4001/2023
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2023/24
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Anlage 1 - Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim
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1 Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Mülheim für die Session 2023/24 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt?: Ziel der Förderung ist die Sicherung der acht Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim (Mülheim, Höhenhaus, Holweide, Buchforst, Dünnwald, Dellbrück, Flittard, Stammmheim). Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahme n sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim die Durchführung der Veedelszüge sicherstellen. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Mülheim. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für die Session 2023/2024 beträgt insgesamt 10.000 Euro. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge Das Fördervolumen bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen Veedelszüge sowie der Höhe der zu erwartenden Kosten. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind alleine die Zugorganisatoren der acht Veedelszüge: Mülheimer Dienstagszug Organisator: Festausschuss Karnevalsdienstagszug Köln-Mülheim Karnevalszug in Höhenhaus (Karnevalssonntag) Organisator: Festausschuss Höhenhauser Vereine Veedelszoch in Holweide Organisator: Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. Veedelsumzug in Buchforst Organisator: Interessengemeinschaft Buchforster Karneval Karnevalszug in Dünnwald (Karnevalssonntags) Organisator: Große Dünnwalder KG 1927 e.V. "Fidele Jonge" Karnevalszug in Dellbrück (Karnevalsdienstag) Organisator: Festausschuss Dellbrücker Dienstagszug e. V. Flittarder Sonntagszug Organisator: Flittarder KG von 1934 e. V. Karnevalszug in Stammheim (Karnevalssonntag) Organisator: Bürgerverein Köln-Stammheim e. V. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 2 Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2023 bis zum 29.02.2024 Was ist förderfähig? Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation eines Veedelszuges anfallen. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Die Anträge sind formlos an die Ge schäftsführung der Bezirksvertretung Mülheim im Bürgeramt Köln-Mülheim zu richten. Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem Verfahren: Nach Eingang der Anträge bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Mülheim nimmt die Verwaltung eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vor. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage dieser Aufteilung fertigt die Verw altung eine Dringlichkeitsvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 29.01.2024. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Auch Ablehnungen werden in den Beschluss aufgenommen. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Es liegen bereits alle Zuschussanträge vor. Die Bezirksvertretung entscheidet in der Sitzung am 29.01.2024 über die Vergabe der Fördermittel. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist. Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zus chuss zurückgezahlt werden?: Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens mitzuteilen, wenn: das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, 3 der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies vorher nicht beschlossen hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu ge macht hat. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das erste Mal einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. Was muss sonst noch beachtet werden? 1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Mülheim ausdrücklich der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Mülheim“ und /oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo kann beim Bürgeramt angefordert werden. 2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderpro gramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 4001/2023 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2023/24 Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 Begründung für die Dringlichkeit: Die Beschlussfassung ist dringend erforderlich, da die nächste Sitzung am 29.01.2024 stattfin- den wird, die Fördermittel aber noch in diesem Jahr ausgezahlt werden sollen. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das Förderprogramm zur Sicherung der Durch- führung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim in der Session 2023/2024 (Anlage 1) 2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Freigabe der im Jahre 2023 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Mül- heim zu Karneval 2024 vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 1 Mülheimer Dienstagszug 1.669,30 € 2 Veedelszoch Holweide 789,64 € 3 Veedelszoch Buchforst 473,78 € 4 Dünnwalder Veedelszoch 1.500,32 € 5 Flittarder Sonntagszug 829,12 € 6 Stammheimer Karnevalszug 868,60 € 7 Veedelszoch Höhenhaus 1.184,46 € 8 Dellbrücker Dienstagszug 2.684,78 € 2 Summe: 10.000,00 € Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.12.2023 Zugestimmt Norbert Fuchs Dr. Thomas Portz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat die Kölner Veedelszüge in den Bezirken gemeinsam mit dem Land NRW in den Jahren 2020 bis 2021 mit jährlich 90.000 Euro gefördert. Die für diesen Zeitraum zugesagte Förderung wurde pandemiebedingt teilweise bis ins Jahr 2023 übertragen. Um diese Förderung für die Veedelszüge fortführen zu können, wurde durch die Verwaltung dem Ausschuss für Kunst und Kultur in der nächsten Sitzung am 28. November 2023 eine entsprechende Be- schlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt und dort beschlossen. Die Mittel sollen wie auch in der Vergangenheit über die Bezirksvertretungen verteilt und zur Förderung der Veedelszüge in den Bezirken eingesetzt werden. Gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln müssen Förderungen grundsätzlich auf einem F örderprogramm beruhen. Die Verwaltung hat daher das beigefügte Förderpro- gramm (vgl. Anlage 1) zur Vergabe der Mittel erstellt und legt dieses nun zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim vor. Entsprechend dieses Förderprogramms ist eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vorgesehen. Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt wer- den müssen, hat das Bürgeramt Mülheim bereits alle in Frage kommenden Vereine/Träger der Veedelszüge im Bezirk Mülheim kontaktiert und die Rahmenbedingungen der Karnevalszüge für die kommende Session abgefragt. Daraus ergeben sich die im Beschlussvorschlag genann- ten Zuschüsse für die einzelnen Veedelszüge.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4001/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.12.2023
- Erstellt
- 01.12.2023 10:33