V/0059/2011
Nordstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Hoyastraße"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4181 Zeichen
V/0059/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Nordstraße - barrierefreier Ausbau der Haltestellen "Hoyastraße" - Baubeschluss - Beratungsfolge 10.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bushaltestellen „Hoyastraße“ werden auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Nr. 4068 und 4069) im Rahmen des Haltestellenprogramms 2011 barrierefrei ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und Anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allg. Umla- gen 2011 30.375 Kostenerstattung Land für den barrierefreien Umbau der Haltestel- len 75% Refinanzierung aus Stellplatzablösemitteln (ca. 7.125 €) Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 40.500 Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Einwärts: ca. 28.500 € Auswärts: ca. 12.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0059/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0059/2011 Der städtische Eigenanteil in Höhe von ca. 7.125 € der stadteinwärtigen Haltestelle kann wegen der Beschleunigung und Komfortsteigerung des ÖPNV durch den Rückbau der Busbucht als Fahr- bahnrandhaltestelle aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden. Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0547/2010 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2011“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 02.12.2010 beschlossen. In der Vorlage ist in der beigefügten Tabelle unter dem Punkt 6 die Haltestelle „Hoyastraße“ aufgeführt. Da auf Wunsch der KIB jeweils möglichst beide Fahrtrichtungen zeitgleich ausgebaut werden sollen, wurde die Gegenrichtung beim Förder- antrag mit berücksichtigt. Die Umgestaltung der Haltestelle in stadteinwärtiger Fahrtrichtung wurde nach der Anhörung in der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 18.01.2011 im ASSVW am 20.01.2011 mit der Vorlage V/0871/2010 beschlossen. Beschreibung der Baumaßnahme: Fahrtrichtung stadteinwärts (Plan Nr. 4069) : Die vorhandene Busbucht wird im Ausfahrbereich zurückgebaut und erhält die Funktion ei- nes Parkstreifens. Auf einer Länge von 18 m wird am Fahrbahnrand ein Niederflurbusbord- stein eingebaut. Die Buswartehalle (WALL) wird geringfügig versetzt. Es entsteht eine kom- fortable Aufstellfläche für Fahrgäste mit kurzen Wegen zwischen Einstieg und Wartehalle. Fahrtrichtung stadtauswärts (Plan Nr. 4068): Hier wird die vorhandene Haltestelle direkt an die Ampelanlage gelegt. Es wird auf einer Länge von 18 m ein Niederflurbusbordstein eingebaut. Zeitgleich erfolgt hier die Straßenin- standsetzung vor der Ampelanlage. Aus stadtgestalterischen Gründen wird das Blindenleitsystem aus Naturstein erstellt. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung des Zuschussgebers im 3. Quartal 2011. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ordnungsamt und den Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird im 4. Quartal 2011 gerechnet. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Bzgl. des weitestgehend barrierefreien Ausbaues der Bushaltestellen wird ein Förderantrag nach dem ÖPNV G gestellt. Mit der Bewilligung wird zeitnah gerechnet, etwa 75 % der Bau- kosten sind förderfähig. Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen nicht an. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen : Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. - 3 - V/0059/2011 Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (2)
- Nordstraße
- Hoyastraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0059/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37