3951/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flächen im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld, Aktenzeichen 162/23
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3951/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flächen im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld, Aktenzeichen 162/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innenstadt und Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 162/23 20.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flä- chen durch Obdachlose im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld“, Aktenzei- chen 162/23 S Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.09.2023. Das Amt für öffentliche Ordnung und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren haben Ihre Eingabe geprüft und teilen in den unten aufgeführten Stellungnahmen Folgendes mit: Amt für öffentliche Ordnung „Die Örtlichkeit an der Zoobrücke (Innere Kanalstraße/Riehler Straße) wird täglich durch die Dienstgruppe der Innenstadt sowohl im Tagdienst als auch im Spätdienst bestreift. Bei festgestellten „Lagern“, wird unter Einhaltung einer Räumungsfrist die Räumung durch die Mitarbeitenden veranlasst und durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) ausgeführt. Im Stadtbezirk Riehl (Bereich Stammheimer Straße) kam es vereinzelt zu Beschwer- delagen auf der Höhe Hausnummer 101, welche über die Leitstelle aufgenommen und an die Außendienstmitarbeitenden koordiniert wurden. Die Problemlagen wurden stets zeitnah behoben. Bei den letzten zehn im Tagdienst durchgeführten Kontrollen wurden im Bereich der Zoobrücke keine Lager vorgefunden. Lediglich bei einer Kontrolle hielt sich eine Per- son sitzend dort auf. Diese wurde aufgefordert die Örtlichkeit zu verlassen. Eine ver- stärkte Vermüllung wurde bei den Kontrollen nicht festgestellt. In den Abendstunden wird das Nächtigen der Wohnungs- und Obdachlosen Men- schen seitens der Stadt Köln aus sozialen Aspekten geduldet. Eine Voraussetzung - 2 - / 3 der Duldung ist, dass die nächtigenden Personen die Örtlichkeit morgens unmittelbar wieder verlassen. In den Morgenstunden wird durch die Ordnungsdienstmitarbeiten- den eine Kontrolle durchgeführt. Schlafende Personen werden aufgefordert den Platz umgehend zu verlassen und Müll sowie Besitztümer zu beseitigen. Bei Nichteinhal- tung der Aufforderung, wird nach Aufnahme der Personalien durch meine Mitarbeiten- den ein Platzverweis ausgesprochen. Wird die gleiche Person bei einer Nachkontrolle erneut angetroffen, wird der Platzverweis mit einer Ingewahrsamnahme durchgesetzt und gegebenenfalls eine Reinigung der Örtlichkeit veranlasst. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Kölner Stadtordnung (§ 3 Verunreini- gung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen; § 11 Störendes Verhalten in der Öf- fentlichkeit KSO) werden im Rahmen des Bußgeldkatalogs konsequent durch die Mit- arbeitenden geahndet. Aufgrund der Mittellosigkeit der angetroffenen Personen ist dies jedoch wenig Erfolgversprechend und verschlechtert aus hiesiger Sicht die sozi- ale Notlage eher. Bitte berücksichtigen Sie, dass seit November die Winterhilfe wieder im Einsatz ist. In dieser Zeit werden Lagerstätten seitens des Ordnungsdienstes aus sozialen Gesichts- punkten nur geräumt, wenn eine konkrete Beschwerdelage vorliegt. Sollte an den Ört- lichkeiten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Beispielsweise durch extreme Vermüllung, Anziehen von Ratten aufgrund von Unrat etc. vorliegen, werden die Lager nach Rücksprache mit der Dienstgruppenleitung aufgelöst. Die Ahndung von Drogendelikten fällt nicht in den Aufgabenbereich des Ordnungs- dienstes. Die Ahndung möglicher Straftaten obliegt der Polizei. Eine „Rund um die Uhr“ Bestreifung in der Umgebung des Zoos ist durch den Ord- nungsdienst aufgrund des Aufgabenspektrums und der personellen Kapazitäten nicht leistbar. Sofern es außerhalb der Kontrolltätigkeiten des Ordnungsdienstes zu weiteren kon- kreten Beschwerdelagen kommt, können Sie sich gerne zu den unten genannten Zei- ten mit dem Servicetelefon* unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32 000 in Verbindung setzen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Auftrags- und Beschwerdelage erfolgt dann eine ordnungsbehördliche Kontrolle vor Ort: * Servicezeiten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes Montag bis Donnerstag, 8 bis 24 Uhr Freitag, 8 bis 1 Uhr Samstag, 10 bis 1 Uhr Sonn- und Feiertag 10 bis 24 Uhr Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Beschwerdemanagements gerne zur Ver- fügung. „ Amt für Soziales, Arbeit und Senioren „Das Team Streetwork konnte weder eine Vermüllung noch eine Zunahme von Perso- nen feststellen. - 3 - Die vor Ort angetroffenen Personen (2) wurden im Rahmen der regelmäßigen Rund- gänge aufgesucht. Mittels dieser aufsuchenden Sozialarbeit/Streetwork, die im ver- gangenen Herbst auch personell ausgeweitet wurde, werden die Menschen im öffent- lichen Raum auf Hilfe- und Unterstützungsangebote hingewiesen und motiviert, diese Hilfen anzunehmen: Eine Vielzahl betreuter Wohnprojekte, Notschlafstellen und Wohnheime stehen in Köln zur Verfügung. Über insgesamt 8 Kontakt- und Beratungs- stellen, können wohnungslose Menschen eine Grundversorgung erhalten. Diese be- steht aus Hygiene- (WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und dem Angebot medizinischer Grundversorgung und soll einer Verelendung dieser Men- schen entgegenwirken. Neben dieser Grundversorgung besteht ein Beratungsange- bot, um weitere Perspektiven, z. B. eine Unterbringung oder sozial-arbeiterische Un- terstützungsleistungen anzubieten. Hierbei gibt es spezielle Angebote für Drogenab- hängige, psychisch Kranke und alkoholabhängige Menschen. Die Kölner Streetwor- ker*innen arbeiten hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. Nicht jeder aufgesuchte obdachlose Mensch ist aber auch bereit, diese Hilfsangebote anzunehmen.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: post- stelle.sozialamt@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innen- stadt sowie Nippes zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in den Bezirksvertretungen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 14. September 2023 16:39 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.09.2023 16:39:07 an Sie geschickt Anliegen: "Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch Obdachlose im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld" S.g. Damen und Herren, im Bereich der Grünflächen der Neustadt-Nord, Innere Kanalstraße/Riehler Straße/Parkplatz unter Zoobrücke wächst seit Jahren die geduldete Zahl Obdachloser. Die Folge: Zunehmende Vermüllung der Grünflächen mit Abfall (Verpackungen, Essensreste, Matrazen, Taschen, Tüten etc) und Exkrementen. Zusätzlich werden Vorgärten und Mülltonnen der Anlieger durch die Obdachlosen durchwühlt. Ebenso beobachten wir zunehmend Drogenkuriere unter der Zoobrücke, die Drogen direkt an die Obdachlosen per Auto liefern. Das Ordnungsamt greift leider nicht durch. Als Zooanwohner werden wir von externen Zoogästen auf dem Parkplatz unter der Zoobrücke regelmäßig verständnislos angesprochen, warum man Kölner Gäste an einer der Visitenkarten Kölns (Flora/Zoo) mit diesen Auswüchsen immer wieder schockt, vor allem die Kinder beim Zoobesuch mit diesen Anblicken konfrontiert. Das Ordnungsamt tut hier definitiv zu wenig. Eventuell helfen leichte bauliche Maßnahmen (unebener Bodenaufbau, Höcker oder sonstige Hindernisse) zur Verhinderung der Bildung von Zeltstätten unter den Zoobrücken- Rampen. Unter den Rampen ist ein Kommen und Gehen von Obdachlosen. Zieht einer ab, folgt der Nächste. Häufig kommen die Obdachlosen auch schon in die Grünfläche und breiten sich tagsüber und nachts mit müllähnlichen Gegenständen und Einkaufswaren neben der Riehler Straße aus. Teilweise handelt es sich um echte Nachtlager mit losem Mobiliar und Taschen etc. Teilweise schütten sie den Inhalt der Einkaufswagen einfach in die Grünflächen aus. Ein verwahrloster und verslumter Anblick, der für Kopfschütteln sorgt. Durch die wachsende Zahl der Obdachlosen fühlen wir uns als Anwohner mittlerweile nicht nur durch die Verwahrlosung der Flächen sehr unwohl, da die Menschen mittlerweile die Vorgärten nach Brauchbaren Gegenständen durchwühlen. Frauen wagen sich abends bei Dunkelheit nicht mehr alleine durch die Grünflächen. Auch verrichten die Obdachlosen regelmäßig ihre Notdurft sichtbar in den Grünflächen oder am Straßenrand. Durch den nun über Jahre anhaltenden und augenscheinlichen Dauerzustand haben viele Anwohner insbesondere in der Stammheimer Straße den Eindruck, dass dieser auch imageschädigende Eindruck bewusst politisch toleriert wird. Es formiert sich unter den Anwohnern parteiübergreifend langsam eine Bürgerinitiative hierzu. Auch den geduldsamen und eher zurückhaltenden Mitbewohnern wird der Missstand zu viel, da die Toleranzschwelle überschritten ist. Bitte teilen Sie uns mit, wie sie dem Problem abhelfen möchten. Wir möchten Sie bitten, diesen Missstand ebenfalls den Bezirksvertretungen Innenstadt und Nippes kundzutun, da die Ausstrahlung auf beide Bezirke zutrifft. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne zum Beweis Fotodokumentationen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Innere Kanalstraße
- Riehler Straße
- Stammheimer Straße
- Ludwigstraße 8
- Auf der Höhe
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3951/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.11.2023
- Erstellt
- 28.11.2023 07:58