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1736/2021

Versenkbare Pfosten in der Geiersbergstraße und Ernstbergstraße in Köln Blumberg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.08.2021, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2962 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1736/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 
 
Versenkbare Pfosten in der Geiersbergstraße und Ernstbergstraße in Köln Blumberg 
hier: Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler zur 
Sitzung am 20.04.2021, TOP 7.2.12 
„Seit Jahren beklagen sich viele Blumenberger*innen über Autos, die an der S-Bahn-Station in 
Blumenberg über den für Autos gesperrten Vorplatz fahren. In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 
14. März 2019 hat die SPD-Fraktion einen Antrag (AN/0279/2019) zu elektronisch versenkbaren 
Pfosten an der S-Bahn-Station in Blumenberg gestellt. Die Bezirksvertretung hat daraufhin einstimmig 
einen Prüfantrag beschlossen. Durch diesen Prüfantrag wurde die Stadtverwaltung aufgefordert zu 
prüfen, ob beide Seiten (Auffahrten über Geiersbergstraße und Ernstbergstraße) dauerhaft schließbar 
sind oder ob alternativ an beiden Seiten BKS-Poller verwendet werden können.“  
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
„1. Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Prüfung des Anliegens? 
 
2. Wann ist mit einer Antwort auf den Prüfantrag zu rechnen? 
 
3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Sicherheit der Menschen an der S-Bahn-Station zu 
gewährleisten?“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1. und 2.) 
 
Es handelt sich um eine Fußgängerzone im Stadtteil Blumenberg, die von der Geiersbergstraße 
kommend mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ ausgewiesen ist. Von der Ernstbergstraße ist der Be-
reich ebenfalls als Fußgängerzone ausgewiesen, aber nicht für den Lieferverkehr freigegeben. Die 
Fußgängerzone ist von beiden Straßen abgepfostet. Gemäß § 25 Straßenverkehrsordnung (StVO) 
dürfen Andere als zu Fuß Gehende die Fußgängerzone nicht benutzen. Es sei denn, es wurden mit 
Zusatzzeichen andere Verkehrsteilnehmende zugelassen. 
 
Weitere verkehrstechnische Maßnahmen sind angesichts der örtlichen Gegebenheiten nicht ange-
zeigt, zumal es nicht möglich ist, alle gesetzlichen Verhaltensvorschriften durch bauliche oder techni-
sche Maßnahmen durchzusetzen. Der Gesetzgeber will die Eigenverantwortung der Verkehrsteil-
nehmenden stärken und auf gegenseitige Rücksichtnahme im Sinne des § 1 Straßenverkehrsord-
nung hinwirken. In Fällen, wo dies wirkungslos ist, kann die Polizei zielgerichtet überwachen und bei 
festgestellten Verstößen Bußgelder verhängen. Versenkbare Pfosten sind zudem sehr vandalismus-
anfällig und somit kann eine dauerhafte physische Sperrung nicht sichergestellt werden. 
 
 
Zu 3.)

2 
 
Die vorhandene StVO-Beschilderung und die Verkehrseinrichtungen wurden vor Ort überprüft. Die 
Beschilderungen sind eindeutig erkennbar und für Verkehrsteilnehmende deutlich angebracht. 
 
Zusätzliche verkehrliche Maßnahmen sind weder erforderlich noch angemessen.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Geiersbergstraße
  • Ernstbergstraße

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Details

Aktenzeichen
1736/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.06.2021
Erstellt
06.05.2021 13:30