Mandari Insight

SCHUA/041/2025

Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf – Bericht 2025

Informationsvorlage 02.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 25.11.2025, TOP 8

Informationsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf - Bericht 2025

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage

855 Zeichen

SCHUA/041/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der 
Landeshauptstadt Düsseldorf – Bericht 2025 
Fachbereich: 
40 - Amt für Schule und Bildung   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Schulausschuss 18.11.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Umwelt-, Klima- 
und Verbraucherschutz 20.11.2025 Kenntnisnahme 
Bauausschuss 25.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Diese Informationsvorlage enthält in der Anlage den Bericht zum Thema 
„Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der 
Landeshauptstadt Düsseldorf“ mit Stand Mai 2025. 
 
 
Anlagen: 
Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der 
Landeshauptstadt Düsseldorf - Bericht 2025

Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf - Bericht 2025

57570 Zeichen

Bericht über Ziele und Aktivitäten in den Bereichen 
 
 
Klimaschutz und Klimaanpassung 
 
In städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Stand: 2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktionelle Leitung: 
Amt für Schule und Bildung / Amt 40 der Landeshauptstadt Düsseldorf 
Frau Jörgens und Herr Halbe 
Extensive Dachbegrünung 
Marie-Curie-Gymnasium 
Gräulinger Str. 15 
(Foto: Grothe)

2 von 24 
 
 
Inhalt 
1. Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ................................ ....................... 3 
1.1 Ziele der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................ ................................ ................. 3 
1.2 Ziele in städtischen Schulgebäuden ................................ ................................ ...................... 4 
1.3 Funktion des Klimaschutzmanagers zur Zielerreichung ................................ ......................... 5 
2. Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ................................ ............................ 5 
2.1 Energieträger ................................ ................................ ................................ ......................... 5 
a) Fernwärme ................................ ................................ ................................ .......................... 5 
b) Sonstige Energieträger ................................ ................................ ................................ ........ 6 
2.2 Energieerzeugung ................................ ................................ ................................ ................. 6 
a) Photovoltaik-Anlagen (PV) ................................ ................................ ................................ ... 6 
b) Sonstige Energieerzeuger ................................ ................................ ................................ ... 9 
2.3 Energetische Gebäudesanierung ................................ ................................ .......................... 9 
a) Identifizierung „energetisch schlechtester Standorte“ ................................ ........................... 9 
b) Fassaden- und Fenstersanierungen ................................ ................................ .................. 11 
c) LED-Beleuchtung ................................ ................................ ................................ ............... 11 
d) Energetische Sanierung von 1-Feld Turnhallen ................................ ................................ . 12 
2.4 Nachhaltiges Bauen ................................ ................................ ................................ ............ 13 
2.5 Sonstige klimaspezifische Themen und Klimaanpassungsmaßnahmen ..............................  16 
a) Gründächer ................................ ................................ ................................ ........................ 16 
b) Begrünte Fassaden ................................ ................................ ................................ ........... 16 
c) Entsiegelungsmaßnahmen ................................ ................................ ................................  17 
d) Trinkwasserentnahmestellen ................................ ................................ ............................. 18 
e) Mobilität ................................ ................................ ................................ ............................. 18 
f) Aktion "Dein Fass – Gießkannenheld*innen Düsseldorf" ................................ .................... 19 
Anlage 1: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 20 
Relevante Beschlüsse zum Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulen ............. 20 
Anlage 2: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 21 
Schulstandorte, die ans Fernwärmenetz angeschlossen sind................................ .................... 21 
Anlage 3: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 23 
Schulstandorte, auf denen eine PV-Anlage installiert ist ................................ ............................ 23 
Anlage 4: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 24 
Schulstandorte, bei denen mindestens eine Trinkwasserentnahmestelle installiert wurde ......... 24

3 von 24 
 
1. Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimaan-
passung 
Dieser Bericht gibt einen Überblick über die 
Ziele und Aktivitäten in den Bereichen Klima-
schutz und Klimaanpassung in städtischen 
Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düs-
seldorf als Schulträgeraufgabe mit Stand Mai 
2025 und ist somit die vierte jährliche Fort-
schreibung des Berichts von April 2021.  
Eine pädagogische Sensibilisierung zum 
Thema „Klimaschutz“ findet kontinuierlich in 
den Schulen statt. Handlungsfelder und Pro-
jekte in diesen Bereichen sind beispielsweise 
die Teilnahme am Programm "mit ENERGIE 
gewinnen", die Teilnahme an Formaten wie 
dem Dreck-Weg-Tag und dem E-Waste-
Race, das aktive Recycling von verwertbaren 
Materialien, der Betrieb eines nachhaltigen 
Schulkioskes oder die Bewirtschaftung von 
Schulgärten durch Schülerinnen und Schüler. 
 
1.1 Ziele der Landeshauptstadt Düsseldorf 
In der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen 
bereits langjährige Erfahrungen im Bereich 
des kommunalen Klimaschutzes vor. Da der 
Klimawandel in den vergangenen Jahren 
spürbar verdeutlicht hat, welche immensen 
Anstrengungen zur Reduzierung des CO2-
Ausstoßes notwendig sind, hat der Rat der 
Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2017 
das Klimaschutzkonzept Düsseldorf 2025 
(bestehend aus dem Handlungsprogramm 
2025 und dem Masterplan 2050) beschlos-
sen, in dem die Handlungsoptionen zur Kli-
maneutralität für das Jahr 2050 dargelegt 
werden. Darüber hinaus hat der Rat in seiner 
Sitzung am 4. Juli 2019 das Ziel der Kli-
maneutralität für Düsseldorf bereits für das 
Jahr 2035 festgelegt (Vorlage 01/227/2019: 
Resolution "Climate Emergency" mit Ände-
rungsantrag Vorlage 01/250/2019). Mit die-
sem Beschluss wird die Umsetzung der Maß-
nahmenvorschläge somit um 15 Jahre be-
schleunigt. 
In dem zugehörigen Konzept, welches für die 
Beschlussvorlage RAT/115/2019 "Konzept 
2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutrali-
tät" erarbeitet wurde, ist auch ein Umset-
zungspfad für „Städtische Einrichtungen“ auf-
geführt. Durch den Ratsbeschluss 
RAT/111/2021 wurden zur Erreichung dieses 
Ziels interne Mittel in Höhe von 60 Millionen 
Euro in den Haushalt 2021 ff. eingestellt und 
die Stadtverwaltung gleichzeitig aufgefordert, 
Fördermittel bei Bund, Land, EU und sonsti-
gen Institutionen zu akquirieren. Mit dem 
Ratsbeschluss RAT/317/2021 wurde die Ver-
waltung zudem beauftragt, zukünftig alle 
städtischen Neubaumaßnahmen grundsätz-
lich nach den Standards der Deutschen Ge-
sellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) 
(Mindeststandard Gold) zu planen, umzuset-
zen und zertifizieren zu lassen. Neben dem 
Erreichen maximaler energetischer Stan-
dards soll zudem eine Kreislaufwirtschaft 
(„Cradle to cradle“-Prinzip, C2C) etabliert 
werden (siehe auch 2.4 Nachhaltiges Bauen). 
Der Ratsbeschluss RAT/316/2021 „Solarof-
fensive“ verpflichtet die Verwaltung, alle städ-
tischen Gebäude auf ihr Solarpotenzial zu 
prüfen und mit PV-Anlagen zu versehen 
(siehe auch 2.2 a Photovoltaik-Anlagen).  
Mit dem Ratsbeschluss RAT/039/2022 wird 
die Verwaltung beauftragt, bei städtischen 
Neubaumaßnahmen die Wärmeversorgung 
zukünftig ausschließlich auf Basis von erneu-
erbaren Energien oder – soweit am Standort 
verfügbar – mit Fernwärme zu planen. Glei-
ches gilt bei Sanierungsmaßnahmen, die 
auch die Wärmeversorgungsanlagen umfas-
sen.  
Um diesen Anforderungen gerecht zu wer-
den, hat die Stadt Düsseldorf im Jahr 2022

4 von 24 
 
die internen Standards im Hochbau „Energie-
effizientes Planen und Bauen“ entsprechend 
aktualisiert und im September 2022 verbind-
lich veröffentlicht.  
Durch den Ratsbeschluss RAT/681/2021 hat 
der Rat zudem die Umsetzung von zusätzli-
chen Projekten zur Klimaanpassung und zur 
Verbesserung der Biodiversität beschlossen. 
Hierfür wird ein jährliches Budget in Höhe von 
5 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2026 
bereitgestellt, wovon 3,5 Millionen Euro/Jahr 
für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ins-
besondere für Baumersatz- und Baum-
neupflanzungen vorzusehen sind. Für die 
Umsetzung und Fortschreibung des Klimaan-
passungskonzepts sowie die Förderung von 
Klimaanpassungsmaßnahmen stehen dem 
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 0,5 
Millionen Euro/Jahr zur Verfügung. Die restli-
chen Mittel in Höhe von 1 Millionen Euro/Jahr 
können von den Bauherrenämtern für innova-
tive Maßnahmen wie beispielsweise Fassa-
denbegrünung oder Regenwasserrückhaltun-
gen in Kombination mit Rigolen verausgabt 
werden (Maßnahmen zur Hitze- und Starkre-
genvorsorge) oder zur Abkühlung und Ver-
schattung (zum Beispiel Trinkwasserzapfstel-
len in Schulen und im Sportbereich). Mit der 
primären Zielsetzung der Reduzierung von  
CO2-Emissionen dient die Landeshauptstadt 
als Initiator, Motor und Vorbild im Klima-
schutz. Aufgrund neuer Rahmenbedingungen 
und unter Berücksichtigung des aktuellen 
Stands der Technik wird aktuell zur Fort-
schreibung des Klimaanpassungskonzepts 
ein innovatives und integriertes Klimaanpas-
sungskonzept 2.0 entwickelt. Verschiedene 
Ämter wurden von Beginn an am Prozess be-
teiligt (Klimarisikoanalyse), damit die Ziele 
und Handlungserfordernisse für die Klimaan-
passung in Düsseldorf gemeinsam entwickelt 
werden. 
 
1.2 Ziele in städtischen Schulgebäuden 
Für die Erreichung der städtischen Ziele im 
Klimaschutz kann das breite Portfolio an 
Schulgebäuden eine Vorbildfunktion einneh-
men. Der Fokus liegt dabei auf der Steige-
rung der Energieeffizienz im technischen Be-
reich (Erneuerung Wärmeerzeugungsanla-
gen, Heizungsverteiler bzw. Regelungstech-
nik, Umstellung auf Fernwärme, LED-Be-
leuchtung) und auf energetischen (Teil-) Sa-
nierungen des Gebäudebestandes (z.B. 
Fenstererneuerungen, Dach- und/oder Fas-
sadensanierungen etc.). Gesamtsanierungen 
können zudem durch Sanierungsprogramme/ 
-konzepte für ähnliche Gebäudetypen (zum 
Beispiel Einfachturnhallen) effizienter durch-
geführt werden. 
Daher wurde die Verwaltung mit dem Ände-
rungsantrag RAT/181/2019 zur Beschlussvor-
lage RAT/115/2019 (Konzept 2035 – Pfad zur 
Klimaneutralität) damit beauftragt, die „20 
energetisch schlechtesten Standorte“ im städ-
tischen Gebäudebestand zu identifizieren. 
Die Umstellung der Beleuchtung auf LED und 
der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen (PV) 
zur Stromeigennutzung werden schon seit 
vielen Jahren kontinuierlich durchgeführt und 
stellen weitere zielgerichtete Maßnahmen 
dar, um CO2-Minderungspotenziale zu he-
ben. 
Für die Umsetzung des Beschlusses 
RAT/317/2021 werden alle Schulneubauvor-
haben gemäß dem Ratsbeschluss nach dem 
DGNB-Standard errichtet und zertifiziert 
(siehe auch 2.4 Nachhaltiges Bauen). 
Drei Neubauprojekte werden zudem nach 
dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen 
(BNB) des Bundes errichtet.   
Mit dem Ratsbeschluss RAT/091/2021 sollen 
die Düsseldorfer Schulhöfe ganzheitlich auf-
gewertet und unter anderen vermehrt entsie-
gelt werden. Diese Bereiche dienen der Zwi-
schenspeicherung oder Versickerung von Re-
genwasser und sorgen als Klimaanpassungs-

5 von 24 
 
Maßnahme für eine Kühlung während som-
merlicher Hitzeperioden (siehe auch 2.5 c 
Entsiegelungsmaßnahmen). 
Die für das Amt für Schule und Bildung (Amt 
40) maßgeblichen Ratsbeschlüsse sind in 
Anlage 1 aufgelistet. Sie bilden die Arbeits-
grundlage für alle Bauvorhaben und geben 
die Rahmenbedingungen für das Verwal-
tungshandeln vor. 
 
1.3 Funktion des Klimaschutzmanagers zur Zielerreichung 
Der Klimaschutzmanager des Amtes für 
Schule und Bildung ist seit dem 1. Oktober 
2019 zuständig für die Koordination und Initi-
ierung von Klimaschutzmaßnahmen, um das 
Erreichen der gesetzten Ziele zu unterstüt-
zen. Dabei übernimmt er die Steuerung und 
Organisation von Klimaschutzmaßnahmen, 
wie sie im Klimaschutzkonzept der Landes-
hauptstadt Düsseldorf vorgesehen sind. Dar-
über hinaus fungiert er als beratende und un-
terstützende Fachstelle zum Themenkomplex 
Klimaschutz - sowohl bei allen Schulneubau-
ten, als auch bei Schulerweiterungen und -
sanierungen. 
Die gesamtstädtische Zielerreichung wird 
durch die ämterübergreifende Zusammenar-
beit aller Klimaschutzmanager kontinuierlich 
verfolgt und Methoden weiterentwickelt. 
 
2. Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpas-
sung 
2.1 Energieträger 
a) Fernwärme 
In dem Prozess zur Erreichung der Kli-
maneutralität stellt die Fernwärme einen ent-
scheidenden Faktor dar. Gemeinsam mit der 
Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) wird der 
Ausbau und die Verdichtung des Fernwärme-
netzes geplant und umgesetzt (Vorlage RAT 
19/14/2008). Die Zusammenarbeit besteht 
seit vielen Jahren und wird weiter intensiviert. 
Im Austausch mit der SWD als Auftragneh-
merin findet ein regelmäßiger Abgleich der 
Netz-Ausbauplanung mit den Anforderungen 
und Möglichkeiten an städtischen Schul-
standorten statt. So wird eine optimale Zu-
sammenarbeit im Klimaschutz ermöglicht und 
sowohl Bestands- als auch Neubauten kön-
nen sukzessive an das Fernwärmenetz ange-
schlossen werden. 
In den Jahren 2019 bis 2025 konnten insge-
samt neunzehn Fernwärmeanschlüsse an 
städtischen Schulen realisiert werden. Mittler-
weile sind 50 Schulen, das heißt ca. 30 Pro-
zent der Schulstandorte, an das Fernwärme-
netz angeschlossen. Eine Gesamtliste aller 
Schulen, die ans Fernwärmenetz angeschlos-
sen sind, ist hier im Bericht als Anlage 2 hin-
terlegt. Insgesamt können laut der SWD zur-
zeit aufgrund der Trassenplanung knapp 30 
Prozent der Schulstandorte nicht an die Fern-
wärme angeschlossen werden. Bei circa 11 
Prozent der Schulen ist ein Anschluss nach 
Angaben der SWD generell nicht möglich. Bei 
den verbleibenden 29 Prozent sind die An-
schlüsse in Bearbeitung oder befinden sich 
noch im Prüfprozess zwischen der SWD und 
dem Amt für Schule und Bildung.

6 von 24 
 
b) Sonstige Energieträger 
Die Mehrheit der Schulstandorte wird noch 
mit den klassischen und in früheren Zeiten al-
ternativlosen Energieträgern wie Gas, Öl oder 
Holz/Pellets betrieben, auch weil nicht in allen 
städtischen Bezirken Fernwärme verfügbar 
ist. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist im 
Innenstadtbereich beispielsweise sehr dicht, 
in den Randbereichen jedoch oft nicht vor-
handen oder derzeit kaum möglich. Die Ent-
scheidung für einen Ausbau der Trassen 
hängt für die Netzgesellschaft Düsseldorf 
mbH auch von der Anzahl möglicher Abneh-
mer ab.  
Der sukzessive Austausch der noch in Be-
trieb befindlichen Ölheizkessel erfolgt konti-
nuierlich und wird unter gesamtwirtschaftli-
chen Aspekten getroffen, die den Klima-
schutz beinhalten. Welcher neue Energieträ-
ger eingesetzt werden kann, hängt einerseits 
von den jeweiligen Rahmenbedingungen am 
Standort ab. Andererseits fordert der Ratsbe-
schluss RAT/039/2022 bei städtischen Neu-
baumaßnahmen die Wärmeversorgung zu-
künftig ausschließlich auf Basis von erneuer-
baren Energien oder – soweit am Standort 
verfügbar – mit Fernwärme zu planen. Daher 
ist eine Substitution mit rein fossilen Energie-
trägern ohnedies nicht mehr möglich. Ziel ist 
es, von diesen unabhängig zu werden und 
den Anteil erneuerbarer Energien signifikant 
zu erhöhen. Daher werden auch Hybridlösun-
gen auf ihre Einsatzmöglichkeiten geprüft.
 
2.2 Energieerzeugung 
a) Photovoltaik-Anlagen (PV) 
Dem Ausbau der Solarenergie und der Nut-
zung des produzierten Stroms direkt vor Ort 
kommt eine hohe Bedeutung im Klimaschutz 
zu. Zudem soll hiermit der schon im Klima-
schutzkonzept herausgestellten Vorbildfunk-
tion der Stadtverwaltung Rechnung getragen 
werden. Das Amt für Schule und Bildung er-
zeugt eine Synergie, indem es ihre eigenen 
Gebäude mit PV-Anlagen ausstattet, um den 
Energiebedarf zentral zu decken und die Ab-
hängigkeit von externen Energieversorgern 
zu reduzieren. Vor über 10 Jahren konnten 
zahlreiche städtische Dachflächen kostenfrei 
zur Verfügung gestellt werden, damit dort 
Bürgersolaranlagen installiert und das Poten-
zial von städtischen Dachflächen frühzeitig 
zur Produktion erneuerbarer Energie genutzt 
werden konnte. In den Planungsvorgaben der 
„Standards Hochbau / Energieeffizientes Pla-
nen und Bauen" der Landeshauptstadt Düs-
seldorf ist seit 2018 festgelegt, dass die Er-
richtung von PV-Anlagen bei Neubauten ein-
zuplanen ist. Auch bei Sanierungsmaßnah-
men von Dächern sind die Möglichkeiten zum 
Bau von Solarstromanlagen immer mit einzu-
beziehen, sofern nicht bautechnische, wirt-
schaftliche oder gestalterische Gründe entge-
genstehen. Dabei sind alle für die Nutzung 
von Solarenergie wirtschaftlich geeigneten 
Dachflächen (unter Berücksichtigung von 
Himmelsrichtung, Verschattung und Denk-
malschutz) zukünftig statisch und konstruktiv 
so auszulegen, dass eine PV-Anlage, über 
die Deckung des Eigenbedarfes hinaus, 
nachgerüstet werden kann. Um das Ziel der 
Klimaneutralität bis spätestens 2035 zu errei-
chen und Düsseldorf zur Klimahauptstadt zu 
machen, wurden gemäß Ratsbeschluss 
RAT/316/2021 zunächst alle städtischen Ge-
bäude auf ihr Solarpotenzial hin analysiert, 
damit alle geeigneten Dächer mit PV-Anlagen 
nachgerüstet werden können. Dadurch wird 
eine strukturierte Umsetzung des Beschlus-
ses auf Bestandsgebäuden gewährleistet. 
Dieses „theoretische“ Potenzial (Dächer) 
wurde federführend durch das Energiema-
nagement des Amtes für Gebäudema-

7 von 24 
 
nagement (Amt 23) im 4. Quartal 2021 ermit-
telt und die Ergebnisse in einem ersten Ter-
min im Januar 2022 den Bauherrenämtern 
präsentiert und anschließend zur Verfügung 
gestellt. Dem Amt für Schule und Bildung als 
größtes Bauherrenamt stehen für die Errich-
tung von PV-Anlagen zahlreiche Dachflächen 
zur Verfügung. Strategisch wurden die mögli-
chen Dachflächen auf Grundlage ihrer Größe, 
Lage und Ausrichtung in verschiedene Pa-
kete aufgeteilt. Dabei hat das Amt für Schule 
und Bildung eine Priorisierung der größten 
und augenscheinlich leicht zu realisierenden 
Dachflächen der Schulgebäude vorgenom-
men mit dem Ziel, möglichst schnell zunächst 
größere PV-Anlagen mit einem hohen Leis-
tungspotential zu errichten. Die Schulstand-
orte wurden dabei bereits in insgesamt 7 Pa-
kete aufgeteilt und werden aktuell systema-
tisch untersucht. Das weitere Vorgehen zur 
Umsetzung der Solaroffensive an Düsseldor-
fer Schulen wurde im Rahmen der Informati-
onsvorlage SCHUA/044/2024 im Schulaus-
schuss separat vorgestellt.  
 
Der Ausbau erfolgt in vier Schritten:  
1. Pre-Check  
2. Vertiefende Untersuchung 
3. Herrichtung (PV-Ready) 
4. Solarausbau  
 
Der Pre-Check konnte bereits für alle gut ge-
eigneten Dachflächen abgeschlossen wer-
den. In den zuerst untersuchten Paketen sind 
die vertiefenden Untersuchungen in Teilen 
abgeschlossen, sodass für diese bereits die 
darauffolgenden Ausbauschritte in den Be-
reich der Planung und Ausführung gebracht 
wurden.          
                   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
PV-Anlage auf der Carl-Benz-Realschule, Lewitstraße 2,  
Baujahr 2021, Leistung: 37,63 kWp  
(Foto: Halbe)

8 von 24 
 
Folgende PV-Anlagen sind 2023 und 2024 in Betrieb gegangen: 
 
 Hulda-Pankok-Gesamtschule, Brinckmannstraße 16, Bilk (im Zuge der Fassadensanierung 
auf Bestandsgebäuden, IPM, 96 kWp) 
 Anne-Frank-Realschule, Ackerstraße 174, Flingern Nord (im Zuge der Fassadensanierung 
auf Bestandsgebäuden, IPM, ca. 80 kWp) 
 St.-Rochus-Grundschule, Gneisenaustraße 60, Pempelfort, IPM (19 kWp) 
 Grundschule Heerstraße, Heerstraße 18, Oberbilk, IPM (30 kWp) 
 GGS Kronprinzenstraße, Kronprinzenstraße 107, Unterbilk, IPM (32 kWp) 
 Marie-Curie-Gymnasium, Gräulinger Straße 15, Gerresheim, IPM (25 kWp) 
 GGS Am Steinkaul, Steinkaul 27, Himmelgeist (8,60 kWp) 
 Lessing-Gymnasium, Ellerstraße 84-94, 3-fach Sporthalle, Oberbilk, IPM (33 kWp) 
 Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Sporthalle Bruckner Straße 25, Benrath, IPM (98 
kWp) 
 Elly-Heuss-Knapp-Schule, Siegburger Straße 137, Oberbilk (230 kWp inkl. Speicher) 
 Max-Weber- u. Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165, Bestandsgebäude  
 Cecilien-Gymnasium, Schorlemer Straße 99, Oberkassel (29,40 kWp)  
 Lore-Lorenz-Schule, Schlossallee 14, Eller (22,5 kWp) 
 Franz-Vaahsen- Grundschule, Grenzweg 12, Wittlaer, IPM (99 kWp)  
 Theodor-Litt-Realschule, Theodor-Litt-Straße 5-11, Urdenbach 
 GHS Vennhauser Allee, Vennhauser Allee 167, Vennhausen, IPM (93 kWp) 
 Thomas-Edison-Realschule, Schlüterstraße 18-20, Flingern Nord, IPM (30 kWp) 
 Hulda-Pankok-Gesamtschule, Brinckmannstraße 16, Bilk, IPM (im Zuge der Fassadensa-
nierung auf Bestandsgebäuden, 116 kWp) 
 
Weitere PV-Anlagen befinden sich ab 2025 an folgenden Schulstandorten in Planung oder sind 
kurz vor Inbetriebnahme: 
 Gemeinschaftshauptschule Benrath, Melanchthonstraße 2, Benrath (12 kWp)  
 KGS Florensstraße, Heinsenstraße 21, Hamm (68,30 kWp) 
 Max-Weber- u. Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165 (auf Erweiterungs-
bau, ca. 30 kWp) 
 Gymnasium Gerresheim, Am Poth 60, Gerresheim, IPM (99 kWp) 
 Gesamtschule Aldekerkstraße, Aldekerkstraße 17-25, Heerdt, IPM (100 kWp), 
 GHS Bernburger Straße, Bernburger Straße 44 (auf Neubau/Sporthalle) 
 EGS Brehmschule, Karl-Müller-Straße 25, Düsseltal (22,46 kWp) 
 Gymnasium Koblenzer Straße, Theodor-Litt-Straße 2 
 KGS Thomas-Schule, Blumenthalstraße 11, Derendorf, (ca. 25,00 kWp)  
 GGS Rolandstraße, Rolandstraße 40, Golzheim, IPM (28,80 kWp) 
 GGS Im Dahlacker, Im Dahlacker 15, Bilk (20,00 kWp) 
 Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3, Golzheim (30,00 kWp)  
 Carl-Sonnenschein-Schule, Gerresheimer Landstraße 89, Unterbach 
 GGS Vennhauser Allee, Vennhauser Allee 160-162, Vennhausen, IPM (124 kWp) 
 Rudolf-Hildebrand-Förderschule, Gotenstraße 20, Bilk 
 Joseph-Beuys-Gesamtschule, Siegburgerstraße 149, Oberbilk (ca. 221 kWp) 
 Geschwister Scholl-Gymnasium, Redinghovenstraße 41, Bilk (auf Erweiterungsbau)  
 Technisches Berufskolleg Färberstraße, Dependance, Redinghovenstraße 20, Bilk, IPM 
(auf 4-fach Sporthalle, 180 kWp)  
 Comenius-Gymnasium, Hansaallee 90, Oberkassel

9 von 24 
 
 Humboldt-Gymnasium, Adlerstraße 15, Pempelfort (im Rahmen Neubau Sporthalle) 
 Wim-Wenders-Gymnasium, Schmiedestraße 25, Oberbilk, (auf Neubau, 38 kWp) 
 GGS Selma Lagerlöf und KGS Hermann-Gmeiner, Schillstraße 7, Hassels, IPM (85 kWp) 
 Grundschule Schlüterstraße, Schlüterstraße 18-20, IPM (130 kWp) 
 Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8, IPM (50 kWp) 
 Humboldt Gymnasium, Pempelforter Straße 40, IPM (138 kWp) 
 KGS Rather Kreuzweg, Rather Kreuzweg 21, IPM (event. bis zu 675 kWp)  
 Dieter-Forte Gesamtschule Heidelberger Straße 75, IPM (event. bis zu 600 kWp möglich) 
 KGS Marienschule / GGS Henri Dunant, Rheindorfer Weg 20, IPM (event. bis zu 600 kWp 
möglich) 
 
b) Sonstige Energieerzeuger 
Bisher wurde durch die Installation von Block-
heizkraftwerken (BHKW) eine effiziente Nut-
zung des Brennstoffs mittels Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) gewährleistet. Die modular 
aufgebauten Anlagen liefern mit Hilfe eines 
Verbrennungsmotors elektrische Energie und 
Wärme. 
Da die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss 
RAT/039/2022 zudem beauftragt wurde, die 
Wärmeversorgung zukünftig ausschließlich 
auf Basis von erneuerbaren Energien oder 
Fernwärme zu planen, ist der Einsatz von 
Blockheizkraftwerken nicht mehr zielführend, 
um die Klimaschutzziele der Stadt zu errei-
chen.  
Die Effizienz einer solchen Anlage hängt ne-
ben dem Wirkungsgrad davon ab, ob diese 
konstant durchgehend betrieben werden 
kann. Hier zeigt sich, dass diese Anlagen 
beim Betrieb in Schulen sehr störanfällig sind 
und einer aufwändigen Regelung bedürfen. 
Eine Kette von Eventualitäten lässt dabei oft 
enorme Wartungs- und Reparaturkosten ent-
stehen, welche neben dem hohen Anschaf-
fungspreis den umweltfreundlichen Aspekten 
entgegenstehen.  
Bei weiteren Energieerzeugern wie Windkraft 
oder Wasserenergie werden die technischen 
Entwicklungen beobachtet. Allerdings ist der 
Einsatz dieser nach heutigem Stand der 
Technik nicht an urbanen Schulstandorten 
wirtschaftlich realisierbar. 
 
2.3 Energetische Gebäudesanierung 
a) Identifizierung „energetisch schlechtester Standorte“ 
35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs 
werden für die Bewirtschaftung von Gebäu-
den benötigt, wobei der größte Teil (ca. 75 
Prozent) auf den Bereich Wärme entfällt. Für 
den CO2-Ausstoß von städtischen Einrichtun-
gen machen Gebäude somit die größte Stell-
schraube aus. Die Modernisierung ganzer 
Gebäudestandorte ist dabei besonders sinn-
voll, da die umfängliche Herangehensweise 
die höchsten Einsparpotentiale erwarten 
lässt.  
Im Rahmen der Vorlage RAT/380/2020 wur-
den die 20 energetisch schlechtesten Stand-
orte im städtischen Gebäudeportfolio vorab 
identifiziert. Wesentliches Kriterium waren der 
tatsächliche Wärmeverbrauch der Gebäude 
und das dadurch ermittelte Einsparpotential. 
An den ausgewählten Standorten wurden in 
den davorliegenden fünf Jahren zudem keine 
umfassenden energetischen Sanierungsmaß-
nahmen durchgeführt und für die nachfolgen-
den fünf Jahre waren noch keine konkreten 
Maßnahmen in Planung. Außerdem musste

10 von 24 
 
die längerfristige Weiternutzung der Stand-
orte sichergestellt sein. Grundlage für die 
Umsetzung ist der Ratsbeschluss 
RAT/075/2021, über den die Verwaltung mit 
der Modernisierung der energetisch schlech-
testen Standorte im städtischen Gebäudebe-
stand beauftragt ist. Diese sollen nun konkret 
geplant und möglichst zeitnahe umgesetzt 
werden, da Gebäudemodernisierungen als 
Schlüsselfaktoren beim Klimaschutz anzuse-
hen sind, um das Ziel der Klimaneutralität bis 
2035 zu erreichen.
  
Insgesamt sind 5 Schulstandorte in der Liste der 20 energetisch schlechtesten Standorte vertreten:
 GGS Wrangelstraße, Wrangelstraße 40, Mörsenbroich 
 KGS Fuldaer Straße, Fuldaer Straße 33, Eller 
 GGS Am Köhnen, Am Köhnen 73, Hassels 
 KGS Josef-Kleesattel-Straße, Josef-Kleesattel-Straße 13, Garath 
 GGS Krahnenburgstraße, Krahnenburgstraße 15, Lichtenbroich 
 
Um eine reelle Einschätzungen zu den ener-
getischen Modernisierungsmöglichkeiten zu 
erhalten, wurden notwendige Schritte einge-
leitet und zu den fünf Schulstandorten in Zu-
sammenarbeit mit der SWD Gebäudeener-
giekonzepte erstellt. Hierbei wurde neben der 
bauphysikalischen Betrachtung der Gebäude-
hülle auch die Technische Gebäudeausrüs-
tung (TGA) einbezogen, so dass durch die 
umfassende Gesamtbetrachtung alle energe-
tischen Schwachstellen der Standorte identifi-
ziert werden konnten. Für alle fünf genannten 
Schulen liegen die Gebäudeenergiekonzepte 
vor. Dabei wurde der Ist-Zustand der einzel-
nen Gebäude (Gebäudehülle, Versorgungs-
technik, Beleuchtung, Trinkwasserversor-
gung) erfasst, eine Analyse inkl. Energiebi-
lanz erstellt sowie verschiedene Maßnah-
menpakete für die einzelnen Gebäude aufge-
führt, die als Empfehlungen unterschiedliche 
Vorgehensweisen ermöglichen. Anhand die-
ser Ergebnisberichte werden in Abhängigkeit 
von ökonomischen und ökologischen Überle-
gungen die umfassenden Sanierungen ge-
plant und in den kommenden Jahren umge-
setzt.  
Ziel ist die maximale Energieeffizienzsteige-
rung unter den gebotenen Rahmenbedingun-
gen. Bei der Erarbeitung der Bedarfsbe-
schlüsse wird auch jeweils geprüft, ob alter-
nativ der Abriss und Neubau energetisch wie 
ökonomisch sinnvoller ist. Ein Schulstandort 
ist die Krahnenburgstraße 15, welche durch 
einen nachhaltigen Ersatzneubau nach mo-
dernsten energetischen Standards ersetzt 
wird. Im Rahmen der Planungen werden pa-
rallel auch die schulorganisatorischen Be-
darfe zur Sicherstellung des Rechtsanspru-
ches auf einen Ganztagsplatz ab dem Schul-
jahr 2026/2027 mit betrachtet.
Für drei weitere Schulstandorte wurden ebenfalls Energiekonzepte erstellt. Diese weisen eine opti-
mierungswürdige Energiebilanz auf: 
 
 GHS Graf-Recke-Straße, Graf-Recke-Straße 230, Grafenberg 
 KGS St.-Elisabeth-Schule, Buchenstraße 16, Reisholz 
 Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg, Am Hackenbruch 35, Lierenfeld 
 
Im Folgenden soll nun die weitere Vorgehensweise – auch unter Berücksichtigung ggf. möglicher 
weiterer schulorganisatorischer Bedarfe – innerhalb der Fachverwaltung erörtert werden.

11 von 24 
 
Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststr. 8 
Sanierung Fassade Aula/Turnhalle & Bau eines Auf-
zuges (Foto: IPM GmbH) 
b) Fassaden- und Fenstersanierungen 
Der Ratsbeschluss zum nachhaltigen Bauen 
avisiert neben Neubauten gleichermaßen die 
Sanierung von Bestandsgebäuden. 
Durch die energetische Sanierung der Fassa-
den von Schulgebäuden und den Austausch 
alter Fenster in moderne, energiesparende 
Fensterelemente wird der Wärmebedarf er-
heblich reduziert. Der Verbrauch an Energie 
wird deutlich gesenkt und damit weniger CO2 
emittiert.  
Im Jahr 2021 konnten aus dem Klimaschut-
zetat des Umweltamtes für insgesamt sechs 
Schulstandorte Mittel von über 12 Millionen 
Euro für die energetische Sanierung der Fas-
saden bereitgestellt werden. Zudem wurden 
Bescheide für Fördermittel aus der „Bundes-
förderung effiziente Gebäude“ (BEG EM) 
über rund 3 Millionen Euro eingeworben. 
 
Weitere Fassadensanierungen an städti-
schen Schulgebäuden, die auch energetisch 
wirksam sind, werden anlassbezogen ge-
plant.  
 
 
 
c) LED-Beleuchtung 
Die Umstellung der bisherigen Beleuchtung 
aus herkömmlichen Leuchtstofflampen auf 
LED-Beleuchtung mit tageslichtabhängiger 
Steuerung und Präsenzmeldern führt zu einer 
erheblichen Minderung des Stromverbrauchs 
in den Schulen. Je nach Art und Verbrauch 
der alten Leuchtstoffröhren ist hierdurch eine 
Stromeinsparung von 60-70 Prozent möglich.  
Im Rahmen von Schulneubauten und Sanie-
rungen wird nur noch LED-Beleuchtung ver-
baut. Bei Bestandsbauten wird die Umstel-
lung sukzessive durchgeführt. Nach Möglich-
keit werden auch hierbei Fördermittel aus 
dem BEG EM-Programm eingeworben. Zur 
Beschleunigung der Umrüstung auf eine 
LED-Beleuchtung in Bestandsgebäuden wur-
den im Rahmen des Ratsbeschlusses 
SCHUA/068/2023 „Handlungsschwerpunkte 
bei schulischen Sanierungsprojekten neu be-
werten – Masterplan Schulen 2.0“ das Sanie-
rungspaket Austausch und Umrüstung auf 
LED-Beleuchtung in schulisch genutzten Be-
reichen beschlossen.  
Die Umsetzung des Paketes wird aus dem 
Klimaschutzetat finanziert. In den Jahren 
2022 bis 2024 konnten für 13 Standorte Fi-
nanzmittel aus dem Klimaschutzetat des Um-
weltamtes zur Umstellung auf LED-Beleuch-
tung in Höhe von 3,55 Millionen Euro bereit-
gestellt werden. 
Im Jahre 2025 ist bereits die Umsetzung der 
Umrüstung für folgende 11 Schulstandorte 
mit einem Finanzvolumen in Höhe von circa 3 
Millionen Euro vorgesehen: 
7 Standorte (2. Quartal): 1.116.000 Euro  
4 Standorte (ab 3. Quartal): 1.890.000 Euro 
Nach den Ausschreibungen und Vergaben im 
2. Quartal 2025 ist die Umsetzung der ersten 
7 Standorte mit Beginn der Sommer- bzw. 
Herbstferien eingeplant.

12 von 24 
 
 
Hierbei handelt es sich um folgende Schulstandorte: 
 
 Anne-Frank-Realschule, Ackerstraße 174 
 St. Apollinaris Schule - KGS Itterstraße / Städtische Katholische Hauptschule Itterstraße, 
Itterstraße 16 
 Werner-von-Siemens-Realschule, Rethelstraße 13 
 Justus-von-Liebig Realschule, Ottweiler Straße 20 
 Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3 
 Friedrich-Rückert-Gymnasium, Rückertstraße 6 
 Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8 
 
Bei folgenden Standorten ist die Umsetzung für Ende 2025 geplant: 
 
 KGS Josef-Kleesattel-Straße, Josef-Kleesattel-Straße 13 
 GGS Neustrelitzer Straße, Neustrelitzer Straße 10 
 Willi-Faehrmann-Schule, Ricarda-Huch-Straße 1 
 GGS Adam-Stegerwald-Straße, Adam-Stegerwald-Straße 14 
 
Zudem können in der Regel über die Bundes-
förderung effiziente Gebäude (BEG) externe 
Mittel in Höhe von 15-20 Prozent zur Gegen-
finanzierung eingeworben werden. 
 
Auch bei Sporthallen ist die Umstellung auf 
LED-Leuchten in Kombination mit weiteren 
energetischen Maßnahmen sukzessive in 
Planung und Umsetzung (siehe auch 2.3 d).
d) Energetische Sanierung von 1-Feld Turnhallen 
Zahlreiche 1-Feld-Turnhallen sind mittlerweile 
in die Jahre gekommen und müssen energe-
tisch modernisiert werden. Insbesondere über 
den Austausch einer bestehenden Umlufthei-
zung gegen eine energieeffiziente Decken-
strahlheizung kann sehr viel Energie einge-
spart werden. 
 
An folgenden Standorten wurde diese Umstellung in den vergangenen Jahren bereits durchge-
führt:  
 KGS Bonifatiusschule, Fleher Straße 70, Bilk 
 KGS Fleher Straße, Fleher Straße 213, Flehe 
 KGS St. Peter Schule, Jahnstraße 97, Friedrichstadt 
 GGS Regenbogenschule, Kirchfeldstraße 74-80, Friedrichstadt 
 GGS Konkordiastraße, Konkordiastraße 26, Unterbilk 
 GGS Sonnenstraße, Sonnenstraße 10, Oberbilk 
 GGS Stoffeler Straße, Stoffeler Straße 11, Oberbilk 
 KGS Unter den Eichen, Unter den Eichen 26, Gerresheim 
 KGS Hermann-Gmeiner-Schule, Schillstraße 7, Hassels 
 GGS Deutzer Straße, Deutzer Straße 102, Eller 
 KGS Niederkassel, Niederkasseler Straße 36, Niederkassel 
 Marie-Curie-Gymnasium, Gräulinger Straße 15, Gerresheim 
 Gesamtschule Stettiner Straße, Stettiner Straße 98, Garath   
 St. Elisabeth-Grundschule, Buchenstraße 16, Reisholz 
 GGS Südallee 100 
 Martin-Luther-King-Schule, Schönaustraße 25

13 von 24 
 
 
An folgenden Standorten ist die Umstellung in den nächsten Jahren geplant:  
 KGS Franz-Vaahsen-Schule, Grenzweg 12, Wittlaer 
 KGS Thomas-Schule, Blumenthalstraße 11, Derendorf 
 GGS Willi-Fährmann-Schule, Ricarda-Huch-Straße 1, Garath 
 KGS Joseph-Kleesattel-Straße, Joseph-Kleesattel-Straße 13, Garath 
 GGS Neustrelitzer Straße, Neustrelitzer Straße 10, Garath 
 KGS Paulusschule, Paulusplatz 1, Düsseltal 
 
Im Jahre 2025 soll dies (Deckenstrahlheizung + LED-Beleuchtung, teils inkl. neuer Abhangdecke) 
bei neun Schulstandorten durchgeführt werden: 
 GGS Bingener Weg, Bingener Weg 10, Eller 
 GGS Richardstraße 14, Richardstraße 14, Eller 
 St. Appolinaris Schule, Itterstraße 16, Holthausen 
 GGS Wickrather Straße, Wickrather Straße 31, Lörik 
 Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Cimbernstraße 24, Oberkassel 
 Joachim-Neander-GGS, Rather Markt 2,  
 KGS Fuldaer Straße, Fuldaer Straße 33, Eller 
 Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163, Bilk 
 Christophorus Grundschule, Werstener Friedhofstraße 10, Wersten  
 
Die Kombination mit dem Austausch vorhan-
dener Leuchtstoffröhren in eine moderne 
LED-Deckenbeleuchtung bei der Installation 
einer neuen Abhang-Systemdecke ist beson-
ders klimafreundlich, da dabei sowohl der 
Strom- als auch der Wärmebedarf minimiert 
wird. Die Möglichkeit zu dieser Kombination 
wird im Einzelfall geprüft und bei Bedarf zu-
sammen ausgeführt.  
Bei der Christophorus Grundschule und der 
Grundschule Rather Markt erfolgt zudem eine 
statische Ertüchtigung und Sanierung des 
Dachs inklusive Wärmedämmung. Damit ist 
eine kombinierte Einsparung des Gasver-
brauches von mehr als 30 Prozent möglich, 
so dass eine hohe CO2-Ersparnis zu erwar-
ten ist. Für beide Standorte wurden Finanz-
mittel aus dem Klimaschutzetat des Umwelta-
mtes in Höhe von 785.000 Euro zur Verfü-
gung gestellt. 
Weitere energetische Sanierungsmaßnah-
men, auf Grundlage des beschlossenen Sa-
nierungspaketes SCHUA/068/2023 „energeti-
sche Sanierung von Einfachsporthallen“, be-
finden sich aktuell für die Folgejahre in Vor-
bereitung. 
 
2.4 Nachhaltiges Bauen 
Neben der energetischen Modernisierung von 
Gebäuden sind auch Nachhaltigkeitsstan-
dards bei Neubaumaßnahmen ein wichtiger 
Faktor beim Klimaschutz und für das Errei-
chen der Düsseldorfer Klimaziele bis 2035. 
Seit September 2022 werden Neubauten  
 
mindestens nach den Standards der Deut-
schen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen 
(DGNB) Kategorie Gold oder dem Bewer-
tungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Ka-
tegorie Silber geplant und zertifiziert.

14 von 24 
 
Sechzehn Neubauvorhaben werden aktuell in Eigenrealisierung von Amt 40 bzw. durch die IPM 
nach dem DGNB Gold Standard errichtet und zertifiziert: 
 
 Luisen-Gymnasium, Völklinger Straße 122-124 
 Gymnasium Neubau am Heinzelmännchenweg – Planstraße 03867 
 Neubau Förderschulzentrum – Herdecker Straße 1 (+ Passivhaus) 
 Geschwister-Scholl-Gymnasium, Erweiterungsbau, Redinghovenstraße 41 (+ Passivhaus) 
 Gymnasium Bernburger Strasse, 3-fach Sporthalle + Neubau Bernburger Straße 44 (+ Pas-
sivhaus)  
 Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Sporthalle Brucknerstraße 19 (fertiggestellt) 
 Kita Ulenbergpark (fertiggestellt) 
 Gemeinschaftsgrundschule auf der Vennhauser Allee 160 
 Gemeinschaftsgrundschule Selma Lagerlöf und KGS Hermann-Gmeiner, Schillstraße 7 
 Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8 
 Technisches Berufskolleg Färberstrasse Dependance, 4-fach Sporthalle + Bistro, Reding-
hovenstraße 20 
 Gutenberg-Grundschule Dependance, Schlüterstraße 18-20 
 Dieter-Forte Gesamtschule Heidelberger Straße 75 
 KGS Rather Kreuzweg 21, Rather Kreuzweg 21  
 Élise Freinet Gesamtschule, Aldekerkstraße 17-25 (fertiggestellt) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Drei weitere Neubauprojekte werden aktuell von Amt 40 nach dem Bewertungssystem Nachhalti-
ges Bauen (BNB) des Bundes in Silber errichtet und zertifiziert: 
 
 Carl-Sonnenschein-Grundschule, Gerresheimer Landstraße 89  
 Humboldt Gymnasium, Pempelforter Straße 40 – 3-Fachsporthalle  
 Pempelforter Straße 40, Ersatzneubau 
 
Resultierend aus den Erfahrungen der letzten 2 Jahre im Umgang mit den verpflichteten Baustan-
dards sowie der Umsetzung von einer kreislauffähigen Bauweise, ergeben sich erste Erkenntnisse: 
 
 Sporthalle Brucknerstr. 19 (Foto: Chris Rausch)

15 von 24 
 
 Die Zertifizierungsverfahren (DGNB/BNB) sind ein Instrument des Qualitätsmanagements 
für zukunftsfähige Gebäude  
 Die Kreislauffähigkeit ist in den Zertifizierungssystemen zu einem gewissen Maß enthalten  
 Ein Zertifizierungsverfahren für Neubauten ist erst ab ca. 1.000 qm NGF + Mindestmaß 
an Autarkie sinnvoll 
 Der Mehraufwand für einen DGNB Platin, ist für die LHD nicht sinnvoll 
 Ein DGNB Gold Standard ist für Neubauten ab etwa 1.000 qm BGF sinnvoll 
 
Für die Umsetzung einer kreislauffähigen 
Bauweise erprobt Amt 40 in Abstimmung mit 
dem Amt für Gebäudemanagement (Amt 23) 
und dem Amt für Umwelt- und Verbraucher-
schutz (Amt 19) neue planerische Vorge-
hensweisen.  
Die Zielsetzung ist eine kreislauffähige, 
schadstoffarme und sortenrein trennbare 
Bauweise. Der Fokus liegt in einer qualitati-
ven, kreislauffähigen Betrachtung in den wirk-
lich relevanten Volumen und Verbindungen. 
Die neuen planerischen Vorgehensweisen 
berücksichtigen die momentane Marktsitua-
tion in Form von Produktangebot sowie Wie-
derverwendung.  
 
 
 
 
Vier Pilotprojekte werden aktuell von Amt 40 unter Berücksichtigung eines entwickelten Hand-
buchs für eine kreislauffähige Bauweise umgesetzt: 
 
 Max-Weber- und Walther-Eucken-Berufskolleg, Erweiterungsbau Suitbertusstraße 163-165 
 GGS Sternwartschule, Erweiterungsbau, Im Dahlacker 15 
 Theodor-Litt-Realschule, Einfachsporthalle, Theodor-Litt Straße 5-11 + Passivhaus 
 Sternwartschule/ KGS Bonifatiusschule, Neubau Mensen Doppelstandort, Im Dahlacker 15/ 
Fleher Straße 70  
 
 
 
 
 
 Quelle Grafik: Madaster Germany gMbH

16 von 24 
 
2.5 Sonstige klimaspezifische Themen und Klimaanpassungsmaß-      
      nahmen 
a) Gründächer 
Im urbanen Raum führt die hohe Quote an 
Bodenversiegelung zum schnellen Abfluss 
von Niederschlagswasser, bei Starkregen ist 
die Kanalisation überlastet und es kommt so-
mit zu Überflutungen. Begrünte Dächer ge-
winnen deshalb zunehmend an Bedeutung, 
da sie das Regenwasser eine Zeit lang zu-
rückhalten und reduzieren somit die Abfluss-
spitzen, denn das Wasser gelangt zeitverzö-
gert in die Kanalisation.  
Die Niederschlagsrückhaltung vollzieht sich 
durch die Zwischenspeicherung des Wassers 
in Substrat und Drainageschicht. Erst nach 
Sättigung dieser Schichten fließt überschüssi-
ges Wasser ab, was zur Entlastung der kom-
munalen Entwässerungssysteme bei Starkre-
gen führt. Aus diesem Grund weisen mittler-
weile alle geeigneten Dächer von Neubauvor-
haben begrünte Flächen auf.
b) Begrünte Fassaden 
Fassadenbegrünungen sowie Dachbegrünun-
gen verbessern Klima sowie Luftqualität, 
schützen den umbauten Raum vor Hitze und 
Kälte. Verschiedene Begrünungssysteme er-
lauben den schadensfreien Bewuchs von 
Wänden und Mauern und bieten darüber hin-
aus unterschiedliche Gestaltungsmöglichkei-
ten. An folgenden Standorten sind partiell be-
grünter Fassade vorgesehen: 
 
 Carl-Sonnenschein-Grundschule, Gerresheimer Landstraße 89 
 Gymnasium Heizelmännchenweg/ Grafental, Planstraße 03867 (noch zu erschließen) 
 Geschwister-Scholl-Gymnasium, Redinghovenstraße 41 
 Humboldt-Gymnasium, Pempelforter Straße 40 
 Max-Weber- und Walther-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165 
 
Umgesetzte Fassadenbegrünung Städt. Gemeinschaftsschule Bingener Weg: 
 
 
 
 
 
 
 
Grundsätzlich wird im Zuge einer Neubauer-
richtung, gemäß Standards, die Umsetzbar-
keit einer teil- oder vollflächig begrünten  
Fassade stets in einer Kosten- und Nutzen-
abwägung geprüft. 
 
Grünfassade an der Gemeinschaftsgrundschule 
Bingener Weg,  
Bingener Weg 10 (Foto: Halbe)

17 von 24 
 
c) Entsiegelungsmaßnahmen 
Ähnlich der Errichtung von Gründächern sind 
Entsiegelungsmaßnahmen ein wirksames 
Mittel gegen die negativen Effekte der Klima-
veränderung. Temperaturzunahme und Hitze, 
Starkniederschläge sowie Niederschlagsver-
schiebungen und Trockenheit betreffen die 
gesamte Gesellschaft und Umwelt. Entsie-
gelte Bereiche übernehmen die Bindung von 
Staub und die Kühlung der Wohn-, Aufent-
halts- und Arbeitsräume sowie der Umge-
bungsluft durch Verdunstung. Darüber hinaus 
übernehmen sie die Zwischenspeicherung 
von Niederschlagswasser, welches sonst auf-
gestaut in die Kanalisation abfließt und bei ur-
banen Sturzfluten zum Überlaufen und 
Überschwemmen von Schulhöfen führt. 
Außerdem kann das Wasser nicht aufgefan-
gen und genutzt werden. Mit Versickerungs-
anlagen und Baumrigolen als Regenwasser-
speichersystem können bspw. Bäume in Tro-
ckenphasen ausreichend mit Wasser versorgt 
werden. 
Durch die Zuleitung des Regenwassers von 
Dächern und Verkehrsflächen können die  
Wurzeln es aus dem gespeicherten Substrat 
aufnehmen. 
Gerade beim thermisch belasteten Bereich 
der Schulhöfe können Entsiegelungen die 
mikroklimatische Situation verbessern. Es 
werden resiliente Strukturen geschaffen und 
Folgekosten durch Klimaschäden vermieden. 
Die entsiegelte Fläche wird zudem renatu-
riert, das heißt es entsteht eine Grünfläche 
(Insektenwiese, Obstgarten, etc.), welche 
zahlreichen Kleinstlebewesen als Wuchs-, 
Wohn- und Lebensraum dienen soll und über 
das Projekt hinaus Impulse setzt. Dem Rück-
gang der Artenvielfalt durch den Klimawandel 
wird somit ebenfalls entgegengewirkt.  
Durch den Ratsbeschluss RAT/091/2021 
„Traumschulhöfe“ im Grünen: Verschönerung 
der schulischen Pausenflächen sollen die 
Düsseldorfer Schulhöfe zudem attraktiver ge-
staltet werden.  
Versiegelte Außenflächen sollen zu Bewe-
gungs- und Erholungszonen mit beschatteten 
Spiel-, Verweil- und auch Unterrichtsberei-
chen umgewandelt werden. Bäume, die einen 
guten Sonnen- und Hitzeschutz bieten, sollen 
vorrangig vor Sonnensegeln Berücksichti-
gung finden. Zusätzliche Begrünung durch 
Fassadenbegrünung, Büsche und Wiesen 
soll vorhandene Beton- und Steinböden er-
setzen. Aus grauen Schulhöfen werden so 
grüne Oasen, die Insekten und anderen Tie-
ren als Lebensraum dienen und somit wird 
ein Raum geschaffen, der wohltuend wirkt 
und die Lebensqualität verbessert.  
Sonnenstraße 10 (Foto: Strauß) 
 
 Stoffeler Straße 11 (Foto: Strauß)

18 von 24 
 
d) Trinkwasserentnahmestellen 
Durch die Installation von Trinkwasserentnah-
mestellen an Schulen steht den Nutzerinnen 
und Nutzern in Zeiten des Klimawandels an 
zentraler Stelle jederzeit frisches Trinkwasser 
zur Verfügung, welches in eigene Behältnisse 
abgefüllt werden kann. Dadurch wird ein 
wichtiger Beitrag zur Müllvermeidung geleis-
tet und der vermehrten Nutzung von Plastik-
flaschen entgegengewirkt. Seit einigen Jah-
ren werden solche Entnahmestellen bei 
Schulneubau- aber auch Um- und Erweite-
rungsbaumaßnahmen installiert. Dies wird 
schon in den Planungen berücksichtigt, wobei 
auch die beteiligten Nutzerinnen und Nutzer 
im Planungsprozess Ideen zur Errichtung ein-
bringen können. Mittlerweile wird diese um-
weltfreundliche Alternative auch über Neu-
bauten hinaus im Bestand vermehrt berück-
sichtigt und aus dem Klimaanpassungsetat 
des Umweltamtes finanziert. Die Kosten für 
die Installation hängen auch davon ab, wie 
viele Leitungen für den Anschluss verlegt 
werden bzw. ob veraltete Rohre gegen neue 
ausgetauscht werden müssen. 
Eine Gesamtliste aller Schulen, bei denen 
mindestens eine Trinkwasserentnahmestelle 
errichtet wurde, ist im Bericht als Anlage 4 
hinterlegt.
 
e) Mobilität 
Mobilitätsansprüche werden zunehmend viel-
fältiger. Insbesondere in Großstädten ent-
steht ein zunehmend wachsendes Angebot 
an alternativen Mobilitätsangeboten, wie zum 
Beispiel der Ausbau des Radwegenetzes, die 
Angebote für die Elektromobilität oder unter-
schiedliche Car-Sharing-Konzepte. Die Redu-
zierung des Individual-PKW-Verkehrs stellt 
einerseits einen Baustein für die CO2–Minde-
rung dar und senkt andererseits den kosten-
intensiven Bedarf an PKW-Stellplätzen und 
somit auch den Flächenbedarf. Die Verlage-
rung auf Radfahren kann maßgeblich zu ei-
ner Erhöhung der umweltgerechten und ener-
gieeffizienten Mobilität beitragen. Auch der 
Ausbau der Elektro-Mobilität ist ein Baustein 
zur Umsetzung der für Deutschland beschlos-
senen Energiewende. Besonders Pedelecs 
und E-Bikes gewinnen als wesentliche Bau-
steine der Elektromobilität stark an Bedeu-
tung. Neben einer ausreichenden Anzahl von 
Fahrradstellplätzen sowie einer angemesse-
nen Anzahl von Lademöglichkeiten für 
Elektro-Zweiräder und Elektro-PKW trägt die 
Qualität der Fahrradstellplätze entscheidend 
zur Nutzerakzeptanz und damit zur Steige-
rung der Fahrradnutzung bei.  
Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität soll die 
Anzahl von Fahrradstellplätzen an Schulen 
nachfrageorientiert erhöht werden. Bei der 
maximalen Ausnutzung der verfügbaren und 
verträglichen Flächen wird auch eine Redu-
zierung des PKW-Parkplatzangebotes auf 
Schulgrundstücken hierbei im Einzelfall ge-
prüft. Bis zur Erarbeitung eines gesamtstädti-
schen Konzeptes für die Stadtverwaltung zur 
Errichtung von Ladestationen zur Elektromo-
bilität werden folgende Punkte bei der Pla-
nung zukünftiger und derzeit laufender Bau-
maßnahmen bereits beachtet:
 
 Selbstverpflichtend ist die Vorrichtung der Leitungsinfrastruktur (Schutz-/Leerrohre) bei an-
teiligen, neu zu errichtenden Stellplätzen. Eine noch zu konzeptionierende Installation von 
Ladesäulen ist somit jederzeit möglich. 
 Die spätere Kopplung mit PV-Anlagen kann im Gesamtkonzept zukünftiger Ladesäulen mit-
betrachtet werden. 
 Schnellladestationen sind für das Nutzprofil an Schulen zunächst nicht notwendig.

19 von 24 
 
Mit diesen Planungsgrundsätzen werden die 
Voraussetzungen erfüllt, um nach der Erar-
beitung eines Konzeptes und der Klärung der 
rechtlichen Rahmenbedingungen zeitnah 
agieren zu können. Notwendige Ladestatio-
nen können dann mit wenig Aufwand nachge-
rüstet werden. 
 
f) Aktion "Dein Fass – Gießkannenheld*innen Düsseldorf" 
Über das Garten-, Friedhofs- und Forstamt 
(Amt 68) der LHD gibt es die Möglichkeit, Re-
genfässer an alle engagierten Düsseldorferin-
nen und Düsseldorfer kostenfrei zu vergeben.  
Diese müssen sich nur bereit erklären, damit 
öffentliches Grün zu bewässern. Es handelt 
sich um 1.000-Liter-Regenwasser-Container, 
die Platz auf einem Grundstück haben, um 
damit Bäume und Grünflächen in der Stadt zu  
wässern und somit vor starker Trockenheit zu 
schützen.  
Da unsere Schulstandorte ebenfalls zum 
städtischen Grün und dessen Umfeld zählen, 
ist auch die Aufstellung auf Schulhöfen mög-
lich, um Regenwasser zu sammeln und in Ei-
genregie die Bewässerung der Pflanzen und 
Bäume auf dem Schulgelände vorzunehmen. 
 
 
 
 
 
 
An den folgenden zehn Schulstandorten wurde im Jahr 2024 je ein Regenfass aufgestellt: 
 Familien-GS-Zentrum Sonnenstraße / Sonnenstraße 10 
 Georg Büchner Gymnasium / Felix-Klein-Straße 3 
 GGS Beckbusch-Schule / Beckbuschstraße 2        
 GS-Konkordiastraße / Konkordiastraße 26           
 Hulda-Pankok GS / Brinckmannstraße 16 
 KGS-Essener Straße / Essener Straße 1 
 KHS-Sankt-Benedikt / Charlottenstraße 110 
 Leo-Statz-Berufskolleg / (Dependance) Kirchfeldstraße 94-96 
 Leo-Statz-Berufskolleg / Friedenstraße 29  
 St.Rochus Schule / Blücherstraße 12 
 
Weitere Schulen haben ihr Interesse an diesem innovativen, nachhaltigen Projekt bekundet.

20 von 24 
 
Anlage 1: 
Relevante Beschlüsse zum Klimaschutz und Klimaanpassung in 
städtischen Schulen 
 
 RAT/115/2019: Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität 
 RAT/181/2019: Ergänzungsantrag zu RAT/115/2019: 
                               Identifizierung der 20 energetisch schlechtesten Standorte im                     
                               städtischen Gebäudebestand       
 RAT/380/2020: Informationsvorlage zu 20 energetisch schlechtesten Standorte   
                         im städtischen Gebäudebestand 
 RAT/075/2021: Beauftragung zur Modernisierung der 20 energetisch schlech- 
                         -testen Standorte im städtischen Gebäudebestand 
 RAT/091/2021: Traumschulhöfe im Grünen: Verschönerung der schulischen  
                          Pausenflächen 
 RAT/111/2021: Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima-Hauptstadt;  
                         Bereitstellung von 60 Millionen Euro in Klimaschutzetat 
 RAT/316/2021: Solaroffensive – Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt 
 RAT/317/2021: Umsetzung von maximalen energetischen Standards und einer  
                         Kreislaufwirtschaft („Cradle to cradle“-Prinzip) 
 RAT/681/2021: Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesse- 
                         rung der Biodiversität 
 RAT/039/2022: Wärmewende bei städtischen Gebäuden

21 von 24 
 
Anlage 2: 
Schulstandorte, die ans Fernwärmenetz angeschlossen sind 
 Adam-Stegerwald-Str.14, Gemeinschaftsgrundschule (GGS) 
Adam-Stegerwald-Straße, Garath 
 Bachstraße 8, Berufskolleg Bachstraße, Bilk  
 Bastionstraße 24, Luisengymnasium, Stadtmitte 
 Blumenthalstraße 11, KGS Thomasschule, Derendorf 
 Bongardstraße 9, Matthias-Claudius-Schule, Pempelfort  
 Bruckner Straße 19, Anette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Benrath 
 Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 21, Alfred-Herrhausen-Förderschule, Garath  
 Charlottenstraße 110, St.-Benedikt-Schule, Stadtmitte  
 Citadellstraße 2b, Maxschule, Altstadt 
 Ellerstraße 84-94, Lessing-Gymnasium, Oberbilk 
 Emil-Barth-Straße 45, Montessori-Grundschule Emil-Barth-Straße, Garath  
 Erich-Müller-Straße 31, KGS St.Cäcilia, Benrath  
 Färberstraße 34, Technisches Berufskolleg Färberstraße, Bilk 
 Färberstraße 40, Freiherr-vom-Stein-Realschule, Bilk 
 Felix-Klein-Straße 3, Georg-Büchner-Gymnasium, Golzheim 
 Fleher Straße 70, Bonifatiusschule, Bilk 
 Florastraße 69, Flora-Realschule, Unterbilk 
 Fürstenwall 100, Lore-Lorentz-Schule, Eller 
 Gneisenaustraße 60, St.-Rochus-Grundschule, Pempelfort 
 Gotenstraße 20, Rudolf-Hildebrand-Förderschule, Bilk 
 Gotenstraße 20, Evangelische Grundschule (EGS) Martin-Luther-Schule, Bilk 
 Hansaallee 90, Comenius-Gymnasium, Oberkassel 
 Heerstraße 18, Jan-Wellem-Förderschule, Oberbilk 
 Höhenstraße 5, Katholische Grundschule (KGS) Höhenstraße, Oberbilk 
 Hubbelrather Straße 13, KGS Mettmanner Straße, Flingern-Süd 
 Josef-Kleesattel-Straße 13, KGS Josef-Kleesattel-Straße, Garath 
 Kirchfeldstraße 74-80, GGS Regenbogenschule, Friedrichstadt 
 Kirchfeldstraße 94-96, Leo-Statz-Berufskolleg, Dependance, Friedrichstadt 
 Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk 
 Königsallee 57, Görres-Gymnasium, Stadtmitte 
 Lindemannstraße 57, Goethe-Gymnasium, Düsseltal 
 Lindenstraße 140 + Rosmarinstraße 28, Maria-Montessori-Gesamtschule, Flingern N 
 Lindenstraße 102, Städtische Montessori-Grundschule, Flingern N 
 Melanchthonstraße 2, Gemeinschafts-Hauptschule (GHS) Benrath, Benrath 
 Neustrelitzer Straße 10, GGS Neustrelitzer Straße, Garath 
 Ottweilerstraße 20, Justus-von-Liebig-Realschule, Derendorf 
 Paulsmühlenstraße 1, Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Benrath 
 Redinghovenstraße 16, Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Bilk 
 Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk 
 Ricarda-Huch-Straße 1, GGS Willi-Färmann-Schule, Garath 
 Rolandstraße 40, GGS Rolandstraße, Golzheim 
 Scharnhorststraße 8, Leibniz-Montessori-Gymnasium, Pempelfort 
 Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk

22 von 24 
 
 Stettiner Straße 98, Gesamtschule Stettiner Straße, Garath 
 Südallee 100, GGS Südallee, Urdenbach  
 Suitbertusstraße 15, Berufskolleg Bachstraße Dependance Suitbertusstraße, Bilk 
 Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber- und Walter-Eucken-Berufskolleg, Bilk 
 Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach 
 Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach 
 Weberstraße 3, Dumont-Lindemann-Hauptschule, Friedrichstadt

23 von 24 
 
Anlage 3: 
Schulstandorte, auf denen eine PV-Anlage installiert ist 
 Ackerstraße 174, Anne-Frank-Realschule, Flingern Nord 
 Aldekerkstraße 17-25, Gesamtschule Aldekerkstraße, Heerdt 
 Borbecker Straße 25, Realschule Borbecker Straße, Unterrath 
 Brinckmannstraße 16, Hulda-Pankok-Gesamtschule, Bilk (2 Anlagen) 
 Bruckner Straße 25, Anette-von-Droste-Hülshoff Gymn., Sporthalle, Benrath 
 Buchenstraße 16, KGS St.-Elisabeth-Schule, Reisholz 
 Ellerstraße 84-94, Lessing-Gymnasium, Oberbilk 
 Gneisenaustraße 60, St.-Rochus-Grundschule, Pempelfort 
 Graf-Recke-Straße 153, Carl-Sonnenschein-Schule, Düsseltal 
 Gräulinger Straße 15, Marie-Curie-Gymnasium, Gerresheim 
 Grenzweg 12, Franz-Vaahsen- Grundschule, Wittlaer 
 Heerstraße 18, Jan-Wellem-Förderschule, Oberbilk 
 Koetschaustraße 36, Max-Planck-Gymnasium, Stockum 
 Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk 
 Lewitstraße 2, Carl-Benz-Realschule, Niederkassel 
 Redinghovenstraße 16, Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Bilk 
 Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk 
 Redinghovenstraße 41, Geschwister Scholl-Gymnasium, Bilk 
 Rheindorfer Weg 20, GGS Henri Dunant, Wersten 
 Richardstraße 14, GGS Richardstraße 14, Eller 
 Schlossallee 14, Lore-Lorenz-Schule, Eller 
 Schlüterstraße 18-20, Thomas-Edison-Realschule, Flingern Nord 
 Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk 
 Schorlemer Straße 99, Cecilien-Gymnasium, Oberkassel (2 Anlagen) 
 Siegburger Straße 137, Elly-Heuss-Knapp-Schule, Oberbilk 
 Siegburger Straße 38, Benzenberg-Realschule, Oberbilk 
 Sonnenstraße 10, GGS Sonnenstraße, Oberbilk 
 Steinkaul 27, GGS Am Steinkaul, Himmelgeist 
 Stettiner Straße 98, Gesamtschule Stettiner Straße, Garath 
 Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber- und Walter-Eucken-Berufskolleg, Bilk 
 Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach 
 Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach 
 Vennhauser Allee 167, GHS Vennhauser Allee, Vennhausen 
 
Weitere 21 PV-Anlagen wurden von Bürgersolargesellschaften auf den Dächern von Schulgebäu-
den installiert

24 von 24 
 
Anlage 4: 
Schulstandorte, bei denen mindestens eine Trinkwasserentnahme-
stelle installiert wurde 
 Am Poth 60, Gymnasium Gerresheim, Gerresheim 
 Benrodestraße 132, Schloss Gymnasium Benrath, Benratth 
 Borbeckerstraße 25, Realschule Borbecker Straße, Unterrath 
 Cimbernstraße 24, Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Oberkassel 
 Ellerstraße 84, Lessing-Gymnasium, Oberbilk 
 Erich-Müller-Straße 31, St.-Cäcilia-Schule, Benrath 
 Gräulinger Straße 15, Marie-Curie-Gymnasium, Gerresheim 
 Kamper Weg 291, Georg-Schulhoff-Realschule, Vennhausen 
 Kirchfeldstraße 80, St.-Peter-Schule, Friedrichstadt 
 Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk 
 Lohbachweg 16-18, Franz-Marc- und Theodor-Andresen-Förderschule, Gerresheim 
 Lindemannstraße 57, Goethe-Gymnasium, Düsseltal 
 Paulsmühlenstraße 1, Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Benrath 
 Pempelforter Straße 40, Humboldt-Gymnasium, Pempelfort 
 Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk 
 Redinghovenstraße 41, Geschwister-Scholl-Gymnasium, Bilk 
 Rückertstraße 6, Friedrich-Rückert-Gymnasium, Rath 
 Salierstraße 37, Don-Bosco-Montessori-Schule, Oberkassel 
 Scharnhorststraße 8, Leibniz-Montessori-Gymnasium, Pempelfort 
 Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk 
 Siegburger Straße 137-139, Elly-Heuss-Knapp-Schule, Oberbilk 
 Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber-Berufskolleg, Bilk 
 Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach 
 Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach 
 Suitbertusstraße 15, Berufskolleg Bachstraße, Dependance, Bilk 
 Franklinstraße 5, Berufskolleg Bachstraße, Dependance, Pempelfort

Beratungsverlauf (3)

18.11.2025 Schulausschuss
TOP 14 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.11.2025 Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
TOP 10 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2025 Bauausschuss
TOP 8 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/041/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
02.06.2025
Erstellt
02.06.2025 11:47