V/0961/2005
Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münste
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Berichtsvorlage
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V/0961/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche in Münster Beratungsfolge 23.11.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Die Verwaltung legt einen Bericht über die aktuelle Entwicklung zur Umstrukturierung und Wei- terentwicklung des Inobhutnahme – Systems für Kinder und Jugendliche in Münster vor. Hintergrund der jetzigen Berichterstattung sind die Angebotsveränderung des Mädchenkrisen- hauses, die unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten erforderlich wurden und der zum Jahreswechsel anstehende Umzug der Einrichtung, der einen weiteren Zeitverzug nicht zu- lässt. Die Verwaltung wird im Frühjahr 2006 über eine Vorlage an den Rat über die Entwicklung des gesamten Inobhutnahme-Systems Münster mit d en Einrichtungen Kinderkrisenhilfe, Mädchenkri- senhaus, Zoff, Masy und sleep-in berichten und erforderliche Entscheidungen herbeiführen. 1. Ausgangslage Mit der Vorlage an den Rat Nr. 836/92 “Angebote zur Inobhutnahme und Krisenintervention für Kinder und Jugendliche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz” wurde in Münster der gesetzli- chen Verpflichtung des § 42 SGB VIII zur Sicherung der Inobhutnahme von Kindern und Jugend- lichen nachgekommen. Mit dem “Bericht über die Entwicklung und den Stand des Münsteraner Inobhutnahme-Baustein- Systems” (Vorlage an den AKJF Nr. 608/2004) hat die Verwaltung über die Grundlagen der Ar- beit und die zwischenzeitlich entwickelten Leitsätze und fachlichen Standards für die einzelnen Bausteine informiert. Folgende Kapazitäten werden vorgehalten: Vorlagen-Nr.: V/0961/2005 Auskunft erteilt: Herr Vogt Herr Materla Ruf: 492 51 75 492 56 00 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0961/2005 Einrichtung / Träger Reservierte Plätze für die Stadt Münster (Zielgruppe) Leistung Kinderkrisenhilfe Stiftung Kinderheim und Waisenhaus St. Mauritz 6 Plätze + 9 Bereitschaftspflege (Kinder von 0 - 11 Jahren) - Inobhutnahme - -Abklärung - Akut- und Notversorgung Mädchenkrisenhaus Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 6 Plätze + 3 für Nachbarstädte, davon 2 Inobhutnahmeplätze für MS (Mädchen von 12 - 18 J.) - Inobhutnahme - Abklärung Zoff SKM - kath. Verein für soziale Dienste in MS e.V. 6 Plätze + 1 für Nachbarstädte, davon 2 für Inobhutnahmeplätze für MS (Jungen von 12 - 18 J.) - Inobhutnahme - Abklärung Masy Verbund sozialtherapeuti- scher Einrichtungen (VSE) 6 Plätze + 4 Notplätze (Mädchen u. junge Frauen v. 16 - 27 J.) - Sleep In Sleep-In Diakonisches Werk Münster e. V. 12 Plätze + 2 Notplätze (Jungen u. junge Männer v. 16 - 21 J.) - Sleep In Am 16.06.2005 hat der AKJF entschieden, dass die Verwaltung im Bereich der Hilfen zur Erzie- hung, vorrangig für die Hilfen nach § 34 SGB VIII – Heimerziehung – konkrete Steuerungsinstru- mente entwickeln soll, um die steigende Kostenentwicklung einzugrenzen. Parallel dazu sollen Maßnahmen erarbeitet werden, durch die eine qualitative Verbesserung von Betreuung und Be- ratung mit dem Ziel erreicht wird, Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitiger zu erreichen, ihre eigenen Möglichkeiten, die ihres sozialen Umfeldes und Angebote freier Träger stärker zu nutzen, bevor kostenintensive erzieherische Hilfen eingesetzt werden müssen (Vorlage Nr. 421/2005 – Controlling im Bereich der Hilfen zur Erziehung). 2. Fachlicher Handlungsbedarf 2.1 Wirtschaftliche Aspekte Die Finanzierung der Kriseneinrichtungen Mädchenkrisenhaus und ZOFF erfolgt seit 1992 bis heute entsprechend der Ratsvorlage Nr. 836/92 über eine pauschalierte Kostenerstattung mit monatlichen Abschlagszahlungen. Die Kosten werden jährlich zu 100% der Kosten/Plätze ent- sprechend den abgeschlossenen Verträgen, bei den Personalkosten um die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst, bei den Sachkosten höchstens um die im städtischen Haushalt vorgesehe- nen Steigerungsraten, fortgeschrieben. Die Verwaltung hat die Auslastung der Einrichtungen der Inobhutnahme geprüft und in den Jah- resverläufen analysiert. Insbesondere im Bereich der Inobhutnahme von Mädchen und Jungen von 12 – 18 Jahren weicht der durch die Ratsvorlage von 1992 vorgegebene Standard (50 % Auslastung von 2 Plätzen im Mädchenkrisenhaus und im ZOFF) von den tatsächlichen Zahlen des Jahres 2004 ab. Darüber hinaus ist aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die 50%- Auslastung der Plätze in Frage zu stellen. Eine Anpassung der vorhandenen Platzkapazitäten auf das notwendige Maß des Bedarfs sichert nach wie vor die gesetzlich fixierte Aufgabe der Inobhutnahme. Durch die im weiteren beschrie- benen unterschiedlichen fachlichen Aspekte und Pe rspektiven wird deutlich, dass der bisherige Umfang der Abklärungsplätze reduziert werden kann. Die Abklärung soll sich auf die dringend notwendigen Fälle beschränken, wo es tatsächlich um eine faktische Trennung von Minderjähri- gen und ihren Eltern geht. Vorrangig soll zukünftig –nach Möglichkeit- Krisenklärung in ambulan- ter Form verstärkt werden. 3 V/0961/2005 Die Verwaltung hat diese Lage zum Anlass genommen, mit den freien Trägern der Inobhutnah- me-Einrichtungen über die Situation zu sprechen. Dies beim Mädchenkrisenhaus auch vor dem Hintergrund, dass ein Umzug der Einrichtung zum Jahreswechsel 2005/2006 vorgesehen ist. Gemeinsam mit der Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH wurde das Konzept eines “Mäd- chenhauses” (Arbeitstitel) entwickelt, das das Haus von einem anonymen Haus mit Übergangs- charakter hin zu einem offenen Haus für Mädchen, die einen kurz-, mittel- bis langfristigem Wohn- und Lebensort benötigen, verändert. Absicht der Verwaltung ist, den pauschal finanzierten Anteil für die beiden Kriseneinrichtungen Mädchenkrisenhaus und ZOFF zu senken und für das stationäre Angebot ein Entgelt entspre- chend den gesetzlichen Vorgaben zu verhandeln, um insgesamt zu verbindlichen (insbesondere bedarfsorientierten) Kostenreduzierungen zu kommen. Dies auch unter der Prämisse, dass das stationäre Angebot auch von anderen öffentlichen Trägern (andere Jugendämter) genutzt werden kann. 2.2 Zielperspektiven der weiteren Entwicklung • Tendenzen der frühzeitigen Auslösung und Verfestigung von Trennungssituationen sollen nicht durch das Angebot gegenüber den Adressaten begünstigt werden. • Die räumliche Trennung von Minderjährigen und ihren Eltern soll auf das dringend erforder- liche Mindestmaß im Einzelfall begrenzt werden. • Die Inobhutnahme soll als hoheitliche Maßnahme des Jugendamtes mit Eingriffscharakter gegenüber den Personensorgeberechtigten seitens des Jugendamtes stärker begleitet wer- den. • Die vorhandenen ambulanten und stationären Einrichtungen und Dienste in Münster sollen als Abfederung der reduzierten Abklärungsplätze stärker genutzt werden. Die ambulante Abklärung und Krisenklärung hat zum Ziel, Krisen und Konflikte frühzeitig und umfassend in den Familien ambulant zu lösen mit Hilfe professioneller Unterstützung (Elterncoaching, Konfliktmediation usw.). • Die Rückkehrquote nach Inobhutnahme und Abklärung in das Elternhaus soll erhöht und stationäre Folgemaßnahmen (Heimerziehung) soweit möglich reduziert werden. 4. Maßnahmen 4.1 Mädchenkrisenhaus / Mädchenhaus (Träger : Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH) Im Einvernehmen mit dem Träger wird, wie oben in Ziffer 2.1 ausgeführt, die Einrichtung das Platzkontingent für die Inobhutnahme von derzeit zwei Plätzen und für die Abklärung von derzeit vier Plätzen halbieren (1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung). Dieser Bereich wird weiterhin pauschal von der Stadt Münster finanziert. Es wird ein stationäres Angebot für weitere sieben Plätze vorgehalten, deren Kosten über das Entgeltrecht verhandelt werden. Eine Belegungsgarantie für dieses Angebot ist mit den entgeltfi- nanzierten Plätzen nicht verbunden. Die Maßnahmen sollen zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die vertraglichen Auswirkungen werden von der Verwaltung vorbereitet. 4 V/0961/2005 4.2 ZOFF (Träger: SKM – kath. Verein für soziale Dienste in Münster e.V.) Auch mit dem SKM hat die Verwaltung Gespräche aufgenommen, um das Platzkontingent für die Inobhutnahme und Abklärung entsprechend dem Mädchenkrisenhaus umzubauen. Die Auswir- kungen auf das Personaltableau der Einrichtung und Kompensationsmöglichkeiten sind noch nicht abschließend erörtert worden. Der bestehende Vertrag soll ebenfalls nicht gekündigt, son- dern einvernehmlich an die Änderungen angepasst werden. 4.3 Kinderkrisenhilfe (Träger: Stiftung Kinderheim und Waisenhaus St. Mauritz) Mit dem Kinderheim St. Mauritz wurden ebenfalls Gespräche geführt, um den relativ gesunkenen Fallzahlen in der Kinderkrisenhilfe Rechnung zu tragen. Erste Konzepte wurden entwickelt, um auch hier durch eine Veränderung der Angebotssegmente den Bedarfen gerecht zu werden. Die Gespräche werden fortgesetzt. 4.4 Masy (Träger: Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen) und sleep-in (Träger Diakonisches Werk Münster e.V.) Mit den Trägern der niedrigschwelligen Angebote wurden noch keine Abstimmungen über fachli- che und wirtschaftliche Fragestellungen geführt. Die Verwaltung wird kurzfristig auf die Träger zugehen. 5. Zusammenfassung Die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Inobhutnahme – Systems für Kinder und Ju- gendliche in Münster ist sowohl fachlich wie wirtschaftlich geboten. Erste Ergebnisse sind in Ab- stimmung mit den Trägern entwickelt und zur kurzfristigen Umsetzung vorgesehen. Weitere Ge- spräche sind noch zu terminieren. Die Verwaltung wird im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und in der AG 78 / 6 “Erziehungshilfe” zeitnah über die weitere Entwicklung berichten. I.V. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0961/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37