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0431/2020

Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60429/02, Arbeitstitel: Marsdorf Ost in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 27.02.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 10.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

3464 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Funk Az 
Vorlagen-Nummer 
 0431/2020 
Freigabedatum 27.02.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 60429/02,  
Arbeitstitel: Marsdorf Ost in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes 
60429/02 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB in 
Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB (vereinfachte Änderung) für das Gebiet zwischen Hor-
beller Straße, nördlicher Grenze des Flurstücks 316, Flur 48, Gemarkung Lövenich, Bundesautobahn 
A 4 und Toyota-Allee –Arbeitstitel: Marsdorf Ost in Köln-Junkersdorf, 1. Änderung- einzuleiten mit 
dem Ziel, im derzeit festgesetzten Gewerbegebiet die durch eine textliche Festsetzung ausgeschlos-
senen Betriebskindergärten zuzulassen. Die städtebaulichen Grundzüge der Planung sind durch die-
se geplante 1. Änderung nicht berührt. Ebenso braucht gemäß § 13 Abs. 3 BauGB keine gesonderte 
Umweltprüfung erfolgen.   
 
 
 
 
Alternative: Beibehaltung des bisherigen Planungsrechtes 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
In dem fraglichen Bebauungsplan 60429/02, der seit 1997 Rechtsgültigkeit besitzt, sind durch textli-
che Festsetzung Betriebskindergärten ausgeschlossen. Ein an der Horbeller Straße ansässiges Un-
ternehmen plant nunmehr einen Betriebskindergarten, auch um die Attraktivität seines Unternehmens 
für die Mitarbeitenden, und hier insbesondere für die Eltern von jungen Kindern, zu erhöhen. Diese 
Unternehmensqualitäten sind mittlerweile stark gefragt und durchaus auch entscheidend für die Zu-
sagen von neuen Mitarbeitenden. 
 
Aus diesem Grund ist die erste Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Diese Änderung bezieht 
sich nur auf den Teilbereich nördlich der Toyota-Allee, da südlich der Toyota-Allee ein Bebauungs-
plan Rechtskraft besitzt, der soziale Einrichtungen wie beispielsweise Betriebskindergärten ermög-
licht. Die erforderliche teilräumliche Änderung kann durch ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 
BauGB durchgeführt werden. Die städtebaulichen Grundzüge der Planung werden nicht berührt. 
Ebenso braucht gemäß § 13 Abs. 3 BauGB keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung durchge-
führt zu werden. 
 
Nach Vorgesprächen mit der Bezirksvertretung Lindenthal hat diese am 09.12.2019 einen Antrag 
beschlossen, den Stadtentwicklungsausschuss zu bitten, die Verwaltung zu beauftragen, den Bebau-
ungsplan Nr. 60429/02 zu ändern, um einen Betriebskindergarten genehmigen zu können. 
 
Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit, die bestehenden textlichen Festsetzungen sinngemäß zu er-
gänzen.  
 
 
Bestehende textliche Festsetzung: 
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Anlagen für 
kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten nicht zulässig.  
 
Ergänzung zu oben aufgeführter bestehender textlicher Festsetzung: 
Hiervon ausgenommen sind Betriebskindergärten. 
 
3 Anlagen

Anlage 3

101 Zeichen

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5HFKWVYHUELQGOLFKH %HUHLFKH VLHKH
%3ODQhEHUVLFKW
Anlage 

Anlage 2

764 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 09.12.2019 
 
 
 
8.1.5 Betriebskindergarten für das medizinische Labor Wisplinghoff in Marsdorf  
 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, von 
Gerd Kaspar/FDP, Lothar Müller/Die Linke und Rolf Kremers/FWK           AN/1615/2019  
 
 
Beschluss:  
 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bittet darum, den Bebauungsplan zu ändern und die 
Bauaufsicht um Genehmigung, damit ein Betriebskindergarten für das in der Horbeller 
Straße in Marsdorf gelegene Labor Wisplinghoff errichtet werden kann. Bisher schließt die 
textliche Festlegung eine Kita aus.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt  
Nicht anwesend: Herr Nettesheim (CDU)

Anlage 1

428 Zeichen

Bereich der 1. Änderung
 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.60429/02
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
Stadtplanungsamt1. Änderung  des  Bebauungsplanes Nr.: 60429/02Marsdorf Ostin Köln - Marsdorf
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (2)

16.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0431/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.02.2020
Erstellt
06.02.2020 16:09