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0222/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Ehrenfeld (Az.: 02-1600-281/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 30.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 23.03.2020, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

8488 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0222/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Ehrenfeld (Az.: 02-1600-281/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Anregung zum Bewohnerparken Ehrenfeld und 
beauftragt die Verwaltung, die Situation zu beobachten und nach gegebener Zeit der BV Ehrenfeld 
einen Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit den Bewohnerparkgebieten vorzulegen. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020

2 
Begründung: 
Die Petenten beklagen die Auswirkungen der kürzlich eingeführten Parkraumbewirtschaftung mit Be-
wohnerparkprivilegien in Ehrenfeld. 
Durch die Einführung fallen für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, die aufgrund der 
Schichtdienste auf einen PKW angewiesen sind, enorme Parkgebühren an. Darüber hinaus sind die-
se, aufgrund der geltenden Höchstparkdauer von 4 Stunden, gezwungen, während der üblichen Ar-
beitszeiten den Stellplatz für ihr Fahrzeug zu wechseln. Auch die häuslichen und ambulanten Pflege-
dienste selbst seien durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung zur Zahlung der Parkgebüh-
ren gezwungen. 
 
Die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I – IV habe des Weiteren zu einem massi-
ven Stellplatzverlust für Bewohnende geführt. Flächen, auf denen bislang das Parken zulässig war 
bzw. zumindest toleriert wurde, stehen nicht mehr als Parkraum zur Verfügung. Das bisherige halb-
seitige Gehwegparken sei in vielen Bereichen entfallen, obwohl trotz dort abgestellter Fahrzeuge der 
Gehweg nicht eingeschränkt und zum Beispiel für mobiliätseingeschränkte Personen ein ausreichen-
der Bewegungsraum vorhanden sei. Halter dort abgestellter Fahrzeuge erhalten nun Ordnungswid-
rigkeitenanzeigen. Eine Beschilderung, dass dort das Parken nicht zulässig ist, sei nicht vorhanden. 
Weiterhin sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Bewirtschaftungszeit in Ehrenfeld erst 
um 21.00 Uhr ende, in anderen Bereichen wie zum Beispiel Lindenthal jedoch bereits um 17.00 Uhr. 
Der Nutzen des Bewohnerparkens erschließe sich nicht, wenn bei gleichbleibender Belastung durch 
Fahrzeuge die Zahl verfügbarer Parkplätze reduziert werde. Die Petenten bitten zudem um Mitteilung 
der Anzahl der ausgegeben Bewohnerparkausweise in den Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld III und 
IV sowie den dort vorhandenen Parkmöglichkeiten. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und damit auch im 
Stadtteil Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraftfahrzeug-Neuzulassungen und 
wegen der häufigen Benutzung der Autos immer weiter verschärft. Daher werden auf den begrenzten 
vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer mehr Fahrzeuge abgestellt.  
Hierdurch kommt und kam es auf vorhandenen, kostenfreien Parkmöglichkeiten zu Überlastungen. 
Dadurch entsteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit Staus im fließenden Verkehr sowie vermehrt 
unerlaubtes Abstellen von Kfz z. B. auf Gehwegen.  
Um die dadurch ausgelösten Behinderungen und Gefährdungen zu mindern, sind Regelungen zur 
Vermeidung dieser negativen Auswirkungen erforderlich. 
Berufspendelnde, Studenten und andere Besuchende reduzieren durch langfristige Inanspruchnahme 
von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland die Parkmöglichkeiten für Bewohnende und für Fahrzeu-
ge von Besuchenden, Handwerkern, Liefer- und Ladeverkehr usw.  
Diese Stellplätze sind jedoch zur Aufrechterhaltung einer vielfältigen und funktionierenden Stadtstruk-
tur notwendig. Zur Verminderung des Verkehrsaufkommens ist die Bewirtschaftung der öffentlichen 
Stellplätze in diesem Bereich erforderlich. 
Im November 2019 wurden aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Park-
raumkonzepte mit Bewohnerparkvorrechten für die Bereiche Ehrenfeld I-IV umgesetzt, um diese Si-
tuation zu entschärfen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, zur Barrierefreiheit auf Gehwegen 
das Parken auf Gehwegen so zu optimieren, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 2 m ver-
bleibt. Dadurch entfällt eine Vielzahl von bisher tolerierten Parkmöglichkeiten. 
 
Nur Bewohnende, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, ein 
Fahrzeug auf eigenen Namen angemeldet haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen, kön-
nen gegen eine jährliche Verwaltungsgebühr einen Bewohnerparkausweis erhalten. Mit diesem kann 
ein Fahrzeug an entsprechend mit „Rotem Punkt“ markierten Parkscheinautomaten ihres Gebietes 
ohne Münzeinwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abgestellt werden, während alle ande-
ren Stellplatznachfrager dort die ausgewiesene Parkgebühr zu entrichten und die zulässige Höchst-
parkdauer zu beachten haben. 
Die gewährten Bewohnerparkprivilegien bedeuten jedoch nicht, dass jedem Bewohnenden ein Stell-
platz für sein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird.  
Gerade der Bereich Ehrenfeld ist durch zahlreiche Stadtbahn-, Bus- und S-Bahnhaltestellen sehr gut 
an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden, so dass dieser Bereich rund um die Uhr mit

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dem ÖPNV erreichbar ist. Auch im Schichtdienst eingesetzten Arbeitnehmenden bietet sich hierdurch 
in der Regel die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ihrer Arbeitsstelle zu gelangen. 
Für ambulante und häusliche Pflegedienste in der Alten- und Krankenpflege selbst besteht die Mög-
lichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken der Fahrzeuge während des Einsatzes zu bean-
tragen. Die Genehmigung berechtigt täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken auf Be-
wohnerparkplätzen und kann beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantragt werden. 
 
Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 
(StVO) nur dann erlaubt, wenn es mit einer entsprechenden Beschilderung oder Markierung aus-
drücklich zugelassen ist.  
In Bereichen, in denen bisher beidseitiges Gehwegparken angeordnet war, muss zur Einhaltung der 
Barrierefreiheit das Parken auf dem Gehweg entfallen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten in 
vielen Bereichen ist das Parken nun nur auf einer Fahrbahnseite bzw. gar nicht mehr möglich. Eine 
Duldung von Parkverstößen ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. 
 
Die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten in den einzelnen Bewohnerparkgebieten werden in Abhängig-
keit von der Überlastung in den entsprechenden Gebieten festgelegt.  
Die Auswertungen der Verkehrserhebungen in den Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld I-IV haben er-
geben, dass die Überlastung des Parkraumes, vorrangig durch auswärtige Stellplatznachfragende bis 
ca. 21 Uhr sowie an Samstagen vorliegt. Um eine ausgeglichenere Parkraumnutzung zu erreichen 
und damit den Bewohnenden gerade in den späten Nachmittags- und frühen Abendstunden besser 
Parkmöglichkeiten bieten zu können, wurden die heute gültigen Bewirtschaftungszeiten in den Be-
wohnerparkgebieten Ehrenfeld I-IV gewählt und von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen. 
 
Durch Fluktuation der durch Bewohnende genutzten Parkplätze ist die Auslastung der Parkflächen 
starken Schwankungen unterworfen.  
Es sind zu keinem Zeitpunkt alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis im jeweiligen Gebiet abge-
stellt, für die Bewohnerparkausweise ausgegeben wurden. 
Idealerweise sollten für mindestens 50 % der Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkauswei-
ses Parkplätze in ihrem Bewohnerparkgebiet vorhanden sein. 
Für das Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld III wurden bislang insgesamt 1.098 Bewohnerparkausweise, 
für Ehrenfeld IV 1.043 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Demgegenüber stehen 
670 Parkflächen in Ehrenfeld III und 651 Parkmöglichkeiten in Ehrenfeld IV. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung gleichzeitig mit dem Beschluss zur Einführung der 
Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten in Ehrenfeld beauftragt, nach Einführung der 
neuen Parkregelungen notwendige Optimierungen durchzuführen und zu prüfen, ob ein Teil der 
Parkmöglichkeiten ausschließlich für Bewohnende reserviert werden kann. Hierzu gehören unter an-
derem auch erneute Verkehrserhebungen in den Bewohnerparkgebieten. Anhand dieser können die 
Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten ermittelt und eventuell 
notwendige Verbesserungen vorgenommen werden. 
 
Anlage 
6 Eingaben

Anlage- Eingaben

6047 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
1. Eingabe:   
 
Sehr geehrte Stadt Köln. 
 
Das seit Anfang November in Ehrenfeld in Kraft getretene Anwohnerparken ist für die 
Anwohner eine einzige Katastrophe. In Ehrenfeld war die Parksituation schon immer 
schwierig. Durch die neue Regelung ist es je nach Uhrzeit praktisch unmöglich einen 
"Parkplatz" zu finden. Vorher tolerierte, oder sogar ausgewiesene Parkplätze (zB halb 
auf dem Gehweg) werden nun geahndet (ohne, dass dort Halteverbotsschilder 
angebracht wurden, was dazu führt, dass diese Stellorte wiederholt genutzt werden). 
Für neue Parkplätze wurde nicht gesorgt. Für die Stadt und umliegende 
Abschleppdienste ist dies sicher lukrativ. Der Nutzen des Anwohnerparkens 
erschließt sich mir nicht, wenn bei gleichbleibender Belastung durch Autos die Zahl 
der verfügbaren Parkplätze reduziert wird. Sicherlich war die Hoffnung, dass einige 
Menschen ihr Auto "stehen lassen" und den ÖPNV nutzen. Doch wo soll das nun 
sein? Davon abgesehen, dass die KVB alles andere als erschwinglich ist. Ich würde 
gerne wissen, wie viele Anwohner das "Anwohnerparken" in Ehre III und IV 
angemeldet haben und wie viele Parkplätze es im gleichen Gebiet gibt. Selbst nutze 
ich ein Auto nur selten, da es vor dem Anwohnerparken schon schwer war einen 
Parkplatz zu finden. Um so ärgerlicher ist die Situation jetzt. 
 
2. Eingabe: 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wirges, 
 
über die Möglichkeiten des Anwohnerparkens in Ehrenfeld habe ich mich sehr gefreut 
und finde es eigentlich eine sehr gute Sache.  
 
Leider bin ich jetzt nach fast drei Wochen völlig entsetzt. Ich wohne seit ca. 12 Jahren 
in der Pellenzstr. Dort hat man bislang auf beiden Seiten parken können. Oft war es 
schwierig, da die Straße immer sehr zu geparkt ist und das sicherlich nicht nur durch 
Anwohner. 
Aber jetzt findet man gar keinen Parkplatz mehr. Durch die neue 
Parkraumbewirtschaftung sind ungefähr 15! Parkplätze weg. Bislang hat es 
niemanden (auch nicht das Ordnungsamt) gestört, wenn man mit 2 Rädern auf dem 
Bürgersteig stand. Jetzt bekommen Autos, die in gutem Glauben einen 
Anwohnerparkausweis erworben haben, ein „Knöllchen“, weil sie auf dem Gehweg 
stehen. Das kann doch nicht so gemeint sein. 
Der Bürgersteig ist so breit, dass auch Rollstühle und Kinderwagen problemlos vorbei 
können. 
Außerdem sieht die neue Regelung vor, dass man bis 21:00 Uhr und auch samstags 
ein Parkticket benötigt. In Lindenthal nur werktags bis 17:00 Uhr. Warum wird es in 
den verschiedenen Stadteilen unterschiedlich gehandhabt?  
Ich bitte Sie und die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Parkraumbewirtschaftung im 
Sinne der Anwohner noch einmal zu überdenken und zu überprüfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen

2 
 
3. Eingabe: 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
als Seniorenvertreter der Stadt Köln im Bezirk Ehrenfeld wurde am Runden Tisch 
Seniorenarbeit und dem Runden Tisch Demenznetz Ehrenfeld auf folgendes Problem 
hingewiesen. Durch die Beschlüsse in Teilbereichen des Bezirkes Ehrenfeld 
Anwohnerparken einzuführen wurde die Situation von Beschäftigen der Häuslichen 
Pflege, der ambulanten Pflegedienste und der Beschäftigten in den Pflegeheimen, 
die im Schichtdienst arbeiten, nicht berücksichtigt. Pflegepersonal kommt häufig von 
außerhalb oder den Randbezirken Kölns, es besteht kaum die Möglichkeit im 
Schichtbetrieb die Arbeitsstelle ohne PKW zu erreichen. Die Kosten für Parken sind 
4Stunden 6,-Euro, nach 4 Stunden Höchstparkdauer muss das Fahrzeug umgesetzt 
werden, andernfalls kann eine Abschleppung erfolgen. Kosten ohne Abschleppen 6,- 
x 2 = 12,- Euro/Tag x 22 Arbeitstage = 264,- Euro im Monat netto. Die Stadt Köln 
sucht Pflegekräfte bei dieses Kosten lohnt sich keine Arbeitsaufnahme bei den 
Pflegeheimen. 
Ähnliche Situation bei den häuslichen und ambulanten Pflegediensten, meistens 
tagsüber ihre Dienste verrichten. Kosten für Parken 6,- Euro x 22 Arbeitstage = 132,- 
im Monat netto.  
Aufgrund dieser Situation ist es angebracht eine für die Beteiligten zufrieden 
stellende Lösung zu finden. Die Pflegesituation darf sich durch solche Maßnahmen 
nicht verschärfen. 
 
 
4. Eingabe: 
 
Sie haben Anwohnerparken in Ehrenfeld (Ehre III) eingeführt, um eine bessere 
Parksituation für die Anwohner zu schaffen. Kurz darauf, wurden die viele Bereiche, 
wo vorher problemlos geparkt werden konnte, ohne jemanden zu behindern, in 
Parkverbotszonen umgewandelt. Daraus hat sich die Situation nur verschlechtert, 
statt verbessert. Für mich ist die eine reine Aktion um dem Bürger Geld aus der 
Tasche zu ziehen. Vieleicht sollten Sie sich die Gegend nochmal ansehen, und 
gucken, ob Sie nicht noch weitere Parkplätze schaffen können... 
 
5. Eingabe: 
 
Anwohnerparken in Ehrenfeld 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich halte das Anwohnerparken in Ehrenfeld in Idee und Umsetzung grundsätzlich für 
eine sehr gute Sache. Das heißt, fast: Mir ist unverständlich, warum Neu-Ehrenfeld 
nicht mit einbezogen wurde. Der Effekt ist nämlich, dass alle Autofahrer, die, nun, zu 
geizig sind, um Parkgebühren in den Anwohner-Park-Gebieten zu bezahlen, in Neu-
Ehrenfeld parken. Der Effekt ist ein deutlich erhöhtes Parkaufkommen etwa im St.-
Anna-Viertel. Ich würde mir daher wünschen, dass das Anwohnerparken möglichst 
bald auch auf Neu-Ehrenfeld ausgedehnt wird. 
 
6. Eingabe: 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
seit November 2019 ist das Bewohnerparken Ehrfenfeld aktiv, was ich als Anwohner 
prinzipiell begrüße, da sich die Parkplatzsituation merklich in den

3 
 
Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld 1-4 gebessert hat. Leider ist die Herkulesstr. und 
Jennerstr. zwischen Liebigstr. und Lukasstr. nicht Teil dieses neuen 
Bewohnerparkens (Ehre 3), wodurch leider viele Besucher und Langzeitparker diese 
Tatsache ausnutzen, um gebührenfrei ihr Fahrzeug für lange Zeit abzustellen. 
Dadurch ist seit Einführung des Bewohnerparkens im November 2019 die 
Parkplatzsituation deutlich schlechter geworden. Eine Regelung wie im 
Bewohnerparken Ehre 3 würde meiner Meinung die Situation wieder entspannen. 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

23.03.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0222/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
30.01.2020
Erstellt
22.01.2020 10:38