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3342/2019

Kostenbeteiligung bei der Umgestaltung des Streckenzuges Weisser Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.10.2019, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1947 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3342/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
 
Kostenbeteiligung bei der Umgestaltung des Streckenzuges Weisser Straße;  
hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
16.09.2019, TOP 7.2.2 
Die Freien Wähler Köln bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Wurde über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen ein Bürgerbeteiligungsverfahren vorgeschal-
tet/durchgeführt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich bei den 4 Knotenpunkten um den Abbau von Lichtsig-
nalanlagen (LSA). Bei 3 Knotenpunkten wird diese mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen und Fuß-
gängerüberwegen umgestaltet. Am Knotenpunkt Weißer Straße/Hammerschmidtstraße/Adolf-Menzel-
Straße wird die LSA durch einen Minikreisverkehr ersetzt. 
Im Gesamten sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt und es handelt sich überwiegend um An-
passungsarbeiten an der Verkehrsfläche mit der Errichtung von Fußgängerüberwegen. Des Weiteren 
wurde bei vergleichbaren Maßnahmen auf ein Bürgerbeteiligungsverfahren verzichtet, sodass auch 
bei dieser Maßnahme kein Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt wurde. 
 
Frage 2: 
 
„Werden mit der Umsetzung des obigen Baubeschlusses auch Straßenausbaubeiträge für Anlie-
ger/Grundstückseigentümer fällig? 
Wenn ja, in welcher Höhe? 
Wenn ja, wurden die Anlieger bereits informiert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Verkehrstechnische Umgestaltungen von Kreuzungen und Knotenpunkten, insbesondere Arbeiten an 
Lichtsignalanlagen sind als bloße verkehrslenkende Maßnahmen grundsätzlich nicht geeignet, die 
Erschließungssituation zu verbessern und Beitragspflichten der Anlieger nach § 8 Kommunalabga-
bengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) auszulösen.

Beratungsverlauf (1)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3342/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.10.2019
Erstellt
23.09.2019 15:25