0222/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Ehrenfeld (Az.: 02-1600-281/19)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0222/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparken Ehrenfeld (Az.: 02-1600-281/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bedankt sich für die Anregung zum Bewohnerparken Ehrenfeld und beauftragt die Verwaltung, die Situation zu beobachten und nach gegebener Zeit der BV Ehrenfeld einen Zwischenbericht zu den Erfahrungen mit den Bewohnerparkgebieten vorzulegen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.03.2020 2 Begründung: Die Petenten beklagen die Auswirkungen der kürzlich eingeführten Parkraumbewirtschaftung mit Be- wohnerparkprivilegien in Ehrenfeld. Durch die Einführung fallen für Beschäftigte in der Kranken- und Altenpflege, die aufgrund der Schichtdienste auf einen PKW angewiesen sind, enorme Parkgebühren an. Darüber hinaus sind die- se, aufgrund der geltenden Höchstparkdauer von 4 Stunden, gezwungen, während der üblichen Ar- beitszeiten den Stellplatz für ihr Fahrzeug zu wechseln. Auch die häuslichen und ambulanten Pflege- dienste selbst seien durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung zur Zahlung der Parkgebüh- ren gezwungen. Die Inbetriebnahme der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I – IV habe des Weiteren zu einem massi- ven Stellplatzverlust für Bewohnende geführt. Flächen, auf denen bislang das Parken zulässig war bzw. zumindest toleriert wurde, stehen nicht mehr als Parkraum zur Verfügung. Das bisherige halb- seitige Gehwegparken sei in vielen Bereichen entfallen, obwohl trotz dort abgestellter Fahrzeuge der Gehweg nicht eingeschränkt und zum Beispiel für mobiliätseingeschränkte Personen ein ausreichen- der Bewegungsraum vorhanden sei. Halter dort abgestellter Fahrzeuge erhalten nun Ordnungswid- rigkeitenanzeigen. Eine Beschilderung, dass dort das Parken nicht zulässig ist, sei nicht vorhanden. Weiterhin sei nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Bewirtschaftungszeit in Ehrenfeld erst um 21.00 Uhr ende, in anderen Bereichen wie zum Beispiel Lindenthal jedoch bereits um 17.00 Uhr. Der Nutzen des Bewohnerparkens erschließe sich nicht, wenn bei gleichbleibender Belastung durch Fahrzeuge die Zahl verfügbarer Parkplätze reduziert werde. Die Petenten bitten zudem um Mitteilung der Anzahl der ausgegeben Bewohnerparkausweise in den Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld III und IV sowie den dort vorhandenen Parkmöglichkeiten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und damit auch im Stadtteil Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraftfahrzeug-Neuzulassungen und wegen der häufigen Benutzung der Autos immer weiter verschärft. Daher werden auf den begrenzten vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer mehr Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch kommt und kam es auf vorhandenen, kostenfreien Parkmöglichkeiten zu Überlastungen. Dadurch entsteht ein erhöhtes Verkehrsaufkommen mit Staus im fließenden Verkehr sowie vermehrt unerlaubtes Abstellen von Kfz z. B. auf Gehwegen. Um die dadurch ausgelösten Behinderungen und Gefährdungen zu mindern, sind Regelungen zur Vermeidung dieser negativen Auswirkungen erforderlich. Berufspendelnde, Studenten und andere Besuchende reduzieren durch langfristige Inanspruchnahme von Stellplätzen im öffentlichen Straßenland die Parkmöglichkeiten für Bewohnende und für Fahrzeu- ge von Besuchenden, Handwerkern, Liefer- und Ladeverkehr usw. Diese Stellplätze sind jedoch zur Aufrechterhaltung einer vielfältigen und funktionierenden Stadtstruk- tur notwendig. Zur Verminderung des Verkehrsaufkommens ist die Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze in diesem Bereich erforderlich. Im November 2019 wurden aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Park- raumkonzepte mit Bewohnerparkvorrechten für die Bereiche Ehrenfeld I-IV umgesetzt, um diese Si- tuation zu entschärfen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, zur Barrierefreiheit auf Gehwegen das Parken auf Gehwegen so zu optimieren, dass eine Restgehwegbreite von mindestens 2 m ver- bleibt. Dadurch entfällt eine Vielzahl von bisher tolerierten Parkmöglichkeiten. Nur Bewohnende, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, ein Fahrzeug auf eigenen Namen angemeldet haben und über keinen eigenen Stellplatz verfügen, kön- nen gegen eine jährliche Verwaltungsgebühr einen Bewohnerparkausweis erhalten. Mit diesem kann ein Fahrzeug an entsprechend mit „Rotem Punkt“ markierten Parkscheinautomaten ihres Gebietes ohne Münzeinwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abgestellt werden, während alle ande- ren Stellplatznachfrager dort die ausgewiesene Parkgebühr zu entrichten und die zulässige Höchst- parkdauer zu beachten haben. Die gewährten Bewohnerparkprivilegien bedeuten jedoch nicht, dass jedem Bewohnenden ein Stell- platz für sein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Gerade der Bereich Ehrenfeld ist durch zahlreiche Stadtbahn-, Bus- und S-Bahnhaltestellen sehr gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden, so dass dieser Bereich rund um die Uhr mit 3 dem ÖPNV erreichbar ist. Auch im Schichtdienst eingesetzten Arbeitnehmenden bietet sich hierdurch in der Regel die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur ihrer Arbeitsstelle zu gelangen. Für ambulante und häusliche Pflegedienste in der Alten- und Krankenpflege selbst besteht die Mög- lichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken der Fahrzeuge während des Einsatzes zu bean- tragen. Die Genehmigung berechtigt täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken auf Be- wohnerparkplätzen und kann beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln beantragt werden. Grundsätzlich ist das Parken auf Gehwegen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann erlaubt, wenn es mit einer entsprechenden Beschilderung oder Markierung aus- drücklich zugelassen ist. In Bereichen, in denen bisher beidseitiges Gehwegparken angeordnet war, muss zur Einhaltung der Barrierefreiheit das Parken auf dem Gehweg entfallen. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten in vielen Bereichen ist das Parken nun nur auf einer Fahrbahnseite bzw. gar nicht mehr möglich. Eine Duldung von Parkverstößen ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich. Die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten in den einzelnen Bewohnerparkgebieten werden in Abhängig- keit von der Überlastung in den entsprechenden Gebieten festgelegt. Die Auswertungen der Verkehrserhebungen in den Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld I-IV haben er- geben, dass die Überlastung des Parkraumes, vorrangig durch auswärtige Stellplatznachfragende bis ca. 21 Uhr sowie an Samstagen vorliegt. Um eine ausgeglichenere Parkraumnutzung zu erreichen und damit den Bewohnenden gerade in den späten Nachmittags- und frühen Abendstunden besser Parkmöglichkeiten bieten zu können, wurden die heute gültigen Bewirtschaftungszeiten in den Be- wohnerparkgebieten Ehrenfeld I-IV gewählt und von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen. Durch Fluktuation der durch Bewohnende genutzten Parkplätze ist die Auslastung der Parkflächen starken Schwankungen unterworfen. Es sind zu keinem Zeitpunkt alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis im jeweiligen Gebiet abge- stellt, für die Bewohnerparkausweise ausgegeben wurden. Idealerweise sollten für mindestens 50 % der Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkauswei- ses Parkplätze in ihrem Bewohnerparkgebiet vorhanden sein. Für das Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld III wurden bislang insgesamt 1.098 Bewohnerparkausweise, für Ehrenfeld IV 1.043 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Demgegenüber stehen 670 Parkflächen in Ehrenfeld III und 651 Parkmöglichkeiten in Ehrenfeld IV. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung gleichzeitig mit dem Beschluss zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten in Ehrenfeld beauftragt, nach Einführung der neuen Parkregelungen notwendige Optimierungen durchzuführen und zu prüfen, ob ein Teil der Parkmöglichkeiten ausschließlich für Bewohnende reserviert werden kann. Hierzu gehören unter an- derem auch erneute Verkehrserhebungen in den Bewohnerparkgebieten. Anhand dieser können die Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten ermittelt und eventuell notwendige Verbesserungen vorgenommen werden. Anlage 6 Eingaben
Anlage- Eingaben
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1 Anlage 1. Eingabe: Sehr geehrte Stadt Köln. Das seit Anfang November in Ehrenfeld in Kraft getretene Anwohnerparken ist für die Anwohner eine einzige Katastrophe. In Ehrenfeld war die Parksituation schon immer schwierig. Durch die neue Regelung ist es je nach Uhrzeit praktisch unmöglich einen "Parkplatz" zu finden. Vorher tolerierte, oder sogar ausgewiesene Parkplätze (zB halb auf dem Gehweg) werden nun geahndet (ohne, dass dort Halteverbotsschilder angebracht wurden, was dazu führt, dass diese Stellorte wiederholt genutzt werden). Für neue Parkplätze wurde nicht gesorgt. Für die Stadt und umliegende Abschleppdienste ist dies sicher lukrativ. Der Nutzen des Anwohnerparkens erschließt sich mir nicht, wenn bei gleichbleibender Belastung durch Autos die Zahl der verfügbaren Parkplätze reduziert wird. Sicherlich war die Hoffnung, dass einige Menschen ihr Auto "stehen lassen" und den ÖPNV nutzen. Doch wo soll das nun sein? Davon abgesehen, dass die KVB alles andere als erschwinglich ist. Ich würde gerne wissen, wie viele Anwohner das "Anwohnerparken" in Ehre III und IV angemeldet haben und wie viele Parkplätze es im gleichen Gebiet gibt. Selbst nutze ich ein Auto nur selten, da es vor dem Anwohnerparken schon schwer war einen Parkplatz zu finden. Um so ärgerlicher ist die Situation jetzt. 2. Eingabe: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wirges, über die Möglichkeiten des Anwohnerparkens in Ehrenfeld habe ich mich sehr gefreut und finde es eigentlich eine sehr gute Sache. Leider bin ich jetzt nach fast drei Wochen völlig entsetzt. Ich wohne seit ca. 12 Jahren in der Pellenzstr. Dort hat man bislang auf beiden Seiten parken können. Oft war es schwierig, da die Straße immer sehr zu geparkt ist und das sicherlich nicht nur durch Anwohner. Aber jetzt findet man gar keinen Parkplatz mehr. Durch die neue Parkraumbewirtschaftung sind ungefähr 15! Parkplätze weg. Bislang hat es niemanden (auch nicht das Ordnungsamt) gestört, wenn man mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig stand. Jetzt bekommen Autos, die in gutem Glauben einen Anwohnerparkausweis erworben haben, ein „Knöllchen“, weil sie auf dem Gehweg stehen. Das kann doch nicht so gemeint sein. Der Bürgersteig ist so breit, dass auch Rollstühle und Kinderwagen problemlos vorbei können. Außerdem sieht die neue Regelung vor, dass man bis 21:00 Uhr und auch samstags ein Parkticket benötigt. In Lindenthal nur werktags bis 17:00 Uhr. Warum wird es in den verschiedenen Stadteilen unterschiedlich gehandhabt? Ich bitte Sie und die Bezirksvertretung Ehrenfeld die Parkraumbewirtschaftung im Sinne der Anwohner noch einmal zu überdenken und zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen 2 3. Eingabe: Sehr geehrte Damen und Herren, als Seniorenvertreter der Stadt Köln im Bezirk Ehrenfeld wurde am Runden Tisch Seniorenarbeit und dem Runden Tisch Demenznetz Ehrenfeld auf folgendes Problem hingewiesen. Durch die Beschlüsse in Teilbereichen des Bezirkes Ehrenfeld Anwohnerparken einzuführen wurde die Situation von Beschäftigen der Häuslichen Pflege, der ambulanten Pflegedienste und der Beschäftigten in den Pflegeheimen, die im Schichtdienst arbeiten, nicht berücksichtigt. Pflegepersonal kommt häufig von außerhalb oder den Randbezirken Kölns, es besteht kaum die Möglichkeit im Schichtbetrieb die Arbeitsstelle ohne PKW zu erreichen. Die Kosten für Parken sind 4Stunden 6,-Euro, nach 4 Stunden Höchstparkdauer muss das Fahrzeug umgesetzt werden, andernfalls kann eine Abschleppung erfolgen. Kosten ohne Abschleppen 6,- x 2 = 12,- Euro/Tag x 22 Arbeitstage = 264,- Euro im Monat netto. Die Stadt Köln sucht Pflegekräfte bei dieses Kosten lohnt sich keine Arbeitsaufnahme bei den Pflegeheimen. Ähnliche Situation bei den häuslichen und ambulanten Pflegediensten, meistens tagsüber ihre Dienste verrichten. Kosten für Parken 6,- Euro x 22 Arbeitstage = 132,- im Monat netto. Aufgrund dieser Situation ist es angebracht eine für die Beteiligten zufrieden stellende Lösung zu finden. Die Pflegesituation darf sich durch solche Maßnahmen nicht verschärfen. 4. Eingabe: Sie haben Anwohnerparken in Ehrenfeld (Ehre III) eingeführt, um eine bessere Parksituation für die Anwohner zu schaffen. Kurz darauf, wurden die viele Bereiche, wo vorher problemlos geparkt werden konnte, ohne jemanden zu behindern, in Parkverbotszonen umgewandelt. Daraus hat sich die Situation nur verschlechtert, statt verbessert. Für mich ist die eine reine Aktion um dem Bürger Geld aus der Tasche zu ziehen. Vieleicht sollten Sie sich die Gegend nochmal ansehen, und gucken, ob Sie nicht noch weitere Parkplätze schaffen können... 5. Eingabe: Anwohnerparken in Ehrenfeld Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte das Anwohnerparken in Ehrenfeld in Idee und Umsetzung grundsätzlich für eine sehr gute Sache. Das heißt, fast: Mir ist unverständlich, warum Neu-Ehrenfeld nicht mit einbezogen wurde. Der Effekt ist nämlich, dass alle Autofahrer, die, nun, zu geizig sind, um Parkgebühren in den Anwohner-Park-Gebieten zu bezahlen, in Neu- Ehrenfeld parken. Der Effekt ist ein deutlich erhöhtes Parkaufkommen etwa im St.- Anna-Viertel. Ich würde mir daher wünschen, dass das Anwohnerparken möglichst bald auch auf Neu-Ehrenfeld ausgedehnt wird. 6. Eingabe: Sehr geehrte Damen und Herren, seit November 2019 ist das Bewohnerparken Ehrfenfeld aktiv, was ich als Anwohner prinzipiell begrüße, da sich die Parkplatzsituation merklich in den 3 Bewohnerparkgebieten Ehrenfeld 1-4 gebessert hat. Leider ist die Herkulesstr. und Jennerstr. zwischen Liebigstr. und Lukasstr. nicht Teil dieses neuen Bewohnerparkens (Ehre 3), wodurch leider viele Besucher und Langzeitparker diese Tatsache ausnutzen, um gebührenfrei ihr Fahrzeug für lange Zeit abzustellen. Dadurch ist seit Einführung des Bewohnerparkens im November 2019 die Parkplatzsituation deutlich schlechter geworden. Eine Regelung wie im Bewohnerparken Ehre 3 würde meiner Meinung die Situation wieder entspannen. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0222/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 30.01.2020
- Erstellt
- 22.01.2020 10:38