V/0062/2005
Kanalsanierung Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße Beratungsfolge 10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent- wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 615.000,00 € geschätzt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7001.950.3008.1 Kanalsanierung Südviertel 2005 500.000 VE (2006) (600.000) Vorlagen-Nr.: V/0062/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: Die im Bereich der Straßen Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle stammen aus dem Jahr 1932. Laut Untersuchung sind die Kanäle auf ihrer gesamten Länge defekt (Schadensklassen 3 und 4). Die Kanäle weisen starke Korrosion, defekte Rohrwandungen, Rohrversätze und Querschnittsmin- derungen auf. Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Durch Aus- spülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. Rohrversätze führen zu Ablagerungen. Um Verstopfungen zu vermeiden sind deshalb ständige Reinigungsarbeiten notwendig. Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen in den Straßen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf. In der Turmstraße müssen neben den baulichen Sanierungen auch Fehlanschlüsse beseitigt wer- den. Bedingt durch den sehr tiefliegenden Regenwasserkanal (6,50 m) sind hier Regen- wasseranschlüsse an den Schmutzwasserkanal angeschlossen worden. Eine Erneuerung der betroffenen Kanäle ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe- dingt erforderlich. Die schadhaften Kanalleitungen befinden sich oberhalb des Münsterschen Kiessandzuges. Das vorh. Beton-Eiprofil 250 / 375 des Schmutzwasserkanals wird durch ein Steinzeugrohr DN 250 ersetzt. Die anfallende Schmutzwassermenge kann von dem neuen Rohr abgeführt wer- den. Die Sanierung der Regenwasserkanalisation erfolgt in Betonrohren DN 300 – 400. Um eine besse- re hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhalten, werden die vorh. Kanäle DN 300 teilweise durch Kanäle DN 400 ersetzt. Die Erneuerung der Kanäle und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins- gesamt werden ca. 317 m Steinzeugrohre DN 250 sowie ca. 249 m Betonrohre DN 300 – 400 ver- legt. Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest- gelegt. Im Bezug auf den zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme werden die Ferienzeiten des anliegenden Hittorfgymnasiums berücksichtigt. Eine Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz und eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegen vor. Die Ausschreibung für den Kanalbau erfolgt nach der Zustimmung im AUB. - 3 - Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2005 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 8 Monaten gerechnet. Im Vorfeld der Kanalerneuerung werden die Stadtwerke ihr Leitungsnetz in der Turmstraße sanie- ren. Im Bereich der Steveninkstraße wird die Sanierung des Leitungsnetzes im Zuge der Bauarbei- ten der Kanalsanierung durchgeführt. In der Straße Am Wasserturm sind von den Stadtwerken keine Sanierungsarbeiten vorgesehen. Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden die Fahrbahnen der Straßen Am Wasser- turm und Steveninkstraße und die Gehwege auf der östlichen Straßenseite (Seite mit den ungera- den Hausnummern) im Bereich zwischen Turmstraße und Sentmaringer Weg verbessert wieder- hergestellt. In der Turmstraße wird der nördliche Gehweg (gerade Hausnummern) zwischen Prinz- Eugen-Straße und Am Wasserturm verbessert ausgebaut. Die Verbesserung besteht darin, dass erstmalig im Bereich der Straße durchgängig eine 37 cm starke Schottertragschicht und eine 10 cm starke Asphalttragschicht erstellt wird. Im Bereich der Gehwege wird erstmalig durchgängig eine 20 cm starke Schottertragschicht mit 8 cm Betonstein- pflaster im Oberflächenbereich hergestellt. Die Verbesserungen sind beitragsauslösend i. S. d. Straßenbaubeitragsrechts. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz“ werden die Straßen Am Wasserturm, Steveninkstraße und Turmstraße als Anliegerstraßen eingestuft. Die Straßen Am Wasserturm und Steveninkstraße werden als eine „Anlage“ im Sinne des Straßen- baubeitragsrechts betrachtet. An den beitragsfähigen Kosten für die Anlage Am Wasserturm und Steveninkstraße von voraus- sichtlich rd. 130.000,00 € beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %. Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rd. 104.000,00 €. Durch die Verbesserung des Gehweges in der Turmstraße entstehen voraussichtlich beitragsfähi- ge Kosten in Höhe von rd. 21.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich danach auf etwa 16.800,00 €. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden vor Baubeginn persönlich ange- schrieben und über die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen der Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. I.V. gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Turmstraße
- Steveninkstraße
- Am Wasserturm
- Sentmaringer Weg
- Prinz-Eugen-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0062/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37