Mandari Insight

3262/2021

Könnten Unisex-Toiletten die Ungleichheit entschärfen? - zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/1869/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 16.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 08.11.2021

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 16.09.2021 
 3262/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 
 
Könnten Unisex-Toiletten die Ungleichheit entschärfen? -  
zur Anfrage der SPD-Fraktion AN/1869/2021 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie viele Erträge werden gesamtstädtisch durch die Nutzer*innengebühr der öffentlichen  
Toilettenanlagen generiert? 
 
2. Welche Toilettenanlagen in städtischen Gebäuden bieten die räumlichen Voraussetzungen, 
um zu Unisex-Toiletten mit Wickelmöglichkeiten umgerüstet zu werden, und was würde das 
kosten? 
 
3. Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen Frauen zur 
Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.) 
 
4. Warum sind Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden nicht grundsätzlich Unisex-
Toiletten mit Wickelmöglichkeit? 
 
5. Welche Kosten würden entstehen, wenn dort, wo ein Umbau zu Unisex-Toiletten baulich nicht 
möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre, ersatzweise die Toilettenanlagen nach den vor-
handenen Sanitätsinstallationen umdeklariert werden, von „Herren“ bzw. „Damen“ hin zu z. B. 
„Pissoirs mit WC“ oder „WCs“? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu den einleitenden Bemerkungen wird in Bezug auf das Toilettenkonzept auf die Beantwortung der 
Anfrage AN/1120/2021 mit Vorlage 2331/2021 im gleichen Gremium verwiesen. 
Zu 1) 
Die Erträge für die vergangenen fünf Jahre der über das Toilettenkonzept betriebenen WC-Anlagen 
belaufen sich auf 235.999 Euro in 2016, 234.735 Euro in 2017, 278.473 Euro in 2018, 256.258 Euro 
in 2019 und 156.099 Euro in 2020. Diese Summen verteilen sich auf die sogenannten „Stein-auf-
Stein“-Anlagen und City-WC-Anlagen wie folgt:

2 
 
 
 
Zu 2) 
Sollte eine zeitnahe und im Bestand kostengünstige Umsetzung beschlossen werden, ist es empfeh-
lenswert, die WC-Nutzung von Wickelmöglichkeiten zu trennen. Wickelmöglichkeiten bestehen immer 
in den barrierefreien Toiletten. Die Nutzung der Wickeleinrichtung verschmutzt oder beeinträchtigt 
nicht die Nutzung der dort vorhandenen WCs.  
Die einfachste Maßnahme im Gebäudebestand ist die Umbenennung vorhandener Toilettenanlagen, 
die als Einzelanlage mit je einem WC-Becken und gegebenenfalls einem zusätzlichen Urinal ausge-
stattet sind. Bei der Umbenennung von Mehrpersonenanlagen sind immer auch bauliche Maßnahmen 
zu berücksichtigen. 
Erforderlich sind demnach folgende Schritte: 
 Prüfung aller Gebäude, ob eine Ein-Personen-Toiletten-Anlagen vorhanden ist, sowie 
 Prüfung aller Gebäude, ob die Anzahl der Toiletten den Vorschriften der Technischen Regeln 
für Arbeitsstätten (ASR 4.1) entspricht oder eine Überzahl vorhanden ist.  
Die ASR 4.1 bestimmt die Mindestanzahl von Toiletten, abhängig von der Zahl der Beschäftig-
ten, zum Beispiel 1 Toilette bei 5 Beschäftigten oder 7 Toiletten bei 100 Beschäftigten bei 
niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung. Sind mehr WCs als die erforderliche Anzahl vorhanden, 
ist gegebenenfalls eine Einzelnutzung und Umwidmung von Mehr-Personen-Toiletten-Anlagen 
möglich. 
 Wenn ja: Beteiligung und Zustimmung der für die Gebäudenutzung verantwortlichen Leitung 
(Verantwortliche*r für Arbeitsschutz) zur Umbenennung als "WC für alle Geschlechter" 
 Beteiligung des Personalrates bei Arbeitsstätten. 
Nach Klärung wären folgende (Bau-)Maßnahmen erforderlich: 
 Anbringen einer Außenbeschilderung, z.B. bei Umwidmung / -benennung einer Einzel-WC-
Anlage; Kosten: circa 200 Euro 
 Aushang für die Nutzenden, Erläuterung der Umbenennung durch die Nutzerdienststelle(n) 
 Hinweisschilder im Gebäude oder Ergänzung des vorhandenen Leitsystems; Kosten pro  
Hinweis je nach Größe des Gebäudes: circa 200 Euro 
 Umbau von Verriegelungen, je Schloss mit Drückergarnitur; Kosten: circa 400 Euro 
 Umbau von Mehr-Personen-Anlagen in Einzelkabinen und abhängig von der Größe auch  
Ausstattung mit einer Wickeleinrichtung; Kosten: zwischen 8.000 und 30.000 Euro 
 Erforderlich ist ein Umbau- und Kostenplan nach Betrachtung aller Anlagen. Die Finanzierung 
ist zu klären. 
 Aufnahme in die Bau- und Qualitätsstandards (BQA), wie Sanierungs-, Umbau- und  
Neubauten beziehungsweise Bestandsgebäude im Betrieb mit Unisex-WCs zu beplanen sind 
(Achtung! Die Gebäudewirtschaft kann nur für die eigenen "BQA -Bau- Qualitäts- und Ausstat-
tungsstandards für Gebäude im Sondereigentum" Vorgaben machen.).

3 
 
 
Die Umwidmung vorhandener Einzel-WC-Anlagen, die bisher für Frauen oder Männer ausgeschildert 
waren, ist mit sehr geringen Kosten verbunden. Bei Neubaumaßnahmen können durch rechtzeitige 
Planung die Kosten neutral gehalten werden. Bei Umbauten im Bestand wird eine Einzelkalkulation 
notwendig sein (siehe die Angaben zum Umbau von Mehr-Personen-Anlagen). 
 
 
Zu 3) Wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden stehen Männern und wie viele stehen Frauen zur 
Verfügung? (Bitte nach Liegenschaft aufschlüsseln.) 
Für die Aufschlüsselung, wie viele Toiletten in städtischen Gebäuden Männern und wie viele Frauen 
zur Verfügung stehen, muss Personal bereitgestellt werden, das aktuell mit den Berechnungen zu 
Corona-Maßnahmen (zum Beispiel Luftstrommessungen und Umbauten von RLT-Anlagen,  
Elektrokapazitäten und Statik für Luftwäscher) gebunden ist. Die Verwaltung bittet um Aufschub die-
ser Zusammenstellungen für die Liegenschaften im Sondereigentum, die sich momentan wie folgt 
zusammensetzen: 
 
Anzahl Verwaltungs-
Gebäude 
Schulen Kinder-
Tagesstätten 
Grünobjekte Gesamt 
Eigene Objek-
te 
30 256 78 64 428 
Angemietete 
Objekte  
56 17 - - 73 
Gesamt 86 273 78 64 501 
 
 
Zu 4)  
Neubauten von Toiletten in städtischen Gebäuden sind bisher nicht grundsätzlich als Unisex-Toiletten 
mit Wickelmöglichkeit gebaut, weil es bisher keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. 
 
Zu 5)  
Die entstehenden Kosten sind oben unter 2. erwähnt. Die Umdeklarierung von vorhandenen Anlagen 
ist abhängig von der vorhandenenen Anzahl an in den ASR 4.1 vorgeschriebenen Damen- und  
Herren-WC-Anlagen und nur möglich, wenn eine Überzahl besteht. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3262/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
16.09.2021
Erstellt
10.09.2021 07:38