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V/0270/2022

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 13.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 03.05.2022, TOP 6.1

Anlage 1 Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 Richtlinien

3865 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Ge-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigun-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzule-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwen-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ver-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgeraus-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge soll en bis zum 3 0.09. eines Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung 
bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang 
Juni und Anfang September - in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

2347 Zeichen

V/0270/2022
V/0270/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände, Initiativen und sonstige Institutionen im
Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Initiative „Zeichen & Wunder – Theater für Kinder mit und ohne Hörschädigung“ wird ein
Zuschuss zu Einzelveranstaltungen in Höhe von 250,00 € gewährt.
2. Der Initiative zur Erneuerung der Lichterkette des Löschzugs Sprakel wird für die Maßnahme ein
Zuschuss in Höhe von 250,00 € gewährt.
3. Dem Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde wird ein Sonderzuschuss in Höhe von 2.500,00 €
gewährt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2022
Zeile 15 Transferaufwendung 3.000
Begründung:
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig.
Die Bezirksvertretung Münster-Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
Amt für Bürger- und
Ratsservice
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Burkert
T elefon:492-1654
burkert@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0270/2022
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden
Zuschüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret
beantragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt.
Lt. Ziffer 4 der Richtlinie können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtliche
Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer
Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme-
und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt
werden.
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Nord empfiehlt nach entsprechender Vorberatung, für
die offenen Zuschussanträge Mittel in der vorgeschlagenen Höhe bereitzustellen.
i.A.
gez.
Remmers
Anlagen A
Anlage 1 – Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen

Anlage A

1730 Zeichen

Anlage A zur V/0270/2022
Kurzüberblick
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Nord
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter
Berücksichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die
Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur
Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen
Mittelbereitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den
Zielen reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
§ 37 Abs.1 lit d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der
Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0270/2022
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2022
Erstellt
13.04.2022 13:01