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V/0961/2005

Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münste

Vorlage 10.11.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 23.11.2005, TOP 10

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

9988 Zeichen

V/0961/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche 
in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung legt einen Bericht über die aktuelle Entwicklung zur Umstrukturierung und Wei-
terentwicklung des Inobhutnahme – Systems für Kinder und Jugendliche in Münster vor. 
 
Hintergrund der jetzigen Berichterstattung sind die Angebotsveränderung des Mädchenkrisen-
hauses, die unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten erforderlich wurden und der 
zum Jahreswechsel anstehende Umzug der Einrichtung, der einen weiteren Zeitverzug nicht zu-
lässt. 
 
Die Verwaltung wird im Frühjahr 2006 über eine Vorlage an den Rat über die Entwicklung des 
gesamten Inobhutnahme-Systems Münster mit d en Einrichtungen Kinderkrisenhilfe, Mädchenkri-
senhaus, Zoff, Masy und sleep-in berichten und erforderliche Entscheidungen herbeiführen. 
 
 
1. Ausgangslage
 
 
Mit der Vorlage an den Rat Nr. 836/92 “Angebote zur Inobhutnahme und Krisenintervention für 
Kinder und Jugendliche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz” wurde in Münster der gesetzli-
chen Verpflichtung des § 42 SGB VIII zur Sicherung der Inobhutnahme von Kindern und Jugend-
lichen nachgekommen.  
 
Mit dem “Bericht über die Entwicklung und den Stand des Münsteraner Inobhutnahme-Baustein-
Systems” (Vorlage an den AKJF Nr. 608/2004) hat die Verwaltung über die Grundlagen der Ar-
beit und die zwischenzeitlich entwickelten Leitsätze und fachlichen Standards für die einzelnen 
Bausteine informiert. Folgende Kapazitäten werden vorgehalten: 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0961/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Herr Materla 
Ruf: 
492 51 75 
492 56 00 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.11.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0961/2005 
 
 
Einrichtung / Träger 
Reservierte Plätze für die Stadt 
Münster 
(Zielgruppe) 
 
Leistung 
Kinderkrisenhilfe 
Stiftung Kinderheim und 
Waisenhaus St. Mauritz 
6 Plätze + 9 Bereitschaftspflege 
 
(Kinder von 0 - 11 Jahren) 
- Inobhutnahme 
- -Abklärung 
- Akut- und Notversorgung 
Mädchenkrisenhaus 
Outlaw Kinder- und  
Jugendhilfe gGmbH 
6 Plätze + 3 für Nachbarstädte, davon 2 
Inobhutnahmeplätze für MS 
(Mädchen von 12 - 18 J.) 
- Inobhutnahme 
- Abklärung 
Zoff 
SKM - kath. Verein für 
soziale Dienste in MS e.V. 
6 Plätze + 1 für Nachbarstädte, davon 2 
für Inobhutnahmeplätze für MS 
(Jungen von 12 - 18 J.) 
- Inobhutnahme 
- Abklärung 
Masy 
Verbund sozialtherapeuti- 
scher Einrichtungen (VSE) 
6 Plätze + 4 Notplätze 
 
(Mädchen u. junge Frauen v. 16 - 27 J.) 
- Sleep In 
Sleep-In 
Diakonisches Werk 
Münster e. V. 
12 Plätze + 2 Notplätze 
 
(Jungen u. junge Männer v. 16 - 21 J.) 
- Sleep In 
 
 
Am 16.06.2005 hat der AKJF entschieden, dass die Verwaltung im Bereich der Hilfen zur Erzie-
hung, vorrangig für die Hilfen nach § 34 SGB VIII – Heimerziehung – konkrete Steuerungsinstru-
mente entwickeln soll, um die steigende Kostenentwicklung einzugrenzen. Parallel dazu sollen 
Maßnahmen erarbeitet werden, durch die eine qualitative Verbesserung von Betreuung und Be-
ratung mit dem Ziel erreicht wird, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger zu erreichen, 
ihre eigenen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfeldes und Angebote freier Träger stärker zu 
nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt werden müssen (Vorlage Nr. 
421/2005 – Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung).  
 
 
2. Fachlicher Handlungsbedarf
 
 
 
2.1 Wirtschaftliche Aspekte
 
 
Die Finanzierung der Kriseneinrichtungen Mädchenkrisenhaus und ZOFF erfolgt seit 1992 bis 
heute entsprechend der Ratsvorlage Nr. 836/92 über eine pauschalierte Kostenerstattung mit 
monatlichen Abschlagszahlungen. Die Kosten werden jährlich zu 100% der Kosten/Plätze ent-
sprechend den abgeschlossenen Verträgen, bei den Personalkosten um die Tariferhöhungen im 
öffentlichen Dienst, bei den Sachkosten höchstens um die im städtischen Haushalt vorgesehe-
nen Steigerungsraten, fortgeschrieben.  
 
Die Verwaltung hat die Auslastung der Einrichtungen der Inobhutnahme geprüft und in den Jah-
resverläufen analysiert. Insbesondere im Bereich der Inobhutnahme von Mädchen und Jungen 
von 12 – 18 Jahren weicht der durch die Ratsvorlage von 1992 vorgegebene Standard (50 % 
Auslastung von 2 Plätzen im Mädchenkrisenhaus und im ZOFF) von den tatsächlichen Zahlen 
des Jahres 2004 ab. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die 50%-
Auslastung der Plätze in Frage zu stellen.  
 
Eine Anpassung der vorhandenen Platzkapazitäten auf  das notwendige Maß des Bedarfs sichert 
nach wie vor die gesetzlich fixierte Aufgabe der Inobhutnahme. Durch die im weiteren beschrie-
benen unterschiedlichen fachlichen Aspekte und Pe rspektiven wird deutlich, dass der bisherige 
Umfang der Abklärungsplätze reduziert werden kann. Die Abklärung soll sich auf die dringend 
notwendigen Fälle beschränken, wo es tatsächlich um eine faktische Trennung von Minderjähri-
gen und ihren Eltern geht. Vorrangig soll zukünftig –nach Möglichkeit- Krisenklärung in ambulan-
ter Form verstärkt werden.

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V/0961/2005 
 
 
Die Verwaltung hat diese Lage zum Anlass genommen, mit den freien Trägern der Inobhutnah-
me-Einrichtungen über die Situation zu sprechen. Dies beim Mädchenkrisenhaus auch vor dem 
Hintergrund, dass ein Umzug der Einrichtung zum Jahreswechsel 2005/2006 vorgesehen ist. 
Gemeinsam mit der Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH wurde das Konzept eines “Mäd-
chenhauses” (Arbeitstitel) entwickelt, das das Haus von einem anonymen Haus mit Übergangs-
charakter hin zu einem offenen Haus für Mädchen, die einen kurz-, mittel- bis langfristigem 
Wohn- und Lebensort benötigen, verändert. 
 
Absicht der Verwaltung ist, den pauschal finanzierten Anteil für die beiden Kriseneinrichtungen 
Mädchenkrisenhaus und ZOFF zu senken und für das stationäre Angebot ein Entgelt entspre-
chend den gesetzlichen Vorgaben zu verhandeln, um insgesamt zu verbindlichen (insbesondere 
bedarfsorientierten) Kostenreduzierungen zu kommen. Dies auch unter der Prämisse, dass das 
stationäre Angebot auch von anderen öffentlichen Trägern (andere Jugendämter) genutzt werden 
kann.  
 
 
2.2 Zielperspektiven der weiteren Entwicklung
 
 
• Tendenzen der frühzeitigen Auslösung und Verfestigung von Trennungssituationen sollen 
nicht durch das Angebot gegenüber den Adressaten begünstigt werden. 
 
• Die räumliche Trennung von Minderjährigen und ihren Eltern soll auf das dringend erforder-
liche Mindestmaß im Einzelfall begrenzt werden. 
 
• Die Inobhutnahme soll als hoheitliche Maßnahme  des Jugendamtes mit Eingriffscharakter 
gegenüber den Personensorgeberechtigten seitens des Jugendamtes stärker begleitet wer-
den. 
 
• Die vorhandenen ambulanten und stationären Einrichtungen und Dienste in Münster sollen 
als Abfederung der reduzierten Abklärungsplätze stärker genutzt werden. Die ambulante 
Abklärung und Krisenklärung hat zum Ziel, Krisen und Konflikte frühzeitig und umfassend in 
den Familien ambulant zu lösen mit Hilfe professioneller Unterstützung (Elterncoaching, 
Konfliktmediation usw.). 
 
• Die Rückkehrquote nach Inobhutnahme und Abklärung in das Elternhaus soll erhöht und 
stationäre Folgemaßnahmen (Heimerziehung) soweit möglich reduziert werden. 
 
 
4. Maßnahmen
 
 
 
4.1 Mädchenkrisenhaus / Mädchenhaus (Träger : Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH) 
 
Im Einvernehmen mit dem Träger wird, wie oben in Ziffer 2.1 ausgeführt, die Einrichtung das 
Platzkontingent für die Inobhutnahme von derzeit zwei Plätzen und für die Abklärung von derzeit 
vier Plätzen halbieren (1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung). Dieser Bereich 
wird weiterhin pauschal von der Stadt Münster finanziert.  
 
Es wird ein stationäres Angebot für weitere sieben Plätze vorgehalten, deren Kosten über das 
Entgeltrecht verhandelt werden. Eine Belegungsgarantie für dieses Angebot ist mit den entgeltfi-
nanzierten Plätzen nicht verbunden.  
 
Die Maßnahmen sollen zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die vertraglichen Auswirkungen 
werden von der Verwaltung vorbereitet.

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V/0961/2005 
 
 
 
4.2 ZOFF (Träger: SKM – kath. Verein für soziale Dienste in Münster e.V.) 
 
Auch mit dem SKM hat die Verwaltung Gespräche aufgenommen, um das Platzkontingent für die 
Inobhutnahme und Abklärung entsprechend dem Mädchenkrisenhaus umzubauen. Die Auswir-
kungen auf das Personaltableau der Einrichtung und Kompensationsmöglichkeiten sind noch 
nicht abschließend erörtert worden. Der bestehende Vertrag soll ebenfalls nicht gekündigt, son-
dern einvernehmlich an die Änderungen angepasst werden. 
 
 
4.3 Kinderkrisenhilfe (Träger: Stiftung Kinderheim und Waisenhaus St. Mauritz)
 
 
Mit dem Kinderheim St. Mauritz wurden ebenfalls Gespräche geführt, um den relativ gesunkenen 
Fallzahlen in der Kinderkrisenhilfe Rechnung zu tragen. Erste Konzepte wurden entwickelt, um 
auch hier durch eine Veränderung der Angebotssegmente den Bedarfen gerecht zu werden.  Die 
Gespräche werden fortgesetzt. 
 
 
4.4 Masy (Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen) und sleep-in
 
(Träger Diakonisches Werk Münster e.V.) 
 
Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote wurden noch keine Abstimmungen über fachli-
che und wirtschaftliche Fragestellungen geführt. Die Verwaltung wird kurzfristig auf die Träger 
zugehen.  
 
 
5. Zusammenfassung
 
 
Die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme – Systems für Kinder und Ju-
gendliche in Münster ist sowohl fachlich wie wirtschaftlich geboten. Erste Ergebnisse sind in Ab-
stimmung mit den Trägern entwickelt und zur kurzfristigen Umsetzung vorgesehen. Weitere Ge-
spräche sind noch zu terminieren.  
 
Die Verwaltung wird im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und in der AG 78 / 6 
“Erziehungshilfe” zeitnah über die weitere Entwicklung berichten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0961/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37