0556/2017
Bestellung der Vertreter der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 0556/2017 Freigabedatum 08.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung der Vertreter der Stadt Köln zur Entsendung in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat entsendet Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller und Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Amtsleiterin der Kämmerei als Vertreter der Stadt Köln in die Verbandsversammlung des KDN- Dachverbandes kommunaler IT- Dienstleister. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 13.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister ist ein Zweckverband, der 2003/2004 mit dem Ziel gegründet wurde, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kommunalen IT zu intensivieren und dafür einen rechtssicheren organisatorischen Rahmen zu schaffen. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenhei- ten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung. Gemäß § 3 Abs. 1 seiner Satzung betreibt der Zweckverband für seine Mitglieder Rechenanlagen, Daten- und Kommunikationsnetze. Er entwi- ckelt einzelne Komponenten, führt sie ein und pflegt sie. Er berät bei der Auswahl von Hard- und Software sowie bei der Entwicklung, Einführung und Pflege einzelner Komponenten durch die Mit- glieder. Er beschafft Hard- und Software und erbringt Schulungsleistungen und Dienstleistungen zur Einführung und zum Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnik. Der Zweckverband nimmt die gemeinsame Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber staatlichen und kommuna- len Behörden und Einrichtungen, der Privatwirtschaft und Verbänden wahr. Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des KDN- Dachverband kommunaler IT-Dienstleister. Die Orga- ne des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsteher und der Verbands- ausschuss. Bezüglich der Wahl von Mitgliedern der Verbandsversammlung regelt die Satzung des KDN in § 8 Folgendes: „(1) Die Verbandsversammlung besteht aus je zwei Vertretern der Verbandsmitglieder. Soweit Ge- meinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertre- tungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmit- gliedes bestellt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu wählen.“ Die bisherigen Vertreter der Stadt Köln, Stadtdirektor a.D. Herr Guido Kahlen und Frau Dorothee Schneider (ehemalige Amtsleiterin der Kämmerei) sind aus ihren Ämtern ausgeschieden. 3 Die Verwaltung schlägt vor, deren Nachfolger, Herrn Stadtdirektor Dr. Stephan Keller und Frau Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Amtsleiterin der Kämmerei, als Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden. In der Ratssitzung vom 02.09.2014 wurden als Stellvertreter Herr Dieter Kruse, stellvertretender Lei- ter des Amtes für Informationsverarbeitung, und Herr Thomas Blaeser, Dienststellenleiter und Ge- schäftsführer der Zusatzversorgungskasse und Beihilfekasse, bestellt. Eine neue Bestellung der Stellvertreter ist daher nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0556/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27