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3951/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flächen im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld, Aktenzeichen 162/23

Mitteilung BV 28.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024, TOP 2.2

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

990 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3951/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Vermüllung und Verwahrlosung 
öffentlicher Flächen im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld, Aktenzeichen 162/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innenstadt und 
Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

6943 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 162/23 20.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flä-
chen durch Obdachlose im Bereich Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld“, Aktenzei-
chen 162/23 S 
Sehr geehrter Herr    , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.09.2023. 
Das Amt für öffentliche Ordnung und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren haben 
Ihre Eingabe geprüft und teilen in den unten aufgeführten Stellungnahmen Folgendes 
mit: 
Amt für öffentliche Ordnung 
„Die Örtlichkeit an der Zoobrücke (Innere Kanalstraße/Riehler Straße) wird täglich 
durch die Dienstgruppe der Innenstadt sowohl im Tagdienst als auch im Spätdienst 
bestreift. Bei festgestellten „Lagern“, wird unter Einhaltung einer Räumungsfrist die 
Räumung durch die Mitarbeitenden veranlasst und durch die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Köln GmbH (AWB) ausgeführt. 
Im Stadtbezirk Riehl (Bereich Stammheimer Straße) kam es vereinzelt zu Beschwer-
delagen auf der Höhe Hausnummer 101, welche über die Leitstelle aufgenommen und 
an die Außendienstmitarbeitenden koordiniert wurden. Die Problemlagen wurden stets 
zeitnah behoben. 
Bei den letzten zehn im Tagdienst durchgeführten Kontrollen wurden im Bereich der 
Zoobrücke keine Lager vorgefunden. Lediglich bei einer Kontrolle hielt sich eine Per-
son sitzend dort auf. Diese wurde aufgefordert die Örtlichkeit zu verlassen. Eine ver-
stärkte Vermüllung wurde bei den Kontrollen nicht festgestellt. 
In den Abendstunden wird das Nächtigen der Wohnungs- und Obdachlosen Men-
schen seitens der Stadt Köln aus sozialen Aspekten geduldet. Eine Voraussetzung

- 2 - 
/ 3 
der Duldung ist, dass die nächtigenden Personen die Örtlichkeit morgens unmittelbar 
wieder verlassen. In den Morgenstunden wird durch die Ordnungsdienstmitarbeiten-
den eine Kontrolle durchgeführt. Schlafende Personen werden aufgefordert den Platz 
umgehend zu verlassen und Müll sowie Besitztümer zu beseitigen. Bei Nichteinhal-
tung der Aufforderung, wird nach Aufnahme der Personalien durch meine Mitarbeiten-
den ein Platzverweis ausgesprochen. Wird die gleiche Person bei einer Nachkontrolle 
erneut angetroffen, wird der Platzverweis mit einer Ingewahrsamnahme durchgesetzt 
und gegebenenfalls eine Reinigung der Örtlichkeit veranlasst.  
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Kölner Stadtordnung (§ 3 Verunreini-
gung und Verunstaltung der öffentlichen Flächen; § 11 Störendes Verhalten in der Öf-
fentlichkeit KSO) werden im Rahmen des Bußgeldkatalogs konsequent durch die Mit-
arbeitenden geahndet. Aufgrund der Mittellosigkeit der angetroffenen Personen ist 
dies jedoch wenig Erfolgversprechend und verschlechtert aus hiesiger Sicht die sozi-
ale Notlage eher.  
Bitte berücksichtigen Sie, dass seit November die Winterhilfe wieder im Einsatz ist. In 
dieser Zeit werden Lagerstätten seitens des Ordnungsdienstes aus sozialen Gesichts-
punkten nur geräumt, wenn eine konkrete Beschwerdelage vorliegt. Sollte an den Ört-
lichkeiten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Beispielsweise durch 
extreme Vermüllung, Anziehen von Ratten aufgrund von Unrat etc. vorliegen, werden 
die Lager nach Rücksprache mit der Dienstgruppenleitung aufgelöst.   
Die Ahndung von Drogendelikten fällt nicht in den Aufgabenbereich des Ordnungs-
dienstes. Die Ahndung möglicher Straftaten obliegt der Polizei.  
Eine „Rund um die Uhr“ Bestreifung in der Umgebung des Zoos ist durch den Ord-
nungsdienst aufgrund des Aufgabenspektrums und der personellen Kapazitäten nicht 
leistbar.  
Sofern es außerhalb der Kontrolltätigkeiten des Ordnungsdienstes zu weiteren kon-
kreten Beschwerdelagen kommt, können Sie sich gerne zu den unten genannten Zei-
ten mit dem Servicetelefon* unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32 000 in Verbindung 
setzen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Auftrags- und Beschwerdelage erfolgt 
dann eine ordnungsbehördliche Kontrolle vor Ort: 
* Servicezeiten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes  
Montag bis Donnerstag, 8 bis 24 Uhr 
Freitag, 8 bis 1 Uhr 
Samstag, 10 bis 1 Uhr 
Sonn- und Feiertag 10 bis 24 Uhr 
 
Bei Rückfragen steht Ihnen das Team des Beschwerdemanagements gerne zur Ver-
fügung. „ 
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
„Das Team Streetwork konnte weder eine Vermüllung noch eine Zunahme von Perso-
nen feststellen.

- 3 - 
 
Die vor Ort angetroffenen Personen (2) wurden im Rahmen der regelmäßigen Rund-
gänge aufgesucht. Mittels dieser aufsuchenden Sozialarbeit/Streetwork, die im ver-
gangenen Herbst auch personell ausgeweitet wurde, werden die Menschen im öffent-
lichen Raum auf Hilfe- und Unterstützungsangebote hingewiesen und motiviert, diese 
Hilfen anzunehmen: Eine Vielzahl betreuter Wohnprojekte, Notschlafstellen und 
Wohnheime stehen in Köln zur Verfügung. Über insgesamt 8 Kontakt- und Beratungs-
stellen, können wohnungslose Menschen eine Grundversorgung erhalten. Diese be-
steht aus Hygiene- (WC, Duschen) und Essensangeboten sowie Kleiderkammern und 
dem Angebot medizinischer Grundversorgung und soll einer Verelendung dieser Men-
schen entgegenwirken. Neben dieser Grundversorgung besteht ein Beratungsange-
bot, um weitere Perspektiven, z. B. eine Unterbringung oder sozial-arbeiterische Un-
terstützungsleistungen anzubieten. Hierbei gibt es spezielle Angebote für Drogenab-
hängige, psychisch Kranke und alkoholabhängige Menschen. Die Kölner Streetwor-
ker*innen arbeiten hierbei eng mit sämtlichen zuständigen Institutionen zusammen. 
Nicht jeder aufgesuchte obdachlose Mensch ist aber auch bereit, diese Hilfsangebote 
anzunehmen.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren, Frau   , unter der Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: post-
stelle.sozialamt@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden den Bezirksvertretungen Innen-
stadt sowie Nippes zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in den Bezirksvertretungen wünschen, 
teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3484 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Donnerstag, 14. September 2023 16:39 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 14.09.2023 
16:39:07 an Sie geschickt 
Anliegen:  
"Vermüllung und Verwahrlosung öffentlicher Flächen durch Obdachlose im  
Bereich 
Grünflächen Zoo-/Flora-Umfeld" 
 
S.g. Damen und Herren, 
 
im Bereich der Grünflächen der Neustadt-Nord, Innere Kanalstraße/Riehler Straße/Parkplatz 
unter Zoobrücke wächst seit Jahren die geduldete Zahl Obdachloser.  
Die Folge: Zunehmende Vermüllung der Grünflächen mit Abfall (Verpackungen, 
Essensreste, Matrazen, Taschen, Tüten etc) und Exkrementen.  
Zusätzlich werden Vorgärten und Mülltonnen der Anlieger durch die Obdachlosen 
durchwühlt. Ebenso beobachten wir zunehmend Drogenkuriere unter der Zoobrücke, die 
Drogen direkt an die Obdachlosen per Auto liefern. Das Ordnungsamt greift leider nicht 
durch. Als Zooanwohner werden wir von externen Zoogästen auf dem Parkplatz unter der 
Zoobrücke regelmäßig verständnislos angesprochen, warum man Kölner Gäste an einer der 
Visitenkarten Kölns (Flora/Zoo) mit diesen Auswüchsen immer wieder schockt, vor allem die 
Kinder beim Zoobesuch mit diesen Anblicken konfrontiert. Das Ordnungsamt tut hier definitiv 
zu wenig.  
Eventuell helfen leichte bauliche Maßnahmen (unebener Bodenaufbau, Höcker oder 
sonstige Hindernisse) zur Verhinderung der Bildung von Zeltstätten unter den Zoobrücken-
Rampen. Unter den Rampen ist ein Kommen und Gehen von Obdachlosen. Zieht einer ab, 
folgt der Nächste. Häufig kommen die Obdachlosen auch schon in die Grünfläche und 
breiten sich tagsüber und nachts mit müllähnlichen Gegenständen und Einkaufswaren neben 
der Riehler Straße aus. Teilweise handelt es sich um echte Nachtlager mit losem Mobiliar 
und Taschen etc. Teilweise schütten sie den Inhalt der Einkaufswagen einfach in die 
Grünflächen aus. Ein verwahrloster und verslumter Anblick, der für Kopfschütteln sorgt. 
Durch die wachsende Zahl der Obdachlosen fühlen wir uns als Anwohner mittlerweile nicht 
nur durch die Verwahrlosung der Flächen sehr unwohl, da die Menschen mittlerweile die 
Vorgärten nach Brauchbaren Gegenständen durchwühlen. Frauen wagen sich abends bei 
Dunkelheit nicht mehr alleine durch die Grünflächen. Auch verrichten die Obdachlosen 
regelmäßig ihre Notdurft sichtbar in den Grünflächen oder am Straßenrand. 
 
Durch den nun über Jahre anhaltenden und augenscheinlichen Dauerzustand  
haben viele Anwohner insbesondere in der Stammheimer Straße den Eindruck, dass dieser 
auch imageschädigende Eindruck bewusst politisch toleriert wird. Es formiert sich unter den 
Anwohnern parteiübergreifend langsam eine Bürgerinitiative hierzu. Auch den geduldsamen 
und eher zurückhaltenden Mitbewohnern wird der Missstand zu viel, da die Toleranzschwelle 
überschritten ist. 
 
Bitte teilen Sie uns mit, wie sie dem Problem abhelfen möchten. Wir möchten Sie bitten, 
diesen Missstand ebenfalls den Bezirksvertretungen Innenstadt und Nippes kundzutun, da 
die Ausstrahlung auf beide Bezirke zutrifft. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne zum Beweis 
Fotodokumentationen zur Verfügung stellen. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (2)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Innere Kanalstraße
  • Riehler Straße
  • Stammheimer Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Auf der Höhe
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
3951/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.11.2023
Erstellt
28.11.2023 07:58