0427/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 betreffend der Schaffung der Barrierefreiheit an 10 oberirdischen Haltestellen der KVB Linie 13 (AN/0122/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2643 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/692 Vorlagen-Nummer 0427/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 29.01.2024 betreffend der Schaffung der Barrierefreiheit an 10 oberirdischen Haltestellen der KVB Linie 13 (AN/0122/2024) Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „An welcher Stelle/Rang steht dieses Vorhaben in der Prioritätenliste der Stadt Köln?“ Antwort der Verwaltung: Der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (0150/2021) wurde am 10.11.2022 vom Rat der Stadt Köln geändert beschlossen. Durch diesen Beschluss ist eine Projektgrundlage für einen Planungsbeginn geschaffen worden, so dass das Vorhaben mit Priorität zu behandeln ist. Weiterhin ist die Maßnahme in der aktuellen Mitteilung zur „ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2023“ (2016/2023) enthalten. Die Maßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit ist zum einen eine gesetzliche Forderung aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und wird zum anderen als wesentlicher Baustein zur Mobilitätswende gesehen. „Die Genehmigungsverfahren sollen ab 2025 beginnen - Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Bereits im Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss wurde angebracht, dass für die Pla- nung und Durchführung dieses Großprojektes der Aufbau einer verwaltungsinternen Projekt- gruppe erforderlich ist. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind beim federführenden Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau sowie den beteiligten Dienststellen Amt für Verkehrsmanagement, Amt für Straßen- und Radwegebau und Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht vor- handen und wurden bislang nicht eingerichtet. Somit konnten noch keine weiteren Schritte für dieses Projekt unternommen werden. Sobald der Aufbau der ämterübergreifenden Projekt- gruppe vollzogen ist, wird mit der Planung bzw. mit den Ausschreibungen für die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten begonnen. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Pro- jektgruppe und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung ist zur- zeit nicht absehbar. „Gibt es bereits eine konkrete Planung dazu, mit welcher/n Haltestelle/n angefangen werden soll (Zeitplan)?“ Antwort der Verwaltung: 2 Die Festlegung der Baureihenfolge ist Bestandteil der Planung und wird im Zuge der weiteren Projektbearbeitung betrachtet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0427/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.01.2024
- Erstellt
- 26.01.2024 11:53