Kostenbeteiligung bei der Umgestaltung des Streckenzuges Weisser Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3342/2019 vom 04.10.2019
Stand: Am 07.10.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 Vorlagen-Nummer 3342/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Kostenbeteiligung bei der Umgestaltung des Streckenzuges Weisser Straße; hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 16.09.2019, TOP 7.2.2 Die Freien Wähler Köln bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen: Frage 1: „Wurde über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ein Bürgerbeteiligungsverfahren vorgeschal- tet/durchgeführt?“ Antwort der Verwaltung: Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich bei den 4 Knotenpunkten um den Abbau von Lichtsig- nalanlagen (LSA). Bei 3 Knotenpunkten wird diese mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen und Fuß- gängerüberwegen umgestaltet. Am Knotenpunkt Weißer Straße/Hammerschmidtstraße/Adolf-Menzel- Straße wird die LSA durch einen Minikreisverkehr ersetzt. Im Gesamten sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt und es handelt sich überwiegend um An- passungsarbeiten an der Verkehrsfläche mit der Errichtung von Fußgängerüberwegen. Des Weiteren wurde bei vergleichbaren Maßnahmen auf ein Bürgerbeteiligungsverfahren verzichtet, sodass auch bei dieser Maßnahme kein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Frage 2: „Werden mit der Umsetzung des obigen Baubeschlusses auch Straßenausbaubeiträge für Anlie- ger/Grundstückseigentümer fällig? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ja, wurden die Anlieger bereits informiert?“ Antwort der Verwaltung: Verkehrstechnische Umgestaltungen von Kreuzungen und Knotenpunkten, insbesondere Arbeiten an Lichtsignalanlagen sind als bloße verkehrslenkende Maßnahmen grundsätzlich nicht geeignet, die Erschließungssituation zu verbessern und Beitragspflichten der Anlieger nach § 8 Kommunalabga- bengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) auszulösen.
Beratungsverlauf
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