2008/0108
Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee
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2008/0108
3258 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.03.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0108 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee Vorlage vom: 06.03.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Finanzierung aus dem Investitionshaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6070 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis OD-Grenzallee – wird zugestimmt. 3. Die Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6070 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis OD-Grenzallee – wird um 165.000,00 Euro aufgestockt. Deckung wird durch Entnahme aus der Stellplatzrücklage erzielt. Die haushaltsmäßige Umsetzung ist bei den Beratungen zum Haushalt 2009 vorzunehmen. 4. Auf die Einreichung eines Zuwendungsantrages und damit auf Fördermittel wird verzichtet. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06. März 2008 Begründung: Die Vorlage Nr. 0434 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee – vom 27. März 2003, mit Kosten in Höhe von 160.000,-- Euro, wurde vom Magistrat am 25. Juni 2003 und von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Juli 2003 beschlossen. Die Maßnahme ist zuwendungsfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und ist dem Zuwendungsgeber weiterhin gemeldet. Allerdings ist die Maßnahme dort erst ab 2012 im Förderprogramm vorgesehen. Eine vorgezogene Förderung kann nicht erwartet werden, da die Stadt weitere Maßnahmen für eine Förderung gemeldet hat (bzw. melden will), die priorisiert gefördert werden sollen (z. B. Fuß- und Radwegebrücke Rheinstraße, Fuß- und Radwegebrücke vom Edelsteinviertel zum Woogsviertel über B26). Nach neuesten Mitteilungen des Zuschussgebers unterliegen Teile der Maßnahme, die nicht alleine dem Radverkehr zuzuordnen sind, keiner Förderung. Dies betrifft die Querungshilfen. Danach ergeben sich zuwendungsfähige Kosten von rund 117.000,-- Euro. Es sind Zuwendungen in Höhe von 60 % zu erwarten (ca. 70.000,-- Euro). Da allerdings mittelfristig keine Förderung zu erwarten ist, bietet sich eine vorzeitige Realisierung der lange vorbereiteten Maßnahme mit einer Finanzierung aus der Stellplatzrücklage an bei Verzicht auf Fördermittel. Durch die zwischenzeitliche Mehrwertsteuererhöhung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 5.000,- - Euro. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten auf 165.000,-- Euro. Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. Darmstadt, 06.03.2008 VI-66/2 S Tb 975-Stu-Wg Nst. 2700 Dezernat II Dezernat VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Orte (4)
- Grenzallee
- Heidelberger Landstraße
- Rheinstraße
- Ringstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0108
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.03.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00