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2008/0108

Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee

Magistratsvorlage 06.03.2008

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2008/0108

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2008/0108

3258 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.03.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0108 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee 
 
Vorlage vom: 06.03.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 
2. Der Finanzierung aus dem Investitionshaushalt, Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 
08066-6070 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis OD-Grenzallee – 
wird zugestimmt. 
3. Die Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6070 – Radstreifen in der 
Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis OD-Grenzallee – wird um 165.000,00 Euro 
aufgestockt. Deckung wird durch Entnahme aus der Stellplatzrücklage erzielt. Die 
haushaltsmäßige Umsetzung ist bei den Beratungen zum Haushalt 2009 vorzunehmen. 
4. Auf die Einreichung eines Zuwendungsantrages und damit auf Fördermittel wird verzichtet. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 06. März 2008  
 
 
Begründung: 
 
 
Die Vorlage Nr. 0434 – Radstreifen in der Heidelberger Landstraße von Ringstraße bis Grenzallee – 
vom 27. März 2003, mit Kosten in Höhe von 160.000,-- Euro, wurde vom Magistrat am 25. Juni 
2003 und von der Stadtverordnetenversammlung am 17. Juli 2003 beschlossen. 
 
Die Maßnahme ist zuwendungsfähig nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und ist dem 
Zuwendungsgeber weiterhin gemeldet. Allerdings ist die Maßnahme dort erst ab 2012 im 
Förderprogramm vorgesehen. Eine vorgezogene Förderung kann nicht erwartet werden, da die 
Stadt weitere Maßnahmen für eine Förderung gemeldet hat (bzw. melden will), die priorisiert 
gefördert werden sollen (z. B. Fuß- und Radwegebrücke Rheinstraße, Fuß- und Radwegebrücke 
vom Edelsteinviertel zum Woogsviertel über B26). 
 
Nach neuesten Mitteilungen des Zuschussgebers unterliegen Teile der Maßnahme, die nicht alleine 
dem Radverkehr zuzuordnen sind, keiner Förderung. Dies betrifft die Querungshilfen. 
 
Danach ergeben sich zuwendungsfähige Kosten von rund 117.000,-- Euro. 
 
Es sind Zuwendungen in Höhe von 60 % zu erwarten (ca. 70.000,-- Euro). 
 
Da allerdings mittelfristig keine Förderung zu erwarten ist, bietet sich eine vorzeitige Realisierung 
der lange vorbereiteten Maßnahme mit einer Finanzierung aus der Stellplatzrücklage an bei 
Verzicht auf Fördermittel. 
 
Durch die zwischenzeitliche Mehrwertsteuererhöhung ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 5.000,-
- Euro. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten auf 165.000,-- Euro. 
 
Die Maßnahme unterliegt nicht der Beitragspflicht. 
 
Darmstadt, 06.03.2008  
VI-66/2 S Tb 975-Stu-Wg 
Nst. 2700 
 
 
 
 
Dezernat II      Dezernat VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

TOP 150 beschließend
TOP 13
TOP 4
TOP 9
TOP 21
TOP 3

Orte (4)

  • Grenzallee
  • Heidelberger Landstraße
  • Rheinstraße
  • Ringstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0108
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.03.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00