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V/0712/2023

Gescherweg/Am Breilbusch - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Am Breilbusch"

Vorlagen 14.12.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 01.02.2024, TOP 6.1

Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Lageplan Nr. 43678

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Folgelastenberechnung

2354 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0712/2023 Aufgestellt am: 08.09.2023
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 90.000 56,25
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 70.000 43,75
Gesamt-Kapitalbedarf 160.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 160.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 160.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 1.600 24,06
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 1.600 24,06
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 4.000 60,15
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 1.050 15,79
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 1.050 € p.a.
+ Tilgung 2.100 € p.a.
= Schuldendienst 3.150 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 6.650 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 2.250 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 2.250 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 4.400
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,75
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Gescherweg – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch“
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage A

1527 Zeichen

Anlage A zur V/0712/2023 
Kurzüberblick 
Barrierefreier Umbau der Haltestellen „Am Breilbusch“ auf den Straßen Gescherweg und 
Am Breilbusch. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Teilziel: 
- Umsetzung des Programms „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ 
 
Zur Erreichung des Teilziels in 2024 ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 160.000 € zu 
kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Relevanz für die Themen Demografie, Inklusion und Klimaschutz

Lageplan Nr. 43678

5162 Zeichen

0,300,900,300,400,90≥1,501,20
9084 a
VII84
Gescherweg72,5872,65
(71,76)(71,80)(71,95)~2,5 %~2,7 %
AA
+10
Förderbereich ÖPNV
72,53BB
(72,06)
~2,0 %
9084 a
VII84
72.78
9084 a
VII84
72.4772.5672.7072.7572.53 72.5472.53
72.3972.39
72.0571.8971.8471.7771.7171.6571.6271.6571.5771.6471.6871.6671.6571.7171.8471.7371.5872.0571.8771.9371.9671.9272.1072.1672.1871.8171.7971.8471.7671.8371.8871.8672.0272.02
71.6872.2372.1472.0471.8071.8371.9072.0272.1172,1272.1671.9971.9971.9872.0171.8871.9672.1472.1572.1972.1372.1572.2072.2171.9871.9771.9672.1372.0172.2372.0372.1972.1172.2572.1472.2572.3472.0672.1972.24
72.0471.9672.0972.1271.8771.9371.8571.9872.0671.8571.8671.8271.7571.8871.95
71.7471.6671.7971.8271.58
72.67 72.37
72.7372.8172.57
72.4372.27
72.77
72.2072.37
72.2872.2772.5372.5072.2872.2972.3772.4872.30
72.46
72.4472.30
72.4072.43
72.3172.6772.5872.5272.32
72.6572.6972.6872.6872.5872.5472.5272.5872.4872.3472.4172.4072.4272.4172.4472.5372.5672.6272.6972.6872.73
72.5072.5372.5472.4772.4872.5972.6272.6872.5672.52
72.6572.4872.3772.4972.5572.5872.3372.3272.7172.6172.63
72.2372.1572.2272.2472.0872.0672.1172.1272.3072.2472.1172.0672.1572.1672.3472.34
72.5772.6272.5772.5772.6072.43
72.32
72.44
72.6472.5372.3972.3772.5572.4372.63
72.4372.5872.5772.5472.6572.5472.5172.5272.4272.43 72.7472.5872.5772.5072.5472.6572.6072.5572.4672.4372.3272.4372.4672.4772.4872.3572.3372.3272.3072.2972.4372.4372.4272.3572.5772.5072.4472.3872.4072.3072.2672.2672.4472.2572.2372.3672.4072.4172.4772.4572.4672.4672.3872.3372.2872.1872.4572.3972.4372.4872.3772.42
72.4772.4472.5372.4572.6172.4472.4172.3572.2072.2872.2072.1872.1872.2272.3172.2072.2072.3372.3672.4272.4372.4872.5172.4472.3872.3472.2572.3672.3772.2872.3872.3972.3572.3572.2972.3572.2472.2472.2472.2372.2172.3872.3872.3272.3072.2972.2172.3072.2272.4072.3172.1872.1672.3172.2872.3972.3572.3172.2972.2272.1372.1272.1172.2172.1172.1172.1472.1672.2872.1972.2072.31
72.3472.3672.3072.2672.1672.1472.1572.2372.1572.3072.3672.4572.3272.4372.4472.4572.3672.2872.3072.1572.1572.23
72.26
72.1472.10
72.4372.4672.3872.3572.13
72.22
72.1572.1872.1372.2072.1472.3272.1672.3072.3672.4772.5472.4072.4572.45
72.3372.3672.39
72.4672.5472.6172.6072.7472.8272.4172.4172.6572.5372.7572.7672.78
72.67
73.97
72.2772.22
72.57~2,0 %
72,0571.91~2,5 %71.75
Förderbereich ÖPNV(72,06)(72,16)+3+3
72,38
~2,5 %
Fläche für neue Wartehalle(4,25 m x 1,60 m)
alter StandortAltglas-,AltkleiderkontainerFläche für neue Wartehalle(4,25 m x 1,60 m)
Neuer StandortAltglas-,Altkleiderkontainer
Seitenablauf wird versetzt+10+3+3(72,30)Am Breilbusch
R=∞0+000.000
R=14.000R=∞0+031.279R=7.000R=14.0000+035.127R=21.000R=7.0000+038.407R=∞R=21.0000+045.829R=∞0+052.597
2,502,665,00 8,003,342,50
1,90
15,50
18,003,25
(72,37)(72,32)
72,24(72,29)72,3272,28
(71,83)(72,24)72,2472,1171,97
71,91
+10Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht ander Einmündung "Schöppingenweg". NeueFührung des Radweges auf der Fahrbahn.(72,32)(72,32)(72,23)(72,26)
(71,75)2 Anlehnbügel,90° AufstellungHaltestellenschildversetzen
2,50
2,54
(72,56)(72,60)vorh. Leuchteversetzen
R0,50
42
43 64
90
473199
105
284
STø= 0.30 mKø= 10.00 m
STø= 0.70 mKø= 20.00 m
STø= 1.00 mKø= 26.00 m
STø= 0.40 mKø= 20.00 m
ZweistämmigSTø= 0.80 mKø= 20.00 m
STø= 0.90 mKø= 20.00 m
STø= 0.35 mKø= 10.00 mSTø= 0.25 mKø= 8.00 mSTø= 0.40 mKø= 12.00 m
STø= 0.35 mKø= 8.00 m
STø= 0.40 mKø= 10.00 m
STø= 0.25 mKø= 7.00 m
STø= 0.40 mKø= 12.00 m
STø= 0.30 mKø= 6.00 m
STø= 0.35 mKø= 10.00 m
STø= 0.20 mKø= 6.00 mSTø= 0.25 mKø= 9.00 m
STø= 0.20 mKø= 8.00 mSTø= 0.50 mKø= 14.00 m
STø= 0.60 mKø= 14.00 m
Ehemalige Haltestelle:Pflaster durch GrünflächeersetzenHaltestellenschildRückbau
Bitte 4 Wochen vor Beginn derBaumaßnahme Info an die Stadtwerke(Nahverkehrsmanagement) bzgl.Verlegung der Haltestelle während derBM bzw. Abbau der Wartehalle(Entfernen der Fahrpläne).
+10(72,22)
+10
+10
+16
+16
2,001,603,31+10+16+10+16
Plot 07.12.2023
Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.:Str. Schlüssel:Anlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)21/1294368
MaßstabLageplan 1 : 250Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftBarrierefreier Ausbau Stadtteil GievenbeckLageplan ... genehmigt :i. A.Amt für Mobilität und TiefbauMünster, den 06.12.2023
14Natursteinpflaster Kleinpflaster2b
1
1
1
12b 2b
2b1 2
2
2
22b
2b
68
8
12
12
12
12
1b1b
2
2
2
2
2
30
30
31
31
32
3232
32
12
12
12
12 HH
NW
W K
K
K
K
K
1Asphalt 2Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 12Grünfläche Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 78.51
Legende vorhanden: geplant: 1bDeckenerneuerung2Betonplatten 24/24/8 cm 30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmGrünfläche 12HHochbordNNiederflurbusbordsteinWWinkelkantensteinSeitenablauf Höhe 78.51Höhe anhalten (78.51)KKantensteinAbsenkungAbbruch
28.11.202325.08.2022Bennet Mümken Bennet Mümken 
N
12
Zufahrt
11Verbundsteinpflaster
11 11
Detail Leitsystem
Detail     1 : 50Am BreilbuschGescherweg-Haltestellen
Übersicht der Planunterlagen:Plan-Nr.BlattanzahlArt der Planunterlage43681Lageplan43691Ausbauquerschnitt43701Leitungsplan
1b313230W
N
2b
Verrieth

Beschlussvorlage

5232 Zeichen

V/0712/2023 
V/0712/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gescherweg/Am Breilbusch – barrierefreier Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch„ 
 
- Beschluss verkehrstechnischer Entwurf und Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung für den barrierefreien 
Ausbau der Haltestellen „Am Breilbusch “ (Lageplan Nr. 4368 Blatt 1(1)) und der baulichen Ausfüh-
rung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 90.000 €.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
04.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Verrieth 
Telefon: 492-6964 
Verrieth@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0712/2023 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2024 160.000  
Einzahlungen   2024 
 
90.000 Zuwendung 
(des Landes 
NRW) für den 
Umbau der 
Haltestellen 
Saldo  70.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme und den u. g. Produktgruppen veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2025 ff. 2.250 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 ff. 1.600 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 4.000 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2025 ff. 1.050 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
Um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen, 
ist es ein Ziel, alle Bushaltestellen im Stadtgebiet von Münster barrierefrei auszubauen. Dabei 
orientiert sich der Ausbau der Haltestellen in erster Linie an größeren Baumaßnahmen im 
Stadtgebiet (Baugebiete und deren äußere Erschließung, Velorouten, Fahrradstraßen, …). Da 
das Amt 66 aber auch immer wieder einzelne Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern er-
reicht, wird auch der Ausbau an anderen Stellen geplant und gebaut.

- 3 - 
V/0712/2023 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Die Bushaltestelle im Gescherweg in der Fahrtrichtung der Haltestelle „Alte Sternwarte“ bleibt 
an vorhandener Stelle erhalten. Sie erhält einen 18 m langen erhöhten Bordstein, ein Blinden-
leitsystem, Anlehnbügel für Fahrräder und erstmalig eine neue Wartehalle (Standard-Typ). 
Da sich die Haltestelle in einer Tempo-30-Zone befindet, wird der Radweg im Bereich der Hal-
testelle und nördlich der Einmündung der Straße „Am Breilbusch“ auf den ersten 20 m zu-
gunsten von breiteren Gehwegflächen bzw. Baumbeeten zurück gebaut. Radfahrende, die 
ggf. den noch vorhandenen baulichen Radweg nutzen, werden vor der Haltestelle im Bereich 
einer Zufahrt auf die Fahrbahn geführt. 
 
Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung der Haltestelle „Gescherweg“ wird in den Parkstreifen der 
Straße „Am Breilbusch“ verlegt. Dort erhält sie ebenfalls einen 18 m langen erhöhten Bord-
stein, ein Blindenleitsystem und Anlehnbügel für Fahrräder. In Abstimmung mit dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachh altigkeit muss ein Baumstandort entfallen. Die anderen 
Baumstandorte bekommen im Zuge der Maßnahme größere Baumscheiben.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit de r Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung 
und Verkehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung   
 (KIB) abgestimmt. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Werden die Fördermittel be-
willigt, wird mit der Umsetzung ab dem 2. Quartal 2024 gerechnet. Die Verkehrsregelung wäh-
rend der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter-
nehmen und keine Kanalbaumaßnahmen geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Für die Haltestellenbereiche inklusive der neuen Wartehalle werden Fördermittel in Höhe von 
ca. 90.000 € erwartet. Der Förderantrag wird im Januar 2024 nach § 11 ÖPNVG gestellt, mit 
einer Bewilligung wird dann zeitnah gerechnet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes 
für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Lageplan Nr. 4368 
Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (1)

01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gescherweg
  • Schöppingenweg
  • Am Breilbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0712/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2023
Erstellt
22.11.2023 15:01