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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz

Beschlussvorlage Ausschuss 3741/2021 vom 27.10.2021

Stand: Am 06.12.2021 im Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage - Stellungnahme 14 - Bewachung Heinrich-Böll-Platz-2022

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    14 04.11.2021 141 II/2-2 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 2022; voraussichtliche Auftragssumme: 285.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.11.2021 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-Böll- Platzes für das Jahr 2022 zur Stellungnahme vorgelegt. Sie rechnen mit Kosten in Höhe von rund 285.000 € netto bei vorliegender Vorsteuerab- zugsberechtigung. Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll, wie in den Vorjahren, an die Kölner Gesell- schaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) erfolgen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhouse-Fähigkeit der KGAB am 22.10.2019 bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-Vergabe haben Sie am 04.11.2021 bestätigt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3741/2021 Freigabedatum 27.10.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2022 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 285.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2022 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 19,68 Euro zzgl. MwSt (Vorjahr: 19,00 Euro zzgl. MwSt). Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus den Vorjahren – die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 285.000 Euro zzgl. 7% MwSt. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belas- tung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2022 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2021

    Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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