3262/2021
Könnten Unisex-Toiletten die Ungleichheit entschärfen? - zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/1869/2021
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
6170 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.09.2021 3262/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Könnten Unisex-Toiletten die Ungleichheit entschärfen? - zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/1869/2021 Text der Anfrage: 1. Wie viele Erträge werden gesamtstädtisch durch die Nutzer*innengebühr der öffentlichen Toilettenanlagen generiert? 2. Welche Toilettenanlagen in städtischen Gebäuden bieten die räumlichen Voraussetzungen, um zu Unisex-Toiletten mit Wickelmöglichkeiten umgerüstet zu werden, und was würde das kosten? 3. Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen Frauen zur Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.) 4. Warum sind Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden nicht grundsätzlich Unisex- Toiletten mit Wickelmöglichkeit? 5. Welche Kosten würden entstehen, wenn dort, wo ein Umbau zu Unisex-Toiletten baulich nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre, ersatzweise die Toilettenanlagen nach den vor- handenen Sanitätsinstallationen umdeklariert werden, von „Herren“ bzw. „Damen“ hin zu z. B. „Pissoirs mit WC“ oder „WCs“? Antwort der Verwaltung: Zu den einleitenden Bemerkungen wird in Bezug auf das Toilettenkonzept auf die Beantwortung der Anfrage AN/1120/2021 mit Vorlage 2331/2021 im gleichen Gremium verwiesen. Zu 1) Die Erträge für die vergangenen fünf Jahre der über das Toilettenkonzept betriebenen WC-Anlagen belaufen sich auf 235.999 Euro in 2016, 234.735 Euro in 2017, 278.473 Euro in 2018, 256.258 Euro in 2019 und 156.099 Euro in 2020. Diese Summen verteilen sich auf die sogenannten „Stein-auf- Stein“-Anlagen und City-WC-Anlagen wie folgt: 2 Zu 2) Sollte eine zeitnahe und im Bestand kostengünstige Umsetzung beschlossen werden, ist es empfeh- lenswert, die WC-Nutzung von Wickelmöglichkeiten zu trennen. Wickelmöglichkeiten bestehen immer in den barrierefreien Toiletten. Die Nutzung der Wickeleinrichtung verschmutzt oder beeinträchtigt nicht die Nutzung der dort vorhandenen WCs. Die einfachste Maßnahme im Gebäudebestand ist die Umbenennung vorhandener Toilettenanlagen, die als Einzelanlage mit je einem WC-Becken und gegebenenfalls einem zusätzlichen Urinal ausge- stattet sind. Bei der Umbenennung von Mehrpersonenanlagen sind immer auch bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen. Erforderlich sind demnach folgende Schritte: Prüfung aller Gebäude, ob eine Ein-Personen-Toiletten-Anlagen vorhanden ist, sowie Prüfung aller Gebäude, ob die Anzahl der Toiletten den Vorschriften der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 4.1) entspricht oder eine Überzahl vorhanden ist. Die ASR 4.1 bestimmt die Mindestanzahl von Toiletten, abhängig von der Zahl der Beschäftig- ten, zum Beispiel 1 Toilette bei 5 Beschäftigten oder 7 Toiletten bei 100 Beschäftigten bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung. Sind mehr WCs als die erforderliche Anzahl vorhanden, ist gegebenenfalls eine Einzelnutzung und Umwidmung von Mehr-Personen-Toiletten-Anlagen möglich. Wenn ja: Beteiligung und Zustimmung der für die Gebäudenutzung verantwortlichen Leitung (Verantwortliche*r für Arbeitsschutz) zur Umbenennung als "WC für alle Geschlechter" Beteiligung des Personalrates bei Arbeitsstätten. Nach Klärung wären folgende (Bau-)Maßnahmen erforderlich: Anbringen einer Außenbeschilderung, z.B. bei Umwidmung / -benennung einer Einzel-WC- Anlage; Kosten: circa 200 Euro Aushang für die Nutzenden, Erläuterung der Umbenennung durch die Nutzerdienststelle(n) Hinweisschilder im Gebäude oder Ergänzung des vorhandenen Leitsystems; Kosten pro Hinweis je nach Größe des Gebäudes: circa 200 Euro Umbau von Verriegelungen, je Schloss mit Drückergarnitur; Kosten: circa 400 Euro Umbau von Mehr-Personen-Anlagen in Einzelkabinen und abhängig von der Größe auch Ausstattung mit einer Wickeleinrichtung; Kosten: zwischen 8.000 und 30.000 Euro Erforderlich ist ein Umbau- und Kostenplan nach Betrachtung aller Anlagen. Die Finanzierung ist zu klären. Aufnahme in die Bau- und Qualitätsstandards (BQA), wie Sanierungs-, Umbau- und Neubauten beziehungsweise Bestandsgebäude im Betrieb mit Unisex-WCs zu beplanen sind (Achtung! Die Gebäudewirtschaft kann nur für die eigenen "BQA -Bau- Qualitäts- und Ausstat- tungsstandards für Gebäude im Sondereigentum" Vorgaben machen.). 3 Die Umwidmung vorhandener Einzel-WC-Anlagen, die bisher für Frauen oder Männer ausgeschildert waren, ist mit sehr geringen Kosten verbunden. Bei Neubaumaßnahmen können durch rechtzeitige Planung die Kosten neutral gehalten werden. Bei Umbauten im Bestand wird eine Einzelkalkulation notwendig sein (siehe die Angaben zum Umbau von Mehr-Personen-Anlagen). Zu 3) Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen Frauen zur Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.) Für die Aufschlüsselung, wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden Männern und wie viele Frauen zur Verfügung stehen, muss Personal bereitgestellt werden, das aktuell mit den Berechnungen zu Corona-Maßnahmen (zum Beispiel Luftstrommessungen und Umbauten von RLT-Anlagen, Elektrokapazitäten und Statik für Luftwäscher) gebunden ist. Die Verwaltung bittet um Aufschub die- ser Zusammenstellungen für die Liegenschaften im Sondereigentum, die sich momentan wie folgt zusammensetzen: Anzahl Verwaltungs- Gebäude Schulen Kinder- Tagesstätten Grünobjekte Gesamt Eigene Objek- te 30 256 78 64 428 Angemietete Objekte 56 17 - - 73 Gesamt 86 273 78 64 501 Zu 4) Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden sind bisher nicht grundsätzlich als Unisex-Toiletten mit Wickelmöglichkeit gebaut, weil es bisher keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Zu 5) Die entstehenden Kosten sind oben unter 2. erwähnt. Die Umdeklarierung von vorhandenen Anlagen ist abhängig von der vorhandenenen Anzahl an in den ASR 4.1 vorgeschriebenen Damen- und Herren-WC-Anlagen und nur möglich, wenn eine Überzahl besteht. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3262/2021
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 16.09.2021
- Erstellt
- 10.09.2021 07:38