2801/2019
Radverkehrsanlagen Butzweiler Straße bei Veranstaltungen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2506 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2801/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Radverkehrsanlagen Butzweiler Straße bei Veranstaltungen Bezirksvertreter Herr Schuster von „Deine Freunde“ hat in der Sitzung der BV am 17.06.2019, TOP 13.3, eine Anfrage zu Parkverstößen an der Butzweiler Straße bei Trödelmärkten auf dem IKEA- Gelände sowie dem Streetfoodfestival auf dem Heliosgelände gestellt. Er verweist auf Informationen, nach denen die Radverkehrsanlagen auf der Butzweiler Straße im Rahmen der Trödelmärkte auf dem IKEA Gelände regelmäßig zugeparkt wird. Ebenso beim Street- foodfestival auf dem Heliosgelände. Er fragt an, ob der Verwaltung der Zustand bekannt sei und was hiergegen unternommen werde. Stellungnahme der Verwaltung: Während des Trödelmarktes auf dem IKEA-Gelände werden immer zwei Mitarbeiter*innen der Ver- kehrsüberwachung von 10.00 Uhr – 18.00 Uhr im Sonderdienst eingesetzt. Das Gelände und die um- liegenden Straßen werden während der Veranstaltung kontrolliert, hier wird insbesondere auf Fahr- radschutzstreifen/Radwege, Straßenbegleitgrün und absolute Halteverbote geachtet; diese werden konsequent verwarnt. Kontrollen bei einer Veranstaltung wie dem Streetfoodfestival am Heliosgelände werden vom dem dort eingesetzten Tagesdienst abgedeckt. Die Kontrollen werden auf allen umliegenden Straßen durchgeführt. Es ist der Verwaltung bekannt, dass Veranstaltungen in dieser Größenordnung die Gefahr mit sich bringen, dass Parkverstöße zunehmen. Die Verkehrsüberwachung ist über Veranstaltungen informiert und diese werden bei der Einsatzplanung berücksichtigt. Bei den Kontrollen liegt grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf Parken auf Radwegen sowie Parken auf Rad-/Gehwegen. Aufgrund der großen Anzahl von stadtweiten Veranstaltungen, die insbesondere in den Monaten von Mai bis September durchgeführt werden, ist eine ganztägige Kontrolle nicht überall möglich. Die Situ- ation vor Ort ist oftmals in Bezug auf Parkplätze sehr schwierig, da eine deutliche höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern vor Ort ist. Sehr häufig werden auch Beschwerden von Veranstaltungsbesu- chern darüber eingereicht, dass zu wenige Parkplätze zur Verfügung stehen und entsprechende Ver- warnungen deutlich kritisiert, so dass hier „Fingerspitzengefühl“ gefragt ist und situationsabhängig auch praktiziert wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2801/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.09.2019
- Erstellt
- 15.08.2019 08:45