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2006/0185

Deckungskreis Asyl hier: Rückzahlung von Einnahmen nach dem Landesaufnahmegesetz

Magistratsvorlage 19.05.2006

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2006/0185

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o 1. Asylantrag gestellt am: 
D 1. Asylantrag bestands kräftig abgelehnt am: 
o Vollzieh bar ausreisepflichtig ( Klage noch anhängig ) seit: 
,0 Folgeantrag gestellt am: 
o Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, 
Mitteilung des BAI=L vom: 
o Kein weiteres Asylverfahren, aber neue 
Abschiebungsandrohung, BAFL Bescheid vom: 
o Neue Abschiebungsandrohung vollzieh bar seit: 
o Kein weiteres Asylverfah'ren, keine neue 
Abschiebungsandrohung, § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG, 
BAFL Bescheid vom: 
o Folgeantrag offensichtlich unschlüssig, 
§ 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG, Entscheidung der ABH vom: .. 
o Folgeantragrechtskräftig abgelehnt am: 
o Asylantrag zurückgenommen am: 
o Bestands-bzw. rechtskräftige Anerkennung als Asylberechtigte/r seit 
o Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG liegen bestands- bzw. 
rechtskräftig vor seit: 
• 
o Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 
bestands- bzw. rechtskräftig vor seit: 
AuslG liegen 
.. JJ .. E:?LJ19':JI1.9gem. § 55 Abs. 2 AuslG erteilt, gültig bis: 
o Freiwillige Ausreise möglich, erfolgt allerdings nicht. 
O A u f e n t h a l t s b e o n d o n d e M a ß n a h m o n k rln n on a u s ~r;'ln~o n ~io ~ e r '~; e A s "lh e "'~rh e rl;n ~" "~"'r~+~nh a + . ""' "'" . I I . 11"" I I VII 1\";11- '-'IUII,"-,"", \ ..•• w U IUI,r1. YIU VVCIU 1/111 L..U VGILI.c;u:al 11 1.'.
nicht vollzogen werden ' 
0' Keine Mitwirkung nach § 15 AsylVfG 
o Vernichtung oder Unterschlagung von Ausweisdokumenten 
o VerhinderUng der Abschiebung durch Widerstandshandlungen 
r
o Sonstiges 
o Einreise erfolgte aus rein wirtschaftlichen Gründen, siehe Anlage. 
CI Ausgeschrieben zur Festnahme 
o Abgeschoben am:

2006/0185

5176 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.05.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II 
Amt: Sozialverwaltung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0185 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Deckungskreis Asyl 
hier: Rückzahlung von Einnahmen nach dem Landesaufnahmegesetz 
 
Vorlage vom: 19.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht der Sozialverwaltung zur Kenntnis. 
 
Der Haushaltsansatz bei der Einnahmehaushaltsstelle 01.4201.161500 ist um 384.000,00 Euro 
zu kürzen (Mindereinnahmen). Die Umsetzung erfolgte bereits im Rahmen des 1. 
Nachtragshaushaltes 2006. 
 
 
Anlagen: Fragebogen Asyl 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 19.05.06: 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Prüfung von Einzelfällen im Bereich des Deckungskreises Asyl durch das 
Regierungspräsidium Darmstadt im Februar 2005 wurde festgestellt, dass in einer Vielzahl 
von Fällen Leistungen zu Unrecht mit dem Land Hessen abgerechnet wurden. 
  
Bei der Prüferin entstand der Eindruck, dass die Koordination mit der Ausländer-behörde 
sich recht schwierig gestaltet. Die Sachbearbeiter machen sich große Mühe mit der 
Ermittlung des ausländerrechtlichen Status, müssen aber meist mehrmals telefonisch 
nachfragen oder E-mail-Anfragen verschicken. Zuweisungsverfügungen werden 
anscheinend auch nicht regelmäßig zur Verfügung gestellt. 
 
Darüber hinaus entstand der Eindruck, dass die Themen Folgeanträge und Anerkennung 
von § 51 Abs. 1 AuslG (neu § 60) bzw. Rechtskraft von Ablehnungen oder Anerkennungen in 
der Vergangenheit nicht so recht verstanden wurde. 
 
Der gesetzliche Zusammenhang wird wie folgt erläutert: 
 
Folgeanträge 
 
Stellt ein abgelehnter Asylbewerber einen Folgeantrag, so führt dieser nur (über die    2 
Jahre nach der Ablehnung des vorhergehenden Antrags hinaus) zu einer 
Abrechnungsfähigkeit, wenn aufgrund dieses Folgeantrages auch tatsächlich ein weiteres 
Asylverfahren durchgeführt wird. Allein die Stellung des Folgeantrags genügt nicht, sondern 
er muss auch als beachtlich anerkannt sein. Dies erkennt man normalerweise daran, dass 
die entsprechenden Personen dann wieder eine Aufenthaltsgestattung erhalten. Das konnte 
bei den geprüften Akten nicht festgestellt werden. Die Betroffenen hatten regelmäßig 
Duldungen. Es muss in solchen Fällen noch einmal entsprechend nachgefragt werden.  
 
In die Personenliste gehören solche Personen dann mit dem Datum des Folgeantrags und 
nicht durchgängig mit dem ursprünglichen Asylantragsdatum. Solange über die 
Beachtlichkeit eines Folgeantrags noch nicht entschieden ist, ist der Betreffende als 
abgelehnter Asylbewerber mit dem dazugehörigen Ablehnungsdatum zu führen. 
 
§ 51/1 Asylverfahrensgesetz (neu § 60) 
Hier gibt es hauptsächlich folgende Varianten: 
 
Anerkennung als Asylberechtigter mit gleichzeitiger Feststellung des Vorliegens von    § 
51/1. Die Abrechnungsfähigkeit endet mit dem Rechtskraftdatum der Anerkennung (nicht mit 
dem Datum, an dem das Reisedokument ausgestellt ist) und auch nicht mit dem Datum der 
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Ablehnung des Asylantrags mit gleichzeitiger 
Feststellung des Vorliegens von  § 51/1. Hier endet die Abrechnungsfähigkeit 2 Jahre nach 
bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrages. Lediglich Feststellung, dass 
Abschiebehindernisse nach § 51/1 vorliegen (das Asylverfahren läuft noch). Hier endet die 
Abrechnungsfähigkeit 2 Jahre nach Bestandskraft der Feststellung. Um die jeweils richtige 
Abrechnungsfrist herauszufinden, sind im Einzelfall differenzierte Ermittlungen erforderlich.
  
 
 
 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass 
Leistungen i.H.v. 520.418,02 Euro von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zurückzufordern 
sind (493.954,09 Euro Rückforderung aus Prüfung sowie 26.463,93 Euro rückwirkende 
Abmeldungen). Die Sozialverwaltung konnte sich mit dem Regierungspräsidium darauf

3 
... 
verständigen, im Einklang mit § 14 GemHVO, die Forderung mit künftigen 
Ausgleichszahlungen des Landes an die Stadt zu verrechnen, sodass die Belastung des 
städtischen Haushaltes gestreckt wird. So wurden im HH-Jahr 2005 bereits 136.191,99 Euro 
„getilgt“. Für das HH-Jahr 2006 sind daher Mindereinnahmen in Höhe von 384.226,03 Euro 
zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz wurde im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2006 
geändert. 
 
Als Ergebnis des Prüfberichtes wurden Maßnahmen ergriffen, die eine sachgerechte, 
zeitnahe und in Bezug auf die Abrechnung mit dem Land Hessen korrekte Bearbeitung aller 
Asylfälle nach sich ziehen sollen (siehe hierzu auch Anlage Fragebogen Asyl). Über den 
Erfolg dieser Maßnahmen wird dem Magistrat gesondert im Jahr 2007 berichtet. 
 
 
 
Darmstadt, 19.05.2006 
 
 
Dezernat II       
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0185
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00