Mandari Insight

4001/2023

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2023/24

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.01.2024, TOP 9.1.1

Anlage 1 - Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim

6845 Zeichen

1 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim zur Sicherung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Mülheim für die Session 2023/24 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt?: 
 
Ziel der Förderung ist die Sicherung der acht Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim 
(Mülheim, Höhenhaus, Holweide, Buchforst, Dünnwald, Dellbrück, Flittard, 
Stammmheim). 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahme n sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert 
werden? 
 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim die Durchführung der Veedelszüge 
sicherstellen. 
Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Mülheim. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
 
Das Finanzvolumen für die Session 2023/2024 beträgt insgesamt 10.000 Euro. 
 
Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge 
 
Das Fördervolumen bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen 
Veedelszüge sowie der Höhe der zu erwartenden Kosten. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Antragsberechtigt sind alleine die Zugorganisatoren der acht Veedelszüge: 
 
 Mülheimer Dienstagszug  
Organisator: Festausschuss Karnevalsdienstagszug Köln-Mülheim 
 
 Karnevalszug in Höhenhaus (Karnevalssonntag)  
Organisator: Festausschuss Höhenhauser Vereine 
 
 Veedelszoch in Holweide  
Organisator: Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. 
 
 Veedelsumzug in Buchforst  
Organisator: Interessengemeinschaft Buchforster Karneval 
 
 Karnevalszug in Dünnwald (Karnevalssonntags)  
Organisator: Große Dünnwalder KG 1927 e.V. "Fidele Jonge" 
 
 Karnevalszug in Dellbrück (Karnevalsdienstag)  
Organisator: Festausschuss Dellbrücker Dienstagszug e. V. 
 
 Flittarder Sonntagszug  
Organisator: Flittarder KG von 1934 e. V. 
 
 Karnevalszug in Stammheim (Karnevalssonntag)  
Organisator: Bürgerverein Köln-Stammheim e. V. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

2 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2023 bis zum 29.02.2024 
 
Was ist förderfähig? 
 
Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der 
Organisation eines Veedelszuges anfallen. 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
Die Anträge sind formlos an die Ge schäftsführung der Bezirksvertretung Mülheim im 
Bürgeramt Köln-Mülheim zu richten. 
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem Verfahren: 
 
Nach Eingang der Anträge bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im 
Bürgeramt Mülheim nimmt die Verwaltung eine prozentuale Aufteilung der Mittel 
anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vor.  
Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage 
dieser Aufteilung fertigt die Verw altung eine Dringlichkeitsvorlage für die Sitzung der 
Bezirksvertretung am 29.01.2024. Der Zuschuss wird durch Beschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Auch Ablehnungen werden in den Beschluss 
aufgenommen. 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung  fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Es liegen bereits alle Zuschussanträge vor. Die Bezirksvertretung entscheidet in der 
Sitzung am 29.01.2024 über die Vergabe der Fördermittel. 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? 
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten 
nach Ablauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug 
der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist 
darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem 
Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist. 
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zus chuss 
zurückgezahlt werden?: 
 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mindestens mitzuteilen, wenn: 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht 
wird, 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert 
wird,

3 
 der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert 
oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der 
Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen 
Überschusses, zurückzuzahlen. 
 
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn  die Mittel nicht 
entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies 
vorher nicht beschlossen hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht 
die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu ge macht 
hat. 
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des 
Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber 
hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der 
Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen  Posten 10 Jahre 
aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. 
 
Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das erste 
Mal einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte Prüfung anhand von 
Originalbelegen durchgeführt. 
 
Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege 
anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). 
 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der 
Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen 
in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt 
beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der 
Bezirksvertretung Mülheim ausdrücklich der Formulierung „gefördert mit Mitteln 
des Stadtbezirks Mülheim“ und /oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. 
Das Logo kann beim Bürgeramt angefordert werden. 
 
2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderpro gramms 
gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und 
Bewirtschaftungsgrundsätze.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4056 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4001/2023 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 
2023/24 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Beschlussfassung ist dringend erforderlich, da die nächste Sitzung am 29.01.2024 stattfin-
den wird, die Fördermittel aber noch in diesem Jahr ausgezahlt werden sollen. 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das Förderprogramm zur Sicherung der Durch-
führung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim in der Session 2023/2024 (Anlage 1) 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Freigabe der im Jahre 2023 zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Mül-
heim zu Karneval 2024 vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: 
Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 
1 Mülheimer Dienstagszug 1.669,30 € 
2 Veedelszoch Holweide 789,64 € 
3 Veedelszoch Buchforst 473,78 € 
4 Dünnwalder Veedelszoch 1.500,32 € 
5 Flittarder Sonntagszug 829,12 € 
6 Stammheimer Karnevalszug 868,60 € 
7 Veedelszoch Höhenhaus 1.184,46 € 
8 Dellbrücker Dienstagszug 2.684,78 €

2 
 
   
 Summe: 10.000,00 € 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
 
04.12.2023 
  
Zugestimmt 
  
Norbert Fuchs 
  
Dr. Thomas Portz

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat die Kölner Veedelszüge in den Bezirken gemeinsam mit dem Land NRW in 
den Jahren 2020 bis 2021 mit jährlich 90.000 Euro gefördert. Die für diesen Zeitraum zugesagte 
Förderung wurde pandemiebedingt teilweise bis ins Jahr 2023 übertragen. Um diese Förderung 
für die Veedelszüge fortführen zu können, wurde durch die Verwaltung dem Ausschuss für 
Kunst und Kultur in der nächsten Sitzung am 28. November 2023 eine entsprechende Be-
schlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt und dort beschlossen. Die Mittel sollen wie auch in 
der Vergangenheit über die Bezirksvertretungen verteilt und zur Förderung der Veedelszüge in 
den Bezirken eingesetzt werden.  
Gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln müssen Förderungen grundsätzlich 
auf einem F örderprogramm beruhen. Die Verwaltung hat daher das beigefügte Förderpro-
gramm (vgl. Anlage 1) zur Vergabe der Mittel erstellt und legt dieses nun zur Beschlussfassung 
der Bezirksvertretung Mülheim vor. 
Entsprechend dieses Förderprogramms ist eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der 
erwarteten Teilnehmerzahlen vorgesehen. Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt wer-
den müssen, hat das Bürgeramt Mülheim bereits alle in Frage kommenden Vereine/Träger der 
Veedelszüge im Bezirk Mülheim kontaktiert und die Rahmenbedingungen der Karnevalszüge 
für die kommende Session abgefragt.  Daraus ergeben sich die im Beschlussvorschlag genann-
ten Zuschüsse für die einzelnen Veedelszüge.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4001/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.12.2023
Erstellt
01.12.2023 10:33