tankstelle schließt den Bereich im Norden ab.  
2.3 Erschließung 
Äußere Verkehrserschließung:  
Das Hafenareal ist gut an das örtliche und überörtliche Hauptstraßennetz angebunden. Dazu 
dienen die örtlichen Hauptstraßen Siegburger Straße und die Straße Im Hasental, die zum Öst-
lichen Autobahnzubringer (örtlicher Hauptverkehrszug) und darüber hinaus zum Kölner Auto-
bahnring (Autobahnkreuz Köln-Gremberg mit A 4 und A 559) führt. Die Anbindung an das links-
rheinische Gebiet und das nördliche Stadtgebiet ist über die Severinsbrücke, die Deutzer Brü-
cke bzw. den Deutzer Ring, den Walter-Pauli-Ring und die Straße des 17. Juni zur Zoobrücke 
möglich. Diese Verbindungen bleiben gemäß dem am 05.11.2013 beschlossenen Lkw-Füh-
rungskonzept auch zukünftig für den Lkw-Verkehr geöffnet (Ausnahme Deutzer Brücke).  
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): 
Die Anbindung an den ÖPNV ist über die Stadtbahnlinie 7 (Frechen-Benzelrath – Porz-Zündorf) 
in der Siegburger Straße vorhanden. Die Linie 7 verkehrt unmittelbar zum zentralen innerstädti-
schen Knotenpunkt Neumarkt, eine direkte Anbindung an das Netz des Schienenpersonenver-
kehrs (S-Bahnen/Regionalzüge/Fernverkehre im Bahnhof Messe/Deutz oder Hauptbahnhof) be-
steht indessen nicht. Das Hafengelände befindet sich im 400 m-Einzugsradius (Luftlinie) um die 
Stadtbahn-Haltestellen ‚Drehbrücke’, ‚Poller Kirchweg’ und ‚Raiffeisenstraße’ und gilt damit ge-
mäß den Vorgaben des Nahverkehrsplans Köln als erschlossen. 
Langfristig ist durch Ertüchtigung der Südbrücke eine neue S-Bahnlinie (S 16) mit einem Halte-
punkt in Höhe der Siegburger Straße geplant, die die Erschließungsqualität des Hafenareals 
durch die Anbindung an die andere Rheinseite und damit an die Innenstadt sowie an den Flug-
hafen Köln/Bonn im Süden erheblich verbessert. Weitere Möglichkeiten wie die Anbindung 
durch Wassertaxis oder -busse werden im Zuge der weiteren Entwicklung des Deutzer Hafens 
geprüft. 
Fuß- und Radverkehr 
Die rheinseitige Teilfläche des Deutzer Hafens grenzt direkt an die Euro-Velo-Route 15, den 
Rhein-Radweg, der auf der rechten Rheinseite als kombinierter Geh-/Radweg über den Poller 
Damm, die Alfred-Schütte-Allee und die Drehbrücke des Hafens sowie weiter an der Deutzer 
Brücke vorbei rheinabwärts bis in die Niederlande führt.  
Die östliche Seite des Hafens wird von dem straßenbegleitenden Radweg entlang der Siegbur-
ger Straße erschlossen. Die Anbindung des Deutzer Hafens an die Stadtteile Deutz und Poll ist 
mit Radwegen im Verlauf der Siegburger Straße grundsätzlich gegeben. 
Gleisanlagen 
Im Geltungsbereich liegen Gleisanlagen der ehemaligen Hafenbahn. Diese Gleisanlagen ver-
laufen beidseitig über die gesamte Länge des Hafenbeckens und wurden durch im Hafen an-
sässige Gewerbebetriebe genutzt. Zwischenzeitlich haben diese Unternehmen ihren Betrieb im

4 
 
Hafenareal eingestellt. Eine Nutzung der Gleise wurde aufgegeben, die Gleisanlagen sind vom 
Netz getrennt. Das Stilllegungsverfahren gem. § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie 
das Entwidmungsverfahren gem. § 23 AEG wurden 2021 abgeschlossen. 
2.4 Entwässerung 
Die Entwässerung des Hafenareals erfolgt aktuell im Mischsystem. Beidseitig des Hafenbe-
ckens verlaufen Kanäle, die in den Mischwasserkanal in der Straße Am Schnellert münden. Von 
dort wird das anfallende Mischwasser zum Pumpwerk in der Alfred-Schütte-Allee geleitet. Über 
eine Druckleitung ist dieses an den Mischwasserhauptsammler am Poller Kirchweg angeschlos-
sen. Die weitere Ableitung erfolgt in der Siegburger Straße in nördliche Richtung. 
Ein vom Poller Kirchweg kommender Entlastungskanal mündet direkt in den Rhein. Das anfal-
lende Regenwasser der beiden Mühlen wird über Auslässe in das Hafenbecken geleitet. 
2.5 Altlasten 
Weite Teile des Deutzer Hafens werden im Altlastenkataster der Stadt Köln als Altlast/Altstand-
ort oder Grundwasserschaden geführt. Eine gutachterliche Untersuchung1 des Plangebiets hat 
mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der 
geplanten Nutzung unbedenklich sind. Relevante Bodenverunreinigungen wurden primär im 
westlichen Teil des Plangebiets festgestellt. Der Bebauungsplan kennzeichnet die im Altlasten-
kataster enthaltenen Flächen. 
2.6 Planungsrechtliche Situation 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von 
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – einzustufen. Eine Nutzung des 
Hafenbeckens ist nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Lediglich für Teil-
bereiche liegen rechtskräftige Bebauungspläne vor. Dabei handelt es sich um den Bebauungs-
plan Nr. 69430/05 vom 18.06.2008 für den Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller 
Kirchweg. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung überwiegend ein Gewerbegebiet (GE) ge-
mäß § 8 BauNVO fest. Eine Teilfläche im nördlichen Bereich ist als Fläche für Versorgungsanla-
gen mit der Zweckbestimmung Umspannwerk, die umgebenden Straßen sind als Straßenver-
kehrsflächen festgesetzt. Das Gewerbegebiet ist hinsichtlich zulässiger Betriebsarten einge-
schränkt. Zulässig sind lediglich Betriebsarten der Abstandsklasse VII gem. Anhang 1 des Ab-
standserlasses NRW. Einzelhandelsbetriebe, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ver-
gnügungsstätten sind nicht zulässig, Schank und Speisewirtschaften nur insofern sie der Ver-
sorgung des Gebietes dienen. Die Gebäudehöhen sind auf 15 m und vier Vollgeschosse be-
schränkt, die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) entsprechen mit 0,8 
bzw. 2,4 den Obergrenzen der BauNVO für Gewerbegebiete. Aufgrund des auf das Plangebiet 
des Bebauungsplans Nr. 69430/05 einwirkenden Straßenverkehrslärms sind passive Lärm-
schutzmaßnahmen erforderlich. 
Darüber hinaus werden innerhalb des Plangebiets durch mehrere Bebauungspläne Verkehrsflä-
chen festgesetzt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um den Bebauungsplan Nr. 68449/09 vom 
23.11.1998 (Bereich der Drehbrücke inkl. der angrenzenden Alfred-Schütte-Allee) sowie die Be-
bauungspläne Nr. 68439/02 Blätter 1 u. 2, 69439/04, und 69439/04 1. Änderung. 
                                                 
1  Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ - Beschrei-
bung des Gesamtareals; Dr. Tillmanns & Partner GmbH; Bergheim; September 2020

5 
 
Innerhalb des Plangebiets gilt die Ortssatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Stadt 
Köln Gebiet „Deutzer Hafen“ und die Entwicklungssatzung „Deutzer Hafen“, die am 30.11.2016 
bzw. 20.06.2018 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. 
3. Planungsvorgaben 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2017 die 25. Änderung des geltenden Regional-
plans Köln, Teilabschnitt Region Köln beschlossen. Demnach ist der vormals ausgewiesene 
Gewerbe- und Industriebereich (GIB) des Hafenareals in einen Allgemeinen Siedlungsbereich 
(ASB) umgewandelt worden. Die Regionalplan-Änderung ist der Landesplanungsbehörde ge-
mäß § 19 Abs. 6 Landesplanungsgesetz (LPlG) angezeigt worden. Durch Bekanntmachung im 
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 13.04.2018 wurde die Regionalplan-Änderung wirk-
sam. 
3.2 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt innerhalb des Gesamtgebiets westlich und im südlichen 
Bereich des Hafenbeckens Industriegebiet (GI) dar. Östlich des Hafenbeckens erstreckt sich die 
GI-Darstellung bis zum Poller Kirchweg. Die Hafenflächen zwischen Hafenbecken und Siegbur-
ger Straße, nördlich der Einmündung Poller Kirchweg, sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt, 
ebenso die benachbarte Fläche zwischen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und der Straße 
Am Schnellert. Entlang des westlichen Ufers des Hafenbeckens einschließlich der Bahngleise 
ist eine Fläche als Sondergebiet Hafen (SO Hafen) dargestellt. Das Hafenbecken selbst ist als 
Wasserfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den mit der Entwicklung des 
Deutzer Hafens verbunden Zielen der Stadt Köln. Insofern besteht die Notwendigkeit, den Flä-
chennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. 
Durch die 227. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln wird angestrebt, die mit der 
Entwicklung des Gesamtgebiets geplanten Nutzungen auf der Ebene der vorbereitenden Bau-
leitplanung in ihren Schwerpunkten darzustellen. Der überwiegende Teil des Hafenareals – öst-
lich des als Wasserfläche dargestellten Hafenbeckens – soll als Gemischte Baufläche darge-
stellt werden. Westlich des Hafenbeckens erfolgt die Darstellung von drei Parkanlagen als 
Grünflächen. Im nördlichen Bereich der Halbinsel ist der Standort der Schule als Fläche für Ge-
meinbedarf und südlich daran angrenzend ist eine zusammenhängende Wohnbaufläche vorge-
sehen. Im südlichen Bereich der Halbinsel, erfolgt hier eine weitere Darstellung einer Gemisch-
ten Baufläche, die von zwei Parks umfasst wird. Für den südlichen Bereich des Hafenkopfes 
und der angrenzenden Flächen entlang der Straße Am Schnellert ist die Darstellung eines Ge-
werbegebietes vorgesehen. Das im östlichen Bereich geplante Umspannwerk findet durch ein 
entsprechendes Symbol Eingang in den Flächennutzungsplan. Die geplanten Verkehrsflächen, 
inklusive der Kfz- und der Rad-/Gehwegbrücke sollen als Bestandteile der umgebenden bauli-
chen Nutzungen dargestellt werden.  
Das im Plangebiet enthaltene Erschließungssystem geht in den umgebenden Nutzungen auf, 
da es nicht Bestandteil der im Flächennutzungsplan der Stadt Köln dargestellten Flächen für 
den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge ist. Der Geltungsbereich des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplans Infrastruktur umfasst die im FNP dargestellten Grün-
flächen, die Fläche für Gemeinbedarf sowie den Standort des Umspannwerks.

6 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet des Teilplans Infrastruktur ragt im Westen minimal in den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans der Stadt Köln hinein. Für diesen Bereich (sog. Poller Wiesen) sieht der 
Landschaftsplan das Entwicklungsziel EZ 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen“ vor. Der Bebauungsplan sieht im Bereich der Überschneidung keine Änderung 
dieses Ziels vor und auch keine Festsetzungen, die den Zielen des Landschaftsplans wider-
sprechen. 
Der Landschaftsplan setzt ferner für die Poller Wiesen und damit für einen Teilbereich des Infra-
strukturbebauungsplans entlang der Alfred-Schütte-Allee das Landschaftsschutzgebiet L 13 
‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’ fest. 
3.4 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 
Die flächendeckende Konversion des derzeitigen Industrie- und Gewerbestandortes zu einem 
urbanen Wohn- und Büroquartier erfordert umfangreiche Erschließungs- und flächendeckende 
Ordnungsmaßnahmen. Insbesondere die Herstellung einer hochwassersicheren Erschließung 
(Höherlegung des Geländes in Bezug auf ein 200-jährliches Ereignis – HQ 200 entsprechend 
11,90 m Kölner Pegel), die Erfordernisse aufgrund der Lärmbelastungen, die Beseitigung vor-
handener Altlasten, die Berücksichtigung landschaftsschutzrechtlicher Belange sowie die Maß-
nahmen zur verkehrlichen Erschließung erfordern eine geschlossene städtebauliche Gesamt-
maßnahme zur Entwicklung des Gebietes. Deshalb hat der Rat der Stadt Köln am 03.05.2018 
einen Beschluss zur Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs ‘Deutzer Hafen’ 
nach § 165 Absatz 6 des BauGB (Vorlagen-Nr. 0507/2018) gefasst. Mit Beschluss vom 
23.03.2021 erfolgte eine Ergänzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 214 
BauGB (Vorlagen-Nr. 0082/2021). Zur Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme hat die Stadt Köln die Stadtwerke Köln GmbH als treuhänderisch handelnden Entwick-
lungsträger i. S. d. § 167 BauGB beauftragt. 
3.5 Denkmalschutz 
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens befinden sich innerhalb des 
Plangebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische 
Bauwerke und Strukturen. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in § 2 Denkmalschutz-
gesetz (DSchG NRW) aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
In der Denkmalliste gem. § 3 DSchG NRW der Stadt Köln werden die Drehbrücke von 
1907/1908 sowie die Gebäudekomplexe der Ellmühle geführt. Die Ellmühle entstand 1975 
durch die Fusion der ehemaligen Auer-Mühle und der ehemaligen Walzenmühle der Fa. Ley-
sieffer & Uetzmann. Es handelt sich um einen stadtbildprägenden Mühlenkomplex, der maß-
geblich die Rheinsilhouette bestimmt, bestehend aus dem Verwaltungsgebäude mit Pförtner 
und dem Mühlengebäude der ehemaligen Fa. Leysieffer & Lietzmann, den Mühlen I-IV der 
ehem. Auer-Mühle und ihrem Schornstein mit Fuchs, Kessel- und Maschinenbaus sowie Pum-
penhaus, mehreren Silobauten, Getreidesauganlagen und Mehlmagazinen, teilweise mit Logos 
und Schriftzügen.  
Das innerhalb des Plangebietes gelegene Mühlengebäude wird im Bereich des ehemaligen Ge-
treidesilos abgebrochen. Mit der neuen Fuge zwischen Ellmühle und Auermühle wird ein kleiner 
öffentlicher Platz (Platz 6) geschaffen. Mit dem Abbruch des Getreidesilos erhält das Müh-
lenareal eine plausible städtebauliche Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Quartiers. Das 
Mühlenareal bindet sich so, bezogen auf die Erschließung, in das neue Quartier ein und schafft

7 
 
gleichermaßen die erforderliche städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in 
Deutz zu Gunsten einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insge-
samt. Eine bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße 
und Hafenpromenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wie-
der ablesbar. Durch die geplante Fuge werden außerdem die Tageslichtverhältnisse in den Ge-
bäuden der Mühlen verbessert. Darüber hinaus gibt die Fuge die Ansicht auf das Bunkersilo frei 
und macht dessen Höhe und Volumen wieder erlebbar, ohne die städtebauliche Ensemblewir-
kung der Mühlen zu schwächen. Durch die Trennung der beiden Mühlen entstehen zwei Baufel-
der in der Größenordnung der restlichen Baufelder des Deutzer Hafens, so dass sich die beiden 
Mühlenbaukörper stimmig in das städtebauliche Gesamtensemble des neuen Quartiers einfü-
gen. In den frei gewordenen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkei-
ten und Begegnungsflächen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Der Abbruch des Getreidesilos ist städtebaulich begründet und mit dem Stadtkonservator sowie 
dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgestimmt.  
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen, dazu gehören Ha-
fenbecken einschließlich Wasserfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kaimauern mit Basalt-
verblendungen und allen historischen Elementen wie Sacktreppen mit eisernen Stufen und 
Handlauf, Poller, Ringe, Mauervorsprünge für Getreide-Elevatoren und Verladeanlagen, 
Dalben, sowie die Gleistrassen der Hafenbahn am West- und Ostkai des Industriehafens, die 
durch den Damm der Südbrücke zum Verschiebebahnhof Poll führen und die Kran- und Verla-
deanlagen mit zugehörigen Kranbahnen.  
Die denkmalwerten Anlagen werden weitestgehend sichtbar erhalten und stellen künftig we-
sentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Industrieha-
fens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt die Belange des Denk-
malschutzes. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur in geringem Umfang ohne maßgebli-
che Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusammenhängende, industrielle Charakter 
des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der ursprünglich im Integrierten Plan 
vorgesehene Pool am Hafenkopf wird nicht weiterverfolgt. In diesem Bereich ist eine Erweite-
rung der Hafenpromenade in das Hafenbecken durch ein aufgeständertes Deck mit einer zum 
Wasserniveau führenden Freitreppe vorgesehen. Eine Bademöglichkeit soll im nördlichen Be-
reich des Hafenbeckens angrenzend an den geplanten Park III vorgesehen werden. 
An der Alfred-Schütte-Allee sind die Allee sowie Grünanlagen mit Sportflächen in der Denkmal-
liste der Stadt Köln als Gartendenkmal unter der Nummer 523 geführt. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war. Ende der 1950er Jahre erfolgte 
ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. 
Die innerhalb des Plangebiets liegenden eingetragenen Bau-, Garten- und Bodendenkmäler 
werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Außerhalb des Plangebietes befinden sich westlich im Bereich der Poller Wiesen drei Boden-
denkmäler. Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wir-
kungsraum das Plangebiet. 
3.6 Hochwasserschutz 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzan-
lage, welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und

8 
 
dort an den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Über-
schwemmungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserer-
eignis (11,90 m Kölner Pegel) ausgelegt. Die Schutzhöhe von 11,90 m Kölner Pegel entspricht 
an Rhein-km ca. 686,9 (Bereich Hafeneinfahrt/Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,07 m und an Rhein-km ca. 685,7 (Bereich Drehbrücke) einer geodätischen Höhe von etwa 
47,40 m jeweils über Normalhöhennull im DHHN2016 (im Folgenden „m ü.NHN“). Die Hoch-
wasserschutzlinie im Bereich des Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler 
Elemente im Bereich von Hof-, Tor- und Straßenquerungen planfestgestellt. Diese Hochwasser-
schutzanlagen zählen zum Planfeststellungsbeschluss 16 (Poll bis Rheinpark Deutz) und wer-
den nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz, ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals grundsätzlich möglich. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Ha-
fens können nur unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwas-
serschutzes und entsprechender hochwasserangepasster Bauweisen erfolgen. Das Planungs-
verbot des § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) greift jedoch nicht. Wegen der vorhan-
denen Bebauung im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 
03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) kein ‘neues Baugebiet’ vor. Dies wurde im Rahmen der 25. Ände-
rung des Regionalplans bestätigt. Vorausgesetzt wird eine an die jeweilige Planungssituation 
angepasste Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. Die rechtlichen Vorgaben des WHG 
zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger, zur Vermeidung einer 
Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes und zur hochwasserangepassten Er-
richtung von Bauvorhaben können bei der Umsetzung des Gesamtvorhabens eingehalten wer-
den (siehe Abschnitt 4.3). 
Deichschutzverordnung 
Bei Maßnahmen im Umfeld der Hochwasserschutzanlage sind die Ge- und Verbote der Deich-
schutzverordnung zu beachten. Aus diesem Grund werden im Bebauungsplan ebenso die 
Deichschutzzonen I und II nachrichtlich dargestellt. Für „sonstige Hochwasserschutzanlagen“ – 
wie im vorliegenden Fall – beträgt die Breite der Schutzzonen 20 m jeweils beiderseits der 
Hochwasserschutzanlage (Deichschutzzone I und II). In Bezug auf Deichschutzzone I bedeutet 
dies beispielhaft, dass im Bereich von 4 m (gemessen jeweils von der äußeren Begrenzung der 
Hochwasserschutzmauer) das Herstellen von baulichen Anlagen, zu denen unter anderem 
auch Stellplatzanlagen gehören, verboten ist. Entsprechende Genehmigungen und Befreiungen 
(dazu zählen zum Beispiel das Errichten, wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen 
Anlagen, das Anpflanzen mit Bäumen und Sträuchern) sind im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Infolge geplanter Maßnahmen 
dürfen keine zusätzlichen Lasten auf die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen einwirken. 
Dies gilt insbesondere beim Bau einer Tiefgarage. Die entsprechenden Nachweise sind im Rah-
men des Baugenehmigungsverfahrens beziehungsweise bei Anträgen auf Befreiungen von der 
Deichschutzverordnung zu führen. Vor diesem Hintergrund ist ein entsprechender Hinweis in 
den Bebauungsplan aufgenommen worden. 
Sperr- und Gefahrenzonenverordnung 
Die Sperr- und Gefahrenzonen sowie die zugehörigen Verbote und Gebote werden in der „Ord-
nungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 
im Bereich der mobilen Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln, Ortslage Poll

9 
 
- Rheinpark Deutz“ vom 21. August 2017 festgeschrieben. Die Verordnung enthält Bestimmun-
gen insbesondere zum Schutz der Bevölkerung und zur Sicherstellung des geordneten und stö-
rungsfreien Auf- und Abbaus der Hochwasserschutzanlagen durch die Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR. 
Anfahrbarkeit der Hochwasserschutzanlagen 
Im Planbereich sind im Hochwasserfall mehrere Durchgänge mit mobilen Elementen zu ver-
schließen. Der Aufbau muss entsprechend den Geländehöhen abgeschlossen sein. Die Anfahr-
barkeit der Hochwasserschutzanlagen mit schweren Fahrzeugen muss jederzeit gewährleistet 
sein.  
Überschwemmungsgebiet des Rheins 
Für die Bereiche im Plangebiet, die sich gemäß der Überschwemmungsgebietsverordnung 
„Rhein“ im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins befinden, gelten besondere 
Schutzbestimmungen. Die Flächen des Überschwemmungsgebiets sind in die Planzeichnung 
nachrichtlich übernommen. 
3.7 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Zur Sicherung der Versorgung erfolgt nach der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes (Entwurf 2020) perspektivisch die Ausweisung des Stadtteilzentrums Deutz, Deutzer 
Hafen auf der östlichen Hafenseite rund um den Platz 3. Neben der Versorgung des Deutzer 
Hafens soll das neue Stadtteilzentrum die Versorgung im südlichen Siedlungsbereich des 
Stadtteils Deutz verbessern. Mit Blick auf die Funktionszuweisung als Stadtteilzentrum können 
zukünftig ein bis zwei Lebensmittelmärkte, ein Drogeriemarkt, ergänzende Einzelhandelsge-
schäfte und. Komplementärnutzungen im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden. 
Die Steuerungsregeln und der Kriterienkatalog des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zen-
trenkonzeptes (Entwurf 2020) sind hier maßgeblich zu beachten. Das im Entwurf vorliegende 
Konzept ist behördenverbindlich und wird in der Bauleitplanung umgesetzt. Die Festsetzung 
von Einzelhandelsbetrieben spielt im vorliegenden Teilplan Infrastruktur nur eine untergeord-
nete Rolle. Mögliche bauliche Nutzungen innerhalb des neuen Stadtteilzentrums bzw. des ge-
planten zentralen Versorgungsbereichs liegen nicht innerhalb des Geltungsbereichs des Teil-
plans Infrastruktur. 
4. Planungskonzept  
4.1 Städtebauliches Konzept 
Ziel des Integrierten Plans zur städtebaulichen Entwicklung im Deutzer Hafen ist es, ein leben-
diges und gemischtes Viertel zum Wohnen und Arbeiten zu schaffen. Das geplante Stadtquar-
tier soll dabei in das städtebauliche Umfeld integriert und mit vorhandenen Strukturen vernetzt 
werden. Das Konzept bietet einerseits vielfältige Wohnformen (öffentlich gefördert, preisge-
dämpft und frei finanziert, Eigentum und Miete; Baugemeinschaften und genossenschaftliches 
Wohnen; Sonderwohnformen), die eine heterogene, sozial gemischte Nachbarschaft fördern. 
Zum anderen soll das neue Viertel ein attraktiver Standort für Dienstleistungs- und Büronutzun-
gen, für Handel, Nahversorgung und Gastronomie sowie Freizeit, Kultur und soziale Infrastruk-
tur sein. Die aus dem kooperativen Verfahren abgeleitete städtebauliche Struktur des Integrier-

10 
 
ten Plans von Cobe architects/Kopenhagen schafft mit vielfältigen Lagequalitäten die Voraus-
setzung für eine differenzierte Nutzungsverteilung mit bewusst gesetzten Schwerpunkten und 
Magneten.  
Der vorliegende Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur – stellt einen ersten 
Baustein der Bauleitplanung für die Entwicklung des Deutzer Hafens dar, der neben der Siche-
rung der Infrastruktur des Gebietes durch die Festsetzung der Verkehrs- und Grünflächen die 
oben beschriebene städtebauliche Struktur vorbereitet. Für die Baufelder werden nach weiteren 
vertiefenden Qualifizierungsverfahren nachfolgende Teilbebauungspläne erstellt, mit denen für 
die Baublöcke das Planungsrecht hergestellt wird. Städtebauliches Leitmotiv des Integrierten 
Plans ist eine Blockrandbebauung, die sich an dem rechtwinklig auf das Hafenbecken ausge-
richteten Gebäuderaster der Bestandsbebauung orientiert. Der im Plangebiet vorgesehene 
Blocktypus – der so genannte `Deutzer Block’ – kombiniert die gründerzeitliche Deutzer Block-
randbebauung mit geschütztem Innenhof mit einer differenzierten Höhenentwicklung, die sich 
aus den bestehenden Mühlenbetrieben ableitet. Ein wichtiges Element der Blöcke ist darüber 
hinaus jeweils eine Öffnung zum angrenzenden Freiraum in Form des Hafenbeckens, Parks o-
der einem Platz. 
Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen entlang der Ostseite des Hafenbe-
ckens und Parks auf der Westseite des Hafenbeckens aufgelockert, die durch eine das Hafen-
becken begleitende Promenade verbunden sind. Die Auer- und die Ellmühle sollen als den Ha-
fen prägende Bauten weitestgehend erhalten bleiben. In Abstimmung mit dem Denkmalschutz 
wurden in einer Machbarkeitsuntersuchung Konzepte zur Umnutzung der Mühlen erarbeitet, die 
im Rahmen der weiteren Entwicklung des Hafens qualifiziert werden. 
Die denkmalwerten Anlagen des Industriehafens, der Hafenbahn und der zugehörigen Verlade-
anlagen werden erhalten und weitestgehend sichtbar in die Planung integriert. Sie stellen künf-
tig wesentliche Strukturelemente im Bereich des Deutzer Hafens dar. Der Charakter des Indust-
riehafens soll weiterhin erlebbar bleiben. Die Freiraumplanung berücksichtigt im Wesentlichen 
die Belange des Denkmalschutzes. Einbauten in das Hafenbecken erfolgen nur in geringem 
Umfang ohne maßgebliche Inanspruchnahme der Kaimauern, so dass der zusammenhän-
gende, industrielle Charakter des Hafenbeckens nicht wesentlich beeinträchtigt wird. 
4.2 Freiraumkonzept 
Die Entwicklung eines gemischten urbanen Quartiers in der angestrebten Dichte erfordert eine 
besondere Qualität des öffentlichen Raums. Das städtebauliche Konzept bietet in dieser Hin-
sicht große Potenziale durch das Hafenbecken und die angrenzenden Flächen in Form von Ha-
fenpromenade und Plätzen sowie drei Parkanlagen, die auf der westlichen Halbinsel einen 
Übergang zwischen Hafenbecken und den am Rhein gelegenen Poller Wiesen bieten.  
Neben der unmittelbaren Funktion für die künftigen Bewohner und Arbeitsplätze bietet der Deut-
zer Hafen auch Anknüpfungspunkte zu den umliegenden Stadtquartieren. Der Deutzer Hafen 
soll sich als Teil von Deutz und Poll in die bestehende Stadtstruktur einbinden. Er stellt für die 
angrenzenden Stadtbereiche eine wichtige Erweiterung bis an den Rhein dar. Bei der Lage und 
Ausgestaltung der Plätze wurden bereits auf der Ebene des Integrierten Plans die Belichtung, 
die Bepflanzung, die Anordnung von Funktionen und die Wahl von Materialien in den Freiräu-
men durch übergeordnete Rahmenbedingungen berücksichtigt, die durch die Empfehlungen 
des Grünordnungsplans Eingang in das Bauleitplanverfahren bzw. die anschließende Umset-
zung finden, um eine größtmögliche Aufenthaltsqualität zu erreichen.

11 
 
Die in Nord-Süd verlaufenden Straßenräume sollen mit Alleen und Baumreihen bepflanzt wer-
den. Die sogenannten ‚Grünen Gassen’ stehen mit einer Bepflanzung aus kleinen Bäumen, 
Baumgruppen, Sträuchern und Beeten im Kontrast dazu. Über sie erfolgt eine Einbindung der 
westlich angrenzenden Poller Wiesen in das Gebiet des Deutzer Hafens. Die Ostseite des Ha-
fenbeckens ist stark besonnt. Durch Baumanpflanzungen entlang der Promenade und auf den 
Plätzen wird Schatten geschaffen. Der direkt vor den Mühlengebäuden liegende Teil der Pro-
menade wird aus Gründen des Denkmalschutzes baumfrei gehalten. 
Die Plätze werden offengehalten und durch Baumgruppen und Pflanzbeete gestaltet. In den 
Parks bieten große Wiesenflächen Platz für Aufenthalt, Baumgruppen bieten verschattete Be-
reiche und Struktur. 
In den unterschiedlichen Freiräumen werden verschiedene Nutzungsschwerpunkte gesetzt. Die 
Plätze werden offen gestaltet und bieten Raum für temporäre Funktionen wie Märkte und kultu-
relle Veranstaltungen. Es sind Gestaltungselemente, wie z.B. Wasserelemente vorgesehen, die 
der Regenrückhaltung dienen und das Mikroklima bei Hitze verbessern. Die Parks bieten Sport- 
und Spielangebote und bilden einen Übergang zu den westlich gelegenen Freiräumen der Pol-
ler Wiesen und des Rheins. 
4.3 Hochwasserschutzkonzept 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens ist aufgrund seiner Nähe zum Rhein einerseits lokal von 
Hochwasserereignissen betroffen. Andererseits ist im Verlauf des Rheinstroms der Belang der 
Sicherung und Entwicklung von Retentionsraum für Hochwasserereignisse des Rheins in der 
Abwägung zu berücksichtigen. Insofern kommt den Belangen des vorbeugenden Hochwasser-
managements bei der Entwicklung des Deutzer Hafens eine besondere Bedeutung zu.  
Abgeleitet aus diesen planerischen Anforderungen wurde für das Gesamtgebiet ein Hochwas-
serschutzkonzept entwickelt, das präventive bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor Hochwas-
serereignissen vorsieht – beispielhaft sind hier die Festlegung eines hochwassersicheren Er-
schließungsniveaus und der Erhalt vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen zu nennen. 
Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass dem Rhein mit der Flächenentwicklung wichtige Retentions-
räume für Hochwasserfälle verloren gehen und sich somit die von solchen Ereignissen ausge-
henden Gefahren vergrößern. Zu diesem Zweck sieht das Hochwasserschutzkonzept vor, durch 
Doppelnutzung von Flächen, z.B. durch Schaffung von Rückhaltevolumen innerhalb der Grün-
flächen, oder bauliche Maßnahmen durch die Gebäude- und Tiefgaragenplanung dem Rhein 
keinen Retentionsraum zu entziehen. Darüber hinaus dienen die vorgesehenen Maßnahmen 
gleichzeitig dem Schutz im Falle von Starkregenereignissen. Die genannten Belange sind wie 
folgt in dem Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur integriert: 
Die vorhandene Hochwasserschutzanlage – bestehend aus festen Hochwasserschutzwänden 
sowie mobilen Hochwasserschutzanlagen – entlang der Siegburger Straße bleibt hinsichtlich 
Lage und Schutzfunktion erhalten. Die Anlage liegt im öffentlichen Raum – i.d.R. innerhalb der 
Straßenverkehrsflächen. Mit der Umsetzung des Integrierten Plans sind unter Umständen Än-
derungen oder Eingriffe in die Hochwasserschutzanlagen verbunden. Bei der Herstellung der 
technischen Infrastruktur sind punktuell bauliche Anpassungen der Hochwasserschutzmauer 
erforderlich. Zudem ist vereinzelt vorgesehen, Gebäude unmittelbar an der Hochwasserschutz-
mauer zu errichten. Eingriffe in die bestehende Hochwasserschutzanlage bedürfen einer Einzel-
fallprüfung und Abstimmung mit der Bezirksregierung, ob eine Änderung des Planfeststellungs-
beschlusses notwendig ist. Konkrete Planungen für bauliche Maßnahmen liegen aktuell noch

12 
 
nicht vor. Diese werden erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Vor diesem Hinter-
grund ist es nicht möglich, bereits im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende 
Anträge zu stellen. Dies erfolgt in nachgelagerten Verfahren in Abstimmung mit der Bezirksre-
gierung.  
Die hochwassersichere Erschließungsebene im städtebaulichen Entwurf Deutzer Hafen ist auf 
einer Mindesthöhe – je nach Lage im Plangeiet – zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN geplant. 
Dies entspricht dem Höhenniveau des bestehenden Hochwasserschutzes entlang Siegburger 
Straße/Poller Kirchweg und liegt somit oberhalb des Wasserstands eines 200-jährlichen Hoch-
wasserabflusses (HQ200 zwischen 47,07 und 47,40 m ü.NHN im Verlauf des Rheins entlang 
des Deutzer Hafens). Die Ausbauhöhen werden voraussichtlich über die Mindesthöhen hinaus-
gehen. 
Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Gesamtgebiet Deutzer Hafen orientiert sich am vor-
handenen Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln (Beschluss zum Hochwasserschutz im 
Planfeststellungsabschnitt 16 durch den Rat der Stadt Köln am 23.04.1998, Ds -Nr. 1690/097). 
In diesem Schutzkonzept wurden auf Basis von Risikobewertungen und Wirtschaftlichkeitsbe-
trachtungen für das gesamte Kölner Stadtgebiet Schutzgrade definiert, welche in den letzten 
Jahren auch umgesetzt wurden. Im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16, in welchem das Ge-
samtgebiet Deutzer Hafen liegt, ist das Schutzziel auf ein 200-jährliches Rheinhochwasser aus-
gelegt. Diese – 1996 ermittelte – Schutzhöhe auf Basis der bestehenden Hochwasserschutzli-
nie im Bereich des Deutzer Hafens bildet nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln die Maßgabe für die hochwasserangepasste Bauweise 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Da in den letzten Jahren am Rhein basierend auf 
dem Aktionsplan Hochwasser eine Vielzahl von Hochwasserpoldern umgesetzt wurden, welche 
bei mittleren und seltenen (HQ100 bzw. HQ200 gem. StEB Köln) Hochwasserereignissen geflu-
tet werden können, verändert sich entsprechend die Hochwasserstatistik. Die Eintrittswahr-
scheinlichkeit wird geringer und damit sinkt auch die real erforderliche Schutzhöhe. Demnach 
liegt die gewählte Schutzhöhe für die hochwasserangepasste Bauweise über dem Niveau des 
aktuellen HQ200. In der Risikobewertung für das Projektgebiet Deutzer Hafen ist also von einer 
Eintrittswahrscheinlichkeit geringer einem 200-jährlichen Hochwasserereignis auszugehen. 
Ein erhöhtes Hochwasserrisiko aufgrund von Starkregenereignissen vergleichbar der Flutkata-
strophe im Sommer 2021 ist laut Gutachter am Deutzer Hafen nicht gegeben, da das Abfluss-
verhalten des Rheins aufgrund seiner Größe grundsätzlich anders ist als das kleinerer Flüsse. 
Das Wasservolumen kann sich im Hochwasserfall aufgrund des zur Verfügung stehenden Rau-
mes anders verteilen. Darüber hinaus treten Hochwasserereignisse am Rhein mit einer gewis-
sen Zeitverzögerung ein, so dass eine ausreichende Vorwarnzeit zur Ergreifung von Schutz-
maßnahmen besteht. 
Im vorliegenden Bebauungsplan – Teilplan Infrastruktur werden für die Erschließung der späte-
ren Baufelder erforderliche Verkehrsflächen mit einer entsprechenden Höhenlage in Form einer 
Mindesthöhe festgesetzt. So wird gewährleistet, dass auch im 200-jährlichen Hochwasserfall 
die Erschließung sichergestellt ist. Aufgrund der Ausdehnung des Hafengebiets sind die Höhen-
änderungen durch das Rheingefälle zu berücksichtigen. Die Erschließungsanlagen werden so 
geplant, dass im Hochwasserfall oder bei Starkregenereignissen an den angrenzenden Gebäu-
den keine Schäden entstehen können. 
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Parks und Plätze im Deutzer Hafen so angelegt werden, 
dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künftigen Baufeldern sollen flut-
bare Tiefgaragen bei Hochwasser zusätzlichen Retentionsraum bieten. Durch die Modellierung

13 
 
der Freiflächen und Verkehrsflächen wird sichergestellt, dass diese im Hochwasserfall oder bei 
Starkregenereignissen die Funktion von Notwasserwegen sowohl für die eigene Entwässerung 
als auch für die Entwässerung der Baufelder in Richtung Hafenbecken und/oder Rhein über-
nehmen können. Trotz des hohen Versiegelungsgrades des Gesamtgebiets, werden durch die 
Parkanlagen, aber auch durch Grünflächen (z.B. Beete, Baumscheiben) im Straßenraum sowie 
einem hohen Anteil von Dachbegrünung, Versickerungs- bzw. Rückhaltemöglichkeiten geschaf-
fen. Diese sollen – insbesondere bei Starkregenereignissen – den auftretenden Wasserabfluss 
regulieren. 
Für den Hochwasserfall werden auf der Genehmigungsebene Alarmpläne inklusive eines Eva-
kuierungskonzepts erstellt. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass sich das beste-
hende Retentionsvolumen durch die Umsetzung des Integrierten Plans nicht verringert und 
während der Umsetzungsphase und darüber hinaus permanent zur Verfügung steht.  
Sofern es während der Baumaßnahmen zu Veränderungen des Retentionsvolumens kommt, ist 
nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das gesamte Plangebiet und den gesamten 
Umsetzungszeitraum positiv ausfällt. Da der Teilplan Infrastruktur nur einen Teilbereich des 
Deutzer Hafens und den ersten Entwicklungsabschnitt abdeckt, ist dieser Nachweis nicht auf 
Ebene des einzelnen Bebauungsplans möglich. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und 
zur Unterstützung der Einzelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wird daher in Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung Köln ein Retentionsraumkonto für das Gesamtgebiet über 
die gesamte Bauzeit des Deutzer Hafens geführt und fortlaufend aktualisiert. In diesem Konto 
kann die jeweilige Zu- und Abnahme von Retentionsraum in Teilflächen zueinander in Relation 
gesetzt werden, um einen Nachweis über ein zu jedem Zeitpunkt, auch während der Bauphase, 
ausreichendes Retentionsvolumen zu führen. Dabei werden primär Bereiche – z.T. auch außer-
halb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur, jedoch innerhalb des Gesamtgebietes – vorbe-
reitet, die einen positiven Effekt auf die Bilanz haben, um spätere bauliche Eingriffe mit negati-
vem Effekt auf die Bilanz zu ermöglichen, so dass sich das Retentionsvolumen zu keinem Zeit-
punkt verringert. Entsprechende Nachweise werden auf der Ebene des jeweiligen Bauantrags 
erbracht. Das Retentionsraumkonto wird im Auftrag der Stadtentwässerungsbetriebe (als Betrei-
ber der Hochwasserschutzanlagen) durch einen externen Gutachter (Ruiz Rodriguez - Zeisler - 
Blank, Wiesbaden) geführt, es ist jederzeit durch die Bezirksregierung Köln (als Genehmigungs-
behörde für sämtliche wasserrechtlichen Fragestellungen zum Bauen im gesetzlichen Über-
schwemmungsgebiet) einsehbar und dient als Grundlage für die Einzelbaugenehmigungen. 
4.4 Mobilitätskonzept 
Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer Hafens wurde ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um Lö-
sungen aufzuzeigen, wie durch eine umweltbewusste Anpassung bzw. Modifizierung des Mobi-
litätsverhaltens, Probleme im zukünftigen Verkehrsgeschehen vermieden oder reduziert und 
Verkehrsangebote künftig gestaltet werden können.2 Ziel des Mobilitätskonzepts ist  eine Grund-
lage für die weiteren Planungsentscheidungen zu allen Verkehrsmitteln zu schaffen und gezielt 
Chancen und Konflikte zu erfassen, die sich aus dem Bestand oder der Planung ergeben kön-
nen. 
Ausgehend von den städtebaulichen Rahmenbedingungen, den Ansprüchen aller Verkehrsteil-
nehmer/innen an das Mobilitätsangebot und die Erreichbarkeit der wichtigen Angebote der Um-
gebung sowie den Konflikten der Verkehrsmittel untereinander, wurde ein Leitbild entwickelt, 
                                                 
2  Mobilitätskonzept Deutzer Hafen – Ergebnisbericht; Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH ; Dezember 2020

14 
 
das einheitliche Grundsätze und Ziele für weitere Planungen im Bereich Verkehr und Mobilität 
darstellt. 
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens wurden folgende Ziele definiert: 
Ziel 1: Mobilität barrierefrei gestalten 
Ziel 2: Verträgliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer 
Ziel 3: Förderung der Nahmobilität 
Ziel 4: Förderung alternativer Mobilität und des Umweltverbunds 
Ziel 5: Mobilität Naherholung/Sport/Freizeit 
Ziel 6: Verbesserung des Rad- und Fußwegenetzes 
Ziel 7: Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
Ziel 8: Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung 
Ziel 9: Imageverbesserung alternativer Mobilitätsangebote und des Umweltverbunds 
Ziel 10: Stadtverträglichkeit 
Mit der Entwicklung des Gebietes Deutzer Hafen soll ein nachhaltiges umwelt- und stadtverträg-
liches Mobilitätsangebot geschaffen werden. Ziel ist es, den Anteil des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) durch die gezielte Förderung von Nahmobilität mit den Verkehrsmitteln des Um-
weltverbundes sowie einem gut ausgebauten ÖPNV-, Fuß- und Radwegenetz zu minimieren. 
Dafür wurden drei Modal-Split Szenarien erarbeitet, in denen die Annahme verankert wird, dass 
ein von der Wegelänge abhängiger Anteil an MIV-Wegen, aufgrund der für die einzelnen Ver-
kehrsmittel erarbeiteten Maßnahmenkonzepte, auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß- 
und Radverkehr sowie ÖPNV) verlagert werden kann. 
 Szenario 1 (kurzfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch eine neue Busli-
nie 150, keine Veränderung der Stadtbahnanbindung und kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 2 (mittelfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
kein Anschluss an die S-Bahn 
 Szenario 3 (langfristig umsetzbar): Erschließung des Deutzer Hafens durch die taktverdich-
tete Buslinie 150, Optimierung der Stadtbahnanbindung (Taktverdichtung durch Linie 8) und 
Anschluss an die geplante S-Bahn S16 
Alle drei Szenarien führen durch eine Verlagerung der MIV-Wege zu Verkehrsmitteln des Um-
weltverbunds jeweils zu einer Reduzierung des MIV-Anteils der Neuverkehre. 
Für die jeweiligen Verkehrsarten wurden die folgenden Maßnahmen zur Schaffung einer nach-
haltigen Mobilität erarbeitet.  
4.4.1 Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) 
Um den bestehenden Straßenverkehr im Umfeld des Gebiets Deutzer Hafen auch zukünftig ab-
wickeln zu können, sowie auf die neuen Belange durch die Gebietsentwicklung eingehen zu 
können, werden zusammenfassend folgende Maßnahmen im Straßenverkehr empfohlen: 
 Interne Erschließung über eine Ringerschließung als neue Hauptsammelstraße zur Quar-
tierserschließung über Poller Kirchweg, der Straße Am Schnellert und neuer Quartiers-
straße auf der Halbinsel, die mit einer neuen Brücke über das Hafenbecken an die Siegbur-
ger Straße im Osten anschließt.

15 
 
 Die Quartierserschließung soll als bevorrechtigte Straße geführt werden, um den Verkehrs-
fluss aufrecht zu erhalten. Die anliegenden Stichstraßen (‚Grüne Gassen’) sollen als Geh- 
und Radweg gestaltet werden. 
 Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird auch mit Blick auf 
die Auswirkungen auf die anderen Verkehrsteilnehmer/innen empfohlen. Die vorgesehene 
Geschwindigkeitsbeschränkung erhöht die Verkehrssicherheit. 
 Die Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrücke wird für den MIV gesperrt. 
4.4.2 Maßnahmen für den ruhenden Verkehr 
Ziel ist eine flächendeckende Parkraumregelung, um eine gute Erreichbarkeit des Gebiets für 
Anwohner/innen und Arbeitnehmer/innen zu gewährleisten sowie den ruhenden Verkehr größ-
tenteils in Tiefgaragen und Parkhäusern unterzubringen, um ausreichend Raum für Nahmobili-
tät im Straßenraum zur Verfügung zu stellen. 
Im Bereich der Quartiersstraße, der Mühlenstraße und des Poller Kirchwegs sind Stellplätze im 
öffentlichen Raum vorgesehen. Der überwiegende Teil der Baublöcke im Deutzer Hafen wird 
von diesen Straßen unmittelbar erschlossen. Für Handwerker mit überdurchschnittlich großen 
Fahrzeugen, welche Arbeiten im Quartier des Deutzer Hafens auszuführen haben, besteht so-
mit die Möglichkeit, öffentliche Stellplätze im Hafengebiet außerhalb von Tiefgaragen zu nutzen. 
Handwerker mit gewöhnlichen Fahrzeugen können die Tiefgaragen der jeweiligen Baufelder 
nutzen. 
Für den Hol- und Bringverkehr werden an der geplanten Grundschule Stellplätze in der Tiefga-
rage der Grundschule, sowie im unmittelbar an das Schulgelände angrenzenden Bereich der 
Quartiersstraße angeboten. Der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kitas wird auf den Flä-
chen der jeweiligen Baufelder in den Tiefgaragen abgewickelt. 
Private Stellplätze sind primär in den Tiefgaragen der einzelnen Baufelder vorgesehen. Die Zu-
fahrten befinden sich entlang der Quartiersstraße sowie dem Poller Kirchweg. Weitere, vorwie-
gend den gewerblichen Nutzungen zugewiesene Stellplätze befinden sich in Tiefgaragen und 
Parkhäusern, welche unmittelbar über die Straßen Am Schnellert, Poller Kirchweg und der 
Quartierstraße erschlossen werden. 
Im Südosten des Gebiets ist ein Parkhaus auf Baufeld Ost 04 vorgesehen. 
Entsprechend dem Ziel der Reduktion des MIV-Anteils sollen die zukünftigen Nutzer motiviert 
werden, Anfahrt und Wege im Gebiet des Deutzer Hafens ohne das Kfz zu bestreiten. In die-
sem Zusammenhang sind an geeigneten Stellen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfü-
gung zu stellen (siehe Abschnitt 4.4.4). Ebenso ist die Einrichtung von Behindertenstellplätzen, 
Ladezonen für den Lieferverkehr oder speziell ausgewiesenen Flächen für das Abstellen von E-
Scootern (z.B. an Mobilitätsstationen) zu berücksichtigen. 
4.4.3 Maßnahmen für den Fußgängerverkehr 
Fußgänger sind besonders schutzwürdig. Aus diesem Grund sind ausreichend bemessene Ver-
kehrsanlagen (betrieblich und baulich) – sowohl entlang neuer Straßen und Wege als auch que-
rend zu diesen – ein wesentliches Planungselement in der Entwicklung des Deutzer Hafens und 
der Entwicklung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Fußgänger/innen und Radfah-
rer/innen. Insbesondere ist dabei – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und 
der Inklusion – die Umsetzung einer barrierefreien Erschließung zu beachten. Es sind die fol-
genden Maßnahmen für ein zukünftig ausreichendes und verkehrssicheres Fußwegenetz im 
Deutzer Hafen vorgesehen:

16 
 
 Straßenbegleitende und ausreichend breite Fußwege entlang der Quartiersstraße. 
 Fußgänger-Promenade entlang der Alfred-Schütte-Allee zwischen Drehbrücke und Südbrü-
cke. 
 Fuß- und Radwegbrücke über das Hafenbecken. 
 Öffnung der Drehbrücke primär für Fußgänger und Radfahrer. 
 Brücke der Quartierstraße über das Hafenbecken für Kfz-, Rad- und Fußgänger-Verkehr. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen (vor allem Siegburger 
Straße) und Verbindungen aus beziehungsweise in das Quartier. 
 Barrierefreie Zugänge in Form von Aufzügen oder Rampen an der Südbrücke im Bereich 
der Alfred-Schütte-Allee und dem Agrippinaufer. (Nicht im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans.)  
Barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der Severinsbrücke im Bereich der Siegburger Straße 
im Bereich des Deutzer Hafens und dem linksrheinischen Rheinauhafen. (Nicht im Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans.) 
 Schaltung ausreichender Grünzeiten an signalisierten Fußgängerfurten. 
Darüber hinaus ist als langfristiges Ziel – laut Masterplan Innenstadt Köln – eine neue Fuß- und 
Radwegbrücke über den Rhein vorgesehen. Diese im Masterplan vorgesehene Option wird 
durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. 
Es ist beabsichtigt, die Fußwege einladend und barrierefrei zu gestalten und die Anforderungen 
aller Zielgruppen zu beachten. Entlang des Hauptnetzes im Quartier sollen in angemessenem 
Abstand Ruheplätze geschaffen werden, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen ohne 
Probleme zu Fuß unterwegs sein können. Für Kinder können zusätzlich an diesen Ruheplätzen 
geeignete Aufmerksamkeitsobjekte installiert sein, so dass die Wegeverbindungen im Plange-
biet attraktiver werden. Dieses wird unterstützt durch die vorgesehenen Parkanlagen und Quar-
tiersplätze. 
Durch die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h innerhalb des Quartiers 
wird die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität deutlich erhöht.  
4.4.4 Maßnahmen für den Radverkehr 
Der Fahrradverkehr im Deutzer Hafen soll angebotsorientiert entwickelt werden. Eine Stärkung 
des Radverkehrs wird vor allem durch ein lückenloses, sicheres und qualitativ hochwertiges An-
gebot von Radverkehrsinfrastruktur erreicht. Ergänzt wird dieses durch ausreichend dimensio-
nierte und ausgestattete Fahrradabstellanlagen, insbesondere in Bereichen von ÖPNV-Ver-
knüpfungspunkten. In diesen Bereichen lassen sich durch die Installation von Mobilitätsstatio-
nen attraktive Angebote wie Radvermietung, E-Bike-Ladestationen sowie Reparaturservices er-
gänzen. 
Vorgesehene Maßnahmen für den Radverkehr im Bereich Deutzer Hafen sind nachfolgend auf-
gelistet. 
 Radfahrer werden innerhalb des Gebietes aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstärke im 
Mischverkehr geführt. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Kfz auf 
30 km/h auf den Quartiersstraßen ist eine ausreichende Sicherheit für den Radfahrer gege-
ben. 
 Mit zwei neuen Brücken soll die Barrierewirkung des Hafenbeckens zukünftig verringert wer-
den.

17 
 
 Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen der Drehbrücke und der Straße Am Schnellert als 
qualitativ hochwertige Wegeverbindung nur noch den Radfahrern und Fußgängern vorbe-
halten sein. 
 Im gesamten Bereich des Deutzer Hafens sollen an geeigneter Stelle öffentliche Fahrradab-
stellmöglichkeiten hergestellt werden (z.B. im Bereich der Stadtbahn-Haltestellen entlang 
der Siegburger Straße, entlang der Alfred-Schütte-Allee in direkter Lage zu den Freizeit- 
und Erholungsanlagen am Rheinufer). Diese sind fester Bestandteil der Mobilitätsstationen 
im Plangebiet. Radboxen sollen mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden, um die Nut-
zung von E-Bikes zu fördern. 
 Gesicherte Querungsmöglichkeiten der angrenzenden Straßen für den Radverkehr – insbe-
sondere die Siegburger Straße – und der Verbindungen ins Quartier. 
Durch die Umgestaltung der Alfred-Schütte-Allee als reiner Fuß- und Radweg, kann der Deutzer 
Hafen in das Radschnellwegenetz der Stadt Köln mit Anschluss an die Region Bonn/Rhein-
Sieg-Kreis im Süden, an den Innerstädtischen Rad-schnellweg in Richtung Norden sowie über 
die Südbrücke in Richtung Westen integriert werden. Die Stadt Köln sowie benachbarte Städte 
und Kreise planen den Radverkehr durch die Errichtung zusätzlicher oder Optimierung vorhan-
dener Radwege zu hochwertigen Radwegeverbindungen deutlich zu verbessern. Vorschläge 
dafür werden u.a. in der dazu erstellten Machbarkeitsstudie ‘Leistungsfähige RadPendlerRou-
ten im Rechtsrheinischen’ dargestellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden in den 
Planungen zum Deutzer Hafen berücksichtigt.  
Die Beschleunigung stellt einen wichtigen Punkt eines attraktiven Radverkehrs dar. Eine Maß-
nahme hierfür ist die Bevorrechtigung des Radverkehrs an Lichtsignalanlagen (LSA) durch ge-
eignete Markierungen von z.B. Fahrradtaschen oder vorgezogenen Aufstellbereichen. Bei einer 
zukünftigen Umstellung bzw. Änderung des Signalprogramms an lichtsignalgeregelten Kreuzun-
gen könnte auch eine Bedarfsanforderung für Radfahrer in Betracht gezogen werden, die zu-
mindest außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu einer kürzeren Wartezeit führt. 
Darüber hinaus sind weitere langfristige Maßnahmen außerhalb der Bauleitplanverfahren zur 
Entwicklung des Deutzer Hafens vorgesehen. Es sollen barrierefreie Zugänge/Zufahrten an der 
Südbrücke im Bereich der Alfred-Schütte-Allee sowie der Severinsbrücke im Bereich der Sieg-
burger Straße geschaffen werden. Ein zusätzlicher qualitativ hochwertiger Radweg soll in Ver-
längerung der Südbrücke bis zur Technischen Hochschule entlang des Timur-Incelliler-Weges 
und Walter-Kasper-Weges eingerichtet werden. Mit Realisierung der S-Bahn Linie 16 ist eine 
höhenfreie Führung des Radweges entlang der Gleisanlagen zu prüfen. Der Anschluss des 
rechtsrheinischen Gebietes im Bereich des Deutzer Hafens in Richtung Innenstadt würde mit 
der bereits im Masterplan Innenstadt Köln vorgeschlagenen Brücke über den Rhein verbessert.  
4.4.5 Maßnahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
Im Hinblick auf die angestrebte Entlastung des Deutzer Hafens vom motorisierten Individualver-
kehr (MIV) ist der ÖPNV als Alternative zum Kfz unverzichtbar. Für das neue Quartier Deutzer 
Hafen liegt ein besonderer Aufgabenschwerpunkt in der Erreichbarkeit des Areals für zukünftige 
Bewohner/innen und Beschäftigte mittels ÖPNV. Das Mobilitätskonzept zeigt verschiedene Al-
ternativen auf. 
Folgende Maßnahmen sind u.a. zur Attraktivierung des ÖPNV vorgesehen: 
 Modifikation der Buslinie 150 mit Verlauf durch den Deutzer Hafen sowie drei neuen Halte-
stellen im Quartier. Die Buslinie bietet eine Anbindung über die Siegburger Straße und Am

18 
 
Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist eine Führung über die Quartiersstraße und die 
Brücke über das Hafenbecken angedacht. Es soll dabei eine direkte Verknüpfung zum 
Bahnhof Köln-Messe/Deutz und weiter darüber hinaus bis Köln-Mülheim sowie zur Buslinie 
159 im Bereich Schüttewerk herstellen. Mittelfristig ist eine Taktverdichtung für die Buslinie 
150 geplant. 
 Einrichtung einer neuen Stadtbahnlinie 8 zwischen Porz–Sülz, die zwischen Neumarkt und 
Porz mit der Linie 7 zu einer Taktverdichtung auf einen angenäherten Takt von ca. 6 Minu-
ten in den Spitzenstunden im Bereich des Deutzer Hafens führt. 
 Ergänzend dazu wird in einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Stadtbahnführung der Li-
nie 8 mit umsteigefreier Durchbindung zum Bahnhof Köln-Messe/Deutz geprüft. 
 Die Stadtbahnlinie 7 bleibt unverändert. 
 Die neue S-Bahn-Linie 16, deren Realisierung die Stadt Köln gemeinsam mit dem NVR 
plant, dient zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der besseren Erreich-
barkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für das neue Quartier Deutzer Hafen. Sie soll den 
innerstädtischen Abschnitt in einem 20-Minuten-Takt bedienen. Das Projekt ist im Nahver-
kehrsplan als Zukunftsmaßnahme beschlossen. Durch die neue S-Bahn-Station „Deutzer 
Hafen/Poll” ergeben sich für das Gebiet Deutzer Hafen neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 
Die Einführung der S-Bahnlinie 16 wird mittelfristig erfolgen und somit nicht in den Entwick-
lungsmaßnahmen des Deutzer Hafens vorausgesetzt. 
Darüber hinaus ist mittelfristig vorgesehen, dass Angebot des öffentlichen Personennahver-
kehrs auf den Rhein auszuweiten. Der Bebauungsplan lässt zu diesem Zweck öffentliche Anle-
gestellen im Bereich des Hafenbeckens zu. 
4.4.6 Geplante Mobilitätsstationen 
Die Angebotsplanung für den Deutzer Hafen sieht derzeit an strategisch bedeutsamen Stellen 
insgesamt 6 Mobilitätsstationen vor, die größtenteils in Tiefgaragen und teilweise im öffentlichen 
Raum verortet werden. Diese sind modular aufgebaut und können je nach Größe und Standort 
folgende Ausstattungselemente enthalten: 
 Elektroladesäulen für Pkw 
 Car-Sharing-Standort 
 Fahrradabstellanlagen für Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder 
 Fahrradboxen mit kombinierten Lademöglichkeiten für E-Bikes 
 Anbieter unabhängige Paketstationen 
 Informationseinrichtungen wie z.B. Infosäulen (Stelen) über die Angebote der jeweiligen Mo-
bilstation, dynamische Fahrgastinformation für den ÖPNV u.a. 
 Optional sind weitere Serviceangebote möglich (z.B. WC, Kiosk) 
4.4.7 Quartierslogistik 
Für die Quartierslogistik und den Wirtschaftsverkehr im Deutzer Hafen bestehen konzeptionelle 
Planungen, welche mit fortschreitender Planungstiefe weiter konkretisiert werden. In Abhängig-
keit der konkreten gewerblichen Nutzungen in den jeweiligen Baufeldern werden Anforderungs-
profile entwickelt und entsprechend angepasste Lösungen (z.B. Ladezonen) eingerichtet. Inten-
sive Lieferverkehre müssen auf das jeweilige Baufeld verlagert werden. Hierbei können bei der 
Planung des Baufeldes die dadurch auftretenden Randbedingungen (z.B. die Befahrbarkeit der

19 
 
Grundstückszufahrten) berücksichtigt werden. Auch Lösungsansätze in der Anpassung betrieb-
liche Abläufe, wie beispielsweise die Anlieferung von Waren in Großfahrzeugen an zentralen 
Stellen im Randbereich des Quartiers sind denkbar. Die anschließende Belieferung innerhalb 
des Quartiers kann mit kleinen Lieferfahrzeugen auch emissionsfrei durch Elektrofahrzeuge be-
darfsgerecht erfolgen. 
Ein vergleichbares Prinzip ist auch für die Zustellung von Post und Paketsendungen denkbar. 
Der Lieferverkehr kann auf der „letzten Meile“ verkehrsreduzierend und emissionsarm durch 
z.B. Lastenräder gestaltet werden. Ergänzend dazu ist ein flächendeckendes Angebot von Pa-
ketfach- oder Paketschließanlagen denkbar. Zur Flächenreduzierung werden anbieterneutrale 
Konzepte empfohlen, so dass verschiedene teilnehmende Lieferpartner eine gemeinsame An-
lage nutzen können. 
4.5 Erschließungskonzept (Äußere Erschließung) 
Auf Basis der im Mobilitätskonzept getroffenen Annahmen zur Umsetzung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, wie die verbesserte Anbindung an den ÖPNV, die zu-
künftige Entwicklung des Modal Split und die Förderung alternativer Mobilitätsangebote, erfolgte 
eine Verkehrsuntersuchung der Auswirkungen auf das übergeordnete Straßenverkehrsnetz, die 
durch die Entwicklung des Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bedingt sind. Mit der Verkehrs-
untersuchung einher ging die Erarbeitung eines übergeordneten Erschließungskonzepts für den 
motorisierten Verkehr, das Empfehlungen für die Einbindung des Deutzer Hafens in das städti-
sche Straßenverkehrsnetz ausspricht und Maßnahmen zur äußeren Erschließung aufzeigt.  
Die Verkehrsuntersuchung betrachtet die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens, wie sie 
im Integrierten Plan vorgesehen ist. Damit wird die mit der Entwicklung des Gesamtgebiets be-
dingte Verkehrserzeugung und -verteilung in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt, auch 
wenn der vorliegende Teilplan Infrastruktur diese noch nicht in Gänze planungsrechtlich um-
setzt. Durch den Teilplan Infrastruktur erfolgt keine Verkehrszunahme. Die festgesetzten bauli-
chen Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle bei der Verkehrserzeugung. Durch die 
Aufgabe bestehender gewerblicher Nutzungen erfolgt zunächst sogar eine Reduktion der Ver-
kehre. Erst mit der planungsrechtlichen Umsetzung der Baufelder erfolgt eine Steigerung des 
Verkehrsaufkommens durch Nutzungen im Gebiet des Deutzer Hafens. Im Zuge der Verkehrs-
untersuchung werden Maßnahmen der inneren sowie äußeren Erschließung aufgezeigt, die 
nachweisen, dass die vollständige Entwicklung des Deutzer Hafens verkehrstechnisch umsetz-
bar und in das Kölner Gesamtverkehrsnetz integrierbar sein wird.  
Die Erschließung des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur ist bereits ohne die in der 
Verkehrsuntersuchung geprüften Maßnahmen zur äußeren Erschließung gesichert. 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden drei grundsätzliche Planfälle betrachtet: 
 Analysefall (aktuelle Situation) 
 Prognose-Nullfall 2035 (allgemeine Verkehrsentwicklung ohne die Umsetzung des Integrier-
ten Plans Deutzer Hafen unter Berücksichtigung der aktuell im Hafengebiet noch vorhande-
nen Nutzungen) 
 Prognose Planfall 2035 (Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der Umsetzung des 
Integrierten Plans Deutzer Hafen) 
Im Analysefall wurde für die Siegburger Straße am östlichen Rand des Gesamtgebiets eine 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung von – je nach Lage – 12.700 bis 17.500

20 
 
Kfz/24h ermittelt. Die sonstigen, im Gesamtgebiet befindlichen Straßen weisen deutlich gerin-
gere Verkehrsbelastungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.400–3.300 Kfz/24h, Am Schnellert 
1.700–3.000 Kfz/24h, Poller Kirchweg 1.500 Kfz/24h). 
Im Prognose-Nullfall erhöht sich das Verkehrsaufkommen auf der Siegburger Straße auf 14.800 
bis 20.100 Kfz/24h. Die übrigen im Gesamtgebiet liegenden Straßen weisen geringere Verän-
derungen auf (Alfred-Schütte-Allee 2.700–3.600 Kfz/24h, Am Schnellert 1.600–2.800 Kfz/24h, 
Poller Kirchweg 1.400 Kfz/24h). 
Für den Prognose-Planfall wurden unterschiedliche Lösungsszenarien für die großräumige Er-
schließung entwickelt und verglichen. Gegenstand der Untersuchungen war dabei die Untersu-
chung hinsichtlich einer leistungsfähigen Abwicklung alle Verkehre sowie Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der Verkehrsknotenpunkte im Umfeld des Hafens. Basierend auf dem Mobili-
tätskonzept wurden für die im Integrierten Plan vorgesehenen Nutzungen ein Verkehrsaufkom-
men von etwa 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag ermittelt. Für einen ersten Prognose-Planfall 
wurde auf dieser Basis eine Verkehrsbelastung auf der Siegburger Straße von 27.300 Kfz/24h 
ermittelt. Der überwiegende Teil der Neuverkehre orientiert sich in Richtung Norden (Deutzer 
Ring und Severinsbrücke), etwa 30 % orientieren sich auf der Siegburger Straße südlich in 
Richtung Poll. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden weitere Planfälle entwickelt, mit dem Ziel, 
die Siegburger Straße in Richtung Poll zu entlasten. 
Im Ergebnis sieht das Verkehrskonzept vor, dass eine Umgestaltung der Siegburger Straße im 
Bereich zwischen den Straßen Am Schnellert und Auf dem Sandberg in Kombination mit An-
passungen im Bereich der Straße Im Hasental und des Deutzer Rings (B 55) eine Abwicklung 
der durch die Entwicklung des gesamten Deutzer Hafens erzeugten Verkehre erfolgen kann. 
Durch diese Maßnahmen werden die neu entstehenden Verkehre auf den Deutzer Ring und im 
weiteren Verlauf auf den östlichen Zubringer (L 124) verdrängt. Diese Straßen sind aufgrund ih-
res überregionalen Charakters als Landes- bzw. Bundesstraße für die Aufnahme der zusätzli-
chen Verkehre prädestiniert.  
Die Siegburger Straße weist in diesem Planfall nördlich der Quartiersstraße eine Verkehrsbelas-
tung von 27.000 Kfz/24h auf (+ 6.900 Kfz/24h im Vergleich zum Prognose-Nullfall). Südlich der 
Quartiersstraße reduzieren sich die Verkehrsmengen auf 16.400–18.500 Kfz/24h (+ 1.200–
1.600 Kfz/24h), südlich der Südbrücke wird eine Reduzierung der Verkehrsbelastung um 
3.600–4.300 Kfz/24h prognostiziert. Die Verkehrsbelastung Am Schnellert wird auf 8.000 –
11.800 Kfz/24h steigen, im Bereich der Poller Kirchwegs nördlich der Südbrücke wird sie auf 
300 Kfz/24h sinken. Die Verkehrsbelastungen im Bereich der Straße Im Hasental 
(17.600 Kfz/24h) und des Deutzer Rings (B 55, 72.900–89.400 Kfz/24h) steigen um 4.500–
7500 Kfz/24h. 
Insgesamt kann in den maßgebenden Spitzenstunden auf der Siegburger Straße ein mittleres 
Geschwindigkeitsniveau von 30 bis 50 km/h nachgewiesen werden. Die prognostizierten Ver-
kehrsmengen können in diesem Planfall in den maßgebenden Spitzenstunden mindestens mit 
einer ausreichenden Verkehrsqualität an allen betrachteten Knotenpunkten abgewickelt wer-
den.

21 
 
5. Planinhalte 
5.1 Art der baulichen Nutzung / Nutzungskonzept 
Der Bebauungsplan dient der Sicherung der Infrastruktur des Gesamtgebiets. Primär werden 
Straßenverkehrsflächen (siehe Abschnitt 5.5), Grünflächen (siehe Abschnitt 5.6) und eine Ge-
meinbedarfseinrichtung in Form einer Schule (siehe Abschnitt 5.4) sowie die Wasserfläche des 
Hafenbeckens (siehe Abschnitt 5.7) festgesetzt. Bauliche Nutzungen spielen innerhalb des Gel-
tungsbereichs des vorliegenden Teilplans nur eine untergeordnete Rolle. Es handelt sich um 
zwei Bereiche des Deutzer Hafens, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 festgesetzt werden. 
Gewerbegebiet GE Hafenamt 
Der Bereich des ehemaligen Hafenamts ist als Gewerbegebiet GE Hafenamt festgesetzt. Die 
bestehende Kubatur soll als Ensemble mit der Drehbrücke erhalten bleiben. Hier ist eine öffent-
liche Nutzung angedacht, die in weiteren Planungsschritten konkretisiert wird. Aufgrund der ex-
ponierten Lage westlich der historischen Drehbrücke und am nördlichen Ende einer öffentlichen 
Grünfläche (Park III), kommt  der Fläche im städtebaulichen Kontext des Deutzer Hafens eine 
besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Nähe zu Wohnbebauung sowie Freizeitnutzungen in 
Park III, ist eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung durch einen möglicherweise erheblich 
emittierenden Betrieb nicht Ziel der Planung. Die Nutzung des Gewerbegebiets wird daher auf 
Betriebe beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit sind Betriebe im Sinne des 
§ 6 BauNVO gemeint, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären.  
Das Gewerbegebiet umfasst lediglich knapp 400 m² und ist für den motorisierten Verkehr nur 
eingeschränkt zugänglich. Entsprechend werden die gem. § 9 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs-
sigen Nutzungen Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen im Bebauungsplan ausgeschlos-
sen. Diese Nutzungen gehen mit einem erheblichen Flächenbedarf einher und müssen für den 
motorisierten Verkehr gut erreichbar sein. Zudem entsprechen sie aufgrund ihrer Eigenarten 
nicht dem Ziel, ein gemischtes urbanes Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Bordelle und bordellartige Einrichtungen sind Bestandteil der in Gewerbegebieten allgemeinzu-
lässigen Betriebsarten. Sie werden ausgeschlossen, um eine städtebauliche Fehlentwicklung 
im Bereich des Deutzer Hafens zu vermeiden. Betriebe dieser Art würden die geplante Nut-
zungsstruktur des Gesamtgebietes nachteilig beeinflussen und möglicherweise zu einer negati-
ven Umstrukturierung oder Trading-Down-Effekten führen. Der Ausschluss der Vergnügungs-
stätten folgt dem Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Einrichtungen im Gewerbegebiet 
– auch hiermit wären eine negative Umstrukturierung, eine Verschlechterung der Wohnverhält-
nisse oder Trading-Down-Effekte im Umfeld des Gewerbegebiets zu befürchten. 
Aufgrund der im Deutzer Hafen künftig vorgesehenen Wohnnutzungen sind Anlagen, die einen 
Betriebsbereich i.S.v. § 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereiches 
wären (sog. Störfallbetriebe), im Gewerbegebiet GE Hafenamt ausgeschlossen Im Zuge der 
weiteren Planung und Umsetzung der einzelnen Baufelder im Deutzer Hafen wird künftig ein 
hochverdichteter Nutzungsmix aus Wohnen und Arbeiten im Plangebiet entstehen. Die Entwick-
lung insbesondere schutzbedürftiger Wohnnutzungen, schulischer Einrichtungen, Gastronomie 
und Naherholungsflächen im Freien ist mit der Ansiedlung potenzieller Störfallbetriebe unter 
dem Gebot des Trennungsgrundsatzes nach § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
nicht vereinbar. Die nächstgelegenen, geplanten schützenswerten Nutzungen liegen in einem 
Abstand von etwa 100 m zum Gewerbegebiet GE Hafenamt, die Abstandsempfehlungen des

22 
 
KAS-Leitfadens (Leitfaden „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der 
Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umset-
zung § 50 BImSchG“ – KAS-18, 2. überarbeitete Fassung aus Nov. 2010) können innerhalb des 
Deutzer Hafens somit nicht eingehalten werden. Für die Ansiedlung von Störfallbetrieben ste-
hen im Stadtgebiet Köln andere Flächen zur Verfügung, die sich im Siedlungszusammenhang 
von schützenswerten Nutzungen weiter absetzen. 
Betriebsleiterwohnungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Eine Wohnnutzung im 
Gewerbegebiet GE Hafenamt würde aufgrund der geringen Gebietsgröße unmittelbar dazu füh-
ren, dass die Eigenart des Gewerbegebiets nicht gewahrt bleiben kann. Die Wohnnutzung 
würde mutmaßlich mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Geschossfläche einneh-
men, eine gewerbliche Nutzung könnte somit nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Dar-
über hinaus entspricht die Entwicklung einer Wohnnutzung in diesem Bereich des Hafens nicht 
den im Integrierten Plan dargelegten Zielen zur räumlichen Anordnung von Wohngebieten be-
ziehungsweise gemischt genutzten Gebieten im Deutzer Hafen. 
Gewerbegebiet GE BF Ost 04 
Im südöstlichen Bereich des Deutzer Hafens, an der Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der 
Straße Am Schnellert (Baufeld Ost 04), sollen bauliche Nutzungen der Versorgungsinfrastruktur 
entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein öffentlich nutzbares Parkhaus in Ver-
bindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung (u.a. ein Umspannwerk) vor.  
Im nördlich an das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 angrenzenden Bereich zwischen Siegburger 
Straße und Poller Kirchweg befindet sich ein bestehendes Umspannwerk Deutz der RheinEner-
gie AG, das die Versorgung weiter Bereiche der Stadtteile Deutz und Poll sicherstellt. Aufgrund 
des Umfangs der Entwicklung im Deutzer Hafen sowie des künftigen Mehrbedarfs für u.a. Elekt-
romobilität ist ein Neubau des Umspannwerks erforderlich. Das Baufeld Ost 04 wurde aufgrund 
seiner zentralen Lage innerhalb des Versorgungsbereichs sowie seiner Nähe zum bestehenden 
Umspannwerk als künftiger Standort des Umspannwerks ermittelt. Ein Umspannwerk ist als 
Einrichtung der Energieversorgung als öffentlicher Betrieb im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 
BauNVO einzuschätzen und insofern in einem Gewerbegebiet zulässig. Der aktuelle Planungs-
stand zur Realisierung des Umspannwerks geht von einem Baukörper mit einer Länge von etwa 
40 m, einer Breite von etwa 15 m und einer Gesamthöhe von etwa 25 m aus. Das Umspann-
werk kann auf den Flächen im Eigentum der Stadt Köln frühzeitig realisiert werden.  
In einem späteren zweiten Bauabschnitt erfolgt die Umsetzung des Parkhauses inklusive mögli-
cher weiterer Einrichtungen, wie kleinerer, mobilitäts- und energieaffiner Gewerbebetriebe oder 
Dienstleister. Die Zulässigkeit wird als Garage im Sinne des § 12 BauNVO beurteilt. Da Gara-
gen in Gewerbegebieten nicht von der Einschränkung des § 12 Abs. 2 BauNVO betroffen sind, 
kann das Parkhaus auch für den Stellplatzbedarf außerhalb des Gewerbegebiets in Anspruch 
genommen werden. Es dient der Bereitstellung von Stellplätzen für den quartiersbezogenen 
Parkraumbedarf und im Zusammenhang mit der hier vorgesehenen Mobilitätsstation (siehe Ab-
schnitt 4.4.6). Die Zuordnung baurechtlich notwendiger Stellplätze der umgebenden Baufelder 
ist aktuell nicht vorgesehen. 
Die Zulässigkeit der Nutzungen im Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO wird analog zu den Fest-
setzungen für das Gewerbegebiet GE Hafenamt planerisch gesteuert. Im Rahmen der weiteren 
Entwicklung des Deutzer Hafens sollen in den benachbarten Baufeldern auch Wohnnutzungen 
verortet werden. Um künftige Beeinträchtigungen möglichst auszuschließen, wird die Zulässig-
keit von Gewerbebetrieben auf solche beschränkt, die das Wohnen nicht wesentlich stören, das

23 
 
heißt Betriebe im Sinne des § 6 BauNVO, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären. Die 
künftigen gewerblichen Nutzungen im Deutzer Hafen sollen sich primär auf Büronutzungen kon-
zentrieren. Die Ansiedlung von erheblich emittierendem Gewerbe ist in diesem Zusammenhang 
nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind Lagerhäuser, Lagerplätze und Tankstellen innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 ausgeschlossen. Zwar umfasst das Baufeld Ost 04 eine grö-
ßere Fläche und ist durch die Lage besser für den motorisierten Verkehr erreichbar, gleichwohl 
stehen diese Nutzungen aufgrund ihrer hohen Flächenbedarfe den für den Deutzer Hafen for-
mulierten Zielen entgegen, ein dichtes, gemischtes Stadtquartier für Wohnen und Arbeiten zu 
entwickeln. Der ruhende Verkehr soll im Deutzer Hafen überwiegend in Tiefgaragen und Park-
häusern untergebracht werden, um ausreichend Raum für Nahmobilität im Straßenraum zur 
Verfügung zu stellen und die städtebauliche Qualität des Freiraums zu sichern. Innerhalb des 
Gewerbegebietes GE BF Ost 04 soll vor diesem Hintergrund ein Parkhaus in Verbindung mit 
einer Einrichtung der Energieversorgung errichtet werden. Die ausgeschlossenen Nutzungen 
der Lagerhäuser und Lagerplätze stehen aufgrund ihres erheblichen Platzbedarfs der Umset-
zung der angestrebten Dichte in Verbindung mit den Qualitäten des Freiraums entgegen. Die 
Erschließung des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 soll über den Poller Kirchweg erfolgen. Dieser 
dient primär der Quartierserschließung. Die mit dem Betrieb einer regulären Tankstelle verbun-
denen Verkehrsmengen sind auf dem Poller Kirchweg als Quartiersstraße nicht gewollt. Der 
Poller Kirchweg erfüllt lediglich eine interne Erschließungsfunktion innerhalb eines gemischten 
Gebiets mit einem hohen Anteil an Wohnnutzung. Gebietsfremde Verkehre, die lediglich der 
Nutzung einer Tankstelle dienen, sollen verhindert werden. Von dem oben genannten Aus-
schluss von Tankstellen sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausdrücklich ausgenommen. 
Ein entsprechendes Angebot kann im geplanten Parkhaus vorgesehen werden. Auch wenn La-
destationen in die Nutzungskategorie Tankstellen einzuordnen sind, sind diese hinsichtlich ihres 
Störgrades nicht mit herkömmlichen Tankstellen vergleichbar. Aufgrund der Dauer des dort 
stattfindenden Ladevorgangs ist nicht mit einem wesentlichen, durch Kunden hervorgerufenen 
zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Vielmehr ist vorgesehen, dass der Ladevorgang 
gemeinsam mit der Nutzung des Parkhauses oder der Mobilitätsstation erfolgen wird. Aufgrund 
der unmittelbaren Lage an einem Umspannwerk ist die Versorgungssituation für die Einrichtung 
einer Ladestation innerhalb des Gewerbegebietes GE BF Ost 04 optimal und liefert einen wich-
tigen Beitrag zur Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsangebote. 
Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt außerhalb des in der Fortschreibung des Einzelhan-
delskonzepts der Stadt Köln perspektivisch vorgesehenen Stadtteilzentrums „Deutz, Deutzer 
Hafen“. Aufgrund der Lage im Gesamtzusammenhang des Deutzer Hafens, der Neuauswei-
sung des Stadtteilzentrums Deutzer Hafens, und um die Schwächung umliegender Stadtteilzen-
tren zu verhindern, werden Einzelhandelsnutzungen ausgeschlossen. Kleinere Einzelhandels-
nutzungen in Form von Verkaufsstätten im Zusammenhang mit Gewerbebetrieben (z.B. der 
Verkauf von Fahrrädern oder Ersatzteilen im Zusammenhang mit einer Fahrradwerkstatt) sind 
ausnahmsweise zulässig. Die Verkaufsstätten müssen dabei in räumlich-funktionalem Zusam-
menhang zu einem Gewerbebetrieb stehen, die Verkaufs- und Aufstellungsfläche muss diesem 
räumlich untergeordnet sein. Durch die spezifische Zuordnung der Verkaufsstätte zu einem Ge-
werbebetrieb, wird der Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten beschränkt. Angebot und Ver-
kaufsfläche möglicher Betriebe und damit die zu erwartenden Kundenverkehre und Umsätze 
werden auf diese Weise reguliert. Nachteilige Auswirkungen für die umliegenden, schützens-
werten Stadtteilzentren sollen so ausgeschlossen werden. 
Darüber hinaus sind Einzelhandelsnutzungen in Form von Bäckereien mit Café, Convenience-
Stores oder Kiosks denkbar. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 befindet sich in unmittelbarer

24 
 
Nachbarschaft der geplanten S-Bahn-Station „Deutzer Hafen/Poll“ an der Kreuzung Siegburger 
Straße/Am Schnellert. In diesem Zusammenhang soll die Ansiedlung kleiner Einzelhandelsbe-
triebe zur Versorgung des kurzfristigen Bedarfs z.B. durch Nutzer des ÖPNV als frequenzmit-
nehmender Handel ermöglicht werden.  
Der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Betrieben, Vergnügungsstätten sowie Störfall-
betrieben erfolgt aus den gleichen Gründen, wie in der Begründung des Ausschlusses dieser 
Nutzungen im Gewerbegebiet GE Hafenamt. Der Abstand zu möglichen schützenswerten 
Wohnnutzungen liegt in diesem Bereich deutlich unter 100 m, so dass auch hier die Abstands-
empfehlungen des KAS-Leitfadens nicht eingehalten werden können.  
Der Ausschluss der Betriebsleiterwohnungen erfolgt vor dem Hintergrund der hohen Lärmbelas-
tung in diesem Bereich des Deutzer Hafens. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung3 
wurden für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 Beurteilungspegel für den Verkehrslärm von bis 
zu 75 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum ermittelt. Da im Deutzer Hafen an anderer 
Stelle Bereiche für Wohnnutzungen vorgesehen sind, ist es sinnvoll, diese Nutzungen auszu-
schließen, um die Lärmbelastungen zu begrenzen und dem Gebot der Rücksichtnahme Rech-
nung zu tragen. 
5.2 Maß der baulichen Nutzung 
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird innerhalb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF 
Ost 04 mit 1,0 festgesetzt. Damit ist in beiden Gewerbegebieten eine vollflächige Versiegelung 
des Baugrundstücks zulässig. 
Für das Gewerbegebiet GE Hafenamt begründet sich die Festsetzung des Versiegelungsgra-
des darin, dass dieses ausschließlich ein bestehendes Gebäude der Hafeninfrastruktur (ehema-
liges Hafenamt) bzw. ein Neubau in ähnlicher Kubatur umfasst. Das Gebäude und seine unmit-
telbare Umgebung sind bereits im Bestand vollflächig versiegelt. Eine Freiraumnutzung im Zu-
sammenhang mit dem Hafenamt ist aufgrund der geringen Größe des Gewerbegebiets nicht 
angedacht. Durch das angrenzende Hafenbecken und die neu entstehende öffentliche Grünflä-
che (Park III) stehen Freiraumstrukturen in der Umgebung zur Verfügung, relevante Beeinträch-
tigungen gesunder (Wohn- und) Arbeitsverhältnisse sind durch das festgesetzte Maß der bauli-
chen Nutzung nicht zu befürchten. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 wird ebenfalls eine Grundflächenzahl von 1,0 
festgesetzt. Abgeleitet aus dem Integrierten Plan ist eine Bebauung überwiegend bis an die 
Grenzen der Straßenverkehrsflächen vorgesehen. Die für den Baublock Ost 04 angestrebte 
Hauptnutzung als Parkhaus erfordert entsprechend eine vollflächige Überbauung; Freiraumbe-
reiche innerhalb des Baublocks sind nicht vorgesehen. Im Deutzer Hafen sind aufgrund der im 
Umfeld geplanten Begrünung von Blockinnenbereichen hinaus Freiräume in Form öffentlicher 
Grünflächen vorgesehen. Mit den zwischen dem Deutzer Hafen und dem Rhein gelegenen Pol-
ler Wiesen stehen auch außerhalb des Bebauungsplangebiets großflächige Freiraumbereiche 
zur Verfügung; zudem stellt das Hafenbecken mit einer Größe von 8,1 ha einen großen – wenn 
auch unmittelbar nur eingeschränkt nutzbaren, gleichwohl vollumfänglich erlebbaren – Freiraum 
dar. Insofern ist eine Überschreitung der Orientierungswerte des § 17 BauNVO nicht mit einer 
erheblichen Beeinträchtigung gesunder Arbeitsverhältnisse verbunden. 
                                                 
3  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen aus Straßen -, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infrastrukturplanes zum B-Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

25 
 
Die Festsetzung einer Geschossflächenzahl (GFZ) ist lediglich im Gewerbegebiet GE BF 
Ost 04 erforderlich. Mit dem Deutzer Hafen soll ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein 
entwickelt werden. Der angestrebte hohe Verdichtungsgrad geht vielfach mit einer Überschrei-
tung der Orientierungswerte der BauNVO einher. Im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine 
GFZ von 6,0 festgesetzt. Diese ermöglicht in Verbindung mit der maximal zulässigen Gebäude-
höhe die Umsetzung der im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudekubatur. Vorgesehen ist 
eine fünf-, z.T. sieben-geschossige Bebauung. Die angestrebte Dichte ermöglicht eine Unter-
bringung für das Quartier notwendiger Nutzungen (Energiezentrale, Parkhaus) auf relativ gerin-
ger Fläche. Die Höhe bietet zugleich Lärmschutz der nördlich angrenzenden Baufelder gegen-
über der im Süden befindlichen Bahntrasse. Aufgrund dessen sowie der vorgesehenen vollflä-
chigen Überbauung des Baufelds, wird der Orientierungswert für die GFZ in Gewerbegebieten 
von 2,4 überschritten. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden mit der Entwicklung des 
Gewerbegebiets und in Verbindung mit dem oben beschriebenen Freiraumangebot im Gewer-
begebiet selbst sowie seinem Umfeld gewahrt. Die Abstandsflächen der Landesbauordnung für 
Gewerbegebiete können unter Berücksichtigung der festgesetzten Gebäudehöhen eingehalten 
werden. Aus einer – aufgrund der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung – höchst-
möglichen Gebäudehöhe von 28 m resultieren erforderliche Abstandsflächen von 5,6 m. Die 
das GE BF Ost 04 umgebenden Verkehrsflächen sind regelhaft mehr als doppelt so breit. Auf-
grund seiner Lage zwischen Bahndamm, Poller Kirchweg und Platz 7 treten in diesen Berei-
chen keine negativen Auswirkungen durch Verschattung auf. Eventuell notwendige Maßnah-
men durch Verschattung des nördlich angrenzenden Baufelds, sind in der weiteren Bearbeitung 
der Teilbebauungspläne Baufelder, die außerhalb des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 
liegen, zu prüfen. 
Über die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen wird im Gewerbegebiet GE 
Hafenamt sichergestellt, dass ein möglicher Neubau anstelle des Hafenamtes sich in die städte-
bauliche Struktur einfügt und in seiner Kubatur nicht maßgeblich über den Bestand hinausgeht 
und dementsprechend die Ensemble-Wirkung mit der denkmalgeschützten Drehbrücke erhalten 
bleibt. Die Festsetzung orientiert sich am bestehenden Gebäude, das eine wahrnehmbare First-
höhe von etwa 10,5 m über künftigem Gelände aufweist. Dies führt zur Festsetzung einer abso-
luten Höhe von 56 m ü.NHN. So bleiben auch die Blickbeziehungen auf die denkmalgeschütz-
ten Mühlengebäude gewahrt. 
Im Bereich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 sind Gebäudehöhen von 22 bis zu 27,5 m vor-
gesehen. Diese Höhen bieten zum einen die erforderliche bauliche Abschirmung gegen Schie-
nenlärm für die nördlich angrenzenden Baufelder (s.u.). Zum anderen ermöglichen diese Höhen 
eine sinnvolle Ausnutzung der Gebäudekubatur durch die angestrebten Nutzungen für das Bau-
feld Ost 04. Die vorgesehenen Gebäudehöhen setzt der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 mit einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 75 m ü.NHN fest, was einer 
Höhe von etwa 27,5 m über dem für die Bebauung angenommenen hochwassersicheren 
Grundniveau von 47,23 m ü.NHN entspricht.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens wird durch Verkehrslärm, ausgehend von der südlich angren-
zenden Bahntrasse beeinträchtigt. Die in diesem Bereich gelegenen Baufelder sind hinsichtlich 
ihrer angedachten Nutzung und Kubatur als Bestandteil der Schallschutzmaßnahmen zur Ge-
währleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Aus diesem Grund wird für 
das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 eine Mindesthöhe baulicher Anlagen von 69 m ü.NHN fest-
gesetzt. Die Festsetzung orientiert sich an den im Integrierten Plan vorgesehenen Gebäudehö-
hen, die aufgrund ihrer Lage im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung auch als lärm-

26 
 
mindernd für die nördlich gelegenen Baufelder angenommen wurden. Einrichtungen der Ener-
gieversorgung dürfen diese Festsetzung um höchstens 5 m unterschreiten. Im Gewerbegebiet 
GE BF Ost 04 ist die Errichtung u.a. eines Umspannwerks vorgesehen, das aus technischen 
Gründen – zumindest für Gebäudeteile – eine geringere Höhe aufweisen kann. Das Umspann-
werk wird voraussichtlich in einem ersten Bauabschnitt vor Errichtung des Parkhauses herge-
stellt werden. Da das Parkhaus hinsichtlich seiner Kubatur den überwiegenden Teil des Gewer-
begebiets GE BF Ost 04 in Anspruch nehmen wird, werden trotz dieser Ausnahme die o.a. Be-
lange des Schallschutzes berücksichtigt. 
Innerhalb des Gewerbegebiets GE BF Ost 04 können die festgesetzten Gebäudehöhen durch 
Solaranlagen für Solarthermie oder Photovoltaik auf Dachflächen überschritten werden. Beein-
trächtigungen des städtebaulichen Erscheinungsbilds im Plangebiet sollen weitestgehend ver-
mieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Überschreitung auf 2 m beschränkt. Die Anla-
gen müssen um das Maß ihrer Höhe von den Gebäudeaußenkanten zurücktreten.  
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Für den Standort der Halle wird eine überbaubare Grundstücksfläche (siehe Ab-
schnitt 5.3) und eine maximale Höhe baulicher Anlagen festgesetzt. Die vorhandene Halle hat 
eine Höhe von etwa 12,5 m über Grund, was einer absoluten Höhe von 58 m ü.NHN entspricht. 
Durch die Festsetzung einer maximalen Höhe baulicher Anlagen von 58,5 m wird die Halle in 
ihrem Bestand gesichert. 
5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird im Teilplan Infrastruktur verzichtet. Die vorgesehenen 
baulichen Nutzungen in den Gewerbegebieten GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden oder 
sind als Solitärbauten umgesetzt. Insofern ist eine Festsetzung der Bauweise nicht erforderlich. 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen gebildet. Das städtebauli-
che Leitmotiv innerhalb des Deutzer Hafens – der sog. Deutzer Block – zeichnet sich durch eine 
Bebauung bis an die Grenzen der umgebenden Verkehrsflächen aus. Daher umfassen die 
durch Baugrenzen gebildeten überbaubaren Grundstücksflächen die gesamten Baugrundstü-
cke. 
Es wird eine Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, um geringfü-
gige Vorsprünge durch Vordächer zu ermöglichen. Die Festsetzung des Ausmaßes des Vor-
sprungs erfolgt, um den Eingriff in den öffentlichen Straßenraum auf das notwenige Maß zu be-
schränken. Mit der Festsetzung der lichten Durchgangshöhe wird die Nutzbarkeit der durch das 
Vordach überdeckten Flächen sichergestellt. Das Gewerbegebiet GE Ost 04 grenzt unmittelbar 
an die interne Haupterschließung des Deutzer Hafens, insofern wird durch die festgesetzte 
lichte Höhe von 4,5 m eine Unterfahrbarkeit durch Kraftfahrzeuge sichergestellt. Das ehemalige 
Hafenamt liegt innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, die lichte Höhe wird auf den 
Raumbedarf von Fußgängern und Radfahrern begrenzt. In der unmittelbaren Umgebung des 
Hafenamts besteht ein ausreichender Bewegungsraum für Kraftfahrzeuge. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sportnutzungen zur Verfügung stehen (siehe Ab-
schnitt 5.6). Zur Sicherung des baulichen Bestandes für mögliche Instandhaltungsmaßnahmen 
wird innerhalb der Grünfläche eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen festge-
setzt. Die Baugrenzen orientieren sich am Gebäudebestand, Erweiterungen sind nicht vorgese-

27 
 
hen. Ziel ist der wesentliche Erhalt der baulichen Anlage zur Sichtbarmachung der Industriege-
schichte sowie die Integration der Halle in die künftige Nutzung als Spiel- und Sportanlage in-
nerhalb der öffentlichen Grünfläche. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind auf 
einer Fläche von bis zu 300 m² Freiluftgastronomie sowie Versorgung- und Nebenanlagen, die 
in Zusammenhang mit der Gastronomie, sowie den multifunktionalen Nutzungen der Halle und 
des Parks stehen (u.a. Sport- und Spielnutzungen), zulässig. 
5.4 Flächen für den Gemeinbedarf 
Die Grundschulkapazitäten im Stadtteil Deutz sind aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Laut 
der aktuellen Bedarfseinschätzung können bis zum Jahr 2023 alle Kinder in Deutz an den bei-
den bestehenden Grundschulstandorten aufgenommen werden. Insofern besteht bereits ein 
kurzfristiger, rechnerischer Bedarf für die Erweiterung der Grundschulkapazitäten. Auf Grund-
lage des durch die Entwicklung des Hafenareals bedingten künftigen Bevölkerungszuwachses 
ergibt sich ein weiterer Bedarf von rechnerisch 108 Grundschulplätzen pro Jahr. Dies entspricht 
fünf Grundschulzügen. Dieser Bedarf wurde auf der Ebene des Integrierten Plans durch einen 
Schulstandort auf der westlichen Halbinsel berücksichtigt. Die geplante Grundschule liegt unmit-
telbar an der Quartiersstraße in der Nähe der Kfz-Brücke und ist insofern sehr gut erschlossen. 
Sie grenzt unmittelbar an die Grünflächen des Parks III sowie die Promenade am Hafenbecken. 
Daraus ergeben sich Synergien zwischen der Grundschule, die im Sportentwicklungsplan als 
Bewegungsschule konzipiert ist, sowie der im Park III vorgesehenen Freizeit- und Sportanlagen 
inkl. des Freibads im Hafenbecken. Außerhalb der Öffnungszeiten der Schule soll der Schulhof 
für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die geringere Höhe des Schulgebäudes im Vergleich zur 
übrigen Baustruktur des Deutzer Hafens, sichert außerdem Sichtbeziehungen auf das denkmal-
geschützte Mühlenensemble auf der gegenüberliegenden Seite des Hafenbeckens. 
Im Bebauungsplan wird der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestim-
mung Schule festgesetzt. 
5.5 Erschließung 
Die innerhalb des Plangebiets vorgesehenen und – soweit planungsrechtlich möglich – auch 
festgesetzten Erschließungsanlagen dienen überwiegend der Vorbereitung der angestrebten 
Entwicklung im Deutzer Hafen, die durch weitere Teilbebauungspläne der Baufelder fortgeführt 
wird. Die Dimensionierung der Erschließungsanlagen basiert insofern auf den Inhalten des Inte-
grierten Plans, sowie den darauf basierenden Erkenntnissen des Mobilitätskonzepts (siehe Ab-
schnitt 4.4). 
5.5.1 Verkehrsflächen  
Als Straßenverkehrsfläche werden die Siegburger Straße (soweit im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans gelegen), die Straße Am Schnellert, die Quartiersstraße auf der Halbinsel, die 
Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg festgesetzt.  
Die Siegburger Straße, die in Deutz eine überörtliche Verbindungsfunktion für den Verkehr ein-
nimmt, stellt zugleich die Haupterschließung an den Deutzer Hafen dar. Ihr Straßenverlauf 
bleibt überwiegend erhalten. Lediglich die Kreuzungsbereiche der in das Plangebiet führenden 
Straßen sowie die westlich der Straße verlaufenden Fuß- und Radwege sollen im Zuge der Um-
setzung des Teilplans Infrastruktur baulich angepasst werden. Die lichte Breite der neu anzule-
genden Radwege wird 2,5 m, die der Fußwege mindestens 3 m betragen.

28 
 
Die Straße Am Schnellert, inklusive des Kreuzungsbereichs Siegburger Straße, wird grundle-
gend umgebaut. Sie dient sowohl als Haupterschließung für die südlichen Gewerbebaufelder 
und die Halbinsel als auch der Anbindung des südlich gelegenen Stadtteils Poll. Für die Erwei-
terung des Bahndamms mit einer neuen S-Bahnlinie werden Flächen vorgehalten und der Ver-
lauf der Straße entsprechend nach Norden verlegt. Die damit entstehende Reservefläche bleibt 
vorläufig als Hang bestehen, bis der künftige Bahnkörper im Zuge der Errichtung einer neuen S-
Bahnlinie durch eine Mauer abgestützt wird. Die Breite der Fahrspur beträgt i.d.R. 6,5 m, sie 
wird flankiert durch beidseitige Fuß- und Radwege, die ebenfalls (Mindest-)breiten von jeweils 3 
bzw. 2,5 m aufweisen. 
Die Quartiersstraßen übernehmen wesentliche Erschließungsfunktionen für die östlich und 
westlich des Hafenbeckens liegenden Baufelder. Die Quartierserschließung verläuft ausgehend 
von der Siegburger Straße über den Poller Kirchweg, die Straße Am Schnellert sowie die neue 
Quartiersstraße auf der Halbinsel. Ein Ringschluss an die Siegburger Straße erfolgt durch eine 
neue Kfz-Brücke über das Hafenbecken. Für die Quartiersstraße sowie den Poller Kirchweg 
sind ebenfalls Querschnitte von 6,5 m mit flankierenden Fußwegen vorgesehen. Aufgrund einer 
angestrebten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h kann auf separate Radwege verzichtet 
werden. Die Mindestbreite der Fußwege beträgt 2,5 m; die Gesamtbreite der beiden straßenbe-
gleitenden Fußwege liegt immer bei mindestens 5,5 m, so dass ein ausreichender Bewegungs-
raum sichergestellt ist. Im Bereich der Schule sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass Hol- 
und Bringverkehre – primär für Schulbusse, aber auch für den Individualverkehr – innerhalb des 
Straßenraums abgewickelt werden können. Darüber hinaus wird die Tiefgarage unter der 
Schule auch für den schulbezogenen Individualverkehr zur Verfügung stehen. Um eine Über-
fahrung des an die Schule angrenzenden Platzes 7 zu vermeiden, wird geprüft, ob die Zufahrt 
der Tiefgarage der Schule aus dem Baufeld 11f heraus realisiert werden kann. 
Für die das Hafenbecken überspannende Kfz-Brücke ist auf einer Länge von etwa 90 m eine 
Breite der Straßenverkehrsfläche von 18 m vorgesehen. Die Breite der Fahrbahn beträgt inklu-
sive des Radwegs 9 m, so dass hier ein ausreichender Bewegungsraum für den Radverkehr 
gegeben ist. Beidseitig sind Fußwege mit einer Breite vom 2 bzw. 4,4 m vorgesehen. Die 
Grenze der Verkehrsfläche darf für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m über-
schritten werden. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens. 
Als Ergänzung der quartiersinternen Erschließung, entsteht eine Geh- und Radwegbrücke, die 
die Plätze 5 („Quartiersplatz“) und 6 („Marktplatz“) miteinander verbindet und eine direkte Anbin-
dung der Halbinsel an das neue Stadtteilzentrum schafft. 
Darüber hinaus stehen die Mühlenstraße sowie der Poller Kirchweg für den motorisierten Ver-
kehr zur Verfügung. Beide verlaufen im Wesentlichen parallel zur Siegburger Straße. Die Müh-
lenstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Süden mit einer Fahrbahnbreite von 3,5 m geplant 
und bietet eine östliche Erschließung der ehemaligen Ell- und Auermühle zwischen den Kreu-
zungen Im Hasental und Kaltenbornweg. Zwischen Fahrbahnkante und Mühlenfassade liegen 
mindestens 7,5 m.  
Der bestehende Poller Kirchweg wird an zwei Kreuzungen neu an die Siegburger Straße ange-
bunden und mündet im Süden in die Straße Am Schnellert. Im nördlichen Teil weist er – analog 
zur Mühlenstraße einen Querschnitt von 3,5 m auf und soll als Einbahnstraße ausgeführt wer-
den. Im weiteren Verlauf wird er, wie die Quartiersstraße auf eine Breite von 6,5 m aufgeweitet 
und bietet beidseitig Fußwege mit einer Mindestbreite von je 3 m an. 
Im Sinne eines autoarmen Quartiers, werden öffentliche Stellplätze im Straßenraum nur einge-
schränkt angeordnet. Erforderliche Pkw-Stellplätze werden künftig in Tiefgaragen innerhalb der

29 
 
noch zu entwickelnden Baufelder zur Verfügung gestellt. Weitere Parkmöglichkeiten sind in 
Parkhäusern von unterschiedlicher Größe und Kapazität mit Anschluss an die Hauptverkehrs-
straßen vorgesehen. Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur soll im Gewerbege-
biet GE BF Ost 04 ein erstes Parkhaus errichtet werden (siehe Abschnitt 5.1). 
Im Mobilitätskonzept ist überdies eine Stärkung der Verkehrsarten des sog. Umweltverbundes 
(ÖPNV, Fahrrad, Fußgänger) sowie Mobilitätsstationen (mit Bike- und Carsharing-Angeboten) 
und Angebote zur Elektromobilität im Deutzer Hafen vorgesehen. In diesem Zusammenhang 
sollen Fuß- und Radwege auf dem gesamten Gelände möglichst direkte Verbindungen bieten 
und barrierefrei ausgeführt werden. 
Für einen Teil des Erschließungssystems wird aus Gründen des Hochwasserschutzes eine Min-
desthöhe der Straßenverkehrsfläche festgesetzt (siehe Abschnitt 5.11), so dass deren Überflu-
tung im Hochwasserfall ausgeschlossen ist.  
Die übrigen Verkehrsflächen im Geltungsbereich werden als Verkehrsflächen mit besonderer 
Zweckbestimmung festgesetzt. Die Zweckbestimmungen orientieren sich eng an der im Inte-
grierten Plan vorgesehenen Nutzung der Verkehrsflächen. Dabei handelt es sich im Einzelnen 
um  
 die sog. ‘Grünen Gassen’ zwischen den Baublöcken,  
 die Hafenpromenade,  
 die Geh- und Radwegbrücke, 
 die Plätze sowie  
 den Radweg im Bereich der Alfred-Schütte-Allee.  
Grüne Gassen 
Die untergeordnete Erschließung der Baublöcke für den nicht motorisierten Verkehr erfolgt über 
die sog. ‚Grünen Gassen’. Diese weisen eine Mindestbreite von 12 m auf. Sie verlaufen in Ost-
West-Richtung und bilden Verbindungen zwischen dem Hafenareal, dem Rhein und dem Ha-
fenbecken. Der grüne Charakter wird durch Festsetzungen von Pflanzmaßnahmen (siehe Ab-
schnitt 5.9) sichergestellt. Für die Grünen Gassen wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg – festgesetzt. Die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge wird durch die Festsetzung nicht 
eingeschränkt. Ausnahmen (z.B. Umzugswagen) können bedarfsgerecht durch Sondergeneh-
migungen gestattet werden, sofern die Flächen für die Feuerwehr freigehalten werden können. 
Hafenpromenade 
Das Ufer des Hafenbeckens ist als fußläufige Promenade konzipiert. Die östliche Seite des Ha-
fenbeckens wird künftig durch die in den Baufeldern geplanten und durch weitere Teilbebau-
ungspläne zu entwickelnden angrenzenden Geschäfts- und Büronutzungen geprägt. Die Pro-
menade weist hier je nach Standort eine Breite zwischen 10 und 15 m auf. Im Bereich der Auer- 
und Ellmühle ist die öffentliche Verkehrsfläche z.T. durch Vordächer der denkmalgeschützten 
Mühlenfassade überkragt. Die unter den Vordächern liegende Verkehrsfläche soll jedoch öffent-
lich genutzt werden. Insofern erstreckt sich die Festsetzung der Verkehrsfläche auch auf diesen 
Bereich. Die Zulässigkeit der Vordächer der Mühlen wird durch eine textliche Festsetzung gesi-
chert. Auf der westlichen Seite des Hafenbeckens grenzen überwiegend Wohnnutzungen an 
die Promenade an. Aufgrund der damit einhergehenden geringeren Nutzungsintensität wird hier 
eine Breite der Promenade von überwiegend 6 m als ausreichend angesehen. Die Hafenprome-
naden werden mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt.

30 
 
Geh- und Radwegbrücke 
Zwischen den beiden Ufern des Hafenbeckens bzw. den Plätzen 3 und 5 ist eine weitere, aus-
schließlich für den Fuß-- und Radverkehr konzipierte Brücke vorgesehen, die der engen Verma-
schung des Verkehrsnetzes dient, eine wichtige Querverbindung im Deutzer Hafen darstellt und 
somit die Barrierewirkung des Hafenbeckens überwindet. Die Breite der festgesetzten Fläche 
für die Geh- und Radweg-Brücke beträgt 11,5 m. Analog zur Kfz-Brücke ist eine Überschreitung 
der Grenze der Verkehrsfläche für die konstruktiven Elemente der Brücke um weitere 4 m zu-
lässig. Unterhalb der Brücke befinden sich die Wasserflächen des Hafenbeckens.  
Die Geh- und Radwegbrücke wird mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. 
Plätze 
Ein weiteres, wesentliches Element der Freirauminfrastruktur im Plangebiet stellen die unter-
schiedlichen Platzflächen dar. Entlang der Hafenpromenade sind insgesamt sechs Plätze ange-
bunden, vier auf der Ostseite des Hafenbeckens, ein Platz am Hafenkopf im Süden sowie zwei 
Plätze auf/an der westlichen Halbinsel. Weitere Plätze liegen südlich der Fläche für den Ge-
meinbedarf sowie östlich des Gewerbegebiets GE BF Ost 04.  
Zwischen Drehbrücke und Siegburger Straße liegt Platz 1, der von Norden kommend den Auf-
takt der Plätze bildet, die sich entlang der Hafenpromenade aufreihen. Auf diesem Platz ist die 
Errichtung eines Infopavillons vorgesehen, der während des Umsetzungszeitraums über die 
Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens informiert. Der Infopavillon steht mit dem Nutzungs-
zweck des Platzes und seiner Gestaltung in Einklang und kann in Teilen auch im Folgezeitraum 
als Unterstand weiter genutzt werden. 
Der Platz 4 am Hafenkopf überbaut das südliche Ende des Hafenbeckens. Durch ein aufge-
ständertes Deck wird die Promenade zum sog. Hafenplatz erweitert. Eine Freitreppe über na-
hezu die gesamte Breite des Hafenbeckens führt zu diesem hinab. Im Bereich des Parks II 
(siehe Abschnitt 5.6) wird eine weitere Überbauung des Hafenbeckens ermöglicht, die als 
schwimmendes Element auf dem Wasser oder als aufgeständertes Bauteil in Form einer Steg-
anlage oder Plattform realisiert werden soll. Ein wesentlicher baulicher Eingriff in das Hafenbe-
cken ist nicht vorgesehen, allenfalls erfolgen punktuelle Befestigungsmaßnahmen in der Hafen-
mauer oder dem Untergrund. Auch unterhalb der Überbauungen des Hafenbeckens befindet 
sich die Wasserfläche des Hafenbeckens.  
Im Bereich des Gebäudekomplexes zwischen Auermühle (BF 01b) und Ellmühle (BF 02) wird 
ein Platz (Platz 6), geschaffen, der eine neue Verbindung zwischen Hafenpromenade und Sieg-
burger Straße herstellt. Das dort gelegene ehemalige Getreidesilo wird abgebrochen (siehe Ab-
schnitt 3.5). Vor dem Hintergrund der erheblichen Barrierewirkung des bestehenden Mühlen-
komplexes im Stadtgefüge sowie dem hohen Mehrwert der neuen Platzsituation, ist der Ab-
bruch des relativ neuen und schwer umzunutzenden Getreidesilos aus Sicht des Denkmal-
schutzes hinnehmbar. Das Mühlenareal erhält durch die Fuge eine plausible städtebauliche 
Maßstäblichkeit im Gesamtkontext des Deutzer Hafens und wird so in das Quartier eingebun-
den. Es wird eine städtebauliche Verbindung zur vorhandenen Bebauung in Deutz zu Gunsten 
einer räumlichen und gesellschaftlichen Integration in den Stadtteil insgesamt geschaffen. Die 
bauliche Trennung der Mühlen verbessert die Verknüpfung von Siegburger Straße und Hafen-
promenade und macht die historische Eigenständigkeit der beiden Großmühlen wieder ables-
bar. Darüber hinaus werden durch die geplante Fuge die Tageslichtverhältnisse in den Gebäu-

31 
 
den der Mühlen verbessert und die Ansicht auf das Bunkersilo freigegeben. In den frei gewor-
denen Flächen der Mühlenfuge werden attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten und Begegnungsflä-
chen geschaffen sowie stadtklimatische Verbesserungen erreicht. 
Die Plätze werden in der Regel mit der Zweckbestimmung Geh- und Radweg festgesetzt. Der 
Platz 4 am Hafenkopf sowie die Steganlage/Plattform vor dem Park II werden mit der Zweckbe-
stimmung Fußgängerbereich festgesetzt, da eine Zugänglichkeit für den Radverkehr nicht ge-
geben ist. 
Alfred-Schütte-Allee 
Die Alfred-Schütte-Allee wird künftig für den Autoverkehr gesperrt und entsprechend ihrer be-
sonderen Zweckbestimmung als Radweg zwischen dem Hafenareal und den angrenzenden 
Poller Wiesen genutzt. Der 4 m breite Radweg wird im Norden von der Siegburger Straße über 
die Drehbrücke angebunden und endet im Süden an der Kreuzung mit der Straße Am Schnel-
lert. Der Radweg steht der Nutzung durch Rettungsfahrzeuge im Alarmfall zur Verfügung, dies 
wird in der Ausführungsplanung entsprechend berücksichtigt. Unter der denkmalgeschützten 
Baumallee verläuft ein Fußweg, der im Bebauungsplan Teil der Grünfläche ist. 
Im Bereich der Drehbrücke und der angrenzenden Flächen beidseits des Hafenbeckens zwi-
schen Siegburger Straße und Alfred-Schütte-Allee wird die Zweckbestimmung – Geh- und Rad-
weg festgesetzt. Zusätzlich wird für diesen Bereich ein Fahrrecht zugunsten des Anliegerver-
kehrs festgesetzt. Anliegerverkehr ist der Verkehr einer Straße oder eines Straßenzuges, des-
sen Fahrtquellen oder Fahrtziele innerhalb dieser Straße oder dieses Straßenzuges liegen. Die 
im Bereich des Vorhafens gelegenen Standorte der Feuerlöschbootstation sowie der Wasser-
schutzpolizei sollen auch künftig für die Belegschaft und den Anlieferverkehr erreichbar sein. 
Die Festsetzung beschränkt die Zufahrt über den Fußgänger- und Radverkehr hinaus auf Anlie-
ger der Flächen. Dieser fest umrissene Kreis von Personen darf die Flächen auch mit Kraftfahr-
zeugen nutzen. Da die sich anschließende Alfred-Schütte-Allee nur als Geh- und Radweg fest-
gesetzt wird, ist motorisierter Durchgangsverkehr nicht zu erwarten. Die Nutzung beschränkt 
sich auf die Angestellten/Beamten bzw. den Anlieferverkehr der Feuerwehr und Wasserschutz-
polizei, ggf. des Gewerbegebiets GE Hafenamt, so dass keine maßgebliche Verkehrsbelastung 
die Nutzung als Geh- und Radweg beeinträchtigt. Flankierend kann dies durch verkehrsord-
nende Maßnahmen gesichert werden.  
Sollte aufgrund von Sanierungsmaßnahmen o.ä. die Erreichbarkeit des Vorhafens über die 
Drehbrücke temporär eingeschränkt sein, kann durch verkehrsordnende Maßnahmen die Zu-
fahrt über den Radweg der Alfred-Schütte-Allee sichergestellt werden.  
5.5.2 ÖPNV 
Innerhalb des Plangebiets sind an der Quartiersstraße und in der Mühlenstraße Bushaltestellen 
vorgesehen. Diese wurden bei der Bemessung der Erschließungsanlagen berücksichtigt. Wei-
tergehende Festsetzungen sind nicht erforderlich. Die vorhandenen Haltestellen der Stadtplan 
bleiben unverändert. Der zukünftige S-Bahn-Halt (S16) liegt außerhalb des Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans. 
5.5.3 Ver-/Entsorgung 
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen.

32 
 
Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Regenwas-
serkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der Hafen-
promenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das Hafen-
becken. Das belastete Niederschlagswasser der verkehrlich höher frequentierten Quartiers-
straße sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder werden in einer hochwasserange-
passten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Misch-
wasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist sicherzustellen, dass kein Rheinhochwasser in die 
Schmutzwasserkanäle eindringen kann. Das Gebiet ist so zu planen, dass im Fall von Starkre-
genereignissen, das Niederschlagswasser schadlos über Notwasserwege in Richtung Hafenbe-
cken bzw. Poller Wiesen/Rhein abfließen kann. 
Innerhalb der Verkehrsflächen steht ausreichend Raum zur Verfügung, um die technische Infra-
struktur zur Erschließung der einzelnen Baufelder sicherzustellen.  
5.6 Grünflächen 
Innerhalb des Plangebiets des Teilplans Infrastruktur befinden sich drei Parkanlagen. Diese lie-
gen auf der westlichen Halbinsel und stellen die wesentlichen Grünanlagen im Gebiet des Deut-
zer Hafens dar. Sie bilden Grünzäsuren für das Quartier und stellen in Verbindung mit den 
großflächigen Poller Wiesen eine hohe Freiraum- und Aufenthaltsqualität sicher. Gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse in den später zu beplanenden Baufeldern sollen durch diese Be-
reiche gewahrt werden. Darüber hinaus bieten sie eine klimaausgleichende Wirkung und sind 
Bestandteil des Retentionsraums. Die Festsetzung erfolgt überwiegend als öffentliche Grünflä-
chen mit der Zweckbestimmung Parkanlagen. 
Der Park I (‚Park am Schnellert’) liegt im Süden des Plangebiets. Er wird durch die Quartiers-
straße in zwei Bereiche unterteilt und orientiert sich in der Lage an einem ehemaligen Altarm 
des Rheins. Durch einen hohen Anteil an Grün soll entsprechend eine naturnahe Auenland-
schaft nachempfunden werden. Vertiefungen und Mulden schaffen Retentionsraum und dienen 
der Regenrückhaltung. Entlang der nördlichen Seite des Parks verläuft ein Hauptverbindungs-
weg von der Promenade zu den Poller Wiesen. Es sind Spielplätze an den jeweiligen Eingän-
gen an der Promenade und auf der Seite der Poller Wiesen vorgesehen.  
Der Park II (‚Kranpark’) folgt dem Verlauf einer ehemaligen Kranbahn und stellt eine Verbindung 
zwischen Hafen, Rhein, Promenade und Alfred-Schütte-Allee dar. Auch hier erfolgt eine Tren-
nung der Parkanlage durch die Quartiersstraße. Ein Erhalt der Krananlage ist als Relikt der ehe-
maligen industriellen Nutzung vorgesehen, diese kann als besonderes Erlebniselement inte-
griert werden, um den Charakter als Industriepark weiter zu stärken. Der Park ist durch großzü-
gige Grünflächen geprägt. Die zentrale Lage mitten im Wohngebiet bietet grünen Erholungs-
raum für die zukünftigen Bewohner. Vorgesehen sind Gemeinschaftsbereiche für die Nachbar-
schaft sowie zwei größere Spielplätze an der Südseite des Parks. Durch einen Weg werden 
Promenade, Quartierstraße und darüber hinaus die Poller Wiesen verbunden. Im Integrierten 
Plan ist in der Verlängerung des Platzes II eine Überdeckung des Hafenbeckens vorgesehen. 
Diese wird als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 
5.5.1). 
Der Park III (‚Hafenpark’) ist der größte Park im Bereich des Deutzer Hafens und entsprechend 
über das Plangebiet hinaus von Bedeutung. Er stellt den nördlichen Eingang auf die Halbinsel 
und zu den Poller Wiesen dar und bildet den Abschluss der Bebauung auf der Halbinsel. Im 
Westen wird er von der Alfred-Schütte-Allee, im Osten von der Hafenpromenade begrenzt. Der

33 
 
Schwerpunkt des Parks ist auf aktive Erholungs- und Sportnutzung ausgerichtet und integriert 
die zu erhaltende Holzhalle (‘Halle Steil’) für multifunktionale Nutzungen, z.B. Basketball mit 
Bolzplatz oder Skaten, Tanzen und Veranstaltungen.  
Der Park wird entsprechend seiner geplanten Nutzungsschwerpunkte durch unterschiedliche 
Zweckbestimmungen gegliedert. Der nördliche Bereich soll im Wesentlichen als Parkanlage 
umgesetzt werden. Entlang der Alfred-Schütte-Allee sind darüber hinaus zwei Spielplätze fest-
gesetzt. Die Hauptangebote für Spiel und Sport, die sich aus der Bedarfsermittlung sowie dem 
Sportentwicklungsplan ergeben, sollen sich auf den südlichen Teil des Parks sowie angrenzend 
an die Holzhalle , in unmittelbarer Nähe der neugeplanten Schule (Fläche für den Gemeinbe-
darf), konzentrieren. Dieser Bereich ist entsprechend mit der Zweckbestimmung Spiel-
platz/Sportfläche versehen. Gleichwohl bildet der Park trotz der unterschiedlichen Nutzungs-
schwerpunkte hinsichtlich der Gestaltung und des erlebbaren Freiraums eine Einheit. Räumli-
che Trennungen innerhalb der Freifläche sind nicht vorgesehen.  
Bei der Holzhalle (‘Halle Steil’) handelt es sich um eine ehemalige, etwa 3.850 m² große Halle, 
die 1975 als Lager eines Holzhandels errichtet wurde. Die Halle ist an Vorder- und Rückseite 
offen, die vorhandenen Fassaden (in Richtung Alfred-Schütte-Allee und Hafenbecken) beste-
hen derzeit aus einer senkrechten Verbretterung mit Luftzwischenraum, die im Zuge der weite-
ren Planung geöffnet wird, so dass ein offener und durchlässiger Freiraum entsteht. Es handelt 
sich insofern nicht um ein massives Gebäude, sondern um ein Ständerbauwerk, das zu den 
umgebenden Freiflächen offen ist und als Überdachung zum Schutz vor Regen oder Sonnen-
einstrahlung dient. Die Grundstruktur der Halle soll als prägender Bestandteil der Industriege-
schichte des Hafengeländes erhalten bleiben, wie auch die Kranbahn in Park II und die Kranan-
lagen auf der Promenade. Inwiefern konkrete Bestandteile des Baus (z.B. der Dachkonstruk-
tion) dauerhaft erhalten werden können, ist aktuell nicht absehbar. Möglich wären z.B. eine 
ganze oder teilweise Öffnung des Hallendachs, eine teilweise Entsiegelung des Hallenbodens 
oder ein Rückbau eines Teils der Halle. Durch Festsetzungen der höchstzulässigen Gebäude-
höhe (siehe Abschnitt 5.2) und der überbaubaren Grundstücksfläche (siehe Abschnitt 5.3) in 
den bestehenden Abmessungen wird ein möglicher Erhalt gesichert. Die Holzhalle fügt sich hin-
sichtlich der offenen Gebäudestruktur und der geplanten Nutzung in die umgebende Grünfläche 
des Parks III ein. Es handelt sich nicht um eine geschlossene Bebauung; auch innerhalb der 
Halle bleibt der Eindruck bestehen, sich „im Freien“ aufzuhalten. In ihrem aktuellen Ausmaß 
nimmt sie eine Fläche von etwa 18 % des gesamten Parks III ein und überschreitet damit ge-
ringfügig den in der Rechtsprechung für Grünflächen angenommenen Anteil für bauliche Anla-
gen in Grünflächen von bis zu 15 %. Vor diesem Hintergrund wird die planungsrechtliche Siche-
rung des - für eine Grünfläche üblicherweise untypischen - Gebäudes an diesem Standort als 
sachgerecht angesehen.  
Für den Bereich der Holzhalle ist künftig eine multifunktionale Nutzung vorgesehen. Angedacht 
sind u.a. eine Skateranlage und Spielfelder für Ballsportarten. Darüber hinaus sollen Freiluft-
gastronomie sowie Versorgungs- und Nebenanlagen, die in Zusammenhang mit der Gastrono-
mie, der Parkanlage, den Spiel- und Sportflächen oder dem Freibad stehen, zugelassen wer-
den. Die Gesamtfläche inkl. der Fläche für Freiluftgastronomie ist auf 300 m² begrenzt und 
nimmt somit nur einen untergeordneten Teil der Fläche in Anspruch. Dies soll zum einen die 
Funktionalität der genannten Nutzungen sicherstellen, zum anderen soll den geplanten Sportflä-
chen und multifunktional nutzbaren Flächen ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden.

34 
 
Darüber hinaus wird die Baumallee westlich der Alfred-Schütte-Allee als Grünfläche dargestellt. 
Diese stellt die westliche Grenze des Plan- und des Gesamtgebiets dar und bildet den Über-
gang zu den angrenzenden Poller Wiesen. Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzge-
biets Nr. L 13 ‘Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen’. Die 
Baumallee ist gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) als Baumallee der 
Alfred-Schütte-Allee mit der Objektkennung AL-K- 6003 geschützt. Die vorhandenen Bäume 
werden zum Erhalt festgesetzt (siehe Abschnitt 5.9). 
Mit Beschluss der Richtlinie zum Kooperativen Baulandmodell (KoopBLM) vom 04.04.2017 
durch den Rat der Stadt Köln (bekannt gemacht am 10.05.2017) formuliert die Stadt Köln Richt-
werte für die Ermittlung von städtebaulichen Kennzahlen wie beispielsweise die Definition von 
Erstbelegungsquoten für den öffentlich geförderten Wohnraum oder zu erwartenden Bedarfe an 
öffentlichen Grünflächen oder Kinderspielplätzen. Die Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen 
Grünflächen und Spielflächen basiert auf Annahmen der künftigen Entwicklung der Baufelder in 
den nachfolgenden Bauleitplanverfahren, die im Gesamtgebiet die Errichtung von 3.000 
Wohneinheiten beinhaltet. Mit der Umsetzungsanweisung des Kooperativen Baulandmodells 
Köln wird je Einwohner/in im Plangebiet eines Vorhabens ein Bedarf von 10 m² öffentliche 
Grünfläche als Mittelwert genannt. Bei einer Erstbelegungsquote von 2,3 Einwohnern pro 
Wohneinheit und den zu erwartenden Wohneinheiten von 3.000 WE ergibt sich eine Einwohner-
zahl von 6.900 Einwohnern für den Deutzer Hafen. Diese lösen einen Flächenbedarf an öffentli-
cher Grünfläche von insgesamt 69.000 m² aus. Darüber hinaus besteht gemäß Spielplatzbe-
darfsplanung der Stadt Köln ein Bedarf von 2 m² öffentlicher Spielplatzfläche je Einwohner, ent-
sprechend 13.800 m². Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen besteht somit einen Gesamt-
bedarf an öffentlichen Grünflächen von insgesamt 82.800 m². Neben den Parkanlagen stehen 
für die wohnungsnahe Erholungsnutzung auch die begrünten Plätze, die Promenaden und die 
Wasserfläche zur Verfügung. Zur Anrechnung als öffentliche Grünflächen wurde in Abstimmung 
mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Köln ein anrechenbarer Grünanteil festgelegt. Die 
geforderten Spielflächen innerhalb des Teilplans Infrastruktur umfassen eine Fläche von 
15.905 m². Der ermittelte Bedarf kann somit abgedeckt werden. Für die Grünflächen bleibt ein 
Gesamtdefizit von 14.878 m² bestehen. Nach dem Kooperativen Baulandmodell wird für die 
nicht im Quartier nachzuweisenden öffentlichen Grünflächen eine Ablösesumme von 30 € je m² 
veranschlagt. Die für das Defizit ermittelte Ablösesumme beträgt 446.340 €. Diese Gelder sollen 
im Umfeld zur Neuschaffung oder Aufwertung von Grünflächen eingesetzt werden. Vorgesehen 
ist die Aufwertung von Grünflächen im Bereich des Grünzugs Parkstadt Süd/Eifelwall. Der ge-
plante Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ist über die Südbrücke auch vom Deutzer Hafen gut er-
reichbar und ergänzt so die Versorgung mit Grün- und Freiflächen der künftigen Bewohner/in-
nen des Deutzer Hafens. Die detaillierte Berechnung kann dem Grünordnungsplan entnommen 
werden.4 
Die Unterdeckung mit öffentlichen Grünflächen innerhalb des Gesamtgebiets – und die damit 
verbundene Aufwertung von Grünflächen außerhalb des Deutzer Hafens – wird im Rahmen der 
Abwägung bevorzugt. Die Wasserfläche des Hafenbeckens stellt – wie oben bereits ausgeführt 
– einen 8,1 ha großen Freiraum dar. Dieser ist trotz der eingeschränkten Zugänglichkeit vollum-
fänglich erlebbar. Darüber hinaus bieten die westlich an das Gesamtgebiet angrenzenden Pol-
ler Wiesen unmittelbar an das Gesamtgebiet angrenzend eine Freifläche von über 15 ha nörd-
lich der Südbrücke. Durch den unmittelbar angrenzenden Rhein wird der erlebbare Freiraum 
                                                 
4  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Arbeitsstand März 2021

35 
 
wesentlich erweitert. Die Poller Wiesen setzen sich jenseits der Südbrücke fort und bieten eine 
Grünvernetzung zum gesamten südlichen Rheinufer mit diversen Erholungseinrichtungen. 
Nördlich und östlich des Plangebiets befinden sich mit dem Hafenpark, dem Deutzer Stadtgar-
ten, dem jüdischen Friedhof Köln-Deutz sowie dem Deutzer Friedhof weitere öffentlich zugängli-
che Grünanlagen. Die aufgeführten Flächen stellen zwar kein Aufwertungspotenzial im Sinne 
des Kooperativen Baulandmodells dar, sie stehen gleichwohl einer Nutzung durch die Öffent-
lichkeit zur Verfügung und übernehmen somit wichtige Freiraumfunktionen und sichern eine 
ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen. 
5.7 Wasserflächen 
Das südlich der Drehbrücke gelegene, rd. 8,1 ha große Hafenbecken ist über den rd. 400 m 
langen Vorhafenbereich unmittelbar mit der Bundeswasserstraße Rhein verbunden. Das ca. 
1.000 m lange und ca. 80 m breite private Hafenbecken ist keine gewidmete Fläche der Bun-
deswasserstraße. Die Anlegestellen im Vorhafenbereich nördlich der Drehbrücke werden außer 
von der Wasserschutzpolizei und Wasserfeuerwehr teilweise auch von der Passagierschifffahrt 
genutzt. Das Hafenbecken selbst bietet neben den konkreten geplanten Nutzungen an und auf 
dem Wasser einen erlebbaren Freiraum in einem innerstädtischen, hochverdichteten Quartier. 
Die Festsetzung der Wasserfläche umfasst das Becken sowie die Kaimauern bis zur Mittelwas-
serlinie. Das Hafenbecken wird durch die Kfz-, die Fußgängerbrücke sowie im Bereich des Ha-
fenkopfes (Platz 4) und des Parks II überbaut. Diese Nutzungen werden als Verkehrsflächen 
bzw. Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt (siehe Abschnitt 5.5.1). Unter 
diesen Überbauungen kann das Wasser im Hafenbecken frei fließen. Es sind lediglich Einbau-
ten vorgesehen, die der Tragfähigkeit der Konstruktionen dienen. Für den Platz 4 ist darüber 
hinaus aktuell eine Plattform vorgesehen, die sich stufenweise in Richtung Norden der Wasser-
oberfläche nähert und – je nach Wasserstand – überflutet wird.  
Die festgesetzte Wasserfläche wird hinsichtlich der Zulässigkeit von Nutzungen gegliedert. Der 
überwiegende Teil des Hafenbeckens wird mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Was-
sersport’ versehen. Das Hafenbecken ist das wesentliche, prägende Element im Deutzer Hafen 
Die geplante sehr hohe Dichte an Nutzungen, insbesondere das Wohnen, erfordert eine hohe 
Qualität von Architektur, Freiraum, Nutzungsmischung und Lebensraum insgesamt. Das Hafen-
becken erfüllt in diesem Kontext grundlegende und vitale Ruhe-, Erholungs- und Freizeitfunktio-
nen, die für die Umsetzung des Integrierten Plans essenziell sind. Eine Nutzung des Hafenbe-
ckens für den Schiffsverkehr würde der geplanten Entwicklung entgegenstehen. 
Die Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ zielt darauf ab, mögliche Nutzungen im 
Hafenbecken hinsichtlich ihres Störgrades einzuschränken. Zulässig sind das Wohnen nicht we-
sentlich störende Wassersportnutzungen. Die Zulässigkeit baulicher Anlagen wird auf die im 
Hafenbecken erforderlichen Anlegestellen beschränkt. Dabei handelt es sich um Anlegestellen 
oder Bootsstege für nicht motorisierte Wasserfahrzeuge. Diese Anlegestellen dienen der Aus-
führung des mit der Zweckbestimmung festgesetzten Nutzungszwecks.  
Darüber hinaus ist geplant, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs um eine Ver-
bindung über das Wasser zu ergänzen. Denkbar ist eine Anbindung der gegenüberliegenden 
Rheinseite oder weiterer Anlegestellen im Verlauf des Rheins. Motorisierte Wasserfahrzeuge 
des öffentlichen Personennahverkehrs, z.B. Fähre, Wasserbus oder Wassertaxi und die damit 
verbundenen erforderlichen Anlegestellen sind demnach auch im Bereich der Wasserfläche mit 
der Zweckbestimmung „nicht-motorisierter Wassersport“ zulässig. Eine Beeinträchtigung des 
Schiffsverkehrs innerhalb des Vorhafens (insb. Wasserschutzpolizei und Feuerwehr) ist durch 
die eher niedrige Frequenz einer wasserseitigen ÖPNV-Anbindung nicht zu erwarten.

36 
 
Eine weitergehende allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich stände der Re-
alisierung der dem Hafenbecken zugedachten städtebaulichen Funktionen und damit dem ei-
gentlichen Planungsziel entgegen. Deshalb ist der planerische Ausschluss einer Schiffsnutzung 
im nördlichen Hafen folgerichtig.  
Indes kann in besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich 
ziehen, z.B. Havarie oder ausgesprochen widrigen Wetterverhältnissen, wie etwa großem 
Hochwasser, Eis oder Sturm, das ausnahmsweise Bedürfnis bestehen, temporär und für eine 
eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-
Brücke zu gewähren. Der Begriff des großen Hochwassers orientiert sich dabei an einer Ab-
folge von Warnstufen, wobei ab einem Wasserstand von 8,30 m Kölner Pegel der höchste 
Schifffahrtswasserstand erreicht ist und die Schifffahrt gesperrt wird. Das genaue Maß, mit dem 
dieser Belang in der Planung insgesamt zu berücksichtigen ist, kann nur unter Rückgriff auf die 
Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen außergewöhnlichen Notsituation bestimmt wer-
den. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass diese Wahrscheinlichkeit – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu ver-
orten ist. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wird ein ausnahmsweises Zu-
gangsrecht für schutzsuchende Schiffe in Notsituationen aufgenommen. Diese Ausnahme er-
fasst dabei lediglich Fälle von Schifffahrtsperren auf dem Rhein. Bei Ereignissen, die eine Ein-
stellung des Schiffsverkehrs auf dem Rhein nach sich ziehen, handelt es sich beispielsweise 
um Havarien oder Fälle von großem Hochwasser, Eisgang und Sturm. In räumlicher Hinsicht 
wird das Zugangs- und Nutzungsrecht auf die zeichnerisch festgelegten Bereiche nördlich der 
Kfz-Brücke, mit Ausnahme der mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ versehenen Wasserflächen 
(s.u.) beschränkt. Zeitlich besteht das Recht nur so lange, wie die oben genannten Verhältnisse 
gegeben sind. Ein Nutzungskonflikt zwischen der ausnahmsweise gestatteten Schiffsnutzung 
und den übrigen in diesem Bereich allgemein zulässigen Nutzungen ist nicht zu befürchten, 
denn diese stehen einem ausnahmsweisen Zugang von Schiffen in das Hafenbecken nicht in 
schwerwiegender oder unüberwindbarer Weise entgegen. Eine Abstimmung mit dem Wasser-
straßen- und Schifffahrtsamt Rhein ist erfolgt. 
Eine Teilfläche des nördlichen Hafenbeckens – östlich der Fläche für den Gemeinbedarf – wird 
mit der Zweckbestimmung ‘Freibad’ festgesetzt. In diesem Bereich soll ein öffentliches Freibad 
im Hafenbecken realisiert werden. Die Festsetzung erfolgt innerhalb der Wasserfläche, da keine 
Anlage vorgesehen ist, die einen Umbau im Bereich des Hafenbeckens vorsieht. Es soll eine 
schwimmende oder aufgeständerte Konstruktion realisiert werden, die nur punktuell mit der Ha-
fenmauer oder dem Untergrund verbunden wird. Neben der Hauptnutzung ‘Freibad’ werden 
über eine textliche Festsetzung die für den Betrieb erforderlichen Infrastrukturanlagen als zuläs-
sig erklärt.  
 
5.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
5.8.1 Ausschluss bestimmter Brennstoffe 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird von der gesamtstädtischen Hintergrundbelastung 
geprägt. Zur Reduzierung der Belastung sind überwiegend verkehrslenkende Maßnahmen so-
wie eine Reduzierung des Individualverkehrs vorgesehen. Darüber hinaus kann die Planung 
durch Einschränkungen im Hausbrand zu einer Reduzierung beitragen. Vor diesem Hintergrund 
wurde eine Festsetzung zum Ausschluss von festen Brennstoffen, Öl und Abfällen aller Art in

37 
 
den Bebauungsplan aufgenommen. Feuerstätten für einzelne Räume – beispielsweise Kamin-
öfen – sind von dieser Festsetzung nicht betroffen, da diese keinen maßgeblichen Beitrag zur 
Luftschadstoffsituation beitragen. 
5.8.2 Verkehrslärm 
Das Plangebiet wird durch Verkehrslärm aus unterschiedlichen Quellen beeinträchtigt. Dabei 
handelt es sich um 
 den Straßenverkehrslärm der umgebenden Straßen, 
 den Schienenverkehrslärm der südlich über die Südbrücke verlaufenden Bahntrasse sowie 
der Stadtbahn im Bereich der Siegburger Straße, 
 den Lärm des Schiffsverkehrs auf dem Rhein und im Hafen sowie 
 den Fluglärm. 
Zur Abschätzung der Auswirkungen auf das Gesamtgebiet und als Grundlage für mögliche 
Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärm wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbei-
tet5. Das Gutachten basiert auf der Annahme der gesamten Umsetzung des Integrierten Plans. 
Das bedeutet, die hier beschriebenen, durch die Planung verursachten Auswirkungen gehen 
über die, durch den Teilplan Infrastruktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus.  
Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) tags 
in künftig geschützten Blockinnenbereichen, steigen aber vor allem entlang der Siegburger 
Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) an. Die Nachtwerte liegen stel-
lenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen sowie den südlichen Teilbereichen 
des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der Siegburger Straße sowie Am Schnel-
lert an. 
Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) in 
Blockinnenbereichen bis hin zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 
35 dB(A) und bis zu mehr als 55 dB(A). 
Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die summierten Beurteilungspegel für den Gesamtverkehr liegen zwischen 45 dB(A) und über 
80 dB(A) für den Tages- und den Nachtzeitraum. Die höchsten Belastungen im Tageszeitraum 
treten im Bereich der Siegburger Straße, Am Schnellert sowie im südwestlichen Bereich des 
Plangebiets auf. Ein Beurteilungspegel größer 80 dB(A) tritt ausschließlich kleinflächig im Kreu-
zungsbereich Am Schnellert/Alfred-Schütte-Allee auf. Im Nachtzeitraum sinken die Maximalbe-
lastungen im Bereich der Siegburger Straße überwiegend auf bis zu 70 dB(A), Am Schnellert 
auf bis zu 75 dB(A). Die Bereiche bis zu und größer 80 dB(A) beschränken sich auch hier auf 
das südwestliche Plangebiet. 
Entlang der Haupterschließung innerhalb des Plangebiets (Poller Kirchweg, Quartiersstraße, 
Kfz-Brücke), entlang der westlichen Grenze des Plangebiets im Bereich des Parks II sowie 
                                                 
5  Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen aus Straßen -, Schienen-, Wasser und 
Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm im Rahmen des Infrastrukturplanes zum B -Plan „Deutzer Hafen“ in 
Köln; ADU cologne; Februar 2021

38 
 
nördlich davon erreichen die Beurteilungspegel für den Tagzeitraum 65–70 dB(A). Im Nachtzeit-
raum sinken die Beurteilungspegel im Bereich der Quartiersstraße um 5–10 dB(A).  
Neben dem Verkehrslärm auf der Siegburger Straße kann somit die Bahntrasse südlich des 
Plangebiets sowie – in deren Verlauf nach Westen – die Südbrücke als maßgebliche Lärm-
quelle identifiziert werden. Die Beeinträchtigung durch die Siegburger Straße sinkt im Nachtzeit-
raum um etwa 10 dB(A). Die Beeinträchtigung durch die Bahntrasse im Süden verändert sich im 
Nachtzeitraum nur marginal. 
Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur werden folgende schutzwürdige Nutzungen festge-
setzt: 
 Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04, 
 Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule, 
 Öffentliche Grünflächen. 
Für Gewerbegebiete gelten laut DIN 18005 Orientierungswerte von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) 
nachts. Innerhalb des Gewerbegebiets GE Hafenamt werden diese im Tageszeitraum eingehal-
ten und im Nachtzeitraum an den südlich ausgerichteten Fassaden um max. 5 dB(A) überschrit-
ten. Für das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 werden im Süden und Osten Beurteilungspegel von 
überwiegend bis zu 75 dB(A) sowohl für den Tages- als auch für den Nachtzeitraum ermittelt. 
Kleinflächig treten tags Beurteilungspegel von bis zu 80 dB(A) auf. Die Orientierungswerte wer-
den somit nachts um bis zu 20 dB(A) überschritten. Im Integrierten Plan sind in diesem Bereich 
ein Parkhaus sowie ein Umspannwerk vorgesehen (siehe Abschnitt 5.1), das Schutzbedürfnis 
ist insofern als gering einzuschätzen. Darüber hinausgehende gewerbliche Nutzungen im Zu-
sammenhang mit dem Parkhaus, der Mobilitätsstation sowie sonstiger mobilitäts- oder energie-
affinen Einrichtungen nehmen nur einen untergeordneten Stellenwert ein und können auf der 
nordwestlichen, lärmabgewandten Seite des Gewerbegebiets angeordnet werden. Im Tages-
zeitraum werden die Orientierungswerte der DIN 18005 in diesem Bereich weitestgehend ein-
gehalten. Im Nachtzeitraum werden hier die Orientierungswerte um bis zu 15 dB(A) überschrit-
ten.  
Zur Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse werden passive Schallschutzmaßnahmen in 
Form von Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nut-
zungen gemäß den Regelungen der DIN 4109 festgesetzt. Die Mindestwerte der Schalldäm-
mung werden dabei in Abhängigkeit der in der schalltechnischen Untersuchung ermittelten 
maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche für das ungünstigste Geschoss und 
den ungünstigsten Beurteilungszeitraum festgesetzt. Sollten im Zuge der Genehmigungspla-
nung architektonische Lösungen entwickelt werden, die die Belastung durch den Verkehrslärm 
mindern, ist auf expliziten Nachweis im Rahmen einer entsprechenden schalltechnischen Unter-
suchung eine Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen zulässig. Das Gewerbege-
biet GE Hafenamt liegt im Lärmpegelbereich V. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 liegt weitest-
gehend im Lärmpegelbereich VI, im südöstlichen Bereich jedoch im Lärmpegelbereich VII. Der 
Lärmpegelbereich VII umfasst die der Straße Am Schnellert zugewandte Seite des Gewerbege-
biets GE BF Ost 04. Das Gewerbegebiet GE BF Ost 04 ist primär für ein öffentlich nutzbares 
Parkhaus in Verbindung mit zentralen Einrichtungen der Energieversorgung vorgesehen (siehe 
Abschnitt 5.1). Lärmempfindliche Wohnnutzungen sind durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplans ausgeschlossen. Eine den Zielen des Integrierten Plans entsprechende Nutzung des 
Gewerbegebiets GE BF Ost 04 ist insofern unter Berücksichtigung gesunder Arbeitsverhältnisse 
– trotz der Belastungen durch Verkehrslärm – umsetzbar.

39 
 
Für die in der Fläche für Gemeinbedarf vorgesehene Schulnutzung sind in der DIN 18005 keine 
expliziten Orientierungswerte aufgeführt. Näherungsweise werden im Sinne einer Worst-case-
Betrachtung die Werte für Allgemeine Wohngebiete herangezogen, da Schulen in diesen zuläs-
sig sind. Der Orientierungswert von 55 dB(A) für den Tageszeitraum wird an den nördlichen und 
östlichen Fassaden in Teilen eingehalten, an den südlichen und westlichen Fassaden jedoch 
um bis zu 10 dB(A), kleinteilig 15 dB(A) überschritten. Es ist geplant, die Schule – analog zu 
den übrigen Baufeldern des Deutzer Hafens – als Blockbebauung auszuführen, in dem Fall ist 
davon auszugehen, dass die innenliegenden Bereiche der Schule, und damit der Schulhof und 
die diesem zugewandten Fassaden, durch die Eigenabschirmung weniger belastet sind. Über-
schreitungen im Nachtzeitraum sind für die Nutzung als Schule irrelevant, da der Schulbetrieb 
sich auf die Zeiten zwischen 6 und 22 Uhr beschränkt.  
Insofern ist auch hier die Umsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Anforde-
rungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen gemäß den 
Regelungen der DIN 4109 erforderlich. Die Schalltechnische Untersuchung zeigt, dass die 
Schule innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bereich mit Lärmpegelbereich V 
bei freier Schalausbreitung angeordnet ist. Die Anforderungen an das Schalldämmmaß der Au-
ßenbauteile gem. der DIN 4109 beziehen sich auf geschlossene Fenster. Da eine ausreichende 
Lüftung der Unterrichtsräume auch während des Schulbetriebs gewährleistet sein muss, wurde 
das Erfordernis einer fensterunabhängigen Belüftung durch schallgedämmte Lüftungseinrich-
tungen in den Bebauungsplan aufgenommen.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrs – und Schifffahrtslärm eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weisen lediglich eine margi-
nale Fläche am Nordende des Parks sowie die Parkflächen von Park I und II entlang der Plan-
straße Pegel bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Bereichen liegen die Immissionen in 
den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei bis zu 65 dB(A), in Randberei-
chen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A). Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität 
lässt sich die Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit nor-
maler, allenfalls leicht angehobener Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Fest-
stellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten 
Teilen der Grünflächen möglich. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die öffentlichen 
Grünflächen zwar durch Verkehrslärm belastet sind, im innerstädtischen Zusammenhang ihrer 
Freiraumfunktion jedoch gerecht werden können. 
Über die o.a. Nutzungen hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Teilplan Infra-
struktur keine Festsetzungen zu den übrigen Baufeldern getroffen. Diese sind aus dem Gel-
tungsbereich des Teilplans Infrastruktur ausgenommen. Die planungsrechtliche Umsetzung er-
folgt schrittweise in weiteren Teilbebauungsplänen, wenn die jeweilige Planung durch beglei-
tende qualifizierende Verfahren konkretisiert wurde.  
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Gesamtgebietes überschrit-
ten. Entlang der Siegburger Straße und der Straße Am Schnellert treten teilweise Beurteilungs-
pegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts auf, bei denen bei dauerhafter 
Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Vor 
diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in den Genehmi-
gungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird Wohnen in zu

40 
 
stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architektonische Lösun-
gen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu konzipieren, 
die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags sicherstel-
len. 
Durch die Festsetzungen des Teilplans Infrastruktur entstehen unmittelbar keine maßgeblichen 
Veränderungen der Verkehrszahlen. Gleichwohl werden die Voraussetzungen für bauliche 
Maßnahmen im Bereich der Siegburger Straße getroffen und die Entwicklung des Deutzer Ha-
fens als gemischt genutztes Quartier durch die Festsetzung der Infrastruktur vorbereitet. Die 
schalltechnische Untersuchung enthält vor diesem Hintergrund eine Ermittlung der Anspruchs-
bereiche gemäß 16. BImSchV zur Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an den Be-
standsgebäuden. Zu diesem Zweck wurden entlang der Siegburger Straße sieben Immission-
sorte ausgewählt und hinsichtlich der Veränderung der dort auftretenden Immissionspegel un-
tersucht. Bereits bei einer weiterhin gewerblichen bzw. industriellen Nutzung im Deutzer Hafen 
werden die in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) 
nachts übertroffen. Dabei handelt es sich um Gebäude entlang der Siegburger Straße zwischen 
den Kreuzungen mit der Cheruskerstraße nördlich und der Straße An dem Maien südlich des 
Gesamtgebiets. Für den im Gutachten ermittelten erstattungsfähigen Bereich sind die Anforde-
rungen zur Prüfung an den Schutz vor Außenlärm gemäß 24. BImSchV erfüllt. Die Gebäude 
stehen überwiegend nicht unter Denkmalschutz, so dass Ertüchtigungsmaßnahmen hinsichtlich 
des Schallschutzes von Fenstern, bzw. Fenstertüren sowie schallgedämpfter Lüftungen bei den 
errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen wie 
Lärmschutzwände sind aus Gründen der Verkehrsführung, des Platzbedarfs sowie uner-
wünschter Barrierewirkungen innerhalb des Verlaufs der Siegburger Straße nicht umsetzbar. 
Nähere Angaben können dem Umweltbericht (Abschnitt 11.5.12.1) entnommen werden. 
5.8.3 Gewerbelärm 
Auf das Plangebiet wirkt Gewerbelärm aus externen Quellen außerhalb des Plangebiets ein. 
Bei den Lärmquellen handelt es sich um Liegestellen der Rheinschiffe (Rhein und Vorhafen) so-
wie einen Industriebetrieb südlich des Plangebiets. 
In der Umgebung des Deutzer Hafens befinden sich fünf Liegestellen am östlichen Rheinufer. 
Weitere zwei Liegestellen befinden sich auf der östlichen Seite des Vorbeckens des Deutzer 
Hafens. Festgemachte Schiffe erzeugen durch betriebsnotwendige Maschinen, Lüfter und Ge-
neratoren für die Stromversorgung Schallemissionen. 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurde das Emissionsverhalten des bestehen-
den Industriebetriebs rund 300 m südlich des Plangebietes untersucht. Das Emissionsverhalten 
wird heute bereits maßgeblich durch näherliegende, schützenswerte Nutzungen außerhalb des 
Gesamtgebiets des Deutzer Hafens bestimmt.  
Bei einer Überlagerung der beiden plangebietsexternen Emittenten lässt sich feststellen, dass 
weder die Orientierungswerte der DIN 18005 noch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm inner-
halb der Gewerbegebiete GE Hafenamt und GE BF Ost 04 überschritten werden. Auch der Ori-
entierungswert bzw. der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags für Allgemeine Wohngebiete, 
der näherungsweise für die Betrachtung der Schule herangezogen wird, wird nicht überschrit-
ten. Festsetzungen zum Schutz vor Gewerbelärm sind innerhalb des Teilplans Infrastruktur 
nicht erforderlich.

41 
 
Auch das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller Bauflächen, die 
südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umgesetzt sind, hat keine relevan-
ten Auswirkungen auf die geplanten Nutzungen im Plangebiet. 
Innerhalb des Plangebietes bestehen zurzeit noch Nutzungen, die Gewerbelärm emittieren. Das 
bestehende Veranstaltungszentrum ‚Essigfabrik’ bleibt im Grundsatz erhalten und wird als 
Quartierszentrum weiterentwickelt. Im Hinblick auf die in Zukunft benachbarten Wohnnutzun-
gen, muss das Emissionsverhalten den Anforderungen an den Immissionsschutz entsprechen. 
Im Zuge der Aufsiedlung des Deutzer Hafens wird das Nutzungskonzept der Essigfabrik Zug 
um Zug angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie betriebliche Maßnahmen 
(z.B. zeitliche Beschränkung von Lärmemissionen insb. nachts) sein. Das Gebäude der Essig-
fabrik liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Teilplans Infrastruktur. Eine differenzierte Be-
trachtung und Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts sowie entsprechender Maßnahmen erfol-
gen in den weiteren Teilbebauungsplänen der Baufelder. 
Mit einem Asphaltmischwerk und einem Metallentsorgungsunternehmen befinden sich derzeit 
noch zwei maßgeblich lärmemittierende Betriebe mit BImSchG-Genehmigung im Deutzer Ha-
fen. Für beide Betriebe wird eine Verlagerung angestrebt. Der neue Standort des Metallentsor-
gungsunternehmens wurde im Januar 2022 gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
genehmigt. Für das Asphaltmischwerk wird eine Betriebsaufgabe spätestens bis zum Jahr 2026 
angestrebt. Daher stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen mittelfristig keinen limitierenden 
Faktor für die städtebauliche Entwicklung mehr dar. Eine bedingte Festsetzung stellt sicher, 
dass immissionsempfindliche Nutzungen erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb 
endgültig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde (siehe Kapitel 
5.10). 
Die geplanten GE Hafenamt und GE BF Ost 04-Gebiete sind als Gewerbelärmquellen von 
nachrangiger Bedeutung. Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Betriebe ansie-
deln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Bei isolierter Betrachtung des Teilplans 
Infrastruktur reduziert sich damit das emittierende Gewerbe im Plangebiet somit stark. 
5.8.4 Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung des Deutzer Hafens vorbereitet. Damit 
gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infrastruktur befindlichen 
Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche sowie sportliche Nutzung 
der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle Steil’) einher.  
Ein konkretes Konzept für die Gestaltung der Freizeitflächen liegt bisher nicht vor, die Beurtei-
lung möglicher Schallemissionen beruht daher zunächst auf Annahmen. Eine künftige Konzep-
tion ist jedoch so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausge-
schlossen werden können. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch eine entsprechende Konzeption der Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entspre-
chenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Baufeldern der 
Teilpläne reagiert werden.

42 
 
5.9 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
Der Teilplan Infrastruktur sichert insbesondere die Verkehrsflächen und Grünanlagen im Deut-
zer Hafen zur Vorbereitung der geplanten baulichen Nutzungen. Begrünungsmaßnahmen und 
Vorgaben zum Erhalt von Grünstrukturen innerhalb dieser Flächen werden, basierend auf den 
Vorschlägen des Grünordnungsplans6, als Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, 
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhal-
tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und von Gewässern in den Bebau-
ungsplan übernommen. Es wurde ein übergeordnetes Freiraumkonzept entwickelt, dem eine 
Zweiteilung des Gesamtgebiets zugrunde liegt. Dabei handelt es sich um den urban geprägten 
Teil östlich des Hafenbeckens und die grüne Halbinsel im Westen, die durch die Nähe zum 
Rhein und die unmittelbar angrenzenden Poller Wiesen geprägt ist. Als verbindendes Gestal-
tungs- und Begrünungselement wurde ein übergeordnetes Baumkonzept entwickelt. Die Emp-
fehlungen der Pflanzliste folgen diesen Vorgaben und beinhalten Leitarten, die sich aus dem In-
tegrierten Plan ergeben und die spezifischen Standortbedingungen innerhalb des Gesamtge-
biets berücksichtigen. Diese können durch weitere Baumarten entsprechend der Kölner Stra-
ßenbaumliste sowie der GALK-Liste7 ergänzt werden. Die Festsetzungen für die Baumpflanzun-
gen werden durch Vorgaben für Pflanzbeete und Baumscheiben ergänzt. 
Das Gesamtgebiet wird künftig von großkronigen Baumalleen eingerahmt. Entsprechende Fest-
setzungen werden für die Siegburger Straße und die Straße Am Schnellert getroffen. Die 
Baumallee der Alfred-Schütte-Allee ist nach § 41 LNatSchG NRW gesetzlich geschützt (Objekt-
kennung AL-K- 6003). Die Alleebäume sind zum Erhalt festgesetzt, zusätzlich sind Rasenflä-
chen anzulegen bzw. zu erhalten. Die Baumreihen entlang der internen Erschließung werden 
aufgrund der engeren Straßenprofile durch klein- und mittelkronige Bäume geprägt. Die Gebote 
und Verbote der Deichschutzverordnung sind für diesen Fall zu beachten. Um den Charakter 
der sog. ‚Grünen Gassen’ sicherzustellen, sind zusätzlich Pflanzbeete anzulegen. 
Die Hafenpromenade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde mittelkronige Bäume in 
Gruppen, um Sichtachsen zu erhalten und die Promenade zu gliedern. Auf den Plätzen werden 
– abhängig von der geplanten Nutzung und Identität – Gruppen unterschiedlicher Baumgrößen 
angeordnet. 
In den drei Parkanlagen sind großkronige Bäume vorgesehen. Die Grünfestsetzungen umfas-
sen Vorgaben für die Anpflanzung von Laubbäumen und die Anlage von Rasenflächen. Für die 
Plätze ist die Anpflanzung von Bäumen und Pflanzbeeten vorgesehen. Im Bereich der Hafen-
promenaden und den Straßen sind straßenbegleitende Baumpflanzungen geplant.  
Darüber hinaus gibt es Vorgaben für die Dachbegrünung im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 und 
der Fläche für den Gemeinbedarf. Ausgenommen sind technische Aufbauten, Dachterrassen 
u.ä. Eine Kombination von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen mit einer Dachbegrünung ist 
möglich. Da im Gewerbegebiet GE Hafenamt ein Satteldach festgesetzt wird, wird hier keine 
Dachbegrünung vorgeschrieben. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Um eine Lesbarkeit der Planzeichnung zu gewährleisten, wird auf eine Randsignatur der Stra-
ßenverkehrsflächen sowie der Baumallee zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von 
                                                 
6  Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infrastruktur, Köln -Deutz, Grünordnungsplan; RMP Stephan Lenzen Landschafts-
architekten, Stand Juli 2021 
7  GALK e.V. Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, Straßenbaumliste, Arbeitskreis Stadtbäume, aktuelle Fassung

43 
 
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen verzichtet. Die textlich festgesetzten Maß-
nahmen beziehen sich auf eindeutig bezeichnete Grünflächen, Straßenverkehrsflächen und 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung. 
Mit der Umsetzung des Integrierten Plans ändert sich das Landschafts- bzw. Ortsbild des Deut-
zer Hafens. Das heutige Landschafts- bzw. Ortsbild wird weitgehend durch die Industrie- und 
Gewerbenutzung und das Hafenbecken bestimmt. Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens ent-
steht hingegen ein Stadtquartier mit moderner Architektur und neuen Nutzungen. 
Ortsbildprägende Gebäude und Strukturelemente wurden in der Planung berücksichtigt. Die 
Drehbrücke und die Mühlengebäude stehen unter Denkmalschutz. Als Industriedenkmal bilden 
sie ein Ensemble, das auch nach Umnutzung des Quartiers als solches erkennbar bleibt. Dar-
über hinaus stellen die Kaimauern, Kräne und Eisenbahnschienen typische Bauelemente der 
industriellen Nutzung dar. Diese werden als denkmalschutzwürdig eingeschätzt. Durch die Ent-
wicklung des Gesamtgebiets sollen die vorhandenen, erhaltenswerten Elemente in die neue 
Gestaltung einbezogen werden. Die Festsetzungen der Pflanzmaßnahmen stellen sicher, dass 
die Sichtachsen der denkmalwerten oder -geschützen Gebäude und Elemente freigehalten wer-
den.  
Die festgesetzten Maßnahmen dienen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
halts sowie der Minderung bzw. Vermeidung der planungsbedingten Eingriffe in das Land-
schaftsbild insb. im Bereich der denkmalgeschützten Anlagen sowie der Alfred-Schütte-Allee. 
Darüber hinaus dienen sie als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB. Die 
Bilanzierung des ausgleichspflichtigen Eingriffs ist im Grünordnungsplan dokumentiert. Der Ein-
griffsbereich ist hinsichtlich seines planungsrechtlichen Ausgangszustands differenziert zu be-
trachten. Weite Teile der gewerblich/industriell genutzten Flächen liegt im Innenbereich gem. 
§ 34 BauGB. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg und Siegburger Straße liegt innerhalb des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69430/05 (zu beurteilen gem. § 30 BauGB). Das Hafenbe-
cken und die Flächen westlich der Alfred-Schütte-Allee sind nach § 35 BauGB (Bauen im Au-
ßenbereich) zu beurteilen. Für Eingriffe im Bereich des Hafenbeckens wird bei einem Aus-
gangswert von 123.741 Biotopwertpunkten ein Defizit von 50.194 Biotopwertpunkten ermittelt. 
Im Bereich der Gewerbegebiete, der Fläche für den Gemeinbedarf und der Verkehrsanlagen 
(Bereich §§ 30, 34 BauGB) wird ein Ausgangszustand von 99.451 Biotopwertpunkten ermittelt. 
Es entsteht ein Defizit von 75.618 Biotopwertpunkten. Eingriffe im Bereich der Alfred-Schütte-
Allee (vereinzelte Zuwegungen aus dem Plangebiet in Richtung der Poller Wiesen) spielen auf-
grund des Defizits von 600 Biotopwertpunkten (Ausgangszustand 900 Biotopwertpunkte) nur 
eine untergeordnete Rolle. Dem gegenüber wird durch die Pflanzmaßnahmen im Bereich der 
Grünanlagen und Verkehrsflächen eine Aufwertung durch Pflanzfestsetzungen in Summe von 
71.327 Biotopwertpunkten ermittelt.  
Das ermittelte Gesamtdefizit von 55.085 Biotopwertpunkten entsteht überwiegend durch Ein-
griffe im Bereich des Hafenbeckens. Unmittelbare bauliche Maßnahmen im Bereich des Hafen-
beckens durch Versiegelung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Beeinträchtigungen entste-
hen hauptsächlich durch Anlagen, die die Wasserfläche überdecken. Sowohl die Überbauungen 
des Hafenbeckens im Bereich des Parks II und des Hafenkopfs (Platz 4), die beiden geplanten 
Brücken als auch das Freibad stellen Anlagen dar, die die Wasserfläche teilweise überdecken, 
aber nur punktuell im Sinne einer Versiegelung in Anspruch nehmen. 
Für die bilanzierte Abwertung der Wasserflächen kann im Planverfahren kein adäquater funktio-
neller Ausgleich geschaffen werden. Weder ist eine Aufwertung des Hafenbeckens an anderer 
Stelle im Deutzer Hafen aus Gründen des Denkmal- und Artenschutzes sinnvoll umzusetzen

44 
 
noch stehen andere Gewässer für Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet oder seiner unmittel-
baren Umgebung zur Verfügung. Auch die Neuanlage einer Wasserfläche an anderer Stelle im 
Stadtgebiet als funktionaler externer Ausgleich ist wegen fehlender Flächenverfügbarkeit keine 
Option. 
Zur Erzielung eines vollständigen Ausgleichsumfangs wäre zum Beispiel bei einer in Bebau-
ungsplanverfahren üblichen ökologischen Aufwertung einer Intensivackerfläche außerhalb des 
Plangebiets durch Extensivierungen oder Pflanzmaßnahmen, die Umwandlung von circa 0,5 ha 
Ackerflächen in höherwertige Wiesen- und Gehölzflächen notwendig. Diese externen Aus-
gleichsmaßnahmen würden zwar rechnerisch das extern zu bewältigende Ausgleichsdefizit de-
cken, stellen aus ökologischer Sicht aber im vorliegenden Fall keinen sinnvollen Ausgleich dar. 
Zum einen besteht kein funktionaler Zusammenhang zwischen einer Beeinträchtigung des Ha-
fenbeckens und der Aufwertung einer Ackerfläche, zum anderen kann aufgrund der innerstädti-
schen Lage des Deutzer Hafens auch kein räumlicher Zusammenhang zu einer Ausgleichsflä-
che weit außerhalb des Plangebiets hergestellt werden. Daher wurde die Inanspruchnahme von 
einer rund 0,5 ha großen Ackerfläche zur Umwandlung in Wiesen- und Gehölzflächen für einen 
nichtfunktionalen Ausgleich kritisch hinterfragt. Rechnerisch mögliche externe Maßnahmen wie 
die ökologische Aufwertung von Ackerflächen (Ersatzmaßnahme) stellen nur eingeschränkt ei-
nen Ausgleich für die vom Vorhaben ausgelösten Eingriffe dar, da sie grundsätzlich andere Bio-
toptypen entwickeln würden. Darüber hinaus erfolgt durch die Umwandlung eines Industrieha-
fens in einen hochwertigen Freizeithafen eine Aufwertung des Landschaftsbildes, die sich auf 
der Ebene der Eingriffsbilanzierung nicht summieren lässt. Die Wasserflächen stellen einen 
wichtigen Bestandteil des erlebbaren Freiraums im Deutzer Hafen dar. Durch die Zweckbestim-
mung der Wasserfläche für nicht-motorisierten Wassersport, das Freibad sowie die Möglichkeit 
zur Errichtung von Anlegestellen, eröffnen die Möglichkeit einer Nutzung der Wasserfläche für 
Freizeit und Erholung. Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen kann vermieden 
werden (§ 1a Abs. 2 BauGB). 
Aus vorgenannten Gründen wird auf die Umsetzung eines vollständigen naturschutzrechtlichen 
Ausgleichs in diesem speziellen Einzelfall verzichtet und das verbleibende Ausgleichsdefizit im 
Rahmen der Abwägung hingenommen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte wird 
außerdem auf einen vollständigen Ausgleich der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Land-
schaftsbild verzichtet. Die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden in einem ausreichenden Maße berücksich-
tigt und durch die weitergehenden Festsetzungen und Regelungen gewahrt.  
 
Artenschutz 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar 
2021) für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens durchgeführt, der umfangreiche Bestandser-
hebungen der lokalen Fauna sowie darüber hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit 
weiterer, möglichweise betroffener Arten, zugrunde liegen. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kar-
tierung wird auf den Umweltbericht, Abschnitt 1.5.1 verwiesen. Durch die Umsetzung des Teil-
plans Infrastruktur werden teilweise bestehende Gehölze gerodet und diverse Gebäude abge-
rissen. Der zu schützende Baumbestand inkl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung 
des Vorhabens weitestgehend erhalten. Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von ge-
schützten Lebensstätten für gebäudebrütende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder

45 
 
Haussperling) sowie Fledermäuse kommen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden vo-
raussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspo-
tential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für die Avifauna ist daher stark eingeschränkt. 
Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst keine Habitate für Höhlen- oder Horst-
brüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Verschiebung der Fauna kommen, bei 
der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, dafür jedoch tolerante Arten durch-
aus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzukommen können. 
In dem Gutachten wird festgestellt, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit 
die Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen 
werden kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann. Die sachgerechte Bewältigung der 
möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Konflikte kann unter fachgutachterlicher 
Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung erfolgen. 
Die in der Artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Maßnahmen (s. Abschnitt 11.5.1) sind – 
soweit sie den Teilplan Infrastruktur betreffen – als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenom-
men worden. 
5.10 Bedingte Festsetzung  
Im Bereich des Deutzer Hafens sind diverse Gewerbe- und Industrienutzungen angesiedelt 
(siehe Abschnitt 2.2). Diese werden mit Rechtskraft des vorliegenden Bebauungsplans weitest-
gehend aufgegeben bzw. verlagert sein. Dies trifft jedoch nicht für das auf der westlichen Halb-
insel gelegene Asphalt-Mischwerk (Flurstück 432, Flur 36, Gemarkung Poll) zu, welches derzeit 
störintensiv betrieben wird. Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen über die Verlagerung 
des Betriebes wird eine Stilllegung spätestens bis zum Jahr 2026 angestrebt. Das Asphalt-
Mischwerk stellt aufgrund seines Emissionsverhaltens eine Einschränkung für die weitere Ent-
wicklung schützenswerter Nutzungen im Bereich des Deutzer Hafens dar. Zur Abschätzung des 
Wirkungskreises des Asphalt-Mischwerks – und damit der betroffenen Nutzungen – kann die 
Abstandsliste des Abstandserlasses NRW, Anlage 1 zum RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6.6.2007 (SMBl. NRW. 283) herange-
zogen werden. Auf Basis der aktuellen Genehmigung lässt sich der Betrieb der Abstandsklasse 
V zuordnen. Dies entspricht nach den Vorgaben der Abstandsliste einem erforderlichen Min-
destabstand von 300 m zu reinen Wohngebieten. 
Im vorliegenden Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur befindet sich im Einwirkungsbereich des 
Asphalt-Mischwerks die Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‘Schule’ als 
einzige schützenswerte bauliche Nutzung. Der Abstandserlass NRW trifft keine Aussagen hin-
sichtlich des Schutzbedürfnisses von Schulen. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen der 
Fläche für den Gemeinbedarf und dem Asphalt-Mischwerk von weniger als 50 m, ist eine Beein-
trächtigung der künftigen Nutzung anzunehmen.  
Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erfordern die Errichtung der 
Schule auf der Gemeinbedarfsfläche und eine endgültige Einstellung des Betriebs des Asphalt-
Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück. Sowohl die Durchführung von Ordnungsmaß-
nahmen als auch die Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen liegen von Gesetzes wegen 
einheitlich in der Hand der Stadt Köln, die zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungs-

46 
 
maßnahme einen Entwicklungsträger beauftragt hat. Indem die Zulässigkeit der baulichen Nut-
zung der Gemeinbedarfsfläche ‘Schule’ unter die aufschiebende Bedingung der endgültigen 
Einstellung des Betriebs des Asphalt-Mischwerks auf dem benachbarten Grundstück gestellt 
wird, wird der sich bei Umsetzung des städtebaulichen Konzepts abzeichnende Nutzungskon-
flikt planerisch bewältigt und eine zügige Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaß-
nahme in wirtschaftlich sinnvoller Aufeinanderfolge sichergestellt. Die Maßnahmendurchführung 
weist für die Gemeinbedarfsfläche und das benachbarte Grundstück eine besondere städtebau-
liche Dynamik auf, die anders als durch die bauplanerische Bedingung nicht in Bahnen gehalten 
werden kann. 
Insofern stellt die endgültige Einstellung des Betriebs eine Bedingung für die Zulässigkeit der 
baulichen Nutzung der Fläche für den Gemeinbedarf dar und wird entsprechend festgesetzt.  
5.11 Höhenlage 
Das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens liegt weitestgehend innerhalb des Überschwemmungs-
gebiets des Rheins (siehe Abschnitte 3.6 und 4.3). Um eine hochwassersichere Erschließung 
der schützenswerten Nutzungen im Plangebiet sowie der künftig zu entwickelnden Baufelder zu 
sichern, wird für Teile des Erschließungssystems eine Mindesthöhe der Straßenverkehrsflächen 
festgesetzt. Diese Mindesthöhe liegt zwischen 47,13 und 47,41 m ü.NHN – je nach Lage im 
Plangebiet – entsprechend einem Wasserstand eines 200-jährlichen Hochwasserabflusses. 
Durch diese Festsetzung wird sichergestellt, dass die erforderlichen Rettungswege auch im 
Hochwasserfall uneingeschränkt nutzbar sind. Die Festsetzung erstreckt sich auf die Quartiers-
straße, die Stichstraßen zwischen den Baufeldern (sog. Grüne Gassen) sowie die westlich der 
Hochwasserschutzmauer gelegenen Teile des Straßenabschnitts zwischen den Mühlen und der 
Siegburger Straße (sog. Mühlenstraße), des Poller Kirchwegs und dem Abschnitt der Straße 
Am Schnellert zwischen Poller Kirchweg und Quartiersstraße. Darüber hinaus wird durch eine 
textliche Festsetzung gesichert, dass Teile des Platzes 7 auf hochwassersicherem Niveau an-
gelegt werden, um eine entsprechende Erschließung der Schule (Fläche für den Gemeinbedarf) 
gewährleisten zu können. Die Mindestanforderung an die lichte Breite dieses Bereichs orientiert 
sich an der Breite der angrenzenden, von Süden kommenden Quartiersstraße.  
Die erforderliche Mindesthöhenlage wird durch den Eintrag von Höhenkoten in den betreffen-
den Verkehrsflächen festgesetzt. Eine präzise Abgrenzung der Bereiche ist aufgrund der erfor-
derlichen Übergänge im Straßenverlauf zum aktuellen Zeitpunkt nur eingeschränkt möglich. Da 
die Erschließungsmaßnahmen aus einer Hand in enger Abstimmung mit der Stadt Köln umge-
setzt werden, ist eine eindeutige Abgrenzung nicht erforderlich. 
5.12 Klimaschutz, Klimaanpassung 
5.12.1 Anpassung an den Klimawandel 
Die Ergebnisse des Projektes „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ sind in die klimatische Un-
tersuchung des Deutzer Hafens eingeflossen (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020A). 
Zur Erhöhung der Verdunstung und zur Reduzierung der extremen Aufheizung im bereits aktu-
ell hoch versiegelten und zukünftig dicht bebauten Gesamtgebiet des Deutzer Hafens werden 
die Vegetationsanteile gegenüber dem Bestand durch die Entwicklung der Parks I, II und III 
(siehe Abschnitt 5.6) erhöht. Darüber hinaus werden Dachbegrünungen für die künftigen Ge-
bäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. 
Damit wird außerdem die Menge des in die öffentliche Kanalisation abzuführenden Nieder-
schlagswassers gemindert Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF Ost 04

47 
 
wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. In den nachfolgenden Teilplänen für die ein-
zelnen Baufelder ebenfalls eine qualitätsvolle Dachbegrünung durch Pflanzvorgaben, ggf. auch 
Dachgartennutzungen festgesetzt werden. Anfallendes Niederschlagswasser/Starkregen kann 
in das Hafenbecken eingeleitet werden.  
Die Pflanzvorgaben im Straßenraum und in den Freiflächen (insb. eine hohe Anzahl an Baum-
pflanzungen und soweit möglich unversiegelten Flächen) sowie die Maßgaben zur Gebäudebe-
grünung – auch in den künftigen Teilplänen für die Blockinnenbereiche der Baufelder – stellen 
eine Maßnahme zur Vorbeugung von Überhitzungen dar und sind zugleich stadtgestalterische 
Elemente. 
5.12.2 Klimaschutz 
Für den Deutzer Hafen wurde ein Handbuch Nachhaltigkeit erarbeitet, das für die Themenberei-
che Klima, Lebensqualität, Mobilität, Energie und Ressourceneffizienz Anregungen für nachhal-
tige Lösungen und Maßnahmen auf Baufeld- und Quartiersebene aufzeigt und das Ziel verfolgt 
ein gesundes umwelt- und ressourcenschonendes Quartier zu realisieren. Das Handbuch bein-
haltet eine Sammlung von Ideen und Strategien als Leitlinien für die weiteren Planungen, für die 
Formulierung von Kriterien bei der Grundstücksvergabe und zugleich als Inspiration für alle Inte-
ressierten. 
Für das Gesamtgebiet des Deutzer Hafens wird außerdem eine Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung erarbeitet, um eine möglichst effiziente und nachhaltige Versor-
gung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträgern zu optimieren. Das Konzept wird die 
Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Klimaneutralität des Quartiers beinhal-
ten. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadt-
werke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärme- und 
Stromversorgung, -speicherung und -verteilung umzusetzen. Das Energiekonzept wird insbe-
sondere Maßnahmen für die Baublöcke umfassen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Abwasserwär-
menutzung u.ä. und wird daher Bestandteil der Teilbebauungspläne der Baufelder.  
Auf Basis der Machbarkeitsstudie werden die für die Wärme- und weitere Energieversorgung 
erforderlichen Infrastruktureinrichtungen und -flächen definiert und in den nachfolgenden Be-
bauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder bei Bedarf planungsrechtlich gesichert.  
Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung, Einsatz erneuerbarer Ener-
gien, Ressourceneffizienz und Ressourcenschutz sowie nachhaltige Mobilität können die mit 
der Umsetzung des Integrierten Plans verbundene hohe städtebauliche Dichte, die daraus re-
sultierende hohe Verkehrsleistung sowie die zu erwartende Emissionserzeugung kompensiert 
werden. Zugleich trägt bereits der Mischungsansatz des Gesamtgebietes Deutzer Hafen – 
Wohnen und Arbeiten, Schule und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten – im Sinne der Stadt 
der kurzen Wege zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Treibhausgas-Emissionen bei. 
Für die Aufstellung der nachfolgenden Teilbebauungspläne wird gelten bereits die städtischen 
Leitlinien zum Klimaschutz. 
5.13 Gestalterische Festsetzungen  
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 89 BauO NRW werden für den Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes die nachfolgend beschriebenen örtlichen Bauvorschriften erlassen.

48 
 
5.13.1 Werbeanlagen 
Die Aufstellung und Anordnung von Werbeanlagen im Plangebiet wird durch eine entspre-
chende Festsetzung gesteuert. Damit soll eine angemessene Eigenwerbung ermöglicht und zu-
gleich ein Übermaß in Anzahl und Größe sowie eine negative Beeinträchtigung des Stadtbildes 
vermieden werden.  
5.13.2 Dachaufbauten/Dachform 
Technikaufbauten sind auffällige Anlagen, die das Ortsbild stark beeinträchtigen können. Sie sind 
daher in die Gebäude bzw. in die  maximal zulässigen Gebäudehöhen zu integrieren. Um das 
städtebauliche Erscheinungsbild nicht zu beeinträchtigen, werden Festsetzungen zur Einhau-
sung der Technikaufbauten getroffen. Dabei ist die Einhausung in die architektonische und ge-
stalterische Gesamtkonzeption des Schulgebäudes einzubeziehen. 
Das festgesetzte Satteldach für das Gebäude im GE Hafenamt dient dem Erhalt des städtebau-
lichen Erscheinungsbildes, das durch die bestehende Kubatur des ehemaligen Hafenamts an 
diesem Standort geprägt wird. 
6. Kennzeichnungen  
Die im Altlastenkataster der Stadt Köln geführten Flächen werden gemäß § 9 Abs. 5 BauGB im 
Bebauungsplan gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um die Altstandorte bzw. -ablagerungen 
mit den Nummern Altstandorte bzw. Altablagerungen Nr. 10509, 10509_001, 10510, 105126, 
105131, 105167, 105173, 105178, 10518, 105182, 105183, 105184, 105184_001, 105185, 
105186, 105188, 105189, 105190, 105191, 105192, 105193, 10520. Weitere Informationen 
sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 
7. Nachrichtliche Übernahmen 
Die aufgrund von anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen werden in den 
Bebauungsplan übernommen. Dazu gehören die gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) 
unter Denkmalschutz stehenden Anlagen(-teile) der Drehbrücke, der Mühlen und des Forts 
Rauch, das Gartendenkmal Alfred-Schütte-Allee, die auf der Grundlage des § 68 Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) planfestgestellte Hochwasserschutzanlagen inklusive der Deichschutzzo-
nen I und II gemäß Deichschutzverordnung, die Hochwasserschutzverordnung, das Über-
schwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hochwasser-
risikogebiet des Rheins gemäß § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der Bauschutzbe-
reich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn und der Anlagenschutzbereich „Bauwerke“/“Windkraft“ 
gemäß § 18a LuftVG (BAF) sowie das Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Bundesnatur-
schutzgesetz (BNatSchG). Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich im Plangebiet auf die 
westlich der Alfred-Schütte-Allee gelegene Baumallee. Im Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur 
sind der Bereich als Grünfläche (siehe Abschnitt 5.6) und die Alleebäume zum Erhalt festge-
setzt. 
Darüber hinaus ist eine Fläche im Norden des Plangebiets als Fläche, die von Bebauung freizu-
halten ist, nachrichtlich übernommen, da diese gemäß des Europäischen Übereinkommens 
vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwas-
serstraßen – ADN (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR 2017) innerhalb eines 
100 m-Abstands zu einem Liegeplatz für Schiffe mit Kegel liegt.

49 
 
8. Hinweise 
In den Bebauungsplan werden Hinweise zu Rechtsgrundlagen, Lärmimmissionen, Denkmal-
schutz, der Versickerung von Niederschlagswasser, den Grundwasser- und Baugrundverhält-
nissen, den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den 
Boden, der Erdbebengefährdung, Kampfmitteln, dem Straßenprofil und der Überbauung öffentli-
cher Straßenverkehrsflächen, dem Retentionsraumkonto (siehe Abschnitt 4.3), der Baum-
schutzsatzung, den Empfehlungen der Begrünungsfestsetzungen, dem Artenschutz (Maßnah-
men aus der Artenschutzrechtlichen Prüfung), der Verfügbarkeit von DIN-Vorschriften und Re-
gelwerken, zu baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie zu Standorten der techni-
schen Infrastruktur aufgenommen. 
9. Planverwirklichung  
9.1 Realisierung 
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur 
wurden in Teilprojekte gegliedert, die nach räumlichen bzw. funktionellen Kriterien gebildet wur-
den und eine Entwicklungsfolge mit Annahmen für eine zeitliche Realisierung treffen. Diese sind 
in einem Zeit-Maßnahmen-Plan festgehalten, der fortlaufend aktualisiert wird und als zentrales 
Steuerungselement zur zügigen Umsetzung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 
dient. 
Erste Maßnahmen in der Umsetzung sind der Beginn der Abbruch- und Herrichtungsmaßnah-
men im Oktober 2021. Daran schließen sich unmittelbar die erforderlichen Maßnahmen zur Bo-
densanierung in den Teilflächen an. 
Für die Erschließung des Gebietes wurden mehrere Bauabschnitte gebildet. Die ersten Er-
schließungsmaßnahmen sind für das Jahr 2022 im Bereich der ehemaligen Mühlen vorgese-
hen. Hervorzuheben sind die frühzeitige Realisierung der Brücken ab 2024 sowie der stufen-
weise Ausbau der Verkehrsknoten zur Anbindung des Gebietes an das vorhandene Verkehrs-
netz. Diese Maßnahmen gehen mit einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes einher. 
Die Realisierung der Parks orientiert sich vorwiegend an den Abläufen von Herrichtung und Bo-
densanierung, Ziel ist es hierbei den Park III (Hafenpark) möglichst frühzeitig herzustellen und 
für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Die Fertigstellung von Promenaden, Plätzen und den 
weiteren Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung wird in hohem Maße durch die jeweils 
angrenzende Bebauung beeinflusst. 
Der Teilplan Infrastruktur setzt für die Grundschule eine Gemeinbedarfsfläche fest. Die Modelle 
zur möglichst zügigen Umsetzung sind hierzu in Prüfung. Das Umspannwerk im Baufeld GE BF 
Ost 04 soll bereits ab 2023 durch den Versorgungsträger realisiert werden, um neben dem 
Deutzer Hafen auch das weitere Umfeld rechtzeitig mit den erwarteten Strommengen versorgen 
zu können. 
Das Baufeld GE BF Ost 04 besteht derzeit aus zwei Grundstücken, wovon sich eines bereits im 
Eigentum der Stadt Köln und das andere im Dritteigentum befindet. Die Stadt und der Entwick-
lungsträger führen derzeit Gespräche mit den Eigentümern des in Rede stehenden Grund-
stücks mit dem Ziel des kurzfristigen Erwerbs.

50 
 
9.2 Finanzierung 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Einnahmen, die bei der Vorbereitung und 
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen (§ 171 BauGB). Diesen Zwecken dient 
das vom Entwicklungsträger gebildete Treuhandvermögen. Dem Treuhandvermögen fließen 
u.a. die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und die von den entwicklungsbereiten Eigentü-
mern zu entrichtenden Ausgleichsbeträge, die der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten 
Erhöhung des Bodenwertes ihrer Grundstücke entsprechen. Alternativ werden Leistungen in 
entsprechender Höhe durch die entwicklungswilligen Eigentümer, insbesondere die moderne 
stadt GmbH erbracht. Diese Option wird durch Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
träge gesichert. 
9.3 Ausblick/weitere Planungsschritte 
Der Teilplan Infrastruktur bezieht sich fast ausschließlich auf zukünftige öffentliche Flächen 
(Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen) bzw. Flächen für öffentliche Nutzungen 
(Schule, Umspannwerk, Parkhaus, ehemaliges Hafenamt). 
Die Planrechtsschaffung der privat genutzten Baufelder für Wohnen und Arbeiten erfolgt durch 
weitere Teilbebauungspläne. Diese sollen voraussichtlich jeweils mehrere Baufelder umfassen, 
die sich aufgrund ihrer räumlichen Nähe sowie Art der Umsetzung bzw. Qualifizierung, zu sinn-
vollen Einheiten zusammenfassen lassen. Die Qualifizierung erfolgt im Zuge von Qualifizie-
rungsverfahren und kann durch vorlaufende Testentwürfe überprüft und vorbereitet werden. Zu-
sätzlich sind notwendige Fachplanungen und Gutachten zu erarbeiten, um die Grundlagen für 
das Bebauungsplanverfahren sicherzustellen.  
Die überwiegen dem Wohnen dienenden Baufelder sollen als Konzeptvergaben ausgeschrie-
ben werden. Die Baufelder mit überwiegend gewerblicher Nutzung sollen über Investorenaus-
wahlverfahren vergeben werden. Es ist geplant, Vergabeverfahren, Qualifizierungsverfahren 
und die Erarbeitung der Teilbebauungspläne zeitlich zu verschränken. Hierfür wird derzeit ein 
Vermarktungs- und Realisierungskonzept erarbeitet. 
Die derzeit beabsichtigte Entwicklungsfolge des Gesamtgebietes sieht einen Realisierungsbe-
ginn von drei Bereichen vor. Diese sind Teile der ehem. Mühlen sowie Baufelder im östlichen 
und südlichen Bereich des Gesamtgebietes. Mit ersten Grundstücksvergabeverfahren wird zum 
Ende des Jahres 2021 gerechnet. 
Begleitet werden die weitere Planung und die Realisierung des Deutzer Hafens durch ein Kon-
zept zur Projektkommunikation. Dieses beinhaltet v.a. weitere Veranstaltungen zur Öffentlich-
keitsbeteiligung, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollen. 
10. Kenndaten Teilplan Infrastruktur 
Größe des Geltungsbereichs Teilplan Infrastruktur 27,8 ha 
Gewerbegebiete 0,3 ha 
Flächen für den Gemeinbedarf 0,7 ha 
Verkehrsflächen 7,4 ha 
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 7,1 ha 
Grünflächen, öffentlich 5,0 ha

51 
 
Wasserflächen 8,1 ha 
davon überbaut (Brücken, Platz, Plattform) 0,8 ha 
nicht überbaute Wasserfläche 7,3 ha 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden die Voraussetzungen 
für eine Innenverdichtung in direkter Rheinnähe und innenstadtnaher Lage geschaffen, mit der 
die Herstellung einer hohen Anzahl an Wohnungen und Arbeitsplätzen sowie attraktiver Stadt-
räume einhergeht. Die bisherige Nutzung als Industrie- und Gewerbeflächen wird aufgegeben.  
Die neuen Gewerbegebiete dienen überwiegend einer öffentlichen Nutzung, wie u.a. Umspann-
werk, Parkhaus und Mobilitätsstation. 
Die Verkehrsflächen dienen der Erschließung des Gebiets und der Baufelder, die in weiteren 
Teilbebauungsplänen umgesetzt werden. Die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
beinhalten Fuß- und Radwege, verkehrsberuhigte und begrünte Erschließungsstraßen sowie 
Plätze und die Hafenpromenade. Innerhalb der Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
werden zusätzliche Pflanz- und Grünflächen in Form von Baumpflanzungen und Pflanzbeeten 
angelegt. 
Durch die Festsetzung von etwa 5 ha Grünflächen im Plangebiet des Teilplans Infrastruktur wird 
auf etwa einem Viertel der nicht durch das Hafenbecken in Anspruch genommenen Fläche 
keine Versiegelung erfolgen. In diesen Bereichen erfolgt eine deutliche ökologische Aufwertung 
im Vergleich zur bisherigen Nutzung. 
Die Wasserfläche bleibt in ihren bisherigen Abmessungen erhalten. Im Bereich der Brücken, 
des Hafenkopfes (Platz 4) und des Parks II wird das Hafenbecken mit Brückenbauten, Plattfor-
men, Treppenanlagen überbaut. Maximal ein Zehntel der Wasserfläche kann künftig überdeckt 
werden, wesentliche Eingriffe in das Volumen des Hafenbeckens erfolgen jedoch nicht. Durch 
die Aufgabe der Gewerbe- und Industriebetriebe verlagert sich die Nutzung des Hafenbeckens 
von gewerblichem Schiffsverkehr zu Sport- und Freizeitnutzungen.

52 
 
B. Umweltbericht 
11. Umweltbericht 
 
I Einleitung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die 
Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in 
einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
11.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha einschließ-
lich 8,1 ha Wasserfläche in den kommenden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen 
Projekte Kölns zu einem gemischten urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Geplant ist ein dichtes, gemischtes Stadtquartier am Rhein, das neue städtebauliche Akzente 
setzt und mit den angrenzenden Stadtteilen Deutz und Poll vernetzt wird. Neben der Entwick-
lung baulicher Nutzungen ist die Realisierung von Freiflächen in Form von Parkanlagen, Plät-
zen und einer Uferpromenade vorgesehen. 
Das Areal des Deutzer Hafens liegt im Stadtteil Deutz im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt. Das 
Gesamtgebiet umfasst das nur im Norden an den Rhein angebundene Hafenbecken und an-
grenzende Flächen, die zurzeit überwiegend gewerblich genutzt werden oder brach liegen. Es 
wird im Norden durch die historische Drehbrücke, im Osten durch Teile der Siegburger Straße, 
im Süden durch die Straße Am Schnellert und im Westen durch die westlich der Alfred-Schütte-
Allee gelegene Baumallee abgegrenzt. 
Als städtebauliches Konzept liegt der integrierte Plan des Büros Cobe zu Grunde. Zunächst 
wird auf dieser Basis ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der 
die Infrastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 
27,8 ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Plätze, Promena-
den und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen 
auf dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden.  
Im Gewerbegebiet GE Hafenamt (GRZ = 0,8, mögliche Vollversiegelung durch Zufahrten, Stell-
plätze etc.) soll das ehemalige Hafenamt einer neuen, mit der umgebenden Wohnbebauung 
verträglichen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Dazu werden flächenintensive Nut-
zungsformen wie etwa Lagerhäuser, Lagerplätze oder Tankstellen ausgeschlossen. 
Im südlichen Bereich des Deutzer Hafens (GE BF Ost 04, GRZ = 1,0) – Baufeld Ost 04 an der 
Kreuzung des Poller Kirchwegs mit der Straße Am Schnellert – sollen bauliche Nutzungen der 
Versorgungsinfrastruktur entstehen. Der Integrierte Plan sieht an dieser Stelle ein Parkhaus in 
Verbindung mit einer zentralen Einrichtung der Energieversorgung (Umspannwerk) vor. Analog 
zum GE Hafenamt werden auch hier das Wohnen störende Nutzungsformen ausgeschlossen. 
Ausdrücklich zulässig ist hier Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

53 
 
In GE Hafenamt und GE BF Ost 04 werden darüber hinaus Bordelle und bordellartige Betriebe, 
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebslei-
ter und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. 
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche Park III soll eine ehemalige Lagerhalle/Holzhalle (sog. 
‘Halle Steil’) erhalten bleiben und künftig für Sport- und Freizeitnutzungen zur Verfügung ste-
hen. Für den Standort der Halle werden eine überbaubare Grundstücksfläche und eine maxi-
male Höhe baulicher Anlagen festgesetzt, um den wesentlichen Erhalt des Baukörpers zu si-
chern. 
Die Entwicklung der weiteren Baufelder wird im Anschluss in weiteren Teilbebauungsplänen ge-
regelt. Die Reihenfolge der Entwicklung und der Umfang der jeweiligen Teilpläne sind zurzeit 
noch in Abstimmung. 
Das vorliegende Dokument enthält stets am Abschluss jedes Kapitels auch einen Ausblick auf 
die Gesamtplanung zur Umsetzung des Integrierten Plans, um die Auswirkungen auch in den 
planerischen Zusammenhang einzuordnen. Dieser Ausblick hat grundsätzlich einen informati-
ven Charakter. Er wird jedoch auch zur Bewertung möglicher kumulierender Auswirkungen her-
angezogen. 
11.2 Bedarf an Grund und Boden  
Tabelle 1: Flächenbilanz  
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
Ruderale und halbruderale Be-
reiche 
74.785 Gewerbegebiet 2.986 
Gärten 6.100 Flächen für den Gemeindebe-
darf 
6.949 
Siedlungsbereich (Siedlungs- 
und Industrieflächen) 
193.770 Straßenverkehrsflächen 73.553 
Verkehrsflächen (versiegelt, 
ohne Gleisanlagen) 
56.476 Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung incl. Über-
bauung Hafenbecken  
71.108 
Wasserfläche 81.550 Grünflächen 49.772 
  Wasserfläche (nicht überbaut) 
Gesamtgröße Wasserfläche: 
81.550 m², davon überbaut: 
8.063 m² 
73.487

54 
 
Bestandsnutzung 
Stand: GOP 02.07.2021 
in m² geplantes Vorhaben 
hier: Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur 
- Stand 06.07.2021  
in m² 
  Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur 
277.855 
  Weitere Baufelder 134.826 
Gesamtfläche Kartierung 412.681 Gesamtfläche Bebauungsplan 
Deutzer Hafen 
412.681 
 
11.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten  
 Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und „Technischen Anleitungen“ zugrunde gelegt, die für die je-
weiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luft-
reinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz 
(BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) 
und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz 
(DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie Nordrhein-
Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen 
(LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Be-
zirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan.  
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan-Ände-
rungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu erwarten. 
Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abgestimmt. 
Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2.

55 
 
Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung / europäi-
sche Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Ar-
ten, Beachtung der 
Schutzziele 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, BNatSchG, 
DSchG; LNatSchG NRW  
Schutzziele der LP-Schutzaus-
weisung, Entwicklungsziele um-
setzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung 
der Vielfalt, Eigenart, Schönheit 
und Erholungswert von Natur 
und Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, LNatSchG 
NRW Baumschutzsatzung 
Stadt Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterent-
wicklung geschützter Biotope 
und Naturbestände, Vermeidung 
von Eingriffen;  
Tiere  BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und Lebensge-
meinschaften, Vermeidung Tö-
tung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-
RL, VRL, LNatSchG NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von Le-
bensräumen, Stärkung der Bio-
topvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; 
Schutz der natürlichen Lebens-
grundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig 
und standortgerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetzbuch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigen-
art, Schönheit und dem Erho-
lungswert von Landschaft- und 
Ortsbild; Wahrung des Charak-
ters der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG NRW 
sparsamer Umgang mit Grund 
und Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktio-
nen, Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Ein-
träge, 
Oberflächenwasser WHG, Wasserrahmen-
richtlinie, HWRM-RL 
naturnahe Gestaltung von Fließ-
gewässern; Reinhaltung, Schutz

56 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
und Pflege von Gewässern; De-
ckung Wasserbedarf; Vermei-
dung negativer Veränderungen; 
Sanierung; naturnaher Aus- 
bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, Landeswasserge-
setz NW, Wasserschutz-
zonen-Verordnung 
Versickerung von Nieder-
schlagswasser, Berücksichti-
gung der Ge- und Verbote; Ver-
meidung von Einträgen; Grund-
wasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutzgesetz NRW, 
Klimaschutzkonzept Köln 
BNatDchG, LNatSchG, 
BWaldG, LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belas-
teter Wohngebiete, Erhalt biokli-
matischer Entlastungsbereiche 
und Bereiche mit Kaltluftentste-
hung; Erhalt und Planung von 
Frischluftzufuhr durch Grünflä-
chen; Verbesserung des Mikro-
klimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen 
zur Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – Emissio-
nen/Immissionen 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; BauGB, 39. BIm-
SchV, TA Luft; Zielwerte 
der LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse; 
Vermeiden von Emissionen und 
Konflikten; Erhalt und Verbesse-
rung der Luftgüte; Einhaltung 
Grenzwerte der 39. BImSchV 
Erhaltung der bestmögli-
chen Luftqualität in Gebie-
ten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Er-
füllung von bindenden Be-
schlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft fest-
gelegten Immissionsgrenz-
werte nicht überschritten 
werden 
BauGB; Bundesimmissi-
onsschutz-gesetz 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von Emissio-
nen (nicht Lärm/Luft, insbe-
sondere Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang mit 
Abfällen und Abwässern 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Lichterlass NW; 
LAI Hinweise; GIRL; LWG 
NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstel-
lung der sach- und fachgerech-
ten Entsorgung 
Erneuerbare Ener-
gien/Energieeffizienz 
BauGB; Beschluss Stadt-
entwicklungsausschuss 
zur solaren Optimierung; 
EEG, DIN 5034; Energie-
einsparVO, Beschluss des 
Rates der Stadt Köln zur 
Klimaneutralität bis 2035 
Energieeffizient Planen, Verrin-
gerung / Vermeidung von Klima-
gas-Emissionen, energetisch 
optimierte Baustandards

57 
 
Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes 
(06/2021), Leitlinien Klima-
schutz der Stadt Köln 
Lärm Bundesimmissionsschutz-
gesetz; TA Lärm; DIN 
4109; DIN 18005; DIN 
45691; 6. BImSchV; Frei-
zeitlärmerlass; 18. BIm-
SchV, BauGB 
Einhaltung der Orientierungs-, 
Richt- und Grenzwerte; Konflikt-
vermeidung durch Planung; 
Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; BBoSchG, 
BBoSchV, LBoSchG 
NRW, LAWA-Richtlinie, 
LAGA Anforderungen 
Vermeidung von Gefährdung 
durch die Wirkpfade Boden-
Mensch, Boden-Luft, Boden-
Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesimmissionsschutz-
gesetz; Abstandserlass; 
DIN 4150 Teil 1 und 2 
Einhaltung der Werte der DIN 
4150 Teil 2; Konfliktvermeidung 
Gefahrenschutz: 
- Hochwasserschutz 
 
 
 
- Störfallrecht 
 
 
 
- Magnetfeldbelastung 
 
 
 
- Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG NRW, 
HWRW-RL; Hochwasser-
schutzG II 
 
Seveso-III-Richtlinie; KAS-
18, BImSchG; 12. BIm-
SchV 
 
Bundesimmissionsschutz-
gesetz, Abstandserlass 
NW, städtischer Vorsorge-
wert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisiko-
gebiete; 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsab-
ständen 
 
Einhaltung ausreichender Ab-
stände zu sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetrof-
fenheit; Ableitung von Nieder-
schlagswasser 
Besonnung / Belichtung Positionspapier „Versor-
gung mit Tageslicht / 
Besonnung“ im Stadt-
planungsamt Köln, 
10/2021 
Sicherung gesunder Wohnver-
hältnisse 
Kultur- und sonstige Sach-
güter 
BauGB, Denkmalschutz-
gesetz; BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchti-
gung von Bau,- Klein und Bo-
dendenkmälern; Naturdenkma-
len, Resten historischer Kultur-
landschaften oder deren Be-
standteilen

58 
 
II Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 
 
11.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formulie-
rung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – 
Teilplan Infrastruktur. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des 
Bebauungsplanes auf die Umweltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die 
geplanten Nutzungen im Plangebiet aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu wer-
den regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht jedoch 
außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. 
Da konkretisierbare Vorhaben noch nicht bekannt sind, beinhaltet diese Prüfung nicht die Unter-
suchung von Auswirkungen der Bauphase. 
Es werden durch die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen führen werden. 
Weiterhin werden bei Vorliegen von Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltaus-
wirkungen beschrieben. In diesem Sinne wird auch die weitere Umsetzung des Integrierten 
Plans (Baurechtschaffung durch weitere Bebauungspläne) betrachtet. 
11.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Das Basisszenario beschreibt die aktuelle Ausgangslage des Umweltzustands. Dies beinhaltet 
die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung aktueller Umweltinformationen aus öffentlichen In-
formationsquellen, sowie Gutachten und Fachliteratur.  
Die schutzgutbezogene Bestandsbeschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt zu-
nächst stets für die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur. Die Baufelder, für die in späteren Bebauungsplanverfahren Baurecht geschaffen werden 
soll, werden in die Bestandsbeschreibung einbezogen. 
Der insgesamt rund 41,3 ha große Planbereich liegt im rechtsrheinischen Innenstadtbereich im 
Stadtteil Deutz zwischen Rhein und Siegburger Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur umfasst als Teilbereich daraus eine Fläche von 
rund 27,8 ha.  
Das Gelände wird gewerblich und als Hafen genutzt. Das Gebiet umfasst das Hafenbecken und 
angrenzende Flächen. Der Deutzer Hafen ist zu großen Anteilen intensiv bebaut und versiegelt. 
Die gewerbliche und Hafennutzung bedingte einen großvolumigen Gebäudebestand, insbeson-
dere die Mühlengebäude zwischen Hafenbecken und Siegburger Straße. Daneben besteht eine 
Reihe geringgeschossiger, aber in Teilen großflächiger Gebäude für Lagerung, Produktion und 
Verwaltung. Die Außenflächen werden überwiegend als Lager- und Abstellfläche genutzt und 
sind in großen Teilen versiegelt.  
Die gewerbliche Nutzung als Hafen hat mittlerweile stark an Bedeutung verloren. Große Teile 
der Flächen sind minder- oder fehlgenutzt oder liegen vollständig brach. Kleinere Brachflächen 
weisen ruderale Krautfluren und erste Staudenfluren auf.

59 
 
Der Ost-Bereich zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg weist keine hafenbezogenen 
Nutzungen auf. Er ist jedoch mit Lagerhalle und Bürogebäude, Mehrfamilienhaus, Lebensmittel-
discounter, Umspannwerk der Stadtwerke Köln sowie einer Tankstelle bereits großflächig be-
baut. Auch in diesem Bereich treten ruderale Strukturen auf. 
Ökologisch hochwertige Strukturen sind im Plangebiet nicht vorhanden.  
In Richtung Westen grenzen die Poller Wiesen und der Rhein an das Plangebiet, in Richtung 
Norden weitere Teile des Hafenbeckens. Nach Osten schließen an das Plangebiet die Siegbur-
ger Straße mit den dort bestehenden gemischten Baustrukturen an. Nach Süden wird das Plan-
gebiet durch die Südbrücke und deren zuführende Gleistrassen begrenzt. 
11.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Für die Nullvariante wird angenommen, dass die Planung nicht durchgeführt wird und es an-
stelle dessen zu einer Umsetzung des aktuell vorliegenden Planungs- und Baurechts kommt. 
Eine Bebauung ist bei Flächen nach § 30 und § 34 BauGB grundsätzlich möglich. 
Wesentliche Teile des Plangebietes sind planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die 
Einstufung nach § 34 BauGB ermöglicht eine Intensivierung und Ausweitung der baulichen Ent-
wicklung und Nutzung auch ohne Änderung des Planungsrechtes (FNP, Bebauungsplan) ge-
genüber dem heutigen minder-genutzten Zustand des Gebietes. Nutzungen, Geschossigkeit 
und Volumen würden sich dabei an der heutigen Bestandsbebauung orientieren. Insoweit ist in 
der Nullvariante von einer sowohl auf die Nutzungsarten als auch auf die Flächenausnutzung 
bezogenen intensiveren gewerblichen Nutzung mit Schwerpunkt Hafenlogistik auszugehen. 
Für den Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße gelten die Re-
gelungen des rechtskräftigen Bebauungsplans 69430/05 „Siegburger Str./Poller Kirchweg“. Die-
ser setzt ein Gewerbegebiet sowie Flächen für Versorgungsanlagen fest und ermöglicht somit 
eine gewerbliche Entwicklung (Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 2,4, Zulässigkeit 
von vier Vollgeschossen, Beschränkung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen auf 15 m). Ent-
sprechende Vorhaben können nach § 30 BauGB umgesetzt werden. 
Sowohl das Hafenbecken als auch die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-
Schütte-Allee sind nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. 
11.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) 
Der Entwurf des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird umgesetzt. Der 
Plan kann einerseits nicht ohne seinen beabsichtigten Gesamtkontext bewertet werden, ande-
rerseits besteht aber die theoretische Möglichkeit eines planerischen Scheiterns des Gesamt-
vorhabens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Im 
vorliegenden Fall ist daher eine gestaffelte Betrachtung dieser Szenarien erforderlich: 
Planfall Infrastruktur 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur unter Beibehaltung des aktuell-bestehenden Baurechts in den Baufeldern. In diesen ist 
dann eine Umsetzung des aktuellen Baurechts gemäß der Beschreibung im Szenario „Nullfall“ 
möglich (i.e. im Wesentlichen GI, GE oder SO-konforme Nutzungen, Genehmigung nach § 34 
BauGB im Bereich ohne Bebauungsplan bzw. nach § 30 BauGB im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans Nr. 69430/05).

60 
 
Prognoseunsicherheiten werden nach Möglichkeit durch Analogieschluss im Sinne einer Worst-
Case-Betrachtung aufgewogen; dies wird jeweils argumentativ an den jeweiligen Stellen kennt-
lich gemacht. 
Die vorliegende Bauleitplanung sieht die Erschließung des Plangebiets mit der Quartiersstraße 
vor. Zudem ist eine Reihe von Grünanlagen und Plätzen geplant. Als Gebäude ist die geplante 
Schule Teil des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. Darüber hinaus wird 
der Standort eines Umspannwerkes planungsrechtlich abgesichert. 
Derzeit werden ein Abriss- und Logistikkonzept beauftragt und erstellt. Ziel soll insbesondere 
sein, den zukünftig erforderlichen Baustellenverkehr zu quantifizieren und Lenkungsmaßnah-
men zu entwickeln. Die Konzepte werden nach Vorliegen im Umweltbericht zusammenfassend 
dargestellt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Dieses Szenario bewertet die Umsetzung des Gesamtvorhabens nach derzeitigem Kenntnis-
stand zur Entwicklung der Baufelder gemäß den Maßgaben des integrierten Plans.  
Im Zweifel kommt es hier zu einer Worst-Case-Betrachtung, um Prognoseunsicherheiten zu 
kompensieren.  
Mit der Umsetzung des Gesamtvorhabens ist eine städtebaulich-freiraumplanerische Neustruk-
turierung des Deutzer Hafens vorgesehen. Im Plangebiet ist eine ausgewogene Nutzungsmi-
schung aus Wohnen, Arbeiten, Versorgung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen ge-
plant. Beabsichtigt ist eine Blockrandbebauung, deren Geschossigkeit innerhalb der einzelnen 
Baublöcke variieren soll. Die Bebauungsstruktur wird durch eine Abfolge von Plätzen (Ostseite 
des Hafenbeckens) bzw. Parks (Westseite des Hafenbeckens) aufgelockert, die durch eine das 
Hafen-becken begleitende Promenade verbunden sind. 
Der Ausblick auf das Gesamtvorhaben geht nicht in die abschließende, schutzgutbezogene Be-
wertung der Umweltauswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
ein, sondern dient der kumulativen Bewertung des Vorhabens. 
Weitere Informationen enthält das Kapitel 3. 
11.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – i und § 1a BauGB 
Durch Voruntersuchungen zum integrierten Plan sowie Gutachten zur verbindlichen Bauleitpla-
nung liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den im Umweltbericht zu untersuchenden Schutzgü-
tern vor. Diese Erkenntnisse werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. 
11.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch Büro 
Rietmann / naturgutachten oliver tillmanns (im Folgenden Rietmann & Tillmanns, Stand Februar 
2021) durchgeführt, der umfangreiche Bestandserhebungen der lokalen Fauna sowie darüber 
hinaus Einschätzungen zur Habitatbeschaffenheit weiterer, möglichweise betroffener Arten, zu-
grunde liegen.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Tiere beziehen sich dabei stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).

61 
 
Die Untersuchung durch Rietmann & Tillmanns (2021, sowie darin zitierte) kam zu folgendem 
Ergebnis. 
Tabelle 3: Kartierte Tierarten  
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders ge-
schützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des An-
hangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL 
TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische 
Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = aus-
gestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = 
extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = 
Daten unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Alexandersittich Überfliegend -  D D 
Amsel Brutvogel -  * * 
Austernfischer Nahrungsgast +  * R 
Bachstelze Brutvogel -  V V 
Baumpieper Durchzügler +  2 2 
Bergpieper Durchzügler -  D D 
Blaumeise Brutvogel -  * * 
Buchfink Brutvogel -  * * 
Buntspecht Brutvogel -  * * 
Dohle Nahrungsgast -  * * 
Dorngrasmücke Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
Eisvogel Nahrungsgast + Anh. I * V 
Elster Brutvogel -  * * 
Gartenbaumläufer Brutvogel -  * * 
Graureiher Nahrungsgast +  * * 
Grünling Nahrungsgast -  * * 
Halsbandsittig Überfliegend -  D D 
Hausrotschwanz Brutvogel -  * *

62 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Haussperling Brutvogel +  V V 
Heckenbraunelle Brutvogel -  * * 
Heringsmöwe Nahrungsgast +  * * 
Kanadagans Nahrungsgast -  D D 
Kohlmeise Brutvogel -  * * 
Kormoran Nahrungsgast +  * * 
Lachmöwe Durchzügler +  * 0 
Mandarinente Durchzügler -  D D 
Mauersegler Nahrungsgast +  * V 
Mäusebussard Nahrungsgast +  * * 
Mittelmeermöwe Nahrungsgast +  R R 
Mönchsgrasmücke Brutvogel -  * * 
Nilgans Brutvogel -  D D 
Rabenkrähe Brutvogel -  * * 
Raubseeschwalbe Überfliegend + Anh. I D D 
Ringeltaube Brutvogel -  * * 
Rotkehlchen Brutvogel -  * * 
Schafstelze Durchzügler -  * * 
Silbermöwe Nahrungsgast +  R R 
Star Nahrungsgast +  3 3 
Stieglitz Brutvogel -  * * 
Stockente Brutvogel -  * V 
Straßentaube Brutvogel -  D D 
Sturmmöwe Nahrungsgast +  * * 
Turmfalke Brutvogel +  V 3 
Wacholderdrossel Brutvogel +  V 2 
Wiesenpieper Durchzügler + Art.4(2) 2 1 
Zaunkönig Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * *

63 
 
Art Status planungs-
relevant 
VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
ZilpZalp Brutvogel außer-
halb Plangebiet -  * * 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL  
TL  
Abendsegler unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV V V 
Zwergfledermaus nistend, jagend + FFH 
Anh. IV * * 
Wasserfledermaus   unregelmäßig auf-
tretend + FFH 
Anh. IV G G 
 
Reptilien 
Art Status planungs-
relevant FFH RL 
NRW 
RL 
NRBU 
Mauereidechse  
Vorkommen wan-
dernder Tiere, Re-
produktion außer-
halb Plangebiets 
+ FFH 
Anh. IV 2 R 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten: 
 Amphibien: Geeignete Laichhabitate bzw. Landlebensräume für Amphibienarten nach An-
hang IV der FFH-Richtlinie stehen im Plangebiet und dessen Umgebung nicht zur Verfü-
gung. Dies betrifft etwa den Kammmolch oder die Wechselkröte. Kartierungen wurden nicht 
durchgeführt. 
 Nachtkerzen-Schwärmer und Asiatische Keiljungfer: Vorkommen wurden nicht nachgewie-
sen. Auch ältere Untersuchungen aus dem Jahr 2014 lieferten keinen Nachweis. 
 Fledermäuse: Häufigste Fledermausart ist die Zwergfledermaus. Großer Abendsegler und 
Wasserfledermaus treten nur vereinzelt auf. Ein Quartier (Wochenstube) der Zwergfleder-
maus wurde in einer Holzhandlung bzw. einem Holzlager im nordwestlichen Vorhabenbe-
reich nachgewiesen. An einem Mühlengebäude liegt ein Zwischenquartier (3 Tiere ausflie-
gend beobachtet). Hinweise auf weitere Quartiere liegen nicht vor, auch wenn potenzielle 
Baum- und Gebäudequartiere vorhanden sind. 
 Haselmaus: Im Bereich des Deutzer Hafens finden sich für die Art keine zur Nestanlage ge-
eigneten Strukturen. Entlang des Bahndammes südlich des Plangebiets befindet sich ein 
bekanntes Vorkommen. Auf eine Kartierung wurde verzichtet.

64 
 
 Reptilien: Die Mauereidechse wurde vor allem im Bereich südlich außerhalb des Plange-
biets festgestellt, wo sie entlang des Bahndammes vorkommt. Zwei subadulte Tiere wurden 
jedoch auch im Norden des Plangebiets festgestellt. Diese werden als Einzelbeobachtungen 
wandernder Tiere eingeschätzt. Vorkommen der Zauneidechse wurden nicht nachgewiesen. 
 Vögel: Von den 47 festgestellten Vogelarten (davon 21 mit Brutvorkommen) im Jahr 2020 
können 18 als planungsrelevant angesehen werden, da sie entweder in NRW oder der Nie-
derrheinischen Bucht als gefährdet anzusehen sind. Ein überwiegender Teil dieses Arten-
spektrums wurde lediglich als Durchzügler oder im Überflug festgestellt (Raubseeschwalbe, 
Lachmöwe, Baum- und Wiesenpieper) oder nutzt den Hafenbereich als nicht-essenzielles 
Nahrungshabitat (etwa Austernfischer, Eisvogel, Mittelmeermöwe, regemäßig Graureiher, 
Heringsmöwe, Silbermöwe, Sturmmöwe oder Kormoran). Lediglich drei der planungsrele-
vanten Arten treten als Brutvögel im Gebiet des Integrierten Plans auf: Turmfalke (1 Brut-
platz im Bereich eines Laufkrans), Haussperling (1 Brutvorkommen in einem Gebäude west-
lich des Poller Kirchwegs) und Wacholderdrossel (2 Revierzentren in den Alleebäumen der 
Alfred-Schütte Allee). Vormals vorkommende Brutstätten des Mauerseglers wurden nicht 
mehr nachgewiesen. 
Neben den genannten planungsrelevanten Arten beherbergt das Plangebiet mehrere Brutvor-
kommen häufiger, sogenannten „Allerweltsvogelarten“. So brüten etwa typische Vertreter der 
innerstädtischen Brutvogelfauna im Plangebiet, darunter etwa Bachstelze, Ringeltaube, Haus-
rotschwanz, Straßentaube und Stieglitz. Die Brutvorkommen liegen dabei sowohl im Bereich 
der Gebäude als auch im Baumbestand, etwa entlang der Alfred-Schütte Allee. 
Auch für nicht-planungsrelevante Säugetierarten oder Insekten bietet der Deutzer Hafen Habi-
tatpotenziale. So sind etwa Vorkommen störungstoleranter Arten wie Kaninchen, Igel, Fuchs so-
wie Kleinsäuger denkbar. Im Sinne des allgemeinen Schutzes von Tieren und Pflanzen sollte 
deren Tötung anhand geeigneter Maßnahmen verhindert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung des Bebauungsplans könnte es zu einer Intensivierung der bislang zu-
lässigen Nutzungen kommen, womit sich das Habitatpotenzial des Vorhabengebiets voraus-
sichtlich tendenziell verschlechtern würde, da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen 
teilweise abgerissen oder einer intensiveren Nutzung zugänglich gemacht werden könnten. Da-
mit nähme das Störungsniveau innerhalb des Plangebiets wieder zu, verbunden mit erhöhten 
Lärm- und Lichtimmissionen. Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit neuer Bauvorhaben im Be-
reich der Baufelder wäre im Einzelfall zu prüfen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung  
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur würden auf den betroffenen 
Flächen teilweise bestehende Gehölze gerodet und teilweise Gebäude abgerissen werden. Die 
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur gelegene Holz-
halle (‘Halle Steil’) (überdachte Sportfläche innerhalb einer Grünfläche) bleibt erhalten. Ob das 
Gebäude des ehemaligen Hafenamtes (GE Hafenamt) erhalten wird, ist zurzeit noch in Klärung. 
Durch Gebäudeabrisse kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten für gebäudebrü-
tende Vögel (im konkreten Fall etwa Turmfalke oder Haussperling) sowie Fledermäuse kom-
men. In den Bereichen der Baufelder können bestehende Gebäude vorerst erhalten und dort 
potenzielle Lebensstätten gesichert werden.

65 
 
Der zu schützende Baumbestand incl. seiner Lebensstätten bleibt auch bei Umsetzung des 
Vorhabens weitestgehend erhalten, u.a. die Bäume der denkmalgeschützten Alfred-Schütte-Al-
lee. Weitere Gehölzentnahmen sind außerhalb der relevanten Brutzeiten durchzuführen, um 
eine Tötung nistender Brutvögel oder nicht-fluchtfähiger Jungtiere zu vermeiden.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Die Eignung als Lebensraum für 
die Avifauna ist daher stark eingeschränkt, es ist davon auszugehen, dass diese Bereiche nur 
von Ubiquisten genutzt werden (etwa die bereits im Bestand vorhandenen Straßentaube, He-
ckenbraunelle, Hausrotschwanz, etc.). Die vorgesehenen Baumpflanzungen werden zunächst 
keine Habitate für Höhlen- oder Horstbrüter aufweisen. Es wird insgesamt zu einer leichten Ver-
schiebung der Fauna kommen, bei der störungssensible Arten zunehmend verdrängt werden, 
dafür jedoch tolerante Arten durchaus in ihren Beständen zunehmen können oder sogar hinzu-
kommen können. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) formuliert eine Anzahl von Maßnahmen, die im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur übernommen werden8:  
 ASP-V1: Beschränkung von Fäll-, Rodungs- und Räumungszeiten (auch Entfernung von 
Kletterpflanzen an Fassaden, Mauern etc.) auf den Zeitraum zwischen 1. Oktober bis Ende 
Februar jeden Jahres. 
 ASP-V2: Kontrolle von Gehölzen und Kletterpflanzen auf aktuell bebrütete Nester, sofern 
deren Räumung außerhalb des oben genannten Zeitraums fällt. 
 ASP-V3: Kontrolle der rück- und umzubauenden Gebäudestrukturen auf Vorkommen von 
Gebäudebrütern und Fledermausarten. Dies betrifft vor allem die Brut- und Fortpflanzungs-
stätten gebäudebewohnender Arten, deren Vorkommen unmittelbar vor Umbau/Rückbau 
nochmals konkret zu überprüfen ist. Insbesondere im Bereich des Holzhandels ist die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus zu erhalten. Vor der Ertüchtigung der Halle muss die Wo-
chenstube der Zwergfledermaus noch mittels Ein- und Ausflugkontrollen in der Wochenstu-
benzeit exakt lokalisiert werden. Erst, wenn die Gebäudespalten / -öffnungen festgestellt 
werden konnten, kann auch die Tötung von Tieren und der Verlust der Wochenstube verhin-
dert werden. Dieser Bereich ist zum Erhalt der Wochenstube zu sichern, Ertüchtigungsmaß-
nahmen sind so zu gestalten, dass die Funktion der Spalten/-öffnungen nicht beeinträchtigt 
wird. Zudem sollten Ertüchtigungsmaßnahmen im näheren Umfeld des Quartiers möglichst 
außerhalb der Wochenstubenzeit durchgeführt werden. 
 ASP-V5: Beleuchtung im Umfeld der Wochenstube der Zwergfledermaus: Im Zeitraum von 
15. April bis 15. August jeden Jahres ist die Beleuchtung im Bereich der die Wochenstube 
umgebenden Park- und Sportanlagen zu unterlassen. 
 ASP-V7: Schutz der Mauereidechsen-Population im südlichen Untersuchungsraum: Entlang 
der Straße „Am Schnellert“ sollte im südlichen Bereich ein effektiver Sperrzaun zum Schutz 
der Mauereidechsen-Population errichtet werden.  
                                                 
8  Es sind jeweils die  detaillierten Maßgaben des Gutachtens zu berücksichtigen. Der Umweltbericht fasst diese all-
gemeinverständlich zusammen.

66 
 
 ASP-V11: Der Einsatz von Glaselementen und die davon ausgehende Gefahr für Vögel ist 
durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu überprüfen, wenn eine konkrete Planung für 
die Fassadengestaltung vorliegt. Sollten Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas 
in Ecksituationen oder aufgrund des Einbaus spiegelnder Gläser, sind entsprechende Kon-
fliktpunkte durch den Einsatz von Vogelschutzglas zu entschärfen. Der mögliche Vogel-
schlag an Gebäuden kann gemindert werden durch: die Vermeidung von großflächigen 
Glasbauteilen, die Verwendung von Glas mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zur 
Reduktion der Spiegelwirkung, die Verwendung von halbtransparentem Glas, das Anbrin-
gen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen- oder Punktraster, keine Greifvogelsilhou-
etten), die Installation von Sonnenschutzsystemen an den Außenseiten. 
Im Plangebiet wurden darüber hinaus an den Gleisanlagen im nordwestlichen Plangebiet ein-
zelne subadulte Mauereidechsen nachgewiesen. Nicht auszuschließen ist, dass es sich hier im-
mer um dasselbe Individuum handelte. In diesen Bereichen erfolgt keine Zerstörung von Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten. Die geringe Anzahl nachgewiesener Individuen lässt sich zur 
Einhaltung des Tötungsverbotes in den Bereich südlich des Bahndamms umsetzen, ohne dass 
hier Biotopaufwertungsmaßnahmen erforderlich werden.  
Neben den genannten Vermeidungsmaßnahmen ist nach Maßgabe der ASP eine vorgezogene 
Ausgleichsmaßnahme ASP-CEF3 – Installation von Turmfalkenkästen zu konzipieren, welche 
möglichen Habitatverluste für den Turmfalken verhindert. Der Turmfalke hat einen Brutplatz in 
einem Laufkran im südwestlichen Plangebiet. Aufgrund der Nutzungsänderungen in diesem Be-
reich – insbesondere der Festsetzung öffentlicher Grünflächen und des Platzes 9 mit entspre-
chender Nutzungsintensität – ist nicht auszuschließen, dass damit eine Beeinträchtigung bis hin 
zum Verlust der Fortpflanzungs- und Ruhestätte einhergeht. Um diesen möglichen Verlust des 
Brutplatzes der Art zu kompensieren, sind 3 Turmfalkennisthöhlen an einem geeigneten Stand-
ort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unterhalten.  
Unter Beachtung dieser Maßnahmen und ihrer korrekten Umsetzung anhand der Maßgaben 
der ASP (Rietmann & Tillmanns 2021) ist nicht von einem dauerhaften Verlust der Funktion als 
Fortpflanzungs- und Ruhestätten für den Turmfalken auszugehen. 
Vermeidungsmaßnahmen zu Abriss- und Bautätigkeiten sind im Rahmen der Abrissanzeigen 
oder als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufzunehmen.  
Bewertung  
Die Gutachter stellten fest, dass aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit die 
Umnutzung des Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen wer-
den kann. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Bebau-
ungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie in den folgenden Bebauungsplänen für 
die Baufelder stellt sicher, dass eine Betroffenheit von wildlebenden Vogelarten und Arten nach 
Anhang der IV der FHH Richtlinie verhindert werden kann.  
Die sachgerechte Bewältigung der möglicherweise entstehenden artenschutzrechtlichen Kon-
flikte kann unter fachgutachterlicher Begleitung im Rahmen der Bebauungsplanumsetzung er-
folgen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung der Gesamtplanung werden alle bestehenden Gebäude im Eingriffsbereich ab-
gerissen, ausgenommen sind Teile der Mühlengebäude, die Holzhalle (‘Halle Steil’) und mög-

67 
 
licherweise das Gebäude der ehemaligen Essigfabrik sowie das hallenartige Gebäude am Ha-
fenbecken auf Höhe der Haltestelle Poller Kirchweg (BF 04). Auch der bestehende Baumbe-
stand wird zum größten Teil gerodet. Davon ausgenommen sind geschützte Bäume (s. Baum-
bewertung). Durch Abriss und Rodung kann es zum Verlust von geschützten Lebensstätten 
kommen. Ebenso können Überplanungen bestehender Freiflächen zu Habitatverlusten führen.  
Dabei sind insbesondere die Abbruch- und Umbauarbeiten am Gebäudebestand des Deutzer 
Hafens gutachterlich zu begleiten (siehe ASP-V3). Dabei sind je nach Befund weitere Maßnah-
men zu ergreifen, um einen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu ver-
meiden. Auch die bereits genannten Maßnahmen ASP-V1, ASP-V2 sowie ASP-V3 bis ASP-V10 
sind bei der weiteren Umsetzung zu berücksichtigen. Die ASP beschreibt des Weiteren die 
Maßnahme ASP-V11 zur Vermeidung von Vogelschlag. Demnach ist der Einsatz großflächiger 
Glaselemente an den Gebäuden im Zuge der Ausführungsplanung zu konkretisieren und ggf. 
fachgutachterlich mit Blick auf etwa Vogelschlagrisiken zu überprüfen. Gegebenenfalls sind 
fragliche Glaselemente „vogelsicher“ auszuführen. 
Die ASP formuliert darüber hinaus weitere CEF-Maßnahmen, die im Zuge der Entwicklung der 
weiteren Baufelder zu berücksichtigen sind. 
 ASP-CEF1: Schaffung von 5 Quartierzentren mit jeweils 3 Spaltenkästen: Es sind an 5 ge-
eigneten Standorten insgesamt 10 Fledermaus-Wandschalen (2FE) sowie jeweils ein Flach-
kasten (1FF) zu installieren. Damit wird der Verlust eines Zwischenquartiers der Art am 
Mühlengebäude kompensiert. Vor allem dauerhaft oder temporär erhaltene Gebäude sind 
geeignet.  
 ASP-CEF2: Installation von Sperlingskolonien: Es sind 3 Sperlingskoloniehäuser oder Ein-
zelkästen an einem geeigneten Standort anzubringen und nach Maßgabe der ASP zu unter-
halten. Damit wird der Verlust eines Brutplatzes der Art kompensiert. 
Die Maßnahmen werden durch die Anzeigepflicht der Abrissarbeiten ausgelöst und sind diesem 
Zuge umzusetzen. 
Insgesamt sind die absehbaren Konflikte, die in der vorliegenden ASP untersucht wurden, im 
Zuge der jeweiligen Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren in den Baufeldern lösbar. 
Das Angebot neuer Habitate ist bei Durchführung der Planung eher gering. Allerdings entstehen 
mit der Anlage von Grünflächen und der Pflanzung von Bäumen Strukturen, die zumindest von 
Ubiquisten genutzt werden können. Mit der Ansiedlung seltener und / oder geschützter Arten ist 
nicht zu rechnen.  
Nach bisherigem Stand der Kenntnis ergeben sich, auch vor dem Hintergrund bestehender Vor-
belastungen, keine absehbar unlösbaren Konflikte mit dem Artenschutzrecht nach § 44 
BNatSchG. 
11.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Grünordnungsplan durch RMP Stephan Len-
zen Landschaftsarchitekten (Stand Juli 2021) erstellt, in dem auf Basis einer Biotoptypenkartie-
rung (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020A) nach Methode von Froelich & 
Sporbeck (1991) unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes der aktuelle Zustand

68 
 
bewertet, mögliche Konflikte ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Eingrif-
fen konzipiert wurden.  
Darüber hinaus wurde eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes im Deutzer Hafen 
(Vitalitätseinstufung nach A. Roloff, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 2020B) 
durchgeführt.  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Pflanzen beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Biotopstruktur 
Die überwiegende Bebauung wird durch offene und versiegelte Lagerstätten und Abstellflächen 
geprägt – mit Ausnahme der massiv errichteten hochgeschossigen Mühlenbauten. Die Brach-
flächen südlich der Mühlen weisen ruderale Krautvegetation und erste Staudenfluren auf. Die 
Ruderalflächen sind durch den für sie typischen, hohen Anteil an Neophyten (Berufkraut, Flie-
der, Goldrute) und ausbreitungsstarken Pionierpflanzen (Sand-Birke, Brombeere, tlw. Weiden, 
Brennnesseln oder Kirschen) gekennzeichnet. Geringgeschossige Gebäude zur Lagerung, Pro-
duktion und Verwaltung von Schrott, Stahl- und Waldwerkerzeugnisse, Hölzern und Straßen-
baumaterialien kennzeichnen diese Bebauung des Deutzer Hafens.  
Das Hafenbecken ist gemäß Biotoptypenkartierung rund 8,2 ha groß. Die Mauerfugenvegeta-
tion der Hafenmauer ist dabei durch Blühpflanzen, zum Teil nicht-heimischer Arten, gekenn-
zeichnet (Mauerpfeffer, Resede, Nachtkerzen, Sommerflieder, etc.).  
Die Biotopkartierung vom Januar / Mai 2020 nach der Methode von Froelich & Sporbeck (1991) 
unter Verwendung der Biotoptypenliste des Köln-Codes für das Gesamtgebiet des Integrierten 
Plans ergab, dass etwa 46 % der Fläche als Siedlungs- und Industriefläche genutzt werden. 
33 % der Fläche stellen Verkehrsfläche dar. Weitere 20 % der Fläche sind ruderale oder halbru-
derale Bereiche. Darüber hinaus wurde ein kleiner Anteil des Planbereichs (< 2 %) als Gärten 
kartiert. Im Westen grenzt die Alfred-Schütte Allee mit gut ausgeprägtem, mehrreihigen Allee-
baumbestand (Winterlinde) die Fläche gegenüber den Poller Rheinwiesen ab.  
Durch die Planung werden keine im Sinne des Naturschutzrechtes schützenswerten Flächen 
(Biotopkatasterflächen, Biotopverbundflächen des LANUV) oder Schutzgebiete (Naturschutzge-
biete gemäß Landschaftsplan) in Anspruch genommen. 
Baumbestand 
Insgesamt wurden bei der Baumerfassung und -bewertung durch RMP Stephan Lenzen Land-
schaftsarchitekten (2021) für das Gesamtgebiet des Integrierten Plans 77 Bäume (74 Laub-
bäume und 3 Nadelbäume) auf privaten Flächen erfasst. Auf Basis ihres Stammumfangs fallen 
53 dieser Bäume unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (2011). Die Vitalitätseinschät-
zung der Bäume nach Vitalitätseinstufung nach A. Roloff ergab, dass 17 Bäume (32 %) der De-
generationsphase (Vitalitätsstufe 1), 5 Bäume (9 %) einer Zwischenstufe (Vitalitätsstufe 1-2), 20 
Bäumen (38 %) der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2) und weitere 11 Bäume (21 %) der Re-
signationsphase (Vitalitätsstufe 3) zuzuordnen sind. Bei vielen Bäumen wurde ein Pflegestau 
oder Fehlentwicklung im Kronenbereich, beispielsweise durch Schattendruck, festgestellt. Für 
60 Bäume wurde daher als Empfehlung die Fällung ausgesprochen, für 15 Bäume wird eine 
Prüfung der Integration in die Planung empfohlen. Abschließend wurde kein Baum der privaten 
Flächen als unbedingt schutzwürdig eingestuft. 
In den öffentlichen Verkehrsflächen am Poller Kirchweg stehen 11 Bäume (verschiedene Arten) 
sowie entlang der Siegburger Straße insgesamt 47 Bäume (Linden). Letztere enthalten auch 
ältere Bäume mit nachlassender Vitalität innerhalb eines Grünstreifens oder in Baumbeeten

69 
 
(überwiegend Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase, teilweise auch Vitalitätsstufe 2 – Stagnati-
onsphase). Mit bis zu 9 m Abstand stehen diese Bäume recht dicht aneinander. Nach § 2 Abs. 
4 Baumschutzsatzung (BSchS) der Stadt Köln sind diese Bestände unabhängig von den übri-
gen Kriterien nach § 2 Abs. 2-3 BSchS geschützt. 
Die insgesamt 214 Bäume auf der Alfred-Schütte Allee liegen innerhalb des Landschaftsschutz-
gebietes und sollen entsprechen ihres Schutzstatus als gartenpflegerisches Denkmal in die Pla-
nung integriert werden.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nicht-Durchführung der Planung und möglicher Intensivierung der bisherigen Nutzungen 
würde sich das floristische Inventar des Untersuchungsgebiets voraussichtlich verschlechtern, 
da bislang extensiv genutzte Gebäude oder Flächen tlw. abgerissen und einer intensiveren Nut-
zung zugänglich gemacht werden. Der Versiegelungsgrad innerhalb des Plangebietes würde 
sich etwa durch Bebauung, Lagerstätten und Logistikflächen deutlich erhöhen und der Baumbe-
stand reduzieren. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nutzungs- und Biotopstruktur 
Insgesamt sieht der Bebauungsplan die Schaffung von Verkehrsflächen, zweier Gewerbege-
bietsflächen Ost 04), einer Gemeinbedarfsfläche (Schule) sowie öffentlichen Grünflächen vor. 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bildet somit die Grundlage für die 
Entwicklung der angrenzenden Baufelder, um den Integrierten Plan umzusetzen. Der derzeitige 
Planbereich hat damit im Vergleich zu der bislang gewerblich-industriell genutzten Flächen ei-
nen hohen Durchgrünungsanteil. Stellenweise werden bislang versiegelte Flächen wieder ent-
siegelt und in Freiflächen (Parks I bis III) umgestaltet. Die Parkanlagen bilden dabei Grünzäsu-
ren für das Quartier und übernehmen wichtige Freiraumfunktionen. Die Durchgrünung wird 
durch die weiteren Grünstrukturen (Straßenbegrünung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassa-
denbegrünung auf Teilflächen) weiter gefördert. 
Negativ fallen gegenüber der Bestandssituation insbesondere die Versiegelung bislang minder- 
oder ungenutzter Freiflächen (zumeist Industriebrache oder Ruderalfluren) ins Gewicht, die eine 
hohe Wertigkeit entwickelt haben.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur beinhaltet die Planung von drei Park-
anlagen sowie einen Grünstreifen parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die Parks dienen einerseits 
der Durchgrünung des Plangebiets und der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Quartier, ande-
rerseits jedoch auch der Schaffung von Retentionsraum für die Hochwasser- und Nieder-
schlagswasserbewältigung, sowie der Förderung des Stadtklimas. Der Grünordnungsplan sieht 
derzeit folgende Strukturen in den drei Parkanlagen vor. 
Tabelle 4: Übersicht über die geplanten Parkanlagen  
 
Park I  
Am Schnellert 
6.137 m²  Grünanteil 60 % 
 pro 100 m² Vegetationsfläche 1 Baum 
 35 Bäume 
 Struktur als „Auenlandschaft“ auch zur Schaffung von 
Retentionsraum

70 
 
Park II  
Kranpark 
9.756 m²  Grünanteil 65 % 
 pro 150 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 45 Bäume 
Park III  
Hafenpark 
21.326 m²  Grünanteil 50 % 
 pro 125 m² Vegetationsfläche 1 Baum zu pflanzen 
 85 Bäume 
 Tlw. Funktion als Sportstätte 
 
Insgesamt sind rund 37.219 m² als Parkanlage festgesetzt. Innerhalb der Parkanlagen werden 
Spielplätze mit einer Gesamtfläche von 15.905 m² ausgewiesen. 
Als weitere öffentliche Grünfläche werden die Alfred-Schütte-Allee mit einer Fläche von 
10.850 m² und ein Grünstreifen entlang des neuen Radwegs an der Alfred-Schütte-Allee festge-
setzt. 
Bei der Begrünung des Plangebiets, die über Festsetzungen sichergestellt werden soll, wird 
zum Teil auf standortfremde Gehölz- und Pflanzenarten zurückgegriffen. Dies erfolgt aus Grün-
den der Klima- oder Standortanpassung (Stadtklima, Hochwassergefahr) anhand der Straßen-
baumliste der Stadt Köln. 
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, dass Gebäude mit Flachdächern im GE BF 
Ost 04 sowie innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit einer mindestens extensiven 
Dachbegrünung zu begrünen sind. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Baumbestand 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat potenziell ein Entfallen geschütz-
ter Baumbestände gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Köln zur Folge. Dies kann etwa im 
Bereich der geplanten Plätze 1 und 2 der Fall sein. Stellenweise ist der Wegfall durch die im 
Zuge des Hochwasserschutzes notwendigen und umfangreichen Geländemodellierungen nicht 
vermeidbar. Im Worst Case betrifft das 19 auf privaten Flächen stehenden satzungsgeschützte 
Bäume sowie 62 satzungsgeschützte Straßenbäume. Ein möglicher Erhalt dieser Bäume wird in 
den weiteren Planverfahren, insbesondere der Ausbauplanungen für die Straßen geprüft. Der 
Grünordnungsplan empfiehlt eine Erhaltung eines Teils dieser Bäume. Die Möglichkeiten der 
Erhaltung werden im Zuge der Ausführungsplanung zu prüfen sein (eine Festsetzung im Be-
bauungsplan erfolgt nicht). 
Um eine Beeinträchtigung der geschützten Baumbestände entlang der Alfred-Schütte Allee zu 
verhindern, wird diese im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Zudem wird 
durch eine Besucherlenkung – etwa durch die Schaffung von Wegeanschlüssen – eine weitere 
Beeinträchtigung des bereits im Bestand durch zahlreiche Trampelpfade und Trittspuren bean-
spruchten Wurzelraums vermieden. Die als Gartendenkmal geschützte Lindenallee wird gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB zum Erhalt festgesetzt, entfallende Bäume sind entsprechend zu 
ersetzen.  
Künftig entfallende Baumbestände sind gemäß den Maßgaben der Baumschutzsatzung zu er-
setzen. Die Integration, beziehungsweise der Wegfall geschützter Baumbestände und dessen 
Kompensation ist der Ausführungsplanung, den Fällgenehmigungen bzw. der Baugenehmi-
gungsebene vorbehalten.

71 
 
Zugleich setzt der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereits die Pflanzung 
von rund 500 neuen Bäumen fest (siehe Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaß-
nahme).  
Ein übergeordnetes Baumkonzept sieht vor, dass das Gebiet künftig von mittel- bis großkroni-
gen Baumalleen eingerahmt wird. Die Baumreihen an den internen Straßen werden bedingt 
durch engere Straßenprofile eher durch klein- bis mittelkronige Bäume geprägt. Die Hafenpro-
menade erhält in Abstimmung mit der Denkmalbehörde aufgrund der denkmalgeschützten Müh-
len mittelkronige Bäume in Gruppen mit je 1 bis 2 Baumarten. Auf den Plätzen 1 bis 3 sowie 5 
und 6 ist die Pflanzung weiterer mittel- bis großkronige Laubbäume vorgesehen. 
Letztlich ist angesichts der umfangreichen Neupflanzung von einer deutlichen Erhöhung des 
Baumbestands im Plangebiet auszugehen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Der Grünordnungsplan formuliert Maßgaben zur Begrünung des Plangebietes, die als Festset-
zungen in den Bebauungsplan übernommen werden.  
Die geschützte Lindenallee Alfred-Schütte-Allee wird gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a und § 9 Abs. 1 
Nr. 20 BauGB zum Erhalt festgesetzt. 
Für 15 Bäume auf privaten Flächen wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese in die Pla-
nung, falls möglich, zu integrieren. Die Umsetzung der Empfehlung wird im Rahmen der Aus-
bauplanung geprüft.  
Darüber hinaus schreibt der GOP eine Pflanzung vor von mindestens 
 35 großkronigen Laubbäumen in Park I,  
 45 großkronigen Laubbäumen in Park II,  
 85 großkronigen Laubbäumen in Park III,  
 20 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 1, 
  5 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 2,  
  7 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 3,  
 18 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 5, 
 15 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf Platz 6, 
 58 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Ostseite der Promenade, 
 30 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf der Westseite der Promenade, 
 30 großkronigen Laubbäumen an der Siegburger Straße  
 32 großkronigen Laubbäumen Am Schnellert, 
 10 mittel- bis großkronigen Laubbäumen an der Mühlenstraße, 
 48 mittel- bis großkronigen Laubbäumen am Poller Kirchweg, 
 27 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen an der Quartiersstraße, 
 jeweils 3 klein- bis mittelkronigen Laubbäumen in den Grünen Gassen, 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Vorplatz der geplanten Schule (Platz 7), 
 4 mittel- bis großkronigen Laubbäumen auf dem Mobilitätsplatz (Platz 8)  
Diese Pflanzungen können zum Teil als Ersatzpflanzung im Sinne der Baumschutzsatzung der 
Stadt Köln angerechnet werden. Die Anpflanzung der Bäume soll über textliche Festsetzungen

72 
 
gesichert werden und zugleich Gegenstand des Ordnungsmaßnahmen- und Erschließungsver-
trages im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen. Zudem sind in 
den Parks und auf den Plätzen Grünflächen-Anteile gemäß den Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes einzuhalten. 
Für Gebäude mit Flachdächern in den Baufeldern der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweck-
bestimmung Schule und Gewerbegebiet GE BF Ost 04 wird eine mindestens extensive Dachbe-
grünung festgesetzt. Darüber hinaus wird an den Südost- und Südwestseiten des Baufelds Ge-
werbegebiet GE BF Ost 04 eine Fassadenbegrünung festgesetzt.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur dient nicht zuletzt auch im Rahmen 
der Gesamtplanung einer angemessenen Versorgung des neuen Quartiers mit Grünflächen und 
Spielflächen nach Maßgabe des kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln. Da im Zuge der 
Gesamtplanung eine Ansiedlung von ca. 6.900 Einwohnern zu rechnen ist, wurde insgesamt 
ein Bedarf an 82.000 m² öffentlichen Grünflächen ermittelt (69.000 m² öffentliche Grünfläche 
zzgl. 13.800 m² öffentliche Spielfläche). Dieser Bedarf kann jedoch durch den Bebauungsplan 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht vollständig gedeckt werden: Es werden insgesamt 
49.736 m² öffentliche Grünflächen festgesetzt, 13.800 m² öffentliche Spielflächen werden inner-
halb dieser Flächen ausgewiesen. Es verbleibt ein Defizit von 14.878 m² öffentlicher Grünflä-
chen. Um dieses abzumildern, werden eine intensive Vernetzung der Grünräume, eine hoch-
wertige Ausstattung der Spielbereich in den Parks sowie eine möglichst umfangreiche Be-
schränkung versiegelter Flächen innerhalb der öffentlichen Grünflächen beabsichtigt. Zudem 
soll das Potenzial der Wasserfläche des Hafenbeckens für Erholungs- und Freizeitflächen er-
schlossen werden. 
Die neu geschaffenen Grünflächen werden einem erheblichen Nutzungsdruck ausgesetzt sein. 
Dieser Konflikt lässt sich durch eine sachgerechte und intensive Pflege, Instandhaltung und Un-
terhaltung der Grünflächen und ihrer Infrastruktur abmildern.  
Um das verbleibende Defizit von 14.878 m² zu kompensieren, wird zudem eine finanzielle Kom-
pensation in Höhe von ca. 446.340 € (30 €/ m²) erforderlich, die wiederum der Neuschaffung 
und Aufwertung vorhandener Grünflächen im Umfeld zugutekommen soll.  
Bewertung  
Das derzeitige Plangebiet hat einen Anteil von rund 20% an unversiegelter Flächen. Durch den 
Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es teilweise durch einen höheren 
Versiegelungsgrad im Bereich der Verkehrsflächen zu einem Verlust bislang unversiegelter Flä-
chen. Stellenweise kommt es demgegenüber jedoch auch zu einer Aufwertung der Habitatquali-
tät und zu einer Entsiegelung, etwa durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen im Bereich 
der Parks und die Schaffung begrünter Platzflächen.  
Die geplanten Grün- und Freiflächen werden voraussichtlich unter einem hohen Nutzungsdruck 
stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. Durch die o.g. Maßnahmen zur 
Vermeidung und Minderung dieses Effekts soll dies bestmöglich eingegrenzt und teilweise plan-
gebiets-extern im Bereich von Grünanlagen im Grünzug Parkstadt Süd/Eifelwall ausgeglichen 
werden. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der weitere 
Baumbestand außerhalb der Alfred-Schütte Allee wird nicht zum Erhalt festgesetzt, teilweise 
weil dies auf Ebene der Ausführungsplanung einzelfallbasiert zu betrachten ist. Der Entfall ge-
schützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln soll plangebietsintern ausge-

73 
 
glichen werden und wird entsprechend über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung meh-
rerer öffentlicher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets des Bebauungs-
plan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird die Anzahl der Bäume im Plangebiet insgesamt 
deutlich erhöht.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die zukünftige Begrünung des Gebietes wird maßgeblich auf Flächen des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur festgesetzt.  
Bei Umsetzung der Gesamtplanung in den Baufeldern können ggf. Dach- und Fassadenbegrü-
nungen sowie private Grünflächen die Begrünung des Quartiers ergänzen und die Grünflächen-
versorgung innerhalb des Gesamtgebietes verbessern.  
11.5.3 Fläche  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzgut Fläche beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Gesamtareal des Deutzer Hafens umfasst eine Fläche von 41,3 ha einschließlich Wasser-
fläche. Der Anteil der versiegelten und teilversiegelten Fläche im gesamten Hafenbereich liegt 
einschließlich des Hafenbeckens aktuell bei 332.600 m². 
Nach Kartierungen von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020) werden große 
Teile des Deutzer Hafens (etwa 8,5 ha) nicht genutzt. Weitere 2,5 ha sind derzeit der Gleisan-
lage und 0,6 ha der Kaimauer zuzuordnen. Genutzt werden Flächen für den aktiven und ruhen-
den Mühlenbetrieb, die Essigfabrik, und Gewerbebetriebe sowie als Salzlager, Hafenamt, Tank-
stelle, Lebensmittelbebauung, Schrottplatz, Asphaltmischwerk, Wasserschutzpolizei und Tra-
fostation. Weitere Flächen werden derzeit als Parkplatz genutzt. Rund 20% der derzeitigen Flä-
chen werden minder- oder gar nicht genutzt. 
Die Fläche selbst befindet sich in einer zentralen und attraktiven Lage am Rhein, mit Blick auf 
den Dom und die Kranhäuser sowie die weitere Architektur des Rheinau-Hafens. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zu einer Intensivierung der jetzigen Nutzung kom-
men. Damit könnten die aktiv als Gewerbe genutzten Flächenanteile und die Versiegelung deut-
lich zunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur bereitet die Inanspruchnahme min-
dergenutzter Flächen im Innenstadtgebiet vor. Insoweit schafft er die Voraussetzungen für ein 
Flächenrecycling in innenstadtnaher Lage sowie für die Schaffung attraktiver Stadträume.  
Mit der Festsetzung von Grünflächen wird eine Entsiegelung bisher baulich genutzter bzw. be-
festigter Flächen vorbereitet. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen

74 
 
Im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 
Die großflächige Ausweisung von Grünflächen dient einerseits der plangebietsinternen Versor-
gung mit Freiraum. Andererseits dient dies jedoch auch der Entsiegelung bislang beanspruchter 
Flächen und somit dem plangebietsinternen Ausgleich der bereits erfolgten Eingriffe in das 
Schutzgut Fläche. 
Bewertung 
Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt als positiv zu 
bewerten. Die Planung macht die Entwicklung eines zentralen, bereits baulich vorgeprägten 
Standorts am Rhein möglich. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von Inanspruch-
nahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenentwicklung. Über 
die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Bebauung wird ein Bei-
trag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege vorbereitet.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ein umfangreiches Flächenrecycling vor, dass die Inanspruchnahme bislang unbe-
bauter Böden im Stadtgebiet reduziert und der Stärkung der Innenentwicklung dient. Der Teil-
plan Infrastruktur schafft dabei das grüne Grundgerüst mit unversiegelten Flächen für die Ge-
samtplanung und gleicht geplante Flächeneingriffe innerhalb des Plangebietes aus. Über die 
geplante Bebauungs- und Nutzungsstruktur wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nut-
zungsgemischten Stadt der kurzen Wege geleistet.  
11.5.4 Boden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Schutzgut Boden, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des 
Umweltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Boden beziehen sich stets auf die gesamte Flä-
che des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die digitale Bodenkarte (1: 50.000) des Geologischen Dienstes NRW beinhaltet keine Angaben 
zum Bodentyp oder dessen Schutzwürdigkeit im Bereich des Vorhabens. Der Boden ist anthro-
pogen überprägt. 
Der Deutzer Hafen wurde zu Beginn des letzten Jahrhunderts ausgebaggert und die umliegen-
den Flächen tlw. um mehrere Meter aufgefüllt. Gemäß umwelttechnischem Gutachten befindet 
sich das Plangebiet auf der Kölner Scholle mit bis zu 9,0 m mächtigen pleistozänen Ablagerun-
gen der Niederterrasse des Rheins, überlagert von bis zu 6,4 m holozänen Hochflutsanden und 
bis zu 7,6 m holozänen Hochflutlehmen. Überprägt wird die Fläche von einer bis zu 6,5 m 
mächtigen Auffüllung. Dabei variieren die Mächtigkeiten der Schichten stark. Die Auffüllungen 
sind aus umgelagerten, teils schwach bauschutthaltigem Bodenmaterial sowie aus Bodenmate-
rial mit unterschiedlichen Anteilen an Bauschutt und Aschen/Schlacken zusammengesetzt.

75 
 
Durch den östlichen Teil des Plangebiets verläuft in Nordwest/Südost-Richtung eine tektonische 
Störung, der Kölner Sprung, die nach derzeitigem Kenntnisstand nicht seismisch aktiv ist (Geo-
logischer Dienst 2021). Hinweise auf den Kölner Sprung konnten jedoch im Zuge der gutachter-
lichen Arbeiten vor Ort nicht lokalisiert werden. 
Es liegen Hinweise auf Bodenbelastungen im Untersuchungsgebiet vor. Die daraufhin erfolgten 
Untersuchungen ergeben im Großteil des Gebietes unauffällige Schadstoffwerte. Ausnahmen 
bilden vier Teilflächen, bei denen Bodenverunreinigungen, vor allem Belastungen durch Kohlen-
wasserstoffverbindungen wie Benzol, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und polycyclische 
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), bis teilweise in den Grundwasserschwankungsbereich 
festgestellt wurden. Bei der derzeitigen Nutzung als Gewerbefläche ist keine Gefährdung über 
den Wirkungspfad Boden-Mensch zu erkennen. Der Belastungspfad Boden-Grundwasser ist 
unabhängig von der Umsetzung der geplanten Nutzung zu sanieren. Nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 0. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte die Fläche zunehmend gewerblich genutzt werden. 
Auch bei der derzeitigen bzw. unveränderten Nutzung als Gewerbefläche ist eine Gefährdung 
des Schutzguts Grundwasser gegeben, die unabhängig von der Umsetzung saniert werden 
muss. Mit Zunahme gewerblicher Nutzung besteht ein geringes Risiko einer Beeinträchtigung 
des Bodens durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachgemäßer Lagerung von 
Schadstoffen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünflächen mit einer Gesamtfläche von insgesamt rund 5 
ha stellen eine positive Auswirkung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
auf das Schutzgut Boden dar, vor allem in den Bereichen, die mit einer Entsiegelung der Bo-
denoberfläche einhergehen. Aufgrund des Fehlens eines naturnahen Bodenkörpers ist der Ef-
fekt zwar an dieser Stelle nicht sehr wirkungsvoll, dennoch wird auf diesen Flächen zumindest 
teilweise die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt. 
Die belasteten Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur werden im Rahmen der Nutzungsänderung versiegelt oder der Boden voraussicht-
lich teilweise ausgehoben. Hierdurch kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der 
Belastung entfernt wird bzw. eine weitere Mobilisierung durch Sickerwässer verhindert wird.  
Im Bereich von Entsiegelungen über den belasteten Teilflächen 5 und 8b im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind Sicherungsmaßnahmen erfor-
derlich. Für die nachfolgende Nutzung als Grünfläche ist der direkte Kontakt Boden > Mensch 
zum belasteten Boden durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Da jedoch keine naturna-
hen und somit schutzwürdigen Böden vorliegen, ist dies nicht als erheblicher Eingriff in das 
Schutzgut Boden zu betrachten. 
Nähere Informationen zum Umgang mit den Bodenbelastungen bei Durchführung der Planung 
enthält Kapitel 0. 
Die vorgefundenen Auffüllungen sowie Hochflutsedimente sind nicht ausreichend tragfähig für 
die geplanten Bauvorhaben im Gewerbegebiet GE BF Ost 04 sowie in den Flächen für Gemein-
bedarf. Die darunter anstehenden sandig-kiesigen Niederterrassensedimente werden hingegen 
als generell ausreichend tragfähig für Hochbaugründungen bewertet. Zur Vermeidung unzuläs-

76 
 
siger Setzungen und Differenzsetzungen kann eine Gebäudegründung daher über Pfähle erfol-
gen, die einheitlich in den Terrassensanden/-kiesen abzusetzen sind. In Teilabschnitten reicht – 
in Abhängigkeit von der Tiefenlage der Rheinterrasse und der zu erwartenden Lasten – ggf. 
auch eine Flachgründung in Verbindung mit einem Bodenaustausch aus. Der Baugrund der je-
weiligen Gebäude ist daher im weiteren Planungs- und Genehmigungsverfahren objektbezogen 
zu untersuchen und zu bewerten. Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
enthält einen entsprechenden Hinweis. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Durch die Festsetzung von Grünflächen mit einer Gesamtfläche von rund 5 ha kommt es zu 
großflächigen Entsiegelungen der Bodenoberfläche. Zudem wird eine Bodensanierung durch 
das Planverfahren vorbereitet. 
Bewertung 
Insgesamt liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur keine naturnahen und somit schutzwürdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark 
umgelagerten Sedimentkörper in Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Demzufolge 
stellen die Baumaßnahmen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur keine 
erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes dar. Die Folgen des Vorhabens werden zudem 
durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsiegelungen des Bodenkör-
pers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Bodenbelastungen statt. 
Die Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Schutzgüter Mensch und Wasser sind im 
Weiteren schutzgutbezogen berücksichtigt. 
11.5.5 Wasser  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.5.1 Oberflächenwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Den folgenden Ausführungen liegen die Ausarbeitungen von Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank 
(2018) zugrunde, in denen zunächst die wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen zum Bauen 
im gesetzlichen Überschwemmungsgebiet definiert werden. Darüber hinaus werden die Ergeb-
nisse einer wasserwirtschaftlichen Untersuchung des Ist-Zustandes sowie des städtebaulichen 
Entwurfs Deutzer Hafen wiedergegeben. Der Bericht enthalt darüber hinaus Maßgaben zur Re-
tentionsraumbilanz während der Bauphase (Retentionsraumkonto) sowie Hinweise auf die er-
forderliche Aktualisierung des Flut Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) und zur Er-
stellung eines Bauherrenhandbuchs. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Oberflächenwasser beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Innerhalb des Plangebietes liegt als einziges Oberflächengewässer das Hafenbecken, dass 
rund 8,2 ha Wasserfläche umfasst. Das Hafenbecken wird durch den Vorhafen verlängert und 
steht im Norden, außerhalb des Plangebietes, mit dem Rhein in Verbindung.

77 
 
Der Rhein verläuft in ca. 200 m Entfernung westlich des Plangebietes. Er ist als erheblich ver-
änderter Wasserkörper einzustufen. Das ökologische Potenzial ist im Monitoringzyklus 2015 bis 
2018 als mäßig, der chemische Zustand als nicht gut bewertet (MULNV 2020). Im Zuge der 
Umsetzung der geplanten Freibadnutzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt eine Gewässer-
güteuntersuchung im Hafenbecken, aus der dann entsprechende Maßnahmen zur Freibadnut-
zung abgeleitet werden. 
Das gesamte Hafenareal des Deutzer Hafens liegt bis zur vorhandenen Hochwasserschutzlinie, 
welche entlang der Westseite von Siegburger Straße bzw. Poller Kirchweg verläuft und dort an 
den bestehenden Bahndamm anschließt, vollständig im gesetzlich festgesetzten Überschwem-
mungsgebiet des Rheins. Der Schutzgrad ist hier auf ein 200-jährliches Hochwasserereignis 
(HQ200, 11,90 m Kölner Pegel [KP]) ausgelegt. Die Hochwasserschutzlinie im Bereich des 
Deutzer Hafens ist als stationäre Schutzmauer inkl. mobiler Elemente im Bereich von Hof-, Tor- 
und Straßenquerungen ausgeführt.  
Es gelten die Regelungen der Deichschutzverordnung (DSchVO). Innerhalb des Plangebietes 
liegen die Schutzzonen I und II. Die Schutzzone I umfasst die Hochwasserschutzanlage und 
gemessen vom Fuß der äußeren Begrenzung der Hochwasserschutzanlage einen Streifen von 
je 4 m Breite auf der Wasser- und der Landseite. Die Zone II umfasst einen an die Schutzzone I 
anschließenden Streifen von je 16 m Breite auf der Wasser- und der Landseite.  
In der Zone II für sonstige Hochwasserschutzanlagen ist das dauerhafte Schädigen von de-
ckenden Auelehmschichten verboten. Der Genehmigung bedürfen u.a. die Entnahme von Bo-
denmaterial und Vertiefungen der Erdoberfläche, die Verlegung unterirdischer Leitungen sowie 
die Schaffung von Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung und das Errichten, 
wesentliche Ändern oder Beseitigen von baulichen Anlagen. Entsprechende Ausnahmeregelun-
gen sind möglich. In der Zone I sind darüber hinaus das Herstellen von baulichen Anlagen, Lei-
tungen, Dränanlagen und Anlagen mit entsprechender Wirkung, die Entnahme von Bodenmate-
rial und das Vertiefen der Erdoberfläche sowie das Bepflanzen mit Bäumen und Sträuchern ver-
boten. Genehmigungspflichtig sind zusätzlich zu den Vorbehalten in der Zone II das Beseitigen 
und das wesentliche Ändern von baulichen Anlagen, Leitungen, Dränanlagen und Anlagen mit 
entsprechender Wirkung sowie die Bepflanzung mit Rankgewächsen.  
Eine Spundwand entlang der Schutzlinie sorgt für den Rückhalt der an das Hochwasser gekop-
pelten Grundwasserschwankungen. Im Deutzer Süden sind die Flächen östlich der Hochwas-
serschutzanlagen somit vor Hochwasserereignissen bis zu 11,90 mKP (200-jährliches Hoch-
wasser) geschützt. 
Nach Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018) steigt bei häufigen Hochwasserereignissen der 
Wasserpegel nur innerhalb des Hafenbeckens an. Erst ab einem Pegelstand in Köln von ca. 
9,42 mKP, was etwas unterhalb des Niveaus eines 10-jährlichen Hochwassers liegt, tritt das 
Wasser aus dem Hafenbecken aus. Es entstehen randnahe Überflutungen im Bereich des 
Deutzer Hafens. Bei einem HQ100 (entspricht 11,30 mKP) wird bei derzeitigem Geländeniveau 
nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet, bei einer Überflutungshöhe von einigen Zentime-
tern bis ca. 2,00 m in einigen Bereichen der Kaikanten des Hafenbeckens.  
Bei einem 200-jährlichem Hochwasser (HQ200) steht das gesamte Hafenareal unter Wasser, 
es treten Überflutungstiefen von bis zu 4,00 m auf. Dabei treten die größten Überflutungstiefen 
ortsnah zum Hafenbecken auf. Derzeit sind einige der bestehenden Gebäude im Hochwasser-
fall geschützt, wie u.a. die Mühlen. Andere Gebäude, etwa die meisten Lagerhallen, werden ak-
tuell im Hochwasserfall geflutet.

78 
 
Die Fließgeschwindigkeiten liegen sowohl bei einem HQ100 als auch bei einem HQ200 bei un-
ter 2,0 m/s. Zu berücksichtigen ist, dass der Deutzer Hafen ein Rückstauhafen ist, der entgegen 
der Fließrichtung zum Rhein angeordnet ist. Das Hochwasser fließt entlang der hochliegenden 
Alfred-Schütte-Allee im westlichen Bereich zwischen Deutzer Hafen und Poller Wiesen, die 
Überflutungsflächen im Deutzer Hafen entstehen nur durch Rückstau. Selbst bei 100-jährlichen 
Hochwasserabfluss wird die Alfred-Schütte-Allee nur mit wenigen Zentimetern überströmt. Erst 
beim HQ200 wird die Alfred-Schütte-Allee komplett überflutet und das Wasser fließt auf diesem 
Weg in den Deutzer Hafen. 
Angrenzende Flächen neben einem Gewässer, welche bei einem erhöhten Abfluss durch Hoch-
wasser überflutet werden, bezeichnet man als Retentionsfläche. Die Flächen bzw. die Volu-
mina, welche bei den entsprechenden Hochwasserabflüssen überflutet sind, bezeichnet man 
als Retentionsraum bzw. als Retentionsvolumen. Maßgebend ist das Volumen bei einem mittle-
ren Hochwasserereignis (= HQ100 entspricht dem gesetzlichen Überschwemmungsgebiet) und 
aufgrund des bestehenden Schutzziels im Bereich des Deutzer Hafen auch das Volumen bei 
HQ200. Das berechnete Retentionsvolumen beträgt im Geltungsraum bei einem HQ100 ca. 
169.000 m3 und bei einem HQ200 ca. 309.000 m3 (Stand Mai 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Zunahme der gewerblichen Nutzung des Geländes 
möglich. Mit einer entsprechenden Zunahme der Bebauung kann es grundsätzlich zur Ab-
nahme von Retentionsraumvolumen kommen. Allerdings unterliegt auch in der Nullvariante die 
weitere bauliche Entwicklung einem Genehmigungsvorbehalt. Da die Flächen im gesetzlichen 
Überschwemmungsgebiet liegen, müssten auch für diese Vorhaben Nachweise zur Retention, 
zur hochwasserangepassten Bauweise, zum bestehenden Hochwasserschutz sowie zum Was-
serstand und zum Abfluss erbracht werden.  
Bei einer künftigen möglichen Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko ei-
ner Beeinträchtigung des Hafenbeckens und damit des Rheins – etwa bei Unfällen oder nicht-
sachgemäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in die 
Oberflächengewässer. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist die-
ses Risiko allerdings als sehr gering einzustufen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Im künstlichen Hafenbecken sieht der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
Nutzungen vor, die teilweise mit Überbauungen der Wasserfläche verbunden sind. Damit gehen 
mögliche Beeinträchtigungen des Wasserkörpers etwa durch Verschattung einher. Aufgrund 
der Naturferne des Beckens und der relativen Kleinflächigkeit der Nutzungen auf dem Wasser 
werden die Auswirkungen jedoch nicht als erheblich eingestuft.  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht eine Nutzung des Hafen-
beckens als Freibad. Eine detaillierte Konzeption für dieses Freibad liegt noch nicht vor. Im 
Zuge einer weitergehenden Planung und bei der Ausarbeitung eines Betriebskonzeptes sind die 
Aspekte der Wasserqualität des Rheins zu berücksichtigen und im Zuge der Genehmigung die-
ser Nutzungen gutachterlich zu untersuchen. 
Auswirkungen der Planung auf den Rhein selbst sind nicht zu erwarten.  
Im Rahmen der parallel in Aufstellung befindlichen 227.FNP-Änderung zum Plangebiet „Deutzer 
Hafen“ konstatiert die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme eine Anpassung der Planung an

79 
 
die Ziele der Raumordnung unter der Voraussetzung, dass eine Ausnahmegenehmigung ge-
mäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erteilt werden kann. 
Unter Berücksichtigung von Anforderungen an den Hochwasserschutz ist die städtebauliche 
Konversion des Hafenareals aus rechtlicher und hydrologischer Sicht grundsätzlich möglich. 
Das Planungsverbot des § 78 Abs. 1 WHG greift hier nicht. Wegen der vorhandenen Bebauung 
im Deutzer Hafen liegt nach dem Grundsatzurteil des BVerwG vom 03.06.2014 (AZ 4Cn 6.12) 
kein ‘neues Baugebiet’ vor. Die geplanten Nutzungen des Deutzer Hafens können jedoch nur 
unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes im 
Sinne des § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfolgen. Dazu gehören der Ausschluss 
 einer Beeinträchtigung der Hochwasserrückhaltung. Verlorengehender Rückhalteraum (be-
zogen auf das 100-jährliche und 200-jährliche Bemessungshochwasser) wird zeit- und wert-
gleich ausgeglichen, 
 einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes und des Abflusses bei Hochwasser. Da 
der Abfluss des Rheins abhängig vom Einzugsgebiet ist, wird sich dieser durch Baumaß-
nahmen am Deutzer Hafen nicht verändern. Grundsätzlich werden die Veränderungen im 
Wasserstand in einem Bereich liegen, der hydraulisch kaum nachweisbar ist, gerade auch 
deshalb, weil der Deutzer Hafen am Gleithang und außerhalb des Strömungsbereichs des 
Rheins liegt. 
 einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes. Die bestehende Hochwas-
serschutzlinie wird durch die geplante städtebauliche Entwicklung im Deutzer Hafen nicht 
verändert, der Schutzgrad aufgrund der hochwasserangepassten Bauweise teilweise sogar 
verbessert. 
Darüber hinaus muss das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt werden. Bei der Umset-
zung der Planung werden vor diesem Hintergrund die Strategien der hochwasserangepassten 
Bauweise „Ausweichen“, „Widerstehen“ sowie „Anpassen“ berücksichtigt.  
Zugleich werden im Deutzer Hafen keine kritischen Infrastrukturen mit länder- oder staatsgren-
zenüberschreitender Bedeutung oder kritische Infrastrukturen nach BSI-Kritisverordnung sowie 
Anlagen oder Betriebsbereiche, welche unter die Industrieemissionsrichtlinie oder die SEVESO-
III-Richtlinie fallen, geplant. 
Die Verbote und Genehmigungsvorbehalte in den Schutzzonen I und II der Deichschutzverord-
nung werden im Bebauungsplan sowie den nachlaufenden Planungs- und Genehmigungsver-
fahren unter Einbindung der StEB und der Bezirksregierung Köln berücksichtigt.  
Durch die Planung kommt es jedoch zu einer Veränderung der Höhenstrukturen im Plangebiet. 
Die einzelnen Baufelder werden über Siegburger Straße, Poller Kirchweg, Am Schnellert und 
eine neue Quartiersstraße erschlossen. Letztere wird über eine befahrbare Brücke mit der Sieg-
burger Straße verbunden. Die Siegburger Straße und der Poller Kirchweg bleiben bei Durchfüh-
rung der Planung durch Hochwasserschutzeinrichtungen bis zu einem HQ200 geschützt. Um 
eine sichere Evakuierung des Plangebietes im Hochwasserfall zu gewährleisten, wird auch die 
neue Quartiersstraße erhöht verlaufen. Bei einem HQ200 wird sie nicht überflutet.  
Das Abflussvolumen im Rhein ändert sich durch die Umsetzung des Vorhabens nicht, allerdings 
ändert sich das zur Verfügung stehende Retentionsvolumen je nach Stand der Umsetzung der 
Gesamtplanung. Bei der Umsetzung der Gesamtplanung muss jedoch der bestehende Retenti-
onsraum zumindest erhalten werden. Retentionsraum, welcher bei Umsetzung des Vorhabens 
im Überschwemmungsgebiet verloren geht, muss nach Wassergesetz umfang-, funktions- und 
zeitgleich in relativer Nähe ausgeglichen werden.

80 
 
Da im Umfeld keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen, muss der Ausgleich inner-
halb des Gebietes des integrierten Plans erfolgen. Die Parks und Plätze im Plangebiet sollen 
daher so angelegt werden, dass sie im Hochwasserfall als Retentionsraum dienen. In den künf-
tigen Baufeldern sollen flutbare Tiefgaragen im Hochwasserfall zusätzlichen Retentionsraum 
bieten.

81 
 
 
Abbildung 1:  Potenzielle Überflutungssituation bei 11,30  mKP (HQ100) ( oben) und 
11,90 mKP (HQ200) (unten) im Plan-Zustand (Umsetzung des Gesamtvorha-
bens) 
Quelle: Hochwassermodellierung: Ruiz Rodrig uez + Zeisler + Blank 2018 
Für die Bauleitplanung ist insgesamt nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz über das 
gesamte Plangebiet positiv ausfällt. Ist der Ausgleich nicht in einem einzelnen Plan wie dem Be-
bauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur leistbar, greifen die Regelungen des Re-
tentionsraumkontos (siehe nachfolgendes Kapitel zu Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen). Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur redu-
ziert sich das Retentionsvolumen zunächst um 15 % beim HQ100 bzw. 25 % beim HQ200. In 
diesem Fall ist nachzuweisen, dass der erforderliche Retentionsraum zum Zeitpunkt des Bauan-
trages vorhanden ist. Im Rahmen der Ausführungsplanung zu Straßen, Plätzen und Parks ist 
daher auf Basis des Retentionsraumkontos (siehe nachfolgenden Abschnitt) eine enge Abstim-
mung mit der Bezirksregierung erfolgt, um eine ausgeglichene Retentionsraumbilanz bei der 
Verfahrensumsetzung sicherzustellen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es ist nachzuweisen, dass die Retentionsraumbilanz des gesamten Plangebietes insgesamt po-
sitiv ausfällt. Eine negative Bilanz einzelner Teilpläne muss daher durch andere Teilpläne aus-
geglichen werden, ein entsprechender Ausgleich muss umfang-, funktions- und zeitgleich in re-
lativer Nähe erfolgen. Zur Bilanzierung des Retentionsvolumens und zur Unterstützung der Ein-
zelgenehmigungen durch die Genehmigungsbörde wurde daher in Abstimmung mit der Bezirks-
regierung Köln ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet erstellt. Hierfür wurde 
200

82 
 
das gesamte Projektgebiet in Baufelder aufgeteilt, die jeweiligen Reduzierungen und Verbesse-
rungen des Retentionsvolumens können hier gebucht werden. 
Die Baufelder, die eine positive Veränderung in der Retentionsraumbilanz liefern, sollten dem-
nach zuerst bzw. parallel zur Herstellung der Erschließung umgesetzt werden, damit während 
der Bauphase immer eine positive Bilanz des Retentionsvolumens besteht. Der entsprechende 
Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt. Die fortlaufende Aktualisierung 
dieses Retentionsraumkontos wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln vom Stadt-
entwässerungsbetrieb an die Ingenieurgemeinschaft Ruiz Rodriguez – Zeisler – Blank, Wiesba-
den übertragen. Die Veränderungen des Retentionsvolumens durch die Ausführungsplanung 
von Straßen, Plätzen und Parks sind mittels des Retentionsraumkontos mit der Bezirksregie-
rung abzustimmen, da bei diesen Ausbauplanungen keine klassische Baugenehmigung erfor-
derlich ist. 
Das Flut-Informations- und Warnsystem Köln (FLIWAS) wird in enger Abstimmung mit in enger 
Abstimmung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB Köln) / Hochwasserschutzzent-
rale sukzessive mit dem Baufortschritt angepasst. Individuelle Alarm- und Einsatzpläne für die 
Baufelder müssen genau regeln, ab welchem Wasserstand welche Maßnahmen durchzuführen 
sind. U.a. sind Vorschriften zu erstellen, wann die Räumung der Tiefgaragen erfolgen soll und 
wo die Autos im Hochwasserfall abzustellen sind. 
Mit künftigen Bauanträgen sind Nachweise des hochwasserangepassten Bauens vorzulegen. 
Ein Bauherrenhandbauch soll den Bauherren als Leitfaden für zugeschnittene Lösungen auf 
das Projektgebiet hinsichtlich des Hochwasserschutzes dienen.  
Bewertung 
Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches oder ökologisches Po-
tenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine signifikanten morphologi-
schen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen.  
Die Umsetzung des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen 
eine deutlich negative Retentionsraumbilanz mit einem Verlust an Retentionsvolumen von 15 % 
(HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut 
Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein bezogen auf eine Umsetzung des Teilplans Inf-
rastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschätzen.  
Ein Erhalt des Retentionsraumvolumen muss zu jeder Zeit auch während der Bauphase sicher-
gestellt werden und muss durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden. Der entspre-
chende Nachweis wird jeweils auf der Ebene des Bauantrags geführt bzw. ist mit der Bezirksre-
gierung in Bezug auf die Ausführungsplanung von Straßen, Plätzen und Parks abzustimmen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Mit dem Retentionsraumkonto kann sichergestellt werden, dass zu jeder Bauphase der beste-
hende Retentionsraum zumindest erhalten bleibt. Hierzu wird empfohlen, bei späteren Baumaß-
nahmen Teil-Bebauungspläne mit einer positiven Bilanz zuerst umzusetzen. Weitere Teilpläne 
sehen so bspw. die Flutung von Tiefgaragen geplanter Gebäudekomplexe vor. Mit dem hierbei 
gewonnen Retentionsräumen kann insgesamt ein Retentionsvolumen von ca. 196.000 m3 bei 
einem HQ100 und 327.000 m3 bei einem HQ200 hergestellt werden. Dies ergibt bei einem Re-
tentionsvolumen im Ist-Zustand von ca. 169.000 m3 (HQ100) bzw. ca. 309.000 m3 (HQ200) ein 
Retentionsraumgewinn von 16 % bzw. 6 % bei Umsetzung der Gesamtplanung.

83 
 
In Betrachtung des gesamten Plangebiets mit allen weiteren Teil-Bebauungsplänen im Gesamt-
gebiet des Deutzer Hafens sind die Auswirkungen der Planung als gering bzw. die Retentions-
raumbilanz als positiv zu bewerten. 
11.5.5.2 Grundwasser 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Es wurde eine umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des Deutzer Hafens durchge-
führt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020, siehe Kapitel 0). Dieses Gutachten enthält auch 
allgemeine Aussagen zum Grundwasser, die maßgebliche Quelle für die Ausarbeitung des Um-
weltberichtes waren. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Grundwasser beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Das Untersuchungsgebiet zählt zum Grundwasserkörper ‚Niederung des Rheins’ (27_25, 
MULNV 2021). Das obere Grundwasserstockwerk liegt hier in den quartären Deckschichten der 
Niederterrasse des Rheins, die maßgeblich aus Kiesen und Sanden gebildet sind. Diese 
Schichten sind von hoher Durchlässigkeit geprägt und bilden dementsprechend einen äußerst 
ergiebigen Grundwasserleiter von hoher Bedeutung für die regionale Trinkwasserversorgung. 
Der Grundwasserkörper ist mengenmäßig und chemisch in einem schlechten Zustand (3. Zu-
standsbewertung, MULNV 2021). Die negative Veränderung des mengenmäßigen Zustandes 
ist auf die Grundwasserabsenkung durch Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohlenbergbau zu-
rückzuführen. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den 
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. 
Die Bewertung des chemischen Zustandes beruht auf erhöhten Pflanzenschutzmittel- und 
Tri+Per-Werten (Tri = Trichlorethen, Per = Perchlorethylen). 
Der Rhein bestimmt die Grundwasserverhältnisse im Plangebiet. Es bestehen aufgrund der 
Flussnähe nahezu andauernd influente Grundwasser-Strömungen nach Nordosten bzw. Nord-
nordosten. Nur bei Niedrigwasser des Rheins liegt ein effluentes Strömungsregime vor, wobei in 
dem Bereich zwischen östlichem Rheinufer und der westlichen Hafenmole (Alfred-Schütte-Al-
lee) weiterhin influente Grundwasserbedingungen in Richtung des Hafenbeckens herrschen. 
Aufgrund der Rheinnähe sind starke Schwankungen des Grundwasserspiegels zu erwarten. 
Der mittlere Grundwasserspiegel liegt bei ca. 38,50 m NN, dies entspricht einem Flurabstand 
von 6 m bis 8 m. Bei niedrigen Wasserständen liegt der maximale Flurabstand zwischen ca. 8 
m und ca. 10,5 m. Bei Hochwasser reduziert sich der Flurabstand auf ca. 2 m bis 4 m. In den 
östlichen Baufeldern ist der Flurabstand gegenüber dem sonstigen Plangebiet Projektgebiet um 
ca. 1 m größer. Lokal kann oberhalb des Grundwasserspiegels auch Schichtenwasser auftreten 
(Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020).  
Im Plangebiet tritt bei Hochwasserereignissen auch Grundhochwasser auf. Bereits bei einem 
mittleren Rheinhochwasser (11,30 m KP) besteht eine sehr hohe Gefährdung des Plangebietes, 
dementsprechend auch bei einem seltenen Ereignis (11,90 m KP, StEB Köln 2021). 
Das Plangebiet leistet derzeit aufgrund des hohen Versiegelungsgrades keinen substanziellen 
Beitrag zur Grundwasserneubildung. Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt zurzeit über 
ein Mischkanalsystem.

84 
 
Hinsichtlich der Grundwassergefährdung liegen im Plangebiet vier umweltrelevante Bodenver-
unreinigungen bzw. Hinweise auf Bodenverunreinigungen vor. Die Bodenverunreinigungen rei-
chen bis in den Grundwasserschwankungsbereich bzw. sind bereits im Grundwasser nachge-
wiesen. Angesichts der Schadstoffbelastungen des Bodenkörpers (siehe Kapitel 1.5.12.2) ist in 
den betreffenden Bereichen eine großflächige Versickerung des Niederschlagswassers derzeit 
nicht wünschenswert. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen besteht ein Risiko einer Beein-
trächtigung des Grundwassers durch Schadstoffeintrag – etwa bei Unfällen oder nicht-sachge-
mäßer Lagerung von Schadstoffen und damit verbundener möglicher Einträge in das Grund-
wasser. Bei Einhaltung der gängigen Arbeits- und Sicherheitsvorschriften ist dieses Risiko aller-
dings als sehr gering einzustufen. 
Die bestehenden Grundwasserschäden wären auch bei Nichtdurchführung der Planung zu sa-
nieren.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg 
zu erwarten. Sowohl im Zuge der noch laufenden Grundwasserabsenkung als auch bei einem 
späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. 
Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche 
führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewe-
gungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis. 
Das Schutzgut Wasser gefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär in den südöstlichen 
Teilflächen sowie auf der Westseite festgestellt. Im Bereich von zwei Bodenverunreinigungen 
mit Chlorparaffinen bzw. mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), polyzyklischen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen (PAK) und leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX-Aro-
mate) kommt es im Plangebiet zu einer Sanierung bzw. Sicherung der belasteten Bereiche, 
bspw. durch eine Versiegelung der Flächen. Hierdurch wird das Grundwasser im Bereich der 
Bodenkontamination vor Sicherwasser geschützt. Allerdings liegen Belastungen bereits im 
Grundwasserschwankungsbereich, so dass ggf. eine Sanierung erforderlich wird. Insoweit be-
darf es einer Sanierungsuntersuchung für die Flächen 5, 7, 8 und 4. Sanierungskonzepte liegen 
noch nicht vor.  
Im Bereich von Park I liegt eine lokale Bodenverunreinigung mit MKW und Benzol vor. Hier 
kann durch Entsiegelung im Rahmen der Durchführung der Planung eine Gefährdung für das 
Grundwasser durch Sickerwasser entstehen. Daher besteht Untersuchungsbedarf für die 
schutzgutbezogene Bewertung sowie ggf. ein Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf. Die Bau-
maßnahme ist fachplanerisch zu begleiten und mit der unteren Bodenschutzbehörde abzustim-
men.  
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt in Zukunft über ein Trennsystem (Schüßler-Plan In-
genieurgesellschaft mbH 2020). Die Flächen der Promenade beiderseits des Hafenbeckens 
werden direkt über die Schulter ins Hafenbecken entwässert. Anfallendes unbelastetes Nieder-
schlagswasser der einzelnen Baufelder und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
wird über Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Damit wird

85 
 
das anfallende unbelastete Niederschlagswasser ortsnah in das Hafenbecken eingeleitet und 
damit direkt wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. 
Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraßen und stärker genutzten Platzflächen 
sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in einer hochwasserangepassten 
Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende Mischwasser-
hauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Für grundwassergefährdende Bodenbelastungen bzw. Schäden sind einzelfallbezogene Sanie-
rungs- bzw. Sicherungskonzepte zu erstellen, die u.a. die Befunde der noch durchzuführenden 
ergänzenden Untersuchungen sowie zu erwartende Restbelastungen nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme beinhalten. Die Sanierungsmethode wird im Rahmen einer Sanierungsuntersu-
chung (jeweils separat für die betroffenen Flächen) festgelegt. Ein entsprechender Hinweis ist 
im Bebauungsplan vorgesehen. 
Hinsichtlich der Bauausführung ist insbesondere im Hinblick auf das Schutzgut Grundwasser 
darauf hinzuweisen, dass bei Entsiegelung belasteter Bereiche die Flächen gegen Nieder-
schlagseinträge zu sichern sind und zeitnah mit den Aushubarbeiten zu beginnen ist. In den Be-
reichen ist zudem keine Versickerung des Niederschlagswassers möglich. Das Niederschlags-
wasser ist daher in das geplante Trennsystem einzuleiten. 
Bewertung 
Grundlegende Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grundwas-
serkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten.  
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung / Minimierung einer Schadstoffverlagerung 
über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättigten Bodenbe-
reiches (z.B. durch mechanische Einwirkungen) können jedoch zur Vermeidung von Risiken 
durch grundwassergefährdende Bodenbelastungen beitragen. Mit dieser Voraussetzung sind 
die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Betrachtung der Gesamtplanung wird im Zuge der Baumaßnahme der Großteil der grund-
wassergefährdenden Belastungen aufgenommen und entsorgt. Bereiche mit Untersuchungs- 
und ggf. Sanierungs- oder Sicherungsbedarf befinden sich ausschließlich im Bereich des Teil-
plans Infrastruktur, so dass über den Teilplan schon Sanierungsmaßnahmen angestoßen wer-
den. Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem 
vorgesehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über 
Regenwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. 
11.5.6 Luft 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
11.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand)

86 
 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein lufthygienisches Gutachten durch das Ingeni-
eurbüro Matthias Rau (Stand März 2021) erstellt. Auf Basis meteorologischer Daten wurde die 
Immissionsgesamtbelastung durch Überlagerung der großräumigen Hintergrundbelastung mit 
der lokalen Hintergrundbelastung sowie der vorhabenbedingten Zusatzbelastung bestimmt und 
anhand der maßgeblichen Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhaus-
gase beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan 
Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Im Deutzer Hafen befinden sich zurzeit noch luftschadstoffemittierende Betriebe. Es handelt 
sich dabei zu einem um ein Asphaltmischwerk als Betrieb gemäß Abstandsklasse V – 300 m 
des Abstandserlasses NRW mit erheblichen Lärm- und Luft-/ Staubemissionen, der gemäß 
BImSchG-Genehmigung im 24-Stunden-Betrieb betrieben werden darf. Zum anderen besteht 
eine Abfallbehandlungsanlage / trimodale Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und 
Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen 
und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen. Aufgrund der Geneh-
migungslage, des Standes der Technik und unter Berücksichtigung der Regelungen des Ab-
standserlasses ist davon auszugehen, dass entsprechende Emissionen der Betriebe keine Aus-
wirkungen im Bereich der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld des Deutzer Hafens hervorru-
fen. Die gewerblichen Emissionen fließen zudem in die städtische Hintergrundbelastung ein, die 
im lufthygienischen Gutachten berücksichtigt wurde. 
Außerdem existieren geringfügige Emissionen durch Hausbrand und Kfz-Bewegungen. Die 
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastungen (DTVW) auf den Straßen im Plangebiet va-
riieren zwischen 1.500 Kfz/24h im Bereich des Poller Kirchwegs sowie 3.300 Kfz/24h in der Alf-
red-Schütte-Allee / Drehbrücke. 
Im Umfeld des Plangebietes ist der vorhandene Kfz-Verkehr insbesondere im Bereich der Sieg-
burger Straße als maßgebliche Emissionsquelle für Luftschadstoffe vorhanden. Die DTVW-Be-
lastung liegt heute im Bereich des Plangebietes zwischen 12.700 und 19.200 Kfz/24h (Rudolf 
Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Weitere Emissionsquellen sind der Schienen- und 
Schiffsverkehr. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Durch die mögliche Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen könnten sich die Emissionen 
aus luftschadstoffemittierenden Betrieben in Zukunft erhöhen – unter Einhaltung von Maßgaben 
bspw. des Abstandserlasses bzw. des BImSchG. In Abhängigkeit von der Entfernung zur 
nächstgelegenen Wohnbebauung an der Siegburger Straße könnten sich im Deutzer Hafen Be-
triebe der Abstandsklassen V bis VII ansiedeln. Hinzu kämen neue Quell- und Zielverkehre im 
Plangebiet mit den damit verbundenen Emissionen. 
Das Umgebungsniveau der Luftschadstoffemissionen würde sich in Abhängigkeit von der Ver-
kehrsentwicklung auf der Siegburger Straße weiter verschlechtern. Das Verkehrsgutachten 
stellt im sogenannten Nullfall die allgemeine Verkehrsentwicklung sowie die verkehrlichen Aus-
wirkungen aller im Umfeld geplanten Vorhaben bis zum Prognosejahr 2035 dar, mit Ausnahme 
der Entwicklung des Deutzer Hafens. Es wird eine Zunahme des DTVW auf 14.800 bis 20.400 
Kfz/24h (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) mit den damit verbundenen Emissionen 
prognostiziert. 
Im Schiffs- und Schienenverkehr sind voraussichtlich nur geringfügige Änderungen zu erwarten.

87 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets. Mit Umsetzung der Teilbebauungspläne der Baufelder entstehen lang-
fristig neue Quell- und Zielverkehre. Es werden bei Vollaufsiedlung insgesamt rund 22.800 Kfz-
Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020). Somit erhöhen 
sich grundsätzlich die durch Kfz-Verkehr verursachten Emissionen.  
Jedoch ist der Kfz-Verkehr im Plangebiet maßgeblich abhängig von der künftigen Bebauung der 
Baufelder, die Gegenstand der folgenden Bebauungspläne ist. Mit dem Teilplan Infrastruktur 
werden lediglich der Schulstandort als Gemeinbedarfsfläche sowie kleinere gewerbliche Berei-
che festgesetzt, die der Sicherung der Versorgungsinfrastruktur im Plangebiet dienen. Das Auf-
kommen neuer Quell- und Zielverkehre aufgrund dieser Nutzungen wird sehr gering einge-
schätzt (rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag), ebenso die damit verbundenen Emissionen von 
Luftschadstoffen.  
Die Bewertung der verkehrsbedingten Emissionen bei Durchführung der Planung ist daher nur 
bei Betrachtung des Gesamtvorhabens sinnvoll. 
Für das Metallentsorgungsunternehmen ist die Betriebseinstellungen im Sommer 2022 geplant. 
Für einen weiteren Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee wird eine 
Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt. Mögliche Emissionen des Betriebes sind daher 
bis zu dessen endgültiger Aufgabe bei der Gebietsentwicklung zu berücksichtigen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Da die alleinige Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zu-
nächst nur wenige Emissionen hervorruft, sind keine umfangreichen Vermeidungs-/Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen zu konzipieren. Hinsichtlich der Entwicklung in den GE Hafenamt 
und GE BF Ost 04 wird festgesetzt, dass nur Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 BauNVO zu-
lässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Damit einher geht in der Regel auch ein 
geringerer Emissionsgrad der Betriebe. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind jedoch für die Gesamtumsetzung 
des Vorhabens erforderlich. Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen konsequente Anwendung 
einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und nicht-motorisierten Ange-
boten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielverkehre zumindest reduzie-
ren. 
Ein Energiekonzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und langfristiger Kli-
maneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, das gesamte Plangebiet an das 
Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer klimaver-
träglichen Wärmeversorgung umzusetzen. Damit lassen sich zukünftig Emissionen aus dem 
Hausbrand reduzieren, die entstehenden Emissionen sind voraussichtlich vernachlässigbar. 
Der Bebauungsplan enthält zudem eine Festsetzung zum Ausschluss fester Brennstoffe. 
Bewertung 
Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung weitgehend aufgelöst und eine Nut-
zung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hierdurch verlagert sich die Emissionsquelle 
von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. 
Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch ins-
gesamt als gering zu bewerten, da mit den geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und

88 
 
Zielverkehre entstehen. Die Emissionen eines vorerst verbleibenden Betriebs sind in der Pla-
nung zu berücksichtigen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Durch die vollständige Nutzung des Deutzer Hafens als Wohn- und Arbeitsquartier werden zu-
künftig Kfz-Verkehre und sehr nachrangig Hausbrand als neue Emissionsquellen auftreten, die 
mit entsprechenden Emissionen von Luftschadstoffen verbunden sind. Es werden insgesamt 
rund 22.800 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020), 
die mit entsprechenden Emissionen verbunden sind.  
In besonders gelagerten Fällen einer Schifffahrtssperre auf dem Rhein, wird temporär und für 
eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten 
Kfz-Brücke gewährt. Bei Hochwasser wird am Pegel Köln ab der Marke II (ab 8,3 m) die Schiff-
fahrt eingestellt. Im Zeitraum 2009 bis 2018 wurde dieser Pegel an insgesamt 7 Tagen über-
schritten (im Jahr 2011 an 4 Tagen und 2018 an 3 Tagen). Zu sonstigen Sperrungen durch Ha-
varie etc. liegen keine Informationen vor. Eine entsprechende Sperrung des Rheins für die 
Schifffahrt stellt eine nicht vorhersehbare Notsituation dar, bei der es ggfs. zu erhöhten Emissi-
onsfreisetzungen im Hafenbecken kommen kann. Dies ist jedoch auf sehr wenige Tage im Jahr 
beschränkt. 
Das Energiekonzept, dass auf lokale Emissionsfreiheit und langfristige Klimaneutralität abzielt, 
trägt dazu bei, künftige Emissionen aus dem Hausbrand stark zu reduzieren. Auch die zu erstel-
lenden Teil-Bebauungspläne der Baufelder werden Festsetzungen zum Ausschluss fester 
Brennstoffe beinhalten.  
Die Ansiedelung emittierender Betriebe in den gewerblichen Baufeldern wird durch entspre-
chende Festsetzungen auf Ebene der jeweiligen Bebauungspläne geregelt, so dass hier nicht 
von maßgeblichen Emissionen auszugehen ist.  
11.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Informationsgrundlage bildet wiederum das lufthygienische Gutachten des Ingenieurbüros 
Matthias Rau (Stand März 2021, siehe auch Kapitel 11.5.6.1).  
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Luftschadstoffe – Immissionen beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die Luftschadstoffsituation im Plangebiet wird zurzeit von der gesamtstädtischen Hintergrund-
belastung geprägt. Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) liegt diese im Bereich des Deutzer 
Hafens im Jahr 2019 bei 47,2 µg/m³ NOX, bei 27,8 µg/m³ NO2, bei 16 µg/m³ PM10 sowie bei 10 
µg/m³ PM2,5 (jeweils Jahresmittelwerte).  
Hinzu kommen Emissionen des Kraftfahrzeugverkehrs vor allem der Siegburger Straße, des 
Schienenverkehrs (Güterloks mit Dieselmotoren, Abrieb) und der Schifffahrt sowie nachranging 
von gewerblichen Emissionen. Aufgrund der Lage nahe des Rheins mit seiner Durchlüftungs-
funktion und der eher aufgelockerten Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass im 
überwiegenden Bereich des Plangebiets zurzeit keine Grenzwerte der 39. BImSchV überschrit-
ten werden.

89 
 
Von einer stärkeren, vor allem straßenverkehrsbedingten Belastung ist zurzeit im Bereich der 
Siegburger Straße auszugehen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jahresmittel-
wert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die dem Plangebiet 
nächstgelegene Messstation an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschrei-
tungen kam, befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung. Im Jahr 2020 lag der Wert dort nach vor-
läufigen Ergebnissen bei 35 μg/m³ (LANUV 2021a). Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nicht direkt auf das Untersu-
chungsgebiet übertragbar. 
Weitere gewerbliche Emissionen sind aus den vorhandenen Industriebetrieben im Plangebiet 
(Asphaltmischwerk und Abfallbehandlungsanlage) sowie im Umfeld (Maschinenbauunterneh-
men südlich des Plangebietes) zu erwarten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung kann es zur gewerblichen Nutzungsintensivierung kommen, 
damit kann sich im Plangebiet auch die entsprechende Immissionssituation verändern. Einer 
möglichen Erhöhung sind aber in Hinsicht auf die Maßgaben des Abstandserlasses und des 
BImSchG enge Grenzen gesetzt. Neue Anlagen müssen zudem immer dem aktuellen Stand der 
Technik entsprechen. 
Nach Ingenieurbüro Matthias Rau (2020) treten im Prognosenullfall erhöhte Belastungen in der 
Straßenflucht der Siegburger Straße auf, die aus verkehrsbedingten Luftschadstoffen resultie-
ren. An den maßgeblichen Gebäudefassaden werden in Bezug auf die NO2-Jahresmittelwerte 
die Grenzwerte auf größeren Abschnitten sicher eingehalten. Lediglich in drei Bereichen erge-
ben sich Konzentrationen, die knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. in einem Bereich 
auch lokal leicht überschritten werden. Maßgebliche Überschreitungen wurden jedoch nicht mo-
delliert. Eine Einhaltung des NO2-Kurzzeitwertes kann sichergestellt werden.  
Die Jahresmittelwerte sowie die Kurzzeitwerte sowohl für PM10 als auch für PM2,5 werden im 
Prognosenullfall durchgehend eingehalten.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird noch keine umfassende 
Nutzung der Fläche vorbereitet, die Quell- und Zielverkehre in größerem Umfang auslöst. Prog-
nostiziert werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag. 
Eine gewerbliche Nutzung wird nur eingeschränkt im GE 1 und GE BF Ost 04 ermöglicht. Zuge-
lassen sind hier nur Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Deren potenzieller Ein-
fluss auf die Immissionssituation ist zu vernachlässigen. Auch die Auswirkungen der geplanten 
Schule sind von geringer Bedeutung. 
Daher ist anzunehmen, dass sich die Immissionssituation durch den Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst nicht erheblich verändern wird. Erst durch eine bauliche 
Umnutzung der Baufelder kann es zu erheblichen Erhöhungen des Verkehrsaufkommens auf 
der Fläche sowie im Umfeld kommen. Dies wird im Abschnitt ‚Ausblick auf das Gesamtvorha-
ben’ beschrieben. 
Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird zudem sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann angesiedelt werden können, wenn der noch 
bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben wurde. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, nähere Informationen 
dazu enthält das Kapitel 11.5.17).

90 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sehen auf Basis 
des Grünordnungsplans einen hohen Grünanteil vor, der hinsichtlich der Luftschadstoffe wich-
tige Filterfunktionen übernehmen kann. Vorgesehen sind die Schaffung von rund 5 ha neuen 
Grünflächen sowie die Pflanzung von rund 500 neuen Bäumen. 
Darüber hinaus für die Flachdächer der Gebäude im GE BF Ost 04 und der Gebäude innerhalb 
der Flächen für den Gemeinbedarf eine Dachbegrünung festgesetzt. Für die Südost- und Süd-
westseiten der Gebäude im GE BF Ost 04 wird zudem eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden (siehe Kapitel 11.5.7). Daher bleiben die guten Austauschbedingungen erhalten. 
Die zentrale Lage und die Maßgaben des Mobilitätskonzeptes (Verkehrsträger des Umweltver-
bundes, Fuß- und Radverkehr, Car- und Bike-Sharing, E-Scooter und E-Roller) tragen zu einer 
Senkung der Emissionen und damit auch der Immissionsbelastung bei. Innerhalb des festsetz-
ten GE BF Ost 04 ist bspw. die Umsetzung einer ersten Mobilitätstation möglich.  
Bewertung  
Bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbereichen 
leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im Prognose-
nullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. Relevante 
Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Insgesamt sind die 
Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu bewerten.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Bei Umsetzung des Gesamtvorhabens erfolgt eine Nachverdichtung auf der westlichen Stra-
ßenseite der Siegburger Straße sowie die bauliche Nutzung der Baufelder. Damit verbunden ist 
eine Zunahme des Verkehrsaufkommens.  
Gemäß Ingenieurbüro Rau (2020) führt die Gesamtumsetzung des Vorhabens – ausgehend 
von einer hohen Belastung bereits im Bestand – zu einer Überschreitung der NO2-Grenzwerte 
an drei Gebäudefassaden im Bereich der Siegburger Straße Es handelt sich dabei um die Fas-
sadenbereiche, die bereits im Prognosenullfall knapp unterhalb des Grenzwertes liegen bzw. 
diesen geringfügig überschreiten werden. In diesen Bereichen werden bei Umsetzung des ge-
samten Vorhabens Jahresmittelwerte von 41 bis 43 µg/m3 erreicht. Relevante Überschreitungen 
der Kurzzeitwerte treten ebenso nicht auf wie Überschreitungen der Jahresmittel- und Kurzzeit-
werte Feinstaub (PM10 / PM2,5). 
Das Lufthygiene-Gutachten rechnet mit dem Prognosehorizont für das Jahr 2025 als frühesten 
Beginn der Umsetzung der ersten Baufelder im Deutzer Hafen. Eine emissionsseitige Prognose 
für spätere Prognosehorizonte (bspw. für das Jahr 2035) ist aufgrund des aktuell sehr dynami-
schen Umfelds hinsichtlich Antriebstechnologien und Entwicklung der Fahrzeugtechnik sowie 
Änderungen im Modal Split noch mit zu großen Unsicherheiten behaftet (vgl. Ingenieurbüro Rau 
2020, S. 6).

91 
 
Im zeitlichen Umsetzungshorizont des Gesamtvorhabens sind Verbesserungen in der Fahr-
zeugtechnik, in der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte (z.B. durch prognostizierten Rück-
gang von Dieselfahrzeugen) sowie eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte zu er-
warten. Damit einher geht eine kontinuierliche Abnahme der Fahrzeugemissionen und damit 
auch der Immissionen in straßennahen Bereichen. Die Bewertung der lufthygienischen Auswir-
kungen des Vorhabens wird daher in den nächsten Jahren fortgeschrieben und an den jeweili-
gen Planungsstand angepasst.  
Darüber hinaus beinhaltet das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingeni-
eure GmbH 2020) Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger 
Straße. Ziel ist es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. 
Je nach Umsetzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der 
Siegburger Straße zu rechnen. Diese Entwicklung findet Berücksichtigung bei der Fortschrei-
bung des lufthygienischen Gutachtens. 
Die mit den Schifffahrtssperren des Rheins verbundenen Erhöhungen der Emissionspegel be-
einflusst die Immissionssituation – insbesondere die Grenzwerte für das Jahresmittel – aufgrund 
der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit, – wenn überhaupt – nur geringfügig. Hin-
sichtlich der Kurzzeitwerte gibt es für NO2 den Grenzwert von 200 µg/m³ für das Stundenmittel, 
der max. 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Eine genaue Einschätzung kann 
aufgrund der nicht bekannten Emissionsorte und der unbekannten Emissionsmenge und Dauer 
nicht erfolgen. Da in den letzten 10 Jahren an maximal 4 Tagen pro Kalenderjahr eine Einstel-
lung der Rheinschifffahrt erfolgte, ist davon auszugehen, dass die maximale Anzahl von 18 Ta-
gen pro Kalenderjahr nicht erreicht wird.  
Für PM10 darf der 24h-Mittelwert von 50µg/m³ max. 35 mal im Kalenderjahr überschritten wer-
den. Aufgrund der zu erwartenden geringen Auftretenshäufigkeit ist ein Erreichen der 35 Über-
schreitungstage recht unwahrscheinlich. 
Bei Umsetzung der Maßgaben der in Erarbeitung befindlichen Machbarkeitsstudie für eine 
nachhaltige Energieversorgung werden Emissionen und damit auch Immissionen aus dem 
Hausbrand voraussichtlich zu vernachlässigen sein. Die Teil-Bebauungspläne der Baufelder 
werden darüber hinaus Festsetzungen zum Ausschluss fester Brennstoffe beinhalten.  
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass mit der Umsetzung der im Luftreinhalteplan der Stadt 
Köln formulierten Maßgaben die Hintergrundbelastung in den nächsten Jahren sinken wird. 
11.5.7 Klima 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde ein umweltmeteorologisches Gutachten durch 
Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand März 2020A) erstellt. Darin wurden der Ausgangs-
zustand sowie mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Parameter Windfeld, Lufttem-
peratur tags und nachts, thermische Behaglichkeit tags und nachts sowie Bodentemperatur und 
potenzielle Kaltluftproduktion untersucht und bewertet.  
In einer weiterführenden Untersuchung durch Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (Stand Juli 
2020B) wurden möglichen Auswirkungen des Klimawandels (Prognosehorizont 2050) betrach-
tet. Darüber hinaus fand eine Untersuchung sogenannter Lupenräume statt, mit denen potenzi-
elle Klimaoptimierungsmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung an heißen Tagen untersucht wur-
den.

92 
 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Die Stadt Köln liegt nach der Klimaklassifikation (Troll & Paffen 1964) in den subozeanisch ge-
prägten Klimaten der kühlgemäßigten Klimazone. Dies äußert sich in milden bis mäßig kalten 
Wintern und mäßig warmen bis warmen Sommern.  
Das Gebiet des Deutzer Hafens verzeichnet eine jährliche mittlere Lufttemperatur von 11°C 
(1971 – 2000, LANUV 2021b). Die vorherrschende Windrichtung ist Südost. Es kommt im lang-
jährigen Mittel (hier 1981-2010) zu etwa 33 Sommertagen (tLmax ≥ 25 °C) und 8 Heißen Tagen 
(tLmax ≥ 30 °C) pro Jahr (Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie 2020B und darin zitierte). Die Jah-
resniederschlagssumme liegt im langjährigen Mittel bei 814 mm pro Jahr. Im Jahr kommt es zu 
19 Starkregentagen (1971-2000) mit > 10 mm Niederschlag am Tag (LANUV 2021b).  
Lokalklimatisch ist das Plangebiet in größeren Teilen gemäß LANUV 2013 überwiegend den 
belasteten Siedlungsflächen zuzuordnen (Klasse 3). Diese belasteten Siedlungsflächen stellen 
stadtklimatische Übergangszonen zwischen Bereichen hoher und geringerer baulicher Verdich-
tung dar. Das Hafenbecken sowie die westlich des Plangebiets gelegenen Flächen sind der 
Klasse 4 – klimaaktive Freiflächen zuzuordnen. Diese stadtklimatisch bedeutsamen Flächen 
sind wichtige Frisch- und Kaltluftproduzenten und hoch sensibel gegenüber Nutzungsänderun-
gen, beispielweise durch Bebauung.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) ist das Plangebiet (mit Ausnahme des Hafenbeckens) gemäß Kli-
matopklassifikation nach VDI 3787 Blatt 1 dem Gewerbeklimatop zuzuordnen, das durch lufthy-
gienische und human-bioklimatische Belastungssituationen gekennzeichnet ist. Die Überwär-
mung der Fläche ist vor allem im Sommer, aber auch im Winter hoch. Bioklimatisch ist das Ge-
biet im Bestand als ungünstig zu bewerten.

93 
 
Ventilation und Windfeld  
Der Rhein bildet zusammen mit der östlichen Rheinaue eine markante, ca. 400 m breite Ventila-
tionsbahn.  
Nach Dr. Dütemeyer (2020A) herrschen derzeit im Plangebiet gute Windaustauschverhältnisse 
primär über der Gewässerfläche, den offenen Wiesen- und Lagerflächen sowie über parallel zur 
Anströmung ausgerichteten Straßen. Nur vereinzelt kommt es an Engstellen der Siegburger 
Straße zu Düseneffekten. Die Durchlüftung sinkt im Umfeld von Alleen und Gehölzen und ist 
auch im Windschatten von Bestandsgebäuden ungünstig.  
Lufttemperatur 
Die Lufttemperatur wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung unter den Bedingungen am 
Nachmittag eines warmen bis heißen Sommertags analysiert. Hier kommt es aufgrund der ther-
mischen Trägheit des Wassers zu relativ kühlen Bedingungen über den Gewässerflächen. Die 
weiträumigen, offenen und sonnenexponierten Wiesenflächen der Rheinaue heizen sich etwas 
mehr auf, allerdings verhindert die Verdunstung eine weitere Aufheizung. Die höchsten Lufttem-
peraturen entstehen über den weitläufigen, nicht bewachsenen Industriebrachen und auf Stra-
ßen mit geschlossener Randbebauung durch Wärmeabgabe der Gebäudefassade.  
Zu einer extremen Belastung und Hitzestress für den Menschen kommt es tagsüber derzeit im 
Bereich der sonnenexponierten, offenen Brachflächen und im Bereich von Hitzestau zwischen 
eng stehender Bebauung. Eine mäßige Belastung und Wärmereiz dagegen tritt in Bereichen 
von Schattenzonen durch Bebauung oder Bäume auf. 
Im gesamten Plangebiet kann es derzeit zu Tropennächten (Temperatur in der Nacht stets über 
20°C) kommen. Insbesondere im Bereich der Bebauung, Industriegroßflächen und der Wasser-
fläche kommt es zu einer relativen Überwärmung („Wärmeinsel“). Relativ kühl bleiben dagegen 
die offenen Wiesen- und Rasenflächen der Rheinauen.  
Thermische Behaglichkeit 
Die thermische Behaglichkeit wird anhand der „Physiologischen Äquivalenttemperatur“ (PET) 
bewertet (Dr. Dütemeyer 2020A). Einflussgrößen sind neben der Lufttemperatur die Luftfeuch-
tigkeit, die Windgeschwindigkeit, die Wärmestrahlung von Oberflächen und die Exposition zur 
direkten Sonneneinstrahlung.  
Im Ist-Zustand ergeben sich tagsüber sehr heiße Bedingungen (43 °C PET – 47 °C PET) auf 
den sonnenexponierten Flächen im Plangebiet. Sehr heiße Bedingungen (> 48° PET) treten 
auch im Bereich eng stehender Gebäude auf, da sich hier aufgrund schwacher Durchlüftung ein 
Hitzestau ausbildet. Die Kühlleistung der Gewässer ist dabei zu vernachlässigen, da diese die 
hohe Sonneinstrahlung nicht kompensieren kann. Heiße bis warme Bedingungen (29 °C PET – 
41 °C PET) herrschen in allen Schattenzonen unter Bäumen, z. B. in der Alfred-Schütte-Allee 
sowie im Umfeld von Gebäuden in lockerer Anordnung vor. 
Nachts treten keine Wärmebelastungen auf, es bestehen überall im Plangebiet behagliche bis 
leicht kühle Verhältnisse. Höhere PET-Werte im „behaglichen“ Bereich sind im Nahbereich von 
Gehölzen und von Gebäuden zu verzeichnen. Durchgehend leicht kühle Verhältnisse herrschen 
auf den offenen und unversiegelten Flächen (Wiesen, Gewässer) vor.  
Kaltluftpotenzial und Bodentemperatur 
Die Rheinuferbereiche fungieren als größere Kaltluftproduktionsflächen. Das Plangebiet profi-
tiert jedoch nicht davon, da das Relief nicht entsprechend ausgeprägt ist, der Austausch durch 
den Bahndamm verhindert wird oder die Windverhältnisse die Kaltluft westlich des Plangebietes

94 
 
vorbeileiten. Zudem behindern warme Luftmassen über den Gewässerflächen ein weiteres Vor-
dringen der Kaltluft.  
Die Böden im Plangebiet haben aufgrund ihrer strukturellen Überprägung überwiegend keine 
Relevanz für die nächtliche Abkühlung. Ausnahme bilden zwei Brachflächen beiderseits des 
Hafenbeckens (Alfred-Schütte-Allee südlich STRABAG, Poller Kirchweg gegenüber LIDL).  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würden die derzeitigen klimatischen Bedingungen womög-
lich durch eine andersartige Neubebauung der bislang unbebauten Flächen verschärft. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei einer ausschließlichen Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur würde die Anlage von Parks und begrünten Plätzen zu einer prinzipiellen Verbesserung 
der thermischen Situation tagsüber führen. Die Durchgrünung fördert die Bodenverdunstung. 
Helle Gehwege und Plätze erhöhen die Albedo (Rückstrahlungsvermögen) der Oberflächen und 
reduzieren somit die tägliche Aufheizung und Wärmebelastung. Dies hat zur Folge, dass sich 
auch der thermische Komfort tagsüber insgesamt verbessert.  
Auch in der Nacht sinken die Lufttemperaturen bei Durchführung der Planung. Dies ist primär 
auf die Entsiegelung zurückzuführen, die einerseits die tägliche Aufheizung verringert und an-
dererseits durch die verbesserte Durchlüftung die Wärmeabfuhr verbessert. Im Bereich des 
Parks III ist eine leichte Abkühlung zu verzeichnen, die aus dem Wegfall von Gebäuden resul-
tiert. 
Die nächtliche Kaltluftproduktion wird durch die Anlage der Grünflächen gefördert. Diese Effekte 
wirken jedoch nur lokal begrenzt, da die Kaltluftproduktion vom Zustrom warmer Luft überlagert 
wird, zukünftig die Wärmeabstrahlung der geplanten Gebäude dem Bodenkühleffekt entgegen-
wirkt und die Grünflächen aufgrund ihrer Größe keine bedeutende klimatische Funktion haben 
werden.  
Mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird auch das Baurecht für die 
neue bauliche Nutzungen im Plangebiet geschaffen. Die klimatischen Auswirkungen der Bebau-
ung in den GE 1 und GE BF Ost 04 (rund 3.000 m²) sowie der Gemeinbedarfseinrichtung in 
Form einer Schule (rund 7.000 m²) werden aufgrund der relativen Kleinflächigkeit und der fest-
gesetzten Dach- und teilweisen Fassadenbegrünung als relativ gering eingeschätzt. 
Den klimatischen Auswirkungen der Neuanlage von Verkehrsflächen wird durch eine umfangrei-
che Begrünung (Baumpflanzungen) entgegengewirkt.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation (Dr. Dütemeyer 2020B) 
wie Durchlässe und Gebäudebegrünungen richten sich zum einen an die Gestaltung der Ge-
bäudekomplexe, die außerhalb des Plangebiets dieses Bebauungsplans liegen. Die entspre-
chenden Maßgaben werden bei der Baurechtschaffung für die einzelnen Baufelder berücksich-
tigt, dort werden entsprechende Festsetzungen getroffen. 
Zum anderen enthält das Gutachten von Dr. Dütemeyer stadtklimatische Minderungsmaßnah-
men, die in den Freiräumen des Deutzer Hafens umgesetzt werden können. Dazu gehören:

95 
 
 Hitzeschutz im Außenbereich durch Anordnung von Bäumen in nord-südlichen bis nord-
west-südöstlichen orientierten Reihen, z.B. entlang der Erschließungsstraßen oder Uferpro-
menaden.  
 Hitzeschutz von Gebäuden durch Pflanzung von Bäumen in der Nähe süd- oder westexpo-
nierter Fassaden.  
Diese Maßgaben wurden sowohl im Freiraumentwurf als auch im Grünordnungsplan berück-
sichtigt, der Bebauungsplan setzt diese Baumpflanzungen fest. Darüber hinaus werden Dach-
begrünungen für die künftigen Gebäude mit Flachdach im GE BF Ost 04 sowie in den Flächen 
für den Gemeinbedarf festgesetzt. Für die Südost- und Südwestseiten der Gebäude im GE BF 
Ost 04 wird eine Fassadenbegrünung festgesetzt. 
Bewertung 
Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruk-
tur auf das Schutzgut Klima im Plangebiet als deutlich positiv bewertet werden, da es ab-
schnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl die Durchlüftung als 
auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kaltluftwirkung gegeben, eine 
Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch nur eingeschränkt. 
In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet kommt es zu einer weite-
ren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen (Grünflächen, Plätze und Pro-
menaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbereich west-, also sonnenexponierter 
Gebäudefassaden kann es jedoch auch zu Hitzestau kommen.  
Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima sind in der Gesamtbetrachtung als po-
sitiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
In Bezug auf die Einflüsse und die langfristigen Veränderungen des Stadtklimas weist das Ge-
biet aufgrund seiner Lage am Rhein, der zentralen Wasserfläche und einer in Teilbereichen ent-
sprechend höheren Ventilation günstige Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Ent-
wicklung auf. 
Auswirkungen des Vorhabens auf die Ventilationsbahn Rhein / Rheinaue sind nicht zu erwar-
ten, da die Flächen mit Ventilations- und Kaltluftproduktionsfunktion nicht in Anspruch genom-
men werden, nicht im Wirkbereich des Plangebietes liegen und das Plangebiet selbst klimatolo-
gisch aufgewertet wird. Die Durchlüftung des Plangebietes bleibt künftig erhalten, da kaum lee-
seitige Wohnbebauung als Wirkgebiete entsteht und die geplanten Gebäudeausrichtungen weit-
gehend auf die vorherrschende südöstliche Anströmung optimiert sind.  
Die geplanten Gebäudekörper reduzieren die Ventilation im Plangebiet, insbesondere in den In-
nenhöfen. Im Vergleich ergibt sich bei Abriss von Bestandsgebäuden eine Verbesserung der 
Durchlüftung. Teilweise entstehen zwischen den Gebäuden im Süden punktuelle Düseneffekte, 
die einen eingeschränkten Windkomfort nach sich ziehen. Im Bereich der Siegburger Straße 
werden die heutigen Düseneffekte hingegen reduziert.  
Im Aufenthaltsbereich vor den Hochhäusern kann es zu Böigkeit / Zugigkeit kommen, auf die 
planerisch bei der Gebäudekonzeption reagiert werden sollte. 
Bei Umsetzung der Planung kommt es zu einer Verbesserung der thermischen Situation, da 
bisher unbegrünte Industriegroßflächen durch neue Gebäude und Bäume mit deren Schatten-
zonen ersetzt werden. Eine weitere Reduzierung der thermischen Belastung tagsüber ist durch

96 
 
einen Einsatz von Materialien mit hohen Albedowerten erreichbar (helle Materialien, die mehr 
Sonnenlicht reflektieren und sich weniger stark aufheizen). 
Auch die Nachttemperaturen sinken bei Umsetzung des Vorhabens. Gleichwohl verbleiben die 
Temperaturen auf dem Niveau einer Tropennacht. Dies hat beträchtlichen Einfluss auf die Ge-
sundheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner, weil gerade die fehlende nächtliche Ab-
kühlung dazu führt, dass ein erholsamer Schlaf nicht mehr möglich ist. 
Die Umsetzung des Gesamtvorhabens führt bei Berücksichtigung der gutachterlich empfohle-
nen stadtklimatischen Minderungsmaßnahmen (Dr. Dütemeyer 2020A und B, siehe Kapitel Ver-
meidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkun-
gen) insgesamt auch zu einer Verbesserung des thermischen Komforts, da fast vollflächig 
Schattenzonen von Gebäuden und Bäumen vorhanden sind. Gutachterlich ist belegt, dass da-
mit eine fußläufige Bewegung durch das Gebiet bei relativ niedrigerer Wärmebelastung möglich 
ist. 
Eine hohe Wärmebelastung besteht an west-, d.h. sonnenexponierten Gebäudefassaden. Hit-
zestau kann in windschwachen Gebäudeinnenhöfen entstehen. Problematisch wären mit Rasen 
begrünte, aber baumfreie Innenhöfe. Diese Bereiche sind zwar windgeschützt. In Kombination 
von starker Aufheizung westexponierter Gebäudefassaden und einer schwachen Durchlüftung 
kann es in diesen Bereichen zu einem Hitzestau kommen. Das Gutachten von Dr. Dütemeyer 
(2020A) formuliert daher Minderungsmaßnahmen wie Gebäudedurchlässe, Bäume in den In-
nenhöfen oder die Begrünung von Süd- bis Westfassaden, die bei der weiteren baulichen Ent-
wicklung in den Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder des Deutzer Hafens berücksich-
tigt werden sollen. 
Nachts ergibt sich im Umfeld der meisten neuen Gebäude eine leichte Erhöhung des thermi-
schen Empfindens von leicht kühl auf behaglich, da die Gebäude nicht so schnell abkühlen wie 
die vormaligen Versiegelungsflächen. Von einer Wärmebelastung ist jedoch nicht auszugehen. 
Diese Verhältnisse sind optimal für einen komfortablen Aufenthalt im Freien.  
Die beiden kaltluftproduzierenden Brachflächen beiderseits des Hafenbeckens werden künftig 
überbaut. Zugleich weisen aber die künftig begrünten Flächen ein Potenzial zur Kaltluftbildung 
auf (siehe Kapitel Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung). Diese haben nur 
eine begrenzte Kühlwirkung auf die Umgebung, weil die Flächen zu klein sind und weil die Wär-
meabstrahlung der Gebäude der Kühlwirkung entgegenwirkt. 
Einfluss des Klimawandels 
Bedingt durch den globalen Klimawandel steigt die Zahl der Sommertage bis 2050 von 33 auf 
58 stark an, vorhabenbedingt sogar auf 70 Tage pro Jahr. Die Zahl der Heißen Tage steigt un-
ter Klimawandelbedingungen und bei Umsetzung der Planung von 8 auf 15,5 Tage pro Jahr. In-
soweit wird die sommerliche Wärmebelastung deutlich zunehmen. Für Extremjahre kann zudem 
eine zusätzliche Erhöhung hinzukommen.  
In Verbindung mit der hohen Wärmebelastung ergibt sich somit eine hohe Vulnerabilität des 
Gebietes. Vulnerable Personengruppen sind Senior*innen, kleine Kinder, Menschen mit Vorer-
krankungen ober Behinderungen. Aufgrund der sehr hohen stadtklimatischen Belastung durch 
den Klimawandel werden auch Arbeitende in mittlerem Alter zusätzlich belastet. Die Anzahl der 
Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Köln ist stark steigend, begleitet von einer Zunahme 
an Menschen im Alter (demographischer Wandel), was zu einer Steigerung der Vulnerabilität in 
dieser Gruppe führt. Darauf hat die Stadt Köln reagiert und erstellt derzeit einen Hitzeaktions-
plan für Menschen im Alter. Zudem zieht ein neues Quartier besonders Familien mit Kleinkin-
dern an. Auch hier ergibt sich eine Steigerung der vulnerablen Gruppe. Daher sind im weiteren

97 
 
Planungs- und Umsetzungsprozess zusätzliche Minderungsmaßnahmen, wie z.B. Sonnen-
schutz, für die genannten Gruppen zu berücksichtigen und – wenn möglich – in den Teil-Bebau-
ungsplänen für die einzelnen Baufelder festzusetzen. 
11.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das Wirkungsgefüge zwischen den einzelnen Schutzgütern nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB be-
inhaltet die biotischen und abiotischen Standortfaktoren des Untersuchungsgebietes, bzw. die-
jenigen Prozesse und Formen, welche diese miteinander verbinden.  
Im vorliegenden Planverfahren betrifft dies insbesondere den Zusammenhang der hydrologi-
schen Situation (Versickern von Niederschlagswasser und Beeinflussung eines Grundwasser-
leiters durch im Boden vorhandene Schadstoffbelastungen). Der hohe Versiegelungsgrad im 
Plangebiet beeinträchtigt zudem deutlich die natürliche Bodenfunktion. Damit geht gleichzeitig 
ein Verlust der potenziellen Vegetation und Biotopfunktion einher. Ebenfalls werden negative 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch die Verringerung der Grundwasserneubildung so-
wie auf das Klima die fehlende Kaltluftproduktionsfunktion bedingt. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass durch einen größeren Nut-
zungsdruck entsprechende Veränderungen im Wirkungsgefüge zu erwarten sind und sich die 
Situation im Plangebiet wahrscheinlich verschlechtern würde. Dies betrifft insbesondere die 
hydrologische Situation, die Bodenfunktionen und die Biotopfunktion, die bei der Umsetzung 
von Gewerbe- und Industriegebieten weiter beeinträchtigt werden würden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Nach Durchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass sich mit der Anlage insbeson-
dere der Grünstrukturen das Wirkungsgefüge geringfügig verbessern wird, vor allem hinsichtlich 
der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sowie Klima und Luft. Auch aufgrund der erforderlichen Sa-
nierung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind Verbesserungen des Wirkungsge-
füges gegenüber dem heutigen Zustand zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen wirken den Veränderungen des Wirkungsgefüges und der Wechselwirkun-
gen entgegen. Auf die entsprechenden Abschnitte wird verwiesen.  
Bewertung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wir-
kungsgefüges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. 
Großräumige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzel-
nen Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten.

98 
 
11.5.9 Landschaft 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Ausarbeitungen zum Schutzgut Landschaft basieren auf dem Grünordnungsplan (RMP Ste-
phan Lenzen Landschaftsarchitekten, Stand Juli 2021). Dieser enthält Betrachtungen zum aktu-
ellen Orts- und Landschaftsbild und beschreibt mögliche vorhabenbedingte Auswirkungen. 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Klima beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Das Plangebiet ist mit Höhenunterschieden zwischen 45,00 m ü. NHN und 47,00 m NHN über-
wiegend eben. Der Bereich zwischen Poller Kirchweg, Am Schnellert und Siegburger Straße 
liegt im Vergleich zum Hafenareal leicht erhöht auf 46,5 m NHN bis 48,7 m NHN. 
Nach RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021) ist das Landschafts- bzw. Ortsbild 
weitgehend durch die Industrie- und Gewerbenutzung bestimmt. Das lange Hafenbecken hat 
bei Mittelwasserstand einen Wasserspiegel knapp 6 m unterhalb der Kaimauern. Dadurch wirkt 
ein großer Raum über der Wasserfläche auf das Ortsbild. Die teilweise nicht mehr genutzten 
ehemaligen Kran- und Verladevorrichtungen sind über das Hafengelände hinaus wahrnehmbar. 
Geprägt wird das Orts- und Landschaftsbild darüber hinaus durch die rund 60 m hohen Hoch-
silo- und Mühlengebäude. Das derzeit nicht zugängliche Hafengelände ist durch die über die 
Drehbrücke verlaufende Alfred-Schütte-Allee im Westen wahrnehmbar. Von der denkmalge-
schützten Drehbrücke kann man das gesamte Hafenbecken überblicken. Der Dom ist vom Ha-
fenkopf aus und von beiden Hafenbeckenseiten sichtbar. 
Ortsbildprägend im Westen verläuft die Alfred-Schütte-Allee in Dammlage und mit der Lin-
denallee oberhalb der Poller Wiesen. Diese grenzt das industriell genutzte Hafenareal vom 
Landschaftsraum der Poller Wiesen hin ab.  
Die angrenzenden Poller Wiesen stellen eine große Offenfläche entlang des Rheins dar. Als 
rheinstromnahe Freifläche sind die Poller Wiesen durch den dynamischen Rhein-Wasserstand 
geprägt und bieten einen freien Blick auf das Panorama der linken Rheinseite sowie auf die 
Baumallee und die dahinter noch in Teilen hervorragenden Silos und Kräne. 
Die 4-spurige Siegburger-Straße mit mittiger Stadtbahntrasse, Geh- und Radweg und Straßen-
bäumen prägt im Osten das Erscheinungsbild und grenzt das Hafenareal zu den anschließen-
den Stadträumen von Deutz ab. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung bliebe die Fläche weiterhin in gewerblicher Nutzung, die 
sich ggf. in Zukunft intensivieren könnte. Hierdurch würde sich das Orts- und Landschaftsbild 
höchstens geringfügig verändern. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Teilplan Infrastruktur greift bei isolierter Betrachtung nur geringfügig in das Stadtbild ein. 
Während die Grünflächen das Erscheinungsbild des Plangebiets deutlich aufwerten, beinhaltet 
der Teilplan Infrastruktur keine orts- oder landschaftsbildprägende Bebauung, ausgenommen 
das geplante Schulgebäude und die Bebauung im GE BF Ost 04 mit einer maximal zulässigen 
Gebäudehöhe von 74,5 Metern über NHN.

99 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Mit dem Erhalt einzelner Elemente wie alter Krananlagen kann die historisch industrielle Prä-
gung des Deutzer Hafens auch mit Erschließung als Wohn- und Arbeitsquartier beibehalten 
werden. 
Bewertung 
Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit einem durchglie-
derten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild durch die Planung 
aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- sowie hier das weite 
Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der Öffentlichkeit erlebbar 
werden.  
Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft ist daher als positiv zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Ziel der Gesamtplanung ist eine neue städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens. Leitstra-
tegien des Projektes sind dabei  
 die industrielle Geschichte des Deutzer Hafens durch Bewahrung, Umnutzung und Neuin-
terpretation prägender sowie denkmalgeschützter Elemente auch in dem neuen Wohn- und 
Arbeitsquartier zu integrieren,  
 eine klima- und hochwasserangepasste Stadtlandschaft mit Stadt- und Freiräumen zu 
schaffen und  
 vielfältige Nutzungen anzubieten.  
Während auf der westlichen Seite die Wohnnutzung dominiert, wird die östliche Seite als ein le-
bendiges Viertel mit vielen unterschiedlichen Nutzungen gestaltet. Insgesamt wird sich mit ei-
nem Wechsel aus Wohnbebauung, Plätzen sowie durchgliedernden Grünflächen ein sehr ab-
wechslungsreiches Ortsbild entwickeln. Die das Ortsbild prägenden denkmalgeschützten hohen 
Mühlengebäude werden erhalten. Das entstehende Quartier profitiert von dem Panorama auf 
den Kölner Dom sowie den angrenzenden Grünflächen der Alfred-Schütte-Allee und den Poller 
Wiesen.  
Die geplanten Hochhäuser werden sich gemäß des Integrierten Plans an den Höhen der Müh-
lengebäude orientieren. Mögliche Auswirkungen der Quartiers- und insbesondere der Höhen-
entwicklung auf das Stadtbild und die Stadtansicht werden in den folgenden Teil-Bebauungsplä-
nen geprüft. Die Sichtachsen auf den Dom auch von außerhalb des Deutzer Hafens werden 
freigehalten.  
Das Gebiet wird für die Öffentlichkeit zugänglich und erlebbar. Mit dem Hafenbecken, der Pro-
menade und den Parks entstehen neue qualitative Freiräume.

100 
 
11.5.10 Biologische Vielfalt 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Biologische Vielfalt beziehen sich stets auf die 
gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Bau-
felder). 
Die einzelnen Biotope im Eingriffsbereich weisen alle eine geringe Artenvielfalt aus vorwiegend 
weitverbreiteten Arten, bei einem hohen Anteil nicht-heimischer Arten, auf (~ alpha-Diversität). 
Insbesondere der Gebäudebestand hat dabei jedoch auch eine Habitatfunktion für gebäudebrü-
tende Arten. Der Eingriffsbereich bietet als Ganzes für ein innerstädtisches Gebiet eine erhöhte 
Anzahl an Habitatstrukturen (~ beta-Diversität): Mit der unmittelbaren Verbindung zum Gewäs-
ser, großen, leerstehenden Hallen und Gebäuden sowie Brachen mit Verbuschungstendenzen 
findet sich ein vielfältiges Habitatangebot für städtische, gebäudebrütende Vogelarten, Fleder-
mäuse und amphibische Arten oder Reptilien. Es befinden sich jedoch keine seltenen Biotope 
im Hafenareal und auch der vorhandene Baumbestand auf den privaten Flächen ist eher von 
nachrangiger Bedeutung und weist große Pflegerückstände auf. Die Bäume der Lindenallee Alf-
red-Schütte-Allee sind hingegen überwiegend der Vitalitätsstufe 1 – Degenerationsphase zuzu-
ordnen, nur teilweise sind die Bäume bereits in der Stagnationsphase (Vitalitätsstufe 2).  
Seltene oder bedrohte Arten sind vorrangig als Durchzügler und Gäste nachweisbar (vgl. Riet-
mann & Tillmanns 2021). Die Fläche trägt somit insgesamt nicht erheblich zur Erhöhung der 
Biodiversität des weiteren Naturraums (~ gamma-Diversität) bei. 
Die Fläche ist entlang der Alfred-Schütte-Allee Bestandteil des landesweiten Biotopverbunds 
zur Vernetzung wichtiger Lebensräume. Die Fläche wird als Verbundfläche „Rheinaue im Stadt-
bereich Köln“ (VB-K-5007-101) mit besonderer Bedeutung, insbesondere für die Habitatvernet-
zung von Wasser- und Wattvögeln ausgewiesen. Sie ist durch das Plangebiet jedoch nur margi-
nal tangiert. Die Schutz- und Entwicklungsziele, die mit der Flächenausweisung vorgesehen 
sind, betreffen vor allem die Förderung des Auencharakters etwa durch extensive Grünlandbe-
wirtschaftung oder naturnahe Gewässergestaltung. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei möglicher Intensivierung der gewerblichen Nutzung (in Teilen) des Plangebiets würden die 
Arten- und Strukturvielfalt des Eingriffsbereichs mit zunehmender Versiegelung und Erhöhung 
der Störungsintensität abnehmen. Folglich kommt es zu einer geringen Ausprägung der biologi-
schen Vielfalt, vor allem innerhalb der verbleibenden Ökotone sowie auf lokaler Ebene (Ab-
nahme der alpha- und beta-Diversität). Der ohnehin nur geringe Beitrag des Gebiets zur biologi-
schen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert (kein Einfluss auf die gamma-
Diversität). 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch die Planung des Teilplans Infrastruktur wird der Anteil an Grünflächen erhöht. Auch die 
umfangreiche Baumpflanzung in Parks, auf Plätzen und entlang der Straßen und Promenaden 
erhöht mittel- bis langfristig das Habitatangebot. Dieser Effekt wird jedoch durch das erhöhte 
Störungsniveau durch eine vermutlich intensive Nutzung der Grünflächen konterkariert. Dies

101 
 
kann mitunter auch die sensibleren Bereiche der Poller Wiesen betreffen. Der höhere Grünflä-
chenanteil wird höhere Abundanzen weit verbreiteter Tier- und Pflanzenarten beherbergen kön-
nen, für störungsempfindliche Arten wird jedoch das Potenzial verringert. 
Letztlich ist zu vermuten, dass die Planung einen leicht negativen Einfluss auf die alpha- und 
beta-Diversitätsmuster im Untersuchungsgebiet haben dürfte (z.B. eine leichte Verarmung der 
lokalen Artenvielfalt durch den o.g. Wegfall empfindlicher Arten). Der ohnehin nur geringe Bei-
trag des Gebiets zur biologischen Vielfalt im übergeordneten Naturraum bliebe unverändert 
(kein Einfluss auf die gamma-Diversität). 
Durch die Planung erfolgt kein Eingriff in die Belange des Biotopverbunds NRW, da die Flächen 
ohnehin nur marginal tangiert werden und zudem dort der Erhalt der bisherigen Strukturen (mit 
leichten Anpassungen der Wegestruktur) festgesetzt wird (siehe Vermeidungs-/ Minderungs- 
und Ausgleichsmaßnahmen). Allerdings bereitet der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan 
Infrastruktur die spätere Nutzungsintensivierung durch Erholungssuchende auf den Grünflächen 
vor. Da innerhalb des Plangebiets nicht die für erforderlich erachtete Fläche an öffentlichen 
Grünflächen vorgehalten werden kann, die nach dem kooperativen Baulandmodell als notwen-
dig erachtet wird, kommt es auch zu einer Intensivierung der Freizeitnutzungen im Bereich der 
Poller Wiesen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen:  
Der Erhalt des Baumbestands nach den Maßgaben der Baumschutzsatzung wird im Zuge der 
nachgelagerten Genehmigungsverfahren, bzw. der Ausführungsplanung geregelt.  
Durch die Festsetzung von Eingrünungen wird die biologische Vielfalt im Plangebiet nur in dem 
dafür notwendigen Maße beeinträchtigt.  
Der Bebauungsplan setzt in den Flächen der Alfred-Schütte-Allee, welche Bestandteil eines 
Landschaftsschutzgebiets sowie des landesweiten Biotopverbundes sind, Grünflächen sowie 
Baumbestände zum Erhalt fest. Somit wird ein Eingriff in die Schutzziele dieser Flächen zu-
nächst vermieden. Zudem wird durch die Festsetzung dreier Parks zwischen Poller Wiesen und 
dem Deutzer Hafenbecken auch die kleinräumige Vernetzung beider Strukturen dauerhaft gesi-
chert. 
Bewertung 
Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante als auch in der Pla-
nungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Bestandteil des Biotopver-
bunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt sind daher als geringfü-
gig zu bewerten. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Da die Gesamtplanung Wohnraum für bis zu 6.900 Menschen vorsieht, ist eine stark frequen-
tierte Nutzung der Grünflächen zu Erholungs- und Freizeitzwecken zu erwarten. Das Störungs-
niveau wird weiter zunehmen, was jedoch angesichts des bereits darauf angepassten Artinven-
tars der Flächen lediglich Effekte auf die lokale Abundanz einzelner Arten haben dürfte. 
Insbesondere aber im Bereich der Poller Wiesen wird es zu einer erheblichen Erhöhung des 
Nutzungsdrucks kommen. Damit verbunden ist dann auch eine geringere Eignung dieser sen-
siblen Flächen als Habitat störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Aufgrund der ökologi-

102 
 
schen Bedeutung dieser Flächen kann dies auch Beeinträchtigungen auf Ebene der gesamt-
städtischen Biodiversität und negative Effekte auf die Funktion im landesweiten Biotopverbund 
nach sich ziehen. Nach Möglichkeit sind weitere Vermeidungsmaßnahmen in diesem Zusam-
menhang im Zuge nachgelagerter Planungsebenen vorzusehen (etwa Besucherlenkung im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee), sowie in den Bebauungsplanverfahren der einzelnen Baufens-
ter. 
11.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von  
  gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Das dem Plangebiet nächstgelegene FFH-Gebiet liegt ca. drei Flusskilometer flussaufwärts. 
Das FFH-Gebiet DE-4405-301 „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ 
zielt überwiegend auf den Schutz von Laichhabitaten für verschiedene Fischarten ab. Ein weite-
rer geschützter Uferabschnitt dieses Gebietes befindet sich ca. 18 km weiter flussabwärts. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann aufgrund des Abstandes des Plangebiets zu den geschützten Gebieten und 
den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industriell-gewerblichen Nutzung mit Schifffahrt) 
ausgeschlossen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des 
Schutzzweckes dieser Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes dieser Natura 
2000-Gebiete kann auch bei Durchführung der Planung aufgrund des Abstandes des Plange-
biets zu den geschützten Gebieten und den Inhalten der Planung (Umwandlung einer industri-
ell-gewerblichen Nutzung) ausgeschlossen werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. 
Bewertung 
Auswirkungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur auf die Natura 2000-
Gebiete können ausgeschlossen werden.

103 
 
11.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7c BauGB) 
11.5.12.1 Lärm 
Es wurde eine Schalltechnische Untersuchung durch das Büro ADU cologne, Februar 2021, 
durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt den öffentlichen Straßen- und Schienenlärm, 
Lärm aus Flugverkehr und der Schifffahrt sowie Gewerbelärm und Freizeitlärm. Das Gutachten 
basiert auf der Annahme einer Gesamtumsetzung des Quartiers Deutzer Hafen. Die nachfol-
gend beschriebenen planungsbedingten Auswirkungen gehen über die durch den Teilplan Infra-
struktur selbst hervorgerufenen Auswirkungen hinaus. 
Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs wurde auf die zur Verfügung gestellten Zah-
len des Verkehrsgutachtens (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) sowie den Ver-
kehrszahlen der Stadt Köln (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 2019 und 2020) und den 
übermittelten Daten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST 2015) zurückgegriffen. Zur Be-
rechnung der Emission des öffentlichen Schienenverkehrs wurde auf die Zugzahlen der Deut-
schen Bahn AG sowie der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zurückgegriffen. 
Orientierende Messungen wurden nicht durchgeführt. 
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte  
Grundlage für die Beurteilung von Schallimmissionen im Städtebau ist die DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau – Teil 1). Die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte ist an-
zustreben. Die Orientierungswerte beziehen sich auf 16 Stunden am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 
8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr).  
Tabelle 5: Orientierungswerte der DIN 18005 (Beiblatt1) je Gebietsausweisung 
 
Gebietsausweisung  Orientierungswerte in dB(A) 
 Straßen-/Schienenver-
kehr 
Industrie/Gewerbe, Frei-
zeitlärm 
 Tag Nacht Tag Nacht 
Reine Wohngebiete  50 40 50 35 
Allgemeine Wohngebiete  55 45 55 40 
Mischgebiete, Dorfgebiete  60 50 60 45 
Gewerbegebiete, Kernge-
biete  
65 55 65 50 
Sonstige Sondergebiete, 
soweit sie schutzbedürftig 
sind, je nach Nutzungsart  
45-65 35-65 45-65 35-65 
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche 
ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwe-
gen der Eisenbahn und Straßenbahnen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel der Immis-
sionsgrenzwerte gemäß der 16. BImSchV nicht überschritten werden:

104 
 
Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV 
 
Gebietsausweisung  Immissionsgrenzwerte in dB(A) 
 Tag Nacht 
Gewerbegebiete  69 59 
Kern-, Dorf-, Mischgebiete  64 54 
Reine und Allgemeine 
Wohngebiete und Klein-
siedlungsgebiete  
59 49 
Krankenhäuser, Schulen, 
Kurheime und Altenheime  
57 47 
 
Die Beurteilung von Lärm durch gewerbliche Geräusche in der Nachbarschaft wird in der TA 
Lärm geregelt. Die Beurteilungspegel beziehen sich auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden 
am Tag (06:00-22:00 Uhr) und 8 Stunden in der Nacht (22:00-06:00 Uhr). 
Tabelle 7: Immissionsrichtwerte der TA-Lärm 
 
Gebietsausweisung  Immissionsrichtwerte in dB[A] 
 Tag Nacht 
Industriegebiete  70 70 
Gewerbegebiete  65 50 
Urbane Gebiete  63 45 
Dorfgebiete, Kerngebiete, 
Mischgebiete  
60 45 
Allgemeine Wohngebiete, 
Kleinsiedlungsbereiche  
55 40 
Reine Wohngebiete  50 35 
Kurgebiete, Krankenhäu-
ser, Pflegeanstalten  
45 35 
 
Die Beurteilung von Freizeitlärm ist in Nordrhein-Westfalen im Freizeitlärmerlass NRW geregelt. 
Für jeden der Beurteilungszeitraume und der zu betrachtenden Tage werden Immissionsricht-
werte angegeben, die insbesondere die Ruhezeiten und die Nachtzeit berücksichtigen. Sie ori-
entieren sich dabei an der jeweilig vorzufindenden Nutzung an den Immissionsorten. Einzelne, 
kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die o.g. Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 
dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

105 
 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Lärm beziehen sich stets auf die gesamte Fläche des 
Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Verkehrslärm  
Das Plangebiet wird im aktuellen Zustand mit Verkehrslärm verschiedener Quellen beauf-
schlagt.  
Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plangebiet umgebenden Straßen 
sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, dem Deutzer Ring und weite-
ren Verkehrsachsen bestimmt. 
Im Bereich der Siegburger Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die 
Beurteilungspegel tags an den straßenzugewandten Fassaden in 4 m Höhe in größeren Teilbe-
reichen bis zu 75 dB(A), in kleinen Abschnitten auch bis zu 80 dB(A). Die Nachtwerte erreichen 
in größeren Abschnitten bis zu 65 dB(A), in kleineren Bereichen bis zu 70 dB(A). Eine gesund-
heitliche Beeinträchtigung kann daher bereits im Bestand nicht ausgeschlossen werden. 
Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 (Abschnitt Köln Südbrücke – 
Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Gremberg Nord) sowie die KVB-Linien 
3, 4, 7, 15 und 16. 
Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche Rheinschifffahrt, der 
Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbereich zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmissionsplan 
Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr von tags: ≤ 45 
dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. 
Gewerbelärm 
Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Industriebetriebe an der 
Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen Plangebiet. Darüber 
hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. An diesen Betrieb grenzt ca. 140 m nordöstlich am Poller Kirchweg Wohnnutzung 
in einer gemischten Baufläche und in ca. 150 m eine Wohnbaufläche an. Das nächstgelegene 
mehrgeschossige Wohnhaus liegt am Poller Kirchweg 65a. 
Da alle gewerblichen Nutzungen mit relevanten Anlagenlärmimmissionen im Rahmen der Um-
strukturierung des Gebiets Deutzer Hafen ihren Betrieb einstellen, können mögliche Gewerbe-
lärmimmissionen durch die Fa. Schütte den Beurteilungspegel tags/nachts bestimmen (ADU co-
logne). 
Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die Schiffsliegeplätze am 
Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke.  
Freizeitlärm 
Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche ausschließlich für gewerbli-
che Zwecke genutzt wird.  
Eine Freizeitnutzung (u.a. Spaziergänge, Picknicks oder Radtouren) findet zurzeit auf den be-
nachbarten Poller Wiesen in der Rheinaue statt. Die Nutzungsart des Landschaftsschutzgebiets

106 
 
„Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ im Bereich der Poller Wie-
sen wird im Landschaftsplan mit „stiller Erholung“ beschrieben. Damit einher geht auch eine ge-
minderte Intensität von Freizeitnutzungen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Verkehrslärm 
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms sind im Bereich der Siegburger Straße Änderungen auf-
grund der allgemeinen Verkehrszunahme und damit verbundener erhöhter Lärmemissionen zu 
erwarten. Das Verkehrsgutachten geht auch bei Nichtdurchführung der Planung von einer zu-
nehmenden Verkehrsbelastung vor allem durch verschiedene Quartiersentwicklungen im Kölner 
Stadtgebiet aus. Diese betreffen insbesondere das übergeordnete innerstädtische Streckennetz 
wie die Östliche Zubringerstraße, jedoch ist auch im Bereich der Siegburger Straße eine Ver-
kehrszunahme von etwa 2.200 – 2.800 Fahrten pro Tag festzustellen. Hinsichtlich der Emissio-
nen aus der Schifffahrt sind keine gravierenden Änderungen zu erwarten, ebenso wenig bei den 
Zugzahlen des Güterverkehrs sowie des ÖPNVs. Es ist davon auszugehen, dass die geplante 
S-Bahnlinie auch ohne die Entwicklung des Deutzer Hafens durch die Deutsche Bahn ins Stre-
ckennetz aufgenommen wird. Dagegen ist von einer Takterhöhung der Straßenbahnfahrten bei 
Nichtdurchführung der Planung nicht auszugehen. 
Gewerbelärm 
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich weiterhin ausschließlich Gewerbe- und Industrie-
bebauung im Änderungsbereich befinden. Diese Nutzung könnte sich auf Grundlage des vor-
handenen Planungsrechtes reintensivieren. Damit würde auch der Gewerbelärm zunehmen. Im 
Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren wären negative Auswirkungen auf schutzwür-
dige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. Entsprechend des Trennungsgrundsat-
zes sind nur solche Anlagen genehmigungsfähig, die die Lärmsituation entsprechend dem 
Schutzstatus der schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld nicht wesentlich verschlechtern. 
Für den südlich des Plangebietes gelegenen Betrieb sind im Flächennutzungsplan potenzielle 
Erweiterungsflächen als Industriegebiet (GI) dargestellt. Auch für eine Entwicklung dieser Flä-
chen wären im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren negative Auswirkungen auf 
schutzwürdige Nutzungen im Umfeld zu prüfen und zu vermeiden. 
Freizeitlärm 
Freizeitlärm wäre bei Nichtdurchführung der Planung auch in Zukunft nicht auf der Fläche zu 
erwarten. Die Nutzung der Poller Wiesen bliebe unverändert.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Verkehrslärm / Gesamtverkehr 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind zunächst 
keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von vorhabenbe-
dingten Auswirkungen verbunden, diese werden erst bei Gesamtumsetzung des Vorhabens 
mit den daraus resultierenden Quell- und Zielverkehren auftreten (siehe Kapitel Ausblick auf 
das Gesamtvorhaben). Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen baulichen Nutzungen in 
GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbedarf – Schule werden nur 
rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist hinsichtlich ihrer Emissionen in

107 
 
Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu vernachlässigen. Insoweit wird sich 
das vorhandene Belastungsniveau im Umfeld des Plangebietes aufgrund der Vorbelastungen 
nicht maßgeblich verändern. Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur ist somit hinsichtlich des Straßenverkehrslärms nicht mit relevanten Auswirkungen in-
nerhalb des Plangebietes verbunden. 
Bei der Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich 
des Verkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen, die ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm, aber auch durch Schifffahrtslärm sowie 
Fluglärm hervorgerufen werden: 
 Die Einwirkungen durch Straßenverkehrslärm liegen im günstigsten Fall bei unter 35 dB(A) 
tags in den geplanten geschützten Blockinnenbereichen der Baufelder, steigen aber vor al-
lem entlang der Siegburger Straße sowie Am Schnellert (GE BF Ost 04) auf bis zu 80 dB(A) 
an. Die Nachtwerte liegen stellenweise unterhalb von 35 dB(A) in Blockinnenbereichen so-
wie den südlichen Teilbereichen des Plangebietes und steigen auf bis zu 70 dB(A) an der 
Siegburger Straße sowie Am Schnellert an. 
 Die Schienenverkehrspegel bewegen sich sowohl tags als auch nachts von unter 40 dB(A) 
in Blockinnenbereichen bis zu über 80 dB(A) nahe der Südbrücke.  
 Die durch Schifffahrtslärm verursachten Pegel liegen tags zwischen unter 35 dB(A), steigen 
aber in Rheinnähe auf bis zu über 60 dB(A) an. Nachts liegen die Pegel zwischen unter 35 
dB(A) und bis zu mehr als 55dB(A). 
 Für den Fluglärm werden energieäquivalente Dauerschallpegel von tags: ≤ 45 dB(A) und 
nachts: ≤ 45 dB(A) angesetzt. 
Die entsprechenden Belastungen wurden für die einzelnen Lärmquellen getrennt erfasst und 
energetisch zum einem Beurteilungspegel Gesamtverkehr addiert (ADU cologne 2021). Berück-
sichtigung fand dabei die Zunahme des Schienenverkehrs bis zum Prognosejahr 2035. 
Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr – tags und nachts zwischen unter 45 
dB(A) und bis über 80 dB(A)– wurden für den geplanten Gebäudebestand Schallschutzmaß-
nahmen festgesetzt.  
Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Parkanlagen von 55 dB(A) werden 
in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Betrachtung der Lärmquellen Straßenver-
kehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der baulichen Nutzungen in den künftigen Bau-
feldern eingehalten. Im Hafenpark (Park III) weist lediglich eine marginale Fläche am Nordende 
des Parks sowie die Parkflächen vom Park I und II“ entlang der Planstraße Pegel des Straßen-
verkehrslärms von bis zu 60 dB(A) bzw. in Einzelbereichen 65 dB(A) auf.  
Stärkere Belastungen treten jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. In größeren Berei-
chen liegen die Immissionen in den Parkanlagen bei bis zu 60 dB(A), in Teilbereichen auch bei 
bis zu 65 dB(A), in Randbereichen des Parks II auch bei bis zu 70 dB(A).  
Als Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität lässt sich die Gewährleistung einer unge-
störten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls leicht angehobener 
Sprechlautstärke heranziehen. Dies ist nach gängiger Feststellung außen bei einem Dauer-
schallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbeson-
dere den Parks I und III möglich. 
In den Innenhofbereichen der Schule (Annahme: Umsetzung der Baustruktur des Integrierten 
Plans) können Pegel in 2 m Immissionshöhe (etwas über der durchschnittlichen Kopfhöhe von

108 
 
Personen) von überwiegend unter 50 dB(A) bei den einzelnen Verkehrslärmarten erreicht wer-
den. Der Beurteilungspegel Gesamtverkehr (tags, 4 m Immissionshöhe, in denen die maxima-
len Pegel erreicht werden) liegt unter Berücksichtigung der Gebäudekörper im Schulinnenhof 
gemäß integriertem Plan zwischen 50 und 55 dB(A). 
Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft 
Bei Gesamtumsetzung des Vorhabens werden sich Quell- und Zielverkehre ergeben, die Ver-
änderungen im öffentlichen Straßenverkehr nach sich ziehen. Mit alleiniger Umsetzung des Be-
bauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur werden jedoch noch keine mengenmäßig 
hohen Verkehrszahlen erzeugt, da diese lediglich untergeordnet bauliche Nutzungen mit ent-
sprechenden Verkehren zulässt. Bei alleiniger Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen 
– Teilplan Infrastruktur werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag erwartet. Dies sind im 
Vergleich zum heutigen Zustand mit gewerblich-industrieller Nutzung des Deutzer Hafens und 
damit verbundenen ungefähr 6.000 Fahrten je 24 Stunden bedeutend geringere Verkehrszah-
len.  
Gleichwohl wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infra-
struktur die wesentliche Änderung der Siegburger Straße vorbereitet. Nach Umsetzung des Ge-
samtvorhabens ist zudem mit einem vorhabenbedingten Verkehrsaufkommen von rund 22.800 
Kfz-Fahrten pro Werktag zu rechnen. Aufgrund der Zunahme der vorhabenbedingten Quell- und 
Zielverkehre ergeben sich bei Gesamtumsetzung des Vorhabens Veränderungen beim Stra-
ßenverkehrslärm. 
Prüfung des Straßenneu- und -ausbaus gemäß 16. BImSchV 
Durch den geplanten Ausbau der Siegburger Straße ist zum einen das Kriterium einer wesentli-
chen Änderung gemäß 16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der 
Siegburger Straße außerhalb des Plangebietes ergeben sich zum anderen, gegenüber dem 
Prognosenullfall, Veränderungen der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen 
der bestehenden Nachbarschaft führen können.  
Das Lärmgutachten enthält daher eine erste Einschätzung gemäß 16. BImSchV zur Notwendig-
keit von Schallschutzmaßnahmen an den Bestandsgebäuden. Dies umfasst die Ermittlung des 
erstattungsfähigen Bereichs sowie die Ermittlung der Immissionspegel an den Fassaden der 
einzelnen Gebäude innerhalb des erstattungsfähigen Bereichs. 
Im Nullfall vorhandene Überschreitungen der in der 16. BImSchV angegebenen Pegelwerte von 
70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden bei Umsetzung der Planung in Teilbereichen insbe-
sondere nachts weiter um bis zu 2,1 dB(A) erhöht.  
Diese Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch betroffener Bewohner/innen an der Siegbur-
ger Straße / im Hasental sowie Siegburger Straße / An den Maien auf Schallschutzmaßnahmen 
gemäß 16. BImSchV.  
Das Mobilitätskonzept sowie die Erschließungsplanung, die sich aus der Verkehrsuntersuchung 
ergeben, sehen Maßnahmen zur Reduzierung von den erwarteten Mehrverkehren auch auf der 
Siegburger Straße vor. Dies sind z.B. die Verbesserung des ÖPNV-Angebots sowie weiterer Er-
schließungsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets, wie der Ausbau mehrerer Straßenkreu-
zungspunkte, die Umgestaltung der Siegburger Straße sowie die Ertüchtigung im Bereich Im 
Hasental/Östliche Zubringerstraße. Mit der Umsetzung verkehrsreduzierender Maßnahmen, 
werden auch die Lärmemissionen entlang der Siegburger Straße beschränkt und dem Tren-
nungsgrundsatz im Sinne des § 50 BImSchG Rechnung getragen.

109 
 
Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand o.ä. an der Siegburger Straße 
sind aufgrund des bestehenden Straßenquerschnitts (öffentlicher Straßenraum mit durch die 
Straßenbahngleise getrennten Richtungsfahrbahnen) nicht möglich und städtebaulich sowie 
aus verkehrstechnischer Sicht wenig sinnvoll. Um die Querungsmöglichkeiten für Auto-, Fuß- 
und Radverkehr an den Straßenkreuzungen sowie die Zugänge zur Straßenbahn zu gewähr-
leisten, wäre eine durchgehende Lärmschutzwand nicht realisierbar, was wiederum ihre Leis-
tung in Bezug auf Lärmminderung stark beeinträchtigen würde. Damit wären außerdem die 
Kosten im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen unverhältnismäßig.   
Im Rahmen der Straßenausbauplanung sind weitere Maßnahmen wie Anpassungen des Fahr-
bahnbelags, Flüsterasphalt, Temporeduzierungen o.ä. zu prüfen. Ob die fortschreitende Erhö-
hung des Anteils der E-Mobilität zu einer wesentlichen Lärmminderung an der Lärmquelle im 
innerstädtischen Bereich führt, ist derzeit noch nicht absehbar und kann somit nicht als aktive 
Maßnahme berücksichtigt werden. 
Die Ergebnisse der Lärmmessungen im Rahmen der Schalltechnischen Untersuchung im 
Bereich der Bestandsbebauung auf der östlichen Seite der Siegburger Straße zeigen, 
dass an den Immissionsorten der Messpunkte eine im Nullfall vorhandene Überschrei-
tung der in der 16. BImSchV zur Beurteilung von Änderungen angegebenen Pegelwerte 
von 70 dB(A) tags oder 60 dB(A) nachts im Planfall weiter erhöht wird. Die Veränderun-
gen im Vergleich zwischen Planfall und Nullfall belaufen sich tags auf eine maximale Er-
höhung um +0,1dB (A) sowie nachts zwischen 0 und +2,1 dB(A). 
Bei den betroffenen Gebäuden sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaß-
nahmen für schutzbedürftige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Verkehrsgeräusche gemäß 24. BImSchV erfüllt. Diese Gebäude stehen nicht unter Denkmal-
schutz, so dass etwaig notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen von Fassade, Fenstern bzw. 
Fenstertüren bei den errechneten Maßnahmenpegeln technisch machbar sind. 
Gewerbelärm 
Die derzeit noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit 
BImSchG-Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher 
stellt der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar und auch die Störwirkung auf das bauliche Umfeld wird sich reduzie-
ren. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an der Alfred-Schütte-Allee, 
dessen Betriebsaufgabe bis spätestens 2026 angestrebt wird. Über eine bedingte Festsetzung 
im Bebauungsplan wird aber sichergestellt, dass immissionsempfindliche Nutzungen wie die 
Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgültig aufgegeben sowie der 
Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Zudem verbleibt der Discounter voraussichtlich 
im Plangebiet, soll aber in die Blockrandbebauung integriert und die Stellplätze in eine Tiefga-
rage verlagert werden. 
Bei isolierter Betrachtung des Teilplans Infrastruktur würde sich das emittierende Gewerbe da-
mit im Plangebiet stark reduzieren. Die geplanten GE-Gebiete (ehemaliges Hafenamt, geplan-
tes Umspannwerk) sind als Gewerbelärmquellen eher von nachrangiger Bedeutung (im Sinne 
von Auswirkungen des Vorhabens). Über eine Festsetzung wird geregelt, dass sich nur Be-
triebe ansiedeln dürfen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.  
Darüber hinaus sind die Liegeplätze für Schiffe am Rhein und im Vorhafen sowie das geplante 
Quartierszentrum Essigfabrik Gewerbelärmemittenten.

110 
 
Die Beurteilungspegel der Schiffsliegestellen liegen im Plangebiet tags und nachts in großen 
Teilen unter 35 dB(A). In der Umgebung der Schiffsliegestellen sind vor den rheinzugewandten 
Fassaden der Plangebäude ungünstigenfalls Beurteilungspegel von 51 dB(A) tags und 34 
dB(A) nachts zu erwarten. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplanten Grünflä-
chen. 
Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Wasserfläche des Hafenbe-
ckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zulässigkeit von Schiffsverkehr 
im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders gelagerten Fällen, die eine Schiff-
fahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit 
einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die 
Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Berücksichtigung der übrigen Liegeplätze im 
Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse gemäß TA Lärm zu verorten. 
In der Umgebung der Veranstaltungshalle „Essigfabrik“ wird der Richtwert der TA Lärm zur Tag-
zeit ausgeschöpft. Mit der Aufsiedlung des Gebiets wird das Nutzungskonzept des Veranstal-
tungszentrums „Essigfabrik“ angepasst, das können bauliche (z.B. Schalldämmung) sowie be-
triebliche Maßnahmen sein. Nachts wird die Essigfabrik zukünftig nicht mehr betrieben. Immissi-
onskonflikte sind daher nicht zu erwarten. 
Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plangebietes bleiben auch zukünftig bestehen, 
sie sind hinsichtlich möglicher Einwirkungen auf die Planung zu betrachten. Auswirkungen auf 
die geplanten Nutzungen im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ergeben 
sich nicht.  
Freizeitlärm 
Durch den Teilplan Infrastruktur wird die Erschließung der Fläche als Wohn- und Arbeitsquartier 
vorbereitet. Damit gehen freizeitliche Nutzungen des im Geltungsbereich des Teilplans Infra-
struktur befindlichen Hafenbeckens, beispielweise als Freibad oder Event- und Platzfläche so-
wie sportliche Nutzung der Grünflächen (sportliche Vielzweckfläche in der Holzhalle (‘Halle 
Steil’)) einher.  
Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher 
nicht vor, die Beurteilung möglicher Schallemissionen (Auswirkungen der Planung) beruht da-
her zunächst auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- und Betriebskonzeption ist jedoch so aus-
zulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebietes ausgeschlossen werden kön-
nen. 
Zugleich werden mit dem Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur zunächst keine 
immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des Freizeitlärms bei 
alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur 
keine Problemlagen ergeben. Auf mögliche Lärmemissionen durch diese Nutzungen kann 
durch entsprechende Nutzungs- und Betriebskonzepte der Freizeitflächen sowie die Umsetzung 
eines entsprechenden Lärmschutzes bei der Realisierung der künftigen Nutzungen in den Bau-
feldern der Teilpläne reagiert werden. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Das Verkehrsgutachten Deutzer Hafen (Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH 2020) beinhal-
tet Vorschläge zur Verkehrslenkung, u.a. auch zur Umgestaltung der Siegburger Straße. Ziel ist

111 
 
es, damit die Siegburger Straße im Bereich der Ortsdurchfahrt Poll zu entlasten. Je nach Um-
setzung der Maßnahmen ist mit einer entsprechenden Abnahme der Belastung der Siegburger 
Straße und daher auch mit geringeren Verkehrslärmemissionen zu rechnen. 
Schallschutzmaßnahmen  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung (ADU cologne 2021) erfolgte unter Berück-
sichtigung der unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden Lärm-
pegelbereiche (LPB) abgeleitet. 
Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im Plangebiet die Lärmpegelbereiche 
zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schallausbreitung festgesetzt. Die Zuord-
nung zwischen dem maßgeblichen Außenlärmpegel und dem Lärmpegelbereich ergibt sich wie 
nachstehend: 
bis 55 dB(A)    I  
60 dB(A)   II  
65 dB(A)   III  
70 dB(A)   IV  
75 dB(A)    V  
80 dB(A)   VI  
> 80* dB(A)  VII 
*Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB(A) sind die Anforderungen aufgrund der örtli-
chen Gegebenheiten festzulegen. 
Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im 
bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere 
LPB an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. 
Der geplante Schulstandort im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt in ei-
nem Lärmpegelbereich von V. Der Lärmschutz funktioniert nur bei geschlossenen Fenstern. Da-
her enthält der Teilbebauungsplan Infrastruktur Festsetzungen zu schallgedämmten Lüftungen, 
die die Schulnutzung bei geschlossenen Fenstern zulassen. 
Die maßgeblichen Schienenlärmimmissionen werden erzeugt, wenn Güterzüge tags wie nachts 
über die Südbrücke fahren. Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind bei der 
bestehenden Brücke gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt. Die Brücke steht zum einen 
wegen ihrer eisenbahngeschichtlichen Bedeutung, wegen des Stahl-Fachwerkbaus und der teil-
weise erhaltenen neuromanischen Steinbauten mittlerweile unter Denkmalschutz. Bei Zugüber-
fahrten wird zum anderen die gesamte Stahlkonstruktion angeregt, so dass Lärmschutzwände, 
wenn überhaupt aus Gründen der Statik und des Denkmalschutzes möglich, nicht den gewohn-
ten Lärmschutz liefern können. Des Weiteren verlaufen nördlich auf der Brücke neben den Glei-
sen ein Fuß- und Radweg und darüber eine 110-kV-Bahnstromleitung (Köln–Sindorf). 
Bewertung 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin erhebliche Verkehrslärmimmissionen (Straße, Schiene, 
Schifffahrt, Flugverkehr) ein, deren Quellen überwiegend außerhalb des Plangebietes liegen. 
Da jedoch der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur überwiegend keine An-
siedlung empfindlicher Nutzungen zulässt, sind die Einwirkungen bestehender oder zukünftiger 
Lärmimmissionen auf die Planung und die baulichen Nutzungen im Umfeld zunächst noch kein

112 
 
relevanter Faktor. Einzige Ausnahme bildet das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nut-
zung, für das Lärmpegelbereiche festgesetzt werden.  
Im Bereich der Grünflächen können überwiegend Verkehrslärmpegel von weniger als 55 dB(A) 
erreicht werden. Lediglich durch den Schienenverkehrslärm erfolgt eine höhere Beaufschlagung 
von bis zu 70 dB(A) in kleineren Teilbereichen. Bei der Entwicklung des Schulstandortes sind 
Lärmpegelbereiche zu berücksichtigen.  
Es ist mit einer starken Abnahme von gewerblich verursachten Lärmemissionen zu rechnen. 
Die Flächen für künftige Freizeitaktivitäten werden so konzipiert, dass keine Beeinträchtigungen 
von empfindlichen Nutzungen außerhalb des Plangebietes entstehen. Möglichen Freizeitlärm-
immissionen in den benachbarten Baufeldern kann durch eine entsprechende Konzeption der 
Freizeitflächen sowie die Umsetzung eines entsprechenden Lärmschutzes entgegengewirkt 
werden.  
Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebaulichen Konversion des 
Deutzer Hafens unter Berücksichtigung zusätzlicher Schallschutzmaßnahmen gemäß gut-
achterlicher Aussage insgesamt nicht entgegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Erst mit Umsetzung des Gesamtvorhabens ist die schalltechnische Situation im Plangebiet voll-
ständig zu beurteilen. Die vorhandenen und künftigen Lärmbelastungen stehen der städtebauli-
chen Konversion des Deutzer Hafens nicht entgegen. Durch eine entsprechende Staffelung der 
Nutzungen nach ihrer Lärmempfindlichkeit, durch eine gezielte abschirmende Bebauungsstruk-
tur sowie durch andere Maßnahmen des passiven Lärmschutzes kann die Lärmsituation im 
künftigen Quartier erheblich verbessert werden. 
Verkehrslärm 
Auf das Plangebiet wirken weiterhin Verkehrslärmimmissionen aus dem Umfeld sowie durch ge-
bietsinterne Verkehre ein. Das Schallgutachten begutachtet diese bei Umsetzung des Gesamt-
vorhabens. Für die baulichen Strukturen liegen dabei die Inhalte des Integrierten Plans zu-
grunde. 
Die Immissionen durch den Straßenverkehrslärm bewegen sich insbesondere in den hafenbe-
ckenzugewandten Seiten des Deutzer Hafens unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. 
Lediglich im Umfeld der Planstraßen werden auch Werte von bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 60 
dB(A) nachts erreicht (Immissionshöhe 4 m). Die höchsten Belastungen bestehen im Bereich 
der Siegburger Straße sowie Am Schnellert, hier werden Pegel von bis zu 80 dB(A) tags sowie 
bis zu 70 dB(A) nachts erreicht. 
Die Belastungen durch Schienenverkehrslärm der Bahnstrecke bewegen sich in größeren Tei-
len des Plangebiets unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005. Allerdings treten nahe der 
Bahnstrecke sowie am westlichen Rand des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 75 
dB(A), vereinzelt auch über 89 dB(A) tags sowie nachts auf. Im südlichen Abschnitt der Sieg-
burger Straße kommen Schienenverkehrslärmimmissionen der Straßenbahn hinzu. 
Die Belastungen durch Schifffahrtslärm liegen in größeren Bereichen unterhalb der Orientie-
rungswerte der DIN 18005. Lediglich am westlichen Rand des Plangebietes liegen die Beurtei-
lungspegel bei bis zu 60 db(A) tags sowie bis zu 55 dB(A) nachts. 
Die maßgeblichen Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) werden ins-
besondere durch Straßen- und Schienenverkehrslärm in Teilen des Plangebietes überschritten.

113 
 
Innerhalb des Plangebietes resultieren aus den Einwirkungen des Verkehrslärms von außerhalb 
teilweise Beurteilungspegel von größer 70 dB(A) tags und mehr als 60 dB(A) nachts, bei denen 
bei dauerhafter Überschreitung eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen 
werden kann. Vor diesem Hintergrund werden in den nachfolgenden Bebauungsplänen sowie in 
den Genehmigungsverfahren Regelungen des passiven Schallschutzes vorgesehen bzw. wird 
Wohnen in zu stark Lärm belasteten Teilbereichen ausgeschlossen. Hinzu kommen architekto-
nische Lösungen wie angepasste Grundrissgestaltungen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu 
konzipieren, die in Außenwohnbereichen einen maximalen Beurteilungspegel von 63 dB(A) tags 
sicherstellen.  
Gewerbelärm 
Mit der weiteren Entwicklung der Baufelder ist auch die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen 
vorgesehen. Vorgesehen ist eine gewerbliche Bebauung als Riegel im Süden. Für einzelne 
Baufelder ist eine Nutzungsmischung vorgesehen. Die genaue Lage und die jeweiligen Nutzun-
gen stehen zurzeit noch nicht abschließend fest und werden bspw. durch Konzeptvergaben 
spezifiziert. Durch entsprechende Regelungen zum aktiven Schallschutz in den jeweiligen Be-
bauungsplänen wird sichergestellt, dass keine Immissionsschutzkonflikte entstehen. Das Lärm-
gutachten wird daher entsprechend fortgeschrieben.  
Mögliche künftige gewerbliche Lärmemissionen der „Essigfabrik“ hängen vom künftigen Nut-
zungskonzept ab. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Quartierszentrums, das schalltechnisch 
ertüchtigt wird und das sowohl in Bezug auf die Betriebszeiten als auch in der Art der Nutzung 
angepasst wird. Entsprechende Maßgaben werden unter Berücksichtigung der künftigen Immis-
sionsempfindlichkeit der Umgebung im Bebauungsplan zu diesem Baufeld festgelegt.  
Ebenso zu berücksichtigen sind mögliche Lärmemissionen der geplanten Einzelhandelsnutzun-
gen und entsprechende Schallschutzmaßnahmen.  
Zur Beurteilung möglicher Emissionen der südlich des Deutzer Hafens gelegenen Firma 
Schütte wurden gutachterlich flächenbezogene Schallleistungen pro m² für GI-Gebiete über den 
gesamten Beurteilungszeitraum tags/nachts der TA Lärm für die gesamte Betriebsfläche auf 
eine relative Höhe von 8 m angesetzt. Auf dieser Basis wurden jeweils die maximalen über alle 
Geschosse berechneten Beurteilungspegel für die Nachtzeit vor den Fassaden der Plange-
bäude im Deutzer Hafen ermittelt. Unter dem angesetzten Worst-case-Szenario für die Emissio-
nen werden die entsprechenden Richtwerte der TA Lärm für Wohn- bzw. Mischgebiete zur 
Nachtzeit unterschritten.  
Zudem hat die Fa. Schütte in wesentlich kürzerem Abstand bereits im Bestand Immissionsorte 
mit zur künftigen Nutzung im Plangebiet vergleichbaren Immissionsempfindlichkeiten, so dass 
das angesetzte Worst-case-Szenario eine starke Überzeichnung der tatsächlichen Immissions-
situation im Plangebiet wiedergibt. Daher ist sicher davon auszugehen, dass die Richtwerte der 
TA Lärm zur Tag- und Nachtzeit im Plangebiet nicht überschritten werden. 
Zusätzlich wurde das potenzielle Emissionsverhalten weiterer gewerblicher und industrieller 
Bauflächen untersucht, die südlich der Bahntrasse im FNP dargestellt, aber noch nicht umge-
setzt sind. Diese wurden ebenfalls mit konservativen Planwerten für flächenbezogene Schall-
leistungspegel belegt und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Plangebiet untersucht. Im Er-
gebnis ergeben sich keine Überschreitungen der Richtwerte der TA Lärm tags. Zur Nachtzeit 
wird eine Überschreitung von bis zu 2 dB für Urbane Gebiete im künftigen Baufeld 10a prognos-
tiziert. Nach heutigem Stand der Planung sind hier jedoch keine Wohnnutzungen vorgesehen, 
daher ist kein immissionsschutzrechtlicher Konflikt zu erwarten.

114 
 
Freizeitlärm 
Vorgesehen ist eine Nutzung der Holzhalle (‘Halle Steil’) als sportliche Vielzweckfläche, Sport-
flächen wie Bolzplatz und Beachvolleyballfeld im südöstlichen Bereich des Parks III, die Ent-
wicklung eines Freibades im Hafenbecken, eine Eventfläche und evtl. temporäre Gastronomie 
auf dem Hafenbecken, eine Platzfläche sowie Wasserspiele und Sitzstufen im Bereich der 
Überbauung des Hafenbeckens. Da diese Nutzungen für die Allgemeinheit und nicht für Sport-
vereine vorgesehen sind, wird eine Beurteilung nach der Freizeitlärmerlass NRW durchgeführt. 
Eine konkrete Nutzungs- und Betriebskonzeption für die Flächen mit Freizeitnutzungen liegt bis-
her nicht vor. Gemäß ADU cologne (2021) können bei Gesamtumsetzung der Planung die Be-
urteilungspegel in den Baufeldern tags außerhalb der Ruhezeiten mit bis zu 55 dB(a) unterhalb 
der Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete liegen, die entsprechenden Nut-
zungen wären damit innerhalb dieser Zeiten unter Freizeitlärmgesichtspunkten grundsätzlich 
zulässig.  
Innerhalb der Ruhezeiten wird unter den bisher getroffenen Annahmen – flächenbezogene 
Schallleistung für die Holzhalle sowie für Freibad und Hafenbecken – eine Überschreitung von 
bis zu 5 dB in den an die Freizeitnutzungen angrenzenden Baufeldern erwartet. Dies ist bei der 
Auslegung des Schallschutzes in den folgenden Bebauungsplänen für diese Baufelder zu be-
rücksichtigen. 
Eine Nutzung zur Nachtzeit ist unter Lärmgesichtspunkten bei den bisherigen Annahmen nicht 
realisierbar. Unter Berücksichtigung eines konkreten Nutzungs- und Betriebskonzeptes ist dies 
in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren im Detail zu prüfen, u.a. auch Möglichkeiten ei-
ner Verschiebung der Nachtzeit im Sinne der Ziffer 3.4 des Freizeitlärmerlasses NRW.  
Das Schwimmbad im Hafenbecken ist unter Berücksichtigung der avisierten angrenzenden Nut-
zungen genehmigungsfähig. Die Emissionen von Freibädern bzw. Schwimmbadanlagen wer-
den insbesondere durch die menschliche Stimme erzeugt und damit bestimmt. Die rein techni-
schen Geräuschemissionen der Anlagen sind dabei nicht pegelbestimmend. Gemäß des Lärm-
schutzgutachtens können Außenpegel bis max. 55 dB(A) an den gegenüberliegenden Fassa-
den entstehen. Es ist zu erwarten, dass vor den Fassaden der im Plangebiet geplanten Woh-
nungen im WA, bzw. MI die Beurteilungspegel tags außerhalb der Ruhezeit unter den Richtwer-
ten für allgemeine Wohngebiete, bzw. Mischgebiete liegen werden. Innerhalb der Ruhezeiten ist 
eine Überschreitung von bis zu 5 dB zu erwarten, so dass Maßnahmen notwendig werden. Eine 
Nutzung zur Nachtzeit ist aufgrund der gegenüber der Tagzeit um 15 dB niedrigeren Richtwer-
ten nicht realisierbar. Die Maßgaben des Freizeitlärmerlasses können insgesamt eingehalten 
werden, auch die Vorgaben für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel) werden 
eingehalten. Eine detaillierte Prüfung unter Hinzuziehung einer detaillierten Nutzungs- und Be-
triebskonzeption mit Regelungen zu Öffnungszeiten und eine konkrete Abstimmung mit den 
künftigen angrenzenden Nutzungen, erfolgt in den weiteren Planungsschritten und Genehmi-
gungsverfahren.  
Schallschutzmaßnahmen  
In den jeweiligen Bebauungsplänen zu den Baufeldern erfolgen unter Berücksichtigung der er-
mittelten maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. daraus abgeleiteter Lärmpegelbereiche Festset-
zungen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicherstellen.  
Insbesondere in den Bereichen mit Beurteilungspegeln Verkehrslärm von über 70 dB(A) tags 
und über 60 dB(A) nachts sind besondere Vorkehrungen zu treffen. So sind an allen Aufent-

115 
 
haltsraumfenstern und -fenstertüren Maßnahmen wie verglaste Balkone und sogenannte Prall-
scheiben vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Grundrissgestaltung zur Sicherstellung einer be-
ruhigten lärmabgewandten Seite pro Wohnung vorzusehen. Zudem sind bei Außenwohnberei-
chen ab einem Beurteilungspegel von 62 dB(A) tags Maßnahmen vorzusehen, mit denen dieser 
Pegelwert auf Balkonen, Loggien eingehalten werden kann. Mit diesen Maßnahmen kann eine 
Eignung für Wohnnutzungen sichergestellt werden. Können gesunde Wohnverhältnisse nicht 
sichergestellt werden, ist in den folgenden Teilbebauungsplänen, für diese Bereiche Wohnen 
auszuschließen. 
Die Möglichkeiten von aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Südbrücke sowie auch im sonsti-
gen im Plangebiet sind gemäß ADU cologne (2021) stark begrenzt (siehe oben). Lärmschutz-
wände sind aufgrund des hohen Platzbedarfs auszuschließen. 
11.5.12.2 Altlasten 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Hinsichtlich des Themenbereichs Altlasten wurden umwelttechnische Untersuchungen und Be-
wertungen des Deutzer Hafens durchgeführt (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2020). Diese 
Untersuchungen klärten im Vorfeld der weiteren Planungen, ob und in welchem Umfang Belas-
tungen des Bodens bzw. des Grundwassers vorliegen. Geländeuntersuchungen wurden von 
Boden, Bodenluft und Grundwasser durchgeführt. Als technische Verfahren kamen Rammson-
dierungen, Bodenluftmessungen, Absaugversuche, Grundwassermessungen und chemische 
Bodenanalysen zum Einsatz.  
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Altlasten beziehen sich stets auf die gesamte Fläche 
des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder).  
Aufgrund des ursprünglichen Hafenausbaus ist im gesamten Untersuchungsgebiet mit großflä-
chigen Auffüllungen sowie mit Bodenkontaminationen zu rechnen. Im Untersuchungsgebiet be-
finden sich mehrere Flächen, die als Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 
BBodSchG im Altlastenverdachtsflächenkataster / Fachinformationssystem „Altlasten und 
schädliche Bodenveränderungen“ (FIS AlBo) des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der 
Stadt Köln eingetragen sind.  
Aktuell befinden sich im Plangebiet folgende Eintragungen im Kataster über Altlasten und alt-
lastverdächtige Flächen (gem. § 2 BBodSchG): 
Es sind 20 Altstandorte verzeichnet. Davon sind 14 Altstandorte nachrichtlich genannt, d.h. 
dass bei derzeitiger Nutzung bzw. bei derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung für die 
Schutzgüter vorliegt. 5 Altstandorte sind als Altlasten verzeichnet, d.h. bei diesen Flächen 
wurde eine Gefährdung nachgewiesen. Eine Sanierung ist durchzuführen. Ein Altstandort ist als 
Verdachtsfläche verzeichnet, d.h. eine Gefahrenermittlung ist notwendig. 
Im Plangebiet befinden sich außerdem 3 Altablagerungen; eine davon ist als Verdachtsfläche 
verzeichnet und für zwei Altablagerungen liegt bislang keine Verdachtsbewertung vor. Sie sind 
lediglich nachrichtlich im FIS AlBo verzeichnet.  
Im Plangebiet befindet sich weiterhin eine stoffliche Bodenveränderung, die durch Bodenaus-
kofferung saniert wurde. 
Im Bereich des Deutzer Hafens sind zudem 2 Grundwasserschäden (Benzol und PAK) einge-
tragen.

116 
 
Vor dem Hintergrund dieser potenziellen Bodenbelastungen wurde das Plangebiet gutachterlich 
untersucht. Die Untersuchungen von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) unterteilen das 
Plangebiet dafür in die Teilflächen 1 bis 13 (siehe Abbildung 2). 
 
 
Abbildung 2:  Teilflächen der Bodenuntersuchungen 
Quelle: Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020)  
Die Untersuchungen zeigen im Großteil des Plangebietes eine dem innerstädtischen Großraum 
Köln vergleichbare Belastungssituation (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). 
Im Ergebnis liegen damit in großen Bereichen des Plangebietes unauffällige Schadstoffgehalte 
vor. Von den untersuchten 13 Teilflächen wurden 9 als unkritisch bewertet. Für 4 Flächen 
wurde ein weiterer Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf festgestellt. Es handelt sich um 
die Teilflächen 4, 5, 7 und 8b, bei denen Bodenverunreinigungen bis z.T. in den Grundwasser-
schwankungsbereich oder stellenweise im Grundwasserkörper (Fläche 5 und 7) ermittelt wur-
den. Die Verunreinigungen bestehen aus Chlorparaffinen (Fläche 4), MKW und Benzol (Fläche 
5), PAK und MKW (Fläche 7) sowie ebenfalls MKW (Fläche 8b).  
Eine Gefährdung des Schutzgutes Mensch ist bei den derzeitigen Nutzungsverhältnissen mit 
vollflächiger Versieglung und teilweise offenen Gewerbeflächen in Großteilen des Plangebietes 
nicht erkennbar. 
In den Teilflächen 4 und 8b liegen Gefährdungen für das Schutzgut Grundwasser vor, die kriti-
schen Befunde reichen in diesen Bereichen bis in den Grundwasserschwankungsbereiche. Ein 
Grundwasserschaden konnte für die Fläche 8b ausgeschlossen werden. In den Teilflächen 5 
und 7 sind die entsprechenden Belastungen bereits im Grundwasser nachgewiesen.  
Sanierungskonzepte liegen bisher für keine der Flächen vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist von einer nahezu vollflächigen Versiegelung des Plange-
biets auszugehen. Leckagen, Handhabungsverluste oder unsachgemäßer Umgang mit Gefahr-
stoffen könnten zu weiteren Bodenbelastungen führen. Eine Gefährdung des Schutzgutes

117 
 
Mensch ist bei der möglichen gewerblichen Nutzung nicht zu erwarten. Der festgestellte Sanie-
rungsbedarf hat auch in der Nullvariante Gültigkeit. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die 4 Flächen mit weiterem Untersuchungs- und ggf. Sanierungsbedarf liegen alle zumindest 
teilweise im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur.  
Beim Transferpfad Bodenluft → Mensch besteht im Plangebiet kein Handlungsbedarf.  
Im Bereich der Teilflächen 1 bis 4, 6 und 7 sowie 10 bis 13 erfolgt eine nahezu vollständige Ver-
siegelung, die auch die geplanten Promenaden und Plätze (Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung) umfasst. Ebenso werden die Flächen in der Teilfläche 9 (Straßenverkehrs-
flächen) vollständig versiegelt. Ein Direktkontakt Boden → Mensch ist damit zukünftig in den 
überwiegenden Flächenanteilen ausgeschlossen. In verbleibenden kleinräumigen, unversiegel-
ten Bereichen (bspw. Grünstreifen und Beete, Baumscheiben) sind hinsichtlich der Wirkungs-
pfade Boden → Mensch sowie Boden → Grundwasser potenziell vorhandene und im Zuge der 
Baumaßnamen potenziell verbleibende Kontaminationen zu beachten und ggf. ein Bodenaus-
tausch vorzusehen. 
Vor dem Hintergrund des Transferpfad Boden → Grundwasser sind die geplanten Nutzungen 
im Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur grundsätzlich möglich. In den Teilflä-
chen 4 und 7 soll eine vollständige Versiegelung der Flächen stattfinden, so dass künftig keine 
weitere Schadstoffmobilisierung durch Sickerwasser erfolgen kann. Dies umfasst auch die Ver-
kehrsflächen sowie die Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, die im Teilplan Infra-
struktur festgesetzt werden. Ob diese Versiegelung ausreicht, müssen die Sanierungsuntersu-
chungen zeigen. Nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen mit einem konkreten Nutzungskon-
zept ist hier zu prüfen, ob eine kleinräumige Sanierung erforderlich und möglich ist. Das Gut-
achten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist hier einen Bereich mit Sanierungs- bzw. 
Sicherungsbedarf aus. In Fläche 7 sind weitere eingrenzende Geländeuntersuchungen erfor-
derlich. Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weisen daher einen Bereich mit Untersuchungs-
bedarf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. 
Im Plangebiet ist die Entwicklung von Grünflächen vorgesehen. Für den Bereich des Parks I in 
Teilfläche 5 liegen Hinweise auf lokale und noch einzugrenzende Bodenbelastungen vor, das 
Gutachten von Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) weist einen Bereich mit Untersuchungsbe-
darf für die schutzgutbezogene Bewertung aus. In den vorgesehenen Parkbereichen wäre da-
her ein direkter Kontakt Boden → Mensch möglich. Daher sind – unbeschadet der noch ausste-
henden Untersuchungen im Rahmen der Vorhabenrealisierung – ein zumindest oberflächenna-
her Bodenaustausch oder eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bo-
denaustausches entscheidet das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanie-
rungskonzepte. Ggf. sind weitere Sanierungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich, 
die aber die Vollziehbarkeit des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen. Darüber hinaus sind 
in Abhängigkeit von verbleibenden Restbelastungen Sicherungsmaßnahmen gegen Sickerwas-
sereintrag in das Grundwasser durchzuführen.  
Im Bereich des Parks II in Fläche 5 liegen unauffällige Bodenbefunde vor. 
Im in Fläche 8b gelegenen Park III sind ebenfalls ein oberflächennaher Bodenaustausch oder 
eine Bodenaufbringung erforderlich. Über Art und Umfang des Bodenaustausches entscheidet 
auch hier das Umwelt- und Verbraucherschutzamt nach Vorlage der Sanierungskonzepte im 
Zuge der Ausführungsplanung, um die geplanten Nutzungen als Schule und Spielplatz sicher-
stellen zu können.

118 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Im Hinblick auf die geplante städtebauliche Konversion werden sämtliche Verdachtsflächen des 
Altlastenkatasters in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt geprüft. U. a. 
wurden neue Grundwassermessstellen in Fläche 7 eingerichtet. Nach Abschluss der noch aus-
stehenden Gefährdungsabschätzungen werden gutachterliche Empfehlungen zur weiteren Vor-
gehensweise ausgearbeitet. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung nach § 13 BBodSchG 
werden Sanierungskonzepte für die Flächen 4, 5, 7 und 8b erarbeitet. 
In weiten Bereichen kann aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse derzeit keine Gefährdung 
von den angetroffenen Auffüllungsmaterialien für die Kompartimente Mensch und Grundwasser 
abgeleitet werden. Bei einer Entsorgung von Bodenaushub müssen die Zuordnungswerte der 
LAGA berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis erfolgt im Bebauungsplan. 
Bei Durchführung der Baumaßnahmen kann baubedingt ein direkter Kontakt zwischen Mensch 
und Kontaminationsbereichen nicht ausgeschlossen werden, so dass für Teilbereiche neben 
der für Baustellen üblichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ergänzende Vorschriften zu 
beachten sind (Dr. Tillmanns & Partner GmbH 2020). In den Bebauungsplan sind hierzu ent-
sprechende Hinweise aufzunehmen. Sämtliche Bodenarbeiten sind von geeigneten Fachgut-
achtern zu überwachen. Die Überwachungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. 
Für den Bereich der Grünflächen ist im Hinblick auf ggf. verbleibende Restbelastungen und den 
Kontakt Boden → Mensch stellenweise ein Bodenaustausch bzw. die Aufbringung unbelasteten 
Bodenmaterials erforderlich. Dies betrifft den Park I sowie Park III. 
Bewertung  
Die Untersuchung des Plangebiets hat nach Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020) mehrheitlich 
unauffällige Befunde ergeben, die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten 
Nutzung unbedenklich sind. Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hin-
sichtlich des Schutzgutes Grundwasser in den Teilflächen 4, 5 und 7 festgestellt.  
Ein Großteil der vorhandenen Belastungen wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenom-
men sowie sach- und fachgerecht entsorgt. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach ab-
schließender Festlegung der Rahmenbedingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu 
spezifizieren, insbesondere hinsichtlich tolerierbarer Restbelastungen.  
Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den Flächen 4, 5, 7 und 8b werden einzelfall-
bezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → Mensch 
durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. In diesen unversiegelten Bereichen ist zudem 
beim Verbleib von Restbelastungen im Untergrund unter Umständen eine kontrollierte Fassung 
des Niederschlagswassers einzurichten. Die weiteren Untersuchungen müssen auch zeigen, ob 
und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. 
Bei Umsetzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung 
des Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. Gegen die Umnut-
zung bestehen somit gutachterlich keine Bedenken.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben

119 
 
Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser wird im Bereich der künftigen Baufelder insge-
samt unter Berücksichtigung einer fachgutachterlichen Erfassung und Bewertung, einer Gefah-
renermittlung sowie der Durchführung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen als gering er-
achtet.  
Für die geplanten Nutzungen sind nach Vorliegen detaillierter Planunterlagen und Nutzungs-
konzepte genauere Sanierungsuntersuchungen und -konzeptionen erforderlich, die mit dem 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt abzustimmen sind. Dementsprechend weist das Gutachten 
von Dr. Tillmanns & Partner GmbH auch in den künftigen Baufeldern stellenweise Bereiche mit 
Sanierungs- bzw. Sicherungsbedarf aus (Flächen 4, 5 und 7). Die künftigen Baufelder werden 
jedoch ausnahmslos mit Tiefgaragen angelegt. Daher ist davon auszugehen, dass bestehende 
Bodenkontaminationen im Zuge der Entwicklung der Baukörper vollständig beseitigt und fach-
gerecht entsorgt werden. Auf den Wohnbaugrundstücken bestehen künftig keine Außenflächen 
mit Bodenanschluss mehr. 
11.5.12.3 Erschütterungen  
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Basis der Beschreibungen ist Gutachten von ADU cologne (Stand September 2020). In beste-
henden, nicht mehr genutzten eingeschossigen Gebäuden an der Südwestgrenze des Plange-
biets wurden Messeinrichtungen installiert, um mit einer Dauermessung die Erschütterungs-
immissionen der Bahnstrecke zu dokumentieren. Auf Grundlage der Messungen fanden Bewer-
tungen hinsichtlich möglicher Erschütterungseinwirkungen auf Menschen in Gebäuden gemäß 
DIN 4150 Teil 2 sowie Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude gemäß DIN 4150 Teil 3 statt. 
Die Bestandsbeschreibungen im Kapitel Erschütterungen beziehen sich stets auf die gesamte 
Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufelder). 
Quelle für Erschütterungen im Umfeld des Plangebietes sind die Schienenstrecken der Deut-
schen Bahn, die im Süden in Dammlage verlaufen.  
Auswirkungen der Straßenbahn (KVB-Linie 7 in der Siegburger Straße) auf das Plangebiet sind 
nicht zu erwarten, da der Abstand der Trasse zwar in Teilbereichen unterhalb der 25 m gemäß 
VDI-Richtlinie 3837 liegt, die Trasse jedoch in diesem Bereich in eigenem Gleisbett und kurven-
frei verläuft (ADU Cologne 2020). 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Das verkehrliche Erschütterungspotential der Schienenstrecken entspricht dem Bestand. 
Bei Nichtdurchführung der Änderung ergibt sich im Plangebiet durch die Intensivierung der ge-
werblichen und industriellen Nutzungen in Verbindung mit einer möglichen Reaktivierung der 
Güterbahntrassen im Änderungsbereich ein mäßig erhöhtes Erschütterungspotenzial. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass die von der Bahntrasse ausge-
henden Erschütterungen die zulässigen Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Men-
schen in Gebäuden für Gewerbegebiete (hier GE BF Ost 04) nicht überschritten werden. Somit 
liegen derzeit keine erheblichen Belästigungen durch Erschütterungen vor. Weiter ist gemäß 
DIN 4150 Teil 3 derzeit nicht mit Erschütterungseinwirkungen auf Gebäude zu rechnen, da 
auch hier die zulässigen Anhaltswerte unterschritten werden.

120 
 
Das geplante Schulgebäude als schutzwürdige Nutzung in der Fläche für Gemeinbedarf ist 
noch weiter von den Gleisanlagen entfernt. Daher sind auch hier keine Einwirkungen durch Er-
schütterungen zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Eine Umsetzung von Vermeidungs-, Minderungs- oder Ausgleichsmaßnahmen ist zum derzeiti-
gen Kenntnisstand nicht erforderlich. 
Bewertung 
Auf der Grundlage der Messergebnisse ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf ge-
plante Gebäude selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungs-
immissionen aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Angrenzende Bahntrassen rufen keine er-
heblichen Belastungen hervor. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen Risiken. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Untersuchungen von ADU cologne (2020) ergaben, dass nicht mit schädlichen Umweltein-
wirkungen auf mögliche Gebäude selbst oder auf Menschen infolge von Erschütterungsimmissi-
onen aus dem Schienenverkehr zu rechnen ist.

121 
 
11.5.12.4 Sonstige Gesundheitsbelange / Risiken 
zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawan-
delfolgen) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen der sonstigen Umweltbelange und Risiken beziehen sich stets auf 
die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige 
Baufelder). 
Das Plangebiet befindet sich zu weiten Teilen im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Bereits 
bei einem HQ50 tritt das Wasser aus dem Hafenbecken, bei einem HQ100 wird bei derzeitigem 
Geländeniveau nahezu der gesamte Deutzer Hafen überflutet. Nähere Angaben enthält das Ka-
pitel 11.5.5.1.   
Innerhalb des Plangebietes bestehen auf Teilflächen Gefahren durch Starkregenereignisse. Die 
Starkregengefährdung wird jedoch selbst bei einem 200-jährlichen Regenereignis überwiegend 
als mäßig eingestuft, nur stellenweise liegt eine hohe Gefährdung vor.  
Das Plangebiet liegt im Bereich der Bombenabwürfe des Zweiten Weltkrieges. Vor allem im 
südlichen Plangebiet ist daher mit Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln zu rechnen. In Teil-
bereichen hat bereits eine entsprechende Räumung stattgefunden.  
Die von den Bahnoberleitungen und der Freileitung am südöstlichen Rand des Planungsgebie-
tes erzeugten magnetischen Felder wurden in einem Gutachten (EM-Institut GmbH 2020A) 
durch Feldstärkemessungen ermittelt und anhand der geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV 
bewertet. Nach vorliegenden Untersuchungen werden die Grenzwerte nach 26. BImSchV sehr 
deutlich unterschritten. Es gehen daher keine Gefahren für die Allgemeinbevölkerung aus. 
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen noch zwei Betriebe gemäß Abstandserlass Nordrhein-
Westfalen. 
Das Plangebiet liegt außerhalb der Achtungsabstände und angemessenen Abstände von rele-
vanten Störfallbetrieben (siehe auch Kapitel 11.5.19). Der Bereich zwischen den Rhein-Kilome-
tern 685,90 bis 687,20 ist auf dem rechten Ufer als Liegestelle für fünf Schiffe ausgewiesen, in-
clusive einer Liegestelle für ein Schiff mit einem Kegel im Sinne der ADN (ZKR 2017).  
Zurzeit ist das Hafenbecken durchgehend mit Schiffen befahrbar.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt das derzeitige Risiko durch Überflutung im 
Hochwasserfall bestehen. Bei Intensivierung der gewerblichen Nutzung der Fläche können zu-
sätzliche Bebauungen weitere Auswirkungen auf das Retentionsraumvolumen und das Hoch-
wasserrisiko haben. Diese Neuansiedlungen stehen jedoch unter einen entsprechenden Ge-
nehmigungsvorbehalt aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet.  
Auch eine Gefährdung durch Starkregenereignisse besteht bei Nichtdurchführung der Planung. 
Das potenzielle Vorkommen von Kampfmitteln wäre auch in der Nullvariante zu berücksichti-
gen. 
Von der Bahntrasse würde auch in Zukunft keine Gefahr durch magnetische Felder für die All-
gemeinbevölkerung ausgehen. 
Bei Umsetzung des bestehenden Planungsrechtes könnten sich neue Betriebe ansiedeln, die 
nach den Regelungen des Abstandserlasses zur beurteilen sind.

122 
 
Grundsätzlich wäre im Bereich des Deutzer Hafens eine Ansiedlung von Störfallbetriebsberei-
chen möglich, allerdings unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Achtungsabstände und ange-
messener Abstände zu den nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen. In Bezug auf störfall-
rechtliche Belange wären daher keine Konflikte bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten. 
Bei Nichtdurchführung der Planung könnte das Hafenbecken durchgehend von Schiffen ange-
fahren werden. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Bei Erschließung des Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet werden der Erhalt des 
Retentionsraumvolumens (siehe Kapitel 11.5.5.1) sowie eine Evakuierung des Gebietes im 
Hochwasserfall durch entsprechenden Straßenausbau gesichert.  
Die Anzahl der Starkregentage nimmt in den nächsten Jahren (2021 – 2050) um 1 bis 5 Tage 
im Jahr zu (LANUV 2021b). Die Straßengradienten sind so konzipiert, dass bei entsprechenden 
Regenereignissen keine Schäden an den benachbarten Gebäuden entstehen können. Parks 
und Plätze werden so modelliert, dass sie bei Starkregenereignissen die Funktion von Notwas-
serwegen in Richtungen Hafenbecken und / oder Rhein übernehmen können.  
Bei der Umsetzung der Bauleitplanung kann es zu massiven Erdarbeiten kommen. Im anste-
henden Bodenmaterial des Gebietes ist das Vorhandensein von Bombenblindgänger und ande-
ren Kampfmittel nicht auszuschließen. Dementsprechend sind Vorkehrungsmaßnahmen zum 
Schutz des Menschen bei den Bautätigkeiten zu treffen.  
Auch in Zukunft würden die Grenzwerte nach 26. BImSchV für magnetische Felder deutlich un-
ter-schritten. Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne 
Einschränkungen möglich und somit sowohl gewerbliche als auch Misch- und Wohnbebauung 
zulässig. 
Das geplante Umspannwerk wird in einem mehrgeschossigen Gebäude errichtet. Bei Um-
spannwerken, die sich innerhalb von Gebäuden befinden, sind im Außenbereich keine nen-
nenswerten elektrischen Felder zu erwarten (EM-Institut GmbH 2020B). Zur Bewertung auftre-
tender Magnetfelder wurden Messungen an zwei vergleichbaren, im Stadtgebiet von Köln be-
reits in Betrieb befindlichen Umspannwerken durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass der 
nach 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung geltende Grenzwert für magnetische Felder 
bereits in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerksgebäude sehr deutlich unterschritten wird. 
Damit ist dort ein Daueraufenthalt von Personen der Allgemeinbevölkerung ohne Einschränkun-
gen möglich, die Errichtung von Wohngebäuden wäre grundsätzlich zulässig. Die Vorsorge-
empfehlungen der Stadt Köln (1 μT) werden ebenfalls bereits in unmittelbarer Nähe des Gebäu-
des eingehalten. 
Der Liegeplatz für Schiffe mit einem Kegel liegt gemäß ADN (ZKR 2017) in einer Entfernung 
von überwiegend mindestens 100 m vom Plangebiet. Lediglich im Nordwesten tangiert der 100 
m-Puffer das Plangebiet im Bereich westlich der Alfred-Schütte-Allee. Der Bebauungsplan sieht 
hier keine Wohngebiete, Ingenieurbauwerke oder Tanklager vor, so dass die Liegestelle nach 
wie vor nutzbar ist und davon keine Gefährdungen des Plangebietes ausgehen.  
In besonders gelagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, 
wird temporär und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken 
nördlich der geplanten Kfz-Brücke gewährt. Eine entsprechende Nutzung dieses Bereichs durch 
Kegelschiffe ist auch in diesen Fällen ausgeschlossen, da hier keine Kegelliegestelle ausge-
zeichnet ist.

123 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Bei einer weiteren Nutzung bzw. Nutzungsänderung des Deutzer Hafens sind die gesetzlich 
vorgegebenen Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen. 
Im Vorfeld der Baumaßnahmen ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen, um Gefahren durch 
Bombenblindgänger/ Kampfmittel zu vermeiden.  
Bewertung 
Die Festsetzungen und weiteren Inhalte des Bebauungsplans berücksichtigen die Lage des 
Plangebietes in einem Überschwemmungsgebiet. Nachteilige Auswirkungen auf das Retenti-
onsvolumen werden vermieden.  
Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische Felder entstehen nicht. 
Ein Störfallrisiko besteht nicht.  
Es werden Vorkehrungen zum schadlosen Abführen von Starkregenereignissen getroffen.  
Vor diesem Hintergrund sind keine sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken 
bei Umsetzung des Vorhabens bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
11.5.12.5 Besonnung / Belichtung 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Faktoren Besonnung und Belichtung wurde in einem Gutachten der Transsolar Energie-
technik GmbH untersucht (Stand Januar 2020), das die Basis für die folgenden Ausarbeitungen 
bildet. Zunächst auf Basis des Masterplans von Cobe wurden die Parameter solare Einstrah-
lung, Besonnungsstunden sowie Tagelichtqualität nach DIN 5034 untersucht und Optimierungs-
vorschläge ausgearbeitet. Diese sind in eine Überarbeitung des Masterplans eingeflossen, aus 
dem der Integrierte Plan entwickelt wurde, der wiederum Basis für den Bebauungsplan ist. 
Die Bestandsbeschreibungen zu Besonnung und Belichtung beziehen sich stets auf die ge-
samte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen (Teilplan Infrastruktur sowie künftige Baufel-
der). 
Derzeit ist das Plangebiet durch großflächige, in Teilen unbebaute Ruderal-, Brach- oder Indust-
rieflächen geprägt. Vor allem in den unbebauten Bereichen ist von einer starken Besonnung der 
Freiflächen auszugehen. Verschattete Bereiche entstehen auf den Freiflächen nur in den der 
Sonne abgewandten Bereichen der Bestandsgebäude.  
Da die Fläche derzeit keine Wohnbebauung aufweist und nicht als Aufenthalts- und Erholungs-
raum dient, sind die Faktoren solare Einstrahlung, Besonnung und Tageslichtqualität / Belich-
tung bei der derzeitigen gewerblichen Nutzung nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund 
der eingehaltenen Abstandsflächen kann von der Einhaltung gesunder Arbeitsverhältnisse in 
Bezug auf die Belichtungssituation ausgegangen werden. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die aktuelle Besonnungs- und Tageslichtsituation be-
stehen bleiben. Bei zusätzlichen Gewerbebauten, die nach § 34 BauGB genehmigungsfähig 
wären, würde der Verschattungsgrad der Umgebung voraussichtlich zunehmen. 
Über das Bauordnungsrecht wären die gesunden Wohn- bzw. primär Arbeitsverhältnisse sicher-
zustellen.

124 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur setzt u. a. die künftigen Freiraumbe-
reiche (Grünflächen, Promenaden und Plätze), die öffentlichen Verkehrsfläche des Deutzer Ha-
fens sowie Gewerbegebiet und Flächen für Gemeinbedarf (Schule) fest. Dafür wurden in einer 
Studie die Einstrahlung und die Besonnung dieser Freiräume untersucht (Transsolar Energie-
technik GmbH 2020). Das Gutachten geht von einer Gesamtumsetzung des Vorhabens aus, so 
dass bereits die künftige Verschattungswirkung geplanter Baukörper berücksichtigt wurde.  
Als Indikator für eine gute Aufenthaltsqualität in den Freiräumen wird die jährliche solare Ein-
strahlungssumme herangezogen. Unterhalb einer jährlichen Einstrahlungssumme von 
400 kWh / m² sind die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt. Bei Umsetzung des Vorhabens ist 
eine gute Verteilung der solaren Einstrahlung im Aufenthaltsbereich zu erwarten. Die öffentli-
chen Plätze sowie der östliche Boulevard entlang des Hafenbeckens erhalten viel Sonne. Teile 
des westlichen Boulevards werden hingegen künftig bei Umsetzung des Gesamtvorhabens 
durch die angrenzenden Gebäude verschattet.  
Die öffentlichen Grünflächen, vor allem der Park III, weisen in Teilbereichen eine hohe jährliche 
solare Einstrahlungssumme auf. In Teilbereichen ist die solare Einstrahlungssumme jedoch 
auch hier durch die geplanten Gebäudekörper reduziert. 
Eine Berechnung der Besonnung in den Aufenthaltsbereichen / Freiräumen erfolgte für den 21. 
März (Tag- und Nachtgleiche, gemäß DIN 5034). Dabei zeigte sich zum einen ein Vorteil für die 
Promenade an der Nord-Ost-Flanke des Hafens gegenüber der verschatteten Süd-West-
Flanke. Zugleich wird aber auch die gute Lage der zentralen Plätze und Freiräume links und 
rechts des Hafenbeckens deutlich. Hinsichtlich der Besonnung sind einige dieser Bereiche be-
sonders für öffentliche Aufenthaltsräume wie bspw. Cafés, Spielplätze, Parkanlagen geeignet, 
da die Anzahl der Sonnenstunden pro Tag hier dem Zielwert entspricht (durchgezogene lila Li-
nien in Abbildung 4). Die gestrichelte lila Linie zeigt beispielhaft einen Bereich, bei dem diese 
Funktionen am untersuchten Zeitpunkt aufgrund stärkerer Verschattung nur eingeschränkt mög-
lich sind. 
Auf Basis der Darstellungen des Integrierten Plans fand eine Überprüfung der Besonnung der 
geplanten Schule sowie der geplanten Gebäude im GE BF Ost 04 hinsichtlich der „Selbstver-
schattung“ durch angrenzende geplante Gebäude statt. Die nordwestlich und nordöstlich orien-
tierten Fassaden des Schulgebäudes sowie insbesondere die unteren Geschoße der Innenhöfe 
des Schulgebäudes konnten dabei die Besonnungskriterien gemäß DIN 5034 (Besonnung 17. 
Januar sowie 21. März) nicht erfüllen. Geprüft wurde auch der Tageslichtquotient, der insbeson-
dere im Gebäudeinneren nicht eingehalten werden konnte. 
Der Prüfung zugrunde lagen dabei die Kubaturen des Integrierten Plans. Im weiteren Planver-
fahren (Architektur) für das Schulgebäude sind daher planerische Minderungsmöglichkeiten zu 
berücksichtigen, wie etwa eine angepasste Grundrissgestaltung des Schulgebäudes, gestalteri-
sche Regelungen zu Fassaden und Fenstern sowie technische Lösungen. Entsprechende Re-
gelungen werden im Baugenehmigungsverfahren getroffen, so dass eine ausreichende Beson-
nung und Belichtung sichergestellt werden können.  
Beeinträchtigungen der Besonnung der Bestandsgebäude in der Umgebung sind bei Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten.

125 
 
 
Abbildung 3:  Solare Einstrahlung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020 
 
Abbildung 4:  Besonnung im Aufenthaltsbereich 
Quelle: Transsolar Energietechnik GmbH 2020

126 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die künftige Nutzungsverteilung in den Freiräumen orientiert sich an den Aspekten Einstrahlung 
und Besonnung orientieren. In Bereichen mit zu hoher Einstrahlung / Besonnung werden durch 
Baumpflanzungen oder andere Verschattungselemente angenehme Aufenthaltsbedingungen 
gerade in den Sommermonaten hergestellt.  
Bewertung 
Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich in den überwiegenden Be-
reichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsverteilung gute bis sehr Aufenthalts-
bedingungen im öffentlichen Raum. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Im weiteren Planverfahren für die einzelnen Baufelder ist im Detail zu prüfen, ob es für beste-
hende Nachbarbebauungen durch den Neubau von Gebäuden zu einer Verschlechterung der 
Besonnung und der Tageslichtqualität kommen kann. Ist eine mittlere bis hohe Besonnung (Be-
sonnung länger als 3 bzw. 4 Stunden) sichergestellt, sind keine weiteren Maßnahmen erforder-
lich. Ist die Besonnung nur noch gering (Besonnung unter 1,5 Stunden), ist zur Vorbereitung ei-
ner Einzelfallentscheidung dann eine Prüfung der konkreten Grundrisssituation der betroffenen 
Bestandsbebauung erforderlich. Gegebenenfalls ist daraufhin die Planbebauung anzupassen.  
Um die Kriterien der Tageslichtqualität in den geplanten Neubauten zu erfüllen, sind Grundrisse 
und Raumtiefen so anzupassen, dass mindestens ein (Wohnraum-)Fenster an einer besonnten 
Fassade liegt („durchgesteckte Wohnungen“). Insbesondere in den unteren Geschossen sind 
ggf. andere Nutzungen vorzusehen oder zu gewährleisten. Auch die Blockinnenbereiche sind 
hinsichtlich ihrer Nutzungen zu prüfen. Bei Sicherstellung einer Besonnung von länger als 3 
Stunden sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich: Liegt die Besonnungsdauer unterhalb 
von 1,5 Stunden, sind planerische Minderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. In Einzelfällen 
kann ergänzend eine Betrachtung der Belichtungssituation innerhalb von Plangebäuden vorge-
nommen werden. 
In den nachfolgenden Planverfahren für die Baufelder werden diese Belange auf Basis der ein-
schlägigen Normen eingehend geprüft.  
11.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7d BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Die Bestandsbeschreibungen des Schutzguts Kultur- und sonstige Sachgüter beziehen sich 
stets auf die gesamte Fläche des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sowie 
künftige Baufelder). 
Die 1888 erfolgte Eingemeindung von Deutz nach Köln bildete die Grundlage für den Hafenaus-
bau an der heutigen Stelle. Der hier gelegene Rheinarm „Schnellert“ wurde zwischen 1904 und 
1907 zu einem Industriehafen ausgebaut. 1909 nahm die erste Mühle ihren Betrieb auf (Busch-
mann et al. 2021).  
Aufgrund der langjährigen Nutzungsgeschichte des Deutzer Hafens liegen innerhalb des Plan-
gebietes kulturhistorisch bedeutsame und zum Teil auch denkmalgeschützte historische Bau-
werke und Strukturen.

127 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs der Landesplanung 
„Köln“ (KLB 19.08, LVR 2021a). Zugleich ist das Plangebiet dem Kulturlandschaftsbereich der 
Regionalplanung „Deutz, Mülheim“ (353) zugeordnet. Ein wertgebendes Merkmal ist hier der 
Deutzer Hafen. Als kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regio-
nalplanung wird eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung beschrieben, insbesondere „das 
Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von histo-
rischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (LVR 2021b).  
Die Drehbrücke von 1907 / 1908 ist ein eingetragenes Baudenkmal gemäß § 2 DSchG NRW 
und in der Denkmalliste der Stadt Köln unter der Nr. 4 gelistet. Die Gebäudekomplexe von Au-
ermühle und Ellmühle sind ebenfalls als Baudenkmal in der Denkmalliste (Nummer 8802) ein-
getragen. 
Der Deutzer Hafen umfasst darüber hinaus weitere denkmalwerte Anlagen (Hafenbecken mit: 
Wasserfläche und Kaimauern, Gleisanlagen der Hafenbahn, Kran- und Verladeanlagen), für die 
eine Eintragung in die Denkmalliste vorgesehen ist. Im Plangebiet bestehen weitere Gebäude, 
die nicht denkmalgeschützt oder denkmalwert sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um Ge-
bäude, die für die gewerblich-industriellen Nutzungen errichtet wurden (Produktions-, Lager- 
und Verwaltungsgebäude). Auch das Gebäude der Essigfabrik ist nicht denkmalwert. Diese Ge-
bäude sind als sonstige Sachgüter einzustufen.  
Im Süden tangiert die nach § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit ihrem Wirkungsraum 
das Plangebiet. 
An der Alfred-Schütte-Allee werden die Allee sowie Grünanlagen und Sportflächen in der Denk-
malliste als Gartendenkmal geführt (Nummer 523). Der Denkmalwert beruht auf der in den 
1920er Jahre nach Plänen von Schumacher und Encke erfolgten Rheinufergestaltung im Zuge 
der Planung eines Gesamtgrünsystems für Köln. 
Innerhalb des Plangebietes liegen des Weiteren Teile des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort 
Rauch), das Teil der preußischen Befestigung von Deutz war und zwischen 1861 und 1863 
durch den Umbau einer von 1855 stammenden Lünette entstand. Ende der 1950er Jahre er-
folgte ein weitgehender oberirdischer Abbruch des Forts. Mauerreste der zum Fort zugehörigen 
Kaponniere befinden sich im Keller eines Unternehmensgebäudes und sind nicht öffentlich zu-
gänglich (LVR 2021c).  
Direkt westlich angrenzend an das Plangebiet liegen die eingetragenen Bodendenkmäler Nr. 
461, 462 und 473 – Poller Wiesen („Poller Köpfe“). Das Denkmal Nr. 461 liegt nördlich der Süd-
brücke, die Nummern 462 und 473 südlich der Brücke. Unter Denkmalschutz steht die histori-
sche Uferlandschaft der rechten Rheinseite zwischen Köln-Poll und Köln-Deutz, die durch um-
fangreiche historische Uferbefestigungen des 15. Jahrhunderts n. Chr. (und älter) bis 17. Jahr-
hunderts n. Chr. (und jünger) tiefgründig gestaltet ist. Unterhalb des Grundwasserspiegels und 
unter der Wasserbedeckung durch den Rhein sind die umfangreichen hölzernen Bauteile der 
Uferbefestigungen vorzüglich erhalten. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei einer Nichtdurchführung der Planung käme es im Zuge einer möglichen Re-Intensivierung 
der bestehenden gewerblichen Bauflächen möglicherweise zu einer Beeinträchtigung der denk-
malgeschützten oder erhaltenswerten Strukturen im Untersuchungsgebiet. Dies wäre im Einzel-
fall im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zu untersuchen, sodass erhebliche Beein-
trächtigungen ausgeschlossen werden können.

128 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die denkmalgeschützten sowie die denkmalwerten Gebäude und Anlagen werden weitgehend 
in die künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des 
Denkmalschutzes ermöglicht wird. Lediglich im Bereich der Mühlenfuge / Platz 6 ist aus städte-
baulichen Gründen ein Teilabbruch der Mühlen geplant und mit dem Landschaftsverband 
Rheinland und dem Stadtkonservator abgestimmt. 
Die Krananlage im Bereich des künftigen Parks I soll erhalten werden, ebenso die Krananlagen 
EK 1 und EK 2 am Hafenbecken.  
Aufgrund der Anforderungen an die Hochwassersicherheit, dem mit dem Integrierten Plan fest-
gelegten System der Sockelkanten und den Anforderungen u.a. der Barrierefreiheit ist eine 
durchgehende Erhaltung der Gleisanlagen nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge 
von Erlaubnisverfahren die Überdeckung von Gleisen möglich. Da die Sichtbarkeit der Gleise in 
nicht überdeckten Bereichen nicht die Anforderungen an den öffentlichen Raum einschränken 
darf, können die Gleise hier in die Oberflächen eingearbeitet werden. 
Im Bereich des Hafenbeckens ist ein Neubau von Brücken erforderlich, um die Erschließbarkeit 
des Gesamtareals sicherzustellen. Darüber hinaus sind Nutzungen am und auf dem Wasser ge-
plant. Mit diesen baulichen und anderen Anlagen wird jedoch nur punktuell in den denkmalwer-
ten Bestand des Hafenbeckens eingegriffen.  
Auswirkungen auf die denkmalgeschützte Südbrücke sind durch die Umsetzung des Bebau-
ungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur nicht zu erwarten. 
Die kulturlandschaftlichen und denkmalpflegerischen Ziele der Kulturlandschaftsentwicklung 
werden bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur weitgehend 
berücksichtigt, insbesondere durch den Erhalt der prägenden Strukturen des Hafengebietes 
und deren Integration in die künftigen Nutzungen. Teilweise finden durch die Planungen Über-
prägungen der Hafenstrukturen statt. Dies umfasst die Schaffung von Überquerungen (zwei 
Brücken) sowie von Zugängen zu den Wasserflächen (Schwimmpontons), die Überbauung von 
Teilflächen des Wasserbeckens sowie die Anlage eines Schwimmbades und von Bootsanle-
gern. Diese Überprägungen werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da der Gesamtcha-
rakter des Deutzer Hafens weiterhin ablesbar bleibt. 
Das Bodendenkmal ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) ist innerhalb des Plangebietes bereits großflächig 
mit Gebäude und Straßen überbaut. Insoweit sind weitere Beeinträchtigungen des Bodendenk-
mals nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. 
Vorhabenbedingte Beeinträchtigungen des Gartendenkmals Allee an der Alfred-Schütte-Allee 
sowie des Bodendenkmals Poller Wiesen sind nicht zu erwarten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die denkmalgeschützten und denkmalwerten Bausteine des Deutzer Hafens (Baudenkmäler, 
Bodendenkmal, Gartendenkmal) werden als nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan 
übernommen. Damit ist die Erhaltung dieser prägenden Kultur- und Sachgüter planungsrecht-
lich gesichert. Bauliche Maßnahmen im Bereich der Denkmäler sind mit dem Stadtkonversator 
und dem Landschaftsverband Rheinland abzustimmen. 
Bei Baumaßnahmen im Bereich des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) wird eine archäolo-
gische Baubegleitung empfohlen, um eine denkmalgerechte Ausführung möglicher Baumaß-
nahmen gewährleisten zu können.

129 
 
Bewertung 
Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und Integration erhaltenswerter Ge-
bäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die Auswirkung der Planung auf das Schutz-
gut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering einzuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der er-
haltenswerten Strukturen vor allem im Bereich der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssitu-
ation und der Nullvariante positiv hervorzuheben. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Die Belange des Denkmalschutzes fließen bei der weiteren städtebaulichen Gesamtplanung 
des Hafenareals in angemessenem Umfang ein und werden mit dem Stadtkonservator abge-
stimmt. So werden die weiteren denkmalgeschützten und denkmalwerten Gebäude und Struk-
turen, wie die Mühlengebäude, in den Teil-Bebauungsplänen für die einzelnen Baufelder in 
künftigen Nutzungen integriert, so dass eine Erhaltung durch Nutzung im Sinne des Denkmal-
schutzes ermöglicht wird. 
Weitere Beeinträchtigungen des Bodendenkmals ‘Fort XIII’ (Fort Rauch) sind nicht sehr wahr-
scheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen. Es werden Maßnahmen zur Minderung 
von Eingriffen geplant, zudem wird eine archäologische Baubegleitung empfohlen. 
Das Gebäude des Veranstaltungszentrums ‚Essigfabrik’ bleibt als sonstiges Sachgut auch künf-
tig erhalten. Die übrigen Produktions-, Lager- und Verwaltungsgebäude werden hingegen abge-
rissen und durch einen neuen Gebäudebestand ersetzt. 
11.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme),  
 sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7e BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Im Bereich des Deutzer Hafens bestehen zurzeit noch Betriebsbereiche mit Genehmigungen 
nach BImSchG, die auch Gerüche und Licht sowie Wärme emittieren können. Ein Betrieb der 
Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik wird vorausgesetzt, sodass davon ausgegan-
gen wird, dass im Plangebiet und in seinem Umfeld gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
bestehen. Hinweise auf Emissionen von elektromagnetischen Feldern enthält Kapitel 0. 
Ein sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ist im derzeitigen Zustand vorauszuset-
zen.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung ist bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften davon 
auszugehen, dass keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- 
und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegenstehen, auch wenn die 
Nutzung des Plangebietes ggf. intensiviert wird. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die emittierenden Betriebe im Plangebiet werden bis auf eine Ausnahme aufgegeben oder ver-
lagert. Über eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissions-
empfindliche Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb genommen werden können, wenn 
der noch bestehende emittierende Industriebetrieb endgültig aufgegeben und vollständig abge-
rissen wurde.

130 
 
Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umsetzung 
der Planung weder bei isolierter Betrachtung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Inf-
rastruktur noch bei Betrachtung der Gesamtplanung einhergehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern ist auf Ebene nachfolgender Planungen 
sicherzustellen. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt.  
Für das Gesamtgebiet ist eine entwässerungstechnische Erschließung im Trennsystem vorge-
sehen. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser der einzelnen Baufelder wird über Re-
genwasserkanäle gesammelt und direkt in das Hafenbecken eingeleitet. Die Entwässerung der 
Hafenpromenade erfolgt auf beiden Seiten des Hafenbeckens direkt über die Schulter in das 
Hafenbecken. Das belastete Niederschlagswasser der Quartiersstraße wird in einer hochwas-
serangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den bestehende 
Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg angeschlossen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es sind keine entsprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und / oder Immissionen entstehen, 
die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet und dessen Umgebung entgegen-
stehen.  
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Der künftige Verzicht auf die Ansiedlung von Industriebetrieben reduziert die entsprechenden 
Emissionen (insbesondere Gerüche, Strahlung und Wärme). Für die vorgesehenen Gewerbe-
betriebe ist sicherzustellen, dass entsprechende Emissionen gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse im gesamten Quartier nicht entgegenstehen. 
Der sachgerechte Umgang mit Abfällen für das Gesamtvorhaben wird auf der Ebene nachfol-
gender Planungen sichergestellt. Eine regelgerechte Entsorgung der Hausabfälle wird durch die 
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH sichergestellt. 
Das belastete Niederschlagswasser sowie das Schmutzwasser der einzelnen Baufelder wird in 
einer hochwasserangepassten Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation gesammelt und an den 
bestehende Mischwasserhauptsammler in der Siegburger Straße und am Poller Kirchweg ange-
schlossen. 
11.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7f BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Informationen über die Nutzung erneuerbarer Energien oder sparsamer und effizienter Nutzung 
von Energie liegen für den Bestand nicht vor. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante):  
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Änderungen der Belange zu erwarten. Neue Ge-
bäude sind entsprechend der aktuellen energetischen Gesetze zu errichten.

131 
 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Bei Errichtung neuer Gebäude (insbesondere in GE BF Ost 04 und Schule) sind die einschlägi-
gen Standards des Gebäudeenergiegesetzes zu berücksichtigen, das Anforderungen an die 
energetische Qualität von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden 
stellt. Gegenüber den Bestandsgebäuden ist von einer deutlich höheren Energieeffizienz auszu-
gehen.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Hinsichtlich der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Ent-
wicklung die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine Machbarkeitsstudie für eine nachhaltige Energieversorgung ist in Bearbeitung, um eine 
möglichst effiziente und nachhaltige Versorgung mit einem Mix aus verschiedenen Energieträ-
gern zu optimieren. Das Konzept beinhaltet die Zielvorgaben lokaler Emissionsfreiheit und lang-
fristiger Klimaneutralität des Quartiers. Unter anderem ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet 
an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzuschließen und weitere Maßnahmen einer kli-
maverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen.  
Mögliche Auswirkungen der Machbarkeitsstudie auf zeichnerische oder textliche Festsetzungen 
der Teil-Bebauungspläne für die Baufelder werden nach Vorliegen der Studie in den jeweiligen 
Bauleitplanverfahren geprüft. 
11.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des  
 Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Al-
lee kleinflächig innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) 
und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft hier 
entlang der westlichen Straßenbegrenzungslinie. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes sind 
mehrere Verbote in Kraft, die eine Beeinträchtigung seiner Funktion verhindern sollen. Darunter 
fallen etwa insbesondere die Entnahme, Beschädigung oder negative Beeinträchtigung des 
Baum-, Strauch- und sonstigen Pflanzenbestandes, das Verbot von Versiegelungen und Wegen 
oder Flächen (sowie Bodenverdichtungen), die Errichtung oder Änderung von baulichen Anla-
gen (auch wenn diese keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen) sowie das Verbot von 
erheblichen Veränderungen der Geländeoberfläche (Aufschüttungen, Verfüllungen etc.).  
Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zudem als Biotopverbundfläche des 
LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbereich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt.

132 
 
Die Schutzziele dieser Ausweisung beziehen sich auf die Förderung einer naturnahen Auen-
landschaft des Rheins, u.a. durch die Entwicklung von extensiven Grünlandlebensräumen oder 
den Erhalt und die Optimierung von Weichholzauenbestandteilen sowie den Erhalt und die Ent-
wicklung naturnaher Rheinufer-Abschnitte. Hierfür sollen auch die Freizeitaktivitäten auf den 
Grünlandflächen eingeschränkt werden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Da die bisher im Landschaftsschutz bzw. in den Flächen des Biotopverbundes gelegenen Be-
reiche und der Überschwemmungsgebiete im Bereich der Poller Wiesen keine zusätzliche Be-
bauung ermöglichen, wären hier zunächst keine Eingriffe über das heutige Maß hinaus abseh-
bar. Die im Hafenbereich zulässigen, gewerblich-industriellen Nutzungen würden vermutlich 
keine Erhöhung des Nutzungsdrucks durch Erholungssuchende auf die Poller Wiesen auslö-
sen. 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine 
Veränderungen zu erwarten. Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 
verwiesen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. Die Flächen bleiben in ihrer Nutzung unverändert, die Abgrenzung des 
Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.  
Zu den Inhalten des Luftreinhalteplans wird auf Kapitel 11.5.17 verwiesen. Bei Durchführung 
der Planung sind ansonsten gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderungen zu erwar-
ten. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu keiner 
Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder des landes-
weiten Biotopverbundes. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Eine mögliche Beeinträchtigung der Ziele von Landschaftsschutz und Biotopverbund durch Um-
setzung des Gesamtvorhabens (etwa durch eine Nutzungsintensivierung) wird in den nachfol-
genden Bebauungsplanverfahren geprüft.

133 
 
11.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch  
 Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen  
 Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7h BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Für das Untersuchungsgebiet gilt der Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln (Bezirksregie-
rung Köln 2021). Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg/m³ als Jah-
resmittelwert) wurde im Jahr 2016 an neun Messstellen in Köln überschritten. Die Messstation 
an der Justinianstraße (KJUS), an denen es auch zu Überschreitungen kam, lag dabei in der 
Nähe des Untersuchungsgebietes in ca. 1.000 m Entfernung. Die Ergebnisse sind aufgrund der 
Entfernung und der unterschiedlichen Bebauungssituationen nur bedingt übertragbar. 
Das Plangebiet liegt innerhalb der „Grünen Umweltzone“ der Stadt Köln, die auf Grundlage des 
Luftreinhalteplans Köln eingerichtet wurde. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung sind gegenüber dem heutigen Zustand dahingehend Verän-
derungen zu erwarten, dass bei einer Umsetzung der im Luftreinhalteplan beschriebenen Maß-
nahmen eine Verbesserung der Luftqualität zu erwarten ist.  
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Der Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ermöglicht die verkehrliche Erschlie-
ßung des Plangebiets mit damit verbundenen Quell- und Zielverkehren (zu möglichen Luft-
schadstoffen – Immissionen siehe Kapitel 11.5.6.2). Es liegt ein Mobilitätskonzept vor, dessen 
konsequente Anwendung einer Verschiebung des Modal Split hin zu Angeboten des ÖPNV und 
nicht-motorisierten Angeboten erwarten lässt. Damit ließen sich emittierende Quell- und Zielver-
kehre zumindest reduzieren. 
Zudem ist langfristig eine Verbesserung der Luftqualität durch die Umsetzung der Maßnahmen 
im Luftreinhalteplan zu erwarten.  
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Für die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind keine ent-
sprechenden Maßnahmen erforderlich. 
Bewertung 
Die Umsetzung des Vorhabens steht der Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, 
in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht ent-
gegen. 
Ausblick auf das Gesamtvorhaben 
Es ist vorgesehen, dass gesamte Plangebiet an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Köln anzu-
schließen und weitere Maßnahmen einer klimaverträglichen Wärmeversorgung umzusetzen. 
Diese und andere Maßgaben sind Inhalte eines Energiekonzeptes, das als Zielvorgaben eine

134 
 
lokale Emissionsfreiheit und eine langfristige Klimaneutralität beinhaltet. Damit lassen sich zu-
künftig Emissionen aus dem Hausbrand reduzieren. 
11.5.18 Wechselwirkungen 
zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d 
des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Be-
völkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand) 
Bei der Beurteilung von Umweltauswirkungen sind auch die Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern zu berücksichtigen, da sich die Schutzgüter nicht immer eindeutig voneinander 
trennen lassen. 
Es ist von vielseitigen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschut-
zes auszugehen.  
Das Plangebiet ist insgesamt stark anthropogen überprägt. Die bisherigen Bebauungen und 
Flächenversiegelungen haben zu einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktio-
nen geführt, es liegen zudem Bodenbelastungen vor. Darüber hinaus ist der Wasserhaushalt 
der Flächen gestört, bspw. ist eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers nur 
sehr eingeschränkt möglich. Aufgrund des hohen Bebauungs- und Versiegelungsgrades sind 
auch die Biotopfunktion und die biologische Vielfalt im Plangebiet bereits stark eingeschränkt.  
Der hohe Versiegelungsgrad bedingt zudem eine Überprägung der lokalklimatischen Verhält-
nisse.  
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Bei Beibehaltung der heutigen Nutzungen bzw. bei der planungsrechtlich zulässigen Nutzungs-
intensivierung (gewerblich-industrielle Nutzungen) bleiben aufgrund des hohen Nutzungs- und 
Versiegelungsgrades die negativen Wechselwirkungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Bio-
topfunktion und Klima erhalten bzw. werden weiter verstärkt. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist mit Veränderun-
gen des Wirkungsgefüges von Tieren, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima und 
entsprechenden Wechselwirkungen verbunden, wie der

135 
 
Tabelle 8 zu entnehmen ist. Relevante Wechselwirkungen betreffen in diesem Sinne vor allem 
die Planung von Grünflächen, deren Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammen-
spiel mit den Belangen von Freizeitnutzung und dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.

136 
 
Tabelle 8: Übersicht über die verfahrensrelevanten Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern 
Wirkung 
von → 
Mensch Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Boden/ 
Fläche Wasser Klima / 
Luft Wirkung 
auf ↓ Mensch  
Erholungsraum 
(+) 
Arten- und 
Strukturvielfalt 
(+) 
Standort für 
Siedlung und 
Verkehr (x) 
Wasser-
nutzung 
(x) 
Frisch- 
und Kalt-
luft (+) 
Aus-
gleichs-
funktion 
(+) 
Pflanzen/ Tiere/ 
Landschaft 
Lebensraum- 
u. Land-
schafts- 
verlust (-) 
Störungen von 
Tieren (-) 
Artverschie-
bungen (-) 
 
Lebensraum 
für Pflanzen 
und Tiere (+) 
Wasser-
nutzung 
(+) 
Lebens-
raum (+) 
 
Boden/ Fläche Verlust von 
Bodenfunktio-
nen (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Verdichtung (-) 
Erhalt bzw. Wie-
derherstellung 
von Bodenfunk-
tionen (+) 
 Stoffverla-
gerung (-)  
Wasser 
Verringerung 
Grundwasser-
neubildung (-) 
Erhöhung 
Oberflächen-
abfluss (-) 
Schadstoffein-
träge (-) 
Ungestörte 
Grundwasser- 
neubildung (+) 
Filterung von 
Schadstoffen 
durch Pflanzen 
(+) 
Speicher, Fil-
ter- und Puf-
fer-funktion 
(+) 
  
Klima/ Luft 
Emissionen (-) 
Behinderung 
des Luftaus-
tausches (-) 
Aufheizung 
durch Versie-
gelung (-) 
Frischluft (+) 
Kaltluftproduk-
tion (+) 
klimatischer 
Ausgleichs-
raum (+) 
Kaltluftpro-
duktion (+) 
Kühlfunktion 
Böden (+) 
  
Legende: (+) positive Wirkung, (-) negative Wirkung 
Quelle: in Anlehnung an Storm/ Bunge: Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, 2. Band, 
Kapitel Wechselwirkungen, September 2019

137 
 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Die in den jeweiligen Schutzgutkapiteln beschriebenen Vermeidungs-, Minderungs- und Aus-
gleichsmaßnahmen tragen dazu bei, gestörte Wechselwirkungen zu vermindern. Auf die ent-
sprechenden Kapitel wird verwiesen.  
Bewertung 
Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der starken anthropogenen 
Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren Aus-
wirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Freizeitnut-
zung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet.  
11.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen  
auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 
6 Nr. 7 BauGB – Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, bio-
logische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- 
und Sachgüter, Wechselwirkungen,  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand):  
Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA (2011). Dort werden 
vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte 
Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden.  
Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr-
scheinlich anzunehmen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung:  
Der überwiegende Teil der Gebäude im Plangebiet wird neu errichtet unter Beachtung der Hin-
weise DIN EN 1998-1/NA (2011). Der Anteil an sensibler Wohnnutzung wird im Plangebiet erhöht. 
Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte wer-
den berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere 
Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, 
Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Kultur- und 
Sachgüter sowie Wechselwirkungen. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-auswir-
kungen:  
Solche Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
Bewertung:  
Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plan-
gebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die 
geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht.

138 
 
11.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand (derzeitiger Umweltzustand): 
Die Eingriffsregelung wird im Grünordnungsplan Deutzer Hafen abgehandelt. Als Ergebnis einer 
bauplanungsrechtlichen Analyse wurde ein „potenziell ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich“ de-
finiert. In diesem Bereich unterliegt der Ausgleich der Abwägung. Eingriffe, die darüber hinaus-
gehen, werden bilanziert und sind mit dem Differenzwert zwischen dem heute zulässigen und 
dem geplanten Eingriff auszugleichen. Alle Eingriffe im Außenbereich (Hafenbecken, Land-
schaftsschutzgebiet) sind in vollem Umfang auszugleichen. 
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird auf Grundlage des „potenziell ausgleichpflichti-
gen Eingriffsbereich“ durchgeführt. Hierzu erfolgt eine Überlagerung der potenziell ausgleichs-
pflichtigen Eingriffsflächen mit der Planung. Die baurechtliche Zulässigkeit ist bei den Eingriffs-
flächen als Bestandswert angesetzt, auch wenn in der Örtlichkeit der Realbestand vom bau-
rechtlichen Bestand abweicht. 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): 
Bei Nichtdurchführung der Planung wären die Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild auf 
Basis des vorhandenen Planungsrechtes zu beurteilen. Wesentliche Teile sind planungsrechtlich 
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungs-
planes Nr. 69430/05 zwischen Siegburger Straße und Poller Kirchweg wird die Zulässigkeit von 
Eingriffen nach § 30 BauGB beurteilt. Eine Bebauung wäre bei diesen Flächen grundsätzlich 
möglich. 
Das Hafenbecken und die Flächen westlich der Straßenbegrenzungslinie Alfred-Schütte-Allee 
sind hingegen nach § 35 ‘Bauen im Außenbereich’ BauGB zu beurteilen. Eine Be- / Überbau-
ung würde ausgleichspflichtige Eingriffe nach sich ziehen. 
Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Durch den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur wird ein ausgleichspflichtiger 
Gesamteingriff von 126.412 Biotopwertpunkten vorbereitet (RMP Stefan Lenzen 2021). Hiervon 
entfallen 50.794 Wertpunkte auf den Hafenbereich (Außenbereich nach § 35 BauGB) sowie 
75.618 Wertpunkte auf den planungsrechtlichen Innenbereich nach §30 und § 34 BauGB (siehe 
Anlage).  
Durch die Umsetzung der Grünplanung kann eine Aufwertung in H öhe von insgesamt 71.327 
Biotopwertpunkten erreicht werden.  
Der ausgleichspflichtige Eingriff im Außenbereich mit 50.794 Biotopwertpunkten kann durch die 
Anlage von Park I und Park III sowie Anlage des Begleitgrüns an der Alfred -Schütte-Allee mit 
insgesamt 60.529 Biotopwertpunkten ausgeglichen werden. 
Insgesamt verbleibt in der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem 
ausgleichspflichtigen Eingriff ein Defizit von 55.085 BWP. 
Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir-
kungen 
Es wird auf das schutzgutbezogene Kapitel 11.5.2 verwiesen, das Maßgaben zur Vermeidung 
und Minderung von Eingriffen enthält.

139 
 
Bewertung 
In der Gegenüberstellung der anrechenbaren Ausgleichswerte mit dem ausgleichspflichtigen 
Eingriff ergibt sich ein verbleibendes Defizit von 46.735 BWP. 
11.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Eine Kumulierung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtens-
wert, in dessen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden 
sollen. Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben 
aufgeführt.  
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Umfeld des 
Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
11.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Entsprechende Aussagen sind auf der Ebene eines Angebotsbebauungsplans nicht möglich, da 
die genaue Art der künftigen Nutzungen sowie die dabei eingesetzten Stoffe und Techniken 
noch nicht bekannt sind. Zu verweisen ist jedoch in diesem Zusammenhang auf das Vorzertifi-
kat in Platin, dass dem künftigen Quartier von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges 
Bauen e.V. (DGNB) im Juni 2020 verliehen wurde. Überdurchschnittlich wurden dabei die Dis-
ziplinen „Soziokulturelle und Funktionale Qualität“, „Ökologische Qualität“ sowie „Prozessquali-
tät“ bewertet. 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur -sind keine 
erheblichen Auswirkungen aufgrund eingesetzter Techniken und Stoffe zu erwarten. Die durch 
den Baustellenbetrieb verursachten Auswirkungen können bei Gewährleistung einer ordnungs-
gemäßen Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe, sachgerechtem Umgang mit Öl und Treib-
stoffen, regelmäßiger Wartung der Baufahrzeuge sowie ordnungsgemäßer Lagerung wasserge-
fährdender Stoffe als unerheblich eingestuft werden. Auch von der durch den Bebauungsplan 
ermöglichten Infrastruktur und Gebäude werden bei sachgerechtem Umgang mit umweltschädli-
chen Stoffen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet. 
11.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
(Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Grundlage der geplanten städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung des Deutzer 
Hafens und somit auch der Bauleitplanung ist der Integrierte Plan des Büros COBE. Dem zu-
grunde liegt die Grundsatzentscheidung des Rats von 2015 zur Umnutzung des Deutzer Hafens 
zu einem innerstädtischen Quartier für Wohnen und Arbeiten.  
Der Integrierte Plan ist das Ergebnis eines städtebaulichen kooperativen Wettbewerbsverfah-
rens (2016), an dem fünf interdisziplinäre Teams teilnahmen und in das die Bürgerschaft inten-
siv eingebunden wurde. Der siegreiche COBE-Entwurf wurde im Jahr 2017 bis hin zum Inte-
grierten Plan überarbeitet. Der Integrierte Plan wurde schließlich am 1. März 2018 der Öffent-
lichkeit vorgestellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

140 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen mit Ausnahme der Nullvariante daher nicht, da 
die Planung in unmittelbarem Zusammenhang zum integrierten Plan zur Gestaltung des Deut-
zer Hafens zu sehen ist. Hervorzuheben ist, dass die Reaktivierung der vorgenutzten Flächen 
des Deutzer Hafens einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung leistet und damit einen 
Verzicht auf eine Bauflächenentwicklung im Außenbereich ermöglicht.  
III Zusätzliche Angaben 
11.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf  
 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 
z.B. Rammkernsondierungen, schalltechnische Berechnung, Messung, … 
Entsprechende Angaben zu technischen Verfahren sind in die schutzgutbezogenen Kapitel un-
ter 0 integriert.  
Es liegen umfangreiche umweltbezogene und für das Vorhaben relevante Informationen vor, 
die für die Beschreibung der Umweltbelange und zur Beurteilung der vorhabenbedingten Um-
weltauswirkungen herangezogen werden konnten. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung 
der Angaben für den Umweltbericht bestanden nicht.  
11.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
 (Monitoring) 
Bereits bei Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur ist nachzu-
weisen, dass die Retentionsraumbilanz insgesamt positiv ausfällt. In Abstimmung mit der Be-
zirksregierung Köln wurde daher ein „Retentionsraumkonto“ für das gesamte Projektgebiet er-
stellt, dass diesen Nachweis fortlaufend führt. 
Für den Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind darüber hinaus keine Moni-
toringmaßnahmen vorgesehen, da im Hinblick auf die getroffenen Prognosen für den Planzu-
stand keine Unsicherheiten bestehen.  
Hinsichtlich der Gesamtentwicklung des Deutzer Hafens und der Umsetzung der baulichen Ent-
wicklung in den einzelnen Baufeldern sind Gutachten fortzuschreiben und an die jeweiligen Pla-
nungs- und Erkenntnisstände anzupassen. Dies betrifft u. a. das lufthygienische Gutachten und 
das Lärmgutachten. 
11.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Areal des Deutzer Hafens im Umfang von 41,3 ha in den kom-
menden Jahren als eines der zentralen städtebaulichen Projekte Kölns zu einem gemischten 
urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. 
Zunächst wird ein Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur aufgestellt, der die Inf-
rastruktur des künftigen Quartiers sichert. Dieser umfasst einen Geltungsbereich von rund 27,8 
ha. Bei den Infrastrukturen handelt es sich um Straßenverkehrsflächen, Parks, Promenaden 
und Grünflächen sowie die Wasserfläche des Hafenbeckens mit verschiedenen Nutzungen auf 
dem Wasser.  
Bauliche Nutzungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zum einen wird eine Gemeinbe-
darfseinrichtung in Form einer Schule festgesetzt. Zum anderen handelt es sich um zwei Berei-
che, die als Gewerbegebiet GE Hafenamt bzw. als Gewerbegebiet GE BF Ost 04 festgesetzt 
werden.

141 
 
Die folgenden Einschätzungen beziehen sich allein auf die Umsetzung des Bebauungsplans 
Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht betroffen eingestuft bzw. es erge-
ben sich bei Umsetzung des Vorhabens positive Auswirkungen auf die Umweltbelange: 
 Fläche: Die Auswirkungen des Bebauungsplans auf das Schutzgut Fläche sind insgesamt 
als positiv zu bewerten. Die Planung ermöglicht die Entwicklung eines zentralen, bereits 
baulich vorgeprägten Standorts am Rhein. Dieses Flächenrecycling dient der Reduktion von 
Inanspruchnahme bislang unbebauter Böden im Stadtgebiet und der Stärkung der Innenent-
wicklung. Über die geplanten Nutzungen und die vorgesehene gewerbliche und soziale Be-
bauung wird ein Beitrag zur kompakt-urbanen und nutzungsgemischten Stadt der kurzen 
Wege vorbereitet. 
 Klima: Insgesamt können die Auswirkungen des Bebauungsplans als deutlich positiv bewer-
tet werden, da es abschnittsweise zu einer Entsiegelung und Begrünung kommt, die sowohl 
die Durchlüftung als auch die thermische Situation verbessern. Zugleich ist eine lokale Kalt-
luftwirkung gegeben, eine Fernwirkung des entstehenden Kaltluftpotenzials besteht jedoch 
nur eingeschränkt. In Kombination mit den weiteren Teil-Bebauungsplänen im Plangebiet 
kommt es zu einer weiteren Verbesserung der thermischen Situation in den Freiräumen 
(Grünflächen, Plätze und Promenaden) durch Schattenzonen von Gebäuden. Im Nahbe-
reich west-, also sonnenexponierter Gebäudefassaden kann es jedoch zu Hitzestau kom-
men.  
 Landschaft: Durch Integration ortsbildprägender historischer Elemente in Verbindung mit ei-
nem durchgliederten, begrünten und vielseitig genutzten Stadtquartier kann das Ortsbild 
durch die Planung aufgewertet werden. Durch die Öffnung des Gebietes können das Orts- 
sowie hier das weite Landschaftsbild mit Panorama auf die linksrheinische Kulisse von der 
Öffentlichkeit erlebbar werden. Die Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaft 
ist daher als positiv zu bewerten. 
 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete: Auswirkungen des Bebauungs-
plans auf die Natura 2000-Gebiete können ausgeschlossen werden. 
 Erschütterungen: Es ist nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen auf geplante Gebäude 
selbst oder auf Menschen in diesen Plangebäuden infolge von Erschütterungsimmissionen 
aus dem Schienenverkehr zu rechnen. Durch die Planung ergeben sich keine zusätzlichen 
Risiken. 
 Besonnung/Belichtung: Hinsichtlich der Aspekte Einstrahlung und Besonnung ergeben sich 
in den überwiegenden Bereichen des Deutzer Hafens bei entsprechender Nutzungsvertei-
lung gute bis sehr Aufenthaltsbedingungen im öffentlichen Raum. 
 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Hinsichtlich 
der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden bei der baulichen Entwicklung 
die einschlägigen Standards des Gebäudeenergiegesetzes berücksichtigt. 
 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Störfallrechtliche Be-
lange sind von der Planung nicht betroffen.

142 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als nicht erheblich betroffen eingestuft: 
 Tiere: Aufgrund einer nur geringen faunistischen Betroffenheit kann die Umnutzung des 
Deutzer Hafens aus artenschutzrechtlicher Sicht als zulässig angesehen werden. Die Be-
rücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen stellt sicher, dass eine Be-
troffenheit von planungsrelevanten und anderen Arten verhindert werden kann.  
 Pflanzen: Durch den Bebauungsplan kommt es im Bereich der Verkehrsflächen teilweise zu 
einem Verlust bislang unversiegelter Flächen. Stellenweise kommt es demgegenüber je-
doch auch zu einer Aufwertung der Habitatqualität, etwa durch die Festsetzung öffentlicher 
Grünflächen. Die geplanten Grün- und Freiflächen werden jedoch voraussichtlich unter ei-
nem hohen Nutzungsdruck stehen und daher ein sehr hohes Störungspotential aufweisen. 
Der prägnante Baumbestand der Alfred-Schütte-Allee wird zum Erhalt festgesetzt. Der Ent-
fall geschützter Baumbestände nach Baumschutzsatzung der Stadt Köln wird plangebietsin-
tern ausgeglichen und über Festsetzungen gesichert. Durch die Planung mehrerer öffentli-
cher Grünflächen und die übrige Durchgrünung des Plangebiets wird die Anzahl der Bäume 
im Plangebiet insgesamt deutlich erhöht. 
 Boden: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen keine naturnahen und somit schutz-
würdigen Böden vor. Zudem sind die vorliegenden, stark umgelagerten Sedimentkörper in 
Teilen durch ihre Vornutzung schadstoffbelastet. Aus der Umsetzung des Bebauungsplans 
resultiert daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Die Folgen des Vorha-
bens werden zudem durch die Festsetzung von Grünflächen und damit verbundene Entsie-
gelungen des Bodenkörpers abgemildert. Darüber hinaus findet eine Sanierung von Boden-
belastungen statt. 
 Grundwasser: Änderungen des chemischen oder mengenmäßigen Zustandes des Grund-
wasserkörpers ‚Niederung des Rheins’ (27_25) sind durch die Planung nicht zu erwarten. 
Maßnahmen und Festsetzungen zur Verhinderung bzw. Minimierung einer Schadstoffverla-
gerung über den Sickerwasserpfad oder Mobilisierung innerhalb des grundwassergesättig-
ten Bodenbereiches tragen zur Vermeidung von Risiken durch grundwassergefährdende 
Bodenbelastungen bei. Mit dieser Voraussetzung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf 
das Schutzgut Grundwasser als gering zu bewerten. 
 Luftschadstoffe – Emissionen: Mit Umsetzung der Planung wird die gewerbliche Nutzung 
weitgehend aufgelöst und eine Nutzung als Wohn- und Arbeitsquartier angestrebt. Hier-
durch verlagert sich die Emissionsquelle von luftschadstoffemittierenden Betrieben zu einer 
erhöhten Emission vor allem durch Verkehr. Die Auswirkungen des Teilplans Infrastruktur 
auf die emittierten Luftschadstoffe sind jedoch insgesamt als gering zu bewerten, da mit den 
geplanten Nutzungen nur nachrangig Quell- und Zielverkehre entstehen. Die Emissionen 
eines vorerst verbleibenden Industriebetriebs sind in der Planung zu berücksichtigen. 
 Luftschadstoffe – Immissionen: Bei Umsetzung des Bebauungsplans können die Grenz-
werte der 39. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Im Bereich der Siegburger 
Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert) erreicht bzw. in Teilbe-
reichen leicht überschritten. Die Immissionsbelastung ist jedoch bereits im Bestand bzw. im 
Prognosenullfall vorhanden und wird durch das Vorhaben nur geringfügig verändert werden. 
Relevante Überschreitungen weiterer Luftschadstoffparameter sind nicht zu erwarten. Ins-
gesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die Luftschadstoff-Immission als gering zu 
bewerten.

143 
 
 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Die Umset-
zung des Bebauungsplans führt zu einer lokal begrenzten Beeinflussung des Wirkungsgefü-
ges zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser und Luft. Großräu-
mige Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge, die über die Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter innerhalb des Plangebietes hinausreichen, sind nicht zu erwarten. 
 Biologische Vielfalt: Die biologische Vielfalt im Eingriffsbereich ist sowohl in der Nullvariante 
als auch in der Planungsvariante als gering zu bewerten. Die Fläche ist nur marginaler Be-
standteil des Biotopverbunds NRW. Die Auswirkungen der Planung auf die biologische Viel-
falt sind daher als geringfügig zu bewerten. 
 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: Die Lage des Plangebietes in einem Überschwem-
mungsgebiet wird berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf das Retentionsvolumen 
werden vermieden. Vorhabenbedingte Auswirkungen durch magnetische und elektrische 
Felder entstehen nicht. Ein Störfallrisiko besteht nicht. Es werden Vorkehrungen zum schad-
losen Abführen von Starkregenereignissen getroffen. Vor diesem Hintergrund sind keine 
sonstigen Gesundheitsbelange betroffen, besondere Risiken bei Umsetzung des Vorhabens 
bestehen nicht bzw. sind beherrschbar. 
 Kultur- und sonstige Sachgüter: Durch Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes 
und Integration erhaltenswerter Gebäude und Anlagen in den künftigen Nutzungen ist die 
Auswirkung der Planung auf das Schutzgut Kultur- und sonstiger Sachgüter als gering ein-
zuschätzen. Die erhöhte Erlebbarkeit der erhaltenswerten Strukturen vor allem im Bereich 
der Grünflächen ist gegenüber der Bestandssituation und der Nullvariante positiv hervorzu-
heben. 
 Vermeidung von Emissionen: Bei Umsetzung des Vorhabens werden keine Emissionen und 
/ oder Immissionen entstehen, die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen im Plangebiet 
und dessen Umgebung entgegenstehen. 
 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen: Der Bebauungsplan Deutzer 
Hafen – Teilplan Infrastruktur liegt westlich der Alfred-Schütte-Allee kleinflächig innerhalb 
des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Köln (1991) und innerhalb des Land-
schaftsschutzgebietes LSG-5007-0001 / L 13 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von 
Flittard bis Rodenkirchen“. Die Teilfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist zu-
dem als Biotopverbundfläche des LANUV mit besonderer Bedeutung „Rheinaue im Stadtbe-
reich Köln“ (VB-K-5007-101) geführt. Das Plangebiet liegt nicht in einer Wasserschutzzone. 
Mit Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur kommt es zu 
keiner Beeinträchtigung der Flächen und Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes oder 
des landesweiten Biotopverbundes. 
 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Die Umsetzung des Vorhabens steht der 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung 
zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Im-
missionsgrenzwerte nicht überschritten werden, nicht entgegen. 
 Wechselwirkungen: Das Gefüge der Wechselbeziehungen ist vor dem Hintergrund der star-
ken anthropogenen Überprägung des Plangebietes bereits im Bestand stark gestört. Die 
Umsetzung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur verändert das Wir-
kungsgefüge. Relevante Wechselwirkungen betreffen die Planung von Grünflächen, deren

144 
 
Auswirkung auf die Flora und Fauna und das Zusammenspiel mit den Belangen von Frei-
zeitnutzung sowie dem Erhalt kultureller Denkmäler im Plangebiet. 
 
Folgende Umweltbelange werden im Umweltbericht als erheblich betroffen eingestuft: 
 Oberflächenwasser: Änderungen auf den Wasserkörper des Rheins sowie sein chemisches 
oder ökologisches Potenzial sind durch die Planung nicht zu erwarten. Auch sind keine sig-
nifikanten morphologischen Veränderungen des Hafenbeckens vorgesehen. Die Umsetzung 
des Bebauungsplan Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur hat für sich gesehen einen Ver-
lust an Retentionsvolumen von 15 % (HQ100) bzw. 25 % (HQ200) zur Folge. Die Auswir-
kungen der Planung auf das Schutzgut Oberflächenwasser sind daher zunächst – allein be-
zogen auf eine Umsetzung des Teilplans Infrastruktur – grundsätzlich als hoch einzuschät-
zen. Ein Erhalt des Retentionsraumvolumens muss zu jeder Zeit auch während der Bau-
phase sichergestellt werden und durch das Retentionsraumkonto nachgewiesen werden.  
 Straßenverkehrslärm: Der Straßenverkehrslärm wird im Nahbereich durch die das Plange-
biet umgebenden Straßen sowie im Fernbereich durch den Verkehr auf der Severinsbrücke, 
dem Deutzer Ring und weiteren Verkehrsachsen bestimmt. Im Bereich der Siegburger 
Straße unmittelbar angrenzend an den Planbereich erreichen die Beurteilungspegel tags an 
den straßenzugewandten Fassaden Werte, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung be-
reits im Bestand nicht ausschließen lassen. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans sind 
zunächst keine maßgeblichen zusätzlichen Straßenverkehrslärmimmissionen im Sinne von 
vorhabenbedingten Auswirkungen verbunden. Die mit dem Teilplan Infrastruktur zulässigen 
baulichen Nutzungen in GE Hafenamt und GE BF Ost 04 sowie in der Fläche für Gemeinbe-
darf – Schule werden nur rund 230 Kfz-Fahrten pro Werktag auslösen. Diese Belastung ist 
hinsichtlich ihrer Emissionen in Relation zur heutigen Belastung der Siegburger Straße zu 
vernachlässigen.  
 Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Nachbarschaft: Durch den geplan-
ten Ausbau der Siegburger Straße ist das Kriterium einer wesentlichen Änderung gemäß 
16. BImSchV erfüllt. Im Bereich der bestehenden Bebauung entlang der Siegburger Straße 
außerhalb des Plangebietes ergeben sich gegenüber dem Prognosenullfall Veränderungen 
der Immissionspegel, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden Nachbar-
schaft führen können. Durch verschiedene Verkehrsmaßnahmen (Verbesserung des ÖPNV, 
Ausbau Knotenpunkte sowie weitere Erschließungsmaßnahmen) werden die zusätzlichen 
Lärmemissionen, die durch die Planung ausgelöst werden, geringgehalten. Aktive Schall-
schutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand sind entlang der Siegburger Straße aus 
städtebaublichen und verkehrstechnischen Gründen nicht sinnvoll und als lärmmindernde 
Maßnahme nur wenig effektiv. Weitere aktive Schallschutzmaßnahmen sind in der Straßen-
ausbauplanung zu prüfen. Die Pegelerhöhungen erzeugen einen Anspruch der betroffenen 
Bewohner auf Schallschutzmaßnahmen gemäß 16. BImSchV. Bei den betroffenen Gebäu-
den sind die Anforderungen zur Prüfung notwendiger Schutzmaßnahmen für schutzbedürf-
tige Räume zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ge-
mäß 24. BImSchV erfüllt. 
 Schienenverkehrslärm: Quelle für den Schienenverkehrslärm sind die DB-Strecken 2641 
(Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Kalk) und 2656 (Abschnitt Köln Südbrücke – Köln Grem-
berg Nord) sowie die KVB-Linien 3, 4, 7, 15 und 16. Die Möglichkeiten für aktive Schall-

145 
 
schutzmaßnahmen an der Hauptlärmquelle Südbrücke sind stark begrenzt. Bei der Umset-
zung des Bebauungsplans Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur sind hinsichtlich des 
Schienenverkehrslärms Einwirkungen von außerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. 
Dies findet Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Schiffsverkehrslärm: Hinsichtlich Lärmemissionen aus der Schifffahrt sind die gewerbliche 
Rheinschifffahrt, der Sportmotorbootverkehr sowie die Schiffsbewegungen im Vorhafenbe-
reich bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen. Die Lärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Fluglärm: Darüber hinaus wird das Plangebiet durch Fluglärm belastet. Gemäß Schallimmis-
sionsplan Fluglärm Stadt Köln sind energieäquivalente Dauerschallpegel zum Flugverkehr 
von tags: ≤ 45 dB(A) und nachts: ≤ 45 dB(A) zu erwarten. Die Fluglärmbelastungen finden 
Berücksichtigung bei der Betrachtung des Gesamtverkehrs. 
 Gesamtverkehr: Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind Einwirkungen von außerhalb 
des Plangebietes zu berücksichtigen (Straßen- und Schienenverkehrslärm, Schifffahrtslärm 
sowie Fluglärm). Aufgrund der Belastungen durch den Gesamtverkehr wurden für den ge-
planten Gebäudebestand Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Lärmquellen und unter Annahme freier Schallausbreitung erfolgte die 
Festlegung von maßgeblichen Außenlärmpegeln gemäß DIN 4109:2018. Daraus wurden 
Lärmpegelbereiche abgeleitet. Zur Sicherung des ausreichenden Lärmschutzes werden im 
Plangebiet Lärmpegelbereiche zwischen IV und VII für die Berechnung einer freien Schal-
lausbreitung festgesetzt. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Park-
anlagen von 55 dB(A) werden in den überwiegenden Teilen der Grünflächen bei der Be-
trachtung der Lärmquellen Straßenverkehrslärm und Schifffahrtslärm nach Umsetzung der 
baulichen Nutzungen in den künftigen Baufeldern eingehalten. Stärkere Belastungen treten 
jedoch durch den Schienenverkehrslärm auf. Eine akzeptable Aufenthaltsqualität ist nach 
gängiger Feststellung außen bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) noch gegeben und 
somit in weiten Teilen der Grünflächen, insbesondere den Parks I und III möglich. 
 Gewerbelärm: Maßgebliche Gewerbelärmemittenten im Plangebiet sind derzeit die Indust-
riebetriebe an der Alfred-Schütte-Allee sowie die Tankstelle und der Discounter im östlichen 
Plangebiet. Darüber hinaus emittiert das Veranstaltungszentrum „Essigfabrik“ Gewerbelärm. 
Weiterer potenzieller Emittent für Gewerbelärm ist die Firma Schütte rund 300 m südlich des 
Plangebietes. Weitere Quellen für Gewerbelärm außerhalb des Plangebietes sind die 
Schiffsliegeplätze am Rheinufer sowie im Hafenbecken nördlich der Drehbrücke. Die derzeit 
noch bestehenden, lärmemittierenden Mühlen-, Hafen- und Industriebetriebe mit BImSchG-
Genehmigung werden ebenso aufgegeben bzw. verlagert wie die Tankstelle. Daher stellt 
der Gewerbelärm dieser Nutzungen künftig keinen limitierenden Faktor für die städtebauli-
che Entwicklung mehr dar. Einzige Ausnahme ist ein Industriebetrieb (Asphaltmischwerk) an 
der Alfred-Schütte-Allee, dessen Betriebsaufgabe spätestens 2026 angestrebt wird. Über 
eine bedingte Festsetzung im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass immissionsempfindli-
che Nutzungen wie die Schule erst dann in Betrieb gehen können, wenn der Betrieb endgül-
tig aufgegeben sowie der Abriss inkl. Entsorgung abgeschlossen wurde. Bei Betrachtung 
des Teilplans Infrastruktur reduziert sich das emittierende Gewerbe im Plangebiet stark. 
Über eine Festsetzung wird zudem geregelt, dass sich nur Betriebe ansiedeln dürfen, die 
das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Gewerbelärmquellen in der Umgebung des Plan-
gebietes bleiben auch zukünftig bestehen. Nach ADU cologne (2021) stellt das umgebende 
Gewerbe jedoch kein den Orientierungs- (DIN 18005) oder Immissionsrichtwert (TA Lärm)

146 
 
überschreitendes Gewerbe dar. Neben den Gewerbebetrieben gehören auch die Liege-
plätze für Schiffe am Rhein und Vorhafen zu den gewerblichen Lärmquellen. Die Lärmim-
missionen durch die Schiffliegeplätze überschreiten die Orientierungs- (DIN 18005) oder Im-
missionsrichtwerte (TA Lärm) nicht. Dies gilt auch für die Immissionsbelastung der geplan-
ten Grünflächen. Mit der Zweckbestimmung ‘nicht-motorisierter Wassersport’ für die Was-
serfläche des Hafenbeckens werden neue Lärmemissionen vermieden. Die allgemeine Zu-
lässigkeit von Schiffsverkehr im Hafenbereich wird zudem eingeschränkt. In besonders ge-
lagerten Fällen, die eine Schifffahrtssperre auf dem Rhein nach sich ziehen, wird temporär 
und für eine eng begrenzte Zeit einzelnen Schiffen Zugang zum Hafenbecken nördlich der 
geplanten Kfz-Brücke gewährt. Die Wahrscheinlichkeit solcher Ereignisse ist – unter Be-
rücksichtigung der übrigen Liegeplätze im Kölner Raum – im Bereich seltener Ereignisse zu 
verorten. 
 Freizeitlärm: Im Geltungsbereich entsteht derzeit kein Freizeitlärm, da die Fläche aus-
schließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Konkrete Nutzungs- und Betriebskonzepte 
für die Gestaltung der Freizeitflächen liegen bisher nicht vor, die Beurteilung möglicher 
Schallemissionen im Teilplan Infrastruktur beruht auf Annahmen. Eine künftige Nutzungs- 
und Betriebskonzeption ist so auszulegen, dass Beeinträchtigungen im Umfeld des Plange-
bietes ausgeschlossen werden können. Zugleich werden mit dem Teilplan Infrastruktur zu-
nächst keine immissionsempfindlichen Nutzungen vorbereitet, so dass sich hinsichtlich des 
Freizeitlärms bei alleiniger Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplans keine Problemlagen 
ergeben.  
 Altlasten: Die Untersuchung des Plangebiets hat mehrheitlich unauffällige Befunde ergeben, 
die sowohl hinsichtlich der derzeitigen als auch der geplanten Nutzung unbedenklich sind. 
Schutzgutgefährdende Bodenverunreinigungen wurden primär hinsichtlich des Schutzgutes 
Grundwasser in den 4 Teilflächen festgestellt. Ein Großteil der vorhandenen Belastungen 
wird im Zuge der Vorhabenumsetzung aufgenommen sowie sach- und fachgerecht entsorgt. 
Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nach abschließender Festlegung der Rahmenbe-
dingungen im Rahmen der Vorhabenumsetzung zu spezifizieren, insbesondere hinsichtlich 
tolerierbarer Restbelastungen. Für die Boden- und Grundwasserbelastungen in den vier be-
troffenen Flächen werden einzelfallbezogene Sanierungs- bzw. Sicherungskonzepte erstellt. 
In den künftig als Grünflächen genutzten Bereichen ist der direkte Kontakt Boden → 
Mensch durch einen Bodenaustausch zu unterbinden. Die weiteren Untersuchungen müs-
sen zeigen, ob und wo eine zusätzliche Versiegelung erforderlich werden könnte. Bei Um-
setzung der beschriebenen Vorgehensweise kann für die Umnutzung eine Gefährdung des 
Menschen im Plangebiet als nicht wahrscheinlich angenommen werden. 
 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete: Eine Kumulie-
rung ist vor allem in Bezug auf die Umsetzung des Integrierten Plans beachtenswert, in des-
sen Zuge die einzelnen Baufelder bauleitplanerisch in Baurecht umgesetzt werden sollen. 
Diese wurde schutzgutbezogen in den jeweiligen Ausblicken auf das Gesamtvorhaben auf-
geführt. Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben weiterer Planungen im Um-
feld des Deutzer Hafens ist zum derzeitigen Kenntnisstand nicht zu erwarten.

147 
 
11.9 Referenzliste der Quellen  
Gutachten, gutachterliche Stellungnahmen, Fachbeiträge etc. 
 ADU cologne (2020): Orientierende Messung der Erschütterungsimmissionen im Rahmen 
des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln, Stand: September 2020 
 ADU cologne (2021): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immis-
sionen aus Straßen-, Schienen-, Wasser und Flugverkehr, Gewerbelärm sowie Freizeitlärm 
im Rahmen des Bebauungsplanes „Deutzer Hafen“ in Köln. Stand Februar 2021 
 Bezirksregierung Köln (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet von Köln. Dritte Fort-
schreibung 1/2021 (Auszug) 
 Buschmann, Walter, Hennies, Matthias und Alexander Kierdorf (2021): „Deutzer Hafen”. In: 
KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-
290314 (Abgerufen: 16. April 2021) 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020A): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Ha-
fen. Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 25.03.2020 
 Dr. Dütemeyer Umweltmeteorologie (2020B): Stadtklimatische Untersuchung Deutzer Hafen 
– Klima 2050 & Lupenräume – Ergebnissteckbrief. Essen. Stand: 08.07.2020 
 Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2020): Umwelttechnische Untersuchung und Bewertung des 
Projektes „Standortentwicklung Deutzer Hafen“ – Beschreibung des Gesamtareals, Stand: 
23. September 2020 
 EM-Institut (2020A): Magnetische Felder in der Nähe von elektrifizierten Bahnstrecken und 
einer Bahnstrom-Hochspannungsfreileitung – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstär-
kenmessungen. Stand: 17.08.2020 
 EM-Institut (2020B): Magnetische Felder in der Nähe von im innerstädtischen Bereich be-
triebenen Umspannwerken – Dokumentation der Ergebnisse von Feldstärkemessungen. 
Stand: 19.08.2020 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J. (Auszug) 
 Geologischer Dienst NW (2021): 227. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstel-
lung des Bebauungsplanes mit der Nr. 68439/03 „Deutzer Hafen – Teilplan Infrastruktur“ in 
Köln-Deutz. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 
(2) BauGB. Schreiben vom 15.09.2021 
 Ingenieurbüro Matthias Rau (2021): Bewertung der lufthygienischen Auswirkungen einer 
Neuentwicklung des Deutzer Hafens in Köln/Deutz – Kurzzusammenfassung Ergebnis Im-
missionsprognose NO2. Heilbronn. Stand: 15. März 2021 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2013): Klimawandel-
gerechte Metropole Köln. Abschlussbericht. LANUV Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen, 
2013 (Auszug) 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2019): Fachinformati-
onssystem geschützte Arten. Messtischblatt 5007Quadrant 4 (Köln). Recklinghausen, 2019 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021a): Vorläufige 
Messergebnisse der Messstation Köln-Justinianstraße. Abrufbar unter: https://www.la-
nuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-diskontinuierlicher-
messungen/ [zuletzt abgerufen am 01. Februar 2021]

148 
 
 LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2021b): Klimaatlas 
NRW. (Auszug) Abgerufen unter https://www.klimaatlas.nrw.de/karte-klimaatlas am 
07.04.2021 
 LVR (2021a): „Bedeutsamer Kulturlandschaftsbereich Köln (KLB 19.08)”. In: KuLaDig, Kul-
tur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/A-EK-20080730-
0162 (Abgerufen: 17. April 2021) 
 LVR (2021b): „Deutz, Mülheim (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 353)”. In: KuLa-
Dig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-252301 (Ab-
gerufen: 16. April 2021) 
 LVR (2021c): „Fort XIII (Fort Rauch) der preußischen Befestigung von Deutz”. In: KuLaDig, 
Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290294 (Abgeru-
fen: 16. April 2021) 
 moderne stadt / Stadt Köln (2018): Integrierter Plan Deutzer Hafen. Quartiersbuch. Stand: 
August 2018 
 MULNV – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW 
(2021): ELWAS-WEB. Abrufbar unter: https://www.elwasweb.nrw.de [zuletzt abgerufen im 
Januar 2021) 
 Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB und naturgutachten oliver tillmanns (2021): Be-
bauungsplan „Deutzer Hafen in Köln-Deutz“ der Stadt Köln – Artenschutzrechtliche Prüfung, 
1. Überarbeitung, Stand: 24. Februar 2021 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020A): Biotopkartierung. Stand: 08.06.2020 
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2020B): Baumbestand Integrierter Plan 
Deutzer Hafen Köln. Baumerfassung und -bewertung. Stand: 10.06.2020  
 RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan Infra-
struktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021 
 Rudolf Keller Verkehrsingenieure GmbH (2020): Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten 
Deutzer Hafen. Zwischenbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung 
des Infrastruktur-Bebauungsplans. Stand: Dezember 2020 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2018): Deutzer Hafen Köln. Textbausteine zum Erläute-
rungsbericht/ Leitlinien zum Rahmenplan. Stand: 01. Februar 2018 
 Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank (2020): Retentionsraumkonto Deutzer Hafen Köln. Karte 
der Baufelder und Retentionsraumkonto. Stand: Mai 2020 
 Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (2020): Erschließung Deutzer Hafen Köln. Erläu-
terungsbericht Abstimmung StEB. Entwässerungsplanung Vorentwurf. Stand April 2020 
 Stadt Köln (1991): Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 mit Stand vom Januar 
2021 (Auszug) 
 StEB Köln (2021): Grundhochwassergefahrenkarte. Abgerufen unter https://www.hw-kar-
ten.de/index.html?Module=Hochwasser am 25.06.2021 
 Transsolar Energietechnik GmbH (2020): Deutzer Hafen, Köln – Besonnung, Tageslicht und 
Wind im Außenbereich. Zusammenfassung der Untersuchungen im Zeitraum 2017 bis 
2018. Stand 20.01.2020

149 
 
Anlage 1 Bilanz zur Eingriffsregelung 
zu Punkt 7.5.20 Eingriffsregelung 
 
Quelle: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Deutzer Hafen, Bebauungsplan 
Infrastruktur. Köln Deutz. Grünordnungsplan. Stand: 02.07.2021 
 
Tabelle 9: Liste der Biotoptypen im Bestand mit Biotopwerten 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln -
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
BR   Ruderale und halbruderale Bereiche    74.785   18,12 
BR11 HM52 innerstädtisches Straßenbegleitgrün  9 9.585 86265   
BR12 HD9 Brachen der Gleisanlagen  12 24.850 298.200    
BR21 HW5 Industriebrachen / Gewerbebrachen, 
weitgehend versiegelt  10 22.000 220.000    
BR2215  HP5 Brennnesselherden auf ehem. In-
dustriegelände  11 1.100 12.100   
BR2217  HP7 sonstige ausdauernde Ruderalfluren 
auf ehem. Industriegelände  13 10.850 141.050    
BR431 HN811  Mauern mit Fugen, mit Felsfluren  16 6.400 102.400    
GA   Gärten   6.100   1,47 
GA221 HJ6 Ziergärten mit hohem Gehölzanteil  11 2.650 29.150   
GA222 HJ5 Ziergärten mit geringem Gehölzanteil 6 1.700 10.200   
HW82 GA231 Gartenbrache mit hohem Gehölzan-
teil 17 1.750 29.750   
SB   Siedlungsbereich (Siedlungs - und  
Industrieflächen)    193.770    46,95 
SB211 HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
Gebäude  1 50.900 50.900   
SB211* HN4 Gewerbe innerhalb von Ortschaften, 
versiegelte Fläche  1 91.600 91.600   
GR31 HF5 Schuttplatz, Deponie, in Betrieb 3 39.050 117.150    
VF222* HY2 teilversiegelte Flächen, Schotter 3 12.220 36.660   
VF   Verkehrsflächen    138.026    33,45

150 
 
Köln 
Code 
Code 
Sporbeck 
Biotoptyp / Nutzungstyp (nach Köln -
Code, Naturraum 3) Wert 
Fläche in 
m² (gerun-
det) 
Bio-
topwert 
Anteil Ge-
samtflä-
che in % 
              
VF1 HD4 Eisenbahnanlagen, Gleisanlagen  3 5.350 16.050   
VF212/ 
VF222 HY2 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, teil-
versiegelt  3 200 600   
VF211/ 
VF221 HY1 Fahr- und Feldwege, Parkplätze, ver-
siegelt  0 50.926 0   
VF32/ 
VF33 FQ2/FQ3 
Hafenanlagen, Ufer mit Steinschüt-
tung / Hafenanlagen mit Spundwän-
den, (gemittelter Biotopwert)  9 81.550 733.950    
Summe  Bestand    412.681  1.976.025  100

151 
 
Tabelle 10:  Bilanzierung der Eingriffe im Außenbereich §35BauGB 
 
  
Hafenbecken
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 Überdeckelung durch VF211, Platz 4 und Eventfläche
Biotopwert Zielbiotop: 5 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 4 Punkte 
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 3.564 32.076 17.820 -4 -14.256
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 2.304 20.736 11.520 -4 -9.216
Gesamt 5.868 52.812 29.340 -23.472
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 verschattet durch VF211, Fußgängerbrücke und KFZ-Brücke
Biotopwert Zielbiotop: 7 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 2 Punkte  
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 2.401 21.609 16.807 -2 -4.802
Gesamt 2.401 21.609 16.807 -4.802
geplantes Zielbiotop: VF32/VF33 mit Freibadnutzung
Biotopwert Zielbiotop: 5 BWP pro m²
Abwertung um insgesamt 4 Punkte
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
VF32/VF33   
(FQ2/FQ3)
VF32 - Hafenanlagen, Ufer mit 
Steinpackungen /VF33 - 
Hafenanlagen mit 
Spundwänden
9 5.480 49.320 27.400 -4 -21.920
Gesamt 5.480 49.320 27.400 -21.920
Summe Hafen 13.749 123.741 73.547 -50.194
Alfred-Schütte-Allee - Zuwegungen
geplantes Zielbiotop: VF212 Wege, unversiegelt
Biotopwert Zielbiotop: 3 BWP pro m²
Planung Bilanz
Köln Code 
(Code 
Sporbeck)
Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
BR11 
(HM52) innerstädtisches Begleitgrün 9 100 900 300 -6 -600
Gesamt 
Allee 100 900 300 -600
Gesamtsumme Außenbereich 13.849 124.641 73.847 -50.794
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung
Bestand - Realnutzung

152 
 
Tabelle 11:  Bilanzierung der Eingriffe im Innenbereich §30 und §34 BauGB 
 
 
Tabelle 12:  Aufwertung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
 
 
  
Innenbereich
geplantes Zielbiotop: SB211 (HN4) Gewerbe innerhalb von Ortschaften
Biotopwert Zielbiotop: 1 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 2.986 2.986 2.986 0 0
Summe 2.986 2.986 2.986 0
geplantes Zielbiotop: SB1722 (HN21) Gemeinbedarf Schule mit Freiflächen, geringer Versiegelungsgrad
Biotopwert Zielbiotop: 3 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 6.949 6.949 20.847 2 13.898
Summe 6.949 6.949 20.847 13.898
geplantes Zielbiotop: VF211/VF221 (HY1) Verkehrsflächen
Biotopwert Zielbiotop: 0 BWP pro m²
Bestand - nach Planungsrecht heute zulässig Planung Bilanz
Köln Code (Code 
Sporbeck) Biotoptyp BWP 
Bestand 
Flächengröße in 
m² (gerundet)
Gesamtwert 
Bestand
Gesamtwert 
Planung
Differenz 
Best./ Pl. Bilanzwert
Gewerbe innerhalb von 
Ortschaften
SB211   
(HN4) 1 89.516 89.516 0 -1 -89.516
Summe 89.516 89.516 0 -89.516
Gesamtsummen 99.451 99.451 23.833 -75.618
Aufwertung im Innenbereich
Park - Im Schnellert 24.936
Park III - Hafenpark 20.590
Begleitgrün Alfred-Schütte-Allee 15.003
Baumpflanzungen in Verkehrsflächen 22.242
Zwischensumme 82.771
Park II (Abzug) -11.444
Summe Aufwertung gesamt 71.327
Bilanz -55.085

153 
 
 
Der Bebauungsplan-Entwurf 68439/03 wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 
mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
Beigeordneter

Anlage 3 Infrastrukturplan Blatt 1

6760 Zeichen

L
Siegburger Straße
Mühlenstraße
Poller Kirchweg
Siegburger Straße
Alfred-Schütte-Allee
Hochwasserrisikogebiet
Hochwasserrisikogebiet und Überschwemmungsgebiet
Blatt 1
Blatt 2
VI
VI
VI
VI
VII
VII
VII
VII
VII
V
V
V
VI
V
V
V
V
IV
IV
IV
V
VI
VI
VII
VI
VII
VI
IV
V
VI
V
VI
- Freibad -
öffentliche
Grünfläche
- nicht-motorisierter Wassersport 2 -
Öffentliche
Grünfläche
- Allee -
Fläche für
Gemeinbedarf
- Schule -
- Spielplatz -
- Spielplatz -
- Spielplatz -
- Spielplatz /
Sportfläche -
- nicht-motorisierter Wassersport 1 -
- nicht-motorisierter
Wassersport 1 -
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
G+R
- Parkanlage -
G+R
Bereich für
Schwenkarm der
Drehbrücke
überdachte
Sportfläche
Hinweis:
Anknüpfungspunkt Brücke
gemäß städtebaulichem
Masterplan Innenstadt Köln
ÜberbauungHafenbecken
BF 11f
BF 11g
BF 01a
BF 01bAuermühle
BF 02Ellmühle
BF 03
BF 12
Promenade Ost
GrüneGasse
Platz 1
Platz 6
Platz 2
Promenade Ost
Promenade West
Promenade West
Drehbrücke
Platz 7
Brücke
Park III
G+R
Quartiersstraße
Quartiersstraße
47,14
47,24
47,19
47,21 47,21
47,17
47,18
47,15
47,13
47,19
47,21
D
D
D
D
D
GE
Hafenamt
GRZ 0,8
GH 56,00
GH
58,50
II S
I F
-I
229
F
IV F
IV
B
II F
III S
I W
IX F
IV B
IV S
III F
II F
IV
W
IV F
III S
IX F
VIII F
II S
I F
III F
IV S
IV F
VI F
V F
IV F
I F
21
13
191-193
23
17
189
13
7
15
10
4
20
11
2185-187
181
2
195 a
17
1
171
8
15
179
16
6
24
195
22
9
11
12
9
P
VI F
II S
VI S
II S
I F
I F
I S
I S
II F
F
W
IV S
II F
I F
I S
I F
I F
I
IV
F
I F
I F
I F
I F
I F
III
F
VI F
II F
II F
III F
I P
VIII
F
VII F
I S
I F
II P
IV
F
I F
IV
I F
I P
I S
VIII F
III F
II S
P
IV F
I S
F
V F
I F
I
F
I F
V F
I F
P
I S
II F
-I
I F
I S
I S
I F
I S
III
I S
I S
F
IV F
IV
I S
I
I F
I F
I S
VIII F
I S
-I
I F
I F
III F
III
W
I F
IV
I F
VII F
2
II S
IV F
I F
IV B
IV F
V F
F
F
F
F
F
F
F
F
F
VII
F
227
229 c
199
II F
229 a
201
6 b
116
2
112
[8]
F
231
215
1
114
223
8
203
110
6
225
229 b
6
6 a
3
6
I S
-I
VII F
189 a
197
III S-I
IX F
V F
I F
IV F
I Z
I S
III S
VII F
VIII F
IV F
IV F
V F
F
F
I F
F
F
F
F
F
19
4
18
14
6 a
183
6
10
I S
I F
5296
315
2123
2112
2129 5198
267
5295
315
5199
315
5294
315
5298
267
2292
5292
316
5168
268
2121
5171
268
5202
315
5172
267
5194
316
2119
5173
267
5212
268
5169
267
5201
268
5174
267
5177
267
2127
2115
5170
315
5204
316
5197
315
2125
5195
316
5210
315
5200
315
5176
267
2201
5293
315
1606
5167
267
2117
2573
2545
2542 2541
2540
2543
2539
2544
2550
2551
2552
2553
2305
2208
2133
1089
5166
268
1603
2334
1705
1610
1267
2175
5203
315
1091
2316
2199
1287
1598
1607
872
225
5291
300
2333
2173
1269
1605
5290
300
452
1608
1090
1271
2468
1461
2161
5228
300
2353
2332
2171
2136
1092
2289
5313
267
1288
5165
268
2425
2267
5297
268
2162
453
5192
300
2172
1600
1611
441
2174
1093
1268
412
1601
2286
2502
2426
2291
2293
540
264
5227
300 2501
1599
2335
2197
5193
300
450
455
5196
315
1613
1085
1604
1076
2500
5312
268
1602
1609
2269
5175
267
1614
432
2458
2216
2296
2219
2455
2396
1273
2217
2211
2283
874
225
2237
2456
2206
2229
2228
1528
267
2284
2155 1280
2218
2294
2205
431
2459
2285
1282
2482
2395
2394
1747
2297
2215
2279
2241
2223
2299
2209
2321
2221
2220
430
225
4
2214
1281
2153
2320
427
2288
225
5
1521
254
2411
2416
Gemarkung Poll
Flur 34
Flur 36
Gemarkung Deutz
462
461
FD
I
I
FD
I
FD
I
FD
I
FD
FD
I
FD
VII
FD
II
FD
III
WD
III
SD
VIII
WD
XI
FD
I FD
VII
FD
IX
FD
SD
VII FD
108
II
FD
VII
FD
FD
III
SD
FD
VII
FD
I
FD
XII
FD
XIII
FD
X
SD
I
FD
VII FD IX
FD
I
PD
XII
FD
X FD
FD
FD
XI
FD
FD
I
FD
9.0
4.7
4.0
0.5
0.5
0.5
0.5
5.0
3.9
R12.0
12.3
137.0
40.0
3.1
4.7
20.1
5.4
20.7
4.7
3.1
15.0
4.7
3.1
3.0
9.0
16.0
4.0
4.016.0
Blatt 1
Blatt 2
50100 Meter
68439/03
Maßstab 1:1 000
Deutzer Hafen - Teilplan Infrastruktur
in Köln-Deutz
Blatt 1 von 3
-Offenlage-
Bebauungsplan Entwurf
Zeichenerklärung
Bestand
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Planung
GEGewerbegebiet
nicht überbaubar  I  überbaubar
Gebäudehöhe in m
über Normalhöhennull (NHN)
(als Mindest- und Höchstmaß)
GRZ 
GFZ 
Grundflächenzahl
Geschossflächenzahl
GH
0,00-0,00
Baugrenze
Grenzen zwischen verschiedenen
Nutzungen beziehungsweise
Maßen baulicher Nutzung
Straßenverkehrsflächen
Flächen für den Gemeinbedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen
nicht überbaubar  I  überbaubar
Straßenbegrenzungslinie auch
gegenüber Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
Wasserflächen
Baum zu erhalten
Geplante Geländehöhe in m
über Normalhöhennull (NHN)
als Mindestmaß
Öffentliche Grünflächen
Lärmpegelbereiche z.B. VI
I,III
S,W
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
Durchfahrt
Gemarkungsgrenze
vorhandene Höhenlage über NHN
Nachrichtliche Übernahme
Hochwasserschutzmauer
Flächen, die dem Landschafts-
schutz unterliegen
Überschwemmungsgebiet
L
Denkmalschutz
Kennzeichnung
Flächen, die von der Bebauung
freizuhalten sind
Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind
Deichschutzzone I
Deichschutzzone II
Abgrenzung der Planstraßen
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
Radweg
Geh- und Radweg
Denkmalschutz, Einzelanlage
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin
Köln, den
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat am 09.04.2019 nach § 3 Abs. 1 BauGB
stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Planen und Bauen
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom                          bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGB
durch Beschluss des Rates am
geändert worden.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner
Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8
BauGB beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über den
Beschluss des Bebauungsplanes durch den
Rat einschließlich des Hinweises nach
§ 10 Abs. 3 BauGB ist am
erfolgt.
Hochwasserrisikogebiet außerhalb
von Überschwemmungsgebieten
Hochwasserschutzzone
Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen und Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
VI
G+R
Mit Fahrrechten zu belastende
Flächen
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV
entspricht.            (Stand                  )
Vermessungsbüro KDS
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Graf-Geßler-Straße 5
50679 Köln
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung am 15.11.2018 nach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wurde am 06.02.2019
ortsüblich bekannt gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den 24.01.2019
0,00
D
D
Gebäudehöhe in m über
Normalhöhennull (NHN)
(als Höchstmaß)
GH 0,00
0
N
Anlage 3

Beratungsverlauf (4)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.06.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1677/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.05.2022
Erstellt
17.05.2022 12:50