V/0712/2023
Gescherweg/Am Breilbusch - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Breilbusch"
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Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0712/2023 Aufgestellt am: 08.09.2023 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 90.000 56,25 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 70.000 43,75 Gesamt-Kapitalbedarf 160.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 160.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 160.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 1.600 24,06 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 1.600 24,06 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.000 60,15 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 1.050 15,79 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.050 € p.a. + Tilgung 2.100 € p.a. = Schuldendienst 3.150 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 6.650 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 2.250 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 2.250 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 4.400 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,75 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Gescherweg – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch“ Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage A
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Anlage A zur V/0712/2023 Kurzüberblick Barrierefreier Umbau der Haltestellen „Am Breilbusch“ auf den Straßen Gescherweg und Am Breilbusch. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Teilziel: - Umsetzung des Programms „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ Zur Erreichung des Teilziels in 2024 ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 160.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Relevanz für die Themen Demografie, Inklusion und Klimaschutz
Lageplan Nr. 43678
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0,300,900,300,400,90≥1,501,20 9084 a VII84 Gescherweg72,5872,65 (71,76)(71,80)(71,95)~2,5 %~2,7 % AA +10 Förderbereich ÖPNV 72,53BB (72,06) ~2,0 % 9084 a VII84 72.78 9084 a VII84 72.4772.5672.7072.7572.53 72.5472.53 72.3972.39 72.0571.8971.8471.7771.7171.6571.6271.6571.5771.6471.6871.6671.6571.7171.8471.7371.5872.0571.8771.9371.9671.9272.1072.1672.1871.8171.7971.8471.7671.8371.8871.8672.0272.02 71.6872.2372.1472.0471.8071.8371.9072.0272.1172,1272.1671.9971.9971.9872.0171.8871.9672.1472.1572.1972.1372.1572.2072.2171.9871.9771.9672.1372.0172.2372.0372.1972.1172.2572.1472.2572.3472.0672.1972.24 72.0471.9672.0972.1271.8771.9371.8571.9872.0671.8571.8671.8271.7571.8871.95 71.7471.6671.7971.8271.58 72.67 72.37 72.7372.8172.57 72.4372.27 72.77 72.2072.37 72.2872.2772.5372.5072.2872.2972.3772.4872.30 72.46 72.4472.30 72.4072.43 72.3172.6772.5872.5272.32 72.6572.6972.6872.6872.5872.5472.5272.5872.4872.3472.4172.4072.4272.4172.4472.5372.5672.6272.6972.6872.73 72.5072.5372.5472.4772.4872.5972.6272.6872.5672.52 72.6572.4872.3772.4972.5572.5872.3372.3272.7172.6172.63 72.2372.1572.2272.2472.0872.0672.1172.1272.3072.2472.1172.0672.1572.1672.3472.34 72.5772.6272.5772.5772.6072.43 72.32 72.44 72.6472.5372.3972.3772.5572.4372.63 72.4372.5872.5772.5472.6572.5472.5172.5272.4272.43 72.7472.5872.5772.5072.5472.6572.6072.5572.4672.4372.3272.4372.4672.4772.4872.3572.3372.3272.3072.2972.4372.4372.4272.3572.5772.5072.4472.3872.4072.3072.2672.2672.4472.2572.2372.3672.4072.4172.4772.4572.4672.4672.3872.3372.2872.1872.4572.3972.4372.4872.3772.42 72.4772.4472.5372.4572.6172.4472.4172.3572.2072.2872.2072.1872.1872.2272.3172.2072.2072.3372.3672.4272.4372.4872.5172.4472.3872.3472.2572.3672.3772.2872.3872.3972.3572.3572.2972.3572.2472.2472.2472.2372.2172.3872.3872.3272.3072.2972.2172.3072.2272.4072.3172.1872.1672.3172.2872.3972.3572.3172.2972.2272.1372.1272.1172.2172.1172.1172.1472.1672.2872.1972.2072.31 72.3472.3672.3072.2672.1672.1472.1572.2372.1572.3072.3672.4572.3272.4372.4472.4572.3672.2872.3072.1572.1572.23 72.26 72.1472.10 72.4372.4672.3872.3572.13 72.22 72.1572.1872.1372.2072.1472.3272.1672.3072.3672.4772.5472.4072.4572.45 72.3372.3672.39 72.4672.5472.6172.6072.7472.8272.4172.4172.6572.5372.7572.7672.78 72.67 73.97 72.2772.22 72.57~2,0 % 72,0571.91~2,5 %71.75 Förderbereich ÖPNV(72,06)(72,16)+3+3 72,38 ~2,5 % Fläche für neue Wartehalle(4,25 m x 1,60 m) alter StandortAltglas-,AltkleiderkontainerFläche für neue Wartehalle(4,25 m x 1,60 m) Neuer StandortAltglas-,Altkleiderkontainer Seitenablauf wird versetzt+10+3+3(72,30)Am Breilbusch R=∞0+000.000 R=14.000R=∞0+031.279R=7.000R=14.0000+035.127R=21.000R=7.0000+038.407R=∞R=21.0000+045.829R=∞0+052.597 2,502,665,00 8,003,342,50 1,90 15,50 18,003,25 (72,37)(72,32) 72,24(72,29)72,3272,28 (71,83)(72,24)72,2472,1171,97 71,91 +10Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ander Einmündung "Schöppingenweg". NeueFührung des Radweges auf der Fahrbahn.(72,32)(72,32)(72,23)(72,26) (71,75)2 Anlehnbügel,90° AufstellungHaltestellenschildversetzen 2,50 2,54 (72,56)(72,60)vorh. Leuchteversetzen R0,50 42 43 64 90 473199 105 284 STø= 0.30 mKø= 10.00 m STø= 0.70 mKø= 20.00 m STø= 1.00 mKø= 26.00 m STø= 0.40 mKø= 20.00 m ZweistämmigSTø= 0.80 mKø= 20.00 m STø= 0.90 mKø= 20.00 m STø= 0.35 mKø= 10.00 mSTø= 0.25 mKø= 8.00 mSTø= 0.40 mKø= 12.00 m STø= 0.35 mKø= 8.00 m STø= 0.40 mKø= 10.00 m STø= 0.25 mKø= 7.00 m STø= 0.40 mKø= 12.00 m STø= 0.30 mKø= 6.00 m STø= 0.35 mKø= 10.00 m STø= 0.20 mKø= 6.00 mSTø= 0.25 mKø= 9.00 m STø= 0.20 mKø= 8.00 mSTø= 0.50 mKø= 14.00 m STø= 0.60 mKø= 14.00 m Ehemalige Haltestelle:Pflaster durch GrünflächeersetzenHaltestellenschildRückbau Bitte 4 Wochen vor Beginn derBaumaßnahme Info an die Stadtwerke(Nahverkehrsmanagement) bzgl.Verlegung der Haltestelle während derBM bzw. Abbau der Wartehalle(Entfernen der Fahrpläne). +10(72,22) +10 +10 +16 +16 2,001,603,31+10+16+10+16 Plot 07.12.2023 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)21/1294368 MaßstabLageplan 1 : 250Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftBarrierefreier Ausbau Stadtteil GievenbeckLageplan ... genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den 06.12.2023 14Natursteinpflaster Kleinpflaster2b 1 1 1 12b 2b 2b1 2 2 2 22b 2b 68 8 12 12 12 12 1b1b 2 2 2 2 2 30 30 31 31 32 3232 32 12 12 12 12 HH NW W K K K K K 1Asphalt 2Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 12Grünfläche Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 78.51 Legende vorhanden: geplant: 1bDeckenerneuerung2Betonplatten 24/24/8 cm 30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmGrünfläche 12HHochbordNNiederflurbusbordsteinWWinkelkantensteinSeitenablauf Höhe 78.51Höhe anhalten (78.51)KKantensteinAbsenkungAbbruch 28.11.202325.08.2022Bennet Mümken Bennet Mümken N 12 Zufahrt 11Verbundsteinpflaster 11 11 Detail Leitsystem Detail 1 : 50Am BreilbuschGescherweg-Haltestellen Übersicht der Planunterlagen:Plan-Nr.BlattanzahlArt der Planunterlage43681Lageplan43691Ausbauquerschnitt43701Leitungsplan 1b313230W N 2b Verrieth
Beschlussvorlage
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V/0712/2023
V/0712/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gescherweg/Am Breilbusch – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch„
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung für den barrierefreien
Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch “ (Lageplan Nr. 4368 Blatt 1(1)) und der baulichen Ausfüh-
rung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 90.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
04.01.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Verrieth
Telefon: 492-6964
Verrieth@stadt-muenster.de
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V/0712/2023
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen
2024 160.000
Einzahlungen 2024
90.000 Zuwendung
(des Landes
NRW) für den
Umbau der
Haltestellen
Saldo 70.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2025 ff. 2.250 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2025 ff. 1.600 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 4.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2025 ff. 1.050 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen,
ist es ein Ziel, alle Bushaltestellen im Stadtgebiet von Münster barrierefrei auszubauen. Dabei
orientiert sich der Ausbau der Haltestellen in erster Linie an größeren Baumaßnahmen im
Stadtgebiet (Baugebiete und deren äußere Erschließung, Velorouten, Fahrradstraßen, …). Da
das Amt 66 aber auch immer wieder einzelne Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern er-
reicht, wird auch der Ausbau an anderen Stellen geplant und gebaut.
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V/0712/2023
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Bushaltestelle im Gescherweg in der Fahrtrichtung der Haltestelle „Alte Sternwarte“ bleibt
an vorhandener Stelle erhalten. Sie erhält einen 18 m langen erhöhten Bordstein, ein Blinden-
leitsystem, Anlehnbügel für Fahrräder und erstmalig eine neue Wartehalle (Standard-Typ).
Da sich die Haltestelle in einer Tempo-30-Zone befindet, wird der Radweg im Bereich der Hal-
testelle und nördlich der Einmündung der Straße „Am Breilbusch“ auf den ersten 20 m zu-
gunsten von breiteren Gehwegflächen bzw. Baumbeeten zurück gebaut. Radfahrende, die
ggf. den noch vorhandenen baulichen Radweg nutzen, werden vor der Haltestelle im Bereich
einer Zufahrt auf die Fahrbahn geführt.
Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung der Haltestelle „Gescherweg“ wird in den Parkstreifen der
Straße „Am Breilbusch“ verlegt. Dort erhält sie ebenfalls einen 18 m langen erhöhten Bord-
stein, ein Blindenleitsystem und Anlehnbügel für Fahrräder. In Abstimmung mit dem Amt für
Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit muss ein Baumstandort entfallen. Die anderen
Baumstandorte bekommen im Zuge der Maßnahme größere Baumscheiben.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit de r Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung
und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
(KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Werden die Fördermittel be-
willigt, wird mit der Umsetzung ab dem 2. Quartal 2024 gerechnet. Die Verkehrsregelung wäh-
rend der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter-
nehmen und keine Kanalbaumaßnahmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Für die Haltestellenbereiche inklusive der neuen Wartehalle werden Fördermittel in Höhe von
ca. 90.000 € erwartet. Der Förderantrag wird im Januar 2024 nach § 11 ÖPNVG gestellt, mit
einer Bewilligung wird dann zeitnah gerechnet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes
für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Anlage A
Lageplan Nr. 4368
Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gescherweg
- Schöppingenweg
- Am Breilbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0712/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.12.2023
- Erstellt
- 22.11.2023 15:01