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V/0059/2011

Nordstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Hoyastraße"

Vorlagen 24.01.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.05.2011, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4181 Zeichen

V/0059/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nordstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Hoyastraße" 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bushaltestellen „Hoyastraße“ werden auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Nr. 4068 und 4069) im Rahmen des Haltestellenprogramms 
2011 barrierefrei ausgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und Anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allg. Umla-
gen 
2011 30.375 Kostenerstattung Land 
für den barrierefreien 
Umbau der Haltestel-
len  75% 
Refinanzierung aus 
Stellplatzablösemitteln 
(ca. 7.125 €)  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2011 40.500 Barrierefreier Umbau 
der Bushaltestelle 
Einwärts: ca. 28.500 € 
Auswärts: ca. 12.000 € 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei 
der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0059/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0059/2011 
 
Der städtische Eigenanteil in Höhe von ca. 7.125 € der stadteinwärtigen Haltestelle kann wegen 
der Beschleunigung und Komfortsteigerung des ÖPNV durch den Rückbau der Busbucht als Fahr-
bahnrandhaltestelle aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden.  
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 Mit der Vorlage V/0547/2010 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2011“ in 
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
am 02.12.2010 beschlossen. In der Vorlage ist in der beigefügten Tabelle unter dem Punkt 6 
die Haltestelle „Hoyastraße“ aufgeführt. Da auf Wunsch der KIB jeweils möglichst beide 
Fahrtrichtungen zeitgleich ausgebaut werden sollen, wurde die Gegenrichtung beim Förder-
antrag mit berücksichtigt. 
 
 Die Umgestaltung der Haltestelle in stadteinwärtiger Fahrtrichtung wurde nach der Anhörung 
in der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 im ASSVW am 20.01.2011 mit der 
Vorlage V/0871/2010 beschlossen. 
 
 Beschreibung der Baumaßnahme: 
Fahrtrichtung stadteinwärts (Plan Nr. 4069) : 
 Die vorhandene Busbucht wird im Ausfahrbereich zurückgebaut und erhält die Funktion ei-
nes Parkstreifens. Auf einer Länge von 18 m wird am Fahrbahnrand ein Niederflurbusbord-
stein eingebaut. Die Buswartehalle (WALL) wird geringfügig  versetzt. Es entsteht eine kom-
fortable Aufstellfläche für Fahrgäste mit kurzen Wegen zwischen Einstieg und Wartehalle. 
 
Fahrtrichtung stadtauswärts (Plan Nr. 4068): 
Hier wird die vorhandene Haltestelle direkt an die Ampelanlage gelegt. Es wird auf einer 
Länge von 18 m ein Niederflurbusbordstein eingebaut. Zeitgleich erfolgt hier die Straßenin-
standsetzung vor der Ampelanlage. 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen wird das Blindenleitsystem aus Naturstein erstellt. 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zuschussgebers 
im 3. Quartal 2011. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt und den 
Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2011 gerechnet. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wird ein Förderantrag 
nach dem ÖPNV G gestellt. Mit der Bewilligung wird zeitnah gerechnet, etwa 75 % der Bau-
kosten sind förderfähig. Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen nicht an. 
 
5.  Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6.      Liegenschaftliche Regelungen : 
 Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez.

- 3 - 
V/0059/2011 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nordstraße
  • Hoyastraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0059/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37