Mandari Insight

V/0062/2005

Kanalsanierung Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße

Vorlage 14.04.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 10.05.2005, TOP 4.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6111 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 615.000,00 € geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7001.950.3008.1 Kanalsanierung Südviertel 2005 500.000  
  VE 
(2006) 
(600.000)  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0062/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Begründung: 
 
 
Die im Bereich der Straßen Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße vorhandenen 
Schmutz- und Regenwasserkanäle stammen aus dem Jahr 1932. 
 
Laut Untersuchung sind die Kanäle auf ihrer gesamten Länge defekt (Schadensklassen 
3 und 4). 
 
Die Kanäle weisen starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Rohrversätze und Querschnittsmin-
derungen auf. 
 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
 
Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus-
spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. 
Rohrversätze führen zu Ablagerungen. Um Verstopfungen zu vermeiden sind deshalb ständige 
Reinigungsarbeiten notwendig. 
 
Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen in den Straßen das gleiche Schadensbild wie 
der Hauptkanal auf. 
 
In der Turmstraße müssen neben den baulichen Sanierungen auch Fehlanschlüsse beseitigt wer-
den. Bedingt durch den sehr tiefliegenden Regenwasserkanal (6,50 m) sind hier Regen-
wasseranschlüsse an den Schmutzwasserkanal angeschlossen worden. 
 
Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. 
 
Die schadhaften Kanalleitungen befinden sich oberhalb des Münsterschen Kiessandzuges. 
 
Das vorh. Beton-Eiprofil 250 / 375 des Schmutzwasserkanals wird durch ein Steinzeugrohr  
DN 250 ersetzt. Die anfallende Schmutzwassermenge kann von dem neuen Rohr abgeführt wer-
den. 
 
Die Sanierung der Regenwasserkanalisation erfolgt in Betonrohren DN 300 – 400. Um eine besse-
re hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhalten, werden die vorh. Kanäle DN 300 teilweise durch 
Kanäle DN 400 ersetzt. 
 
Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins-
gesamt werden ca. 317 m Steinzeugrohre DN 250 sowie ca. 249 m Betonrohre DN 300 – 400 ver-
legt. 
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest-
gelegt. 
 
Im Bezug auf den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme werden die Ferienzeiten des anliegenden 
Hittorfgymnasiums berücksichtigt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach 
§ 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. 
 
Die Ausschreibung für den Kanalbau erfolgt nach der Zustimmung im AUB.

- 3 - 
 
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2005 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von  
8 Monaten gerechnet.  
 
Im Vorfeld der Kanalerneuerung werden die Stadtwerke ihr Leitungsnetz in der Turmstraße sanie-
ren. Im Bereich der Steveninkstraße wird die Sanierung des Leitungsnetzes im Zuge der Bauarbei-
ten der Kanalsanierung durchgeführt. In der Straße Am Wasserturm sind von den Stadtwerken 
keine Sanierungsarbeiten vorgesehen. 
 
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung  werden die Fahrbahnen der Straßen Am Wasser-
turm und Steveninkstraße und die Gehwege auf der östlichen Straßenseite (Seite mit den ungera-
den Hausnummern) im Bereich zwischen Turmstraße und Sentmaringer Weg verbessert wieder-
hergestellt. In der Turmstraße wird der nördliche Gehweg (gerade Hausnummern) zwischen Prinz-
Eugen-Straße und Am Wasserturm  verbessert ausgebaut. 
Die Verbesserung besteht darin, dass erstmalig im Bereich der Straße durchgängig eine 37 cm 
starke Schottertragschicht und eine 10 cm starke Asphalttragschicht erstellt wird. Im Bereich der 
Gehwege wird erstmalig durchgängig eine 20 cm starke Schottertragschicht mit 8 cm Betonstein-
pflaster im Oberflächenbereich hergestellt. 
Die Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d.  Straßenbaubeitragsrechts.  
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz“ werden 
die Straßen Am Wasserturm, Steveninkstraße  und Turmstraße als Anliegerstraßen eingestuft. Die 
Straßen Am Wasserturm und Steveninkstraße werden als eine „Anlage“ im Sinne des Straßen-
baubeitragsrechts betrachtet. 
 
An den beitragsfähigen Kosten für die Anlage Am Wasserturm und Steveninkstraße von voraus-
sichtlich rd. 130.000,00 € beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei 
einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %.  
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd.  
104.000,00 €. 
 
Durch die Verbesserung des Gehweges in der Turmstraße entstehen voraussichtlich beitragsfähi-
ge Kosten in Höhe von rd. 21.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich danach auf etwa 
16.800,00 €. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden vor Baubeginn persönlich ange-
schrieben und über die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen 
Anliegerbeiträge informiert. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen der 
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Turmstraße
  • Steveninkstraße
  • Am Wasserturm
  • Sentmaringer Weg
  • Prinz-Eugen-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0062/2005
Typ
Vorlage
Datum
14.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37