3474/2019
Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022
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3474-2019 BV Anlage 1 Diagramme Leitprojektmittel und Zusetzungen
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3474-2019 Theater 38% Tanz 12% Bildende Kunst/ Fotografie 11% Filmkultur 7% Literatur 6% Musik 12% Popkultur 7% Kulturelle Teilhabe 7% Zusetzungen 2018‐2020 Leitprojektmittel Theater 36% Tanz 2% Bildende Kunst/ Fotografie 3%Filmkultur 3%Literatur 2% Musik 51% Popkultur 1% Kulturelle Teilhabe 2% Zusetzungen 2020 gesamt (polit. VN, KfA, Leitprojekt und Mehrbedarfe)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3474/2019 Freigabedatum 14.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt "Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft" für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt – vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020/2021 – im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, die Verteilung der disponiblen Mittel aus dem Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ in Höhe von 313.200 Euro für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wie folgt: Theater 94.000 Euro (30%) Tanz 52.000 Euro (16,6%) Bildende Kunst 49.000 Euro (15,6%) Literatur 25.000 Euro (8,0%) Filmkultur 19.200 Euro (6,1%) Popkultur 18.000 Euro (5,8%) Musik 20.000 Euro (6,4%) Kulturelle Teilhabe 36.000 Euro (11,5%) Ausschuss Kunst und Kultur 26.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 313.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Rahmen der Definition strategischer Leitlinien haben die Dezernentinnen und Dezernenten die Möglichkeit erhalten, über das Tagesgeschäft hinausgehende, aber unabänderlich anstehende Aus- bauprojekte ab dem Haushalt 2018 zu definieren, darzustellen und einzureichen. Das Kulturdezernat hat daraufhin das Leitprojekt „Stärkung der freien Szene als Akteur der Stadtgesellschaft“ angemeldet. Das Leitprojekt sieht in den Jahren 2018 bis 2021 eine kontinuierliche Erhöhung der Transferaufwendungen vor. Für die Jahre 2018 und 2019 wurden bereits 857.000 Euro mittels verschiedener Beschlussvorlagen für Förderungen verteilt. Im Haushaltsjahr 2020 stehen weitere 313.200 Euro zur Verfügung, so dass seit 2018 insgesamt 1.170.200 Euro in den verschiedenen Sparten zugesetzt wurden (s. Anlage, Abbildung oben). Als ergänzende Information sind in der Anlage die gesamten Zusetzungen für das Haushaltsjahr 2020 in den verschiedenen Spar- ten dargestellt. Nachdem für die Jahre 2018 und 2019 die Leitprojektmittel schwerpunktmäßig in strukturelle Förde- rungen flossen, insbesondere in Erhöhungen von institutionellen Förderungen, sollen die zusätzlichen Leitprojektmittel ab 2020 bis 2022 die allgemeinen Projektfördermittel für jede Sparte erhöhen. Die Verteilung der Leitprojektmittel orientiert sich grundsätzlich an dem prozentualen Anteil der bishe- rigen Höhe der Projektzuschüsse in den Sparten. Die Sparten Tanz, Literatur und Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft sollen jedoch einen überproportionalen Anteil erhalten, da diese Sparten hohe Förderbedarfe haben. Sparte Theater 94.000 Euro In der Sparte Theater werden 94.000 Euro in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Nach Rücksprache mit den Beiräten sollen durch die Aufstockung die gestiegenen Bedarfe zur Erstellung 3 von freien Theaterproduktionen, insbesondere die Künstlerhonorare, berücksichtigt werden. Von der zugesetzten Gesamtsumme sollen 27.000 Euro (9 x 3.000 Euro) in die mehrjährigen Projektförderun- gen fließen, 37.000 Euro kommen den einjährigen Projektkostenzuschüssen zugute und 30.000 Euro dienen der Aufstockung des Gastspiel- und Abspielbereichs. Sparte Tanz 52.000 Euro In der Sparte Tanz werden 52.000 Euro in die Erhöhung der allgemeinen Projektmittel fließen. Nach Abstimmung mit dem Tanzbeirat soll mit der Summe der gestiegene Bedarf zur Erstellung von Tanz- produktionen, insbesondere der Honoraranforderungen, aufgefangen werden. Die Aufstockung dient der Anhebung der mehrjährigen Projektförderungen in Höhe von 21.000 Euro (7 x 3.000 Euro). Tanz- und Theatergruppen werden somit weiterhin auf dem gleichen Niveau gefördert. Die restlichen 31.000 Euro sollen die Strukturförderung stärken. Sparte Bildende Kunst 49.000 Euro In der Sparte Bildende Kunst werden 49.000 Euro in die Erhöhung der allgemeinen Projektmittel flie- ßen. Nach Abstimmung mit dem Fachbeirat soll so flexibel auf den zunehmenden Bedarf bei Antrag- stellern mit aufwändigen Veranstaltungsformaten reagiert werden. Letzteres betrifft Ausstellungsrei- hen mit Mehrbedarf, stadtweite Gemeinschaftsaktionen der freien Kunsträume, ebenso wie Kunstpro- jekte, die sich kreativ in Stadtentwicklungsprozesse einbringen. Denkbar ist auch, dass ein Teil der Projektförderung in die Atelierförderung in Form von weiteren Mietzuschüssen fließt. Sparte Literatur 25.000 Euro In der Sparte Literatur werden 25.000 Euro in die Erhöhung der allgemeinen Projektmittel fließen. Damit kann ansatzweise auf den Mehrbedarf durch neu entstandene Literaturvermittlungsformate und Festivals reagiert werden. Sparte Filmkultur 19.200 Euro In der Sparte Filmkultur werden 19.200 Euro in die Erhöhung der Projektmittel fließen. Hiermit kann zum einen auf die steigenden Bedarfe, z.B. bei Honoraren, und zum anderen flexibel auf künstleri- sche Entwicklungen reagiert und im Besonderen die stärker aufkommenden, mit kuratierten Pro- grammen aus der Filmgeschichte operierenden Veranstaltungen berücksichtigt werden. Dieses Vor- gehen ist mit dem Beirat Filmkultur abgestimmt. Sparte Popkultur 18.000 Euro 18.000 Euro werden in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Hiermit kann eine bessere Ausstattung der Jahresprogramme erreicht werden, die sich erfreulicherweise in den letzten Jahren in der Szene entwickelt haben (Gewölbe live, ACBTY, Popanz, Neu, Kaput! u.a.). Diese Verbesserung gibt den Veranstaltern mehr Planungssicherheit und sorgt gleichzeitig dafür, dass die popkulturelle Vielfalt bestehen bleibt. Dieses Vorgehen ist mit dem Beirat Popkultur abgestimmt. Sparte Musik 20.000 Euro In der Sparte Musik werden 20.000 Euro in die Erhöhung der Projektkostenzuschüsse fließen. Die freie Musikszene ist eine dynamisch wachsende Szene, die Zahl der neu gegründeten Ensembles und Gruppen und der Zahl der Musikerinnen und Musiker steigt ständig an. Vor allem in den Berei- chen Jazz, Klassische Musik und Globale Musik sind zahlreiche neue Akteure hinzugekommen. Seit Jahren übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Fördermittel. In seiner Sitzung am 24.06.2019 hat der Musikbeirat für die Aufstockung votiert und empfohlen, dass mit den zusätzli- chen Mitteln vor allem bestehende Projekte wie Festivals und Reihen verstetigt und neue Projekte gefördert werden sollen. 4 Sparte Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft 36.000 Euro In der Sparte „Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft“ werden 36.000 Euro in die Erhöhung der Pro- jektkostenzuschüsse fließen. Der Aufbau des Referats geht einher mit der weiteren Ausdifferenzie- rung der verschiedenen Dimensionen kultureller Teilhabe. Neben der weiteren Stärkung des Berei- ches Interkultur in 2019 ist in 2020 vor allem der Ausbau der Perspektiven Kultur und soziale Lage, prekäre finanzielle Situation und Bildung sowie Kultur und persönliche Beeinträchtigungen prioritär. Die Aufstockung der Projektmittel ist ein erster Schritt zur Förderung einer im universellen Sinne in- klusiven Kunstszene, welche die Herausforderungen einer diversen und alternden Gesellschaft an- nimmt. Die zusätzlichen Mittel werden dringend benötigt um die Bedarfe der Szene zu ermitteln, passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen zu entwickeln und themenspezifische Projekte zu fördern. Mit der Einrich- tung des neuen Referates und der damit einhergehend thematischen Fokussierung zeigt sich, dass die Bedarfe in diesem Bereich enorm sind. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3474/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2019
- Erstellt
- 04.10.2019 14:12