SCHUA/041/2025
Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf – Bericht 2025
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Informationsvorlage
855 Zeichen
SCHUA/041/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf – Bericht 2025 Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 18.11.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 20.11.2025 Kenntnisnahme Bauausschuss 25.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Diese Informationsvorlage enthält in der Anlage den Bericht zum Thema „Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf“ mit Stand Mai 2025. Anlagen: Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf - Bericht 2025
Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf - Bericht 2025
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Bericht über Ziele und Aktivitäten in den Bereichen
Klimaschutz und Klimaanpassung
In städtischen Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düsseldorf
Stand: 2025
Redaktionelle Leitung:
Amt für Schule und Bildung / Amt 40 der Landeshauptstadt Düsseldorf
Frau Jörgens und Herr Halbe
Extensive Dachbegrünung
Marie-Curie-Gymnasium
Gräulinger Str. 15
(Foto: Grothe)
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Inhalt
1. Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ................................ ....................... 3
1.1 Ziele der Landeshauptstadt Düsseldorf ................................ ................................ ................. 3
1.2 Ziele in städtischen Schulgebäuden ................................ ................................ ...................... 4
1.3 Funktion des Klimaschutzmanagers zur Zielerreichung ................................ ......................... 5
2. Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung ................................ ............................ 5
2.1 Energieträger ................................ ................................ ................................ ......................... 5
a) Fernwärme ................................ ................................ ................................ .......................... 5
b) Sonstige Energieträger ................................ ................................ ................................ ........ 6
2.2 Energieerzeugung ................................ ................................ ................................ ................. 6
a) Photovoltaik-Anlagen (PV) ................................ ................................ ................................ ... 6
b) Sonstige Energieerzeuger ................................ ................................ ................................ ... 9
2.3 Energetische Gebäudesanierung ................................ ................................ .......................... 9
a) Identifizierung „energetisch schlechtester Standorte“ ................................ ........................... 9
b) Fassaden- und Fenstersanierungen ................................ ................................ .................. 11
c) LED-Beleuchtung ................................ ................................ ................................ ............... 11
d) Energetische Sanierung von 1-Feld Turnhallen ................................ ................................ . 12
2.4 Nachhaltiges Bauen ................................ ................................ ................................ ............ 13
2.5 Sonstige klimaspezifische Themen und Klimaanpassungsmaßnahmen .............................. 16
a) Gründächer ................................ ................................ ................................ ........................ 16
b) Begrünte Fassaden ................................ ................................ ................................ ........... 16
c) Entsiegelungsmaßnahmen ................................ ................................ ................................ 17
d) Trinkwasserentnahmestellen ................................ ................................ ............................. 18
e) Mobilität ................................ ................................ ................................ ............................. 18
f) Aktion "Dein Fass – Gießkannenheld*innen Düsseldorf" ................................ .................... 19
Anlage 1: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 20
Relevante Beschlüsse zum Klimaschutz und Klimaanpassung in städtischen Schulen ............. 20
Anlage 2: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 21
Schulstandorte, die ans Fernwärmenetz angeschlossen sind................................ .................... 21
Anlage 3: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 23
Schulstandorte, auf denen eine PV-Anlage installiert ist ................................ ............................ 23
Anlage 4: ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 24
Schulstandorte, bei denen mindestens eine Trinkwasserentnahmestelle installiert wurde ......... 24
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1. Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimaan-
passung
Dieser Bericht gibt einen Überblick über die
Ziele und Aktivitäten in den Bereichen Klima-
schutz und Klimaanpassung in städtischen
Schulgebäuden der Landeshauptstadt Düs-
seldorf als Schulträgeraufgabe mit Stand Mai
2025 und ist somit die vierte jährliche Fort-
schreibung des Berichts von April 2021.
Eine pädagogische Sensibilisierung zum
Thema „Klimaschutz“ findet kontinuierlich in
den Schulen statt. Handlungsfelder und Pro-
jekte in diesen Bereichen sind beispielsweise
die Teilnahme am Programm "mit ENERGIE
gewinnen", die Teilnahme an Formaten wie
dem Dreck-Weg-Tag und dem E-Waste-
Race, das aktive Recycling von verwertbaren
Materialien, der Betrieb eines nachhaltigen
Schulkioskes oder die Bewirtschaftung von
Schulgärten durch Schülerinnen und Schüler.
1.1 Ziele der Landeshauptstadt Düsseldorf
In der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen
bereits langjährige Erfahrungen im Bereich
des kommunalen Klimaschutzes vor. Da der
Klimawandel in den vergangenen Jahren
spürbar verdeutlicht hat, welche immensen
Anstrengungen zur Reduzierung des CO2-
Ausstoßes notwendig sind, hat der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf im Jahr 2017
das Klimaschutzkonzept Düsseldorf 2025
(bestehend aus dem Handlungsprogramm
2025 und dem Masterplan 2050) beschlos-
sen, in dem die Handlungsoptionen zur Kli-
maneutralität für das Jahr 2050 dargelegt
werden. Darüber hinaus hat der Rat in seiner
Sitzung am 4. Juli 2019 das Ziel der Kli-
maneutralität für Düsseldorf bereits für das
Jahr 2035 festgelegt (Vorlage 01/227/2019:
Resolution "Climate Emergency" mit Ände-
rungsantrag Vorlage 01/250/2019). Mit die-
sem Beschluss wird die Umsetzung der Maß-
nahmenvorschläge somit um 15 Jahre be-
schleunigt.
In dem zugehörigen Konzept, welches für die
Beschlussvorlage RAT/115/2019 "Konzept
2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutrali-
tät" erarbeitet wurde, ist auch ein Umset-
zungspfad für „Städtische Einrichtungen“ auf-
geführt. Durch den Ratsbeschluss
RAT/111/2021 wurden zur Erreichung dieses
Ziels interne Mittel in Höhe von 60 Millionen
Euro in den Haushalt 2021 ff. eingestellt und
die Stadtverwaltung gleichzeitig aufgefordert,
Fördermittel bei Bund, Land, EU und sonsti-
gen Institutionen zu akquirieren. Mit dem
Ratsbeschluss RAT/317/2021 wurde die Ver-
waltung zudem beauftragt, zukünftig alle
städtischen Neubaumaßnahmen grundsätz-
lich nach den Standards der Deutschen Ge-
sellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)
(Mindeststandard Gold) zu planen, umzuset-
zen und zertifizieren zu lassen. Neben dem
Erreichen maximaler energetischer Stan-
dards soll zudem eine Kreislaufwirtschaft
(„Cradle to cradle“-Prinzip, C2C) etabliert
werden (siehe auch 2.4 Nachhaltiges Bauen).
Der Ratsbeschluss RAT/316/2021 „Solarof-
fensive“ verpflichtet die Verwaltung, alle städ-
tischen Gebäude auf ihr Solarpotenzial zu
prüfen und mit PV-Anlagen zu versehen
(siehe auch 2.2 a Photovoltaik-Anlagen).
Mit dem Ratsbeschluss RAT/039/2022 wird
die Verwaltung beauftragt, bei städtischen
Neubaumaßnahmen die Wärmeversorgung
zukünftig ausschließlich auf Basis von erneu-
erbaren Energien oder – soweit am Standort
verfügbar – mit Fernwärme zu planen. Glei-
ches gilt bei Sanierungsmaßnahmen, die
auch die Wärmeversorgungsanlagen umfas-
sen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu wer-
den, hat die Stadt Düsseldorf im Jahr 2022
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die internen Standards im Hochbau „Energie-
effizientes Planen und Bauen“ entsprechend
aktualisiert und im September 2022 verbind-
lich veröffentlicht.
Durch den Ratsbeschluss RAT/681/2021 hat
der Rat zudem die Umsetzung von zusätzli-
chen Projekten zur Klimaanpassung und zur
Verbesserung der Biodiversität beschlossen.
Hierfür wird ein jährliches Budget in Höhe von
5 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2026
bereitgestellt, wovon 3,5 Millionen Euro/Jahr
für das Garten-, Friedhofs- und Forstamt ins-
besondere für Baumersatz- und Baum-
neupflanzungen vorzusehen sind. Für die
Umsetzung und Fortschreibung des Klimaan-
passungskonzepts sowie die Förderung von
Klimaanpassungsmaßnahmen stehen dem
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 0,5
Millionen Euro/Jahr zur Verfügung. Die restli-
chen Mittel in Höhe von 1 Millionen Euro/Jahr
können von den Bauherrenämtern für innova-
tive Maßnahmen wie beispielsweise Fassa-
denbegrünung oder Regenwasserrückhaltun-
gen in Kombination mit Rigolen verausgabt
werden (Maßnahmen zur Hitze- und Starkre-
genvorsorge) oder zur Abkühlung und Ver-
schattung (zum Beispiel Trinkwasserzapfstel-
len in Schulen und im Sportbereich). Mit der
primären Zielsetzung der Reduzierung von
CO2-Emissionen dient die Landeshauptstadt
als Initiator, Motor und Vorbild im Klima-
schutz. Aufgrund neuer Rahmenbedingungen
und unter Berücksichtigung des aktuellen
Stands der Technik wird aktuell zur Fort-
schreibung des Klimaanpassungskonzepts
ein innovatives und integriertes Klimaanpas-
sungskonzept 2.0 entwickelt. Verschiedene
Ämter wurden von Beginn an am Prozess be-
teiligt (Klimarisikoanalyse), damit die Ziele
und Handlungserfordernisse für die Klimaan-
passung in Düsseldorf gemeinsam entwickelt
werden.
1.2 Ziele in städtischen Schulgebäuden
Für die Erreichung der städtischen Ziele im
Klimaschutz kann das breite Portfolio an
Schulgebäuden eine Vorbildfunktion einneh-
men. Der Fokus liegt dabei auf der Steige-
rung der Energieeffizienz im technischen Be-
reich (Erneuerung Wärmeerzeugungsanla-
gen, Heizungsverteiler bzw. Regelungstech-
nik, Umstellung auf Fernwärme, LED-Be-
leuchtung) und auf energetischen (Teil-) Sa-
nierungen des Gebäudebestandes (z.B.
Fenstererneuerungen, Dach- und/oder Fas-
sadensanierungen etc.). Gesamtsanierungen
können zudem durch Sanierungsprogramme/
-konzepte für ähnliche Gebäudetypen (zum
Beispiel Einfachturnhallen) effizienter durch-
geführt werden.
Daher wurde die Verwaltung mit dem Ände-
rungsantrag RAT/181/2019 zur Beschlussvor-
lage RAT/115/2019 (Konzept 2035 – Pfad zur
Klimaneutralität) damit beauftragt, die „20
energetisch schlechtesten Standorte“ im städ-
tischen Gebäudebestand zu identifizieren.
Die Umstellung der Beleuchtung auf LED und
der Einsatz von Photovoltaik-Anlagen (PV)
zur Stromeigennutzung werden schon seit
vielen Jahren kontinuierlich durchgeführt und
stellen weitere zielgerichtete Maßnahmen
dar, um CO2-Minderungspotenziale zu he-
ben.
Für die Umsetzung des Beschlusses
RAT/317/2021 werden alle Schulneubauvor-
haben gemäß dem Ratsbeschluss nach dem
DGNB-Standard errichtet und zertifiziert
(siehe auch 2.4 Nachhaltiges Bauen).
Drei Neubauprojekte werden zudem nach
dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
(BNB) des Bundes errichtet.
Mit dem Ratsbeschluss RAT/091/2021 sollen
die Düsseldorfer Schulhöfe ganzheitlich auf-
gewertet und unter anderen vermehrt entsie-
gelt werden. Diese Bereiche dienen der Zwi-
schenspeicherung oder Versickerung von Re-
genwasser und sorgen als Klimaanpassungs-
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Maßnahme für eine Kühlung während som-
merlicher Hitzeperioden (siehe auch 2.5 c
Entsiegelungsmaßnahmen).
Die für das Amt für Schule und Bildung (Amt
40) maßgeblichen Ratsbeschlüsse sind in
Anlage 1 aufgelistet. Sie bilden die Arbeits-
grundlage für alle Bauvorhaben und geben
die Rahmenbedingungen für das Verwal-
tungshandeln vor.
1.3 Funktion des Klimaschutzmanagers zur Zielerreichung
Der Klimaschutzmanager des Amtes für
Schule und Bildung ist seit dem 1. Oktober
2019 zuständig für die Koordination und Initi-
ierung von Klimaschutzmaßnahmen, um das
Erreichen der gesetzten Ziele zu unterstüt-
zen. Dabei übernimmt er die Steuerung und
Organisation von Klimaschutzmaßnahmen,
wie sie im Klimaschutzkonzept der Landes-
hauptstadt Düsseldorf vorgesehen sind. Dar-
über hinaus fungiert er als beratende und un-
terstützende Fachstelle zum Themenkomplex
Klimaschutz - sowohl bei allen Schulneubau-
ten, als auch bei Schulerweiterungen und -
sanierungen.
Die gesamtstädtische Zielerreichung wird
durch die ämterübergreifende Zusammenar-
beit aller Klimaschutzmanager kontinuierlich
verfolgt und Methoden weiterentwickelt.
2. Aktivitäten im Bereich Klimaschutz und Klimaanpas-
sung
2.1 Energieträger
a) Fernwärme
In dem Prozess zur Erreichung der Kli-
maneutralität stellt die Fernwärme einen ent-
scheidenden Faktor dar. Gemeinsam mit der
Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) wird der
Ausbau und die Verdichtung des Fernwärme-
netzes geplant und umgesetzt (Vorlage RAT
19/14/2008). Die Zusammenarbeit besteht
seit vielen Jahren und wird weiter intensiviert.
Im Austausch mit der SWD als Auftragneh-
merin findet ein regelmäßiger Abgleich der
Netz-Ausbauplanung mit den Anforderungen
und Möglichkeiten an städtischen Schul-
standorten statt. So wird eine optimale Zu-
sammenarbeit im Klimaschutz ermöglicht und
sowohl Bestands- als auch Neubauten kön-
nen sukzessive an das Fernwärmenetz ange-
schlossen werden.
In den Jahren 2019 bis 2025 konnten insge-
samt neunzehn Fernwärmeanschlüsse an
städtischen Schulen realisiert werden. Mittler-
weile sind 50 Schulen, das heißt ca. 30 Pro-
zent der Schulstandorte, an das Fernwärme-
netz angeschlossen. Eine Gesamtliste aller
Schulen, die ans Fernwärmenetz angeschlos-
sen sind, ist hier im Bericht als Anlage 2 hin-
terlegt. Insgesamt können laut der SWD zur-
zeit aufgrund der Trassenplanung knapp 30
Prozent der Schulstandorte nicht an die Fern-
wärme angeschlossen werden. Bei circa 11
Prozent der Schulen ist ein Anschluss nach
Angaben der SWD generell nicht möglich. Bei
den verbleibenden 29 Prozent sind die An-
schlüsse in Bearbeitung oder befinden sich
noch im Prüfprozess zwischen der SWD und
dem Amt für Schule und Bildung.
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b) Sonstige Energieträger
Die Mehrheit der Schulstandorte wird noch
mit den klassischen und in früheren Zeiten al-
ternativlosen Energieträgern wie Gas, Öl oder
Holz/Pellets betrieben, auch weil nicht in allen
städtischen Bezirken Fernwärme verfügbar
ist. Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist im
Innenstadtbereich beispielsweise sehr dicht,
in den Randbereichen jedoch oft nicht vor-
handen oder derzeit kaum möglich. Die Ent-
scheidung für einen Ausbau der Trassen
hängt für die Netzgesellschaft Düsseldorf
mbH auch von der Anzahl möglicher Abneh-
mer ab.
Der sukzessive Austausch der noch in Be-
trieb befindlichen Ölheizkessel erfolgt konti-
nuierlich und wird unter gesamtwirtschaftli-
chen Aspekten getroffen, die den Klima-
schutz beinhalten. Welcher neue Energieträ-
ger eingesetzt werden kann, hängt einerseits
von den jeweiligen Rahmenbedingungen am
Standort ab. Andererseits fordert der Ratsbe-
schluss RAT/039/2022 bei städtischen Neu-
baumaßnahmen die Wärmeversorgung zu-
künftig ausschließlich auf Basis von erneuer-
baren Energien oder – soweit am Standort
verfügbar – mit Fernwärme zu planen. Daher
ist eine Substitution mit rein fossilen Energie-
trägern ohnedies nicht mehr möglich. Ziel ist
es, von diesen unabhängig zu werden und
den Anteil erneuerbarer Energien signifikant
zu erhöhen. Daher werden auch Hybridlösun-
gen auf ihre Einsatzmöglichkeiten geprüft.
2.2 Energieerzeugung
a) Photovoltaik-Anlagen (PV)
Dem Ausbau der Solarenergie und der Nut-
zung des produzierten Stroms direkt vor Ort
kommt eine hohe Bedeutung im Klimaschutz
zu. Zudem soll hiermit der schon im Klima-
schutzkonzept herausgestellten Vorbildfunk-
tion der Stadtverwaltung Rechnung getragen
werden. Das Amt für Schule und Bildung er-
zeugt eine Synergie, indem es ihre eigenen
Gebäude mit PV-Anlagen ausstattet, um den
Energiebedarf zentral zu decken und die Ab-
hängigkeit von externen Energieversorgern
zu reduzieren. Vor über 10 Jahren konnten
zahlreiche städtische Dachflächen kostenfrei
zur Verfügung gestellt werden, damit dort
Bürgersolaranlagen installiert und das Poten-
zial von städtischen Dachflächen frühzeitig
zur Produktion erneuerbarer Energie genutzt
werden konnte. In den Planungsvorgaben der
„Standards Hochbau / Energieeffizientes Pla-
nen und Bauen" der Landeshauptstadt Düs-
seldorf ist seit 2018 festgelegt, dass die Er-
richtung von PV-Anlagen bei Neubauten ein-
zuplanen ist. Auch bei Sanierungsmaßnah-
men von Dächern sind die Möglichkeiten zum
Bau von Solarstromanlagen immer mit einzu-
beziehen, sofern nicht bautechnische, wirt-
schaftliche oder gestalterische Gründe entge-
genstehen. Dabei sind alle für die Nutzung
von Solarenergie wirtschaftlich geeigneten
Dachflächen (unter Berücksichtigung von
Himmelsrichtung, Verschattung und Denk-
malschutz) zukünftig statisch und konstruktiv
so auszulegen, dass eine PV-Anlage, über
die Deckung des Eigenbedarfes hinaus,
nachgerüstet werden kann. Um das Ziel der
Klimaneutralität bis spätestens 2035 zu errei-
chen und Düsseldorf zur Klimahauptstadt zu
machen, wurden gemäß Ratsbeschluss
RAT/316/2021 zunächst alle städtischen Ge-
bäude auf ihr Solarpotenzial hin analysiert,
damit alle geeigneten Dächer mit PV-Anlagen
nachgerüstet werden können. Dadurch wird
eine strukturierte Umsetzung des Beschlus-
ses auf Bestandsgebäuden gewährleistet.
Dieses „theoretische“ Potenzial (Dächer)
wurde federführend durch das Energiema-
nagement des Amtes für Gebäudema-
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nagement (Amt 23) im 4. Quartal 2021 ermit-
telt und die Ergebnisse in einem ersten Ter-
min im Januar 2022 den Bauherrenämtern
präsentiert und anschließend zur Verfügung
gestellt. Dem Amt für Schule und Bildung als
größtes Bauherrenamt stehen für die Errich-
tung von PV-Anlagen zahlreiche Dachflächen
zur Verfügung. Strategisch wurden die mögli-
chen Dachflächen auf Grundlage ihrer Größe,
Lage und Ausrichtung in verschiedene Pa-
kete aufgeteilt. Dabei hat das Amt für Schule
und Bildung eine Priorisierung der größten
und augenscheinlich leicht zu realisierenden
Dachflächen der Schulgebäude vorgenom-
men mit dem Ziel, möglichst schnell zunächst
größere PV-Anlagen mit einem hohen Leis-
tungspotential zu errichten. Die Schulstand-
orte wurden dabei bereits in insgesamt 7 Pa-
kete aufgeteilt und werden aktuell systema-
tisch untersucht. Das weitere Vorgehen zur
Umsetzung der Solaroffensive an Düsseldor-
fer Schulen wurde im Rahmen der Informati-
onsvorlage SCHUA/044/2024 im Schulaus-
schuss separat vorgestellt.
Der Ausbau erfolgt in vier Schritten:
1. Pre-Check
2. Vertiefende Untersuchung
3. Herrichtung (PV-Ready)
4. Solarausbau
Der Pre-Check konnte bereits für alle gut ge-
eigneten Dachflächen abgeschlossen wer-
den. In den zuerst untersuchten Paketen sind
die vertiefenden Untersuchungen in Teilen
abgeschlossen, sodass für diese bereits die
darauffolgenden Ausbauschritte in den Be-
reich der Planung und Ausführung gebracht
wurden.
PV-Anlage auf der Carl-Benz-Realschule, Lewitstraße 2,
Baujahr 2021, Leistung: 37,63 kWp
(Foto: Halbe)
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Folgende PV-Anlagen sind 2023 und 2024 in Betrieb gegangen:
Hulda-Pankok-Gesamtschule, Brinckmannstraße 16, Bilk (im Zuge der Fassadensanierung
auf Bestandsgebäuden, IPM, 96 kWp)
Anne-Frank-Realschule, Ackerstraße 174, Flingern Nord (im Zuge der Fassadensanierung
auf Bestandsgebäuden, IPM, ca. 80 kWp)
St.-Rochus-Grundschule, Gneisenaustraße 60, Pempelfort, IPM (19 kWp)
Grundschule Heerstraße, Heerstraße 18, Oberbilk, IPM (30 kWp)
GGS Kronprinzenstraße, Kronprinzenstraße 107, Unterbilk, IPM (32 kWp)
Marie-Curie-Gymnasium, Gräulinger Straße 15, Gerresheim, IPM (25 kWp)
GGS Am Steinkaul, Steinkaul 27, Himmelgeist (8,60 kWp)
Lessing-Gymnasium, Ellerstraße 84-94, 3-fach Sporthalle, Oberbilk, IPM (33 kWp)
Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Sporthalle Bruckner Straße 25, Benrath, IPM (98
kWp)
Elly-Heuss-Knapp-Schule, Siegburger Straße 137, Oberbilk (230 kWp inkl. Speicher)
Max-Weber- u. Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165, Bestandsgebäude
Cecilien-Gymnasium, Schorlemer Straße 99, Oberkassel (29,40 kWp)
Lore-Lorenz-Schule, Schlossallee 14, Eller (22,5 kWp)
Franz-Vaahsen- Grundschule, Grenzweg 12, Wittlaer, IPM (99 kWp)
Theodor-Litt-Realschule, Theodor-Litt-Straße 5-11, Urdenbach
GHS Vennhauser Allee, Vennhauser Allee 167, Vennhausen, IPM (93 kWp)
Thomas-Edison-Realschule, Schlüterstraße 18-20, Flingern Nord, IPM (30 kWp)
Hulda-Pankok-Gesamtschule, Brinckmannstraße 16, Bilk, IPM (im Zuge der Fassadensa-
nierung auf Bestandsgebäuden, 116 kWp)
Weitere PV-Anlagen befinden sich ab 2025 an folgenden Schulstandorten in Planung oder sind
kurz vor Inbetriebnahme:
Gemeinschaftshauptschule Benrath, Melanchthonstraße 2, Benrath (12 kWp)
KGS Florensstraße, Heinsenstraße 21, Hamm (68,30 kWp)
Max-Weber- u. Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165 (auf Erweiterungs-
bau, ca. 30 kWp)
Gymnasium Gerresheim, Am Poth 60, Gerresheim, IPM (99 kWp)
Gesamtschule Aldekerkstraße, Aldekerkstraße 17-25, Heerdt, IPM (100 kWp),
GHS Bernburger Straße, Bernburger Straße 44 (auf Neubau/Sporthalle)
EGS Brehmschule, Karl-Müller-Straße 25, Düsseltal (22,46 kWp)
Gymnasium Koblenzer Straße, Theodor-Litt-Straße 2
KGS Thomas-Schule, Blumenthalstraße 11, Derendorf, (ca. 25,00 kWp)
GGS Rolandstraße, Rolandstraße 40, Golzheim, IPM (28,80 kWp)
GGS Im Dahlacker, Im Dahlacker 15, Bilk (20,00 kWp)
Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3, Golzheim (30,00 kWp)
Carl-Sonnenschein-Schule, Gerresheimer Landstraße 89, Unterbach
GGS Vennhauser Allee, Vennhauser Allee 160-162, Vennhausen, IPM (124 kWp)
Rudolf-Hildebrand-Förderschule, Gotenstraße 20, Bilk
Joseph-Beuys-Gesamtschule, Siegburgerstraße 149, Oberbilk (ca. 221 kWp)
Geschwister Scholl-Gymnasium, Redinghovenstraße 41, Bilk (auf Erweiterungsbau)
Technisches Berufskolleg Färberstraße, Dependance, Redinghovenstraße 20, Bilk, IPM
(auf 4-fach Sporthalle, 180 kWp)
Comenius-Gymnasium, Hansaallee 90, Oberkassel
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Humboldt-Gymnasium, Adlerstraße 15, Pempelfort (im Rahmen Neubau Sporthalle)
Wim-Wenders-Gymnasium, Schmiedestraße 25, Oberbilk, (auf Neubau, 38 kWp)
GGS Selma Lagerlöf und KGS Hermann-Gmeiner, Schillstraße 7, Hassels, IPM (85 kWp)
Grundschule Schlüterstraße, Schlüterstraße 18-20, IPM (130 kWp)
Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8, IPM (50 kWp)
Humboldt Gymnasium, Pempelforter Straße 40, IPM (138 kWp)
KGS Rather Kreuzweg, Rather Kreuzweg 21, IPM (event. bis zu 675 kWp)
Dieter-Forte Gesamtschule Heidelberger Straße 75, IPM (event. bis zu 600 kWp möglich)
KGS Marienschule / GGS Henri Dunant, Rheindorfer Weg 20, IPM (event. bis zu 600 kWp
möglich)
b) Sonstige Energieerzeuger
Bisher wurde durch die Installation von Block-
heizkraftwerken (BHKW) eine effiziente Nut-
zung des Brennstoffs mittels Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK) gewährleistet. Die modular
aufgebauten Anlagen liefern mit Hilfe eines
Verbrennungsmotors elektrische Energie und
Wärme.
Da die Verwaltung mit dem Ratsbeschluss
RAT/039/2022 zudem beauftragt wurde, die
Wärmeversorgung zukünftig ausschließlich
auf Basis von erneuerbaren Energien oder
Fernwärme zu planen, ist der Einsatz von
Blockheizkraftwerken nicht mehr zielführend,
um die Klimaschutzziele der Stadt zu errei-
chen.
Die Effizienz einer solchen Anlage hängt ne-
ben dem Wirkungsgrad davon ab, ob diese
konstant durchgehend betrieben werden
kann. Hier zeigt sich, dass diese Anlagen
beim Betrieb in Schulen sehr störanfällig sind
und einer aufwändigen Regelung bedürfen.
Eine Kette von Eventualitäten lässt dabei oft
enorme Wartungs- und Reparaturkosten ent-
stehen, welche neben dem hohen Anschaf-
fungspreis den umweltfreundlichen Aspekten
entgegenstehen.
Bei weiteren Energieerzeugern wie Windkraft
oder Wasserenergie werden die technischen
Entwicklungen beobachtet. Allerdings ist der
Einsatz dieser nach heutigem Stand der
Technik nicht an urbanen Schulstandorten
wirtschaftlich realisierbar.
2.3 Energetische Gebäudesanierung
a) Identifizierung „energetisch schlechtester Standorte“
35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs
werden für die Bewirtschaftung von Gebäu-
den benötigt, wobei der größte Teil (ca. 75
Prozent) auf den Bereich Wärme entfällt. Für
den CO2-Ausstoß von städtischen Einrichtun-
gen machen Gebäude somit die größte Stell-
schraube aus. Die Modernisierung ganzer
Gebäudestandorte ist dabei besonders sinn-
voll, da die umfängliche Herangehensweise
die höchsten Einsparpotentiale erwarten
lässt.
Im Rahmen der Vorlage RAT/380/2020 wur-
den die 20 energetisch schlechtesten Stand-
orte im städtischen Gebäudeportfolio vorab
identifiziert. Wesentliches Kriterium waren der
tatsächliche Wärmeverbrauch der Gebäude
und das dadurch ermittelte Einsparpotential.
An den ausgewählten Standorten wurden in
den davorliegenden fünf Jahren zudem keine
umfassenden energetischen Sanierungsmaß-
nahmen durchgeführt und für die nachfolgen-
den fünf Jahre waren noch keine konkreten
Maßnahmen in Planung. Außerdem musste
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die längerfristige Weiternutzung der Stand-
orte sichergestellt sein. Grundlage für die
Umsetzung ist der Ratsbeschluss
RAT/075/2021, über den die Verwaltung mit
der Modernisierung der energetisch schlech-
testen Standorte im städtischen Gebäudebe-
stand beauftragt ist. Diese sollen nun konkret
geplant und möglichst zeitnahe umgesetzt
werden, da Gebäudemodernisierungen als
Schlüsselfaktoren beim Klimaschutz anzuse-
hen sind, um das Ziel der Klimaneutralität bis
2035 zu erreichen.
Insgesamt sind 5 Schulstandorte in der Liste der 20 energetisch schlechtesten Standorte vertreten:
GGS Wrangelstraße, Wrangelstraße 40, Mörsenbroich
KGS Fuldaer Straße, Fuldaer Straße 33, Eller
GGS Am Köhnen, Am Köhnen 73, Hassels
KGS Josef-Kleesattel-Straße, Josef-Kleesattel-Straße 13, Garath
GGS Krahnenburgstraße, Krahnenburgstraße 15, Lichtenbroich
Um eine reelle Einschätzungen zu den ener-
getischen Modernisierungsmöglichkeiten zu
erhalten, wurden notwendige Schritte einge-
leitet und zu den fünf Schulstandorten in Zu-
sammenarbeit mit der SWD Gebäudeener-
giekonzepte erstellt. Hierbei wurde neben der
bauphysikalischen Betrachtung der Gebäude-
hülle auch die Technische Gebäudeausrüs-
tung (TGA) einbezogen, so dass durch die
umfassende Gesamtbetrachtung alle energe-
tischen Schwachstellen der Standorte identifi-
ziert werden konnten. Für alle fünf genannten
Schulen liegen die Gebäudeenergiekonzepte
vor. Dabei wurde der Ist-Zustand der einzel-
nen Gebäude (Gebäudehülle, Versorgungs-
technik, Beleuchtung, Trinkwasserversor-
gung) erfasst, eine Analyse inkl. Energiebi-
lanz erstellt sowie verschiedene Maßnah-
menpakete für die einzelnen Gebäude aufge-
führt, die als Empfehlungen unterschiedliche
Vorgehensweisen ermöglichen. Anhand die-
ser Ergebnisberichte werden in Abhängigkeit
von ökonomischen und ökologischen Überle-
gungen die umfassenden Sanierungen ge-
plant und in den kommenden Jahren umge-
setzt.
Ziel ist die maximale Energieeffizienzsteige-
rung unter den gebotenen Rahmenbedingun-
gen. Bei der Erarbeitung der Bedarfsbe-
schlüsse wird auch jeweils geprüft, ob alter-
nativ der Abriss und Neubau energetisch wie
ökonomisch sinnvoller ist. Ein Schulstandort
ist die Krahnenburgstraße 15, welche durch
einen nachhaltigen Ersatzneubau nach mo-
dernsten energetischen Standards ersetzt
wird. Im Rahmen der Planungen werden pa-
rallel auch die schulorganisatorischen Be-
darfe zur Sicherstellung des Rechtsanspru-
ches auf einen Ganztagsplatz ab dem Schul-
jahr 2026/2027 mit betrachtet.
Für drei weitere Schulstandorte wurden ebenfalls Energiekonzepte erstellt. Diese weisen eine opti-
mierungswürdige Energiebilanz auf:
GHS Graf-Recke-Straße, Graf-Recke-Straße 230, Grafenberg
KGS St.-Elisabeth-Schule, Buchenstraße 16, Reisholz
Wilhelm-Heinrich-Riehl-Kolleg, Am Hackenbruch 35, Lierenfeld
Im Folgenden soll nun die weitere Vorgehensweise – auch unter Berücksichtigung ggf. möglicher
weiterer schulorganisatorischer Bedarfe – innerhalb der Fachverwaltung erörtert werden.
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Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststr. 8
Sanierung Fassade Aula/Turnhalle & Bau eines Auf-
zuges (Foto: IPM GmbH)
b) Fassaden- und Fenstersanierungen
Der Ratsbeschluss zum nachhaltigen Bauen
avisiert neben Neubauten gleichermaßen die
Sanierung von Bestandsgebäuden.
Durch die energetische Sanierung der Fassa-
den von Schulgebäuden und den Austausch
alter Fenster in moderne, energiesparende
Fensterelemente wird der Wärmebedarf er-
heblich reduziert. Der Verbrauch an Energie
wird deutlich gesenkt und damit weniger CO2
emittiert.
Im Jahr 2021 konnten aus dem Klimaschut-
zetat des Umweltamtes für insgesamt sechs
Schulstandorte Mittel von über 12 Millionen
Euro für die energetische Sanierung der Fas-
saden bereitgestellt werden. Zudem wurden
Bescheide für Fördermittel aus der „Bundes-
förderung effiziente Gebäude“ (BEG EM)
über rund 3 Millionen Euro eingeworben.
Weitere Fassadensanierungen an städti-
schen Schulgebäuden, die auch energetisch
wirksam sind, werden anlassbezogen ge-
plant.
c) LED-Beleuchtung
Die Umstellung der bisherigen Beleuchtung
aus herkömmlichen Leuchtstofflampen auf
LED-Beleuchtung mit tageslichtabhängiger
Steuerung und Präsenzmeldern führt zu einer
erheblichen Minderung des Stromverbrauchs
in den Schulen. Je nach Art und Verbrauch
der alten Leuchtstoffröhren ist hierdurch eine
Stromeinsparung von 60-70 Prozent möglich.
Im Rahmen von Schulneubauten und Sanie-
rungen wird nur noch LED-Beleuchtung ver-
baut. Bei Bestandsbauten wird die Umstel-
lung sukzessive durchgeführt. Nach Möglich-
keit werden auch hierbei Fördermittel aus
dem BEG EM-Programm eingeworben. Zur
Beschleunigung der Umrüstung auf eine
LED-Beleuchtung in Bestandsgebäuden wur-
den im Rahmen des Ratsbeschlusses
SCHUA/068/2023 „Handlungsschwerpunkte
bei schulischen Sanierungsprojekten neu be-
werten – Masterplan Schulen 2.0“ das Sanie-
rungspaket Austausch und Umrüstung auf
LED-Beleuchtung in schulisch genutzten Be-
reichen beschlossen.
Die Umsetzung des Paketes wird aus dem
Klimaschutzetat finanziert. In den Jahren
2022 bis 2024 konnten für 13 Standorte Fi-
nanzmittel aus dem Klimaschutzetat des Um-
weltamtes zur Umstellung auf LED-Beleuch-
tung in Höhe von 3,55 Millionen Euro bereit-
gestellt werden.
Im Jahre 2025 ist bereits die Umsetzung der
Umrüstung für folgende 11 Schulstandorte
mit einem Finanzvolumen in Höhe von circa 3
Millionen Euro vorgesehen:
7 Standorte (2. Quartal): 1.116.000 Euro
4 Standorte (ab 3. Quartal): 1.890.000 Euro
Nach den Ausschreibungen und Vergaben im
2. Quartal 2025 ist die Umsetzung der ersten
7 Standorte mit Beginn der Sommer- bzw.
Herbstferien eingeplant.
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Hierbei handelt es sich um folgende Schulstandorte:
Anne-Frank-Realschule, Ackerstraße 174
St. Apollinaris Schule - KGS Itterstraße / Städtische Katholische Hauptschule Itterstraße,
Itterstraße 16
Werner-von-Siemens-Realschule, Rethelstraße 13
Justus-von-Liebig Realschule, Ottweiler Straße 20
Georg-Büchner-Gymnasium, Felix-Klein-Straße 3
Friedrich-Rückert-Gymnasium, Rückertstraße 6
Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8
Bei folgenden Standorten ist die Umsetzung für Ende 2025 geplant:
KGS Josef-Kleesattel-Straße, Josef-Kleesattel-Straße 13
GGS Neustrelitzer Straße, Neustrelitzer Straße 10
Willi-Faehrmann-Schule, Ricarda-Huch-Straße 1
GGS Adam-Stegerwald-Straße, Adam-Stegerwald-Straße 14
Zudem können in der Regel über die Bundes-
förderung effiziente Gebäude (BEG) externe
Mittel in Höhe von 15-20 Prozent zur Gegen-
finanzierung eingeworben werden.
Auch bei Sporthallen ist die Umstellung auf
LED-Leuchten in Kombination mit weiteren
energetischen Maßnahmen sukzessive in
Planung und Umsetzung (siehe auch 2.3 d).
d) Energetische Sanierung von 1-Feld Turnhallen
Zahlreiche 1-Feld-Turnhallen sind mittlerweile
in die Jahre gekommen und müssen energe-
tisch modernisiert werden. Insbesondere über
den Austausch einer bestehenden Umlufthei-
zung gegen eine energieeffiziente Decken-
strahlheizung kann sehr viel Energie einge-
spart werden.
An folgenden Standorten wurde diese Umstellung in den vergangenen Jahren bereits durchge-
führt:
KGS Bonifatiusschule, Fleher Straße 70, Bilk
KGS Fleher Straße, Fleher Straße 213, Flehe
KGS St. Peter Schule, Jahnstraße 97, Friedrichstadt
GGS Regenbogenschule, Kirchfeldstraße 74-80, Friedrichstadt
GGS Konkordiastraße, Konkordiastraße 26, Unterbilk
GGS Sonnenstraße, Sonnenstraße 10, Oberbilk
GGS Stoffeler Straße, Stoffeler Straße 11, Oberbilk
KGS Unter den Eichen, Unter den Eichen 26, Gerresheim
KGS Hermann-Gmeiner-Schule, Schillstraße 7, Hassels
GGS Deutzer Straße, Deutzer Straße 102, Eller
KGS Niederkassel, Niederkasseler Straße 36, Niederkassel
Marie-Curie-Gymnasium, Gräulinger Straße 15, Gerresheim
Gesamtschule Stettiner Straße, Stettiner Straße 98, Garath
St. Elisabeth-Grundschule, Buchenstraße 16, Reisholz
GGS Südallee 100
Martin-Luther-King-Schule, Schönaustraße 25
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An folgenden Standorten ist die Umstellung in den nächsten Jahren geplant:
KGS Franz-Vaahsen-Schule, Grenzweg 12, Wittlaer
KGS Thomas-Schule, Blumenthalstraße 11, Derendorf
GGS Willi-Fährmann-Schule, Ricarda-Huch-Straße 1, Garath
KGS Joseph-Kleesattel-Straße, Joseph-Kleesattel-Straße 13, Garath
GGS Neustrelitzer Straße, Neustrelitzer Straße 10, Garath
KGS Paulusschule, Paulusplatz 1, Düsseltal
Im Jahre 2025 soll dies (Deckenstrahlheizung + LED-Beleuchtung, teils inkl. neuer Abhangdecke)
bei neun Schulstandorten durchgeführt werden:
GGS Bingener Weg, Bingener Weg 10, Eller
GGS Richardstraße 14, Richardstraße 14, Eller
St. Appolinaris Schule, Itterstraße 16, Holthausen
GGS Wickrather Straße, Wickrather Straße 31, Lörik
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Cimbernstraße 24, Oberkassel
Joachim-Neander-GGS, Rather Markt 2,
KGS Fuldaer Straße, Fuldaer Straße 33, Eller
Walter-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163, Bilk
Christophorus Grundschule, Werstener Friedhofstraße 10, Wersten
Die Kombination mit dem Austausch vorhan-
dener Leuchtstoffröhren in eine moderne
LED-Deckenbeleuchtung bei der Installation
einer neuen Abhang-Systemdecke ist beson-
ders klimafreundlich, da dabei sowohl der
Strom- als auch der Wärmebedarf minimiert
wird. Die Möglichkeit zu dieser Kombination
wird im Einzelfall geprüft und bei Bedarf zu-
sammen ausgeführt.
Bei der Christophorus Grundschule und der
Grundschule Rather Markt erfolgt zudem eine
statische Ertüchtigung und Sanierung des
Dachs inklusive Wärmedämmung. Damit ist
eine kombinierte Einsparung des Gasver-
brauches von mehr als 30 Prozent möglich,
so dass eine hohe CO2-Ersparnis zu erwar-
ten ist. Für beide Standorte wurden Finanz-
mittel aus dem Klimaschutzetat des Umwelta-
mtes in Höhe von 785.000 Euro zur Verfü-
gung gestellt.
Weitere energetische Sanierungsmaßnah-
men, auf Grundlage des beschlossenen Sa-
nierungspaketes SCHUA/068/2023 „energeti-
sche Sanierung von Einfachsporthallen“, be-
finden sich aktuell für die Folgejahre in Vor-
bereitung.
2.4 Nachhaltiges Bauen
Neben der energetischen Modernisierung von
Gebäuden sind auch Nachhaltigkeitsstan-
dards bei Neubaumaßnahmen ein wichtiger
Faktor beim Klimaschutz und für das Errei-
chen der Düsseldorfer Klimaziele bis 2035.
Seit September 2022 werden Neubauten
mindestens nach den Standards der Deut-
schen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen
(DGNB) Kategorie Gold oder dem Bewer-
tungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Ka-
tegorie Silber geplant und zertifiziert.
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Sechzehn Neubauvorhaben werden aktuell in Eigenrealisierung von Amt 40 bzw. durch die IPM
nach dem DGNB Gold Standard errichtet und zertifiziert:
Luisen-Gymnasium, Völklinger Straße 122-124
Gymnasium Neubau am Heinzelmännchenweg – Planstraße 03867
Neubau Förderschulzentrum – Herdecker Straße 1 (+ Passivhaus)
Geschwister-Scholl-Gymnasium, Erweiterungsbau, Redinghovenstraße 41 (+ Passivhaus)
Gymnasium Bernburger Strasse, 3-fach Sporthalle + Neubau Bernburger Straße 44 (+ Pas-
sivhaus)
Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Sporthalle Brucknerstraße 19 (fertiggestellt)
Kita Ulenbergpark (fertiggestellt)
Gemeinschaftsgrundschule auf der Vennhauser Allee 160
Gemeinschaftsgrundschule Selma Lagerlöf und KGS Hermann-Gmeiner, Schillstraße 7
Leibniz-Montessori-Gymnasium, Scharnhorststraße 8
Technisches Berufskolleg Färberstrasse Dependance, 4-fach Sporthalle + Bistro, Reding-
hovenstraße 20
Gutenberg-Grundschule Dependance, Schlüterstraße 18-20
Dieter-Forte Gesamtschule Heidelberger Straße 75
KGS Rather Kreuzweg 21, Rather Kreuzweg 21
Élise Freinet Gesamtschule, Aldekerkstraße 17-25 (fertiggestellt)
Drei weitere Neubauprojekte werden aktuell von Amt 40 nach dem Bewertungssystem Nachhalti-
ges Bauen (BNB) des Bundes in Silber errichtet und zertifiziert:
Carl-Sonnenschein-Grundschule, Gerresheimer Landstraße 89
Humboldt Gymnasium, Pempelforter Straße 40 – 3-Fachsporthalle
Pempelforter Straße 40, Ersatzneubau
Resultierend aus den Erfahrungen der letzten 2 Jahre im Umgang mit den verpflichteten Baustan-
dards sowie der Umsetzung von einer kreislauffähigen Bauweise, ergeben sich erste Erkenntnisse:
Sporthalle Brucknerstr. 19 (Foto: Chris Rausch)
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Die Zertifizierungsverfahren (DGNB/BNB) sind ein Instrument des Qualitätsmanagements
für zukunftsfähige Gebäude
Die Kreislauffähigkeit ist in den Zertifizierungssystemen zu einem gewissen Maß enthalten
Ein Zertifizierungsverfahren für Neubauten ist erst ab ca. 1.000 qm NGF + Mindestmaß
an Autarkie sinnvoll
Der Mehraufwand für einen DGNB Platin, ist für die LHD nicht sinnvoll
Ein DGNB Gold Standard ist für Neubauten ab etwa 1.000 qm BGF sinnvoll
Für die Umsetzung einer kreislauffähigen
Bauweise erprobt Amt 40 in Abstimmung mit
dem Amt für Gebäudemanagement (Amt 23)
und dem Amt für Umwelt- und Verbraucher-
schutz (Amt 19) neue planerische Vorge-
hensweisen.
Die Zielsetzung ist eine kreislauffähige,
schadstoffarme und sortenrein trennbare
Bauweise. Der Fokus liegt in einer qualitati-
ven, kreislauffähigen Betrachtung in den wirk-
lich relevanten Volumen und Verbindungen.
Die neuen planerischen Vorgehensweisen
berücksichtigen die momentane Marktsitua-
tion in Form von Produktangebot sowie Wie-
derverwendung.
Vier Pilotprojekte werden aktuell von Amt 40 unter Berücksichtigung eines entwickelten Hand-
buchs für eine kreislauffähige Bauweise umgesetzt:
Max-Weber- und Walther-Eucken-Berufskolleg, Erweiterungsbau Suitbertusstraße 163-165
GGS Sternwartschule, Erweiterungsbau, Im Dahlacker 15
Theodor-Litt-Realschule, Einfachsporthalle, Theodor-Litt Straße 5-11 + Passivhaus
Sternwartschule/ KGS Bonifatiusschule, Neubau Mensen Doppelstandort, Im Dahlacker 15/
Fleher Straße 70
Quelle Grafik: Madaster Germany gMbH
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2.5 Sonstige klimaspezifische Themen und Klimaanpassungsmaß-
nahmen
a) Gründächer
Im urbanen Raum führt die hohe Quote an
Bodenversiegelung zum schnellen Abfluss
von Niederschlagswasser, bei Starkregen ist
die Kanalisation überlastet und es kommt so-
mit zu Überflutungen. Begrünte Dächer ge-
winnen deshalb zunehmend an Bedeutung,
da sie das Regenwasser eine Zeit lang zu-
rückhalten und reduzieren somit die Abfluss-
spitzen, denn das Wasser gelangt zeitverzö-
gert in die Kanalisation.
Die Niederschlagsrückhaltung vollzieht sich
durch die Zwischenspeicherung des Wassers
in Substrat und Drainageschicht. Erst nach
Sättigung dieser Schichten fließt überschüssi-
ges Wasser ab, was zur Entlastung der kom-
munalen Entwässerungssysteme bei Starkre-
gen führt. Aus diesem Grund weisen mittler-
weile alle geeigneten Dächer von Neubauvor-
haben begrünte Flächen auf.
b) Begrünte Fassaden
Fassadenbegrünungen sowie Dachbegrünun-
gen verbessern Klima sowie Luftqualität,
schützen den umbauten Raum vor Hitze und
Kälte. Verschiedene Begrünungssysteme er-
lauben den schadensfreien Bewuchs von
Wänden und Mauern und bieten darüber hin-
aus unterschiedliche Gestaltungsmöglichkei-
ten. An folgenden Standorten sind partiell be-
grünter Fassade vorgesehen:
Carl-Sonnenschein-Grundschule, Gerresheimer Landstraße 89
Gymnasium Heizelmännchenweg/ Grafental, Planstraße 03867 (noch zu erschließen)
Geschwister-Scholl-Gymnasium, Redinghovenstraße 41
Humboldt-Gymnasium, Pempelforter Straße 40
Max-Weber- und Walther-Eucken-Berufskolleg, Suitbertusstraße 163-165
Umgesetzte Fassadenbegrünung Städt. Gemeinschaftsschule Bingener Weg:
Grundsätzlich wird im Zuge einer Neubauer-
richtung, gemäß Standards, die Umsetzbar-
keit einer teil- oder vollflächig begrünten
Fassade stets in einer Kosten- und Nutzen-
abwägung geprüft.
Grünfassade an der Gemeinschaftsgrundschule
Bingener Weg,
Bingener Weg 10 (Foto: Halbe)
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c) Entsiegelungsmaßnahmen
Ähnlich der Errichtung von Gründächern sind
Entsiegelungsmaßnahmen ein wirksames
Mittel gegen die negativen Effekte der Klima-
veränderung. Temperaturzunahme und Hitze,
Starkniederschläge sowie Niederschlagsver-
schiebungen und Trockenheit betreffen die
gesamte Gesellschaft und Umwelt. Entsie-
gelte Bereiche übernehmen die Bindung von
Staub und die Kühlung der Wohn-, Aufent-
halts- und Arbeitsräume sowie der Umge-
bungsluft durch Verdunstung. Darüber hinaus
übernehmen sie die Zwischenspeicherung
von Niederschlagswasser, welches sonst auf-
gestaut in die Kanalisation abfließt und bei ur-
banen Sturzfluten zum Überlaufen und
Überschwemmen von Schulhöfen führt.
Außerdem kann das Wasser nicht aufgefan-
gen und genutzt werden. Mit Versickerungs-
anlagen und Baumrigolen als Regenwasser-
speichersystem können bspw. Bäume in Tro-
ckenphasen ausreichend mit Wasser versorgt
werden.
Durch die Zuleitung des Regenwassers von
Dächern und Verkehrsflächen können die
Wurzeln es aus dem gespeicherten Substrat
aufnehmen.
Gerade beim thermisch belasteten Bereich
der Schulhöfe können Entsiegelungen die
mikroklimatische Situation verbessern. Es
werden resiliente Strukturen geschaffen und
Folgekosten durch Klimaschäden vermieden.
Die entsiegelte Fläche wird zudem renatu-
riert, das heißt es entsteht eine Grünfläche
(Insektenwiese, Obstgarten, etc.), welche
zahlreichen Kleinstlebewesen als Wuchs-,
Wohn- und Lebensraum dienen soll und über
das Projekt hinaus Impulse setzt. Dem Rück-
gang der Artenvielfalt durch den Klimawandel
wird somit ebenfalls entgegengewirkt.
Durch den Ratsbeschluss RAT/091/2021
„Traumschulhöfe“ im Grünen: Verschönerung
der schulischen Pausenflächen sollen die
Düsseldorfer Schulhöfe zudem attraktiver ge-
staltet werden.
Versiegelte Außenflächen sollen zu Bewe-
gungs- und Erholungszonen mit beschatteten
Spiel-, Verweil- und auch Unterrichtsberei-
chen umgewandelt werden. Bäume, die einen
guten Sonnen- und Hitzeschutz bieten, sollen
vorrangig vor Sonnensegeln Berücksichti-
gung finden. Zusätzliche Begrünung durch
Fassadenbegrünung, Büsche und Wiesen
soll vorhandene Beton- und Steinböden er-
setzen. Aus grauen Schulhöfen werden so
grüne Oasen, die Insekten und anderen Tie-
ren als Lebensraum dienen und somit wird
ein Raum geschaffen, der wohltuend wirkt
und die Lebensqualität verbessert.
Sonnenstraße 10 (Foto: Strauß)
Stoffeler Straße 11 (Foto: Strauß)
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d) Trinkwasserentnahmestellen
Durch die Installation von Trinkwasserentnah-
mestellen an Schulen steht den Nutzerinnen
und Nutzern in Zeiten des Klimawandels an
zentraler Stelle jederzeit frisches Trinkwasser
zur Verfügung, welches in eigene Behältnisse
abgefüllt werden kann. Dadurch wird ein
wichtiger Beitrag zur Müllvermeidung geleis-
tet und der vermehrten Nutzung von Plastik-
flaschen entgegengewirkt. Seit einigen Jah-
ren werden solche Entnahmestellen bei
Schulneubau- aber auch Um- und Erweite-
rungsbaumaßnahmen installiert. Dies wird
schon in den Planungen berücksichtigt, wobei
auch die beteiligten Nutzerinnen und Nutzer
im Planungsprozess Ideen zur Errichtung ein-
bringen können. Mittlerweile wird diese um-
weltfreundliche Alternative auch über Neu-
bauten hinaus im Bestand vermehrt berück-
sichtigt und aus dem Klimaanpassungsetat
des Umweltamtes finanziert. Die Kosten für
die Installation hängen auch davon ab, wie
viele Leitungen für den Anschluss verlegt
werden bzw. ob veraltete Rohre gegen neue
ausgetauscht werden müssen.
Eine Gesamtliste aller Schulen, bei denen
mindestens eine Trinkwasserentnahmestelle
errichtet wurde, ist im Bericht als Anlage 4
hinterlegt.
e) Mobilität
Mobilitätsansprüche werden zunehmend viel-
fältiger. Insbesondere in Großstädten ent-
steht ein zunehmend wachsendes Angebot
an alternativen Mobilitätsangeboten, wie zum
Beispiel der Ausbau des Radwegenetzes, die
Angebote für die Elektromobilität oder unter-
schiedliche Car-Sharing-Konzepte. Die Redu-
zierung des Individual-PKW-Verkehrs stellt
einerseits einen Baustein für die CO2–Minde-
rung dar und senkt andererseits den kosten-
intensiven Bedarf an PKW-Stellplätzen und
somit auch den Flächenbedarf. Die Verlage-
rung auf Radfahren kann maßgeblich zu ei-
ner Erhöhung der umweltgerechten und ener-
gieeffizienten Mobilität beitragen. Auch der
Ausbau der Elektro-Mobilität ist ein Baustein
zur Umsetzung der für Deutschland beschlos-
senen Energiewende. Besonders Pedelecs
und E-Bikes gewinnen als wesentliche Bau-
steine der Elektromobilität stark an Bedeu-
tung. Neben einer ausreichenden Anzahl von
Fahrradstellplätzen sowie einer angemesse-
nen Anzahl von Lademöglichkeiten für
Elektro-Zweiräder und Elektro-PKW trägt die
Qualität der Fahrradstellplätze entscheidend
zur Nutzerakzeptanz und damit zur Steige-
rung der Fahrradnutzung bei.
Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität soll die
Anzahl von Fahrradstellplätzen an Schulen
nachfrageorientiert erhöht werden. Bei der
maximalen Ausnutzung der verfügbaren und
verträglichen Flächen wird auch eine Redu-
zierung des PKW-Parkplatzangebotes auf
Schulgrundstücken hierbei im Einzelfall ge-
prüft. Bis zur Erarbeitung eines gesamtstädti-
schen Konzeptes für die Stadtverwaltung zur
Errichtung von Ladestationen zur Elektromo-
bilität werden folgende Punkte bei der Pla-
nung zukünftiger und derzeit laufender Bau-
maßnahmen bereits beachtet:
Selbstverpflichtend ist die Vorrichtung der Leitungsinfrastruktur (Schutz-/Leerrohre) bei an-
teiligen, neu zu errichtenden Stellplätzen. Eine noch zu konzeptionierende Installation von
Ladesäulen ist somit jederzeit möglich.
Die spätere Kopplung mit PV-Anlagen kann im Gesamtkonzept zukünftiger Ladesäulen mit-
betrachtet werden.
Schnellladestationen sind für das Nutzprofil an Schulen zunächst nicht notwendig.
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Mit diesen Planungsgrundsätzen werden die
Voraussetzungen erfüllt, um nach der Erar-
beitung eines Konzeptes und der Klärung der
rechtlichen Rahmenbedingungen zeitnah
agieren zu können. Notwendige Ladestatio-
nen können dann mit wenig Aufwand nachge-
rüstet werden.
f) Aktion "Dein Fass – Gießkannenheld*innen Düsseldorf"
Über das Garten-, Friedhofs- und Forstamt
(Amt 68) der LHD gibt es die Möglichkeit, Re-
genfässer an alle engagierten Düsseldorferin-
nen und Düsseldorfer kostenfrei zu vergeben.
Diese müssen sich nur bereit erklären, damit
öffentliches Grün zu bewässern. Es handelt
sich um 1.000-Liter-Regenwasser-Container,
die Platz auf einem Grundstück haben, um
damit Bäume und Grünflächen in der Stadt zu
wässern und somit vor starker Trockenheit zu
schützen.
Da unsere Schulstandorte ebenfalls zum
städtischen Grün und dessen Umfeld zählen,
ist auch die Aufstellung auf Schulhöfen mög-
lich, um Regenwasser zu sammeln und in Ei-
genregie die Bewässerung der Pflanzen und
Bäume auf dem Schulgelände vorzunehmen.
An den folgenden zehn Schulstandorten wurde im Jahr 2024 je ein Regenfass aufgestellt:
Familien-GS-Zentrum Sonnenstraße / Sonnenstraße 10
Georg Büchner Gymnasium / Felix-Klein-Straße 3
GGS Beckbusch-Schule / Beckbuschstraße 2
GS-Konkordiastraße / Konkordiastraße 26
Hulda-Pankok GS / Brinckmannstraße 16
KGS-Essener Straße / Essener Straße 1
KHS-Sankt-Benedikt / Charlottenstraße 110
Leo-Statz-Berufskolleg / (Dependance) Kirchfeldstraße 94-96
Leo-Statz-Berufskolleg / Friedenstraße 29
St.Rochus Schule / Blücherstraße 12
Weitere Schulen haben ihr Interesse an diesem innovativen, nachhaltigen Projekt bekundet.
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Anlage 1:
Relevante Beschlüsse zum Klimaschutz und Klimaanpassung in
städtischen Schulen
RAT/115/2019: Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität
RAT/181/2019: Ergänzungsantrag zu RAT/115/2019:
Identifizierung der 20 energetisch schlechtesten Standorte im
städtischen Gebäudebestand
RAT/380/2020: Informationsvorlage zu 20 energetisch schlechtesten Standorte
im städtischen Gebäudebestand
RAT/075/2021: Beauftragung zur Modernisierung der 20 energetisch schlech-
-testen Standorte im städtischen Gebäudebestand
RAT/091/2021: Traumschulhöfe im Grünen: Verschönerung der schulischen
Pausenflächen
RAT/111/2021: Klimaneutral 2035: Düsseldorf wird Klima-Hauptstadt;
Bereitstellung von 60 Millionen Euro in Klimaschutzetat
RAT/316/2021: Solaroffensive – Wir machen Düsseldorf zur Sonnenstadt
RAT/317/2021: Umsetzung von maximalen energetischen Standards und einer
Kreislaufwirtschaft („Cradle to cradle“-Prinzip)
RAT/681/2021: Kommunale Maßnahmen zur Klimaanpassung und Verbesse-
rung der Biodiversität
RAT/039/2022: Wärmewende bei städtischen Gebäuden
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Anlage 2:
Schulstandorte, die ans Fernwärmenetz angeschlossen sind
Adam-Stegerwald-Str.14, Gemeinschaftsgrundschule (GGS)
Adam-Stegerwald-Straße, Garath
Bachstraße 8, Berufskolleg Bachstraße, Bilk
Bastionstraße 24, Luisengymnasium, Stadtmitte
Blumenthalstraße 11, KGS Thomasschule, Derendorf
Bongardstraße 9, Matthias-Claudius-Schule, Pempelfort
Bruckner Straße 19, Anette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium, Benrath
Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße 21, Alfred-Herrhausen-Förderschule, Garath
Charlottenstraße 110, St.-Benedikt-Schule, Stadtmitte
Citadellstraße 2b, Maxschule, Altstadt
Ellerstraße 84-94, Lessing-Gymnasium, Oberbilk
Emil-Barth-Straße 45, Montessori-Grundschule Emil-Barth-Straße, Garath
Erich-Müller-Straße 31, KGS St.Cäcilia, Benrath
Färberstraße 34, Technisches Berufskolleg Färberstraße, Bilk
Färberstraße 40, Freiherr-vom-Stein-Realschule, Bilk
Felix-Klein-Straße 3, Georg-Büchner-Gymnasium, Golzheim
Fleher Straße 70, Bonifatiusschule, Bilk
Florastraße 69, Flora-Realschule, Unterbilk
Fürstenwall 100, Lore-Lorentz-Schule, Eller
Gneisenaustraße 60, St.-Rochus-Grundschule, Pempelfort
Gotenstraße 20, Rudolf-Hildebrand-Förderschule, Bilk
Gotenstraße 20, Evangelische Grundschule (EGS) Martin-Luther-Schule, Bilk
Hansaallee 90, Comenius-Gymnasium, Oberkassel
Heerstraße 18, Jan-Wellem-Förderschule, Oberbilk
Höhenstraße 5, Katholische Grundschule (KGS) Höhenstraße, Oberbilk
Hubbelrather Straße 13, KGS Mettmanner Straße, Flingern-Süd
Josef-Kleesattel-Straße 13, KGS Josef-Kleesattel-Straße, Garath
Kirchfeldstraße 74-80, GGS Regenbogenschule, Friedrichstadt
Kirchfeldstraße 94-96, Leo-Statz-Berufskolleg, Dependance, Friedrichstadt
Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk
Königsallee 57, Görres-Gymnasium, Stadtmitte
Lindemannstraße 57, Goethe-Gymnasium, Düsseltal
Lindenstraße 140 + Rosmarinstraße 28, Maria-Montessori-Gesamtschule, Flingern N
Lindenstraße 102, Städtische Montessori-Grundschule, Flingern N
Melanchthonstraße 2, Gemeinschafts-Hauptschule (GHS) Benrath, Benrath
Neustrelitzer Straße 10, GGS Neustrelitzer Straße, Garath
Ottweilerstraße 20, Justus-von-Liebig-Realschule, Derendorf
Paulsmühlenstraße 1, Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Benrath
Redinghovenstraße 16, Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Bilk
Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk
Ricarda-Huch-Straße 1, GGS Willi-Färmann-Schule, Garath
Rolandstraße 40, GGS Rolandstraße, Golzheim
Scharnhorststraße 8, Leibniz-Montessori-Gymnasium, Pempelfort
Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk
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Stettiner Straße 98, Gesamtschule Stettiner Straße, Garath
Südallee 100, GGS Südallee, Urdenbach
Suitbertusstraße 15, Berufskolleg Bachstraße Dependance Suitbertusstraße, Bilk
Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber- und Walter-Eucken-Berufskolleg, Bilk
Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach
Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach
Weberstraße 3, Dumont-Lindemann-Hauptschule, Friedrichstadt
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Anlage 3:
Schulstandorte, auf denen eine PV-Anlage installiert ist
Ackerstraße 174, Anne-Frank-Realschule, Flingern Nord
Aldekerkstraße 17-25, Gesamtschule Aldekerkstraße, Heerdt
Borbecker Straße 25, Realschule Borbecker Straße, Unterrath
Brinckmannstraße 16, Hulda-Pankok-Gesamtschule, Bilk (2 Anlagen)
Bruckner Straße 25, Anette-von-Droste-Hülshoff Gymn., Sporthalle, Benrath
Buchenstraße 16, KGS St.-Elisabeth-Schule, Reisholz
Ellerstraße 84-94, Lessing-Gymnasium, Oberbilk
Gneisenaustraße 60, St.-Rochus-Grundschule, Pempelfort
Graf-Recke-Straße 153, Carl-Sonnenschein-Schule, Düsseltal
Gräulinger Straße 15, Marie-Curie-Gymnasium, Gerresheim
Grenzweg 12, Franz-Vaahsen- Grundschule, Wittlaer
Heerstraße 18, Jan-Wellem-Förderschule, Oberbilk
Koetschaustraße 36, Max-Planck-Gymnasium, Stockum
Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk
Lewitstraße 2, Carl-Benz-Realschule, Niederkassel
Redinghovenstraße 16, Heinrich-Hertz-Berufskolleg, Bilk
Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk
Redinghovenstraße 41, Geschwister Scholl-Gymnasium, Bilk
Rheindorfer Weg 20, GGS Henri Dunant, Wersten
Richardstraße 14, GGS Richardstraße 14, Eller
Schlossallee 14, Lore-Lorenz-Schule, Eller
Schlüterstraße 18-20, Thomas-Edison-Realschule, Flingern Nord
Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk
Schorlemer Straße 99, Cecilien-Gymnasium, Oberkassel (2 Anlagen)
Siegburger Straße 137, Elly-Heuss-Knapp-Schule, Oberbilk
Siegburger Straße 38, Benzenberg-Realschule, Oberbilk
Sonnenstraße 10, GGS Sonnenstraße, Oberbilk
Steinkaul 27, GGS Am Steinkaul, Himmelgeist
Stettiner Straße 98, Gesamtschule Stettiner Straße, Garath
Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber- und Walter-Eucken-Berufskolleg, Bilk
Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach
Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach
Vennhauser Allee 167, GHS Vennhauser Allee, Vennhausen
Weitere 21 PV-Anlagen wurden von Bürgersolargesellschaften auf den Dächern von Schulgebäu-
den installiert
24 von 24
Anlage 4:
Schulstandorte, bei denen mindestens eine Trinkwasserentnahme-
stelle installiert wurde
Am Poth 60, Gymnasium Gerresheim, Gerresheim
Benrodestraße 132, Schloss Gymnasium Benrath, Benratth
Borbeckerstraße 25, Realschule Borbecker Straße, Unterrath
Cimbernstraße 24, Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Oberkassel
Ellerstraße 84, Lessing-Gymnasium, Oberbilk
Erich-Müller-Straße 31, St.-Cäcilia-Schule, Benrath
Gräulinger Straße 15, Marie-Curie-Gymnasium, Gerresheim
Kamper Weg 291, Georg-Schulhoff-Realschule, Vennhausen
Kirchfeldstraße 80, St.-Peter-Schule, Friedrichstadt
Kronprinzenstraße 107, GGS Kronprinzenstraße, Unterbilk
Lohbachweg 16-18, Franz-Marc- und Theodor-Andresen-Förderschule, Gerresheim
Lindemannstraße 57, Goethe-Gymnasium, Düsseltal
Paulsmühlenstraße 1, Albrecht-Dürer-Berufskolleg, Benrath
Pempelforter Straße 40, Humboldt-Gymnasium, Pempelfort
Redinghovenstraße 20, Technisches Berufskolleg Färberstraße - Dependance, Bilk
Redinghovenstraße 41, Geschwister-Scholl-Gymnasium, Bilk
Rückertstraße 6, Friedrich-Rückert-Gymnasium, Rath
Salierstraße 37, Don-Bosco-Montessori-Schule, Oberkassel
Scharnhorststraße 8, Leibniz-Montessori-Gymnasium, Pempelfort
Schmiedestraße 25, Wim-Wenders-Gymnasium, Oberbilk
Siegburger Straße 137-139, Elly-Heuss-Knapp-Schule, Oberbilk
Suitbertusstraße 163-165, Max-Weber-Berufskolleg, Bilk
Theodor-Litt-Straße 2, Gymnasium Koblenzer Straße, Urdenbach
Theodor-Litt-Straße 5-11, Theodor-Litt-Realschule, Urdenbach
Suitbertusstraße 15, Berufskolleg Bachstraße, Dependance, Bilk
Franklinstraße 5, Berufskolleg Bachstraße, Dependance, Pempelfort
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/041/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 11:47