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AN/0832/2025

Anwendung der aktuellen Stellplatzsatzung bei Umbauten und Sanierungen sowie nachhaltige Regelung für Interimsparkplätze, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.06.2025, TOP 5.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

4299 Zeichen

B90/Die Grünen 
SPD 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0832/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
 
Anwendung der aktuellen Stellplatzsatzung bei Umbauten und Sanierungen sowie 
nachhaltige Regelung für Interimsparkplätze 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Herren, 
 
wir bitten Sie folgenden Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung der BV Innenstadt 
zu nehmen: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Köln zu erar-
beiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen, die folgende Punkte 
berücksichtigt: 
a) Bei Umbauten und Sanierungen von Bestandsgebäuden soll für die Berechnung der erfor-
derlichen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Um-
baus geltende Stellplatzsatzung angewendet werden und nicht die Vorgaben, die bei Ertei-
lung des ursprünglichen Bauantrags galten. 
b) Die Herstellung von Fahrradabstellplätzen ist entsprechend der aktuellen Stellplatzsat-
zung vorzusehen. 
c) Nach Maßgabe der Richtlinie 2024/1275, die durch Anpassungen des Gebäudeenergiege-
setzes (GEG), die Errichtung von mindestens zwei Fahrradabstellplätzen pro Wohneinheit 
einschließlich der notwendigen Lademöglichkeiten ab 2027 vorsieht, soll kurzfristig vorgezo-
gen werden.

- 2 - 
 
2. Bei der Einrichtung von Interimsparkplätzen wird die Verwaltung beauftragt:  
a) Vor der Genehmigung von Interimsparkplätzen stets zu prüfen, inwieweit in der Umge-
bung bestehende Parkflächen genutzt werden können. 
b) In Landschaftsschutzgebieten keine Flächenversiegelung zum alleinigen Zweck der Ein-
richtung von Interimsparkplätzen zu genehmigen. 
c) In Gebieten, die in der Planungshinweiskarte Hitze als belastete Siedlungsflächen ausge-
wiesen sind, keine zusätzliche Flächenversiegelung für Interimsparkplätze zuzulassen.  
 
Begründung: 
Die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Köln vom 31.05.2022 berücksichtigt bereits wichtige 
Aspekte der Verkehrswende und des Klimaschutzes. 
Bei Umbauten und Sanierungen werden jedoch häufig noch die zum Zeitpunkt der ursprüng-
lichen Baugenehmigung geltenden Vorgaben angewendet, was zu einer Fortschreibung ver-
alteter Mobilitätskonzepte führt. Die Novelle der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 
aus dem Jahr 2016 ermöglicht es den Kommunen, eigene Stellplatzsatzungen zu erlassen 
und diese an aktuelle Mobilitätsbedürfnisse anzupassen. 
Diese Chance sollte die Stadt Köln nutzen, um auch bei Bestandsgebäuden zeitgemäße 
Standards durchzusetzen. 
Die Richtlinie 2024/1275, die durch Anpassungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 
2027 in Deutschland rechtskräftig wird, sieht die Errichtung von mindestens zwei Fahrradab-
stellplätzen pro Wohneinheit vor. Diese Vorgabe sollte in der Kölner Stellplatzsatzung vorge-
zogen werden. 
Die Einrichtung von Interimsparkplätzen führt oft zu unnötiger Flächenversiegelung, obwohl 
in der Umgebung bereits ausreichend Parkraum vorhanden ist. Besonders in Landschafts-
schutzgebieten und in von Hitze belasteten Siedlungsflächen, wie sie in der Planungshin-
weiskarte Hitze der Stadt Köln ausgewiesen sind, ist eine zusätzliche Versiegelung aus öko-
logischen Gründen abzulehnen. 
Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dazu bei, die Mobilitätswende in Köln voranzutrei-
ben, den Umwelt- und Klimaschutz zu stärken und gleichzeitig die Lebensqualität in der In-
nenstadt zu verbessern. 
 
Julie Cazier    Tim Cremer       Michael Scheffer 
B90/Die Grünen   SPD        Die Linke 
 
Dr. Verena-Leila Holzer-Henke Sabine Kader 
KlimaFreunde    Die Partei 
 
 
 
Quellen:  
Satzung über die Herstellung von  Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die 
Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln („Stellplatzsatzung“) vom 31. Mai 2022  
https://www.stadt -koeln.de/mediaasset/content/satzungen/stellplatzsatzung_31 -05-2022.pdf 
 
RICHTLINIE (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über 
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0832/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
11.06.2025
Erstellt
10.06.2025 21:49