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AN/0543/2021

Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch-kroatischen Grenzregion aufnehmen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 11.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 3.1.4

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5808 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
SPD-Fraktion im ‚Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0543/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Geflüchtete aus Seenotrettung,  griechischen Lagern und aus der bosnisch-
kroatischen Grenzregion aufnehmen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Rates am 23.03.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat bekräftigt seine Beschlüsse vom 14.02.2019 (AN/0179/20) und vom 
06.02.2020 (0361/2020). 
 
2. Der Rat der Stadt Köln setzt sich weiterhin für die Auflösung von menschenunwürdi-
gen und rechtswidrigen Flüchtlingslager wie z.B. in Griechenland (Moria, Kara Tepe) 
ein. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln schließt sich der Potsdamer Erklärung der „Städte Sicherer 
Häfen“ an. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Erklärung im Namen der Stadt 
Köln mitzuzeichnen.   
 
4. Darüber hinaus erklärt sich der Rat der Stadt Köln bereit, über die Aufnahme von Ge-
flüchteten aus Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme Geflüchteter aus den 
griechischen Auffanglagern hinaus, Geflüchtete aus der bosnisch-kroatischen Grenz-
region, v.a. aus den Lagern Lipa und Kara Tepe aufzunehmen.

- 2 - 
 
5. Der Rat verurteilt die illegalen Pushbacks von griechischen und kroatischen Beamten, 
die regelmäßig dokumentiert werden, und appelliert an Bund und Land, dass Maß-
nahmen ergriffen werden, die diese Praxis unverzüglich beenden, dass die begange-
nen Rechtsbrüche untersucht werden und alle Verantwortlichen zur Rechenschaft 
gezogen werden. 
 
6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisatio-
nen die Initiierung und Koordinierung eines Projekts der Stadt und der Kölner Zivilge-
sellschaft, um Menschen in einem Geflüchteten-Camp in einem der besonders be-
troffenen Erstankunftsländern die dringend humanitäre und rechtliche Unterstützung 
zu ermöglichen, befördert und auch finanziell unterstützt werden kann. 
 
7. Die Verwaltung wird gebeten, auf ihrer Internetseite die Rubrik "Stadt Köln als siche-
rer Hafen" einzurichten, zu pflegen und mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu 
verlinken, um die Öffentlichkeit über die Lage und entsprechende Aktivitäten zu in-
formieren. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die humanitäre Katastrophe an der EU -Außengrenze in Bosnien und Herzegowina 
hat mit den Entwicklungen der vergangenen Wochen vorläufig ihren traurigen Höhe-
punkt erreicht. 
Der Brand im Flüchtlingslager Lipa vor Weihnachten hat die ohnehin prekäre Situati-
on der Flüchtenden noch weiter zugespitzt. Nach wie vor wurde keine adäquate und 
winterfeste Unterbringung gefunden. Rund 900 Menschen leben nun im Winter in 
dem ehemaligen Camp Lipa ohne Obdach, ausreichend Lebensmittel, Kleidung und 
medizinische Versorgung – von den vielen Hundert Menschen in den Ruinen und 
Wäldern rund um die beiden Städten Bihać und Velika Kladuša ganz abgesehen. 
Hinzu kommen die gut dokumentierten illegalen Push-Backs der kroatischen Polizei. 
Den Flüchtenden wird ihr Asylgesuch nach dem Grenzübertritt verweigert und das 
Recht auf einen Asylantrag genommen. Die damit oft einhergehenden Misshandlun-
gen durch die kroatische Grenzpolizei widersprechen dem Kern der Europäischen 
Idee und verletzen die Menschenrechte der Flüchtenden. 
Doch auch innerhalb der EU -Grenzen sind Asylsuchende menschenunwürdigen Be-
dingungen ausgesetzt. Im September 2020 brannten weite Teile des völlig überfüllten 
Flüchtlingslagers Moria auf der griechischen Insel Lesbos ab. Die Zustände im provi-
sorisch errichteten Lager Kara Tepe gelten als schlimmer im Vergleich zu Moria. Das 
Lager ist nicht winterfest, es fehlt an Infrastruktur und grassieren Krankheiten wie et-
wa Krätze und Lungenentzündungen, die von Kälte und Nässe herrühren. Auch vor 
der Insel Lesbos wurden wiederholt systematische, illegale Pushbacks durch griechi-
sche Beamte dokumentiert, bei denen Menschen auf offener See ausgesetzt wurden.  
Seit Juni 2019 gibt es das Städtebündnis Sicherer Häfen, welches auf Initiative der 
Seebrücke gegründet wurde. Mittlerweile sind über 200 Kommunen und Städte die-
sem Bündnis beigetreten. A uch die Stadt Köln gehört diesem Bündnis an und die 
Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker und der Rat der Stadt Köln haben sich 
wiederholt für die Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Lagern und von 
aus Seenot geretteten Flüchtenden starkgemacht.

- 3 - 
 
  
Die Mitzeichnung der Potsdamer Erklärung bedeutet, dass die Stadt Köln dem  
Bündnis “Städte Sichere Häfen” beitritt. Die dem Bündnis beigetretenen Städte erklä-
ren sich bereit, mehr Menschen aufzunehmen, als ihnen durch die Verteilungsquoten 
für Flüchtende zugewiesen werden. Und sie kämpfen für das Recht, endlich selbst 
über die Aufnahme von Menschen entscheiden zu können – was sie nach der bishe-
rigen Rechtslage nicht dürfen.  
Gemeinsam bilden die Sicheren Häfen einen Gegenentwurf zur Abschottungspol itik 
der EU. Köln ist. 
  
 
 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Mike Homann 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
   
gez. gez. gez. 
Michael Weisenstein 
DIE LINKE - Fraktionsge-
schäftsführer 
                                                          
Jennifer Glashagen 
 
Volt - Fraktionsvorsitzende 
Karina Syndicus / Thor Zim-
mermann 
Ratsgruppe GUT 
  
gez. 
Nicoline Gabrysch/John 
Akude 
Ratsgruppe Klimafreunde

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 3.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0543/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
11.03.2021
Erstellt
11.03.2021 12:01